Positionspapier Partikelfilterpflicht
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Positionspapier Partikelfilterpflicht
Nachrüstung von Baumaschinen mit Diesel-Partikelfiltern auf Baustellen der DB ProjektBau GmbH Stand: 25.10.2013 Bauwirtschaft bekennt sich zu Umwelt- und Gesundheitsschutz Die deutsche Bauwirtschaft bekennt sich zu ihrer Verantwortung für den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter und den Schutz der Umwelt. Innovative Bauverfahren und Bautechniken, einschließlich neuer Baustoffe, mit dem Ziel der Erhöhung der Qualität und Lebensdauer von Bauwerken sowie Minderung des Ressourcenbedarfs bei Bau, Umbau und Nutzung von Bauwerken stehen im Fokus der Branche. Dazu zählen auch umweltschonende Bauweisen, um die Reinhaltung von Luft, Boden und Wasser sowie die Minderung von Lärm während des Bauprozesses sicherzustellen. In gemeinsamen Anstrengungen mit dem Sozialpartnern IG Bauen-AgrarUmwelt und der BG Bau konnte die gesundheitliche Belastung der auf dem Bau Beschäftigten in den vergangenen Jahren unter anderem durch den Einsatz moderner Maschinen- und Gerätetechnik deutlich reduziert und die Arbeitssicherheit erhöht werden. Selbstverständlich erfolgt die Neuanschaffung von Baumaschinen und Geräten nach den aktuell gültigen europäischen Regelungen. Senkung der Dieselpartikelbelastung in Innenstädten Die Deutsche Bahn AG unternimmt derzeit Anstrengungen eine Vorreiterrolle beim Umweltund Gesundheitsschutz einzunehmen. Dazu hat die DB ProjektBau GmbH u.a. in ihren Ausschreibungsbedingungen ein Stufenkonzept zur Senkung der Dieselpartikel-Emissionen von Baufahrzeugen und Baumaschinen eingeführt. Ab 2014 dürfen stufenweise bis zum Jahr 2018 bei einer Motorenleistung ab 19 kW nur noch Baumaschinen und Geräte auf innerstädtischen Baustellen eingesetzt werden, die über ein Partikelminderungssystem verfügen oder den Partikelgrenzwert von 0,025 g/kWh nach den Vorgaben der NRMMRichtlinie einhalten. 2 Die deutsche Bauwirtschaft muss sich mit Blick auf die Marktmacht der Deutschen Bahn AG den vorgenannten Ausschreibungsbedingungen stellen. Die Anforderungen an die betroffenen Bauunternehmen sind technisch und wirtschaftlich jedoch so ambitioniert, dass ein Ausscheiden oder Rückzug von einem Teil von Bauunternehmen aus dem Bahnbaumarkt nicht ausgeschlossen werden kann. Eine kurzfristige Ausweitung und weitere Verschärfung der Emissionsanforderungen, wie sie aktuell von den Umweltverbänden gegenüber der DB AG eingefordert werden, lehnen die Spitzenverbände der deutschen Bauwirtschaft ab, da sie ohne einen nachgewiesenen Nutzen die Existenz von Betrieben und Arbeitsplätzen gefährden würden. Bereits der verbindlich zum 01.01.2014 geltende Stufenplan der DB ProjektBau GmbH für Emissionsanforderungen an Baufahrzeuge und Baumaschinen ist aus unserer Sicht technisch, finanziell und ökologisch unausgewogen und erfordert im Sinne der Nachhaltigkeit sowie der Investitionssicherheit der Bauunternehmen dringend Verbesserungen. Nachhaltig handeln Baumaschinen und -geräte stellen langlebige Investitionsgüter dar. Die Bauunternehmen wägen ihre Investitionsentscheidungen aufgrund der hohen Investitionssummen im Sinne nachhaltigen und wirtschaftlichen Handelns sorgfältig ab. Dabei sind sie auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen. Im Hinblick auf die Nachhaltigkeit von Nachrüstmaßnahmen müssen neben den Dieselpartikel-Emissionen auch die Energieeffizienz und die sonstigen Emissionen sowie die Umweltfreundlichkeit über den Lebenszyklus von Baumaschinen betrachtet werden. Die zukünftigen Abgasstufen und die sich derzeit in Überarbeitung befindliche berufsgenossenschaftliche Regel TRGS 554 werden unter anderem auch den NOx-Ausstoß weiter begrenzen. Eine verfrühte Nachrüstung von Baumaschinen und -geräten mit DPFSystemen widerspricht diesem Vorhaben und ist deshalb weder nachhaltig, noch im Sinne der Umwelt. Nachgerüstete Maschinen sind lediglich in punkto Filterung der Dieselpartikel auf dem Stand der Technik. Die Maschinen bleiben trotz aufwendiger Nachrüstung modernen Baumaschinen in Effizienz, Ergonomie und Umweltfreundlichkeit (sonstige Abgasemissionen, Lärm, Treibstoffverbrauch) weit unterlegen. 3 Technische und rechtliche Schwierigkeiten der Nachrüstung Für die Nachrüstung von Baumaschinen mit Diesel-Partikelfiltern sind zahlreiche technische Details sowie Zulassungs-, Gewährleistungs- und Haftungsfragen bei der Umrüstung von Bestandsmaschinen durch Dritte bisher nicht ausreichend geklärt. Im Bahnbau kommt z. B. eine sehr große Anzahl völlig unterschiedlicher gleisgebundener Baumaschinen zum Einsatz. Großgeräte wie Umbauzüge, Gleisstopfmaschinen oder Gleisschotterpflüge werden zudem in sehr kleinen Stückzahlen gefertigt und stellen oftmals Unikate dar. Diese Maschinen werden durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) zugelassen. Infolge der Nachrüstung dürfen zum Beispiel die zulässigen Achslasten nicht überschritten werden und die erforderlichen Anbauten nicht über die Lichtraumprofilbegrenzungen ragen. Bei einer Nachrüstung mit Partikelfiltern müssen ggf. außerordentlich zeitaufwendige und teure Zulassungen sowie Abnahmen durch die Maschinenbetreiber beim EBA beantragt werden. Notwendige Investitionssicherheit Die Bauwirtschaft investiert erheblich in den Umwelt- und Arbeitsschutz. Hierzu zählt die Anschaffung von emissionsarmen Baumaschinen und -geräten. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen stellt der Neukauf von Baumaschinen und -geräten eine langfristige Investition dar, die sich häufig erst über einen langen Lebenszyklus amortisiert. Das gleiche gilt für die Nachrüstung von Baumaschinen und -geräten mit DieselPartikelfiltern. Bei durchschnittlichen Nachrüstkosten von ca. € 3.000,00 bis 15.000,00 pro Gerät (Gleisbau-Großgeräte sogar ca. € 40.000,00 bis 120.000,00 pro Gerät) schätzen die befragten Bahnbauunternehmen, unabhängig von der Unternehmensgröße, die Umrüstkosten ihres Maschinenbestandes auf ein Mehrfaches der jährlichen Umsatzrendite ihres Unternehmens. Hinzu kommen nicht unerhebliche jährliche Folgekosten für nachgerüstete DPF-Systeme (Austauschfilter, Filterreinigungssysteme, Einsatz von LowashMotoröl, Zerstörung durch fehlerhaften Einsatz und Bedienungsfehler etc.). Deshalb brauchen die Unternehmen Investitionssicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen. Die Nachrüstung von Bestandsmaschinen ist zudem für die Bauunternehmen, speziell für kleine und mittlere Unternehmen, nur mit entsprechender staatlicher Förderung, verträglichen Fristen und Ausnahmeregelungen wirtschaftlich zu verkraften. 4 Wenn Baumaschinen und -geräte zum Zeitpunkt ihrer Anschaffung den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und den geltenden Umweltstandards entsprechen (derzeit IIIBMotoren), muss die Nachrüstpflicht mit DPF-Systemen aus Sicht der Bauwirtschaft entfallen. Forderungen der Bauwirtschaft: Kein Vorgriff auf zukünftige europäische und nationale Regelungen. Schaffung von einheitlichen, deutschland-/europaweit gültigen Regelungen. Keine Nachrüstpflicht für IIIB-Motoren, die dem Stand der Technik entsprechen und damit den Partikelgrenzwert von 0,025 g/kWh einhalten. Verträgliche Fristen und unbürokratische Ausnahmeregelungen für Baumaschinen und -geräte, für die noch keine ausgereiften, von den Baumaschinenherstellern empfohlenen Nachrüstsysteme vorliegen. Staatliche Förderung bei der Nachrüstung von Bestandsmaschinen. Investitionssicherheit durch Bestandsschutz für bereits mit DPF-Systemen nachgerüsteten Baumaschinen und Baugeräten. Diesel-Partikelfilter nur dann, wenn es die gerätebezogen nachhaltigste Lösung ist. Umsetzung europäischer Regelungen in nationale Regelungen unter Einbindung der deutschen Bauwirtschaft und der Baumaschinenhersteller. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., Kurfürstenstraße 129, 10785 Berlin Telefon: 030 21286-0; Telefax: 030 21286-240; E-Mail: [email protected] Berlin Charlottenburg Nr. 181 47 Nz Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Kronenstraße 55 – 58, 10117 Berlin-Mitte Telefon: 030 20314-0; Telefax: 030 20314-421, E-Mail: [email protected] Amtsgericht Berlin Charlottenburg. Vereinsregister-Nr.: 18627 NZ Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V., Kaiserplatz 3, 53113 Bonn Telefon: 0228 91185-0; Telefax: 0228 91185-22; E-Mail: [email protected] Vereinsregister Bonn Nr. 3079