Managementplan Wismarbucht und Salzhaff
Transcrição
Managementplan Wismarbucht und Salzhaff
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg Managementplan für das Europäische Vogelschutzgebiet DE 1934-401 Wismarbucht und Salzhaff Dieses Projekt wurde gefördert aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes und mit Mitteln aus dem Haushalt des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern finanziert. Impressum Auftraggeber: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg Telefon 0385 59586-0 ● Fax 0385 59586-570 http://www.mv-regierung.de/stälu/westmecklenburg E-Mail: [email protected] Auftragnehmer: SALIX-Kooperationsbüro für Umwelt- und Landschaftsplanung Dr. W. Scheller Willem-Kolff-Platz 1 17166 Teterow Tel. 03996-159450 e-Mail: [email protected] www.salix-teterow.de Bearbeitung: Dr. Wolfgang Scheller Dipl.-Ing. Gesche Köpke Pöyry Deutschland GmbH, Büro Schwerin Ellerried 7 19061 Schwerin Tel. 0385 6382-0 E-Mail: [email protected] Internet http://www.poyry.de Bearbeitung: Dipl.-Ing. Dirk Steyer Dipl.-Ing. Claudia Antons Teterow/ Schwerin, 13. April 2015 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil INHALTSVERZEICHNIS TEIL I GRUNDLAGEN 0 GESAMTZUSAMMENFASSUNG 7 I TEIL GRUNDLAGEN 8 I.1 Allgemeine Gebietsbeschreibung ........................................................................................... 8 I.1.1 I.1.2 I.1.3 Grundlagen Aktueller Zustand, Landnutzungen, Tourismus- und Erholungsnutzungen Geschützte Teile von Natur und Landschaft I.2 Bedeutung des Gebietes für das Netz Natura 2000 ........................................................ 80 I.2.1 I.2.2 I.2.3 I.2.4 I.2.5 Gemeldete und erfasste in der VSGLVO M-V genannte Vogelarten 80 Habitate der relevanten Vogelarten 81 Ergänzende Hinweise zur Anwendung der Anlage 13 zum Fachleitfaden 88 Weitere maßgebliche Bestandteile 96 Bedeutung der in der VSGLVO M-V genannten Vogelarten für das Netz Natura 2000 97 I.3 Zusammenfassende Bewertung des Gebietes / Konflikte und Betroffenheiten ................... 99 I.3.1 I.3.2 I.3.3 Schutzzweck Defizitanalyse / schutzobjektbezogene Erhaltungsziele Funktionsbezogene Erhaltungsziele I.4 Quellen ............................................................................................................................... 131 I.5 Abkürzungsverzeichnis ...................................................................................................... 135 3 8 22 70 99 110 118 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abb. 1: Abb. 2: Abb. 3: Abb. 4: Abb. 5: Abb. 6: Abb. 7: Abb. 8: Naturräumliche Einordnung des Untersuchungsraumes ................................................... 8 Darstellung der Entwicklung im Betrachtungsgebiet anhand von Teilausschnitten historischer Karten der Insel Poel ............................................................................. 20 Heutige potenziell natürliche Vegetation im Betrachtungsraum (Quelle: Kartenportal M-V) ..................................................................................................................... 21 Entwicklung der Fangmengen im Zeitraum 2005 bis 2012 im Fanggebiet "Wismarbucht" (LALLF M-V) ....................................................................................... 31 Darstellung der fischereilichen Aktivitäten im Betrachtungsraum im Jahr 2007 (Quelle: HANTKE, H. in Fisch & Umwelt, Jahresheft 2009/ 2010) .............................. 31 Verteilung der Windrichtung im Zeitraum Juni 1999 bis September 2013 an der Station Boltenhagen (Quelle: windfinder.com) .............................................................. 55 Darstellung der munitionsbelasteten Gebiete in den Küstengewässern des Betrachtungsgebietes ...................................................................................................... 67 Abgrenzung der Boddengewässer zum offenen Meer .................................................... 88 TEXT-KARTEN Textkarte 1: Textkarte 2: Textkarte 3: Textkarte 4: Textkarte 5: Textkarte 6: Textkarte 7: Betrachtungsgebiet und Übersicht der kommunalen Verwaltungsstruktur .................... 10 Ausschnitt der Schmettauschen Karte (1788) des Betrachtungsgebietes ....................... 17 Waldfunktionen im Betrachtungsgebiet.......................................................................... 25 Fischereiliche Nutzung im Betrachtungsgebiet .............................................................. 27 Wasserwirtschaft und Küstenschutz im Betrachtungsgebiet .......................................... 42 Touristische Nutzung im Betrachtungsgebiet ................................................................. 63 Schutzgebiete im Betrachtungsgebiet und Bereiche hoher Empfindlichkeit .................. 79 4 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil TABELLENVERZEICHNIS Tab. 1: Tab. 2: Tab. 3: Tab. 4: Tab. 5: Tab. 6: Tab. 7: Tab. 8: Tab. 9: Tab. 10: Tab. 11: Tab. 12: Tab. 13: Tab. 14: Tab. 15: Tab. 16: Tab. 17: Tab. 18: Tab. 19: Tab. 20: Tab. 21: Tab. 22: Tab. 23: Tab. 24: Tab. 25: Tab. 26: Wesentliche Merkmale der naturräumlichen Gliederung des Untersuchungsraumes ....................................................................................................... 9 Hauptnutzungsformen im Vogelschutzgebiet und seiner unmittelbaren Umgebung....................................................................................................................... 22 Übersicht der Waldgesellschaften gemäß Biotopund Nutzungstypenausgrenzung (Karte 1a)........................................................................... 24 Verteilung der im Jahr 2013 zugelassenen Fischereibetriebe im Fischereibezirk Wismarbucht mit Salzhaff .............................................................................................. 28 Fangstatistik der kleinen Hochsee- und Küstenfischerei M-V im Fanggebiet "Wismarbucht"(LALLF M-V) ........................................................................................ 29 Mindestgrößen, Schonzeiten und Mindestmaschenöffnungen ausgewählter Fischarten gemäß Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V) ...................................... 33 Maßnahmen der Bewirtschaftungsvorplanung nach WRRL .......................................... 37 Nährstoff- und Schwermetalleinträge in die Küstengewässer des Betrachtunsgebietes in den Jahren 2003 - 2006 (LUNG, 2008) ..................................... 43 Hauptwerte (2003 - 2012) und historische Wasserstände an den Pegeln Timmendorf und Wismar ............................................................................................... 45 Küsten- und Hochwasserschutzanlagen im Betrachtungsgebiet gemäß Sturmflut- und Hochwasserschutzhandbuch Nordwestmecklenburg und Wismar ........ 45 Entwicklung der Gästezahlen im Ostseebad Boltenhagen (Kurverwaltung Boltenhagen, 2013) ......................................................................................................... 48 Entwicklung der Beherbergungssituation inkl. Campingtourismus der Jahre 2011 und 2012 im Bereich des nördlichen Salzhaffs (Quelle: www.statistikmv.de) ............................................................................................................................. 49 Darstellung der Camping- und Wohnwagenstellplätze im Betrachtungsgebiet ............. 50 Einteilung der Windverhältnisse und deren Nutzbarkeit für den Surf-/ Kitesport ......... 56 Surf-/ Kitermonitoring des BUND Salzhaff-Rerik 2013 im inneren Salzhaff ............... 58 Mitglieder der Regionalvereinigung Wismarbucht und Bootsliegeplätze im Gebiet .............................................................................................................................. 59 Gesamtstreckenergebnisse der vergangenen 3 Jagdjahre der im LK Rostock befindlichen gemeinschaftlichen Jagdbezirke (GJB) ..................................................... 69 Erhaltungszustand der Habitate der relevanten Brutvogelarten lt. Standard-Datenbogen (SDB) und aktueller Bewertung.......................................... 80 Erhaltungszustand der Habitate der relevanten Rastvogelarten lt. Standard-Datenbogen (SDB) und aktueller Bewertung.......................................... 81 Bewertung des Erhaltungszustands der Habitate von Brutvogelarten .................. 82 Bewertung des Erhaltungszustands der Habitate von Rastvogelarten .................. 86 Weitere standörtliche oder funktionelle maßgebliche Bestandteile im Gebiet ............................................................................................................................. 96 Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Brutvögel für das Netz Natura 2000............ 97 Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Rastvögel für das Netz Natura 2000 ................................................................................................................................ 98 Übersicht über die für die Zielarten relevanten Wassertiefen der Küstengewässer ............................................................................................................ 100 Aktueller und anzustrebender Erhaltungszustand der Habitate der relevanten Brutvogelarten ......................................................................................... 111 5 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Tab. 27: Tab. 28: Tab. 29: Aktueller und anzustrebender Erhaltungszustand der Habitate der relevanten Rastvogelarten.......................................................................................... 117 Funktionsbezogene Erhaltungsziele der managementrelevanten Brutvogelarten nach VS-RL................................................................................................................... 119 Funktionsbezogene Erhaltungsziele der managementrelevanten Rastvogelarten nach VS-RL................................................................................................................... 127 FOTOVERZEICHNIS Foto 1: Foto 2: Foto 3: Windwatt am NSG Langenwerder .................................................................................. 13 Zum Radwanderweg ausgebauter ehemaliger Kolonnenweg vor Steinbeck .................. 52 Blick auf das Surfrevier Salzhaff am Zeltplatz Pepelow ................................................ 54 ANHANG ANHANG 1: Karten Karte 1a: Blätter 1 und 2: Aktueller Zustand Biotoptypen Karte 1b: Blätter 1 und 2: Nutzungen/ Pläne und Projekte Karte 2c: 28 Teilkarten: Habitate der Arten nach Art. 4 EU-VRL Kartenübersicht (Karte 2 c) nach Arten Kartenblattschnitte (Karte 2c) ANHANG 2: Detaillierte Habitatbewertung ANHANG 3: Erläuterungstext zu den verortbaren Vogeldaten ANHANG 4: GIS-Daten einschließlich Metadatendokumentation 6 M 1 : 25.000 M 1 : 25.000 M 1 : 10.000 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil 0 GESAMTZUSAMMENFASSUNG Die Zusammenfassung wird am Ende der Bearbeitung des Managementplanes eingefügt. 7 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil I TEIL GRUNDLAGEN I.1 Allgemeine Gebietsbeschreibung I.1.1 Grundlagen Name und Größe des Schutzgebietes Das Europäische Vogelschutzgebiet (EU-VSG) "Wismarbucht und Salzhaff" (EU-Nummer DE 1934401) ist Teil des ökologischen Netzes "NATURA 2000". Managementpläne dienen der gebietsspezifischen Darstellung der Erhaltungsziele auf der Grundlage der Vogelschutzgebietslandesverordnung (VSGLVO M-V). Auf naturschutzfachlicher Basis und unter Einbeziehung der Betroffenen werden die erforderlichen Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen sowie Entwicklungsmaßnahmen dargestellt und Instrumente zu deren Umsetzung aufgezeigt. Das EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" (DE 1934-401) wurde mit einer Fläche von 42.472 ha an die Europäische Union gemeldet. Entsprechend des Fachleitfadens "Managementplanung für Natura 2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern" (MLUV M-V 2012) wurde eine Anpassung der ursprünglich im Maßstab 1 : 25 000 erarbeiteten Schutzgebietsgrenze an den Maßstab 1 : 10 000 vorgenommen, wodurch es in geringfügigem Maße zu Grenzkorrekturen kam. Die aktualisierte Grenze bildet die Grundlage für die weitere Bearbeitung des Managementplanes und soll zu einem späteren Zeitpunkt der Nachmeldung an die EU dienen. Die rechtsverbindliche Grenze des Schutzgebietes stellt nach wie vor die mit der Gebietsmeldung im Maßstab von 1 : 25 000 vorgelegte Grenze dar. Lage Das EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" erstreckt sich gemäß naturräumlicher Gliederung des Landschaftsprogrammes Mecklenburg-Vorpommern über die Landschaftszonen "Beltsee" (0a) und Ostseeküstenland (10) (Abb. 1). Abb. 1: Naturräumliche Einordnung des Untersuchungsraumes Folgende gebietsspezifische Charakteristika sind diesen Zonierungen zuzuordnen (Tab. 1): 8 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Tab. 1: Wesentliche Merkmale der naturräumlichen Gliederung des Untersuchungsraumes Landschaftszone Großlandschaft Landschaftseinheit Wertgebende Merkmale Innere Seegewässer der Wismarbucht und Salz- − Beeinflussung der Salinität durch Wasseraustausch Mecklenburger Bucht haff (0a00) mit der Nordsee über das (0a0) Kattegat mit relativ instaFlachwasserzone (< 20 "Euphotische Zone" bilen Verhältnissen m) der äußeren Seege- (0a10) − Bestand an marin geprägwässer der Mecklenburten Zönosen ger Bucht (0a1) − Vorkommen von Untiefen, "Schwachlicht-Zone" unterseeischen Rinnen(0a11) und Kuppensystemen sowie ausgeprägten Windwatten − Küstensaum mit unmittelOstseeküstenland Nordwestliches Hügel- Klützer Winkel (101) bar angrenzendem Hinterland (10) (1) land Wismarer Land und Insel − charakterisiert durch bePoel (102) sondere geomorphologiNeubukower Becken mit sche und hydrologische Halbinsel Wustrow (103) Verhältnisse und den ausgleichenden Klimaeinfluss der Ostsee − starke Küstengliederung − Begrenzung durch die Erhebungen der Pommerschen Hauptendmoräne der Weichsel-Kaltzeit Beltsee (0a) 9 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Textkarte 1: 10 Betrachtungsgebiet und Übersicht der kommunalen Verwaltungsstruktur Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Geologie und Wasserhaushalt (Quelle: Geologische Karte, DMMF, 1997, Jeschke et al. 2003) Die Landschaft wird von den besonderen Verhältnissen des Grenzraumes zwischen Land und Ostsee geprägt, was sich in den geomorphologischen, hydrologischen und klimatischen Verhältnissen zeigt. Das Betrachtungsgebiet wurde durch den jüngsten Eisvorstoß des Pommerschen Stadiums der Weichsel-Kaltzeit geprägt und teilweise durch den Mecklenburger Vorstoß der W3-Moräne überformt, wodurch große Schuttmengen im Gebiet akkumulierten. Geprägt wird der Bereich durch ausgedehnte, aus Geschiebelehm und -mergel aufgebaute Grundmoränen. Begrenzt werden die Außenränder der Inlandeisvorstöße durch markante Endmoränenzüge. Im Gebiet umrahmt insbesondere die als Wismar-Lobus bezeichnete Hauptrandlage aus Stauchendmoränen durch ihren küstenparallelen Verlauf deutlich die Wismarbucht. An die Endmoränen schließen sich in südlicher Richtung für gewöhnlich die durch Abschmelzprozesse gebildeten Sander an. Der Küstenverlauf im Bereich der Wismarbucht spiegelt im Wesentlichen den Verlauf der Haupteisrandlage des Pommerschen Stadiums wider. Die Gliederung dieser Ausgleichsküste wurde durch den Mecklenburger Gletschervorstoß bestimmt, dessen Grundmoräne flach zur Wismarbucht einfällt. Dabei wechseln Geschiebemergelkliffs mit flachen Stränden, Dünenkuppen, Nehrungshaken und Haffs ab, vorgelagert liegt die Insel Poel und die Halbinsel Wustrow in der Wismarbucht. Steiluferabschnitte in Form aktiver als auch inaktiver Kliffs finden sich v.a. in folgenden Bereichen: − − − − − − Halbinsel Wustrow in Form ausstreichender Geschiebemergel und Tonschichten aktives Kliff zwischen Groß Strömkendorf und Redentin aus schwach gebänderten Schluffen an West- bis Norduferabschnitten der Insel Poel, z.B. zwischen Gollwitz und Schwarzem Busch, westlich von Neuhof sowie zwischen dem Hafen Timmendorf und dem Rustwerder aktives Kliff an der Hohen Wieschendorfer Huk an den Ost- und Westuferabschnitten der Wohlenberger Wiek über 40 m hohes Steilufer Großklützhöved nördlich von Redewisch, welches sich in einer z.T. glazial stark gestörten Serie bis Kleinklützhöved fortsetzt. Flachküstenabschnitte blieben erst mit Ende der abklingenden Litorina-Transgression erhalten. Besonders erwähnenswert ist der, dem Steilufer der Halbinsel Wustrow auf einer Länge von fast 4 km leeseitig vorgelagerte Kieler Ort. Isoliert durch eine fast 60 Jahre dauernde militärische Nutzung und infolge der Aufrechterhaltung der Sperrung für die touristische Nutzung konnte sich dieser Sandhaken und der Moränenkern der Halbinsel Wustrow eigendynamisch entwickeln. Die Insel Langenwerder entstand nach der Litorina-Transgression als freie Strandwallbildung auf einem, dem Kliff bei Gollwitz vorgelagerten Pleistozänkern. Ein diskontinuierlicher Sedimenttransport führt zu einer allmählichen Inselverlagerung von Nord nach Süd. Durch die sich südwestlich der Insel Langenwerder allmählich ausbildende sandig-schlickige Sandbank wird der Durchfluss zwischen den Inseln Poel und Langenwerder eingeschränkt. Die Insel Walfisch stellt ähnlich Langenwerder den Rest eines litorinazeitlich "ertrunkenen" Moränenkerns aus Geschiebemergel dar, der durch die Errichtung einer Findlingsmauer am nordwestlichen Ufer und die Verklappung von Baggergut aus dem Hafen und der Fahrrinne Wismar in ihrer Morphologie stark beeinflusst wurde. Weitere freie Strandwälle sitzen dem südöstlichen Ausläufer der Untiefe Lieps auf bzw. bilden das Standwall-HakenPrielsystem des Faulen Sees/ Rustwerders sowie des Brandenhusener und Fährdorfer Hakens auf der Insel Poel. 11 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Die Küste des Betrachtungsgebietes unterliegt einer noch lebendigen Morphodynamik. Zu erwähnen ist dabei der z.T. starke Küstenrückgang v.a. nord- und westexponierter Steilufer von i.M. 0,5 m jährlich (Westkliff Insel Poel), wobei deren Küstenverlauf insbesondere durch Sturmhochwasserereignisse deutlich beeinflusst wird. Hervorzuheben sind dabei z.B. das Sturmflutereignis vom 11./ 12. November 1872, bei dem es am Kliff Schwarzer Busch zu Abbruchbeträgen von 28 bis 32 m und am Kliff Kaltenhof - Gollwitz zu Abbruchbeträgen von 24 bis 26 m kam. Der Sandtransport und die Akkumulation an Ausgleichsküsten erfolgt vornehmlich in östlicher Richtung. Die Ausbildung großräumiger Dünenkomplexe durch äolische Sedimente wird dabei v.a. durch das Ausgangssubstrat Geschiebemergel verhindert. Küstengewässer Die Wismarbucht ist eine weit in die Grundmoränenlandschaft Nordwestmecklenburgs eingeschnittene südliche Ausbuchtung der Mecklenburger Bucht, die sich am südwestlichen Ende der Ostsee befindet. Die abwechslungsreiche Landschaft der angrenzenden terrestrischen Gebiete (z.B. Klützer Winkel) setzt sich in abgeschwächter Form unter Wasser fort. Aufgrund der Lage im Übergangsbereich zwischen Nord- und Ostsee bzw. ihrer Nähe zur Nordsee enthält die Wismarbucht im Vergleich mit den weiter östlich gelegenen Bodden an der pommerschen Küste und dem Achterwasser deutlich salzhaltigeres Wasser. Bei anhaltend starken Weststürmen werden größere Mengen salz- und sauerstoffhaltigen Wassers in die Ostsee transportiert. Der Wasseraustausch unterliegt größeren Schwankungen und hängt von verschiedenen Faktoren wie z. B. der Beschaffenheit der Küstenzone und Ufer, Wasserstands- und Strömungsverhalten, Untiefen oder Wassertemperatur ab. Hydrographisch wird die Wismarbucht in die innere und äußere Wismarbucht unterteilt. Die innere Wismarbucht ist ein Flachwassergebiet von 3 bis 4 m Tiefe mit breiten ufernahen Zonen zwischen 0 bis 1 m Tiefe. Ausgehend vom Spülsaum fällt der Meeresboden langsam ab, so dass sich bei niedrigem Wasserstand ausgedehnte, ausschließlich windabhängige Wattengebiete ausbilden (gezeitenunabhängige Windwatte). Zwischen dem Salzhaff und der inneren Wismarbucht befinden sich die größten zusammenhängenden Flachwasserzonen der Wismarbucht. Ausgehend von der noch etwa 2 m tiefen Gollwitz wird südlich des Boiensdorfer Werders in die Flachwasserzonen und Windwatte der Großen Wiek und die eine Wassertiefe von < 1 m aufweisende Zaufe und Breitling übergeleitet. Das Salzhaff selbst wird durch den sich unter Wasser fortsetzenden Teßmannsdorfer Haken in einen flachen, nordöstlichen Teil (innere Bucht, Wassertiefe 2 bis 3 m) und einen tieferen südwestlichen Teil (äußere Bucht, Wassertiefe 3 bis fast 5 m) geteilt. Der Wasseraustausch im Salzhaff wird nur über eine schmale Rinne (Ellbogen) gewährleistet. Mit der äußeren Wismarbucht ist das Salzhaff durch eine 4 m tiefe Rinne, die sogenannte Kielung südöstlich der Kroy verbunden. Die äußere Wismarbucht setzt sich aus einem ausgedehnten Rinnen- und Kuppensystem zusammen. Die bei Hochwasser überströmte Insel Lieps stellt dabei den flachsten Teil dar. Die Untiefen Hannibal, Schweinsköthel, Jäckelberg, Sechsergund und Platte weisen Wassertiefen von etwa 3 m auf. Das Rinnensystem beginnt nordöstlich am Großen Tief (Wassertiefe etwa 18 m) und verläuft über das Krakentief bis zur Wohlenberger Wiek (Wassertiefe etwa 10 bis 13 m). 12 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Foto 1: Windwatt am NSG Langenwerder (Foto: Köpke/Scheller, 2013) Binnengewässer Folgende gemäß Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtigen Fließgewässer befinden sich im Betrachtungsgebiet, Region Mittleres Mecklenburg/ Rostock und münden in die Wismarbucht bzw. das Salzhaff: Hellbach: Das Quellgebiet des Hellbaches befindet sich im Raum Altenhagen südlich von Kröpelin. Nördlich von Neubukow mündet der Hellbach bei Teßmannsdorf in das Salzhaff. Das Einzugsgebiet des Hellbaches umfasst eine Fläche von rd. 210 km². Aus Sicht der Fischfauna besitzt der Hellbach eine besondere Bedeutung u.a. für die Meerforelle (Salmo trutta trutta) und den Aland (Leuciscus idus). Der Hellbach wird dem LAWA-Typ 15 "Sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse" zugeordnet. Gemäß WRRL-Bewirtschaftungsvorplanung "Hellbach und Zuflüsse" ist der Hellbach von der Mündung in das Salzhaff bis Neubukow als naturnah einzustufen. Defizite der hydromorphologischen Qualitätskomponenten der Gewässer des Hellbachsystems sind das Fehlen naturnaher Gewässer- und Uferstrukturen und die übermäßige Nährstoffbelastung. Primär sind dabei diffuse Nährstoffeinträge zu beobachten, es treten jedoch auch vereinzelt Belastungen aus Punktquellen auf. Diese Nährstoffeinträge stellen indirekt auch eine Belastung für das Salzhaff dar. Der Ursprung der diffusen Nährstoffeinträge ist vor allem in der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung des Umlandes zu sehen, die bedingt hohe Düngemittelgaben und vielfach Flächendränung erfordern. 13 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Farpener Bach: Der Farpener Bach besitzt ab dem Stausee Farpen bis zur Mündung in die Wismarbucht unterhalb Groß Strömkendorf eine Gewässerlänge von 10.485 m. Gemäß Fließgewässerstrukturgütekartierung der Bewirtschaftungsvorplanung im Teileinzugsgebiet Küste-Ost ist der Zustand des Gewässers als deutlich bis stark verändert einzuschätzen, lediglich der Unterlauf ist gering verändert. Der Farpener Bach wird dem LAWA-Typ 14 "Sandgeprägte Tieflandbäche" zugeordnet. Auch der Farpener Bach besitzt Bedeutung für den Aufstieg der Meerforelle, wobei das Auslaufbauwerk an der Staumauer die Wanderungen blockiert. Biendorfer Bach: Der Biendorfer Bach (NMKZ-0900, Graben aus Biendorf) hat eine Länge von 10,8 km, er wird dem LAWA-Typ 16 "Kiesgeprägte Tieflandbäche" zugeordnet. Das Gewässer ist stark anthropogen geprägt. Die Gewässerstruktur wurde durch viele Bau- und Ausbaumaßnahmen stark verändert (Rohrleitungen, viele Querbauwerke, etc.), das Gewässer ist auf über 50 Prozent seiner Länge verrohrt. Die zwischenliegenden offenen Gewässerabschnitte sind stark ausgebaut und degradiert, auch hier wird das starke natürliche Gefälle durch Sohlrampen abgebaut. Der Unterlauf wird vom Salzhaff rückgestaut. Im Mündungsbereich wurde ein Deich geschlitzt, um das natürliche Überflutungsregime in den küstennahen Grünlandbereichen wiederherzustellen. Das Umland des Biendorfer Baches ist stark landwirtschaftlich genutzt, was zu erhöhten diffusen Nährstoffeinträgen in das Gewässer und damit in das Salzhaff führt. Über die beschriebenen Fließgewässer hinaus befinden sich mit zumeist nur untergeordneten Längen folgende berichtspflichtigen Fließgewässer der Region Westmecklenburg im Betrachtungsgebiet. Einzelheiten zur Maßnahmenplanung der WRRL sind Tab. 7 bzw. Textkarte 5 zu entnehmen: − − − − − − − − − Klützer Bach Tarnewitzer Bach Farpener Bach Walmstorfer Graben Beckerwitzer Graben Zierower Bach Gagzower Graben Hageböker Graben Blowatzer Bach. Stillgewässer Neben kleineren Lagunen sowie Söllen und sonstigen Kleingewässern ist im Betrachtungsgebiet lediglich der Stausee Farpen als künstlich entstandenes Stillgewässer von Relevanz. Die Talsperre Farpen dient als Stauwehr der Wasserrückhaltung des im Farpener Bach (Neuburger Graben, Graben 10, Plastbach, Fauler Bach) anfallenden Wassers im Sinne der Landwirtschaft. Sie liegt nordöstlich der Hansestadt Wismar im Tal des Farpener Bachs zwischen den Ortslagen Farpen und Neuburg. Die eine mittlere Tiefe von etwa 1,3 m aufweisende Talsperre wurde zwischen 1976 und 1978 zur landwirtschaftlichen Bewässerung errichtet. 14 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Nutzungsgeschichte (Quelle: Jeschke et al. 2003, DMMF, 1997, GLRP WM, 2008, RREP WM , 2011, Wiebekingsche Karte von 1786, Schmettausche Karte von Mecklenburg 1788, Königlich Preußische Landesaufnahme von 1879) Im Betrachtungsraum von Wismarbucht und Salzhaff begann die nachweisbare Siedlungsgeschichte nach dem Abklingen der letzten Vereisung etwa im 10. Jahrtausend vor unserer Zeitrechnung. Erste Spuren ließen sich anhand von Funden bearbeiteten Feuersteins für die Zeit des Spätpaläolithikums (Altsteinzeit) nachweisen. Zu dieser Zeit gab es die heutige Ostsee noch nicht. Vor etwa 12.000 Jahren war das Gebiet eisfrei und im Paläolithikum mit Tundra oder Waldtundra bedeckt. Die den in das Gebiet einwandernden Tieren folgenden Menschen lebten von der Jagd und Fischerei. In den folgenden Jahrtausenden war das Klima durch eine zunehmende Erwärmung und Erhöhung der Feuchtigkeit, die Auffüllung des Grundwassers, das Verschwinden des Permafrostbodens und die einsetzende Bodenbildung geprägt, woraus eine Vielzahl von Veränderungen der natürlichen Vegetation, insbesondere der Waldentwicklung resultierte. Mit Beginn der Litorina-Transgression vor etwa 8.000 Jahren und dem langsamen Anstieg des Meeresspiegels in mehreren Schwankungsphasen wurden große Teile des Betrachtungsgebietes überspült und ertranken, höhere Erhebungen wie Wustrow, Poel, Walfisch und Lieps blieben als Inseln bestehen. Mit den sich vor etwa 5.000 Jahren herausbildenden Küstenlinien und den sich verändernden Siedlungsbedingungen waren die Voraussetzungen für eine Sesshaftigkeit seit dem Neolithikum gegeben. Lebensgrundlagen bildete dabei der sich entwickelnde Ackerbau und Viehzucht. Nachweise neolithischer Besiedlung im Betrachtungsgebiet stammen u.a. aus Ausgrabungen im Latt-Moor südlich der Straße Wismar Eiserne Hand - Müggenburg. Weitere Siedlungsplätze wurden u.a. bei Redentin, Proseken, Brandenhusen, Fährdorf und Groß Strömkendorf nachgewiesen. Megalithgräber als die markantesten Denkmäler dieser Zeit finden sich mit dem "Steingrab" bei Proseken sowie östlich von Rerik. Hügelgräber der Bronzezeit finden sich u.a. mit dem "Köppenbarg" südöstlich von Brandenhusen, der "Tridamsberg" südwestlich von Wismar, der "Loyenberg" bei Triwalk südöstlich von Wismar und der "Trüllingsberg" östlich von Gagzow. Auch während der Bronzezeit dominierte die Viehzucht, gefolgt vom Ackerbau. Der in den Wiesenniederungen abgebaute Raseneisenstein bildete die Grundlage für die Entwicklung einer bodenständigen Eisenproduktion, mit der vor etwa 2.500 Jahren in die Eisenzeit übergeleitet wurde. Ackerbau und Viehzucht bildeten weiterhin die Lebensgrundlage. Im Betrachtungsgebiet ließen sich Spuren von Stall- und Hausbauten und Keramikscherben nachweisen, die u.a. auf einen germanischen Siedlungsplatzes bei Groß Strömkendorf hindeuteten. Während der Römischen Kaiserzeit blieb die germanische Bevölkerungszusammensetzung weitestgehend unverändert, neben der Landwirtschaft und der Fischerei gewann das Handwerk zunehmend an Bedeutung. Zur Zeit der Völkerwanderung (375-600 n. Chr.) kam es zu einer starken Abnahme der Bevölkerungszahl und zu einem Einwandern slawischer Stämme in den weitgehend entsiedelten Raum. Im Bereich der Wismarbucht ließ sich der Stamm der Obotriten nieder, die Burganlagen u.a. in Dorf Mecklenburg, Rerik (bis 1938 Alt Gaarz), Ilow, Neuburg und Roggow unterhielten. Auch das Gelände des Friedhofes von Kirchdorf/ Poel lässt sich einem slawischen Siedlungsplatz zuordnen, ebenso stehen zahlreiche Ortsund Flurnamen für einen slawischen Ursprung. Von besonderer Bedeutung sind Funde wie z.B. Siedlungsreste südwestlich von Groß Strömkendorf, die sich auf die Jahre 729 bis 732 rückdatieren lassen und Rückschlüsse auf den verschollenen Handelsplatz "Emporicum Reric" vermuten lassen, der 808 von den Dänen überfallen und vernichtet wurde. Der Ostseeraum bildete während des frühen Mittelalters die Kontaktzone zwischen den skandinavischen Königreichen, dem fränkischen Reich und den baltischen bzw. slawischen Stammesgebieten und entwickelte sich zu einem wichtigen Wirtschaftsraum. Das zentrale Element innerhalb des Warenaustausches stellten die auf überregionalen Handel und Handwerk spezialisierten Küstenansiedlungen dar. Diese Seehandelsplätze erhielten ihre Bedeutung vor allem durch die Existenz von Häfen, die sowohl beste Voraussetzungen für die Erreichbarkeit durch Segelschiffe als auch Schutz gegen 15 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Stürme und Überfälle boten. In Groß Strömkendorf führten die Auswertung von Luft- und Satellitenaufnahmen gemeinsam mit geologischen und geophysikalischen Prospektionsarbeiten zum Nachweis eines Hafenbeckens. Im 12. Jahrhundert wurde die slawische Herrschaft durch die Ostexpansion der Deutschen v.a. unter Heinrich dem Löwen beendet. Die Landesfürsten, die Kirche mit ihren Klöstern, die in rascher Folge vor und nach 1200 gegründet wurden und später die ritterlichen Grundherren holten ab 1150 deutsche Siedler in das Land. Im Zuge der deutschen Besiedlung nahm in Verbindung mit einem starken Bevölkerungsanstieg die Intensität der Landnutzung zu. Das Betrachtungsgebiet gehörte dabei zum Herzogtum Mecklenburg-Schwerin. Im 13. Jahrhundert wurden die ersten Städte der Region gegründet. Diese betrieben einen ausgeprägten Handel, wobei Wismar als Mitglied der Hanse eine führende Stellung einnahm. Denkmäler der Christianisierung im Gebiet sind u.a. die im 13. Jahrhundert errichtetem Kirchbauten, wie z.B. Rerik, Dreveskirchen, Kirchdorf und Proseken. An Siedlungsgründungen sind aus dieser Zeit u.a. die Dörfer Timmendorf, Seedorf, Brandenhusen, Weitendorf und Niendorf auf der Insel Poel hervorzuheben. Die Gründung der Stadt Wismar zu Beginn des 13. Jahrhunderts (etwa um 1226) stellt einen entscheidenden Faktor in der Entwicklung des Gebietes dar. Die Stadt entwickelte sich zu einem bedeutenden Handels- und Hafenplatz und wichtigem Mitglied der wendischen Hanse. Während sich auf dem Festland neben den mecklenburgischen Fürsten und Bischöfen von Ratzeburg und Schwerin auch der Adel an den Siedlungsgründungen beteiligten und sich aus kleineren Befestigungen spätere Rittergüter und Schlösser entwickelten (z.B. Zierow, Roggow, Bothmer), besaß auf der Insel Poel vorwiegend das Lübecker Domkapitel umfangreiche Besitzungen. Die Kirche hatte ab Anfang des 14. Jahrhunderts fast in allen Dörfern der Insel Poel die Grundherrschaft an sich gebracht, was Grundlage dafür war, dass sich die bäuerlichen Verhältnisse auf der Insel bis in das 19. Jahrhundert anders entwickelten als auf dem Festland. Einschneidende Veränderungen brachte der Dreißigjährige Krieg, der den Raum der Wismarbucht 1627 erreichte. Mit dem Westfälischen Frieden von 1648, der den Dreißigjährigen Krieg beendete, wurden die Stadt und die Herrschaft Wismar und die Insel Poel an Schweden abgetreten. Ausgenommen davon waren die 4 lübischen Dörfer auf der Insel Poel. Wismar als Zentrum des Gebietes war wirtschaftlich ruiniert und verarmt, zahlreiche Dörfer kaum noch bewohnt oder vollständig aufgegeben. Unter schwedischer Herrschaft wurde Wismar zur Festung sowie die Insel Walfisch zur Sicherung der Hafeneinfahrt ausgebaut. Dagegen verlor die Festung Poel an Bedeutung. Bereits 1675 wurde die schwedische Herrschaft im Gebiet durch die Besetzung durch brandenburgische (Insel Poel) und dänische Truppen (Wismar) abgelöst, in den folgenden Jahrzehnten lösten sich kriegerische Auseinandersetzungen, Belagerungen und Verwüstungen durch unterschiedlichste Kriegsgegner ab, v.a. Wismar erlebte einen Niedergang. 16 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Textkarte 2: 17 Ausschnitt der Schmettauschen Karte (1788) des Betrachtungsgebietes Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Nach über 150 Jahren (1803) kamen die schwedischen Besitzungen durch den Vertrag von Malmö in mecklenburgischen Pfandbesitz und wurden 1903 ganz an Mecklenburg abgetreten. Nach Ende der Napoleonischen Kriege kam es im Handwerk, dem Schiffbau und dem Handel zu einem Aufschwung. Straßenverbindungen nach Schwerin, Rostock oder Lübeck sowie zur Insel Poel wurden errichtet, der Poeldamm mit Brücke über den Breitling wurde 1927 fertiggestellt. Zur Sicherung der Hafenzufahrt Wismar wurde der Leuchtturm in Timmendorf Strand als Grundlage für die Entstehung des neuen Ortsteils inklusive Hafen für Fischereiboote und das Lotsenversetzboot gebaut Die ursprünglichen Fischereirechte Wismars, die sich seit dem Mittelalter von Wustrow bis in die Boltenhagener Bucht erstreckten, wurden Ende des 19. Jahrhunderts durch die Schaffung von Fischereirevieren, die abwechselnd von Fischern Wismars, Pols und der übrigen Küstendörfer befischt wurden, abgelöst. Insbesondere die fischereiliche Nutzung auf Poel entwickelte sich zu einem bedeutenden Erwerbszweig. Dazu kam seit Beginn des 19. Jahrhunderts der zunehmende Bade- und Fremdenverkehr insbesondere in Boltenhagen, auf Poel und in Rerik, der Auswirkungen auf die Arbeitssituation und die Ortsbilder nach sich zog. Mitte bis Ende des 19. Jh. kam es zu starken Migrationsbewegungen der Landbevölkerung. Die Auswanderungswelle nach Nordamerika führte zu starken Bevölkerungsverlusten in den Ackerbürgerstädten und Dörfern. Mit dem Einsetzen der Industrialisierung kam es dann zur Abwanderung in die Städte (z.B. verdoppelte sich die Einwohnerzahl Wismars von 13.000 im Jahr 1850 auf 26.000 im Jahr 1913). Der 1. Weltkrieg führte im Ergebnis zu Stagnationen auf allen Gebieten (Land- und Fischereiwirtschaft, Tourismus), die Zeit nach 1933 stand unter dem Schatten der allgemeinen Aufrüstung und Mobilmachung. Große Flächen wurden der militärischen Nutzung zugeführt. Als Beispiele sind die Aufspülungen der Tarnewitzer Huk und die Errichtung des dortigen Flugplatzes mit Hafen zu nennen. Die gesamte Halbinsel Wustrow wurde ab 1934 zu einer "Soldatenstadt an der Ostsee" für den auf der Halbinsel errichteten Flugplatz mit Flak-Schule. Weitere Kasernenkomplexe entstanden in unmittelbarer Umgebung (Rerik, Wismar). Das gesamte Seegebiet vor Wustrow wurde für Schießübungen zum Sperrgebiet erklärt. Der 2. Weltkrieg führte zu großen Bevölkerungsverlusten. Die Stadt Wismar und ihre wertvolle Bausubstanz wurden stark zerstört. Zum Kriegsende und in der Nachkriegszeit vervielfachte sich die Bevölkerung durch Flüchtlinge und Aussiedler aus Ostpreußen und Hinterpommern. Die Rüstungsbetriebe wurden demontiert, die Militäranlagen in Tarnewitz und Rerik größtenteils gesprengt. Große Mengen an Reparationsleistungen in Form von Holz und Saatgut aus Malchow/ Poel wurden an die Sowjetunion fällig. Im Zuge der Ende 1945 beginnenden Bodenreform wurden alle landwirtschaftlichen Betriebe > 100 ha entschädigungslos enteignet und mit Aussiedlern und Kriegsflüchtlingen aufgesiedelt. Durch die Kollektivierung veränderte sich das Landschafts- und Strukturbild im Gebiet stark, große Schläge von 8 bis 18 ha beherrschten nunmehr die Landschaft. In Wismar kam es zum Neuaufbau der Werft mit zahlreichen Zulieferbetrieben und weiteren Industriezweigen sowie einer steten Intensivierung sämtlicher Nutzungen, Wismar wurde zum wirtschaftlichen Zentrum der Region. Auf Poel wurde der Fischfang und die Fischverarbeitung ein wichtiger Erwerbszweig, östlich der Insel Walfisch wurde 1968 die größte Fischgehegeanlage der DDR zur Forellenintensivhaltung in Netzkäfigen errichtet. Diese Forellenzuchtstation, mit einer Jahresproduktion von bis zu 500 Tonnen Speiseforellen, wurde von Niendorf aus betrieben, nach 1990 wurde der Produktionsbetrieb eingestellt. Zusammen mit der Entwicklung des Wismarer Hafens zum Umschlag z.B. für Kalidünger führten diese Entwicklungen zu einer starken Belastung der Wasserqualität in der Wismarbucht. Die weitere Intensivierung der Landwirtschaft steigerte mit diffusen Nährstoff- und Chemikalieneinträgen die Belastung der angrenzenden Küstengewässer wie z.B. Salzhaff, Kirchsee und Breitling. Die Schlaggrößen stiegen weiter an und lagen z.B. auf der Insel Poel bei z.T. über 100 ha. 18 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Mit Verbesserung der Lebensverhältnisse nahmen auch der Urlauberverkehr und Einrichtungen des Erholungswesens in Form von Ferienheimen, Ferienlagern, Campingplätzen sowie privaten Quartiersvermittlungen zu. Die Anzahl der Urlauber auf Poel stieg von etwa 3.200 im Jahr 1953 auf etwa 36.000 im Jahr 1989 und führte zu nicht unerheblichen Problemen v.a. in den Sommermonaten in den Küstengebieten. Der sich nach der Wende 1989 in nahezu allen Wirtschaftszweigen vollzogene Umstrukturierungsprozess führte infolge der Stilllegung bzw. Produktionseinschränkung zahlreicher Betriebe zu einem hohen Verlust von Arbeitsplätzen und einer damit im Zusammenhang stehenden Abwanderung vor allem junger und qualifizierter Arbeitskräfte. In Wismar als dem wirtschaftlichen Zentrum der Region stellten bzw. schränkten viele Industriebetriebe ihre Produktion ein. So hatte sich der Anteil der Arbeitslosen in der Hansestadt Wismar (gemessen an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 65 Jahren) im Zeitraum von 2001 bis 2004 um 4,8 % erhöht und liegt Stand 2004 bei 14,8 % (Quelle: Integriertes Stadtentwicklungskonzept der Hansestadt Wismar, 2005). Ursachen für den Verlust des Charakters einer Industriestadt waren u.a. im Rückgang des Hafenumschlags (Zurückfahren des Kaliumschlags in Folge der Stilllegungen im mitteldeutschen Kalibergbau, Einstellung von Frachtverbindungen mit der Sowjetunion) und der steten Umorientierung/ Umstrukturierung der ehemaligen Mathias-Thesen-Werft (heute Nordic Yards) zu suchen. War die Werft mit etwa 6.000 Angestellten vor der Wende der größte Arbeitgeber Wismars, beschäftigt die Werft heute noch etwa 700 Mitarbeiter. Von der Personalentwicklung her ähnliche Entwicklungen fanden in der Land- und Fischereiwirtschaft statt. Dagegen entwickelt der Tourismus und Fremdenverkehr eine immer größer werdende und stetig wachsende Bedeutung als Erwerbszweig. Zwar liegen die Gästezahlen weit unter denen vor 1990 (quantitative Angaben unter dem Kapitel Tourismus und Erholung), ein starker Neubauboom ist aber im gesamten Betrachtungsgebiet zu verzeichnen. Zu erwähnen sind hierbei die Errichtung verschiedener Marinas u.a. in Boltenhagen (Weiße Wiek), Wismar, der Neubau von Kurkliniken, Ferienhaussiedlungen und Hotels sowie die infrastrukturelle Angebotserweiterung (Aus- und Neubau von Yacht- und Sportboothäfen, Anlage von Golfplätzen, Rad-, Reit- und Wassersportnutzung, etc.). Seit 1990 finden in Westmecklenburg größere Veränderungen in der räumlichen Verteilung der Bevölkerung statt. Während die Gesamteinwohnerzahl Westmecklenburgs von 1989 bis Ende 2008 um insgesamt etwa 10,4 % zurückging (entspricht ca. 55.900 Einw.), verlor die Hansestadt Wismar im Durchschnitt etwa Durchschnitt 24,7 % ihrer Einwohner (RREP WM, 2011). Nach Auswertung der Daten der Statistischen Landesamtes MV ergibt sich folgende Entwicklung des Bevölkerungsstandes: Einwohnerzahl zum Stichtag Hansestadt Wismar 31.12.1990 55.500 Einw. 30.06.2012 43.844 Einw. Veränderung - 21,00 % amtsfreie Gemeinde Insel Poel 2.810 Einw. 2.603 Einw. - 7,37 % Amt Klützer Winkel (inkl. Boltenhagen) 8.470 Einw. 10.922 Einw. + 28,95 % Amt Neuburg 5.799 Einw. 6.026 Einw. + 3,91 % Vom gesamten Bevölkerungsrückgang in Westmecklenburg sind ca. 75 % auf den mit der Wiedervereinigung einsetzenden Geburtenrückgang und den dadurch zu verzeichnenden Gestorbenenüberschuss zurückzuführen und ca. 25 % auf Wanderungsverluste. 19 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Abb. 2: Darstellung der Entwicklung im Betrachtungsgebiet anhand von Teilausschnitten historischer Karten der Insel Poel oben: Wiebekingsche Karte der Insel Poel (Südteil) aus dem Jahr 1786 (Quelle: Kartenportal M-V) unten: Preußische Landesaufnahme der Insel Poel (Südteil) aus dem Jahr 1879 (Quelle: eigenes Archiv) 20 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Heutige potenzielle natürliche Vegetation (HPNV) Unter der heutigen HPNV werden die Pflanzengesellschaften verstanden, die sich entsprechend der aktuellen Standorteigenschaften bei Einstellung der Landnutzung entwickeln würde. Die potenzielle natürliche Vegetation der das Betrachtungsgebiet dominierenden Grundmoränen-Lehmplatten basenund kalkreicher Standorte (z.B. Klützer Winkel, Halbinsel Wustrow) stellt überwiegend der "Waldgersten-Buchenwald einschließlich der Ausprägung als Lungenkraut-Buchenwald" dar, der partiell durch Einlagerungen des "Waldmeister-Buchenwaldes" auf mesophilen Standorten untergegliedert wird. Partiell könnte es im Bereich Boltenhagen - Tarnewitz sowie entlang des Zierower Baches/ Beckerwitzer Grabens zur Ausbildung von Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwäldern im Übergang mit Röhrichten und Staudenfluren der Ostsee- und Boddenküste auf mesohalinen Standorten kommen. Landseitig von Boltenhagen können sich geophytenreiche Buchen-Eschen-Mischwälder entwickeln. Die potenzielle natürliche Vegetation des Bereiches der Grundmoränen-Lehmplatte v.a. nordöstlich von Wismar sowie entlang der Kliffkanten des westlichen Betrachtungsgebietes würde sich als "Waldmeister-Buchenwald einschließlich der Ausprägung als Perlgras-Buchenwald" ausbilden. Im Bereich der Teßmannsdorfer Tannen käme es zur Ausbildung von "Flattergras-Buchenwald einschließlich der Ausprägungen als Hainrispengras-Buchenwald und Waldschwingel-Buchenwald". Die Niederungen von Fluss- und Bachläufen sind durch die Ausbildung grundfeuchter TraubenkirschenErlen-Eschenwälder auf nassen organischen Standorten gekennzeichnet. Entlang der Küstenlinien würde sich eine gehölzfreie Küstenvegetation aus Quellerfluren, Salzwiesen sowie halinen Röhrichten ausbilden. Natürlicherweise würden sich diese Vegetationsgesellschaften an den Südostküsten der Insel Poel, der Halbinsel Wustrow, entlang des inneren Salzhaffes, am Poeler Damm sowie nördlich Zierow und Redentin besonders ausprägen. Die angrenzende Vegetation würde sich aus gehölzfreien Primär- und Weißdünen zusammensetzen, denen sich Weißmoos-Krähenbeeren-KiefernKüstendünenwälder anschließen könnten. Derartige Ausprägungen wären insbesondere auf der Halbinsel Wustrow sowie saumartig entlang aktiver Kliffbereiche ausgebildet. Gehölzfreie Küstenvegetation Gehölzfreie Moore Bereiche eutropher Buchenwälder mesophiler Standorte Bodensaure Buchenwälder Buchenwälder basen- und kalkreicher Standorte Vegetation pher Moore oligotropher-mesotro- Auenwälder und Niederungswälder sowie edellaubholzreiche Mischwälder Birken- und Schwarzerlen-Sumpfund Bruchwälder Bodensaure Stieleichenmischwälder Stieleichen-Hainbuchenwälder Traubeneichen-Hainbuchenwälder Subkontinentale Kiefern-Eichenund Kiefernwälder Abb. 3: Heutige potenziell natürliche Vegetation im Betrachtungsraum (Quelle: Kartenportal M-V) 21 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil I.1.2 Aktueller Zustand, Landnutzungen, Tourismus- und Erholungsnutzungen Zur Analyse der aktuellen Nutzungsverhältnisse im EU-VSG und seiner unmittelbaren Umgebung wurde die aktualisierte Biotop- und Nutzungstypenkartierung zugrunde gelegt. In diesem Zusammenhang wurden die Biotop- und Nutzungstypen anhand aktueller Luftbilder und eigenen Gebietskenntnissen aktualisiert. Die aktuelle Nutzung ist in der Karte 1a dargestellt. In der nachfolgenden Tab. sind Anteile und Flächengrößen der Hauptnutzungsformen im Betrachtungsgebiet (EU-VSG und unmittelbare Umgebung bis 300 m Entfernung) dargestellt. Tab. 2: Hauptnutzungsformen im Vogelschutzgebiet und seiner unmittelbaren Umgebung Landnutzungsform im Betrachtungsgebiet davon im Vogelschutzgebiet Fläche in ha Anteil Fläche in ha Anteil 1.424,86 3,02 % 1.175,75 2,77 % 381,67 0,81 % 286,67 0,68 % Acker, Erwerbsgartenbau (A) 10.154,49 21,54 % 8.879,19 20,91 % Grünland (G) 1.353,77 2,87 % 1.044,52 2,46 % Salzgrasland (KG) 438,89 0,93 % 389,52 0,92 % Röhrichte, (KV, V) 405,10 0,86 % 339,79 0,80 % Fließgewässer (F) 58,40 0,12 % 48,01 0,11 % Stillgewässer (S) 123,71 0,26 % 101,40 0,24 % 30.797,91 65,33 % 29.487,97 69,44 % Küstenbiotope (K) 356,94 0,76 % 295,09 0,69 % Trocken-/ Magerbiotope (T) 19,62 0,04 % 18,99 0,04 % Staudenfluren (R) 27,87 0,06 % 21,79 0,05 % Freiflächen des Siedlungsbereiches (P) 309,42 0,66 % 12,28 0,03 % Siedlungs- und Gewerbeflächenflächen (O) 1.033,84 2,19 % 253,91 0,60 % Verkehrsflächen (OV) 243,63 0,52 % 107,69 0,25 % Abgrabungsbiotope (X) 10,02 0,02 % 5,53 0,01 % 47.140,14 ha 100,00 % 42.468,32 ha 100,00 % Wälder und Forsten (W) Gehölzflächen (B) Feuchtstaudenfluren Innere und äußere Küstengewässer (N, U) Gesamt 22 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Landwirtschaft Entsprechend der Auflistung in Tab. 2 unterliegen etwa 25,3 % der Fläche des EU-VSG der landwirtschaftlichen Nutzung. Mit etwa 8.879 ha dominiert dabei die Ackernutzung gegenüber der Grünlandnutzung (1.434 ha). Betrachtet man ausschließlich die terrestrischen Flächen, so nimmt die landwirtschaftliche Nutzung einen Anteil von fast 80 % ein. Wie in der geschichtlichen Abhandlung des Gebietes bereits erwähnt, ist insbesondere die ackerbauliche Nutzung durch relativ große Schläge gekennzeichnet. Insbesondere die guten Bodenbedingungen lassen eine ertragreiche Ackerbewirtschaftung zu. So überwiegen im Betrachtungsgebiet gemäß Mittelmaßstäbiger landwirtschaftlicher Standortkartierung vernässungsfreie bzw. staunässebestimmte Lehm- und Tieflehmstandorte. Kleinere Flächenanteile werden von grundwasser- und staunässebestimmten Sanden eingenommen. Die Ackerzahlen liegen überwiegend zwischen 45 bis 60. Aus diesem Grund kann die landwirtschaftliche Produktion hochproduktiv und wettbewerbsfähig erfolgen, die Bodenrichtwerte pro ha Ackerland sind dementsprechend besonders hoch. Die überwiegend intensiv bewirtschafteten Ackerflächen und die damit in Zusammenhang stehenden hohen Düngergaben verursachen eine entsprechende Nährstoffzufuhr über das Oberflächenwasser in die Boddengewässer, was hier zur Belastung mit Nährstoffen führt (s. Tab. 8). Die terrestrischen Flächen des Vogelschutzgebietes liegen gemäß den Darstellungen der Regionalen Raumentwicklungsprogramme Westmecklenburg (2011) sowie Mittleres Mecklenburg/ Rostock (2009) im Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft. Großräumige Ausnahmen bildet neben den Waldflächen das NSG "Wustrow". Die Grünlandnutzung konzentriert sich auf die nicht ackerfähigen Standorte der ehemaligen bzw. noch aktiven Küstenüberflutungsmoore bzw. das Salzgrasland. Gemäß den Ausgrenzungen in Karte 1a nehmen die salzbeeinflussten Grünländer eine Fläche von etwa 439 ha ein. Forstwirtschaft Das Betrachtungsgebiet befindet sich in den Zuständigkeitsbereichen von zwei Forstämtern. Das östlich der Hansestadt Wismar gelegene Gebiet wird durch das Forstamt Bad Doberan mit den zuständigen Revieren Neukloster, Neuburg, Höltingsdorf und Diedrichshagen bewirtschaftet. Der Sitz des Forstamtes befindet sich in Bad Doberan. Der Zuständigkeitsbereich des Forstamtes Grevesmühlen mit den zuständigen Revieren Everstorf und Hohen Schönberg erstreckt sich über das westliche Betrachtungsgebiet. Der Sitz des Forstamtes befindet sich in Gostorf bei Grevesmühlen. Im Naturschutzgebiet "Wustrow" sind gemäß Verordnung vom 13. Januar 1997 die forstliche Nutzung der Bruchwälder und die Durchführung von Erstaufforstungen unzulässig. In der Waldfunktionenkartierung der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern werden den Waldgebieten im EU-VSG verschiedene Schutz- und/oder Erholungsfunktionen zugeordnet. Berücksichtigung finden dabei folgende Schutzfunktionen: Uferschutz, Bodenschutz, Küstenschutz, Immissionsschutz, Lärmschutz, Klimaschutz und Wald mit Erholungsfunktion. Ferner findet die Lage der Wälder in unterschiedlichen Kategorien von Schutzgebieten Berücksichtigung (z. B. Wasserschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete u. a.). Die Verteilung der Waldgesellschaften im Betrachtungsgebiet unter Auswertung der Karte 1 "Aktueller Zustand, Biotoptypen" ergibt sich aus der folgenden Tab. 3. Daraus wird ersichtlich, dass der Laubholzbestand heimischer Baumarten, der Kiefernwald und der Vorwald mit jeweils über 20 % den größten Anteil an der Waldfläche haben. 23 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Tab. 3: Übersicht der Waldgesellschaften gemäß Biotop- und Nutzungstypenausgrenzung (Karte 1a) Biotopcode Biotoptyp Fläche Anteil WN Bruch- und Sumpfwald feuchter bis nasser Standorte 49,77 ha 3,49 % WF Bruch- und Sumpfwald feuchter Standorte 23,22 ha 1,63 % WB Buchenwald 22,75 ha 1,60 % WE Eichenwald 42,81 ha 3,00 % WS Schlucht- und Hangwald 5,25 ha 0,37 % WK Kiefernwald 334,81 ha 23,50 % WV Vorwald 327,98 ha 23,02 % WX Laubholzbestand heimischer Baumarten 411,80 ha 28,90 % WY Laubholzbestand nichtheimischer Baumarten 97,42 ha 6,84 % WZ Nadelholzbestand 85,41 ha 5,99 % WR Naturnaher Waldrand 1,24 ha 0,09 % WL Schlagflur/ Waldlichtung/ Waldschneise 8,13 ha 0,57 % W Wald ohne weitere Unterteilung 14,27 ha 1,00 % 1.424,86 ha 100,00 % Gesamt 24 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Textkarte 3: 25 Waldfunktionen im Betrachtungsgebiet Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Fischerei Die Fischerei hat in der Wismarbucht traditionell eine große Bedeutung. Die Ursachen liegen zum einen in den ausgezeichneten Lebensbedingungen für viele (Wirtschafts-)Fischarten infolge der besonderen hydrographischen Bedingungen. Der für die Ostsee im Vergleich relativ hohe Salinitätsgrad von durchschnittlich ca. 12 ‰, der insbesondere in den Frühjahrsmonaten kurzfristig auf 18 bis 20 ‰ ansteigen kann, bietet zusammen mit der allgemein guten Wasserdurchmischung, einer positiven Sauerstoffbilanz, stabilen pH-Werten, hohen Sichttiefen und der daraus resultierenden Entwicklung einer weitläufigen Sandbodenvegetation aus v.a. Seegraswiesen hervorragende Bedingungen für die Besiedlung durch euryhaline Fischarten. Dazu kommt es insbesondere in den Mündungsbereichen der zuströmenden Bäche zu Nachweisen einiger Süßwasserarten, die den für sie hohen Salzgehalt in der Wismarbucht tolerieren und diesen Lebensraum ebenfalls besiedeln. Küstenfischerei: Im Bereich der Wismarbucht befinden sich folgende Fischschonbezirke gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3 der Küstenfischereiverordnung Mecklenburg-Vorpommern (KüFVO M-V) vom 28. November 2006 (GVOBl. M-V S. 843), zuletzt geändert am 14. Mai 2014 (GVOBl. M-V S. 269), in deren Wasserflächen die Ausübung der Fischerei zeitweise verboten ist: − − das Gebiet (Mündungsbereiche) innerhalb einer seitlichen und seeseitigen Entfernung von 300 m zur Mündung der Zuflüsse Klützer Bach, Tarnewitzer Bach, Plastbach/ Farpener Bach, Köppernitz, Wallensteingraben und Hellbach, Blowatzer Bach, Zierower Bach und Redentiner Bach – Verbot der Ausübung der Fischerei in der Zeit vom 1. August bis zum 28. Februar der Uferverlauf vom Boiensdorfer Werder bis Mündung des Hellbachs (die Wasserfläche wird durch die von diesen Punkten ausgehenden Senkrechten bis zu einer seeseitigen Entfernung von 500 Metern begrenzt) – Verbot der Ausübung der Fischerei in der Zeit vom 15. September bis zum 14. Dezember. Spezielle Laichschonbezirke gemäß § 12 KüFVO M-V sind im Bereich des Betrachtungsgebietes der FFH-Managementplanung für das EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" nicht ausgewiesen. Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 8 KüFVO M-V wird zur Gewährleistung einer besseren fischereilichen Gewässerbewirtschaftung der nachfolgend beschriebene Bereich zum Fischereibezirk Wismarbucht erklärt: − südlich der Linie Halbinsel Wustrow - Großklützhöved einschließlich Wohlenberger Wiek, Boltenhagenbucht, Eggers Wiek, Kirchsee, Breitling und Salzhaff. Gemäß Anlage 2 zu § 14 Abs. 2 der Verordnung zur Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern (Küstenfischereiverordnung - KüFVO M-V) ist die Art und Höchstzahl von Fanggeräten im Fischereibezirk Wismarbucht wie folgt zulässig: − − − Stellnetze: 80 000 Meter, (davon 6.000 m im Salzhaff) (1 Aalkörbe 13 000 Stück, (davon 5.000 Stk. im Salzhaff) Haken: 40 000 Stück, (davon 5.000 Stk. im Salzhaff). Das Schleppangeln ist in diesen Bereichen verboten. (1 nach Auskunft der Fischereiaufsichtsstation Wismar des LALLF M-V wird überschlägig eingeschätzt, dass davon im Mittel etwa 70.000 m genutzt werden 26 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Textkarte 4: 27 Fischereiliche Nutzung im Betrachtungsgebiet Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Die Verteilung der Fanggeräte in den Fischereibezirken wird durch die obere Fischereibehörde auf die Haupt- und Nebenerwerbsfischer festgelegt. Bei der Verteilung sind vorrangig Haupterwerbsfischer zu berücksichtigen, die ihren Sitz in der Nähe der jeweiligen Fischereibezirke haben und dort überwiegend ihre fischereiliche Tätigkeit ausüben (§ 14 Abs. 3 KüFVO M-V). Maßgeblicher Bewirtschafter des Fischereibezirkes Wismarbucht ist die Fischereigenossenschaft Wismarbucht mit Sitz in Wismar. Gemäß den Angaben des LALFF hatten im Jahr 2013 insgesamt 70 Fischereibetriebe2) aus M-V eine Erlaubnis zum Fischfang im Fischereibezirk Wismarbucht mit Salzhaff. Diese Anzahl setzt sich wie folgt zusammen: − − − 23 Haupterwerbsfischer, davon sind 18 in der FG Wismarbucht organisiert 21 Nebenerwerbsfischer, davon sind 8 in der FG Wismarbucht organisiert 25 Freizeitfischer. Nachfolgende Tab. gibt die Verteilung der Fischer wieder: Tab. 4: Verteilung der im Jahr 2013 zugelassenen Fischereibetriebe im Fischereibezirk Wismarbucht mit Salzhaff Ort Anzahl Fischereibetriebe Ort Anzahl Fischereibetriebe Arpshagen 1 Neuburg 1 Oertzenhof 3 Pepelow 3 Mühl-Rosin 1 Boltenhagen 3 Milow OT Deibow 1 Benz 3 Weitendorf 3 Bad Doberan 1 Boiensdorf 2 Dassow 1 Wismar 7 Timmendorf 5 Kirchdorf 12 Rerik 12 Redewisch 1 Gollwitz 2 Tarnewitz 2 Grundshagen 1 Selmsdorf 1 Redentin 2 Löwitz 1 Gesamtanzahl 69 2) Fischereihäfen befinden sich u.a. in Kirchdorf und Timmendorf (Insel Poel), Boltenhagen, Hohen Wieschendorf und Wismar. Die Fischereiflotte der Insel Poel besteht aus ungefähr 28 Fischereifahrzeugen von 5 bis 11 m Länge. Im Hafen Timmendorf werden jährlich ca. 120 Tonnen Fisch angelandet, im Hafen Kirchdorf sind es ca. 10 Tonnen (www.ostseebad-insel-poel.de). (2 Bei den 70 Fischereibetrieben ist noch ein sogenannter Patenfischer registriert, der, da er nicht mit eigenem Fischereifahrzeug die Fischerei ausübt, nicht bei den Freizeit-, Haupt- und Nebenerwerbsfischern geführt wird. Dieser wäre dann dem Hafen Pepelow zuzuordnen. 28 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Wie in Tab. 5 ersichtlich, gehören Aal Anguilla anguilla, Hering Clupea harengus und Dorsch Gadus morrhua sowie die Plattfischarten Flunder Platichthys flesus, Scholle Pleuronectes platessa und Kliesche Limanda limanda zu den aus fischereiwirtschaftlicher Sicht gesehen bedeutendsten Wirtschaftsfischarten. Die Anlandungen des Fanggebietes "Wismarbucht" sind ebenfalls in Tab. 5 aufgeschlüsselt. Tab. 5: Fangstatistik der kleinen Hochsee- und Küstenfischerei M-V im Fanggebiet "Wismarbucht"(LALLF M-V) 2005 [kg] 2006 [kg] 2007 [kg] 2008 [kg] 2009 [kg] 2010 [kg] 2011 [kg] 2012 [kg] Σ 2005 2012 [t] Hering 25.175 76.827 37.088 14.933 35.160 37.469 32.052 34.382 293,09 Sprott 60 0 599 17 0 0 0 0 0,68 Fischart Dorsch 238.520 203.996 170.710 133.469 61.342 200.951 110.038 135.201 1.254,23 Wittling 1.949 1.232 1.112 2.637 351 273 154 156 7,86 Seelachs 0 56 8 0 0 2 0 12 0,08 Scholle 1.029 918 1.303 880 1.770 833 1.290 941 8,96 Kliesche 8.534 8.631 3.488 7.639 6.164 3.767 5.225 2.797 46,25 Flunder 63.123 34.741 64.113 59.728 48.350 32.721 40.044 52.525 395,35 Steinbutt 1.677 1.181 861 1.376 2.445 828 917 465 9,75 187 86 356 113 86 47 100 26 1,00 Meerforelle 1.427 1.029 925 1.117 2.319 961 1.398 1.659 10,84 Hornhecht 5.385 1.351 4.553 3.079 3.482 4.828 1.475 1.543 25,70 Schnäpel 6 8 12 3 0 0 12 0 0,04 11.955 16.935 8.275 9.372 8.861 8.856 4.743 3.675 72,67 Zander 0 339 15 0 814 3.703 955 1.805 7,63 Barsch 104 430 612 47 57 222 226 377 2,08 Hecht 0 109 82 49 5 676 39 161 1,12 Blei 0 24 7 0 145 770 0 704 1,65 Plötze 0 0 0 0 48 100 0 162 0,31 sonstige Arten 7.512 14.913 5.439 8.160 5.823 9.026 4.145 8.603 63,62 Gesamt [t] 366,64 362,81 299,56 242,62 177,22 306,03 202,81 245,19 2.202,89 Lachs Aal Anmerkungen zur Tab. 5: Gemäß § 14 Pkt. 8 der KüFVO M-V erstreckt sich der Fischereibezirk "Wismarbucht" südlich der Linie Halbinsel Wustrow bis Großklützhöved und schließt die Wohlenberger Wiek, die Boltenhagener Bucht, die Eggers Wiek, die Kirchsee, den Breitling und das Salzhaff ein. Die Anlandemengen des außerhalb dieser Grenze liegenden Fanggebietes Außenstrand Klützer Winkel und Außenstrand Wismarbucht als Bestandteil des EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" sind in der Tab. nicht aufgeführt. Weiterhin erlaubt ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 1921 schleswig-holsteinischen Fischern die Ausübung der Fischerei in mecklenburgischen Gewässern bis in Höhe Tarnewitzer Huk. Das betrifft etwa 6 bis 7 Fischer mit einer Stellnetzlänge von 1.500 m. Deren Anlandemengen sind in der Statistik ebenfalls nicht aufgeführt. 29 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Hauptwirtschaftsfischart in der Wismarbucht ist mit einem Anteil von fast 60 % an der Gesamtfangmenge der Dorsch. Diese Ergebnisse bestätigen die Tatsache, dass der Dorsch für die westlichen Ostseeanrainerländer trotz stark schwankender Fangmengen schon seit den 1970-er Jahren der wichtigste Wirtschaftsfisch der Ostsee ist. Nach starken Bestandseinbrüchen ab Mitte der 1980-Jahre, die ursächlich auf Überfischung und Verschlechterung der Umweltbedingungen insbesondere für die Eiund Larvenstadien hat sich der Bestand zwischen Mitte der 1990-er Jahre bis Anfang 2000 wieder erholt. Diese sich auf die Anlandungen auswirkende Stabilisierung der Bestandsgrößen hängt v.a. mit stärkeren Salzwassereinstromereignissen aus der Nordsee zusammen. Der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) schätzt ein, dass zur Stabilisierung des Dorschbestandes als wirtschaftliche Grundlage für insbesondere kleinere Fischereibetriebe in der westlichen Ostsee die Fangmengen deutlich reduziert werden müssten. Auf die Bestandssituation wirkt sich zudem aus, dass die nicht regulierte Freizeitfischerei erhebliche und variable Mengen an westlichem Dorsch entnimmt. Für das Jahr 2014 wurde durch die EU-Fischereiminister am 17.10.2013 eine Fangquotenverringerung für den Dorsch in der westlichen Ostsee um 15 % vereinbart. Neben dem Dorsch sind v.a. die Plattfischarten Flunder sowie in geringeren Anteilen Kliesche, Scholle und auch Steinbutt kommerziell wichtige Fischarten für die Wismarbucht. Auch bei diesen Arten kam es Mitte der 1980-er Jahre zu gravierenden Bestandseinbrüchen. Neben sinkenden Fangmengen machte sich das im langjährigen Fehlen der Flunder in inneren Gewässerabschnitten der Wismarbucht sowie im starken Rückgang der Jungflundern in den küstennahen flachen Aufwuchsbereichen bemerkbar. ICES schätzt den Bestand aktuell auch aufgrund des kaum kostendeckenden Anlandeerlöses als stabil ein, ähnlich wie bei dem Dorsch spielt auch hier die Freizeitfischerei eine große Rolle. Fangmengenbegrenzungen sind für die Flunder nicht festgelegt. Die Fangmengen des Herings als ebenfalls wichtiger Wirtschaftsfischart unterliegen ebenfalls starken Schwankungen. Auch hier führten die nicht kostendeckenden Anlandeerlöse zum Ausweichen auf andere Fischarten. Obwohl der Bestand nach der aktuellen Berechnungen der ICES in schlechterem Zustand erscheint, ist mittelfristig bei Senkung des Fischereidrucks und Reduzierung der Fangmengen eine Zunahme der Fangmöglichkeiten zu erwarten. Für das Jahr 2014 wurde durch die EUFischereiminister am 17.10.2013 eine Fangquotenverringerung für den Hering in der westlichen Ostsee um 23 % vereinbart. Die Fangquotenverringerungen für die Hauptfischarten Dorsch und Hering kann neben einer Bestandstabilisierung kurzfristig Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Fischereibetriebe im Betrachtungsgebiet erzielen. Tab. 5 zeigt u.a. auch die drastischen Fangverluste in den Jahren 2008, 2009, 2011 und 2012, die ursächlich auf das Ausbleiben von Dorsch und Flunder zurückzuführen sind. Ähnliche Situationen spielten sich bereits in den Jahren 1986 bis 1990 ab (LALLF M-V). Im Ergebnis ist zu konstatieren, dass Stellnetze zum Fang von Hering, Dorsch und den Plattfischarten in der inneren Wismarbucht immer seltener wurden und vornehmlich nur noch in den Außenbereichen eingesetzt werden. Dagegen stieg die Bedeutung des Aalfanges mittels Aalkörben (DMMF, 1997), speziell im Salzhaff. 30 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Abb. 4: Entwicklung der Fangmengen im Zeitraum 2005 bis 2012 im Fanggebiet "Wismarbucht" (LALLF M-V) Aus der nachfolgenden Abb. wird ersichtlich, dass die fischereilichen Aktivitäten hauptsächlich um den Bereich der 5 m Tiefenlinie konzentriert. In der Textkarte 4 sind zudem die durch SALIX bei den avifaunistischen Kartierungen 2013 aufgenommenen Standorte für Stellnetze und Aalkörbe dargestellt. Abb. 5: Darstellung der fischereilichen Aktivitäten im Betrachtungsraum im Jahr 2007 (Quelle: HANTKE, H. in Fisch & Umwelt, Jahresheft 2009/ 2010) Als regionale Besonderheit ist die Garnelenfischerei in der Wismarbucht zu erwähnen. Hier bildete sich der sogenannte "Krabbenring" als lokaler Zusammenschluss Wismarer und Poeler Garnelenfischer heraus, die das Fangprivileg besitzen und die nach alten Rechten und Traditionen u.a. den Beginn der Fangplätze im Krabbenring auslosen und diese täglich im Uhrzeigersinn wechseln. Diese Traditionen spiegeln die frühere Bedeutung der Wismarbucht als ehemals größtes und wichtigstes deutsches Ostsee-Garnelenfanggebiet wider. Gefangen wird dabei vorrangig die Ostseegarnele Palaemon adspersus im Zeitraum zwischen Mai und August/ September. Zu diesen Zeiten befinden sich die Garnelen in Schwärmen im Flachwasserbereich. Die genehmigten Garnelen-Fangstellen des 31 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Krabbenrings befinden sich im Bereich der Kroy an der Halbinsel Wustrow sowie an der Südküste der Insel Poel zwischen Timmendorf und dem Ostufer der Kirchsee. Der Fang der Garnelen erfolgt überwiegend nachts mittels Krabbenkörben. Die durchschnittlichen Anlandemengen der Garnelenfischerei belaufen sich auf 2 bis 4 t. Diese können in Abhängigkeit von der Bestandsfluktuation und der Vermarktungsmöglichkeiten durchaus auch höher ausfallen. Der Absatz und die Vermarktung der gefangenen Garnelen erfolgt vorrangig über die Fischereigenossenschaft Wismar bzw. in geringen Mengen lokal vor Ort, gewisse Mengenanteile dienen der Besteckfischerei (für Aalleinen). Freizeit-/ Angelfischerei: Die Wismarbucht und das Salzhaff mit ihren Flachwasserbereichen sind dabei ebenfalls von hoher Bedeutung für die Angelnutzung und Freizeitfischerei. Der Landesanglerverband MecklenburgVorpommern e.V. (LAV M-V) und die betroffenen Anglervereine vor Ort sind dabei Unterzeichner der "Freiwilligen Vereinbarung Naturschutz, Wassersport und Angeln in der Wismarbucht" im Jahr 2005 und aktiv an der Ausgestaltung, breiteren Bekanntmachung und Umsetzung der Vereinbarung unter Wahrung der Mitgliederinteressen beteiligt. Neben der haupt- oder nebenerwerbsmäßigen Fischerei besitzt die Freizeit- und Angelfischerei einen gewissen Einfluss auf den Fischbestand. Nach § 17 Abs. 1 der KüFVO M-V dürfen Freizeitfischer in begrenztem Umfang Langleinen (max. 100 Haken), Stellnetze (max. 100 m) und Aalkörbe (max. 8 Stück) einsetzen. Für die Meldung der Fänge aus Freizeit- und Angelfischerei gibt es keine Rechtsgrundlage, so dass diese nicht erfasst werden. Durch das Thünen-Institut für Ostseefischerei Rostock werden aber auch Angaben der Freizeitangler für ausgewählte Fischarten durch Kontrolle und Befragung der Angler erhoben. Demnach nehmen die Fangmengen der Freizeitfischerei bezogen auf die Fischart Dorsch fast einen gleich hohen Stellenwert ein wie die Gesamtanlandeergebnisse der hauptoder nebenerwerbsmäßigen Fischerei. Derartige Daten zum Aal werden aktuell gerade ausgewertet, beim Hering nimmt die Freizeitfischerei einen vernachlässigbaren Anteil ein. Seeseitig ist das Gebiet sehr geeignet für Boots- und Kutterangler. Dabei sind sowohl viele Kleinbootfahrer als auch gewerbliche Angelkutter in den Gewässern des Betrachtungsgebietes unterwegs. Folgende Möglichkeiten bestehen dabei im Gebiet (nach eigener Recherche und Rücksprache mit dem Thünen Institut für Ostseefischerei Rostock ohne Anspruch auf Vollständigkeit): − − Angeln mit der MS Christa bzw. MS Peter II, Alter Holzhafen Wismar, bis zu 40 Plätze Angeln mit dem privaten Charterkutter Wattwurm, Rerik, 10 Plätze Bei Internetrecherchen werden noch folgende Kutter angegeben, die nach Auskunft des ThünenInstituts nicht mehr aktiv bzw. nicht bekannt sind: − − − − − MS Sturmvogel II Seebrücke Boltenhagen oder ab Hafen Wismar, bis 25 Plätze M.S. Eltra ab Seehafen Wismar, 50 Plätze MS Vorwärts, ab Kirchdorf oder Timmendorf, 22 Plätze Traditionskutter Inga, ab Kirchdorf oder Timmendorf, 20 Plätze MS Wenke, Rerik, 20 Plätze. Beliebte Angelplätze befinden sich im gesamten Bereich der Ostseeküste des EU-VSG. Besonders prädestiniert sind dabei die Steilküsten für das Brandungsangeln sowie die mit Steinen durchsetzten Strandabschnitte für die Wat- und Bellyboat-Angler. Insbesondere mit dem Belly-Boat, einer Art "Schwimmhilfe", ist eine Erreichbarkeit und Befischung von zugewachsenen Ufern, Schilfgürteln und sonstigen Bereichen, die man vom Ufer oder mit der Wathose nicht erreichen kann, problemlos möglich. Watangeln ist bis zu einer Wassertiefe von 1 m weit verbreitet. 32 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Hot-Spots für Angler stellen die Seebrücken u.a. von Boltenhagen, Hohen Wieschendorf und der Kartoffelanleger Wohlenberg sowie die befestigten Hafenanlagen im Gebiet dar. Die Angler finden hier das ganze Jahr über gute Fangbedingungen. Beliebteste Fischarten sind Dorsch, Hering, Meerforelle, Hornfisch, Flunder und Aal mit u.a. folgenden gesetzlichen Schonzeiten/ Fangverboten und Mindestmaßen: Tab. 6: Name Mindestgrößen, Schonzeiten und Mindestmaschenöffnungen ausgewählter Fischarten gemäß Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V) Mindestmaß Küstengewässer (§ 4) Schonzeit Küstengewässer (§ 5) Mindestmaschenweite (§ 15) Aal 50 cm 01.12. - 28.02. Reusen/ Aalkörbe 25 mm Dorsch 38 cm - 110 mm Flunder 25 cm - 120 mm Hering - - 32 mm Kliesche 25 cm - 120 mm Lachs 60 cm 15.09. - 14.12. 157 mm Meerforelle 45 cm 15.09. - 14.12. 120 mm Steinbutt 30 cm 01.06. - 31.07. 120 mm Zander 45 cm 23.04. - 22.05. 90 mm Nach Auskunft des LAV M-V vertreten der Ostseeanglerverband Wismar e.V. (25 Anglervereine) und der Kreisanglerverein Mecklenburg-Nordwest e.V. (19 Anglervereine) die Interessen der in diesen Verbänden organisierten Anglervereine für das Betrachtungsgebiet. Die Zahl der organisierten Angler beider Verbände wird mit ungefähr 2.500 Personen angegeben, zu denen eine große Anzahl Angler aus anderen Verbänden des LAV M-V e.V. sowie eine Vielzahl nicht organisierter Angler und Touristen hinzukommt. Die Anzahl der real im Betrachtungsgebiet angelnden Personen lässt sich daher nicht beziffern, wird durch den LAV M-V e.V. auf etwa 5.000 potenzielle Angler geschätzt, wobei selbst unter günstigsten Witterungs- und Angelbedingungen z.B. im Mai zur Hornhechtangelsaison nie mehr als 200 Angler im gesamten Vogelschutzgebiet gleichzeitig anzutreffen sind (schriftlich LAV M-V e.V., 2013). Im Hinblick auf Wat- und Brandungsangler ist die Tatsache erwähnenswert, dass große Abstände der Angler (mindestens 30 m) untereinander einzuhalten sind, um sich nicht gegenseitig zu stören bzw. das Vorbeiwaten zu behindern. Dadurch kann es insbesondere zu Angelsaisonzeiten (Hering, Hornhecht, etc.) an beliebten Angelspots zu großflächigen Inanspruchnahmen von Standabschnitten kommen. Mit Booten und Bellybooten ist immer ein Mindestabstand von mindestens 1,5 facher Wurfweite zum Watangler einzuhalten. Für die im FFH-Gebiet "Wismarbucht" (DE 1934-302) als maßgebliche Bestandteile geführten Fischarten gemäß Anhang II der FFH-RL Meerneunauge Petromyzon marinus und Flussneunauge Lampetra fluviatilis gilt, dass das Aneignen von Meer- und Flussneuaugen laut § 3 der Verordnung zur Ausübung der Fischerei in Binnengewässern (Binnenfischereiverordnung - BiFVO M-V vom 15.08.2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Januar 2011) und gemäß § 3 der Verordnung zur Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern (Küstenfischereiverordnung - KüFVO M-V) vom 28. 11. 2006, zuletzt geändert am 14.05.2014, verboten ist. Beide Arten besitzen eine ganzjährige Schonzeit. 33 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Gemäß Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) "Insel Walfisch" vom 30.03.2010 ist es verboten, im Gebiet den Fischfang mit der Handangel auszuüben sowie Grundschleppnetze zu verwenden. Analog ist das Angeln auch im Naturschutzgebiet "Wustrow" gemäß Verordnung vom 13. Januar 1997 verboten. Binnenfischerei: Folgende Fließgewässer obliegen der fischereilichen Nutzung des Landesanglerverbandes M-V. Gemäß Gewässerverzeichnis des Landesanglerverbandes können diese Gewässer wie folgt beschrieben werden: Klützer Bach: − − − − Nummer gemäß Gewässerverzeichnis des LAV M-V e.V.: 5101 zwischen Klütz und Boltenhagen Länge: 0,8 km Hauptfischarten: Plötze, Barsch Tarnewitzer Bach: − − − − Nummer gemäß Gewässerverzeichnis des LAV M-V e.V.: 5160 400 m nördlich der Straßenbrücke L01 zwischen Christinenfeld und Oberhof bis Einmündung in die Ostsee Länge: 2,8 km Hauptfischarten: Plötze, Barsch, Hecht, Meerforelle Hellbach: − − − − − Nummer gemäß Gewässerverzeichnis des LAV M-V e.V.: 5003b 400 m unterhalb Mühlenteich Neubukow bis Einmündung in das Salzhaff Länge: 14,3 km Angelverband: AV Neubukow Hauptfischarten: Plötze, Aland, Barsch, Meerforelle, Bachforelle, Hecht Seit 1999 beschäftigt sich die Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei (LALFF) in enger Zusammenarbeit mit Fisch & Umwelt e.V. sowie dem LAV M-V e.V. mit Wiedereinbürgerungs- und Bestandsaufstockungsmaßnahmen der Meerforelle. So wurde das Hellbachsystem, das 1993 kein natürliches Brutaufkommen der Meerforelle mehr aufwies, bis 1999 mit ca. 665.000 Stück Brütlingen und ca. 78.000 angefütterten Satzfischen besetzt. Kontrollfänge signalisierten eine deutliche Zunahme der aufsteigenden Meerforellen. Aufgrund der natürlich einsetzenden Reproduktion wird der Hellbach seit 2000 nicht mehr besetzt. Insbesondere auch durch den Bau der Fisch- und Evertebratenaufstiegsanlage am Mühlenteich Neubukow Ende 2003 wurden die Laichbedingungen für die Meerforellen verbessert und es wurde der Aufstieg von Laichfischen im Bachsystem gewährleistet. Redentiner Bach: − − − − − Nummer gemäß Gewässerverzeichnis des LAV M-V e.V.: 5062 von Farpen bis Mündung in die Ostsee bei Hof Redentin Länge: 3,6 km Angelverband: OAV Wismar Hauptfischarten: Plötze, Barsch, Aal 34 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Diese aufgeführten Fließgewässer werden nicht nur von organisierten Anglern der Verbände, sondern auch durch Angler anderer Verbände sowie nicht organisierte heimische und auswärtige Angler begangen. Die anderen kleineren Fließgewässer des Betrachtungsgebietes werden nicht durch Angler frequentiert, da sie als Angelgewässer zu klein und daher nicht interessant sind. Für den Laichaufstieg von Meerforellen und weiterer bedrohter Fischarten haben sie jedoch eine hohe Bedeutung und werden durch den LAV M-V e.V. beobachtet. Dazu werden durch den Verein Salmoniden und Gewässerschutz e.V. u.a. dort auch Laichkartierungen vorgenommen. Weiterhin ist die Talsperre Farpen (Gewässer- Kennzahl 9635600000) ein Pachtgewässer für die Angel- und Berufsfischerei. Gemeldete Fischarten in dem rund 49 ha großen Stausee sind u.a. Aal, Barsch, Brassen, Hecht, Karpfen, Kaulbarsch, Rotfeder, Schleie, Wels und Zander. Wasserwirtschaft Zuständigkeit und Gewässerunterhaltung Die Wismarbucht liegt als Bundeswasserstraße im Zuständigkeitsbereich des Bundes und ist somit Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßenverordnung (SeeSchStrO i.d.F. vom 22.10.1998, BGBl. I Seite 3209). Die Unterhaltungspflicht obliegt dem Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Lübeck. Bezogen auf das Betrachtungsgebiet sind Seeschifffahrtsstraßen im Sinne der Verordnung "die Wasserflächen zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser und einer Linie von drei Seemeilen Abstand seewärts der Basislinie". In den Zuständigkeitsbereich des WSA fällt zudem das Spülfeld Fährort. Das Spülfeld wurde 1980 durch Eindeichung von Wasserfläche und Salzgrasland an der Südostspitze der Insel Poel mit einer Polderfläche von etwa 9,4 ha angelegt. Im Jahr 1990 wurde das Spülfeld mit Baggergut aus dem Fahrwasser Kirchsee (Poel), im Herbst 2006 mit Baggergut aus der Unterhaltungsbaggerung der Wismarbucht beschickt. Aktuell bestehen bei einer Aufspülhöhe von 4,0 m HN noch Speicherkapazitäten von 200.000 m³, die nach einer Beräumung auf ca. 400.000 m³ erweitert werden könnte. An der Nordspitze der Kirchsee befindet sich ein weiteres Spülfeld, welches Anfang der 1980 Jahre ebenfalls mit Baggergut aus der Fahrrinne zum Hafen Kirchdorf befüllt wurde. Damit gingen Wasserflächen und Verlandungsröhrichte in diesem Bereich verloren (vgl. auch Textkarte 2). Das Spülfeld befindet sich nicht in der Unterhaltungslast des Bundes. Die im Betrachtungsgebiet vorhandenen Fließgewässer sowie die größeren Gräben bzw. Vorfluter sind Gewässer II. Ordnung (vgl. Textkarte 5) und obliegen dem Zuständigkeitsbereich der Wasserund Bodenverbände "Wallensteingraben-Küste" und "Hellbach-Conventer Niederung". An Gewässern I. Ordnung sind im Betrachtungsgebiet lediglich der Ablauf der Talsperre Farpen (Farpener Bach, Plastbach, Fauler Bach) sowie der Große Hellbach vorhanden. Trinkwasserschutzzonen Innerhalb des Betrachtungsgebietes befinden sich folgende Trinkwasserschutzgebiete: − − − Wasserschutzgebiet Hohenkirchen-Gramkow, Schutzzone III, Nummer MV_WSG_2033_03, festgesetzt gemäß Beschluss vom 19.11.1981 (Beschluss-Nr. 63-14/81) Wasserschutzgebiet Farpen, Schutzzone II, Nummer MV_WSG_2035_02, festgesetzt gemäß Beschluss vom 19.11.1981 (Beschluss-Nr. 63-14/81) Wasserschutzgebiet Malchow/ Poel, Schutzzone III, Nummer MV_WSG_2034_02, festgesetzt gemäß Beschluss vom 19.11.1981 (Beschluss-Nr. 63-14/81) 35 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil − − − Wasserschutzgebiet Timmendorf/ Kirchdorf, Schutzzone II, Nummer MV_WSG_2034_01, festgesetzt gemäß Beschluss vom 19.11.1981 (Beschluss-Nr. 63-14/81) Wasserschutzgebiet Teßmannsdorf, Schutzzonen II bis IV, Nummer MV_WSG_1935_01, festgesetzt gemäß Beschluss vom 23.06.1976 (Beschluss-Nr. 88/VI-13/76) Wasserschutzgebiet Rerik, Schutzzone III, Nummer MV_WSG_1835_01, festgesetzt gemäß Beschluss vom 23.06.1976 (Beschluss-Nr. 88/VI-13/76) Die räumliche Abgrenzung der Wasserschutzgebiete ist der Textkarte 7 zu entnehmen. Überschwemmungsgebiete Überschwemmungsgebiete sind gemäß § 76 Wasserhaushaltsgesetz Bereiche, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Innerhalb des Betrachtungsgebietes sind keine Überschwemmungsgebiete gemäß § 78 LWaG festgesetzt. Querbauwerke Vom LUNG wurden Daten zur Wasserwirtschaft übergeben und ausgewertet. In den Binnengewässern des EU-VSG wurden insgesamt 90 Querbauwerke registriert, von denen 31 nicht bzw. zeitweise für Fische durchgängig sind. Die Durchgängigkeit für den Fischotter ist an 39 Bauwerken eingeschränkt. Auf die Darstellung der Querbauwerke wird an dieser Stelle verzichtet. Bewirtschaftungsvorplanung nach WRRL: Im Zuge der Bewirtschaftungsvorplanungen "Teileinzugsgebiet Küste-West" (PÖYRY 2009), "Teileinzugsgebiet Küste-Ost" (IHU, 2009) sowie "Hellbach und Zuflüsse" und Salzhaffzuflüsse (BIOTA, 2008) wurden u.a. folgende Defizite hinsichtlich der Fließgewässer im Projektgebiet definiert: − − − − − Einschränkung der ökologischen Durchgängigkeit fehlende Gewässerrandstreifen und Beschattung Beweidung und ackerbauliche Nutzung bis unmittelbar an den Böschungsrand Strukturarmut durch Begradigung und regelmäßige maschinelle Krautung punktuelle und v.a. diffuse Nährstoffbelastungen im landwirtschaftlich genutzten Einzugsgebiet. Vom StALU Westmecklenburg wurden digitale Daten zur Maßnahmenplanung und den Zielen der Bewirtschaftungsplanung übergeben, die nachfolgend dargestellt werden. 36 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Tab. 7: Gewässer Klützer Bach Tarnewitzer Bach* Maßnahmen der Bewirtschaftungsvorplanung nach WRRL Bewirtschaf- Wassertungsziel körper-Nr. Gewässerkennzahl gutes ökologisches Potenzial 9631400000 gutes ökologisches Potenzial KGNW0400 KGNW0600 9632000000 Station Maßnahme Priorität Realisierung Zuständigkeit von bis 160,000 375,000 Anpflanzen von Silberweiden rechtsseitig auf 215 m oberhalb vom Straßendurchlass am HWAbschlusswehr Boltenhagen hoch 2015-2027 WBV Wallensteingraben-Küste 160,000 1385,000 Anpflanzen von Silberweiden und Schwarzerlen linksseitig in lückigen Gruppen zwischen dem Straßendurchlass am HW-Abschlusswehr nordwestlich Boltenhagen und der Nordostecke vom Buchenwaldstück östlich Redewisch mäßig 2015-2027 WBV Wallensteingraben-Küste 160,000 4203,000 Reduzierung von Krautung und Böschungsmahd in Abhängigkeit angepflanzter Ufergehölze zwischen dem HW-Abschlusswehr Boltenhagen und dem Waldstreifen am Ostrand von Klütz mäßig noch offen WBV Wallensteingraben-Küste 35,000 2930,000 Einbringen von Störsteinen und Totholz an ca. 20 ausgewählten Stellen zwischen dem alten Bediensteg an der Ferienanlage "Weiße Wiek" und dem oberen Deichwegende ca. 400 m nördlich der Straßenbrücke Eulenkrug mäßig noch offen WBV Wallensteingraben-Küste 400,000 2615,000 Anpflanzen standorttypischer Ufergehölze rechtsseitig zwischen dem Bachknick oberhalb vom HW-Abschlusswehr und einem Waldstück ca. 2,2 km nördlich "Eulenkrug" hoch 2015-2027 WBV Wallensteingraben-Küste 392,000 2842,000 Reduzierung von Krautung und Böschungsmahd in Abhängigkeit angepflanzter Ufergehölze zwischen HW-Abschlusswehr und der Wasserkörpergrenze ca. 490 m nördlich Eulenkrug mäßig noch offen WBV Wallensteingraben-Küste 37 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Gewässer Walmstorfer Graben Beckerwitzer Graben Bewirtschaf- Wassertungsziel körper-Nr. Gewässerkennzahl gutes ökologisches Potenzial 9633120000 gutes ökologisches Potenzial KGNW1300 KGNW1400 9633280000 Station Maßnahme Priorität Realisierung Zuständigkeit von bis 23,000 0,000 Umbau des Hochwasserabschlusswehres vor Mündung in die Wohlenberger Wiek mit einem doppelt (1,5m) breiten Gerinne, Sohle mit Schotter aufschütten mäßig 2015-2027 Straßenmeisterei Dorf Mecklenburg 150,000 630,000 Anpflanzen bzw. Ergänzen standorttypischer Ufergehölze linksseitig im Bereich des Zeltplatz Niendorf (vom Südrand des Zeltplatzes bis Rohrdurchlass am oberen Rand vom Malbusen des ehem. Schöpfwerkes) mäßig noch offen WBV Wallensteingraben-Küste 37,000 82,000 Anpflanzen standorttypischer Ufergehölze beidseitig vom Auslauf aus dem Malbusen bis zum Straßendurchlass an der Wohlenberger Wiek mäßig noch offen WBV Wallensteingraben-Küste 0,000 630,000 Reduzieren der Krautung und Böschungsmahd in Abhängigkeit der Wuchshöhe angepflanzter Ufergehölze im Bereich des Zeltplatzes Niendorf bis zur Mündung mäßig noch offen WBV Wallensteingraben-Küste 1098,000 0,000 Fischaufstieg in Form eines Schlitzpasses am Schützwehr für Speicherwasser bei Landsdorf einrichten mäßig 2015-2027 WBV Wallensteingraben-Küste 500,000 810,000 Anpflanzen von Schwarzerlen linksseitig östlich Eggerstorf zwischen südlichen Erlenbruchwaldrand und Straßendurchlass hoch noch offen WBV Wallensteingraben-Küste 200,000 810,000 Anpflanzen von Schwarzerlen rechtsseitig zwischen Straßendurchlass östlich Eggerstorf und mittig im Erlenbruchwald 200 m oberhalb Mündung in den Zierower Bach mäßig noch offen WBV Wallensteingraben-Küste 210,000 810,000 Einstellen der Sohlkrautung in Abhängigkeit der Wuchshöhe beidseitig angepflanzter Ufergehölze im Grünland bis Straßendurchlass östl. Eggerstorf sowie im Erlenbruchwald östl. Eggerstorf sofort einstellen mäßig noch offen WBV Wallensteingraben-Küste 38 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Gewässer Zierower Bach* Gagzower Graben (Unterlauf) Farpener Bach Bewirtschaf- Wassertungsziel körper-Nr. Gewässerkennzahl guter ökologischer Zustand 9633200000 gutes ökologisches Potenzial gutes ökologisches Po- KGNW1500 KGNW2100 9635120000 Station von Maßnahme Priorität Realisierung Zuständigkeit bis 8165,000 7165,000 Anpflanzen von Schwarzerlen sowie Silberweiden unabdinglinksseitig zwischen der Grünlandecke am Ostrand bar des Erlenbruchwaldes westl. Zierow bis zum Waldrand südwestl. Zierow 2015-2027 WBV Wallensteingraben-Küste 8530,000 7220,000 Anpflanzen von Schwarzerlen sowie Silberweiden unabdingrechtsseitig zwischen Durchlass vor Ostseemünbar dung westl. Zierow und dem vorhandenen Ufergehölzstreifen am Waldrand südwestl. Zierow 2015-2027 WBV Wallensteingraben-Küste 8535,000 7900,000 Renaturierung der Niederung des Zierower Baches durch Wiederherstellung der küstendynamischen Prozesse mit Salzwassereinbrüchen zwischen Durchlass vor Ostseemündung und der Straße Zierow - Landstorf hoch noch offen StALU Schwerin Fischotterberme in Straßenbrücke der L12 westlich Hof Redentin einbauen hoch noch offen WBV hoch noch offen WBV 429,000 0,000 KGNW2100 0,000 KGNW2100 1514,000 0,000 Durchlass südlich Hof Redentin, Sediment einbringen mäßig noch offen WBV KGNW2100 1587,000 0,000 Durchlass und Stau südlich Hof Redentin, Stau abreißen, Durchlass neu bauen hoch noch offen WBV KGNW2200 3205,000 0,000 Durchlass nordwestlich Gagzow, Sediment einbringen mäßig noch offen WBV KGNW2200 1840,000 4503,000 Modifizierung der Unterhaltung hoch noch offen WBV KGNW2200 1822,000 3786,000 Niederung zwischen Hof Redentin und Gagzow, Einrichtung Gewässerentwicklungsraum beidseitig hoch noch offen WBV hoch noch offen StALU Schwerin KGNW2400 9635600000 2205,000 1830,000 Modifizierung der Unterhaltung 0,000 Doppelrohrdurchlass und Sohlgleite westlich Alt Farpen, Durchlass und Sohlengleite neu bauen 39 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Gewässer Bewirtschaf- Wassertungsziel körper-Nr. Gewässerkennzahl tenzial KGNW2600 Hageböker Graben gutes ökologisches Potenzial KGNW2700 9635660000 Station 9635800000 Zuständigkeit 2655,000 0,000 Sohlgleite westlich Alt Farpen, neue Sohlgleite einbauen hoch noch offen StALU Schwerin 4894,000 0,000 Staudamm Farpen, ökologische Durchgängigkeit herstellen hoch 2015-2027 StALU Schwerin 1253,000 0,000 Straßenbrücke südwestlich Neu Wodorf, Fischotterberme einbauen hoch noch offen Straßenbauamt Schwerin 115,000 0,000 Durchlass nordwestlich Neu Wodorf, Sediment einbringen mäßig noch offen StALU Schwerin 0,000 4854,000 Modifizierung der Unterhaltung hoch 2015-2027 StALU Schwerin 0,000 1243,000 Niederung unterhalb Küstenstraße, Einrichtung Gewässerentwicklungsraum beidseitig hoch noch offen StALU Schwerin 1253,000 0,000 Straßenbrücke Neuburg, Fischotterberme einbauen mäßig 2015-2027 WBV 2270,000 0,000 Durchlass westlich Lischow, Durchlass ersatzlos abreißen hoch noch offen WBV 2603,000 0,000 Durchlass westlich Lischow, neuen Durchlass einbauen hoch noch offen WBV hoch noch offen WBV Durchlass nordwestlich Lischow, neuen Durchlass einbauen hoch noch offen WBV 2200,000 Niederung unterhalb Lischow, Einrichtung Gewässerentwicklungsraum linksseitig hoch noch offen WBV 1801,000 KGNW2800 Realisierung bis 1598,000 gutes ökologisches Potenzial Priorität von 82,000 Blowatzer Bach Maßnahme 3226,000 Modifizierung der Unterhaltung 0,000 1145,000 0,000 Verbesserung ökologische Durchgängigkeit Rohrdurchlass hoch 2015-2027 WBV 2252,000 0,000 Verbesserung ökologische Durchgängigkeit Wegdurchlass bei Blowatz hoch 2015-2027 WBV 2964,000 0,000 Verbesserung ökologische Durchgängigkeit am hoch 2015-2027 Landkreis NWM 40 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Gewässer Bewirtschaf- Wassertungsziel körper-Nr. Gewässerkennzahl Station Priorität Realisierung Zuständigkeit hoch 2015-2027 WBV 8113,000 Modifizierung der Unterhaltung hoch noch offen WBV 4033,000 4186,000 Öffnung des verrohrten Bachabschnittes östlich von Blowatz hoch 2015-2027 WBV 4186,000 8113,000 Verbesserung Strukturgüte östlich von Blowatz bis Niendorf hoch 2015-2027 WBV 4186,000 6411,000 Anlage Uferrandstreifen mit Gehölzen hoch 2015-2027 WBV/ Landkreis NWM von Maßnahme bis Straßendurchlass in Blowatz 4565,000 0,000 0,000 Optimierung von insgesamt 4 nicht optimal gestalteten Sohlgleiten 41 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Textkarte 5: 42 Wasserwirtschaft und Küstenschutz im Betrachtungsgebiet Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil) Küstengewässer Umfangreiche Aussagen zur Wasserbeschaffenheit der Küstengewässer sind dem Gewässergütebericht MV 2003 - 2006 zu entnehmen (LUNG, 2008). Sowohl die inneren als auch die äußeren Küstengewässer des Betrachtungsgebietes sind als mesohaline Gewässer zu charakterisieren. Die Hauptbelastung erfolgt über den Eintrag von Nähr- und Schadstoffen sowie Schwermetallen über die Zuflüsse. Nachfolgend werden Einträge in das Betrachtungsgebiet aus relevanten Zuflüssen aufgeführt, die die Erfordernis zur Ergreifung von Maßnahmen zur Verminderung der Einträge v.a. aus diffusen Quellen im Einzugsgebiet der Küstenzuflüsse verdeutlichen: Tab. 8: Nährstoff- und Schwermetalleinträge in die Küstengewässer des Betrachtunsgebietes in den Jahren 2003 - 2006 (LUNG, 2008) Element Hellbach Wallensteingraben Kläranlage Wismar Stickstoff (N) 930 t 639 t 114 t Phosphor (P) 17,4 t 33,4 t 9,7 t Quecksilber (Hg) 0,12 kg/ a 0,32 kg/ a 0,21 kg/ a Cadmium (Cd) 1,84 kg/ a 1,54 kg/ a 0,68 kg/ a Blei (Pb) 37,8 kg/ a 20,1 kg/ a 1,6 kg/ a Kupfer (Cu) 74 kg/ a 80 kg/ a 35 kg/ a Zink (Zn) 255 kg/ a 226 kg/ a 75 kg/ a Chrom (Cr) 42 kg/ a 36 kg/ a 9 kg/ a Nickel (Ni) 122 kg/ a 134 kg/ a 13 kg/ a Zudem spielt der Eintrag von organischen Schadstoffen in die Küstengewässer eine große Bedeutung. Diese gelangen wie z.B. DDT (Dichlordiphenyltrichlorethan), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), polychlorierte Biphenyle (PCB) oder Chlorpestizide-/ insektizide (z.B. HCB, HCH) ebenfalls über die Zuflüsse in die marinen Gewässer bzw. wurden direkt vor Ort als Antifoulingmittel (z.B. TBT - Tributylzinnhydrid) durch die Anwendung in Schiffsanstrichfarben eingetragen. Insbesondere in den Hafensedimenten der Wismarbucht ist z.T. eine erhebliche Akkumulation dieser Schadstoffe nachgewiesen. Aufgrund des reduzierten Austauschs bzw. der Verdünnung belasteter Konzentrationen des Wassers insbesondere der inneren Küstengewässer mit Wasser aus der Nordsee sind biologische Schadstoffeffekte bei verschiedensten Organismengruppen nachgewiesen worden (BMU 2012). So akkumulieren Fische die genannten fettlöslichen Schadstoffe in ihren Organen und der Muskulatur, woraus eine Schwächung ihres Immunsystems und das vermehrte Auftreten von Krankheiten resultieren. So wurde ein erhöhter Krankheitsbefall von z.B. Dorschen und Flundern bzw. das Auftreten von Larvendeformationen von Aalmuttern in den Gewässern der Mecklenburger Bucht nachgewiesen. Auch die weitere Anreicherung der Substanzen in den am Ende des Nahrungsnetzes stehenden Seevögeln wurde belegt. Dagegen weist die äußere Wismarbucht und das äußere Salzhaff im Vergleich mit anderen mecklenburgischen Küstengewässern die besten Lichtverhältnisse auf. Die mittleren Sichttiefen im Zeitraum 2003 bis 2006 lagen bei knapp über 5,0 m, hier wurden mit 9,0 m auch die Maximalwerte gemessen. Die WRRL-Bewertung des ökologischen Zustands der Küstengewässer im Betrachtungsgebiet ergibt einen "mäßigen" Zustand für die äußere Wismarbucht und einen "unbefriedigenden" Zustand für die innere Wismarbucht und das Salzhaff. 43 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil) Aktuelle Zustandsdaten der Ostsee sind der "Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie RICHTLINIE 2008/56/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie): Anfangsbewertung der deutschen Ostsee nach Artikel 8 Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (BMU, 2012) zu entnehmen. So werden hinsichtlich der biologischen Merkmale für das Betrachtungsgebiet folgende Parameter bewertet (Grundlage bildet dabei eine 5-stufige Bewertungsskala von sehr gut bis schlecht): − − − Zustand des Phytoplanktons "mäßig" (äußere Wismarbucht) bis "unbefriedigend" (innere Wismarbucht und Salzhaff) Zustand der Makrophyten "mäßig" Zustand des Makrozoobenthos "gut" (westliche Wismarbucht) bis "mäßig" (äußere Wismarbucht und Salzhaff). Nachteilige Wirkungen auf die Küstengewässer ergeben sich u.a. durch: − − − − − Sedimentaufwirbelungen und Auswirkungen auf die benthischen Lebensgemeinschaften durch Schleppnetzfischerei (nur außerhalb der 3-Seemeilen-Zone zulässig) Abbau von Sanden und Kiesen in den Küstengewässern Verlärmung durch Sonare und Echolote, Offshore-Windkraftanlagen, akustischen Vergrämern und den Schiffsverkehr allgemein Vermüllung des Spülsaumes, des Meeresbodens und des freien Wasserkörpers durch Abfälle jeglicher Art (Kunststoffe, Netze, etc.) Stoffeinträge und Veränderung des Gewässerchemismus sowie Anreicherung von Schadstoffkonzentrationen in der Wassersäule und im Sediment. Küstenschutz Der Küstenschutz ist grundsätzlich eine öffentliche Aufgabe und umfasst primär alle baulichen Vorsorgemaßnahmen gegen Überflutung und Küstenerosion. Ziel ist die Schaffung und Bewahrung der Voraussetzungen für die sichere Besiedlung und Nutzung des Küstengebietes durch den Menschen. Gemäß § 83 Abs. 1 des Landeswassergesetzes M-V (LWaG) ist der staatliche Küstenschutz ausschließlich auf den Schutz von im Zusammenhang bebauten Gebieten ausgelegt. Die Aufgabe zur Durchführung des Küstenschutzes erstreckt sich nicht auf den Bau, die Unterhaltung und Wiederherstellung von Deichen, die ausschließlich dem Schutz landwirtschaftlicher Flächen gegen Hochwasser und Sturmflut dienen (§ 83 Abs. 3 LWaG). Die Küste im Betrachtungsgebiet kann differenziert werden in eine zum offenen Meer exponierte Außenküste (Kliffküste Kleinklützhöved bis Hohen Wieschendorfer Huk/ Zierow, Küstenabschnitt der Insel Poel zwischen Rustwerder bis einschließlich Langenwerder und Nordwestküste Halbinsel Wustrow) und eine vom offenen Meer zunehmend abgeriegelte, stärker gegliederte Binnenküste. Die hydrodynamischen Prozesse an der Außenküste unterscheiden sich aufgrund ihrer exponierten Lage und der erheblich stärkeren Beanspruchung deutlich von denen der Binnenküsten. Eine eingeschränkte Seegangsbelastung und Sedimentdynamik sowie reduzierte Sturmflutwasserstände dämpfen die hydrodynamische Belastung der Binnenküsten erheblich, was sich in dem geringeren Aufwand der erforderlichen Küstenschutzmaßnahmen niederschlägt. Folgende Hauptwerte (2003 - 2012) und gesicherte historische Sturmflutereignisse und Niedrigwasserstände sind für das Betrachtungsgebiet relevant (Quelle: WSA Lübeck): 44 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil) Tab. 9: Hauptwerte (2003 - 2012) und historische Wasserstände an den Pegeln Timmendorf und Wismar Pegelstandort Wismar Baumhaus Timmendorf/ Poel Pegelnullpunkt - 5,14 m HN - 5,14 m HN 682 cm 673 cm 505 cm 506 cm Höchster Wasserstand (2003 - 2012) 01.11.2006 Mittlerer Wasserstand (2003 - 2012) Niedrigster Wasserstand (2003 - 2012) 09.01.2005 352 cm 363 cm Ausgewählte Höchstwasserstände 13.11.1872 31.12.1904 04.01.1954 03.11.1995 784 cm 732 cm 714 cm 703 cm ? ? 706 cm 689 cm Ausgewählte Niedrigwasserstände 06.11.1911 18.10.1967 04.12.1999 313 cm 334 cm 309 cm ? 341 cm 316 cm Handlungsgrundlage des Küstenschutzes ist das "Sturmflut- und Hochwasserschutzhandbuch Nordwestmecklenburg und Wismar" (Bestands- und Handlungsempfehlungsdokumentation Hochwasserschutzanlagen Ostseeküste Landkreis Nordwestmecklenburg und kreisfreie Hansestadt Wismar, Stand Dezember 2009). Gemäß Handbuch befinden sich folgende Hochwasserschutzbauwerke im Betrachtungsgebiet (abschnittsweise geordnet von West nach Ost): Tab. 10: Küsten- und Hochwasserschutzanlagen im Betrachtungsgebiet Hochwasserschutzhandbuch Nordwestmecklenburg und Wismar Beschreibung gemäß Sturmflut- und Küsten-km Bauwerk Baudurchführung F 22,315 - 23,160 Deckwerk wisch Rede- Hochwasserschutzanlage aus Feld- und 1983 sowie ErneueSetzsteinen bis Höhe BHW zum Schutz rung bzw. Neubau von Boltenhagen-Redewisch auf Teilabschnitten 1991 bzw. 1996 F 22,235 - 22,865 Buhnen wisch Rede- 9 einreihige, offene Pfahlbuhnen, Buhnen- Rekonstruktion 2005 länge 55 bis 88 m, Buhnenabstand 74 bis infolge Schiffsbohrwurmbefall 90 m F 22,340 - 23,475 Seedeich Bolten- Hochwasserschutzdeich bis Höhe BHW, 1989, Rekonstruktihagen-Redewisch Kronenhöhe 3,55 bis 4,52 m NHN, Kro- on auf Teilabschnitnenbreite 3,50 bis 4,00 m, Nutzung der be- ten 1992 festigten Krone als Wanderweg Absperrbauwerk Klützer Bach bei km F 22,850, manuelles Verschließen des Wehres im Sturmflutfall bei Erreichen eines Ostseewasserstandes von 1,15 m NHN F 22,890 - 23,475 Deichdeckwerk Boltenhagen F 23,080 - F 25,900 Düne Boltenhagen Hochwasserschutzdüne bis Höhe BHW, 1994 aufgespült Kronenhöhe 3,56 m bis 4,54 m NHN, Kronenbreite 40 m, unter Zugrundelegung aktueller Entwurfsgrundsätze ist die Düne geringfügig unterdimensioniert (erforderliche Kronenhöhe beträgt ca. 4,65 m NHN) F 25,725 - F 29,752 Deich Tarnewitzer Hochwasserschutzdeich bis Höhe BHW, 1996 Hochwasserschutzdeckwerk aus Molen- 1993 steinen bis Höhe BHW, Kronenhöhe 2,65 m NHN bis 4,35 m NHN 45 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil) Küsten-km Bauwerk Huk Boltenhagen Beschreibung Baudurchführung Kronenhöhe 3,55 bis 4,52 m NHN, Kronenbreite 3,00 bis 3,50 m, befestigte Krone, Nutzung als Wanderweg Absperrbauwerk Tarnewitzer Bach, manuelles Verschließen des Wehres im Sturmflutfall bei Erreichen eines Ostseewasserstandes von 1,15 m NHN, aufgrund des nur begrenzten Speichervolumens im Grabenprofil kann bei längerem Verschluss ein Ausufern des Baches erfolgen F 25,845 - F 26,330 Deichdeckwerk Tarnewitz I Hochwasserschutzdeckwerk aus Setzstei- 1996 nen auf Geovlies bis Höhe BHW, Kronenhöhe 2,85 bis 4,55 m NHN, dem Deckwerk ist in Teilen eine ältere, übersandete Befestigung aus Betonplatten vorgelagert F 29,700 - F 29,820 Deckwerk Tarne- Deckwerk aus Feldsteinen und Beton, Krowitz II nenhöhe 2,80 m NHN ohne Bedeutung für den Hochwasserschutz im Zusammenhang bebauter Gebiete, das Deckwerk befindet sich nicht in der Unterhaltungspflicht des StALU Schwerin P 3,740 - P 3,860 Steinwall mendorf P 4,600 - P 5,100 Düne Timmendorf Schutzdüne für den Zeltplatz Timmendorf 2002 aufgespült Strand ohne Bedeutung für den Hochwasserschutz im Zusammenhang bebauter Gebiete, Kronenhöhe 3,15 m NHN, Kronenbreite 5,00 bis 7,00 m die Düne befindet sich nicht in der Unterhaltungspflicht des Landes M-V P 7,600 - P 8,530 Düne Am Küstenschutzdüne im Zusammenwirken 2009 aufgespült Schwarzen Busch mit den vorgelagerten Buhnen, Kronenhöhe 3,38 bis 4,53 m NHN, Kronenbreite 10 bis 25 m; der Schutz im Zusammenhang bebauter Gebiete ist nur eingeschränkt im südwestlichen Bereich erforderlich P 7,450 - P 8,560 Buhnen Am 8 einreihige, offene Pfahlbuhnen, Buhnen- Ersatzneubau von 15 Schwarzen Busch länge ca. 90 m, Buhnenabstand 80 m Buhnen im Jahr 2008 infolge Schiffsbohrwurmbefall 1991, mit Errichtung der Marina Weiße Wiek in Teilen überbaut Tim- Wellenbrecher aus Granit-Packwerk ohne 1936 Bedeutung für den Hochwasserschutz im Zusammenhang bebauter Gebiete, Kronenhöhe 0,85 m bis 1,85 m NHN Im November 2013 erfolgte im Bereich des Schutzsystems im Küstenabschnitt RedewischBoltenhagen die Aufspülung einer Hochwasserschutzdüne zwischen der Mündung des Klützer Baches und der Seebrücke Boltenhagen im Auftrag der Gemeinde Boltenhagen. Insgesamt wurde in einer etwa zweiwöchigen Bauzeit 70.000 m³ Sand in einer etwa 30 m breiten Küstenschutzdüne vor dem Küstenschutzwald aufgespült und einplaniert. Das Material stammt aus der Entnahmestelle Trollegrund vor Kühlungsborn. Vorgesehen ist, auf dieser Küstenschutzdüne eine Promenade für eine bessere touristische Erschließung des Bereiches anzulegen. 46 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil) Das Bergamt Stralsund hat das Bergrecht für die Entnahmestelle nördlich der Untiefe Hannibal bis zum Jahr 2060 genehmigt. Vor aktiver Entnahme von Sanden aus diesem Gewinnungsfeld sind die planrechtlichen Unterlagen zu erarbeiten. Nach Auskunft des StALU Westmecklenburg, Dezernat 43, wird in den nächsten Jahren keine weitere planerische Vorbereitung der nach Bergrecht erforderlichen Betriebsunterlagen, speziell eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 57 a BBergG auf Grundlage eines Rahmenbetriebsplanes nach § 52 Abs. 2a BBergG mit Umweltverträglichkeitsprüfung eingeleitet. Planungen, die Ortslage Kirchdorf/ Poel am Nordufer der Kirchsee vor Hochwasser durch Errichtung eines Küstenschutzdeiches zu schützen, endeten im Stadium der Vorplanung und werden aktuell nicht fortgeführt Das StALU MM, Dezernatsgruppe Küste führt aktuell gerade den Rückbau von Stahlbuhnen vor der Halbinsel Wustrow durch. Zielstellung dieser Maßnahme ist die Wiederherstellung einer natürlichen Küstendynamik durch den Rückbau von komplexen Küstenbefestigungen. 47 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil) Tourismus und Erholung Im Landesraumentwicklungsprogramm M-V ist fast der gesamte Teil des Betrachtungsgebietes als "Vorbehaltsgebiet Tourismus" ausgewiesen. In den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen Westmecklenburg und Mittleres Mecklenburg/ Rostock sind insbesondere der küstennahe Bereich im westlichen Betrachtungsgebiet (Warnkenhagen bis Hoben), die Insel Poel sowie der küstennahe Bereich im östlichen Betrachtungsgebiet (Pepelow bis Rerik) als "Tourismusschwerpunktraum, die verbleibenden Bereiche des Betrachtungsgebietes (um die Hansestadt Wismar) als "Tourismusraum bzw. Tourismusentwicklungsraum" dargestellt. Der Entwurf des Landesraumentwicklungsprogrammes Mecklenburg-Vorpommern (Stand: Juli 2013) weist den überwiegenden Teil des die Küstengewässer einnehmenden Betrachtungsgebietes als marines Vorbehaltsgebiet Tourismus aus. Aufgrund der wechselhaften und landschaftlich reizvollen Küstenformen, bei denen auch breite, touristisch erschlossene Sandstrände vorkommen, übt das Gebiet eine große Attraktivität auf Touristen aus. Mit der traditionsreichen Hansestadt Wismar und dem dünn besiedelten, agrarisch geprägten Küstenhinterland sind weitere Voraussetzungen für vielfältige touristische Aktivitäten gegeben. Entwicklung der Beherbergungssituation Wie unter dem Kapitel "Nutzungsgeschichte" bereits angedeutet, entwickelte der Tourismus und Fremdenverkehr im Betrachtungsgebiet seit Beginn des 19. Jahrhunderts eine immer größer werdende und stetig wachsende Bedeutung als Erwerbszweig. Nachfolgend ist die Entwicklung der Beherbergungskapazitäten am Beispiel Boltenhagens dargestellt: Tab. 11: Entwicklung der Gästezahlen im Ostseebad Boltenhagen (Kurverwaltung Boltenhagen, 2013) Jahr Übernachtungsgäste Übernachtungen Bettenkapazität durchschnittliche Verweildauer 1998 80.300 626.400 7.500 7,8 Tage 1999 92.816 806.400 7.744 8,7 Tage 2000 108.028 964.152 7.968 8,9 Tage 2001 110.721 1.001.950 8.008 9,0 Tage 2002 116.420 1.079.004 8.128 9,3 Tage 2003 124.670 1.159.430 8.200 9,3 Tage 2004 125.311 1.165.952 8.390 9,3 Tage 2005 126.188 1.171.781 8.427 9,3 Tage 2006 129.680 1.189.100 8.536 9,2 Tage 2007 132.111 1.244.100 8.604 9,4 Tage 2008 147.706 1.329.354 9.697 9,0 Tage 2009 155.326 1.416.000 9.810 9,1 Tage 2010 160.000 1.451.000 9.920 9,1 Tage 2011 179.538 1.418.350 10.052 7,9 Tage 2012 185.944 1.475.271 10.240 7,9 Tage Schlüsselt man die Beherbergungsangebote für das Ostseebad Boltenhagen weiter auf, ergeben sich, bezogen auf Jahr 2012, folgende Zahlen: − 10 Hotels mit zusammen 1.806 Gästebetten (davon allein 1.000 Betten im TUI Dorfhotel und Iberotel Weiße Wiek) 48 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil) − − − − 4 Pensionen und 3 Gästehäuser mit zusammen 167 Gästebetten 2 Kliniken/ Kureinrichtungen (Strandklinik und Ostseeklinik) mit zusammen 752 Klinik-/ Kurbetten 3 Camping-/ Wohnwagenstellplätze mit zusammen 410 Stellplätzen (rechnerische Bettenanzahl 1.148) Appartements, Ferienwohnungen/ -häuser und Privatzimmer mit zusammen 6.367 Betten. Die Gesamtgästeanzahl an Übernachtungsmöglichkeiten in Boltenhagen beläuft sich demnach auf 10.240 Betten. Gemäß der Angaben der Kurverwaltung ergaben sich 2012 folgende Beherbergungszahlen: − − − − 87.756 Gäste mit 902.872 Übernachtungen in den Ferienwohnungen, Pensionen und Appartements (≈ 47,2 %) 71.189 Gäste mit 271.796 Übernachtungen in den Hotels (≈ 38,3 %) 11.017 Gäste mit 226.163 Übernachtungen in den Kliniken und Kureinrichtungen (≈ 5,9 %) 15.982 Gäste mit 74.440 Übernachtungen in den Camping- und Wohnwagenplätzen (≈ 8,6 %). Am Beispiel von Boltenhagen, als einem der leistungsstärksten deutschen Ostseebäder, liegt die Zielstellung der künftigen Tourismusentwicklung in der besseren Auslastung der Übernachtungskapazitäten durch saisonverlängernde Maßnahmen und ganzjährig nutzbare Gesundheitsangebote. Ein weiterer Ausbau der Bettenkapazitäten wird nur noch im Hotelbereich, und hier v.a. im 4- und 5-SterneBereich mit entsprechenden Nebeneinrichtungen befürwortet. Neben Boltenhagen/ Tarnewitz ist die Insel Poel ein weiteres Urlaubszentrum sowie das Salzhaff im Betrachtungsgebiet. Die Beherbergungssituation auf der Insel Poel sowie im nördlichen Bereich des Betrachtungsgebietes lässt sich wie folgt abbilden: Tab. 12: Gebiet Entwicklung der Beherbergungssituation inkl. Campingtourismus der Jahre 2011 und 2012 im Bereich des nördlichen Salzhaffs (Quelle: www.statistik-mv.de) Geöffnete Beherbergungsbetriebe Angebotene Gäste- Gästeübernachtunbetten gen Gästeankünfte 2011 2012 2011 2012 2011 2012 2011 2012 Insel Poel 31 31 2.662 2.670 178.148 184.665 28.543 30.549 Am Salzhaff 5 5 738 763 67.404 74.987 16.870 19.237 Rerik 35 34 4.059 3.985 378.282 409.900 74.598 77.941 Folgende touristischen Großprojekte sind seit der politischen Wende realisiert worden: Marina Boltenhagen/ Weiße Wiek − − − − − − B-Plan Nr. 12 der Gemeinde Boltenhagen zur Errichtung einer Hotel- und Ferienanlage "Weiße Wiek" Eröffnung Anfang April 2008 Marina Weiße Wiek mit 350 Liegeplätzen für Yachten bis 50 m Länge TUI Dorfhotel und Iberotel mit insgesamt 1.000 Betten als Bestandteil der Marina Vertiefung der Hafenzufahrt Ende 2011 auf 4,5 m Oberverwaltungsgericht Greifswald erklärt am 30.06.2010 den Bebauungsplan für ungültig (3 K 19/ 06), wodurch eine Neuerstellung der naturschutzfachlichen Unterlagen erforderlich wurde 49 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil) Durch die Errichtung der Weißen Wiek wurde das Übernachtungsangebot im höheren Qualitäts- und Preissegment im Raum Boltenhagen weiter verstärkt, aber auch Natur und Landschaft sowie das Landschaftsbild nachhaltig verändert. Marina Hohen Wieschendorf − − − − Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 6 der Gemeinde Hohenkirchen vorläufiger Baustopp durch den Landkreis aufgrund fehlender Bauunterlagen Ende Mai 2013 Vertagung der Entscheidung über die Aufhebung des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung am 05.06.2013 für die Wiederaufnahme der Bautätigkeiten ist ein neuer Durchführungsvertrag erforderlich Campingplätze Innerhalb des Betrachtungsgebietes gibt es derzeit insgesamt folgende Camping- und Wohnwagenstellplätze: Tab. 13: Darstellung der Camping- und Wohnwagenstellplätze im Betrachtungsgebiet Ort Stellplätze* Übernachtungen Regenbogencamp Boltenhagen 320 ca. 900 Wohnwagenstellplatz Krämer, Boltenhagen 45 ca. 130 Wohnwagenstellplatz Hartkopf, Boltenhagen 45 ca. 130 Campingplatz "Liebeslaube", Wohlenberger Wiek 455 ca. 1.250 Ferienanlage Seeblick, Niendorf ca. 200Stellplätze, 22 FeWo ca. 620 Ostseecamping "Beckerwitzer Strand" ca. 86 Stellplätze + Zeltwiese ca. 300 200 Stellplätze +16 Mobilheime ca. 600 Ostseecamping Ferienpark Zierow (14,4 ha) Campingmöglichkeit am Inselhotel Gollwitz (Poel) keine Angaben Campingplatz "Leuchtturm", Timmendorf Strand 200 ca. 560 Campingplatz Möwe, Boiensdorfer Werder 360 ca. 1.000 Campingplatz "Am Salzhaff", Pepelow 300 ca. 840 Erläuterungen zur Tab. 13: Stellplätze: Recherche bei den Campingplatzbetreibern, Zuarbeit der Kurverwaltungen bzw. Angaben der Internetpräsentationen Übernachtungen: nach Angaben der Kurverwaltung Boltenhagen kann für einen Stellplatz im Durchschnitt mit einer Belegung durch 2,8 Personen gerechnet werden. Diese Zahlen geben dementsprechend etwa die maximal mögliche Belegung des jeweiligen Platzes an. Insbesondere für die Campingplätze außerhalb Boltenhagens kann davon ausgegangen werden, dass sich die Spitzenzeiten, zu denen die Plätze weitestgehend ausgebucht sind, auf die Woche um Pfingsten sowie die Monate Juli bis August beschränken. Auch in den klimatisch geeigneten Zeiträumen Juni sowie September sind deutlich geringere Auslastungen zu verzeichnen. 50 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil) Besonders attraktiv erscheinen die Campingplätze als Ausgangspunkt für den Wassersport, insbesondere für Wind- und Kite-Surfer. So befinden sich auf oder angrenzend an zahlreiche Campingplätze Surfschulen. Zu erwähnen sind dabei folgende Campingplätze: − − − − Campingplatz "Am Salzhaff", Pepelow ⇒ Surfschule Pepelow Campingplatz "Leuchtturm", Timmendorf Strand ⇒ Wassersport Insel Poel Ostseecamping Ferienpark Zierow ⇒ Wassersportzentrum Zierow Campingplatz "Liebeslaube", Wohlenberger Wiek ⇒ private Surfschule Räumliche Erweiterungen sind aktuell am Campingplatz Liebeslaube geplant. Ansonsten führen die Campingplatzbetreiber notwendige Modernisierungsarbeiten durch, um den Besuchern einen hohen Qualitätsstandard anbieten zu können. Neben der Sommersaison werden einige Plätze auch ganzjährig durch Dauercamper genutzt. Erholungsnutzungen Radtourismus Aufgrund der landschaftlichen Schönheit besitzt das Betrachtungsgebiet eine hohe Bedeutung für den Radtourismus, dessen Stärkung durch folgende Wegebeziehungen erfolgt: Ostseeküstenradweg: Der Ostseeküstenradweg führt auf fast 1.100 Kilometern von Flensburg bis nach Ahlbeck auf der Insel Usedom und quert das Betrachtungsgebiet vollständig von Ost nach West. Von Priwall über den ehemaligen Kolonnenweg kommend verläuft er vorwiegend küstenparallel über die Ortschaften Steinbeck - Boltenhagen - Tarnewitz - Wohlenberg - Beckerwitz - Zierow - Hoben - Wendorf nach Wismar. Von Wismar ausgehend zieht sich der Ostseeküstenradweg durch das Haffeld nach Redentin und weiter v.a. straßenbegleitend zur Landesstraße 12. Er passiert die Ortschaften Groß Strömkendorf - Blowatz - Dreveskirchen - Stove - Boiensdorf - Pepelow und Rakow. Straßenbegleitend zu kommunalen und Kreisstraßen geht es weiter über Teßmannsdorf und Roggow, bevor der Radfernweg kurz vor Rerik das Betrachtungsgebiet verlässt. Ein hoher Abwechslungsreichtum ergibt sich durch die Verknüpfung von bizarren Steilküsten mit feinen Sandstrandabschnitten. Der Ostseeküstenradweg liegt nach ADFC-Bewertung auf Platz 5 der beliebtesten Radwanderwege Deutschlands. Fahrradfreundliche Bed & Bike-Gastbetriebe an der Route befinden sich u.a. in Boltenhagen, Beckerwitz, Wismar und Blowatz. Anknüpfungspunkte erhält der Ostseeküstenradweg u.a. in Groß Strömkendorf an die 27 km lange "Inselrundtour Poel". Diese verläuft über den Poeler Damm entlang der L 121 durch die Ortschaften Fährdorf - Niendorf - Kirchdorf - Weitendorf nach Wangern. In Wangern verlässt die Rundroute die Landesstraße und verläuft über Hinterwangern in Richtung NSG Fauler See, von wo aus sich der Weg entlang der Küste/ des Küstenwaldes über Timmendorf Strand, Schwarzer Busch nach Gollwitz zieht. Bis zum Ende der Rundtour in Fährdorf muss die Kreisstraße 32 genutzt werden. Folgende weitere radtouristische Abstecher ausgehend vom Ostseeküstenradweg sind im Betrachtungsgebiet gemäß des "Regionalen Radwegekonzeptes Westmecklenburg 2009" des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg zu erwähnen: − − − von Boltenhagen durch den Klützer Winkel in Richtung Klütz/ Grevesmühlen ⇒ regional bedeutsame Radtour "Schlösser und Meer im Klützer Winkel" von Tarnewitz in Richtung Grevesmühlen ⇒ Regionaler Radwanderweg R1 Gottmannsförde Grevesmühlen - Boltenhagen (42 km) Rundroute um Wismar ⇒ regional bedeutsame Radtour "Die Hansestadt Wismar lädt ein" 51 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil) − − − − von Blowatz (Ostseeküstenradweg) nach Neuburg ⇒ Regionaler Radwanderweg R6 Blowatz Neuburg - Neukloster - Warin - Klein Labenz - Laase (35 km) von Stove (Ostseeküstenradweg) nach Alt Bukow ⇒ "Salzhaff-Kühlung Radtour" von Pepelow nach Alt Bukow und Neubukow/ Buschmühlen - Pepelow ⇒ "Schliemann-Tour" "Cariner Land Tour" (Roggow - Russow - Neubukow). Aktuell erarbeitet das Amt für Raumordnung und Landesplanung Mittleres Mecklenburg/ Rostock ein Radwegekonzept der Region Rostock, Bereich Neubukow - Salzhaff. In den vergangenen Jahren sind umfangreiche Maßnahmen zur Stärkung und Verbesserung des Fahrradtourismus, v.a. bezogen auf den Ostseeküstenradweg ergriffen worden. Zu erwähnen ist der Ausbau des Kolonnenweges, der ursprünglich als Spurbahn aus Betongitterplatten im doch relativ stark bewegten Gelände des Klützer Winkels kaum als befahrbar einzustufen war. Weitere Ausbaumaßnahmen betrafen die Abschnitte Steinbeck - Boltenhagen, Beckerwitz - Eggerstorf sowie den Steilküstenabschnitt Hoben- Wendorf. Im Jahr 2013 wurde der straßenbegleitende Radweg im Bereich der Wohlenberger Wiek gebaut und damit der Ostseeküstenradweg in diesem Abschnitt komplettiert. Östlich von Wismar wurde durch die Errichtung straßenbegleitender Radwege auf fast vollständiger Länge zwischen Redentin und Rerik sowie auf der Insel Poel dem Fahrradfahrer eine gefahrlose Fahrt ermöglicht. Die letzten Lückenschlussabschnitte, Abschnitt Klein Strömkendorf bis Pepelow befinden sich in Planung bzw. Bauvorbereitung. Im Zeitraum Mitte Juni bis Anfang September verkehrt zwischen Rerik und dem Hafen Gollwitz auf der Insel Poel mit einem Zwischenstopp in Boiensdorf zudem eine Fahrradfähre, die die Region Salzhaff für den sanften Tourismus verbindet. Foto 2: Zum Radwanderweg ausgebauter ehemaliger Kolonnenweg vor Steinbeck (Foto: Steyer, 2013) Reittourismus Folgende Anbieter für Reit- und Pferdetourismus befinden sich im Betrachtungsgebiet: − − − Landgut Oberhof Reiterhof Boltenhagen Hotel und Reitschule Elsholz GmbH & Co.KG, Zierow 52 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil) − − − − Zucht- und Reitanlage Timmendorf (Poel) Gestüt Neuhof (Poel) Ferien- und Reiterhof Landgut Lischow, Lischow-Neuburg Gestüt Heidekaten. Insbesondere in den Bereichen um diese Reiterhöfe sind zahlreiche unbefestigte Wirtschaftswege als Reitweg ausgewiesen. Die Nutzung von Strandabschnitten für das Reiten ist insbesondere auf der Insel Poel zwischen Timmendorf Strand und Am Schwarzen Busch sowie in der Wohlenberger Wiek festzustellen. Das Ausreiten an Stränden ist i.d.R. verboten bzw. nur durch Ausnahmegenehmigung erlaubt. Im Einzelfall wird es in gemeindlichen Strandsatzungen geregelt. So ist in den bewirtschafteten Strandund Dünenabschnitten mit den dazugehörenden Wasserbereichen der Gemeinde Boltenhagen das Reiten und Führen von Pferden verboten. Ausnahmen können nach Beantragung für den Zeitraum vom 01. Oktober bis 31. März erteilt werden. In den der Gemeinde Zierow unterliegenden Strandbereichen ist das Reiten zwischen dem 01. April und 30. September verboten. Im Naturschutzgebiet (NSG) "Wustrow" ist gemäß § 4 Pk. 11 der Verordnung vom 13.01.1997 das Reiten grundsätzlich verboten. 53 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil) Wassersport Surfsport inkl. Kitesurfen Die Wismarbucht und das Salzhaff stellen für den Surfsport beliebte Reviere dar. Belegt werden kann das u.a. durch die relativ hohe Dichte an Surfschulen im Gebiet. Ausgedehnte Flachwassergebiete, stabile Windverhältnisse und die Lage der verschiedenen Surf- und Kitereviere in Bezug auf die Hauptwindrichtungen bilden die entscheidenden Voraussetzungen für eine Reihe von Surfrevieren, die immer wieder aufgesucht werden. Foto 3: Blick auf das Surfrevier Salzhaff am Zeltplatz Pepelow (Foto: Steyer, 2013) Grundsätzlich ist eine Nutzung der Wasserflächen des Betrachtungsgebietes zur Ausübung des Surfsports mit wenigen Ausnahmen möglich. Gemäß § 1 der Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO, 1999) sind Seeschifffahrtsstraßen: − − die Wasserflächen zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser und einer Linie von drei Seemeilen Abstand seewärts der Basislinie die durchgehend durch Sichtzeichen B.11 der Anlage 1 begrenzten Wasserflächen der seewärtigen Teile der Fahrwasser im Küstenmeer. Gemäß § 31 SeeSchStrO "Wasserskilaufen, Schleppen von Wassersportanhängern, Wassermotorradfahren, Kite- und Segelsurfen" ist die Ausübung dieser Sportarten auf den Wasserflächen innerhalb des Fahrwassers sowie in einem Abstand von 200 m vor Hafeneinfahrten, Anlegestellen und Liegestellen verboten. Das Gleiche trifft bei Nacht sowie bei verminderter Sicht zu. Darüber hinaus ist das Surfen in folgenden Bereichen unzulässig: − − − − Wasserfläche des Strandsees "Fauler See" im NSG Fauler See-Rustwerder auf Poel (landeseigene Flurstücke) Wasserfläche des Strandsees östlich von Vorwerk auf der Insel Poel (eigenes Flurstück) Wasserfläche der Brackwasserlagune am Südteil des Boiensdorfer Werder (eigenes Flurstück) Teile im Mündungsbereich des Hellbachs (eigenes Flurstück). Weiterhin verbietet § 7 Pkt. 1 der Strandsatzung der Gemeinde Boltenhagen das Surfen sowie Befahren mit Motor- und Segelbooten in den mit Bojen abgegrenzten Badebereichen der Gemeinde Bol54 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil) tenhagen. Da der Strandbereich aber Bestandteil der Bundeswasserstraße ist, wird diesem Ausschluss per Satzung aber keine Rechtswirksamkeit zugestanden. Grundsätzlich ist die Ausübung des Surfsports bei geeigneten Wind- und untergeordnet den Temperaturverhältnissen das ganze Jahr außerhalb der Vereisungsperioden möglich. Abhängig von den Erfahrungen und der sportlichen Kondition lässt sich einschätzen, dass Kitesurfer ab 9/ 10 kn, Windsurfer ab 14/ 15 kn ihren Sport ausüben können. "Normale" Surfer nutzen Windverhältnisse bis etwa 7 bis 8 Windstärken, sportliche Surfer können auch bei noch stärkeren Windgeschwindigkeiten ihrem Hobby nachgehen. Für Einsteiger sind zumeist Windstärken 3 bis 4 völlig ausreichend. Diese surfen überwiegend bei auflandigem Wind (Voraussetzung um wieder an das Festland zu kommen), das Surfen bei ablandigem Wind ist wegen der Gefahr des unbeabsichtigten Abtreibens nur von erfahreneren Sportlern möglich. Nachfolgende Abb. zeigt die Statistik der Winddaten im Zeitraum Juni 1999 bis September 2013 an der Station Boltenhagen, basierend auf Tagesmessungen von 7:00 bis 19:00 Uhr (Quelle: windfinder.com). Abb. 6: Verteilung der Windrichtung im Zeitraum Juni 1999 bis September 2013 an der Station Boltenhagen (Quelle: windfinder.com) 55 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil) Tab. 14: Einteilung der Windverhältnisse und deren Nutzbarkeit für den Surf-/ Kitesport Beaufort m/ s Knoten km/ h Auswirkung im Binnenland 0 < 0,2 <1 <1 Windstille, Rauch steigt gerade empor 1 0,3 - 1,5 1-3 1-5 leichter Zug, Windrichtung ist nur durch Rauch erkennbar 2 1,6 - 3,3 4-6 6 - 11 leichte Brise, Wind ist im Gesicht fühlbar 3 3,4 - 5,4 7 - 10 12 - 19 schwache Brise, dünne Zweige und Blätter bewegen sich 4 5,5 - 7,9 11 - 15 20 - 28 mäßige Brise, Zweige und dünne Äste bewegen sich, Staub erhebt sich 5 8 - 10,7 16 - 22 29 - 38 frische Brise, kleine Bäume schwanken 6 10,8 - 13,8 22 - 27 39 - 49 starker Wind, Pfeifton an Drahtleitungen 7 13,9 - 17,1 28 - 33 50 - 61 steifer Wind, spürbare Hemmung beim Gehen 8 17,2 - 20,7 34 - 40 62 - 74 stürmischer Wind, Zweige brechen von den Bäumen, Gehen wird erheblich erschwert 9 20,8 - 24,4 41 - 47 75 - 88 Sturm, kleinere Schäden an Häusern und Dächern 10 24,5 - 28,4 48 - 55 89 - 102 schwerer Sturm, Bäume werden entwurzelt, bedeutende Schäden 11 28,5 - 32,6 56 - 63 103 - 117 orkanartiger Sturm, schwere Sturmschäden 12 > 32,6 > 64 > 118 Orkan, katastrophale Schäden Hauptwindstärkenbereich, in dem Surfsport allgemein ausgeübt werden kann (die gestrichelten Flächen kennzeichnen die Übergangsbereiche) An folgenden Standorten im Betrachtungsgebiet bzw. unmittelbar angrenzend befinden sich stationäre Surfschulen, die Kurse im Wind- und Kitesurfen auf den Gewässern der Wismarbucht anbieten: − − − − − − Wassersportschule Surfknopf Wohlenberger Wiek 1, Gramkow Wassersportcenter Zierow Strandstr. 19c, Zierow (Campingplatz) Surfschule Rerik, Alter Holzhafen 3, Wismar Wassersportschule Kite- und Windsurfen Insel Poel Campingplatz Leuchtturm, Timmendorf Strand (Insel Poel) Kite-Schule Boiensdorf Zum Strand 12, Boiensdorf Feriendorf und Surfschule Pepelow (San-Pepelone) Sandweg 1, Pepelow (Campingplatz) Kite-Surfschule, Seeweg 1, Pepelow Surfschule Rerik, Am Bootsanleger, Rerik Die Standorte der Surfschulen sind der Textkarte 6 sowie den Karten 1b zu entnehmen. Folgende Bereiche in der Wismarbucht bzw. im Salzhaff lassen sich als besonders frequentierte Surfund Kitreviere beschreiben (im Rahmen der Freiwilligen Vereinbarung "Naturschutz, Wassersport und Angeln in der Wismarbucht" sind die beschriebenen Flächen als Reviere mit zeitlichen Einschränkungen für die Ausübung des Surf- und Kitesports ausgewiesen worden): 56 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil) Revier Wohlenberger Wiek − − − bei nordwestlichen bis östlichen Winden geeignetes Flachwasserrevier für Wind- und Kitesurfer Campingplatz und Surfschule unmittelbar angrenzend Gefährdungen von Badegästen sind aufgrund der weitläufigen Flachwasserküste und räumlichen Überlagerungen mit dem Surfsport zu verzeichnen, es fehlen ausgewiesene Einstiege für den Surfer in den Spot am Strand Revier Hohen Wieschendorf − bei Winden aus Nordwest bis Ost für Wind- und Kitesurfer geeignetes Flachwasserrevier Revier Zierow − − − − bei Winden aus Nord bis Ost geeignetes Flachwasserrevier, geeignet für Wind- und Kitesurfer, anfängergeeignet Campingplatz und Surfschule unmittelbar angrenzend mangels fehlender Einstiege für den Surfer in den Spot am Strand Belastungen von Badegästen Revier Groß Strömkendorf − − angrenzend Vereinsgelände des Wismarer Surfvereins e.V. mit etwa 80 Mitgliedern (Vereinsgelände mit Platz für max. 20 Plätze zu klein für die Vereinsmitglieder, durch Küstenabbrüche allmählich weiter Verkleinerung) Wunsch des Vereins nach weiterem öffentlichen Zugang ausgehend von der L 121 in Höhe des Neuburger Grabens Revier Salzhaff, Pepelow und Boiensdorf − − − sehr beliebtes Stehrevier im Salzhaff mit besten Bedingungen bei Winden aus West und Südwest, aber auch Nordost bis Ost, bei Nord- und Nordwestwinden gibt es Windabdeckungen durch die vorgelagerte Halbinsel Wustrow Campingplatz und Surfschule unmittelbar angrenzend, anfängergeeignet mit hoher Frequentierung durch Schulungsteilnehmer nach Auskunft der Surfschule sind max. 50 bis 80 Surfer und randlich 40 bis 50 Kiter gleichzeitig auf der Fläche zeitweise starke Belastung durch hohe Beanspruchung des Surfspots durch Surfer und Kiter (untergeordnet Badegäste) Revier Timmendorf (Poel) − − − − − wellenexponierter Surfspot für Wind- und Kitesurfer geeignet bei Winden aus Südwest bis Nordost Campingplatz und Surfschule unmittelbar angrenzend in Timmendorf Strand mangels fehlender Einstiege für den Surfer in den Spot am Strand Belastungen von Badegästen durch Zufahrtsbeschränkung des Parkplatzes am NSG Fauler See-Rustwerder ist die Erreichbarkeit für Surfer und Kiter erschwert worden. Im inneren Salzhaff wurde der Bereich vor den Teßmannsdorfer Tannen in den letzten Jahren relativ konstant besurft und konnte erst beruhigt werden, nachdem die Wege zum Einstieg in die Wasserflächen und die zwischen Wald und Haff gelegenen Wiesenflächen (wurden auch als Stellfläche für Übernachtungen genutzt) gesperrt wurden. Die Surfer und Kiter wichen auf die weiter nördlich gelegenen Einstiege bei Roggow und Blengow aus. Das Surfer-/ Kiter-Monitoring des BUND SalzhaffRerik 2013 ergab folgende Ergebnisse: 57 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil) Tab. 15: Tag Surf-/ Kitermonitoring des BUND Salzhaff-Rerik 2013 im inneren Salzhaff Mai R-D R-P Juni R-D R-P Juli R-D August R-P 01. 02. 03. 04. 05. 06. 07. 08. 09. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 58 R-D R-P September R-D R-P Oktober R-D R-P Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil) R-D Zählstelle Roggow Dorf R-P Zählstelle Roggow Pappelwald Zählung von 1 bis 2 Surfern/ Kitern Zählung von 3 bis 5 Surfern/ Kitern Zählung von 6 bis 10 Surfern/ Kitern Zählung von 11 bis 20 Surfern/ Kitern Zählung von > 21 Surfern/ Kitern Ausgrenzung Wochenende und Feiertage Nach stichprobenhaften Kfz-Kennzeichenkontrollen des BUND Salzhaff-Rerik im inneren Salzhaff zwischen Juni bis September 2009 ergibt sich die Herkunftsverteilung der Surfer wie folgt: − − − − − 22 % Landkreis Bad Doberan 19 % Berlin 19 % Hansestadt Hamburg 15 % Schleswig-Holstein 25 % Andere. Diese Einteilung wurde 2013 in etwa bestätigt. Segeln und Kanusport Analog der Aussagen zum Surf- und Kitesport besitzt das Betrachtungsgebiet ebenso eine sehr hohe Bedeutung für den Segel- und Kanusport. In der nachfolgenden Tab. 16 sind die in der Regionalvereinigung Wismarbucht organisierten Vereine (vorrangig Wassersport) aufgeführt sowie Angaben zur Liegeplatzsituation im Betrachtungsgebiet zuzüglich Rerik getroffen worden: Tab. 16: Mitglieder der Regionalvereinigung Wismarbucht und Bootsliegeplätze im Gebiet Verein Gelände/ Hafen Yachtclub Wismar 1961 e.V. Yachthafen Wendorf (YCW) vorhandene Liegeplätze MooringLiegeplätze freie Liegeplätze 150 0 4 Mecklenburger Seglerverein Wismar e.V. (MSV) Yachthafen Wendorf - 10 0 TSG Wismar e.V., Abteilung Kanu Yachthafen Wendorf 60 0 1 Ostseeanglerverband Wismar e.V. (OAV) Yachthafen Wendorf 120 25 0 1911 kleiner Naturhafen westlich der Werft in Wismar 85 0 4 Wasserwanderrastplatz (WWRP) Kopenhagener Straße Wismar 35 0 - 10 0 0 Wismarer Segelverein e.V. (WSV 1911) ─ Wassersportclub (WSCW) ─ Westhafen Westhafen Wismar Seehafen Wismar 59 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil) Verein Gelände/ Hafen vorhandene Liegeplätze MooringLiegeplätze freie Liegeplätze 100 0 0 35 0 0 70 10 0 e.V. Hafen Kirchdorf (Poel) 50 0 2 ─ Marina Niendorf 50 0 2 ─ Wasserwanderrastplatz (WWRP) Timmendorf 80 - - ─ Gemeindehafen dorf 10 - - - 20 0 ─ Sportbootservice Westhafen Wismar, Lagerstraße Redentiner Seglerverein 1990 Redentin e.V. ─ Segelclub (SCIP) Insel Gemeindehafen Kirchdorf (Poel) Poel Timmen- Wassersport- und Segelclub Marina Boltenhagen auf Boltenhagen e.V. (WSCB) der Halbinsel Tarnewitz. ─ Marina Boltenhagen 350 0 110 ─ Wohlenberger Wiek 0 0 0 ─ Marina Hohen Wieschendorf 120 0 70 Boiensdorf 0 0 0 Pepelow 0 30 0 Hafen Rerik 115 30 15 Gemeinde Rerik 40 0 0 Fa. Wiek Rerik 50 0 0 Summe 1.530 125 208 Gesamtliegeplätze 1.655 Segelverein Alt Gaarz e.V (SVAG) ─ ─ ─ Nachfolgend werden die aufgeführten Häfen und Liegemöglichkeiten im Betrachtungsgebiet, die Bedeutung für den Segelsport bzw. das Anlegen von motorgetriebenen Booten und Yachten besitzen, kurz näher erläutert: 60 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil) Marina Boltenhagen: − − − − ca. 350 Liegeplätze an Schwimmstegen, z. T. mit Auslegern für Yachten bis 50 m Länge Hafenzufahrt mit 4,5 m Tiefe Fischerpier im SW-Teil, Liegeplätze für die Fahrgastschifffahrt im NO-Teil des Hafens Bootstankstelle und weitere Nebenanlagen auf dem Marina-Gelände Marina Hohen Wieschendorf: − − vier Schwimmstege mit Auslegern an der geschützten Südseite des massiven Anlegers für ca. 120 Liegeplätze Anlegemöglichkeiten für Yachten >15 m direkt am Anleger Hafen Timmendorf/ Poel: − − − ehemaliger Lotsenhafen an der Westküste der Insel Poel Boxen auf ca. 2,0 bis 5,0 m Wassertiefe an der Nordmole für Gastliegeplätze weitere Liegeplätze in der Saison an der Fischerbrücke Hafen Kirchdorf/ Poel: − − − Hafen für Fischerei, Fahrgastschifffahrt und Sportboote an der Nordspitze der Kirchsee Gastliegeplätze am Wasserwanderrastplatz Heimathafen des Segelclubs Insel Poel e.V. (SCIP) mit Gastliegeplätzen Sportboothafen Niendorf/ Poel: − − − Sportboothafen "Poeler Forellenhof" an der Nordspitze der Kirchsee unmittelbare Nähe zum Hafen Kirchdorf 2 Stege für Gastliegeplätze Bootsliegeplatz Boiensdorf: − vom WSA Lübeck genehmigte Einzelliegeplätze. Weitere Häfen befinden sich außerhalb des Betrachtungsgebietes in der Hansestadt Wismar sowie in Rerik. Die Liegeplatzkapazitäten sind Tab. 16 zu entnehmen. − − − − − − Yachthafen Haffanleger Rerik Alter Hafen Wismar Wasserwanderrastplatz Brunkowkai Wismar Naturhafen Seglerverein Wismar Marina Westhafen Wismar Marina Yachthafen Wendorf. Die Wismarbucht und das Salzhaff werden von Sportbooten, Yachten und Kanuten als Segelrevier und Wasserwanderstrecke sowie auch für die unterschiedlichsten Regatten genutzt. Laut Angaben der Regionalvereinigung Segeln Wismarbucht e.V. fanden 2013 folgende Regatten der unterschiedlichen marinen Sportvereine statt: 61 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil) Datum Veranstaltung 2013 / Veranstalter angemeldete Revier Teilnehmer 27./28.04. XVI Bitburg-Pokalregatta / YCW 70 nördlich Ketelhard 01.05. Frühjahrsregatta Rerik / SVAG 16 Fahrwasser Wismar, Breitling, Ostsee 01.05. Schnuppersegeln / YCW 10 Yachthafen Wismar 04.05. Ansegeln / RVS 52 Fahrwasser Wismar Mai - September Mittwochsregatta / RVS 25 im Bereich Fahrwasser Wismar Mai - September Mittwochsregatta / SVAG 15 Fahrwasser Wismar, Breitling, Salzhaff 05.06. Sommersonnenwendregatta / SVAG 80 im Salzhaff vor Rerik 08.06. Familienregatta / WSV 25 im Bereich Fahrwasser Wismar 17.08. Schwedenkopfregatta / Maritim 25 im Bereich Fahrwasser Wismar 17./18.08. BMW Sailing Cup Wismar / YCW 6 Wendeplatte Hafen 31.08. Herbstregatta Rerik / SVAG 16 Fahrwasser Wismar, Breitling, Ostsee 07.09. Rund Hannibal / YCW 40 im Bereich Fahrwasser Wismar 14./ 15.09. XX. Fair Play Cup / YCW 56 nördlich Ketelhard 420 er-Cup / WSV 15 südlich Ketelhard 28.09. Fischerbootregatta / SCIP 30 29./30.09. Championsweek / Norddeutscher Regattaverein NRV 25 Wohlenberger Wiek 05.10. Absegeln / RVS 45 Fahrwasser Wismar 12./ 13.10. A-Cup / MSV 30 innere Wismarbucht Die genutzten Segel- und Regattastrecken sind in den Karten 1b dokumentiert. 62 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil) Textkarte 6: 63 Touristische Nutzung im Betrachtungsgebiet Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Siedlung, Industrie und Gewerbe Rechtsverbindliche Flächennutzungspläne liegen für das Gebiet folgender Gemeinden vor (vgl. auch tabellarische Auflistung im Anhang): Amt Klützer Winkel − − − − − Gemeinde Kalkhorst Stadt Klütz Gemeinde Boltenhagen Gemeinde Hohenkirchen Gemeinde Zierow − − − − − − − − − − Gemeinde Krusenhagen Gemeinde Blowatz Gemeinde Boiensdorf Gemeinde Neuburg Gemeinde Hornstorf Gemeinde Benz Stadt Rerik Am Salzhaff Stadt Neubukow Alt Bukow Hansestadt Wismar Gemeinde Insel Poel Amt Neuburg Amt Neubukow-Salzhaff Die amtsfreie Gemeinde Insel Poel sowie die Gemeinde Boltenhagen verfügen zudem über einen Landschaftsplan (aktuelle Überarbeitung für die Insel Poel). Gewerbe und Industrie spielen im Betrachtungsgebiet v.a. für die außerhalb des EU-VSG liegende Hansestadt Wismar als wichtiger Hafen- und Werftstandort eine große Bedeutung. Wichtige angrenzende Siedlungen mit vorrangiger Bedeutung im Tourismus und der Fischerei sind die oben genannten Ämter und Gemeinden mit u.a. den im Betrachtungsgebiet liegenden Ortschaften Boltenhagen, Wohlenberg, Zierow, Groß Strömkendorf, Blowatz, Dreveskirchen, Stove, Neuburg, Boiensdorf, Pepelow sowie die Ortslagen auf der Insel Poel. Nordic Yard Werft Wismar Die Werft Nordic Yards (ehemals Wadan Yards MTW, Aker MTW Werft) ist einer der größten Arbeitgeber in Wismar. Als Schiffsreparaturwerk der Roten Armee 1946 gegründet, wurde insbesondere seit den 1950er Jahren eine Vielzahl von Hochseeschiffen für die Handels- und Fischfangflotte der DDR und den internationalen Markt gefertigt. Die Werft beschäftigt aktuell etwa 700 Mitarbeiter, vor der Krise im Schiffbau waren es 1.300. Im Vergleich dazu waren in der Mathias-Thesen-Werft vor der politischen Wende als dem größten Arbeitgeber Wismars etwa 6.000 Mitarbeiter angestellt. Zu den neu gebauten Anlagen in der Werft Wismar gehört u.a das 155 m breite und über 395 m lange, überdachte Baudock, dessen 72 m hohe Halle das auffälligste Bauwerk mit hoher Fernwirkung im Betrachtungsgebiet darstellt. 64 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Straßen-/ Schienenverkehr, Häfen Südlich der Hansestadt Wismar verläuft die Bundesautobahnen BAB 20, die im Autobahnkreuz Wismar Anbindung an die BAB 14 erhält. Der Mindestabstand des Autobahnkreuzes Wismar zur Grenze des EU-VSG beträgt > 5 km. Das EU-VSG wird lediglich randlich von der Bundesstraße B 105 Wismar - Rostock tangiert. Südlich der Ortschaft Hagebök nähert sich diese überregional bedeutsame Verkehrsverbindung auf einen Abstand von maximal 60 m zur Grenze des EU-VSG. Ebenfalls in diesem Bereich des EU-VSG verläuft die Grenze des EU-VSG auf einer Länge von etwa 1.700 m entlang des Dammfußes der Bahnverbindung Wismar - Rostock - Tessin. Bei dieser Schienenverbindung handelt es sich um die Regionallinie RE 8, die das Betrachtungsgebiet randlich berührt. Die nächstgelegenen Haltepunkte sind Wismar, Hornstorf, Kalsow, Steinhausen-Neuburg, Hagebök, Teschow und Neubukow. Die Züge frequentieren das Gebiet in den Zeiten zwischen 5:00 Uhr bis 22:00 Uhr täglich etwa im Stundentakt. Folgende Landesstraßen verlaufen im EU-VSG bzw. im erweiterten Betrachtungsgebiet: − − − − Landesstraße 01: Dassow - Kalkhorst - Klütz - Proseken - B 105: Verlauf im Bereich der Wohlenberger Wiek dicht angrenzend an das EU-VSG auf einer Länge von etwa 3,6 km innerhalb des Betrachtungsgebietes Landesstraße 03: Klütz - Boltenhagen: Verlauf im Bereich der Ortslage Boltenhagen auf einer Länge von etwa 0,25 km innerhalb des Betrachtungsgebietes Landesstraße 12: Wismar - Groß Strömkendorf - Blowatz - Dreveskirchen - Stove - Boiensdorf Pepelow - Rakow - Neubukow: Verlauf nordöstlich von Wismar durch das EU-VSG auf einer Länge von etwa 1,9 km innerhalb des Betrachtungsgebietes Landesstraße 121: Groß Strömkendorf - Kirchdorf - Timmendorf (Poel) - Timmendorf Strand: Anbindung der Insel Poel und vollständiger Verlauf durch das EU-VSG auf einer Länge von etwa 1,1 km innerhalb des Betrachtungsgebietes Der zentralen Erschließung des Gebietes dienen zahlreiche Kreisstraßen sowie kommunale Straßen. Hervorzuheben ist die Bedeutung des Seehafens Wismar für den Umschlag und die Verteilung von Gütern und Waren zwischen Mitteleuropa und Skandinavien (Nord-Süd-Anbindung) sowie als OstWest-Anbindung Richtung Baltikum und Russland. Relevant ist der Hafen Wismar für: − − − − − − Umschlag und Lagerung von Getreide und sonstige Agrarprodukte Umschlag und Lagerung von Baustoffen, Erden, Steinen Umschlag und Lagerung von Düngemitteln, Soda, Kali und Salzen Umschlag und Lagerung von Holz und Holzprodukten Umschlag und Lagerung von Metallen Umschlag und Lagerung von Recyclinggütern und Abfällen. Das jährliche Umschlagvolumen des Seehafens Wismar beträgt ca. 7 Mio. Tonnen. Der Seehafen nimmt eine Fläche von 66 ha ein, davon sind 56 ha Landfläche. Die Länge des hafeneigenen Gleisnetzes beträgt ca. 27 km. Die zulässigen Schiffsabmessungen für die Anlandung an den 15 Liegeplätzen (Gesamtkailänge 2,5 km) betragen 230 m max. Länge und 35 m max. Breite, der erlaubte Tiefgang beträgt 8,4 m. Luftverkehr Außerhalb des Betrachtungsgebietes befindet sich der Flugplatz Wismar - Verkehrslandeplatz EDCW. Die parallel zur EU-VSG-Grenze verlaufende Landebahn befindet sich in einem Abstand von etwa 1.400 m zur Gebietsgrenze. Der Flugplatz Wismar bietet Charter- und Rundflüge an sowie führt Pilotenausbildungen durch. Im RREP Westmecklenburg ist der Flugplatz Wismar als "Sonstiger 65 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Flugplatz" übernommen worden. Die regulären Öffnungszeiten des Flugplatzes beschränken sich im Sommerhalbjahr März bis Oktober auf den Zeitraum von 9:00 bis 19:00 Uhr. In der Winterzeit ist er nur nach telefonischer Absprache geöffnet. Weiterhin befindet sich der Sonderlandeplatz Zweedorf/ Flugplatz Blengow dicht angrenzend außerhalb des Betrachtungsgebietes. Die Nutzungsänderung des ehemaligen Agrarflugplatzes in einen zivilen Verkehrslandeplatz basierte auf Rechtsgrundlage des Bebauungsplanes Nr. 3 "Flugplatz Zweedorf" der Gemeinde Bastorf. Der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 3 erfolgte am 21.06.1995, die Satzung trat am 26.07.1999 in Kraft. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde am 03.01.2007 genehmigt. Der Landeplatz erhielt eine unbefristete Genehmigung nach § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Der Abstand der Start-Landebahn zur Grenze des Europäischen Vogelschutzgebiets beträgt 750 m. Die Start-Landebahn ist so ausgerichtet, dass sie in Richtung des Vogelschutzgebietes verläuft. Die Steilküste Großklützhöved hat sich in den letzten Jahren als Ausgangspunkt für das Gleitschirmfliegen etabliert. Neben den Paraglidern nutzen auch die von der Thermik unabhängigen Motorschirme (rechtlich als Ultraleichtflugzeuge dem Luftverkehrsgesetz LuftVG unterliegend) v.a. bei den zum Starten erforderlichen Nordostwinden diese exponierte Steilkante. Rohstoffgewinnung Gemäß der Regionalen Raumentwicklungsprogramme Westmecklenburg (RREP WM) und Mittleres Mecklenburg/ Rostock (RREP MMR) liegen im Betrachtungsgebiet keine Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung. Der Entwurf des Landesraumentwicklungsprogrammes Mecklenburg-Vorpommern (Stand Juli 2013) weist im zentralen nördlichen Teil des Betrachtungsgebietes ein "marines Vorranggebiet Rohstoffe" aus. Dabei handelt es sich um eine Entnahmestelle für die aktive Gewinnung von Sanden nördlich der Untiefe Hannibal. Das Bergamt Stralsund hat das Bergrecht für diese Entnahmestelle bis zum Jahr 2060 genehmigt. Vor aktiver Entnahme von Sanden aus diesem Gewinnungsfeld sind die erforderlichen Betriebsunterlagen für die planerische Vorbereitung eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 57 a BBergG auf Grundlage eines Rahmenbetriebsplanes nach § 52 Abs. 2a BBergG mit Umweltverträglichkeitsprüfung zu erarbeiten. Energiewirtschaft Gemäß RREP Westmecklenburg wurden innerhalb des Betrachtungsgebietes keine Eignungsgebiete für Windenergieanlagen ausgewiesen. Mit dem Windpark Rohlstorf der Gemeinde Hornstorf befindet sich angrenzend an das EU-VSG im südöstlichen Bereich des Betrachtungsgebietes ein mit 12 Windenergieanlagen bestückter Windpark. Der Abstand der dichtesten WEA zum EU-VSG beträgt dabei etwa 130 m. Ein weiterer Windpark mit aktuell 9 WEA befindet sich an der nordöstlichen EU-VSG-Grenze. Dabei handelt es sich um den Windpark Neubukow (Nr. 22 gemäß RREP MMR) östlich der Straße Rakow Questin. Der Abstand der dichtesten WEA zum EU-VSG beträgt dabei 80 m. Innerhalb der Grenzen des EU-VSG befanden sich in Höhe des Trüllingsberges östlich der Ortschaft Gagzow 3 Windräder. Ein Bebauungs- oder vorhabensbezogener Entwicklungsplan wurde dafür nicht aufgestellt. Die Laufzeit dieser Windräder war befristet bis 2014, ein Umrüsten (sog. repowering) ist nicht zulässig. Aktuell werden bzw. wurden die drei an diesem Standort befindlichen Windräder bereits zurückgebaut. Zwei weitere WEA befinden sich südwestlich der Ortslage Teßmannsdorf. Für diese Einzelanlagen besteht keine zeitliche Befristung, ein Repowering ist aber ebenfalls nicht zulässig. 66 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Innerhalb des Betrachtungsgebietes des Managementplans befinden sich keine Hochspannungs- oder Ferngasleitungen. Der Freileitungsbestand wird überwiegend von Nieder- oder Mittelspannungsleitungen gebildet. Kampfmittelbelastung Gemäß den Erkenntnissen des Bundes-/ Länder-Messprogrammes für die Meeresumwelt von Nordund Ostsee (BLMP) sind weite Teile der Küstengewässer des Betrachtungsgebietes durch Munition und Kampfmittel belastet. In Abb. 7 bzw. Karte 1b sind dieses Gebiete nachrichtlich dargestellt. Abb. 7: Darstellung der munitionsbelasteten Gebiete in den Küstengewässern des Betrachtungsgebietes Die Belastungsschwerpunkte lassen sich von West nach Ost wie folgt zusammenfassen: BMB01L (Belastungsfläche ca. 530 ha): − − − Seegebiet nordwestlich von Großklützhöved Belastung durch mehrere mit Munition beladene zivile Schuten nach Kriegsende versenkte Munition sind Handgranaten, Handwaffen- und Granatmunition BMB06L (Belastungsfläche ca. 220 ha): − − − − Halbinsel Tarnewitz die Halbinsel fungierte zwischen 1935 und 1937 als Erprobungsstelle für Waffensysteme der Rüstungsindustrie vor deren Einführung nach dem 2. Weltkrieg blieb die Liegenschaft in militärischer Nutzung Belastung durch Granatmunition und Minen sowie vergrabene Munition von Angehörigen der Westgruppe der sowjetischen Streitkräfte BMB12L (Belastungsfläche ca. 3.120 ha): − Seegebiet vor der Halbinsel Tarnewitz 67 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil − − Bereich des ehemaligen Schießgebietes (Sperrgebiet für den Schießbetrieb) Belastung durch Hinterlassenschaften des Übungsschießens und Abwurfmunition BMB08L (Belastungsfläche ca. 650 ha): − − − Seegebiet in der östlichen Wismarbucht zwischen Insel Poel und Wismar Belastung durch Bombardierungen der ehemaligen Norddeutschen Dornier-Werke in Wismar während des 2. Weltkrieges sowie der Nachnutzung der demontierten Flächen/ des ehemaligen Flugfeldes durch die sowjetische Armee bis 1990 Belastung des Flachwasserbereiches mit Bomben, Infanterie- und Flakmunition sowie Wurf- und Panzergranaten BMB11L (Belastungsfläche ca. 14.650 ha): − − − Seegebiet vor der Halbinsel Wustrow bis nördlich von Kühlungsborn Bereich des ehemaligen Schießgebietes (Sperrgebiet für den Schießbetrieb) Belastung durch Hinterlassenschaften des Übungsschießens und Abwurfmunition Jagd Im Betrachtungsgebiet als Teil des Landkreises Rostock gibt es 4 gemeinschaftliche Jagdbezirke (GJB): − − − − GJB Alt Bukow mit einer Gesamtflächengröße von 995 ha GJB Pepelow mit einer Gesamtflächengröße von 590 ha GJB Rakow/ Teßmannsdorf mit einer Gesamtflächengröße von 737 ha GJB Roggow/ Russow mit einer Gesamtflächengröße von 979 ha. Im Betrachtungsgebiet als Teil des Landkreises Nordwestmecklenburg gibt es 10 Jagdgenossenschaften (Blowatz, Boiensdorf, Hagebök, Insel Poel I - IV, Krusenhagen I - III) sowie 11 Eigenjagdbezirke. Die Jagd erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Für den innerhalb des Landkreises Rostock liegenden Teil des Betrachtungsgebietes wurden durch die untere Jagdbehörde des Landkreises folgende Gesamtstreckenergebnisse aus den letzten 3 Jagdjahren übermittelt. 68 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Tab. 17: Wildart Gesamtstreckenergebnisse der vergangenen 3 Jagdjahre der im LK Rostock befindlichen gemeinschaftlichen Jagdbezirke (GJB) GJB Alt Bukow GJB Pepelow GJB Rakow/ Teßmannsdorf GJB Roggow/ Russow 2010/ 2011/ 2012/ 2010/ 2011/ 2012/ 2010/ 2011/ 2012/ 2010/ 2011/ 2012/ 2011 2012 2013 2011 2012 2013 2011 2012 2013 2011 2012 2013 Rotwild 1 Stk. 2 Stk. 3 Stk. - - - 3 Stk. 1 Stk. 3 Stk. - Rehwild 22 Stk. 16 Stk. 12 Stk. 12 Stk. 7 Stk. 14 Stk. 22 Stk. 17 Stk. 14 Stk. 12 Stk. 1 Stk. - - 17 Stk. Schwarzwild 25 Stk. 22 Stk. 22 Stk. 13 Stk. 4 Stk. 8 Stk. 58 Stk. 12 Stk. 28 Stk. 36 Stk. 38 Stk. 49 Stk. Feldhasen - - - - Kaninchen - - - - Füchse Baummarder Steinmarder Dachse - - 8 Stk. 8 Stk. 3 Stk. 3 Stk. 5 Stk. - - - - - - - - - 11 Stk. 4 Stk. 9 Stk. 5 Stk. 7 Stk. 13 Stk. 11 Stk. 5 Stk. 5 Stk. 11 Stk. 9 Stk. 6 Stk. - - - - - - 1 Stk. - 1 Stk. - - - 2 Stk. 1 Stk. 1 Stk. 1 Stk. 2 Stk. - - 1 Stk. - - - - 1 Stk. 1 Stk. 1 Stk. - - - 2 Stk. 2 Stk. 2 Stk. 4 Stk. 1 Stk. - Marderhunde 1 Stk. - 2 Stk. - 2 Stk. - - 4 Stk. - Fasanenhähne - - - - - - 2 Stk. - - - - - Höckerschwäne - - - - - - 25 Stk. - 12 Stk. - - - 4 Stk. 4 Stk. 2 Stk. - - - Graugänse 8 Stk. 4 Stk. 2 Stk. Blässgänse 4 Stk. - - 5 Stk. 8 Stk. 3 Stk. 3 Stk. 2 Stk. 2 Stk. Saatgänse - - - 6 Stk. 10 Stk. 4 Stk. 15 Stk. 4 Stk. 3 Stk. 8 Stk. 4 Stk. 10 Stk. Kanadagänse - - - Stockenten 5 Stk. 6 Stk. - - 6 Stk. 4 Stk. 3 Stk. - - 1 Stk. 2 Stk. 4 Stk. 3 Stk. 5 Stk. - - - 6 Stk. 8 Stk. - - 10 Stk. 10 Stk. - - - - 10 Stk. 20 Stk. Für den innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg liegenden Teil des Betrachtungsgebietes liegen keine Streckenergebnisse vor. Gemäß § 3 "Bejagungsverbote" Abs. 1 der Jagdzeitenverordnung (JagdZVO M-V) vom 14. November 2008 ist es verboten, die Jagd auszuüben: 2. auf jagdbare Wildgänse auf den in der Anlage aufgeführten Gewässern und im 400-MeterAbstand von deren Ufer; die Anlage ist Bestandteil dieser Verordnung; weitergehende Regelungen bezüglich Naturschutzgebieten und Nationalparken bleiben unberührt 3. auf Wasserwild mittels Bleischrot auf Gewässern und im 400-Meter-Abstand von deren Ufer In der Anlage zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Jagdzeitenverordnung sind das Salzhaff, die Wohlenberger Wiek, die Lieps, die Eggers Wiek, der Faule See, die Kirchsee, der Breitling, Flachgewässer um Langenwerder, die Redentiner Bucht und See sowie die südliche Wismarbucht mit Hafen aufgeführt. Gemäß § 1 der Verordnung über die Jagdzeiten des Bundes (JagdzeitV vom 02.04.1977) darf die Jagd auf folgende Arten in den Zeiträumen ausgeübt werden: 18 19 Höckerschwäne Graugänse 20 Bläss-, Saat-, Ringel- und Kanadagänse vom 1. November bis 20. Februar vom 1. August bis 31. August und vom 1. November bis 15. Januar vom 1. November bis 15. Januar 69 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil 21 22 Stockenten vom 1. September bis 15. Januar Pfeif-, Krick-, Spieß-, Berg-, Reiher-, Tafel-, Samt- vom 1. Oktober bis 15. Januar und Trauerenten 24 25 Blässhühner Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwen vom 11. September bis 20. Februar vom 1. Oktober bis 10. Februar Gemäß § 2 "Aufhebung der Jagdzeit" der Jagdzeitenverordnung M-V wird die Jagdzeit im Gebiet des Landes u.a. für die Federwildarten Bergente und Reiherente als maßgeblichen Zielarten des Vogelschutzgebietes "Wismarbucht und Salzhaff" aufgehoben. I.1.3 Geschützte Teile von Natur und Landschaft Folgende Schutzgebiete überlagern sich bzw. tangieren das EU-VSG: − − − FFH-Gebiet DE 1934-302 "Wismarbucht" Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Küstenlandschaft Wismar-West", "Boiensdorfer Werder", "Hellbachtal" und "Salzhaff" Naturschutzgebiete (NSG) "Tarnewitzer Huk", "Insel Walfisch", "Fauler See - Rustwerder/ Poel, "Rustwerder", "Insel Langenwerder" und "Wustrow". Nachfolgend werden die Schutzziele und die wesentlichen Verbote der Schutzgebiete beschrieben. Die Ausgrenzung der vorhandenen Schutzgebiete ist der Karte 1a bzw. der Textkarte 7 zu entnehmen. FFH-Gebiete FFH-Gebiet DE 1934-302 "Wismarbucht" Das etwa 23.828 ha große FFH-Gebiet "Wismarbucht" wurde 1992 als besonderes Schutzgebiet im Sinne der FFH-Richtlinie vorgeschlagen und im Jahr 2004 an die Europäische Kommission gemeldet und überschneidet sich zu einem großen Teil mit dem EU-VSG-Gebiet. Für das FFH-Gebiet wurde ein Managementplan aufgestellt, in dem die Erhaltungsziele und geeignete Maßnahmen rechtlicher, administrativer oder vertraglicher Art erarbeitet wurden (UM M-V 2006). Mit Schreiben vom 29.03.2006 wurden diese Handlungsgrundlagen am 29. März 2006 durch das Umweltministerium erlassen. Im FFH-Gebiet wurden 18 Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie und 8 Arten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie bestätigt. Im Überschneidungsbereich zum EU-VSG-Gebiet "Wismarbucht" sind 21 Zugvogelarten gemäß Art. 4 Abs. 2 VSRL und 21 Brutvogelarten gemäß Anhang I VSRL planungsrelevant. Schutzzweck ist die Erhaltung des vielfältigen Komplexes aus marinen und Küstenlebensraumtypen, die typisch für den südwestlichen Ostseeraum sind und aufgrund der naturnahen Ausprägungen besonders bedeutsam sind für den Schutz charakteristischer Tier- und Pflanzenarten. Im Sommerhalbjahr sind Teilbereiche besonders wichtig für die relevanten Brutvogelarten sowie für mausernde Wasservögel. Im Winterhalbjahr hat fast das gesamte Gebiet eine hohe Bedeutung für die Rast und Nahrungsaufnahme von Zugvogelarten. Der günstige Zustand der Lebensräume und Arten ist zu erhalten, der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Brutvogelarten im ungünstigen Zustand soll wiederhergestellt werden. Darüber hinaus werden für ausgewählte Lebensraumtypen und Arten Entwicklungsmaßnahmen angestrebt. Wichtige funktionale Voraussetzungen für günstige Erhaltungszustände sind die Sicherung und weitere Verbesserung der Gewässergüte, der Erhalt der natürlichen Morphologie und Hydrologie der Küstengewässer, küstendynamischer Prozesse sowie 70 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil der relativen Ungestörtheit weiter Bereiche. Führt die Verbesserung der Wassergüte zum Rückgang von Arten, die an sehr eutrophe Verhältnisse angepasst sind, entspricht diese Entwicklung dem Schutzzweck. Das Gebiet hat gleichzeitig bereits zum Zeitpunkt der Gebietsmeldung mit seinen Strand- und naturnahen Küstenabschnitten eine sehr hohe Bedeutung für die menschliche Erholung und den Tourismus. Diese Qualitäten sollen erhalten und mit den Anforderungen zum nachhaltigen Schutz der Arten und Lebensräume in Übereinstimmung gebracht werden. Wesentliches Instrument zur Umsetzung der Ziele und Maßnahmen ist die "Freiwillige Vereinbarung Naturschutz, Wassersport und Angeln" zum Schutz der Vogelarten und sonstigen Tierarten, daneben werden administrative Regelungen mit Gemeinden getroffen und die Notwendigkeit der weiteren intensiven Betreuung der vorhandenen Naturschutzgebiete hervorgehoben. Landschaftsschutzgebiete Landschaftsschutzgebiet "Küstenlandschaft Wismar-West" Das etwa 170 ha große Landschaftsschutzgebiet "Küstenlandschaft Wismar-West" wurde per Verordnung des Oberbürgermeisters der Hansestadt Wismar vom 01.11.1995 unter Schutz gestellt (in Kraft seit dem 21.01.1996) und tangiert das Betrachtungsgebiet westlich von Wismar zwischen Wendorf und Zierow. Bei dem LSG handelt es sich um eine Grundmoränenlandschaft mit einem abwechslungsreichen Flach- und Steilküstenverlauf sowie buchtenreichen Flachwasserbereichen. Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft ist im Vorkommen zahlreicher wertvoller Landschaftselemente und Lebensräume wie Salzwiesen, Stranddünen, Hecken, Söllen, Kopfbäumen, Röhrichten und Feuchtstandorten begründet. Das Gebiet ist Lebensraum für zahlreiche, zum Teil sehr seltene Tier- und Pflanzenarten. Besonders hervorgehoben wird die internationale Bedeutung als Winterquartier und Rastplatz sowie Mauser-, Nahrungs- und Brutrevier für Wasservögel. Gefährdete Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften salzbeeinflusster Standorte, die in östlichen Abschnitten der deutschen Ostseeküste bereits verschwunden sind, finden hier eine letzte Rückzugsstätte. Zielstellung des LSG "Küstenlandschaft Wismar-West" ist der Erhalt, der Schutz und die Pflege der charakteristischen Landschaft, damit die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Vielfalt der Pflanzen- und Tierarten sowie die Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft dauerhaft gesichert werden. Die Küstenlandschaft der westlichen Wismarbucht ist zudem wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Naherholung sowie den Tourismus/ Fremdenverkehr in ihrem Charakter zu erhalten und zu entwickeln. Landschaftsschutzgebiet "Boiensdorfer Werder" Die Unterschutzstellung des LSG "Boiensdorfer Werder" erfolgte bereits mit der Verordnung des Landrates der Kreises Wismar vom 16.02.1939 (in Kraft seit 22.02.1939), ein besonderer Schutzzweck wurde nicht definiert. Das LSG "Boiensdorfer Werder" umfasst eine ca. 90 ha große Halbinsel nordöstlich der Insel Poel. Die terrestrischen Flächen als auch die unmittelbaren Küstenabschnitte des Schutzgebietes sind bis auf eine Ferienhaussiedlung mit angrenzendem Campingplatz an der Südwestspitze der Halbinsel unbebaut und relativ naturnah, teilweise sind Steilküstenabschnitte vorhanden. Die Offenflächen der Halbinsel werden von ausgeräumten, weitgehend gehölzlosen landwirtschaftlichen Nutzflächen geprägt, die jedoch während des Vogelzuges Bedeutung für Rastvögel haben. Neben dem in das LSG integrierten NSG "Rustwerder" (vgl. nachfolgende NSG-Beschreibung) ist der gesamte Ufersaum der Halbinsel als ökologisch wertvoll einzuschätzen. Er wird im Norden von einem durchgehenden Gehölzstreifen begleitet, am Ostufer der Halbinsel ist Salzgrasland vorhanden. Diese Uferbereiche sind 71 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Kernbereiche des landesweiten Biotopverbundes und zugleich ein bedeutender Schwerpunktraum für Zielarten des Florenschutzkonzeptes M-V. Das Landschaftsbild im LSG ist in hohem Maße durch die Eigenart der besonderen Landschaftsform und Lage der kleinen Halbinsel sowie die vielfältigen Blickbeziehungen zwischen Land und Meer geprägt und von besonders hoher Schutzwürdigkeit. Landschaftsschutzgebiet "Hellbachtal" Das etwa 107 ha große Landschaftsschutzgebiet "Hellbachtal" wurde per Verordnung des Landrates der Kreises Bad Doberan vom 02.02.1998 unter Schutz gestellt (in Kraft seit dem 18.02.1998). Als Schutzzweck des LSG wurde der Schutz, die Pflege und Entwicklung eines noch naturnahen, mäandrierenden Bachabschnittes einschließlich der angrenzenden Wald- und Grünlandflächen sowie der Erhalt des Landschaftscharakters definiert. Bemerkenswert ist der Hellbach mit seiner weitläufigen naturnahen Struktur, den zahlreichen Kiesbänken und der Verbindung zur Ostsee über das Salzhaff als Laichgewässer der Meerforelle. Der Hellbach gehört heute zu den wenigen Salmonidengewässern (Lachs/ Meerforelle) mit stabiler Eigenreproduktion. Jährlich steigen bis zu 1.000 Meerforellen über den Fischaufstieg bei Neubukow in die Laichregionen des Oberlaufes. In das LSG integriert ist das FND "Hellbachmündung" mit seinen ausgedehnten Brackwasserröhrichten hoher Dynamik. Landschaftsschutzgebiet "Salzhaff" Die Unterschutzstellung des LSG "Salzhaff" erfolgte per Verordnung des Landrates der Kreises Bad Doberan vom 12.01.1998. Als Schutzzweck des 3.330 ha großen LSG wurde der Schutz, die Pflege und Entwicklung der besonderen Küstenlandschaft sowie der Erhalt des Landschaftscharakters definiert. Besondere Zielstellungen des LSG "Salzhaff" sind gemäß GLRP MMR u.a.: − − − − − Erhalt der Lebensraumqualität des Salzhaffs als überwiegend phytalgeprägtes Flachgewässer mit artenreicher Phytal- und Sedimentfauna Erhalt der herausragenden ökologischen Funktion des Salzhaffs als Nahrungs- und Rastgebiet für Wat- und Wasservogelarten Erhalt der typischen Lebensgemeinschaften der Windwattflächen des Salzhaffs Erhalt artenreicher und Regeneration ehemaliger Salzgraslandstandorte (Salzwiesen und röhrichte) durch Wiederherstellung natürlicher Überflutungsverhältnisse in gepolderten Küstenniederungen und extensive Bewirtschaftung Entwicklung der Salzhaffumgebung als Raum für die landschaftsgebundene Erholung. In das LSG integriert ist das NSG "Wustrow" als Küstenökosystemkomplex hoher Dynamik (vgl. nachfolgende NSG-Beschreibung). Naturschutzgebiete Naturschutzgebiet "Tarnewitzer Huk" Schutzgegenstand des etwa 69 ha großen NSG ist die für die Errichtung eines Flugplatzes mit Hafen in den 1930-er Jahren künstlich aufgespülte und befestigte Halbinsel Tarnewitzer Huk als Landspitze zwischen der Boltenhagener Bucht und der Wohlenberger Wiek. Schutzzweck Entsprechend der Landesverordnung vom 21.10.1993 wurde das NSG einstweilig sichergestellt. Schutzzweck ist die Sicherung und Erhaltung einer etwa 50 Jahre alten sekundären Sukzessionsfläche 72 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil auf einem aufgespülten ehemaligen Militärgelände unmittelbar an der Ostseeküste, die sich durch eine vielfältige Besiedelung mit gefährdeten und bedrohten Pflanzen- und Tierarten nährstoffarmer Bereiche auszeichnet, sowie des daran anschließenden Strandabschnittes mit gefährdeten Pflanzengesellschaften der Spülsäume, Vordünen und Dünen. Verbote Gemäß einstweiliger Sicherstellung sind in dem Naturschutzgebiet alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können. So ist es z.B. verboten: − − − − − − − − Gewässer oder deren Ufer auszubauen, zu erweitern, zu ändern oder Maßnahmen durchzuführen, die den Wasserstand oder den Wasserabfluß verändern, oder Stoffe einzubringen, einzuleiten oder andere Maßnahmen vorzunehmen, die geeignet sind, die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Gewässers nachhaltig zu verändern; Pflanzen, Pflanzenteile oder sonstige Bestandteile zu entnehmen, zu beschädigen oder in ihrem Weiterbestand zu gefährden, Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen; wildlebenden Tieren nachzustellen, sie durch Lärm oder mutwillig anderweitig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten, ihre Larven, Puppen, Eier, ihre Brut- oder Wohnstätten zu entfernen oder zu beschädigen oder Tiere auszusetzen oder anzusiedeln; zu lagern, zu zelten, Wohnwagen aufzustellen, zu lärmen, Tonwiedergabegeräte zu benutzen, Feuer anzuzünden oder zu unterhalten, Hunde nicht angeleint mitzuführen, Flugkörper starten oder landen zu lassen; zu baden; an den Ufern mit Wasserfahrzeugen und Sportgeräten jeder Art anzulegen; das einstweilig gesicherte Naturschutzgebiet außerhalb der gekennzeichneten Bereiche zu betreten; im einstweilig gesicherten Naturschutzgebiet zu reiten, mit Fahrzeugen jeder Art zu fahren oder zu parken; Die Auflistung stellt nur einen Auszug der Verbotshandlungen dar, die vollständigen Ausführungen sind der Schutzgebietsverordnung zu entnehmen. Gebietszustand und Entwicklungsziele Der Zustand des für die Öffentlichkeit gesperrten und z.T. noch munitionsbelasteten Gebietes wird nach JESCHKE et al. (2003) als gut eingeschätzt. Insbesondere dient es als Studienobjekt des Prozessschutzes, um die natürliche Entwicklung auf einem anthropogen völlig überformten Standort zu beobachten und wissenschaftlich zu begleiten. Pflegemaßnahmen für spezielle Arten sollen auf den Einzelfall beschränkt bleiben. Als nachteilig sind die aus der Lage zwischen den Standabschnitten Boltenhagens und der Marina Weiße Wiek resultierenden Störungen durch illegales Betreten sowie durch Wassersportnutzung und marine Großveranstaltungen zu werten. Naturschutzgebiet "Insel Walfisch" Schutzgegenstand des 72 ha großen NSG "Insel Walfisch" ist die etwa 12 ha große Insel einschließlich der umgebenden 60 ha Wasserflächen mit ihren ausgedehnten Block- und Steingründen v.a. westlich und nördlich der Insel. Die Insel Walfisch selbst besteht aus einem freien Strandwall, der im Nordteil auf einem Geschiebemergelkern aufliegt. Infolge von Sedimentverlagerungen des freien Strandwalls ist der im Süden und Nordosten der Insel durch Hakenbildungen geprägt. Schutzzweck Entsprechend der Verordnung vom 30. März 2010 ist der Schutzzweck wie folgt definiert: Das Naturschutzgebiet dient der Erhaltung, Pflege und wissenschaftlichen Dokumentation einer ursprünglich als Strandwallbildung ausgeprägten Küstenvogelinsel, die durch umfangreiche Aufspülungen stark 73 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil anthropogen beeinflusst und durch natürliche Abtragungs- und Anlandungsprozesse stetigen Veränderungen in der Ausprägung unterworfen ist. Es dient insbesondere: − − der Erhaltung einer überregional bedeutsamen, waldfreien Insel als Brutgebiet unter anderem für die Graugans, Reiherente, Eiderente und Flussseeschwalbe und der angrenzenden Flachwasserbereiche als Nahrungs-, Rast- und Mausergebiet für eine Vielzahl von Wat- und Wasservögeln, insbesondere durch die Aufrechterhaltung der durch die Insellage bedingten Störungsarmut und der natürlichen Küstendynamik, der Erhaltung der im Flachwasser auf unterschiedlichen Substraten, in den Spülsäumen, Dünen, Staudenfluren, Salzwiesen und Gebüschen vorkommenden biotoptypischen Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften, insbesondere durch die Minimierung von Schadstoff- und Nährstoffeinträgen, der Erhaltung einer natürlichen Küstendynamik sowie dem Ausschluss gefährdender Nutzungen. Weitere Zielstellungen sind der Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (GVOBl. M-V 2010, S. 202). Verbote In dem Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können. So ist es z.B. verboten: − − − − − − − das Naturschutzgebiet zu betreten, mit Wasserfahrzeugen oder Sportgeräten jeder Art am Ufer anzulegen, zu baden, zu tauchen, zu lagern, zu zelten, zu lärmen, Flugkörper jeder Art starten oder landen zu lassen, Modellboote zu betreiben, Grundschleppnetze zu verwenden, im Gebiet den Fischfang mit der Handangel auszuüben, Pflanzen, Pflanzenteile oder sonstige Bestandteile zu beschädigen oder zu entnehmen oder in ihrem Weiterbestand zu gefährden oder Pflanzen und Pflanzenteile einzubringen, wild lebende Tiere zu töten, zu verletzen, zu fangen, zu füttern, ihnen nachzustellen, sie durch Lärm oder anderweitig zu beunruhigen, ihre Eier, Larven, Puppen oder ihre Brut- oder Wohnstätten zu entfernen oder zu beschädigen oder Tiere mit sich zu führen, zu halten, auszusetzen oder anzusiedeln, Die Auflistung stellt nur einen Auszug der Verbotshandlungen dar, die vollständigen Ausführungen sind der Schutzgebietsverordnung zu entnehmen. Gebietszustand und Entwicklungsziele Der Gebietszustand wird als sehr gut eingeschätzt (JESCHKE et al., 2003). Durch die relative Unzugänglichkeit der für die Öffentlichkeit gesperrten Insel existieren wenige Beeinträchtigungen. Das Entwicklungsziel besteht darin, auch weiterhin die ungestörte Entwicklung des Gebietes zu ermöglichen. Naturschutzgebiet "Fauler See - Rustwerder/ Poel" Schutzgegenstand des 136 ha großen NSG ist ein beweidetes Strandwall- und Hakensystem unter Einschluss einer Brackwasserlage an der südwestlichen Ostseeküste der Insel Poel südlich der Ortschaften Brandenhusen und Hinterwangern. Die Geländehöhen variieren zwischen - 0,4 bis 6,6 m NN. Die südliche Begrenzung des Faulen Sees zur inneren Wismarbucht wird durch den 2 km langen und bis zu 400 m breiten Haken "Rustwerder" gebildet, der aus Strandwällen unterschiedlichen Alters besteht, zwischen denen sich ein Prielsystem entwickelt hat. Der "Faule See" ist eine nur bis 0,5 m tiefe, ca. 46 ha große Brackwasserlagune mit schlickigem Untergrund. Im NSG findet die typische Salzwiesenabfolge statt, die die besondere botanische Wertigkeit des Gebietes ausmacht. Die Beweidung mit Pferden und Rindern soll dem Erhalt der Salzwiesen dienen. 74 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Schutzzweck Die Unterschutzstellung erfolgte am 20. September 1984 (Beschl.-Nr. 11 des BT Rostock). Gemäß NSG-VO besteht der Schutzzweck des Gebietes im Schutz und Erhalt eines beweideten Strandwallund Hakensystems unter Einschluss einer Brackwasserlage an der südwestlichen Ostseeküste. Verbote In dem Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können. Das NSG ist aufgrund der hohen Störungsempfindlichkeit der Brut- und Rastvögel nicht zugänglich. Gebietszustand und Entwicklungsziele Das Gebiet zählt geobotanisch zu den wertvollsten an der südlichen Ostseeküste, der allgemeine Gebietszustand wird als gut eingeschätzt. Durch die Nutzung als Standweide sind bis in die Gegenwart typische Florenelemente des Salzgraslandes der südwestlichen Ostseeküste erhalten worden. Brutansiedlung und Bruterfolg der bodenbrütenden Küsten- und Wiesenvogelarten wird u.a. durch zunehmenden Prädatorendruck gefährdet. Naturschutzgebiet "Rustwerder" Schutzgegenstand ist ein etwa 20 ha großes Gebiet an der Südseite der Halbinsel Boiensdorfer Werder an der Großen Wiek zwischen Poeler Breitling und Salzhaff in der östlichen Wismarbucht. Bei Niedrigwasser ist die seichte, ca. 3 ha große Brackwasserlagune mit marschähnlichen Bildungen durch tonig-schlickige Strandwallbildungen vom offenen Wasser getrennt und fällt als Windwatt größtenteils trocken. Die Höhenlagen variieren zwischen -0,5 bis 5 m NN. Schutzzweck Das Naturschutzgebiet "Rustwerder" wurde am 31.03.1971 unter Schutz gestellt. Geschützt ist ein sich veränderndes Haken- und Strandwallsystem. Am Boiensdorfer Werder abgetragenes Material wird nach Süden und Osten verfrachtet und bildet so in der Flachbucht der "Großen Wiek" das derzeit ca. 1 km lange Hakensystem. Zwischen dessen Strandwällen und dem Festland ist ein Salzgraslandkomplex mit Lagunen und Prielen eingeschlossen, der seit Jahren kontinuierlich extensiv mit Rindern beweidet wird. Gemäß NSG-VO besteht der Schutzzweck des Gebietes im Erhalt einer aktiven Strandhakenbildung mit Schlickwatten sowie seit Jahrhunderten beweidetem Salzgrünland und dem Schutz eines Brutplatzes von Vogelarten kurzrasiger Salzgrünlandstandorte. Verbote In dem Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können. Gebietszustand und Entwicklungsziele Der Zustand des Gebietes wird als gut eingeschätzt. Als nachteilig sind die vom unmittelbar angrenzenden Campingplatz sowie von der nahe gelegenen Ferienhaussiedlung ausgehenden, zeitweise erheblichen Störungen durch Wassersportler und Strandwanderer zu werten. Naturschutzgebiet "Insel Langenwerder" Schutzgegenstand des etwa 35 ha großen NSG ist die im Flachwasserbereich der Wismarbucht zwischen den Halbinseln Wustrow bzw. Boiensdorf und der Insel Poel liegende gleichnamige Insel. Die ca. 1.000 m lange und 200 bis 450 m breite Insel (Größe ca. 25 ha) entstand nach der Litorina75 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Transgression als freie Strandwallbildung. Sie besteht aus einem in NNW-SSO-Richtung verlaufenden, bis 2 m hohen Strandwallsystem, an das stellenweise ein jüngerer Strandwall mit aufgewehtem Dünenkamm angelagert ist. Diskontinuierlicher Sedimenttransport durch Wind, Wellen und Meeresströmung führt zu einer allmählichen Inselverlagerung von Nord nach Süd. Südwestlich der Insel bildet sich derzeit eine ausgedehnte, sandig-schlickige Sandbank. Die Hydrologie der Insel wird von den Wasserständen der Ostsee beherrscht. Bei mittleren Hochwassern wird das NSG teilweise, bei starken Hochwassern größtenteils überflutet. Schutzzweck Das Naturschutzgebiet "Insel Langenwerder" wurde bereits am 28.09.1937 unter Schutz gestellt und am 20.09.1984 erweitert. Die Schutzgebietsverordnung trat am 20.11.1995 in Kraft. Gemäß NSG-VO besteht der Schutzzweck des Gebietes im "Schutz einer unbewaldeten Ostseeinsel in der äußeren Wismarbucht mit überregional bedeutenden Brutvorkommen von Küstenvogelarten sowie als Rastplatz für Wat- und Wasservögel einschließlich der wissenschaftlichen Dokumentation der Entwicklung der Insel und ihrer Fauna". Verbote In dem Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können. Gebietszustand und Entwicklungsziele Der Gebietszustand wird als befriedigend eingeschätzt (JESCHKE et al., 2003). Störungen ergeben sich insbesondere durch Wassersportaktivitäten. Brutansiedlung und Bruterfolg der bodenbrütenden Küsten- und Wiesenvogelarten wird u.a. durch zunehmenden Prädatorendruck gefährdet. 76 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Naturschutzgebiet "Wustrow" Schutzgegenstand des etwa 1.940 ha großen NSG ist der größte Teil der Halbinsel Wustrow (ca. 670 ha), einen Teil des Salzhaffs (300 ha) bis zur Wassertiefe von 2,5 m, die Wasserfläche der Kroy (300 ha) sowie Flachwasserbereiche der Ostsee bis zur 5-m-Wasserlinie (590 ha). Die Ostgrenze des NSG verläuft etwa 4 km südwestlich des Ostseebades Rerik. Schutzzweck Entsprechend der Verordnung vom 13.01.1997 (GVOBl. M-V 1997, S. 28) ist der Schutzzweck wie folgt definiert: Das Naturschutzgebiet ist ein Komplex von Küstenökosystemen. Aufgrund der sehr verschiedenen Lebensraumtypen mit Übergangsformen zwischen Festland und marinen Wasserflächen mit unterschiedlichem Salzgehalt bietet es einer großen Anzahl von Pflanzen- und Tiergemeinschaften Lebensraum. So findet man zum Beispiel in den küstengeprägten Gebietsteilen typische Pflanzengesellschaften des Spülsaums, der Vor-, Weiß- und Graudünen, der vermoorten Dünensenken, der sandigen und tonigen Salzpionierfluren sowie der Salzwiesen- und Salzröhrichtgesellschaften; in den marinen Bereichen kommen verschiedene Lebensgemeinschaften des flachen Ostseebodens vor. Vordringliches Ziel des Naturschutzgebietes ist es, die Vielfalt an Lebensgemeinschaften mit einer großen Zahl hochspezialisierter, gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten auf engstem Raum in ihrer Ungestörtheit zu bewahren, zu schützen und zu entwickeln. Darüber hinaus haben die Flachwasserzonen des Salzhaffes und der Kroy sowie der Sandhaken Kieler Ort innerhalb des Europäischen Vogelschutzgebietes "Wismarbucht und Salzhaff" größte Bedeutung für Brut, Durchzug und Überwinterung einer Vielzahl von Wasser- und Watvogelarten. Gemäß JESCHKE et al. (2003) besteht der Schutzzweck des Gebietes im Schutz und Erhalt der ungestörten Dynamik eines Küstengebietes im Übergangsbereich zwischen Ostsee, Festland und Haff, dem Schutz der Flachwasserlebensräume der Ostsee, der Kroy und des Salzhaffs sowie der salzbeeinflussten Überflutungsgebiete und Dünen sowie der Sicherung der natürlichen Entwicklung aufgelassener Moränenstandorte mit nur geringen Nährstoffeinträgen. Verbote In dem Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können. Insbesondere ist es verboten: − − − − − − − Gewässer oder deren Ufer zu ändern, zu beseitigen, zu schaffen oder umzugestalten oder Handlungen vorzunehmen, die zu einer Absenkung der Grundwasserstände oder zu einer Beeinträchtigung des natürlichen Austauschprozesses bei Hochwasserlage führen können, sowie Stoffe einzubringen oder einzuleiten oder andere Maßnahmen vorzunehmen, die geeignet sind, die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit der Gewässer zu beeinträchtigen, Pflanzen, Pflanzenteile oder sonstige Bestandteile zu beschädigen oder zu entnehmen oder in ihrem Weiterbestand zu gefährden oder Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, wildlebende Tiere zu töten, zu verletzen, zu fangen, zu füttern, ihnen nachzustellen, sie durch Lärm oder anderweitig zu beunruhigen, ihre Eier, Larven, Puppen, ihre Nester oder ihre sonstigen Brut- oder Wohnstätten zu entfernen oder zu beschädigen oder Tiere auszusetzen oder anzusiedeln, zu baden, zu lagern, zu zelten, zu tauchen, Wohnwagen oder Wohnmobile aufzustellen, zu lärmen, Tonwiedergabegeräte zu benutzen, Feuer anzuzünden oder zu unterhalten, Fluggeräte jeder Art starten oder landen zu lassen oder Modellboote zu betreiben, Hunde, außer Hütehunde, frei laufen zu lassen, das Naturschutzgebiet zu betreten, in ihm zu reiten oder mit Fahrrädern zu fahren, im Naturschutzgebiet mit Kraftfahrzeugen, einschließlich mit Fahrrädern mit Hilfsmotor, zu fahren oder Kraftfahrzeuge zu parken, 77 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil − − an den Ufern mit Wasserfahrzeugen und Sportgeräten jeder Art anzulegen sowie die Uferbereiche zu betreten, im Naturschutzgebiet zu angeln Die Auflistung stellt nur einen Auszug der Verbotshandlungen dar, die vollständigen Ausführungen sind der Schutzgebietsverordnung zu entnehmen. Gebietszustand und Entwicklungsziele Aufgrund der nahezu vollständig erhalten gebliebenen ungestörten Küstendynamik ist der Gebietszustand trotz der militärischen Vorbelastungen (Munition, Müll- und Bauschutt, Altlasten, Bodenzerstörung, Bauwerksreste) als gut einzuschätzen. Die Halbinsel blieb durch die militärische Nutzung von anderen, heute raumgreifend vorhandenen Landschaftsveränderungen wie Eutrophierung, Küstenverbau und intensiver touristischer Nutzung verschont. Störungen der für die Öffentlichkeit gesperrten Halbinsel ergeben sich insbesondere durch Wassersportaktivitäten. Brutansiedlung und Bruterfolg der bodenbrütenden Küsten- und Wiesenvogelarten wird u.a. durch zunehmenden Prädatorendruck gefährdet. Flächennaturdenkmale Im Betrachtungsgebiet befinden sich 2 Flächennaturdenkmale (FND). Die "Feuchtwiese Hoben" (FND HWI 1) wurde per Beschluss des Rates der Stadt Wismar Nr.101-18/ 86 vom 21.08.1986 festgesetzt. Bei diesem FND handelt es sich um einen geschützten Pflanzenbestand im unmittelbaren Flachküstenbereich mit stabilen, leicht variablen Beständen des Breitblättrigen Knabenkrauts (Dactylorhiza majlis) sowie anderen Feuchtwiesen- und Sumpfpflanzenarten. Die Flächengröße des FND wird mit 0,2 ha angegeben (die gesamte Wiesenfläche beträgt etwa 2 ha). Als weiteres Flächennaturdenkmal ist die "Hellbachmündung" gemäß Kreistagsbeschluss des Landkreises Bad Doberan Nr.26/ VIII - 4/ 84 vom 14.11.1984. Wesentlicher Grund der Gebietsausweisung ist die Ausbildung wertvoller Biotope im Mündungsbereich des naturnahen Hellbachs in das Salzhaff. Geschützte Landschaftsbestandteile sind innerhalb des Betrachtungsgebietes des Managementplanes nicht vorhanden 78 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil) Textkarte 7: 79 Schutzgebiete im Betrachtungsgebiet und Bereiche hoher Empfindlichkeit Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil I.2 I.2.1 Bedeutung des Gebietes für das Netz Natura 2000 Gemeldete und erfasste in der VSGLVO M-V genannte Vogelarten Nach der VSGLVO M-V sind für das Europäische Vogelschutzgebiet "Wismarbucht und Salzhaff" insgesamt 33 Brutvogelarten und 14 Rastvogelarten als Zielarten des Schutzgebietes ausgewiesen worden. Die Tab. 18 gibt eine Übersicht zu den Brutvogel- und die Tab. 19 zu den Rastvogelzielarten des Schutzgebietes. In den Tabellen werden auch jeweils der mit dem Standard-Datenbogen gemeldete Erhaltungszustand und der aktuell ermittelte Erhaltungszustand aufgeführt. Auf eventuelle Differenzen zwischen gemeldeten und aktuell ermittelten Erhaltungszustand wird in Kap. I.3.2 näher eingegangen. Tab. 18: Erhaltungszustand der Habitate der relevanten Brutvogelarten lt. Standard-Datenbogen (SDB) und aktueller Bewertung Vogelart Austernfischer Brandgans Brandseeschwalbe Eisvogel Fischadler Flussseeschwalbe Gänsesäger Heidelerche Kranich Küstenseeschwalbe Mittelsäger Mittelspecht Neuntöter Reiherente Rohrdommel Rohrweihe Rotmilan Rotschenkel Säbelschnäbler Sandregenpfeifer Schnatterente Schwarzkopfmöwe Schwarzspecht Seeadler Sperbergrasmücke Sturmmöwe Tüpfelsumpfhuhn Uferschwalbe Wachtelkönig Weißstorch Wespenbussard Zwergschnäpper Zwergseeschwalbe Erhaltungszustand Erhaltungszustand der Vogelhabitate der Habitate im lt. SDB Gebiet C C B C C B B B B C C A B C B C B C C B C C B C B C B B B B B C B C C C C C C C C A B A B C B C B C B C B C B C B C B C B C B C C C 80 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Tab. 19: Erhaltungszustand der Habitate der relevanten Rastvogelarten lt. Standard-Datenbogen (SDB) und aktueller Bewertung Erhaltungszustand aktueller Erhalder Vogelhabitate tungszustand der lt. SDB Vogelhabitate Art Bergente Blässgans Blässhuhn Eiderente Graugans Höckerschwan Odinshühnchen Ohrentaucher Pfuhlschnepfe Reiherente Säbelschnäbler Schellente Singschwan Zwergschwan I.2.2 B B B B B B B B B B B B B C C C B C C B A C C C C C C Habitate der relevanten Vogelarten Die Ermittlung des aktuellen Erhaltungszustandes der Vogelhabitate erfolgte auf der Grundlage des der Anlage 13 zum Fachleitfaden "Managementplanung in Natura 2000 Gebieten" (MLUV M-V 2014). Nach diesen Vorgaben wurden die maßgeblichen Bestandteile des Schutzgebiets, die Habitate und deren Bewertungen der relevanten Arten ermittelt. Mit der Tab. 20 wird eine Übersicht über das Vorkommen der Habitate der Brutvogelarten sowie über die jeweiligen Flächengrößen und aktuell ermittelten Erhaltungszustände gegeben. Aus der Tab. 21 gehen diese Angaben für die Rastvogelarten hervor. 81 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Tab. 20: Bewertung des Erhaltungszustands der Habitate von Brutvogelarten Art Austernfischer Brandgans Brandseeschwalbe Status b b b Verbreitung der Habitate im Gebiet Anzahl der Teilflächen Habitatfläche (ha) Aktueller Erhaltungszustand der Habitate (%) Gesamt: Breitling, Langenwerder, HI Wustrow mit Kieler Ort, Ostufer Salzhaff, innere Gewässer Poel, südl. Wismarbucht bis Eggerswiek, Walfisch 54 956,4 A: 0,0 A: 0,0 B: 597,7 B: 62,5 C: 358,7 C: 37,5 Gesamt: Verstreut in der inneren Wismarbucht, Breitling, Langenwerder, HI Wustrow mit Kieler Ort und Kroy, Ostufer Salzhaff, 59 15 433,7 A: 11,6 3 723,8 B: 77,2 B: 2,1 C: 3213,0 C: 86,3 A: 0,0 A: 0,0 B: 10176,8 B: 100,0 C: 0,0 C: 0,0 10 176,8 Gesamt: Eisvogel Fischadler Flussseeschwalbe Gänsesäger b b b b Plastbach mit Stausee Farpen, Hellbach 8 165,3 11 621,9 18 9 872,0 A: 0,0 B: 136,4 B: 82,5 C: 28,9 C: 17,5 A: 0,0 A: 0,0 B: 0,0 B: 0,0 C: 621,9 C: 100,0 79 4 551,3 Heidelerche b 29 314,2 A: 100,0 B: 0,0 B: 0,0 C: 0,0 C: 0,0 A: 0,0 A: 0,0 B: 0,0 B: 0,0 C: 4551,3 C: 100,0 Kranich b 81 82 C C A: 0,0 A: 0,0 B: 0,0 B: 0,0 C: 314,2 C: 100,0 A: 243,7 A: 15,8 B: 633,1 B: 41,2 C: 661,5 C: 43,0 Gesamt: verteilt im gesamten SPA, Konzentration von geeigneten Bruthabitaten im Waldkomplex östl. von Strömkendorf und auf der HI Wustrow A 9872,0 Gesamt: im Bereich armer Böden östl. des Breitlings und des Salzhaffs C A: Gesamt: Küsten der inneren und äußeren Wismarbucht, rings um Poel, Breitling, HI Wustrow, Salzhaff B 0,0 Gesamt: Kieler Ort, Langenwerder, Inseln im Breitling, NSG Rustwerder/Fauler See, Walfisch, Haken südl. Poel B A: Gesamt: Stausee Farpen als Nahrungsgebiet und umliegende Wälder mit potenziellen Bruthabitaten C A: Gesamt: Brut: Kieler Ort, Langenwerder, Inseln im Breitling, Walfisch; Nahrungsgewässer: rings um Poel, innere Wismarbucht, Salzhaff C C 1 538,2 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Art Küstenseeschwalbe Mittelsäger Mittelspecht Neuntöter Reiherente Rohrdommel Status b b b b b b Verbreitung der Habitate im Gebiet Anzahl der Teilflächen Habitatfläche (ha) Aktueller Erhaltungszustand der Habitate (%) Gesamt: Bruthabitate: Sandstrände im Bereich der Haken und Inseln; Nahrungshabitate: östl. Wohlenberger Wiek bis Ostteil Salzhaff A: 13 9 332,8 B: C: 0,0 A: 0,0 9332,8 B: 100,0 0,0 C: 0,0 Gesamt: mit Ausnahme der Intensivstrände nahezu an allen Küsten- und Boddenufern verbreitet 61 11 171,2 24 142,3 0,0 A: 0,0 B: 0,0 B: 0,0 C: 11171,2 C: 100,0 42 879,5 0,0 A: 0,0 B: 61,4 B: 43,1 C: 80,9 C: 56,9 14 850,0 184,4 A: 21,0 B: 155,1 B: 17,6 C: 540,0 C: 61,4 19 178,3 0,0 A: 0,0 B: 638,1 B: 75,1 C: 211,9 C: 24,9 Rohrweihe b 171 1 793,5 29,9 A: 16,8 B: 126,7 B: 71,0 C: 21,7 C: 12,2 A: Rotmilan Rotschenkel b b 271 1 949,4 A: B: 0,0 B: 0,0 C: 1793,5 C: 100,0 17 83 0,0 C A: 0,0 A: 0,0 B: 0,0 B: 0,0 C: 1949,4 C: 100,0 Gesamt: Herrwisch (westl. Eggers Wiek), NSG Rustwerder/Fauler See, westl. Kirchsee, Breitlingswiesen, Langenwerder, Neu Wodorfer Wiesen, Mündung Stover Bach, Rustwerder / Boiensdorfer Werder, östl. Boiensdorfer Werder C 0,0 Gesamt: Wälder, Feldgehölze und Baumreihen sowie Grünlandflächen im gesamten SPA B A: Gesamt: Röhrichtflächen und Grünlandflächen im gesamten Schutzgebiet verteilt B A: Gesamt: HI Wustrow, Hellbachmündung, Poel: Am Schwarzen Busch, Vorwerk, Stausee Farpen, westl. Hof Redentin, Mündung Fauler Bach C A: Gesamt: Kieler Ort, Kap Kirchmesse, Langenwerder, Inseln im südl. Breitling, Walfisch, Brandenhusener Haken C A: Gesamt: Hecken, Gebüsch- und Grünlandflächen im gesamten Schutzgebiet verteilt, Halboffenlandschaft auf der HI Wustrow C A: Gesamt: Erlenbruch südl. Eggerswiek, Waldkomplex Redentiner Tannen, Laubwald nördöstl. Stausee Farpen, Bestand auf der HI Wustrow B C A: 0,0 A: 0,0 B: 145,7 B: 32,6 C: 301,1 C: 67,4 446,8 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Art Säbelschnäbler Sandregenpfeifer Schnatterente Schwarzkopfmöwe Status b b b b Verbreitung der Habitate im Gebiet Anzahl der Teilflächen Aktueller Erhaltungszustand der Habitate (%) Gesamt: Herrwisch (westl. Eggers Wiek), NSG Rustwerder/Fauler See, westl. Kirchsee, Breitling, Langenwerder, Mündung Stover Bach, Rustwerder/Boiensdorfer Werder 19 349,2 55 0,4 A: 0,1 B: 113,6 B: 32,5 C: 235,2 C: 67,4 A: 64,0 A: 15,6 B: 110,8 B: 27,0 C: 236,4 C: 57,5 A: 1106,4 A: 53,7 B: 587,9 B: 28,5 55 C: 367,9 C: 17,8 2 718,6 Schwarzspecht Seeadler b b 10 779,9 2718,6 A: 100,0 B: 0,0 B: 0,0 C: 0,0 C: 0,0 A: 0,0 A: 0,0 B: 0,0 B: 0,0 C: 779,9 C: 100,0 Gesamt: Brutwälder: HI Wustrow, Teßmannsdorfer Tannen, Redentiner Tannen, Waldkomplex rings um Stausee Farpen, Wald bei Eggerstorf 12 13 805,9 Sperbergrasmücke b 26 84 C C A: 0,0 A: 0,0 B: 0,0 B: 0,0 C: 13805,9 C: 100,0 Gesamt: Hecken, Gebüsch- und Grünlandflächen im gesamten Schutzgebiet verteilt, Halboffenlandschaft auf der HI Wustrow A A: Gesamt: Wald HI Wustrow, Redentiner Tannen, Waldkomplex rings um Stausee Farpen A 2 062,2 Gesamt: 112 C 411,2 Gesamt: Herrwisch (westl. Eggers Wiek), Ritenkoppel (Fliemstorfer Huk), Walfisch, NSG Rustwerder/Fauler See, Kirchsee, Breitling, Langenwerder, Große Wiek, Kieler Ort, boddenseitige Ufer HI Wustrow, Hellbachmündung, östl. Salzhaff C A: Gesamt: Tarnewitzer Huk, Hohen Wieschendorfer Huk, Eggers Wiek, Fliemsdorfer Huk, Walfisch, Tonnenhof, NSG Rustwerder/Fauler See, Kirchsee, Brandenhusener Haken, Fährort, Breitling, Rustwerder/Boiensdorfer Werder, Langenwerder, Kieler Ort, nordöstl. Salzhaffufer, Nordufer Poel Brut: Walfisch, Langenwerder, Kieler Ort, Nahrungshabitat: Acker- und Grünlandflächen im 4 km Puffer Habitatfläche (ha) C A: 184,4 A: 39,4 B: 45,3 B: 9,7 C: 238,5 C: 50,9 468,1 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Art Sturmmöwe Tüpfelsumpfhuhn Uferschwalbe Status b b b Verbreitung der Habitate im Gebiet Brut: Walfisch, Langenwerder, Kieler Ort , Breitlingsinseln; Nahrungshabitat: Ackerund Grünlandflächen im 4 km Puffer Anzahl der Teilflächen Habitatfläche (ha) Aktueller Erhaltungszustand der Habitate (%) Gesamt: 188 A: 0,0 A: 0,0 4 463,1 B: 0,0 B: 0,0 4463,1 C: 100,0 C: Gesamt: HI Wustrow, Hellbachmündung, Neu Wodorfer Wiesen, Poel am schwarzen Busch, westl. Hof Redentin 7 151,0 A: 22 A: B: 0,0 B: 0,0 C: 151,0 C: 100,0 b Hellbachmündung, Wodorfer Wiesen, westlich Alt Bukow 3 Weißstorch Wespenbussard Zwergschnäpper Zwergseeschwalbe b b b b 61 A: 57,7 B: 4,3 B: 6,3 C: 24,6 C: 36,0 A: 0,0 A: 0,0 B: 108,1 B: 69,9 C: 46,6 C: 30,1 68,2 154,7 523,3 29 1 100,7 5 625,8 A: 0,0 B: 0,0 B: 0,0 C: 523,3 C: 100,0 A: 0,0 A: 0,0 B: 0,0 B: 0,0 C: 1100,7 C: 100,0 41 85 2 924,0 C C A: 0,0 A: 0,0 B: 0,0 B: 0,0 C: 625,8 C: 100,0 A: 0,0 A: 0,0 B: 0,0 B: 0,0 C: 2924,0 C: 100,0 Gesamt: sandige und kiesige Stellen ausreichender Größe als Bruthabitate verteilt über die gesamte Küste, Flachwasserzone der Ostsee und Bodden als Nahrungshabitat C 0,0 Gesamt: Altholzbestände auf HI Wustrow, Waldkomplex Redentiner Tannen, Wald nördl. Eggerstorf C A: Gesamt: HI Wustrow, Waldkomplex Redentiner Tannen mit Grünland und Ackerflächen im 1 km Puffer C 39,4 Gesamt: verstreut liegende Grünlandflächen im östl. Teil der Landfläche des Schutzgebiets 0,0 A: Gesamt: Wachtelkönig C 0,0 Gesamt: Groß- u. Kleinklützhöved, Wohlenberger Wiek, Hohen Wieschendorfer Huk, Fliemstorfer Huk, Hobenbucht, sö Redentin; Süd-, West- Nordküste Poel; nö Breitlingsufer, Boiensdorfer Werder, HI Wustrow C C Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Tab. 21: Bewertung des Erhaltungszustands der Habitate von Rastvogelarten Art Bergente Blässgans Blässhuhn Status r r r Verbreitung der Habitate im Anzahl der Gebiet Teilflächen innere Wismarbucht in 2-8 m Tiefe; westl. Salzhaff, Kroy, Kielung, Gollwitz und Gr. Wiek in 2-8 m Tiefe; NWTeilbereich Kirchsee; Stausee Farpen Rastgewässer: große Abschnitte der inneren Wismarbucht, Kirchsee, Fauler See, Salzhaff, Kroy u. Breitling in 0-2 m Tiefe und Stausee Farpen; Nahrungshabitat: Grünland >50 ha und Ackerfeldblöcke > 50 ha im gesamten Schutzgebiet Boltenhagenbucht, innere Wismarbucht, Kirchsee, Fauler See, Salzhaff, Kroy u. Breitling in 0-3 m Tiefe Habitatfläche (ha) Aktueller Erhaltungszustand der Habitate (%) Gesamt: 4 6 456,5 A: 0,0 A: 0,0 B: 0,0 B: 0,0 C: 6456,5 C: 100,0 Gesamt: 69 0,0 A: 0,0 B: 0,0 B: 0,0 C: 10813,5 C: 100,0 10 813,5 5 920,0 Eiderente Graugans Höckerschwan r r r Rastgewässer: Lieps, südwestl. innere Wismarbucht, Walfisch, Kirchsee, Fauler See, östl. Salzhaff, Kroy u. Breitling in 0-2 m Tiefe und Stausee Farpen; Nahrungshabitat: Acker- und Grünland bis zu 1 km entfernt vom Rastgewässer, Ackerfeldblöcke >50 ha bis zu 6 km entfernt; Lieps, Walfisch, große Abschnitte der inneren Wismarbucht, Kirchsee, Fauler See, Salzhaff, Kroy u. Breitling in 0-1 m Tiefe; 1 14 127,7 0,0 A: 0,0 B: 0,0 B: 0,0 C: 5920,0 C: 100,0 A: 0,0 A: 0,0 B: 14127,7 B: 100,0 C: 0,0 C: 0,0 Gesamt: 134 Odinshühnchen r 17 86 C 0,0 A: 0,0 B: 0,0 B: 0,0 C: 11060,7 C: 100,0 11 060,7 2 390,3 C A: 0,0 A: 0,0 B: 0,0 B: 0,0 C: 2390,3 C: 100,0 Gesamt: Salzgrünland: Herrwisch (westl. Eggers Wiek), Ritenkoppel (Fliemstorfer Huk), NSG Fauler See/Rustwerder, Pierklader (Kirchsee), Breitling, NSG Rustwerder/Boiensd., Langenwerder, Wodorfer Wiesen B A: Gesamt: 12 C A: Gesamt: gesamter Anteil des offenen Meeres im Schutzgebiet mit 2-15 m Tiefe C A: Gesamt: 8 C B A: 131,8 A: 31,9 B: 251,6 B: 60,9 C: 30,0 C: 7,2 413,4 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Art Ohrentaucher Pfuhlschnepfe Status r r Verbreitung der Habitate im Anzahl der Gebiet Teilflächen offenes Meer, innere Wismarbucht, nördl. Breitling und westl. Salzhaff in 2-10 m Tiefe Lieps; Windwattflächen und Strände verteilt über die gesamte Küste des Schutzgebietes vom Tarnewitzer Huk im Westen bis an die nordöstliche Grenze des Schutzgebietes im östl. Salzhaff Habitatfläche (ha) Aktueller Erhaltungszustand der Habitate (%) Gesamt: 1 17 881,2 A: 17881,2 A: 100,0 B: 0,0 B: 0,0 C: 0,0 C: 0,0 Gesamt: 46 941,0 Reiherente Säbelschnäbler r r Lieps; Windwattflächen verteilt über die gesamte Küste des Schutzgebietes vom Tarnewitzer Huk im Westen bis an die nordöstliche Grenze des Schutzgebietes im östl. Salzhaff 3 10 941,8 116,6 A: 12,4 B: 473,5 B: 50,3 C: 350,9 C: 37,3 A: 924,0 A: B: 0,0 B: 0,0 C: 10941,8 C: 100,0 Schellente Singschwan Zwergschwan r r Rastgewässer: große Abschnitte der inneren Wismarbucht, Kirchsee, Fauler See, Salzhaff, Kroy u. Breitling in 0-2 m Tiefe und Stausee Farpen; Nahrungshabitat: Ackerfeldblöcke > 50 ha im gesamten Schutzgebiet r Rastgewässer: große Abschnitte der inneren Wismarbucht, Kirchsee, Fauler See, Salzhaff, Kroy u. Breitling in 0-2 m Tiefe und Stausee Farpen; Nahrungshabitat: Ackerfeldblöcke > 50 ha im gesamten Schutzgebiet 5 8 368,6 10 626,6 A: 11,9 B: 467,4 B: 50,6 C: 346,5 C: 37,5 87 10 626,6 C A: 0,0 A: 0,0 B: 0,0 B: 0,0 C: 8368,6 C: 100,0 C A: 0,0 A: 0,0 B: 0,0 B: 0,0 C: 10626,6 C: 100,0 Gesamt: 65 C 110,2 Gesamt: 65 0,0 A: Gesamt: Boltenhagenbucht und alle Boddengewässer bis zu 5 m Tiefe C 0,0 Gesamt: 30 C A: Gesamt: Boltenhagenbucht und alle Boddengewässer bis zu 8 m Tiefe, Stausee Farpen A C A: 0,0 A: 0,0 B: 0,0 B: 0,0 C: 10626,6 C: 100,0 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil I.2.3 Ergänzende Hinweise zur Anwendung der Anlage 13 zum Fachleitfaden Wesentliche Grundlagen für die Ermittlung der Habitate bildeten die aktualisierte Biotop- und Nutzungstypenkartierung (auf der Grundlage von LUNG M-V 2010), im Falle großräumiger Abgrenzungen von Ackerhabitaten (relevant für Graugans, Blässgans, Kranich, Sing- und Zwergschwan) das Feldblockkataster (LAFIS), für Waldlebensräume die digitale aktuelle Forstgrundkarte, aktuelle Orthofotos sowie die Ergebnisse der Geländebegehungen im Jahr 2013 und einiger Nachkontrollen im Frühjahr 2014. Bei der Anwendung der Anlage 13 zum Fachleitfaden Managementplanung (hier: Kriterien zur Abgrenzung und Bewertung der für das Europäische Vogelschutzgebiet "Wismarbucht und Salzhaff" relevanten Vogelhabitate) konnten zunächst nicht in allen Fällen die für die Arten geeignetsten Habitate abgegrenzt werden. Aufgrund regionaler Besonderheiten war es daher bei einer Reihe von Arten erforderlich, in Einzelfällen von den Habitatabgrenzungsregeln abzuweichen, um die geeignetsten Habitate abgrenzen zu können. Ferner erwies es sich in einigen Fällen als erforderlich, bestimmte Habitatabgrenzungsparameter zu präzisieren, um die für die Art geeignetsten Habitate ausweisen zu können. Nachfolgend werden die o. g. Abweichungen bzw. Präzisierungen aufgeführt: Im Falle des im zweiten Halbjahr 2014 stattgefundenen neuen Durchbruchs im Bereich des Kieler Ortes ist diese naturräumliche Veränderung bei der Abgrenzung der Habitate für alle relevanten Arten in diesem Bereich nachträglich berücksichtigt worden. Die bei einigen Arten bei der Habitatabgrenzung notwendige Abgrenzung der Boddengewässer vom offenen Meer geht aus der Abb. 8 hervor. Abb. 8: Abgrenzung der Boddengewässer zum offenen Meer 88 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Austernfischer − Vorwerker Wiesen: Grünland auf Mineralboden im nördlichen Bereich wegen Flächenarrondierung ins Habitat einbezogen; − Kirchsee W: 1, 2 ha Grünland auf Mineralboden zur Flächenarrondierung ins Habitat integriert; − Fauler See: da große Bereiche bei Niedrigwasser trockenfallen, wurde der See wie Windwatt behandelt und als Habitat gewertet; − kleine Inseln im Süden des Faulen Sees wegen Flächenarrondierung ins Habitat integriert; − Habitatkomplex rings um Poeldamm: auch Flächen < 5 ha abgegrenzt, da Bestandteil des Habitatkomplexes; − Windwatt ist nur bis zur 0,5 m-Tiefenlinie abgegrenzt worden, da darüber hinausgehende Niedrigwasserereignisse nur selten auftreten; − Windwatt ist nur abgrenzungsrelevant, wenn die 0,5 m-Tiefenlinie mindestens 50 m von der Ufer(Mittelwasser-)linie entfernt liegt; − Windwatt wurde vor Intensivstränden nicht abgegrenzt; − Boiensdorfer Werder (SO am Salzhaff): Salzgrünland aufgrund nur geringfügiger Unterschreitung (4,84 ha) als Habitat abgegrenzt; Bergente − Kroy-Süd: zur räumlichen Abrundung auch Tiefenbereich < 2m ins Habitat integriert; − bekannter Ruheplatz NW Kirchsee ins Habitat aufgenommen; − Fahrrinnen (obwohl teilweise tiefer als 8 m) wegen geringer Flächenausdehnung bei Habitatabgrenzung ignoriert; − Hafenbereich Weiße Wiek ausgespart (obwohl von der Tiefe her geeignet); Blässgans − Breitling: kleine Inseln im Breitling als Ruheplätze mit aufgenommen, − Fahrrinnen in der Kirchsee sind wegen geringer Flächenausdehnung und Arrondierung ins Habitat mit einbezogen worden; − Kroy-Süd: die Tiefenzone 2,0-2,5 m wurde wegen Flächenarrondierung ins Habitat mit einbezogen; − Gewässerbereich rings um die Insel Walfisch ist trotz zu geringer Größe (nur 72,5 ha) wegen großer Bedeutung als Rastgebiet einbezogen worden; − kleine Inseln im Süden des Faulen Sees sind wegen Flächenarrondierung ins Nahrungshabitat integriert worden; − Wohlenberger Wiek: die Flachwasserzone ist trotz Trennung durch den Anleger Wohlenberg als ein funktional zusammenhängendes Habitat betrachtet und vollständig abgegrenzt worden (Teilabschnitt nördlich des Anlegers < 100 ha); − Stausee Farpen ist aufgrund der nachgewiesenen, langjährigen Nutzung als Rastgewässer und der nur geringfügigen Unterschreitung der erforderlichen Flächengröße von 50 ha als Habitat abgegrenzt worden; Blässhuhn − Breitling: kleine Inseln im Breitling als Ruheplätze ins Habitat integriert; 89 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil − Fahrrinnen wegen geringer Flächenausdehnung bei Habitatabgrenzung ignoriert und ins Habitat integriert; − Hafenbereich Weiße Wiek ausgespart (obwohl von der Tiefe her geeignet); − kleine Inseln im Süden des Faulen Sees wegen Flächenarrondierung ins Nahrungshabitat integriert; − Wohlenberger Wiek: die Flachwasserzone ist trotz Trennung durch den Anleger Wohlenberg als ein funktional zusammenhängendes Habitat betrachtet und vollständig abgegrenzt worden (Teilabschnitt nördlich des Anlegers < 100 ha); Brandgans − Vorwerker Wiesen: Grünland auf Mineralboden im nördlichen Bereich wegen Flächenarrondierung ins Habitat einbezogen; − Kirchsee W: 1, 2 ha Grünland auf Mineralboden zur Flächenarrondierung ins Habitat integriert; − kleine Inseln im Süden des Faulen Sees wegen Flächenarrondierung ins Nahrungshabitat integriert; − Herrwisch, Damekower Werder, östl. Breitlingsufer, Vorwerker Wiesen: randl. Böschungen (mit Höhlenpotenzial) im Mineralboden als Bruthabitat abgegrenzt; − Windwatt, Flachwasserbereiche < 2 m Tiefe (bis zu 500 m entlang des Ufers entfernt von Bruthabitaten) und Kliffs (mit Strand) bzw. weitere Habitatstrukturen auch ohne Anbindung an Salzgrünland als Habitat abgegrenzt (Kliffs um Gr. Klützhöved, Tarnewitzer Huk, Wohlenberger Wiek, Hohenwischendorfer Huk, Eggers Wiek, südl. und nördl. Fischkaten, Umgebung Spülfeld Fährdorf mit Haken, Kieler Ort, Ostufer Kroy, Ostufer Salzhaff westl. Tessmannsdorf); − Inseln und Halbinseln rings um Poeldamm: Mineralbodenbereiche wegen Vorhandenseins von potenziellen Brutmöglichkeiten (Fuchsbaue) in das Habitat integriert; − Baumwerder: Schilfröhricht an SO-Seite wegen Flächenarrondierung ins Bruthabitat integriert; Eisvogel − verbuschte Fließgewässer, die dem Eisvogel kein Befliegen des Gewässers ermöglichen, wurden nicht berücksichtigt; − Stausee Farpen: aufgrund der nur geringen Breite des Sees ist auf die Abgrenzung einer 30 m breiten Gewässerzone verzichtet und der See mit seiner ganzen Fläche als Habitat ausgewiesen worden; − Hellbach: Böschungen im Talrandbereich aufgrund naturräumlicher Einheit stellenweise auch über 100 m hinaus vom Gewässer entfernt mit einbezogen; Gänsesäger − es wurden auch Altbäume mit Höhlen berücksichtigt, die sich innerhalb von Baumreihen (insbesondere Kopfweidenreihen) befinden; − Küstengewässer (< 2 m Wassertiefe) bis 2 km entfernt vom Bruthabitat als Nahrungshabitat abgegrenzt; − Kieler Ort: wegen Flächenarrondierung auch Strandabschnitte weiter als 500 m vom Bruthabitat entfernt ins Nahrungshabitat integriert; − kleine Inseln im Süden des Faulen Sees wegen Flächenarrondierung ins Nahrungshabitat integriert; 90 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil − Walfisch: Strand der gesamten Insel als Bestandteil des Nahrungshabitats (hier als Ruheplatz) aufgenommen Graugans − Bodden zw. Hoben und Fliemstorfer Huk und Eggerswiek: wegen Flächenarrondierung wurden auch stellenweise Gewässerbereiche mit 2 m-Tiefenlinie < 300 m entfernt vom Ufer ins Rasthabitat einbezogen; − Walfisch: der Flachwasserbereich bis 2 m Tiefe wurden wegen funktionaler Einheit des Inselumfeldes vollständig ins Habitat aufgenommen (obwohl nicht immer 300 m weit vom Ufer entfernt) Höckerschwan − Breitling: kleine Inseln wurden als Ruheplätze ins Habitat integriert, tiefere Stellen inmitten des 1 m-Tiefenbereichs wurden wegen Flächenarrondierung ins Habitat integriert; − Bereich Lieps ist wegen besonders günstiger Nahrungsbedingungen abgegrenzt worden (obwohl nicht immer windgeschützt); − Salzhaff-Süd, Halbinsel Wustrow-Süd und Kroy-NW: einzelne Abschnitte mit geringfügig < 100 m-Weite wurden wegen Flächenarrondierung ins Habitat integriert; − kleine Inseln im Süden des Faulen Sees wurden wegen Flächenarrondierung ins Nahrungshabitat integriert; Kranich − Für den Kranich wurden überstaute Flächen und angrenzende Offenlandflächen auf der Halbinsel Wustrow als Habitat abgegrenzt. Dabei handelt es sich überwiegend um versiegelte oder teilversiegelte, ehemals militärisch genutzte Flächen, die nach 1990 der Sukzession überlassen wurden. Diese Flächen sind vom Biotoptyp her Sonderflächen und haben keine eindeutige Entsprechung in der "Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern" (LUNG M-V 2010) und werden in der Anlage 13 zum Fachleitfaden nicht aufgeführt. Diese Flächen wurden aufgrund ihres besonderen Habitatwertes für den Kranich trotzdem als Habitatflächen abgegrenzt. − Da der Kranich im EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" im Zuge seiner weiteren Ausbreitung und Verdichtung der Bestände in den letzten Jahren auch zunehmend in Brackwasserröhrichten brütete, wurden von der Flächengröße her geeignete überstaute Brackwasserröhrichte zusätzlich als relevante Habitate abgegrenzt. Mittelsäger − Fauler See NW: Salzgrünland, welches teilweise weiter als 100 m entfernt vom Ufer liegt, wurde wegen geeigneter Habitatstrukturen und Flächenarrondierung ins Habitat einbezogen; − kleine Inseln im Breitling und Faulen See wurden als Ruheplätze ins Nahrungshabitat integriert; − Lieps: wurde als Ruheplatz ins Nahrungshabitat integriert; − Anleger Hohen Wischendorf: die schmale Fahrrinne vor dem Anleger (tiefer als 5 m) wurde wegen Flächenarrondierung ins Nahrungsgewässer integriert; − Baumwerder südl. Breitling: Insel (einschl. Schilfröhricht) wurde wegen Flächenarrondierung vollständig abgegrenzt; 91 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Odinshühnchen − Vorwerker Wiesen: Grünland auf Mineralboden im nördlichen Bereich wurde wegen Flächenarrondierung ins Habitat einbezogen; − Habitatkomplex rings um Poeldamm (Ahrensberg/Hengstenort): Mineralbodengrünland mit gut geeigneten Kleingewässern wurde ins Habitat integriert; Ohrentaucher − Hafenbereich Weiße Wiek wurde ausgespart (obwohl von der Tiefe her geeignet), − Fahrrinnen (obwohl teilweise tiefer als 8 m) sind wegen geringer Flächenausdehnung bei der Habitatabgrenzung ignoriert und ins Habitat integriert worden; − Salzhaff: nordöstlicher Abschnitt wurde nicht ins Habitat integriert, da nur ein ungenügender Austausch mit dem offenen Meer besteht; Pfuhlschnepfe − Windwatt wurde nur bis zur 0,5 m-Tiefenlinie abgegrenzt, da darüber hinausgehende Niedrigwasserereignisse nur selten auftreten; − Windwatt ist nur abgrenzungsrelevant, wenn die 0,5 m-Tiefenlinie mindestens 50 m von der Ufer(Mittelwasser-)linie entfernt liegt; − Windwatt wurde im Bereich von Intensivstränden bis 50 m entfernt von der Ufer-(Mittelwasser-) linie ausgespart; − Breitling: im Windwatt liegende kleine Inseln zur Flächenarrondierung in Habitat mit einbezogen; − Fauler See: da große Bereiche bei Niedrigwasser trockenfallen, wurde der See wie Windwatt behandelt und als Habitat gewertet; − kleine Inseln im Süden des Faulen Sees wurden wegen Flächenarrondierung ins Habitat integriert; Reiherente (Rast) − Lieps wurde als Habitat mit abgegrenzt (Ruheplatz und oft überspült) − Hafenbereich Weiße Wiek ist ausgespart worden (obwohl von der Tiefe her geeignet), − Fahrrinnen (obwohl teilweise tiefer als 8 m) sind wegen geringer Flächenausdehnung bei Habitatabgrenzung ignoriert und wegen Flächenarrondierung ins Habitat aufgenommen worden; − kleine Inseln im Süden des Faulen Sees sind wegen Flächenarrondierung ins Nahrungshabitat integriert worden; Rotschenkel − Vorwerker Wiesen: Grünland auf Mineralboden im nördlichen Bereich ist wegen Flächenarrondierung ins Habitat einbezogen worden; − Habitatkomplex rings um Poeldamm: es wurden auch Flächen < 5 ha abgegrenzt, da diese Bestandteil des Habitatkomplexes sind; es wurde auch Grünland auf Mineralboden mit Kleingewässern ins Habitat integriert; − Kirchsee NW: 1, 7 ha Grünland auf Mineralboden wurde zur Flächenarrondierung ins Habitat integriert; − Kirchsee W: 1, 2 ha Grünland auf Mineralboden zur Flächenarrondierung ins Habitat integriert; 92 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil − kleine Inseln im Süden des Faulen Sees sind wegen Flächenarrondierung ins Nahrungshabitat integriert worden; Rotmilan − an das offene Meer (Außenküste) angrenzende Gehölze und Grünlandbereiche (bis zu 500 m entfernt) wurden nicht berücksichtigt, da vom Rotmilan die unmittelbare Nähe zum offenen Meer gemieden wird; − westl. Rakow: es wurde eine ca. 21 ha große Grünlandfläche als Nahrungshabitat abgegrenzt, welche aufgrund ihrer Lage nach Anlage 13 formal nicht zu berücksichtigen wäre (weiter als 500 m von anderen Grünlandflächen entfernt). Die Fläche wurde trotzdem wegen der günstigen Flächengröße und der nur geringfügigen Überschreitung (ca. 70 m) der erforderlichen Maximaldistanz von 500 m zu anderen Grünlandflächen als Habitat abgegrenzt. Säbelschnäbler (Brut) − Vorwerker Wiesen: Grünland auf Mineralboden im nördlichen Bereich ist wegen Flächenarrondierung ins Habitat einbezogen worden; − Kirchsee W: 1, 2 ha Grünland auf Mineralboden wurde zur Flächenarrondierung ins Habitat integriert; Säbelschnäbler (Rast) − Obwohl Habitate nur im Bereich der Bodden abgegrenzt werden, ist als Ausnahme die Insel Langenwerder mit seinen Anteilen am offenen Meer mit abgegrenzt worden (störungsarmes und windgeschütztes Windwatt); − Windwatt ist nur bis zur 0,5 m-Tiefenlinie abgegrenzt worden, da darüber hinausgehende Niedrigwasserereignisse nur selten auftreten; − Windwatt ist nur abgrenzungsrelevant, wenn die 0,5 m-Tiefenlinie mindestens 50 m von der Ufer(Mittelwasser-)linie entfernt liegt; − Windwatt wurde im Bereich von Intensivstränden bis 50 m entfernt von der Ufer-(Mittelwasser-) linie ausgespart; − Breitling: im Windwatt liegende kleine Inseln sind zur Flächenarrondierung ins Habitat mit einbezogen worden; − Fauler See: da große Bereiche bei Niedrigwasser trockenfallen, wurde der See wie Windwatt behandelt und als Habitat gewertet; − kleine Inseln im Süden des Faulen Sees wurden wegen Flächenarrondierung ins Habitat integriert; Sandregenpfeifer − Fauler See: da große Bereiche bei Niedrigwasser trockenfallen, wurde der See wie Windwatt behandelt und als Habitat gewertet; − Windwatt ist nur bis zur 0,5 m-Tiefenlinie abgegrenzt worden, da darüber hinausgehende Niedrigwasserereignisse nur selten auftreten; − Windwatt ist nur abgrenzungsrelevant, wenn die 0,5 m-Tiefenlinie mindestens 50 m von der Ufer(Mittelwasser-)linie entfernt liegt; 93 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil − Windwatt wurde vor Intensivstränden nicht abgegrenzt; − kleine Inseln im Süden des Faulen Sees wurden wegen Flächenarrondierung ins Habitat integriert; − Breitling: im Nahrungshabitat liegende kleine Inseln sind wegen Flächenarrondierung ins Nahrungshabitat einbezogen worden; Schnatterente − Kieler Ort und Langenwerder: es wurden auch Dünen mit Staudenfluren als geeignetes Bruthabitat abgegrenzt; − Boddengewässer (bis 1 m tief) wurden bis zu 500 m entfernt vom Bruthabitat als Nahrungsgewässer ins Habitat einbezogen; − Langenwerder: es wurde auch der windgeschützte Bereich südl. der Insel ins Nahrungsgebiet einbezogen (laut Definition kein Boddengewässer); − Walfisch: die 1 m-Tiefenzone im Norden der Insel wurde wegen funktionaler Einheit auch über 500 m hinaus in das Nahrungshabitat einbezogen; − Anleger Hohen Wieschendorf: das potenzielle Nahrungsgewässer nördlich des Anlegers für Bruthabitate in der Herrwisch ist wegen Flächenarrondierung nicht berücksichtigt worden; − Ritenkoppel: die Schilfröhricht-Insel ist wegen Arrondierung ins Bruthabitat integriert worden; − Flachwasserzone Breitling nördl. Poeldamm: im Rahmen der Flächenarrondierung sind auch innerhalb der 1 m-Tiefenzone liegende Bereiche mit Tiefe > 1 m einbezogen worden; − Kirchsee NW: Salzgrünland ist stellenweise auch > 50 m entfernt vom Boddengewässer (bei Fehlen von Prielen und Röten) wegen Flächenarrondierung ins Habitat einbezogen worden; − Rustwerder Poel: Graudüne und Strand sind wegen Flächenarrondierung ins Habitat einbezogen worden; − kleine Inseln im Süden des Faulen Sees sind wegen Flächenarrondierung ins Nahrungshabitat integriert worden; − Langenwerder und Kieler Ort: Dünen mit Staudenfluren wurden vollständig ins Bruthabitat integriert; − Baumwerder südl. Breitling: die Insel (einschl. Schilfröhricht) wurde wegen Flächenarrondierung vollständig als Habitat abgegrenzt; Schwarzkopfmöwe − Langenwerder, Kieler Ort und Walfisch: an das Bruthabitat angrenzende Strandbereiche wurden wegen der Bedeutung als Ruheplätze und im Rahmen der Flächenarrondierung ins Habitat integriert; Seeadler − Stausee Farpen ist aufgrund der nachgewiesenen Nutzung als Nahrungsgewässer und der nur geringfügigen Unterschreitung der erforderlichen Flächengröße von 50 ha als Habitat abgegrenzt worden; − Wälder (> 30 ha) wurden nur als Bruthabitat abgegrenzt, wenn mindestens 2 ha Altholzbestände mit horstaufnahmefähigen Kronen vorhanden sind; 94 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Singschwan − Breitling: kleine Inseln im Breitling als Ruheplätze mit aufgenommen, − Fahrrinnen in der Kirchsee sind wegen geringer Flächenausdehnung und Arrondierung ins Habitat mit einbezogen worden; − Kroy-Süd: die Tiefenzone 2,0-2,5 m wurde wegen Flächenarrondierung ins Habitat einbezogen; − Gewässerbereich rings um die Insel Walfisch ist trotz zu geringer Größe (nur 72,5 ha) wegen großer Bedeutung als Rastgebiet für Schwäne mit einbezogen worden; − kleine Inseln im Süden des Faulen Sees sind wegen Flächenarrondierung ins Nahrungshabitat integriert worden; − Wohlenberger Wiek: die Flachwasserzone ist trotz Trennung durch den Anleger Wohlenberg als ein funktional zusammenhängendes Habitat betrachtet und vollständig abgegrenzt worden (Teilabschnitt nördlich des Anlegers < 100 ha); − Stausee Farpen ist aufgrund der nachgewiesenen, langjährigen Nutzung als Rastgewässer und der nur geringfügigen Unterschreitung der erforderlichen Flächengröße von 50 ha als Habitat abgegrenzt worden; Sperbergrasmücke und Neuntöter − Für die Sperbergrasmücke und den Neuntöter wurden Offenland- und Halboffenlandflächen auf der Halbinsel Wustrow als Habitat abgegrenzt. Dabei handelt es sich überwiegend um versiegelte oder teilversiegelte, ehemals militärisch genutzte Flächen, die nach 1990 der Sukzession überlassen wurden. Diese Flächen sind vom Biotoptyp her Sonderflächen und haben keine eindeutige Entsprechung in der "Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern" (LUNG M-V 2010) und werden in der Anlage 13 zum Fachleitfaden nicht aufgeführt. Diese Flächen wurden aufgrund ihres besonderen Habitatwertes für die Sperbergrasmücke und den Neuntöter trotzdem als Habitatflächen abgegrenzt. Sturmmöwe − Langenwerder, Kieler Ort und Walfisch: an Bruthabitat angrenzende Strandbereiche wurden wegen der Bedeutung als Ruheplätze und im Rahmen der Flächenarrondierung ins Habitat integriert; − Bis zu 4 km entfernt von Bruthabitaten wurde nicht nur Grünland (G), sondern auch KG (Salzgrünland) abgegrenzt, da beide Grünlandformen oft eng miteinander verzahnt vorkommen und die Sturmmöwen im Schutzgebiet auch auf Salzgrünland Nahrung aufnehmen. Wachtelkönig − östl. Hellbachmündung: der erforderliche Inkreisradius von 200 m für Grünland wird nur geringfügig unterschritten (195 m), daher wurde die Fläche als Habitat trotzdem abgegrenzt; Weißstorch − westl. Rakow: es wurde eine ca. 21 ha große Grünlandfläche als Nahrungshabitat abgegrenzt, welche aufgrund ihrer Lage nach Anlage 13 formal nicht zu berücksichtigen wäre (weiter als 500 m von anderen Grünlandflächen entfernt). Die Fläche wurde trotzdem wegen der günstigen Flächengröße und der nur geringfügigen Überschreitung (ca. 70 m) der erforderlichen Maximaldistanz von 500 m zu anderen Grünlandflächen als Habitat abgegrenzt. 95 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Zwergschwan − Breitling: kleine Inseln im Breitling als Ruheplätze mit aufgenommen; − Fahrrinnen in der Kirchsee sind wegen geringer Flächenausdehnung und Arrondierung ins Habitat mit einbezogen worden; − Kroy-Süd: die Tiefenzone 2,0-2,5 m wurde wegen Flächenarrondierung ins Habitat mit einbezogen; − Gewässerbereich rings um die Insel Walfisch ist trotz zu geringer Größe (nur 72,5 ha) wegen großer Bedeutung als Rastgebiet für Schwäne mit einbezogen worden; − kleine Inseln im Süden des Faulen Sees sind wegen Flächenarrondierung ins Nahrungshabitat integriert worden; − Wohlenberger Wiek: die Flachwasserzone ist trotz Trennung durch den Anleger Wohlenberg als ein funktional zusammenhängendes Habitat betrachtet und vollständig abgegrenzt worden (Teilabschnitt nördlich des Anlegers < 100 ha); − Stausee Farpen ist aufgrund der nachgewiesenen, langjährigen Nutzung als Rastgewässer und der nur geringfügigen Unterschreitung der erforderlichen Flächengröße von 50 ha als Habitat abgegrenzt worden; I.2.4 Weitere maßgebliche Bestandteile Weitere standörtliche oder funktionelle Bestandteile für einen günstigen Erhaltungszustand, welche ebenfalls als maßgeblich zu betrachten sind, werden in Tab. 22 aufgeführt. Dabei handelt es sich um Habitatvoraussetzungen, die von den Lebensraumansprüchen der Arten her zwar grundsätzlich bekannt sind und gegeben sein müssen, im Gelände aber methodisch schwer zu erfassen und/oder zu verorten sind. Tab. 22: Weitere standörtliche oder funktionelle maßgebliche Bestandteile im Gebiet Standörtliche oder funktionelle „maßgebliche Bestandteile“ im Gebiet Altbäume mit Großhöhlenangebot reiche Submersvegetation betroffene Arten Bemerkungen Gänsesäger maßgeblich als Brutstätte Blässhuhn, Höckerschwan, Reiherente [b], Schnatterente, Zwergschwan maßgeblich für den Nahrungserwerb Austernfischer, Brandgans, Brandseeschwalbe, Flussseeschwalbe, Küstenseeschwalbe, geringer Druck durch Bodenprädato- Mittelsäger, Rohrweihe, Rotschenkel, Säbelmaßgeblich für den Bruterfolg ren schnäbler [b], Sandregenpfeifer, Schnatterente, Schwarzkopfmöwe, Sturmmöwe, Zwergseeschwalbe reichhaltige Bestände benthischer Mollusken Bergente, Blässhuhn, Eiderente, Reiherente [r], Schellente maßgeblich für Nahrungserwerb Brandseeschwalbe, Eisvogel, Fischadler, fischreiche und klare FlachwasserbeFlussseeschwalbe, Gänsesäger, Küstenseereiche schwalbe, Mittelsäger, Zwergseeschwalbe maßgeblich für Nahrungserwerb fisch- und wasservogelreiche Gewässer fisch- und polychaetenreiche Küstengewässer Seeadler maßgeblich für Nahrungserwerb Ohrentaucher maßgeblich für Nahrungserwerb nahrungsreiche Flachwasserbereiche (Na.: Fische und/oder Lurche Rohrdommel und/oder Wasserinsekten) maßgeblich für Nahrungserwerb 96 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil I.2.5 Bedeutung der in der VSGLVO M-V genannten Vogelarten für das Netz Natura 2000 Aus den Tab. 23 und 24 geht, differenziert nach Brut- und Rastvögeln, hervor, welche Bedeutung das EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" für bestimmte Arten im Rahmen des europäischen Netzes Natura 2000 hat. Kriterien zur Einschätzung der Bedeutung der für das EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" relevanten Brutvogelarten für das europäische Netz Natura 2000 sind: • • • das Vorhandensein landesweiter Schwerpunktvorkommen (sehr hoher Populationsanteil) im Gebiet (EICHSTÄDT et al. 2006, HERRMANN & JUNGE 2013) eine landesweit "ungünstige" Bewertung (abnehmende Tendenz der Bestände), Grundlage für diese Beurteilung bildet die "Rote Liste" (EICHSTÄDT et al. 2003) ein europaweit "ungünstiger" Erhaltungszustand nach BURFIELD & VAN BOMMEL (2004). Die Bestimmung des Anteiles an der Flyway-Population bei Rastvögeln (Tab. 24) erfolgte nach WETLANDS INTERNATIONAL (2006), der europaweite Erhaltungszustand (Tab. 24) ergibt sich nach BURFIELD & VAN BOMMEL (2004). I.2.5.1 Brutvogelarten Aus überregionaler Sicht sind die Vorkommen der Brutvogelarten Austernfischer, Brandgans, Brandseeschwalbe, Eisvogel, Küstenseeschwalbe, Mittelsäger, Rotschenkel, Sandregenpfeifer, Sturmmöwe und Zwergseeschwalbe besonders bedeutsam, da für diese Arten mindestens zwei der in Tab. 23 aufgeführten Kriterien zutreffen. Tab. 23: Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Brutvögel für das Netz Natura 2000 Sehr hoher Populationsanteil bezogen auf das Land (relative Größe = A) Ungünstiger Zustand auf Landesebene (Rote Liste, abnehmend) Austernfischer x a Brandgans x a Brandseeschwalbe x a x a x Art Eisvogel x Fischadler a Flussseeschwalbe Gänsesäger Europaweit ungünstiger Zustand x Heidelerche x Kranich x Küstenseeschwalbe x a Mittelsäger x a Mittelspecht Neuntöter x Reiherente x Rohrdommel x Rohrweihe x Rotmilan Rotschenkel x a 97 x Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Art Sehr hoher Populationsanteil bezogen auf das Land (relative Größe = A) Ungünstiger Zustand auf Landesebene (Rote Liste, abnehmend) x aa Europaweit ungünstiger Zustand Säbelschnäbler Sandregenpfeifer x Schnatterente Schwarzkopfmöwe x Schwarzspecht x Seeadler Sperbergrasmücke Sturmmöwe x a x Tüpfelsumpfhuhn Uferschwalbe x Wachtelkönig x Weißstorch x Wespenbussard Zwergschnäpper a Zwergseeschwalbe x Erläuterungen: Spalte 3: a – Bestandsabnahme >20 %, aa – Bestandsabnahme > 50 % in den letzten 20 Jahren I.2.5.2 Rastvogelarten / Überwinterer Aus überregionaler Sicht sind die Vorkommen der Rastvogelarten Bergente, Reiherente und Zwergschwan besonders bedeutsam, da von diesen Arten mehr als 1 % der Flyway-Population im Schutzgebiet vorkommt und diese Arten auf europäischer Ebene einen ungünstigen Zustand aufweisen (Tab. 24). Tab. 24: Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Rastvögel für das Netz Natura 2000 Art Bergente Blässgans Blässhuhn Eiderente Graugans Höckerschwan Odinshühnchen Ohrentaucher Pfuhlschnepfe Reiherente Säbelschnäbler Schellente Singschwan Zwergschwan Anteil an der Flyway-Population im Gebiet > 1 % Europaweit ungünstiger Zustand x x x x x x x x x x x 98 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil I.3 I.3.1 Zusammenfassende Bewertung des Gebietes / Konflikte und Betroffenheiten Schutzzweck Nach § 32 Abs. 3 BNatSchG entspricht der Schutzzweck den jeweiligen Erhaltungszielen des Schutzgebietes. Der Schutzzweck für das Europäische Vogelschutzgebiet "Wismarbucht und Salzhaff" ergibt sich aus der Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Vogelschutzgebietslandesverordnung - VSGLVO M-V) vom 12. Juli 2011. Nach § 1 Abs. 2 dieser Verordnung besteht der Schutzzweck des EU-VSG im Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensräume, die in der Anlage 1 zur Verordnung aufgeführt sind. Durch einen Abgleich der schutzgut- und funktionsbezogenen Erhaltungsziele mit den in Anlage 1 der VSGLVO M-V aufgeführten maßgeblichen Lebensraumbestandteilen werden in nachfolgender Übersicht die relevanten Lebensraumbestandteile und Funktionen schutzgutübergreifend dargestellt. Dabei werden die gebietsbezogenen Erhaltungsziele differenziert in "Erhalt" (E) und "Entwicklung", unterschieden nach "wünschenswerter Entwicklung" (wE) und vorrangiger Entwicklung" (vE), dargestellt. Da entsprechend der Defizitanalyse eine Wiederherstellung von Habitaten nicht erforderlich ist, fehlt die Kategorie "Wiederherstellung" (W). Erhaltungsziele Erhalt von offenen Meeresbereichen relevant für: Eiderente, Ohrentaucher, Brandgans Der Erhalt für die Habitate der oben aufgeführten Arten bezieht sich jeweils auf einen bestimmten Tiefenbereich (s. Tab. 25). fisch- und polychaetenreich: Ohrentaucher mit reichhaltigen Beständen benthischer Mollusken: Eiderente mit geringen Störungen: Eiderente und Ohrentaucher mit geringen fischereilichen Aktivitäten (Stellnetze): Eiderente und Ohrentaucher Erhalt von Küstengewässern relevant für: Bergente, Blässgans, Blässhuhn, Brandgans, Brandseeschwalbe, Flussseeschwalbe, Gänsesäger, Graugans, Höckerschwan, Küstenseeschwalbe, Mittelsäger, Ohrentaucher, Reiherente (Brut u. Rast), Schellente, Schnatterente, Seeadler, Singschwan, Zwergschwan, Zwergseeschwalbe Mit Ausnahme des Seeadlers bezieht sich der Erhalt für die Habitate der oben aufgeführten Arten jeweils auf einen bestimmten Tiefenbereich (s. Tab. 25). 99 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Flache Meeresbuchten: Bergente, Schellente flach: Bergente, Blässhuhn, Brandgans, Brandseeschwalbe, Flussseeschwalbe, Gänsesäger, Graugans, Höckerschwan, Küstenseeschwalbe, Mittelsäger, Reiherente (Brut), Reiherente (Rast), Schellente, Schnatterente, Singschwan, Zwergschwan, Zwergseeschwalbe mit reichem Angebot benthischer Mollusken: Bergente, Blässhuhn, Reiherente (Rast), Schellente fischreich: Brandseeschwalbe, Flussseeschwalbe, Küstenseeschwalbe, Mittelsäger, Seeadler, Zwergseeschwalbe mit (reicher) Submersvegetation: Blässhuhn, Höckerschwan, Reiherente (Brut), Schnatterente, Zwergschwan Tab. 25: Übersicht über die für die Zielarten relevanten Wassertiefen der Küstengewässer Code Zielart lt. Landesverordnung A036 A051 A195 A041 A048 A070 A043 A061 A038 A037 A125 A069 A067 A193 A194 A061 A191 A062 A007 A063 Höckerschwan Schnatterente Zwergseeschwalbe Blässgans Brandgans Gänsesäger Graugans Reiherente (Brut) Singschwan Zwergschwan Blässhuhn Mittelsäger Schellente Flussseeschwalbe Küstenseeschwalbe Reiherente (Rast) Brandseeschwalbe Bergente Ohrentaucher Eiderente Aspekt Rast Brut Brut Rast Brut Brut Rast Brut Rast Rast Rast Brut Rast Brut Brut Rast Brut Rast Rast Rast 0-1 x x x 0-2 x x x x x x x 0-3 x Wassertiefe [m] 0-5 0-6 0-8 0-20 2-8 2-10 2-15 x x x x x x x x x klar: Brandseeschwalbe, Flussseeschwalbe, Gänsesäger, Küstenseeschwalbe, Mittelsäger, Reiherente (Brut), Zwergseeschwalbe mit windgeschützten Bereichen: Bergente, Blässgans, Blässhuhn, Graugans, Höckerschwan, Reiherente (Rast), Schellente, Singschwan,Zwergschwan mit deckungsreichen Uferbereichen: Schnatterente 100 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil mit deckungsreichen Inseln: Reiherente (Brut) mit nahe gelegenen Altbaumgruppen oder Altbäumen mit Großhöhlen: Gänsesäger angrenzend an Salzgrünland: Brandgans mit landseitig angrenzenden störungsarmen Bereichen: Graugans störungsarm: Bergente, Blässgans, Blässhuhn, Brandgans, Gänsesäger, Ohrentaucher, Reiherente (Brut u. Rast), Schellente, Schnatterente, Singschwan, Zwergschwan mit geringen fischereilichen Aktivitäten (Stellnetze): Bergente, Gänsesäger, Mittelsäger, Reiherente (Rast) Erhalt von Windwatt relevant für: Pfuhlschnepfe, Säbelschnäbler (Rast), Sandregenpfeifer störungsarm: Säbelschnäbler (Rast), Sandregenpfeifer Erhalt von Steilküsten relevant für: Uferschwalbe mit aktiven Kliffs: Uferschwalbe Erhalt von Halbinseln und/oder Inseln relevant für: Austernfischer, Brandgans, Brandseeschwalbe, Flussseeschwalbe, Mittelsäger, Reiherente (Brut), Rotschenkel, Säbelschnäbler (Brut), Sandregenpfeifer, Schnatterente, Schwarzkopfmöwe, Sturmmöwe störungsarm: Flussseeschwalbe, Mittelsäger, Reiherente (Brut), Schwarzkopfmöwe, Sturmmöwe 101 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil ohne Bodenprädatoren: Austernfischer, Brandgans, Brandseeschwalbe, Flussseeschwalbe, Mittelsäger, Reiherente (Brut), Rotschenkel, Säbelschnäbler (Brut), Sandregenpfeifer, Schnatterente, Schwarzkopfmöwe, Sturmmöwe mit Plateaus und niedriger, lückiger Vegetation: Flussseeschwalbe, Schwarzkopfmöwe mit einzelnen Büschen und Hochstaudenfluren: Mittelsäger, Reiherente (Brut) mit deckungsreicher Vegetation: Reiherente (Brut), Schnatterente vegetationsarm: Flussseeschwalbe mit Dünen und trockenen Grünlandbereichen: Sturmmöwe mit Lachmöwen- oder Sturmmöwenkolonien: Reiherente (Brut), Schwarzkopfmöwe mit kurzrasigen Grünlandbereichen: Brandseeschwalbe, Flussseeschwalbe Erhalt von Stränden relevant für: Austernfischer, Küstenseeschwalbe, Pfuhlschnepfe, Sandregenpfeifer, Zwergseeschwalbe störungsarm: Austernfischer, Küstenseeschwalbe, Pfuhlschnepfe, Sandregenpfeifer, Zwergseeschwalbe mit geringer Dichte an Bodenprädatoren: Austernfischer, Küstenseeschwalbe, Sandregenpfeifer, Zwergseeschwalbe mit vegetationslosen Bereichen: Küstenseeschwalbe, Zwergseeschwalbe Erhalt von Salzgrünland relevant für: Austernfischer, Brandgans, Mittelsäger, Odinshühnchen, Rotschenkel, Säbelschnäbler (Brut), Sandregenpfeifer störungsarm: Brandgans, Mittelsäger, Rotschenkel, Säbelschnäbler (Brut) mit geringer Dichte an Bodenprädatoren: Austernfischer, Brandgans, Mittelsäger, Rotschenkel, Säbelschnäbler (Brut), Sandregenpfeifer 102 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil mit weiträumig offenen Bereichen: Austernfischer, Säbelschnäbler mit Prielen und Röten: Brandgans, Odinshühnchen, Rotschenkel, Säbelschnäbler (Brut) mit kurzgrasigen Bereichen: Austernfischer, Brandgans, Säbelschnäbler (Brut), Sandregenpfeifer mit kurzgrasigen Bereichen und höherer Vegetation: Rotschenkel in Verbindung mit Sandbänken: Mittelsäger Erhalt von unzerschnittenen Landschaftsbereichen (insbesondere im Hinblick auf Hochspannungsleitungen und Windkraftanlagen) relevant für: Fischadler, Rohrweihe, Rotmilan, Seeadler, Weißstorch, Wespenbussard störungsarm: Fischadler, Rohrweihe, Rotmilan, Seeadler, Wespenbussard mit fischreichen Gewässern: Fischadler, Seeadler mit Laubwäldern und Laub-Nadel-Mischwäldern mit Altbeständen, ersatzweise Feldgehölze und Baumreihen: Rotmilan, Seeadler, Wespenbussard mit herausragenden Altbäumen in Wäldern: Fischadler mit Altbäumen an Waldrändern: Fischadler, Rotmilan mit exponierten Horstunterlagen (z. B. auf Stromleitungsmasten): Fischadler mit Offenlandbereichen mit hoher Strukturdichte: Wespenbussard, Rotmilan mit Röhrichten und ausgedehnten Verlandungszonen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen (insbesondere Grünland): Rohrweihe mit hohen Anteilen an Grünlandflächen Weißstorch, Rotmilan 103 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil mit Kleingewässern und feuchten Senken: Weißstorch mit Gebäude- und Vertikalstrukturen in Siedlungsbereichen (Horststandort): Weißstorch Erhalt von Altbaumgruppen oder Altbäumen mit Großhöhlenangebot relevant für: Gänsesäger Erhalt von Wäldern relevant für: Heidelerche, Kranich, Mittelspecht, Neuntöter, Rotmilan, Schwarzspecht, Seeadler, Wespenbussard, Zwergschnäpper mit Altbeständen: Mittelspecht, Rotmilan, Schwarzspecht, Wespenbussard, Zwergschnäpper großflächig: Schwarzspecht, Wespenbussard Laub- und Laub-Nadelmischwälder: Rotmilan, Seeadler, Wespenbussard, Mittelspecht, Schwarzspecht, Zwergschnäpper mit Beimischungen älterer grob-borkiger Bäume: Mittelspecht mit hohem Totholzanteil: Mittelspecht, Schwarzspecht lichte Kiefernwälder auf Sandstandorten und mit lückiger und überwiegend niedriger Vegetation: Heidelerche störungsarm: Kranich, Rotmilan, Seeadler, Wespenbussard mit gering ausgeprägtem Unter- und Zwischenstand und hohem Kronenschlussgrad: Zwergschnäpper Waldmäntel angrenzend an Grünland: Neuntöter nasse Bereiche: Kranich 104 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Seen relevant für: Bergente, Eisvogel, Fischadler, Reiherente (Rast), Rohrdommel, Rohrweihe, Schellente, Seeadler, Singschwan, Tüpfelsumpfhuhn, Zwergschwan störungsarm: Bergente, Eisvogel, Reiherente (Rast), Rohrdommel, Rohrweihe, Schellente, Singschwan, Tüpfelsumpfhuhn, Zwergschwan geringe Flächengröße und küstennah: Bergente, Reiherente (Rast) fischreich: Eisvogel, Fischadler, Seeadler relativ groß und wasservogelreich: Seeadler ausreichende Sichttiefe: Eisvogel, Fischadler mit uferbegleitendem Gehölzsaum: Eisvogel mit Flachwasserbereichen: Rohrdommel, Rohrweihe, Singschwan, Zwergschwan mit reicher Submersvegetation: Singschwan, Zwergschwan mit Verlandungsbereichen: Rohrdommel, Rohrweihe, Tüpfelsumpfhuhn relativ groß mit windgeschützten Buchten und mit reichhaltigen Beständen benthischer Mollusken: Schellente Erhalt von steilen Uferwänden an Flüssen und Seen (fischreich, mit ausreichender Sichttiefe, mit uferbegleitendem Gehölzsaum) relevant für: Eisvogel 105 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Erhalt von strukturreichen Hecken, Waldmänteln, Strauchgruppen oder dornigen Einzelsträuchern mit angrenzenden, als Nahrungshabitat dienenden Grünlandflächen, Gras- oder Staudenfluren oder ähnlichen Flächen relevant für: Neuntöter, Sperbergrasmücke mit einer bodennahen Schicht aus dichten, dornigen Sträuchern: Sperbergrasmücke Erhalt von Heide- und Sukzessionsflächen mit Einzelgehölzen oder halboffenem Charakter und strukturreichen Verlandungsbereichen von Gewässern mit Gebüschen und halboffenen Mooren relevant für: Sperbergrasmücke Erhalt von Grünland relevant für: Brandseeschwalbe, Flussseeschwalbe, Kranich, Neuntöter, Rohrweihe, Rotmilan, Sperbergrasmücke, Sturmmöwe, Wachtelkönig, Weißstorch störungsarm: Brandseeschwalbe, Flussseeschwalbe, Kranich vegetationsarm: Flussseeschwalbe kurzrasig: Brandseeschwalbe, Flussseeschwalbe küstennah: Sturmmöwe hoher Anteil an Offenland: Rotmilan mit dornigen Hecken und Gebüschen: Neuntöter, Sperbergrasmücke vorzugsweise feucht oder nass: Wachtelkönig, Weißstorch mit Deckung gebender Vegetation: Wachtelkönig 106 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Erhalt von Seggenrieden relevant für: Wachtelkönig Erhalt von Heiden relevant für: Heidelerche, Wespenbussard, Neuntöter nahe von großen Wäldern: Wespenbussard nahe von lichten Kiefernwäldern auf Sandstandorten: Heidelerche mit Einzelgehölzen: Neuntöter Erhalt von Begleitbiotopen der bewirtschafteten Offenlandflächen (Säume, Gras- oder Staudenfluren) relevant für: Heidelerche, Neuntöter, Sperbergrasmücke, Wachtelkönig, Wespenbussard trocken: Heidelerche nahe von großen Wäldern: Wespenbussard an Hecken und/oder Gebüschen: Neuntöter, Sperbergrasmücke Erhalt von landwirtschaftliche Nutzflächen relevant für: Blässgans, Graugans, Kranich, Rohrweihe, Singschwan, Sturmmöwe, Zwergschwan störungsarm: Blässgans, Graugans, Kranich, Singschwan, Zwergschwan großflächig: Blässgans, Singschwan, Zwergschwan unzerschnitten: Blässgans, Graugans, Singschwan, Zwergschwan küstennah und mit guter Nahrungsverfügbarkeit: Sturmmöwe 107 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Erhalt einer offenen Kulturlandschaft relevant für: Schwarzkopfmöwe Entwicklungsziele auf Gebietsebene Küstengewässer relevant für: Bergente (vE), Blässgans (wE), Blässhuhn (wE), Gänsesäger (wE), Graugans (wE), Höckerschwan (wE), Reiherente-Brut (wE), Reiherente-Rast (vE), Schellente (wE) Ziel: Entwicklung von störungsarmen Bereichen Entwicklung einer jagdberuhigten Zone durch Änderung der JagdZVO M-V (Bergente, Blässhuhn, Höckerschwan, Reiherente, Schellente) Kliff relevant für: Uferschwalbe (wE) Ziel: Entwicklung von störungsarmen Bereichen (bezogen auf Beeinträchtigungen durch Fluggeräte) Strände und/oder Windwatte relevant für: Pfuhlschnepfe (wE), Säbelschnäbler-Rast (wE) Ziel: Entwicklung von störungsarmen Bereichen Grünland (auf Mineral- und Niedermoorböden) relevant für: Rotmilan (wE), Rohrweihe (wE), Sperbergrasmücke (wE), Weißstorch (wE) Ziele: Erhöhung des Grünlandanteiles an der landwirtschaftlichen Nutzfläche, Erhöhung des Anteiles extensiv genutzter Grünlandflächen an Hecken angrenzend (zutreffend für Neuntöter und Sperbergrasmücke) Altbaumgruppen oder Altbäume mit Großhöhlenangebot (einschließlich Kopfweiden und Pappeln) als Nisthabitat in Küstennähe relevant für: Gänsesäger (wE) Ziel: Entwicklung des Großhöhlenangebotes durch Ausbringung von künstlichen Nisthöhlen 108 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Seen relevant für: Bergente (vE), Reiherente-Rast (vE) Ziel: Entwicklung einer jagdberuhigten Zone durch Änderung der JagdZVO M-V Entwicklung von störungsarmen Bereichen (bezogen auf menschliche Präsenz) Wald relevant für: Mittelspecht (wE), Schwarzspecht (wE) Ziele: Erhöhung des Totholzanteiles in Laubbaumbeständen Erhöhung des Anteiles von rauborkigen, alten Laubbaumbeständen (nur Mittelspecht) Erhöhung des Anteiles von alten Buchenbeständen (nur Schwarzspecht) Landschaft relevant für: Blässgans (wE), Graugans (wE), Rohrweihe (wE), Rotmilan (wE), Seeadler (wE), Singschwan (wE), Zwergschwan (vE) Ziel: Entwicklung einer unzerschnitten Landschaft durch Rückbau von Windenergieanlagen Entwicklung einer unzerschnitten Landschaft durch Rückbau von E-Freileitungen in der Nähe von Rastgewässern (zutreffend für Blässgans, Singschwan und Zwergschwan) 109 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil I.3.2 Defizitanalyse / schutzobjektbezogene Erhaltungsziele Schutzobjektbezogene Erhaltungsziele ergeben sich aus dem Vergleich des Erhaltungszustandes zum Zeitpunkt der Meldung des EU-VSG, im Jahr 2008 und dem aktuell im Jahr 2013 ermittelten Zustand. Für Habitate mit einem günstigen Erhaltungszustand (A = hervorragend, B = gut) ergibt sich als Zielstellung eine Erhaltung des Zustandes. Sofern notwendig, werden Maßnahmen formuliert, die geeignet sind, den angestrebten Zustand langfristig zu sichern. Hat sich der Erhaltungszustand der Habitate einer Vogelart seit der Meldung hingegen vermeintlich verschlechtert und wird dieser nur noch als ungünstig bewertet (Kategorie C = durchschnittlich bzw. teilweise beeinträchtigt), wurde die Bewertung einer Plausibilitätsprüfung unterzogen, da die ursprüngliche Bewertung auf der Grundlage einer anderen Methodik vorgenommen wurde. So basiert die Ermittlung des Erhaltungszustandes für den Standard-Datenbogen in der Regel auf grobe Schätzwerte ohne genaue Kenntnis der Lage und Größe der Habitate. Darüber hinaus wurden nicht alle Habitatparameter berücksichtigt, welche aktuell in den Habitatabgrenzungs- und Bewertungsregeln die Grundlage für die Ermittlung des Erhaltungszustandes bilden. Somit liegt heute mit der nochmals überarbeiteten Fassung der Anlage 13 zum Fachleitfaden "Managementplanung in Natura 2000 Gebieten" (MLUV M-V 2014) eine nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand fundierte und umfassendere Grundlage für die Ermittlung des Erhaltungszustandes der Habitate vor. Sofern die aktuelle Bewertung des Erhaltungszustandes nicht plausibel ist, wird von einem "wissenschaftlichen Fehler" ausgegangen, so dass aufgrund der nach heutigen Gesichtspunkten ursprünglichen Fehleinschätzung keine zwingenden Wiederherstellungsmaßnahmen erforderlich sind. Kam es jedoch plausibel zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes (von der Kat. A oder B auf C), sind zwingend Wiederherstellungsmaßnahmen (W) erforderlich. Sie umfassen dabei den Flächenanteil der Habitate, der für die Einstufung in einen günstigen Erhaltungszustand notwendig ist. So ist ein günstiger Erhaltungszustand erst dann erreicht, wenn weniger als 25 % der Habitatfläche einer Vogelart in die Kat. C eingestuft werden. Bei einem ungünstigen Erhaltungszustand, ohne zwingend notwendige Wiederherstellungsmaßnahmen, sind Entwicklungsziele zu formulieren. Entwicklungsziele können dabei vorrangig (vE) oder wünschenswert (wE) sein. Vorrangige Entwicklungsziele (vE) ergeben sich für Arten, die eine besondere Bedeutung für das europäische Netz Natura 2000 haben (Kap. I.2.5, Tab. 23 u. 24). Wünschenswerte Entwicklungsziele (wE) sind nachrangig, sie werden nach ihrer jeweiligen Zweckmäßigkeit und dem Aufwand geplant. Plausibilitätsprüfung - Erhaltungszustand der Habitate der Brutvogelarten Aus der Tab. 26 geht hervor, dass sich ohne Prüfung der Plausibilität im Vergleich zu den Angaben im Standard-Datenbogen bei 19 Brutvogelarten der Erhaltungszustand verschlechtert und bei 5 Brutvogelarten verbessert hätte. Bei 9 Brutvogelarten kam es zu keiner Änderung des Erhaltungszustandes. Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung wurde überprüft, worin die Ursachen für die vermeintlichen Veränderungen der Erhaltungszustände der Arten liegen. Des Weiteren wurde auch überprüft, ob bei den Arten mit keinen festgestellten Änderungen des Erhaltungszustandes tatsächlich keine Änderungen eingetreten sind. Hierzu wurde für alle Arten überprüft, welcher Erhaltungszustand sich zum Referenzzeitpunkt (2008, Meldung des Europäischen Vogelschutzgebietes an die EU-Kommission) bei Anwendung der Anlage 13 zum Fachleitfaden "Managementplanung in Natura 2000 Gebieten" (MLUV M-V 2014) ergeben hätte. Dabei stellte sich heraus, dass die Unterschiede der Erhaltungszustände in allen 24 Fällen auf die unterschiedliche Methodik der Ermittlung des Erhaltungszustandes zurückzuführen ist, so dass es im Ergebnis der Plausibilitätsprüfung seit dem Referenzzeitpunkt bei 110 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil diesen Arten tatsächlich zu keinen Änderungen der Kategorien der Erhaltungszustände der Arten gekommen ist. Tab. 26: Aktueller und anzustrebender Erhaltungszustand der Habitate der relevanten Brutvogelarten Art Austernfischer Brandgans Brandseeschwalbe Eisvogel Fischadler Flussseeschwalbe Gänsesäger Heidelerche Kranich Küstenseeschwalbe Mittelsäger Mittelspecht Neuntöter Reiherente Rohrdommel Rohrweihe Rotmilan Rotschenkel Säbelschnäbler Sandregenpfeifer Schnatterente Schwarzkopfmöwe Schwarzspecht Seeadler Sperbergrasmücke Sturmmöwe Tüpfelsumpfhuhn Uferschwalbe Wachtelkönig Weißstorch Wespenbussard Zwergschnäpper Zwergseeschwalbe Angestrebter Erhaltungszustand aktueller langfristig Status Rechtsgrund- Erhaltungszustand der Vogelhabitate Erhaltungszustand erreichbarer kurzfristig bis lt. SDB lage lt. SDB der Vogelhabitate Erhaltungszustand mittelfristig b b b b b b b b b b b b b b b b b b b b b b b b b b b b b b b b b C B [C] C [B] B B [C] C [A] B [C] B [C] B [C] C [B] C B [C] B [C] B B B [C] B [C] C C C C [A] B [A] B [C] B [C] B [C] B [C] B [C] B [C] B [C] B [C] B [C] B [C] C C C B B C A C C C B C C C B B C C C C C A A C C C C C C C C C C C VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V C (Erhalt) C (Erhalt) B (Erhalt) B (Erhalt) C (Erhalt) A (Erhalt) B (Erhalt, wE) B (Erhalt, wE) C (Erhalt) B (Erhalt) C (Erhalt) C (Erhalt) C (Erhalt) A (Erhalt, wE) B (Erhalt) C (Erhalt) C (Erhalt) C (Erhalt) C (Erhalt) C (Erhalt) A (Erhalt) A (Erhalt) C (Erhalt) B (Erhalt, wE) B (Erhalt, wE) B (Erhalt, vE) C (Erhalt) A (Erhalt, wE) B (Erhalt, wE) C (Erhalt) C (Erhalt) C (Erhalt) C (Erhalt) C (Erhalt) C (Erhalt) B (Erhalt) A (Erhalt, wE) C (Erhalt) A (Erhalt) B (Erhalt) A (Erhalt, wE) C (Erhalt) B (Erhalt) C (Erhalt) B (Erhalt, wE) C (Erhalt) A (Erhalt) B (Erhalt) B (Erhalt, wE ) B (Erhalt, wE ) C (Erhalt) C (Erhalt) C (Erhalt) A (Erhalt) A (Erhalt) B (Erhalt, wE) B (Erhalt) A (Erhalt, wE) B (Erhalt) C (Erhalt) A (Erhalt) B (Erhalt) C (Erhalt) C (Erhalt) B (Erhalt, wE) C (Erhalt) Erläuterungen: 3. Spalte: Erhaltungszustand in Klammern ist das Ergebnis der Plausibilitätsprüfung Auffallend ist die relativ große Anzahl von Brutvogelarten, deren aktueller Erhaltungszustand mit "C" bewertet wurde. Dabei unterliegen ganze Artengruppen einer systematischen Abwertung, sofern sich Bewertungsparameter über große Anteile der Habitatflächen oder gar flächendeckend auswirken. So geriet bei einer Reihe von Brutvogelarten der Erhaltungszustand in die Kategorie "C", bei denen ein geringer Druck an Bodenprädatoren als maßgeblicher Lebensraumbestandteil in der VSGLVO MV formuliert wurde und die Bruthabitate nicht ausschließlich auf Inseln eingeschränkt wurden. Der dazu alternierende Bewertungsparameter aus der Anlage 13 zum Fachleitfaden ist unter "2. Bewertung" aufgeführt und umfasst die "Beeinträchtigungen durch Prädatoren", die bei allen Landflächen (keine Insellage) mit "C: Prädatoren sind nicht unter Kontrolle zu halten" bewertet werden mussten. Betroffen davon sind nahezu alle Küstenvogelarten (Austernfischer, Brandgans, Flussseeschwalbe, Mittelsäger, Rotschenkel, Säbelschnäbler, Sandregenpfeifer, Schnatterente und Zwergseeschwalbe). 111 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Bei Arten mit großen Raumansprüchen, die in den Tierökologischen Abstandskriterien (TAK) hinsichtlich von Windkraftanlagen berücksichtigt wurden (LUNG M-V 2013), ist in Anlage 13 zum Fachleitfaden der Bewertungsparameter "Zerschneidung durch Windenergieanlagen im Umkreis von x km um die Bruthabitate" einbezogen worden. Dabei wurde der artspezifisch festgelegte Prüfbereich gemäß TAK berücksichtigt. Da sich innerhalb des Schutzgebiets noch eine Windenergieanlage bei Teßmannsdorf befindet und sich die Prüfbereiche gemäß TAK von 4 bis zu 6 km erstrecken können, liegen innerhalb der Prüfbereiche in den meisten Fällen Windkraftanlagen, so dass sich hinsichtlich dieses Bewertungsparameters nahezu systematisch die Kategorie "C" ergab. Der Erhaltungszustand dieser Arten fiel allein schon durch diesen Parameter in die Kategorie "C". Betroffen davon sind folgende Brutvogelarten: Fischadler, Rohrweihe, Rotmilan, Seeadler und Weißstorch. An dieser Stelle sei noch auf folgende Veränderungen hingewiesen, die sich zunehmend negativ auf den Erhaltungszustand von einigen Arten auswirken können, seit dem Referenzzeitpunkt aber noch zu keinem messbaren Habitatverlust bzw. keiner Änderung der Kategorie des Erhaltungszustandes führten: 1. Gehölzsukzession auf dem Tarnewitzer Huk und der Halbinsel Wustrow und damit einhergehender Verlust von Offenland- und Halboffenlandlebensräumen (betroffene Arten: Neuntöter und Sperbergrasmücke) 2. Einwanderung einer weiteren Prädatorenart, des Waschbärs, welche zu noch höheren Gelegeverlusten, insbesondere bei den Küstenvogelarten, führen kann Nachfolgend werden die Brutvogelarten aufgeführt, bei denen sich im Vergleich zur Einschätzung des Erhaltungszustandes im Standard-Datenbogen eine Verschlechterung von einem günstigen (Kat. A od. B) zu einem ungünstigen (Kat. C) Erhaltungszustand ergeben hat. Bei diesen Arten wurde im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung untersucht, ob tatsächlich eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes eingetreten ist, oder ob diese vermeintliche Verschlechterung auf andere Ursachen (z. B. durch unterschiedliche Methoden der Bewertung) zurückzuführen ist. Brandgans Die Habitate der Brandgans liegen verstreut entlang der Küste. Den größten Flächenanteil nehmen dabei die Habitate auf dem Festland ein. Da auf dem Festland Prädatoren in der Regel nicht unter Kontrolle zu halten sind, wurden alle Festlandhabitate hinsichtlich des Bewertungsparameters 2.1 "Beeinträchtigungen durch Prädatoren" mit "C" bewertet. Der hohe Flächenanteil der Festlandhabitate führt bei der Gesamtbewertung zum Erhaltungszustand "C". Diese Situation war bereits zum Referenzzeitpunkt gegeben, wurde aber bei der Ermittlung des Erhaltungszustandes nicht berücksichtigt, so dass es seinerzeit zu einer günstigeren Einschätzung ("B") kam. Fischadler Der aktuelle Erhaltungszustand "C" ergibt sich dadurch, dass der größte Teil der Habitatflächen in einer Entfernung von weniger als 4.000 m zu einer Windenergieanlage liegt, die sich innerhalb des EUVogelschutzgebietes "Wismarbucht und Salzhaff" befindet. Ferner führt die zu geringe Größe von Nahrungsgewässern zu einer ungünstigen Einschätzung. Diese Situation war bereits zum Referenzzeitpunkt gegeben, was jedoch bei der ursprünglichen Ermittlung des Erhaltungszustandes nicht berücksichtigt wurde, so dass die Einschätzung des Erhaltungszustandes zum Referenzzeitpunkt von "B" nach "C" geändert werden muss. 112 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Gänsesäger Die aktuelle Einschätzung des Erhaltungszustandes "C" ergibt sich hauptsächlich durch die Bewertung eines Strukturparameters (Anzahl von Altbäumen mit Höhlen im Uferbereich) und durch die Bewertung potenzieller Störungen anhand des Wegesystems in Ufernähe und wasserseitiger Störungen. Beim Abgleich dieser Parameter mit der Situation zum Referenzzeitpunkt ergab sich, dass es seitdem keine nennenswerten Änderungen gab, so dass die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" nach "C" geändert werden muss. Heidelerche Die aktuelle Einschätzung des Erhaltungszustandes "C" ergibt sich vor allem durch die Berücksichtigung des Bewertungsparameters 1.1 "Anteil Trocken- und Magerrasen, Zwergstrauchheiden, WKF, WLK, WLT, TM, TP". Alle abgegrenzten Habitate wurden hinsichtlich dieses Parameters mit "C" bewertet, so dass sich für die Gesamtbewertung ebenfalls der Erhaltungszustand "C" ergab. Diese Situation war bereits auch zum Referenzzeitpunkt gegeben, so dass die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" nach "C" geändert werden muss. Kranich Die aktuelle Ermittlung des Erhaltungszustandes "C" ergibt sich allein schon durch die zu geringe Flächengröße einer Reihe von Bruthabitaten. Da sich die Flächengröße der Bruthabitate seit dem Referenzzeitpunkt nicht wesentlich verändert hat, dieser Parameter bei der ursprünglichen Ermittlung des Erhaltungszustandes aber offensichtlich nicht berücksichtigt wurde, muss auch der ursprüngliche Erhaltungszustand von "B" nach "C" geändert werden. Mittelspecht Da in den größeren Waldkomplexen der Anteil von geeigneten Habitatflächen relativ gering ist, ergibt sich für die in diesen Waldkomplexen liegenden Habitatflächen die Bewertung "C". Da diese Situation bereits auch zum Referenzzeitpunkt gegeben war, muss die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" nach "C" geändert werden. Neuntöter Neben der größten Bewertungseinheit, welche die Offenlandflächen der Halbinsel Wustrow umfasst und für die ein sehr guter Erhaltungszustand ermittelt wurde, gibt es zahlreiche, über das Gesamtgebiet verteilte kleinere Bewertungseinheiten. Ein größerer Teil dieser Flächen ist aufgrund verschiedener Bewertungsparameter mit "C" bewertet worden. Am häufigsten führte dabei die zu geringe Habitatgröße zur Bewertung "C" (in 27 von 39 Fällen). Beim Abgleich der Bewertungsparameter mit der Situation zum Referenzzeitpunkt ergab sich, dass es seitdem keine nennenswerten Änderungen gab, so dass die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" nach "C" geändert werden muss. Rohrweihe Für die Rohrweihe wurde eine Gesamthabitatfläche von 1.793,5 ha abgegrenzt, welche aufgrund von Überlappungen der Nahrungshabitate zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst wurde. Die aktuelle Bewertung dieser Habitatflächen mit "C" ergibt sich aufgrund des geringen Grünlandanteiles an der landwirtschaftlichen Nutzfläche sowie aufgrund der potenziellen Beeinträchtigung durch eine Windenergieanlage (bei Teßmannsdorf), die innerhalb des Schutzgebiets steht. Hinsichtlich beider o. 113 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil g. Faktoren war die Situation zum Referenzzeitpunkt schon so gegeben wie aktuell festgestellt, so dass die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" nach "C" geändert werden muss. Rotmilan Für den Rotmilan wurde eine Gesamthabitatfläche von ca. 1.949,4 ha abgegrenzt, welche aufgrund von Überlappungen der Nahrungshabitate zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst wurde. Die aktuelle Bewertung dieser Habitatflächen mit "C" ergibt sich, wie bei der Rohrweihe, aufgrund des geringen Grünlandanteiles an der landwirtschaftlichen Nutzfläche sowie aufgrund der potenziellen Beeinträchtigung durch eine Windenergieanlage, die sich innerhalb des Schutzgebiets befindet. Hinsichtlich beider o. g. Faktoren war die Situation zum Referenzzeitpunkt schon so gegeben wie aktuell festgestellt, so dass die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" nach "C" geändert werden muss. Schwarzspecht Für den Schwarzspecht wurden drei Habitatkomplexe (Bewertungseinheiten) abgegrenzt. Zwei von diesen wurden schon aufgrund ihrer zu geringen Flächengröße mit "C" bewertet, so dass sich allein durch diesen Parameter insgesamt ein Erhaltungszustand "C" ergibt. Zusätzlich ist in allen Wäldern der Anteil geeigneter Altbuchenbestände so gering, dass auch dieser Parameter den Erhaltungszustand "C" verursacht. Da diese Situation bereits auch zum Referenzzeitpunkt gegeben war, muss die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" nach "C" geändert werden. Seeadler Für den Seeadler wurde aktuell der Erhaltungszustand "C" ermittelt. Die Kategorie "C" ergab sich vor allem durch den sehr hohen Flächenanteil der Habitate, welche durch die im EU-Vogelschutzgebiet "Wismarbucht und Salzhaff" sich befindliche Windkraftanlage potenziell beeinträchtigt werden. Ferner führte auch ein zu dichtes Wegesystem in den Bruthabitaten zum ungünstigen Erhaltungszustand. Da diese Situation bereits auch zum Referenzzeitpunkt gegeben war, muss die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" nach "C" geändert werden. Sperbergrasmücke Neben der größten Bewertungseinheit, welche die Offenlandflächen der Halbinsel Wustrow umfasst und für die ein sehr guter Erhaltungszustand ermittelt wurde, gibt es zahlreiche, über das Gesamtgebiet verteilte kleinere Bewertungseinheiten. Ein größerer Teil dieser Flächen ist aufgrund verschiedener Bewertungsparameter mit "C" bewertet worden. Am häufigsten führten dabei die intensive Nutzung des Umfeldes geeigneter Bruthabitate (15 Fälle) und die zu geringe Habitatgröße (10 Fälle) zum Erhaltungszustand "C". Beim Abgleich dieser Bewertungsparameter mit der Situation zum Referenzzeitpunkt ergab sich, dass es seitdem keine nennenswerten Änderungen gab, so dass die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" nach "C" geändert werden muss. Sturmmöwe Für die Sturmmöwe führte der zu geringe Anteil von Sommergetreidekulturen auf den Ackerflächen (< 20 %) aktuelle zum ungünstigen Erhaltungszustand "C". Da diese Situation bereits auch zum Referenzzeitpunkt gegeben war, muss die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" nach "C" geändert werden. 114 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Tüpfelsumpfhuhn Für das Tüpfelsumpfhuhn wurden 6 Habitate abgegrenzt, deren Habitatqualität aufgrund der geringen Flächengröße mit "C" bewertet wurde. Da in 5 von diesen Habitaten Prädatoren nicht unter Kontrolle zu bekommen sind (keine Insellage), wurden sie zudem hinsichtlich der Beeinträchtigungen ebenfalls mit "C" bewertet. Da diese Situation bereits auch zum Referenzzeitpunkt gegeben war, muss die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" nach "C" geändert werden. Uferschwalbe Für die Uferschwalbe ist aktuell der Erhaltungszustand "C" ermittelt worden, obwohl von den Habitatstrukturen und der Anzahl geeigneter Habitate her sehr gute Bedingungen für die Art vorhanden sind. Die Abstufung in die Kategorie "C" erfolgte hauptsächlich aufgrund der Beeinträchtigungen der Kliffs um Großklützhöved durch das Befliegen mit Luftsportgeräten während der Brutzeit. Diese Kliffs würden ohne die Beeinträchtigungen durch das Befliegen mit Sportgeräten mit der Kategorie "A" bewertet werden. Aufgrund des großen Anteiles dieses Kliffs an der Gesamthabitatfläche (ca. 52 %) und im Zusammenhang mit weiteren "C"-Abschnitten geringeren Ausmaßes ergibt sich eine Abwertung des gesamten Erhaltungszustandes in die Kategorie "C". Da diese Beeinträchtigung bereits zum Referenzzeitpunkt gegeben war, muss die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" nach "C" geändert werden. Wachtelkönig Für den Wachtelkönig wurden drei geeignete Habitatflächen abgegrenzt. Zwei dieser Habitatflächen wurden mit der Kat. B bewertet, die dritte mit der Kat. C. Da die dritte Fläche an der Gesamthabitatfläche einen Anteil von ca. 30 % hat, ergibt sich insgesamt ein Erhaltungszustand "C". Der ungünstige Zustand dieser Fläche ergibt sich durch die intensive Bewirtschaftung. Daraus ergeben sich ein zu geringer Anteil an deckungsreicher Vegetation und eine zu geringe Anzahl von Mahdrefugien. Ein Abgleich dieser Parameter mit dem Referenzjahr führte zu der Erkenntnis, dass diese Situation bereits auch im Jahr 2008 gegeben war und sich die Habitatqualität in den letzten Jahren sogar etwas verbessert hat. Da sich anhand dieser Parameter der Erhaltungszustand "C" auch schon zum Referenzzeitpunkt ergeben hätte, muss die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" nach "C" geändert werden. Weißstorch Für den Weißstorch wurden zwei Habitatkomplexe mit einer Gesamtgröße von ca. 523 ha abgegrenzt. Bei beiden Habitatkomplexen wurde die Habitatqualität aufgrund der geringen Grünlandfläche und des geringen Anteiles von Feucht- und Nassgrünland mit "C" bewertet. Zudem liegt bei beiden Habitatkomplexen ein großer Teil der Habitatflächen in Bereichen, die potenziell durch die im EUVogelschutzgebiet "Wismarbucht und Salzhaff" vorhandene Windenergieanlage gestört werden können, so dass sich auch hinsichtlich der Beeinträchtigungen die Bewertung "C" und insgesamt aktuell der Erhaltungszustand "C" ergab. Da diese Situation bereits auch zum Referenzzeitpunkt gegeben war und seitdem keine nennenswerten Änderungen eingetreten sind, muss die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" nach "C" geändert werden. Wespenbussard Der Erhaltungszustand für den Wespenbussard wurde aktuell mit "C" eingeschätzt. Abgegrenzt wurden zwei Habitatkomplexe mit einer Gesamtgröße von ca. 1.102 ha. In beiden Habitatkomplexen ist die Habitatqualität aufgrund der relativ geringen Flächengröße der Brutwaldkomplexe mit "C" bewer115 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil tet worden. Da sich seit dem Referenzzeitpunkt die Flächengröße der Waldflächen in keinen relevanten Größenordnungen geändert hat, muss die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" nach "C" geändert werden. Zwergschnäpper Für den Zwergschnäpper wurde aktuell der Erhaltungszustand "C" ermittelt. Die Kategorie "C" ergab sich vor allem durch den geringen Anteil von Altbeständen der Rotbuche in allen drei abgegrenzten Bewertungseinheiten. Da sich seit dem Referenzzeitpunkt der Anteil von Altbeständen der Buche in keinen relevanten Größenordnungen geändert hat, muss die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" nach "C" geändert werden. Plausibilitätsprüfung - Erhaltungszustand der Habitate der Rastvogelarten Der Tab. 27 ist zu entnehmen, dass sich ohne Prüfung der Plausibilität im Vergleich zu den Angaben im Standard-Datenbogen bei 10 Rastvogelarten der Erhaltungszustand von günstig (A od. B) zu ungünstig (C) verschlechtert hätte. Eine Art, der Säbelschnäbler, wurde im Vergleich zum StandardDatenbogen mit der VSGLVO M-V neu als Zielart für das EU-VSG aufgenommen, so dass für diese Art bislang noch keine Bewertung des Erhaltungszustandes vorlag. Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung wurde überprüft, worin die Ursachen für die o. g. vermeintlichen Veränderungen der Erhaltungszustände der Arten liegen. Dabei stellte sich heraus, dass auch bei den Rastvogelarten die Unterschiede der Erhaltungszustände in allen Fällen auf die unterschiedliche Methodik der Ermittlung des Erhaltungszustandes zurückzuführen ist. Bei Anwendung der Anlage 13 zum Fachleitfaden "Managementplanung in Natura 2000 Gebieten" (MLUV M-V 2014) auf die Situation im Jahr 2008 (Referenzzeitpunkt: Meldung des EU-VSG an die EU-Kommission) hätte sich in allen Fällen der aktuell ermittelte Erhaltungszustand ergeben, so dass es im Ergebnis der Plausibilitätsprüfung seit dem Referenzzeitpunkt tatsächlich zu keinen Änderungen der Kategorien der Erhaltungszustände der Arten gekommen ist. Dabei ist zu erwähnen, dass vier Rastvogelarten (Blässgans, Graugans, Singschwan und Zwergschwan) allein schon durch die Anwendung des Bewertungsparameters "Zerschneidung durch Windenergieanlagen im Umkreis von 6 km um Schlafplätze (Prüfbereich gemäß TAK)" abgewertet wurden und nur noch den Erhaltungszustand der Kategorie "C" erlangen können. Es handelt sich dabei um Arten, bei denen ein ausgeprägter Wechsel zwischen den Schlafplätzen auf den Gewässern und den Nahrungsflächen auf dem Lande (teilweise über große Strecken) hinweg stattfindet. Sofern solche Arten in den Tierökologischen Abstandskriterien (LUNG M-V 2013) berücksichtigt wurden, ergab sich nach Anlage 13 zum Fachleitfaden die Bewertungskategorie "C", wenn sich innerhalb des EU-VSG bis zu 6 km entfernt von den Schlafplätzen Windkraftanlagen befinden. Da sich innerhalb des Schutzgebiets noch eine Windenergieanlage (bei Teßmannsdorf) befindet, geraten nahezu alle Schlafplätze und Nahrungsflächen dieser Arten in die entsprechende Bewertungskategorie "C" für diesen Parameter. Bei einer weiteren Artengruppe ergab sich der ungünstige Erhaltungszustand "C" ausschließlich bzw. überwiegend durch mangelnden oder nicht vorhandenen Schutz vor einer Bejagung an den Rastgewässern. Zu dieser Gruppe zählen folgende Wasservogelarten: Höckerschwan, Bergente, Reiherente, Schellente und Blässhuhn. 116 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Tab. 27: Aktueller und anzustrebender Erhaltungszustand der Habitate der relevanten Rastvogelarten Art Bergente Blässgans Blässhuhn Eiderente Graugans Höckerschwan Odinshühnchen Ohrentaucher Pfuhlschnepfe Reiherente Säbelschnäbler Schellente Singschwan Zwergschwan Angestrebter Erhaltungszustand aktueller langfristig Status Rechtsgrund- Erhaltungszustand der Vogelhabitate Erhaltungszustand erreichbarer kurzfristig bis lt. SDB lage lt. SDB der Vogelhabitate Erhaltungszustand mittelfristig r r r r r r r r r r r r r r B [C] B [C] B [C] B B [C] B [C] B B [A] B [C] B [C] B [C] B [C] B [C] C C C B C C B A C C C C C C VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V VSGLVO M-V B (Erhalt, vE) A (Erhalt, wE) B (Erhalt, wE) B (Erhalt) B (Erhalt, wE) B (Erhalt, wE) B (Erhalt) A (Erhalt) B (Erhalt, wE) B (Erhalt, vE) B (Erhalt, wE) B (Erhalt, wE) A (Erhalt, wE) A (Erhalt, vE) B A B B B B B A B B B B A A (Erhalt) (Erhalt) (Erhalt) (Erhalt) (Erhalt) (Erhalt) (Erhalt) (Erhalt) (Erhalt) (Erhalt) (Erhalt) (Erhalt) (Erhalt) (Erhalt) Erläuterungen: Spalte 3: Erhaltungszustand in Klammern ist das Ergebnis der Plausibilitätsprüfung Nachfolgend werden die Rastvogelarten aufgeführt, bei denen sich im Vergleich zur Einschätzung des Erhaltungszustandes im Standard-Datenbogen eine Verschlechterung von einem günstigen (Kat. A od. B) zu einem ungünstigen (Kat. C) Erhaltungszustand ergeben hat. Bei diesen Arten wurde im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung untersucht, ob tatsächlich eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes eingetreten ist, oder ob diese vermeintliche Verschlechterung auf andere Ursachen (z. B. durch unterschiedliche Methoden der Bewertung) zurückzuführen ist. Blässgans, Graugans, Singschwan und Zwergschwan Für diese Arten wurde jeweils eine Bewertungseinheit mit einer größeren Anzahl von Teilhabitaten abgegrenzt und aktuell der Erhaltungszustand "C" ermittelt. Da bei allen vier Arten ein sehr großer Anteil der Teilhabitate durch im EU-Vogelschutzgebiet befindliche Windenergieanlage potenziell beeinträchtigt wird, ergibt sich für diese Habitate hinsichtlich der Beeinträchtigungen die Bewertungskategorie "C", was aufgrund des großen Anteiles an der Gesamthabitatfläche jeweils zum Erhaltungszustand "C" führt. Da diese Situation bereits auch zum Referenzzeitpunkt gegeben war, muss die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" bei allen vier Arten nach "C" geändert werden. Höckerschwan Beim Höckerschwan wurden von den 12 abgegrenzten Bewertungseinheiten 8 hinsichtlich der Störungen durch menschliche Präsenz mit "C" bewertet. Diese Habitate nehmen ca. 62 % der Gesamthabitatfläche ein, so dass sich durch diesen hohen Flächenanteil der Erhaltungszustand "C" für diese Art ergibt. Darüber hinaus unterliegt der Höckerschwan dem Jagdrecht und ist durch die JagdZVO M-V an seinen Rastgewässern von der Bejagung nicht ausgenommen. Dadurch wurden alle Habitate des Höckerschwans hinsichtlich des Bewertungsparameters 2.2 mit "C" bewertet. Da die Beeinträchtigungen dieser Habitate in dem aktuell festgestellten Ausmaß nicht unterschieden ist vom Ausmaß zum Referenzzeitpunkt, muss die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" nach "C" geändert werden. 117 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Bergente, Reiherente, Schellente und Blässhuhn Der ungünstige Erhaltungszustand "C" ergab sich bei diesen Wasservogelarten ausschließlich durch den mangelnden oder nicht vorhandenen Schutz vor einer Bejagung an den Rastgewässern. Während Schellente und Blässhuhn nach der JagdZVO M-V an und auf Gewässern bejagt werden können, ist für die Bergente und die Reiherente die Jagdzeit aufgehoben, so dass diese Arten formal nicht bejagt werden dürfen. Da die letztgenannten Arten jedoch oft vergesellschaftet mit Arten vorkommen, die bejagt und von diesen nicht immer sicher unterschieden werden können (insbesondere Tafelente, Schellente und Blässhuhn) kann in der Praxis nicht ausgeschlossen werden, dass es trotz Aufhebung der Jagdzeit zur Bejagung von Berg- und Reiherente kommt. Die Regelungen in der JagdZVO M-V zum Schutz dieser Arten sind daher unzureichend, so dass auch bei diesen Arten bezüglich des auf die JagdZVO M-V bezogenen Bewertungsparameters die Kategorie "C" vergeben wurde. Da die oben beschriebene Situation hinsichtlich der Bejagung dieser Arten bereits zum Referenzzeitpunkt gegeben war, muss die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes für alle aufgeführten Arten von "B" nach "C" geändert werden. Pfuhlschnepfe Für die Pfuhlschnepfe wurden 30 Habitate ausgewiesen. Der aktuell ermittelte Erhaltungszustand "C" ergibt sich vor allem dadurch, dass 11 Habitate durch Freizeitaktivitäten gestört werden und diese Habitate somit hinsichtlich der Beeinträchtigungen mit "C" bewertet wurden. Diese Habitate nehmen 37 % der Gesamthabitatfläche ein, so dass sich durch diesen hohen Flächenanteil der Erhaltungszustand "C" für diese Art ergibt. Da die Beeinträchtigungen dieser Habitate in dem aktuell festgestellten Ausmaß bereits zum Referenzzeitpunkt bestanden, muss die ursprüngliche Einschätzung des Erhaltungszustandes von "B" nach "C" geändert werden. I.3.3 Funktionsbezogene Erhaltungsziele Funktionsbezogene Erhaltungsziele (Tab. 28 und 29) ergeben sich für alle Schutzobjekte und für das gesamte Schutzgebiet aus der Defizitanalyse, wobei eine Differenzierung in Sicherung des Status-quo (Erhalt durch S = Schutz, N = Nutzung oder P = Pflege), Wiederherstellung und vorrangige und wünschenswerte Entwicklung erfolgt. Da sich die Erhaltungsziele der Schutzobjekte auf das gesamte Schutzgebiet beziehen, kann es durch räumliche Überlagerungen zu konkurrierenden Zielstellungen kommen. Daher wurden die Erhaltungsziele von allen Arten hinsichtlich ihrer räumlichen Überschneidung und der dadurch möglichen Konkurrenz überprüft. Im Gegensatz zu den Darstellungen in Tab. 26 und 27, in denen Entwicklungsziele ausschließlich auf Gebietsebene aufgeführt werden, sind in den folgenden Tab. 28 und 29 auch Entwicklungsziele berücksichtigt worden, die zu einer Verbesserung von Teilflächen führen können, ohne dabei den Erhaltungszustand insgesamt verbessern zu können. 118 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Tab. 28: Funktionsbezogene Erhaltungsziele der managementrelevanten Brutvogelarten nach VS-RL Schutzobjekt Austernfischer Brandgans Brandseeschwalbe Erhaltungsziel Fischadler Fläche (ha) Ortsbezeichnung / Teilfläche Schutz und Nutzung von kurzgrasigem, weiträumig offenem Salzgrünland, Schutz der Strände, Inseln und Halbinseln sowie anderer Bereiche der Küste und der Bodden vor Störungen, Schutz vor Bodenprädatoren S, N 956,4 Breitling, Langenwerder, HI Wustrow mit Kieler Ort, Ostufer Salzhaff, innere Gewässer Poel, südl. Wismarbucht bis Eggerswiek, Walfisch Reduzieren von Störungen wE 110,3 003 Kieler Ort Schutz vor Störungen und Nutzung von kurzgrasigem Salzgrünland mit Prielen und Röten auf Inseln und Halbinseln sowie an anderen Bereichen der Küste und der Bodden mit angrenzenden Flachwasserbereichen, Schutz vor Bodenprädatoren S, N 3 723,8 Reduzieren von Störungen wE 433,7 Verstreut in der inneren Wismarbucht, Breitling, Langenwerder, HI Wustrow mit Kieler Ort und Kroy, Ostufer Salzhaff, 001 Kieler Ort 10 176,8 Brut: Kieler Ort, Langenwerder, Inseln im Breitling, Walfisch; Nahrungsgewässer: rings um Poel, innere Wismarbucht, Salzhaff wE 70,8 001g Kieler Ort, 001o Insel im südlichen Breitling, 001d Teilbereiche Walfisch Erhalt von Bodenabbruchkanten von steilen Uferwänden an Flüssen und Seen, ersatzweise auch von Erdabbaustellen und Wurzeltellern geworfener Bäume in Gewässernähe (Nisthabitat) sowie ufernahen Bereichen fischreicher Stand- und Fließgewässer mit ausreichender Sichttiefe und uferbegleitenden Gehölzen (Nahrungshabitat mit Ansitzwarten), Schutz vor Störungen S 165,3 Plastbach mit Stausee Farpen, Hellbach Bruthabitatangebot vergrößern (Schaffung künstl. Steilwände), Störungen reduzieren wE 99,1 001 Stausee Farpen Renaturierung wE 28,9 002 Plastbach 621,9 Stausee Farpen als Nahrungsgebiet und umliegende Wälder mit potenziellen Bruthabitaten Schutz von Inseln in der Wismarbucht mit kurzgrasigen Grünlandbereichen und umgebende fischreiche und klare Flachwasserbereiche, Schutz vor Störungen und Bodenprädatoren Gehölzstrukturen >3m entfernen Eisvogel Art des Zieles Erhalt von unzerschnittenen Landschaftsbereichen (insbesondere im Hinblick auf Windenergieanlagen) mit fischreichen Gewässern mit ausreichender Sichttiefe und mit herausragenden Altbäumen in Wäldern oder Altbäumen an Waldrändern sowie anderen exponierten Horstunterlagen (z. B. Stromleitungsmasten) S S 119 Bemerkung S hinsichtlich Bodenprädatoren: Inseln N: bezogen auf Salzgrünland S hinsichtlich Bodenprädatoren: Inseln N: bezogen auf Salzgrünland Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Schutzobjekt Erhaltungsziel Flussseeschwalbe Schutz von fischreichen Gewässern mit ausreichender Sichttiefe sowie Erhalt durch Nutzung und Pflege von vegetationsarmen oder kurzgrasigen Flächen, Freihalten der Inseln wie Langenwerder, Walfisch und Kieler Ort von Bodenprädatoren, Schutz vor Störungen Gänsesäger Erhalt von störungsarmen Abschnitten der Ostseeküste mit hoher Sichttiefe und möglichst geringen fischereilichen Aktivitäten (bezogen auf Stellnetze) sowie Schutz von nahe gelegenen Altbaumgruppen oder Altbäumen mit Großhöhlenangebot (einschließlich Kopfweiden, Pappeln) als Nisthabitat Schaffung von zusätzlichen Nisthöhlenangeboten, Unterbinden von landund wasserseitigen Störungen Heidelerche Art des Zieles S, N, P S wE Schutz, Nutzung und Pflege von lichten Kiefernwäldern auf Sandstandorten, trockenen Randbereichen und Lichtungen (einschließlich Schneisen und Kahlschlägen) von Kiefernwäldern mit lückiger und überwiegend niedriger Vegetation (insbesondere Zwergstrauchheiden und Sandmagerrasen, aber auch trockene Gras- oder Staudenfluren oder ähnliche Flächen, Wegränder und Säume im Übergang zwischen Wald und Offenland), Pflege von nicht genutzten Offenlandflächen im Umfeld der Kiefernwälder S,P,N Anteil Trocken und Magerrasen oder ähnlicher Flächen durch Umwandlung von Acker erhöhen wE Kranich Erhalt von nassen Waldbereichen, wasserführenden Söllen und Senken, Mooren, Sümpfen, Verlandungszonen von Gewässern und renaturierten Poldern angrenzend oder nahe landwirtschaftlich genutzten Flächen (insbesondere Grünland), Schutz vor Störungen Küstenseeschwalbe Erhalt von völlig oder fast vegetationslosen, kiesigen und sandigen Stellen an der Küste, v. a. Langenwerder, Walfisch und Kieler Ort sowie benachbarten, klaren und fischreichen Flachwasserzonen der Ostsee, Schutz vor Störungen S, N S 120 Fläche (ha) Ortsbezeichnung / Teilfläche 9 872,0 Kieler Ort, Langenwerder, Inseln im Breitling, NSG Rustwerder/Fauler See, Walfisch, Haken südl. Poel 4 551,3 Küsten der inneren und äußeren Wismarbucht, rings um Poel, Breitling, HI Wustrow, Salzhaff 4 551,3 Küsten der inneren und äußeren Wismarbucht, rings um Poel, Breitling, HI Wustrow, westliches Salzhaff 50 Nistenkästen wurden bereits im Herbst 2014 aufgehängt 314,2 im Bereich armer Böden östl. des Breitlings und des Salzhaffs P: bezogen auf Pflege von nicht genutzten Offenlandflächen im Umfeld der Kiefernwälder 262,1 Bemerkung alle Nahrungsflächen 1 538,2 verteilt im gesamten EUVSG, Konzentration von geeigneten Bruthabitaten im Waldkomplex östl. von Strömkendorf und auf der HI Wustrow 9 332,8 Bruthabitate: Sandstrände im Bereich der Haken und Inseln; Nahrungshabitate: östl. Wohlenberger Wiek bis Ostteil Salzhaff N: bezogen auf Grünland und Acker Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Ortsbezeichnung / Teilfläche 11 171,2 mit Ausnahme der Intensivstrände nahezu an allen Küsten- und Boddenufern verbreitet S 142,3 Erlenbruch südl. Eggerswiek, Waldkomplex Redentiner Tannen, Laubwald nördöstl. Stausee Farpen, Bestand auf der HI Wustrow Anteil alter rauborkiger Bestände erhöhen, Totholzanteil erhöhen wE 385,8 002 ges. Waldkomplex Redentiner Tannen Anteil alter, rauborkiger Bestände erhöhen wE 230,7 004 ges. Wald HI Wustrow Erhaltungsziel Mittelsäger Erhalt von Inseln und Halbinseln sowie Salzgrünland mit einzelnen Büschen und Hochstaudenfluren (Bruthabitat) in Verbindung mit Sandbänken (Ruheplätze) sowie angrenzenden fischreichen Flachwasserzonen mit ausreichender Sichttiefe (Nahrungshabitat) mit möglichst geringen fischereilichen Aktivitäten (bezogen auf Stellnetze), Schutz vor Störungen Mittelspecht Art des Zieles Fläche (ha) Schutzobjekt Erhalt von Laub- und Laub-NadelMischwäldern mit ausreichend hohen Anteilen an Altbeständen und stehendem Totholz sowie mit Beimischungen älterer grob-borkiger Bäume (u. a. Eiche, Erle und Uraltbuchen) S Erhalt von strukturreichen Hecken, Waldmänteln, Strauchgruppen oder dornigen Einzelsträuchern mit angrenzenden als Nahrungshabitat dienenden extensiv bewirtschafteten Grünlandflächen, Gras- oder Staudenfluren oder S, N, P ähnlichen Flächen (ersatzweise Säume), Heide- und Sukzessionsflächen mit Einzelgehölzen oder halboffenem Charakter, Strukturreichen Verlandungsbereichen von Gewässern mit Gebüschen und halboffenen Mooren 879,5 Hecken, Gebüsch- und Grünlandflächen im gesamten Schutzgebiet verteilt, Halboffenlandschaft auf der HI Wustrow Neuntöter Schaffung von extensiv genutzten Ackerrandstreifen mit Grünlandcharakter wE 209,1 010 Flächen am Stover Bach,012 Wodorfer Wiesen,029 Rustwerder,032 Fliemstorfer Huk Anteil dorniger Sträucher erhöhen und Schaffung von extensiv genutzten Ackerrandstreifen mit Grünlandcharakter wE 38,5 024 südlicher Breitling bei Fährdorf Flächengröße des Nahrungshabitats erhöhen und Schaffung von extensiv genutzten Ackerrandstreifen mit Grünlandcharakter wE 20,8 037 Ackerflächen bei Steinbeck 121 Bemerkung bewirkt langfristig eine Vergrößerung der Habitatfläche bewirkt langfristig eine Vergrößerung der Habitatfläche N, P: bezogen auf Grünlandbereiche, P: Erhalt der Qualität und Quantität der Hecken mit dornigen Sträuchern, Erhalt der Offenlandschaft mit dornigen Sträuchern auf Wustrow Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Schutzobjekt Reiherente Erhaltungsziel Erhalt von deckungsreichen Inseln und Halbinseln der flachen Bodden und Meeresbuchten, vorzugsweise im Bereich von Lachmöwenkolonien sowie umgebenden störungsarmen Gewässern mit ausgeprägter Submersvegetation, Schutz vor Störungen und Bodenprädatoren Störungen reduzieren Rohrdommel Rohrweihe Rotmilan Erhalt von breiten und weitgehend ungenutzten Verlandungszonen mit Deckung bietender Vegetation (insbesondere Alt-Schilf- und/oder typhabestimmte Röhrichte), in Verbindung mit Nahrungsreichen Flachwasserbereichen an der Boddenküste, an Seen, Torfstichen, Fischteichen, Flüssen, offenen Wassergräben oder in renaturierten Poldern, Schutz vor Störungen möglichst unzerschnittene Landschaftsbereiche (insbesondere im Hinblick auf Hochspannungsleitungen und Windenergieanlagen) mit störungsarmen, weitgehend ungenutzten Röhrichten mit möglichst hohem Anteil an flach überstauten Wasserröhrichten und geringem Druck durch Bodenprädatoren (auch an Kleingewässern) und mit ausgedehnten Verlandungszonen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen (insbesondere Grünland) als Nahrungshabitat Art des Zieles Fläche (ha) Ortsbezeichnung / Teilfläche S 850,0 Kieler Ort, Kap Kirchmesse, Langenwerder, Inseln im südl. Breitling, Walfisch, Brandenhusener Haken wE 570,7 Nahrungshabitate 001 Kieler Ort und 002 Langenwerder 178,3 HI Wustrow, Hellbachmündung, Poel: Am Schwarzen Busch, Vorwerk, Stausee Farpen, westl. Hof Redentin, Mündung Fauler Bach 1 793,5 Röhrichtflächen und Grünlandflächen im gesamten Schutzgebiet verteilt zusätzliche Grünlandflächen im gesamten Schutzgebiet S S Umwandlung Acker in Grünland wE 537,4 Rückbau der Windenergieanlage wE 1 793,5 bei Teßmannsdorf 1 949,4 Wälder, Feldgehölze und Baumreihen sowie Grünlandflächen im gesamten Schutzgebiet Erhalt von möglichst unzerschnittenen Landschaftsbereichen (insbesondere im Hinblick auf Hochspannungsleitungen und Windenergieanlagen) mit Laubwäldern und Laub-NadelMischwäldern mit Altbeständen und Altbäumen insbesondere im Waldrandbereich sowie einem störungsarmen Horstumfeld, ersatzweise auch Feldgehölze und Baumreihen (Bruthabitat) und mit hohen Grünlandanteilen sowie möglichst hoher Strukturdichte (Nahrungshabitat) S 122 Bemerkung Neuausweisung von Grünlandflächen zur Erhöhung des Anteiles an Grünland in der Bewertungseinheit Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Schutzobjekt Rotschenkel Säbelschnäbler Sandregenpfeifer Schnatterente Erhaltungsziel Art des Zieles Fläche (ha) Ortsbezeichnung / Teilfläche Bemerkung Neuausweisung von Grünlandflächen zur Erhöhung des Anteiles an Grünland in der Bewertungseinheit Umwandlung Acker in Grünland wE 1 535,0 zusätzliche Grünlandflächen im gesamten Schutzgebiet Rückbau der Windenergieanlage wE 1 949,4 bei Teßmannsdorf Schutz und Nutzung von Salzgrünland mit kurzgrasigen Bereichen und höherer Vegetation sowie Prielen und Röten auf Inseln und Halbinseln sowie an anderen Bereichen der Küsten und Bodden, kleinflächigen Feucht- und Nassgrünlandbereichen oder temporär versumpften Gebieten mit nicht zu hohem Graswuchs, Schutz vor Störungen S, N 446,8 Herrwisch (westl. Eggers Wiek), NSG Rustwerder/Fauler See, westl. Kirchsee, Breitlingswiesen, Langenwerder, Neu Wodorfer Wiesen, Mündung Stover Bach, Rustwerder/Boiensdorfer Werder, östl. Boiensdorfer Werder Gehölzstrukturen > 3 m entfernen wE 106,0 007 Vorwerker Wiesen Schutz und Nutzung von kurzgrasigem Salzgrünland mit Prielen und schlickigen Röten auf bodenprädatorenfreien Inseln und Halbinseln sowie an anderen Bereichen der Küsten und Bodden, Schutz vor Störungen S, N 349,2 Herrwisch (westl. Eggers Wiek), NSG Rustwerder/Fauler See, westl. Kirchsee, Breitling, Langenwerder, Mündung Stover Bach, Rustwerder/Boiensdorfer Werder Gehölzstrukturen >3m entfernen wE 106,0 010 Vorwerker Wiesen S und N: bezogen auf Salzgrünland und Nasswiesen vE: bezogen auf Schutz vor Bodenprädatoren Schutz von Strandabschnitten, vorzugsweise mit vorgelagerten Windwattflächen sowie auch mit angrenzendem kurzgrasigen Salzgrünland, auf bodenprädatorenfreien Inseln und Halbinseln sowie an anderen Bereichen der Küsten und Bodden mit möglichst geringem Druck durch Bodenprädatoren, Schutz vor Störungen S, N 411,2 Tarnewitzer Huk, Hohen Wieschendorfer Huk, Eggers Wiek, Fliemsdorfer Huk, Walfisch, Tonnenhof, NSG Rustwerder/Fauler See, Kirchsee, S: bezogen auf Strände Brandenhusener Haken, N: durch Beweidung des Salzgrünlandes Fährort, Breitling, Rustwerder/Boiensdorfer Werder, Langenwerder, Kieler Ort, nordöstl. Salzhaffufer, Nordufer Poel Störungen reduzieren wE 54,9 004 Kieler Ort Schutz von flachen Bodden und Küstengewässern mit ausgeprägter Submersvegetation sowie deckungsreichen Uferbereichen (vorzugsweise Inseln), Schutz vor Störungen S 123 2 062,2 Herrwisch (westl. Eggers Wiek), Ritenkoppel (Fliemstorfer Huk), Walfisch, NSG Rustwerder/Fauler See, Kirchsee, Breitling, Langenwerder, Große Wiek, Kieler Ort, boddenseitige Ufer HI Wustrow, Hellbachmündung, östl. Salzhaff Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Ortsbezeichnung / Teilfläche 2 718,6 Brut: Walfisch, Langenwerder, Kieler Ort, Nahrungshabitat: Acker- und Grünlandflächen im 4 km Puffer S 779,9 Wald HI Wustrow, Redentiner Tannen, Waldkomplex rings um Stausee Farpen wE 385,8 002 Redentiner Tannen S 13 805,9 Brutwälder: HI Wustrow, Teßmannsdorfer Tannen, Redentiner Tannen, Waldkomplex rings um Stausee Farpen, Wald bei Eggerstorf Rückbau der Windenergieanlage wE 13 805,9 bei Teßmannsdorf Störungen im Brutwald reduzieren wE 427,4 Erhaltungsziel Schwarzkopfmöwe Erhalt von störungsarmen Inseln mit leicht erhöhten, flachen Stellen und lückiger, niedriger Vegetation sowie Lach- oder Sturmmöwenkolonien; Schutz vor Bodenprädatoren, Schutz von offener Kulturlandschaft als zusätzliches Nahrungshabitat Schwarzspecht Schutz von größeren, vorzugsweise zusammenhängenden Laub-, Nadel- und Mischwäldern mit ausreichend hohen Anteilen an Altbeständen und Totholz Flächenanteil alter Buchenbestände erhöhen, Totholzanteil erhöhen Seeadler Art des Zieles Fläche (ha) Schutzobjekt Erhalt von möglichst unzerschnittenen Landschaftsbereichen (insbesondere im Hinblick auf Hochspannungsleitungen und Windenergieanlagen) mit störungsarmen Wäldern (vorzugsweise Laub- und Laub-Nadel- Mischwälder (ersatzweise Feldgehölze) mit ausreichend hohen Anteilen an Altbeständen als Bruthabitat sowie fisch- und wasservogelreiche größere Gewässer als Nahrungshabitat (Küstengewässer, Buchten, Salzhaff) Erhalt von Hecken, Gebüschen und Waldrändern mit einer bodennahen Schicht aus dichten, dornigen Sträuchern und Nutzung angrenzender offener Flächen (vorzugsweise Feuchtund Nassgrünland, Trockenrasen, Hochstaudenfluren, Gras- oder Staudenfluren oder ähnliche Flächen) S S, N,P Verringerung des Anteiles intensiv genutzter Grünland- od. Ackerflächen im Umfeld der Habitate (Ackerrandstreifen mit Grünlandcharakter); wE 124 Redentiner Tannen, Waldkomplex rings um Stausee Farpen 468,1 Hecken, Gebüsch- und Grünlandflächen im gesamten Schutzgebiet verteilt, Halboffenlandschaft auf der HI Wustrow 219,5 002 Hellbach, 003 Klein Strömkendorf, 004 Blowatz, 005 östl. Zaufe, 006 Wodorfer Wiesen O, 007 Wodorfer Wiesen N, 008 Damekow, 009 u. 010 Vorwerker Wiesen, 011 Pierwarder, 012 Fährdorf Ausbau, 014 Ritenkoppel, 015 Herrwisch, 016 Timmendorf N, 017 Rethmoor, 020 Großklützhöved , 021 Kleinklützhöved, 022 Steinbeck Sperbergrasmücke Bemerkung N, P: bezogen auf Grünlandbereiche, P: Erhalt der Qualität und Quantität der Hecken mit dornigen Sträuchern, Erhalt der Halboffenlandschaft mit dornigen Sträuchern auf HI Wustrow Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Schutzobjekt Sturmmöwe Ortsbezeichnung / Teilfläche 4 463,1 Brut: Walfisch, Langenwerder, Kieler Ort, Breitlingsinseln; Nahrungshabitat: Ackerund Grünlandflächen im 4 km Puffer 533,3 Ackerflächen im 4 km Puffer um die Bruthabitate 151,0 HI Wustrow, Hellbachmündung, Neu Wodorfer Wiesen, Poel am schwarzen Busch, westl. Hof Redentin S 68,2 Groß- u. Kleinklützhöved, Wohlenberger Wiek, Hohen Wieschendorfer Huk, Fliemstorfer Huk, Hobenbucht, sö Redentin; Süd-, WestNordküste Poel; nö Breitlingsufer, Boiensdorfer Werder, HI Wustrow Unterbindung des Befliegens von Kliffs mit Sportgeräten wE 15,0 004 Großklützhöved Schutz und Nutzung von Grünland (vorzugsweise Feucht- und Nassgrünland) mit Deckung gebender Vegetation, flächiger Hochstaudenfluren, Seggenriede sowie Gras- oder Staudenfluren oder ähnlichen Flächen S,N 154,7 Hellbachmündung, Wodorfer Wiesen, westlich Alt Bukow wE 46,6 002 westlich Alt Bukow 523,3 verstreut liegende Grünlandflächen im östl. Teil der Landfläche des Schutzgebiets Schutz von störungsarmen Dünen und trockeneren Bereichen des küstennahen Grünlandes sowie küstennaher landwirtschaftlicher Nutzflächen mit guter Nahrungsverfügbarkeit; Schutz der Hauptbrutgebiete (Inseln Langenwerder, Walfisch und Kieler Ort), Schutz vor Bodenprädatoren, Schutz vor Störungen Anteil von Ackerflächen mit Sommergetreidekulturen erhöhen Tüpfelsumpfhuhn Art des Zieles Fläche (ha) Erhaltungsziel Erhalt von störungsarmen Verlandungsbereichen von Gewässern, lockeren Schilfröhrichten mit kleinen Wasserflächen, Torfstichen, seggen- und binsenreichen Nasswiesen Schutz von aktiven Steilküsten S vE S Uferschwalbe Wachtelkönig Weißstorch Erhöhung Anteil deckungsreicher Vegetation und Anzahl von Mahdrefugien, Nutzungsintensität verringern Erhalt möglichst unzerschnittener Landschaftsbereiche im Hinblick auf Hochspannungsleitungen und Windenergieanlagen mit hohen Anteilen an (vorzugsweise frischen bis nassen) Grünlandflächen sowie Kleingewässern und feuchten Senken (Nahrungshabitat) sowie Gebäude und Vertikalstrukturen in Siedlungsbereichen (Horststandort) S, N 125 Bemerkung erforderliche Anbaufläche mit Sommergetreide, um Anteil von 20 % an Kulturarten auf Acker zu erzielen N: extensive Nutzung von -Grünlandflächen im Gesamtgebiet Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Schutzobjekt Erhaltungsziel Wespenbussard Erhalt von unzerschnittenen Landschaftsbereichen (insbesondere im Hinblick auf Hochspannungsleitungen und Windenergieanlagen) mit möglichst großflächigen und störungsarmen Waldgebieten (vorzugsweise Laub- oder Laub-Nadel-Mischwälder) mit ausreichend hohen Anteilen an Altbeständen als Bruthabitat und mit Offenbereichen mit hoher Strukturdichte (insbesondere Trocken- und Magerrasen, Heiden, Feucht- und Nassgrünland, Säume, Gras- oder Staudenfluren oder ähnliche Flächen nahe des Brutwaldes) Zwergschnäpper Schutz von Laub- und Laub-NadelMischwäldern mit ausreichend hohen Anteilen an Beständen mit stehendem Totholz (Höhlungen als Nistplatz), mit wenig oder fehlendem Unter- und Zwischenstand sowie gering ausgeprägter oder fehlender Strauch- und Krautschicht (Hallenwälder) Erhöhung des Anteiles an Altholzbeständen (Buche >120 Jahre) Zwergseeschwalbe Schutz von störungsarmen, völlig oder fast vegetationslosen, kiesigen und sandigen Stellen an der Küste ohne Bodenprädatoren (Bruthabitat), Schutz von in Verbindung mit dem Bruthabitat stehenden klaren und fischreichen Flachwasserzonen der Ostsee (Nahrungshabitat) Art des Zieles Fläche (ha) Ortsbezeichnung / Teilfläche 1 100,7 HI Wustrow, Waldkomplex Redentiner Tannen mit Grünland und Ackerflächen im 1 km Puffer S 625,8 Altholzbestände auf HI Wustrow, Waldkomplex Redentiner Tannen, Wald nördl. Eggerstorf wE 358,5 002 Waldkomplex Redentiner Tannen S S 126 2 924,0 sandige und kiesige Stellen ausreichender Größe als Bruthabitate verteilt über die gesamte Küste, Flachwasserzone der Ostsee und Bodden als Nahrungshabitat Bemerkung Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Tab. 29: Funktionsbezogene Erhaltungsziele der managementrelevanten Rastvogelarten nach VS-RL Schutzobjekt Erhaltungsziel Bergente Schutz von zur Ostsee hin offene Bodden und flache Meeresbuchten bei Wassertiefen zwischen 2 und 8 m als Nahrungshabitat, Schutz von benthischen Mollusken, möglichst geringe fischereilichen Aktivitäten (bezogen auf Stellnetze) sowie Schutz der Tagesruheplätze (windgeschützte Buchten oder kleine Seen in der Nähe der Nahrungsgewässer) vor Störungen Jagdverbot durch JagdZVO MV für das gesamte Wassergeflügel einführen (Berücksichtigung vergesellschafteter Arten) Blässgans Blässhuhn Eiderente Art des Zieles Fläche (ha) S 6 456,5 innere Wismarbucht in 2-8 m Tiefe; westl. Salzhaff, Kroy, Kielung, Gollwitz und Gr. Wiek in 2-8 m Tiefe; NWTeilbereich Kirchsee; Stausee Farpen vE 6 456,5 alle Rastgewässer Schutz vor Störungen von flachen Küstengewässern mit größeren Bereichen als Schlafgewässer und landseitig nahe gelegenen Bereichen als Sammelplätze sowie Schutz von vor Störungen und Zerschneidung große unzerschnittener und möglichst landwirtschaftlich genutzter Flächen als Nahrungshabitat S 10 813,5 Windenergieanlage entfernen, E-Freileitung entfernen; wE 10 813,5 Erhalt von flachen Küsten- und Boddengewässern mit störungsarmen windgeschützten Bereichen und reicher Submersvegetation oder reichem Angebot benthischer Mollusken, Schutz vor Störungen Jagdverbot durch JagdZVO MV für das gesamte Wassergeflügel einführen (Berücksichtigung vergesellschafteter Arten) ganzjähriger Schutz offener Meeresbereiche (2-15 m Wassertiefe) mit reichhaltigen Beständen benthischer Mollusken vor Störungen durch Schiffe und Windenergieanlagen und möglichst geringe fischereiliche Aktivitäten (bezogen auf Stellnetze); Schutz vor Ölverschmutzung Ortsbezeichnung / Teilfläche Rastgewässer: große Abschnitte der inneren Wismarbucht, Kirchsee, Fauler See, Salzhaff, Kroy u. Breitling in 0-2 m Tiefe und Stausee Farpen; Nahrungshabitat: Grünland >50 ha und Ackerfeldblöcke > 50 ha im gesamten Schutzgebiet Windenergieanlage bei Teßmannsdorf, EFreileitung westl. Roggow S 5 920,0 Boltenhagenbucht, innere Wismarbucht, Kirchsee, Fauler See, Salzhaff, Kroy u. Breitling in 0-3 m Tiefe wE 5 920,0 alle Rastgewässer 14 127,7 gesamter Anteil des offenen Meeres im Schutzgebiet mit 2-15 m Tiefe S 127 Bemerkung Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Schutzobjekt Graugans Erhaltungsziel Fläche (ha) Ortsbezeichnung / Teilfläche Schutz größerer Gewässer (insbesondere Salzhaff und flache Meeresbuchten) mit Sandbänken, Flachwasserbereichen und Buchten als Ruheund Schlafplatz vor Störungen und Schutz vor Zerschneidung landseitig angrenzender Bereiche als Sammelplätze und landwirtschaftlich genutzte Flächen, Schutz vor Störungen S 11 060,7 Rastgewässer: Lieps, südwestl. innere Wismarbucht, Walfisch, Kirchsee, Fauler See, östl. Salzhaff, Kroy u. Breitling in 0-2 m Tiefe und Stausee Farpen; Nahrungshabitat: Acker- und Grünland bis zu 1 km entfernt vom Rastgewässer, Ackerfeldblöcke >50 ha bis zu 6 km entfernt; Windenergieanlage entfernen wE 11 060,7 Windenergieanlage bei Teßmannsdorf Störungen der Rastgewässer reduzieren wE 2 700,0 Rastgewässer 2 390,3 Lieps, Walfisch, große Abschnitte der inneren Wismarbucht, Kirchsee, Fauler See, Salzhaff, Kroy u. Breitling in 0-1 m Tiefe; Schutz von Flachwasserbereichen (bis ca. 1 m Wassertiefe) mit reicher Submersvegetation vor Störungen Höckerschwan Art des Zieles S Störungen der Rastgewässer reduzieren wE 1 004,2 Teilflächen in den Habitaten 001 Salzhaff, 007 südl. Breitling über Redentiner Bucht bis Wismar, 009 Eggers Wiek bis Wendorf in JagdZVO M-V Jagdverbot im Gewässer- und -randbereich analog jagdbaren Wildgänsen einführen wE 2390,3 alle Rastgewässer 413,4 Salzgrünland: Herrwisch (westl. Eggers Wiek), Ritenkoppel (Fliemstorfer Huk), NSG Fauler See/Rustwerder, Pierklader (Kirchsee), Breitling, NSG Rustwerder/Boiensd., Langenwerder, Wodorfer Wiesen 17 881,2 offenes Meer, innere Wismarbucht, nördl. Breitling und westl. Salzhaff in 2-10 m Tiefe Odinshühnchen Schutz von Strandseen; Nutzung von Salzgrünland mit Prielen und Röten und renaturierten Poldern Ohrentaucher Schutz großflächiger fisch- und polychaetenreicher Küstengewässer und Meeresgebiete bis 20 m Wassertiefe vor Störungen von Oktober bis Mai (insbesondere durch Schiffe und Windenergieanlagen) und möglichst geringen fischereilichen Aktivitäten (bezogen auf Stellnetze); Schutz vor Ölverschmutzung S, N, P S 128 Bemerkung N: Beweidung des Salzgrünlandes, Beweidung od. Mahd der Wodorfer Wiesen Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Schutzobjekt Pfuhlschnepfe Erhaltungsziel Schutz von sandigen bis schlickigen Windwattflächen der Küste und der äußeren Bodden, Stränden und Sandbänken an der Küste, Schutz vor Störungen Störungen reduzieren Reiherente Schutz vor Störungen von windgeschützten Gewässerbereichen mit reichen Beständen benthischer Mollusken (Mausergewässer); sowie Flachwasserbereichen der Großseen, Boddengewässern und flachen Meeresbuchten mit reichen Beständen benthischer Mollusken (Nahrungsgewässer zur Zug- und Überwinterungszeit), möglichst geringe fischereiliche Aktivitäten (bezogen auf Stellnetze) sowie Schutz vor Störungen windgeschützter Gewässerbereiche oder kleinerer Gewässer in der Nähe der Nahrungsgewässer (Tagesruheplätze) Jagdverbot durch JagdZVO MV für das gesamte Wassergeflügel einführen (Berücksichtigung vergesellschafteter Arten) Schutz vor Störungen sandiger bis schlickiger Windwattgebiete am Bodden Art des Zieles Fläche (ha) 941,0 Lieps; Windwattflächen und Strände verteilt über die gesamte Küste des Schutzgebietes vom Tarnewitzer Huk im Westen bis an die nordöstliche Grenze des Schutzgebietes im östl. Salzhaff 141,4 001 Pepelower Bucht, 021 Windwatt bei Groß Strömkendorf; alternativ 003 Biensdorfer Werder und 024 Fliemstorfer Huk S 10 941,8 Boltenhagenbucht und alle Boddengewässer bis zu 8 m Tiefe, Stausee Farpen vE 10 941,8 alle Rastgewässer S wE S 924,0 Lieps; Windwattflächen verteilt über die gesamte Küste des Schutzgebietes vom Tarnewitzer Huk im Westen bis an die nordöstliche Grenze des Schutzgebietes im östl. Salzhaff 175,6 010 Eggers Wiek bis Wendorf, 026 Boiensdorfer Werder, 029 südl. Breitling bis Redentiner Bucht Säbelschnäbler Störungen reduzieren Ortsbezeichnung / Teilfläche wE 129 Bemerkung Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Schutzobjekt Schellente Singschwan Erhaltungsziel Schutz größerer Seen, Flüsse, flacher Meeresbuchten und geschützter Küstenabschnitte mit reichhaltigen Beständen benthischer Mollusken (Nahrungshabitat) sowie Schutz vor Störungen windgeschützter Buchten (Schlaf- und Ruheplatz) Jagdverbot durch JagdZVO MV für das gesamte Wassergeflügel einführen (Berücksichtigung vergesellschafteter Arten) Schutz vor Störungen von Flachwasserbereichen (Schlafgewässer) sowie großen unzerschnittenen landwirtschaftlich genutzten Flächen als Nahrungshabitat Windenergieanlage entfernen, E-Freileitung entfernen Zwergschwan Schutz vor Störungen von Flachwasserbereichen (vorzugsweise mit Submersvegetation) oder Überschwemmungsflächen sowie großer unzerschnittener landwirtschaftlich genutzter Flächen als Nahrungshabitat Windenergieanlage entfernen, E-Freileitung entfernen Art des Zieles Fläche (ha) S 8 368,6 Boltenhagenbucht und alle Boddengewässer bis zu 5 m Tiefe wE 8 368,6 alle Rastgewässer 10 626,6 Rastgewässer: große Abschnitte der inneren Wismarbucht, Kirchsee, Fauler See, Salzhaff, Kroy u. Breitling in 0-2 m Tiefe und Stausee Farpen; Nahrungshabitat: Ackerfeldblöcke > 50 ha im gesamten Schutzgebiet 10 626,6 Windenergieanlage bei Teßmannsdorf, E-Freileitung westl. Roggow 10 626,6 Rastgewässer: große Abschnitte der inneren Wismarbucht, Kirchsee, Fauler See, Salzhaff, Kroy u. Breitling in 0-2 m Tiefe und Stausee Farpen; Nahrungshabitat: Ackerfeldblöcke > 50 ha im gesamten Schutzgebiet 10 626,6 Windenergieanlage bei Teßmannsdorf, E-Freileitung westl. Roggow S wE S vE 130 Ortsbezeichnung / Teilfläche Bemerkung Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil I.4 Quellen BELLEBAUM, J. (2011): Untersuchung und Bewertung des Beifangs von Seevögeln durch die passive Meeresfischerei in der Ostsee -Schlussbericht über das F+E-Vorhaben (FKZ 3507 85 090), Hrsg. Bundesamt für Naturschutz (BfN), BfN-Skript 295, Bonn. BIOTA INSTITUT FÜR ÖKOLOGISCHE FORSCHUNG UND PLANUNG GMBH (BIOTA 2008): Kurzbericht zur WRRL-Bewirtschaftungsvorplanung „Hellbach und Zuflüsse" sowie „Kleine Zuflüsse zum Salzhaff – Mechelsdorfer Bach und Bienenbach“. Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Rostock. BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (HRSG. BMU, 2012): Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie - RICHTLINIE 2008/56/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie): Anfangsbewertung der deutschen Ostsee nach Artikel 8 MeeresstrategieRahmenrichtlinie. BUND/LÄNDER-MESSPROGRAMM FÜR DIE MEERESUMWELT VON NORD- UND OSTSEE (BLMP, 2011): Munitionsbelastung der deutschen Meeresgewässer – Bestandsaufnahme und Empfehlungen. BURFIELD, I. & VAN BOMMEL, F. (2004): Birds in Europe - Population estimates, trends and conservation status. Cambirdge, U.K.: BirdLife International (BirdLIfe Consevation Series No 12). DEUTSCHES MUSEUM FÜR MEERESKUNDE UND FISCHEREI (DMMF) (1997): Meer und Museum – Die Wismarbucht und das Salzhaff, Warnsignale aus der Ostsee. Schriftenreiche des Deutschen Museums für Meereskunde und Fischerei, Band 13. EICHSTÄDT, W., SCHELLER, W., SELLIN, D., STARKE, W. & K.-D. STEGEMANN (2006): Atlas der Brutvögel in Mecklenburg-Vorpommern. Steffen Verlag, Friedland. EICHSTÄDT, W., SELLIN, D. & H. ZIMMERMANN (2003): In: UMWELTMINISTERIUM MECKLENBURG-VORPOMMERN (Hrsg.): Rote Liste der Brutvögel Mecklenburg-Vorpommerns. Schwerin. GUTACHTLICHER LANDSCHAFTSRAHMENPLAN WESTMECKLENBURG (GLRP WM, 2008) - Erste Fortschreibung September 2008, Hrsg. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG), Güstrow. HANTKE, H. (O. J.): Erste zusammenfassende Ergebnisse der Markierung von Meerforellen (Salmo trutta) mit DST-GPS Tags zur Ermittlung der horizontalen und vertikalen Wanderung im Bereich der Ostsee. Jahresheft Fisch & Umwelt Mecklenburg Vorpommern e.V., Jahresheft 2009/ 2010, S. 29-44. HERRMANN, C. & M. JUNGE (2013): Die Brutbestände der Küstenvögel in den Schutzgebieten Mecklenburg-Vorpommerns 2001-2012. Seevögel 34 (3): 86-148. IHU GEOLOGIE UND ANALYTIK (IHU 2009): Kurzbericht zur WRRL-Bewirtschaftungsvorplanung "Teileinzugsgebiet Küste-Ost". Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Rostock. JESCHKE, L., LENSCHOW, U. & H. ZIMMERMANN (2003): Die Naturschutzgebiete MecklenburgVorpommerns. Hrsg. Umweltministerium Schwerin. 131 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil LANDESAMT FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND GEOLOGIE MECKLENBURG-VORPOMMERN (LUNG M-V) (2008): Gewässergütebericht 2003 / 2004/ 2005/ 2006: Ergebnisse der Güteüberwachung der Fließ-, Stand- und Küstengewässer und des Grundwassers in Mecklenburg-Vorpommern. Güstrow. LANDESAMT FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND GEOLOGIE MECKLENBURG-VORPOMMERN (LUNG M-V) (2010): Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und FFH-Lebensräumen in Mecklenburg-Vorpommern. 2. vollst. überarb. Auflage. Materialien zur Umwelt – Heft 2/2010. LANDESAMT FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND GEOLOGIE MECKLENBURG-VORPOMMERN (LUNG M-V) (2013): Angaben zu den in Mecklenburg-Vorpommern heimischen Vogelarten. http://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/natur/artenschutz/gesetzl_artenschutz.htm, 8.10.2013. LANDESFORSTANSTALT MECKLENBURG-VORPOMMERN (2006): Waldfunktionenkartierung, digitale Fachdaten der Landesforstanstalt MV, unveröff. MINISTERIUM FÜR ENERGIE, INFRASTRUKTUR UND LANDESENTWICKLUNG (HRSG.) (2013): Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP). Entwurf der Fortschreibung. MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ MECKLENBURGVORPOMMERN (MLUV M-V) (2014): Anlage 13 zum Fachleitfaden "Managementplanung in Natura 2000 Gebieten": Abgrenzung und Bewertung der Habitate von Vogelarten in den Europäischen Vogelschutzgebieten, Version 6.0 (hier: auszugsweise Veröffentlichung im Rahmen der Erarbeitung von MaP für die Gebiete DE 1934-401"Wismarbucht und Salzhaff", Stand Oktober 2014 und DE 2235402 "Schweriner Seen", Stand: Juni 2014). PÖYRY IBS GMBH (2009): Kurzbericht zur WRRL-Bewirtschaftungsvorplanung „Teileinzugsgebiet Küste-West". Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Westmecklenburg. REGIONALER PLANUNGSVERBAND MITTLERES MECKLENBURG (2009): Umweltbericht zum Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg. Rostock. REGIONALER PLANUNGSVERBAND MITTLERES MECKLENBURG (2011): Regionales Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg. Rostock. REGIONALER PLANUNGSVERBAND WESTMECKLENBURG (2011): Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg (RREP WM 2011). Schwerin. STAATLICHEN AMTES FÜR UMWELT UND NATUR SCHWERIN (2009): Sturmflut- und Hochwasserschutzhandbuch Nordwestmecklenburg und Wismar: Bestands- und Handlungsempfehlungsdokumentation Hochwasserschutzanlagen Ostseeküste Landkreis Nordwestmecklenburg und kreisfreie Hansestadt Wismar, Stand Dezember 2009. Digitale Fachdaten, unveröff. SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T., SCHRÖDER, K. &C. SUDFELDT (Hrsg.) (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell. UMWELTMINISTERIUM MECKLENBURG VORPOMMERN (Hrsg.) (UM M-V) (2006): Managementplan für das FFH-Gebiet DE 1934-302 Wismarbucht (gleichzeitig teilweise Vogelschutzgebiet DE 2034-401 gemäß Vogelschutz-Richtlinie. 132 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil WETLANDS INTERNATIONAL (2006): Waterbird Population Estimates – Fourth Edition. Wetlands International, Wageningen, The Netherlands. Gesetze/Verordnungen/Richtlinien Binnenfischereiverordnung Mecklenburg-Vorpommern (BIFVO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.08.2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Januar 2011 (GVOBl. M-V S. 59). Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V S. 66), zuletzt geändert am 23. Januar 2015 (GVOBl. M-V S. 30, 36). Jagdzeitenverordnung (JagdZVO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. November 2008. Küstenfischereiverordnung Mecklenburg-Vorpommern (KÜFVO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. November 2006, zuletzt geändert am 14. Mai 2014 (GVOBl. M-V S. 269) Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Vogelschutzgebietslandesverordnung – VSGLVO M-V) vom 12. Juli 2011. GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 7919-4. Landesverordnung über das Regionale Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg (RREP WMLVO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. August 2011 (GVOBl. M-V S. 323). Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2007, zuletzt geändert am 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154). Landesverordnung zur einstweiligen Sicherung des geplanten Naturschutzgebietes "Tarnewitzer Huk" in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Oktober 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 899). Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) [Amtsbl.EG Jg. 35, Nr. L 206/7 v. 22.07.1992, zuletzt geändert: 1.1.2007]. Richtlinie 2009/147/EG Des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. Amtsblatt der Europäischen Union L20: 7-25. Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (WRRL-Wasserrahmenrichtlinie). ABl. EG Nr. L 327/1, 22.12.2000. Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Boiensdorfer Werder" des Landrates von Wismar vom 16.2.1939. Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Küstenlandschaft Wismar West" des OB der Hansestadt Wismar vom 01.11.1995. Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Salzhaff" des Landrates vom Landkreis Bad Doberan vom 12.11.1998. 133 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil Verordnung über das Naturschutzgebiet „Insel Walfisch“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 202). Verordnung über das Naturschutzgebiet "Wustrow" in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 1997 (GVOBl. M-V 1997, S. 28). 134 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil I.5 Abkürzungsverzeichnis BBergG BHW BiFVO M-V Bundesberggesetz vom 13.08.1980 Bemessungshochwasser Verordnung zur Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern MecklenburgVorpommerns (Binnenfischereiverordnung) vom 15.08.2005 BLMP Bundes-/ Länder-Messprogramm für die Meeresumwelt von Nord- und Ostsee BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Einw. Einwohner EU-VRL Europäische Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) EU-VSG Europäisches Vogelschutzgebiet FFH-Gebiet Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung im Sinne der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie), zuletzt geändert durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie FND Flächennaturdenkmal FNP Flächennutzungsplan GJB gemeinschaftliche Jagdbezirke HI Halbinsel (Wustrow) HPNV Heutige potenzielle natürliche Vegetation HW Hochwasser ICES Internationale Rat für Meeresforschung JagdzeitV Verordnung über die Jagdzeiten des Bundes vom 02.04.1977 JagdZVO M-V Jagdzeitenverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 14.11.2008 KüFVO M-V Verordnung zur Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern MecklenburgVorpommerns (Küstenfischereiverordnung) vom 28.11.2006 LALLF M-V Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MecklenburgVorpommern LAV M-V Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. LAWA Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser LK Landkreis LRT Lebensraumtyp LSG Landschaftsschutzgebiet LuftVG Luftverkehrsgesetz LUNG Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern LWaG Landeswassergesetz Mecklenburg-Vorpommerns MMR Mittleres Mecklenburg/ Rostock MSV Mecklenburger Seglerverein Wismar e.V. NatSchAG Naturschutzausführungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Februar 2010, zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 12. Juli 2010 NATURA 2000 Kohärentes europäisches System besonderer Schutzgebiete gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen 135 Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" – Grundlagenteil NRV NSG NWM OAV RREP SeeSchStrO SCIP SPA StALU SVAG UG UR VRL/ VSchRL VSGLVO-MV WFK WM WSA WSG WRRL WSCB WSV WSCW YCW Norddeutscher Regattaverein Naturschutzgebiet Nordwestmecklenburg Ostseeanglerverband Wismar e.V. Regionales Raumentwicklungsprogramm Seeschifffahrtsstraßenverordnung vom 22.10.1998 Segelclub Insel Poel e.V. Special Protection Area (Europäisches Vogelschutzgebiet) Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Segelverein Alt Gaarz e.V. Untersuchungsgebiet Untersuchungsraum siehe EU-VRL Vogelschutzgebietslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern Waldfunktionenkartierung Westmecklenburg Wasser- und Schifffahrtsamt Wasserschutzgebiet Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik) Wassersport- und Segelclub Boltenhagen e.V. Wismarer Segelverein 1911 e.V. Wassersportclub Westhafen Yachtclub Wismar 1961 e.V. 136 ANHANG ANHANG 1: Karten Karte 1a, Blätter 1 und 2: Aktueller Zustand Biotoptypen Karte 1b, Blätter 1 und 2: Nutzungen/ Pläne und Projekte Karte 2c: 28 Teilkarten: Habitate der Arten nach Art. 4 EU-VRL Kartenverzeichnis nach Arten zu Karte 2c Kartenblattschnitte zu Karte 2c M 1 : 25.000 M 1 : 25.000 M 1 : 10.000 Kartenverzeichnis nach Arten zu Karte 2c Code dt. Artbez. wiss. Artbez. A007 A021 A031 A036 A037 A038 A041 A043 A048 A051 A061 A062 A063 A067 A069 A070 A072 A074 A075 A081 A094 A119 A122 A125 A127 A130 A132 A137 A157 A162 A170 A176 A182 A191 A193 A194 A195 A229 A236 A238 A246 A249 A307 A320 A338 Ohrentaucher Rohrdommel Weißstorch Höckerschwan Zwergschwan Singschwan Blässgans Graugans Brandgans Schnatterente Reiherente Bergente Eiderente Schellente Mittelsäger Gänsesäger Wespenbussard Rotmilan Seeadler Rohrweihe Fischadler Tüpfelsumpfhuhn Wachtelkönig Blässhuhn Kranich Austernfischer Säbelschnäbler Sandregenpfeifer Pfuhlschnepfe Rotschenkel Odinshühnchen Schwarzkopfmöwe Sturmmöwe Brandseeschwalbe Flussseeschwalbe Küstenseeschwalbe Zwergseeschwalbe Eisvogel Schwarzspecht Mittelspecht Heidelerche Uferschwalbe Sperbergrasmücke Zwergschnäpper Neuntöter Podiceps auritus Botaurus stellaris Ciconia ciconia Cygnus olor Cygnus bewickii Cygnus cygnus Anser albifrons Anser anser Tadorna tadorna Anas strepera Aythya fuligula Aythya marila Somateria mollissima Bucephala clangula Mergus serrator Mergus merganser Pernis apivorus Milvus milvus Haliaeetus albicilla Circus aeruginosus Pandion haliaetus Porzana porzana Crex crex Fulica atra Grus grus Haematopus ostralegus Recurvirostra avosetta Charadrius hiaticula Limosa lapponica Tringa totanus Phalaropus lobatus Larus melanocephalus Larus canus Sterna sandvicensis Sterna hirundo Sterna paradisaea Sterna albifrons Alcedo atthis Dryocopus martius Dendrocopos medius Lullula arborea Riparia riparia Sylvia nisoria Ficedula parva Lanius collurio Karte 2c Brutvögel Karte 2c Rastvögel Artengruppe 1* Artengruppe 2* Artengruppe 1* Artengruppe 2* x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x Erläuterungen *Jede Artengruppe wird auf 7 Kartenblattschnitte mit den Bezeichnungen Karte "A1", "A2", "B1", "B2", "B3", "C1" und "C2" dargestellt Übersicht Kartenblattschnitte zu Karte 2c Managementplan EU-VSG "Wismarbucht und Salzhaff" ANHANG 2: Detaillierte Habitatbewertung