Fakten und Tipps zur Tierbestattung für Kleintierpraxen

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Fakten und Tipps zur Tierbestattung für Kleintierpraxen
Berichte
& Analysen
Fakten und praktische Tipps
Tierkörperbeseitigung, Einäscherung,
Beerdigung
Thekla Vennebusch
In Kürze
Der Tod eines Tieres stellt fachlich
wie sozial eine enorme Herausforderung an der Tierarzt und sein
Praxisteam. Eine wesentliche Aufgabe ist es, den Tierhalter kompetent und professionell über den Tod
seines Tieres hinaus zu beraten.
Wobei persönliche Ansichten zu Tierkörperbeseitigung, Einäscherung
oder Beerdigung hinten anstehen
und das Kundenwohl im Vordergrund stehen sollten. Denn: Das
Gros der Tierhalter wünscht sich,
dass der Tierarzt sie über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Bestattung ihres Tieres informiert. Sie
legen darauf genauso viel Wert wie
auf das Gespräch über die Notwendigkeit der Euthanasie oder die
Möglichkeit, dem Tier während der
Einschläferung beistehen zu dürfen
(Adams, Bonnett & Meek, 2000).
Was sich Tierhalter unter einem würdevollen Umgang mit dem Körper ihres toten
Tieres vorstellen, ist individuell höchst unterschiedlich. Während es für den einen
Tierhalter von großer Bedeutung ist, dass
der Körper seines Heimtieres intakt beerdigt wird, kann ein anderer Tierhalter den
Gedanken an einen Verwesungsprozess
kaum ertragen und zieht eine Einäscherung
vor. Gleichzeitig gibt es Menschen, die
zwar um ihr Tier trauern, gegen eine Entsorgung des Tierkörpers in einer Tierkörperbeseitigungsanlage (TBA) jedoch keine
Einwände haben. Für alle Tierhalter aber
ist es wichtig, dass ein Weg beschritten
wird, der ihnen hilft, mit ihrer Trauer umgehen zu können und den sie später nicht
bereuen. Umso wichtiger ist, dass der Tierarzt den Tierhalter über Beerdigungen,
Einäscherung bzw. Feuerbestattungen und
die Entsorgung über eine TBA einfühlsam,
aber wertfrei, kompetent und sachlich in-
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formiert.
Fatal wäre es, den Tierbesitzer nicht korrekt zu informieren oder ihn durch eine geschönte Darstellung der Vorgänge schonen zu wollen. Völlig zu Recht würde sich
der Tierhalter getäuscht fühlen, wenn er
später z. B. durch einen Zeitungsbericht
oder durch das Internet erfahren müsste,
dass er falsch informiert worden ist und
sein totes Tier zum Beispiel in der TBA
nicht einfach verbrannt wurde, sondern zuvor mit Abfällen anderen tierischen Ursprungs zerkleinert, gekocht, getrocknet
und eventuell als Brennstoff verwertet
wurde. Rechtliche Konsequenzen dürfte
diese wohlmeinende Täuschung zwar
nicht haben, doch das Vertrauensverhältnis
zwischen Tierarzt und Tierhalter dürfte
empfindlich gestört sein. Um dies zu verhindern und der tierärztlichen Aufgabe der
umfassenden und sachlichen Information
zu diesem Thema gerecht zu werden, sollten Tierarzt und Praxisteam die zentralen
Fakten der Tierkörperbeseitigung, Einäscherung und Beerdigung kennen und an
ihre Kunden weitergeben.
Obduktionen – nie ohne
Zustimmung des Halters
Gleichgültig, ob eine Obduktion aus forensischen oder aus wissenschaftlichen
Gründen durchgeführt werden soll: Zuvor
muss die Genehmigung des Tierhalters
eingeholt werden. Dies gilt auch bei Tieren, die über die Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt oder in einem Tierkrematorium eingeäschert werden sollen. Denn
eine Obduktion hinter dem Rücken des
Kunden stellt einen Vertrauensbruch dar.
Falls der Besitzer zwar einerseits den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn unterstützen möchte, andererseits aber das Tier
bestatten möchte, bietet sich ein Kompromiss in Form einer kosmetischen post mortem Untersuchung an. Dabei müssen die
Besitzer darauf hingewiesen werden, dass
ihr Tier wie nach einem chirurgischen Eingriff aussehen kann und, dass eventuell innere Organe entnommen und eingeschickt
werden. In jedem Fall muss darauf geachtet werden, dass der Tierkörper sauber und
in einem ansehnlichen Zustand dem Tierhalter ausgehändigt wird (Rechenberg,
2008).
1. Entsorgung in der
Tierkörperbeseitigungsanlage
Nach dem so genannten „Abfallrecht“ fallen tote Heimtiere unter den Begriff „Tierische Nebenprodukte“, die den höchsten
Gefährdungsgrad für Mensch und Tier
aufweisen. Unter anderem auch alle Körperteile, einschließlich der Häute von Tieren, bei denen der Verdacht auf BSE besteht sowie Zootiere und Zirkustiere. „Material dieser Kategorie“ muss zwingend beseitigt werden. In der Regel geschieht dies
einer Tierkörperbeseitigungsanlage (TBA).
Dort wird das tote Tier dann mit Abfällen
anderen tierischen Ursprungs zerkleinert,
gekocht, getrocknet und eventuell als
Brennstoff verwertet. Dabei werden die
Körper von Heimtieren zunächst gemeinsam mit anderen tierischen Nebenprodukten von so genannten Brechern auf eine
Korngröße von 50 mm (Grobbrecher) bis
25 mm (Feinbrecher) zerkleinert. Im Anschluss wird das so gewonnene Rohmaterial bei mindestens 133 Grad Celsius und
zwanzig Minuten Verweilzeit bei 3 bar
Druck unter ständigem Rühren sterilisiert.
Nach der Sterilisation wird das Material
gewöhnlich getrocknet.
Die Rückstände aus der Sterilisation,
Trocknung und gegebenenfalls Fettabscheidung können in der Industrie verbrannt und zur thermischen Energiegewinnung genutzt werden. Dass die Tierkörper vor der Verbrennung zerkleinert
und unter Druck sterilisiert werden, hat
vor allem technische Gründe. Bei den in
der TBA anfallenden Mengen von Abfällen im Tonnenbereich mit unterschiedlichem Volumen und mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 60 bis 80 % ist eine direkte Verbrennung unter Berücksichtigung
aller Umweltschutzgesetze nur unter
höchstem technischen Aufwand möglich.
Praktisch heißt dies, dass der tote Tierkörper mit anderen tierischen Nebenprodukten zerkleinert und sterilisiert wird. Die
Produkte daraus werden größtenteils in der
Industrie zur Energiegewinnung genutzt,
d. h. erst dort findet letztlich die Verbrennung statt.
Rechtliche Grundlagen
Die BSE-Krise, die Mitte der 80er Jahre in
Großbritannien begann, war einer der entscheidenden Anlässe für das Europäische
Parlament und den Rat am 3. Oktober
2002 die Verordnung (EG) 1774/2002 zu
erlassen, die die Grundlage der heutigen
nationalen Rechtslage ist (Fluck & Strack,
2004). Das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
(TierNebG)
vom
28.01.2004 stellt die Umsetzung der EU
Verordnung 1774/2002 auf nationaler
Ebene dar. In der Verordnung zur Durchführung diesen Gesetzes, der TierNebV
(Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung) vom 27. Juli 2006, wird der
Umgang mit Tierischen Nebenprodukten
detailliert geregelt.
Praktischer Ablauf in der
Tierarztpraxis
Für die Abholung, Sammlung, Lagerung
oder auch Anlieferung von Körpern von
Heimtieren gibt es regional unterschiedliche Regelungen, die man bei der zuständigen Veterinärbehörde bzw. bei der ansässigen Tierkörperbeseitigungsanlage erfahren kann.
Für Besucher offen: Einige Tierkrematorien geben Tierhaltern die Möglichkeit, das Krematorium zu besichtigen und
sogar bei der Einäscherung ihres Tieres anwesend zu sein.
Foto: Cremare
Prinzipiell holen die Verarbeitungsbetriebe die Tierkörper nach telefonischer Meldung durch Besitzer oder Tierarzt ab. Für
Tierärzte gibt es meist die Möglichkeit, regelmäßige Abholtermine zu vereinbaren.
In der Zwischenzeit müssen die Tierkörper
hygienisch, z. B. in speziellen Säcken
(TBA-Säcke), in einer Tiefkühltruhe oder
in TBA-System-Behältern, gelagert werden. Einige Gemeinden bieten ihren Bürgern Kleintiersammelstellen außerhalb des
TBA-Geländes an.
Die Entsorgung von Tierkörpern in einer
TBA ist grundsätzlich gebührenpflichtig.
Die Gebühren werden regional je nach Gebührensatzung der TBA ermittelt. Bei sehr
kleinen Heimtieren wie Hamster, Vögeln,
Meerschweinchen wird die Entsorgungsgebühr häufig nach Gewicht (ab einem Kilogramm ca. € 0,30 Cent pro kg) festgesetzt. Für Hunde und Katzen muss hingegen in der Regel eine Stückgebühr (zwischen ca. € 10 – € 30) entrichtet werden.
Hinzu kommen Anfahrtsgebühren, die
Pauschale für die Leerung des SystemBehälters oder die Kosten für spezielle
TBA-Säcke. Die Anlieferung an und die
Entsorgung einzelner Tierkörper über eine
Kleintiersammelstelle sind häufig kostenlos.
Keine Wahl für Schwein, Rind,
Ziege und Co.
Nach nationalem Recht ist nur für Heimtiere wie z. B. Hunde, Katzen, Zwergkaninchen, Meerschweinchen, Vögel u. ä.
das Vergraben auf eigenem Gelände, das
Bestatten auf Tierfriedhöfen und das Verbrennen in Tierkrematorien gestattet.
Aus (tier-)seuchenhygienischen Gründen,
d. h. zum Schutz der Gesundheit von
Mensch und Tier, unterliegen Nutztiere,
aber auch Versuchs-, Zoo- und Zirkustiere
und kranke Wildtiere nach nationalem
Recht einer so genannten Beseitigungsund Überlassungspflicht: Sie müssen in
der Regel in einer Tierkörperbeseitigungsanlage beseitigt werden. Für Lamas,
Schweine oder auch Ziegen können somit
die o. g. Möglichkeiten der Bestattung
oder Verbrennung nicht gewählt werden,
da sie auch dann nicht als Heimtiere gelten, wenn sie zu Lebzeiten nur zu Hobbyoder Liebhaberzwecken oder als Minischwein in der Wohnung gehalten wurden.
Der Begriff „Heimtier“ ist in der Verordnung (EG) 1774/2002 Artikel 2 wie folgt
definiert: Unter Heimtieren versteht man
Tiere von Arten, die normalerweise von
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Menschen zu anderen Zwecken als zu
landwirtschaftlichen Nutzzwecken gefüttert und gehalten, jedoch nicht verzehrt
werden (Schelter, M., Reg. Oberbayern,
2008, Große-Siestrup, H., Ministerium für
Umwelt Forsten und Verbraucherschutz,
Rheinland Pfalz, 2008).
2. Feuerbestattung im
Tierkrematorium
In Deutschland hat sich die Zahl der Feuerbestattungen von Kleintieren zwischen
2002 und 2007 von 6.000 jährlich auf
20.000 mehr als verdreifacht (Herr, 2008).
Viele Menschen, die sich für eine Einäscherung ihres Tieres entscheiden, möchten ihm die Entsorgung als „Abfall“ ersparen, ohne sich gleichzeitig mit dem Unterhalt und der Pflege einer Grabstelle zu belasten. Anderen ist der Gedanke, dass ihr
geliebtes Tier im Grab verwest ebenso zuwider wie die Entsorgung in einer TBA,
oder sie schätzen die Möglichkeit, die
Asche ihres Tieres in der Urne aufbewahren zu können, ihr Tier also auch nach seinem Tod nahe bei sich zu wissen. Auch
praktische Erwägungen können eine Rolle
spielen. Dann z. B. wenn der Tierhalter
kein Grundstück besitzt, auf dem er sein
Tier beerdigen könnte, eine Bestattung auf
einem Tierfriedhof mit ihren Folgekosten
(Grabpacht, Grabpflege, Gedenkstein) jedoch nicht in Frage kommt. In all diesen
Fällen ist das Einäschern des Tieres in einem Krematorium eine vorteilhafte Möglichkeit.
rungsurkunde mit dem Namen seines Tieres und dem Datum der Einäscherung zugeschickt. Legt der Tierhalter keinen Wert
auf eine Urkunde, kann er eine einfache
Beseitigungseinäscherung wählen.
Bei einer Einzeleinäscherung wird das
Tier separat für sich allein eingeäschert. In
einigen Krematorien besteht sogar die
Möglichkeit, bei einer Feuerbestattung des
eigenen Tieres anwesend zu sein. Die
Asche des Tieres wird in einem Aschebeutel aufgefangen und in eine Urne gebettet.
Einige Bestattungsunternehmen für Tiere
bieten auch Seebestattungen (Verstreuen
der Asche über dem Meer) oder das Verstreuen der Asche z. B. über einer Waldoder Almwiese an.
Ablauf in einem Krematorium
Die Einäscherung findet in der Regel in einem so genannten Muffelofen bei Temperaturen zwischen 900 °C und 1.200 °C
statt. Über Sensoren wird die Temperatur
ständig festgestellt und gesteuert. Der Kremationsprozess dauert insgesamt etwa 90
Minuten.
Im Wesentlichen verbleiben dabei nur
noch die mineralischen Knochenbestandteile, die Zähne und nicht brennbare Im-
plantate. Implantate (z. B. die künstliche
Hüfte bei einem Hund) werden vor dem
anschließenden Mahlgang ausgesondert.
Die Asche wird in einen Aschebeutel gefüllt, der dann verschlossen wird (Gartenamt Landeshauptstadt Düsseldorf, 2008).
Rechtliche Grundlagen
In der TierNebV ist unter § 27 Ausnahmen
(2) die Abholungspflicht durch die öffentliche Tierkörperbeseitigung aufgehoben,
wenn es sich um ein Heimtier handelt, das
in einer Verbrennungsanlage nach Artikel
12 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr.
1774/2002 (Tierkrematorium) verbrannt
wird. Tierkrematorien müssen die Auflagen der Bundes-Immissionsschutzverordnung erfüllen. Eine Überwachung der
Tierkrematorien erfolgt über die Veterinärbehörden, die Gewerbeaufsichtsämter, den TÜV, die örtlichen Bauämter und
die Ämter für Umweltschutz.
Praktischer Ablauf in der
Tierarztpraxis
In Deutschland gibt es mittlerweile acht
Tierkrematorien und verschiedene Bestattungsunternehmen, die den Transport ver-
Einzel- oder
Sammeleinäscherung
Das Einäschern von Tieren wird in speziellen Krematorien angeboten. Grundsätzlich können Tierhalter dabei zwischen einer Sammeleinäscherung und einer Einzeleinäscherung wählen.
Bei einer Sammeleinäscherung wird das
Tier zusammen mit anderen Haustieren
kremiert. Danach wird die Asche in einem
Sammelgrab bestattet oder auf einem
Streubeet verstreut. Auf Wunsch wird dem
Tierhalter eine Urne sowie eine Einäsche-
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Besinnliche Momente im Abschiedsraum. Für den einen eine groteske Vorstellung, für andere eine wichtige Hilfe
bei der Trauerbewältigung. Entscheidend sollte sein, was dem Tierhalter gut tut.
Foto: Cremare
zwischen ca. € 60 und € 250 Euro. Eine
Einzeleinäscherung kann je nach Größe
des Tieres zwischen ca. € 100 – € 340 kosten. Darüber hinaus entstehen Kosten für
den Antransport des Tieres und – im Falle
einer Einzeleinäscherung – für die Urne
und das Zurücksenden der Asche in der
Urne an. Zusatzleistungen wie beispielsweise die Anwesenheit während der Einzeleinäscherung oder eine Seebestattung
werden extra berechnet. Die Rechnung
kann direkt an den Tierhalter, auf Wunsch
aber auch an die Tierartpraxis gehen.
Kremierung von Pferden im
benachbarten Ausland
Das Streubeet ist eine weniger individuelle und preiswertere Lösung als der Tierfriedhof, ist für viele Tierhalter
aber eine würdige, naturnahe Alternative.
Foto: Cremare
storbener Tiere in Krematorien organisieren. Verwaltungstechnische Details, Serviceangebot und Kosten müssen im Einzelnen mit dem jeweiligen Unternehmen
abgeklärt werden. Ein Beispiel sei an dieser Stelle mit den Abläufen der Firma Cremare aufgeführt: Mindestens einmal pro
Woche holt Cremare die verstorbenen
Tiere in der Tierarztpraxis ab und bringt
sie zum Tierkrematorium Nordrhein. Bis
zum Abholzeitpunkt müssen die Tiere
tiefgekühlt in besonderen Polyethylenbeuteln (PE-Beutel), die von der Firma geliefert werden, gelagert werden. Der PEBeutel wird mit verschiedenfarbigen
Schildchen so gekennzeichnet, dass die
Identität des Tieres im Beutel eindeutig
und die Art der gewünschten Einäscherung klar ersichtlich ist. Der komplett ausgefüllte Abholauftrag wird den Tieren bei
der Abholung mitgegeben.
Bei einer Sammeleinäscherung wird dem
Tierbesitzer die Einäscherungsurkunde
und bei einer Einzeleinäscherung zusätzlich die Asche seines Tieres in einer blauen Keramikurne per Post zugeschickt. Auf
Wunsch können Urne und Urkunde auch
an den Tierarzt gesandt werden, der dann
beides dem Tierhalter persönlich überreichen kann.
Die Preise (Stand August 2008) für die
Kremierung hängen von der Größe des
Tieres, seinem Gewicht und der Art der
Einäscherung ab. Eine Beseitigungseinäscherung wird z. B. mit einem Grundpreis
von € 30 + € 1,50 pro kg berechnet. Für eine Sammeleinäscherung beträgt der Preis
der Kremierung je nach Größe des Tieres
Grundsätzlich gilt für Pferde das Gleiche
wie für landwirtschaftliche Nutztiere: In
Deutschland müssen sie über eine Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt werden. In Belgien und den Niederlanden hingegen gibt es Tierkrematorien, die Pferde
in toto einäschern. Einige Tierbestattungsunternehmen vermitteln den Transport
und die Einäscherung von toten Pferden
aus Deutschland in diese Krematorien. Für
den Transport und die Kremierung eines
Pferdes muss mit Kosten je nach Größe
und Anfahrtstrecke mindestens € 1000 ge-
Manche Tierhalter empfinden Trost, wenn sie die Asche ihres Tieres in einer Urne bei sich behalten können. Andere
beerdigen die Urne im eigenen Garten.
Foto: Cremare
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Berichte
& Analysen
nem Park, Wald oder
ähnlichem bestattet,
begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 28
Abs. 2 Satz 3 TierNebV und kann nach §
14 Abs. TierNebG zu
einem Bußgeld bis zu
20.000 Euro belegt
werden.
Beerdigung auf
eigenem Grundstück
50 cm starken Erdschicht (gemessen vom
Rand der Grube) bedeckt sein. Wenn sich
der Tierhalter unsicher ist, ob sein Grundstück tatsächlich die Bedingungen für eine
Beerdigung des Tieres erfüllt, kann dies
ein Anruf bei der Gemeinde klären.
Bestattung auf dem
Tierfriedhof
Eine würdige Beerdigung oder Feuerbestattung des Tieres hilft vielen Tierhaltern,
Abschied zu nehmen und den Verlust zu
verarbeiten. So sahen 60,8 % befragter
Tierhalter aus der Steiermark in einem
Tierfriedhof einen nützlichen Ort, um den
Tod ihres Tieres zu bewältigen (Gruber &
Schwarz, 2005). Derzeit gibt es ca. 120
Tierfriedhöfe in Deutschland. Die meisten
sind in Privatbesitz und für die Bestattung
aller Heimtiere offen. Einige Tierfriedhöfe
in Deutschland befinden sich in der Trägerschaft von Tierschutzvereinen und -organisationen und sind nur für deren Mitglieder zugänglich (Feldkamp, 2008). Bei
der Bestattung auf einem Tierfriedhof
kann der Tierhalter zwischen der Beerdigung in einer Sammelgrabstelle, einem
Einzelgrab oder einem Urnengrab wählen.
Einige Tierfriedhöfe stellen auch Kolumbarien zur Aufstellung von Urnen zur Verfügung.
Grundsätzlich dürfen
Heimtiere auf einem
Privatgrundstück beerdigt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden: Das
Grundstück muss dem
Tierhalter gehören oder
Das Bedürfnis, ein Tier würdig zu bestatten, ist keine Erscheinung der Neuzeit.
der Eigentümer des
Bereits in der Steinzeit erhielten Tiere eigene Grabstellen, wie die Funde von
Grundstücks hat die
Hundegräbern aus prähistorischer Zeit belegen (Morey, 2006).
Beerdigung des HeimFoto: tierfriedhof-birkengrund.de
tieres genehmigt. Das
rechnet werden.
Gelände darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen. Das Tier darf nicht in
3. Beerdigung
unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und
Plätze beerdigt werden. Darüber hinaus
Das Bedürfnis, das geliebte Tier würdig zu muss der Tierkörper von einer mindestens
bestatten, ist keine Erscheinung der Neuzeit. Bereits in der Steinzeit wurden Tiere
nicht nur als Grabbeigaben von Menschen
bestattet, sondern erhielten eigene Grabstellen, wie die Funde von Hundegräbern
aus prähistorischer Zeit belegen (Morey,
2006). Noch heute ist die Beerdigung auf
dem eigenen Grundstück für viele Tierhalter die vertrauteste Form der Bestattung ihres Heimtieres. Doch nicht viele Tierhalter
haben diese Möglichkeit. Daher wird auch
die Erdbestattung auf dem Tierfriedhof immer beliebter: Während 2002 jährlich ca.
3.000 Tiere auf einem Tierfriedhof bestattet wurden, waren es 2007 bereits 10.000
Tiere jährlich (Herr, 2008).
Vor dem „wilden“ Beerdigen eines toten
Eine würdige Beerdigung oder Feuerbestattung des Tieres hilft vielen Tierhaltern, Abschied zu nehmen und den
Tieres an einem nicht genehmigten Ort
Verlust zu verarbeiten. So sahen 60,8 % befragter Tierhalter aus der Steiermark in einem Tierfriedhof einen nützlisollten Tierbesitzer gewarnt werden. Wer
chen Ort, um den Tod ihres Tieres zu bewältigen (Gruber & Schwarz, 2005).
Foto: tierfriedhof-birkengrund.de
sein Tier an einem Ort in freier Natur, in ei-
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Bei einer Erdbestattung kann das Material
des Sargs nicht alleine vom Kundenwunsch bestimmt werden. Denn es dürfen
nur Materialien verwendet werden, die
den Verwesungsprozess des Tierkörpers
nicht behindern und sich selbst innerhalb
der Mindestliegezeit rückstandsfrei auflösen. Diese ist wiederum abhängig von der
Bodenbeschaffenheit des Tierfriedhofs
und wird von der zuständigen Veterinärbehörde festgesetzt (Feldkamp, 2008).
Meist bietet der Betreiber des Tierfriedhofs oder der Bestattungsunternehmer eine Auswahl genehmigter Särge an. Falls
das Modell eines anderen Sargherstellers
gewünscht wird oder der Tierhalter seinem Tier selbst einen Sarg zimmern
möchte, sollte ihm die Rücksprache mit
dem Tierfriedhofsinhaber empfohlen werden.
Die Gesamtkosten für die Bestattung auf
dem Tierfriedhof variieren erheblich,
denn sie werden durch verschiedene Faktoren bestimmt, wie z. B. Art und Größe
des Sarges, Lage des Tierfriedhofs, die
Art der Bestattung (anonym oder einzeln),
die Größe des Grabes, die Grabpacht für
die Mindestliegezeit (2 – 5 Jahre), dem
Grabstein, der Grabbepflanzung und der
Grabpflege. Darüber hinaus können auch
der Transport und weitere Dienstleistungen vom Bestattungsunternehmer berechnet werden.
Rechtliche Grundlagen
Nachdem das TierNebG 2004 in Kraft getreten war, entstand bezüglich der Beerdigung von Heimtieren zunächst ein rechtsfreier Raum, da die praktische Umsetzung
des Gesetzes den Landesbehörden der
Bundesländer überlassen worden war
(Fluck & Strack, 2004). So konnte in
Sachsen-Anhalt die Bestattung von Heimtieren auf Tierfriedhöfen verboten werden, während sie in Nordrhein-Westfalen
gestattet wurde (Feldkamp, 2008). Mit der
TierNebV vom 27.Juli 2006 sorgte der
Gesetzgeber für Rechtssicherheit, indem
er die praktischen Aspekte der Entsorgungspflicht für Tierleichen bzw. der
Ausnahmen bundeseinheitlich klärte
(Feldkamp, 2008). Die Erdbestattung von
Heimtieren wird im § 27 (3) der TierNebV
geregelt.
Praktischer Ablauf in der
Tierarztpraxis
Bei einer Erdbestattung auf dem eigenen
Gelände wird der Tierhalter das Tier
selbst zum Bestattungsort transportieren.
In diesem Fall sollte das Praxisteam darauf achten, dass das Tier so verpackt wird,
dass keine Flüssigkeiten aus dem Tierkörper das Auto des Halters verunreinigen
können. Bewährt haben sich dicke Schichten aus Zellstoff, die unter dem Tier ausgebreitet werden. Kleinere Tiere können
für die Fahrt in einem Karton oder einer
Transportbox gelagert werden. Große
Hunde schlägt man am besten in eine
Decke ein (Blättner, 2007).
Für Tierbesitzer, die eine Bestattung auf
einem Tierfriedhof in Erwägung ziehen,
sollte man am besten einige Adressen und
Preislisten von Tierfriedhöfen im Einzugsbereich der Tierarztpraxis bereithalten. Entscheidet sich der Tierhalter für die
Bestattung auf einem Tierfriedhof, kann
häufig eine Abholung des Tieres zuhause
oder in der Tierarztpraxis vereinbart werden. Falls dies nicht möglich ist und der
Tierhalter sein Tier selbst transportieren
muss oder möchte, gilt für die Transportvorbereitung das Gleiche wie oben beschrieben.
Zur Klärung von Ablauf und Kosten sollte der Tierarzt den Tierhalter direkt an den
Betreiber des Tierfriedhofs oder das Bestattungsunternehmen verweisen. Hat
man Bedenken, dass der Tierhalter in seiner Trauer mit den Entscheidungen überfordert sein könnte, wäre es ein besonderer Service, ihm ein Mitglied des Praxisteams für die Verhandlung und die Ebnung der ersten Schritte zur Seite zu
stellen.
4. Professionelle soziale
Kompetenz
Neutralität steht für Kompetenz. Tierarzt
und Praxisteam sollten im Rahmen der
Beratung und Begleitung persönliche
Vorlieben und Antipathien für den einen
oder anderen Weg, mit dem toten Tierkörper zu verfahren, hinten anstellen. Professionell ist es, sachlich kompetent zu beraten und nur dann eine Empfehlung auszusprechen, wenn dies vom Tierhalter ausdrücklich gewünscht ist.
Respektvoller Umgang mit
dem toten Tier
Ein respektvoller Umgang mit dem Tierkörper sollte zu jeder Zeit – auch wenn der
Tierhalter nicht anwesend ist – selbstverständlich sein. Der Tierarzt muss hier für
das Praxisteam Vorbild sein. Denn jeder
Hauch von Kritik an dem verstorbenen
Tier, die kleinste Unachtsamkeit oder
Schlampigkeit im Umgang mit dem Tierkörper kann den trauernden Tierhalter zutiefst verletzen, wenn er es – wie es der
Zufall will – doch einmal mitbekommt.
Zu dem respektvollen Umgang gehört
auch, dass das Tier vor der Lagerung zumindest oberflächlich gesäubert wird.
Blut, Erbrochenes, Kot oder Urin sollten
soweit möglich vom Tierkörper entfernt
werden. Darüber hinaus sollte das Tier in
einer Körperhaltung, z. B. in Seitenlage
oder eingerollt, tiefgekühlt gelagert werden, die einigermaßen physiologischen
Verhältnissen entspricht. Die Augen sollten möglichst geschlossen und die Zunge
in den Fang gesteckt werden. Mit der Lagerung des Tieres in Tüten und/oder Gefriertruhen darf erst begonnen werden,
wenn der Tierhalter die Praxis verlassen
hat.
Der Entscheidung Zeit geben
Der Tod ihres Tieres versetzt viele Halter
in einen emotionalen Ausnahmezustand.
Ihre Aufmerksamkeit, Aufnahmefähigkeit
und die Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen, sind in den ersten Stunden nach dem
Tod des Tieres erheblich eingeschränkt.
Insbesondere, wenn der Tierhalter nicht
erwartet hat, dass das Tier eingeschläfert
werden muss, kann die Frage, was mit
dem Tierkörper geschehen soll, ihn in die-
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Berichte
& Analysen
Beispiel für eine Tierhalterinformation:
Liebe Tierhalterin, lieber Tierhalter,
der Tode des eigenen Tieres erfüllt die
meisten Menschen mit tiefer Trauer. In
dieser Situation ist es schwer, Entscheidungen zu treffen. Auch die Frage, was
mit dem Körper des toten Tieres geschehen soll, kann meist nicht sofort beantwortet werden. Das ist auch nicht nötig.
Überlegen Sie sich die verschiedenen
Möglichkeiten in Ruhe, schlafen Sie eine
Nacht darüber und teilen Sie uns morgen
früh mit, wie Sie sich entschieden haben.
Grundsätzlich gibt drei Möglichkeiten:
1. Die Feuerbestattung des Tieres in einem Tierkrematorium
2. Die Beerdigung des Tieres im eigenen
Garten oder auf einem Tierfriedhof
3. Die Entsorgung des Tierkörpers in einer Tierkörperbeseitigungsanlage
Die Feuerbestattung in einem Tierkrematorium
Hierbei können Sie zwischen einer Sammeleinäscherung und einer Einzeleinäscherung wählen.
sem Moment überfordern. Daher sollte
man dem Tierhalter Zeit geben, sich die
verschiedenen Möglichkeiten in Ruhe zu
überlegen.
Am besten gibt man ihm für den Überblick
über die verschiedenen Möglichkeiten ein
Infoblatt sowie Adressen- und Preislisten
der verschiedenen Anbieter nach Hause
mit.
Dies hat mehrere Vorteile:
1. Die Informationen sind eindeutig. Missverständnisse werden vermieden. Der
Tierhalter hat alle wichtigen Informationen vorliegen, er kann nichts überhören
oder vergessen.
2. Meist ist der Tierhalter erst in der Lage,
sich ernsthaft mit dem Thema zu beschäftigen, wenn er den ersten Schock
überwunden und sich etwas beruhigt
hat.
3. Voreiligen und unüberlegten Entscheidungen, die später bereut werden könn-
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Bei einer Sammeleinäscherung wird Ihr
Tier zusammen mit anderen Heimtieren in
einem Ofen eingeäschert. Danach wird
die Asche auf dem Gelände des Krematoriums bestattet oder einem Streubeet verstreut. Eine Einäscherungsurkunde mit
dem Tiernamen und dem Datum der Kremierung wird Ihnen zugeschickt. Bei einer Einzeleinäscherung wird Ihr Tier separat alleine eingeäschert. Die Asche Ihres Tieres wird in einer Urne aufgefangen
und Ihnen zusammen mit einer individuellen Einäscherungsurkunde zugeschickt.
Die Beerdigung auf dem eigenen
Grundstück oder Tierfriedhof
Bestattungen von Heimtieren wie Hund,
Katze oder kleineren Tieren auf dem eigenen Grundstück sind in der Regel erlaubt, wenn folgende Auflagen erfüllt
werden: Das Grundstück darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen, das Grab
muss mindestens 50 cm tief sein und sollte einen ausreichenden Abstand zu öffentlichen Wegen und Plätzen haben. Wer
sich unsicher ist, ob eine Tierbestattung
auf dem Gelände zulässig ist, sollte bei
ten (was wiederum auf die Tierarztpraxis zurückfallen kann), wird auf diese
Weise vorgebeugt.
4. Der Tierhalter kann die verschiedenen
Möglichkeiten und seine Entscheidung
mit neutralen Dritten, die nicht bei der
Euthanasie anwesend waren, besprechen.
Ist eine Euthanasie bei einem chronisch
kranken Tier absehbar und der Besitzer hat
die Einschläferung als Option für seinen
Schützling akzeptiert, kann es aber durchaus auch sinnvoll sein, bereits vor dem eigentlichen Euthanasietermin zu besprechen, was im Anschluss mit dem Tierkörper geschehen soll (Blättner, 2007).
Soziale und fachliche
Kompetenz zahlen sich aus
Zeit und Ehrlichkeit im Umgang mit einem
trauernden Tierhalter können zwar nicht
der Gemeindeverwaltung nachfragen.
Wer nicht die Möglichkeit hat, das Tier
auf dem eigenen Grundstück zu beerdigen, kann eine Grabstelle auf einem Tierfriedhof pachten. Gern stellen wir Ihnen
Adressen und Informationen hierzu zur
Verfügung.
Die Entsorgung über eine Tierkörperbeseitigungsanlage
In einer Tierkörperbeseitigungsanlage
(TBA) werden die Tierkörper mit anderen
Abfällen tierischen Ursprungs grob zerkleinert und in einem Sterilisator über 20
Minuten stark erhitzt. Bestimmte Anteile
aus diesem sterilisierten Material werden
einer weiteren Verwertung zugeführt. Die
heraus gelösten Fette können beispielsweise als Brennstoff verwendet werden.
Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich
bitte jederzeit gern an uns. Wir halten in
der Praxis weitere Informationen für Sie
bereit und begleiten Sie gern bei den weiteren Schritten. Das ist das wenigste, was
wir im Moment für Sie tun können.
In herzlicher Anteilnahme
Ihr Tierarzt
über die GOT abgerechnet werden, doch
sie zahlen sich in der Regel aus. Denn ein
Tierhalter, der sich von seinem Haustierarzt in dieser für ihn belastenden Phase gut
beraten und betreut gefühlt hat, wird auch
mit seinem neuen Tier eher wieder in die
alt vertraute Tierarztpraxis gehen.
Während ein Tierbesitzer, der sich unverstanden oder gar – bezüglich der Entsorgung in einer TBA – unzureichend oder
falsch informiert fühlte, sich mit großer
Wahrscheinlichkeit einen neuen Haustierarzt suchen wird und dies auch anderen
Tierhaltern berichtet.
Weiterführende Adressen und Literatur
können bei der Autorin angefordert werden.
TÄ Thekla Vennebusch
Overbeckstraße 4
49080 Osnabrück
[email protected]