ukraine - Busmagazin
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Grenzüberschreitender Verkehr UA UKRAINE MAßE UND GEWICHTE Maße: Höhe 4 m, Breite 2,50 m, Länge 12 m. Anhänger sind verboten Gewichte: Maximal 36 t Gesamtgewicht STEUERN UND GEBÜHREN Gebühren sind in Hrywnja zu zahlen unbedingt die staatliche Versicherungsgesellschaft informieren: Ingosstrakh, Pjatnitzkaja ul. 12, RUS-113035 Moskau, Tel. 0 07/4 95/2 33 20 70 (in der Ukraine: UA-04050 Kiew, Pimonenko St. 13, Suite 6A/16, Tel. 0 03 80/44/24 76 96-6/-7, Fax 0 03 80/44/2 47 69 66, [email protected] 10117 Berlin Tel. 0 30/28 88 72 20 Fax 0 30/28 88 71 63 [email protected] www.botschaft-ukraine.de Bei Verstößen hohe Bußgelder Visumpflicht für EU-Bürger erst ab 90 Tagen Aufenthaltsdauer. Reisepass ist grundsätzlich Pflicht. Für Kinder bis 16 Jahre Kinderausweis oder Kinderreisepass mit Foto. Stand: Mai 2009 (alle Angaben ohne Gewähr) Nachtfahrverbot im GelegenHÖCHSTGESCHWINDIGKEITEN heitsverkehr aufgehoben Autobahnen 90 km/h Schnellstraßen und WICHTIGE ADRESSEN sonstige Straßen 70 km/h Innerorts 60 km/h Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Wul. Bohdana Chmelnyzkoho 25 BESONDERE VERKEHRSREGELN UA-01901 Kiew Rechts vor links. Straßenbahnen Tel. 0 03 80/44/2 47 68 00 und O-Busse haben Vorfahrt Fax 0 03 80/44/2 47 68 18 [email protected] Absolutes Alkoholverbot www.kiew.diplo.de am Steuer Bei Unfall immer Polizei Botschaft der Ukraine oder Miliz verständigen und Albrechtstr. 26 ART DES VERKEHRS 1. Gelegenheitsverkehr Unterwegs Fahrgäste aufzunehmen oder abzusetzen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig Kategorie A: Rundfahrt mit geschlossenen Türen Kategorie B: Besetzte Hin- und anschließende Leerrückfahrt Kategorie C: Leereinfahrt, um eine Gruppe von Fahrgästen aufzunehmen und sie in das Zulassungsland des Fahrzeuges zu bringen C1: Näheres siehe ASOR-Fahrtenblatt C2: Leerhinfahrten zur Abholung nach einer Hinfahrt der Kategorie B C3: Näheres siehe ASOR-Fahrtenblatt Kategorie D: Sonstiger Verkehr 2. Pendelverkehr 3. Linienverkehr ERFORDERLICHE GENEHMIGUNG Generell: PBefG-Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr liberalisiert, keine weitere Genehmigung liberalisiert, keine weitere Genehmigung nicht liberalisiert, ukrainische Genehmigung erforderlich liberalisiert, keine weitere Genehmigung NOTRUFE Polizei 02, Unfallrettung 03 WICHTIGE HINWEISE Die grüne Versicherungskarte hat nur geringe Deckung, daher Zusatzversicherung sehr empfohlen Gültige Krankenversicherungspolice für die Ukraine notwendig. Auskunft, ob bestehender Krankenversicherungsschutz ausreicht, erteilen die Krankenversicherungen und der ADAC. GENEHMIGUNGSVERFAHREN Für genehmigungspflichtige Gelegenheits- und Pendelverkehre: Antrag (mindestens vier Wochen vor Reiseantritt) an: Ministerium für Verkehr und Kommunikation Staatlicher Dienst für Kraftwagenverkehr Ukravtotrans Prospekt Peremohi 14 UA-01135 Kiew Tel. 0 03 80/44/4 61 50 04 Fax 0 03 80/44/4 61 50 78 nicht liberalisiert, ukrainische Genehmigung erforderlich nicht liberalisiert, ukrainische Genehmigung erforderlich PBefG-Genehmigung, ukrainische Genehmigung, Transitgenehmigungen PBefG-Genehmigung, ukrainische Genehmigung, Transitgenehmigungen Antrag an ukrain. Verkehrsministerium (Adresse s. o., mind. 60 Tage vor Reiseantritt) Antrag an zuständige deutsche Genehmigungsbehörde Reisekranken- und Rückholversicherung empfohlen Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A empfohlen. Bei längerem Aufenthalt Arzt befragen WÄHRUNG/BESONDERHEITEN Währung: Hrywnja (UAH) 10 UAH = ca. 0,93 € 1 € = ca. 11,01 UAH Ein- und Ausfuhr bis 10 000 € erlaubt; darüber hinaus besteht Deklarationspflicht Zollfreimengen beachten MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE Generell: Fahrzeugschein, internationaler Führerschein, Reisepass, grüne Versicherungskarte Verkehre nach A, B und C2: PBefG-Genehmigung, ASOR-Fahrtenblatt (C1-, C3- u. D-Felder sind durchzustreichen) Bei C2-Fahrten auch das Fahrtenblatt der zugehörigen B-Fahrt Bei Genehmigungspflicht: PBefG-Genehmigung, ukrainische Genehmigung, Transitgenehmigungen PBefG-Genehmigung, ukrain. Genehmigung, Fahrgastliste (ASOR-Fahrtenblatt), ukrain. Genehmigung für Fahrgastwechsel, Transitgenehmigungen PBefG-Genehmigung, ukrainische Genehmigung, Transitgenehmigungen Die Tabellen im Internet: www.kirschbaum.de • • • Weitere wichtige Informationen (Sicherheitshinweise, Einreisebestimmungen, medizinische Hinweise, Zollvorschriften etc.) auch unter www.auswaertiges-amt.de