Ehrungen - Baugenossenschaft Familienheim Bad Säckingen eG
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Ehrungen - Baugenossenschaft Familienheim Bad Säckingen eG
02 12 Baugenossenschaft Familienheim Bad Säckingen e.G. n Quartier Bauverein aufgewertet n Wohnungen fürs Alter n n Ehrungen n Das Leben ist bunt – Die Wirkung der Farben n n Wer uns stets vom Müll befreit – Die drei von Kolonne vier n 2 E d i to r i a l | I n h a lt Liebe Leserinnen und Leser, das neue Jahr hat begonnen, mit neuen Herausforderungen, Versuchungen und Chancen. Viele Menschen nehmen den Jahresanfang zum Anlass, etwas in ihrem Alltag zu verändern – sei es eine Kleinigkeit oder etwas Grundlegendes, privat oder beruflich. Auch wir haben uns etwas vorgenommen, Altes hinterfragt und Neues gewagt. Das Ergebnis halten Sie in der Hand: „Ihr“ Magazin mit einem frischen Anstrich und einer neuen Struktur. Moderner, aber auch persönlicher und wohnlicher ist die neue Ausgabe geworden. Nach dem Blick ins Unternehmen bleibt das Thema Wohnen im Mittelpunkt. Wir stellen Ihnen in diesem Heft und in den folgenden aktuelle Trends vor, zeigen wie man in früheren Epochen lebte, liefern kreative Ideen und haben verschiedene Fachleute um praktische Tipps gebeten. Das schönste Reich ist 3 3 4 4 5 6 6 7 8 9 jedoch wenig wert, wenn man darin nicht die Seele baumeln lassen kann. Deshalb widmen wir uns auch Wohlfühlthemen, und zu guter Letzt verraten kleine und große Experten ihre persönlichen Lese-, Hör- und Seherlebnisse. Lassen Sie sich inspirieren. Vielleicht finden Sie einen Tipp, der Sie bei einem Ihrer guten Vorsätze unterstützt. Möchten Sie zum Beispiel mehr Farbe im Leben, sich in Ihrer Nachbarschaft engagieren oder häufiger zum Buch statt zur Fernbedienung greifen? Ein beschwingtes Jahr 2012 wünscht Ihnen Kirstin Rüther 4 Unter uns Nebenkostenabrechnung Novellierung der Heizkostenverordnung „Quartier Bauverein“ aufgewertet Ihre Ansprechpartner Seniorengerechte Mietwohnungen Weitere Sanierungsmaßnahmen stehen an Mietanpassungen im Jahr 2011 50-jähriges Mieterjubiläum Ehrungen Aus unserem Verbandsbereich 8 12 Unter Mieter(n) 10 Wohnen kreativ | Das Leben ist bunt 12 Rund ums Haus | Die drei von Kolonne vier Unterhaltung 14 Nachwuchs | Tipps von und für Kinder 15 Service | Lese-, Hör- und Sehempfehlungen von Experten 10 Im p r e s s um Magazin für uns Für Mieter und Genossenschaftsmitglieder Herausgeber und Verlag: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Standort Hamburg Tangstedter Landstraße 83 22415 Hamburg Telefon: 040 | 52 01 03 - 61 Fax: 040 | 52 01 03 - 14 E-Mail: [email protected] © Alle Rechte beim Herausgeber. Nachdruck nur mit Genehmigung des Verlages. Redaktion: Thomas Chiandone (V.i.S.d.P.) Kirstin Rüther (redaktionelle Leitung) Für Beiträge, Fotos und Anzeigen der Unternehmensseiten sind die jeweiligen Wohnungsunternehmen verantwortlich. Layout: Chidisign, München Fotos: Titel:imm cologne S. 10: Fotolia©elsar, Fotolia©Scanrail, Fotolia©arquiplay77 S. 11: Fotolia©Nataliya Kashina, Fotolia©auris, Fotolia©serdar akbulut S. 12: Stefan Albrecht S. 13: Stefan Albrecht S. 14: Lufthansa Technik | Sonja Brüggemann, Corina Picker, Fotolia©Jan Matoska S. 15: Thalia, Saturn, Diogenes Verlag, Knesebeck Verlag, Wingenfelder:Wingenfelder GbR, Rhino (Warner), Ben Foitzik, Sony Herstellung: Timm Specht Druck & Produktion GmbH Grindelberg 13 - 17 20144 Hamburg Druck: Liekfeld Druck, Neumünster Unter Uns Baugenossenschaft Familienheim Bad Säckingen Novellierung der Heizkostenverordnung Für die Einleitung des Abwassers in die Kanalisation und dessen Reinigung wird von den Kommunen eine Abwassergebühr erhoben. Mit seinem Urteil vom 4. März 2010 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die bisherige Praxis der Gebührenerhebung nach dem Frischwasserbezug als unzulässig bewertet. Infolge des Urteils sind alle Gemeinden in Baden-Württemberg verpflichtet, die Kosten der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung nach getrennten Gebührensätzen abzurechnen. Mit dem neuen Verfahren will der Gesetzgeber die Kosten nach dem Verursacherprinzip und damit gerechter verteilen. Eigentümer großer Flächen müssen eine höhere Niederschlagswassergebühr bezahlen als Eigentümer kleiner Grundstücke. Die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung sollen sich durch die geänderte Abrechnung nicht erhöhen. Durch die Novellierung der Heizkostenverordnung wurde die Wahlfreiheit für den Abrechnungsmaßstab bei den Heiz- und Warmwasserkosten teilweise eingeschränkt. Bei Gebäuden, die nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994 erfüllen und mit Öl- oder Gasheizung betrieben werden und in denen freiliegende Leitungen gedämmt sind, sind 70 % der Kosten nach dem erfassten Wärmeverbrauch auf die Nutzer zu verteilen. Wichtig ist, dass alle Bedingungen dafür erfüllt sein müssen. Bei den von uns energetisch sanierten Objekten haben wir die Umstellung auf 30 % Grund- und 70 % Verbrauchskosten in der Regel immer im Jahr nach der Sanierung vorgenommen. Insofern ergibt sich bei diesen Objekten keine Änderung. Die bisher nach je 50 % Grund- und Verbrauchskosten abgerechneten Häuser werden wir im Zuge der Heizkostenabrechnung 2011 an die Neuregelung der Heizkostenverordnung anpassen. Foto: Gina Sanders/Fotolia.com Gesplittete Abwassergebühr hat Auswirkungen auf die Nebenkostenabrechnung Die Nutzung von Regenzisternen sowie die Schaffung von Versickerungsmöglichkeiten auf dem Grundstück entlasten die Niederschlagswasserbeseitigung und führen zu niedrigeren Gebühren. Die Baugenossenschaft Familienheim Bad Säckingen hat deshalb bei der energetischen Sanierung der Objekte Neßlerstraße 20-24 und 26-30 die Dachentwässerung über Sickermulden vorgenommen. Damit profitieren die Mieter direkt von diesen zusätzlichen Investitionen. Die neue Gebührenordnung wirkt sich auch auf die Betriebskostenabrechnung aus. Nach § 2 Nr. 3 der Betriebskostenverordnung gehören zu den Kosten der Ent- wässerung die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung. Neu ist, dass auf der Abrechnung statt bisher einer Gebühr nun zwei unterschiedliche Gebühren für Schmutzwasser und für Niederschlagswasser aufgeführt sind. Die Schmutzwassergebühr wird unverändert nach dem Wasserverbrauch der Wohnung abgerechnet. Die Niederschlagswassergebühr darf nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs nicht nach Verbrauch abgerechnet werden. Sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Aufteilung dieser Kosten nach Quadratmeter Wohnfläche. Die Umsetzung dieses Urteils hat die Stadt Bad Säckingen bereits ab 1. Januar 2011 vorgenommen. Das bedeutet, dass wir für die Betriebskostenabrechnungen 2011 die Aufteilung der Kosten erstmals berücksichtigen müssen. Die bisher einheitlich erhobene Gebühr von 2,23 € pro m³ Abwasser wird für das Jahr 2011 auf 1,59 € je m³ Schmutzwasser sinken. Zusätzlich fallen 0,32 € je m³ versiegelter Fläche an. Die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung werden sich durch die geänderte Abrechnung nicht erhöhen. Die benachbarten Städte Wehr und Murg haben die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr rückwirkend ab 1. Januar 2011 beschlossen. Wir bitten bereits jetzt um Verständnis, dass die Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2011 – bedingt durch die Änderung der Abrechnungsmodalitäten – deshalb nicht wie gewohnt bereits im Mai / Juni 2012 vorliegen werden. n Verbrauchsanteil wird gestärkt Es gibt allerdings auch eine Ausnahme: In Gebäuden, in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend ungedämmt sind und deswegen ein wesentlicher Anteil des Wärmeverbrauchs nicht erfasst wird, kann der Wärmeverbrauch der Nutzer nach anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden. Dies gilt insbesondere für Gebäude mit Einrohrheizungen, da dort ein höherer Verbrauchsanteil zu nicht sachgerechten Ergebnissen führen würde. Im Bestand der Baugenossenschaft sind lediglich zwei Gebäude von dieser Ausnahmeregelung betroffen. 3 4 Unter uns Baugenossenschaft Familienheim Bad Säckingen „Quartier Bauverein“ aufgewertet In den frühen 70er-Jahren hat der Bauverein 1907 eG, der bekanntlich zwischenzeitlich mit unserer Baugenossenschaft im Jahre 2009 fusionierte, in der Bauverein-, Zeppelin- und Basler Straße Teilflächen verkauft, damit die Stadt Bad Säckingen in diesen Bereichen öffentliche Stellplätze anlegen konnte. Dadurch wurden große Flächen versiegelt. Um eine nachhaltige Verbesserung dieses unschönen Straßenbildes zu erhalten, wurde mit der Stadtverwaltung Kontakt aufgenommen mit dem Ziel, einen Teil dieser Flächen wieder rückzubauen. Unsere Anregung fand bei Herrn Bürgermeister Martin Weissbrodt von Anfang an große Zustimmung, wozu auch die ausgezeichnete Visualisierung durch den Leiter des Stadtbauamtes Herrn Michael Rohrer maßgeblich beigetragen hat. Mit den ersten Arbeiten wurde im Frühjahr 2011 begonnen, die während der Sommermonate unterbrochen wurden. Die technischen Betriebe der Stadt Bad Säckingen haben dabei die vorbereitenden Arbeiten übernommen, indem die Bitumendecke entfernt und der Untergrund für die Anpflanzung der Bäume vorbereitet wurde, die von der Baugenossenschaft gestiftet wurden. Insgesamt wurden zwölf Laubbäume gepflanzt, die von den Mietern im Rah- men einer Patenschaft betreut werden sollen. Nicht unerwähnt bleiben soll an dieser Stelle, dass die Baugenossenschaft darüber hinaus zahlreiche Bäume auf ihren eigenen Grundstücken im Zuge der Modernisierungsmaßnahmen gepflanzt hat. Damit wird sich das „Quartier Bauverein“ bald in einem neuen grüneren Outfit präsentieren, was den ganzen Stadtteil aufwerten wird. n Symbolische Übergabe der Bepflanzung an die Bevölkerung im „Quartier Bauverein“ (von links): Karlpeter Schmid (nebenamtlicher Vorstand der Baugenossenschaft), Michael Rohrer (Stadtbauamt), Lothar Bergold (nebenamtlicher Vorstand der Baugenossenschaft), Peter Scholz (Stadtgärtnerei), Ralf Däubler (Umweltreferat), Klaus Strittmatter (technischer Dienstleiter), Martin Weissbrodt (Bürgermeister) ✁ Ihre Ansprechpartner in unserer Baugenossenschaft Geschäftsführender Vorstand Dipl.-Volkswirt Friedrich Plettenberg Telefon: 07761/92 99 30 E-Mail: [email protected] Zentrale – Sekretariat Renate Paska Telefon: 07761/92 99 30 Telefax: 07761/92 99 40 E-Mail: [email protected] Rechnungswesen Fridolin Singler Telefon: 07761/92 99 34 E-Mail: [email protected] Grundsatzfragen, Abrechnungen Buchhaltung Beate Büdel Telefon: 07761/92 99 35 E-Mail: [email protected] Miete, Mahnwesen Allgemeine Verwaltung Rolf Jehle Telefon: 07761/92 99 38 Handy: 0171 614 3743 E-Mail: [email protected] Technische Hausbetreuung und Verwaltung der Eigentums wohnungen Technische Hausverwaltung Uwe Stiller Telefon: 07761/92 99 30 Handy: 0177 772 1061 Direkter Reparaturauftrag nur im Notfall Wohnungsverwaltung und Reparaturservice Renate Vogt Telefon: 07761/92 99 44 E-Mail: [email protected] Verwaltung der Mietwohnungen Veronika Eckerth Telefon: 07761/92 99 33 E-Mail: [email protected] Mietersprechstunden Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr. Dienstags zusätzlich von 14:00 bis 17:00 Uhr. Mittwochs sind keine Sprechstunden. Unter Uns 5 Baugenossenschaft Familienheim Bad Säckingen Seniorengerechte Mietwohnungen in wunderschöner zentraler Lage von Bad Säckingen Kein Altenheim, sondern Wohnungen fürs Alter Nur wenige der über 1.050 Mietwohnungen der Baugenossenschaft verdienen das Prädikat „seniorengerecht und barrierefrei“. Ein Umbau würde erhebliche Kosten nach sich ziehen, ohne dass die Ansprüche, die an eine solche Wohnung gestellt werden müssen, vollumfänglich erfüllt werden könnten. Denn aufgrund der technischen Gegebenheiten ist der An- bzw. Einbau eines Aufzugs nicht möglich. Diese Lücke im Wohnungsangebot der Baugenossenschaft soll nunmehr mit dem Bau neuer Mietwohnungen geschlossen werden. Seniorengerechte Wohnanlage im Modell Schon vor Jahren wurden erste Gespräche über den Erwerb eines Grundstücks geführt, das sich hervorragend für den Bau alten- und barrierefreier Wohnungen eignet. Mitte dieses Jahres konnten die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden: In unmittelbarer Nähe zu einem teilweise neu errichteten Seniorenzentrum konnte von der Gesamtkatholischen Kirchengemeinde Bad Säckingen das Erbbaurecht an einem 3.026 qm großen Grundstück notariell erworben werden. Im November 2011 wurde das auf dem Gelände stehende Gebäude abgerissen und der Bewuchs soweit notwendig entfernt. Parallel hierzu wurde der Bauantrag eingereicht, so dass wir davon ausgehen, dass mit den Erd- und Rohbauarbeiten im ersten Quartal 2012 begonnen werden kann. Insgesamt wird mit einer Bauzeit von rd. 15 Monaten gerechnet, so dass mit einer Fertigstellung bis Mitte 2013 gerechnet werden kann. Die Gesamtkosten sind mit rund € 5,0 Millionen veranschlagt, wobei 50 % über Eigenmittel der Baugenossenschaft bereitgestellt werden. Auf dem parkähnlichen Grundstück wird ein dreigliedriges Gebäude erstellt werden, das über ein gemeinsames Treppenhaus erschlossen wird. Insgesamt werden 23 Wohnungen mit Wohnflächen von 60-110 qm errichtet werden, wobei der Schwerpunkt bei den 2-Zimmer-Wohnungen liegen wird. Vier Wohnungen sind behindertengerecht ausgeführt, so dass den an einen Rollstuhl gebundenen Personen ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Wohnen möglich ist. Alle Wohnungen erhalten eine hochwertige Ausführung, um den künftigen Bewohnern ein unbeschwertes Wohnen zu ermöglichen. Hierzu gehört eine ausgeklügelte Elektroinstallation mit einem hohen Automatisierungsgrad. Alle Bäder verfügen sowohl über eine bodengleiche Dusche wie auch Badewanne. Zum Gebäudekomplex gehört auch eine Tiefgarage mit 22 Stellplätzen, die jeweils abschließbare und auf den Wohnungszähler geschaltete Steckdosen erhalten, damit elektrisch betriebene Fahrzeuge problemlos aufgeladen werden können. Außerdem sind im Kellergeschoss Flächen für Rollstühle und Rollatoren eingeplant. Es versteht sich von selbst, dass das Gebäude einen hohen energetischen Standard aufweisen wird. Neben umfangreichen Dämmmaßnahmen und einer kontrollierten Wohnungsbe- und -entlüftung wird eine thermische Solaranlage sicherstellen, dass die Nebenkosten soweit möglich minimiert werden können. Hierzu wird auch die zentrale Aufzugsanlage in dem großzügigen Treppenhaus beitragen. Positive Effekte werden von dem benachbarten Seniorenzentrum erwartet, das den künftigen Bewohnern entsprechende Dienstleistungen anbieten wird. Aufsichtsrat und Vorstand der Baugenossenschaft sind der festen Überzeugung, dass mit diesem außergewöhnlichen Projekt einem großen Personenkreis langfristige Perspektiven eröffnet werden. Denn alle künftigen Mieter werden ein quasi lebenslanges Wohnrecht genießen können, da Wohnungen von Seiten der Baugenossenschaft wie bei den anderen Bestandswohnungen auch nur dann gekündigt werden, wenn die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht erfüllt werden. n Baugenossenschaft Familienheim Bad Säckingen e. G. Alemannenweg 1 79713 Bad Säckingen Tel.: 0 77 61/ 92 99 30 Fax: 0 77 61/ 92 99 40 Redaktion Verantwortlich für den Inhalt, Texte/Bilder: Friedrich Plettenberg 6 Unter uns Baugenossenschaft Familienheim Bad Säckingen Weitere Sanierungsmaßnahmen stehen an In den Mitgliederversammlungen des Jahres 2009 wurde den Mietern und Mitgliedern des früheren Bauverein 1907 eG zugesagt, in relativ kurzer Zeit die noch Bildunterschrift Bildunterschrift nicht modernisierten Wohngebäude zu überarbeiten. Dieses Versprechen wurde in den Jahren 2010 und 2011 mit der Modernisierung von insgesamt 104 Wohnungen eingelöst. Darüber hinaus fanden auch in anderen Gebäuden und dem dazugehörigen Wohnumfeld zahlreiche Arbeiten statt mit dem Ziel, eine Wohnwertverbesserung zu erreichen. Im laufenden Jahr werden weitere 24 Wohnungen des früheren Bauverein 1907 eG in Angriff genommen, die zwar seinerzeit einen Vollwärmeschutz und neue Kunststofffenster erhalten haben, die aber im Innenbereich nicht verbessert wurden. In dem Gebäude Bauvereinstraße 1-5 mit insgesamt 24 Wohnungen wird deshalb die vorhandene dezentrale Versorgung über Etagenheizungen durch eine zentrale Lösung ersetzt. Damit können die alten, in diesem Gebäude installierten Gasleitungen entfernt werden, da künftig nur noch eine im Kellergeschoss verlaufende Gasleitung vorgehalten werden muss. Mit dieser Maßnahme werden wir auch dem Sicherheitsempfinden vieler Mieter besser Mietanpassungen im Jahre 2011 Damit die Baugenossenschaft Familienheim ihren vielfältigen verwaltungstechnischen Aufgaben nachkommen kann und in der Lage ist, ihre Häuser auf technisch und energetisch hohem und zeitgemäßem Niveau zu halten, sind Mieterhöhungen nicht generell zu vermeiden. So mussten wir im letzten Jahr bei 279 von unseren insgesamt 1.050 Wohnungen Mietanpassungen vornehmen, damit unsere Grundmieten, auch aus Gründen der Gleichbehandlung innerhalb der Mieterschaft, auf vergleichbarem Niveau liegen. Der Gesetzgeber erlaubt alle drei Jahre eine Erhöhung der Grundmiete von maximal 20 % bis zur Erreichung eines Quadratmeterpreises, der von einem Mietspiegel vorgegeben wird oder das Niveau von vergleichbaren Wohnungen im selben Ort aufweist. Einen Mietspiegel müssen allerdings nur Orte ab einer Einwohnerzahl von 20.000 vorweisen, wozu weder Bad Säckingen noch Wehr gehören. Deshalb berechnen wir alle Mieten durch den Vergleich mit Wohnungen ähnlichen Baujahrs, technisch-energetischer Ausstattung, Lage und Größe. Von den 279 betroffenen Mietern haben 194 ihre Zustimmung innerhalb der dreimonatigen Bedenkfrist erteilt, weitere 82 Mieter haben nach der zweiten Aufforderung und weiteren Erklärungen von Seiten der Baugenossenschaft zugestimmt. Lediglich drei Mieter mussten nach Ablauf sämtlicher Fristen von unserer Rechtsabteilung zur Zustimmung aufgefordert werden mit dem Hinweis, dass die fehlende Zustimmung wenn nötig vor Gericht eingeklagt werde. Die erheblichen hierdurch entstehenden Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Einer der drei hat daraufhin unverzüglich seine Zustimmung erteilt, ein weiterer nach Zustellung der Klageschrift gerecht werden können. Außerdem werden die Sanitärleitungen erneuert, die Elektroinstallation verbessert und die Bäder soweit notwendig saniert werden. Mit der Überarbeitung der Treppenhäuser und dem Einbau neuer Wohnungsabschlusstüren werden auch diese Wohnungen künftig einen zeitgemäßen Standard aufweisen. Eine weitere größere Maßnahme betrifft die 36 Mietwohnungen Rudolf-GraberStraße 9 und 11 in Bad Säckingen. Dort werden die veralteten Holzelemente durch dreifachverglaste hochwertige Kunststofffenster ersetzt werden. Gleichzeitig erhalten alle Wohnungen eine kontrollierte Wohnungsbe- und -entlüftung, die zentral in den jeweiligen Wohnungsfluren eingebaut werden kann, so dass die Außenfassade nicht beschädigt werden muss. Insgesamt werden für diese umfangreichen Investitionen Gesamtkosten von rd. € 1,0 Millionen erwartet. Diese werden vollständig aus Eigenmitteln erbracht, um die notwendigen Mietanpassungen minimieren zu können. n durch das Amtsgericht Bad Säckingen. Nur ein einziger Mieter hatte auch jetzt noch kein Einsehen mit der begründeten und moderaten Mieterhöhung und hat nach Zustellung der Klageschrift seinerseits einen Rechtsanwalt beauftragt. Nach Prüfung des Mieterhöhungsbegehrens auf formelle und inhaltliche Richtigkeit hat er auf Anraten seines Anwaltes ebenfalls seine Zustimmung erteilt, so dass kein einziger Fall vor Gericht ausgetragen werden musste. Wir danken allen Mietern, die von vornherein Verständnis für die erforderlichen Mieterhöhungen aufgebracht haben. Mit einem durchschnittlichen Grundpreis von 5,00 – 5,50 € liegen unsere Mieten noch immer weit unter denen des privaten Wohnungsmarktes. Wir werden deshalb auch im Jahre 2012 bei einzelnen Gebäuden Mietanpassungen vornehmen und hoffen auf eine ebenso breite Zustimmung, wie wir sie im vergangenen Jahr feststellen konnten. n Unter uns 7 Baugenossenschaft Familienheim Bad Säckingen Großartiges 50-jähriges Mieterjubiläum bei der Baugenossenschaft Familienheim Im Jahre 1961 wurde das Mietwohngebäude Alemannenweg 1 in Bad Säckingen mit 20 Wohnungen bezugsfertig. 4 der Mietparteien, die zu diesem Zeitpunkt bei der Baugenossenschaft Familienheim eingezogen sind, wohnen noch heute in diesem Haus und dürfen ihr 50-jähriges Mieterjubiläum feiern. Namentlich sind dies Frau Astrid Bäumle und Herr Friedrich Kippert, die Eheleute Christa und Alfred Rudisile, Frau Gerda Vöckt und Frau Ursula Schimanski. Aus Wehr konnte unser Mieter Herr Werner Müller das Jubiläum feiern, der 1961 in das Haus Werrachstraße 75 eingezogen ist und bis heute in aller Zufriedenheit dort wohnt. Zu diesem besonderen Anlass hat die Baugenossenschaft Familienheim, vertreten durch das nebenamtliche Vorstandsmitglied Herrn Karlpeter Schmid und die Mitarbeiterin Frau Veronika Eckerth, die Jubilare zu einer Feier in das Restaurant „Zur Flüh“ in Bad Säckingen eingeladen. Bei vorzüglichem Essen und angeregter Unterhaltung wurden Erinnerungen an besondere Ereignisse der letzten 50 Jahre wach, so dass beispielsweise allein aus den Häusern Alemannenweg 1 und 3 im Jahre 1961 fünf Kinder eingeschult wurden. Die Familien waren damals durchweg größer und der Zusammenhalt einer Hausgemeinschaft stärker ausgeprägt als heutzutage. Gegenseitige Hilfe und Unterstützung war selbstverständlich und man ist auch dem Hausmeister bei kleineren Reparaturarbeiten in der Wohnung gerne zur Seite gestanden. Einhellig bestätigen die Jubilare das „gute und sichere Wohnen“ bei ihrer Baugenossenschaft und dass sie gerne noch einmal 50 Jahre wohnen bleiben möchten. Sie wissen sich sehr gut betreut und schätzen ihre Baugenossenschaft als verlässlichen Ansprechpartner. Die Häuser sind technisch und energetisch gut gerüstet und die Wohnungen durch Eigeninitiative und mit Unterstützung der Baugenossenschaft komfortabel ausgestattet. Da die Jubilarin Frau Thea Lippert aus der Basler Straße 100 aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Feier teilnehmen konnte, wurde sie am Nachmittag zu Hause von Herrn Karlpeter Schmid und der Familienheimmitarbeiterin Frau Beate Frau Lippert freut sich über ihre Ehrung durch Herrn Schmid und Frau Büdel. Büdel mit einem Geschenk und einem Blumenstrauß überrascht. Mit 92 Jahren ist sie die älteste der diesjährigen Jubilare. Sie hat sich über den Besuch und die Ehrung sehr gefreut und sich spontan mit einem musikalischen Solo am Klavier bedankt. Gerne möchte sie noch viele Jahre ihre schöne Wohnung genießen. Frau Lippert wird von ihrer Tochter Frau Herzog täglich umsorgt und führt ihr hohes Alter auf eine intakte und liebevolle Familie zurück, die ihr Kraft und Lebensfreude gibt. n Mit einem Blumenstrauß bedanken sich Karlpeter Schmid und Veronika Eckerth bei den Jubilaren für ihre 50-jährige Treue zur Baugenossenschaft Familienheim (von links): Alfred und Christa Rudisile, Friedrich Kippert, Astrid Bäumle, Veronika Eckerth, Gerda Vöckt, Werner Müller, Karlpeter Schmid. 8 Unter uns Baugenossenschaft Familienheim Bad Säckingen Ehrungen Mit großer Freude konnte die Baugenossenschaft Familien heim zwei wohlverdiente Ehrungen von langjährigen ehrenamtlichen Mitarbeitern vornehmen. Herr Gerhard Zehe war von 1991 bis 2002 als Aufsichtsrat für den ehemaligen Bauverein 1907 eG tätig und wurde 2003 als Nachfolger von Herrn Helmut Lächele zum Vorstandsmitglied bestellt. Bis zum Jahresende 2009 war er für die Bauunterhaltung und Reparaturarbeiten verantwortlich. Für sein großes Engagement und seine vorbildliche 20-jährige ehrenamtliche Tätigkeit wurde Herr Zehe vom Verband Die Vorstandsmitglieder Karlpeter Schmid und Lothar Bergold überreichen Herrn Gerhard Zehe und Herrn Herbert Tiedemann zum Dank für ihre hochengagierte Arbeit die Auszeichnungen und ein Geschenk. baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen mit der Ehrennadel in Silber ausgezeichnet. Die Baugenossenschaft Familienheim freut sich mit Herrn Zehe über diese hohe Anerkennung und gratuliert mit einem Geschenkkorb und weiteren ehrenden Worten. 40 Jahre für die Wohnungswirtschaft verdient gemacht hat sich Herr Herbert Tiedemann, der im Jahre 1971 zum ehemaligen Bauverein gekommen ist und im Ehrenamt die Buchhaltung übernommen hat. Von 1971 bis 2009 war Herr Tiedemann als Vorstand tätig, wobei er sein umfangreiches Arbeitspensum in seiner ruhigen und umsichtigen Art mit großer Fachkenntnis und hohem Idealismus bewältigt hat. Der Aufsichtsrat des ehemaligen Bauvereins hat Herrn Tiedemann seine hohe Wertschätzung bewiesen, indem er ihn im Jahre 1997 zum geschäftsführenden Vorstand berufen hat. 40 Jahre vorbildlich für die Wohnungswirtschaft tätig zu sein, verdient aus Sicht des Verbandes die höchstmögliche Auszeichnung, die im Ehrenamt erworben werden kann. Herr Lothar Bergold, nebenamtlicher Vorstand der Baugenossenschaft Familienheim, überreicht Herrn Tiedemann die Ehrenmedaille in Silber des Verbandes und übermittelt die besten Glückwünsche. Die Baugenossenschaft schließt sich den lobenden Worten in vollem Umfang an und dankt Herrn Tiedemann für seine außergewöhnliche Lebensleistung mit einem Geschenk. n