Positionspapier Partikelfilterpflicht

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Positionspapier Partikelfilterpflicht
Nachrüstung von Baumaschinen mit Diesel-Partikelfiltern auf
Baustellen der DB ProjektBau GmbH
Stand: 25.10.2013
Bauwirtschaft bekennt sich zu Umwelt- und Gesundheitsschutz
Die deutsche Bauwirtschaft bekennt sich zu ihrer Verantwortung für den Gesundheitsschutz
ihrer Mitarbeiter und den Schutz der Umwelt.
Innovative Bauverfahren und Bautechniken, einschließlich neuer Baustoffe, mit dem Ziel der
Erhöhung
der Qualität
und Lebensdauer von Bauwerken sowie Minderung
des
Ressourcenbedarfs bei Bau, Umbau und Nutzung von Bauwerken stehen im Fokus der
Branche. Dazu zählen auch umweltschonende Bauweisen, um die Reinhaltung von Luft,
Boden und Wasser sowie die Minderung von Lärm während des Bauprozesses
sicherzustellen. In gemeinsamen Anstrengungen mit dem Sozialpartnern IG Bauen-AgrarUmwelt und der BG Bau konnte die gesundheitliche Belastung der auf dem Bau
Beschäftigten in den vergangenen Jahren unter anderem durch den Einsatz moderner
Maschinen- und Gerätetechnik deutlich reduziert und die Arbeitssicherheit erhöht werden.
Selbstverständlich erfolgt die Neuanschaffung von Baumaschinen und Geräten nach den
aktuell gültigen europäischen Regelungen.
Senkung der Dieselpartikelbelastung in Innenstädten
Die Deutsche Bahn AG unternimmt derzeit Anstrengungen eine Vorreiterrolle beim Umweltund Gesundheitsschutz einzunehmen. Dazu hat die DB ProjektBau GmbH u.a. in ihren
Ausschreibungsbedingungen ein Stufenkonzept zur Senkung der Dieselpartikel-Emissionen
von Baufahrzeugen und Baumaschinen eingeführt. Ab 2014 dürfen stufenweise bis zum Jahr
2018 bei einer Motorenleistung ab 19 kW nur noch Baumaschinen und Geräte auf
innerstädtischen Baustellen eingesetzt werden, die über ein Partikelminderungssystem
verfügen oder den Partikelgrenzwert von 0,025 g/kWh nach den Vorgaben der NRMMRichtlinie einhalten.
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Die deutsche Bauwirtschaft muss sich mit Blick auf die Marktmacht der Deutschen Bahn AG
den vorgenannten Ausschreibungsbedingungen stellen. Die Anforderungen an die
betroffenen Bauunternehmen sind technisch und wirtschaftlich jedoch so ambitioniert, dass
ein Ausscheiden oder Rückzug von einem Teil von Bauunternehmen aus dem
Bahnbaumarkt nicht ausgeschlossen werden kann. Eine kurzfristige Ausweitung und weitere
Verschärfung der Emissionsanforderungen, wie sie aktuell von den Umweltverbänden
gegenüber der DB AG eingefordert werden, lehnen die Spitzenverbände der deutschen
Bauwirtschaft ab, da sie ohne einen nachgewiesenen Nutzen die Existenz von Betrieben und
Arbeitsplätzen gefährden würden.
Bereits der verbindlich zum 01.01.2014 geltende Stufenplan der DB ProjektBau GmbH für
Emissionsanforderungen an Baufahrzeuge und Baumaschinen ist aus unserer Sicht
technisch, finanziell und ökologisch unausgewogen und erfordert im Sinne der Nachhaltigkeit
sowie der Investitionssicherheit der Bauunternehmen dringend Verbesserungen.
Nachhaltig handeln
Baumaschinen und -geräte stellen langlebige Investitionsgüter dar. Die Bauunternehmen
wägen ihre Investitionsentscheidungen aufgrund der hohen Investitionssummen im Sinne
nachhaltigen und wirtschaftlichen Handelns sorgfältig ab. Dabei sind sie auf verlässliche
Rahmenbedingungen angewiesen.
Im Hinblick auf die Nachhaltigkeit von Nachrüstmaßnahmen müssen neben den
Dieselpartikel-Emissionen auch die Energieeffizienz und die sonstigen Emissionen sowie die
Umweltfreundlichkeit über den Lebenszyklus von Baumaschinen betrachtet werden. Die
zukünftigen
Abgasstufen
und
die
sich
derzeit
in
Überarbeitung
befindliche
berufsgenossenschaftliche Regel TRGS 554 werden unter anderem auch den NOx-Ausstoß
weiter begrenzen. Eine verfrühte Nachrüstung von Baumaschinen und -geräten mit DPFSystemen widerspricht diesem Vorhaben und ist deshalb weder nachhaltig, noch im Sinne
der Umwelt. Nachgerüstete Maschinen sind lediglich in punkto Filterung der Dieselpartikel
auf dem Stand der Technik. Die Maschinen bleiben trotz aufwendiger Nachrüstung
modernen Baumaschinen in Effizienz, Ergonomie und Umweltfreundlichkeit (sonstige
Abgasemissionen, Lärm, Treibstoffverbrauch) weit unterlegen.
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Technische und rechtliche Schwierigkeiten der Nachrüstung
Für die Nachrüstung von Baumaschinen mit Diesel-Partikelfiltern sind zahlreiche technische
Details sowie Zulassungs-, Gewährleistungs- und Haftungsfragen bei der Umrüstung von
Bestandsmaschinen durch Dritte bisher nicht ausreichend geklärt.
Im Bahnbau kommt z. B. eine sehr große Anzahl völlig unterschiedlicher gleisgebundener
Baumaschinen zum Einsatz. Großgeräte wie Umbauzüge, Gleisstopfmaschinen oder
Gleisschotterpflüge werden zudem in sehr kleinen Stückzahlen gefertigt und stellen oftmals
Unikate dar. Diese Maschinen werden durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) zugelassen.
Infolge der Nachrüstung dürfen zum Beispiel die zulässigen Achslasten nicht überschritten
werden und die erforderlichen Anbauten nicht über die Lichtraumprofilbegrenzungen ragen.
Bei einer Nachrüstung mit Partikelfiltern müssen ggf. außerordentlich zeitaufwendige und
teure Zulassungen sowie Abnahmen durch die Maschinenbetreiber beim EBA beantragt
werden.
Notwendige Investitionssicherheit
Die Bauwirtschaft investiert erheblich in den Umwelt- und Arbeitsschutz. Hierzu zählt die
Anschaffung von emissionsarmen Baumaschinen und -geräten. Insbesondere für kleine und
mittelständische Unternehmen stellt der Neukauf von Baumaschinen und -geräten eine
langfristige Investition dar, die sich häufig erst über einen langen Lebenszyklus amortisiert.
Das gleiche gilt für die Nachrüstung von Baumaschinen und -geräten mit DieselPartikelfiltern. Bei durchschnittlichen Nachrüstkosten von ca. € 3.000,00 bis 15.000,00 pro
Gerät (Gleisbau-Großgeräte sogar ca. € 40.000,00 bis 120.000,00 pro Gerät) schätzen die
befragten
Bahnbauunternehmen,
unabhängig
von
der
Unternehmensgröße,
die
Umrüstkosten ihres Maschinenbestandes auf ein Mehrfaches der jährlichen Umsatzrendite
ihres Unternehmens. Hinzu kommen nicht unerhebliche jährliche Folgekosten für
nachgerüstete DPF-Systeme (Austauschfilter, Filterreinigungssysteme, Einsatz von LowashMotoröl, Zerstörung durch fehlerhaften Einsatz und Bedienungsfehler etc.). Deshalb
brauchen die Unternehmen Investitionssicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen. Die
Nachrüstung von Bestandsmaschinen ist zudem für die Bauunternehmen, speziell für kleine
und mittlere Unternehmen, nur mit entsprechender staatlicher Förderung, verträglichen
Fristen und Ausnahmeregelungen wirtschaftlich zu verkraften.
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Wenn Baumaschinen und -geräte zum Zeitpunkt ihrer Anschaffung den aktuellen
gesetzlichen Anforderungen und den geltenden Umweltstandards entsprechen (derzeit IIIBMotoren), muss die Nachrüstpflicht mit DPF-Systemen aus Sicht der Bauwirtschaft entfallen.
Forderungen der Bauwirtschaft:
Kein Vorgriff auf zukünftige europäische und nationale Regelungen.
Schaffung von einheitlichen, deutschland-/europaweit gültigen Regelungen.
Keine Nachrüstpflicht für IIIB-Motoren, die dem Stand der Technik entsprechen und
damit den Partikelgrenzwert von 0,025 g/kWh einhalten.
Verträgliche Fristen und unbürokratische Ausnahmeregelungen für Baumaschinen
und -geräte, für die noch keine ausgereiften, von den Baumaschinenherstellern
empfohlenen Nachrüstsysteme vorliegen.
Staatliche Förderung bei der Nachrüstung von Bestandsmaschinen.
Investitionssicherheit
durch
Bestandsschutz
für
bereits
mit
DPF-Systemen
nachgerüsteten Baumaschinen und Baugeräten.
Diesel-Partikelfilter nur dann, wenn es die gerätebezogen nachhaltigste Lösung ist.
Umsetzung europäischer Regelungen in nationale Regelungen unter Einbindung der
deutschen Bauwirtschaft und der Baumaschinenhersteller.
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., Kurfürstenstraße 129, 10785 Berlin
Telefon: 030 21286-0; Telefax: 030 21286-240; E-Mail: [email protected]
Berlin Charlottenburg Nr. 181 47 Nz
Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Kronenstraße 55 – 58, 10117 Berlin-Mitte
Telefon: 030 20314-0; Telefax: 030 20314-421, E-Mail: [email protected]
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