Konzept zur Abschiedskultur
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Konzept zur Abschiedskultur
Vitalis Wohnpark Ansbach Konzept zur Abschiedskultur Louis Schmetzer Straße 15 91522 Ansbach Tel. (09 81) 4 61 91-0 Fax (09 81) 4 61 91-20 www.vitalis-wohnpark.de Email: [email protected] Stand: März 2012 Gliederung Unser Selbstverständnis ..................................................................................................... 3 1. Einführung ..................................................................................................................... 4 2. Bauliche Gegebenheiten .............................................................................................. 4 2.1 3. Ausstattung ............................................................................................................. 4 Das Konzept der Abschiedskultur .............................................................................. 5 3.1 Unsere Ziele ............................................................................................................ 5 3.2 Die Begleitung ......................................................................................................... 6 3.3 Nach Eintritt des Todes ........................................................................................... 7 Erstellt von: VANS/Projektgruppe Stand: 03-2012 Überarbeitet von: RF Freigegeben: RF Version: 2 Seite 2 von 8 Unser Selbstverständnis Erstellt von: VANS/Projektgruppe Stand: 03-2012 Überarbeitet von: RF Freigegeben: RF Version: 2 Seite 3 von 8 1. Einführung Der Vitalis Wohnpark Ansbach ist ein Teil des inhabergeführten Familienunternehmens Dr. Becker. Daraus ergibt sich unser Selbstverständnis, familiär miteinander umzugehen. Wir bieten unseren Bewohnern ein Zuhause, in dem sie sicher und behütet leben und ebenso gut betreut und begleitet sterben können. Um dies gewährleisten zu können ist es wichtig, schon frühzeitig über die unterschiedlichen Wünsche und Erwartungen zu sprechen. Bereits während des Aufnahmegespräches haben zukünftige BewohnerInnen und Angehörige die Möglichkeit, auch diesbezügliche Wünsche zu äußern und Fragen zu stellen. Wir haben dieses Konzept „Abschiedskultur“ genannt, weil Abschiede von Beginn an zu unserem Leben gehören. Der Tod des ersten Haustieres, das verlorene Spielzeug oder der Abschied von Freunden bei einem Umzug oder Schulwechsel, immer sind Abschied und Trauer eng miteinander verbunden. Wir möchten unsere Bewohner von Beginn an begleiten. Der Umzug in ein Pflegeheim ist in jedem Fall mit Abschieden verbunden. Abschied von der Gesundheit, der gewohnten Selbstständigkeit, der eigenen Wohnung, liebgewonnenen Gegenständen und vielem mehr. Die Trauer darüber soll ebenso Raum haben wie die Trauer um Verstorbene. 2. Bauliche Gegebenheiten Unser Haus verfügt über vier Etagen mit jeweils einem eigenen Wohnbereich. Die Zimmer haben zu 50 % entweder Balkon oder Terrasse. Zur allgemeinen Benutzung verfügt jede Etage über einen großzügigen Gemeinschaftsbalkon. Im Erdgeschoss grenzt eine Terrasse an den gepflasterten Innenhof, der von jahreszeitlich bepflanzten Beeten umrahmt und direkt vom Speisesaal aus zugängig ist. Im ersten Obergeschoss besteht ein direkter Zugang zu einem beschützten Garten mit gepflastertem Rundweg und altem Obstbaumbestand. Ein ansprechend gestalteter Aussegnungsraum befindet sich im Untergeschoss. Er wird besonders für die Abschiednahme von BewohnerInnen aus einem Doppelzimmer genutzt, oder wenn die Anzahl der Gäste bei der Aussegnung in einem Einzelzimmer keinen Platz finden würde. Für Trauerfeiern kann ein Mehrzweckraum im Erdgeschoss zur Verfügung gestellt werden. Er befindet sich in direkter Nachbarschaft zum allgemeinen Speisesaal. Unsere hauseigene Küche bereitet Speisen und Getränke nach individuellen Wünschen zu. Der Raum wird von den Mitarbeiterinnen der Hauswirtschaft angemessen gestaltet. 2.1 Ausstattung Bei der Ausstattung wurde neben der bedarfsgerechten Funktionalität besonders auf ein wohnliches Ambiente geachtet, die in keinem Fall Krankenhaus-Atmosphäre aufkommen lässt. Die Zimmer können nach den individuellen Wünschen der BewohnerInnen mit z. Bsp. Bildern und Erinnerungs-Fotos gestaltet werden. Alle Aufenthaltsbereiche verfügen über ein gut bestücktes Bücherregal, einen Fernseher und eine angegliederte Teeküche. Hier finden Angehörige neben Besteck, Geschirr, Toaster und Wasserkocher eine Mikrowelle, um bei Bedarf mitgebrachte Lieblings-Speisen erwärmen zu können. Erstellt von: VANS/Projektgruppe Stand: 03-2012 Überarbeitet von: RF Freigegeben: RF Version: 2 Seite 4 von 8 Zusätzlich stehen in allen Etagen Service-Wagen, die mit einem kleinen Vorrat an Besteck, Gläsern und Tellern bestückt sind. Außerdem enthalten sie zwei Kästen mit Mineralwasser in leichten 500 ml PET-Flaschen. Das Mineralwasser ist ebenso wie das gekühlte Saftgetränk aus den aufgestellten Spendern für die BewohnerInnen des Vitalis Wohnparks kostenlos. Für Schwerkranke stehen 6 Pflegerollstühle bereit, die unabhängig vom Gesundheitszustand einen Aufenthalt außerhalb des Bettes/des Zimmers ermöglichen. 3. Das Konzept der Abschiedskultur Bei uns finden Pflegebedürftige ein Zuhause, in dem sie sicher und selbstbestimmt leben können, soweit dies ihr Gesundheitszustand zulässt. Dieser Grundsatz bleibt auch wirksam, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert und bildet die Basis für die Betreuung Sterbender. 3.1 Unsere Ziele Wie in unserem Selbstverständnis verankert begleiten wir unsere BewohnerInnen in ihrer letzten Lebensphase und ermöglichen ihnen ein Sterben in Würde. Dazu gehört auch - das Anerkennen der Trauer über Verlorenes (Gesundheit, Wohnung, Nachbarschaft) - die Möglichkeit, Trauer zu äußern und darüber mit jemandem sprechen zu können - das Eingebunden sein in die Gestaltung des Gedenkens an verstorbene MitbewohnerInnen - die Berücksichtigung der individuellen Wünsche auch in Zeiten, in denen diese nicht mehr selbst geäußert werden können - die Unterstützung aller an der Begleitung beteiligten Angehörigen, Freunde etc. Dies trifft grundsätzlich auf alle BewohnerInnen zu, unabhängig davon, wie lange sie bereits bei uns leben. Wir bieten Pflegebedürftigen zum Teil viele Jahre ein Zuhause. In diesen Fällen kennen wir die Wünsche und Erwartungen gut und können sie berücksichtigen. Bei Pflegebedürftigen, die erst in der letzten Lebensphase zu uns kommen, zum Beispiel von einer Palliativstation, ist es unser Ziel die Wünsche und Erwartungen so früh wie möglich kennen zu lernen und zu dokumentieren. Wir arbeiten eng mit Haus- und Fachärzten zusammen, um die medikamentöse Versorgung so optimal wie möglich zu gestalten. Ziel ist eine gute palliative Versorgung. Das bedeutet, dass in Fällen, in denen nicht mehr die Heilung im Mittelpunkt steht, vorhandene Symptome behandelt werden, um die Lebensqualität möglichst lange zu erhalten bzw. zu verbessern. Ziele einer palliativen Versorgung sind z. Bsp.: - eine gute Schmerztherapie - Behandlung von Magen-Darm Störungen - Erleichterung bei Atembeschwerden etc. Bei Bedarf nehmen wir Kontakt zu einer Palliativstation der Krankenhäuser Ansbach oder Neuendettelsau auf, um einen Aufenthalt dort zu organisieren. Erstellt von: VANS/Projektgruppe Stand: 03-2012 Überarbeitet von: RF Freigegeben: RF Version: 2 Seite 5 von 8 3.2 Die Begleitung Im Rahmen des Erstgespräches und der darauf folgenden Eingewöhnungsphase haben BewohnerInnen und Angehörigen in allen Gesprächen Gelegenheit, ihre Wünsche zu äußern. Diese werden dokumentiert und soweit möglich in die Pflegeplanung aufgenommen. Je detaillierter die Angaben sind, desto besser können wir die BewohnerInnen auch in der Sterbephase begleiten und unterstützen. Zu unseren Angeboten für alle BewohnerInnen gehört z. Bsp.: - die Dokumentation der Konfession und der Wünsche zu Seelsorgerischer Betreuung - monatliche katholische und evangelische Gottesdienste - die Berücksichtigung der unterschiedlichen religiösen/spirituellen Bedürfnisse und Wünsche - Hilfe bei der Erstellung einer persönlichen Wunschliste für Zeiten schwerster Pflegebedürftigkeit, wenn eine persönliche Kommunikation nicht (mehr) möglich ist - die Unterstützung bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - palliative Fallbesprechungen: bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes wird z. Bsp. geprüft, ob vorhandene Beschwerden ausreichend behandelt werden oder zusätzliche ärztliche bzw. pflegerische Maßnahmen erforderlich sind. Wir werden Angehörige zeitnah über Veränderungen des Gesundheitszustandes informieren. Besuche sind dann auch in der Nacht möglich. Während einer Begleitung stellen wir Speisen und Getränke zur Verfügung. In der Sterbephase begleiten wir sowohl die Kranken als auch die Angehörigen durch z. Bsp.: - die Möglichkeit der Begleitung durch Angehörige, Freunde über 24 Stunden - die umfassende Unterstützung der Angehörigen/Begleiter - die Einbindung des Hospizvereins durch den ehrenamtlichen Besuchsdienst - die engmaschige Betreuung der Sterbenden durch die MitarbeiterInnen der Pflege, der Freizeitbetreuung oder ggf. der zusätzlichen Betreuungskräfte - das Bereitstellen unserer Korbtruhe „ Zur Wegbegleitung“. Sie ist ausgestattet mit unterschiedlichsten Materialien (Christliche Literatur/Symbole wie z. Bsp. Gesangbücher, Bibel, Standkreuz, Engel, Rosenkranz; eine Liste mit Seelsorgern; Zeitschriften, Bücher, Malutensilien, Wolle, Stricknadeln etc.) - eine der besonderen Situation angemessene Pflege: • Pflegemaßnahmen werden auf das notwendige/verträgliche Maß reduziert • Mundpflege, Lagerungen etc. werden engmaschig durchgeführt • Getränke und Speisen werden nach Wunsch von unseren KüchenmitarbeiterInnen zubereitet und angeboten und bei Bedarf von den Pflegekräften verabreicht • bei Bedarf steht im dritten Obergeschoss ein Einzelzimmer zur Verfügung Erstellt von: VANS/Projektgruppe Stand: 03-2012 Überarbeitet von: RF Freigegeben: RF Version: 2 Seite 6 von 8 3.3 Nach Eintritt des Todes Verstorbene können grundsätzlich bis zum folgenden Tag in der Einrichtung bleiben. Wir möchten auch Angehörigen, die erst anreisen müssen, die Gelegenheit zur Abschiednahme geben. Bei BewohnerInnen in Einzelzimmern bleiben Verstorbene in ihrem Bett bis zur Abholung durch das Bestattungsinstitut. BewohnerInnen aus einem Doppelzimmer werden in unseren Aussegnungsraum gebracht. Hier kann in jedem Fall eine Abschiedszeremonie stattfinden. Den Mitbewohnern wird die Gelegenheit zur Abschiednahme gegeben: - die MitarbeiterInnen des Wohnbereiches informieren die Mitbewohner im entsprechende Aufenthaltsbereich über den Todesfall, bei Bedarf auch im Speisesaal im Erdgeschoss - die Mitbewohner werden eingeladen, sich von dem Verstorbenen zu verabschieden: je nach Zeitpunkt des Todes wird um 10.30 Uhr bzw. 15.30 Uhr, bzw. individuell im Zimmer eine Kerze angezündet und ein passender Text vorgelesen. Z. Bsp. ein Vater unser oder ein Gedicht (wenn der Verstorbene nicht religiös war). - in der Gedenkvitrine des Wohnbereiches wird ein Aushang mit dem Namen, dem Geburtsund Sterbedatum und ggf. einem Foto angebracht und für einen Tag die elektrische Kerze angezündet - an der Zimmertür wird eine weiße Schleife angebracht mit dem Aufdruck „Wir nehmen Abschied“ als Zeichen für die Mitbewohner und alle Vorübergehenden - in der Laterne am Gedenkplatz im Innenhof wird ein Grablicht angezündet Gerne können auch Angehörige an diesem kleinen Ritual teilnehmen. Das kann besonders dann wichtig sein, wenn keine Aussegnung durchgeführt wird. Nachdem ein Bewohner verstorben ist, sind einige rechtliche Maßnahmen erforderlich: - ein Arzt muss den Tod feststellen und einen Totenschein ausstellen; dies kann frühestens 4 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen, der Totenschein bleibt im Wohnbereich und kann dort von Angehörigen oder dem Bestatter abgeholt werden - wir senden per Fax eine Sterbefallanzeige an das Standesamt, an die Pflegekasse und ggf. an den Sozialhilfeträger Für die Angehörigen Sollte ein amtlicher Betreuer bestellt sein, endet seine Tätigkeit mit dem Tod des Betreuten. Ab diesem Moment sind die Angehörigen dafür zuständig, sich um die Beerdigung und alles Weitere zu kümmern. Wenn ein Vertrag zur Bestattungsvorsorge besteht, kann der entsprechende Bestatter auch von uns informiert werden. Der Heimvertrag endet grundsätzlich mit dem Zeitpunkt des Todes. Da das Zimmer geräumt werden muss und Angehörige dies oft nicht am gleichen Tag tun möchten, kann das Zimmer bis zur Räumung (maximal 14 Tage) weiter gemietet werden. Es fällt eine Freihaltegebühr an. Erstellt von: VANS/Projektgruppe Stand: 03-2012 Überarbeitet von: RF Freigegeben: RF Version: 2 Seite 7 von 8 Kleidung kann auf Wunsch im Zimmer bleiben. Wir stellen sie anderen BewohnerInnen zur Verfügung und spenden alle übrigen Stücke an die Rumänienhilfe. Eigene Möbel müssen mitgenommen werden. Gegen einen Unkostenbeitrag in Höhe von 50,€ übernehmen wir die Räumung und Entsorgung. Sollten innerhalb Ansbachs Kleinmöbel transportiert werden müssen, sind wir gerne behilflich. Das Renovieren des Zimmers übernimmt der Vitalis Wohnpark. Gerne möchten MitarbeiterInnen an der Beerdigung bzw. dem Beisetzungsgottesdienst teil nehmen. Daher wünschen wir uns, dass uns der Termin so bald als möglich mitgeteilt wird. Gedenkandacht Jährlich, in der Osterzeit, findet im Vitalis Wohnpark eine ökumenische Gedenkandacht statt. Hierzu laden wir alle Hinterbliebenen ein, deren Angehörige im Verlauf der vergangenen zwölf Monate bei uns verstorben sind. Ebenso sind MitarbeiterInnen und BewohnerInnen eingeladen. Diese Andacht soll noch einmal Raum geben zum Innehalten und Erinnern. Gemeinsam mit unseren Seelsorgern, Frau Jonen-Burkard und Herrn Pfarrer Spingler, gedenken wir der Verstorbenen. Wenn das Licht erlischt, bleibt die Trauer, wenn die Trauer vergeht, bleibt die Erinnerung. Erstellt von: VANS/Projektgruppe Stand: 03-2012 Überarbeitet von: RF Freigegeben: RF Version: 2 Seite 8 von 8