Regelung für Besuche in der HZD
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Regelung für Besuche in der HZD
Regelung für Besuche in der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung Hausordnung Z5 - Organisation Regelung für Besuche in der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung Hausordnung Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher, wir begrüßen Sie herzlich als Gast in der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD). Bitte beachten Sie, dass in der HZD besondere Sicherheitsbedingungen gelten, deren Einhaltung auch für Sie verpflichtend ist. Im Leitfaden finden Sie diese umfassend erläutert und hilfreiche Informationen zur Planung Ihres Besuches. Weitere Informationen zur HZD finden Sie auf der HZD-Homepage unter www.hzd.hessen.de. 1. Geltungsbereich Die Regelung gilt für alle Gebäude und Grundstücke der HZD. In Wiesbaden Mainzer Straße 29 (Haupthaus) Auguste-Viktoria-Straße 18 Lessingstraße 2 (Seminargebäude) Lessingstraße 18 Gustav-Stresemann-Ring 6 In Hünfeld Mackenzeller Straße Töpferstraße 26 2. Begriff Besucherin und Besucher Zu den Besucherinnen und Besuchern der HZD gehören u.a. externe Dienstleister, Techniker, Handwerker, Kunden und Seminarteilnehmer. 3. Anfahrt / Parken Eine Wegbeschreibung zur HZD-Zentrale in Wiesbaden und zur Außenstelle Hünfeld finden Sie ebenfalls auf der HZD-Homepage. Die HZD hält für Besucherinnen und Besucher eine begrenzte Anzahl kostenloser Besucherparkplätze vor, die entsprechend gekennzeichnet sind. Das Parken ist Ihnen nur in diesen gekennzeichneten Flächen erlaubt. Externe Dienstleisterinnen und Dienstleister sind nicht berechtigt, die Besucherparkplätze zu nutzen. Regelung für Besuche in der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung Der Hofbereich des HZD-Haupthauses ist Ladezone und aus Sicherheitsgründen frei zu halten. Soweit durch unvorschriftsmäßiges Parken Fahrzeuge umgesetzt bzw. abgeschleppt werden müssen oder Einrichtungen bzw. Pflanzen beschädigt werden, können die Kosten beim Verursacher geltend gemacht werden. Besucherparkplätze in Wiesbaden In Wiesbaden befinden sich sechs Besucherparkplätze auf dem Parkplatz Mainzer Straße 29. Die Öffnungszeiten des Parkplatzes sind von Montag bis Freitag jeweils von 5:30 Uhr (Toröffnung) bis 22:30 Uhr (Torschluss) und samstags von 5:30 Uhr (Toröffnung) bis 18:00 Uhr (Torschluss). Die Zu- und Abfahrt erfolgt schrankengesteuert über ein Zu- und Abgangssystem. Sie melden sich über die Video-Sprechstelle an den Steuersäulen der Einfahrt bzw. Ausfahrt bei der Sicherheitszentrale, die die Ein- und Ausfahrt durch manuelle Schrankenöffnung frei gibt. Besucherparkplätze in Hünfeld In Hünfeld befinden sich fünf Besucherparkplätze auf dem Parkplatz Mackenzeller Straße. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag jeweils von 5:45 Uhr bis 22:15 Uhr und samstags von 5:45 Uhr bis 18:15 Uhr. Die Zu- und Abfahrt zum Parkplatz erfolgt schrankengesteuert. Sie melden sich über die Sprechstelle an der Steuersäule an der Einfahrt bei der Sicherheitszentrale. Dieser gibt die Einfahrt frei. Bei der Ausfahrt öffnet sich die Schranke automatisch. Schwerbehindertenparkplätze Für schwerbehinderte Besucherinnen und Besucher werden auf vorherige Anmeldung bei der Sicherheitszentrale Schwerbehindertenparkplätze reserviert. Besucherinnen und Besucher mit Gehbehinderung erhalten Unterstützung beim Zugang zu den Gebäuden der HZD. 4. Zutritt in die HZD Generelle Zutrittsvoraussetzungen Der Zutritt zur HZD ist Ihnen nur mittels Identifikationskarte über das Elektronische Zutrittskontrollsystem (EZKS) möglich. Das Betreten und das Verlassen der Gebäude ist grundsätzlich nur durch die Ein- und Ausgänge erlaubt, die mit EZKS-Lesern ausgestattet sind. Außentüren ohne EZKS dürfen nur im Not- oder Katastrophenfall benutzt werden. Das EZKS wird durch Identifikationskarten bedient. Identifikationskarten für Besucherinnen und Besucher werden nur vom Empfang im Haupthaus Wiesbaden und in der Mackenzeller Straße in Hünfeld ausgestellt und ausgegeben. Zur Vorbereitung Ihrer Identifikationskarte teilen Sie bitte im Vorfeld Ihres Besuches Ihren vollständigen Namen und die Bezeichnung des Unternehmens oder der Organisation, der Sie angehören, der Ihren Besuch in der HZD betreuenden Person mit. Diese wird Ihre Daten zur Erstellung Ihrer persönlichen Identifikationskarte an den Empfang weiter leiten und Sie bei der Sicherheitszentrale anmelden. Ihre Betreuungsperson (muss immer eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter der HZD sein) ist grundsätzlich während der gesamten Dauer Ihres Besuchs in der HZD für Sie verantwortlich und wird Sie deshalb am Empfang abholen und während Ihres Aufenthaltes begleiten. Hat sich Ihre Betreuungsperson von Ihrer Zuverlässigkeit und Ihrer Ortskenntnis innerhalb der HZD Z5/Stand: 01/2014 Seite 2 von 5 Regelung für Besuche in der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung überzeugt und erledigen Sie regelmäßig Aufgaben in der HZD oder sind Dauerbesucher, können Sie sich unbegleitet zu Ihrem Einsatzort begeben. Zu Beginn Ihres Besuches müssen Sie sich zunächst am Empfang durch Vorlage eines amtlichen Personaldokuments (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Dienstausweis) ausweisen. Erst dann erhalten Sie Ihre Identifikationskarte mit für den Ort und die Dauer Ihres Besuchs befristeten Zutrittsrechten. Das sichtbare Tragen Ihrer Identifikationskarte ist für Sie während Ihres gesamten Aufenthaltes in der HZD vorgeschrieben. Besucherinnen und Besucher mit Büroarbeitsplatz in der HZD Besucherinnen und Besucher mit Büroarbeitsplatz in der HZD erhalten für die berechtigte Zeitspanne, jedoch längstens für drei Monate, eine Dauerzutrittsgenehmigung. Diese gilt nur für den räumlichen Bereich, in dem sich ihr Büroarbeitsplatz/Aufgabengebiet befindet. Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer erhalten ihre Identifikationskarte vom Empfang im Seminargebäude für die Seminarveranstaltung. Die Zutrittsberechtigung Ihrer Identifikationskarte ist räumlich begrenzt auf das Seminargebäude; die zeitliche Begrenzung gilt für den jeweiligen Seminartag. Ihre Identifikationskarte läuft am Seminartag um 23:59 Uhr ab, bei mehrtägigen Seminaren muss die Identifikationskarte täglich erneuert werden. Die Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer können sich unbegleitet im Seminargebäude aufhalten. Besucherinnen und Besucher mit technischen oder handwerklichen Arbeitsaufträgen Besucherinnen und Besucher mit technischen oder handwerklichen Arbeitsaufträgen müssen, falls sie in der HZD „gefährdende Arbeiten“ (z. B. mit Staub-, Feuer-, Rauchentwicklung) ausführen, vor Aufnahme der Arbeit das Formular „Erlaubnisschein für gefährdende Arbeiten“ ausfüllen, welches sie von der für ihren Besuch verantwortlichen Person erhalten. Die Haustechnik überwacht die Einhaltung der Vorgaben bei gefährdenden Arbeiten und hat bei Verstößen das Weisungsrecht. Diese Besucherinnen und Besucher müssen außerdem am Empfang die Kenntnisnahme des Formulars „Sicherheits-Merkblatt für Techniker und Handwerker in der HZD“ per Unterschrift bestätigen. Die Kenntnisnahme ist Voraussetzung für die Aushändigung der Identifikationskarte. 5. Aufenthalt in der HZD Ton-, Bild- oder Videoaufzeichnungen Ton-, Bild- oder Videoaufzeichnungen sind grundsätzlich untersagt. Beim Einsatz von privaten mobilen Endgeräten innerhalb von HZD-Räumlichkeiten sind Video-, Foto- oder Tonaufzeichnungsfunktionen zu deaktivieren. Nichtraucherschutz In den Gebäuden und auf den Grundstücken der HZD sowie in den Dienstfahrzeugen besteht Rauchverbot. Dies gilt auch für das Rauchen von elektrischen Zigaretten. Vor dem Eingang des Neubaus in der Auguste-Viktoria-Straße 18 gilt ebenfalls Rauchverbot. Raucherräume befinden sich in den Gebäuden im Haupthaus (Mainzer Straße 29) im Raum M170 mit der Smoke-Free-Anlage im Seminargebäude im Wintergarten in der Außenstelle Hünfeld im Wintergarten Dachgeschoß. Z5/Stand: 01/2014 Seite 3 von 5 Regelung für Besuche in der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung Raucherzonen befinden sich in den Außenbereichen neben dem Haupteingang Haupthaus in der Mainzer Straße 29 Freisitz im nördlichen Gartenbereich (Ecke Nachbargrundstück EVIM/Haupthaus) auf der Terrasse im Seminargebäude bei der Sitzecke hinter dem Gebäude der Außenstelle Hünfeld Im Einzelnen wird auf das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Hessisches Nichtraucherschutzgesetz - HessNRSG) verwiesen. Abfallentsorgung Die in der Dienstanweisung Abfallentsorgung (Anlage 1 zu diesem Merkblatt) getroffenen Regelungen sind auch für Besucherinnen und Besucher verbindlich. Kantine Im Haupthaus der HZD in Wiesbaden befindet sich für die Beschäftigten der HZD eine Kantine, die auch Besucherinnen und Besuchern mit Zutrittsberechtigung zum Haupthaus zugänglich ist. Für Seminarteilnehmerinnen und –teilnehmer besteht diese Möglichkeit aufgrund der nur für das Seminargebäude gültigen Zutrittsberechtigung nicht. Die HZD Wiesbaden als auch deren Außenstelle Hünfeld befinden sich in zentraler Lage in Laufnähe zu Geschäften und Restaurants. Katastrophenfall Im Katastrophenfall sind alle in der HZD befindlichen Personen verpflichtet, entsprechend den in allen Räumen aushängenden Alarmplänen zu handeln. Verlust der Identifikationskarte Im Fall des Verlustes Ihrer Identifikationskarte sind Sie verpflichtet, dies umgehend Ihrer Betreuungsperson zu melden. 6. Verlassen der HZD Auch bei mehrtägigem Aufenthalt sind die Identifikationskarten (grün/rot) täglich beim Verlassen am Empfang bzw. bei der Sicherheitszentrale zurück zu geben. Grüne Zutrittskarten gelten für den Bereich Haupthaus und Nebenstellen, rote Zutrittskarten werden für das Seminargebäude (Wiesbaden, Lessingstraße 2) ausgestellt. Bei diesen Identifikationskarten handelt es sich um Tageskarten; die Zutrittsberechtigung muss täglich neu erteilt werden. Gelbe Zutrittskarten mit einer Dauerzutrittsberechtigung bis zu drei Monaten müssen grundsätzlich nicht täglich zurückgegeben werden. Die Rückgabe hat erst am Ende des Berechtigungzeitraums zu erfolgen. Die Geschäftszeiten des Empfangs sind montags bis donnerstags 07:00 Uhr – 16: 30 Uhr und freitags von 07:00 Uhr – 15:30 Uhr; außerhalb der Geschäftszeiten übernimmt die Sicherheitszentrale die Rücknahme der Identifikationskarten. In den Nebengebäuden der HZD - Lessingstraße 2 (Seminargebäude) und Auguste-Viktoria-Straße 18 - stehen alternativ Briefkästen zur Rückgabe der Identifikationskarten zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in der HZD. HZD Bereich Z5, Organisation Z5/Stand: 01/2014 Seite 4 von 5 Regelung für Besuche in der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung Z5/Stand: 01/2014 Seite 5 von 5 Regelung für Besuche in der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung Anlage 1 Z5/Stand: 01/2014 Seite 1 von 3 Regelung für Besuche in der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung Anlage 1 Z5/Stand: 01/2014 Seite 2 von 3 Regelung für Besuche in der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung Anlage 1 Z5/Stand: 01/2014 Seite 3 von 3