Fakten und Tipps zur Tierbestattung für Kleintierpraxen
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Fakten und Tipps zur Tierbestattung für Kleintierpraxen
Berichte & Analysen Fakten und praktische Tipps Tierkörperbeseitigung, Einäscherung, Beerdigung Thekla Vennebusch In Kürze Der Tod eines Tieres stellt fachlich wie sozial eine enorme Herausforderung an der Tierarzt und sein Praxisteam. Eine wesentliche Aufgabe ist es, den Tierhalter kompetent und professionell über den Tod seines Tieres hinaus zu beraten. Wobei persönliche Ansichten zu Tierkörperbeseitigung, Einäscherung oder Beerdigung hinten anstehen und das Kundenwohl im Vordergrund stehen sollten. Denn: Das Gros der Tierhalter wünscht sich, dass der Tierarzt sie über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Bestattung ihres Tieres informiert. Sie legen darauf genauso viel Wert wie auf das Gespräch über die Notwendigkeit der Euthanasie oder die Möglichkeit, dem Tier während der Einschläferung beistehen zu dürfen (Adams, Bonnett & Meek, 2000). Was sich Tierhalter unter einem würdevollen Umgang mit dem Körper ihres toten Tieres vorstellen, ist individuell höchst unterschiedlich. Während es für den einen Tierhalter von großer Bedeutung ist, dass der Körper seines Heimtieres intakt beerdigt wird, kann ein anderer Tierhalter den Gedanken an einen Verwesungsprozess kaum ertragen und zieht eine Einäscherung vor. Gleichzeitig gibt es Menschen, die zwar um ihr Tier trauern, gegen eine Entsorgung des Tierkörpers in einer Tierkörperbeseitigungsanlage (TBA) jedoch keine Einwände haben. Für alle Tierhalter aber ist es wichtig, dass ein Weg beschritten wird, der ihnen hilft, mit ihrer Trauer umgehen zu können und den sie später nicht bereuen. Umso wichtiger ist, dass der Tierarzt den Tierhalter über Beerdigungen, Einäscherung bzw. Feuerbestattungen und die Entsorgung über eine TBA einfühlsam, aber wertfrei, kompetent und sachlich in- 000 KLEINTIERMEDIZIN 11/12-2008 formiert. Fatal wäre es, den Tierbesitzer nicht korrekt zu informieren oder ihn durch eine geschönte Darstellung der Vorgänge schonen zu wollen. Völlig zu Recht würde sich der Tierhalter getäuscht fühlen, wenn er später z. B. durch einen Zeitungsbericht oder durch das Internet erfahren müsste, dass er falsch informiert worden ist und sein totes Tier zum Beispiel in der TBA nicht einfach verbrannt wurde, sondern zuvor mit Abfällen anderen tierischen Ursprungs zerkleinert, gekocht, getrocknet und eventuell als Brennstoff verwertet wurde. Rechtliche Konsequenzen dürfte diese wohlmeinende Täuschung zwar nicht haben, doch das Vertrauensverhältnis zwischen Tierarzt und Tierhalter dürfte empfindlich gestört sein. Um dies zu verhindern und der tierärztlichen Aufgabe der umfassenden und sachlichen Information zu diesem Thema gerecht zu werden, sollten Tierarzt und Praxisteam die zentralen Fakten der Tierkörperbeseitigung, Einäscherung und Beerdigung kennen und an ihre Kunden weitergeben. Obduktionen – nie ohne Zustimmung des Halters Gleichgültig, ob eine Obduktion aus forensischen oder aus wissenschaftlichen Gründen durchgeführt werden soll: Zuvor muss die Genehmigung des Tierhalters eingeholt werden. Dies gilt auch bei Tieren, die über die Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt oder in einem Tierkrematorium eingeäschert werden sollen. Denn eine Obduktion hinter dem Rücken des Kunden stellt einen Vertrauensbruch dar. Falls der Besitzer zwar einerseits den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn unterstützen möchte, andererseits aber das Tier bestatten möchte, bietet sich ein Kompromiss in Form einer kosmetischen post mortem Untersuchung an. Dabei müssen die Besitzer darauf hingewiesen werden, dass ihr Tier wie nach einem chirurgischen Eingriff aussehen kann und, dass eventuell innere Organe entnommen und eingeschickt werden. In jedem Fall muss darauf geachtet werden, dass der Tierkörper sauber und in einem ansehnlichen Zustand dem Tierhalter ausgehändigt wird (Rechenberg, 2008). 1. Entsorgung in der Tierkörperbeseitigungsanlage Nach dem so genannten „Abfallrecht“ fallen tote Heimtiere unter den Begriff „Tierische Nebenprodukte“, die den höchsten Gefährdungsgrad für Mensch und Tier aufweisen. Unter anderem auch alle Körperteile, einschließlich der Häute von Tieren, bei denen der Verdacht auf BSE besteht sowie Zootiere und Zirkustiere. „Material dieser Kategorie“ muss zwingend beseitigt werden. In der Regel geschieht dies einer Tierkörperbeseitigungsanlage (TBA). Dort wird das tote Tier dann mit Abfällen anderen tierischen Ursprungs zerkleinert, gekocht, getrocknet und eventuell als Brennstoff verwertet. Dabei werden die Körper von Heimtieren zunächst gemeinsam mit anderen tierischen Nebenprodukten von so genannten Brechern auf eine Korngröße von 50 mm (Grobbrecher) bis 25 mm (Feinbrecher) zerkleinert. Im Anschluss wird das so gewonnene Rohmaterial bei mindestens 133 Grad Celsius und zwanzig Minuten Verweilzeit bei 3 bar Druck unter ständigem Rühren sterilisiert. Nach der Sterilisation wird das Material gewöhnlich getrocknet. Die Rückstände aus der Sterilisation, Trocknung und gegebenenfalls Fettabscheidung können in der Industrie verbrannt und zur thermischen Energiegewinnung genutzt werden. Dass die Tierkörper vor der Verbrennung zerkleinert und unter Druck sterilisiert werden, hat vor allem technische Gründe. Bei den in der TBA anfallenden Mengen von Abfällen im Tonnenbereich mit unterschiedlichem Volumen und mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 60 bis 80 % ist eine direkte Verbrennung unter Berücksichtigung aller Umweltschutzgesetze nur unter höchstem technischen Aufwand möglich. Praktisch heißt dies, dass der tote Tierkörper mit anderen tierischen Nebenprodukten zerkleinert und sterilisiert wird. Die Produkte daraus werden größtenteils in der Industrie zur Energiegewinnung genutzt, d. h. erst dort findet letztlich die Verbrennung statt. Rechtliche Grundlagen Die BSE-Krise, die Mitte der 80er Jahre in Großbritannien begann, war einer der entscheidenden Anlässe für das Europäische Parlament und den Rat am 3. Oktober 2002 die Verordnung (EG) 1774/2002 zu erlassen, die die Grundlage der heutigen nationalen Rechtslage ist (Fluck & Strack, 2004). Das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) vom 28.01.2004 stellt die Umsetzung der EU Verordnung 1774/2002 auf nationaler Ebene dar. In der Verordnung zur Durchführung diesen Gesetzes, der TierNebV (Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung) vom 27. Juli 2006, wird der Umgang mit Tierischen Nebenprodukten detailliert geregelt. Praktischer Ablauf in der Tierarztpraxis Für die Abholung, Sammlung, Lagerung oder auch Anlieferung von Körpern von Heimtieren gibt es regional unterschiedliche Regelungen, die man bei der zuständigen Veterinärbehörde bzw. bei der ansässigen Tierkörperbeseitigungsanlage erfahren kann. Für Besucher offen: Einige Tierkrematorien geben Tierhaltern die Möglichkeit, das Krematorium zu besichtigen und sogar bei der Einäscherung ihres Tieres anwesend zu sein. Foto: Cremare Prinzipiell holen die Verarbeitungsbetriebe die Tierkörper nach telefonischer Meldung durch Besitzer oder Tierarzt ab. Für Tierärzte gibt es meist die Möglichkeit, regelmäßige Abholtermine zu vereinbaren. In der Zwischenzeit müssen die Tierkörper hygienisch, z. B. in speziellen Säcken (TBA-Säcke), in einer Tiefkühltruhe oder in TBA-System-Behältern, gelagert werden. Einige Gemeinden bieten ihren Bürgern Kleintiersammelstellen außerhalb des TBA-Geländes an. Die Entsorgung von Tierkörpern in einer TBA ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Gebühren werden regional je nach Gebührensatzung der TBA ermittelt. Bei sehr kleinen Heimtieren wie Hamster, Vögeln, Meerschweinchen wird die Entsorgungsgebühr häufig nach Gewicht (ab einem Kilogramm ca. € 0,30 Cent pro kg) festgesetzt. Für Hunde und Katzen muss hingegen in der Regel eine Stückgebühr (zwischen ca. € 10 – € 30) entrichtet werden. Hinzu kommen Anfahrtsgebühren, die Pauschale für die Leerung des SystemBehälters oder die Kosten für spezielle TBA-Säcke. Die Anlieferung an und die Entsorgung einzelner Tierkörper über eine Kleintiersammelstelle sind häufig kostenlos. Keine Wahl für Schwein, Rind, Ziege und Co. Nach nationalem Recht ist nur für Heimtiere wie z. B. Hunde, Katzen, Zwergkaninchen, Meerschweinchen, Vögel u. ä. das Vergraben auf eigenem Gelände, das Bestatten auf Tierfriedhöfen und das Verbrennen in Tierkrematorien gestattet. Aus (tier-)seuchenhygienischen Gründen, d. h. zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier, unterliegen Nutztiere, aber auch Versuchs-, Zoo- und Zirkustiere und kranke Wildtiere nach nationalem Recht einer so genannten Beseitigungsund Überlassungspflicht: Sie müssen in der Regel in einer Tierkörperbeseitigungsanlage beseitigt werden. Für Lamas, Schweine oder auch Ziegen können somit die o. g. Möglichkeiten der Bestattung oder Verbrennung nicht gewählt werden, da sie auch dann nicht als Heimtiere gelten, wenn sie zu Lebzeiten nur zu Hobbyoder Liebhaberzwecken oder als Minischwein in der Wohnung gehalten wurden. Der Begriff „Heimtier“ ist in der Verordnung (EG) 1774/2002 Artikel 2 wie folgt definiert: Unter Heimtieren versteht man Tiere von Arten, die normalerweise von KLEINTIERMEDIZIN 11/12-2008 000 Berichte & Analysen Menschen zu anderen Zwecken als zu landwirtschaftlichen Nutzzwecken gefüttert und gehalten, jedoch nicht verzehrt werden (Schelter, M., Reg. Oberbayern, 2008, Große-Siestrup, H., Ministerium für Umwelt Forsten und Verbraucherschutz, Rheinland Pfalz, 2008). 2. Feuerbestattung im Tierkrematorium In Deutschland hat sich die Zahl der Feuerbestattungen von Kleintieren zwischen 2002 und 2007 von 6.000 jährlich auf 20.000 mehr als verdreifacht (Herr, 2008). Viele Menschen, die sich für eine Einäscherung ihres Tieres entscheiden, möchten ihm die Entsorgung als „Abfall“ ersparen, ohne sich gleichzeitig mit dem Unterhalt und der Pflege einer Grabstelle zu belasten. Anderen ist der Gedanke, dass ihr geliebtes Tier im Grab verwest ebenso zuwider wie die Entsorgung in einer TBA, oder sie schätzen die Möglichkeit, die Asche ihres Tieres in der Urne aufbewahren zu können, ihr Tier also auch nach seinem Tod nahe bei sich zu wissen. Auch praktische Erwägungen können eine Rolle spielen. Dann z. B. wenn der Tierhalter kein Grundstück besitzt, auf dem er sein Tier beerdigen könnte, eine Bestattung auf einem Tierfriedhof mit ihren Folgekosten (Grabpacht, Grabpflege, Gedenkstein) jedoch nicht in Frage kommt. In all diesen Fällen ist das Einäschern des Tieres in einem Krematorium eine vorteilhafte Möglichkeit. rungsurkunde mit dem Namen seines Tieres und dem Datum der Einäscherung zugeschickt. Legt der Tierhalter keinen Wert auf eine Urkunde, kann er eine einfache Beseitigungseinäscherung wählen. Bei einer Einzeleinäscherung wird das Tier separat für sich allein eingeäschert. In einigen Krematorien besteht sogar die Möglichkeit, bei einer Feuerbestattung des eigenen Tieres anwesend zu sein. Die Asche des Tieres wird in einem Aschebeutel aufgefangen und in eine Urne gebettet. Einige Bestattungsunternehmen für Tiere bieten auch Seebestattungen (Verstreuen der Asche über dem Meer) oder das Verstreuen der Asche z. B. über einer Waldoder Almwiese an. Ablauf in einem Krematorium Die Einäscherung findet in der Regel in einem so genannten Muffelofen bei Temperaturen zwischen 900 °C und 1.200 °C statt. Über Sensoren wird die Temperatur ständig festgestellt und gesteuert. Der Kremationsprozess dauert insgesamt etwa 90 Minuten. Im Wesentlichen verbleiben dabei nur noch die mineralischen Knochenbestandteile, die Zähne und nicht brennbare Im- plantate. Implantate (z. B. die künstliche Hüfte bei einem Hund) werden vor dem anschließenden Mahlgang ausgesondert. Die Asche wird in einen Aschebeutel gefüllt, der dann verschlossen wird (Gartenamt Landeshauptstadt Düsseldorf, 2008). Rechtliche Grundlagen In der TierNebV ist unter § 27 Ausnahmen (2) die Abholungspflicht durch die öffentliche Tierkörperbeseitigung aufgehoben, wenn es sich um ein Heimtier handelt, das in einer Verbrennungsanlage nach Artikel 12 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Tierkrematorium) verbrannt wird. Tierkrematorien müssen die Auflagen der Bundes-Immissionsschutzverordnung erfüllen. Eine Überwachung der Tierkrematorien erfolgt über die Veterinärbehörden, die Gewerbeaufsichtsämter, den TÜV, die örtlichen Bauämter und die Ämter für Umweltschutz. Praktischer Ablauf in der Tierarztpraxis In Deutschland gibt es mittlerweile acht Tierkrematorien und verschiedene Bestattungsunternehmen, die den Transport ver- Einzel- oder Sammeleinäscherung Das Einäschern von Tieren wird in speziellen Krematorien angeboten. Grundsätzlich können Tierhalter dabei zwischen einer Sammeleinäscherung und einer Einzeleinäscherung wählen. Bei einer Sammeleinäscherung wird das Tier zusammen mit anderen Haustieren kremiert. Danach wird die Asche in einem Sammelgrab bestattet oder auf einem Streubeet verstreut. Auf Wunsch wird dem Tierhalter eine Urne sowie eine Einäsche- 000 KLEINTIERMEDIZIN 11/12-2008 Besinnliche Momente im Abschiedsraum. Für den einen eine groteske Vorstellung, für andere eine wichtige Hilfe bei der Trauerbewältigung. Entscheidend sollte sein, was dem Tierhalter gut tut. Foto: Cremare zwischen ca. € 60 und € 250 Euro. Eine Einzeleinäscherung kann je nach Größe des Tieres zwischen ca. € 100 – € 340 kosten. Darüber hinaus entstehen Kosten für den Antransport des Tieres und – im Falle einer Einzeleinäscherung – für die Urne und das Zurücksenden der Asche in der Urne an. Zusatzleistungen wie beispielsweise die Anwesenheit während der Einzeleinäscherung oder eine Seebestattung werden extra berechnet. Die Rechnung kann direkt an den Tierhalter, auf Wunsch aber auch an die Tierartpraxis gehen. Kremierung von Pferden im benachbarten Ausland Das Streubeet ist eine weniger individuelle und preiswertere Lösung als der Tierfriedhof, ist für viele Tierhalter aber eine würdige, naturnahe Alternative. Foto: Cremare storbener Tiere in Krematorien organisieren. Verwaltungstechnische Details, Serviceangebot und Kosten müssen im Einzelnen mit dem jeweiligen Unternehmen abgeklärt werden. Ein Beispiel sei an dieser Stelle mit den Abläufen der Firma Cremare aufgeführt: Mindestens einmal pro Woche holt Cremare die verstorbenen Tiere in der Tierarztpraxis ab und bringt sie zum Tierkrematorium Nordrhein. Bis zum Abholzeitpunkt müssen die Tiere tiefgekühlt in besonderen Polyethylenbeuteln (PE-Beutel), die von der Firma geliefert werden, gelagert werden. Der PEBeutel wird mit verschiedenfarbigen Schildchen so gekennzeichnet, dass die Identität des Tieres im Beutel eindeutig und die Art der gewünschten Einäscherung klar ersichtlich ist. Der komplett ausgefüllte Abholauftrag wird den Tieren bei der Abholung mitgegeben. Bei einer Sammeleinäscherung wird dem Tierbesitzer die Einäscherungsurkunde und bei einer Einzeleinäscherung zusätzlich die Asche seines Tieres in einer blauen Keramikurne per Post zugeschickt. Auf Wunsch können Urne und Urkunde auch an den Tierarzt gesandt werden, der dann beides dem Tierhalter persönlich überreichen kann. Die Preise (Stand August 2008) für die Kremierung hängen von der Größe des Tieres, seinem Gewicht und der Art der Einäscherung ab. Eine Beseitigungseinäscherung wird z. B. mit einem Grundpreis von € 30 + € 1,50 pro kg berechnet. Für eine Sammeleinäscherung beträgt der Preis der Kremierung je nach Größe des Tieres Grundsätzlich gilt für Pferde das Gleiche wie für landwirtschaftliche Nutztiere: In Deutschland müssen sie über eine Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt werden. In Belgien und den Niederlanden hingegen gibt es Tierkrematorien, die Pferde in toto einäschern. Einige Tierbestattungsunternehmen vermitteln den Transport und die Einäscherung von toten Pferden aus Deutschland in diese Krematorien. Für den Transport und die Kremierung eines Pferdes muss mit Kosten je nach Größe und Anfahrtstrecke mindestens € 1000 ge- Manche Tierhalter empfinden Trost, wenn sie die Asche ihres Tieres in einer Urne bei sich behalten können. Andere beerdigen die Urne im eigenen Garten. Foto: Cremare KLEINTIERMEDIZIN 11/12-2008 000 Berichte & Analysen nem Park, Wald oder ähnlichem bestattet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 28 Abs. 2 Satz 3 TierNebV und kann nach § 14 Abs. TierNebG zu einem Bußgeld bis zu 20.000 Euro belegt werden. Beerdigung auf eigenem Grundstück 50 cm starken Erdschicht (gemessen vom Rand der Grube) bedeckt sein. Wenn sich der Tierhalter unsicher ist, ob sein Grundstück tatsächlich die Bedingungen für eine Beerdigung des Tieres erfüllt, kann dies ein Anruf bei der Gemeinde klären. Bestattung auf dem Tierfriedhof Eine würdige Beerdigung oder Feuerbestattung des Tieres hilft vielen Tierhaltern, Abschied zu nehmen und den Verlust zu verarbeiten. So sahen 60,8 % befragter Tierhalter aus der Steiermark in einem Tierfriedhof einen nützlichen Ort, um den Tod ihres Tieres zu bewältigen (Gruber & Schwarz, 2005). Derzeit gibt es ca. 120 Tierfriedhöfe in Deutschland. Die meisten sind in Privatbesitz und für die Bestattung aller Heimtiere offen. Einige Tierfriedhöfe in Deutschland befinden sich in der Trägerschaft von Tierschutzvereinen und -organisationen und sind nur für deren Mitglieder zugänglich (Feldkamp, 2008). Bei der Bestattung auf einem Tierfriedhof kann der Tierhalter zwischen der Beerdigung in einer Sammelgrabstelle, einem Einzelgrab oder einem Urnengrab wählen. Einige Tierfriedhöfe stellen auch Kolumbarien zur Aufstellung von Urnen zur Verfügung. Grundsätzlich dürfen Heimtiere auf einem Privatgrundstück beerdigt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden: Das Grundstück muss dem Tierhalter gehören oder Das Bedürfnis, ein Tier würdig zu bestatten, ist keine Erscheinung der Neuzeit. der Eigentümer des Bereits in der Steinzeit erhielten Tiere eigene Grabstellen, wie die Funde von Grundstücks hat die Hundegräbern aus prähistorischer Zeit belegen (Morey, 2006). Beerdigung des HeimFoto: tierfriedhof-birkengrund.de tieres genehmigt. Das rechnet werden. Gelände darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen. Das Tier darf nicht in 3. Beerdigung unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze beerdigt werden. Darüber hinaus Das Bedürfnis, das geliebte Tier würdig zu muss der Tierkörper von einer mindestens bestatten, ist keine Erscheinung der Neuzeit. Bereits in der Steinzeit wurden Tiere nicht nur als Grabbeigaben von Menschen bestattet, sondern erhielten eigene Grabstellen, wie die Funde von Hundegräbern aus prähistorischer Zeit belegen (Morey, 2006). Noch heute ist die Beerdigung auf dem eigenen Grundstück für viele Tierhalter die vertrauteste Form der Bestattung ihres Heimtieres. Doch nicht viele Tierhalter haben diese Möglichkeit. Daher wird auch die Erdbestattung auf dem Tierfriedhof immer beliebter: Während 2002 jährlich ca. 3.000 Tiere auf einem Tierfriedhof bestattet wurden, waren es 2007 bereits 10.000 Tiere jährlich (Herr, 2008). Vor dem „wilden“ Beerdigen eines toten Eine würdige Beerdigung oder Feuerbestattung des Tieres hilft vielen Tierhaltern, Abschied zu nehmen und den Tieres an einem nicht genehmigten Ort Verlust zu verarbeiten. So sahen 60,8 % befragter Tierhalter aus der Steiermark in einem Tierfriedhof einen nützlisollten Tierbesitzer gewarnt werden. Wer chen Ort, um den Tod ihres Tieres zu bewältigen (Gruber & Schwarz, 2005). Foto: tierfriedhof-birkengrund.de sein Tier an einem Ort in freier Natur, in ei- 000 KLEINTIERMEDIZIN 11/12-2008 Bei einer Erdbestattung kann das Material des Sargs nicht alleine vom Kundenwunsch bestimmt werden. Denn es dürfen nur Materialien verwendet werden, die den Verwesungsprozess des Tierkörpers nicht behindern und sich selbst innerhalb der Mindestliegezeit rückstandsfrei auflösen. Diese ist wiederum abhängig von der Bodenbeschaffenheit des Tierfriedhofs und wird von der zuständigen Veterinärbehörde festgesetzt (Feldkamp, 2008). Meist bietet der Betreiber des Tierfriedhofs oder der Bestattungsunternehmer eine Auswahl genehmigter Särge an. Falls das Modell eines anderen Sargherstellers gewünscht wird oder der Tierhalter seinem Tier selbst einen Sarg zimmern möchte, sollte ihm die Rücksprache mit dem Tierfriedhofsinhaber empfohlen werden. Die Gesamtkosten für die Bestattung auf dem Tierfriedhof variieren erheblich, denn sie werden durch verschiedene Faktoren bestimmt, wie z. B. Art und Größe des Sarges, Lage des Tierfriedhofs, die Art der Bestattung (anonym oder einzeln), die Größe des Grabes, die Grabpacht für die Mindestliegezeit (2 – 5 Jahre), dem Grabstein, der Grabbepflanzung und der Grabpflege. Darüber hinaus können auch der Transport und weitere Dienstleistungen vom Bestattungsunternehmer berechnet werden. Rechtliche Grundlagen Nachdem das TierNebG 2004 in Kraft getreten war, entstand bezüglich der Beerdigung von Heimtieren zunächst ein rechtsfreier Raum, da die praktische Umsetzung des Gesetzes den Landesbehörden der Bundesländer überlassen worden war (Fluck & Strack, 2004). So konnte in Sachsen-Anhalt die Bestattung von Heimtieren auf Tierfriedhöfen verboten werden, während sie in Nordrhein-Westfalen gestattet wurde (Feldkamp, 2008). Mit der TierNebV vom 27.Juli 2006 sorgte der Gesetzgeber für Rechtssicherheit, indem er die praktischen Aspekte der Entsorgungspflicht für Tierleichen bzw. der Ausnahmen bundeseinheitlich klärte (Feldkamp, 2008). Die Erdbestattung von Heimtieren wird im § 27 (3) der TierNebV geregelt. Praktischer Ablauf in der Tierarztpraxis Bei einer Erdbestattung auf dem eigenen Gelände wird der Tierhalter das Tier selbst zum Bestattungsort transportieren. In diesem Fall sollte das Praxisteam darauf achten, dass das Tier so verpackt wird, dass keine Flüssigkeiten aus dem Tierkörper das Auto des Halters verunreinigen können. Bewährt haben sich dicke Schichten aus Zellstoff, die unter dem Tier ausgebreitet werden. Kleinere Tiere können für die Fahrt in einem Karton oder einer Transportbox gelagert werden. Große Hunde schlägt man am besten in eine Decke ein (Blättner, 2007). Für Tierbesitzer, die eine Bestattung auf einem Tierfriedhof in Erwägung ziehen, sollte man am besten einige Adressen und Preislisten von Tierfriedhöfen im Einzugsbereich der Tierarztpraxis bereithalten. Entscheidet sich der Tierhalter für die Bestattung auf einem Tierfriedhof, kann häufig eine Abholung des Tieres zuhause oder in der Tierarztpraxis vereinbart werden. Falls dies nicht möglich ist und der Tierhalter sein Tier selbst transportieren muss oder möchte, gilt für die Transportvorbereitung das Gleiche wie oben beschrieben. Zur Klärung von Ablauf und Kosten sollte der Tierarzt den Tierhalter direkt an den Betreiber des Tierfriedhofs oder das Bestattungsunternehmen verweisen. Hat man Bedenken, dass der Tierhalter in seiner Trauer mit den Entscheidungen überfordert sein könnte, wäre es ein besonderer Service, ihm ein Mitglied des Praxisteams für die Verhandlung und die Ebnung der ersten Schritte zur Seite zu stellen. 4. Professionelle soziale Kompetenz Neutralität steht für Kompetenz. Tierarzt und Praxisteam sollten im Rahmen der Beratung und Begleitung persönliche Vorlieben und Antipathien für den einen oder anderen Weg, mit dem toten Tierkörper zu verfahren, hinten anstellen. Professionell ist es, sachlich kompetent zu beraten und nur dann eine Empfehlung auszusprechen, wenn dies vom Tierhalter ausdrücklich gewünscht ist. Respektvoller Umgang mit dem toten Tier Ein respektvoller Umgang mit dem Tierkörper sollte zu jeder Zeit – auch wenn der Tierhalter nicht anwesend ist – selbstverständlich sein. Der Tierarzt muss hier für das Praxisteam Vorbild sein. Denn jeder Hauch von Kritik an dem verstorbenen Tier, die kleinste Unachtsamkeit oder Schlampigkeit im Umgang mit dem Tierkörper kann den trauernden Tierhalter zutiefst verletzen, wenn er es – wie es der Zufall will – doch einmal mitbekommt. Zu dem respektvollen Umgang gehört auch, dass das Tier vor der Lagerung zumindest oberflächlich gesäubert wird. Blut, Erbrochenes, Kot oder Urin sollten soweit möglich vom Tierkörper entfernt werden. Darüber hinaus sollte das Tier in einer Körperhaltung, z. B. in Seitenlage oder eingerollt, tiefgekühlt gelagert werden, die einigermaßen physiologischen Verhältnissen entspricht. Die Augen sollten möglichst geschlossen und die Zunge in den Fang gesteckt werden. Mit der Lagerung des Tieres in Tüten und/oder Gefriertruhen darf erst begonnen werden, wenn der Tierhalter die Praxis verlassen hat. Der Entscheidung Zeit geben Der Tod ihres Tieres versetzt viele Halter in einen emotionalen Ausnahmezustand. Ihre Aufmerksamkeit, Aufnahmefähigkeit und die Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen, sind in den ersten Stunden nach dem Tod des Tieres erheblich eingeschränkt. Insbesondere, wenn der Tierhalter nicht erwartet hat, dass das Tier eingeschläfert werden muss, kann die Frage, was mit dem Tierkörper geschehen soll, ihn in die- KLEINTIERMEDIZIN 11/12-2008 000 Berichte & Analysen Beispiel für eine Tierhalterinformation: Liebe Tierhalterin, lieber Tierhalter, der Tode des eigenen Tieres erfüllt die meisten Menschen mit tiefer Trauer. In dieser Situation ist es schwer, Entscheidungen zu treffen. Auch die Frage, was mit dem Körper des toten Tieres geschehen soll, kann meist nicht sofort beantwortet werden. Das ist auch nicht nötig. Überlegen Sie sich die verschiedenen Möglichkeiten in Ruhe, schlafen Sie eine Nacht darüber und teilen Sie uns morgen früh mit, wie Sie sich entschieden haben. Grundsätzlich gibt drei Möglichkeiten: 1. Die Feuerbestattung des Tieres in einem Tierkrematorium 2. Die Beerdigung des Tieres im eigenen Garten oder auf einem Tierfriedhof 3. Die Entsorgung des Tierkörpers in einer Tierkörperbeseitigungsanlage Die Feuerbestattung in einem Tierkrematorium Hierbei können Sie zwischen einer Sammeleinäscherung und einer Einzeleinäscherung wählen. sem Moment überfordern. Daher sollte man dem Tierhalter Zeit geben, sich die verschiedenen Möglichkeiten in Ruhe zu überlegen. Am besten gibt man ihm für den Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten ein Infoblatt sowie Adressen- und Preislisten der verschiedenen Anbieter nach Hause mit. Dies hat mehrere Vorteile: 1. Die Informationen sind eindeutig. Missverständnisse werden vermieden. Der Tierhalter hat alle wichtigen Informationen vorliegen, er kann nichts überhören oder vergessen. 2. Meist ist der Tierhalter erst in der Lage, sich ernsthaft mit dem Thema zu beschäftigen, wenn er den ersten Schock überwunden und sich etwas beruhigt hat. 3. Voreiligen und unüberlegten Entscheidungen, die später bereut werden könn- 000 KLEINTIERMEDIZIN 11/12-2008 Bei einer Sammeleinäscherung wird Ihr Tier zusammen mit anderen Heimtieren in einem Ofen eingeäschert. Danach wird die Asche auf dem Gelände des Krematoriums bestattet oder einem Streubeet verstreut. Eine Einäscherungsurkunde mit dem Tiernamen und dem Datum der Kremierung wird Ihnen zugeschickt. Bei einer Einzeleinäscherung wird Ihr Tier separat alleine eingeäschert. Die Asche Ihres Tieres wird in einer Urne aufgefangen und Ihnen zusammen mit einer individuellen Einäscherungsurkunde zugeschickt. Die Beerdigung auf dem eigenen Grundstück oder Tierfriedhof Bestattungen von Heimtieren wie Hund, Katze oder kleineren Tieren auf dem eigenen Grundstück sind in der Regel erlaubt, wenn folgende Auflagen erfüllt werden: Das Grundstück darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen, das Grab muss mindestens 50 cm tief sein und sollte einen ausreichenden Abstand zu öffentlichen Wegen und Plätzen haben. Wer sich unsicher ist, ob eine Tierbestattung auf dem Gelände zulässig ist, sollte bei ten (was wiederum auf die Tierarztpraxis zurückfallen kann), wird auf diese Weise vorgebeugt. 4. Der Tierhalter kann die verschiedenen Möglichkeiten und seine Entscheidung mit neutralen Dritten, die nicht bei der Euthanasie anwesend waren, besprechen. Ist eine Euthanasie bei einem chronisch kranken Tier absehbar und der Besitzer hat die Einschläferung als Option für seinen Schützling akzeptiert, kann es aber durchaus auch sinnvoll sein, bereits vor dem eigentlichen Euthanasietermin zu besprechen, was im Anschluss mit dem Tierkörper geschehen soll (Blättner, 2007). Soziale und fachliche Kompetenz zahlen sich aus Zeit und Ehrlichkeit im Umgang mit einem trauernden Tierhalter können zwar nicht der Gemeindeverwaltung nachfragen. Wer nicht die Möglichkeit hat, das Tier auf dem eigenen Grundstück zu beerdigen, kann eine Grabstelle auf einem Tierfriedhof pachten. Gern stellen wir Ihnen Adressen und Informationen hierzu zur Verfügung. Die Entsorgung über eine Tierkörperbeseitigungsanlage In einer Tierkörperbeseitigungsanlage (TBA) werden die Tierkörper mit anderen Abfällen tierischen Ursprungs grob zerkleinert und in einem Sterilisator über 20 Minuten stark erhitzt. Bestimmte Anteile aus diesem sterilisierten Material werden einer weiteren Verwertung zugeführt. Die heraus gelösten Fette können beispielsweise als Brennstoff verwendet werden. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte jederzeit gern an uns. Wir halten in der Praxis weitere Informationen für Sie bereit und begleiten Sie gern bei den weiteren Schritten. Das ist das wenigste, was wir im Moment für Sie tun können. In herzlicher Anteilnahme Ihr Tierarzt über die GOT abgerechnet werden, doch sie zahlen sich in der Regel aus. Denn ein Tierhalter, der sich von seinem Haustierarzt in dieser für ihn belastenden Phase gut beraten und betreut gefühlt hat, wird auch mit seinem neuen Tier eher wieder in die alt vertraute Tierarztpraxis gehen. Während ein Tierbesitzer, der sich unverstanden oder gar – bezüglich der Entsorgung in einer TBA – unzureichend oder falsch informiert fühlte, sich mit großer Wahrscheinlichkeit einen neuen Haustierarzt suchen wird und dies auch anderen Tierhaltern berichtet. Weiterführende Adressen und Literatur können bei der Autorin angefordert werden. TÄ Thekla Vennebusch Overbeckstraße 4 49080 Osnabrück [email protected]