Ökonomische Analyse des Rechts Teil 1: Grundlagen / Coase
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Ökonomische Analyse des Rechts Teil 1: Grundlagen / Coase
Ökonomische Analyse des Rechts Teil 1: Grundlagen / Coase-Theorem / Neuroeconomics Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Die fundamentalen Optimalitätstheoreme des Wettbewerbsgleichgewichts • Erstes Optimalitätstheorem: p Eine Ressourcenallokation ist pareto-optimal, wenn sie unter vollkommenem Wettbewerb, der Abwesenheit von technologischen Externalitäten und ohne Marktversagen aufgrund von Informationsproblemen zustande gekommen ist. • Zweites Optimalitätstheorem: Jede technisch mögliche pareto-optimale Ressourcenallokation kann durch Wettbewerbsmärkte erreicht werden, wenn diese nicht infolge technologischer Externalitäten, zunehmender Skalenerträge g oder aufgrund von Informationsproblemen versagen. Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Professor Dr. Michael Adams 2 Das Coase-Theorem • Ronald H H. Coase Coase, geb geb. 1910 1910, Nobelpreis 1991 • Wenn Verhandlungen und Vertragsabschlüsse unter d B den Betroffenen t ff ohne h jegliche j li h T Transaktionskosten kti k t möglich sind, sowie alle Eigentumsrechte wohldefiniert sind und eine Umverteilung g nicht die relative Bewertung der Güter verändert, dann gilt: 1. Die Allokation der Ressourcen ist identisch, unabhängig davon, davon wie die Rechte durch die Rechtsordnung zugeteilt werden. 2. Die Allokation der Ressourcen ist effizient, so dass kein Externalitätenproblem auftritt. Die Einführung einer Steuer führt zum Verlust der Effizienz. Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Professor Dr. Michael Adams 3 Anwendungsbeispiele Coase-Theorem • • Garantieverlängerung auf 2 Jahre 1. Fall: Garantieverlängerung ist durch Vertrag abdingbar ¾ Coase: keine Auswirkungen: g g gewählte Garantie entspricht p dem Kundenwunsch; kein Problem asymmetrischer Information ¾ Voraussetzungen: Vertragsverhandlungen über Garantie sind leicht möglich, g , Kunden verstehen Garantierechte,, Rechtsänderung g ist klar definiert und auch keine extreme Umverteilung: 1. Unternehmen errechnen Mehrkosten und erhöhen die Preise 2 Kunden verzichten auf Garantie und Preiserhöhung 2. 3. Garantie wird wieder vertraglich verkürzt Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Professor Dr. Michael Adams 4 Anwendungsbeispiele Coase-Theorem • 2. Fall: Garantieverlängerung ist zwingend ¾ Zwangskonsum der Garantie: Kunden können jetzt nicht mehr auf die neuen Rechte verzichten, Unternehmen erhöhen ihre Wettbewerbspreise um die zusätzlichen Kosten ¾ Problem: Moral-Hazard aus der Garantie: Kunden behandeln Gut – unbeobachtbar durch verkaufendes Unternehmen - schlechter und lösen zusätzliche Garantiefälle und damit nochmals höhere Preise aus: Zwangskonsum mit schädlichem wirtschaftlichen Zerstörungsanreiz • G Gesetzlicher t li h G Grantiezwang ti iistt iineffizient ffi i t Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Professor Dr. Michael Adams 5 Anwendungsbeispiele Coase-Theorem • • Beispiel zwingender Kündigungsschutz für Arbeitnehmer Gesetzgeber führt zwingenden Kündigungsschutz für AN ein: ¾ Kündigungsschutz erhöht Risiken und Kosten der Arbeitnehmerleistungen für Arbeitgeber; Arbeitgeber senkt Lohn kompensierend. Bei bestehenden Arbeitsverträgen Anpassung durch Unterlassung von Lohnerhöhungen. • Ergebnis: Kündigungsschutz ist Zwangskonsum, dessen Kosten der Arbeitnehmer durch geringeren auszahlbaren Lohn aufbringen muss. ¾ Einschränkung des Kündigungsschutzes senkt Kosten und erhöht ö Barlohnauszahlungsmöglichkeiten. ö Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Professor Dr. Michael Adams 6 Anwendungsbeispiele Coase-Theorem • • Beispiel zwingender Kündigungsschutz für Arbeitnehmer Marktungleichgewichte haben keinen Einfluss auf die Geltung des Coase-Theorems! 1 Bei Vollbeschäftigung: Aufhebung des Kündigungsschutzes erhöht 1. die Lohnsteigerungsrate. 2. Bei bestehender Arbeitslosigkeit: Aufhebung des Kündigungsschutz erhöht die Löhne oder senkt die Arbeitslosigkeit wegen Senkung der Lohnkosten (Insider –Outsider-Thematik). ¾ Die jeweilige Marktlage, in der sich eine Partei befindet, beeinflusst die Höhe der möglichen Lohnkosten. ¾ Zwingende Rechtsansprüche teilen nur die Lohnkosten auf in ausgezahlte Löhne und Aufwendungen für die Kosten und Risiken des Rechtes, wie etwa des Kündigungsschutzes. Sie können wirtschaftlich i t h ftli h nicht i ht di die G Gesamtsumme t d der vom AG aufwendbaren f db Lohnkosten erhöhen, da sie die wirtschaftlichen Werte der vom Arbeitnehmer erbrachten Leistungen (Grenzprodukt) nicht erhöhen. Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Professor Dr. Michael Adams 7 Anwendungsbeispiele Coase-Theorem • Beispiel zwingender Mieterschutz bei Wohnraum ¾ Einführung von Mieterschutz und Vergleichsmietensystem erhöht Risiken und Kosten und senkt spätere Mietsteigerungsmöglichkeiten des Vermieters ¾ Vermieter vergleicht Verzinsung und Risiko der Investition in Immobilien mit anderen Anlagemöglichkeiten auf Nachsteuergrundlage ¾ Vermieter erhöht im Falle der rechtlichen Möglichkeit die Miete zum Ausgleich der zusätzlichen Kosten und Risiken des Mieterschutzes ¾ Bei rechtlicher oder wirtschaftlicher Unmöglichkeit der ausgleichenden Mieterhöhungen erfolgt Marktverlassen durch unterlassene Renovierung und kein Markteintritt durch Neubauten Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Professor Dr. Michael Adams 8 Ergebnis Coase-Theorem • • Liegt kein Marktversagen etwa aufgrund von Informationsasymmetrien, Marktzutritts- oder Marktaustrittsbarrieren oder von Marktmacht vor und kö können di die Beteiligten B t ili t ohne h P Probleme bl ih ihre gegenseitigen Leistungen ohne hohe Vertragskosten einvernehmlich regeln, ist eine Umverteilung durch die Gewährung zivilrechtlicher Ansprüche nicht möglich. Staatliche Eingriffe durch zwingendes Recht schaden den Beteiligten! Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Professor Dr. Michael Adams 9 Eigentumsrechte • Eigentum g ist ein Bündel von Rechten,, die im einzelnen beschreiben, was man mit bestimmten Gütern tun und lassen kann und was nicht möglich ist: ¾ Gebrauch ¾ Verfügungsgewalt V fü lt ¾ Umgestaltung ¾ Übertragung ¾ Ausschluss anderer Personen Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Professor Dr. Michael Adams 10 Ökonomische Begründung der Eigentumsrechte • Bei freiwilligem Transfer von Gütern steigt der Gesamtnutzen der Beteiligten (Cooperative Surplus / Paretoverbesserung), da eine Verschlechterung unter den Behaltenswert („Drohwert“, „Threat Value“) von jeder V t Vertragsseite it blockiert bl ki t werden d kkann. • Ohne staatlichen Schutz der Eigentumsrechte sind die Menschen gezwungen erhebliche Mittel in die individuelle Verteidigung z.B. gegen Diebstahl und Raub zu investieren und die Produktion bestimmter Güter zu unterlassen. ¾ Ackerbau ¾ Software ¾ Medikamente Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Professor Dr. Michael Adams 11 Wohlstand durch Eigentumsschutz • Es gibt Skalenvorteile bei der Anwendung von Gewalt ( natürliches Monopol“) („natürliches Monopol“). Bei staatlichem Schutz des Eigentums ist eine erhöhte Produktion von Konsumgütern möglich. • Probleme bei der Gewaltmonopolisierung: ¾ Private: Mafia ¾ Staat: Unterdrückung • Fehlende Eigentumsdefinitionen führen zu Marktversagen. ¾ ¾ ¾ ¾ Institutionenprobleme: Afrika / Russland Minderheitsrechte in der AG Corporate Governance Keine Entwicklungsmöglichkeit da keine Kreditsicherheiten vorhanden Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Professor Dr. Michael Adams 12 Transaktionskosten • Transaktionskosten sind die Kosten, die ein Vertragsabschluss mit sich bringt: ¾ die Kosten Kosten, den richtigen Vertragspartner zu finden (Suchkosten) ¾ die Kosten, der Verhandlungen (Verhandlungskosten) ¾ die Kosten der Vertragsdurchsetzung (Durchsetzungskosten) ¾ die Kosten der Rückgängigmachung der Vertragsfolgen („irreversible Kosten“; „sunk costs“) Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Professor Dr. Michael Adams 13 Höhe der Transaktionskosten • Niedrige Transaktionskosten ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Standardisierte Güter Klare, einfache Rechte Wenige Vertragspartner Freundliche Vertragspartner Bekannte Vertragspartner V ü fti Vernünftiges V Verhalten h lt Sofortiger Leistungsaustausch Keine Bedingungen Ni d i Üb Niedrige Überwachungskosten h k t Niedrige Bestrafungskosten Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft • Hohe Transaktionskosten ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Einzelstücke; Spezielle Wünsche schwierige Rechtsverhältnisse Viele Vertragspartner Feindselige Vertragspartner Unbekannte Vertragspartner U Unvernünftiges ü fti V Verhalten h lt Nicht gleichzeitige Leistungen Zahlreiche Bedingungen und Absprachen ¾ Hohe Überwachungskosten ¾ Kostspielige Bestrafungsmöglichkeiten Professor Dr. Michael Adams 14 Marktversagen 1 • Marktmacht ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ • Zu hohe Preise, zu niedrige Produktion Umverteilung Vergeudete Kosten beim Versuch der Preisdiskriminierung Vergeudete Kosten beim Kampf um die Monopolstellung X-Ineffizienz („Das Schönste am Monopol ist das ruhige Leben“) Falsche Innovationsanreize Externalitäten: Private Vor- und Nachteile fallen mit den sozialen Vor- und Nachteilen auseinander (positive und negative Externalitäten; fehlende Internalisierung) ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Abgase, Unfälle, Stau Netzwerke (Telefon, Sozialnormen) Mentalität Ausbildung Mentalität, Abholzung / Erderwärmung Wissenschaft Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Professor Dr. Michael Adams 15 Marktversagen 2 • Öffentliche Güter ¾ Güter, bei denen der Konsum eines Gutes nicht den Konsum desselben Gutes durch eine andere Person behindert und ¾ bei dem die Kosten des Ausschlusses der Menschen vom Konsum so hoch sind, dass private Unternehmen diese Güter nicht oder nicht hinreichend gut herstellen. ¾ Beispiele: Information und Landesverteidigung Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Professor Dr. Michael Adams 16 Marktversagen 3 • Informationsasymmetrien ¾ liegen vor, wenn eine erhebliche Ungleichheit des Wissens über den Vertrag, die Güter und deren Qualität zwischen den Parteien besteht. ¾ Gebrauchtwagen G b h „Lemons“ L “ ¾ AGB ¾ Insiderhandel ¾ Lotto ¾ können zur völligen Marktzerstörung führen: Akerlof - „Market for Lemons“ • Grundproblem der Informationsverteilung: Spezialisierung in der Produktion und Diversifikation im Konsum • Konsumentenschutznotwendigkeit durch Aufklärung Problem: Informationsverarbeitung und Wissen 50% der Bevölkerung kann nicht Zinseszins ausrechnen Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Professor Dr. Michael Adams 17 Marktversagen 4 • Typische Fehlwahrnehmungen und Informationsverzerrungen ¾ Verfügbarkeitsheuristik – Besonders verfügbare Informationen sind überbewertet ¾ Ankerheuristik – Besondere „Anker“ („im Gedächtnis verankerte“) Informationen sind übergewichtet ¾ Repräsentativitätsheuristik - Besonders repräsentative Informationen sind übergewichtet ¾ Selbstbetrug, unrealistischer Optimismus (Jugend) o Studentenselbsteinschätzung: 60% denken, sie seien in den Top 10%; 25% denken, sie seien in den Top 1% o Professoreneinschätzung: 94% denken, sie seien besser als der Durchschnitt ihrer Kollegen. o Klinisch depressive Personen haben im Gegensatz zu den obigen normalen Personen eine bemerkenswert richtige Einschätzung ihrer Fähigkeiten und Eigenschaften ¾ ¾ ¾ ¾ Risikopräferenzen (Freude an Aufregung und unangemessene Angst) Alles-oder-Nichts-Denken Vermeidung von Zweideutigkeiten (Ambiguitätsaversion; Ellsberg-Paradoxon) Übergewichtung des Status-Quo Status Quo (Folge: Paranoia, Paranoia Fahrlässigkeit und selektiver Fatalismus) ¾ Emotionen als Teil der Erkenntnisprozesse (Damasio) Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Professor Dr. Michael Adams 18 Marktversagen g 5 Typische Fehlwahrnehmungen und Informationsverzerrungen ¾ Selfserving Bias : unbewußter Eigennutz und Selbstkorruption ¾ Escalation of Commitment: Fortsetzung eines Fehlers zur Rechtfertigung vorheriger Entscheidungen ¾ Confirmation Trap: Suche nach bestätigenden Informationen ¾ Statistical Victim Effekt: statistische Opfer versus wirkliche Einzelpersonen ¾ Framing: Risikaversion bei Darstellung als Gewinn, Risikofreude bei Darstellung als Verlust ¾ Unklare Rechtslage: Verschärfung des selfserving bias ¾ Belagerungsmentalität: Wir gegen Sie Konsequenz: Systematische Abweichungen von rationalen Entscheidungen! Bei rechtspolitischen Entscheidungen muss daher genau geprüft werden, wieweit wie viele Menschen Rationalitätsaxiom erfüllen Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Professor Dr. Michael Adams 19 Marktversagen 6 Typische Fehlwahrnehmungen und Informationsverzerrungen Beispiel Börse: ¾ Nicht rechtzeitig eingestehen, Fehler gemacht zu haben o Beispiele: unsinnige Erklärungsversuche; selektive Wahrnehmung von G i Gewinnchancen h d der V Verlustaktie; l t kti „Zu Z langes l H Halten, lt „Verlustfalle“) V l tf ll “) ¾ Mental accounting (Thaler): Denken in mentalen Konten. o Essens-Urlaubs-Auto-Bankdepotkonto; statt Gesamtanlage einzelner A l Anlagen ¾ Verluste werden stärker bewertet als Gewinne (Kahnemann-Tversky) ¾ Overconfidence und Konrollillusion: o Beispiel Daytrader: Menschen wollen nicht ausgeliefert sein und schützen sich mit Kontrollwahn ¾ Framing: Gute Darstellung führt zu Überreaktion ¾ Herdenverhalten / rationale Strategie von Fondsmanagern ¾ Impulskontrollproblematik (Spielen, hot mode) Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Professor Dr. Michael Adams 20 Neuroeconomics und Entscheidungen g 1 • Wirtschaftswissenschaften wurden als eine „Behavioristische Wissenschaft“ betrachtet. Beispiele: ¾ Beobachtbares Nachfrageverhalten der Konsumenten bei Preisänderungen; ¾ Rationalitätszwang durch Insolvenzdrohung im Markt ¾ Institutionen als „rationale rationale Agenten“ Agenten • • Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften mußte ohne Verständnis des Gehirns auskommen: Gehirn = „black box“ Gefühle wurden als unmessbar angesehen und in der „revealed revealed preference theory“ mit dem beobachteten Verhalten gleichgesetzt; ¾ Zirkularität wurde durch Axiome rationalen Verhaltens vermieden; ¾ Erweiterungen g des Ansatzes o Discounted Utility (Ramsey, Samuelson) o Expected Utility (Von Neumann, Morgenstern) o Subjective expected Utility und Baysian updating (Savage, de Finetti, Ramsey, Koopman); • Neuroeconomics nutzt bildgebende Verfahren der Gehirnaktivität Gehirnaktivität. Neue Entwicklungen machen direkte Messungen von Denken und Gefühlen und deren Entstehen und Verarbeitung möglich Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Professor Dr. Michael Adams 21 Neuroeconomics und Entscheidungen g 2 Neurowissenschaft erweitert die Entscheidungstheorie: • • 1 1. 2. 3. Bisher: Ökonomische Modelle mit rationalen Entscheidungen und daraus resultierenden Gleichgewichten Mathematisch: Konzept der Maximierung unter Nebenbedingungen Jetzt: Kritik der Neurowissenschaften durch Dokumentation von automatischen und emotionalen Entscheidungsprozessen Automatische Prozesse ¾ schneller, unbewusst, mühelos ¾ Evolutionsgeprüfte Heuristiken im Sinne von „Satisfycing“ Emotionale Entscheidungen ¾ Krankheiten, Krankheiten Stress Stress, Anspannung Anspannung, Folge: Ungleichgewichten bei Neurotransmittern beeinflussen das logisch-rationale System ¾ Gefühle verändern Wahrnehmung von Risiko (Wut weniger Gefahr; Angst mehr Gefahr), Wunschdenken bei Unternehmensgründugen; ¾ Kognitive Kontrolle über Gefühle ist schwach, Gefühle können Verstand fluten, asymmetrische ti h V Verbindungsstärke bi d tä k d der N Neuronen Lernmechanismen ¾ Rolle von Wechselspielen zwischen emotionalen und rationalen Systemen ¾ Rolle des mesolimbischen-mesokortikalen Belohnungssystems (Belohnung durch Geld, Güter Gerechtigkeit, Güter, Gerechtigkeit Soziale Hierarchien Hierarchien, Status Status, etc etc.)) ¾ Neuronale Pendants von „komplexeren“ Heuristiken Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Professor Dr. Michael Adams 22 Neuroeconomics und Entscheidungen g 3 Das menschliche Verhalten ergibt sich aus folgenden vier Quadranten Einteilung nach Camerer, Loewenstein, Prelec 2005 Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Professor Dr. Michael Adams 23 Neuroeconomics und Entscheidungen g 4 Wichtige Funktionen und Arbeitsweisen des Gehirns 1: • Unterschiedliche spezialisierte Gehirnteile: Sprache; Humor; Religion, Gedächtnis(se), Sehen, Koordination • Tendenz zur Automatisierung von kognitiven Prozessen ¾ Beispiel Schach-Großmeister erkennen Muster und bewerten keine Alternativen; Beispiel: Mustererkennungen statt Nutzen-Kosten-Abwägungen - 80% der Kongressg und Senatswahlen in 0,8 Sek. nach Kriterium Sachkunde durch System I (Automatische Prozesse) erklärt • Viele Gehirnprozesse sind kategorisch ¾ Erzeugung klarer Alternativen bei unklarer Informationen ¾ Generalisierung: Informationen einiger Neuronengruppen wird vollständig übernommen, die anderer unterdrückt ¾ Ziel: Handlungsfähigkeit g g • Emotionen dienen dem Erinnerungsvermögen Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Professor Dr. Michael Adams 24 Neuroeconomics und Entscheidungen g 5 Wichtige Funktionen und Arbeitsweisen des Gehirns 2: • Zusammenarbeit, Delegation und Balance zwischen automatischen und kontrollierten affektiven und kognitiven Systemen notwendig für normale Entscheidungen Beispiele: Entscheidungen. ¾ Fehler: Impulsivität („er fühlte sich so“), zwanghaft-obsessiv („extreme Überlegungen bei trivialen Entscheidungen“); Störungen der Emotionen stören dramatisch rationale Entscheidungen (Damasio; ich fühle, also bin ich); ¾ „Rein Rein kontrolliertes“ kontrolliertes Denken kann Entscheidungen verschlechtern (Gigerenzer) ¾ Arbeitsweise des Striatums hängt entscheidend von der Stärke der Gefühle ab; bei geringer Intensität dient Gefühl als Berater; bei mittlerer Stärke wird ein Konflikt zwischen Verstand und Gefühl bemerkt; hier spielt das Bemühen um Selbstkontrolle; bei großer Intensität Übernahme der Entscheidungen g und Kontrollverlust g gegen g eigenes g Interesse: in den Schlaf fallen beim Autofahren • • Homeostase: Regelungssystem (Temperatur, Hunger) mit dem Gefühl „schlecht“ und „gut“ zwecks Erreichung eines Sollwertes Homeostase reagiert auf Reizänderungen, weniger auf ihr Niveau; Glücksgefühl hängt von Änderungen des Einkommens und Vermögens ab, weniger von der jeweiligen Höhe Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Professor Dr. Michael Adams 25 Neuroeconomics und Entscheidungen g 6 Unterschiede Ökonomie – Neuroökonomie: • • • • • • Rationale Erwägungen vs vs. „Schwanken Schwanken“ zwischen kontrollierten und automatischen Prozessen Prozessen. Mehrzahl an des menschlichen Verhaltens unbewusst Ökonomische Konzepte wie Zeit-, Risikopräferenz, Altruismus unterstellen Stabilität und Gleichheit über verschiedene Aktivitäten, d.h. nur eine Diskontierungsrate oder Risikorate; empirisch nicht richtig; Ökonomische Konzepte unterstellen geistige Fähigkeiten, die gleich gut bei gleichen Strukturproblemen sind „Mentalizing“; Wichtiges Konzept bei Nash-Gleichgewichte; System hat je nach Aufgabe Probleme und verlangt dann kognitive Lösung Indirekter Nutzen des Geldes vs. „gelernter Verstärker“ mit unmittelbarem Nutzen ohne Berechnung des Grenznutzenausgleich. Beispiele: All-inclusive/flat-rate Angebote entfernen marginale Kosten/ Schmerzen der Käufer; Kreditkartennutzen größtenteils nicht durch Liquiditätspräferenz zu erklären, sondern d S Schmerzvermeidung h id b beim i B Bezahlen hl d durch h IIntermediär t diä Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Professor Dr. Michael Adams 26 Neuroscience und Entscheidungen 9 – B i i lS Beispiel Spieltheorie i lth i • • • • • Vorhersagen der Spieltheorie beruhen darauf darauf, dass 1 1. die Spieler richtige Erwartungen darüber haben, was andere machen, 2. sich emotional nicht darum kümmern, wie viel andere verdienen, 3. vorausplanen und 4. aus Erfahrung lernen Es gibt ein spezialisiertes Gehirnareal (Brodmann-Areal 10), das Gründe dafür liefert, was andere glauben und möglicherweise tun. (Autismus ist ein entsprechendes Defizit) Im Ultimatumspiel kommt typischerweise eine Verletzung von Annahme 2 (Neid) heraus Besonders unfaire Angebote können aus der Aktivität im Insula Kortex nachgewiesen werden. Insula wird bei Abneigung und Schmerzen aktiviert. Insula ist auch bei verletzten Gerechtigkeitsgefühlen aktiviert. Hormone verändern erändern Spielstrategien Spielstrategien: ¾ Beispiel: Oxytocin erhöht Vertrauen ¾ Beispiel: Testosteron erhöht Risikofreude Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Professor Dr. Michael Adams 27 Einkommen, Glück, Nutzen – Das E t li P Easterlin Paradox d 1 • Easterlin Paradox: T t realer Trotz l Einkommenzuwächse Ei k ä h wird i d von d den B Befragten f t kein vergleichbar hoher Anstieg des Glückniveaus angegeben. g g • Paradox zeigt die Bedeutung der relativen Betrachtung des Einkommens: ¾ Einkommen ermöglicht höheren Konsum und höheren Status; höherer Konsum wird durch Adaption zu 85% irrelevant; • Status ist Nullsummenspiel: p ¾ Einkommen einer Person korreliert negativ mit dem Einkommen anderer Personen und dem eigenen vergangenen Konsum Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Professor Dr. Michael Adams 28 Einkommen, Glück, Nutzen - Das E t li P Easterlin Paradox d 2 Glück oder Lebenszufriedenheit korreliert stark mit: ¾ ¾ ¾ ¾ Gesundheit Ehe Beruf und berufliche Stellung Einkommen und vor allem relativem Einkommen Schwacher positiver Zusammenhang: ¾ Zusätzliche Ausbildung ohne Statuseffekt ¾ Kinder ¾ Religion Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Professor Dr. Michael Adams 29 Schlussfolgerungen g g • Nicht paternalistische Aufgabe des Rechts: Das Recht kann helfen, Entscheidungen und Verhaltensweisen durch Anreize so zu verändern, dass sie denen entsprechen, die die Menschen treffen würden würden, wenn Sie die Folgen ihrer Entscheidungen richtig bedacht hätten. • Beispiel: Altersvorsorge, Kindermarketing, Zigaretten • Die Verwendung des Axioms rationaler Entscheidungen als stete Annahme der menschlichen Reaktion auf Rechtsanreize kann aufgrund seiner Wirklichkeitsfremdheit zu unerwünschten Folgen führen. Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Professor Dr. Michael Adams 30 Ökonomische Analyse des Rechts Teil 2 - Law & Economics am Beispiel Marketing von Dr. Tobias Effertz Wintersemester 2009/10 Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Rationalität und Marktergebnis g • Paul A. Samuelson, Wirtschaftsnobelpreisträger: ¾ ...ich ich glaube glaube, dass es als Organisationsform wirtschaftlich reicher und armer Gesellschaften keine befriedigende Alternative zur Marktwirtschaft gibt. … Ohne Regulierung gibt es nicht hinnehmbare Ungleichheiten (Sic) (Sic). Staatliche Vorschriften sollen das unternehmerische Leben vernünftig regeln und auf die Stabilisierung der Gesamtwirtschaft abzielen. • Reinhard Selten, Selten Wirtschaftsnobelpreisträger: ¾ Das in der Wirtschaftstheorie vorherrschende Bild des ökonomischen Verhaltens geht von sehr starken R ti Rationalitätsannahmen lität h aus, die di iin d der R Realität lität nicht i ht erfüllt füllt sind i d (beide in: Der Spiegel, 10.11.2008, Seite 66ff). Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Dr. Tobias Effertz 32 Marketing als Grundelement der M kt i t h ft Marktwirtschaft Der Begriff Marketing meint strategische und operative Konzepte, die Unternehmen anwenden, um wirtschaftliche Aktivitäten, gemeint ist letztlich der Absatz, zu initiieren und auszubauen. Hier einige Definitionen: • • • • • Robert Dolan (2006): Marketing ist ein Prozess der Wertschöpfung für den Kunden durch ein Unternehmen oder eine andere Organisation Philip Kotler (2007), Seite 11. Definition: „Marketing ist ein Prozess im Wirtschaftsund Sozialgefüge, durch den Einzelpersonen und Gruppen ihre Bedürfnisse und Wünsche befriedigen, indem sie Produkte und andere Austauschobjekte erzeugen, anbieten und untereinander tauschen tauschen“. Leitbild des Marketings: Es soll ein „Austausch in freier Wahl bei fairen Bedingungen unter geschäftsfähigen Partnern zum Wertgewinn beider" erfolgen, denn Marketing „erforsche“ die Bedürfnisse des Konsumenten und „reagiere optimal“, indem es die entsprechenden Produkte zur Bedürfnisbefriedigung und optimal damit einer Nutzensteigerung an den Markt bringt. Meffert: Gewinnung und Erzeugung neuer Nachfrage Koppelmann: Lehre von der Beeinflussung von Austauschbeziehungen Müller Hagedorn: Marketing kann als Absatzvorbereitung dienen und die Müller-Hagedorn: Übertragung von Gütern und Dienstleistungen auf den Kunden mittels Werbung, Preispolitik und Marktforschung vorbereiten Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Dr. Tobias Effertz 33 Gleichgewichte g auf Märkten 1 Wdh. Erstes Optimalitätstheorem: Eine Ressourcenallokation ist pareto-optimal, wenn sie unter vollkommenem Wettbewerb, der Abwesenheit von technologischen Externalitäten und ohne Marktversagen aufgrund von Informationsproblemen zustande gekommen ist • Annahmen: ¾ Individuen tauschen Güter und Dienstleistungen untereinander, um sich zu „verbessern“ – Rationalkalkül. ¾ Durch die sich aufgrund g von Angebotsg und Nachfrageaktivitäten g bildenden Preise führen zu einer Markträumung (:= Angebot und Nachfrage sind auf allen Märkten ausgeglichen; Walrasianischer Auktionator) ¾ Resultat: Marktgleichgewicht Speziell S i ll Coase-Theorem C Th - Annahmen: A h • Rational handelnde Individuen: Individuen glauben, sich durch Transaktion „zu verbessern“, Informationen sind gleichverteilt (Gesundheits• Wohldefinierte Eigentumsrechte: Klare Verteilung von (Gesundheits Risiken), Ausgestaltung von Haftungsregeln • Keine Transaktionskosten : Keine Suchkosten, keine Qualitätsüberprüfungskosten Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Dr. Tobias Effertz 34 Gleichgewichte auf Märkten 2 • Probleme: ¾ Rationale Individuen ¾ Informationsproblematik: Interpretationen von Guts- / oder Dienstleistungsqualitäten ¾ GarantienG ti / Haftungsfragen H ft f ¾ Externalitäten der Transaktionen • Lösung - Regulierung der Märkte durch ¾ ¾ ¾ ¾ Informationspflichten P i /Mengenregulierung Preis/M li Schutzvorschriften für Minderjähriger Strafrechtliche Maßnahmen als Anreizverstärker Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Dr. Tobias Effertz 35 Gleichgewichte g auf Märkten 3 • Preisregulierung ¾ Steuern ¾ Strafen = Kosten • • • Mengenregulierungen Anreizstrukturen (über Preise / Kosten) neu ausrichten Informationen ¾ „Antimarketing Antimarketing“ durch Aufklärungskampagnen ¾ Werbekunde / Medienkompetenz ¾ Produktinformationen, z.B. Lebensmittelampel • Marketingregulierungen ((„Informationen Informationen unterbinden“) unterbinden ) ¾ ¾ ¾ ¾ Totale Verbote Verbote bestimmter Marketingpraktiken genutzter Zeiten und Medien Verbote bestimmter g Verbote bestimmter Merkmale wie Bilder / Töne etc. Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Dr. Tobias Effertz 36 Beispiel: p Preisregulierungen g g • Markteintrittsbarrieren: Mindestalter • Strafen (Entzug der Konzession, Entzug des Führerscheins,, etc.)) • Verbrauchssteuern – „Sin Taxes“: ¾ ¾ ¾ ¾ Allgemein: Umsatzsteuer Speziell: p Branntweinsteuer,, Zigarettensteuer, g , Alkopopsteuer p p Elastizitäten empirisch sehr gut ermittelbar Problem: (auch) Nutzenvernichtung, alternativ Subvention von „gesunden Produkten“; „Pigouproblem“ • Lenkungssteuer zur richtigen Anreizsetzung (Adams): ¾ Produzenten gefährlicher Güter zahlen Steuer für von Kindern und Jugendlichen konsumierte Güter. Beispiel Zigaretten: PMI zahlt pro von 11Jährigen gerauchten Marlboro 2 Euro Steuern. Damit für Unternehmen Kosten größer Nutzen Nutzen, Kindermarketing wird eingestellt eingestellt. Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Dr. Tobias Effertz 37 Gleichgewichte g auf Märkten 4 • Empirie: ¾ Riskanter Konsum gesundheitsgefährdender Gütern hat zugenommen. ¾ Kindermarketing hat zugenommen ¾ Konsumentenrolle der Kinder hat sich verändert o Selbstwahrnehmung / Postmaterialismus o Finanzielles Potential o Autonomie / Gatekeeper-Situation • Problem bei „gesundheitsgefährdendem Gut“ ? ¾ Suchtkomponente (Entzug, Toleranzentwicklung) ¾ Krankheitskomponente ¾ Konsumenten äußern Bedauern („Regret“) über Konsumentscheidung Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Dr. Tobias Effertz 38 Märkte,, an denen Kinder nachfragen g Produkt für Kinder Mit eigenen Geldmittel Süßigkeiten Fastfood Spielzeug Kleidung Durch Einfluss / mit Geldmitteln anderer Süßigkeiten F f d Fastfood Spielzeug Kleidung Fernseher DVD Computer(-konsolen) Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Produkt für Erwachsene Zigaretten Alkohol Medien Autos Versicherungen Reisen Medikamente Dr. Tobias Effertz 39 Kritische Zeitfenster der Kinder • Starker Anstieg des Konsums relativ früh Quelle Wittchen et al. 2006 Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Dr. Tobias Effertz 40 Abwägung der Rechtsgüter „Unregulierte U li t vs. R Regulierte li t Mä Märkte“ kt “ Empirisch erscheinen Konsumentscheidungen von Kindern für gesundheitsgefährdende Güter als Entscheidungsfehler (Slovic, Weinstein). Aber: Eine Regulierung des Marktes, die einen Eingriff in die freie P i bild Preisbildung darstellt, d t llt führt füh t – zumindest i d t partialanalytisch ti l l ti h – immer zu einer Verschlechterung der Allokation und damit der Wohlfahrt ((Kaplow/Shavell) p ). Frage: Ist eine Beschneidung von Marketingpraktiken gerechtfertigt ? • Nutzen der Süchtigen ? • Berufsfreiheit ? • Genauigkeit von Lenkungssteuern ? • Beste Instrumente ? Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Dr. Tobias Effertz 41 Bisherige g rechtliche Regulierung g g • Artikel 6 (2) GG: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht “ Pflicht. • Weitere wichtige relevante Gesetzestexte: ¾ BGB – „„Wie dürfen Kinder als Käufer tätig g sein?“ ¾ UWG – „Generalnorm – Was ist bei geschäftlichen Handlungen geg. Verbrauchern erlaubt?“ ¾ JuSCHG – „Explizite Explizite Schutzvorschriften für Kinder“ Kinder ¾ Medienregulierung: RStV – „Verbot bestimmter Ansprachetechniken“, JMStV – „Verbote bestimmter Ansprachetechniken Ansprachetechniken“ ¾ Produktregulierung: TabProV., TabStG, VTabG Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Dr. Tobias Effertz 42 Bisherige g rechtliche Regulierung g g - UWG Novelle vom 22.12.2008 • • • • • • • §3 (1) UWG : Unlautere geschäftliche Handlungen sind unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen. §3 (2) UWG: Geschäftliche Handlungen gegenüber Verbrauchern sind jedenfalls dann unzulässig, wenn sie nicht der für den Unternehmer geltenden fachlichen Sorgfalt entsprechen und dazu geeignet sind, die Fähigkeit des Verbrauchers, sich auf Grund von Informationen zu entscheiden, spürbar zu beeinträchtigen und ihn damit zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte hätte. Dabei ist auf den durchschnittlichen Verbraucher oder, wenn sich die geschäftliche Handlung an eine bestimmte Gruppe von Verbrauchern wendet, auf ein durchschnittliches Mitglied dieser Gruppe abzustellen. Auf die Sicht eines durchschnittlichen Mitglieds einer auf Grund von geistigen oder körperlichen Gebrechen, Alter oder Leichtgläubigkeit besonders schutzbedürftigen und eindeutig identifizierbaren Gruppe von Verbrauchern ist abzustellen, wenn für den Unternehmer vorhersehbar ist, dass seine geschäftliche H dl Handlung nur di diese G Gruppe b betrifft. t ifft Kommentar bisher (2007):„Gefühlsbetonte Werbung“ ist nicht unlauter, da ein Wecken eines immateriellen Bedürfnisses und das Schaffen eines zusätzlichen Kaufanreizes als legitim erachtet werden § 4 Unlauter handelt insbesondere, wer ¾ geschäftliche Handlungen vornimmt, die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher oder d sonstiger ti M Marktteilnehmer ktt il h d durch hA Ausübung üb von D Druck, k iin menschenverachtender h ht d W Weise i oder d durch sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen; ¾ 2.geschäftliche Handlungen vornimmt, die geeignet sind, geistige oder körperliche Gebrechen, das Alter, die geschäftliche Unerfahrenheit, die Leichtgläubigkeit, die Angst oder die Zwangslage von Verbrauchern auszunutzen; ¾ 3.den 3 den Werbecharakter von geschäftlichen Handlungen verschleiert; § 5 UWG: Irreführung ist unlauter Neu §5a UWG: Irreführung durch Unterlassen § 6 UWG Vergleichende Werbung § 7 UWG: Unzumutbare Belästigungen sind unlauter Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Dr. Tobias Effertz 43 Bisherige g rechtliche Regulierung g g Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - §3 (3) Die im Anhang dieses G Gesetzes t aufgeführten f füh t geschäftlichen häftli h H Handlungen dl gegenüber üb V Verbrauchern b h sind i d stets unzulässig. Anhang (zu § 3 Abs. 3) „Schwarze Liste“ 28. die in eine Werbung einbezogene unmittelbare Aufforderung an Kinder, selbst die beworbene Ware zu erwerben oder die beworbene Dienstleistung in Anspruch zu nehmen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene dazu zu veranlassen; Rechtsfolgen: •Unterlassungsanspruch •Schadensersatz •Gewinnabschöpfung •Strafen: S f § 16 Strafbare Werbung (1) Wer in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, durch unwahre Angaben irreführend wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe b t ft bestraft. (2) Wer es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Dr. Tobias Effertz 44 Rechtsprechung p g Auswahl: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Fall „Pulver Alkopops“ OLG Hamm 4.Zivilsenat, 4 Zivilsenat Aktenzeichen 4U83/06 : Fall „Ohne Fett“ Landgericht Kleve, Urteil vom 5.11.04 AZ 8 O 69 04, Bestätigung des Urteils durch das OLG Düsseldorf 20 U 188 04 Urteil v. 21.06.2005 „Ohne Fett“ Fall „Ohne Traubenzucker“ OLG Bremen AZ 2U68/04 „Mit Traubenzucker“ Fall „Milchtalerurteil“ OLG Frankfurt 6.Zivilsenat, Aktenzeichen 6U24/05 Sammelaktion für Schoko-Riegel, Urteil des BGH, 1.ZS, 17.07.08, AZ I ZR 160/05 „Gezielt an Kinder und Jugendliche gerichtete Werbeaktion“ – Leitsatz OLG Frankfurt: Leitsatz Eine gezielt an Kinder und Jugendliche gerichtete Wertreklame, in der die Gewährung von Zugaben bei der sukzessiven Abnahme bestimmter Warenmengen versprochen wird, ist nicht generell wettbewerbswidrig. Herrschende Rechtsauffassung (UWG-Kommentar): „Spannungsverhältnis Spannungsverhältnis“ zwischen Kind und Unternehmen ist gewollt – Neue Kasuistik entscheidend Gegenbeispiel „Irreführende Werbung“: LG Gießen / AZ. 6 O 43/07 Im Falle gesundheitsbezogener Werbung liegt eine Irreführung dann vor, wenn das beworbene Mittel eine in der Werbung beschriebene Wirkung nicht hat oder die behauptete Wirkung nicht hinreichend gesichert ist. An diese hinreichende wissenschaftliche Absicherung werden hohe Anforderungen gestellt. Die Werbeangaben müssen gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen, die durch klinisch pharmakologische Untersuchungen mit klinischen Tests und klinische Erprobung gewonnen wurden. Es ist Sache des Werbenden, diese wissenschaftliche Absicherung glaubhaft zu machen. Ist die gesundheitsfördernde Wirkung wissenschaftlich umstritten umstritten, verbietet sich die Bewerbung des Umstandes Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft Dr. Tobias Effertz 45