KS/AUXILIA Tarifbuch
Transcrição
KS/AUXILIA Tarifbuch
KS/AUXILIA Tarifbuch Alles zum Club, Rechtsschutz und Schutzbrief Stand 01/2016 KS/AUXILIA Ihr direkter Draht für Service und persönlichen Kontakt Service vor Ort Service-Nummern Ihr Vermittler-Portal Bezirksdirektion Berlin Knesebeckstraße 55 10719 Berlin Telefon 030/229 08 27-610 Telefax 030/229 08 27-619 [email protected] Automobilclub Vertrags-Service Telefon 089/539 81-222 Telefax 089/539 81-270 [email protected] Adresse: https://vermittler.ks-auxilia.de Bezirksdirektion Hamburg Kleine Johannisstraße 20 20457 Hamburg Telefon 040/226 32 58-620 Telefax 040/226 32 58-629 [email protected] Bezirksdirektion Hannover Großer Hillen 24 30559 Hannover Telefon 0511/51 51 17-630 Telefax 0511/51 51 17-639 [email protected] Bezirksdirektion Dortmund Kampstraße 42 44137 Dortmund Telefon 0231/997 76-640 Telefax 0231/997 76-649 [email protected] Bezirksdirektion Mainz Rheinallee 109 55118 Mainz Telefon 06131/32 79 16-660 Telefax 06131/32 79 16-669 [email protected] Bezirksdirektion Stuttgart Pforzheimer Straße 338 70499 Stuttgart-Weilimdorf Telefon 0711/25 25 77-670 Telefax 0711/25 25 77-679 [email protected] Bezirksdirektion München Uhlandstraße 7 80336 München Telefon 089/539 81-680 Telefax 089/539 81-689 [email protected] Leistungsabteilung Telefon 089/539 81-200 Telefax 089/539 81-297 [email protected] KS-24-Stunden-Notruf Telefon 089/21 12 90 14 Rechtsschutz Vertrags-Service Telefon 089/539 81-222 Telefax 089/539 81-270 [email protected] Rechts-Service Telefon 089/539 81-333 Telefax 089/539 81-251 [email protected] Telefonische Beratung durch unabhängige Rechtsanwälte Direktion-Vertrieb Telefon 089/539 81-601 Telefax 089/539 81-606 [email protected] Schutzbrief Vertrags-Service Telefon 089/539 81-222 Telefax 089/539 81-270 [email protected] Leistungsabteilung Telefon 089/539 81-200 Telefax 089/539 81-297 [email protected] KS-24-Stunden-Notruf Telefon 089/21 12 90 14 IT-Support Technische Fragen zu Internet / Software: Telefon 089/539 81-230 [email protected] Bei nicht technischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bezirksdirektion. Online-Rechner, Unterlagen, Webseiten-Service Aktuelle Unternehmensunterlagen Online-Rechner Angebotssoftware zum Download Verkaufsfördernde Unterlagen Online-Materialbestellung E-Mail-Newsletter Vergleichsrechner Rechtsschutz Webseiten-Service Risikoanalysebögen Dokumentenzugriff Es stehen Ihnen folgende Dokumente zum Download zur Verfügung: Kundendokumente (Versicherungsscheine, Beitragsrechnungen, Mahnungen, Meldebögen zum Vorsorge-RS) Bestandslisten / GDV-Daten Provisions- / Courtageabrechnungen Vermittlerinkasso Da es sich hier um personenbezogene und damit datenschutzrelevante Daten handelt, ist dieser Bereich gesondert geschützt. Die Freischaltung wird Ihnen im Vermittler-Portal erläutert. Nutzen Sie die zahlreichen Vorteile unseres Vermittler-Portals! Privatkunden Club Für den schnellen Überblick – eine Auswahl unserer Produktbeiträge KS-Clubmitgliedschaft für 27, KS-Clubmitgliedschaft für die Familie für 33, Selbstbeteiligung 400 – 0 250 150 JURPRIVAT 208,- 262,- 306,JURSENIOR 188,-232,-272, Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS Normaltarif 172,- 192,- 238, Singles, Alleinerziehende, Beamte, Angehörige des öffentlichen Dienstes 158,- 172,- 219, Privat- und Verkehrs-RS 122,-162, Verkehrs-RS flex (SB–Regelung 150 / 300) 35, Verkehrs-RS flex Familie (SB–Regelung 150 / 300) 53, RS für Mieter und selbst nutzende Eigentümer für alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser 48,- 60,Spezial-Straf-RS 30,- 37, Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS BASIS flex (SB–Regelung 150 / 300) bis 24.000,- Jahresbruttohaushaltseinkommen 122, RS für Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses BASIS flex (SB-Regelung 150 / 300) bis max. 9.000,- Jahresbruttomiete Privatkunden–Schutzbrief (ohne SB) 49, Privatkunden–Schutzbrief für die Familie (ohne SB) 64,- 30,- Heilwesenberufe JURAMED 0 Beschäftigte407,-462,-578,-662,bis 3 Beschäftigte 462,- 522,- 654,- 747,bis 6 Beschäftigte 579,- 682,- 854,- 972,bis 10 Beschäftigte 854,- 939,- 1179,- 1342,Spezial-RS mit Spezial-Straf-RS 0 Beschäftigte382,-414,-526,-645,bis 3 Beschäftigte 418,- 465,- 590,- 724,bis 6 Beschäftigte 617,- 686,- 868,- 1.068,bis 10 Beschäftigte 872,- 975,- 1.243,- 1.509,- Landwirte Selbstbeteiligung 1.000 – 300 600 300 200 JURAFIRM 0 Beschäftigte399,-452,-572,-662, bis 3 Beschäftigte 471,- 522,- 662,- 767, bis 6 Beschäftigte 597,- 677,- 862,- 998, bis10 Beschäftigte872,-962,- 1.222,- 1.412, JURSHOP, JURSTUDIO, JURHOGA Maximaler Jahresbruttoumsatz: JURSHOP 1.000.000,- / JURSTUDIO 500.000,- / JURHOGA 2.000.000,- bis 150.000,- Jahresbruttoumsatz 592,- 677,- 832,- 947, bis 300.000,- Jahresbruttoumsatz 861,- 972,- 1.187,- 1.337, bis 500.000,- Jahresbruttoumsatz 1.247,- 1.427,- 1.737,- 1.948, bis 1.000.000,- Jahresbruttoumsatz 2.172,- 2.462,- 2.972,- 3.312, bis 2.000.000,- Jahresbruttoumsatz 3.012,- 3.412,- 4.097,- 4.552, Spezial-RS mit Spezial-Straf-RS 0 Beschäftigte272,-296,-387,-469, bis 3 Beschäftigte 327,- 356,- 466,- 565, bis 6 Beschäftigte 477,- 511,- 682,- 828, bis 10 Beschäftigte 668,- 707,- 932,- 1.117,- JURAGRAR bis 10 ha bis 30 ha bis 50 ha bis 75 ha bis 100 ha Landwirtschafts- und Verkehrs-RS bis 10 ha bis 30 ha bis 50 ha bis 75 ha bis 100 ha Vereine Geschäftskunden JURVEREIN bis 200 Mitglieder 279,- ab 201 Mitglieder – Beitrag je Mitglied 1,80 Vereins-RS bis 200 Mitglieder ab 201 Mitglieder – Beitrag je Mitglied Hinweise: Die Beiträge sind Jahresbeiträge in € und enthalten die gesetzliche Versicherungsteuer. Die unterjährigen Beiträge finden Sie auf den Anträgen oder im Vermittler-Rechner. 202,- 236,- 297,- 372,- 472,- 232,- 272,- 342,- 415,- 522,- 289,- 339,- 427,- 535,- 679,- 339,397,502,629,792,- 134,- 167,- 212,- 257,- 317,- 147,- 182,- 232,- 282,- 349,- 182,- 222,- 285,- 352,- 432,- 272,292,362,462,542,- 312,- 2,02 399,- 2,58 489,3,23 66,- 0,53 92,- 0,67 106,0,79 KS/AUXILIA Highlights FOKUSSIERT UND ERFOLGREICH spezialisiert auf Club, Rechtsschutz und Schutzbrief wirtschaftlich und finanziell unabhängige Unternehmensgruppe auf Makler ausgerichtete Geschäftsprozesse regelmäßig ausgezeichnet als Top-Anbieter in Tests und Umfragen qualifizierter und vor allem persönlicher Service GERADLINIG UND VERLÄSSLICH Club günstiger Beitrag mit guten Leistungen, z. B. die Wildschadenbeihilfe personenbezogene Leistungen als Alleinstellungsmerkmal, z. B. Unfallkrankengeld und die aktive Nebenklage Rechtsschutz unabhängig – Interessenkollisionen bei Klagen gegen andere Versicherungen ausgeschlossen haftungsminimierende Lösungen für unsere Geschäftspartner starkes Preis-Leistungsverhältnis in allen Produkten PremiumService mit umfangreichen Leistungen Schutzbrief ideale Ergänzung der Club-Mitgliedschaft maximale Flexibilität für Kunden, z. B. keine 50-km-Beschränkung und freie Wahl des Abschleppunternehmens PERSÖNLICH UND SERVICESTARK umfassende Unterstützung durch Ihre Bezirksdirektionen: – persönliche Ansprechpartner auch im Innendienst – weitreichende Entscheidungsbefugnisse – schneller, gewissenhafter und kompetenter Service – Erstellung bedarfsgerechter Angebote lösungsorientiertes Handeln in allen unseren Fachbereichen schneller Zugriff auf Online-Rechner und auf viele Unterlagen im Vermittler-Portal Club Club Inhalt Club 2 Highlights 3 Mitgliedschaften und Leistungen 4Wissenswertes 5 Vergleich mit Schutzbrief-Leistungen 6 Aufbau und Struktur der Unternehmensgruppe KS/AUXILIA 7 Allgemeine Tarifbestimmungen 1 Club Highlights Der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) ist mit über 520.000 Mitgliedern einer der größten Automobilclubs in Deutschland. Der Club unterstützt mit vielen hervorragenden Leistungen seine Mitglieder als Verkehrsteilnehmer, z.B. als Fahrer, Insasse, Fußgänger, Fahrradfahrer, Inliner. Wildschadenbeihilfe Es gab einen Zusammenstoß mit Wild oder jagdbarem Federwild sowie mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen: Wir übernehmen Ihre Reparaturkosten bis zu 1.050,- € im Kalenderjahr. Bei Kaskoversicherten erstatten wir die Selbstbeteiligung - oftmals Kosten von 150,- €, 300,- € oder mehr. Abschlepp- oder Pannenhilfe Ist das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall nicht mehr fahrbereit: Wir erstatten Pannenhilfskosten bis zu 90,- € oder Ihre verursachten Abschleppkosten bis zu 75,- €. Diese Leistungen können auch als Ergänzung zu einem vorhandenen Schutzbrief oder einer anderen Automobil-Clubmitgliedschaft in Anspruch genommen werden, da sonst in vielen Fällen ein Eigenanteil beim Kunden verbleibt. Rechtshilfe bei aktiver Nebenklage Nach einem schweren Verkehrsunfall soll gegen den Unfallverursacher Nebenklage im Strafverfahren erhoben werden: Wir erstatten die Kosten bis zu 5.200,- €, falls die Nebenklage gegen den Unfallverursacher zugelassen ist. Diese Leistung ist nicht in einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung enthalten. Unfallkrankengeld Nach einem Verkehrsunfall kommt es zu einer Verletzung: Wir erstatten ab dem 31. Krankheitstag ein Unfallkrankengeld bis 325,- € (6,50 € tägl., maximal 50 Tage). Krankenrücktransport Nach einem Unfall als Verkehrsteilnehmer im Ausland und der daraus resultierenden Behandlung muss ein Krankentransport an den Wohnsitz erfolgen: Wir erstatten für den ärztlich angeordneten Rücktransport die Kosten bis zu 1.050,- € im Kalenderjahr. 2 Service-Netz Der KS kooperiert mit einem erfahrenen und spezialisierten Partner, der den KS-Mitgliedern ein flächendeckendes Netz an Servicepartnern bietet. Unsere Mitglieder haben im Rahmen der Höchstbeträge die freie Wahl des Abschlepp- oder Pannenhilfsunternehmens oder sie wenden sich an unseren KS-Notfall-Service unter 089/21 12 90 14 ( 24 Stunden). KS sichert der AUXILIA Unabhängigkeit und Spartenneutralität Die AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist eine 100-prozentige Tochter des KS. Es existieren keine Verflechtungen mit Banken und Versicherungskonzernen. Während andere Konzerne ihre Rechtsschutz-Tochtergesellschaften mehr und mehr auflösen und in den Komposit-Gesellschaften als eine von vielen Sparten betreiben, ist und bleibt die AUXILIA der Rechtsschutz-Spezialist. Dies garantiert Kompetenz und Unabhängigkeit für die Durchsetzung des Rechts unserer Kunden. Es schützt vor möglichen Interessenkollisionen zwischen Rechtsschutz und anderen Versicherungssparten, z. B. bei der Durchsetzung von Ansprüchen bei Berufsunfähigkeit (eigene BU-Versicherung) oder nach schweren Verkehrsunfällen (gegnerische Kfz-Versicherung). Club + Rechtsschutz Eine überzeugende Kombination! Die Beiträge unserer KS-Clubmitgliedschaft und die des Rechtsschutzes sind günstig! KS-Clubmitgliedschaft (27,- €) Der Club unterstützt das Mitglied mit umfangreichen Leistungen für die auf das Mitglied zugelassenen Fahrzeuge – egal wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens fährt und speziell das Mitglied als Verkehrsteilnehmer, d. h. auch beim Fahren fremder Fahrzeuge. Club Club Mitgliedschaft und Leistungen KS-Clubmitgliedschaft für die Familie (33,- €) Der Club unterstützt alle Mitglieder der Familie für die auf die Familienmitglieder zugelassenen Fahrzeuge – egal wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens fährt und alle Familienmitglieder als Verkehrsteilnehmer, d. h. auch beim Fahren fremder Fahrzeuge. Dies gilt nicht für juristische Personen (hier ist für die Clubleistungen eine natürliche Person zu benennen) und bei gewerblicher Nutzung. Die Leistungen müssen innerhalb von 6 Monaten beantragt werden. Bei einem Ersatzanspruch an Dritte sowie bei Trunkenheit oder Vorsatz besteht keine Leistung. Familiendefinition: Die Clubmitgliedschaft für die Familie gilt für den Antragsteller, den ehelichen / eingetragenen oder im Antrag genannten sonstigen Lebenspartner, die minderjährigen Kinder, die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, die im Haushalt des Mitgliedes lebenden, dort gemeldeten und im Ruhestand befindlichen Eltern des Mitgliedes / Lebenspartners. Geltungsbereich: Europa, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira. Serviceleistungen Unfallgelder Kostenübernahme Die KS-Clubleistungen Wildschadenbeihilfe bis 1.050,- € im Kalenderjahr bei Zusammenstoß mit Wild oder jagdbarem Federwild sowie mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen übernehmen wir die Reparaturkosten Ihres Fahrzeuges. Abschleppbeihilfe bis 75,- € nach Panne oder Unfall. Pannenhilfe bis 90,- € nach Panne (die Pannenhilfe wird ggf. auf die Abschleppbeihilfe angerechnet). Kfz-Öffnung bis 30,- € im Kalenderjahr für das Öffnen des Fahrzeuges nach Schlüsselverlust oder Defekt des Schlüssels / Schlosses. Krankenrücktransport bis 1.050,- € im Kalenderjahr für den ärztlich angeordneten Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer. Regressbeihilfe bis 520,- € für Berufskraftfahrer bei arbeitsrechtlicher Regressmöglichkeit des Arbeitgebers aufgrund grob fahrlässig verursachten Verkehrsunfällen. Beihilfe für Helfer am Unfallort bis 520,- € im Kalenderjahr für Sachschäden infolge Bergung und Transport von Verkehrsunfallverletzten. Rechtshilfe bei aktiver Nebenklage bis 5.200,- € wenn die Nebenklage gegen den Verkehrsunfallgegner zugelassen ist. Unfallkrankengeld bis 325,- € erhalten Mitglieder ab dem 31. Krankheitstag nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer (6,50 € tägl., max. 50 Tage). Unfallsterbegeld 1.550,- € erhalten die Erben nach Unfalltod des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer. KS-Notfall-Service Unser kompetentes Team steht rund um die Uhr unter 089/21 12 90 14 bereit. Service bei Notfällen im Ausland Wir helfen bei der Auswahl eines Rechtsanwaltes, Arztes, Krankenhauses, Dolmetschers, etc. und beraten zum Verhalten nach z.B. Unfall, Panne, Diebstahl des Kfz oder Krankheit. Beweissicherungs-Service Handlungsanleitungen und Tipps für das richtige Verhalten nach einer Panne, einem Unfall oder in anderen Verkehrssituationen unter 089/539 81-333. Mietwagen-Service Mitglieder erhalten günstige Konditionen bei der Sixt Autovermietung unter 01805/25 25 25. Beratungs-Service Verkehr Wir sind Ansprechpartner zur Förderung der Verkehrssicherheit, Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung sowie für Fragen rund um das Kraftfahrzeug. Pannen- und Abschlepp-Service Nützliches Verzeichnis von Abschlepp-Vertragsfirmen im Kunden-Portal unseres Internetauftrittes. KS-Reisedienst Unterstützung bei Urlaubsreisen. Services auch im Internet. Rechtsberatung Kostenfreie telefonische Rechtsberatung in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten durch qualifizierte Rechtsanwälte (24 h) unter 089/539 81-333 3 Club Wissenswertes Ergänzung zu den Clubleistungen Die Clubleistungen bieten dem Mitglied bereits einen Basisschutz für viele Risiken im Straßenverkehr, auch als Fußgänger, Inliner, Fahrradfahrer, etc. Mit dem KS-Schutzbrief (siehe Seiten 150 ff.) werden die Leistungen sinnvoll ergänzt bzw. erhöht, z.B. die Leistungen für: die Pannen- / Unfallhilfe am Schadenort, das Abschleppen nach Panne oder Unfall, das Bergen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall, einen Mietwagen bei Fahrzeugausfall, die Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall (z.B. für Bahn, Flug), die Übernachtungen bei Fahrzeugausfall, Leistungen im Krankheitsfall (z.B. Krankenrücktransport, Ersatzfahrer). Gut zu wissen Einen umfassenden Schutz genießt das Mitglied mit der Clubmitgliedschaft und dem Schutzbrief (siehe Seiten 150 ff.). Mitglieder, die zusätzlich einen Schutzbrief abgeschlossen haben, können ggf. sowohl aus der Clubmitgliedschaft als auch dem Schutzbrief Leistungen bis zur jeweiligen Höchstgrenze in Anspruch nehmen, z.B. Abschleppbeihilfe Club + Abschleppkosten-Schutzbrief max. 75,- € max. 160,- € Gesamtbetrag für das Abschleppen max. 235,- € Andere Clubmitgliedschaften In Deutschland gibt es zahlreiche Automobilclub-Mitgliedschaften. Der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) ist mit seinen 520.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub. Jeder Club hat unterschiedliche Leistungen und Ausprägungen. Ein Vergleich ist daher schwierig und nicht angemessen. Der KS hat einen günstigen Jahresbeitrag und leistet eine Pannenund Abschleppbeihilfe sowie viele weitere, wertvolle Leistungen – und das europaweit. Hierzu zählen beispielsweise die Wildschadenbeihilfe, die Beihilfe zum Krankenrücktransport, das Unfallkrankengeld, das Unfallsterbegeld u.v.a. Bei Bestehen zweier Clubmitgliedschaften (z.B. KS und ADAC o.ä.) übernimmt der KS bei entsprechender Kostenhöhe die Differenzdeckung im Rahmen der Pannen- oder Abschleppbeihilfe. 4 Einzel- oder Familienmitgliedschaft Für einen Single ist die KS-Clubmitgliedschaft die optimale Absicherung. Hier ist er als Fahrer und als Verkehrsteilnehmer abgesichert. Für Familien lohnt sich die KS-Clubmitgliedschaft für die Familie. Für nur 6,- € jährlich mehr gelten alle Leistungen für die gesamte Familie. Mobilitäts- bzw. Werksgarantie Auch bei Bestehen einer Mobilitätsgarantie ist die Clubmitgliedschaft beim KS eine sinnvolle Ergänzung, z.B. aufgrund der enthaltenen Unfallgelder. Hinzu kommt, dass die Mobilitätsgarantie der Autohersteller zwar günstig oder bereits im Kaufpreis des Autos eingeschlossen ist, aber teilweise Lücken in der Absicherung bestehen, u.a.: Schäden, die durch eine Reifenpanne, Krankheit oder einen selbst verschuldeten Unfall entstehen, sind oft nicht abgesichert. Der abgesicherte Personenkreis bezieht sich meist nur auf den Fahrer, nicht auf den Partner oder die Kinder. Die Mobilitätsgarantie ist in der Regel auf den Neuwagen beschränkt oder daran gekoppelt. Es ist oft Voraussetzung, dass die Garantie nicht abgelaufen ist und die Inspektionen beim Vertragshändler durchgeführt werden. Es besteht meistens kein Schutz beim Fahren fremder Fahrzeuge. KS-Clubleistungen Club Club Vergleich mit Schutzbrief-Leistungen KS-Schutzbriefleistungen (AB KS-Schutzbrief 2012) Wildschadenbeihilfe ü bis 1.050,- € im Kalenderjahr Abschleppen ü bis 75,- € ü bis 160,- € (zzgl. Clubleistung) Pannenhilfe ü bis 90,- € ü bis 110,- € (zzgl. Clubleistung) Pannen- und Abschleppdienst-Verzeichnis Kfz-Öffnung ü ü bis 30,- € im Kalenderjahr ü bis 120,- € (zzgl. Clubleistung) Krankenrücktransport, Übernachtung ü ärztlich angeordnete Rücktransport- ü nach Erkrankung auf einer Reise aufgrund kosten aus dem Ausland nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer bis 1.050,- € im Kalenderjahr medizinischer Notwendigkeit – unbegrenzte Kostenübernahme des Rücktransportes (Organisation durch KS), bis 80,- € je Übernachtung / Person, längstens drei Nächte Regressbeihilfe ü bis 520,- € Beihilfe für Helfer am Unfallort ü bis 520,- € im Kalenderjahr Rechtshilfe bei aktiver Nebenklage ü bis 5.200,- € Unfallkrankengeld ü bis 325,- € Unfallsterbegeld ü 1.550,- € Service bei Notfällen im Ausland ü Beweissicherungs-Service ü Mietwagen oder Pickup-Service oder Nutzungsausfall günstige Mietwagenkonditionen – Kooperationsvertrag mit der Sixt Autovermietung Beratungs-Service Verkehr ü KS-Notfall-Service ü KS-Reisedienst ü Rechtsberatung ü Dolmetscherkosten ü längstens sieben Tage – bis 52,- € je Tag für Mietwagen zzgl. Zusatzkosten bis 100,- € oder 26,- € je Tag für Nutzungsausfall oder bis 364,- € für Pickup im Inland ü ü bis 250,- € für Gespräche mit Behörden im Ausland aufgrund eines Unfalles, Diebstahles oder sonstiger vergleichbarer Notfälle Bergung ü unbegrenzt Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall ü bis 1.540,- € je versicherte Person ü bis 80,- € je Übernachtung / Person, längstens drei Übernachtung bei Fahrzeugausfall Nächte Ersatzteilversand Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall ü unbegrenzte Versandkosten ü unbegrenzte Rücktransportkosten (Organisation durch KS) Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall Fahrzeugverzollung und -verschrottung ü unbegrenzte Unterstellkosten bis zu zwei Wochen ü unbegrenzte Verfahrensgebühren der Verzollung bzw. Verschrottungskosten Fahrzeugabholung, Übernachtung nach Fahrerausfall, Heimreise nach Wiedergenesung des Fahrers ü unbegrenzte Abholungskosten (Organisation durch KS), Ersatz von Reisedokumenten ü unbegrenzte Gebühren der Ersatzbeschaffung Ersatz von Zahlungsmitteln ü bis 2.000,- € als Darlehen je Schadenfall Vermittlung ärztlicher Betreuung Arzneimittelversand ü unbegrenzte Vermittlungskosten ü unbegrenzte Versandkosten sowie eventuell Kosten für Krankenbesuch ü bis 600,- € je Schadenfall bei Krankenhausaufenthalt Rückholung von Kindern Hilfe im Todesfall ü bis 1.540,- € je versicherte Person ü unbegrenzte Kosten für Bestattung im Kostenerstattung bei Reiseabbruch ü bis 2.600,- € für zusätzlich entstehende Reiserückruf-Service ü unbegrenzte Rückrufkosten Hilfeleistung in besonderen Notfällen ü bis 500,- € je Schadenfall bis 80,- € je Übernachtung / Person, längstens 3 Nächte, bis 500,- € für die Kosten der Heimreise des Fahrers mit öffentlichen Verkehrsmitteln Abholungs- u. Verzollungskosten von mehr als 2 Wochen Ausland oder Überführung nach Deutschland höhere Fahrtkosten je Schadenfall 5 Club Aufbau und Struktur der Unternehmensgruppe KS/AUXILIA Die KS/AUXILIA-Unternehmensgruppe KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. Automobilclub Automobilclub Gründungsjahr: 1935 Der Automobilclub 26 % 100 % AUXILIA KS Rechtsschutz-Versicherungs-AG Rechtsschutz Gründungsjahr: 1964 Die Rechtsschutzversicherung 74 % Versicherungs-AG Schutzbriefe Gründungsjahr: 1979 Die Schutzbriefversicherung Vorteile und Alleinstellungsmerkmale der AUXILIA aus dem Aufbau bzw. der Struktur: Spartenneutralität Wir sind ein spartenneutraler Rechtsschutzversicherer, d.h. im Leistungsfall haben unsere Versicherungsnehmer keine Interessenkollisionen bei Klagen gegen andere Versicherer zu befürchten. Wirtschaftliche Unabhängigkeit W ir müssen keine Konzerninteressen berücksichtigen. Unser Handeln ist auf die Wünsche der Mitglieder, Versicherungsnehmer und Geschäftspartner ausgerichtet. Finanzielle Unabhängigkeit Wir müssen keine Aktionärsinteressen befriedigen. Mit unseren Erfolgen verbessern wir stetig unsere Leistungen und Services. 6 Club Club Allgemeine Tarifbestimmungen Zahlungsweise Die Beiträge sind im Voraus zu zahlen und dann weiter von Fälligkeit zu Fälligkeit. Beiträge Die im Tarif angegebenen Beiträge sind Jahresbeiträge. Die Beiträge können je nach Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- und Jahresbeiträge entrichtet werden. Monatliche Zahlungsweise kann nur in Verbindung mit dem SEPA-Mandat vereinbart werden. Ausfertigungsgebühren für Mitgliedschaftsbestätigungen, Beitragsrechnungen, Zweitschriften u.ä. werden nicht erhoben. Der erste Beitrag wird vom Vertragsbeginn bis zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit erhoben. Geltungsbereich Europa, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren und Madeira. Laufzeit Die Mitgliedschaft ist zunächst von Beginn an für 1 Jahr abgeschlossen (Mindestlaufzeit). Danach verlängert sie sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vom Mitglied oder vom KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. gekündigt wird. Das Beginndatum ist zugleich das Datum der Hauptfälligkeit. Eine hiervon abweichende Hauptfälligkeit ist gesondert zu beantragen und verlängert entsprechend die Mindestlaufzeit. 7 8 Rechtsschutz Rechtsschutz Inhalt Rechtsschutz 10 Test- und Umfrageergebnisse 11Highlights 12 Haftungsminimierung 14 Notwendigkeit der Rechtsschutzversicherung 15 Rechtsanwalts- und Gerichtskosten 16 Allgemeine Tarifbestimmungen AUXILIA ARB/2016 22 Allgemeine Tarifbestimmungen AUXILIA ARB BASIS/2016 24Anwaltshotline 25 Mediation 26 Vorsorge-Rechtsschutz 27 Spezial-Straf-Rechtsschutz 30 Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen 31 Inkasso-Lösungen 32 ARB- / Tarifvergleich 1975 – 2016 36 Leistungsarten nach AUXILIA ARB/2016 9 Rechtsschutz Test- und Umfrageergebnisse TESTS UMFRAGEN Softfair „Hervorragend“: Im Rechtsschutz-Rating 1/2016 erhielt der JURPRIVAT der AUXILIA als Familien- und Single-Produkt von dem Vergleichsanbieter Softfair die höchste Bewertung 5 Eulen („Hervorragend“). CHARTA 1. Platz im Qualitätsbarometer: Der qualifizierte Maklerpool zeichnete 2015 die AUXILIA erneut als besten Rechtsschutzversicherer aus. Bewertung aus neun Kriterien: unter anderem Preis, Leistung und Service. [ascore] Das Scoring „Herausragend“ – beste Auswertung: Im Komposit-Scoring 2015 überzeugte der JURPRIVAT sowie der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz der AUXILIA mit 51 von 52 Scores. Damit erhielten die Produkte auf Basis der ARB/2016 die höchstmögliche Bewertung „herausragend“ mit 6 Sternen. AssCompact 1. Platz bei AssCompact Trends: In der Studie befragt das Fachmagazin Versicherungsmakler nach den favorisierten Versicherern, hier der Bereich Rechtsschutz. Die AUXILIA belegte in 2015 wie in den Vorjahren Platz 1 in der Umfrage. Deutsches Institut für Service-Qualität (DISQ) 1. Platz Leistungen: Nach der Beurteilung als „Beste Rechtsschutzversicherung 2011“ bestätigt DISQ der AUXILIA in 2013 und 2015 eine Top-Platzierung - den 1. Platz in der Kategorie „Vertragsbedingungen und Versicherungsumfang“. €URO Platz 1 unter den besten Rechtsschutzpolicen: In Ausgabe 01/2015 erreichte die AUXILIA die Bestnote für den Privat-, Berufsund Verkehrs-Rechtsschutz und bietet das günstigste Preis- / Leistungs-Verhältnis. Stiftung Warentest „Gut und Günstig“: In der FINANZTEST-Ausgabe 12/2014 werden die AUXILIA-Produkte mit „GUT“ bewertet. In der Rubrik „Unser Rat“ sprach die Redaktion für unseren Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz in den SB-Varianten 150,- € und 250,- € mit der Formulierung „gut und günstig“ eine Preis- / LeistungsEmpfehlung aus. Handelsblatt und WirtschaftsWoche Platz 1 bei Singles, Platz 2 bei Familien: Getestet wurden im Online-Artikel in 12-2014 die besten Angebote für Familien und Singles. Das Produkt JURPRIVAT der KS/AUXILIA ist im Vergleich aller Anbieter ganz oben zu finden. Focus Money TOP Rechtsschutz: In der Ausgabe 11/2012 erhielt die AUXILIA das Prädikat TOP-Rechtsschutz. Besonders hervorgehoben wurde die gute Kombination aus hochwertigen Leistungen und günstigem Preis. ÖKO-TEST 1. Rang im Vergleich: In Ausgabe 01/2014 erreichte die AUXILIA bei den Leistungen Rang 1. Gemeinsam mit einem anderen Mitbewerber bietet sie das günstigste Preis- / Leistungsverhältnis. Auswahl einiger Siegel 10 experten-netzwerk 1. Platz: „Die besten Versicherer“: Versicherungsmakler wählten die AUXILIA 2015 sowie in vergangenen Jahren zum beliebtesten Versicherern im privaten als auch gewerblichen Rechtsschutz. Versicherungsmagazin 1. Platz Innovation: Das Versicherungsmagazin kürte die AUXILIA nach einer umfassenden Maklerumfrage in 2014 zum Innovationssieger im Rechtsschutz. procontra 1. Platz und damit „Maklers Liebling: Mit einem großen Vorsprung wurde die AUXILIA 2015 bei der Zeitschrift als Nummer 1 der Rechtsschutzversicherer ausgezeichnet. Spartenneutral und unabhängig keine Interessenkollision bei Streitigkeiten mit Versicherungen Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit und weltweit nahezu alle Produkte, auch Strafkaution Weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung oder Geschäftsreisen für Work & Travel, Schüleraustausch und Au-pair-Aufenthalte für Auslandsstudium bis 1 Jahr Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare Risiken mit größtmöglichem Leistungsumfang mit geringstmöglicher Selbstbeteiligung ohne Wartezeit automatische Abfrage zur Hauptfälligkeit Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz europaweit im privaten, ehrenamtlichen, beruflichen und geschäftlichen Bereich beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für über das Internet geschlossene Verträge die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens ( z.B. Beleidigung ), soweit Spezial-Straf- Rechtsschutz vereinbart Erweiterte Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsverein barungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten in zahlreichen Produkten für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im privaten (z.B. Trennung und Scheidung) und geschäftlichen Bereich (MediationXL mit Selbstbeteiligung ) Beitragsfreie Einschlüsse Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt drohen Weitreichende Mitversicherung von Familien angehörigen (5 Generationen) 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungs schutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchs- verfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mitversicherten Familienangehörigen Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechtsstreitigkeiten Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ( Biomasse, Windenergie und solare Strah- lungsenergie) Update-Garantie zukünftige beitragsneutrale Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert Haftungsminimierung durch JUR-Produkte Top Leistungsspektrum auch mit fallender Selbstbeteiligung Berücksichtigung schadenfreier Jahre beim Vorversicherer ( Schadenfreiheitssystem ) PremiumService Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload Telefonische Mediation für die schnelle außer gerichtliche Streitlösung Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung im Privat-Rechtsschutz Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus. Besonderheiten: Keine Selbstbeteiligung bei allen PremiumService-Leistungen und sogar bei der fallabschließenden Erstberatung durch einen von der AUXILIA vermittelten Anwalt Anmerkungen: Grundlage der Highlights sind die AUXILIA ARB/2016. Nicht alle diese Punkte sind in den Produkten der BASIS-Linie (AUXILIA ARB BASIS/2016) enthalten. 11 Rechtsschutz Rechtsschutz Highlights Rechtsschutz Haftungsminimierung Die verstärkte Beratungshaftung und die umfangreichen Dokumentierungspflichten verursachen für unsere Geschäftspartner einen erheblichen Mehraufwand. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, unseren Geschäftspartnern mit unserem Service und Produktangebot eine erhöhte Sicherheit und Reduzierung des Arbeitsaufwandes zu bieten. Die folgenden Leistungsaussagen beziehen sich ausdrücklich nicht auf unsere BASIS-Produkte. Unabhängigkeit Durch die wirtschaftliche und finanzielle Unab hängigkeit unserer Unternehmensgruppe bekommen Ihre Kunden nur das Beste für ihre Beiträge. Wir müssen finanziell keine Aktionärsinteressen und wirtschaftlich keine Konzerninteressen befriedigen. Dies gibt Ihren Kunden die Sicherheit, dass keine Interessenkollisionen bei Klagen gegen andere Versicherer entstehen können. Update-Garantie Zukünftige beitragsneutrale Leistungsverbesserungen innerhalb der Tarifgeneration sind automatisch beitragsfrei mitversichert. Der Kunde profitiert also von der Weiterentwicklung der Tarifgeneration und hat die vorteilhaften Innovationen ohne Bürokratie und Aufwand eingeschlossen. Unbegrenzte Versicherungssumme Die AUXILIA ist einer der wenigen Versicherer, der seinen Kunden eine unbegrenzte Versicherungssumme bietet. Die unbegrenzte Versicherungssumme gilt für fast alle Produkte unserer Tarifgenerationen. Aktualisierungs-Service Ihre Kunden sollen immer den besten und aktuellsten Versicherungsschutz der KS/AUXILIA genießen. Durch unseren Service nehmen wir Ihnen die Arbeit der Aktualisierung bei Einführung einer neuen Tarifgeneration ab. Wir informieren die Bestandskunden, die in der aktuellen Tarifgeneration versichert sind, und weisen auf die Möglichkeit der Umstellung auf die neuen ARB hin. Vorsorge-Rechtsschutz Der Versicherungsschutz unserer gemeinsamen Kunden passt sich durch den Vorsorge-Rechtsschutz neuen Risiken an – automatisch, ohne Wartezeit und ohne sofortige Meldung. Der Vorsorge-Rechtsschutz deckt nach Versicherungsbeginn erstmalig neu eintretende und versicherbare Veränderungen der Lebensumstände jeweils ab Entstehung ab. Unser Vorsorgefragebogen nimmt Ihnen anschließend die Arbeit ab und erfragt jährlich die neuen Risiken. Folgeereignistheorie Andere Rechtsschutzversicherungen zahlen in der Regel nur, wenn der Schaden selbst und seine Ursache nach Abschluss des Versicherungsvertrages liegen („Kausalereignistheorie”). Bei der AUXILIA gilt die Folgeereignistheorie im Schaden-ersatz-Rechtsschutz. Die Schadensursache kann hier sogar vor Vertragsabschluss liegen. Dies gibt Ihnen und Ihren Kunden die Sicherheit, dass auch „Altfälle” im Versicherungsschutz enthalten sind. 5-Jahres-Regelung Wenn ein Vertrag mindestens 5 Jahre bei uns besteht, verzichten wir auf die Einrede der Vorvertraglichkeit. Ihr Kunde genießt durch die 5-Jahres-Regelung im Rahmen seines Vertrages bei noch nicht vorher bekannten Rechtsstreitigkeiten Versicherungsschutz. 12 Telefonische Rechtsberatung Ihre Kunden erhalten durch uns immer eine fachlich versierte Rechtsauskunft von unabhängigen Rechts anwälten. Unser Service der -333 kann auch für nicht versicherte und nicht versicherbare Risiken (z.B. Bau streitigkeiten) in Anspruch genommen werden. Sie können also Ihrem Kunden immer und zu jeder Situation unsere Rechtsauskunft empfehlen – ganz ohne Ausschlüsse. Top-Leistungsspektrum der J U R -Linie Die Produkte unserer J U R -Linie vereinen die Leistungsbausteine, die Ihre Kunden für eine umfassende Absicherung benötigen. Selbständige Nebentätigkeiten oder Vermietung / Verpachtung können u.a. bei Bedarf zusätzlich versichert werden. Mit der J U R -Linie haben Sie die Top-Produkte im Portfolio und bewegen sich auf sicherer Seite in der Risikoabdeckung. Beratungssicherheit durch persönlichen Service Service wird von der KS/AUXILIA gelebt. Unsere fachlich versierten Ansprechpartner in den Bezirksdirektionen stehen für Auskünfte zur Verfügung und errechnen Ihnen gerne bedarfsgerechte Kundenangebote. Wir sind für Sie da – Sie können sich auf uns verlassen. Auszeichnungen in Test- und Umfrageergebnissen Unser Anspruch und Ziel ist es, der führende Rechtsschutzversicherer zu sein. Wir überzeugen in Umfragen und Leistungsvergleichen mit Qualität und Preis. Zahlreiche Top-Platzierungen in der Vergangenheit beweisen unsere Leistungsfähigkeit. Aufbau der Anträge Unsere Anträge sind so strukturiert, dass der umfangreiche Schutz der J U R -Linie zu Beginn aufgeführt wird und somit unsere Empfehlung ist. Diese „von oben nach unten”-Struktur erleichtert Ihnen die Beratung und weist den Kunden deutlich auf die umfassende JUR-Absicherung hin. Risikoabsicherung Ihrer Kunden Update-Garantie Zukünftige beitragsneutrale Leistungsver- b esserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert Versicherte Risiken Zusätzliche neue Risiken Aktualisierungs-Service Automatische Information der Bestandskunden des aktuellen Bedingungswerkes über die Einf ührung einer neuen Tarifgeneration Vorsorge-Rechtsschutz Versicherungsschutz ohne Wartezeit für neu hinzukommende Risiken 13 Rechtsschutz Rechtsschutz Haftungsminimierung Rechtsschutz Notwendigkeit der Rechtsschutzversicherung Die Entscheidung für eine Rechtsschutzversicherung ist einfach, wenn man erst mal weiß, wie schnell jeder unvermutet in eine Streitigkeit verwickelt werden kann und welche Kosten ein verlorener Prozess verursacht. Rechtsschutz ist mir zu teuer. Die Rechtsschutzprämie ist im Vergleich zu den möglichen Rechtsanwaltskosten, den Zeugenauslagen und den Gerichtskosten absolut überschaubar. Siehe Kostentabelle, Seite 15! Eine Rechtsschutzversicherung eröffnet Handlungsspielräume, schont die finanzielle Rücklage und sichert die Existenz. Ich bin im ADAC. Der ADAC sichert nur den Verkehrsbereich ab. Wir empfehlen unbedingt auch die Absicherung des gesamten Lebensbereiches, denn die geringste Zeit verbringen Sie im Auto. Warum ist Rechtsschutz wichtig? è D ie Kosten für Rechtsstreitigkeiten sind in den letzten Jahren drastisch gestiegen (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz). è S treitwerte steigen (und damit auch die Anwalts- und Gerichtskosten) wegen der steigenden Lebenshaltungskosten. è E s gibt bereits ca. 80.000 Gesetze und Verordnungen – täglich werden es mehr. è D ie Haftpflicht-Versicherung schützt den Schädiger und den Täter – Rechtsschutz hilft den Geschädigten und den Opfern! è J ährlich nehmen die Rechtsstreitigkeiten aus Versicherungs- verträgen zu, z.B. mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. è J ährlich gibt es ca. 2,4 Mio. Verkehrsunfälle, bei denen ein hohes Streitpotential vorhanden ist. è J ährlich gehen über 400.000 Klagen vor deutschen Arbeitsgerichten, 650.000 vor den Familiengerichten und mehr als 1,5 Mio. vor den Zivilgerichten ein. è Es gibt rund 35 Mio. Mietverhältnisse. è B ei einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit zahlt jede Partei in der 1. Instanz die eigenen Kosten selbst – und zwar völlig unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht. è Eine Rechtsschutzversicherung sorgt für Chancengleichheit. Wenn ich „schuldig” bin, kann mir eine Rechtsschutzversicherung nicht helfen. Es ist u. E. ein erheblicher Unterschied, ob man den Führerschein für ein oder sechs Monate verliert – oder eine Geldbuße über 200,- € statt 500,- € verhängt wird. Wenn ich Recht habe, dann zahlt die Gegenseite. Bei einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht in der 1. Instanz hat jeder Beteiligte seine Kosten selbst zu tragen – egal wie das Verfahren ausgeht, auch dann, wenn Sie Recht bekommen. Ich bin ein guter Autofahrer, ich benötige keine Rechtsschutzversicherung. Sicher können Sie umsichtig fahren und haben auch dazu noch eine gehörige Portion Glück gehabt. Die Fahrweise der anderen kann man leider, wiees die regelmäßigen Unfallstatistiken belegen, nicht beeinflussen. Ich bin ein friedfertiger Mensch. Leider können Sie nur in Frieden leben, wenn auch Ihr Umfeld dies zulässt. Ich habe wenig Geld. Je weniger Geld im Haushalt frei verfügbar ist, desto wichtiger ist die Rechtsschutzversicherung. Sonst kann es sein, dass Sie auf Ihr gutes Recht verzichten müssen. 14 Ich habe eine Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung kümmert sich um die gegnerischen Ansprüche. Die Rechtsschutzversicherung kümmert sich jedoch um Ihre eigenen Ansprüche! Trotz einer Rechtsschutzversicherung kann man Prozesse verlieren. Das stimmt, aber die Rechtsschutzversicherung übernimmt die gegnerischen Kosten, die Gerichtskosten, die Kosten Ihres eigenen Anwaltes und eventuelle Gutachterkosten. Mein Bekannter ist Rechtsanwalt. Prima–wird jedoch Ihr Bekannter auch die Gerichtskosten, die Zeugenauslagen oder ggf. die gegnerischen Kosten übernehmen wollen? Ich bin in der Gewerkschaft. Hier gibt es nur eingeschränkte Leistungen. Keine freie Rechtsanwaltswahl. Was ist mit den möglichen Risiken Ihrer Familie? Einen Rechtsschutzvertrag brauche ich nicht, heutzutage müssen wir auch selber Risiko tragen. Ja, schon. Aber sollte man sich nicht so weit wie möglich ein sorgenfreies Leben gönnen? Wir haben nämlich schon Fälle mit Anwalts- und Gerichtskosten von weit über hunderttausend Euro gezahlt. Können Sie dieses Risiko tragen? Ich habe bereits einen Prozess verloren. Das tut uns leid, aber dann können Sie am besten beurteilen, wie nützlich in dieser Situation eine Rechtsschutzversicherung gewesen wäre. Denn wir schützen Sie auch, wenn der Prozessausgang unsicher ist. Sichern Sie sich also für zukünftige Prozesse ab! Warum sollte ich mich für das Produkt der AUXILIA entscheiden? Weil die AUXILIA der Spezialist ist, völlig unabhängig agiert, Ihnen bei Veränderungen im Lebensbereich eine umfangreiche Vorsorge gewähren kann und Sie uns als Dienstleister immer anrufen können – auch in nicht versicherten und nicht versicherbaren Angelegenheiten. Kann ich mit der Rechtsschutzversicherung auch Steuern sparen? Ja, der Beitrag und auch der Selbstbehalt (SB) für den Rechtsschutz ist teilweise steuerlich absetzbar – bei der Firma als Betriebsausgaben, bei Privatpersonen als Werbungskosten. Rechtsschutz Rechtsanwalts- und Gerichtskosten Rechtsschutz in Zivilverfahren Kosten eines verlorenen Prozesses: eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtsgebühren. Streitwert I. Instanz I. und II. Instanz I. bis III. Instanz (BGH) 100 €420,36 €907,84 €1.537,42 € 500 €420,36 €907,84 €1.537,42 € 1.000 €682,60 €1.475,32 €2.511,44 € 2.500 €1.567,55 €3.386,61 €5.792,06 € 5.000 €2.288,45 €4.939,24 €8.457,17 € 10.000 €4.090,70 €8.820,81 €15.119,96 € 25.000 €5.849,20 €12.632,03 €21.661,30 € 50.000 €8.605,45 €18.587,28 €31.883,05 € 100.000 €12.068,45 €26.236,04 €45.006,77 € 250.000 €19.764,95 €43.242,54 €74.186,27 € 500.000 €29.772,95 €65.375,98 €112.161,95 € 1.000.000 €44.097,95 €96.896,98 €166.248,95 € 10.000.000 €301.947,95 €559.482,98 €1.139.814,95 € Hinzu kommen Nebenkosten und darüber hinaus weitere hohe Kosten, wenn das Gericht Sachverständige oder Zeugen vernimmt. in Straf- und Bußgeldsachen Die Gebühren sind Rahmengebühren, deren Höhe sich im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit bemisst. Unterschieden wird zwischen dem vorbereitenden Verfahren und dem gerichtlichen Verfahren. Neben einer Grundgebühr können hier jeweils Verfahrens- und Terminsgebühren sowie unter bestimmten Voraussetzungen noch eine Zusatzgebühr anfallen. Hinzu kommen Dokumentenpauschale, Kopiekosten und Mehrwertsteuer. In Bußgeldsachen erfolgt eine Dreiteilung der Gebühren nach Höhe der Geldbuße. Verfahrens-Zusatz- gebühr gebühr Terminsgebühr Strafsachen Grundgebühr 40- 360 € Vorbereitendes Verfahren 40- 290 € 165 € 40 - 300 € Gerichtliches Verfahren – Amtsgericht 40 - 290 € 165 € 70 - 480 € – Straf- / Jugendkammer 50 - 320 € 185 € 80 - 560 € – OLG / Schwurgericht 100 - 690 € 395 € 130 - 930 € Berufung 80- 560 € 320 € 80 - 560 € Revision 120 -1.110 € 615 € 120 - 560 € Bußgeldverfahren Grundgebühr Bußgeld < 60 € 30 - 170 € Bußgeld 60 - 5.000 € 30 - 170 € Bußgeld > 5.000 € 30 - 170 € Vorbereitendes Verfahren Bußgeld < 60 € 20 - 110 € 65 € 20 - 110 € Bußgeld 60 - 5.000 € 30 - 290 € 160 € 30 - 290 € Bußgeld > 5.000 € 40 - 300 € 170 € 40 - 300 € Gerichtliches Verfahren Bußgeld < 60 € 20 - 110 € 65 € 20 - 240 € Bußgeld 60 - 5.000 € 30 - 290 € 160 € 40 - 470 € Bußgeld > 5.000 € 50 - 350 € 200 € 80 - 560 € Rechtsbeschwerde Bußgeld < 60 € 80 - 560 € 320 € 80 - 560 € Bußgeld 60 - 5.000 € 80 - 560 € 320 € 80 - 560 € Bußgeld > 5.000 € 80 - 560 € 320 € 80 - 560 € 15 Rechtsschutz Allgemeine Tarifbestimmungen AUXILIA ARB/2016 1. Allgemeines 1.1.Voraussetzungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen der AUXILIA Die Mitgliedschaft im KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS e.V.) ist Voraussetzung für den Abschluss von Versicherungsverträgen bei der AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG. Das Mitglied bzw. der Versicherungsnehmer und der mitversicherte Ehe-/Lebenspartner müssen ihren Erstwohnsitz bzw. ihren Firmensitz in Deutschland haben. Niederlassungen im Ausland (auch unselbständige Niederlassungen) sind nicht versicherbar. 1.2.Vertragsgrundlagen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016), Sonderbedingungen, Klauseln, gesetzliche Bestimmungen und die Bestimmungen des Antrages. 1.3.Versicherungssumme Vereinbart gilt eine Versicherungssumme in unbegrenzter Höhe je Rechtsschutzfall unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und Kostengesetze. Die Versicherungssumme des Firmen-VertragsRechtsschutzes (Sonderbedingungen FVRS) und des Anstellungsvertrags-Rechtsschutzes (Sonderbedingungen AnstellungsvertragsRechtsschutz) ist begrenzt auf jeweils 50.000,- € je Rechtsschutzfall unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und der Kostengesetze. Hierbei werden auch Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen, berücksichtigt. 1.4.Strafkaution Die darlehensweise Bereitstellung der Strafkaution erfolgt in unbegrenzter Höhe. Im privaten Verkehrsbereich wird im Ausland als Teil der Kautionsleistung auch eine gesetzlich bedingte Sicherheitsleistung zur Verfügung gestellt, soweit diese einen vom Versicherungsnehmer selbst zu tragenden Betrag von 1.000,- € übersteigt. 1.5.Laufzeit Die Versicherungsverträge sind zunächst von Beginn an für 1 Jahr abgeschlossen. Danach verlängern sie sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vom Versicherungsnehmer oder Versicherer schriftlich gekündigt werden. Die Versicherungsverträge enden außerdem mit dem Ausscheiden aus dem KS e.V. Das Beginndatum ist zugleich das Datum der Hauptfälligkeit. Eine hiervon abweichende Hauptfälligkeit ist gesondert zu beantragen und verlängert entsprechend die Mindestlaufzeit. Frühester Beginn ist der Tag nach Eingang des Antrags beim KS e.V. Der Versicherungsbeginn kann bis zu einem Jahr ab Antragstellung vordatiert werden. 1.6.Zahlungsweise Die Versicherungsbeiträge sind im Voraus zu zahlen und dann weiter von Fälligkeit zu Fälligkeit. Die Beiträge können je nach Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- und Jahresbeiträge entrichtet werden. Die Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträgen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Monatliche Zahlungsweise kann nur in Verbindung mit dem Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Mandat) vereinbart werden. Bei Widerruf des Lastschrifteinzugsverfahrens bzw. Nichteinlösung der Lastschrift wird die Zahlungsweise auf vierteljährlich geändert. 16 1.7.Annahmerichtlinien 1.7.1.Direktionsanfragen Wenn der Antragsteller und / oder der eheliche / eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner eine der nachfolgenden beruflichen Tätigkeiten ausübt, ist eine Direktionsanfrage erforderlich. – Privater Bereich – Berufs- und Lizenzsportler / -Trainer – Schauspieler, Moderatoren (Film und TV) – Wertpapierhändler, Börsenmakler sowie Investmentbanker – Rechtsanwälte – Vorstände/Aufsichtsräte von börsennotierten Aktiengesellschaften – Geschäftlicher Bereich – Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeitsunternehmen, Personal leasing – Bewachungsunternehmen – Diskothek, Nachtclub, Kabarett o.ä. – Gebäudereinigung – Geldinstitut, Banken, Sparkassen und ähnliche Geldinstitute – Spielsalon, Wettbüro – Organisatoren von Groß- / Massenveranstaltungen – Rechtsanwälte – Kommunen, Verbände, Körperschaften – Parteien, Politische Vereinigungen, Gewerkschaften – Kirchen, Glaubensgemeinschaften, Religiöse Vereinigungen – Tiermast- und Tierzuchtbetriebe (auch als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb) – Vereine mit Profi- und Lizenzsportlern 1.7.2. Nicht versicherbare Branchen Die folgenden Branchen sind im JURAFIRM / Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-Straf-Rechtsschutz / Spezial-Rechtsschutz / SpezialStraf-Rechtsschutz nicht versicherbar: – Abwasserbeseitigung / Klärwerk – Gasversorgung – Kraftwerke (z.B. Photovoltaik-/Biogasanlagen, Wasser-/Windkraft, Umspannwerke) – Öl-Raffinerien inkl. Altölaufbereitung – Recyclingbetriebe / Müllverwertung / Abfallbeseitigung / Mülldeponie / Schrotthandel, Entsorgungsfirmen – Firmen, die ganz oder teilweise dem Waffenkontrollgesetz unterliegen ie folgenden Unternehmen / Branchen sind im Inkasso-RechtsD schutz nicht versicherbar: – Unternehmen / Betriebe, die kraft Gesetzes Mitglied der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft sind. 1.8.Wartezeiten 1.8.1. Keine Wartezeiten bestehen für die Leistungsarten: – Schadenersatz-Rechtsschutz – Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz – Straf-Rechtsschutz – Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten – Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz – Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht – Rechtsschutz in Betreuungsverfahren – Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung Entwicklung der Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren für die Produkte der Privatkunden: 1.8.2. Keine Wartezeiten bestehen im Verkehrsbereich. 1.8.3. Keine Wartezeiten bestehen für die neu hinzukommenden oder geänderten Risiken, wenn ein Vorsorge-Rechtsschutz besteht. Rechtsschutz – Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung gemäß § 2 q) cc) und dd) AUXILIA ARB/2016 – Daten-Rechtsschutz (Verteidigung) für Selbständige, Firmen und Vereine Selbstbeteiligung in € Rechtsschutz Allgemeine Tarifbestimmungen AUXILIA ARB/2016 400,– 300,– 200,– 100,– 0,–0,–0,–0,–0,–0,–0,– SB-Stufe 1.8.5. D ie Wartezeit entfällt, wenn für das gleiche Risiko bei einer anderen Gesellschaft ein gleichartiger Vertrag bestanden hat und das neue Vertragsverhältnis lückenlos an das Ende des Vorvertrages anschließt. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller in einem Vertrag der Eltern bzw. des ehelichen / eingetragenen oder sonstigen Lebenspartners mitversichert war. 1.9.Selbstbeteiligung Die Selbstbeteiligung (SB) ist der Anteil, den der Versicherungsnehmer je Rechtsschutzfall selbst zu tragen hat. 1.9.1. Kein SB-Abzug – in Auslandsfällen – im Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung (§ 2 o) AUXILIA ARB/2016) – im Internet-Rechtsschutz für die Beratung im Zusammenhang mit einer erhaltenen Abmahnung wegen eines Urheberrechtsverstoßes (§ 2 q) bb) AUXILIA ARB/2016) – bei fallabschließender Erstberatung durch einen von der AUXILIA vermittelten Rechtsanwalt – bei Online-Beratung und telefonischer Mediation - wenn ein eintrittspflichtiger Versicherungsfall vorliegt 1.9.2. Einmaliger SB-Abzug Bei mehreren zeitlich und ursächlich zusammenhängenden Rechtsschutzfällen wird die SB nur einmalig in Abzug gebracht. 1.9.3. Ermäßigung der SB Im Verkehrs-Rechtsschutz flex ermäßigt sich die SB von 300,- € auf 150,- € bei Beauftragung eines von der AUXILIA vermittelten Rechtsanwalts. 1.9.4. Fallende SB – Eine SB-Stufe entspricht einem Versicherungsjahr. – Die SB reduziert sich für Produkte mit fallender SB schrittweise um 100,- € jeweils zur Hauptfälligkeit der Police, wenn im abgelaufenen Versicherungsjahr kein eintrittspflichtiger Schaden gemeldet wurde. Entwicklung der Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren für die Produkte der Geschäftskunden: Selbstbeteiligung in € 1.8.4. Eine Wartezeit von drei Monaten besteht für die Leistungs arten: – Arbeits-Rechtsschutz – Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht – Steuer-Rechtsschutz – Sozial-Rechtsschutz – Verwaltungs-Rechtsschutz – Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz – Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung gemäß § 2 q) aa) und bb) AUXILIA ARB/2016 SB-Stufe 1.000,–900,–800,–700,–600,–500,–400,–300,–300,–300,–300,– – Rückstufung nach der Meldung eines seitens der AUXILIA eintrittspflichtigen Schadens, unabhängig von einer bereits geleisteten oder noch zu leistenden Schadenzahlung: –Rückstufung für die Produkte der Privatkunden mit fallender SB unabhängig von der bereits erreichten SB-Stufe - jeweils in SB-Stufe 400,- €. Nach 6 schadenfreien Jahren in SB-Stufe 0,- € erfolgt keine Rückstufung mehr. –Rückstufung für die Produkte der Geschäftskunden mit fallender SB unabhängig von der bereits erreichten SB-Stufe - jeweils in SB-Stufe 1.000,- €. Nach 3 schadenfreien Jahren in SB-Stufe 300,- € erfolgt keine Rückstufung mehr. – Anrechnung der unmittelbar bis zum Wechsel zur AUXILIA beim Vorversicherer zusammenhängenden schadenfreien Versicherungsjahre mit vergleichbarem Versicherungsumfang: –Einstufung für die Produkte der Privatkunden mit fallender SB: 2 schadenfreie Jahre in SB-Stufe 200,- €, 3 schadenfreie Jahre in SB-Stufe 100,- €, 4 und mehr schadenfreie Jahre in die erste SB-Stufe 0,- €. Definition vergleichbarer Versicherungsumfang: mind. Privat,- Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz. –Einstufung für die Produkte der Geschäftskunden mit fallender SB: 2 schadenfreie Jahre in SB-Stufe 800,- €, 3 schadenfreie Jahre in SB-Stufe 700,- €, 4 schadenfreie Jahre in SB-Stufe 600,- €, 5 schadenfreie Jahre in SB-Stufe 500,- €, 6 schadenfreie Jahre in SB-Stufe 400,- €, 7 und mehr schadenfreie Jahre in SB-Stufe 300,- € Definition vergleichbarer Versicherungsumfang: Geschäftskunden / Ärzte und Heilwesenberufe mind. Spezial-Rechtsschutz (oder vergleichbar); Landwirte mind. Landwirtschaftsund Verkehrs-Rechtsschutz; Vereine mind. Vereins- und Verkehrs-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Gebäude, Wohnungen und Grundstücke. – Für die Produkte der Geschäftskunden mit fallender SB gilt ab- weichend für den privaten Bereich eine feste SB von 300,- €. 17 Rechtsschutz Allgemeine Tarifbestimmungen AUXILIA ARB/2016 1.10. Vorvertraglichkeit / Versichererwechsel Für die Bestimmung der Eintrittspflicht der AUXILIA im Falle eines Versichererwechsels gelten die Regelungen gemäß § 4 und § 4 a AUXILIA ARB/2016. Zusätzlich erklärt die AUXILIA ihre Eintrittspflicht, wenn die Eintrittspflicht des Vorversicherers oder der AUXILIA gegeben ist, aber zwischen den Gesellschaften streitig ist, in wessen Vertragslaufzeit der Rechtsschutzfall eingetreten ist. 1.11. Telefonische Rechtsberatung Für den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen gemäß Familiendefinition steht die telefonische Rechtsberatung der AUXILIA durch unabhängige Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089/539 81-333 in versicherten, in nicht versicherten und in nicht versicherbaren Angelegenheiten kostenfrei zur Verfügung. 1.12. Besondere Regelung bei Arbeitslosigkeit Wird der Versicherungsnehmer, nachdem der Versicherungsvertrag mindestens ein Jahr ununterbrochen bestanden hat, arbeitslos und bezieht er Arbeitslosengeld nach § 117 SGB III, kann er den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Nach Beendigung des Bezuges des Arbeitslosengeldes nach § 117 SGB III, kann er verlangen, dass ein neuer nach den aktuellen tariflichen Bestimmungen vergleichbarer Versicherungsvertrag ohne Wartezeiten abgeschlossen wird. Dieses Recht erlischt drei Monate nach Beendigung des Bezuges von Arbeitslosengeld nach § 117 SGB III. Der Bezug des Arbeitslosengeldes und die Dauer der Arbeitslosigkeit sind auf Verlangen der AUXILIA durch den Bewilligungsbescheid nachzuweisen. 1.13. Streitigkeiten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Rechtsschutz für Streitigkeiten nach dem AGG besteht in vollem Umfang, wenn die der Streitigkeit zuzuordnende Leistungsart versichert ist. 1.14. Familiendefinition Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren – minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, – unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, – im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versicherungsnehmers leben und dort gemeldet sind. Die Mitversicherung des Lebenspartners und der Eltern und Großeltern ist schriftlich zu beantragen. Bei nachträglicher Mitversicherung finden die Wartezeitbestimmungen Anwendung, soweit kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht. 2. Kundengruppen / Besonderheiten 2.1.Privatkunden 2.1.1. Nichtselbständige / Selbständige Der Tarif für Privatkunden steht allen natürlichen Personen offen und kann auch abgeschlossen werden, wenn der Antragsteller und / oder dessen ehelicher / eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit ausüben. 18 Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit. Abweichend hiervon besteht in den §§ 25 a und 26 AUXILIA ARB/2016 Versicherungsschutz im Umfang des Verkehrs-Rechtsschutzes auch bei einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers sowie seines ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartners. Dies gilt für auf den Versicherungsnehmer sowie den mitversicherten Lebenspartner zugelassene PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger, sofern diese auch privat genutzt werden. 2.1.2. Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes Für die Anwendung des Tarifes für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes gelten die Bestimmungen des letztgültigen Positiv- / Negativ-Kataloges für die Tarifgruppe B der Kraftfahrt-Versicherung. Die Voraussetzungen sind vom Antragsteller und / oder dessen ehelichen /eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartners zu erfüllen. 2.1.3. Senioren Rechtsschutzkombination JURSENIOR: Der Arbeits-Rechtsschutz ist ausgeschlossen. Für den Versicherungsnehmer und dessen ehelichen /eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner besteht jedoch weiterhin Versicherungsschutz – für eine geringfügige Beschäftigung, – als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen, – aus dem Bezug einer betrieblichen Altersversorgung gegenüber dem früheren Arbeitgeber. 2.1.4. Singles Alle Personen, die weder in einer ehelichen / eingetragenen oder sonstigen Partnerschaft leben, können den Single-Tarif abschließen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, der AUXILIA die Aufnahme der häuslichen Gemeinschaft mit einem ehelichen / eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner anzuzeigen. Sind die Voraussetzungen für die Gewährung eines Singletarifes nicht mehr gegeben, wird der Normaltarif mit Eingang der Meldung berechnet. Besonderheit: Mitversichert sind alle Familienangehörigen gemäß Familiendefinition mit Ausnahme des ehelichen / eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers. 2.2.Geschäftskunden 2.2.1. Berechnungsschema der Anzahl der Beschäftigten Für die Anzahl der Beschäftigten zählen alle regelmäßig oder vorübergehend im Betrieb des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen. Inhaber des Betriebes und mitarbeitende Familienangehörige (gemäß Familiendefinition) werden nicht mitgezählt. 1 Vollzeitarbeiter = 1 Beschäftigter 2 Teilzeitarbeiter = 1 Beschäftigter 4 Auszubildende / geringfügig Beschäftigte / Saisonarbeiter / Heimarbeiter / Leiharbeiter (vom Versicherungsnehmer entliehen) = 1 Beschäftigter Bei der Berechnung der Beschäftigten wird einschließlich der Dezimalstelle 0,5 abgerundet; ab 0,6 wird auf volle Beschäftigte aufgerundet. 2.2.2. Personalunion / Tochtergesellschaften Mehrere Firmen können in einem Rechtsschutz-Vertrag zusammengefasst werden, wenn sie vom Versicherungsnehmer in Personalunion geführt werden. Eine Personalunion liegt vor, wenn mehrere Firmen vom gleichen Eigentümer geführt werden, bzw. bei mehreren Eigentümern diese 100% gemeinsamen Anteil an allen Firmen halten. 2.2.3. Spezial-Rechtsschutz / Spezial-Rechtsschutz mit SSR und alle gewerblichen JUR-Produkte – Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge und Omnibusse über 9 Sitze sind nicht versichert und können zusätzlich über den Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz versichert werden. – Bei Speditionen, Fuhr- und Transportunternehmen sind Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Sattelzugmaschinen, Omnibusse über 9 Sitze und Fahrzeuge mit roten Kennzeichen sowie Anhänger nicht versichert und können zusätzlich über den Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz versichert werden. – Für Kfz- und Nutzfahrzeug-Händler besteht kein Rechtsschutz bezüglich des gewerblichen Kaufes / Verkaufes von Fahrzeugen. Für den nicht nur vorübergehenden Erwerb von Fahrzeugen zur Eigennutzung besteht Rechtsschutz. 2.2.4. JURATAXX Rechtsschutzkombination für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer 2.2.5. JURSHOP / JURSTUDIO / JURHOGA Rechtsschutzkombinationen mit allgemeinem FirmenvertragsRechtsschutz vor deutschen Gerichten für ausgewählte Einzelhandelsunternehmen, Dienstleistungsunternehmen und Hotel- / Gastronomiebetriebe. Versicherbare Branchen: JURSHOP (maximaler Jahresbruttoumsatz 1.000.000,- €): Bäcker, Blumen / Florist, Buchhandlung, Chemische Reinigung / Wäscherei / Waschsalon, Computer- Elektronik, Copyshop, Drogerie, Fahrradhandel, Geschenkartikel, Haushaltswaren, Kiosk, Lebensmittelhandel, Lottoannahme, Metzger, Mode und Bekleidung / Sportartikel, Musikgeschäft, Paketshop, Parfümerie, Reformhaus, Reisebüro/Reiseveranstalter, Schreibwaren / Bürobedarf / Bastelbedarf, Solarium/Sauna, Spielwaren, Tabakwaren, Telefonshop, Wohnaccessoires, Zoo- / Tierhandlung. JURSTUDIO (maximaler Jahresbruttoumsatz 500.000,- €): Ernährungsberatung, Fitnessstudio / Sportstudio, Friseur, Fußpflegesalon, Kosmetikstudio, Tätowierstudio, Wellness- / Massagesalon. JURHOGA (maximaler Jahresbruttoumsatz 2.000.000,- €): Hotel/Pension/Jugendherberge, sonstige Hotel / Gastronomie, Gaststätte / Restaurant, Billiardsalon / Bowlingcenter / Kegelbahn, Bistro / Café, Eisdiele, Imbiss / Trinkhalle, Internet-Café, Kantinenbetrieb / Küchenbetrieb, Partyservice / Catering. 2.2.6. Personenbezogene Versicherung des Versicherungsnehmers Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung und -zusatzversicherung, Unfallversicherung, Krankengeldversicherung). 2.3. Vereine Versicherbare Vereine: – Geselligkeitsvereine – Gesangs- und Musikvereine – Sportvereine wie z.B. Golfclubs, Billardclubs, Ballspiel- und Turnvereine, Ruder-, Segel-, Radfahr-, Schwimm-, WintersportMotorsport- und sonstige Sportvereine (nicht Sportvereine mit Vertrags-, Berufs-, Lizenzsportlern oder –Trainern und keine Flugsportvereine) – Schützen-, Heimat-, Karnevals- und Trachtenvereine – Freiwillige Feuerwehren – Sanitätsvereine – Fischerei- und Alpenvereine – Theaterspiel- und Laiengruppen 2.4.Niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe 2.4.1. Berechnungsschema der Anzahl der Beschäftigten Für die Anzahl der Beschäftigten zählen alle regelmäßig oder vorübergehend in der Praxis des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen. Inhaber der Praxis und mitarbeitende Familienangehörige (gemäß Familiendefinition) werden nicht mitgezählt. 1 Vollzeitarbeiter = 1 Beschäftigter 2 Teilzeitarbeiter = 1 Beschäftigter 4 Auszubildende / geringfügig Beschäftigte = 1 Beschäftigter Bei der Berechnung der Beschäftigten wird einschließlich der Dezimalstelle 0,5 abgerundet; ab 0,6 wird auf volle Beschäftigte aufgerundet. 2.4.2. Versicherbare Heilwesenberufe Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Alten- und Krankenpfleger, Krankenschwestern, Apotheker, Diplom-Psychologen, Psychiater, Hebammen, Entbindungshelfer, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Chirogymnasten, Logopäden, Masseure, Optiker, Hörgeräteakustiker, Therapeuten (wie z.B. Atem-, Ergo-, Psycho- oder Physiotherapeuten), Diätassistenten, Zahntechniker, Dentallabore, ambulante Pflegedienste, Notfallsanitäter sowie von Ärzten /Zahnärzten betriebene Tageskliniken. Voraussetzung ist die Niederlassung oder selbständige Tätigkeit in einem der genannten Heilwesenberufe. Versicherungsschutz ist für ein MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) bis max. 20 Beschäftigte über JURAMED, Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-Straf-Rechtsschutz für Ärzte oder SpezialRechtsschutz für Ärzte möglich. Ein ärztlicher Leiter ist im privaten Bereich versichert. Jeder weitere ärztliche Leiter kann für den privaten Bereich den Rechtsschutz für weitere Inhaber abschließen. Vertragsärzte des MVZ müssen einen eigenständigen RechtsschutzVertrag (JURAMED, Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-Straf-Rechtsschutz oder Spezial-Rechtsschutz) abschließen. Nicht versicherbar im Tarif für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe: Krankenhäuser/Kliniken, Pflegeheime (hier ist ein Rechtsschutz-Produkt aus dem Tarif für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige zu wählen). Angestellte in Heilwesenberufen sind im Rahmen des JURPRIVAT auch für Rechtsschutzfälle aus einer vorübergehenden Praxisvertretung sowie aus einer nebenberuflichen Notarzttätigkeit versichert. 19 Rechtsschutz Rechtsschutz Allgemeine Tarifbestimmungen AUXILIA ARB/2016 Rechtsschutz Allgemeine Tarifbestimmungen AUXILIA ARB/2016 2.5.Landwirte 2.5.1. Voraussetzung für die Versicherbarkeit Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz sowie JURAGRAR können nur dann abgeschlossen werden, wenn der Versicherungsnehmer als Inhaber des land- und / oder forstwirtschaftlichen Betriebes Mitglied der land- und / oder forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ist und der Betrieb nicht gewerbesteuerpflichtig ist. Der Versicherungsnehmer muss eine natürliche Person sein. Eine landwirtschaftliche GbR ist versicherbar, sofern diese ausschließlich aus dem Landwirt und den nach § 27 AUXILIA ARB/2016 mitversicherten Personen besteht. Nicht versicherbar im Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz sowie JURAGRAR sind juristische Personen, z.B. eine GmbH oder eine eingetragene Genossenschaft. Ebenfalls nicht versicherbar sind Maschinenringe und Großmastbetriebe. Gewerbesteuerpflichtige landwirtschaftliche Betriebe können sich über JURAFIRM oder den Spezial-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige versichern. 2.5.2. JURAGRAR Mitversichert sind – Nebenbetriebe Die Mitversicherung eines Nebenbetriebes gem. § 27 Abs.1a AUXILIA ARB/2016 setzt voraus, dass der Nebenbetrieb dem Hauptbetrieb wirtschaftlich untergeordnet ist und vom Versicherungsnehmer und/oder einer nach § 27 AUXILIA ARB/2016 mitversicherten Person betrieben wird. Wird der Nebenbetrieb von einer GbR betrieben ist dieser nur dann mitversichert, wenn sich die GbR ausschließlich aus dem Versicherungsnehmer und den nach § 27 AUXILIA ARB/2016 mitversicherten Personen zusammensetzt. Der Nebenbetrieb muss im Versicherungsschein genannt sein. Für Nebenbetriebe, die nicht gewerbesteuerpflichtig sind, ist der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht mitversichert. Für gewerbesteuerpflichtige Nebenbetriebe gilt der VertragsRechtsschutz nur, soweit es sich um Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen gemäß Klausel 3 zu den AUXILIA ARB/2016 handelt. Nebenbetriebe, deren Inhaber eine juristische Person ist, können nicht mitversichert werden. Diese Nebenbetriebe können sich über JURAFIRM oder den Spezial-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige versichern. – auf den Inhaber oder die mitversicherten Personen zugelassene LKWs und Nutzfahrzeuge mit schwarzen amtlichen Kennzeichen. – die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren. 2.6.Zusatzbausteine 2.6.1. Kleinunternehmer-Rechtsschutz – Versicherbar in Kombination mit allen Produkten, die einen Firmen- oder Privat-Rechtsschutz enthalten – Der Kleinunternehmer-RS kann vom Versicherungsnehmer, seinem ehelichen / eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner abgeschlossen werden. Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein genannte Person und ihre im Versicherungsschein genannte gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit (ohne Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht). – Der Gesamtbruttoumsatz aus der versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit darf – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – 24.000,- € nicht übersteigen. 20 Definition Gesamtbruttoumsatz: ist die Summe aller vereinbarten Erlöse inkl. Umsatzsteuer aus der versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit der versicherten Person pro Kalenderjahr. So ist beim Verkauf von Waren auf eigene Rechnung der volle Verkaufserlös unter Einschluss des Warenwertes ohne Rücksicht auf die Verdienstspanne, beim Verkauf von Waren auf fremde Rechnung die vereinnahmte Provision oder sonstige Vergütung ohne Berücksichtigung des sonstigen Warenwertes zugrunde zu legen. 2.6.2. Anstellungsvertrags-Rechtsschutz Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz (Sonderbedingungen für den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz AUXILIA/ARB 2016) ist als Zusatzbaustein nur in Verbindung mit § 26 AUXILIA ARB/2016 oder JURPRIVAT Tarif 2016 abschließbar. Versicherbar für Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand einer AG mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, wenn das Jahresbruttoeinkommen in ursächlichem Zusammenhang mit dieser Tätigkeit 120.000,- € – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – nicht übersteigt. Definition Jahresbruttoeinkommen: Das Jahresbruttoeinkommen in ursächlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit setzt sich zusammen aus Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit bzw. Einkünften aus selbständiger Tätigkeit. Hierunter fallen das Gehalt, variable Bezüge, sowie die als geldwerter Vorteil einzustufenden Leistungen wie die Altersvorsorge, der Firmenwagen und andere Zusatzleistungen. Erhält der Versicherungsnehmer daneben noch Gewinnausschüttungen oder sonstige Kapitalerträge erzielt er Einkünfte aus Kapitalvermögen, die in ursächlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen. Diese sind dann ebenfalls zu berücksichtigen. 3. Grundstücks- und Mietbereich Rechtsschutz für Eigentümer, Vermieter oder Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken (§ 29 AUXILIA ARB/2016) – Alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen bzw. Einfamilienhäuser im Inland sind zu einem Jahresbeitrag versichert. – Mitversichert sind alle einer Wohneinheit zuzurechnenden selbst genutzten / gemieteten Garagen im Inland sowie alle zum vermieteten Objekt gehörende Garagen. Einzeln vermietete Garagen müssen separat versichert werden. – Einliegerwohnung: Bei einer Einliegerwohnung handelt es sich um eine zusätzliche Wohnung in einem Einfamilienhaus. Diese hat aber nur eine untergeordnete Bedeutung gegenüber der Hauptwohnung. Die Einliegerwohnung muss sich dadurch auszeichnen, dass sie separat zu vermieten ist. Dabei muss sie jedoch nicht zwangsläufig abgeschlossen sein. – Unentgeltlich überlassene Wohneinheiten sind im Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer für die gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland beitragsfrei mitversichert. Eine unentgeltliche Überlassung liegt nur dann vor, wenn der Überlasser das vollständige, uneingeschränkte Nutzungsrecht am Objekt hat (dies ist nicht der Fall wenn z.B. die Wohneinheit mit einem Nießbrauch/Wohnrecht belastet ist oder der Versicherungsnehmer nicht zu 100% Eigentümer ist). – Gehören dem Versicherungsnehmer und / oder den mitversicherten Personen gemäß Familiendefinition in einem Objekt unter der gleichen Anschrift mehrere Einheiten, müssen alle zum Objekt gehörenden Einheiten versichert werden. Dies gilt sowohl für die vom Eigentümer selbst bewohnten Wohn- oder selbst genutzten gewerblichen Einheiten wie auch für vermietete Wohn- oder gewerblich vermietete / verpachtete Einheiten. Die Auswahl einzelner Einheiten ist nicht möglich. Es werden maximal 5 vermietete Wohneinheiten versichert. Zur Jahresbruttomiete/- pacht zählen der Mietzins, die vereinbarten Nebenkosten und ggf. die Mehrwertsteuer (auch dann wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist). Im Grundstücks- und Mietbereich des Spezial-Rechtsschutzes sind alle gewerblich selbst genutzten Objekte des Versicherungsnehmers bis zu einer Gesamt-Jahresbruttomiete/ -pacht von max. 300.000,- € mitversichert. Voraussetzung ist die Angabe der Risikoanschriften. Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind nicht versicherbar. 4.Verkehrsbereich 4.1.Erläuterungen zu den Fahrzeugarten bei Firmen, Selbständigen und freiberuflich Tätigen Fahrzeugart 1: PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger Fahrzeugart 2/3: Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, PKW-Fahrschulfahrzeuge, Zugmaschinen, Traktoren, zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen sowie Anhänger Fahrzeugart 4: Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Sattelzugmaschinen, Fahrzeuge mit roten Kennzeichen sowie Anhänger Fahrzeugart 5: Omnibusse über 9 Sitze sowie Anhänger Fahrzeugart 6: Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge, Wohnmobile mit Vermietung sowie Anhänger Es müssen alle Fahrzeuge einer versicherten Fahrzeugart, die auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind, versichert werden. Hierbei ist jedes einzelne Fahrzeug beitragspflichtig. 4.2.Begriffsbestimmungen für Art und Verwendung von Kraftfahrzeugen – Personenkraftwagen (PKW) Personenkraftwagen (PKW) sind als Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen. – Krafträder mit Versicherungskennzeichen (Mofa / Moped) Krafträder mit Versicherungskennzeichen (Mofa / Moped) sind Fahrräder mit Hilfsmotor (Hubraum nicht mehr als 50 ccm und Geschwindigkeit nicht über 50 km/h) und Kleinkrafträder (Geschwindigkeit nicht über 50 km/h). – Krafträder mit amtlichen Kennzeichen Krafträder mit amtlichen Kennzeichen sind alle übrigen Krafträder (auch mit Beiwagen). – Wohnmobile Wohnmobile sind als solche zugelassene Kraftfahrzeuge. – Taxen Taxen sind Personenkraftwagen, die der Unternehmer auf öffentlichen Straßen oder Plätzen bereitstellt und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. – Mietwagen Mietwagen sind Personenkraftwagen, mit denen ein nach § 49 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss der Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge). – Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden. – Kraftomnibusse Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen (einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt sind. – Leasing-Fahrzeuge Leasing-Fahrzeuge sind Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge, die auf den Mieter zugelassen sind oder bei fortdauernder Zulassung auf den Vermieter dem Mieter durch Vertrag mindestens sechs Monate überlassen werden. – Zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen Zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit (Arbeitsmaschinen), nicht zur Beförderung von Personen und Gütern, oder für andere begrenzte Funktionen (Sonderfahrzeuge) bestimmt und geeignet sind: Abschleppwagen, Ausstellungswagen, Bagger, Betonpumpenwagen, Elektro-Güterfahrzeuge, Elektro-Karren, Erd-Arbeitsmaschinen, Feuerwehrmannschafts- und -gerätewagen, Fernmeldewagen, Funkwagen (nicht Funkstreifenwagen), Gabelstapler, Geräteträger für die Land- oder Forstwirtschaft, Hubstapler, Kanalreinigungswagen, Krankenwagen, Kranwagen, Lader, Leichenwagen, Mähdrescher, Messwagen, Milch-Sammeltankwagen, Müllwagen, Schlammsaugwagen, Straßenbaumaschinen, Straßenreinigungsmaschinen, Tieflader, Verkaufswagen, Werkstattwagen. – Nicht zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge oder Arbeitsma- schinen Nicht zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge oder Arbeitsmaschinen sind Betontransportmischer, Kraftfahrzeug-Transporter, Kraftstoff-Kesselwagen, Milch- oder andere Tankwagen, Turmwagen. Diese Fahrzeuge werden als Nutzfahrzeuge tarifiert. – Im Besitz befindliche Fahrzeuge Eine Mitversicherung kann auch für Fahrzeuge beantragt werden, die nicht auf den Versicherungsnehmer und/oder den versicherten Personenkreis zugelassen sind. Voraussetzungen hierfür sind – der Versicherungsnehmer/ versicherte Personenkreis hat die tatsächliche andauernde Sachherrschaft über das Fahrzeug – das Fahrzeug gehört zur Fahrzeugart 1 – die Mitversicherung ist mit Kennzeichen beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert. 4.3.Rabatte Mengenrabatt – Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige (§ 21 Abs. 1, 4, 6 , 7a) und b), 8 - 9 ARB/2016, Klausel 7) – Fahrzeug-Rechtsschutz für Selbständige (§ 21 Abs. 3, 4, 7a) und b), 8 und 10 ARB/2016, Klausel 7) Der Mengenrabatt beträgt ab einem Jahresbeitrag von 500,- € 10 %; 1.000,- € 15 %; 1.500,- € 20 %; 2.500,- € 25 % Bestandsrabatt – Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige (§ 21 Abs. 1, 4, 6 , 7a) und b), 8 - 9 ARB/2016, Klausel 7) – Fahrzeug-Rechtsschutz für Selbständige (§ 21 Abs. 3, 4, 7a) und b), 8 und 10 ARB/2016, Klausel 7) Der Bestandsrabatt beträgt 10 %. Die Berechnung erfolgt nach Abzug eines eventuellen Mengenrabatts. Voraussetzung ist, dass mindestens 5 Kraftfahrzeuge versichert sind. 21 Rechtsschutz Rechtsschutz Allgemeine Tarifbestimmungen AUXILIA ARB/2016 Rechtsschutz Allgemeine Tarifbestimmungen AUXILIA ARB BASIS/2016 1. Allgemeines 1.1.Voraussetzungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen der AUXILIA Die Mitgliedschaft im KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS e.V.) ist Voraussetzung für den Abschluss von Versicherungsverträgen bei der AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG. Das Mitglied bzw. der Versicherungsnehmer und der mitversicherte Ehe-/Lebenspartner müssen ihren Erstwohnsitz in Deutschland haben. 1.2.Vertragsgrundlagen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen BASIS (AUXILIA ARB BASIS/2016, Stand 01.01.2016), gesetzliche Bestimmungen und die Bestimmungen des Antrages. 1.3.Versicherungssumme Vereinbart gilt eine Versicherungssumme von 300.000,- € je Rechtsschutzfall unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und Kostengesetze. 1.4.Strafkaution Die darlehensweise Bereitstellung der Strafkaution erfolgt bis zu einer Höhe von 300.000,- €. Im privaten Verkehrsbereich wird im Ausland als Teil der Kautionsleistung auch eine gesetzlich bedingte Sicherheitsleistung zur Verfügung gestellt, soweit diese einen vom Versicherungsnehmer selbst zu tragenden Betrag von 1.000,- € übersteigt. 1.5.Laufzeit Die Versicherungsverträge sind zunächst von Beginn an für 1 Jahr abgeschlossen. Danach verlängern sie sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vom Versicherungsnehmer oder Versicherer schriftlich gekündigt werden. Die Versicherungsverträge enden außerdem mit dem Ausscheiden aus dem KS e.V. Das Beginndatum ist zugleich das Datum der Hauptfälligkeit. Eine hiervon abweichende Hauptfälligkeit ist gesondert zu beantragen und verlängert entsprechend die Mindestlaufzeit. Frühester Beginn ist der Tag nach Eingang des Antrags beim KS e.V.. Der Versicherungsbeginn kann bis zu einem Jahr ab Antragstellung vordatiert werden. 1.6.Zahlungsweise Die Versicherungsbeiträge sind im Voraus zu zahlen und dann weiter von Fälligkeit zu Fälligkeit. Die Beiträge können je nach Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- und Jahresbeiträge entrichtet werden. Die Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträgen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Die Vereinbarung eines Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Mandat) ist obligatorisch. Nach zweimaligem Widerruf des Lastschrifteinzugsverfahrens bzw. Nichteinlösung der Lastschrift werden die Mitgliedschaft / die Rechtsschutzverträge gekündigt. 1.7.Wartezeiten 1.7.1.Keine Wartezeiten bestehen für die Leistungsarten: – Schadenersatz-Rechtsschutz – Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz – Straf-Rechtsschutz – Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten – Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz 22 – Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht – Rechtsschutz in Betreuungsverfahren – Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung – Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung gemäß § 2 q) cc) AUXILIA ARB BASIS/2016 1.7.2.Keine Wartezeiten bestehen im Verkehrsbereich. 1.7.3.Eine Wartezeit von sechs Monaten besteht für die Leistungsarten: – Arbeits-Rechtsschutz – Wohnungs-Rechtsschutz – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht – Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten – Sozialgerichts-Rechtsschutz – Verwaltungs-Rechtsschutz – Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz – Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internet n utzung gemäß § 2 q) aa) und bb) AUXILIA ARB BASIS/2016 1.7.4.Die Wartezeit entfällt, wenn für das gleiche Risiko bei einer anderen Gesellschaft ein gleichartiger Vertrag bestanden hat und das neue Vertragsverhältnis lückenlos an das Ende des Vorvertrages anschließt. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller in einem Vertrag der Eltern bzw. des ehelichen / eingetragenen oder sonstigen Lebenspartners mitversichert war. 1.8.Selbstbeteiligung Die Selbstbeteiligung (SB) ist der Anteil, den der Versicherungsnehmer je Rechtsschutzfall selbst zu tragen hat. 1.8.1. Kein SB-Abzug – in Auslandsfällen – im Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung (§ 2 o) AUXILIA ARB BASIS/2016) – im Internet-Rechtsschutz für die Beratung im Zusammenhang mit einer erhaltenen Abmahnung wegen eines Urheberrechtsverstoßes (§ 2 q) bb) AUXILIA ARB BASIS /2016) – bei fallabschließender Erstberatung durch einen von der AUXILIA vermittelten Rechtsanwalt – bei Online-Beratung und telefonischer Mediation - wenn ein eintrittspflichtiger Versicherungsfall vorliegt 1.8.2.Einmaliger SB-Abzug Bei mehreren zeitlich und ursächlich zusammenhängenden Rechtsschutzfällen wird die SB nur einmalig in Abzug gebracht. 1.8.3.Ermäßigung der SB Der SB ermäßigt sich von 300,- € auf 150,- € bei Beauftragung eines von der AUXILIA vermittelten Rechtsanwalts. 1.9.Vorvertraglichkeit / Versichererwechsel Für die Bestimmung der Eintrittspflicht der AUXILIA im Falle eines Versichererwechsels gelten die Regelungen gemäß § 4 und § 4 a AUXILIA ARB BASIS/2016. Zusätzlich erklärt die AUXILIA ihre Eintrittspflicht, wenn die Eintrittspflicht des Vorversicherers oder der AUXILIA gegeben ist, aber zwischen den Gesellschaften streitig ist, in wessen Vertragslaufzeit der Rechtsschutzfall eingetreten ist. 1.10. Telefonische Rechtsberatung Für den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen gemäß Familiendefinition steht die telefonische Rechtsberatung der AUXILIA durch unabhängige Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089/539 81-333 in versicherten, in nicht versicherten und in nicht versicherbaren Angelegenheiten kostenfrei zur Verfügung. 1.11. Besondere Regelung bei Arbeitslosigkeit Wird der Versicherungsnehmer, nachdem der Versicherungsvertrag mindestens ein Jahr ununterbrochen bestanden hat, arbeitslos und bezieht er Arbeitslosengeld nach § 117 SGB III, kann er den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Nach Beendigung des Bezuges des Arbeitslosengeldes nach § 117 SGB III, kann er verlangen, dass ein neuer nach den aktuellen tariflichen Bestimmungen vergleichbarer Versicherungsvertrag ohne Wartezeiten abgeschlossen wird. Dieses Recht erlischt drei Monate nach Beendigung des Bezuges von Arbeitslosengeld nach § 117 SGB III. Der Bezug des Arbeitslosengeldes und die Dauer der Arbeitslosigkeit sind auf Verlangen der AUXILIA durch den Bewilligungsbescheid nachzuweisen. 1.12. Streitigkeiten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Rechtsschutz für Streitigkeiten nach dem AGG besteht in vollem Umfang, wenn die der Streitigkeit zuzuordnende Leistungsart versichert ist. 1.13. Familiendefinition Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren – minderjährige Kinder – im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden, unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. 2.Produkte 2.1.Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz BASIS flex Der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz BASIS flex steht unter den nachfolgenden Voraussetzungen allen natürlichen Personen offen und kann auch abgeschlossen werden, wenn der Antragsteller und / oder dessen ehelicher / eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit ausüben. Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Umfang des Verkehrs-Rechtsschutzes bzgl. PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger, sofern diese auch privat genutzt werden. Soweit Motorfahrzeuge versichert sind erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Motorfahrzeuge zu Lande. Dies sind PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger. Nicht versichert sind Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft. Im Besitz befindliche Fahrzeuge: Eine Mitversicherung kann auch für Fahrzeuge beantragt werden, die nicht auf den Versicherungsnehmer und/oder den versicherten Personenkreis zugelassen sind. Voraussetzungen hierfür sind: – der Versicherungsnehmer / versicherte Personenkreis hat die tatsächliche andauernde Sachherrschaft über das Fahrzeug – es handelt sich um PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger – die Mitversicherung ist mit Kennzeichen beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert. 2.1.1.Voraussetzung für die Versicherbarkeit Das Jahresbruttohaushaltseinkommen aller versicherten Personen darf 24.000,- € nicht übersteigen. Als Jahresbruttohaushaltseinkommen zählen alle Einkünfte der versicherten Personen aus nichtselbständiger bzw. selbständiger Tätigkeit, Kapitalanlagen, Vermietung und Verpachtung etc. 2.1.2.Annahmerichtlinien Wenn der Antragsteller und / oder der eheliche / eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner eine der nachfolgenden beruflichen Tätigkeiten ausübt, ist eine Direktionsanfrage erforderlich. – Berufs- und Lizenzsportler / -Trainer – Schauspieler, Moderatoren (Film und TV) – Wertpapierhändler, Börsenmakler sowie Investmentbanker – Rechtsanwälte – Vorstände / Aufsichtsräte von börsennotierten Aktiengesellschaften 2.2.Rechtsschutz für Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses BASIS flex 2.2.1.Voraussetzungen für die Versicherbarkeit – Jahresbruttomiete bis 9.000,- € – nur in Verbindung mit dem Privat-, Berufs- und VerkehrsRechtsschutz BASIS flex versicherbar Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind nicht versicherbar. Versichert ist eine selbst genutzte Wohnung / ein selbst genutztes Einfamilienhaus (Erstwohnsitz oder die im Versicherungsschein genannte Risikoadresse) mit den zugehörigen Garagen / Kfz-Abstellplätzen. 23 Rechtsschutz Rechtsschutz Allgemeine Tarifbestimmungen AUXILIA ARB BASIS/2016 Rechtsschutz Anwaltshotline Service Für alle Versicherungsnehmer / die mitversicherten Personen (gemäß Familiendefinition) der AUXILIA, die ein rechtliches Problem haben, ist die - 333 der direkte Draht zu unseren qualifizierten Juristen. Wir helfen umgehend in allen Rechtsfragen. Die - 333 ist der Zugang zur telefonischen Rechtsberatung – rund um die Uhr – in versicherten, in nicht versicherten und in nicht versicherbaren Angelegenheiten. Leistung Der Versicherungsnehmer / eine mitversicherte Person ruft uns an und erhält von unseren qualifizierten Juristen nnach Möglichkeit sofort eine telefonische Deckungszusage nUnterstützung bei der Auswahl qualifizierter Anwaltskanzleien in der Nähe des Versicherungsnehmers n bei Bedarf eine telefonische Rechtsberatung – rund um die Uhr – in versicherten, in nicht versicherten und in nicht versicherbaren Angelegenheiten durch von uns vermittelte, spezialisierte, unabhängige Rechtsanwälte Vorteile für die Kunden nsofortige telefonische Zusage, falls möglich nKostensicherheit vor Anwaltsbeauftragung nnoch schnellere, unbürokratischere Regulierung nbessere Anwaltsqualität (Engagement auch bei niedrigen Streit- werten; regelmäßige Überprüfung der Rechtsanwälte bzw. Feedbacksystem) nBenennung von Fachanwälten / Spezialisten nkeine Streitigkeiten zwischen Rechtsanwalt und Versicherung nkeine Gebührenstreitigkeiten zu Lasten des Versicherungsnehmers nvollständige Kostenübernahme für die telefonische Rechtsberatung ohne Selbstbeteiligungsabzug Vorteile für Vermittler nIhr Kunde befindet sich bei der - 333 in professionellen Händen nAnrufe / Beratungen bei der - 333 werden nicht als Schaden / Leistungsfall gewertet Draht direkter für alle Rechtsfr agen 33ce 14-S-tun3 8 9 den-Servi 3 5 / 2 089 Ihr 24 Rechtsschutz Mediation Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem ein neutraler Dritter den Konfliktparteien hilft, eine eigenständige, auf ihren Interessen basierende Lösung ihres Konfliktes zu erarbeiten. Telefon-Mediation Hierbei handelt es sich um eine spezielle Form der Mediation. Die Besonderheit liegt darin, dass der Versicherungsnehmer nicht direkt mit der Gegenseite sprechen muss. Dies übernimmt ein erfahrener Mediator! Ihr Kunde muss dafür noch nicht einmal die eigenen vier Wände verlassen. Die Mediation erfolgt per Telefon. Daher zum Mediator, statt zum Richter! Können Sie sich eine bequemere Art der Konfliktlösung vorstellen? Vorteile: üMediation ist ein schnelles, unbürokratisches Verfahren. üMediation sucht nach einer Lösung, die allen Beteiligten hilft (Win-Win-Situation). üMediation nimmt Rücksicht auf die Bedürfnisse und Emotionen der Betroffenen. üAllein die Konfliktparteien treffen die Entscheidungen, nicht Dritte. üDer Mediator hilft den Beteiligten im Gespräch, ihre eigenen Interessen zu erkennen und in eine Lösung umzusetzen. üMediation ist für viele Konflikte geeignet, bewährte Mediationsgebiete sind, z .B. Arbeits-, Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten. Am besten ruft der Versicherungsnehmer unter der 089/539 81-333 bei uns an und schildert sein Problem: Rechtsschutz Wie sich im Konfliktfall viel Aufwand, Ärger und Zeit sparen lässt: Wir nehmen Kontakt zum Mediator auf. Dieser meldet sich innerhalb von zwei Stunden beim Versicherungsnehmer. In diesem Gespräch werden Standpunkte, Wünsche und Ziele des Versicherungsnehmers erörtert. Der Mediator nimmt anschließend Kontakt zur Gegenseite auf und gibt dieser Gelegenheit, deren Standpunkte, Wünsche und Ziele zu schildern. Innerhalb von 48 Stunden bekommt der Versicherungsnehmer eine erste Rückmeldung durch den Mediator. Oft wird bereits in diesem Stadium festgestellt, dass beide Seiten gar nicht so weit auseinander liegen! Vielfältige Einsatzmöglichkeiten Die Mediation eignet sich für viele unterschiedliche Rechtsgebiete, ganz speziell bei: Arbeitsplatz-Auseinandersetzungen Nachbarschafts-, Vermieter-, Handwerker-Streitigkeiten Streitigkeiten aus Kauf- und Reparaturverträgen von Kraftfahrzeugen Familien-, Lebenspartnerschafts-, Erbrechtsfragen Was die AUXILIA leistet: Die AUXILIA bietet die Mediation in allen versicherten Rechtsfällen ohne Abzug einer Selbstbeteiligung an. Dies gilt auch bei Trennung und Scheidung, angedrohter Kündigung, Aufhebungsvereinbarungen und aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht. In der J U R -Linie sowie bei §§ 25, 25a, 26, 27 und 28 AUXILIA ARB/2016 ist die Mediation auch bei den Risikoausschlüssen versichert (MediationXL). Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird in Abzug gebracht. Die AUXILIA trägt den auf den Versicherungsnehmer entfallenden Anteil an den Kosten des von ihr benannten Mediators für die Durchführung des Mediationsverfahrens in Deutschland bis zu einem Höchstbetrag von 3.000,- € je Mediationsverfahren, jedoch nicht mehr als 6.000,- € für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationsverfahren. Der Versicherungsnehmer kann den Mediator auch selbst auswählen. In diesem Fall erstattet die AUXILIA höchstens acht Sitzungsstunden á 180,- €. Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernimmt die AUXILA die Kosten anteilig im Verhältnis versicherter zu nicht versicherten Personen. Die Mediatoren sind zugelassene Rechtsanwälte. Sie unterliegen selbstverständlich der anwaltlichen Schweigepflicht. Eine Erfolgsquote von über 80 % spricht für sich! Sollte einmal die Mediation nicht zu einem Ergebnis führen, steht dem Versicherungsnehmer weiterhin der Prozessweg offen. Wie findet mein Kunde einen qualifizierten Mediator? Servicenummer AUXILIA: 089/539 81-333 Beispiele Unser Versicherungsnehmer hat für 50.000,- € einen Transporter gekauft, den er geschäftlich benötigt. Dieser hat einen Fehler. Trotz mehrfacher Versuche konnte der Verkäufer diesen nicht finden. Mit Hilfe der Mediation konnte unser Versicherungsnehmer mit dem Verkäufer eine Einigung erzielen. Unser Versicherungsnehmer hat von seinem Arbeitgeber eine fristlose Kündigung bekommen. Er möchte dies nicht hinneh men, aber auch nicht klagen, da auch seine Ehefrau in diesem Unternehmen arbeitet. Mit Hilfe der Mediation konnte sich unser Versicherungsnehmer mit seinem Arbeitgeber einigen. Draht direkter für alle Rechtsfr agen 33ce 14-S-tun3 8 9 den-Servi 3 5 / 2 089 Ihr 25 Rechtsschutz Vorsorge-Rechtsschutz Das Leben ändert sich – der Versicherungsschutz passt sich an – automatisch, ohne sofortige Meldung und ohne Wartezeit! Besondere Hinweise Der Versicherungsnehmer hat das neue oder geänderte Risiko und dessen Beginn innerhalb eines Monats nach Zugang einer Aufforderung zur Dokumentierung und Beitragsberechnung anzuzeigen. Automatischer Einschluss: Der Vorsorge-Rechtsschutz ist in den meisten Produkten kostenfrei enthalten: Zeigt der Versicherungsnehmer das neue oder geänderte Risiko nicht innerhalb der Frist an, entfällt hierfür der Versicherungsschutz. Gleiches gilt, wenn der Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen nach Zugang des neuen Versicherungsscheins seinen Widerruf in Textform erklärt. Beispiele Der Versicherungsnehmer erwirbt oder erbt eine Eigentums wohnung, die er vermietet. Kurz nach Einzug mindert der Mieter den monatlichen Mietzins, weil angeblich die im Vertrag angegebene Quadratmeterzahl nicht stimmt. Das bislang im Vertrag der Eltern mitversicherte Kind hat seine Ausbildung beendet. Wegen seiner ersten Anstellung zieht er um und mietet sich eine Wohnung. Der bisher versicherte Arbeitnehmer entschließt sich, einer selbständigen Tätigkeit nachzugehen. alle J U R - Produkte Privat-Rechtsschutz (§ 25) Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 25a) Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 26) Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 27) Spezial-Rechtsschutz mit / ohne SSR (§ 28) Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken (§ 29) Rechtsschutz für weitere Inhaber / Geschäftsführer Der Vorsorge-Rechtsschutz deckt automatisch noch nicht bekannte, später eintretende Veränderungen der Lebensumstände jeweils ab Entstehung ohne Wartezeit ab. Der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen sind also auch dann versichert, wenn ein weiteres gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbares Risiko erstmalig neu hinzukommt oder ein Versicherter eine gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit aufnimmt oder die Voraussetzung für die Mitversicherung einer Person entsteht oder entfällt. Kostenübernahme: Bei auftretenden Schäden besteht Versicherungsschutz ohne Wartezeit mit dem jeweiligen tariflich größtmöglichen Leistungsumfang, bei niedrigster Selbstbeteiligung. Erweiterter Versicherungsschutz: Versicherungsschutz besteht auch für vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf das neue oder geänderte Risiko. Haftungsminimierung: Jährlich jeweils zur nächsten Hauptfälligkeit werden die neuen oder geänderten Risiken bei den Kunden automatisch abgefragt (= Haftungsminimierung für Makler). 26 Rechtsschutz Spezial-Straf-Rechtsschutz allgemeiner Straf-Rechtsschutz (außerhalb des Verkehrs-Bereiches) Straftaten die versichert sind: Vergehen sind Straftaten, für die der Gesetzgeber Freiheitsentzug, auch von weniger als ein Jahr, oder eine Geldstrafe vorsieht. Verbrechen sind Straftaten, für die der Gesetzgeber mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe vorsieht (z.B. Meineid, sexuelle Nötigung). Vergehen, die sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begehbar sind (z.B. Körperverletzung), solange dem Versicherungsnehmer fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Hinweis: Kein Versicherungsschutz – unabhängig von der Berechtigung des Vorwurfes und vom Ausgang des Verfahrens – für Vergehen, die nur vorsätzlich begehbar sind (z.B. Beleidigung, Diebstahl). Eintritt und Versicherungsfall Zeitpunkt der vorgeworfenen Straftat bzw. deren Beginn Rechtsschutz Vergleich Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) / allgemeiner Straf-Rechtsschutz Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) Vergehen und Verbrechen Einleitung Ermittlungsverfahren (Die vorgeworfene Straftat kann auch vor Versicherungsbeginn liegen.) Besondere Leistungsmerkmale / Kostenübernahme für a) H onorarvereinbarung mit Rechtsanwälten – b) F irmenstellungnahme / Praxisstellungnahme – c) eigener Sachverständiger – d) Zeugenbeistand (bei der Gefahr der Selbstbelastung) – a) Vorsatzvorwurf – b) Vorwurf wegen Fahrlässigkeit a) Verurteilung wegen Vorsatz – (Rückforderung der bereits erbrachten Leistungen) b) Verurteilung wegen Fahrlässigkeit c) Strafbefehl (Vorsatz) – Beistand im Verwaltungsrecht – Kostenschutz für das Strafverfahren Ausgang des Strafverfahrens versichert: nicht versichert: – Hinweis Kein Versicherungsschutz im Rahmen des SSR besteht für die Verteidigung gegen den Vorwurf der Verletzung – einer verkehrsrechtlichen Vorschrift sowie – im Zusammenhang mit einem Kartellverfahren. Kein Versicherungsschutz im Rahmen des SSR besteht außerdem für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit – Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen sowie – Verfahren wegen der Mitgliedschaft in oder der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. 27 Rechtsschutz Spezial-Straf-Rechtsschutz Schadenbeispiele für Privatkunden Ihr Kunde wird von seinem Nachbarn wegen Beleidigung und Hausfriedensbruch angezeigt. Hintergrund sind langjährige Auseinandersetzungen zwischen den Grundstücksnachbarn. Das Strafverfahren gegen unseren Versicherungsnehmer endet mit einem Strafbefehl. Gegen Ihren Kunden wird ein Strafverfahren wegen Meineides nach § 154 Strafgesetzbuch eröffnet. Der für den Versicherungsnehmer tätige Rechtsanwalt erreicht eine Einstellung des Verfahrens. Einem angestellten Buchhalter wird vorgeworfen, auf Weisung seines Arbeitgebers unzutreffende Angaben hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben des Betriebes gemacht und damit Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet zu haben. Das Strafverfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung endet mit einem Strafbefehl. Eine Zwischenprüfungsarbeit verschwindet. Der betroffene Schüler wirft dem Lehrer vor, diese Arbeit mit Absicht weggeworfen zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt daraufhin wegen Urkundenunterdrückung. Der Klassenlehrer bezeichnet den Schüler als „geistigen Tiefflieger”. Dieser fühlt sich verspottet und beleidigt und erstattet Anzeige. Der Lehrer muss sich gegen den Vorwurf der Beleidigung wehren. Einer Kindergärtnerin wird vorgeworfen, bei einem Ausflug an einer Schutzbefohlenen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Die Schutzbefohlene bestätigt dies auf Drängen der Mutter. Die Kindergärtnerin bestreitet dies. Ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB) wird eingeleitet. Ein Pfleger bewirft den ständig provozierenden Altenheimbewohner mit einem Stück Seife und trifft ihn im Gesicht. Dieser zeigt ihn wegen gefährlicher Körperverletzung an. Ihr Kunde ist ehrenamtlicher Vorstand eines Sportvereins. Ihm wird vorgeworfen, durch unsachgemäßen Umgang mit Vereinsvermögen dem Verein Schaden zugefügt zu haben. Es kommt zu einem Strafverfahren gegen ihn wegen Untreue gemäß § 266 Strafgesetzbuch, das mit einem Strafbefehl endet. Ein Angestellter ist als Kommandant der örtlichen Feuerwehr ehrenamtlich tätig. Bei einem Brand in einem Leichtmetall verarbeitenden Betrieb gibt er Befehl mit Wasser zu löschen. Durch eine chemische Reaktion des Wassers mit Magnesium kommt es zu einer Explosion, bei der ein Feuerwehrmann verletzt wird. 28 Ein Vereinsmitglied verunfallt beim Turnen. Dem Übungsleiter wird aufgrund angeblicher Aufsichtspflichtverletzung fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Ein Angestellter ist ehrenamtlich als Vorstand des örtlichen Sportvereins tätig. Er stellt an einen Spender eines Geldbetrages eine Spendenquittung aus, obwohl dem Verein vom Finanzamt die Gemeinnützigkeit nicht bestätigt worden ist. Er muss sich wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung strafrechtlich verantworten. Gegen einen angestellten Arzt wird nach einem misslungenen operativen Eingriff Strafanzeige wegen Körperverletzung erstat- tet. Ein Patient fühlt sich bei der Untersuchung durch den Arzt sexuell genötigt und erstattet gegen diesen Strafanzeige. Der für den Versicherungsnehmer tätige Rechtsanwalt erreicht eine Einstellung des Verfahrens. Der angestellte Oberarzt muss sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung verteidigen, weil wegen angeblich falscher Diagnose und daher auch falscher Behandlung ein Patient gestorben ist. Schadenbeispiele für Geschäftskunden Umwelt Ein Zimmerer- und Trockenbaubetrieb führt eine umfangreiche Altbausanierung durch. Der angefallene Bauschutt bestehend aus Holz, Tapeten, Gips, Ziegel und Beton sowie Installationsteilen wird zunächst auf dem Baugrundstück gelagert. Als Mitarbeiter einer anderen Firma dazwischen auch Asbestplatten entdeckten, nimmt die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Zimmerer wegen vorsätzlicher umweltgefährdender Abfallbeseitigung auf. Dieser ist sich zwar keiner Schuld bewusst; trotzdem befürchtet er den Verlust von Folgeaufträgen im Falle einer Verurteilung. Der mit der Verteidigung beauftragte Strafrechtsexperte kann zwar eine Anklageerhebung nicht verhindern, erreicht vor Gericht nach vier Verhandlungstagen jedoch eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage. Die Kosten des Rechtsanwaltes belaufen sich auf 8.500,- €; sie sind über den Spezial-Straf-Rechtsschutz gedeckt, während eine Erstattung im herkömmlichen Firmen-Rechtsschutz nicht möglich gewesen wäre. Betriebsstätte Bei einem Neubau stürzt nach starken Regenfällen der aufgestellte Kran um. Dabei werden zwei Personen schwer verletzt. Gegen den Bauunternehmer und den Polier wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Der eingeschaltete Rechtsanwalt beauftragt einen Geologen mit der Erstellung eines Gutachtens zu dem Erdschichtenaufbau an der Unfallstelle. Nach umfangreichen Untersuchungen mit mo- dernsten Schall- und Bohrtechniken stellt sich heraus, dass weit unter einer Kranstütze ein nicht ausreichend aufgefüllter Flucht- bunker aus den Kriegstagen eingebrochen ist. Die Staatsanwalt- schaft stellt das Ermittlungsverfahren ein, da die Beschuldigten mit den besonderen örtlichen Begebenheiten nicht rechnen müssen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Rahmen des bestehenden Spezial-Straf-Rechtsschutzes die Kosten für das Gutachten in Höhe von 6.340,- € sowie die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3.250,- €. Mit dem herkömmlichen Firmen-Rechtsschutz wären die Kosten für das Gutachten überhaupt nicht und die Rechtsanwaltskosten nur zu einem Bruchteil erstattet worden. Produkt Gegen den Inhaber sowie den Koch einer stark frequentierten Gaststätte mit Stehimbiss wird Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verstoß gegen das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz erhoben: Kunden, die ein Nudelgericht verzehrten, müssen wegen Vergiftungserscheinungen im Krankenhaus behandelt werden. Der Inhaber befürchtet massive Umsatzverluste für den Fall, dass eine Verletzung von Hygienevorschriften nachgewiesen wird. Der mit der Verteidigung beauftragte Strafrechtsexperte bewirkt eine eingehende Untersuchung der Krankheitserreger. Dadurch wird festgestellt, dass bereits die gelieferten Nudeln infiziert waren und der Koch dies auch bei größter Sorgfalt nicht bemerken konnte. Daraufhin wird das Verfahren eingestellt. Die Kosten für die Verteidigung der beiden Angeklagten in der zweitägigen Hauptverhandlung belaufen sich auf 4.350,- €. Sie sind über den Spezial-Straf-Rechtsschutz gedeckt, während über einen herkömmlichen Firmen-Rechtsschutz weniger als die Hälfte erstattet worden wäre. Gewerbe Im Rahmen von Planungsarbeiten für ein Mehrfamilienhaus sieht der Architekt auf Wunsch des Bauherrn statt einer tragenden Wand nur einfache Stützen vor. Nach Bezug knickt eine Stütze infolge starker Belastung ein, die herunterstürzende Decke verletzt einen Bewohner erheblich. Gegen den Architekten wird wegen fahrlässiger Baugefährdung (§ 323 StGB) ermittelt. Zum Nachweis, dass der Architekt nicht gegen anerkannte Regeln der Baukunst verstoßen hat, muss ein privates Sachverständigengutachten eingeholt werden. Ein entlassener Geselle will sich an seinem Meister rächen und erstattet Anzeige mit der Behauptung, dass in der Bäckerei mehrfach gegen das Nachtbackverbot verstoßen wurde. Der Geselle behauptet weiterhin, er sei zur Mehrarbeit gezwungen worden, dadurch sei er in seiner Arbeitskraft und seiner Gesundheit gefährdet worden. Gegen den Bäckermeister wird wegen eines Vergehens gegen das Gesetz über die Arbeitszeiten in der Bäckerei und wegen Körperverletzung ermittelt. Bei Dachdeckarbeiten ist ein Dachdeckergehilfe entgegen der Vorschriften nicht gesichert und stürzt ab, wobei er sich schwerste Verletzungen zuzieht. Gegen den Inhaber des Betriebes wird durch die zuständige Berufsgenossenschaft ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen Unfallverhütungsvorschriften eingeleitet. Parallel dazu leitet der Staatsanwalt ein Verfahren wegen Körperverletzung ein. Dem Fliesenleger wird vorgeworfen, laufend Bauschutt und Fliesenreste in einer aufgelassenen Kiesgrube abgeladen zu haben. Darüber hinaus soll er Reste eines Spezialklebers für Fliesen dort weggeworfen haben, obwohl die Grube nachweislich keine ausreichende Abdichtung gewährleistet und diese Klebstoffreste einen hohen Gehalt an gefährlichen Chemikalien aufweisen. Die Staatsanwaltschaft leitet gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Abfallgesetz sowie wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung ein. Schadenbeispiele für Ärzte Unser Versicherungsnehmer ist als Arzt tätig. Nach einem operativen Eingriff erstattet ein Patient wegen nicht vollständiger Aufklärung Strafanzeige wegen Körperverletzung. Das Verfahren wird eingestellt. Im Zusammenhang mit einem ärztlichen Abrechnungsverfahren wird gegen unseren als Arzt tätigen Versicherungsnehmer Strafanzeige wegen Betruges erstattet. Darüber hinaus wird gegen ihn wegen Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung ermittelt. Der für unseren Versicherungsnehmer tätige Rechtsanwalt erreicht eine Einstellung beider Verfahren. Eine Patientin fühlt sich bei der Untersuchung durch den als Arzt tätigen Versicherungsnehmer sexuell genötigt und erstattet gegen diesen Strafanzeige. Der für den Versicherungsnehmer tätige Rechtsanwalt erreicht eine Einstellung des Verfahrens. Schadenbeispiele für Landwirte Aufgrund einer anonymen Anzeige wird festgestellt, dass auf dem Hof Abfälle verbrannt wurden. Die Staatsanwaltschaft leitet daraufhin gegen den Landwirt ein Ermittlungsverfahren wegen Luftverunreinigung aufgrund der Rauchentwicklung ein. 29 Rechtsschutz Rechtsschutz Spezial-Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen Warum ist dieser Bereich so wichtig? Bei Abschluss von Verträgen, die die eigentlichen Betriebsaktivitäten betreffen, ist das unternehmerische Wissen und die Vorsicht in der Regel sehr groß. Für Verträge außerhalb dieser Kerngeschäfte hilft der Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen. Er schützt die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bei Streitigkeiten und übernimmt die oftmals finanziell sehr hohen und existenzbedrohenden Risiken. den Einkauf folgender Dienstleistungen für das versicherte Unternehmen zum Gegenstand haben: –ausschließlich selbst genutzte Telekommunikationsdienstleistungen, –Werbedienstleistungen, – ordnungsgemäße Aktenentsorgung, –Catering, – Messe- und Eventmanagement. Was ist versichert? Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Büro-, Betriebsoder Werkstatträumen und ihrer Einrichtungen stehen; sich auf den Kauf, Leasing, Wartung und Reparatur von ausschließlich selbst genutzten –Werkzeugen, – nicht zulassungspflichtigen Maschinen (Produktionsmaschinen), – Daten- und Informationsverarbeitungsanlagen und der dazu gehörigen Software beziehen; Was ist nicht versichert, wo ist die Abgrenzung zum Vertrags-RS? Nicht versichert sind Streitigkeiten aus den unmittelbaren Hauptgeschäften, z.B. Streitigkeiten aus Verträgen mit Kunden (eigentliche Betriebsaktivitäten); der Anschaffung, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Betrieben und Betriebsteilen sowie Praxen. Wie hoch ist die Versicherungssumme? Die Versicherungssumme ist unbegrenzt. Wie hoch ist die Selbstbeteiligung (SB)? Die SB des Vertrags-RS für Hilfsgeschäfte liegt in der J U R -Linie bei 200 €, 300 € oder 600 € (feste SB) bzw. bei 1.000 – 300 € (fallende SB); als Ergänzung zum Spezial-Rechtsschutz bei 600 €. Praxisfälle zur Abgrenzung zwischen Hilfsgeschäften Hauptgeschäften Thema Versichert sind Streitigkeiten... Nicht versichert sind Streitigkeiten... Schreinerei + aus dem Kauf- / Wartungsvertrag einer Hobelmaschine –aus der vertraglich versprochenen Herstellung eines Schrankes Metallhandwerker +aus dem Kaufvertrag über Heizöl für die Werkstatt räume – aus der Erfüllung seiner Kundenaufträge Druckerei + aus dem Kaufvertrag über eine Druckmaschine –aus der fehlerhaften Umsetzung der Druckaufträge seiner Kunden Makler + aus der Renovierung seiner Betriebsräume –aus der mangelhaften Beratung und Betreuung seiner Makleraufträge Arztpraxis +aus der Anschaffung oder Reparatur eines medizinischen Röntgengerätes – aus Honorarforderungen gegenüber Patienten IT-Firma +aus den Kauf-, Leasing- oder Mietverträgen der selbst genutzten Hard- & Software –beim Verkauf, Leasing oder bei Vermietung ihrer Hard& Software-Produkte Maschinen +aus Verträgen zum Erwerb und zur Reparatur von selbst genutzten Produktionsmaschinen (z.B. Maschinen in Kunststoffbetrieben, Textilfabriken) –aus Verträgen eines Vermieters von Baumaschinen oder Hebebühnen mit seinem Lieferanten oder Hersteller Versicherungen +aus Versicherungsverträgen zu Themen wie Maschinenoder Computermissbrauch und Themen wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, die zur Absicherung des Gewerbeobjektes dienen –aus Versicherungsverträgen zu Themen wie Transport, Betriebsunterbrechung oder Betriebshaftpflicht, da sie der Absicherung der Kernaktivität dienen Werbeagentur +um die fehlerhafte Beschriftung des eigenen Firmenfahrzeuges – mit der Druckerei wegen eines Kundenauftrages Handy-Shop +mit dem eigenen Internetprovider wegen des ständigen Ausfalles des DSL – mit Kunden wegen vermittelter Mobilfunkverträge Hinweise Über J U R A M E D , J U R ATA X X , J U R A G R A R , J U R H O G A , J U R S T U D I O und J U R S H O P ist auch ein gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit versichert (bei JURAGRAR auch außergerichtlich). Umfassender Rechtsschutz bei Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen kann generell über den gesonderten Versicherungs Vertrags-Rechtsschutz eingeschlossen werden. Auch dieser Leistungsbaustein ist in der J U R -Linie umfassend enthalten. Generell kann zu jeder versicherten, nicht versicherten und nicht versicherbaren Streitigkeit die kostenfreie telefonische Rechtsberatung durch von uns vermittelte, spezialisierte, unabhängige Rechtsanwälte über die Hotline in Anspruch genommen werden (Telefon: 089/539 81-333). 30 Rechtsschutz Inkasso-Lösungen Inkasso-Rechtsschutz Money-Service+ Alle Branchen und Berufsgruppen Ausnahme: Bauhaupt- und Baunebengewerbe Automatisch enthalten bei Geschäftskunden / Selbständigen in § 28 und in J U R A F I R M Vergünstigte Konditionen bei advaro für: Inkasso –Erfolgreiche Beitreibung: keine Kosten –Beitreibung nicht erfolgreich: streitwertunabhängige Pauschale 39,- € Adressermittlung: Privatperson 15,- €, Firmen 35,- € Bonitätsprüfung: Privatperson 15,- €, Firmen 35,- € Echte Versicherungslösung: unabhängig vom Erfolg der Beitreibung keine Kosten für Inkasso Adressermittlung Bonitätsprüfung Rechtsschutz außergerichtlich Unterschiede Inkasso-Rechtsschutz und Money-Service+ (alles zzgl. USt.) Wenn keine Zahlung durch Schuldner: Auftrag und Weitergabe mit allen notwendigen Informationen Inkasso-Rechtsanwälte gerichtliches Mahnverfahren Anwaltsmahnung an alle deutschen Mahngerichte elektronisch angeschlossen Bonitätsprüfung vor Einleitung des Mahnverfahrens Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens (Mahnbescheid etc.); keine Vorschüsse notwendig wenn Schuldner Widerspruch / Einspruch einlegt: Rücksprache mit VN über weiteres Vorgehen Echte Versicherungslösung: unabhängig vom Erfolg der Beitreibung, keine Kosten für die außergerichtlichen Tätigkeiten die Gerichtskosten im Mahnbescheidsverfahren den Gerichtsvollzieher / die Zwangsvollstreckung Adressermittlung Bonitätsprüfung Bei erfolgloser Beitreibung entstehen Kosten gem. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abhängig vom Streitwert. Bei erfolgreicher Beitreibung werden die Kosten vom Schuldner getragen Inkasso-Rechtsschutz: In 3 Schritten zum Geld Geschäftskunden / Ärzte / Heilwesenberufe / Vereine Rechnungsbetrag ohne Abzüge Unterlagen I Inkasso-Dienstleister Unterlagen II Inkasso-Anwalt Rechnung / Mahnung wird in Ihrem Namen beauftragt Zahlungsaufforderung, ggf. mit Androhung Mahnbescheidsverfahren III 1.Anwaltsmahnung 2.Mahnbescheid 3.Vollstreckungsbescheid 4.Gerichtsvollzieher 5. Abnahme Vermögensauskunft Schuldner Hinweis: Der Versicherungsnehmer erhält nach der Policierung zusätzlich von dem Inkasso-Dienstleister ein Begrüßungsschreiben mit allen notwendigen Informationen zum Ablauf und zur Durchführung. 31 Rechtsschutz ARB- / Tarifvergleich 1975 – 2016 Dieser ARB– / Tarifvergleich soll Ihnen einen schnellen Überblick über die Entwicklung wichtiger Leistungsbestandteile geben. Er bezieht sich nicht auf die 2016 eingeführten Produkte der BASIS-Linie. Aus Gründen einer übersichtlichen Darstellung können hier nicht alle Leistungen und Risikoausschlüsse aufgeführt werden. Für den einzelnen Rechtsschutz–Versicherungsvertrag sind die jeweils zugrundeliegenden ARB maßgebend. Fundstelle in ARB/Tarifbestimmungen 2016 1975 1/82 1994 1998 2000 2002 2003 2005 2007 2008 2012 2016 T 1.11. ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja T 1.3. ja (ab 1998) ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja Allgemeines Kostenfreie telefonische Rechtsberatung durch von uns vermittelte, spezialisierte, unabhängige Rechtsanwälte in versicherten, in nicht versicherten und nicht versicherbaren Angelegenheiten (24 h) Unbegrenzte Versicherungssumme –europaweit –weltweit T 1.3. – nein ja ja ja ja ja ja ja ja ja Unbegrenzte Strafkaution T 1.4. nein nein nein nein nein nein ja ja ja ja ja § 5 Abs. 1 nein nein nein nein nein nein nein nein nein ja ja – bei Urlaubsreisen § 6 Abs. 2 a) nein nein nein ja ja ja ja ja ja ja ja – Dienst- oder Geschäftsreise § 6 Abs. 2 a) nein nein nein nein ja ja ja ja ja ja ja – aus Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden § 6 Abs. 2 a) ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja Sicherheitsleistung im Ausland im privaten Verkehrsbereich Weltweiter Versicherungsschutz – für Work & Travel § 6 Abs. 2 a) nein nein nein nein nein nein nein nein nein ja ja – für Schüleraustausch § 6 Abs. 2 a) nein nein nein ja ja ja ja ja ja ja ja – bei Au-pair-Aufenthalte § 6 Abs. 2 a) nein nein nein ja ja ja ja ja ja ja ja – für Auslandsstudium § 6 Abs. 2 a) nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein ja Aktualisierungs-Service Klausel 7 (1) nein nein nein nein nein nein nein nein nein ja ja Update-Garantie Klausel 7 (2) nein nein nein nein nein nein nein nein nein ja ja MediationXL-Deckung in der J U R -Linie , §§ 25, 25a, 26, 27 und 28 für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im privaten Bereich § 5 a) Abs. 3 nein nein nein nein nein nein nein nein nein teilw. ja MediationXL-Deckung für die gewerbliche J U R -Linie , § 27 und § 28 für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im gewerblichen Bereich § 5 a) Abs. 3 nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein ja Ohne Vorversicherung: 5-Jahres-Regelung – nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit § 4 Abs. 4 nein nein nein ja ja ja ja ja ja ja ja Mit Vorversicherung / Versichererwechsel: Verzicht auf Einwand der Vorvertraglichkeit § 4 a) nein nein nein nein nein nein nein ja ja ja ja Vorsorge-Rechtsschutz Klausel 4 nein nein nein nein nein ja ja ja ja ja ja Folgeereignis im Schadenersatz-Rechtsschutz § 2 a) / § 4 Abs. 1 a ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja Mangelnde Erfolgsaussichten: Stichentscheidverfahren § 3 a) Abs. 2 ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja – VN: nach einem Rechtsschutzfall § 13 Abs. 1 ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja – AUXILIA: nach drei Rechtsschutzfällen innerhalb von zwölf Monaten § 13 Abs. 2 ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja T 1.12. nein nein nein nein nein nein nein nein ja ja ja Außerordentliche Kündigung Besondere Regelung bei Arbeitslosigkeit (ARB 2008: für Neuverträge ab 01.05.2011) 32 Rechtsschutz ARB- / Tarifvergleich 1975 – 2016 1975 1/82 1994 1998 2000 2002 2003 2005 2007 2008 2012 2016 § 5 Abs. 4 b nein nein nein nein nein nein nein nein ja ja ja T 1.9.1. ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja § 2 o) nein nein nein nein nein nein nein nein nein ja ja § 2 q) bb) nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein ja § 5 a Abs. 4 b) nein nein nein nein nein nein nein nein nein ja ja § 5 Abs. 4 b) nein nein ja ja ja ja ja ja ja ja ja Unverheiratete, nicht in einer Lebensgemeinschaft lebende volljährige Kinder ohne Altersbegrenzung, längstens bis zur Aufnahme einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit § 21 und § 21 b, §§ 25, 25 a, 26, 27, 28 nein nein ja ja ja ja ja ja ja ja ja Mitversicherung der minderjährigen und unverheirateten, nicht in einer Lebensgemeinschaft lebenden volljährigen Enkelkinder, längstens bis zur Aufnahme einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit § 21 und § 21 b, §§ 25, 25 a, 26, 27, 28 nein nein nein nein nein nein nein nein nein ja ja Mitversicherung der im Haushalt des VN lebenden und im Ruhestand befindlichen Eltern § 21 und § 21 b, §§ 25, 25 a, 26, 27, 28 ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja Mitversicherung der im Haushalt des VN lebenden und im Ruhestand befindlichen Großeltern § 21 und § 21 b, §§ 25, 25 a, 26, 27, 28 nein nein nein nein nein nein nein nein nein ja ja – inkl. Fußgänger-Rechtsschutz für alle Familienangehörigen § 21 Abs. 7 a) § 21 b Abs. 5 a) nein nein nein nein nein ja ja ja ja ja ja – inkl. Fahrer-Rechtsschutz für alle Familienangehörigen § 21 Abs. 7 a) § 21 b Abs. 5 a) nein nein nein nein nein nein ja ja ja ja ja – inkl. Benutzung von Fortbewegungsmitteln aller Art (z.B. Inlineskaten) § 21 Abs. 7 a) § 21 b Abs. 5 a) nein nein nein nein nein nein ja ja ja ja ja – inkl. Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz § 21 Abs. 7 a) § 21 b Abs. 5 a) nein nein nein nein nein nein ja ja ja ja ja Genereller Verzicht auf die Wartezeit im Verkehrsbereich § 4 Abs. 1 nein nein nein nein nein ja ja ja ja ja ja Park- und Halteverstöße bei Punkteandrohung § 2 k) / 3 Abs. 3 e) ja nein nein nein nein nein nein nein nein nein ja Verkehrsrechtliche Verfahren wegen vorsätzlicher Vergehen – keine Rückforderung bei Erledigung mit Strafbefehl § 2 i) aa) nein nein nein nein nein nein nein ja ja ja ja Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten für Wegeunfälle im Verkehrsbereich § 2 f) aa) nein nein nein ja ja ja ja ja ja ja ja § 25 a Abs. 5 § 26 Abs. 5 § 27 Abs. 5 § 28 Abs. 4 nein nein nein ja ja ja ja ja ja ja ja Rechtsschutz Fundstelle in ARB / Tarifbestimmungen 2016 Selbstbeteiligungsregelungen Kein Selbstbeteiligungsabzug bei abschließender Erledigung eines Rechtsschutzfalles durch anwaltliche Erstberatung (ARB 2008: für Neuverträge ab 01.05.2011; ARB 2016: durch einen von der AUXILIA vermittelten Rechtsanwalt) Kein Selbstbeteiligungsabzug bei Auslandsfällen Kein Selbstbeteiligungsabzug im Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung Kein Selbstbeteiligungsabzug im InternetRechtsschutz als Privatperson für die Beratung im Zusammenhang mit einer erhaltenen Abmahnung wegen eines Urheberrechtsverstoßes Kein Selbstbeteiligungsabzug im Mediations-Rechtsschutz Einmaliger Selbstbeteiligungsabzug bei mehreren Rechtsschutzfällen in ursächlichem Zusammenhang Mitversicherte Familienangehörige Verkehrsbereich Verkehrs-Rechtsschutz Vertrags-Rechtsschutz für Wasser- und Luftfahrzeuge ohne gewerbliche Nutzung 33 Rechtsschutz ARB- / Tarifvergleich 1975 – 2016 Fundstelle in ARB / Tarifbestimmungen 2016 1975 1/82 1994 1998 2000 2002 2003 2005 2007 2008 2012 2016 Steuer-Rechtsschutz für das vorgeschaltete Einspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden § 2 e) bb) nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein ja Sozial-Rechtsschutz ab Widerspruchsverfahren im privaten Bereich § 2 f) bb) nein nein nein nein nein nein nein ja ja ja ja Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich § 2 g) bb) nein nein nein nein nein ja ja ja ja ja ja Verwaltungs-Rechtsschutz im beruflichen /geschäftlichen Bereich § 2 g) bb) nein nein nein nein nein nein nein ja ja ja ja § 2 j) ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja § 2 l) bb) nein nein nein nein nein nein nein nein nein ja ja § 2 m) nein nein nein nein nein nein nein ja ja ja ja § 3 Abs. 2 e) ja teilw. teilw. teilw. teilw. teilw. teilw. teilw. teilw. nein nein Produkte des Altersvorsorgeund Sparer-Rechtsschutz § 2 n) ja teilw. teilw. teilw. teilw. teilw. teilw. teilw. teilw. ja ja Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung § 2 o) nein nein nein nein nein nein nein nein nein ja ja – die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen § 2 q) aa) ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja – die Beratung aufgrund einer Abmahnung wegen eines behaupteten Urheberrechtsverstoßes § 2 q) bb) nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein ja – die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen, z.B. Verletzung Persönlichkeitsrechte, Identitätsmißbrauch, Mißbrauch von Zahlungsmittel § 2 q) cc) ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja – die Verteidigung wegen eines strafrechtlichen Vergehens über das Medium Internet (SSR) § 2 q) dd) nein nein nein nein nein nein nein ja ja ja ja §3 Abs. 1 d) aa) ja ja ja ja ja ja ja ja ja nein nein § 2 n) ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja nein nein Privater, beruflicher und geschäftlicher Bereich Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht – z.B. bei Erbrechtsstreitigkeiten Rechtsschutz im Betreuungsverfahren Kapitalanlagestreitigkeiten Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung für Kauf / Verkauf nicht selbst zu Wohnzwecken genutzter Immobilien Kauf / Verkauf selbst zu Wohnzwecken genutzter Bestandsimmobilien Finanzierungsstreitigkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen §3 Abs. 1 d) ee) Kostenübernahme für Studienplatzstreitigkeiten § 3 Abs. 3 g) nein nein nein nein nein ja ja ja ja nein nein Betriebliches Vorschlagswesen / Arbeitnehmererfindungen § 3 Abs. 2 d) bb) ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja nein Mobile Rechtsberatung § 5 Abs. 2 k) ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja § 2 l) aa) u. § 5 a) nein nein nein nein nein nein ja ja ja ja ja – für Aufhebungsvereinbarungen / angedrohte Kündigungen § 5 a) Abs. 2 a) nein nein nein nein nein nein nein nein nein ja ja – Kollektives Arbeits- und Dienstrecht § 5 a) Abs. 2 b) nein nein nein nein nein nein nein nein nein ja ja § 5 a) Abs. 6 nein nein nein nein nein nein ja ja ja ja ja Mediations-Rechtsschutz – im Familien- und Erbrecht – freie Mediatorenwahl 34 Rechtsschutz ARB- / Tarifvergleich 1975 – 2016 1975 1/82 1994 1998 2000 2002 2003 2005 2007 2008 2012 2016 – Arbeits-Rechtsschutz für geringfügige Beschäftigung § 25 a und Klausel 1 (4) a) nein nein nein nein nein nein nein nein nein ja ja – Arbeitgeber von hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnisse § 25 a und Klausel 1 (4) b) nein nein nein nein nein nein ja ja ja ja ja – Arbeits-Rechtsschutz aus den Bezug einer betrieblichen Altersversorgung gegen den früheren Arbeitgeber § 25 a und Klausel 1 (4) b) nein nein nein nein nein nein ja ja ja ja ja – Mitversicherung der Enkelkinder § 25 a Abs. 2 a) cc) ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja – Mitversicherung im privaten Bereich der als Pflegeperson gemeldeten Kinder, Enkelkinder oder Geschwister des VN oder des Lebenspartners § 25 a und Klausel 1 (2) nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein ja –Pflege-Beratungs-Rechtsschutz § 25 a und Klausel 1 (3) nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein ja –Nachsorge-Rechtsschutz § 25 a und Klausel 1 (3) nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein ja – RS für medizinisch notwendige bauliche Veränderungen § 25 a und Klausel 1 (5) nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein ja Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, sofern § 29 mitversichert ist (ARB 2008: für Neuverträge ab 01.05.2011 nur Photovoltaikalagen) § 25 Abs. 1 a), § 25 a Abs. 1 a), § 26 Abs. 1 a), § 27 Abs. 1 b), § 28 Abs. 1 a) nein nein nein nein nein nein nein nein ja ja ja Mitversicherung von Praxisvertretungen und nebenberuflicher Notarzttätigkeit im JURPRIVAT T 2.4.2. nein nein nein nein nein nein nein ja ja ja ja § 27 u. § 2 g) bb) nein nein nein nein nein nein nein ja ja ja ja Streitigkeiten aus personenbezogenen Versicherungsverträgen (Selbständige) T 2.2.6. nein ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja AGG Streitigkeiten T 1.13. ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja – Vergehen und Verbrechen § 3 a) aa) SSR nein nein nein nein nein nein nein ja ja ja ja – Versicherungsschutz bei rechtskräftigem Strafbefehl § 3 a) bb) SSR nein nein nein nein nein nein nein ja ja ja ja Hilfsgeschäfte: Versicherungsschutz zusätzlich für eingekaufte Dienstleistungen Klausel 3 nein nein nein nein nein nein nein nein nein ja ja Regress-Rechtsschutz: auch für Apotheker und sonstige Heilwesenberufe Klausel 2 nein nein nein nein nein nein nein nein nein ja ja alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen im Inland sind pauschal versichert (z.B. Studentenwohnung des Kindes) T 3. nein nein nein nein nein ja ja ja ja ja ja unentgeltlich überlassene Wohneinheiten im Inland sind beitragsfrei mitversichert T 3. nein nein nein nein nein nein ja ja ja ja ja Beitragsfreie Mitversicherung der selbst genutzten / gemieteten Garagen im Inland § 29 Abs. 1 / T 3. nein nein nein nein nein nein nein ja ja ja ja § 12 Abs. 3 u. 4 nein nein nein ja ja ja ja ja ja ja ja T 3. ja, alle ja, 1 ja, 3 bis 52 T € JBM ja, 3 bis 75 T € JBM ja, 3 bis 75 T € JBM ja, alle bis 300 T € JBM ja, alle bis 300 T € JBM Rechtsschutz Fundstelle in ARB / Tarifbestimmungen 2016 Senioren-Tarif Cross Compliance Streitigkeiten Spezial-Straf-Rechtsschutz Grundstücks- und Mietbereich Automatischer Übergang bei Wechsel der selbst bewohnten Wohnung / des Gewerbeobjektes Spezial-Rechtsschutz: Versicherungsschutz für die gewerblich selbst genutzten Objekte ja, 1 ja, 1 ja, 1 ja, 1 35 Rechtsschutz Leistungsarten nach AUXILIA ARB/2016 Die Leistungsarten definieren den versicherten Rechtsschutzbereich gemäß den Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016). Welche Leistungsarten im Produkt enthalten sind, können den Produktbeschreibungen entnommen werden. Schadenersatz-Rechtsschutz, § 2 a) ARB Für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen. Für die Geltendmachung von eigenen Schadenersatzansprüchen, z.B. Mietwagenkosten Reparaturkosten nach Personenschäden Schmerzensgeld nach Sachschäden (z.B. Kleidung) Beispiele: Ein Verkehrsunfall. Die Versicherung des Unfallgegners will nur einen Teil des Schadens ersetzen, die Mietwagenkosten nicht anerkennen oder das Schmerzensgeld nicht zahlen. Sie verletzen sich bei einem Spaziergang, weil bei Glatteis nicht gestreut wurde oder eine Gehwegplatte fehlte. Eine durchgeführte Kiefer-OP ist „schief” gegangen. Sie haben starke und dauerhafte Schmerzen. Arbeits-Rechtsschutz, § 2 b) ARB Ist zuständig, soweit es um die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geht. Zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Arbeitnehmer oder Arbeit geber; zur Abwehr von Forderungen Ihres Arbeitgebers oder Arbeitnehmers, dies gilt auch bei öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen. Kündigung Gehalt Urlaubsansprüche Zeugnis Mutterschutz dienst- oder versorgungsrechtliche Ansprüche Beispiele: Kündigung erfolgt aus Gründen, die nicht akzeptiert werden können. Der Arbeitgeber ist mit der Gehaltszahlung in Verzug. Der Arbeitgeber macht Schwierigkeiten bei der Einhaltung des Mutterschutzes. Der ehemalige Mitarbeiter verlangt die Änderung des Zeugnisses. Sie fühlen sich bei der Beförderung übergangen. Die abgelehnte Bewerberin klagt auf Schadenersatz nach AGG. Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, § 2 c) ARB Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, dinglichen Rechten (Eigentum und Besitz) und sonstigen Nutzungsverhältnissen. Ist zuständig, soweit es im weiteren Sinne um die Beziehung zwischen Mieter und Vermieter geht, z.B. Meinungsverschiedenheiten mit Vermieter mit Nachbarn mit Hausverwaltern mit Mietern wegen Mietzins wegen Nebenkosten 36 Beispiele: Ihr Nachbar hält die Bebauungsgrenze nicht ein. Ihr Vermieter will die notwendigen Reparaturarbeiten nicht durchführen lassen. Ihre Wohnung wird Ihnen gekündigt. Ihr Mieter zahlt nicht. Ihr Mieter zieht aus und renoviert nicht. Die Nebenkostenabrechnung ist nicht nachvollziehbar. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, § 2 d) ARB Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und wegen dinglicher Rechte (z.B. Eigentum und Besitz an beweglichen Sachen). Ist zuständig, soweit es um die Wahrnehmung privatrechtlicher Verträge oder dinglicher Rechte geht, z.B. Kauf oder Verkauf Sprachkurs Werkvertrag Reisevertrag Dienstleistungsvertrag Reparaturen Herausgabe einer Sache Beispiele: Die lang ersehnte Küche ist mangelhaft. Nach dem Kauf der Waschmaschine stellen sich technische Mängel heraus, die nicht vollständig behoben werden können. Ihr minderjähriges Kind schließt ohne Ihr Wissen einen Handy-Vertrag ab. Die Unfall-Versicherung weigert sich, die Ansprüche zu regulieren. Nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit weigert sich die BU-Versicherung die BU-Rente zu zahlen. Steuer-Rechtsschutz, § 2 e) ARB Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten und im privaten Bereich für das vorge schaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden. Ist zuständig, sofern es um steuer- und sonstige abgaberechtliche Angelegenheiten vor Gericht geht, z.B. Lohnsteuerjahresausgleich Einkommmensteuer Kfz-Steuer Schenkungsteuer laufende Gebühren Abgaben Beispiele: Das Finanzamt hat Sonderausgaben nicht anerkannt. Ihr Einspruch bleibt erfolglos. Ein Gebührenbescheid Ihrer Gemeinde enthält nicht erbrachte Leistungen (z.B. Müllabfuhr, Straßenreinigung). Die Verwal tung verweigert die Korrektur. Sozial-Rechtsschutz, § 2 f) ARB Für Streitigkeiten vor deutschen Sozialgerichten und im privaten Bereich für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden, z.B. mit Sozialversicherungsträgern wie BfA, LVA, Berufsgenossenschaft, gesetzlicher Krankenkasse und Arbeitsamt, z.B. Wegeunfall Berufsunfähigkeit Erwerbsunfähigkeit Berufskrankheit Altersrente Witwen- und Waisenrente Krankheit Arbeitslosengeld Pflegegeld Krankengeld Beispiele: Sie erleiden einen schweren Unfall. Die Sozialversicherung erkennt Ihre Berufsunfähigkeit nicht voll an. Der Rentenbescheid sieht Kürzungen vor. Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen, § 2 g) aa) ARB Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor den Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten in verkehrs- rechtlichen Angelegenheiten, z.B. Führerscheinentzug Wiedererlangung des Führerscheins Einschränkung der Fahrerlaubnis Auflagen Fahrtenbuchauflagen Beispiele: Das Punktekonto ist voll – Entzug der Fahrerlaubnis. Die Zeit des Fahrverbots ist abgelaufen. Die Verwaltungsbehörde hält den Führerschein trotzdem weiter zurück. Sie sollen ab sofort ein Fahrtenbuch führen. Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, § 2 g) bb) ARB Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, z.B. Versetzung in der Schule Cross Compliance Entzug der Gaststättenkonzession Beispiele: Wegen einer „5” zuviel im Zeugnis soll Ihre Tochter nicht in die nächste Klasse versetzt werden. Die Behörde verlangt die Rückzahlung von Fördergeldern wegen Verstöße gegen die Cross Compliance-Vorschriften. Rechtsschutz Rechtsschutz Leistungsarten nach AUXILIA ARB/2016 Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, § 2 h) ARB Zur Verteidigung bei Disziplinar- und Standesrechtsverfahren – insbesondere für Beamte interessant, z.B. Disziplinarverfahren Verstöße gegen das Standesrecht Beispiel: Als Polizist werden Sie neben dem Strafverfahren auch noch mit einem Disziplinarverfahren überzogen. Straf-Rechtsschutz, § 2 i) aa) ARB Zur Verteidigung in Strafverfahren wegen verkehrsrechtlicher Vergehen, z.B. Körperverletzung Unfallflucht Beispiel: Es steht der Vorwurf im Raum, dass beim Ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigt wurde. Es folgt ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht. Straf-Rechtsschutz, § 2 i) bb) ARB Zur Verteidigung in Strafverfahren wegen fahrlässiger Vergehen, z.B. fahrlässige Körperverletzung fahrlässige Gewässerverunreinigung fahrlässiger Falscheid Beispiel: Nach einer Aufsichtspflichtverletzung kommt es zu einem Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten, § 2 j) ARB Ermöglicht als Opfer von Gewaltstraftaten als Nebenkläger aufzutreten, z.B. Opfer von Sexualverbrechen Opfer einer Freiheitsberaubung Opfer einer Körperverletzung Beispiel: Bei einer Schlägerei im Fußballstadion wurden Sie erheblich verletzt. Im Strafprozess gegen die Täter treten Sie zur Wah- rung Ihrer Interessen als Nebenkläger auf. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, § 2 k) ARB Zur Verteidigung in Ordnungswidrigkeitsverfahren, z.B. Lärmbelästigung Rotlichtverstoß telefonieren im Auto befahren der Umweltzone ohne Erlaubnis Beispiele: Ein Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens erscheint Ihnen zu hoch. Sie sollen eine auf Rot geschaltete Ampel passiert haben. Sie sollen regelmäßig viel zu laut Musik gehört haben. 37 Rechtsschutz Leistungsarten nach AUXILIA ARB/2016 Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, § 2 l) ARB aa) Für die rechtliche Beratung oder eine außergerichtliche Konfliktlösung durch Mediation in Fragen des Familien-, Lebenspartnerschafts- und des Erbrechts, z.B. Tod Trennung Sorgerecht Unterhalt Scheidung Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung, § 2 o) ARB Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreu- nungsverfügung Vermittlung einer telefonischen Rechtsberatung bei Vorliegen eines Beratungsbedarfs zur Erstellung oder Änderung einer Vorsorgeverfügung über den Online-Generator im privaten Bereich Unterstützung bei der Registrierung der Vorsorgedokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer einschließlich der Erstattung der damit anfallenden Registrierungsgebühren bb) Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen über Rat oder Auskunft hinaus, z.B. Erbrechtsangelegenheit. Beispiele: Nach dem Tod eines Elternteils stehen erbrechtliche Fragen an. Nach der Trennung kommt es zum Streit zwischen den Ehe leuten hinsichtlich des Sorgerechts der Kinder. Dieser Streit kann durch eine außergerichtliche Konfliktlösung (Mediation) beigelegt werden. Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, § 2 m) ARB Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Betreuungsanordnung gegen eine versicherte Person. Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz, § 2 n) ARB Für Streitigkeiten aus bestimmten Geld- und Kapitalanlagen, z.B. Geldanlagen auf Giro-, Spar-, Festgeld- und / oder Tagesgeldkonten Kapitalanlagen im Rahmen vermögenswirksamer Leistungen, Kapitalanlagen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, Riester- und Rürup-Rente, Verträgen über Kauf oder Verkauf eines vom Versicherungs nehmer oder einer mitversicherten Person selbst zu Wohn zwecken genutzten Gebäudes oder Gebäudeteils. Falls jedoch die Voraussetzungen des Ausschlusses § 3 Abs. 1d) AUXILIA ARB/2016 vorliegen, gilt dieser. Beispiel: Der Versicherungsnehmer investiert im Rahmen vermögens wirksamer Leistungen in einen Aktienfonds. Dieser erleidet nach zwei Jahren nahezu einen Totalverlust. Dem Versiche- rungsnehmer wurde bei Abschluss seitens des Bankberaters ein absolut sicheres Produkt, auch im Hinblick auf die Altersvor- sorge, verkauft. Der Versicherungsnehmer verlangt von der Bank Schadenersatz. 38 Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung, § 2 q) ARB aa) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen, die im privaten Bereich über das Internet oder mit Providern bzgl. des Zugangs zum Internet abgeschlossen werden bzw. worden sein sollen; bb) für Rat oder Auskunft aufgrund einer als Privatperson er haltenen Abmahnung wegen eines behaupteten Urheberrechts- verstoßes im Internet cc) für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder Unterlassungsansprüchen wegen – Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts – eines Identitätsmissbrauchs – eines Missbrauchs von Zahlungsmittel dd) für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines strafrechtli chen Vergehens über das Medium Internet (Voraussetzung: Spezial-Straf-Rechtsschutz) Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine, § 2 r) ARB aa) für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten bb) für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit gemäß § 43, 44 BDSG Beispiel: Ihr Kunde klagt auf Löschung der über ihn gespeicherten Daten – sie benötigen diese Daten jedoch für den weiteren Geschäftsbetrieb. Privatkunden Privatkunden Inhalt – Privatkunden Rechtsschutz Privatkunden 40Produktübersicht 41Beitragsübersicht Hauptprodukte 42JURPRIVAT 44JURSENIOR 46 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz 48 Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz 50Privat-Rechtsschutz 52 Verkehrs-Rechtsschutz flex mit / ohne Familie Ergänzungen 53 Rechtsschutz für Mieter und selbst nutzende Eigentümer 54 Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter 55Spezial-Straf-Rechtsschutz 56Kleinunternehmer-Rechtsschutz 57 Inkasso-Rechtsschutz für Kleinunternehmer 58 Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für Geschäftsführer und Vorstände BASIS-Produkte 59 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz BASIS flex 61 Rechtsschutz für Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses BASIS flex 62 Abweichender Leistungsumfang in den BASIS-Produkten 39 J U R P R I VAT (§§ 26, 29, SSR) J U R S E N I O R (Klausel 1 zu § § 25 a, 29, SSR ) inkl. altersspezifischer Sonderleistungen Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS (§ 26) Privat- und Verkehrs-RS (§ 25 a) Privat-RS (§ 25 ) Verkehrs-RS flex (§ 21 b) Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS-BASIS flex (§ 26) = Zuwahl optional gegen Mehrbeitrag 40 t ra er sv ng llu ste An K mi leinu t /o n hn tern e I eh nk m as er so -R Ve S Ve rm rp iet ac un ht g un / g ial ez Sp W oh ne rg Vo r so r ke h Ve r Be ru f t iva Pr n e -S t ra f-R S gs -R S Privatkunden Produktübersicht Privatkunden Beitragsübersicht Selbstbeteiligung 400 – 0 250 150 JURPRIVAT 208,-262,- 306, JURSENIOR 188,-232,- 272, Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS Normaltarif 172,-192,- 238, Beamte, Angehörige des öffentlichen Dienstes, Singles und Alleinerziehende 158,-172,- 219, Privat- und Verkehrs-RS122,- 162,Privat-RS102,- 119, Verkehrs-RS flex (SB-Regelung 150 / 300) 35, Verkehrs-RS flex Familie (SB-Regelung 150 / 300) 53,- Ergänzungen (nicht für Verkehrs-RS) Privatkunden Hauptprodukte RS für Mieter und selbst nutzende Eigentümer für alle Wohnungen / Einfamilienhäuser im Inland 48,- 60,für eine Garage als Einzelrisiko 23,- 29,für unbebaute, nicht gewerblich genutzte Grundstücke je angefangene 2.500 qm 23,- 29, RS für Vermieter / Verpächter für eine Wohnung / Einfamilienhaus – je WE mit Jahresbruttomiete bis 12.000,- 166,- 196, – je WE mit Jahresbruttomiete über 12.000,- anteilig in % der Jahresbruttomiete 2,50% 3,22% für eine Einliegerwohnung im ansonsten selbst bewohnten Einfamilienhaus 48,- 60, für eine Garage als Einzelrisiko 23,- 29, für gewerblich genutzte Objekte in % der Jahresbruttomiete / -pacht 4,80% 6,00% Mindestbeitrag 150,- 184,für nicht gewerblich genutzte, unbebaute Grundstücke je angefangene 2.500 qm 23,- 29, Spezial-Straf-RS30,- 37,Kleinunternehmer-RS bis 24.000,- Jahresbruttoumsatz 30,- Inkasso-RS für Kleinunternehmer (ohne SB) 84, Anstellungsvertrags-RS für Geschäftsführer / Vorstände bis 120.000,- Jahresbruttoeinkommen und nur in Verbindung mit JURPRIVAT oder Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS 298,- BASIS-Produkte Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS BASIS flex (SB-Regelung 150 / 300) bis max. 24.000,- Jahresbruttohaushaltseinkommen 122, RS für Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses BASIS flex (SB-Regelung 150 / 300) bis max. 9.000,- Jahresbruttomiete 30,- Hinweise: Die Beiträge sind Jahresbeiträge in € und enthalten die gesetzliche Versicherungsteuer. Die unterjährigen Beiträge finden Sie auf den Anträgen oder im Vermittler-Rechner. Versicherbarkeit erst nach Direktionsanfrage Berufs- und Lizenzsportler / -Trainer; Schauspieler, Moderatoren (Film und TV); Wertpapierhändler, Börsenmakler sowie Investmentbanker; Rechtsanwälte; Vorstände / Aufsichtsräte von börsennotierten Aktiengesellschaften 41 Privat Beruf Verkehr Vorsorge Wohnen Spezial-Straf-RS Privatkunden J U R P R I V A T Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): §§ 26, 29 ARB, Klausel 4 und 7, Sonderbedingungen SSR Versicherte Bereiche Rechtsschutzkombination aus Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz Privat-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für den privaten Lebensbereich. Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit. Verkehrs-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition: –als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene Motorfahrzeuge zu Lande, Wasser und in der Luft, –als Erwerber solcher Fahrzeuge, –als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges, –als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge –bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr –für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkeis zugelassen sind. Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge. Mitversichert gelten im Leistungsumfang des Verkehrsbereiches auch bei einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers sowie seines ehelichen / eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartners die auf diese Personen zugelassenen PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger, sofern diese auch privat genutzt werden. Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland des Versicherungsnehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition. Vorsorge-Rechtsschutz 42 Spezial-Straf-Rechtsschutz Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit. Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Familiendefinition Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungs bezogenes Entgelt erhalten, im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versicherungsnehmers leben und dort gemeldet sind. Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz: als Arbeitnehmer als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Steuer-Rechtsschutz Sozial-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung Zeugenbeistand Beistand im Verwaltungsrecht Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution Weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder Geschäftsreisen für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit Privatkunden J U R P R I V A T Spezielle beitragsfreie Einschlüsse Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt. Für angestellte Ärzte: Mitversicherung einer vorübergehenden Praxisvertretung und nebenberuflichen Notarzttätigkeit PremiumService Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs- gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotar- kammer Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration Privatkunden Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für: über das Internet geschlossene Verträge die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens (z.B. Beleidigung) Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz europaweit im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbstän digen Tätigkeit beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt drohen Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mitversicherten Familienangehörigen Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechtsstreitigkeiten 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- € Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung), z.B. bei Trennung und Scheidung Motorfahrzeuge zu Wasser, in der Luft sowie Anhänger sind mitversichert Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen (5 Generationen) Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert Keine Selbstbeteiligung bei der fallabschließenden Erst beratung durch einen von der AUXILIA vermittelten Anwalt Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus. Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung Rechtliches Konfliktpotential Privat-Rechtsschutz Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder andere Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen Berufs-Rechtsschutz Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn Schlechtes Arbeitszeugnis Höhe des Weihnachts- / Urlaubsgeldes oder verweigerter Urlaub Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt. Verkehrs-Rechtsschutz Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto Mängel beim Autokauf Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder vermeintliche Unfallflucht Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer Plötzliche Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter Mängel in der Wohnung oder eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung Lärmende Nachbarn Spezial-Straf-Rechtsschutz Diebstahlvorwurf nach dem versehentlichen Passieren der Supermarktkasse Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung gegen den ehrenamtlichen Übungsleiter nach der Verletzung eines Kindes im Training Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines „Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum Vorsorge-Rechtsschutz Kündigung der bislang im Vertrag der Eltern mitversicherten, frisch verheirateten Tochter durch den Ausbildungsbetrieb Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung Mängel an der PC-Anlage des Kindes, die es sich nach Ab- schluss des Studiums für die gerade begonnene selbständige Tätigkeit gekauft hat 43 Privat Verkehr Vorsorge Wohnen Spezial-Straf-RS Privatkunden J U R S E N I O R Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): Klausel 1 zu §§ 25 a, 29 ARB, Klausel 4 und 7, Sonderbedingungen SSR Versicherte Bereiche Rechtsschutzkombination aus Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz Privat-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für den privaten Lebensbereich. Verkehrs-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition: –als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsschluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene Motorfahrzeuge zu Lande, Wasser und in der Luft, –als Erwerber solcher Fahrzeuge, –als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges, –als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge –bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr –für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind. Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge. Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland des Versicherungsnehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition. Vorsorge-Rechtsschutz Spezial-Straf-Rechtsschutz Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit Inklusive Leistungserweiterungen für Senioren, MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und Update-Garantie 44 Familiendefinition Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeit- punkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versicherungsnehmers leben und dort gemeldet sind. Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Steuer-Rechtsschutz Sozial-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung Zeugenbeistand Beistand im Verwaltungsrecht Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution Weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder Geschäftsreisen für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für: über das Internet geschlossene Verträge die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens (z.B. Beleidigung) Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz europaweit im privaten und ehrenamtlichen Bereich beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl Privatkunden J U R S E N I O R Spezielle beitragsfreie Einschlüsse Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt. PremiumService Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs- gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotar- kammer Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration Privatkunden Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden altersspezifische Sonderleistungen für Senioren Nachsorge-Rechtsschutz für Bestattungs- und Bestattungs vorsorgeverträge für die Erben des Versicherungsnehmers Rechtsschutz bei altersbedingtem, medizinisch notwendigen Umbau des eigenen Wohnraums Arbeits-Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer und den mitversicherten Lebenspartner – für eine geringfügige Beschäftigung – als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen – aus dem Bezug einer betrieblichen Altersversorgung gegenüber dem früheren Arbeitgeber Mitversicherung des im Haushalt lebenden, als Pflegeperson eingetragenen und im Versicherungsschein genannten Familienangehörigen im privaten Bereich Erweiterter Sozial-Rechtsschutz für die Erstberatung bei einem fehlerhaften Rentenanpassungsbescheid oder zu Anträgen auf eine Pflegestufe oder einem Grad der Behinderung Pflege-Beratungs-Rechtsschutz, für eine erste anwaltliche Beratung, wenn der Versicherungsnehmer, sein mitversicherter Lebenspartner oder deren Eltern pflegebedürftig werden Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt drohen Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mitversicherten Familienangehörigen Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechtsstreitigkeiten 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- € Mediation ohne Selbstbeteiligung in allen versicherten Rechtsgebieten MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung), z.B. bei Trennung und Scheidung Motorfahrzeuge zu Wasser, in der Luft sowie Anhänger sind mitversichert Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen (5 Generationen) Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert Keine Selbstbeteiligung bei der fallabschließenden Erst beratung durch einen von der AUXILIA vermittelten Anwalt Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus. Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung Rechtliches Konfliktpotential Privat-Rechtsschutz Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel Hausrat-, Kranken- oder andere Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen Verkehrs-Rechtsschutz Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto Mängel beim Autokauf Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder vermeintliche Unfallflucht Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer Plötzliche Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter Mängel in der Wohnung oder eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung Lärmende Nachbarn Spezial-Straf-Rechtsschutz Diebstahlvorwurf nach dem versehentlichen Passieren der Supermarktkasse Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung gegen den ehrenamtlichen Übungsleiter nach der Verletzung eines Kindes im Training Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines „Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum Vorsorge-Rechtsschutz Kündigung der bislang im Vertrag der Eltern mitversicherten, frisch verheirateten Tochter durch den Ausbildungsbetrieb Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung Mängel an der PC-Anlage des Kindes, die es sich nach Ab- schluss des Studiums für die gerade begonnene selbständige Tätigkeit gekauft hat 45 Privat Beruf Verkehr Vorsorge Privatkunden Privat,- Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): § 26 ARB, Klausel 4 und 7 Versicherte Bereiche Rechtsschutzkombination aus Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz Privat-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für den privaten Lebensbereich. Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit. Verkehrs-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition: –als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsschluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene Motorfahrzeuge zu Lande, Wasser und in der Luft, –als Erwerber solcher Fahrzeuge, –als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges, –als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge –bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr –für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind. Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge. Mitversichert gelten im Leistungsumfang des Verkehrsbereiches auch bei einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers sowie seines ehelichen / eingetragenen oder im Versiche- rungsschein genannten sonstigen Lebenspartners die auf diese Personen zugelassenen PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger, sofern diese auch privat genutzt werden. Vorsorge-Rechtsschutz Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und Update-Garantie 46 Familiendefinition Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versicherungsnehmers leben und dort gemeldet sind. Beim Single-Tarif sind der Lebenspartner sowie dessen Kinder, Pflege- und Stiefkinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern nicht versichert. Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz: als Arbeitnehmer als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Steuer-Rechtsschutz Sozial-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution Weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder Geschäftsreisen für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für: über das Internet geschlossene Verträge die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt drohen Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mitversicherten Familienangehörigen Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechtsstreitigkeiten 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- €, wenn zusätzlich § 29 versichert ist Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung), z.B. bei Trennung und Scheidung Motorfahrzeuge zu Wasser, in der Luft sowie Anhänger sind mitversichert Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen (5 Generationen) Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert Keine Selbstbeteiligung bei der fallabschließenden Erst beratung durch einen von der AUXILIA vermittelten Anwalt Spezielle beitragsfreie Einschlüsse Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt, wenn zusätzlich § 29 versichert ist Rechtliches Konfliktpotential Privat-Rechtsschutz Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder andere Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen Berufs-Rechtsschutz Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn Schlechtes Arbeitszeugnis Höhe des Weihnachts- / Urlaubsgeldes oder verweigerter Urlaub Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt. Verkehrs-Rechtsschutz Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto Mängel beim Autokauf Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder vermeintliche Unfallflucht Vorsorge-Rechtsschutz Kündigung der bislang im Vertrag der Eltern mitversicherten, frisch verheirateten Tochter durch den Ausbildungsbetrieb Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung Mängel an der PC-Anlage des Kindes, die es sich nach Ab- schluss des Studiums für die gerade begonnene selbständige Tätigkeit gekauft hat PremiumService Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs- gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotar- kammer Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus. Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung 47 Privatkunden Privatkunden Privat,- Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz Privat Verkehr Vorsorge Privatkunden Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): § 25 a ARB, Klausel 4 und 7 Versicherte Bereiche Rechtsschutzkombination aus Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz Privat-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für den privaten Lebensbereich. Verkehrs-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition: –als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags- schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassenen oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande, Wasser und in der Luft –als Erwerber solcher Fahrzeuge, –als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges, –als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge sowie –bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr –für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind. Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge. Mitversichert gelten im Leistungsumfang des Verkehrsbereiches auch bei einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers sowie seines ehelichen / eingetragenen oder im Versiche- rungsschein genannten sonstigen Lebenspartners die auf diese Personen zugelassenen PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger, sofern diese auch privat genutzt werden. Vorsorge-Rechtsschutz Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und Update-Garantie 48 Familiendefinition Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungs bezogenes Entgelt erhalten, im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versicherungsnehmers leben und dort gemeldet sind. Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Steuer-Rechtsschutz Sozial-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution Weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder Geschäftsreisen für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für: über das Internet geschlossene Verträge die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt drohen Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mitversicherten Familienangehörigen Streitigkeiten aus dem Bezug einer betrieblichen Altersversorgung und als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen. Dies gilt auch für den eventuell mitversi- cherten Lebenspartner. Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechtsstreitigkeiten 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- €, wenn zusätzlich § 29 versichert ist Mediation ohne Selbstbeteiligung in allen versicherten Rechtsgebieten MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung), z.B. bei Trennung und Scheidung Motorfahrzeuge zu Wasser, in der Luft sowie Anhänger sind mitversichert Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen (5 Generationen) Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert Keine Selbstbeteiligung bei der fallabschließenden Erst beratung durch einen von der AUXILIA vermittelten Anwalt Rechtliches Konfliktpotential Privat-Rechtsschutz Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder andere Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen Verkehrs-Rechtsschutz Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto Mängel beim Autokauf Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder vermeintliche Unfallflucht Vorsorge-Rechtsschutz Kündigung der bislang im Vertrag der Eltern mitversicherten, frisch verheirateten Tochter durch den Ausbildungsbetrieb Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung Mängel an der PC-Anlage des Kindes, die es sich nach Ab- schluss des Studiums für die gerade begonnene selbständige Tätigkeit gekauft hat Spezielle beitragsfreie Einschlüsse Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt, wenn zusätzlich § 29 versichert ist PremiumService Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs- gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotar- kammer Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus. Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung 49 Privatkunden Privatkunden Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz Privat Vorsorge Privatkunden Privat-Rechtsschutz Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): § 25 ARB, Klausel 4 und 7 Versicherte Bereiche Rechtsschutzkombination aus Privat-Rechtsschutz Privat-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für den privaten Lebensbereich. Vorsorge-Rechtsschutz Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Familiendefinition Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungs bezogenes Entgelt erhalten, im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche rungsnehmers leben und dort gemeldet sind. Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Steuer-Rechtsschutz Sozial-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung 50 Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution Weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder Geschäftsreisen für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für: über das Internet geschlossene Verträge die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mitversicherten Familienangehörigen Streitigkeiten aus dem Bezug einer betrieblichen Altersversorgung und als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen. Dies gilt auch für den eventuell mitversi cherten Lebenspartner. Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechtsstreitigkeiten 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- €, wenn zusätzlich § 29 versichert ist Mediation ohne Selbstbeteiligung in allen versicherten Rechtsge- bieten MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung), z.B. bei Trennung und Scheidung Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen (5 Generationen) Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert Keine Selbstbeteiligung bei der fallabschließenden Erst beratung durch einen von der AUXILIA vermittelten Anwalt Spezielle beitragsfreie Einschlüsse Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt, wenn zusätzlich § 29 versichert ist Privatkunden Privat-Rechtsschutz Privatkunden PremiumService Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs- gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotar- kammer Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus. Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung Rechtliches Konfliktpotential Privat-Rechtsschutz Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder andere Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen Vorsorge-Rechtsschutz Kündigung der bislang im Vertrag der Eltern mitversicherten, frisch verheirateten Tochter durch den Ausbildungsbetrieb Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung Mängel an der PC-Anlage des Kindes, die es sich nach Ab- schluss des Studiums für die gerade begonnene selbständige Tätigkeit gekauft hat 51 Verkehr Privatkunden Verkehrs-Rechtsschutz flex mit / ohne Familie Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): § 21 b Abs. 1-4, 5a) und b), 6-7 ARB, Klausel 7, bei Familie: § 21 b Abs. 1-7 ARB, Klausel 7 Versicherter Bereich Verkehrs-Rechtsschutz flex oder Verkehrs-Rechtsschutz flex Familie Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Versicherungsschutz besteht im Verkehrs-Rechtsschutz flex für: den Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter aller auf ihn zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger den Versicherungsnehmer als Mieter von Selbstfahrer-Vermiet- fahrzeugen zu Lande die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers befinden, auch wenn diese nicht auf ihn zugelassen sind. den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel (z.B. Fahrrad, Bus, Bahn, Skateboard, Ski) und als Fußgänger alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge Als versichert gelten folgende Motorfahrzeuge zu Lande: PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger. Kein Versicherungsschutz besteht, sofern die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit steht. Im Verkehrs-Rechtsschutz flex Familie besteht im gleichen Umfang wie für den Versicherungsnehmer Versicherungsschutz zusätzlich für die Familienangehörigen des Versicherungsnehmers gemäß Familiendefinition. Familiendefinition Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stief- kinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche- rungsnehmers leben und dort gemeldet sind. 52 Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten Verwaltungs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Produkt-Highlights Keine Wartezeiten Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution Weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder Geschäftsreisen für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundes- amt drohen 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Wohnwagen und Anhänger sind ohne Mehrbeitrag mitversichert Mediation ohne Selbstbeteiligung in allen versicherten Rechtsgebieten Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungsverbess rungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert Premium-Service Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus. Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung Rechtliches Konfliktpotential Verkehrs-Rechtsschutz Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto Mängel beim Autokauf Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder ver meintliche Unfallflucht Wohnen Privatkunden Rechtsschutz für Mieter und selbst nutzende Eigentümer Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): § 29 ARB, Klausel 7 Versicherter Bereich Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer für alle im Inland gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilien- häuser Privatkunden Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Möglicher Personenkreis für den Versicherungsschutz Eigentümer Mieter Pächter Nutzungsberechtigter Versicherte Leistungsarten Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Steuer-Rechtsschutz vor Gericht Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme, auch für die Strafkaution Alle im Inland gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser zu einem Jahresbeitrag Unentgeltlich überlassene Wohneinheiten mitversichert. Alle im Inland selbst genutzten / gemieteten Garagen mitversichert Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mediation ohne Selbstbeteiligung in allen versicherten Rechtsgebieten Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungsver besserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert Besondere Hinweise Versicherbar nur in Kombination mit Produkten, die den Privat-Rechtsschutz enthalten Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht versicherbar Rechtliches Konfliktpotential Plötzliche Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter Mängel in der Wohnung oder eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung Lärmende Nachbarn 53 Vermietung / Verpachtung Privatkunden Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): § 29 ARB, Klausel 7 Versicherter Bereich Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter von Gebäuden, Wohnungen, Garagen, Grundstücke oder Gewerbeobjekte im Inland Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Möglicher Personenkreis für den Versicherungsschutz Vermieter Verpächter Versicherte Leistungsarten Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Steuer-Rechtsschutz vor Gericht Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme, auch für die Strafkaution Alle zum vermieteten Objekt gehörenden Garagen mitversichert 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mediation ohne Selbstbeteiligung in allen versicherten Rechtsgebieten Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungsver besserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert Besondere Hinweise Versicherbar nur in Kombination mit Produkten, die den Privat-Rechtsschutz enthalten Alle Einheiten eines Objektes des Vermieters / Verpächters müssen versichert werden. Beitragspflicht besteht auch für vom Eigentümer selbst bewohnte Wohn- oder selbst genutzte gewerbliche Einheiten und vermietete Wohn- oder gewerblich vermietete / verpachtete Einheiten Separate Absicherung einzeln vermieteter Garagen erforderlich Maximal 5 vermietete Wohneinheiten versicherbar Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht versicherbar Rechtliches Konfliktpotential Nicht erfolgte Räumung der Wohnung nach ordnungsgemäßer Kündigung Angebliche Mängel in der Wohnung oder eine angeblich fehlerhafte Nebenkostenabrechnung Falsch festgesetzte Grundsteuer – Klage vor Finanzgericht notwendig 54 Spezial-Straf-RS Privatkunden Spezial-Straf-Rechtsschutz Versicherter Bereich Spezial-Straf-Rechtsschutz Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit. Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Erläuterung Die Leistungen des Spezial-Straf-Rechtsschutzes gehen deutlich über die des normalen Straf-Rechtsschutzes der §§ 25, 25 a und 26 AUXILIA ARB/2016 hinaus, weil z.B. mit spezialisierten Rechtsanwälten Honorarvereinbarungen getroffen werden können, auch für den Vorwurf von Vorsatzdelikten Rechtsschutz besteht (solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt), eigene Gutachter im Strafverfahren beauftragt werden können. Familiendefinition Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeit- punkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche- rungsnehmers leben und dort gemeldet sind. Notwendigkeit Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung reicht aus – Strafver- folgungsbehörden müssen umgehend jedem Vorwurf nachgehen Häufig sehr langwierige und anstrengende Gerichts- und Ermittlungsverfahren Enorme Imageschäden dürfen nicht unterschätzt werden private und berufliche Existenz durch laufende Ermittlungsver- fahren bedroht Vorteile Unterstützung einer frühzeitigen und endgültigen Beendigung von Strafverfahren Finanzielle Mittel um: spezialisierte Rechtsanwälte mit der umfassenden Verteidi- gung zu beauftragen den Strafvorwurf von Vorsatzdelikten einzuschließen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt gutachterliche Stellungnahmen zu finanzieren, die nicht erst durch ein Gericht, sondern bereits im Vorfeld von der Verteidi- gung veranlasst worden sind Besondere Hinweise Versicherbar nur in Kombination mit §§ 25, 25 a und 26 AUXILIA ARB/2016 Rechtliches Konfliktpotential Vorwurf der Beleidigung eines Nachbarn Anzeige wegen Diebstahls nach dem versehentlichen Passieren der Kasse Nach Nutzung eines „Steuerspartipps“ Einleitung eines Strafver- fahrens wegen Steuerhinterziehung Weitere Informationen und Schadenbeispiele siehe Erläuterungen auf den Seiten 27 ff. Versicherte Leistungsarten Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Zeugenbeistand Beistand im Verwaltungsrecht Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme Strafkaution mit unbegrenzter Versicherungssumme Versicherungsschutz beim Vorwurf von Vergehen und auch Verbrechen Keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl Versicherungsschutz auch für die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Verwaltungsrechts, wenn diese die Verteidigung im eingeleiteten Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren unterstützt (Beistand im Verwaltungsrecht) 55 Privatkunden Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): Sonderbedingungen SSR und Klausel 7 Kleinunternehmer Privatkunden Kleinunternehmer-Rechtsschutz Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): Klausel 6: Klausel zu §§ 24 Abs. 1, 25 Abs. 1, 25 a Abs. 1, 26 Abs. 1, § 27 Abs. 1, § 28 Abs. 5 ARB und § 2 Abs. 1 b Sonderbedingungen SSR Versicherte Bereiche Firmen-Bereich (ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit) Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person für ihre im Versicherungsschein genannte gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Gesamt Bruttoumsatz von maximal 24.000,- € – bezogen auf das letzte Kalenderjahr. Für die versicherte Person besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen. Spezial-Straf-Rechtsschutz Versichert ist die versicherte Person in Ausübung ihrer im Versicherungsschein genannten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit. Das Produkt kann auch als Absicherung für Risiken einer Existenzgründung genutzt werden. Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten Verwaltungs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine Zeugenbeistand Firmenstellungnahme Beistand im Verwaltungsrecht Besondere Hinweise Versicherbar in Kombination mit allen Produkten, die einen Firmen- oder Privat-Rechtsschutz enthalten Kein Versicherungsschutz für den Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer für gewerblich genutzte Objekte. Ausnahme: Arbeitszimmer in der ansonsten selbst bewohnten Wohnung (ist versichert, wenn die §§ 27, 28 oder 29 abgeschlossen sind) Bei Übersteigen des Gesamt-Bruttoumsatzes von 24.000,- € wandelt sich der Versicherungsschutz ab Eintritt dieses Um standes in den § 28 mit SSR um. Der Versicherungsnehmer muss das geänderte Risiko spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang einer Aufforderung zur Dokumentierung und Beitragsbe- rechnung beim Versicherer anzeigen. 56 Definition Gesamt-Bruttoumsatz Gesamt-Bruttoumsatz ist die Summe aller vereinbarten Erlöse inkl. Umsatzsteuer aus der versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit der versicherten Person pro Kalenderjahr. So ist beim Verkauf von Waren auf eigene Rechnung der volle Verkaufserlös unter Einschluss des Warenwertes ohne Rücksicht auf die Verdienstspanne, beim Verkauf von Waren auf fremde Rechnung die vereinnahmte Provision oder sonstige Vergütung ohne Berücksichtigung des sonstigen Warenwertes zugrunde zu legen. Rechtliches Konfliktpotential Sturz im Treppenhaus eines Kunden - Schadenersatzforderung gegenüber dem Hauseigentümer Unberechtigte Lohnforderungen Ihres Angestellten Differenzen mit dem Finanzamt bezüglich der Betriebsausgaben sowie der Abschreibungen vor Gericht. Inkasso Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): Sonderbedingungen für den Inkasso-Rechtsschutz Versicherter Bereich Inkasso-Rechtsschutz Inkasso-Rechtsschutz ist ein professionelles Forderungsmanagement durch einen von der AUXILIA benannten Inkasso-Dienstleister für vertragliche Forderungen. Versichert ist der im Versicherungsschein genannte Versicherungsnehmer als Inhaber der Forderung aus seiner gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit. Was ist versichert? Inkassokosten für die außergerichtliche Beitreibung Kostenübernahme für das gerichtliche Mahnverfahren und die Auslagen für bis zu drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Bonitätsauskunft über Privatpersonen vor Annahme eines Auf trages / Mandates ab einer Rechnungshöhe von 3.000,- € Adressermittlung säumiger Kunden Voraussetzungen für den Versicherungsschutz Forderungen müssen offen, fällig, zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkasso- Dienstleisters unstreitig und weder gerichtlich an- oder rechtshängig noch tituliert sein, in Deutschland entstanden und beizutreiben sein. Die ungeteilte Forderung darf höchstens 25.000,- € betragen. Es können keine aufrechenbare Gegenforderungen geltend gemacht werden. Der Schuldner muss in Verzug (§ 286 BGB) sein. Kein Versicherungsschutz besteht z.B., wenn der Schuldner sich nicht in Verzug befand (Fehler in der Mahn- bearbeitung des Versicherungsnehmers), die Forderung bei Übergabe an den Inkasso-Dienstleister vom Schuldner bereits bezahlt (Fehler in der Buchhaltung des Versiche- rungsnehmers), bestritten oder bereits das gerichtliche Mahnver- fahren eingeleitet wurde, der Versicherungsnehmer die Beitreibung aktiv abbricht (dazu ist er jederzeit berechtigt), so dass der Inkasso-Dienstleister die Verzugskosten nicht beim Schuldner realisieren kann, Forderungen aus Wett- oder Glücksspielen eingereicht werden. Versicherbare Berufsgruppen Alle Unternehmen / Betriebe und Freiberufler. Ausnahme: Unternehmen / Betriebe, die kraft Gesetzes Mitglied der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) sind. Hinweise zum Ablauf Der Versicherungsnehmer erhält nach der Policierung von dem Inkasso-Dienstleister ein Begrüßungsschreiben mit allen notwendigen Informationen zum Ablauf und zur Durchführung. Mögliche Inkasso-Fälle Der Auftragnehmer des Geschäftskunden zahlt die Rechnung für die gelieferte Ware nicht. Vor der Annahme eines großen Auftrages will der Selbständige die Bonität des Auftraggebers prüfen lassen. Die versandte Rechnung kommt als „unzustellbar“ zurück. Es muss eine Adressermittlung durchgeführt werden und anschließend das Inkasso erneut erfolgen. Highlights Keine Selbstbeteiligung, keine Begrenzung der Stückzahl, keine Mindesthöhe der Forderung Umfasst auch vorvertragliche Forderungen, die max. 12 Monate vor Vertragsbeginn des Inkasso-Rechtsschutzes fällig waren und ab Vertragsbeginn übergeben werden Keine Erfolgsprovision, keine Bearbeitungsgebühr oder Fallpauschale Kostenlose Online-Akte Hohe Erfolgsquote und somit schnelle Reduzierung der Außen- stände Gewinn an Zeit und Einsparung interner Kosten durch weniger Verwaltungsarbeit Freie Entscheidung, welche und wie viele Forderungen zur Beitrei- bung eingereicht werden 57 Privatkunden Privatkunden Inkasso-Rechtsschutz für Kleinunternehmer Anstellungsvertrags-RS Privatkunden Anstellungsvertrags-Rechtsschutz Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): Sonderbedingungen AnVRS und Klausel 7 Versicherter Bereich Anstellungsvertrags-Rechtsschutz Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Anstellungsvertrag mit dem im Versicherungsschein angegebenen Arbeitgeber. Versichert werden kann der Versicherungsnehmer als Geschäfts- führer einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) bzw. als Vorstand einer AG (Aktiengesellschaft), wenn das Jahresbruttoeinkommen in ursächlichem Zusammenhang mit dieser Tätigkeit 120.000,- € - bezogen auf das letzte Kalenderjahr - nicht übersteigt. Wird das vorgenannte Jahresbruttoeinkommen überschritten, ist dies vom Versicherungsnehmer bei der AUXILIA anzuzeigen. Wegen dieser Gefahrerhöhung kann unter bestimmten Voraussetzungen der Beitrag des Vertrages erhöht werden oder es kann eine Kündigung durch die AUXILIA erfolgen. Erfolgt keine Anzeige des Überschreitens des vorgenannten Jahresbruttoeinkommens, besteht Versicherungsschutz nur noch bis zur nächsten Hauptfälligkeit. Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Hintergrund Die Rechte und Pflichten von Organmitgliedern (z.B. Vorstände und Geschäftsführer) gegenüber ihren Unternehmen sind meist in einem Anstellungsvertrag geregelt. Aus diesem Vertragsverhältnis können Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien resultieren, z.B. über Bezüge, Ruhegehälter, Wettbewerbsverbote etc. Die Kosten dieser Rechtsstreitigkeiten sind über den AnstellungsvertragsRechtsschutz abgedeckt. Es ist ein Ergänzungsprodukt für Privatkunden, weil dieser Versicherungsschutz nicht von dem Arbeitgeber bezahlt wird und nicht im normalen Berufs-Rechtsschutz enthalten ist. Versicherungssumme Die AUXILIA trägt die Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bis zu einem Höchstbetrag von 50.000,- € je Rechtsschutzfall. Dieser Höchstbetrag umfasst alle Zahlungen, die die AUXILIA auf Rechtsschutzfälle leistet, die zeitlich und ursächlich mit dem Ausgangsstreit zusammenhängen. 58 Kein Versicherungsschutz für die Abwehr jeglicher Schadensersatzansprüche, unabhängig davon, auf welcher Rechtsgrundlage diese beruhen. Dies gilt auch: für die Abwehr von im Wege der Aufrechnung erhobenen Schadensersatzansprüchen, für eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Schadenersatzanspruchs (sog. negative Feststellungsklage), in ursächlichem Zusammenhang mit Aktienoptionen. Produkt-Highlights 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung und in allen versicherten Angelegenheiten Update-Garantie - zukünftige beitragsneutrale Leistungsverbesse- rungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert. Rechtliches Konfliktpotential Streit nach Beendigung des Anstellungsvertrags um die Dauer des Wettbewerbsverbotes Rechtliches Vorgehen gegen fristlose Kündigung Streit um den Dienstwagen nach Vertragsende Privat Beruf Verkehr Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen BASIS (AUXILIA ARB BASIS/2016, Stand 01.01.2016): § 26 ARB BASIS Versicherte Bereiche Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz Privat-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für den privaten Lebensbereich. Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit. Verkehrs-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition: –als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags- schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene Motorfahrzeuge zu Lande, –als Erwerber solcher Fahrzeuge, –als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges, –als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge, –bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr, –für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind. Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge. Mitversichert gelten im Leistungsumfang des Verkehrsbereiches auch bei einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers sowie seines ehelichen / eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartners die auf diese Personen zugelassenen PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger, sofern diese auch privat genutzt werden. Voraussetzungen für die Versicherbarkeit im Produkt Das Jahresbruttohaushaltseinkommen aller versicherten Personen darf 24.000,- € nicht übersteigen Jahresbruttohaushaltseinkommen: Dies ist das Jahresbruttoeinkommen aller versicherten Personen zusammen. Dies bedeutet, dass alle Einkünfte der versicherten Personen zu berücksichtigen sind (z.B. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Kapitalanlagen, Vermietung und Verpachtung). Familiendefinition Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren minderjährige Kinder, im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden, unverheirate ten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner schaft lebenden volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz (für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen besteht Rechtsschutz nur vor deutschen Arbeitsgerichten): als Arbeitnehmer als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungsund Pflegeverhältnissen Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Steuer-Rechtsschutz vor Gericht Sozialgerichts-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung Besonderheiten Versicherungssumme 300.000,- € europaweit, weltweit und für die Strafkaution Weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung oder Geschäftsreisen für Work & Travel, Schüleraustausch und Au-Pair-Aufenthalte für Auslandsstudium bis 1 Jahr Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für: über das Internet geschlossene Verträge die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mitversicherten Familienangehörigen Mediation mit Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten Keine Selbstbeteiligung bei der fallabschließenden Erst beratung durch einen von der AUXILIA vermittelten Anwalt 59 Privatkunden Privatkunden Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz BASIS flex Privatkunden Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz BASIS flex PremiumService Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs- gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotar- kammer Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus. Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung Mögliche Konfliktsituationen Privat-Rechtsschutz Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder andere Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen Berufs-Rechtsschutz Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn Schlechtes Arbeitszeugnis Höhe des Weihnachts- / Urlaubsgeldes oder verweigerter Urlaub Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt. Verkehrs-Rechtsschutz Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto Mängel beim Autokauf Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder vermeintliche Unfallflucht 60 Wohnen Privatkunden RS für Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses BASIS flex Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen BASIS (AUXILIA ARB BASIS/2016, Stand 01.01.2016): § 29 ARB BASIS Privatkunden Versicherter Bereich Rechtsschutz für Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses für den selbst bewohnten Erstwohnsitz oder die genannte Risikoadresse. Die zugehörigen Garagen oder Kfz-Abstellplätze sind eingeschlossen. Voraussetzung für die Versicherbarkeit Jahresbruttomiete bis 9.000,- € nur in Verbindung mit dem Privat-, Berufs- und Verkehrs Rechtsschutz BASIS flex versicherbar Versicherte Leistungsarten Wohnungs-Rechtsschutz Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Besonderheiten Versicherungssumme 300.000,- €, auch für die Strafkaution Mediation ohne Selbstbeteiligung in allen versicherten Rechtsgebieten Besondere Hinweise Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht versicherbar Mögliche Konfliktsituationen Plötzliche Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter Mängel in der Wohnung oder eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung Lärmende Nachbarn 61 Privatkunden Abweichender Leistungsumfang in den BASIS-Produkten Privat-, Berufsund VerkehrsRechtsschutz Privat-, Berufs- und VerkehrsRechtsschutz BASIS flex Unbegrenzte Versicherungssumme und Strafkaution ja begrenzt auf 300.000,- € Bußgeldverfahren im Verkehrsbereich ja - - - Kostenübernahme für außergerichtliche Gutachten in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie bei Kauf- und Reparaturverträgen über Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger ja nein Vorsorge-Rechtsschutz ja nein Sozial- und Steuer-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Widerspruchs- bzw. Einspruchsverfahren ja nein Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, auch für das Widerspruchsverfahren ja nein Sozial-Rechtsschutz: Kostenübernahme für Gutachten nach § 109 SGG (Antrag des Versicherungsnehmers auf gutachterliche Anhörung eines bestimmten Arztes) ja nein 5-Jahres-Regelung ja nein Kauf- und Verkauf von selbst zu Wohnzwecken genutzten Immobilien ja* nein Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft ja nein ja nein, nur RVG ja nein Arbeits-Rechtsschutz vor Arbeitsgerichten in Europa ja nein, nur vor deutschen Gerichten Zwangsvollstreckung: bis zu 3 Zwangsvollstreckungsversuche ja ja, aber nur einer davon im Ausland Außerordentliche Kündigung durch den Versicherer erst nach 3. Schadenfall möglich ja nach 2. Schadenfall Enkel,- Stief- und Pflegekinder, Eltern und Großeltern ja nein Volljährige Kinder ohne Altersbeschränkung ja max. vollendetes 25. Lebensjahr Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz ja nein Wartezeit von maximal 3 Monaten ja nein, 6 Monate MediationXL ja nein Update-Garantie ja nein Aktualisierungs-Service ja nein Anträge über alle Kommunikationswege einreichbar ja nur über das Internet Rechnungszahlung möglich ja nein Auslandsfälle: Kostenerstattung europaweit nicht nur nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Kostenerstattung für einen Korrespondenz-Anwalt bei Punkteandrohung und bereits mind. sechs vorhandenen Punkten Verstößen mit Punkteandrohung von mindestens 2 Punkten Androhung eines Fahrverbots Zusätzlich zu den o.a. Punkten ist beim „Rechtsschutz für Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses BASIS flex“ nur eine selbst genutzte Wohnung / Einfamilienhaus mit deren Garagen und Kfz-Abstellplätze versichert. *sofern nicht die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 d) ARB/2016 vorliegen 62 Geschäftskunden Inhalt Rechtsschutz für Geschäftskunden 65Produktübersicht Geschäftskunden 66Beitragsübersicht Hauptprodukte 70JURAFIRM 73JURATAXX 76 JURSHOP, JURSTUDIO, JURHOGA 79 Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-Straf-Rechtsschutz 82Spezial-Rechtsschutz 85 Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige 86 Verkehrs-Rechtsschutz / Fahrzeug-Rechtsschutz je Fahrzeug 88Inkasso-Rechtsschutz (auch als Ergänzung möglich) 89Spezial-Straf-Rechtsschutz (auch als Ergänzung möglich) Ergänzungen 90 Rechtsschutz für Mieter und selbst nutzende Eigentümer 91 Rechtsschutz für Vermieter / Verpächter 92Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz 93 Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen 94Kleinunternehmer-Rechtsschutz 95 Rechtsschutz für weitere Inhaber oder Geschäftsführer 63 64 r Ve Ve rm rp iet ac un ht g un / g be ha In re ite we fte mi inu t /o nt hn ern e I eh nk me as r so -R S In ka ss o Kle hä sc ge lfs Hi Ve r sic he ru ng f-R Sp ez ial -S t ra kt W Ge ohn we en rb / eo bje e rg so Vo r Fir ma r ke h Ve r Be ru f t iva Pr en S Geschäftskunden Produktübersicht + J U R A F I R M (§§ 28, 28a, SSR) Geschäftskunden J U R ATA X X (§§ 28, 28a, SSR) mit Vertrags-RS für die selbständige Tätigkeit J U R S T U D I O, J U R S H O P, J U R H O G A (§§ 28, 28 a, SSR, FVRS) mit Firmen-Vertrags-RS Spezial- R S m i t S S R (§ 28, SSR) Spezial-RS (§ 28) Firmen-RS (§ 24) Verkehrs-RS (§ 21) Inkasso-RS (Sonderbedingungen Inkasso-RS) Spezial-Straf-RS (Sonderbedingungen SSR) = Zuwahl optional gegen Mehrbeitrag 65 Geschäftskunden Beitragsübersicht Selbstbeteiligung 1.000 – 300 600 300 200 (Privatbereich: 300) Hauptprodukte JURAFIRM 0 Beschäftigte 399,- 452,- 572,- 662,bis 3 Beschäftigte 471,- 522,- 662,- 767,bis 6 Beschäftigte 597,- 677,- 862,- 998,bis 10 Beschäftigte 872,- 962,- 1.222,- 1.412,bis 15 Beschäftigte 1.062,- 1.162,- 1.472,- 1.702,bis 20 Beschäftigte 1.259,- 1.399,- 1.772,- 2.049,bis 30 Beschäftigte 1.672,- 1.852,- 2.349,- 2.712,bis 40 Beschäftigte 2.222,- 2.457,- 3.122,- 3.602,bis 50 Beschäftigte 2.772,- 3.062,- 3.902,- 4.502,bis 60 Beschäftigte 3.180,- 3.432,- 4.380,- 5.052,bis 70 Beschäftigte 3.570,- 3.782,- 4.830,- 5.572,bis 80 Beschäftigte 4.070,- 4.287,- 5.480,- 6.325,bis 90 Beschäftigte 4.570,- 4.792,- 6.130,- 7.082,bis 100 Beschäftigte 5.000,- 5.200,- 6.500,- 7.500, JURATAXX bis 250.000,- Jahreshonorarsumme in ‰ der Jahreshonorarsumme 3,50 ‰ 3,80 ‰ 4,80 ‰ 5,50 ‰ Mindestbeiträge 533,-587,- 735,- 852,bis 500.000,- Jahreshonorarsumme in ‰ der Jahreshonorarsumme 3,00 ‰ 3,40 ‰ 4,20 ‰ 4,90 ‰ Mindestbeiträge 941,-1.037,- 1.299,- 1.492,bis 750.000,- Jahreshonorarsumme in ‰ der Jahreshonorarsumme 2,80 ‰ 3,30 ‰ 3,90 ‰ 4,50 ‰ Mindestbeiträge 1.597,- 1.762,- 2.202,- 2.532,ab 750.001,- Jahreshonorarsumme in ‰ der Jahreshonorarsumme 2,50 ‰ 2,70 ‰ 3,50 ‰ 4,00 ‰ Mindestbeiträge 2.169,- 2.392,- 2.991,- 3.442, JURSHOP, JURSTUDIO, JURHOGA bis 150.000,- Jahresbruttoumsatz 592,- 677,- 832,- 947, bis 300.000,- Jahresbruttoumsatz 861,- 972,- 1.187,- 1.337, bis 500.000,- Jahresbruttoumsatz 1.247,- 1.427,- 1.737,- 1.948, bis 1.000.000,- Jahresbruttoumsatz 2.172,- 2.462,- 2.972,- 3.312, bis 2.000.000,- Jahresbruttoumsatz 3.012,- 3.412,- 4.097,- 4.552, Spezial-RS mit SSR 0 Beschäftigte 272,- 296,- 387,- 469, bis 3 Beschäftigte 327,- 356,- 466,- 565, bis 6 Beschäftigte 477,- 511,- 682,- 828, bis 10 Beschäftigte 668,- 707,- 932,- 1.117, bis 15 Beschäftigte 889,- 935,- 1.228,- 1.460, bis 20 Beschäftigte 1.072,- 1.130,- 1.482,- 1.752, bis 30 Beschäftigte 1.402,- 1.475,- 1.952,- 2.319, bis 40 Beschäftigte 1.947,- 2.039,- 2.724,- 3.168, bis 50 Beschäftigte 2.402,- 2.511,- 3.452,- 3.924, bis 60 Beschäftigte 2.832,- 2.979,- 3.967,- 4.864, bis 70 Beschäftigte 3.332,- 3.512,- 4.763,- 5.581, bis 80 Beschäftigte 3.862,- 4.072,- 5.523,- 6.551, bis 90 Beschäftigte 4.392,- 4.632,- 6.283,- 7.521, bis 100 Beschäftigte 4.922,- 5.192,- 7.043,- 8.491, Beiträge siehe Angebots- und Tarif-Software/ Direktionsanfrage über 100 Beschäftigte Spezial-RS 0 Beschäftigte 209,- 217,- 301,- 375, bis 3 Beschäftigte 252,- 263,- 364,- 454, bis 6 Beschäftigte 359,- 372,- 512,- 652, bis 10 Beschäftigte 492,- 512,- 701,- 883, bis 15 Beschäftigte 628,- 652,- 897,- 1.121, bis 20 Beschäftigte 739,- 766,- 1.055,- 1.320, bis 30 Beschäftigte 1.019,- 1.052,- 1.449,- 1.822, bis 40 Beschäftigte 1.522,- 1.559,- 2.172,- 2.612, 66 Geschäftskunden Beitragsübersicht Selbstbeteiligung 1.000 – 300 600 300 200 (Privatbereich: 300) 1.939,- 2.659,- 3.272,2.509,- 3.450,- 4.300,2.999,- 4.199,- 4.965,3.499,- 4.889,- 5.755,3.999,- 5.579,- 6.545,4.449,- 6.269,- 7.335,Tarif-Software/ Direktionsanfrage 69,- 135,- 2,40 ‰ 198,- 1,90 ‰ 278,- 1,40 ‰ 527,- 1,30 ‰ 1.038,- 1,00 ‰ 1.578,- 95,- 192,- 2,80 ‰ 245,- 2,30 ‰ 351,- 1,70 ‰ 660,- 1,50 ‰ 1.298,- 1,30 ‰ 2.021,- 109,224,3,10 ‰ 280,2,60 ‰ 401,2,00 ‰ 765,1,70 ‰ 1.490,1,50 ‰ 2.335,- 37,- 44,- 58,- 37,- 44,- 58,- 118,- 160,- 138,- 194,- 164,232,- 232,- 278,- 324,- 181,213,319,449,650,768,875,980,1.082,1.182,1.353,1.526,1.699,Tarif-Software/ Direktionsanfrage 67 Geschäftskunden Spezial–RS bis 50 Beschäftigte 1.882,- bis 60 Beschäftigte 2.432,- bis 70 Beschäftigte 2.902,- bis 80 Beschäftigte 3.382,- bis 90 Beschäftigte 3.862,- bis 100 Beschäftigte 4.292,- über 100 Beschäftigte Beiträge siehe Angebots- und RS für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige bis 3 Beschäftigte bis 6 Beschäftigte bis 10 Beschäftigte in ‰ der Jahresbruttolohnsumme / –gehaltssumme Mindestbeiträge bis 20 Beschäftigte in ‰ der Jahresbruttolohnsumme / –gehaltssumme Mindestbeiträge bis 50 Beschäftigte in ‰ der Jahresbruttolohnsumme / –gehaltssumme Mindestbeiträge bis 100 Beschäftigte in ‰ der Jahresbruttolohnsumme / –gehaltssumme Mindestbeiträge über 100 Beschäftigte in ‰ der Jahresbruttolohnsumme / –gehaltssumme Mindestbeiträge Verkehrs–RS / Fahrzeug–RS je Fahrzeug PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, PKW-Fahrschulfahrzeuge, Zugmaschinen, Traktoren, Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Sattelzugmaschinen, Fahrzeuge mit roten Kennzeichen Omnibusse über 9 Sitze Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge, Wohnmobile mit Vermietung Hinweis: Mengen- und Bestandsrabatte siehe Tarifbestimmungen Inkasso–RS (ohne SB) bis 20 Beschäftigte 333, bis 50 Beschäftigte 573, bis 100 Beschäftigte 861, über 100 Beschäftigte 877,- plus je weiteren Beschäftigten 4,60 Spezial–Straf–RS 0 Beschäftigte bis 3 Beschäftigte bis 6 Beschäftigte bis 10 Beschäftigte bis 20 Beschäftigte bis 30 Beschäftigte bis 40 Beschäftigte bis 50 Beschäftigte bis 60 Beschäftigte bis 70 Beschäftigte bis 80 Beschäftigte bis 90 Beschäftigte bis 100 Beschäftigte Beiträge siehe Angebots- und über 100 Beschäftigte Geschäftskunden Beitragsübersicht Selbstbeteiligung 1.000 – 300 600 300 200 (Privatbereich: 300) Ergänzungen (nicht für Verkehrs- / Inkasso- / Spezial-Straf-RS) Spezial-Straf-RS gleicher Preis wie Hauptprodukt s.o. RS für Mieter und selbst nutzende Eigentümer für eine Garage als Einzelrisiko 10,- 21,- 26, 15,- 21,- 26, für unbebaute, nicht gewerblich genutzte Grundstücke je angefangene 2.500 qm RS für Vermieter / Verpächter für eine Wohnung / Einfamilienhaus – je WE mit Jahresbruttomiete bis 12.000,- 109,- 152,- 181, – je WE mit Jahresbruttomiete über 12.000,- anteilig in % der Jahresbruttomiete 1,30 % 2,20 % 2,85 % 35,- 44,- 54, für eine Einliegerwohnung im ansonsten selbst bewohnten Einfamilienhaus für eine Garage als Einzelrisiko 10,- 21,- 26, für gewerblich genutzte Objekte in % der Jahresbruttomiete / -pacht 3,00 % 3,45 % 5,40 % Mindestbeiträge 100,- 135,- 167,für nicht gewerblich genutzte, unbebaute Grundstücke je angefangene 2.500 qm 15,- 21,- 26, Versicherungs-Vertrags-RS bis 6 Beschäftigte 102, bis 20 Beschäftigte 154, bis 50 Beschäftigte 215, bis 100 Beschäftigte 302, Vertrags–RS für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen bis 6 Beschäftigte 109, bis 20 Beschäftigte 161, bis 50 Beschäftigte 251, bis 100 Beschäftigte 362, Kleinunternehmer-RS bis 24.000,- Jahresbruttoumsatz 33,84,- Inkasso-RS für Kleinunternehmer (ohne SB) Inkasso-RS (ohne SB) gleicher Preis wie Hauptprodukt s.o. RS für weitere Inhaber / Geschäftsführer (Umfang JURPRIVAT) 137,- 202,- 247, RS für weitere Inhaber / Geschäftsführer (Umfang PBV + Wohnen) 127,- 177,- 217,- Abwahlmöglichkeiten Arbeits-RS als Arbeitgeber - 10 % der Tarifprämie Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-RS für privat selbst bewohnte sowie gewerblich selbst genutzte Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile im Inland- 10 % der Tarifprämie 68 Geschäftskunden Beitragsübersicht Berechnungsschema Für die Anzahl der Beschäftigten zählen alle regelmäßig oder vorübergehend im Betrieb des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen. Inhaber des Betriebes und mitarbeitende Familienangehörige (gemäß Familiendefinition) werden nicht mitgezählt. Bei der Berechnung der Beschäftigten wird bis einschließlich der Dezimalstelle 0,5 abgerundet; darüber wird auf volle Beschäftigte aufgerundet. 1 Vollzeitmitarbeiter= 1 Beschäftigter 2 Teilzeitmitarbeiter= 1 Beschäftigter 4 Auszubildende / geringfügig Beschäftigte / Saisonarbeiter / Heimarbeiter oder = 1 Beschäftigter Leiharbeiter (vom Versicherungsnehmer entliehen) Versicherbarkeit erst nach Direktionsanfrage Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeitsunternehmen, Personalleasing; Bewachungsunternehmen; Diskothek, Nachtclub, Kabarett o.ä.; Gebäudereinigung; Geldinstitut, Banken, Sparkassen und ähnliche Geldinstitute; Spielsalon, Wettbüro; Organisatoren von Groß- / Massenveranstaltungen; Rechtsanwälte; Kommunen, Verbände, Körperschaften; Parteien, Politische Vereinigungen, Gewerkschaften; Kirchen, Glaubensgemeinschaften, Religiöse Vereinigungen; Tiermast- und Tierzuchtbetriebe (auch als landw. Nebenbetrieb); Vereine mit Profi- und Lizenzsportler Nicht versicherbare Branchen JURAFIRM / Spezial-RS mit Spezial-Straf-RS / Spezial-RS / Spezial-Straf-RS: Abwasserbeseitigung / Klärwerk; Gasversorgung; Kraftwerke (z.B. Photovoltaik- / Biogasanlagen, Wasser- / Windkraft, Umspannwerke); Öl-Raffinerien inkl. Altölaufbereitung; Recyclingbetriebe / Müllverwertung / Abfallbeseitigung / Mülldeponie / Schrotthandel, Entsorgungsfirmen; Firmen, die ganz oder teilweise dem Waffenkontrollgesetz unterliegen. Inkasso-RS: Unternehmen / Betriebe, die kraft Gesetzes Mitglied der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft sind. Versicherbarkeit in den Spezialprodukten JURATAXX für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer JURSHOP für folgende Geschäfte mit maximalem Jahresbruttoumsatz von 1.000.000,- €: Bäcker, Blumen / Florist, Buchhandlung, Chemische Reinigung / Wäscherei / Waschsalon, Computer- Elektronik, Copyshop, Drogerie, Fahrradhandel, Geschenkartikel, Haushaltswaren, Kiosk, Lebensmittelhandel, Lottoannahme, Metzger, Mode und Bekleidung / Sportartikel, Musikgeschäft, Paketshop, Parfümerie, Reformhaus, Reisebüro / Reiseveranstalter, Schreibwaren / Bürobedarf / Bastelbedarf, Solarium / Sauna, Spielwaren, Tabakwaren, Telefonshop, Wohnaccessoires, Zoo- / Tierhandlung JURSTUDIO für folgende Geschäfte mit maximalem Jahresbruttoumsatz von 500.000,- €: Ernährungsberatung, Fitnessstudio / Sportstudio, Friseur, Fußpflegesalon, Kosmetikstudio, Tätowierstudio, Wellness- / Massagesalon JURHOGA für folgende Geschäfte mit maximalem Jahresbruttoumsatz von 2.000.000,- €: Hotel / Pension / Jugendherberge, sonstige Hotel / Gastronomie, Gaststätte / Restaurant, Billiardsalon / Bowlingcenter / Kegelbahn, Bistro / Café, Eisdiele, Imbiss / Trinkhalle, Internet-Cafè, Kantinenbetrieb / Küchenbetrieb, Partyservice / Catering 69 Geschäftskunden Hinweise: Die Beiträge sind Jahresbeiträge in € und enthalten die gesetzliche Versicherungsteuer. Die unterjährigen Beiträge finden Sie auf den Anträgen oder im Vermittler–Rechner. + Privat Beruf Verkehr Firma Vorsorge Wohnen / Gewerbeobjekt Spezial-Straf-RS Versicherungen Hilfsgeschäfte Geschäftskunden J U R A F I R M Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): §§ 28, 28 a ARB, Klausel 3,4,7 und 8, Sonderbedingungen SSR Versicherte Bereiche Rechtsschutzkombination aus Spezial-Rechtsschutz Privat-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für den privaten Lebensbereich. Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit. Verkehrs-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition: –als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags- schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge auch über 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, PKW-Fahrschulfahrzeuge, Sattelzugmaschinen, Traktoren, zulassungspflichtige Sonder fahrzeuge und Arbeitsmaschinen sowie Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft, –als Erwerber solcher Fahrzeuge, –als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges, –für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind, –als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge, –bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel. Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer: –als Obhutnehmer von Obhutsfahrzeugen –für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie im Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden. Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz (Dienstreise-Rechtsschutz). Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge. Kein Versicherungsschutz besteht für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für gewerblich genutzte Motor fahrzeuge bzgl. eines eigenen Geschäftsbetriebs. Hinweise: –Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge und Omnibusse über 9 Sitze sind nicht versichert und können über den Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz versichert werden. –Bei Speditionen, Fuhr- und Transportunternehmen sind Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Sattelzugmaschinen, Omnibusse über 9 Sitze und Fahrzeuge mit roten Kenn zeichen sowie Anhänger nicht versichert und können über den Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz versichert werden. –Für Kfz- und Nutzfahrzeug-Händler besteht kein Rechtsschutz bezüglich des gewerblichen Kaufs / Verkaufs von Fahrzeugen. Rechtsschutz besteht dagegen für den nicht nur vorüber gehenden Erwerb zur Eigennutzung. Firmen-Bereich (ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit) Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Ver sicherungsschein angegebenen Betriebsart und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen. Hinweis: Mehrere Firmen können in einem Rechtsschutz Vertrag zusammengefasst werden, wenn sie vom Versiche rungsnehmer in Personalunion geführt werden. Eine Person union liegt vor, wenn mehrere Firmen vom gleichen Eigentümer geführt werden bzw. bei mehreren Eigentümern diese 100% gemeinsamer Anteil an allen Firmen halten. (Jede Firma ist gesondert anzugeben.) Grundstücks- und Miet-Bereich –Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnun gen, Einfamilienhäuser im Inland des Versicherungsnehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition. –Versichert sind zusätzlich alle vom Versicherungsnehmer für seine im Versicherungsschein angegebene Betriebsart gewerblich selbst genutzten Objekte im Inland unter den im Versicherungsschein angegebenen Anschriften mit einer Jahresbruttomiete / -pacht bis insgesamt 300.000,- € (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäud teile). Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet- / -pachtzahlung muss zusätzlich versichert werden. Hinweis: Ist ein mitversicherter Familienangehöriger alleiniger Eigentümer und Verpächter des vom Versicherungsnehmer gewerblich selbst genutzten Objektes, besteht für diesen Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Eigentümer der vermieteten gewerblichen Immobilie. Vorsorge-Rechtsschutz Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. 70 Geschäftskunden J U R A F I R M Spezial-Straf-Rechtsschutz Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein angegebenen Betriebsart und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Versichert ist im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit der Versicherungsnehmer sowie die Familienan gehörigen gemäß Familiendefinition. Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Familiendefinition Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche- rungsnehmers leben und dort gemeldet sind. Hinweis: Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine natürliche Person zu benennen, für die und deren Familienange- hörige gemäß Familiendefinition als Privatpersonen Rechtsschutz besteht. Diese Person muss als bezugsberechtigte Person im Versicherungsschein genannt sein. Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirt schaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (für die Bereiche: Verkehr, Privat, Versicherungsverträge, Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen) Steuer-Rechtsschutz Sozial-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz für den privaten Bereich Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine Zeugenbeistand Firmenstellungnahme Beistand im Verwaltungsrecht Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution Weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder Geschäftsreisen für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für: über das Internet geschlossene Verträge die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens (z.B. Beleidigung) Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz europaweit im privaten, ehrenamtlichen und geschäftlichen Bereich sowie für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl Money-Service+ für die Vermittlung von Inkassodienstleistungen zu Sonderkonditionen Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland versichert Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren im privaten und gewerblichen Bereich vor deutschen Behörden Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt- Bundesamt drohen Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mit versicherten Familienangehörigen Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechts streitigkeiten 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- € Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im geschäftlichen (=Wirtschaftsmediation) und privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung) Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind mitversichert – mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachen recht bei gewerblicher Nutzung 71 Geschäftskunden Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen Geschäftskunden J U R A F I R M Dienstreise-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen (5 Generationen) Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert Spezielle beitragsfreie Einschlüsse Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung und -zusatzversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung) Premium Service Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs- gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus. Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung Rechtliches Konfliktpotential Privat-Bereich Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder anderen Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen Berufs-Bereich (in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit) Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn Schlechtes Arbeitszeugnis Höhe des Weihnachts- / Urlaubsgeldes oder verweigerter Urlaub Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt. 72 Verkehrs-Bereich Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto Mängel bei Autokauf und Reparatur Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder vermeintliche Unfallflucht Firmen-Bereich (ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit) Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten Arbeitnehmers Zerstörung der Büroeinrichtung durch einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer Grundstücks- und Mietbereich Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung für das privat oder gewerblich gemietete selbst genutzte Objekt Kündigung / Eigenbedarfskündigung des Vermieters oder Mängel in den gemieteten selbst genutzten Objekten Lärmbelästigung durch Nachbarn Vorsorge-Rechtsschutz Kündigung des frisch verheirateten Kindes durch den Ausbildungsbetrieb Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung oder eines vermieteten Geschäftslokals Der bisher mitversicherte angestellte Ehepartner macht sich selbständig Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz Streitigkeiten mit Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung oder anderen gewerblichen Versicherungen Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen Mängel an der neu erworbenen selbst genutzten Produktions maschine oder IT-Anlage Streitigkeiten aus der Renovierung der Büro- / Betriebsräume Ausfall der gemieteten selbst genutzten Telefonanlage Streitigkeiten mit dem Catering- oder Eventmanagement nach einer Firmenveranstaltung Spezial-Straf-Rechtsschutz Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines „Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum Betrugsvorwurf, weil angeblich Firmengelder nicht ordnungs gemäß verwendet wurden Vorwurf einer Umweltstraftat Vermeintliche fahrlässige Körperverletzung, weil der ehren amtliche Übungsleiter nicht ausreichend auf seine Schützlinge aufgepasst haben soll + Privat Beruf Verkehr Firma Vorsorge Wohnen / Gewerbeobjekt Spezial-Straf-RS Versicherungen Hilfsgeschäfte Geschäftskunden J U R ATA X X Versicherte Bereiche Rechtsschutzkombination aus Spezial-Rechtsschutz Privat-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für den privaten Lebensbereich. Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit. Verkehrs-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition: –als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags- schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohn- mobile ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, Traktoren sowie Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft, –als Erwerber solcher Fahrzeuge, –als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges, –für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind, –als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge, –bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel. Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie im Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden. Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz (Dienstreise-Rechtsschutz). Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge. Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Kein Versicherungsschutz besteht für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für gewerblich genutzte Motor fahrzeuge bzgl. eines eigenen Geschäftsbetriebs. Firmen-Bereich (mit Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit) Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein angegebenen Kanzlei und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen. Der Versicherungsschutz für den Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit gilt ab Gericht. Hinweis: Mehrere Firmen können in einem Rechtsschutz Vertrag zusammengefasst werden, wenn sie vom Versiche rungsnehmer in Personalunion geführt werden. Eine Personal union liegt vor, wenn mehrere Firmen vom gleichen Eigentümer geführt werden bzw. bei mehreren Eigentümern diese 100% gemeinsamer Anteil an allen Firmen halten (Jede Firma ist gesondert anzugeben). Grundstücks- und Miet-Bereich –Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnun gen, Einfamilienhäuser im Inland des Versicherungsnehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition. –Versichert sind zusätzlich alle vom Versicherungsnehmer für seine im Versicherungsschein angegebene Kanzlei gewerblich selbst genutzten Objekte im Inland unter den im Versicherungsschein angegebenen Anschriften mit einer Jahresbruttomiete / -pacht bis insgesamt 300.000,- € (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäude teile). Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet- / -pachtzahlung muss zusätzlich versichert werden. Hinweis: Ist ein mitversicherter Familienangehöriger alleiniger Eigentümer und Verpächter des vom Versicherungsnehmer gewerblich selbst genutzten Objektes, besteht für diesen Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Eigentümer der vermieteten gewerblichen Immobilie. Vorsorge-Rechtsschutz Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen Spezial-Straf-Rechtsschutz Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein angegebenen Kanzlei und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Versichert ist im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit der Versicherungsnehmer sowie die Familienan gehörigen gemäß Familiendefinition. Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und Update-Garantie 73 Geschäftskunden Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): §§ 28, 28 a ARB und Klausel 3, 4, 7, 8 und 9, Sonderbedingungen SSR Geschäftskunden J U R ATA X X Familiendefinition Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeit- punkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche- rungsnehmers leben und dort gemeldet sind. Hinweis: Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine natürliche Person zu benennen, für die und deren Familienange- hörige gemäß Familiendefinition als Privatpersonen Rechtsschutz besteht. Diese Person muss als bezugsberechtigte Person im Versicherungsschein genannt sein. Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirt schaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (für die Bereiche: Verkehr, Privat, Firma, Versicherungsverträge, Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen) Steuer-Rechtsschutz Sozial-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz für den privaten Bereich Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine Zeugenbeistand Firmenstellungnahme Beistand im Verwaltungsrecht Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution Weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder Geschäftsreisen für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit 74 Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für: über das Internet geschlossene Verträge die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens (z.B. Beleidigung) Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz europaweit im privaten, ehrenamtlichen und geschäftlichen Bereich sowie für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit ab Gericht Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilien- häuser im Inland versichert Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren im privaten und gewerblichen Bereich vor deutschen Behörden Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt- Bundesamt drohen Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mit versicherten Familienangehörigen Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechts streitigkeiten 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- € Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im geschäftlichen (=Wirtschaftsmediation) und privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung) Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind mitversichert – mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachen recht bei gewerblicher Nutzung Dienstreise-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen (5 Generationen) Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert Spezielle beitragsfreie Einschlüsse Vorübergehende Vermietung von 1- 8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung und -zusatzversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung) Premium Service Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs- gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus. Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung Rechtliches Konfliktpotential Privat-Bereich Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder anderen Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen Berufs-Bereich (in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit) Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn Schlechtes Arbeitszeugnis Höhe des Weihnachts- / Urlaubsgeldes oder verweigerter Urlaub Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt. Verkehrs-Bereich Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto Mängel bei Autokauf und Reparatur Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder vermeintliche Unfallflucht Firmen-Bereich (mit Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit) Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten Arbeitnehmers Streitigkeit mit dem Mandanten wegen der Honorarrechnung Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer Grundstücks- und Mietbereich Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung für das privat oder gewerblich gemietete selbst genutzte Objekt Kündigung / Eigenbedarfskündigung des Vermieters oder Mängel in den gemieteten selbst genutzten Objekten Lärmbelästigung durch Nachbarn Vorsorge-Rechtsschutz Kündigung des frisch verheirateten Kindes durch den Ausbildungsbetrieb Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung oder eines vermieteten Geschäftslokals Der bisher mitversicherte angestellte Ehepartner macht sich selbständig Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz Streitigkeiten mit Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung oder anderen gewerblichen Versicherungen Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen Mängel an der neu erworbenen selbst genutzten IT-Anlage Streitigkeiten aus der Renovierung der Büro- / Betriebsräume Ausfall der gemieteten selbst genutzten Telefonanlage Streitigkeiten mit dem Catering- oder Eventmanagement nach einer Firmenveranstaltung Spezial-Straf-Rechtsschutz Ermittlung gegen den Steuerberater wegen angeblicher Beihilfe zur Steuerhinterziehung Betrugsvorwurf, weil angeblich Gelder der Kanzlei nicht ordnungsgemäß verwendet wurden Vermeintliche fahrlässige Körperverletzung, weil der ehren amtliche Übungsleiter nicht ausreichend auf seine Schützlinge aufgepasst haben soll 75 Geschäftskunden Geschäftskunden J U R ATA X X + Privat Beruf Verkehr Firma Vorsorge Wohnen / Gewerbeobjekt Spezial-Straf-RS Versicherungen Hilfsgeschäfte Geschäftskunden J U R H O G A , J U R S H O P, J U R S T U D I O Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): §§ 28, 28 a ARB und Klausel 3, 4, 7 und 8, Sonderbedingungen SSR und FVRS Versicherte Bereiche Rechtsschutzkombination aus Spezial-Rechtsschutz Privat-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für den privaten Lebensbereich. Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit. Verkehrs-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition: –als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags- schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohn- mobile ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, Traktoren sowie Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft, –als Erwerber solcher Fahrzeuge, –als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges, –für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind, –als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge sowie –bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel. Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie im Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden. Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz (Dienstreise-Rechtsschutz). Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge. Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Kein Versicherungsschutz besteht für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für gewerblich genutzte Motor fahrzeuge bzgl. eines eigenen Geschäftsbetriebs. 76 Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge und Omnibusse über 9 Sitze sind nicht versichert und können über den Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz versichert werden. Firmen-Bereich mit Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Ver sicherungsschein angegebenen Betriebsart und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen. Hinweis: Mehrere Firmen können in einem RechtsschutzVertrag zusammengefasst werden, wenn sie vom Versicherungsnehmer in Personalunion geführt werden. Eine Personalunion liegt vor, wenn mehrere Firmen vom gleichen Eigentümer geführt werden bzw. bei mehreren Eigentümern diese 100% gemeinsamer Anteil an allen Firmen halten (Jede Firma ist gesondert anzugeben). Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz gilt nicht für die Abwehr jeglicher Schadenersatzansprüche (möglicherweise über eine bestehende Betriebshaftpflicht-Versicherung abgedeckt). Versicherungsschutz gilt ab Gericht. Zuständig muss ein deutsches Gericht sein. Die AUXILIA trägt die Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bis zu einem Höchstbetrag von 50.000,-€ je Rechtsschutzfall. Dieser Höchstbetrag umfasst alle Zahlungen, die die AUXILIA auf Rechtsschutzfälle leistet, die zeitlich und ursächlich mit dem Ausgangsstreit zusammenhängen. Eine Streitwertuntergrenze ist nicht vorhanden. Der Rechtsschutz gilt nicht für Streitigkeiten –von Gesellschaften einer Firmengruppe bzw. eines Konzerns untereinander, –in ursächlichem Zusammenhang mit dem Handels vertreter- oder Maklerrecht, –für die Anschaffung, Veräußerung oder Belastung von Grund stücken, Betrieben sowie Betriebsteilen. Kosten für eventuell notwendige Zwangsvollstreckungen im Ausland werden nicht übernommen. Grundstücks- und Miet-Bereich –Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnun- gen, Einfamilienhäuser im Inland des Versicherungsnehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition. –Versichert sind zusätzlich alle vom Versicherungsnehmer für seine im Versicherungsschein angegebene Betriebsart gewerblich selbst genutzten Objekte im Inland unter den im Versicherungsschein angegebenen Anschriften mit einer Jahresbruttomiete / -pacht bis insgesamt 300.000,- € (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude- oder Gebäude teile). Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet- / -pachtzahlung muss zusätzlich versichert werden. Hinweis: Ist ein mitversicherter Familienangehöriger alleiniger Eigentümer und Verpächter des vom Versicherungsnehmer gewerblich selbst genutzten Objektes, besteht für diesen Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Eigentümer der vermieteten gewerblichen Immobilie. Vorsorge-Rechtsschutz Geschäftskunden J U R H O G A , J U R S H O P, J U R S T U D I O Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen Spezial-Straf-Rechtsschutz Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein angegebenen Betriebsart und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Versichert ist im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit der Versicherungsnehmer sowie die Familienan gehörigen gemäß Familiendefinition. Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Versichert werden kann bis zum nachstehenden GesamtBruttoumsatz JURSTUDIO bis 500.000,- € JURSHOP bis 1.000.000,- € JURHOGA bis 2.000.000,- € Wird die vorgenannte Gesamt-Bruttoumsatzgrenze überschritten, ist dies vom Versicherungsnehmer bei der AUXILIA anzuzeigen. Wegen dieser Gefahrerhöhung kann unter bestimmten Voraussetzungen der Beitrag des Vertrages erhöht werden oder es kann eine Kündigung durch die AUXILIA erfolgen. Familiendefinition Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungs bezogenes Entgelt erhalten, im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche- rungsnehmers leben und dort gemeldet sind. Hinweis: Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine natürliche Person zu benennen, für die und deren Familienange- hörige gemäß Familiendefinition als Privatpersonen Rechtsschutz besteht. Diese Person muss als bezugsberechtigte Person im Versicherungsschein genannt sein. Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirt schaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (für die Bereiche: Verkehr, Privat, Firma, Versicherungsverträge, Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen) Steuer-Rechtsschutz Sozial-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz für den privaten Bereich Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine Zeugenbeistand Firmenstellungnahme Beistand im Verwaltungsrecht Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution Weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder Geschäftsreisen für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für: über das Internet geschlossene Verträge die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens (z.B. Beleidigung) Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz europaweit im privaten, ehrenamtlichen und geschäftlichen Bereich sowie für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl Firmen-Vertrag-Rechtsschutz Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland versichert Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren im privaten und gewerblichen Bereich vor deutschen Behörden Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt- Bundesamt drohen Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mit versicherten Familienangehörigen Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechts streitigkeiten 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- € Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten 77 Geschäftskunden Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz Geschäftskunden J U R H O G A , J U R S H O P, J U R S T U D I O MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im geschäftlichen (=Wirtschaftsmediation) und privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung) Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind mitversichert – mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachen recht bei gewerblicher Nutzung Dienstreise-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen (5 Generationen) Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert Spezielle beitragsfreie Einschlüsse Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung und -zusatzversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung) Premium Service Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs- gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus. Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung Rechtliches Konfliktpotential Privat-Bereich Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder anderen Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen 78 Berufs-Bereich (in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit) Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn Schlechtes Arbeitszeugnis Höhe des Weihnachts- / Urlaubsgeldes oder verweigerter Urlaub Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt. Verkehrs-Bereich Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto Mängel bei Autokauf und Reparatur Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder vermeintliche Unfallflucht Firmen-Bereich mit Vertrags-Rechtsschutz Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten Arbeitnehmers Zerstörung der Büroeinrichtung durch einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer Streit mit einem Kunden vor Gericht, da dieser die Rechnung nicht gezahlt hat Grundstücks- und Mietbereich Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung für das privat oder gewerblich gemietete selbst genutzte Objekt Kündigung / Eigenbedarfskündigung des Vermieters oder Mängel in den gemieteten selbst genutzten Objekten Lärmbelästigung durch Nachbarn Vorsorge-Rechtsschutz Kündigung des frisch verheirateten Kindes durch den Ausbildungsbetrieb Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung oder eines vermieteten Geschäftslokals Der bisher mitversicherte angestellte Ehepartner macht sich selbständig Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz Streitigkeiten mit Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung oder anderen gewerblichen Versicherungen Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen Mängel an der neu erworbenen selbst genutzten Produktions maschine oder IT-Anlage Streitigkeiten aus der Renovierung der Büro- / Betriebsräume Ausfall der gemieteten selbst genutzten Telefonanlage Streitigkeiten mit dem Catering- oder Eventmanagement nach einer Firmenveranstaltung Spezial-Straf-Rechtsschutz Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines „Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum Betrugsvorwurf, weil angeblich Firmengelder nicht ordnungs gemäß verwendet wurden Vorwurf einer Umweltstraftat Vermeintliche fahrlässige Körperverletzung, weil der ehren amtliche Übungsleiter nicht ausreichend auf seine Schützlinge aufgepasst haben soll + Privat Beruf Verkehr Firma Vorsorge Wohnen / Gewerbeobjekt Spezial-Straf-RS Geschäftskunden Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-Straf-Rechtsschutz Versicherte Bereiche Rechtsschutzkombination aus: Spezial-Rechtsschutz Privat-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für den privaten Lebensbereich. Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit. Verkehrs-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition: –als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohn- mobile ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge auch über 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, PKW-Fahrschulfahrzeuge, Sattelzugmaschinen, Traktoren, zulassungspflichtige Sonder fahrzeuge und Arbeitsmaschinen sowie Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft, –als Erwerber solcher Fahrzeuge, –als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges, –für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind, –als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge sowie –bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel. Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer: –als Obhutnehmer von Obhutsfahrzeugen –für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie im Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden. Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer bei angeordne ten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz (Dienstreise-Rechtsschutz). Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten Fahr- zeugen zulässigerweise gezogen werden können. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge. Kein Versicherungsschutz besteht für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für gewerblich genutzte Motorfahr zeuge bzgl. eines eigenen Geschäftsbetriebs. Hinweise: –Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge und Omnibusse über 9 Sitze sind nicht versichert und können über den Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz versichert werden. –Bei Speditionen, Fuhr- und Transportunternehmen sind Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Sattelzugmaschinen, Omnibusse über 9 Sitze und Fahrzeuge mit roten Kennzeichen sowie Anhänger nicht versichert und können über den Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz versichert werden. –Für Kfz- und Nutzfahrzeug-Händler besteht kein Rechtsschutz bezüglich des gewerblichen Kaufs / Verkaufs von Fahrzeugen. Rechtsschutz besteht dagegen für den nicht nur vorübergehen- den Erwerb zur Eigennutzung. Firmen-Bereich (ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit) Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner / seinem im Versicherungsschein angegebenen Betriebsart / Betrieb und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestell- ten Personen. Hinweis: Mehrere Firmen können in einem Rechtsschutzvertrag zusammengefasst werden, wenn sie vom Versicherungsnehmer in Personalunion geführt werden. Eine Personalunion liegt vor, wenn mehrere Firmen vom gleichen Eigentümer geführt werden bzw. bei mehreren Eigentümern diese 100% gemeinsamer Anteil an allen Firmen halten (Jede Firma ist gesondert anzugeben). Grundstücks- und Miet-Bereich – Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnun- gen, Einfamilienhäuser im Inland des Versicherungsnehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition. – Versichert sind zusätzlich alle vom Versicherungsnehmer für seine / seinem im Versicherungsschein angegebene Betriebsart / Betrieb gewerblich selbst genutzten Objekte im Inland unter den im Versicherungsschein angegebenen Anschriften mit einer Jahresbruttomiete / -pacht bis insgesamt 300.000,- € (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäude teile). Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet- / -pacht- zahlung muss zusätzlich versichert werden. Hinweis: Ist ein mitversicherter Familienangehöriger alleiniger Eigentümer und Verpächter der vom Versicherungsnehmer gewerblich selbst genutzten Objekte, besteht für diesen Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Eigentümer der vermieteten gewerblichen Immobilie. Vorsorge-Rechtsschutz Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. 79 Geschäftskunden Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): § 28 ARB, Klausel 4, 7 und 8, Sonderbedingungen SSR Geschäftskunden Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-Straf-Rechtsschutz Spezial-Straf-Rechtsschutz Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein angegebenen Betriebsart und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Versichert ist im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit der Versicherungsnehmer sowie die Familien angehörigen gemäß Familiendefinition. Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Familiendefinition Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungs bezogenes Entgelt erhalten, im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche- rungsnehmers leben und dort gemeldet sind. Hinweis: Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine natürliche Person zu benennen, für die und deren Familienangehörige gemäß Familiendefinition als Privatpersonen Rechtsschutz besteht. Diese Person muss als bezugsberechtigte Person im Versicherungsschein genannt sein. Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirtschaftli- chen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (für die Bereiche: Verkehr und Privat) Steuer-Rechtsschutz Sozial -Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz für den privaten Bereich Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine Zeugenbeistand Firmenstellungnahme Beistand im Verwaltungsrecht 80 Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution Weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder Geschäftsreisen für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für über das Internet geschlossene Verträge die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungs- ansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens (z.B. Beleidigung) Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz europaweit im privaten, ehrenamtlichen und geschäftlichen Bereich sowie für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl Money-Service+ für die Vermittlung von Inkassodienstleistungen zu Sonderkonditionen Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland versichert Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Wider- spruchsverfahren im privaten und gewerblichen Bereich vor deutschen Behörden Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundes- amt drohen Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mit versicherten Familienangehörigen Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechtsstreitigkeiten 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- € Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienst- recht und in allen versicherten Rechtsgebieten MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im geschäftlichen (=Wirtschaftsmediation) und privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung) Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind mitversichert - mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblicher Nutzung Dienstreise-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für Arbeit nehmer bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen (5 Generationen) Update-Garantie - zukünftige beitragsneutrale Leistungsver besserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert. Spezielle beitragsfreie Einschlüsse Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung und -zusatzversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung) Premium Service Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs- gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus. Firmen-Bereich (ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit) Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten Arbeitnehmers Zerstörung der Büroeinrichtung durch einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer Grundstücks- und Mietbereich Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung für das privat oder gewerblich gemietete selbst genutzte Objekt Kündigung / Eigenbedarfskündigung des Vermieters oder Mängel in den gemieteten selbst genutzten Objekten Lärmbelästigung durch Nachbarn Vorsorge-Rechtsschutz Kündigung des frisch verheirateten Kindes durch den Ausbildungsbetrieb Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung oder eines vermieteten Geschäftslokals Der bisher mitversicherte angestellte Ehepartner macht sich selbständig Spezial-Straf-Rechtsschutz Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines „Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum Betrugsvorwurf, weil angeblich Firmengelder nicht ordnungs gemäß verwendet wurden Vorwurf einer Umweltstraftat Vermeintliche fahrlässige Körperverletzung, weil der ehren amtliche Übungsleiter nicht ausreichend auf seine Schützlinge aufgepasst haben soll Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung Rechtliches Konfliktpotential Privat-Bereich Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder anderen Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen Berufs-Bereich (in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit) Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn Schlechtes Arbeitszeugnis Höhe des Weihnachts- / Urlaubsgeldes oder verweigerter Urlaub Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt. Verkehrs-Bereich Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto Mängel bei Autokauf und Reparatur Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder vermeintliche Unfallflucht 81 Geschäftskunden Geschäftskunden Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-Straf-Rechtsschutz + Privat Beruf Verkehr Firma Vorsorge Wohnen / Gewerbeobjekt Geschäftskunden Spezial-Rechtsschutz Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): § 28 ARB, Klausel 4, 7 und 8 Versicherte Bereiche Rechtsschutzkombination aus: Spezial-Rechtsschutz Privat-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für den privaten Lebensbereich. Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit. Verkehrs-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition: –als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung Nutzfahrzeuge auch über 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, PKW-Fahrschulfahrzeuge, Sattelzugmaschinen, Traktoren, zulassungspflichtige Sonde fahrzeuge und Arbeitsmaschinen sowie Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft, –als Erwerber solcher Fahrzeuge, –als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges, –für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind, –als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge sowie –bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel. Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer: –als Obhutnehmer von Obhutsfahrzeugen –für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie im Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden. Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer bei angeordne ten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz (Dienstreise-Rechtsschutz). Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten Fahr- zeugen zulässigerweise gezogen werden können. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge. 82 Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Kein Versicherungsschutz besteht für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für gewerblich genutzte Motorfahr zeuge bzgl. eines eigenen Geschäftsbetriebs. Hinweise: –Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge und Omnibusse über 9 Sitze sind nicht versichert und können über den Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz versichert werden. –Bei Speditionen, Fuhr- und Transportunternehmen sind Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Sattelzugmaschinen, Omnibusse über 9 Sitze und Fahrzeuge mit roten Kennzeichen sowie Anhänger nicht versichert und können über den Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz versichert werden. –Für Kfz- und Nutzfahrzeug-Händler besteht kein Rechtsschutz bezüglich des gewerblichen Kaufs / Verkaufs von Fahrzeugen. Rechtsschutz besteht dagegen für den nicht nur vorübergehen- den Erwerb zur Eigennutzung. Firmen-Bereich (ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit) Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein angegebenen Betriebsart und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen. Hinweis: Mehrere Firmen können in einem Rechtsschutzvertrag zusammengefasst werden, wenn sie vom Versicherungsnehmer in Personalunion geführt werden. Eine Personalunion liegt vor, wenn mehrere Firmen vom gleichen Eigentümer geführt werden bzw. bei mehreren Eigentümern diese 100% gemeinsamer Anteil an allen Firmen halten (Jede Firma ist gesondert anzugeben). Grundstücks- und Miet-Bereich – Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnun- gen, Einfamilienhäuser im Inland des Versicherungsnehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition. – Versichert sind zusätzlich alle vom Versicherungsnehmer für seine / seinem im Versicherungsschein angegebene Betriebsart / Betrieb gewerblich selbst genutzten Objekte im Inland unter den im Versicherungsschein angegebenen Anschriften mit einer Jahresbruttomiete / -pacht bis insgesamt 300.000,- € (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäude teile). Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet- / -pachtzahlung muss zusätzlich versichert werden. Hinweis: Ist ein mitversicherter Familienangehöriger alleiniger Eigentümer und Verpächter der vom Versicherungsnehmer gewerblich selbst genutzten Objekte, besteht für diesen Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Eigentümer der vermie- teten gewerblichen Immobilie. Vorsorge-Rechtsschutz Familiendefinition Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungs bezogenes Entgelt erhalten, im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche- rungsnehmers leben und dort gemeldet sind. Hinweis: Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine natürliche Person zu benennen, für die und deren Familienangehörige gemäß Familiendefinition als Privatpersonen Rechtsschutz besteht. Diese Person muss als bezugsberechtigte Person im Versicherungsschein genannt sein. Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirtschaftli- chen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (für die Bereiche: Verkehr und Privat) Steuer-Rechtsschutz Sozial -Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz für den privaten Bereich Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution Weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder Geschäftsreisen für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für über das Internet geschlossene Verträge die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungs- ansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch Money-Service+ für die Vermittlung von Inkassodienstleistungen zu Sonderkonditionen Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland versichert Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Wider- spruchsverfahren im privaten und gewerblichen Bereich vor deutschen Behörden Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundes- amt drohen Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mit versicherten Familienangehörigen Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechtsstreitigkeiten 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- € Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienst- recht und in allen versicherten Rechtsgebieten MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im geschäftlichen (=Wirtschaftsmediation) und privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung) Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind mitversichert - mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblicher Nutzung Dienstreise-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für Arbeit nehmer bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen (5 Generationen) Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungsver besserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert. 83 Geschäftskunden Geschäftskunden Spezial-Rechtsschutz Geschäftskunden Spezial-Rechtsschutz Spezielle beitragsfreie Einschlüsse Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung und -zusatzversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung) Premium Service Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs- gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus. Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung Rechtliches Konfliktpotential Privat-Bereich Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder anderen Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen Berufs-Bereich (in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit) Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn Schlechtes Arbeitszeugnis Höhe des Weihnachts-/Urlaubsgeldes oder verweigerter Urlaub Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt. 84 Verkehrs-Bereich Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto Mängel bei Autokauf und Reparatur Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder vermeintliche Unfallflucht Firmen-Bereich (ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit) Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten Arbeitnehmers Zerstörung der Büroeinrichtung durch einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer Grundstücks- und Mietbereich Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung für das privat oder gewerblich gemietete selbst genutzte Objekt Kündigung / Eigenbedarfskündigung des Vermieters oder Mängel in den gemieteten selbst genutzten Objekten Lärmbelästigung durch Nachbarn Vorsorge-Rechtsschutz Kündigung des frisch verheirateten Kindes durch den Ausbildungsbetrieb Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung oder eines vermieteten Geschäftslokals Der bisher mitversicherte angestellte Ehepartner macht sich selbständig Firma Geschäftskunden Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige Versicherter Bereich Rechtsschutz für den Firmen-Bereich (ohne VertragsRechtsschutz für die selbständige Tätigkeit) Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein angegebenen Betriebsart und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen. Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten Verwaltungs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine Premium Service Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus. Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung Rechtliches Konfliktpotential Firmen-Bereich (ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit) Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten Arbeitnehmers Zerstörung der Büroeinrichtung durch einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren im gewerblichen Bereich vor deutschen Behörden 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert 85 Geschäftskunden Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): § 24 ARB, Klausel 7 Verkehr Geschäftskunden Verkehrs-Rechtsschutz / Fahrzeug-Rechtsschutz Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): Verkehrs-Rechtsschutz: § 21 Abs. 1, 4, 6, 7a) und b), 8 - 9 ARB, Klausel 7 Fahrzeug-Rechtsschutz: § 21 Abs. 3, 4, 7a) und b), 8 und 10 ARB, Klausel 7 Versicherte Bereiche Verkehrs-Rechtsschutz oder Fahrzeug-Rechtsschutz Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Hilfestellungen zur Produktauswahl Jedes einzelne Fahrzeug muss entsprechend der Fahrzeugart beitragspflichtig versichert werden. Ausschlaggebend für die Produktauswahl ist, auf wen die Fahrzeuge zugelassen sind: auf den Versicherungsnehmer: Verkehrs-Rechtsschutz auf die Familienangehörigen: Fahrzeug-Rechtsschutz (das / die Kennzeichen muss / müssen angegeben werden) weder auf den Versicherungsnehmer, noch auf die Familienan- gehörigen: Fahrzeug-Rechtsschutz (das / die Kennzeichen muss / müssen angegeben werden) Versichert im Verkehrs-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsschluss und während der Vertragsdauer auf ihn zugelassene oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene Motorfahrzeuge. Die Anzahl der Motorfahrzeuge und die Fahrzeugart sind anzugeben. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge –als Erwerber solcher Fahrzeuge –als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition –als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge sowie –bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel (z.B. Fahrrad, Bus, Bahn, Skateboard, Ski) und als Fußgänger Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können. Für Kfz- und Nutzfahrzeug-Händler besteht kein Rechtsschutz bezüglich des gewerblichen Kaufs / Verkaufs von Fahrzeugen. Rechtsschutz besteht dagegen für den nicht nur vorübergehenden Erwerb zur Eigennutzung. Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine Person zu benennen, für die als Fahrer fremder Fahrzeuge Rechtsschutz besteht. 86 Versichert im Fahrzeug-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer oder die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition als Eigentümer oder Halter nur für die im Versicherungsschein genannten Fahrzeuge. Die Fahrzeugart und das Kennzeichen sind für jedes Fahrzeug anzugeben. Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel (z.B. Fahrrad, Bus, Bahn, Skateboard, Ski) und als Fußgänger. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge. Für Kfz- und Nutzfahrzeug-Händler besteht kein Rechtsschutz bezüglich des gewerblichen Kaufs / Verkaufs von Fahrzeugen. Rechtsschutz besteht dagegen für den nicht nur vorübergehenden Erwerb zur Eigennutzung. Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine Person zu benennen, für die als Fahrer fremder Fahrzeuge Rechtsschutz besteht. Familiendefinition Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungs bezogenes Entgelt erhalten, im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche- rungsnehmers leben und dort gemeldet sind. Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Geschäftskunden Verkehrs-Rechtsschutz / Fahrzeug-Rechtsschutz Geschäftskunden Produkt-Highlights Keine Wartezeiten Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution Weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung und Geschäftsreisen für Work & Travel, Schüleraustausch und Au-Pair-Aufenthalte für Auslandsstudium bis 1 Jahr Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundes- amt drohen 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Wohnwagen und Anhänger sind ohne Mehrbeitrag mitversichert Mediation ohne Selbstbeteiligung in allen versicherten Rechtsgebieten Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungsver besserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert Premium Service Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus. Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung Rechtliches Konfliktpotential Verkehrs-Bereich Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto Mängel bei Autokauf und Reparatur Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder vermeintliche Unfallflucht 87 Inkasso Geschäftskunden Inkasso-Rechtsschutz Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): Sonderbedingungen für den Inkasso-Rechtsschutz Versicherter Bereich Inkasso-Rechtsschutz Inkasso-Rechtsschutz ist ein professionelles Forderungsmanagement durch einen von der AUXILIA benannten Inkasso-Dienstleister für vertragliche Forderungen. Versichert ist der im Versicherungsschein genannte Versicherungsnehmer als Inhaber der Forderung aus seiner gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit. Was ist versichert? Inkassokosten für die außergerichtliche Beitreibung Kostenübernahme für das gerichtliche Mahnverfahren und die Auslagen für bis zu drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Bonitätsauskunft über Privatpersonen vor Annahme eines Auftrages / Mandates ab einer Rechnungshöhe von 3.000,- € Adressermittlung säumiger Kunden Voraussetzungen für den Versicherungsschutz Forderungen müssen offen, fällig, zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkasso- Dienstleisters unstreitig und weder gerichtlich an- oder rechts hängig noch tituliert sein, in Deutschland entstanden und beizutreiben sein. Die ungeteilte Forderung darf höchstens 25.000,- € betragen. Es können keine aufrechenbare Gegenforderungen geltend gemacht werden. Der Schuldner muss in Verzug (§ 286 BGB) sein. Highlights Keine Selbstbeteiligung, keine Begrenzung der Stückzahl, keine Mindesthöhe der Forderung Umfasst auch vorvertragliche Forderungen, die max. 12 Monate vor Vertragsbeginn des Inkasso-Rechtsschutzes fällig waren und ab Vertragsbeginn übergeben werden Keine Erfolgsprovision, keine Bearbeitungsgebühr oder Fallpauschale Kostenlose Online-Akte Hohe Erfolgsquote und somit schnelle Reduzierung der Außenstände Gewinn an Zeit und Einsparung interner Kosten durch weniger Verwaltungsarbeit Freie Entscheidung, welche und wie viele Forderungen zur Beitrei bung eingereicht werden 88 Kein Versicherungsschutz besteht z.B., wenn der Schuldner sich nicht in Verzug befand (Fehler in der Mahnbearbeitung des Versicherungsnehmers), die Forderung bei Übergabe an den Inkasso-Dienstleister vom Schuldner bereits bezahlt (Fehler in der Buchhaltung des Versiche rungsnehmers), bestritten oder bereits das gerichtliche Mahn verfahren eingeleitet wurde, der Versicherungsnehmer die Beitreibung aktiv abbricht (dazu ist er jederzeit berechtigt), so dass der Inkasso-Dienstleister die Verzugskosten nicht beim Schuldner realisieren kann, Forderungen aus Wett- oder Glücksspielen eingereicht werden. Versicherbare Berufsgruppen Alle Unternehmen / Betriebe und Freiberufler. Ausnahme: Unternehmen / Betriebe, die kraft Gesetzes Mitglied der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) sind. Hinweise zum Ablauf Der Versicherungsnehmer erhält nach der Policierung von dem Inkasso-Dienstleister ein Begrüßungsschreiben mit allen notwendigen Informationen zum Ablauf und zur Durchführung. Mögliche Inkasso-Fälle Der Auftragnehmer des Geschäftskunden zahlt die Rechnung für die gelieferte Ware nicht. Vor der Annahme eines großen Auftrages will der Selbständige die Bonität des Auftraggebers prüfen lassen Die versandte Rechnung kommt als „unzustellbar“ zurück. Es muss eine Adressermittlung durchgeführt werden und anschließend das Inkasso erneut erfolgen. Spezial-Straf-RS Geschäftskunden Spezial-Straf-Rechtsschutz Versicherte Bereiche Rechtsschutzkombination aus Spezial-Straf-Rechtsschutz Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versiche rungsschein angegebenen Betriebsart und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Versichert ist im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit der Versicherungsnehmer sowie die Familienange- hörigen gemäß Familiendefinition. Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Erläuterung Die Leistungen des Spezial-Straf-Rechtsschutzes gehen deutlich über die des normalen Straf-Rechtsschutzes hinaus, weil z.B. mit spezialisierten Rechtsanwälten Honorarvereinbarungen getroffen werden können, auch für den Vorwurf von Vorsatzdelikten Rechtsschutz besteht (solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt), eigene Gutachter im Strafverfahren beauftragt werden können. Familiendefinition Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungs bezogenes Entgelt erhalten, im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche- rungsnehmers leben und dort gemeldet sind. Versicherte Leistungsarten Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Zeugenbeistand Firmenstellungnahme Beistand im Verwaltungsrecht Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme Strafkaution mit unbegrenzter Versicherungssumme Versicherungsschutz beim Vorwurf von Vergehen und auch Verbrechen Keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl Versicherungsschutz auch für die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Verwaltungsrechts, wenn diese die Verteidigung im eingelei- teten Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren unterstützt (Bestand im Verwaltungsrecht) Notwendigkeit Hohes Gefahrenpotential durch Umwelt-, Betriebsstätten-, Produkt- und Hygiene-Risiken Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung reicht aus – Straf verfolgungsbehörden müssen umgehend jedem Vorwurf nachgehen Häufig sehr langwierige und anstrengende Gerichts- und Ermittlungsverfahren Enorme Imageschäden dürfen nicht unterschätzt werden Existenzbedrohung durch laufende Ermittlungsverfahren Vorteile Unterstützung einer frühzeitigen und endgültigen Beendigung von Strafverfahren Finanzielle Mittel um: spezialisierte Rechtsanwälte mit der umfassenden Verteidi- gung zu beauftragen den Strafvorwurf von Vorsatzdelikten einzuschließen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt gutachterliche Stellungnahmen zu finanzieren, die nicht erst durch ein Gericht, sondern bereits im Vorfeld von der Verteidi gung veranlasst worden sind Besondere Hinweise Versicherbar nur in Kombination mit §§ 24 und 28 AUXILIA ARB/2016 Rechtliches Konfliktpotential Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines „Steuer spartipps“ aus einem Internet-Forum Betrugsvorwurf, weil angeblich Firmengelder nicht ordnungs- gemäß verwendet wurden Vorwurf einer Umweltstraftat Vermeintliche fahrlässige Körperverletzung, weil der ehren amtliche Übungsleiter nicht ausreichend auf seine Schützlinge aufgepasst haben soll Weitere Informationen und Schadenbeispiele siehe Erläuterungen auf den Seiten 27 ff. 89 Geschäftskunden Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): Sonderbedingungen SSR und Klausel 7 Wohnen Geschäftskunden Rechtsschutz für Mieter und selbst nutzende Eigentümer Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): § 29 ARB, Klausel 7 Versicherter Bereich Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer für alle im Inland gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Möglicher Personenkreis für den Versicherungsschutz Eigentümer Mieter Pächter Nutzungsberechtigter Versicherte Leistungsarten Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Steuer-Rechtsschutz vor Gericht Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme, auch für die Strafkaution Alle im Inland gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser zu einem Jahresbeitrag Unentgeltlich überlassene Wohneinheiten mitversichert Alle im Inland selbst genutzten / gemieteten Garagen mitversichert Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Ein wand der Vorvertraglichkeit Mediation ohne Selbstbeteiligung in allen versicherten Rechtsgebieten Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungsverbesse rungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert Besondere Hinweise Versicherbar nur in Kombination mit Produkten, die den Privat- Rechtsschutz enthalten Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht versicherbar Rechtliches Konfliktpotential Plötzliche Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter Mängel in der Wohnung oder eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung Lärmende Nachbarn 90 Vermietung / Verpachtung Geschäftskunden Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): § 29 ARB, Klausel 7 Versicherter Bereich Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter von Gebäuden, Wohnungen, Garagen, Grundstücke oder Gewerbeobjekte im Inland Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Möglicher Personenkreis für den Versicherungsschutz Vermieter Verpächter Geschäftskunden Versicherte Leistungsarten Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Steuer-Rechtsschutz vor Gericht Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme, auch für die Strafkaution Alle zum vermieteten Objekt gehörenden Garagen mitversichert 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mediation ohne Selbstbeteiligung in allen versicherten Rechtsgebieten Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungsver besserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert Besondere Hinweise Versicherbar nur in Kombination mit Produkten, die den Privat- Rechtsschutz enthalten Alle Einheiten eines Objektes des Vermieters / Verpächters müssen versichert werden. Beitragspflicht besteht auch für vom Eigentümer selbst bewohnte Wohn- oder selbst genutzte gewerbliche Einheiten und vermietete Wohn- oder gewerblich vermietete / verpachtete Einheiten Separate Absicherung einzeln vermieteter Garagen erforderlich Maximal 5 vermietete Wohneinheiten versicherbar Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht versicherbar Rechtliches Konfliktpotential Nicht erfolgte Räumung der Wohnung nach ordnungsgemäßer Kündigung Angebliche Mängel in der Wohnung oder eine angeblich fehlerhafte Nebenkostenabrechnung Falsch festgesetzte Grundsteuer – Klage vor Finanzgericht notwendig 91 Versicherungen Geschäftskunden Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): § 28 a ARB und Klausel 7 Versicherter Bereich Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen des Versicherungsnehmers, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versiche rungsschein bezeichneten selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit stehen (z.B. Betriebsunterbrechungs- oder Betriebshaftpflichtversicherung), die der Versicherungsnehmer oder eine im Versicherungs- schein genannte Person im Hinblick auf eine mögliche Ein- schränkung seiner beruflichen Tätigkeit abgeschlossen hat (z.B. Berufsunfähigkeits- oder Krankentagegeldversicherung). Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen für zulassungspflichtige oder mit einem Versicherungskennzeichen versehene Motorfahrzeu- ge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft (versicherbar über Spezial-Rechtsschutz mit / ohne SSR – mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblich genutzten Wasser- und Luftfahrzeugen), aus Rechtsschutzversicherungsverträgen mit der AUXILIA. Hinweis Versicherbar in Kombination mit Spezial-Rechtsschutz mit / ohne Spezial-Straf-Rechtsschutz und Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige. 92 Hilfsgeschäfte Geschäftskunden Vertrags-RS für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): Klausel 3 zu § 28 Abs. 3 ARB Versicherter Bereich Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen Geschäftskunden Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträumen und ihrer Einrichtungen stehen; sich auf den Kauf, Leasing, Wartung- und Reparaturverträge von ausschließlich selbst genutzten –Werkzeugen, –nicht zulassungspflichtigen Maschinen (auch Produktionsmaschinen), –Daten- und Informationsverarbeitungsanlagen und der dazu gehörigen Software beziehen den Einkauf folgender Dienstleistungen für das versicherte Unternehmen zum Gegenstand haben: –ausschließlich selbst genutzte Telekommunikationsdienstleistungen, –Werbedienstleistungen, –ordnungsgemäße Aktenentsorgung, –Catering, –Messe- und Eventmanagement. Der Versicherungsschutz umfasst auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen des Versicherungsnehmers, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorgenannten Verträgen stehen (z.B. Maschinen- oder Inhaltsversicherung). Einen umfangreicheren Versicherungsschutz für die gesamten Betriebsversicherungen bietet der Versicherungs-VertragsRechtsschutz. Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen für zulassungspflichtige oder mit einem Versicherungskennzeichen versehene Motorfahrzeu- ge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft (versicherbar über Spezial-Rechtsschutz mit / ohne SSR – mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblich genutzten Wasser- und Luftfahrzeugen), aus Rechtsschutzversicherungsverträgen mit der AUXILIA, aus Verträgen, die nicht bloße Hilfsgeschäfte zur eigentlichen Tätigkeit des Betriebes oder der Berufsausübung sind, in ursächlichem Zusammenhang mit Dienstleistungen, die ganz oder teilweise Bestandteil einer vom Versicherungs nehmer zu erbringenden Leistung sind (z.B. Subunternehmer- verträge). Hinweis Versicherbar in Kombination mit Spezial-Rechtsschutz mit / ohne Spezial-Straf-Rechtsschutz und Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige. 93 Kleinunternehmer Geschäftskunden Kleinunternehmer-Rechtsschutz Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): Klausel 6: Klausel zu §§ 24 Abs. 1, 25 Abs. 1, 25 a Abs. 1, 26 Abs. 1, § 27 Abs. 1, § 28 Abs. 5 ARB und § 2 Abs. 1 b Sonderbedingungen SSR Versicherte Bereiche Firmen-Bereich (ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit) Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person für ihre im Versicherungsschein genannte gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Gesamt-Brutto- umsatz von maximal 24.000,- € – bezogen auf das letzte Kalenderjahr. Für die versicherte Person besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen. Spezial-Straf-Rechtsschutz Versichert ist die versicherte Person in Ausübung ihrer im Versiche- rungsschein genannten gewerblichen, freiberuflichen oder sonsti- gen selbständigen Tätigkeit. Das Produkt kann auch als Absicherung für Risiken einer Existenzgründung genutzt werden. Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten Verwaltungs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine Zeugenbeistand Firmenstellungnahme Beistand im Verwaltungsrecht Besondere Hinweise Versicherbar in Kombination mit allen Produkten, die einen Firmen- oder Privat-Rechtsschutz enthalten Kein Versicherungsschutz für den Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer für gewerblich genutzte Objekte. Ausnahme: Arbeitszimmer in der ansonsten selbst bewohnten Wohnung (ist versichert, wenn der § 28 abgeschlossen ist) Bei Übersteigen des Gesamt-Bruttoumsatzes von 24.000,- € wandelt sich der Versicherungsschutz ab Eintritt dieses Umstan des in den § 28 mit SSR um. Der Versicherungsnehmer muss das geänderte Risiko spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang einer Aufforderung zur Dokumentierung und Beitragsberechnung beim Versicherer anzeigen. 94 Definition Gesamt-Bruttoumsatz Gesamt-Bruttoumsatz ist die Summe aller vereinbarten Erlöse inkl. Umsatzsteuer aus der versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit der versicherten Person pro Kalenderjahr. So ist beim Verkauf von Waren auf eigene Rechnung der volle Verkaufserlös unter Einschluss des Warenwertes ohne Rücksicht auf die Verdienstspanne, beim Verkauf von Waren auf fremde Rechnung die vereinnahmte Provision oder sonstige Vergütung ohne Berücksichtigung des sonstigen Warenwertes zugrunde zu legen. Rechtliches Konfliktpotential Sturz im Treppenhaus eines Kunden – Schadenersatzforderung gegenüber dem Hauseigentümer Unberechtigte Lohnforderungen des Angestellten Differenzen mit dem Finanzamt bezüglich der Betriebsausgaben sowie der Abschreibungen vor Gericht. weitere Inhaber Geschäftskunden Rechtsschutz für weitere Inhaber oder Geschäftsführer Versicherte Bereiche Rechtsschutzkombination aus Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz Privat-Bereich Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für den privaten Lebensbereich. Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit. Verkehrs-Bereich Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition: –als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene Motorfahrzeuge zu Lande, Wasser und in der Luft, –als Erwerber solcher Fahrzeuge, –als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges, –als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge, –bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr, –für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz der versicherten Person oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind. Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten Fahr zeugen zulässigerweise gezogen werden können. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge. Mitversichert gelten im Leistungsumfang des Verkehrsbereiches auch bei einer gewerblichen, freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit der versicherten Person sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition die auf die versicherte Person sowie der mitversicherten Personen zugelassenen PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger, sofern diese auch privat genutzt werden. Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland der versicherten Person sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition. Vorsorge-Rechtsschutz Spezial-Straf-Rechtsschutz (nur bei Variante 1) Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person sowie die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit. Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Familiendefinition Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungs bezogenes Entgelt erhalten, im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche- rungsnehmers leben und dort gemeldet sind. Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz: als Arbeitnehmer als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Steuer-Rechtsschutz Sozial-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung Zeugenbeistand (nur bei Variante 1) Beistand im Verwaltungsrecht (nur bei Variante 1) Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution Weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder Geschäftsreisen für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr 95 Geschäftskunden Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): Variante 1 – Umfang von JURPRIVAT: §§ 26, 29 ARB, Klausel 4 und 7, Sonderbedingungen SSR Variante 2 – Umfang Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Mieter und selbst nutzende Eigentümer: §§ 26, 29 ARB, Klausel 4 und 7 Geschäftskunden Rechtsschutz für weitere Inhaber oder Geschäftsführer Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für: über das Internet geschlossene Verträge die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens (z.B. Beleidigung) (nur bei Variante 1) Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz (nur bei Variante 1) europaweit im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt drohen Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mitversicherten Familienangehörigen Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechtsstreitigkeiten 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- € Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung), z.B. bei Trennung und Scheidung Motorfahrzeuge zu Wasser, in der Luft sowie Anhänger sind mitversichert Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen (5 Generationen) Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert Keine Selbstbeteiligung bei der fallabschließenden Erst beratung durch einen von der AUXILIA vermittelten Anwalt Spezielle beitragsfreie Einschlüsse Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der von der versicherten Person selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt Für angestellte Ärzte: Mitversicherung einer vorübergehenden Praxisvertretung und nebenberuflichen Notarzttätigkeit (nur bei Variante 1). PremiumService Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr 96 Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarif generation Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus. Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung Besonderer Hinweis: Versicherbar mit den JUR-Produkten und §§ 24 und 28 Rechtliches Konfliktpotential Privat-Rechtsschutz Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder andere Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen Berufs-Rechtsschutz Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn Schlechtes Arbeitszeugnis Höhe des Weihnachts- / Urlaubsgeldes oder verweigerter Urlaub Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt. Verkehrs-Rechtsschutz Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto Mängel beim Autokauf Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder vermeintliche Unfallflucht Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer Plötzliche Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter Mängel in der Wohnung oder eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung Lärmende Nachbarn Spezial-Straf-Rechtsschutz (nur bei Variante 1) Diebstahlvorwurf nach dem versehentlichen Passieren der Supermarktkasse Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung gegen den ehrenamtlichen Übungsleiter nach der Verletzung eines Kindes im Training Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines „Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum Vorsorge-Rechtsschutz Kündigung der bislang im Vertrag der Eltern mitversicherten, frisch verheirateten Tochter durch den Ausbildungsbetrieb Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung Mängel an der PC-Anlage des Kindes, die es sich nach Ab- schluss des Studiums für die gerade begonnene selbständige Tätigkeit gekauft hat Heilwesenberufe Inhalt Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe 98 Versicherbarkeit der Gesellschaftsformen 99 Produktübersicht 100 Beitragsübersicht 102 JURAMED 105 Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-Straf-Rechtsschutz 108 Spezial-Rechtsschutz 111 Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige 112 Verkehrs-Rechtsschutz / Fahrzeug-Rechtsschutz je Fahrzeug 114 Inkasso-Rechtsschutz (auch als Ergänzung möglich) 115 Spezial-Straf-Rechtsschutz (auch als Ergänzung möglich) Heilwesenberufe Hauptprodukte Ergänzungen 116 Rechtsschutz für Mieter und selbst nutzende Eigentümer 117 Rechtsschutz für Vermieter / Verpächter 118 Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz 119 Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen 120 Kleinunternehmer-Rechtsschutz 121 Rechtsschutz für weitere Inhaber oder Geschäftsführer 97 Heilwesenberufe Versicherbarkeit der Gesellschaftsformen Hinweise zur Versicherbarkeit der neuen medizinischen Versorgungsformen Hinweis: Krankenhäuser, Kliniken und Pflegeheime sind nur über den Tarif für Geschäftskunden versicherbar. Berufsausübungsgemeinschaft (bisher: Gemeinschaftspraxis) ist ein Zusammenschluss mehrerer Ärzte, die im Abrechnungsverhältnis zur Kassenärztlichen Vereinigung als eine wirtschaftliche Einheit betrachtet werden. Für die Absicherung des Berufs-Rechtsschutzes aller zusammengeschlossener Ärzte ist ein Rechtsschutzvertrag (J U R A M E D, Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-Straf-Rechtsschutz oder Spezial-Rechtsschutz) erforderlich. Die privaten Risiken weiterer Inhaber sind jeweils gesondert zu versichern. Ausnahme: Dies ist nicht erforderlich, wenn die Berufsausübungsgemeinschaft von zwei Ärzten geführt wird, die in ehelicher / eingetragener oder sonstiger Lebenspartnerschaft leben. Praxisgemeinschaft ist eine Kooperationsform von zwei oder mehreren Ärzten zur Ausübung der Tätigkeit in gemeinsamen Praxisräumen. Die Ärzte treten im Abrechnungsverhältnis zur Kassenärztlichen Vereinigung selbständig auf. Für jeden Arzt ist ein selbständiger Rechtsschutzvertrag (J U R A M E D, Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-StrafRechtsschutz oder Spezial-Rechtsschutz) abzuschließen. Ausnahme: Dies ist nicht erforderlich, wenn die Praxisgemeinschaft von zwei Ärzten geführt wird, die in ehelicher / eingetragener oder sonstiger Lebenspartnerschaft leben. Apparategemeinschaft Mehrere Ärzte nutzen gemeinschaftlich medizinische Geräte. Da jeder Arzt seine Leistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnet, muss jeder Arzt einen eigenen Rechtsschutzvertrag (J U R A M E D, Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-StrafRechtsschutz oder Spezial-Rechtsschutz) abschließen. Tritt die Apparategemeinschaft als eigenständige Rechtsperson als Erwerber der medizinischen Geräte auf und / oder als Arbeitgeber, ist für die Apparategemeinschaft ein gesonderter Rechtsschutzvertrag erforderlich. Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Das MVZ ist eine Einrichtung zur ambulanten, fachübergreifenden Krankenversorgung mit einem ärztlichen Leiter. Die Ärzte selbst können als Vertragsärzte oder Angestellte arbeiten. Versicherungsschutz ist für das MVZ bis max. 20 Beschäftigte über J U R A M E D, Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-Straf-Rechtsschutz oder Spezial-Rechtsschutz möglich. Ein ärztlicher Leiter ist damit im privaten Bereich versichert. Jeder weitere ärztliche Leiter kann für den privaten Bereich den Rechtsschutz für weitere Inhaber abschließen. Vertragsärzte müssen einen eigenständigen Rechtsschutzvertrag (J U R A M E D, Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-Straf-Rechtsschutz oder Spezial-Rechtsschutz) abschließen. 98 be r Ve Ve rm rp iet ac un ht g un / g ha In re ite we fte hä mi einu t /o n hn tern e I eh nk m as er so -R S In ka ss o Kl sc ge lfs Hi sic Ve r s es gr Re he ru ng f-R Sp ez ial -S t ra t e rg so Vo r W Ge ohn we en rb / eo bje k is ra x /P ma Fir r ke h Ve r f ru Be t iva Pr en S Heilwesenberufe Produktübersicht + J U R A M E D (§ § 28, 28 a, SSR) mit Vertrags-RS für die selbständige Tätigkeit S p e z i a l - R S m i t S S R (§ 28, SSR) mit Vertrags-RS für die selbständige Tätigkeit S p e z i a l - R S (§ 28) mit Vertrags-RS für die selbständige Tätigkeit Fi r m e n - / P r a x e n - R S (§ 24) Heilwesenberufe Ve r ke h r s - R S (§ 21) I n k a s s o - R S (Sonderbedingungen Inkasso-RS) S p e z i a l - S t r a f - R S (Sonderbedingungen SSR) = Zuwahl optional gegen Mehrbeitrag 99 Heilwesenberufe Beitragsübersicht Selbstbeteiligung 1.000 - 300 600 300 200 (Privatbereich: 300) Hauptprodukte JURAMED 0 Beschäftigte 407,-462,-578,- 662,bis 3 Beschäftigte 462,- 522,- 654,- 747,bis 6 Beschäftigte 579,- 682,- 854,- 972,bis 10 Beschäftigte 854,- 939,- 1.179,- 1.342,bis 15 Beschäftigte 1.321,- 1.462,- 1.838,- 2.092,bis 20 Beschäftigte 1.792,- 1.982,- 2.487,- 2.832,über 20 Beschäftigte Beiträge siehe Angebots- und Tarifsoftware / D irektionsanfrage Spezial-RS mit SSR 0 Beschäftigte 382,-414,-526,- 645,418,- 465,- 590,- 724, bis 3 Beschäftigte 617,- 686,- 868,- 1.068, bis 6 Beschäftigte 872,- 975,- 1.243,- 1.509, bis 10 Beschäftigte 1.332,- 1.478,- 1.912,- 2.336, bis 15 Beschäftigte bis 20 Beschäftigte 1.902,-2.122,-2.719,- 3.365, irektionsanfrage über 20 BeschäftigteBeiträge siehe Angebots- und Tarifsoftware / D Spezial-RS 0 Beschäftigte 319,-337,-442,- 554,342,- 375,- 491,- 617, bis 3 Beschäftigte 512,- 560,- 730,- 917, bis 6 Beschäftigte 742,- 808,- 1.059,- 1.309, bis 10 Beschäftigte 1.182,- 1.275,- 1.689,- 2.092, bis 15 Beschäftigte 1.742,- 1.886,- 2.437,- 3.058, bis 20 Beschäftigte irektionsanfrage über 20 BeschäftigteBeiträge siehe Angebots- und Tarifsoftware / D RS für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige 69,- 95,- 109, bis 3 Beschäftigte 135,- 192,- 224, bis 6 Beschäftigte 2,4 ‰ 2,8 ‰ 3,1 ‰ bis 10 Beschäftigte in ‰ der Jahresbruttolohnsumme / –gehaltssumme Mindestbeiträge198,-245,- 280,1,90 ‰ 2,30 ‰ 2,60 ‰ bis 20 Beschäftigte in ‰ der Jahresbruttolohnsumme / –gehaltssumme Mindestbeiträge278,-351,- 401,1,40 ‰ 1,70 ‰ 2,00 ‰ bis 50 Beschäftigte in ‰ der Jahresbruttolohnsumme / –gehaltssumme Mindestbeiträge527,-660,-765,1,30 ‰ 1,50 ‰ 1,70 ‰ bis 100 Beschäftigte in ‰ der Jahresbruttolohnsumme / –gehaltssumme Mindestbeiträge1.038,-1.298,-1.490, Verkehrs-RS / Fahrzeug-RS je Fahrzeuge 37,- 44,- 58, PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, PKW-Fahrschulfahrzeuge, Zugmaschinen, Traktoren, Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen sowie Anhänger 37,- 44,- 58, Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Sattelzugmaschinen, Fahrzeuge mit roten Kennzeichen sowie Anhänger 118,- 138,- 164,160,- 194,- 232, Omnibusse über 9 Sitze sowie Anhänger Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge, Wohnmobile mit Vermietung sowie Anhänger 232,- 278,- 324, Hinweis: Mengen- und Bestandsrabatte siehe Tarifbestimmungen Inkasso-RS (ohne SB) 333, bis 20 Beschäftigte 573, bis 50 Beschäftigte 861, bis 100 Beschäftigte Spezial-Straf-RS 177, 0 Beschäftigte 207, bis 3 Beschäftigte 292, bis 6 Beschäftigte 387, bis 10 Beschäftigte 467, bis 15 Beschäftigte 602, bis 20 Beschäftigte irektionsanfrage über 20 BeschäftigteBeiträge siehe Angebots- und Tarifsoftware / D 100 Heilwesenberufe Beitragsübersicht Selbstbeteiligung 1.000 – 300 600 300 200 (Privatbereich: 300) Ergänzungen (nicht für Verkehrs- / Inkasso- / Spezial-Straf-RS) RS für Mieter und selbst nutzende Eigentümer für eine Garage als Einzelrisiko 10,- 21,- 26, für unbebaute, nicht gewerblich genutzte Grundstücke je angefangene 2.500 qm 15,- 21,- 26, RS für Vermieter / Verpächter für eine Wohnung / Einfamilienhaus – je WE mit Jahresbruttomiete bis 12.000,- 109,- 152,- 181, – je WE mit Jahresbruttomiete über 12.000,- anteilig in % der Jahresbruttomiete 1,30 % 2,20 % 2,85 % 35,- 44,- 54, für eine Einliegerwohnung im ansonsten selbst bewohnten Einfamilienhaus 10,- 21,- 26, für eine Garage als Einzelrisiko für gewerblich genutzte Objektein % der Jahresbruttomiete / -pacht 3,00 % 3,45 % 5,40 % Mindestbeiträge 100,- 135,- 167,15,- 21,- 26, für nicht gewerblich genutzte, unbebaute Grundstücke je angefangene 2.500 qm Spezial-Straf-RS gleicher Preis wie Hauptprodukt s.o. Versicherungs-Vertrags-RS 102, bis 6 Beschäftigte 154, bis 20 Beschäftigte irektionsanfrage über 20 BeschäftigteBeiträge siehe Angebots- und Tarifsoftware / D Vertrags-RS für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen 109, bis 6 Beschäftigte 161, bis 20 Beschäftigte irektionsanfrage über 20 BeschäftigteBeiträge siehe Angebots- und Tarifsoftware / D Kleinunternehmer-RS bis 24.000,- Jahresbruttoumsatz 33,84,- Inkasso-RS für Kleinunternehmer (ohne SB) Inkasso-RS (ohne SB) gleicher Preis wie Hauptprodukt s.o. RS für weitere Inhaber / Geschäftsführer (Umfang JURPRIVAT)137,-202,-247, RS für weitere Inhaber / Geschäftsführer (Umfang PBV + Wohnen)127,-177,-217,- Abwahlmöglichkeiten Arbeits-RS als Arbeitgeber-10 % der Tarifprämie Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für privat selbst bewohnte sowie gewerblich selbst genutzte Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile im Inland-10 % der Tarifprämie Berechnungsschema Für die Anzahl der Beschäftigten zählen alle regelmäßig oder vorübergehend in der Praxis des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen. Inhaber der Praxis und mitarbeitende Familienangehörige (gemäß Familiendefinition) werden nicht mitgezählt. Bei der Berechnung der Beschäftigten wird bis einschließlich der Dezimalstelle 0,5 abgerundet; darüber wird auf volle Beschäftigte aufgerundet. 1 Vollzeitmitarbeiter= 1 Beschäftigter 2 Teilzeitmitarbeiter= 1 Beschäftigter 4 Auszubildende / geringfügig Beschäftigte / Saisonarbeiter / Heimarbeiter oder= 1 Beschäftigter Leiharbeiter (vom Versicherungsnehmer entliehen) Hinweise: Die Beiträge sind Jahresbeiträge in € und enthalten die gesetzliche Versicherungsteuer. Die unterjährigen Beiträge finden Sie auf den Anträgen oder im Vermittler-Rechner. Versicherbare Heilwesenberufe Ärzte, Zahnärzte, Alten- und Krankenpfleger, Krankenschwestern, Apotheker, Diplom-Psychologen, Psychiater, Hebammen, Entbindungshelfer, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Chirogymnasten, Logopäden, Masseure, Optiker, Hörgeräteakustiker, Therapeuten (wie z.B. Atem-, Ergo-, Psycho- oder Physiotherapeuten), Diätassistenten, Zahntechniker, Dentallabore, ambulante Pflegedienste, Notfallsanitäter sowie von Ärzten / Zahnärzten betriebene Tageskliniken. Voraussetzung ist die Niederlassung oder selbständige Tätigkeit in einem der genannten Heilwesenberufe. 101 Heilwesenberufe + Privat Beruf Verkehr Firma / Praxis Vorsorge Wohnen /Gewerbeobjekt Spezial-Straf-RS Regress Versicherungen Hilfsgeschäfte Heilwesenberufe JURAMED Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): §§ 28, 28 a ARB, Klauseln 2, 3, 4, 7, 8 und 9, Sonderbedingungen SSR Versicherte Bereiche Rechtsschutzkombination aus Spezial-Rechtsschutz Privat-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für den privaten Lebensbereich. Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit. Verkehrs-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition: –als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags- schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohn mobile ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, Traktoren, sowie Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft, –als Erwerber solcher Fahrzeuge, –als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges, –für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind, –als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge, –bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel. Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie im Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden. Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer bei angeordne ten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz (Dienstreise-Rechtsschutz). Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge. Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. 102 Kein Versicherungsschutz besteht für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für gewerblich genutzte Motorfahrzeuge bzgl. eines eigenen Geschäftsbetriebs. Firmen-Bereich (mit Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit) Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner / seinem im Versicherungsschein angegebenen Praxis / Heilwesenberuf und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen. Der Versicherungsschutz für den Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit gilt ab Gericht. Grundstücks- und Miet-Bereich –Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnun gen, Einfamilienhäuser im Inland des Versicherungsnehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition. –Versichert sind zusätzlich alle vom Versicherungsnehmer für seine im Versicherungsschein angegebene Praxen / gewerblich selbst genutzten Objekte im Inland unter den im Versiche- rungsschein angegebenen Anschriften mit einer Jahresbrutto- miete / -pacht bis insgesamt 300.000,- € (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile). Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet- / -pachtzahlung muss zusätz- lich versichert werden. Hinweis: Ist ein mitversicherter Familienangehöriger alleiniger Eigentümer und Verpächter der vom Versicherungsnehmer genutzten Praxen / gewerblich selbst genutzten Objekte, besteht für diesen Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Eigentümer der vermieteten Praxen / gewerblichen Immobilien. Vorsorge-Rechtsschutz Regress- / Abrechnungs-Rechtsschutz in Vorverfahren Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versi- cherungsnehmers als Arzt, Apotheker oder als Angehöriger eines sonstigen Heilwesenberufes für das Vorverfahren vor dem Sozial- gericht in Regress- / Abrechnungsverfahren gegenüber den zuständigen Gremien der Kassenärztlichen Vereinigung und der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherungsschutz besteht für folgende Fälle Regresse wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise und / oder unwirtschaftlicher Behandlungsweise Regresse in Abrechnungsverfahren von Apothekern (aut idem) Regresse bei sonstigen Heilberufen wegen der Erstattung von Kosten für die Erbringung von Heilmitteln Besonderheit: Kostenübernahme je Rechtsschutzfall bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,- €. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht. Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen Spezial-Straf-Rechtsschutz –Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seinen im Versicherungsschein angegebenen Praxen / Heilwesenberufen und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruf lichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. –Versichert ist im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit der Versicherungsnehmer sowie die Familienange hörigen gemäß Familiendefinition. Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Familiendefinition Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stief kinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche- rungsnehmers leben und dort gemeldet sind. Hinweis: Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine natürliche Person zu benennen, für die und deren Familienangehörige gemäß Familiendefinition als Privatpersonen Rechtsschutz besteht. Diese Person muss als bezugsberechtigte Person im Versicherungsschein genannt sein. Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirtschaft lichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (für die Bereiche: Verkehr, Privat, Firma, Versicherungsverträge, Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen) Steuer-Rechtsschutz Sozial-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz für den privaten Bereich Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine Zeugenbeistand Firmenstellungnahme Beistand im Verwaltungsrecht Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution Weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder Geschäftsreisen für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für: über das Internet geschlossene Verträge die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens (z.B. Beleidigung) Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz europaweit im privaten, ehrenamtlichen und geschäftlichen Bereich sowie für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit ab Gericht Regress- / Abrechnungs-Rechtsschutz in Vorverfahren Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilien häuser im Inland versichert Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Wider- spruchsverfahren im privaten und gewerblichen Bereich vor deutschen Behörden Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt drohen Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mitversicherten Familienangehörigen Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechtsstreitigkeiten 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- € Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im geschäftlichen (= Wirtschaftsmediation) und privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung) Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind mitversichert – mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachen- recht bei gewerblicher Nutzung Dienstreise-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für Arbeit- nehmer bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen (5 Generationen) Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert 103 Heilwesenberufe Heilwesenberufe JURAMED Heilwesenberufe JURAMED Spezielle beitragsfreie Einschlüsse Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung und -zusatzversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung) PremiumService Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs- gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus. Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung Rechtliches Konfliktpotential Privat-Bereich Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder anderen Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen Berufs-Bereich (in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit) Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn Schlechtes Arbeitszeugnis Höhe des Weihnachts- / Urlaubsgeldes oder verweigerter Urlaub Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt. 104 Verkehrs-Bereich Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto Mängel bei Autokauf und Reparatur Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder vermeintliche Unfallflucht Firmen-Bereich (mit Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit) Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten Arbeitnehmers Streitigkeit mit dem Privatpatient wegen der Honorarrechnung Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer Grundstücks- und Mietbereich Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung für das privat oder gewerblich gemietete selbst genutzte Objekt Kündigung / Eigenbedarfskündigung des Vermieters oder Mängel in den gemieteten selbst genutzten Objekten Lärmbelästigung durch Nachbarn Vorsorge-Rechtsschutz Kündigung des frisch verheirateten Kindes durch den Ausbildungsbetrieb Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung oder eines vermieteten Geschäftslokals Der bisher mitversicherte angestellte Ehepartner macht sich selbständig Regress- / Abrechnungs-Rechtsschutz in Vorverfahren Regresse wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise und / oder unwirtschaftlicher Behandlungsweise Regresse in Abrechnungsverfahren von Apothekern (aut idem) Regresse bei sonstigen Heilberufen wegen der Erstattung von Kosten für die Erbringung von Heilmitteln Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz Streitigkeiten mit Betriebshaftpflichtversicherung Betriebsunterbrechungsversicherung oder anderen gewerblichen Versicherungen Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen Mängel an dem neu erworbenen selbst genutzten medizinischen Gerät Streitigkeiten aus der Renovierung der Praxis / Apotheke Ausfall der gemieteten selbst genutzten Telefonanlage Streitigkeiten mit dem Catering- oder Eventmanagement nach einer Betriebsveranstaltung Spezial-Straf-Rechtsschutz Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines „Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum Betrugsvorwurf zum Nachteil einer gesetzlichen Kranken- versicherung Verteidigung nach Vorwurf schwerer Körperverletzung wegen angeblicher Falschbehandlung Vermeintliche fahrlässige Körperverletzung, weil der ehren amtliche Übungsleiter nicht ausreichend auf seine Schützlinge aufgepasst haben soll + Privat Beruf Verkehr Firma / Praxis Vorsorge Wohnen /Gewerbeobjekt Spezial-Straf-RS Heilwesenberufe Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-Straf-Rechtsschutz Versicherte Bereiche Rechtsschutzkombination aus: Spezial-Rechtsschutz Privat-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für den privaten Lebensbereich. Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit. Verkehrs-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition: –als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags- schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohn mobile ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, Traktoren, sowie Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft, –als Erwerber solcher Fahrzeuge, –als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges, –für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind, –als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge, –bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel. Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie im Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden. Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer bei angeordne ten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz (Dienstreise-Rechtsschutz). Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge. Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Kein Versicherungsschutz besteht für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für gewerblich genutzte Motorfahr zeuge bzgl. eines eigenen Geschäftsbetriebs. Firmen-Bereich (mit Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit) Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner / seinem im Versicherungsschein angegebenen Praxis / Heilwe senberuf und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen. Der Versicherungsschutz für den Vertrags-Rechtsschutz für die selbstständige Tätigkeit gilt ab Gericht. Grundstücks- und Miet-Bereich – Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnun- gen, Einfamilienhäuser im Inland des Versicherungsnehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition. –Versichert sind zusätzlich alle vom Versicherungsnehmer für seine im Versicherungsschein angegebene Praxen / gewerblich selbst genutzten Objekte im Inland unter den im Versiche- rungsschein angegebenen Anschriften mit einer Jahresbrutto- miete / -pacht bis insgesamt 300.000,- € (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile). Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet- / -pachtzahlung muss zusätz- lich versichert werden. Hinweis: ist ein mitversicherter Familienangehöriger alleiniger Eigentümer und Verpächter der vom Versicherungsnehmer genutzten Praxen / gewerblich selbst genutzten Objekte, besteht für diesen Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Eigentümer der vermieteten Praxen / gewerblichen Immobilie. Vorsorge-Rechtsschutz Spezial-Straf-Rechtsschutz –Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seinen im Versicherungsschein angegebenen Praxen / Heilwesenberufe und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruf lichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. – Versichert ist im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehöri- gen gemäß Familiendefinition. Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Familiendefinition Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche- rungsnehmers leben und dort gemeldet sind. 105 Heilwesenberufe Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): § 28 ARB, Klausel 4, 7, 8 und 9, Sonderbedingungen SSR Heilwesenberufe Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-Straf-Rechtsschutz Hinweis: Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine natürliche Person zu benennen, für die und deren Familienangehörige gemäß Familiendefinition als Privatpersonen Rechtsschutz besteht. Diese Person muss als bezugsberechtigte Person im Versicherungsschein genannt sein. Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirtschaft lichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (für die Bereiche: Verkehr, Privat und Firma) Steuer-Rechtsschutz Sozial-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz für den privaten Bereich Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine Zeugenbeistand Firmenstellungnahme Beistand im Verwaltungsrecht Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution Weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder Geschäftsreisen für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für über das Internet geschlossene Verträge die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungs- ansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens (z.B. Beleidigung) Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz europaweit im privaten, ehrenamtlichen und geschäftlichen Bereich sowie für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl Vertrags-Rechtsschutz für die selbstständige Tätigkeit ab Gericht Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilien häuser im Inland versichert 106 Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Wider- spruchsverfahren im privaten und gewerblichen Bereich vor deutschen Behörden Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Ein spruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundes- amt drohen Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mitversicher- ten Familienangehörigen Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechtsstreitigkeiten 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- € Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienst- recht und in allen versicherten Rechtsgebieten MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im geschäftlichen (=Wirtschaftsmediation) und privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung) Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind mitversichert - mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblicher Nutzung Dienstreise-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für Arbeit nehmer bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen (5 Generationen) Update-Garantie - zukünftige beitragsneutrale Leistungsverbesse rungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert Spezielle beitragsfreie Einschlüsse Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung und -zusatzversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung) Premium Service Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs- gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration Heilwesenberufe Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-Straf-Rechtsschutz Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung Rechtliches Konfliktpotential Privat-Bereich Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder anderen Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen Berufs-Bereich (in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit) Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn Schlechtes Arbeitszeugnis Höhe des Weihnachts-/Urlaubsgeldes oder verweigerter Urlaub Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt. Verkehrs-Bereich Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto Mängel bei Autokauf und Reparatur Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder vermeintliche Unfallflucht Firmen-Bereich (mit Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit) Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten Arbeitnehmers Streitigkeit mit dem Privatpatient wegen der Honorarrechnung Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer Grundstücks- und Mietbereich Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung für das privat oder gewerblich gemietete selbst genutzte Objekt Kündigung / Eigenbedarfskündigung des Vermieters oder Mängel in den gemieteten selbst genutzten Objekten Lärmbelästigung durch Nachbarn Vorsorge-Rechtsschutz Kündigung des frisch verheirateten Kindes durch den Ausbildungsbetrieb Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung oder eines vermieteten Geschäftslokals Der bisher mitversicherte angestellte Ehepartner macht sich selbständig Spezial-Straf-Rechtsschutz Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines „Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum Betrugsvorwurf zum Nachteil einer gesetzlichen Krankenversicherung Verteidigung nach Vorwurf schwerer Körperverletzung wegen angeblicher Falschbehandlung Vermeintliche fahrlässige Körperverletzung, weil der ehren amtliche Übungsleiter nicht ausreichend auf seine Schützlinge aufgepasst haben soll Heilwesenberufe Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus. 107 + Privat Beruf Verkehr Firma / Praxis Vorsorge Wohnen /Gewerbeobjekt Heilwesenberufe Spezial-Rechtsschutz Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): § 28 ARB, Klausel 4, 7, 8 und 9 Versicherte Bereiche Rechtsschutzkombination aus: Spezial-Rechtsschutz Privat-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für den privaten Lebensbereich. Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit. Verkehrs-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition: –als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags- schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohn mobile ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, Traktoren, sowie Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft, –als Erwerber solcher Fahrzeuge, –als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges, –für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind, –als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge, –bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel. Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie im Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden. Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer bei angeordne ten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz (Dienstreise-Rechtsschutz). Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge. Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. 108 Kein Versicherungsschutz besteht für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für gewerblich genutzte Motorfahr zeuge bzgl. eines eigenen Geschäftsbetriebs. Firmen-Bereich (mit Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit) Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner / seinem im Versicherungsschein angegebenen Praxis / Heilwesenberuf und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen. Der Versicherungsschutz für den Vertrags-Rechtsschutz für die selbstständige Tätigkeit gilt ab Gericht. Grundstücks- und Miet-Bereich – Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnun- gen, Einfamilienhäuser im Inland des Versicherungsnehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition. –Versichert sind zusätzlich alle vom Versicherungsnehmer für seine im Versicherungsschein angegebene Praxen / gewerblich selbst genutzten Objekte im Inland unter den im Versiche- rungsschein angegebenen Anschriften mit einer Jahresbrutto- miete / -pacht bis insgesamt 300.000,- € (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile). Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet- / -pachtzahlung muss zusätz- lich versichert werden. Hinweis: ist ein mitversicherter Familienangehöriger alleiniger Eigentümer und Verpächter der vom Versicherungsnehmer genutzten Praxen / gewerblich selbst genutzten Objekte, besteht für diesen Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Eigentümer der vermieteten Praxen / gewerblichen Immobilie. Vorsorge-Rechtsschutz Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Familiendefinition Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungs bezogenes Entgelt erhalten, im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche- rungsnehmers leben und dort gemeldet sind. Hinweis: Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine natürliche Person zu benennen, für die und deren Familienangehörige gemäß Familiendefinition als Privatpersonen Rechtsschutz besteht. Diese Person muss als bezugsberechtigte Person im Versicherungsschein genannt sein. Heilwesenberufe Spezial-Rechtsschutz Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution Weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder Geschäftsreisen für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für über das Internet geschlossene Verträge die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungs- ansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zah- lungsmittelmissbrauch Vertrags-Rechtsschutz für die selbstständige Tätigkeit ab Gericht Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilien häuser im Inland versichert Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Wider- spruchsverfahren im privaten und gewerblichen Bereich vor deutschen Behörden Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundes- amt drohen Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mitversicher- ten Familienangehörigen Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechtsstreitigkeiten 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- € Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienst- recht und in allen versicherten Rechtsgebieten MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im geschäftlichen (=Wirtschaftsmediation) und privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung) Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind mitversichert - mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblicher Nutzung Dienstreise-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für Arbeit nehmer bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen (5 Generationen) Update-Garantie - zukünftige beitragsneutrale Leistungsverbesse rungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert Spezielle beitragsfreie Einschlüsse Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung und -zusatzversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung) Premium Service Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs- gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus. Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung 109 Heilwesenberufe Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirtschaft lichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (für die Bereiche: Verkehr, Privat und Firma) Steuer-Rechtsschutz Sozial-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz für den privaten Bereich Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine Heilwesenberufe Spezial-Rechtsschutz Rechtliches Konfliktpotential Privat-Bereich Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder anderen Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen Berufs-Bereich (in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit) Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn Schlechtes Arbeitszeugnis Höhe des Weihnachts- / Urlaubsgeldes oder verweigerter Urlaub Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt. Verkehrs-Bereich Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto Mängel bei Autokauf und Reparatur Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder vermeintliche Unfallflucht Firmen-Bereich (mit Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit) Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten Arbeitnehmers Streitigkeit mit dem Privatpatient wegen der Honorarrechnung Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer Grundstücks- und Mietbereich Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung für das privat oder gewerblich gemietete selbst genutzte Objekt Kündigung / Eigenbedarfskündigung des Vermieters oder Mängel in den gemieteten selbst genutzten Objekten Lärmbelästigung durch Nachbarn Vorsorge-Rechtsschutz Kündigung des frisch verheirateten Kindes durch den Ausbildungsbetrieb Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung oder eines vermieteten Geschäftslokals Der bisher mitversicherte angestellte Ehepartner macht sich selbständig 110 Firma / Praxis Heilwesenberufe Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): § 24 ARB, Klausel 7 Versicherter Bereich Rechtsschutz für den Firmen-Bereich (ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit) Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versich- rungsschein angegebenen Betriebsart und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versi- cherungsnehmer. Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen. PremiumService Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgenera- tion Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus. Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie. Rechtliches Konfliktpotential Firmen-Bereich (ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit) Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten Arbeitnehmers Zerstörung der Büroeinrichtung durch einen auf frischer Tat ertappeten Einbrecher Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer Heilwesenberufe Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten Verwaltungs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Wider spruchsverfahren im gewerblichen Bereich vor deutschen Behörden 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert 111 Verkehr Heilwesenberufe Verkehrs-Rechtsschutz / Fahrzeug-Rechtsschutz Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): Verkehrs-Rechtsschutz: § 21 Abs. 1, 4, 6, 7a) und b), 8 - 9 ARB, Klausel 7 Fahrzeug-Rechtsschutz: § 21 Abs. 3, 4, 7a) und b), 8 und 10 ARB, Klausel 7 Versicherte Bereiche Verkehrs-Rechtsschutz oder Fahrzeug-Rechtsschutz Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Hilfestellungen zur Produktauswahl Jedes einzelne Fahrzeug muss entsprechend der Fahrzeugart beitragspflichtig versichert werden. Ausschlaggebend für die Produktauswahl ist, auf wen die Fahrzeuge zugelassen sind: auf den Versicherungsnehmer: Verkehrs-Rechtsschutz auf die Familienangehörigen: Fahrzeug-Rechtsschutz (das / die Kennzeichen muss / müssen angegeben werden) weder auf den Versicherungsnehmer, noch auf die Familienan- gehörigen: Fahrzeug-Rechtsschutz (das / die Kennzeichen muss / müssen angegeben werden) Versichert im Verkehrs-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsschluss und während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge. Die Anzahl der Motorfahrzeuge und die Fahrzeugart sind anzugeben. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge als Erwerber solcher Fahrzeuge als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges. Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel (z.B. Fahrrad, Bus, Bahn, Skateboard, Ski) und als Fußgänger Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können. Für Kfz- und Nutzfahrzeug-Händler besteht kein Rechtsschutz bezüglich des gewerblichen Kaufs / Verkaufs von Fahrzeugen. Rechtsschutz besteht dagegen für den nicht nur vorübergehenden Erwerb zur Eigennutzung. Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine Person zu benennen, für die als Fahrer fremder Fahrzeuge Rechtsschutz besteht. 112 Versichert im Fahrzeug-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer oder die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition als Eigentümer oder Halter nur für die im Versicherungsschein genannten Fahrzeuge. Die Fahrzeugart und das Kennzeichen sind für jedes Fahrzeug anzugeben. Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel (z.B. Fahrrad, Bus, Bahn, Skateboard, Ski) und als Fußgänger. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge. Für Kfz- und Nutzfahrzeug-Händler besteht kein Rechtsschutz bezüglich des gewerblichen Kaufs / Verkaufs von Fahrzeugen. Rechtsschutz besteht dagegen für den nicht nur vorübergehenden Erwerb zur Eigennutzung. Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine Person zu benennen, für die als Fahrer fremder Fahrzeuge Rechtsschutz besteht. Familiendefinition Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeit punkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche- rungsnehmers leben und dort gemeldet sind. Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Heilwesenberufe Verkehrs-Rechtsschutz / Fahrzeug-Rechtsschutz Produkt-Highlights keine Wartezeiten Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution Weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung und Geschäftsreisen für Work & Travel, Schüleraustausch und Au-Pair-Aufenthalte für Auslandsstudium bis 1 Jahr Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundes- amt drohen 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Wohnwagen und Anhänger sind ohne Mehrbeitrag mitversichert Mediation ohne Selbstbeteiligung in allen versicherten Rechtsgebieten Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungsver besserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert Heilwesenberufe Premium Service Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus. Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung Rechtliches Konfliktpotential Verkehrs und Fahrzeug-Bereich Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto Mängel bei Autokauf und Reparatur Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder vermeintliche Unfallflucht 113 Inkasso Heilwesenberufe Inkasso-Rechtsschutz Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): Sonderbedingungen für den Inkasso-Rechtsschutz Versicherter Bereich Inkasso-Rechtsschutz Inkasso-Rechtsschutz ist ein professionelles Forderungsmanagement durch einen von der AUXILIA benannten Inkasso-Dienstleister für vertragliche Forderungen. Versichert ist der im Versicherungsschein genannte Versicherungsnehmer als Inhaber der Forderung aus seiner gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit. Was ist versichert? Inkassokosten für die außergerichtliche Beitreibung Kostenübernahme für das gerichtliche Mahnverfahren und die Auslagen für bis zu drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Bonitätsauskunft über Privatpersonen vor Annahme eines Auftrages / Mandates ab einer Rechnungshöhe von 3.000,- € Adressermittlung säumiger Kunden Voraussetzungen für den Versicherungsschutz Forderungen müssen offen, fällig, zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkasso- Dienstleisters unstreitig und weder gerichtlich an- oder rechts- hängig noch tituliert sein in Deutschland entstanden und beizutreiben sein. Die ungeteilte Forderung darf höchstens 25.000,- € betragen. Es können keine aufrechenbare Gegenforderungen geltend gemacht werden. Der Schuldner muss in Verzug (§ 286 BGB) sein. Highlights keine Selbstbeteiligung, keine Begrenzung der Stückzahl, keine Mindesthöhe der Forderung umfasst auch vorvertragliche Forderungen, die max. 12 Monate vor Vertragsbeginn des Inkasso-Rechtsschutzes fällig waren und ab Vertragsbeginn übergeben werden keine Erfolgsprovision, keine Bearbeitungsgebühr oder Fallpauschale kostenlose Online-Akte hohe Erfolgsquote und somit schnelle Reduzierung der Außenstände Gewinn an Zeit und Einsparung interner Kosten durch weniger Verwaltungsarbeit freie Entscheidung, welche und wie viele Forderungen zur Beitrei bung eingereicht werden 114 Kein Versicherungsschutz besteht z.B., wenn der Schuldner sich nicht in Verzug befand (Fehler in der Mahnbe- arbeitung des Versicherungsnehmers) die Forderung bei Übergabe an den Inkasso-Dienstleister vom Schuldner bereits bezahlt (Fehler in der Buchhaltung des Versiche rungsnehmers), bestritten oder bereits das gerichtliche Mahnver fahren eingeleitet wurde der Versicherungsnehmer die Beitreibung aktiv abbricht (dazu ist er jederzeit berechtigt), so dass der Inkasso-Dienstleister die Verzugskosten nicht beim Schuldner realisieren kann Forderungen aus Wett- oder Glücksspielen eingereicht werden. Versicherbare Berufsgruppen Alle Unternehmen / Betriebe und Freiberufler. Ausnahme: Unternehmen / Betriebe, die kraft Gesetzes Mitglied der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) sind. Hinweise zum Ablauf Der Versicherungsnehmer erhält nach der Policierung von dem Inkasso-Dienstleister ein Begrüßungsschreiben mit allen notwendigen Informationen zum Ablauf und zur Durchführung. Mögliche Inkasso-Fälle Der Privatpatient reagiert nicht auf die Rechnung für seine ärztliche Behandlung Der Eigenanteil der IGeL-Leistungen wird von dem Patienten nicht an den Arzt überwiesen Die Rechnung für die von der Apotheke versandten Medikamente werden vom Patienten nicht bezahlt Spezial-Straf-RS Heilwesenberufe Spezial-Straf-Rechtsschutz Versicherter Bereich Spezial-Straf-Rechtsschutz Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seinen im Versicherungsschein angegebenen Praxen / Heilwesenberufe und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruf lichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Versichert ist im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehö- rigen gemäß Familiendefinition Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie. Erläuterung Die Leistungen des Spezial-Straf-Rechtsschutzes gehen deutlich über die des normalen Straf-Rechtsschutzes hinaus, weil z.B. mit spezialisierten Rechtsanwälten Honorarvereinbarungen getroffen werden können auch für den Vorwurf von Vorsatzdelikten Rechtsschutz besteht (solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt) eigene Gutachter im Strafverfahren beauftragt werden können. Familiendefinition Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungs bezogenes Entgelt erhalten, im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche rungsnehmers leben und dort gemeldet sind. Versicherte Leistungsarten Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Zeugenbeistand Firmenstellungnahme Beistand im Verwaltungsrecht Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme Strafkaution mit unbegrenzter Versicherungssumme Versicherungsschutz beim Vorwurf von Vergehen und auch Verbrechen keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl Versicherungsschutz auch für die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Verwaltungsrechts, wenn diese die Verteidigung im eingeleiteten Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren unterstützt (Beistand im Verwaltungsrecht) Notwendigkeit Hohes Gefahrenpotential durch Umwelt-, Betriebsstätten-, Produkt- und Hygiene-Risiken Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung reicht aus - Straf verfolgungsbehörden müssen umgehend jedem Vorwurf nach gehen Häufig sehr langwierige und anstrengende Gerichts- und Ermittlungsverfahren Enorme Imageschäden dürfen nicht unterschätzt werden Existenzbedrohung durch laufende Ermittlungsverfahren Vorteile Unterstützung einer frühzeitigen und endgültigen Beendi gung von Strafverfahren finanzielle Mittel um: spezialisierte Rechtsanwälte mit der umfassenden Verteidi- gung zu beauftragen den Strafvorwurf von Vorsatzdelikten einzuschließen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt gutachterliche Stellungnahmen zu finanzieren, die nicht erst durch ein Gericht, sondern bereits im Vorfeld von der Verteidi gung veranlasst worden sind Besondere Hinweise Versicherbar nur in Kombination mit §§ 24 und 28 AUXILIA ARB/2016 Rechtliches Konfliktpotential Spezial-Straf-Rechtsschutz Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines „Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum Betrugsvorwurf zum Nachteil einer gesetzlichen Krankenversicherung Verteidigung nach Vorwurf schwerer Körperverletzung wegen angeblicher Falschbehandlung Vermeintliche fahrlässige Körperverletzung, weil der ehren amtliche Übungsleiter nicht ausreichend auf seine Schützlinge aufgepasst haben soll Weitere Informationen und Schadenbespiele, siehe Erläuterungen auf den Seiten 27 ff. 115 Heilwesenberufe Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): Sonderbedingungen SSR und Klausel 7 Wohnen Heilwesenberufe Rechtsschutz für Mieter und selbst nutzende Eigentümer Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): § 29 ARB, Klausel 7 Versicherter Bereich Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer für alle im Inland gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilien- häuser Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Möglicher Personenkreis für den Versicherungsschutz Eigentümer Mieter Pächter Nutzungsberechtigter Versicherte Leistungsarten Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Steuer-Rechtsschutz vor Gericht Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme, auch für die Strafkaution Alle im Inland gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser zu einem Jahresbeitrag unentgeltlich überlassene Wohneinheiten mitversichert alle im Inland selbst genutzten / gemieteten Garagen mitversichert Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt. 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mediation ohne Selbstbeteiligung in allen versicherten Rechtsgebieten Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungsverbesse rungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert Besondere Hinweise Versicherbar nur in Kombination mit Produkten, die den Privat- Rechtsschutz enthalten Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht versicherbar Rechtliches Konfliktpotential Plötzliche Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter Mängel in der Wohnung oder eine fehlerhafte Nebenkosten- abrechnung Lärmende Nachbarn 116 Vermietung / Verpachtung Heilwesenberufe Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): § 29 ARB, Klausel 7 Versicherte Bereiche Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter von Gebäuden, Wohnungen, Garagen, Grundstücke oder Gewerbeobjekte im Inland Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Möglicher Personenkreis für den Versicherungsschutz Vermieter Verpächter Versicherte Leistungsarten Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Steuer-Rechtsschutz vor Gericht Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Heilwesenberufe Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme auch für die Strafkaution Alle zum vermieteten Objekt gehörenden Garagen mitversichert 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mediation ohne Selbstbeteiligung in allen versicherten Rechtsgebieten Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungsverbesse rungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert Besondere Hinweise Versicherbar nur in Kombination mit Produkten, die den Privat- Rechtsschutz enthalten alle Einheiten eines Objektes des Vermieters / Verpächters müssen versichert werden. Beitragspflicht besteht auch für vom Eigentümer selbst bewohnte Wohn- oder selbst genutzte gewerbliche Einheiten und vermietete Wohn- oder gewerblich vermietete / verpachtete Einheiten Separate Absicherung einzeln vermieteter Garagen erforderlich Maximal 5 vermietete Wohneinheiten versicherbar Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht versicherbar Rechtliches Konfliktpotential Nicht erfolgte Räumung der Wohnung nach ordnungsgemäßer Kündigung Angebliche Mängel in der Wohnung oder eine angeblich fehlerhafte Nebenkostenabrechnung Falsch festgesetzte Grundsteuer – Klage vor Finanzgericht notwendig 117 Versicherungen Heilwesenberufe Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): § 28 a ARB und Klausel 7 Versicherter Bereich Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungs verträgen des Versicherungsnehmers, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versiche rungsschein bezeichneten selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit stehen (z.B. Betriebsunterbrechungs- oder Betriebshaftpflichtversicherung). die der Versicherungsnehmer oder eine im Versicherungs- schein genannte Person im Hinblick auf eine mögliche Einschränkung seiner beruflichen Tätigkeit abgeschlossen hat (z.B. Berufsunfähigkeits- oder Krankentagegeldversicherung). Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen für zulassungspflichtige oder mit einem Versicherungskennzeichen versehene Motorfahrzeu- ge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft (versicherbar über Spezial-Rechtsschutz mit / ohne SSR – mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblich genutzten Wasser- und Luftfahrzeugen) aus Rechtsschutzversicherungsverträgen mit der AUXILIA. Hinweis Versicherbar in Kombination mit Spezial-Rechtsschutz mit / ohne Spezial-Straf-Rechtsschutz und Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige 118 Hilfsgeschäfte Heilwesenberufe Vertrags-RS für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): Klausel 3 zu § 28 Abs. 3 ARB Versicherter Bereich Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen Heilwesenberufe Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträumen und ihrer Einrichtungen stehen; sich auf den Kauf, Leasing, Wartung- und Reparaturverträge von ausschließlich selbst genutzten –Werkzeugen, –nicht zulassungspflichtigen Maschinen (auch Produktionsmaschinen), –Daten- und Informationsverarbeitungsanlagen und der dazu gehörigen Software beziehen; den Einkauf folgender Dienstleistungen für das versicherte Unternehmen zum Gegenstand haben: –ausschließlich selbst genutzte Telekommunikationsdienstleistungen, –Werbedienstleistungen, –ordnungsgemäße Aktenentsorgung, –Catering, –Messe- und Eventmanagement. Der Versicherungsschutz umfasst auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen des Versi- cherungsnehmers, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorgenannten Verträgen stehen (z.B. Maschinen- oder Inhaltsversicherung). Einen umfangreicheren Versicherungs- schutz für die gesamten Betriebsversicherungen bietet der Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz. Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen für zulassungspflichtige oder mit einem Versicherungskennzeichen versehene Motorfahrzeu- ge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft (versicherbar über Spezial-Rechtsschutz mit / ohne SSR – mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblich genutzten Wasser- und Luftfahrzeugen) aus Rechtsschutzversicherungsverträgen mit der AUXILIA aus Verträgen, die nicht bloße Hilfsgeschäfte zur eigentlichen Tätigkeit des Betriebes oder der Berufsausübung sind im ursächlichen Zusammenhang mit Dienstleistungen, die ganz oder teilweise Bestandteil einer vom Versicherungs- nehmer zu erbringenden Leistung sind (z.B. Subunternehmer- verträge). Hinweis Versicherbar in Kombination mit Spezial-Rechtsschutz mit / ohne Spezial-Straf-Rechtsschutz und Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige. 119 Kleinunternehmer Heilwesenberufe Kleinunternehmer-Rechtsschutz Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): Klausel 6: Klausel zu §§ 24 Abs. 1, 25 Abs. 1, 25 a Abs. 1, 26 Abs. 1, § 27 Abs. 1, § 28 Abs. 5 ARB und § 2 Abs. 1 b Sonderbedingungen SSR Versicherte Bereiche Firmen-Bereich (ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit) Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person für ihre im Versicherungsschein genannte gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Gesamt Bruttoumsatz von maximal 24.000,- € – bezogen auf das letzte Kalenderjahr. Für die versicherte Person besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen. Spezial-Straf-Rechtsschutz Versichert ist die versicherte Person in Ausübung ihrer im Versi- cherungsschein genannten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit. Das Produkt kann auch als Absicherung für Risiken einer Existenzgründung genutzt werden. Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten Verwaltungs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine Zeugenbeistand Firmenstellungnahme Beistand im Verwaltungsrecht Besondere Hinweise Versicherbar in Kombination mit allen Produkten, die einen Firmen- oder Privat-Rechtsschutz enthalten Kein Versicherungsschutz für den Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer für gewerblich genutzte Objekte. Ausnahme: Arbeitszimmer in der ansonsten selbst bewohnten Wohnung (ist versichert, wenn der § 28 abgeschlossen ist) Bei Übersteigen des Gesamt-Bruttoumsatzes von 24.000,- € wandelt sich der Versicherungsschutz ab Eintritt dieses Umstan- des in den § 28 mit SSR um. Der Versicherungsnehmer muss das geänderte Risiko spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang einer Aufforderung zur Dokumentierung und Beitragsberechnung beim Versicherer anzeigen. 120 Definition Gesamt-Bruttoumsatz Gesamt-Bruttoumsatz ist die Summe aller vereinbarten Erlöse inkl. Umsatzsteuer aus der versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit der versicherten Person pro Kalenderjahr. So ist beim Verkauf von Waren auf eigene Rechnung der volle Verkaufserlös unter Einschluss des Warenwertes ohne Rücksicht auf die Verdienstspanne, beim Verkauf von Waren auf fremde Rechnung die vereinnahmte Provision oder sonstige Vergütung ohne Berücksichtigung des sonstigen Warenwertes zugrunde zu legen. Rechtliches Konfliktpotential Sturz im Treppenhaus eines Kunden - Schadenersatzforderung gegenüber dem Hauseigentümer Unberechtigte Lohnforderungen des Angestellten Differenzen mit dem Finanzamt bezüglich der Betriebsausgaben sowie der Abschreibungen vor Gericht weitere Inhaber Heilwesenberufe Rechtsschutz für weitere Inhaber oder Geschäftsführer Versicherte Bereiche Rechtsschutzkombination aus Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz Privat-Bereich Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für den privaten Lebensbereich. Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit. Verkehrs-Bereich Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition: –als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene Motorfahrzeuge zu Lande, Wasser und in der Luft, –als Erwerber solcher Fahrzeuge, –als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges, –als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge, –bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr, –für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz der versicherten Person oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind. Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge. Mitversichert gelten im Leistungsumfang des Verkehrsberei ches auch bei einer gewerblichen, freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit der versicherten Person sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition die auf die versicherte Person sowie der mitversicherten Personen zugelassenen PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger, sofern diese auch privat genutzt werden. Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnun gen, Einfamilienhäuser im Inland der versicherten Person sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition. Spezial-Straf-Rechtsschutz (nur bei Variante 1) Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person sowie die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit. Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Familiendefinition Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungs bezogenes Entgelt erhalten, im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche- rungsnehmers leben und dort gemeldet sind. Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz: als Arbeitnehmer als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Steuer-Rechtsschutz Sozial-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung Zeugenbeistand (nur bei Variante 1) Beistand im Verwaltungsrecht (nur bei Variante 1) Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution Weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder Geschäftsreisen für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit Vorsorge-Rechtsschutz 121 Heilwesenberufe Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): Variante 1 Umfang von JURPRIVAT: §§ 26, 29 ARB, Klausel 4 und 7, Sonderbedingungen SSR Variante 2 Umfang Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Mieter und selbst nutzende Eigentümer §§ 26, 29 ARB, Klausel 4 und 7 Heilwesenberufe Rechtsschutz für weitere Inhaber oder Geschäftsführer Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für: über das Internet geschlossene Verträge die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens (z.B. Beleidigung) (nur bei Variante 1) Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz (nur bei Variante 1) europaweit im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt drohen Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mitversicherten Familienangehörigen Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechtsstreitigkeiten 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- € Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung), z.B. bei Trennung und Scheidung Motorfahrzeuge zu Wasser, in der Luft sowie Anhänger sind mitversichert Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen (5 Generationen) Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert keine Selbstbeteiligung bei der fallabschließenden Erstberatung durch einen von der AUXILIA vermittelten Anwalt Spezielle beitragsfreie Einschlüsse Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der von der versicherten Person selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt Für angestellte Ärzte: Mitversicherung einer vorübergehenden Praxisvertretung und nebenberuflichen Notarzttätigkeit (nur bei Variante 1). PremiumService Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten 122 Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotar- kammer Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarif generation Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus. Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung Besonderer Hinweis: Versicherbar mit den JUR-Produkten und §§ 24 und 28 Rechtliches Konfliktpotential Privat-Rechtsschutz Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder andere Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen Berufs-Rechtsschutz Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn Schlechtes Arbeitszeugnis Höhe des Weihnachts- / Urlaubsgeldes oder verweigerter Urlaub Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt. Verkehrs-Rechtsschutz Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto Mängel beim Autokauf Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder vermeintliche Unfallflucht Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer Plötzliche Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter Mängel in der Wohnung oder eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung Lärmende Nachbarn Spezial-Straf-Rechtsschutz (nur bei Variante 1) Diebstahlvorwurf nach dem versehentlichen Passieren der Supermarktkasse Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung gegen den ehrenamtlichen Übungsleiter nach der Verletzung eines Kindes im Training Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines „Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum Vorsorge-Rechtsschutz Kündigung der bislang im Vertrag der Eltern mitversicherten, frisch verheirateten Tochter durch den Ausbildungsbetrieb Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung Mängel an der PC-Anlage des Kindes, die es sich nach Ab- schluss des Studiums für die gerade begonnene selbständige Tätigkeit gekauft hat Landwirte Inhalt Rechtsschutz für Landwirte 125Produktübersicht 126Beitragsübersicht Hauptprodukte 128JURAGRAR 131 Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz Ergänzungen 134 Spezial-Straf-Rechtsschutz für Firmen 135 Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter 137 Inkasso-Rechtsschutz für Kleinunternehmer 138 Rechtsschutz für weitere Inhaber oder Geschäftsführer Landwirte 136Kleinunternehmer-Rechtsschutz 123 124 Landwirte f t ial t ra et f-R tsb ien af -S bil ch S rie b mi einu t /o n hn tern e I eh nk m as er so -R S we ite re In ha be r Ve Ve rm rp iet ac un ht g un / g Kl ez mo Sp Im e rts r rg wi so nd ke h Vo r La Ve r ru iva Be Pr Landwirte Produktübersicht + J U R A G R A R (§ 27, SSR) L a n d w i r t s c h a f t s - u n d Ve r ke h r s - R S (§ 27) = Zuwahl optional gegen Mehrbeitrag 125 Landwirte Beitragsübersicht Selbstbeteiligung 1.000 – 300 600 300 200 (Privatbereich: 300) Hauptprodukte JURAGRAR bis 10 ha 202,- 232,- 289,- 339,bis 30 ha 236,- 272,- 339,- 397,bis 50 ha 297,- 342,- 427,- 502,bis 75 ha 372,- 415,- 535,- 629,bis 100 ha 472,- 522,- 679,- 792,bis 200 ha je ha 4,66 5,12 6,70 7,87 Mindestbeiträge 494,- 532,- 697,- 819,bis 500 ha je ha 4,39 4,82 6,32 7,42 Mindestbeiträge 945,- 1.022,- 1.351,- 1.588,über 500 ha je ha 3,96 4,34 5,70 6,69 Mindestbeiträge 2.226,- 2.392,- 3.188,- 3.742,- Landwirtschafts- und Verkehrs-RS bis 10 ha 134,- 147,- 182,- 272, bis 30 ha 167,- 182,- 222,- 292, bis 50 ha 212,- 232,- 285,- 362, bis 75 ha 257,- 282,- 352,- 462, bis 100 ha 317,- 349,- 432,- 542, bis 200 ha je ha 3,22 3,54 4,38 5,40 Mindestbeiträge 332,-365,-452,- 552,bis 500 ha je ha 2,84 3,14 3,86 4,70 Mindestbeiträge 652,- 722,- 892,- 1.112,über 500 ha je ha 2,18 2,43 3,04 3,68 Mindestbeiträge 1.402,-1.562,-1.952,- 2.392, Ergänzungen RS für Vermieter / Verpächter für eine Wohnung / Einfamilienhaus – je WE mit Jahresbruttomiete bis 12.000,- 109,- 152,- 181, – je WE mit Jahresbruttomiete über 12.000,- anteilig in % der Jahresbruttomiete 1,30 % 2,20 % 2,85% für eine Einliegerwohnung im ansonsten selbst bewohnten Einfamilienhaus 35,- 44,- 54, für eine Garage als Einzelrisiko 10,- 21,- 26, für gewerblich genutzte Objekte in % der Jahresbruttomiete / -pacht 3,00 % 3,45 % 5,40 % Mindestbeiträge 100,- 135,- 167,15,- 21,- 26, für nicht gewerblich genutzte, unbebaute Grundstücke je angefangene 2.500 qm Spezial-Straf-RS bis 10 ha 29, bis 30 ha 32, bis 50 ha 37, bis 75 ha 38, bis 100 ha 40, bis 200 ha je ha 0,37 Mindestbeiträge 42,bis 500 ha je ha 0,29 Mindestbeiträge 75,über 500 ha je ha 0,23 Mindestbeiträge146,Kleinunternehmer-RS bis 24.000,- Jahresbruttoumsatz 33,Inkasso-RS für Kleinunternehmer (ohne SB) 84, RS für weitere Inhaber / Geschäftsführer (Umfang JURPRIVAT) 137,-202,- 247, RS für weitere Inhaber / Geschäftsführer (Umfang PBV + Wohnen) 127,-177,- 217, 126 Landwirte Beitragsübersicht Berechnungsschema Der Beitrag berechnet sich nach Hektar-Größen der gesamten land- und / oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen: der eigenen, selbst bewirtschafteten Flächen, zuzüglich der fremden, zum Betrieb hinzu gepachteten Flächen, zuzüglich der verpachteten Flächen. Äcker, Wiesen, Grünbrachen, Gemüse-, Obst- und Weinbauflächen werden mit 100 % berechnet. Wald und Park werden mit 50 % berechnet. Moor und Ödflächen werden nicht berechnet. 1 Hektar entspricht: 3 Badische Morgen, 3 Bayerische Tagwerk, 3 Frankfurter Waldmorgen, 3 Württembergische Morgen, 4 Preußische Morgen, 4 Hannoversche Morgen, 4 Hessische Morgen, 4 Nassauische Morgen, 4 Meisenheimer Morgen, 4 Kasseler Acker, 5 Frankfurter Feldmorgen, 5 Hamburger Morgen. Hinweise: Die Beiträge sind Jahresbeiträge in € und enthalten die gesetzliche Versicherungsteuer. Die unterjährigen Beiträge finden Sie auf den Anträgen oder im Vermittler-Rechner. Hinweise für die Versicherbarkeit Die RS-Produkte Landwirtschafts- und Verkehrs-RS sowie JURAGRAR können nur dann abgeschlossen werden, wenn der Versicherungsnehmer als Inhaber des land- und / oder forstwirtschaftlichen Betriebes Mitglied der land- und / oder forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und der Betrieb nicht gewerbesteuerpflichtig ist. Der Versicherungsnehmer muss eine natürliche Person sein. Eine landwirtschaftliche GbR ist versicherbar, sofern diese ausschließlich aus dem Landwirt und den nach § 27 AUXILIA ARB/2016 mitversicherten Personen besteht. Nicht versicherbar im Landwirtschafts- und Verkehrs-RS sowie JURAGRAR sind juristische Personen, z.B. eine GmbH oder eineeingetragene Genossenschaft. Ebenfalls nicht versicherbar sind Maschinenringe und Großmastbetriebe. Landwirte Gewerbesteuerpflichtige landwirtschaftliche Betriebe können sich im RS-Produkt JURAFIRM oder Spezial-RS für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige versichern. 127 + Privat Beruf Verkehr Landwirtschaftsbetrieb Vorsorge Immobilien Spezial-Straf-RS Landwirte JURAGRAR Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): § 27 inkl. Abs. 4 ARB, Klausel 3, 4 und 7, Sonderbedingungen SSR Versicherte Bereiche Rechtsschutzkombination aus Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz Privat-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition und die mitversicherten Personen für den privaten Lebensbe- reich. Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition und die mitversicherten Personen in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit. Verkehrs-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition und für die mitversicherten Personen: –als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags- schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, land- oder forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge oder Motorfahrzeuge zu Wasser oder in der Luft, –als Erwerber solcher Fahrzeuge, –als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges, –für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind, –als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge, –bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel. Kein Versicherungsschutz besteht für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition und für die mitversicherten Personen für gewerblich genutzte Motorfahrzeuge bzgl. eines eigenen Geschäftsbetriebs. Landwirtschafts-Bereich (mit Vertrags-Rechtsschutz für die landwirtschaftliche Tätigkeit) Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seinem landwirt- schaftlichen Betrieb und dessen angestellte Personen in Aus- übung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen. Mitversichert sind wirtschaftlich im Verhältnis zum landwirt- schaftlichen Hauptbetrieb untergeordnete Nebenbetriebe, auch wenn diese gewerbesteuerpflichtig sind. Die Mitversicherung des Nebenbetriebes muss gesondert beantragt werden und im Versicherungsschein benannt sein. Handelt es sich um einen gewerbesteuerpflichtigen Nebenbetrieb gilt der Vertrags-Rechtsschutz nur für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen. Übersteigen die Umsätze aus dem Nebenbetrieb die des Hauptbetriebes liegt keine wirtschaftliche Unterordnung mehr vor, so dass die Mitversicherung entfällt. Versichert ist auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren. Grundstücks- und Miet-Bereich –Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Woh- nungen, Einfamilienhäuser im Inland des Versicherungs- nehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefi- nition. –Versichert sind zusätzlich die eigenen, selbst bewirtschafteten sowie die fremden, hinzugepachteten und die vom Versicherungsnehmer verpachteten landwirtschaftlich genutz ten Liegenschaften im Inland. Nicht landwirtschaftlich genutzte vermietete / verpachtete Immobilien sind gesondert über den Rechtsschutz für Eigentümer, Vermieter oder Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken zu versichern. Vorsorge-Rechtsschutz Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie im Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden. Versicherungsschutz besteht auch für die auf den Inhaber oder die mitversicherten Personen zugelassenen LKWs und Nutzfahrzeuge mit schwarzen amtlichen Kennzeichen. Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge. Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. 128 Spezial-Straf-Rechtsschutz Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seinem landwirt- schaftlichen Betrieb, seinen untergeordneten Nebenbetrieben und seinen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Versichert ist im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition. Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Landwirte JURAGRAR Familiendefinition Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungs bezogenes Entgelt erhalten, im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche- rungsnehmers leben und dort gemeldet sind. Mitversicherte Personen Zusätzlich sind folgende Personen sowie deren eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner und deren minderjährige Kinder mitversichert: Altenteiler (ausschließlich in dem Betrieb wohnhaft) Hoferben (ausschließlich in dem Betrieb wohnhaft und tätig ) Mitinhaber (ausschließlich in dem Betrieb wohnhaft und tätig) Hinweise: Für den Rechtsschutz im privaten Bereich ist eine natürliche Person zu benennen, für die und deren Familienangehörige gemäß Familiendefinition Rechtsschutz besteht. Mitinhaber, die nicht ausschließlich im Betrieb wohnhaft und tätig sind, können den privaten Bereich über den Rechtsschutz für weitere Inhaber versichern. Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirt schaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (für die Bereiche: Verkehr, Privat und Landwirtschaft) Steuer-Rechtsschutz Sozial-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz inkl. Cross-Compliance Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz für den privaten Bereich Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine Zeugenbeistand Firmenstellungnahme Beistand im Verwaltungsrecht Zu Cross Compliance Unter Cross Compliance werden all jene Regelungen zusammengefasst, die der Landwirt seit dem 01.01.2005 einzuhalten hat, um in den Genuss von Direktzahlungen zu kommen. Die Prämienzahlung wird an die Einhaltung von Auflagen zum Verbraucher-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz geknüpft. Die Einhaltung der Regeln wird kontrolliert. Bei einem Verstoß werden die Prämienzahlungen gekürzt. Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution Weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienstoder Geschäftsreisen für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für: über das Internet geschlossene Verträge die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens (z.B. Beleidigung) Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz europaweit im privaten, ehrenamtlichen und geschäftlichen Bereich sowie für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl Mitversichert sind wirtschaftlich im Verhältnis zum landwirtschaftlichen Hauptbetrieb untergeordnete Nebenbetriebe, auch wenn diese gewerbesteuerpflichtig sind (wenn diese beantragt und dokumentiert wurden), auf den Inhaber oder die mitversicherten Personen zugelassene LKWs und Nutzfahrzeuge mit schwarzen amtlichen Kennzeichen, die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren. Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland sind versichert Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Wider spruchsverfahren im privaten und gewerblichen Bereich vor deutschen Behörden Cross-Compliance-Streitigkeiten Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt Bundesamt drohen Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mitver sicherten Familienangehörigen Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechtsstreitigkeiten 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit 129 Landwirte Voraussetzung für die Versicherbarkeit JURAGRAR kann nur abgeschlossen werden, wenn der Inhaber des Betriebes Mitglied der land- und / oder forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ist und der Betrieb nicht gewerbesteuerpflichtig ist. Landwirte JURAGRAR Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- € Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarun- gen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im geschäftlichen (=Wirtschaftsmediation) und privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung) Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind mitversichert – mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblicher Nutzung Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen (5 Generationen) Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungsver besserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert. Spezielle beitragsfreie Einschlüsse Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung und -zusatzversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung) PremiumService Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs- gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotar- kammer Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus. Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung 130 Rechtliches Konfliktpotential Privat-Bereich Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder anderen Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen Berufs-Bereich (in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit) Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn Schlechtes Arbeitszeugnis Höhe des Weihnachts- / Urlaubsgeldes oder verweigerter Urlaub Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt. Verkehrs-Bereich Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto Mängel bei Kauf und Reparatur eines Autos oder Traktors Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder vermeintliche Unfallflucht Landwirtschafts-Bereich (mit Vertrags-Rechtsschutz für die landwirtschaftliche Tätigkeit) Nach Unregelmäßigkeiten eines Gehilfen bei der Ernteablieferung Klage gegen die ausgesprochene fristlose Kündigung Zerstörung der Betriebseinrichtung durch einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer Rückforderung von Prämienzahlungen wegen Nichteinhaltung von Umweltschutzauflagen (Cross Compliance) Grundstücks- und Mietbereich Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung für das privat oder landwirtschaftlich gemietete / gepachtete selbst genutzte Objekt Streit mit dem Verpächter wegen der Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen Lärm- / Geruchsbelästigung durch Nachbarn Vorsorge-Rechtsschutz Kündigung des frisch verheirateten Kindes durch den Ausbildungsbetrieb Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung oder eines vermieteten Geschäftslokals Der bisher mitversicherte angestellte Ehepartner macht sich selbständig Spezial-Straf-Rechtsschutz Strafrechtliche Ermittlungen wegen angeblicher Tierquälerei Betrugsvorwurf, weil angeblich Betriebsgelder nicht ordnungsgemäß verwendet wurden Vorwurf einer Umweltstraftat Vermeintliche fahrlässige Körperverletzung, weil der ehren- amtliche Übungsleiter nicht ausreichend auf seine Schützlinge aufgepasst haben soll + Privat Beruf Verkehr Landwirtschaftsbetrieb Vorsorge Immobilien Landwirte Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz Versicherte Bereiche Rechtsschutzkombination aus Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz Privat-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition und die mitversicherten Personen für den privaten Lebensbe- reich. Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition und die mitversicherten Personen in Ausübung einer nicht- selbständigen Tätigkeit. Verkehrs-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition und für die mitversicherten Personen: – als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags- schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, land- oder forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge oder Motorfahr- zeuge zu Wasser oder in der Luft, – als Erwerber solcher Fahrzeuge, – als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges, – für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind – als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge, – bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel. Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie im Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden. Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten Fahr- zeugen zulässigerweise gezogen werden können. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge. Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Landwirtschafts-Bereich (mit Vertrags-Rechtsschutz für die landwirtschaftliche Tätigkeit) Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seinem landwirt- schaftlichen Betrieb und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestell- ten Personen. Grundstücks- und Miet-Bereich – Versichert sind alle im Inland gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser des Versicherungsnehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition. – Versichert sind zusätzlich die eigenen, selbst bewirtschafteten sowie die fremden, hinzugepachteten und die vom Versiche- rungsnehmer verpachteten landwirtschaftlich genutzten Liegenschaften im Inland. Nicht landwirtschaftlich genutzte vermietete / verpachtete Immobilien sind gesondert über den Rechtsschutz für Eigentümer, Vermieter oder Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken zu versichern. Vorsorge-Rechtsschutz Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Voraussetzung für die Versicherbarkeit Der Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz kann nur abgeschlossen werden, wenn der Inhaber des Betriebes Mitglied der land- und / oder forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ist und der Betrieb nicht gewerbesteuerpflichtig ist. Familiendefinition Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungs bezogenes Entgelt erhalten, im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche- rungsnehmers leben und dort gemeldet sind. Mitversicherte Personen Zusätzlich sind folgende Personen sowie deren eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner und deren minderjährige Kinder mitversichert: Altenteiler (ausschließlich in dem Betrieb wohnhaft) Hoferben (ausschließlich in dem Betrieb wohnhaft und tätig) Mitinhaber (ausschließlich in dem Betrieb wohnhaft und tätig) Kein Versicherungsschutz besteht für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition und für die mitversicherten Personen für gewerblich genutzte Motorfahrzeuge bzgl. eines eigenen Geschäftsbetriebs. 131 Landwirte Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): § 27 Abs. 1 - 3 und 5 - 6 ARB, Klausel 4 und 7 Landwirte Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz Hinweise: Für den Rechtsschutz im privaten Bereich ist eine natürliche Person zu benennen, für die und deren Familienangehörige gemäß Familiendefinition Rechtsschutz besteht. Mitinhaber, die nicht ausschließlich im Betrieb wohnhaft und tätig sind, können den privaten Bereich über den Rechtsschutz für weitere Inhaber versichern. Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirtschaft lichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (für die Bereiche: Verkehr, Privat und Landwirtschaft) Steuer-Rechtsschutz Sozial-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz inkl. Cross-Compliance Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz für den privaten Bereich Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine Zu Cross Compliance Unter Cross Compliance werden all jene Regelungen zusammengefasst, die der Landwirt seit dem 01.01.2005 einzuhalten hat, um in den Genuss von Direktzahlungen zu kommen. Die Prämienzahlung wird an die Einhaltung von Auflagen zum Verbraucher-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz geknüpft. Die Einhaltung der Regeln wird kontrolliert. Bei einem Verstoß werden die Prämienzahlungen gekürzt. Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution Weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder Geschäftsreisen für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für: über das Internet geschlossene Verträge die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland versichert Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Wider- spruchsverfahren im privaten und gewerblichen Bereich vor deutschen Behörden 132 Cross-Compliance-Streitigkeiten Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundes- amt drohen Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mitversicher- ten Familienangehörigen Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechtsstreitig- keiten 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- € Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarun- gen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im geschäftlichen (=Wirtschaftsmediation) und privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung) Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind mitversichert - mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachen recht bei gewerblicher Nutzung Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen (5 Generationen) Update-Garantie - zukünftige beitragsneutrale Leistungsverbesse- rungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert. Spezielle beitragsfreie Einschlüsse Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung und -zusatzversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung) PremiumService Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs- gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotar- kammer Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus. Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung Landwirte Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz Landwirte Rechtliches Konfliktpotential Privat-Bereich Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder anderen Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen Berufs-Bereich (in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit) Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn Schlechtes Arbeitszeugnis Höhe des Weihnachts- / Urlaubsgeldes oder verweigerter Urlaub Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt. Verkehrs-Bereich Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto Mängel bei Kauf und Reparatur eines Autos oder Traktors Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder vermeintliche Unfallflucht Landwirtschafts-Bereich (mit Vertrags-Rechtsschutz für die landwirtschaftliche Tätigkeit) Nach Unregelmäßigkeiten eines Gehilfen bei der Ernteablieferung Klage gegen die ausgesprochene fristlose Kündigung. Zerstörung der Betriebseinrichtung durch einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer Rückforderung von Prämienzahlungen wegen Nichteinhaltung von Umweltschutzauflagen (Cross Compliance) Grundstücks- und Mietbereich Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung für das privat oder landwirtschaftlich gemietete / gepachtete selbst genutzte Objekt Streit mit dem Verpächter wegen der Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen Lärm- / Geruchsbelästigung durch Nachbarn Vorsorge-Rechtsschutz Kündigung des frisch verheirateten Kindes durch den Ausbildungsbetrieb Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung oder eines vermieteten Geschäftslokals Der bisher mitversicherte angestellte Ehepartner macht sich selbständig 133 Spezial-Straf-RS Landwirte Spezial-Straf-Rechtsschutz Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): Sonderbedingungen SSR und Klausel 7 Versicherter Bereich Spezial-Straf-Rechtsschutz Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein angegebenen Betriebsart und dessen ange- stellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Versichert ist im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit der Versicherungsnehmer sowie die Familien- angehörigen gemäß Familiendefinition. Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Erläuterung Die Leistungen des Spezial-Straf-Rechtsschutzes gehen deutlich über die des normalen Straf-Rechtsschutzes hinaus, weil z.B. mit spezialisierten Rechtsanwälten Honorarvereinbarungen getroffen werden können, auch für den Vorwurf von Vorsatzdelikten Rechtsschutz besteht (solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt), eigene Gutachter im Strafverfahren beauftragt werden können. Familiendefinition Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeit- punkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche- rungsnehmers leben und dort gemeldet sind. Versicherte Leistungsarten Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Zeugenbeistand Firmenstellungnahme Beistand im Verwaltungsrecht 134 Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme Strafkaution mit unbegrenzter Versicherungssumme Versicherungsschutz beim Vorwurf von Vergehen und auch Verbrechen Keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl Versicherungsschutz auch für die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Verwaltungsrechts, wenn diese die Verteidigung im einge leiteten Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren unterstützt (Beistand) im Verwaltungsrecht) Notwendigkeit Hohes Gefahrenpotential durch Umwelt-, Betriebsstätten-, Produkt- und Hygiene-Risiken Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung reicht aus - Strafver- folgungsbehörden müssen umgehend jedem Vorwurf nachgehen Häufig sehr langwierige und anstrengende Gerichts- und Ermitt- lungsverfahren Enorme Imageschäden dürfen nicht unterschätzt werden Existenzbedrohung durch laufende Ermittlungsverfahren Vorteile Unterstützung einer frühzeitigen und endgültigen Beendigung von Strafverfahren Finanzielle Mittel um: spezialisierte Rechtsanwälte mit der umfassenden Verteidi- gung zu beauftragen den Strafvorwurf von Vorsatzdelikten einzuschließen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt gutachterliche Stellungnahmen zu finanzieren, die nicht erst durch ein Gericht, sondern bereits im Vorfeld von der Verteidi- gung veranlasst worden sind Besondere Hinweise Versicherbar nur in Kombination mit § 27 AUXILIA ARB/2016 Rechtliches Konfliktpotential Spezial-Straf-Rechtsschutz Strafrechtliche Ermittlungen wegen angeblicher Tierquälerei Betrugsvorwurf, weil angeblich Betriebsgelder nicht ordnungsgemäß verwendet wurden Vorwurf einer Umweltstraftat Vermeintliche fahrlässige Körperverletzung, weil der ehren- amtliche Übungsleiter nicht ausreichend auf seine Schützlinge aufgepasst haben soll Weitere Informationen und Schadenbeispiele siehe Erläuterungen auf den Seiten 27 ff. Vermietung / Verpachtung Landwirte Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): § 29 ARB, Klausel 7 Versicherte Bereiche Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter von Gebäuden, Wohnungen, Garagen, Grundstücke oder Gewerbeobjekte im Inland Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Möglicher Personenkreis für den Versicherungsschutz Vermieter Verpächter Versicherte Leistungsarten Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Steuer-Rechtsschutz vor Gericht Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme auch für die Strafkaution Alle zum vermieteten Objekt gehörenden Garagen mitversichert 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mediation ohne Selbstbeteiligung in allen versicherten Rechtsgebieten Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert Landwirte Besondere Hinweise Versicherbar nur in Kombination mit Produkten, die den Privat- Rechtsschutz enthalten Alle Einheiten eines Objektes des Vermieters / Verpächters müssen versichert werden. Beitragspflicht besteht auch für vom Eigentümer selbst bewohnte Wohn- oder selbst genutzte gewerbliche Einheiten und vermietete Wohn- oder gewerblich vermietete / verpachtete Einheiten Separate Absicherung einzeln vermieteter Garagen erforderlich Maximal 5 vermietete Wohneinheiten versicherbar Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht versicherbar Rechtliches Konfliktpotential Nicht erfolgte Räumung der Wohnung nach ordnungsgemäßer Kündigung Angebliche Mängel in der Wohnung oder eine angeblich fehlerhafte Nebenkostenabrechnung Falsch festgesetzte Grundsteuer – Klage vor Finanzgericht notwendig 135 Kleinunternehmer Landwirte Kleinunternehmer-Rechtsschutz Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): Klausel 6: Klausel zu §§ 24 Abs. 1, 25 Abs. 1, 25 a Abs. 1, 26 Abs. 1, § 27 Abs. 1, § 28 Abs. 5 ARB und § 2 Abs. 1 b Sonderbedingungen SSR Versicherte Bereiche Firmen-Bereich (ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit) Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person für ihre im Versicherungsschein genannte gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Gesamt-Brutto umsatz von maximal 24.000,- € – bezogen auf das letzte Kalenderjahr. für die versicherte Person besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen. Spezial-Straf-Rechtsschutz Versichert ist die versicherte Person in Ausübung ihrer im Versicherungsschein genannten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit. Das Produkt kann auch als Absicherung für Risiken einer Existenzgründung genutzt werden. Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten Verwaltungs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine Zeugenbeistand Firmenstellungnahme Beistand im Verwaltungsrecht Besondere Hinweise Versicherbar in Kombination mit allen Produkten, die einen Firmen- oder Privat-Rechtsschutz enthalten Kein Versicherungsschutz für den Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer für gewerblich genutzte Objekte. Ausnahme: Arbeitszimmer in der ansonsten selbst bewohnten Wohnung (ist versichert, wenn § 27 abgeschlossen ist) Bei Übersteigen des Gesamt-Bruttoumsatzes von 24.000,- € wandelt sich der Versicherungsschutz ab Eintritt dieses Umstan- des in den § 28 mit SSR um. Der Versicherungsnehmer muss das geänderte Risiko spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang einer Aufforderung zur Dokumentierung und Beitrags berechnung beim Versicherer anzeigen. 136 Definition Gesamt-Bruttoumsatz Gesamt-Bruttoumsatz ist die Summe aller vereinbarten Erlöse inkl. Umsatzsteuer aus der versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit der versicherten Person pro Kalenderjahr. So ist beim Verkauf von Waren auf eigene Rechnung der volle Verkaufserlös unter Einschluss des Warenwertes ohne Rücksicht auf die Verdienstspanne, beim Verkauf von Waren auf fremde Rechnung die vereinnahmte Provision oder sonstige Vergütung ohne Berücksichtigung des sonstigen Warenwertes zugrunde zu legen. Rechtliches Konfliktpotential Sturz im Treppenhaus eines Kunden – Schadenersatzforderung gegenüber dem Hauseigentümer Unberechtigte Lohnforderungen Ihres Angestellten Differenzen mit dem Finanzamt bezüglich der Betriebsausgaben sowie der Abschreibungen vor Gericht. Inkasso Landwirte Inkasso-Rechtsschutz für Kleinunternehmer Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): Sonderbedingungen für den Inkasso-Rechtsschutz Versicherter Bereich Inkasso-Rechtsschutz Inkasso-Rechtsschutz ist ein professionelles Forderungsmanagement durch einen von der AUXILIA benannten Inkasso-Dienstleister für vertragliche Forderungen. Versichert ist der im Versicherungsschein genannte Versicherungsnehmer als Inhaber der Forderung aus seiner gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit. Was ist versichert? Inkassokosten für die außergerichtliche Beitreibung Kostenübernahme für das gerichtliche Mahnverfahren und die Auslagen für bis zu drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Bonitätsauskunft über Privatpersonen vor Annahme eines Auftrages / Mandates ab einer Rechnungshöhe von 3.000,- € Adressermittlung säumiger Kunden Voraussetzungen für den Versicherungsschutz Forderungen müssen offen, fällig, zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkasso- Dienstleisters unstreitig und weder gerichtlich an- oder rechtshängig noch tituliert sein, in Deutschland entstanden und beizutreiben sein. Die ungeteilte Forderung darf höchstens 25.000,- € betragen. Es können keine aufrechenbare Gegenforderungen geltend gemacht werden. Der Schuldner muss in Verzug (§ 286 BGB) sein. Kein Versicherungsschutz besteht z.B., wenn der Schuldner sich nicht in Verzug befand (Fehler in der Mahnbearbeitung des Versicherungsnehmers), die Forderung bei Übergabe an den Inkasso-Dienstleister vom Schuldner bereits bezahlt (Fehler in der Buchhaltung des Versicherungsnehmers), bestritten oder bereits das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wurde, der Versicherungsnehmer die Beitreibung aktiv abbricht (dazu ist er jederzeit berechtigt), so dass der Inkasso-Dienstleister die Verzugskosten nicht beim Schuldner realisieren kann, Forderungen aus Wett- oder Glücksspielen eingereicht werden. Versicherbare Berufsgruppen Alle Unternehmen / Betriebe und Freiberufler. Ausnahme: Unternehmen / Betriebe, die kraft Gesetzes Mitglied der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) sind. Hinweise zum Ablauf Der Versicherungsnehmer erhält nach der Policierung von dem Inkasso-Dienstleister ein Begrüßungsschreiben mit allen notwendigen Informationen zum Ablauf und zur Durchführung. Mögliche Inkasso-Fälle Der Auftragnehmer des Geschäftskunden zahlt die Rechnung für die gelieferte Ware nicht. Vor der Annahme eines großen Auftrages will der Selbständige die Bonität des Auftraggebers prüfen lassen. Die versandte Rechnung kommt als „unzustellbar“ zurück. Es muss eine Adressermittlung durchgeführt werden und anschließend das Inkasso erneut erfolgen. Landwirte Highlights Keine Selbstbeteiligung, keine Begrenzung der Stückzahl, keine Mindesthöhe der Forderung Umfasst auch vorvertragliche Forderungen, die max. 12 Monate vor Vertragsbeginn des Inkasso-Rechtsschutzes fällig waren und ab Vertragsbeginn übergeben werden Keine Erfolgsprovision, keine Bearbeitungsgebühr oder Fallpauschale Kostenlose Online-Akte Hohe Erfolgsquote und somit schnelle Reduzierung der Außen stände Gewinn an Zeit und Einsparung interner Kosten durch weniger Verwaltungsarbeit Freie Entscheidung, welche und wie viele Forderungen zur Beitreibung eingereicht werden 137 weitere Inhaber Landwirte Rechtsschutz für weitere Inhaber oder Geschäftsführer Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): Variante 1: Umfang von JURPRIVAT: §§ 26, 29 ARB, Klausel 4 und 7, Sonderbedingungen SSR Variante 2: Umfang Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Mieter und selbst nutzende Eigentümer: §§ 26, 29 ARB, Klausel 4 und 7 Versicherte Bereiche Rechtsschutzkombination aus Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz Privat-Bereich Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition und die mitversicherten Personen für den privaten Lebensbereich. Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition und die mitversicherten Personen in Ausübung einer nicht selbständi- gen Tätigkeit. Verkehrs-Bereich Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition: –als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene Motorfahrzeuge zu Lande, Wasser und in der Luft, –als Erwerber solcher Fahrzeuge, –als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges, –als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge, –bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel, –für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz der versicherten Person oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind. Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge. Mitversichert gelten im Leistungsumfang des Verkehrsbereiches auch bei einer gewerblichen, freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit der versicherten Person sowie der Familienangehörigen gem. Familiendefinition die auf die versicherte Person sowie der mitversicherten Personen zugelassenen PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger, sofern diese auch privat genutzt werden. Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland der versicherten Person sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition. 138 Vorsorge-Rechtsschutz Spezial-Straf-Rechtsschutz (nur bei Variante 1) Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person sowie die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Aus- übung einer nichtselbständigen Tätigkeit. Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Familiendefinition Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungs bezogenes Entgelt erhalten, im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versiche- rungsnehmers leben und dort gemeldet sind. Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz: als Arbeitnehmer als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Steuer-Rechtsschutz Sozial-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung Zeugenbeistand (nur bei Variante 1) Beistand im Verwaltungsrecht (nur bei Variante 1) Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution Weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder Geschäftsreisen für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit Landwirte Rechtsschutz für weitere Inhaber oder Geschäftsführer Spezielle beitragsfreie Einschlüsse Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der von der versicherten Person selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt Für angestellte Ärzte: Mitversicherung einer vorübergehenden Praxisvertretung und nebenberuflichen Notarzttätigkeit (nur bei Variante 1). PremiumService Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungs gebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotar- kammer Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus. Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung Besonderer Hinweis: Versicherbar mit JURAGRAR und § 27 Rechtliches Konfliktpotential Privat-Rechtsschutz Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder andere Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen Berufs-Rechtsschutz Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn Schlechtes Arbeitszeugnis Höhe des Weihnachts- /Urlaubsgeldes oder verweigerter Urlaub Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt. Verkehrs-Rechtsschutz Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto Mängel beim Autokauf Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder vermeintliche Unfallflucht Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer Plötzliche Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter Mängel in der Wohnung oder eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung Lärmende Nachbarn Vorsorge-Rechtsschutz Kündigung der bislang im Vertrag der Eltern mitversicherten, frisch verheirateten Tochter durch den Ausbildungsbetrieb Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung Mängel an der PC-Anlage des Kindes, die es sich nach Ab- schluss des Studiums für die gerade begonnene selbständige Tätigkeit gekauft hat. Spezial-Straf-Rechtsschutz (nur bei Variante 1) Diebstahlvorwurf nach dem versehentlichen Passieren der Supermarktkasse Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung gegen den ehrenamtlichen Übungsleiter nach der Verletzung eines Kindes im Training Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines „Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum 139 Landwirte Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für: über das Internet geschlossene Verträge die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens (z.B. Beleidigung) (nur bei Variante 1) Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz (nur bei Variante 1) europaweit im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbstän digen Tätigkeit beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt Bundesamt drohen Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mitversicher- ten Familienangehörigen Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechtsstreitig- keiten 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- € Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarun- gen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung), z.B. bei Trennung und Scheidung Motorfahrzeuge zu Wasser, in der Luft sowie Anhänger sind mitversichert Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen (5 Generationen) Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert Keine Selbstbeteiligung bei der fallabschließenden Erst beratung durch einen von der AUXILIA vermittelten Anwalt 140 Vereine Inhalt Rechtsschutz für Vereine 142Produktübersicht 143Beitragsübersicht Hauptprodukte 144JURVEREIN 146Vereins-Rechtsschutz Ergänzungen 147 Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter Vereine 148Inkasso-Rechtsschutz 141 Vereins-RS (§ 24 a) = Zuwahl optional gegen Mehrbeitrag o ss ka In V Ve erm rp iet ac un ht g un / g hä sc ge lfs Hi sic Ve r JURVEREIN (§§ 21, 24 a, 28 a, 29, SSR) 142 fte en ng ial Sp ez eo rb we Ge Ve r ein r ke h Ve r he ru -S bje t ra kt f-R S Vereine Produktübersicht Vereine Beitragsübersicht Selbstbeteiligung 1.000 – 300 600 300 200 (Privatbereich: 300) Hauptprodukte JURVEREIN bis 200 Mitglieder279,-312,-399,-489,ab 201 Mitglieder – Beitrag je Mitglied 1,80 2,02 2,58 3,23 Vereins-RS bis 200 Mitglieder 66,- 92,- 106, 0,53 0,67 0,79 ab 201 Mitglieder – Beitrag je Mitglied Ergänzungen RS für Vermieter / Verpächter für gewerblich genutzte Objekte in % der Jahresbruttomiete / -pacht Mindestbeiträge für nicht gewerblich genutzte, unbebaute Grundstücke je angefangene 2.500 qm Inkasso-RS (ohne SB) bis 200 Mitglieder 376, ab 201 Mitglieder – Beitrag je Mitglied 1,88 3,00 % 100,- 15,- 3,45 % 135,- 21,- 5,40 % 167,26,- Hinweise: Die Beiträge sind Jahresbeiträge in € und enthalten die gesetzliche Versicherungsteuer. Die unterjährigen Beiträge finden Sie auf den Anträgen oder im Vermittler-Rechner. Versicherbarkeit von Vereinen Maximale Mitgliederzahl des Vereins: Maximale Mitarbeiteranzahl des Vereins: 2 .000 (darüber hinaus Direktionsanfrage) 1 0 (darüber hinaus Direktionsanfrage) Vereine Versicherbare Vereine Geselligkeitsvereine; Gesangs- und Musikvereine; Sportvereine wie z.B. Golfclubs, Billardclubs, Ballspiel- und Turnvereine, Ruder-, Segel-, Radfahr-, Schwimm-, Wintersport-, Motorsport- und sonstige Sportvereine (nicht Sportvereine mit Vertrags-, Berufs-, Lizenzsportlern oder -Trainern und keine Flugsportvereine), Schützen-, Heimat-, Karnevals- und Trachtenvereine; Freiwillige Feuerwehren; Sanitätsvereine; Fischerei- und Alpenvereine; Theaterspiel- und Laiengruppen. 143 Verkehr Verein Gewerbeobjekt Spezial-Straf-RS Versicherungen Hilfsgeschäfte Vereine JURVEREIN Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): §§ 21, 24 a, 28 a, 29 ARB, Klausel 3, 7 und 8, Sonderbedingungen SSR Versicherte Bereiche Rechtsschutzkombination aus Verkehrs-Rechtsschutz Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer: als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags- schluss und während der Vertragsdauer auf ihn zugelassene oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohn- mobile ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, Traktoren sowie Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft als Erwerber solcher Fahrzeuge sowie als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges. Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie im Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden. Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den Versiche rungsnehmer zugelassen sind und von den versicherten Fahr zeugen zulässigerweise gezogen werden können. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge. Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Vereins-Rechtsschutz (ohne Vertrags-Rechtsschutz für die Vereinstätigkeiten) Versicherungsschutz besteht für den versicherten Verein sowie dessen gesetzliche Vertreter, Angestellte und seine Mitglieder (in Ausübung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben für den Verein). Nicht versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mitversicherter Personen untereinander und gegen den Verein sowie die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuld- rechtlichen Verträgen. Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen. Rechtsschutz für Mieter und selbst nutzende Eigentümer Versichert sind alle vom versicherten Verein selbst genutzten Objekte im Inland unter den im Versicherungsschein angege benen Anschriften mit einer Jahresbruttomiete / -pacht bis insgesamt 300.000,- € (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile). Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet- / -pachtzahlung muss zusätzlich versichert werden. 144 Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen Spezial-Straf-Rechtsschutz Versichert ist der Verein sowie dessen gesetzliche Vertreter, Angestellte und seine Mitglieder (in Ausübung ihrer satzungs gemäßen Aufgaben für den Verein) Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (für die Bereiche: Verkehr, Versicherungsverträge, Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten Verwaltungs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine Zeugenbeistand Firmenstellungnahme Beistand im Verwaltungsrecht Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution Weltweiter Versicherungsschutz bei Dienst- oder Geschäftsreisen Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz europaweit im geschäftlichen Bereich beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl Verwaltungs-Rechtsschutz für den Verein, auch für das vor geschaltete Widerspruchsverfahren im Vereins-Bereich vor deutschen Behörden Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt Bundesamt drohen 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienst recht und in allen versicherten Rechtsgebieten MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im geschäftlichen Bereich (=Wirtschaftsmediation) mit Selbstbeteiligung Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind mitversichert – mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblicher Nutzung Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert Vereine JURVEREIN PremiumService Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus. Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung Vereine Rechtliches Konfliktpotential Verkehrs-Rechtsschutz Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto Mängel bei Autokauf und Reparatur Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder vermeintliche Unfallflucht Vereins-Rechtsschutz (ohne Vertrags-Rechtsschutz für die Vereinstätigkeiten) Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten Arbeitneh mers, z.B. des Hausmeisters Zerstörung der Vereinseinrichtung durch einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher Steuerliche Nichtanerkennung von Büroausstattung Behördliche Genehmigung für Vereinsfest wird nicht erteilt Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt. Grundstücks- und Mietbereich Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung für das gemietete selbst genutzte Vereinsheim Kündigung des Vermieters oder Mängel in der vom Verein gemieteten selbst genutzten Turnhalle Lärmbelästigung durch Nachbarn Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz Streitigkeiten mit Vereinshaftpflichtversicherung, Unfallversicherung oder anderen Versicherungen für den Verein Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen Mängel an den neu erworbenen selbst genutzten Sportgeräten oder der IT-Anlage Streitigkeiten aus der Renovierung der Vereinsräume Streitigkeiten mit dem Catering- oder Eventmanagement nach einer Vereinsveranstaltung Spezial-Straf-Rechtsschutz Betrugsvorwurf, weil angeblich Vereinsgelder nicht ordnungs- gemäß verwendet wurden Vorwurf einer Umweltstraftat oder einer Aufsichtspflichtverletzung Strafanzeige nach schwerer Verletzung eines Sportlers oder Besuchers auf dem Vereinsgelände 145 Verein Vereine Vereins-Rechtsschutz Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): § 24 a ARB, Klausel 7 Versicherter Bereich Vereins-Bereich (ohne Vertrags-Rechtsschutz für die Vereinstätigkeiten) Versicherungsschutz besteht für den versicherten Verein sowie dessen gesetzliche Vertreter, Angestellte und seine Mitglieder (in Ausübung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben für den Verein). Nicht versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mit versicherter Personen untereinander und gegen den Verein sowie die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen. Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen. Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten Verwaltungs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine Hinweis: Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Organe und Angestellten des Versicherungsnehmers, zu denen auch der Datenschutzbeauftragte zählt. Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit und weltweit Weltweiter Versicherungsschutz bei Dienst- oder Geschäftsreisen Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Wider spruchsverfahren im Vereins-Bereich vor deutschen Behörden 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten Update-Garantie - zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert 146 PremiumService Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus. Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung Rechtliches Konfliktpotential Vereins-Rechtsschutz (ohne Vertrags-Rechtsschutz für die Vereinstätigkeiten) Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten Arbeitneh mers, z.B. des Hausmeisters Zerstörung der Vereinseinrichtung durch einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher Steuerliche Nichtanerkennung von Büroausstattung Behördliche Genehmigung für Vereinsfest wird nicht erteilt Vermietung / Verpachtung Vereine Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): § 29 ARB, Klausel 7 Versicherte Bereiche Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter von Gebäuden, Wohnungen, Garagen, Grundstücke oder Gewerbeobjekte im Inland Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Möglicher Personenkreis für den Versicherungsschutz Vermieter Verpächter Versicherte Leistungsarten Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Steuer-Rechtsschutz vor Gericht Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme auch für die Strafkaution Alle zum vermieteten Objekt gehörende Garagen mitversichert 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mediation ohne Selbstbeteiligung in allen versicherten Rechtsgebieten Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungs verbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert Besondere Hinweise Versicherbar nur in Kombination mit Produkten, die den Privat-Rechtsschutz enthalten Alle Einheiten eines Objektes des Vermieters / Verpächters müssen versichert werden. Beitragspflicht besteht auch für vom Eigentümer selbst bewohnte Wohn- oder selbst genutzte gewerbliche Einheiten und vermietete Wohn- oder gewerblich vermietete / verpachtete Einheiten Separate Absicherung einzeln vermieteter Garagen erforderlich Maximal 5 vermietete Wohneinheiten versicherbar Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht versicherbar Vereine Rechtliches Konfliktpotential Nicht erfolgte Räumung des verpachteten Objektes nach ordnungsgemäßer Kündigung Angebliche Mängel im verpachteten Objekt oder eine angeblich fehlerhafte Nebenkostenabrechnung Falsch festgesetzte Grundsteuer – Klage vor Finanzgericht notwendig 147 Inkasso Vereine Inkasso-Rechtsschutz Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): Sonderbedingungen für den Inkasso-Rechtsschutz Versicherter Bereich Inkasso-Rechtsschutz Inkasso-Rechtsschutz ist ein professionelles Forderungsmanagement durch einen von der AUXILIA benannten Inkasso-Dienstleister für vertragliche Forderungen. Versichert ist der im Versicherungsschein genannte Versicherungsnehmer als Inhaber der Forderung aus seiner gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit. Was ist versichert? Inkassokosten für die außergerichtliche Beitreibung Kostenübernahme für das gerichtliche Mahnverfahren und die Auslagen für bis zu drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Bonitätsauskunft über Privatpersonen vor Annahme eines Auftrages / Mandates ab einer Rechnungshöhe von 3.000,- € Adressermittlung säumiger Kunden Voraussetzungen für den Versicherungsschutz Forderungen müssen offen, fällig, zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkasso- Dienstleisters unstreitig und weder gerichtlich an- oder rechtshängig noch tituliert sein, in Deutschland entstanden und beizutreiben sein. Die ungeteilte Forderung darf höchstens 25.000,- € betragen. Es können keine aufrechenbare Gegenforderungen geltend gemacht werden. Der Schuldner muss in Verzug (§ 286 BGB) sein. Highlights Keine Selbstbeteiligung, keine Begrenzung der Stückzahl, keine Mindesthöhe der Forderung Umfasst auch vorvertragliche Forderungen, die max. 12 Monate vor Vertragsbeginn des Inkasso-Rechtsschutzes fällig waren und ab Vertragsbeginn übergeben werden Keine Erfolgsprovision, keine Bearbeitungsgebühr oder Fallpauschale Kostenlose Online-Akte Hohe Erfolgsquote und somit schnelle Reduzierung der Außenstände Gewinn an Zeit und Einsparung interner Kosten durch weniger Verwaltungsarbeit Freie Entscheidung, welche und wie viele Forderungen zur Beitreibung eingereicht werden 148 Kein Versicherungsschutz besteht z.B., wenn der Schuldner sich nicht in Verzug befand (Fehler in der Mahnbearbeitung des Versicherungsnehmers), die Forderung bei Übergabe an den Inkasso-Dienstleister vom Schuldner bereits bezahlt (Fehler in der Buchhaltung des Versicherungsnehmers), bestritten oder bereits das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wurde, der Versicherungsnehmer die Beitreibung aktiv abbricht (dazu ist er jederzeit berechtigt), so dass der Inkasso-Dienstleister die Verzugskosten nicht beim Schuldner realisieren kann, Forderungen aus Wett- oder Glücksspielen eingereicht werden. Hinweise zum Ablauf Der Versicherungsnehmer erhält nach der Policierung von dem Inkasso-Dienstleister ein Begrüßungsschreiben mit allen notwendigen Informationen zum Ablauf und zur Durchführung. Mögliche Inkasso-Fälle Ein Mitglied zieht um und bezahlt die Beiträge nicht mehr – Adresse muss ermittelt und Forderungen müssen angemahnt werden. Ein neues Mitglied zahlt die vereinbarte Aufnahmegebühr nicht und reagiert auch nicht auf die erste Zahlungserinnerung Die am Jahrsanfang fällige Verzehrumlage wird vom Mitglied nicht fristgerecht überwiesen. Schutzbrief Inhalt Schutzbrief 151 Arten, Beiträge und Leistungen 152 Allgemeine Tarifbestimmungen 149 Schutzbriefe 150Highlights Schutzbrief Highlights Weltweiter Krankenrücktransport in unbegrenzter Höhe Auf einer Reise muss eine versicherte Person zur medizinisch notwendigen Behandlung in eine Klinik am Wohnort verlegt werden: Wir übernehmen die hierfür anfallenden Kosten in voller Höhe und kümmern uns um die Organisation. Pannenhilfe Das Fahrzeug kann am Schadenort fahrbereit gemacht werden, z.B. durch eine Starthilfe: Wir übernehmen Kosten bis 200,- € (90,- € Club + 110,- € Schutzbrief). * Abschleppen Das nicht fahrbereite Fahrzeug soll in die Wunschwerkstatt? Die Einschränkung in die nächstgelegene Werkstatt greift bei uns nicht: Wir tragen Kosten bis 235,- € (75,- € Club + 160,- € Schutzbrief). * Hilfe bei Fahrzeugöffnung Nach Schlüsselverlust oder Defekt des Schlüssels / Schlosses ist eine Fahrzeugöffnung nötig: Wir übernehmen die Kosten der Fahrzeugöffnung bis 150,- € (30,- € Club + 120,- € Schutzbrief). * Mietwagenkosten Das Fahrzeug ist nicht fahrbereit und die Weiterfahrt muss sichergestellt werden: Wir übernehmen Kosten für 7 Tage und 52,- € am Tag zzgl. Zusatzkosten bis 100,- €. Alternativ zum Mietwagen kann zwischen Bahnkosten, Economy-Flug (ab einer Entfernung von 1.000 km), Nutzungsausfalls oder Pickup ( Personen- und Fahrzeugrücktransport ) gewählt werden. Übernachtungskosten Das Fahrzeug ist nach Panne oder Unfall nicht mehr fahrbereit oder es wurde gestohlen: Wir übernehmen die Kosten für eine Übernachtung bis 80,- € pro Person. Fallen keine Fahrtkosten an, übernehmen wir die Kosten bis zu 3 Übernachtungen von 80,- € pro Person und Nacht. Rückholung von Kindern Auf einer Reise können sich infolge Todes oder Erkrankung einer mitversicherten Person weder diese noch andere Familienangehörige um die mitreisenden minderjährigen Kinder kümmern: Wir sorgen für die Abholung und Rückreise mit einer Begleitperson. Die Höchstentschädigung beträgt 1.540,- € je versicherte Person. KS-Notfall-Service Unser kompetentes Team ist rund um die Uhr unter 089/21 12 90 14 erreichbar und bietet schnelle und kompetente Hilfe. Keine Kilometerbeschränkung (Domizilklausel) Die 50-km-Beschränkung besteht nicht. Wir übernehmen viele Leistungen bereits ab der Haustüre. Freie Wahl des Unternehmens Sie können frei entscheiden, welches Unternehmen hilft, bzw. das Fahrzeug abschleppt. Es kann ein beliebiger Abschleppdienstleister, die Kundenwerkstatt oder ein durch uns beauftragtes Unternehmen sein. Schutz bei Reisen ohne eigenes Fahrzeug Auch bei Flug- oder Bahnreisen sind unsere Schutzbriefe unverzichtbar und bieten zahlreiche personenbezogene Leistungen wie z.B. den Krankenrücktransport oder die Rückholung von Kindern. Wird im Ausland anstelle des versicherten Fahrzeuges ein Mietfahrzeug benutzt, so fällt dieses Fahrzeug unter Versicherungsschutz Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen - 3 Generationen Versicherungsnehmer und Ehe- oder Lebenspartner Kinder ohne Altersbeschränkung gemäß Familiendefinition Eltern gemäß Familiendefinition * KS-Clubmitglieder haben im Leistungsfall zusätzlich Anspruch auf Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft. Hier sind daher die Höchstbeträge aus KS-Clubmitgliedschaft und Schutzbrief addiert. Hinweis: Es gelten die Allgemeinen Bedingungen KS-Schutzbrief 2012 150 Schutzbrief Arten, Beiträge und Leistungen Privatkunden-Schutzbrief für die Familie: 64,- € Versicherter Personenkreis: Die personenbezogenen Leistungen gelten für den Versicherungsnehmer sowie für alle berechtigten Insassen der versicherten Fahrzeuge. Der Privatkunden-Schutzbrief für die Familie gilt auch für die Familienangehörigen (gemäß Familiendefinition ) Versicherte Fahrzeuge: Versichert sind die auf den Versicherungsnehmer zugelassenen sowie die vom Versicherungsnehmer benutzten fremden Personenkraftwagen. Als Personenkraftwagen gelten auch Kombis, Krafträder, Mopeds, Wohnmobile bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (ohne Vermietung) und Fahrräder. Mitgeführte Wohn-, Gepäck- oder Bootsanhänger und mitgeführtes Gepäck (soweit es geborgen, weiter- oder zurücktransportiert werden muss) sind mitversichert. Der PrivatkundenSchutzbrief für die Familie gilt auch für Fahrzeuge, die auf die Familienangehörigen (gemäß Familiendefinition) zugelassen sind sowie die von den Familienangehörigen benutzten fremden Fahrzeuge. Familiendefinition: Soweit in den aufgeführten Schutzbriefen Familienangehörige mitversichert sind, bezieht sich dies auf den nachgenannten Personenkreis: a)d er eheliche / eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte sonstige Lebensp artner des Versicherungsnehmers, b)die minderjährigen Kinder, c)d ie unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, d)d ie im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden, dort gemeldeten und im Ruhestand befindlichen Eltern des Versicherungsnehmers / Lebenspartners. Die Mitversicherung des sonstigen Lebensp artners gemäß a) und der Eltern gemäß d) ist schriftlich zu beantragen. Geschäftskunden-Schutzbrief: 49,- € je Fahrzeug Versicherter Personenkreis Die personenbezogenen Leistungen gelten für den Versicherungsnehmer sowie für alle berechtigten Insassen der versicherten Fahrzeuge. Versicherte Fahrzeuge Versichert sind der im Schutzbrief bezeichnete Personenkraftwagen oder das Nutzfahrzeug bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (ohne Vermietung) sowie die vom Versicherungsnehmer benutzten fremden Personenkraftwagen. Als Personenkraftwagen gelten auch Kombis, Krafträder, Mopeds, Wohnmobile bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (ohne Vermietung) und Fahrr äder. Mitgeführte Wohn-, Gepäck- oder Bootsanhänger und mitgeführtes Gepäck (soweit es geborgen, weiter- oder zurücktransportiert werden muss) sind mitversichert. Hinweise Eine Kennzeichenangabe ist erforderlich. Bei Zulassung auf eine nicht natürliche Person ist eine be- rechtigte Person für die personenbezogenen Leistungen zu benennen. Leistungen: (AB KS-Schutzbrief 2012) Krankenrücktransport weltweit in unbegrenzter Höhe, wenn medizinisch notwendig. Pannenhilfe bis 110,- € einschließlich mitgeführter Kleinteile. Abschleppen bis 160,- € einschließlich der Kosten evtl. versuchter Pannenhilfe. Hilfe bei Fahrzeugöffnung bis 120,- €. Bergen in unbegrenzter Höhe * des von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs. Mietwagen, Weiter- oder Rückfahrt, Übernachtung, Pickup-Service, Nutzungsausfallentschädigung (statt Mietwagen) bei längerer Reparaturdauer, Diebstahl, Totalschaden. Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall bis zur Höhe der Rücktransportkosten an den Wohnsitz, wenn das Fahrzeug im Ausland nicht fahrbereit gemacht werden kann. Ersatzteilversand ins Ausland, wenn Teile am Schaden- ort nicht erhältlich sind. Fahrzeugunterstellung bis maximal 2 Wochen bei Panne und Unfall im In- und Ausland Wiederauffinden nach Diebstahl im Ausland Verzollung, Verschrottung nach Unfall oder Diebstahl im Ausland. Ersatzfahrereinsatz bei Krankheit oder Tod des Fahrers Ersatz von Reisedokumenten / Hilfe bei Erstbeschaf- fung, bei Verlust während einer Auslandsreise. Ersatz von Zahlungsmitteln als Darlehen bis 2.000,- € bei finanzieller Notlage durch Verlust von Zahlungsmitteln auf einer Auslandsreise. Vermittlung ärztlicher Betreuung bei Erkrankung während einer Auslandsreise. Arzneimittelversand ins Ausland, wenn dort dringend benötigt. Krankenbesuche bis 600,- € bei Krankenhausaufenthalt von mehr als zwei Wochen. Kinderrückholung bei Krankheit oder Tod des Versiche- rungsnehmers. Hilfe im Todesfall. Bestattung im Ausland oder Überführung nach Deutschland. Fahrtkosten bei Reiseabbruch bis zu 2.600,- € aus wichtigen Gründen bei einer Auslandsreise. Reiserückrufservice per Rundfunk aus wichtigen Gründen. Hilfe in besonderen Notfällen bis 500,- € für Hilfe in besonderen Notlagen auf einer Aulandsreise. Dolmetscherkosten bis 250,- € für Gespräche mit Behörden in Notfällen auf einer Auslandsreise. KS-Notfall-Service – 24 Stunden-Notruf * einschließlich Gepäck und nicht gewerbsmäßig beförderter Ladung 151 Schutzbriefe Privatkunden-Schutzbrief: 49,- € Schutzbrief Allgemeine Tarifbestimmungen Vertragsgrundlagen Allgemeine Bedingungen für die KS-Schutzbrief-Versicherung (AB KS-Schutzbrief 2012), gesetzliche Bestimmungen und die Bestimmungen des Antrages. Zahlungsweise Die Versicherungsbeiträge sind im Voraus zu zahlen und dann weiter von Fälligkeit zu Fälligkeit. Die Beiträge können je nach Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge entrichtet werden. Die Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträgen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Monatliche Zahlungsweise kann nur in Verbindung mit dem SEPAMandat vereinbart werden. Beiträge Die Versicherungsteuer, zzt. 19 %, ist in den Versicherungsbeiträgen enthalten. Ausfertigungsgebühren für Versicherungsscheine, Beitragsrechnungen, Zweitschriften u.ä. werden nicht erhoben. Der erste Beitrag wird vom Vertragsbeginn bis zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit erhoben. Geltungsbereich Versicherungsschutz besteht für Schadenfälle in Europa, den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira. Abweichend hiervon besteht im Rahmen der Schutzbriefleistung Krankenrücktransport Versicherungsschutz für Schadenfälle weltweit. Laufzeit Die Versicherungsverträge sind zunächst von Beginn an für 1 Jahr abgeschlossen (Mindestlaufzeit). Danach verlängern sie sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vom Versicherungsnehmer oder der KS Versicherungs-AG schriftlich gekündigt werden. Die Versicherungsverträge enden außerdem mit dem Ausscheiden aus dem KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. Das Beginndatum ist zugleich das Datum der Hauptfälligkeit. Eine hiervon abweichende Hauptfälligkeit ist gesondert zu beantragen und verlängert entsprechend die Mindestlaufzeit. 152 Beitragsangleichung Die KS Versicherungs-AG kann die Beiträge für bestehende Versicherungsverhältnisse in der Schutzbriefversicherung mit Wirkung von Beginn der nächsten Versicherungsperiode an ändern. Dabei darf der geänderte Beitragssatz den im Zeitpunkt der Änderung geltenden Beitragssatz nicht übersteigen. Der Versicherungsnehmer kann die Schutzbriefversicherung innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang unserer Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung kündigen. Familiendefinition Soweit in den aufgeführten Schutzbriefen Familienangehörige mitversichert sind, bezieht sich dies auf den nachgenannten Personenkreis: a)der eheliche / eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner des Versicherungsnehmers, b)die minderjährigen Kinder, c)die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, d)die im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden, dort gemeldeten und im Ruhestand befindlichen Eltern des Versicherungsnehmers / Lebenspartners. Die Mitversicherung des sonstigen Lebenspartners gemäß a) und der Eltern gemäß d) ist schriftlich zu beantragen. T-004/01/2016