Elterninfo
Transcrição
Elterninfo
Die Oberbürgermeisterin Informationen zum Elternbeitrag und zur Einkommenserklärung Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Personenberechtigte, Sie beabsichtigen einen Betreuungsvertrag mit dem Träger der außerunterrichtlichen Angebote an der Schule Ihres Kindes für den Offenen Ganztag, die Verlässliche Grundschule oder die Pädagogische Übermittagbetreuung abzuschließen. Hierfür ist erstmalig ab dem Schuljahr 2015/2016 ein monatlicher öffentlich-rechtlicher Elternbeitrag nach der Bochumer Elternbeitragssatzung Schulbetreuung zu zahlen, die der Rat der Stadt Bochum am 19.02.2015 beschlossen hat. Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und kann der beigefügten Satzung entnommen werden. Für die Festsetzung und Erhebung des Elternbeitrages ist das Jugendamt der Stadt Bochum zuständig. Nach der Vertragsunterzeichnung durch die Träger erhalten Sie den Vordruck Einkommenserklärung sowie weitere Informationen. Maßgebend für die Ermittlung des Elternbeitrages ist das jeweilige tatsächliche Jahresbruttoeinkommen (Kalenderjahr) in der gesamten Beitragszeit. Dieses ist regelmäßig in Kopie durch die entsprechenden Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes und/ oder den Gehaltsabrechnungen für Dezember zu belegen. Bei der Erfassung Ihrer Angaben werden die Vorschriften des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen beachtet. Wenn Sie noch Fragen haben, beantworten Ihnen diese gerne Frau Wirtz, Tel.: 910 3846 oder Herr Neumann, Tel.: 910 3846 im Schulverwaltungsamt Bochum. Mit freundlichen Grüßen Ihr Schulverwaltungsamt Bochum