Infoblatt zur Schwangerschaft
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Infoblatt zur Schwangerschaft
Infoblatt zur Schwangerschaft Sie sind schwanger oder werden Vater und haben viele Fragen? Hier können Sie Wichtiges rund um Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit Kind finden. Inhalt Beratungsstellen3 Geburtskliniken und Hebammen 4 Geburtenanmeldung / Namenserteilung 5 Elternzeit6 Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Beistandschaft 7 Familienbildungsstätten 9 Elternbriefe10 Früherkennungsuntersuchungen11 Fachstelle Kinderschutz 12 Kinderbetreuung – KiTa, Tagesmütter 12 Babysitter 14 Spiel - u. Krabbelgruppen 14 Finanzielle Hilfen 15 Günstige Babyausstattung 19 2 Beratungsstellen Sie haben z.B. Fragen zu Familienplanung – sozialen und finanziellen Hilfen – Pflichtberatung nach §218 – medizinischen Problemen (Pränataldiagnostik) – psychologischer Begleitung – Stillzeit - Geburtsvorbereitungskursen – Veränderung in der Partnerschaft Dann können Sie sich u. a. an folgende Beratungsstellen wenden: pro familia Tel.: 0521 /124073 Beratungsstelle Bielefeld Fax: 0521 / 124075 Stapenhorststr. 5 E-Mail: [email protected] 33615 Bielefeld Internet: www.profamilia.de → Speziell auch für Frauen unter 25 Jahren Öffnungszeiten: ohne Terminabsprache:Mo. u. Do. 09:00 – 11:00 Mo., Di., Mi. 16:00 – 19:00 Sozialrechtliche Telefonberatung: Mi. 11:00 – 13:00 Sexualpädagogische Telefonsprechstunde: Mi. 09:00 Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Tel.: 0521 / 9619-143 Kath. Schwangerschaftsberatungsstelle Turnerstr. 4 E-Mail: [email protected] 33602 Bielefeld Internet: www.skf-bielefeld.de Sprechstunde: Di. von 9:00 – 11:00 sowie nach tel. Vereinbarung Diakonie für Bielefeld Tel.: 0521 / 98892720 oder 2715 Beratungsstelle für Schwangere Schildescher Str. 101 E-Mail: [email protected] 33611 Bielefel [email protected] www.diakonie-fuer-bielefeld.de Alle Beratungen sind von Mo. bis Fr. kurzfristig nach Terminabsprache möglich Offene Schwangerschaftskonfliktberatung: Fr.: 13:30 – 16:00 Psychologische Frauenberatung Tel: 0521 / 121597 Unterstützung während der Schwangerschaft Ernst- Rein- Str. 33 E-Mail: [email protected] 33613 Bielefeld Internet: www.frauenberatung-bi.de Sprechzeiten: Persönliche u. telefonische Einzelberatung in den offenen Sprechzeiten Mo. u. Do. 17:00 – 19:00 Di: 10:00 – 12:00 Terminvereinbarung möglich Frauenmantel e.V. Tel.: 0521 / 5576352 Cafe zu Austausch, Kursen u. Information Buddestr. 1a E-Mail: [email protected] 33602 Bielefeld Internet: www.frauenmantel.net Öffnungszeiten: Mi. von 10:30 – 14:00 tel. Beratungszeiten: Mo.- Do. von 9 – 12:00 sowie nach tel. Vereinbarung Im Internet bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung – BzgA - finden Sie umfangreiche Infos zu Familienplanung und Schwangerschaft: http://www.schwanger-info.de http://www.schwanger-unter-20.de Eine Beratung erfolgt unabhängig von Konfession und Nationalität. Sie ist vertraulich und kostenlos. 3 Geburtskliniken und Hebammen Tritt eine Schwangerschaft ein und die werdende Mutter teilt dieses ihrem Arbeitgeber mit, steht sie unter Mutterschutz, das heißt ihr darf bis vier Monate nach der Geburt nicht gekündigt werden. Die Mutterschutzfrist beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt / eventuell zwölf Wochen bei Früh- bzw. Mehrlingsgeburten. In der Zeit der Schwangerschaft und des Wochenbettes hat jede Frau gegenüber der Krankenkasse einen Anspruch auf Hebammenhilfe. Bitte frühzeitig kümmern, d.h. bis zur 20. Schwangerschaftswoche. Zu entscheiden ist, ob das Kind zu Hause mit Hilfe einer Hebamme, in einer Klinik oder auch in einem speziellen Geburtshaus geboren werden soll. Hebammen Frauenklinik Dr. Hartog Kiskerstr. 15 33615 Bielefeld Tel. 0521 / 12 40 77 Internet: www.klinikhartog.de Hebammenzentrale e.V. Tel. 0521 / 2 70 42 02 Tel. Erreichbarkeit: Mo. - Fr. 9:00 - 11:00 www.hebammenzentrale-bielefeld-guetersloh.de Geburtshaus Bielefeld 33615 Bielefeld Werther Straße 8 Tel. 0521 / 5 28 15 50 Internet: www.geburtshaus-bielefeld.de Hebammenzentrale Babyhotline Tel. 0175 / 7 75 17 15 Städtische Kliniken Bielefeld Klinikum Mitte Teutoburger Straße 50 33604 Bielefeld Tel. 0521 / 5 81 – 0 Internet: www.klinikumbielefeld.de Hier können Sie sich auch zu Geburtsvorbereitungskursen informieren: Kliniken Ev. Krankenhaus Bielefeld gGmbH Gilead I Burgsteig13 33617 Bielefeld Tel.: 0521 / 772-78 268 www.evkb.de St. Franziskus Hospital gGmbH Kiskerstr. 26 33615 Bielefeld Tel. 0521 / 589 - 0 Internet: www.franziskus.de 4 Geburtenanmeldung / Namenserteilung Geburtsanzeige Zuständig für die Geburtsbeurkundung ist das Standesamt, in dessen Bezirk Ihr Kind geboren ist. Auf den Wohnort der Eltern kommt es dabei nicht an. Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Sie erhalten dafür eine sogenannte Geburtsanzeige von Ihrer Krankenhausverwaltung. Sind die Eltern verheiratet oder haben sie das gemeinsame Sorgerecht durch eine so genannte Sorgerechtserklärung, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben, in den anderen Fällen ist die Unterschrift der Mutter ausreichend. Welche Unterlagen zusätzlich beim Standesamt einzureichen sind, ist je nach Familienstand und Staatsangehörigkeit der Eltern sehr unterschiedlich. Bei der Anmeldung erhalten Sie im Standesamt u. a. Unterlagen zur Beantragung von Mutterschafts-, Eltern- u. Kindergeld. Kontakt: Bürgeramt Niederwall 23 Tel.: 0521 / 51-0 Neues Rathaus, 1.Etage, Flur F, Zi. 107 - 121 33602 Bielefeld Internet: www.bielefeld.de Familienname des Kindes Der Familienname des Kindes unterliegt grundsätzlich dem Recht des Staates, dem es angehört. Das Standesamt trägt bei der Geburtsbeurkundung also den Familiennamen ein, den das Kind nach dem Recht des betreffenden, auch ausländischen Staates erhält. Ist ein Elternteil oder sind beide Eltern ausländische Staatsangehörige, können die sorgeberechtigten Elternteile bestimmen, dass das Kind seinen Namen nach dem Recht des Staates erhält, dem ein Elternteil angehört. Hat mindestens ein Elternteil seinen Aufenthalt in Deutschland, so kann auch deutsches Namensrecht gewählt werden. Bestimmungen, ob ein Kind unter welchen Voraussetzungen den Namen von Vater, Mutter oder ggf. den Ehenamen der Eltern erhält, erfahren Sie im Standesamt. Vorname des Kindes Auch der Erwerb der Vornamen eines Kindes richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Staates, dem es angehört. Grundsätzlich steht das Recht, dem Kind Vornamen zu erteilen, den sorgeberechtigten Elternteilen zu. Ist nur ein Elternteil Inhaber der elterlichen Sorge, so kann nur dieser dem Kind einen oder mehrere Vornamen erteilen. Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind oder Namen, die dem Wohl des Kindes widersprechen, dürfen nicht gewählt werden. Erkundigen Sie sich frühzeitig im Standesamt, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der von Ihnen gewünschte Vorname standesamtlich eingetragen werden kann. Anerkennung der Vaterschaft Wenn Sie nicht verheiratet sind, kann der Vater nur in das Geburtenbuch eingetragen werden, wenn die Vaterschaft formell anerkannt worden ist. Dies kann auch schon vor der Geburt erfolgen. Die Vaterschaft kann beim Standesamt, beim Jugendamt oder bei einem Notar anerkannt werden; die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich zustimmen. 5 Elternzeit Ein Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis zur Vollendung dessen dritten Lebensjahres. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr auf den ursprünglichen Arbeitsplatz bzw. auf einen, der mit dem vorherigen gleichwertig ist. 1. Gemeinsame Elternzeit Beide Elternteile können auch gleichzeitig bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. 2. Flexible 12 Monate Mit Zustimmung des Arbeitsgebers ist eine Übertragung von bis zu 12 Monaten auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes, zum Beispiel während des 1. Schuljahres möglich. 3. Anmeldefristen Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer müssen ihre Elternzeit spätestens 7 Wochen vor deren Beginn schriftlich bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Damit wird organisatorischen Schwierigkeiten insbesondere von mittelständischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei der Suche nach Ersatzkräften Rechnung getragen. Um die Elternzeit flexibel zu gestalten und gleichzeitig die notwendige Planungssicherheit für die Arbeitgeberseite zu gewährleisten, müssen sich die Eltern bei der Anmeldung für die kommenden 2 Jahre ab Beginn der Elternzeit festlegen. (Wichtig: genaue Daten benennen!). Wird die Elternzeit von der Mutter unmittelbar nach der Mutterschutzfrist oder unmittelbar nach einem auf die Mutterschutzfrist folgenden Urlaub in Anspruch genommen, so hat sie sich nur bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes festzulegen. 4. Zulässige Teilzeitarbeit während der Elternzeit Während der Elternzeit ist eine Teilzeiterwerbstätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden zulässig. Bei gleichzeitiger Elternzeit können die Eltern somit insgesamt 60 Wochenstunden (30 + 30) erwerbstätig sein. Damit besteht die Möglichkeit auch während der Elternzeit das Familieneinkommen in einem gewissen Umfang zu sichern. Sowohl Vater als auch Mutter sind nicht ge zwungen, ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen, und können die Betreuung ihres Kindes selbst übernehmen. Dies entspricht den Wünschen vieler Eltern und kommt gleichzeitig auch den Bedürfnissen von Betrieben entgegen. Sie haben hoch motivierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und brauchen nicht längere Zeit auf ihre bewährten Fachkräfte zu verzichten. 5. Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit in der Elternzeit im Rahmen von 15 bis 30 Wochenstunden. Der Anspruch gilt in allen Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit besteht nicht, wenn dringende betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Es besteht ein Rückkehranspruch zur vorherigen Arbeitszeit nach Ende der Elternzeit. 6. Kündigungsschutz in der Elternzeit Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Elternzeit angemeldet worden ist, frühestens jedoch 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit sowie während der Elternzeit, darf die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. Nur in besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden. Die Klärung der Zulässigkeit erfolgt durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder einer von ihr bestimmten Stelle. 6 Vaterschaftsanerkennung - Sorgerecht - Beistandschaft Vaterschaftsanerkennung Nicht verheiratete Paare können bereits vor der Geburt ihres Kindes Erklärungen z.B. zu Vaterschaft und Sorgerecht abgeben. Im Jugendamt (z. T. auch im Standesamt) können folgende Beurkundungen vorgenommen werden: • Anerkennung der Vaterschaft eines außerehelich geborenen Kindes • Erklärung der Zustimmung der Mutter • Verpflichtung zum Unterhalt für alle Kinder • Verpflichtung zum Unterhalt für die Mutter bzw. Vater des Kindes • Ausübung der elterlichen Sorge • Mutterschaftsanerkennungen Kontakt: Amt für Jugend und Familie Neues Rathaus, 1.Etage, Flur B, Zimmer 152 Niederwall 23 33602 Bielefeld Tel. 0521 / 51-6947 Internet: www.bielefeld.de Öffnungszeiten: Beurkundungen nur nach Terminabsprache, ansonsten: Mo - Fr 8:00 – 12:00 , zusätzlich Do 14.30 – 18:00 Sorgerecht Negativattest – Bescheinigung über die alleinige Sorge Bei Kindern, deren Eltern nicht verheiratet sind, steht grundsätzlich der Mutter das alleinige Sorgerecht zu. Die Eltern können jedoch eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben (s.o. Beurkundungen). Sofern keine Erklärung über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge abgegeben wurde, muss unter Umständen der allein erziehende Elternteil bei Behörden, Banken und anderen Einrichtungen einen Nachweis vorlegen, dass er die elterliche Sorge allein ausüben kann. Dieses sogenannte Negativattest kann vom Jugendamt kostenfrei ausgestellt werden. Zuständig ist unabhängig vom Geburtsort des Kindes das Jugendamt Ihres Wohnortes. Für geschiedene oder getrennt lebende Elternteile, die das alleinige Sorgerecht für ein Kind ausüben, kann eine solche Bescheinigung nicht ausgestellt werden. Der Nachweis der alleinigen Sorge ist hier durch die Entscheidung des Familiengerichts gegeben. Kontakt: Amt für Jugend und Familie Neues Rathaus, 1. Etage, Flur B, Zimmer B 142 Niederwall 23 33602 Bielefeld Tel. 0521 / 51-6553 Internet: www.bielefeld.de Tel. 0521 / 51-3653 Öffnungszeiten: Mo - Fr 8:00 – 12:00 , zusätzlich Do 14.30 – 18:00 7 Vaterschaftsanerkennung - Sorgerecht - Beistandschaft Beistandschaft Im Rahmen einer Beistandschaft übernimmt das Jugendamt die umfassende Rechtsvertretung eines minderjährigen Kindes für folgende Aufgabenkreise: Feststellung der Vaterschaft Feststellung, Regelung, Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs des Kindes Das Jugendamt wird durch Vollmacht des allein erziehenen Elternteils Beistand, unabhängig davon, ob die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam ausüben oder nur ein Elternteil die elterliche Sorge ausübt. Als Beistand vertritt das Jugendamt das Kind für den beschriebenen Aufgabenkreis gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil, ggf. auch seiner anwaltlichen Vertretung, nimmt aber auch die Interessen im Rahmen eines Klageverfahrens beim Familiengericht zur Vaterschaft oder zum Unterhalt wahr. Einzelne Aufgabenschritte des Beistandes können sein: Feststellung der Vaterschaft Aufforderung zur Anerkennung der Vaterschaft Klageantrag beim Familiengericht zur Feststellung der Vaterschaft, ggf. verknüpft mit grundsätzlicher Unterhaltsverpflichtung Teilnahme am Gerichtstermin als Vertreter des Kindes Feststellung, Regelung, Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs 1. Aufforderung des Unterhaltspflichtigen zur Darlegung des Einkommens 2. Feststellung des Unterhaltsanspruchs des Kindes 3. Aufforderung zur Zahlung und Aufnahme eines Unterhaltstitels 4. Klageanträge beim Familiengericht auf Unterhalt 5. Teilnahme an Gerichtsterminen als Vertreter des Kindes 6. Überwachung der Zahlungen 7. Pfändungsmaßnahmen (z.B. Lohnpfändung, Kontopfändung) Kontakt: Amt für Jugend und Familie Neues Rathaus, 1. Etage, Flur B, Zimmer B 138 bis B 153 Niederwall 23 33602 Bielefeld Tel. 0521 / 51-2545, 51-2542 Internet: www.bielefeld.de Öffnungszeiten: Mo - Fr 8:00 – 12:00, zusätzlich Do 14.30 – 18:00 8 Familienbildungsstätten Familienbildungsstätten bieten für Eltern ein großes Angebot an Einzelveranstaltungen, Kursen und Gesprächsforen zu Erziehungsfragen. Hier finden Sie z.B. Kurse zur Säuglingspflege, Babymassage, PEKIP, DELFI, Bewegung und Musik. Hedwig-Dornbusch-Schule Familienbildungsstätte An der Stiftskirche 13 33611 Bielefeld Tel. 0521 / 9 82 60-90 Internet: www.hedwig-dornbusch-schule.de/ kbs Katholische Bildungsstätte für Erwachsenen- und Familienbildung Turnerstraße 4 33602 Bielefeld Tel. 0521 / 52 81 52- 0 Internet: www.kbs-bielefeld.de/ wellcome Das Baby ist da, die Freude ist riesig – und nichts geht mehr. Gut, wenn Familie und Freunde helfen, den Baby-Stress zu bewältigen. Wer keine Hilfe hat, bekommt sie von wellcome gegen eine geringe Gebühr. Doch am Geld darf die Hilfe nicht scheitern. Individuelle Ermäßigungen sind möglich. Kontakt: Hedwig-Dornbusch-Schule Adresse s. Familienbildungsstätten 9 Elternbriefe Der Arbeitskreis Neue Erziehung e.V. unterstützt Eltern mit Informationen zur Kindererziehung. Die Informationen werden in sogenannten „Elternbriefen” verschickt. In 46 Elternbriefen finden Sie alles von der Geburt (sehr ausführlich für die ersten Lebensmonate) bis zum 8. Lebensjahr. Einen ersten Eindruck über diese Briefe erhalten Sie auf der http://www.ane.de/elternbriefe.html des Arbeitskreises. Aktuelle Ausgaben können Sie sich zuschicken lassen oder im Jugendamt abholen. Es gibt außerdem Elternbriefe auf Türkisch, zwei Elternbriefe zur schwierigen Phase der Pubertät, Schulbriefe sowie Briefe zu besonderen Themen. In Bielefeld bekommen Sie den ersten Elternbrief kostenlos bei der Geburtenanmeldung im Standesamt. (bitte nachfragen) Alle weiteren Elternbriefe können Sie entweder kostenlos im Jugendamt abholen, oder sich gegen einen frankierten Rückumschlag nach Hause schicken lassen. Kontakt: Amt für Jugend und Familie Niederwall 23 33602 Bielefeld Tel.: 0521 / 51-2731 Internet: www.bielefeld.de 10 Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 Kinder bis zum 6. Lebensjahr haben Anspruch auf 9 Vorsorgeuntersuchungen (davon allein 5 im 1. Lebensjahr) – zur Früherkennung von Krankheiten und Entwicklungsverzögerungen, die die körperliche, geistige und / oder psychosoziale Entwicklung des Kindes im besonderen Maße gefährden könnten. Die Kinderärztinnen und Kinderärzte (s. Gelbe Seiten) können die entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen durchführen. Die Erfahrung zeigt, dass die Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen mit zunehmendem Lebensalter der Kinder seltener wird. Somit werden Entwicklungsverzögerungen und Störungen oft erst verspätet erkannt, obwohl sie bei der U 8 (3,5 bis 4Jahre) hätten auffallen können und entsprechend notwendige Förderungen durch Frühfördereinrichtungen und Frühbehandlungen eingeleitet hätten werden können. Nutzen Sie daher die regelmäßigen Untersuchungstermine! Die Kosten aller Frühuntersuchungen trägt die Krankenkasse oder das Amt für Soziale Leistungen. Weitere Infos im Internet unter www.kindergesundheit-info.de 11 Fachstelle Kinderschutz Information, Beratung und Unterstützung zu Fragen der Frühen Hilfen und des Kinderschutzes • Vermittlung von Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen, die (werdende) Familien mit Kindern bis zu einem Alter von 3 Jahren unterstützen und begleiten können • Vermittlung von ehrenamtlichen Patinnen, Stadtteilmüttern, die Familien mit kleinen Kindern unterstützen und begleiten können • Individuelle Beratung zu Fragen der Frühen Hilfen und zum Kinderschutz (auch anonym) • Flächendeckendes Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebot. Bei Bedarf Weiterleitung an andere Hilfesysteme Kontakt: Erreichbarkeit: Stadt Bielefeld Amt für Jugend und Familie - Jugendamt Fachstelle Kinderschutz Niederwall 23, Erdgeschoss, Flur B Zimmer 024, 026, 028 Tel. 0521 / 51-5555 Fax 0521 / 51-9150 5555 E-Mail: [email protected] Internet. www.bielefeld.de Mo. – Mi. 8:00 – 16:00 Do. 8:00 – 18:00 Fr: 8:00 – 12:00 Außerhalb der genannten Zeiten wenden Sie sich bitte in akuten Krisen und Notsituationen an die Stadtzentrale Tel. 0521 / 51-0 12 Kinderbetreuung Kindertagesstätten In Bielefeld gibt es aktuell 197 Kindertageseinrichtungen (Stand Januar 2015), die von unterschiedlichen Trägern betrieben werden und sich über das gesamte Stadtgebiet verteilen. In der Kindertageseinrichtung wird Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern groß geschrieben. Hier lernen Kinder soziales Verhalten und die Fähigkeit, sich in größeren Gruppen zu bewegen. Sie können konfliktfreies und gleichberechtigtes Miteinander erfahren. Das Kindergartenjahr beginnt jährlich am 1.August – bewerben Sie sich rechtzeitig im Herbst des Vorjahres um einen Platz direkt in den Tagesstätten in Ihrer Nähe bzw. in der Ihres Wunsches. Wenn Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung in Bielefeld besucht, haben Sie zur Mitfinanzierung der Betriebskosten der Einrichtung einen finanziellen Beitrag zu leisten. Bei der Höhe dieser Elternbeiträge ist eine soziale Staffelung vorgesehen, bei der Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die gewählte Betreuungszeit und das Alter des Kindes berücksichtigt werden. Liegt Ihr Jahreseinkommen unter 17.500 Euro, werden generell keine Elternbeiträge erhoben. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bielefeld.de/de/biju/kinder 13 Kinderbetreuung LITTLE BIRD – online Anmeldung Ab dem 1.10.2014 gibt es zur online- Anmeldung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeplätze in Bielefeld das Elternportal LITTLE BIRD. https://portal.little-bird.de Ihre Ansprechpartnerinnen im Jugendamt finden Sie im Neuen Rathaus, Niederwall 23 in der 4. Etage, Flur G, Zimmer 432, 432a und 434. Tel.: 0521 / 51-5797, 51-3834, 51-3793 e-Mail Kontakt: [email protected] und [email protected] Kindertagespflege Sollten Sie außerhalb von Kindertageseinrichtungen eine Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind suchen und an einer Tagesmutter / Tagesvater interessiert sein oder einen Antrag auf Kostenzuschuss stellen möchten wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Fachkräfte. Vermittlung: Stadtbezirke Babenhausen, Brackwede, Buschkamp, Dalbke, Eckardtsheim, Gadderbaum, Gellershagen, Großdornberg, Heideblümchen, Hoberge-Uerentrup, Kirchdornberg, Lohmannshof , Niederdornberg-Deppendorf, Quelle, Senne, Sennestadt, Schröttinghausen, Windflöte Im Stadtbezirk Schildesche: westlich (links) von der Jöllenbecker Straße und westl. Innenstadt AWO: Kerstin Kastrup Engelbert-Kaempfer-Str. 10 33605 Bielefeld 05 21 / 9 21 64 69 [email protected] Stadtbezirke Altenhagen, Baumheide, Brake, Heepen, H illegossen, Jöllenbeck, Lämershagen, Milse, Oldentrup, Schildesche, Sieker, Stieghorst, Sudbrack, Theesen, Ubbedissen, Vilsendorf Im Stadtbezirk Schildesche: östlich (rechts) von der Jöllenbecker Straße und östl. Innenstadt von Laer Stiftung: Kerstin Schnatwinkel & Arndt Thielemann Spindelstr. 5 - 7 33604 Bielefeld 05 21 / 9 64 59 58 [email protected] Sie haben eine Tagespflegeperson für Ihr Kind gefunden und möchten einen Antrag auf Kostenübernahme stellen? Dann wenden Sie sich im Amt für Jugend-und Familie an • Frau Wrobbel, Neues Rathaus, 4. Etage, Flur F, Zimmer F 404, Tel. 0521 51-2480 (Buchstaben A-Km) • Frau Dieske, Neues Rathaus, 4. Etage, Flur F, Zimmer F 404a, Tel. 0521 51-5696 (Buchstaben Kn-Z). Persönlich erreichen Sie Frau Wrobbel und Frau Dieske dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags 14 bis 18 Uhr. Telefonisch auch an den anderen Tagen. Sprechen Sie Ihr Anliegen mit Namen und Telefonnummer auf den Anrufbeantworter und nutzen Sie den Rückrufservice. 14 Babysitter Babysitterkartei Die Hedwig-Dornbusch-Schule führt eine Babysitterkartei mit Jugendlichen aus ihren Babysitterkursen. Wenn Sie Interesse haben, fragen Sie bitte im Büro der Schule nach. Hedwig-Dornbusch-Schule Familienbildungsstätte An der Stiftskirche 13 33611 Bielefeld Tel. 0521 / 9 82 60-90 Internet: www.hedwig-dornbusch-schule.de/ Spielkreise, Krabbelgruppen, Elterntreffs Sie interessieren sich für Angebote in Krabbelgruppen oder suchen Spielangebote für Kleinkinder? Meist stellen die Kirchengemeinden in ihren Gemeindehäusern Räumlichkeiten für regelmäßig stattfindende selbstorganisierte Krabbelgruppen zur Verfügung. Fragen Sie daher in Ihrer nächst gelegenen Kirchengemeinde nach, ob dort eine entsprechende Gruppe vorhanden ist. Oder achten Sie auf Veröffentlichungen von Elterninitiativen an Anschlagbrettern, in der Tagespresse und in Freizeitzentren. BABY- Treff Deutscher Kinderschutzbund Kinderschutzhaus Ernst-Rein-Straße 53 33613 Bielefeld Telefon: 0521 / 13 36 66 Internet: www.DKSB-Bielefeld.de KiwiBi-Treffs Offene Treffpunkte in vielen Stadtteilen Bielefelds Für Eltern mit Kindern bis 3 Jahre Standorte und Termine finden Sie unter www.kiwibi.de oder unter Tel. 0521 / 92 16 444 Spielkreise/Kursangebote für Eltern und Kinder Hedwig-Dornbusch-Schule Familienbildungsstätte An der Stiftskirche 13 33611 Bielefeld Tel. 0521 / 9 82 60-90 Internet: www.hedwig-dornbusch-schule.de/ Im Familienbüro im Rathaus gibt es eine kleine Liste von Spiel- u. Krabbelgruppen, die vom Jugendamt eine Betriebserlaubnis besitzen. 15 Finanzielle Hilfen Geld aus der Bundesstiftung Mutter und Kind Die Bundesstiftung „Mutter und Kind, Schutz des ungeboren Lebens“ hilft seit 1984 schwangeren Frauen in Notlagen. Sie gewährt finanzielle Hilfen insbesondere für die Erstausstattung des Kindes. Der Umfang der Unterstützung richtet sich nach der jeweiligen Lebenssituation der Frau/ Familie. Wo? Wie viel? Einmalige Zahlung, Einzelfallentscheidung. Wer? Für die Bewilligung gibt es persönliche Einkommensgrenzen – die Beratungsstellen berechnen im Einzelfall. Es besteht kein Rechtsanspruch! Bei Doppelbeantragung wird die finanzielle Hilfe ersatzlos gestrichen. Bereits ausgezahlte Gelder müssen zurückgezahlt werden! Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Kath. Schwangerschaftsberatungsstelle Turnerstr. 4 33602 Bielefeld Tel.: 0521 / 9619-143 Internet: www.skf-bielefeld.de Sprechstunde s. Beratungsstellen Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss für erwerbstätige Frauen Wo? Diakonie für Bielefeld Krankenkasse und Arbeitgeber Wann? Zu Beginn der gesetzlichen Mutterschutzfrist ist Beratungsstelle für Schwangere Schildescher Str. 101 33611 Bielefeld Tel.: 0521/ 98892 715 Internet: www.diakonie-fuer-bielefeld.de Sprechstunde s. Beratungsstellen der Antrag ab der 7.Woche vor der Entbindung bei der Krankenkasse zu stellen. Eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin stellt der Arzt / die Ärztin oder die Hebamme aus. Wie viel? DiakonieVerband Brackwede Die gesetzliche Krankenkasse zahlt max.13,- € pro Tag, monatlich ca. 390,- €, der Arbeitgeber stockt auf den vorherigen Nettoverdienst auf. Während der gesetzlichen Mutterschutzfristen, Wie lange? d.h. 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen (Anlaufstelle für Schwangere aus dem Bielefelder Süden) Kirchweg 10 33647 Bielefeld Tel.: 0521 / 942 39 15 Internet: www.diakonie-bielefeld.de Sprechstunden: Mo. und Di. 13:30 – 16:00 Uhr nach der Geburt (bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen). Wenn die 6 Wochen vor der Geburt nicht voll ausgenutzt wurden, wird die fehlende Zeit an die 8 Wochen nach der Geburt angehängt. Wer? Wann? Der Antrag ist während der Schwangerschaft, möglichst bis zur 20. SSW zu stellen. Die Auszahlung erfolgt kurz vor der Geburt. 16 bei Beginn der Schutzfrist muss ein Arbeitsverhältnis bestehen und die Schwangere muss eigenständig in einer gesetzlichen Krankenversicherung sein. Finanzielle Hilfen Wie viel? Wie lange? Wer? Mutterschaftsgeld für Frauen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I Wo? Wann? Wie viel? Wer? Krankenkasse. Wie unter Punkt 2 beschrieben. Mutterschaftsgeld für nicht selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig Versicherte (z.B. familienversicherte Frauen mit geringfügiger Beschäftigung, Studentinnen mit Jobs, privat versicherte Frauen) Wann? Wie viel? Wer? Kinderzuschlag Wo? Bundesversicherungsamt - Mutterschaftsgeldstelle Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn Tel.: 0228 / 619 – 1888 Fax: 0228 – 619 - 1877 www.bundesversicherungsamt.de Der Antrag ist ab der 7. Woche vor der Entbindung zu stellen, unbedingt vor der Geburt. Wann? Familienkasse in der Agentur für Arbeit / Adresse s. Kindergeld. Wann? Bei Bedarf. Bis zu 140,-€. Wie viel? Wer? Das Erwerbseinkommen der Eltern liegt unter dem ALG II Bedarf und mit dem Kinderzuschlag kann die Zahlung von ALG II vermieden werde. Kinderzuschlag kann für Kinder im elterlichen Haushalt bis zum 24. Lebensjahr gezahlt werden. Einmalig 210,-€. Ein Arbeitsverhältnis muss bestehen. Elterngeld Kindergeld Wo? Bis zum 18. Lebensjahr / bei Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr möglich. Der Wohnsitz muss in Deutschland sein – Menschen nichtdeutscher Nationalität müssen eine Niederlassungserlaubnis oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen. Bei nichtehelichen Eltern kann jede /r das Kindergeld beantragen. Voraussetzung ist das Zusammenleben mit dem Kind in einem Haushalt, sonst bekommt der /die Sorgeberechtigte das Kindergeld. Kindergeld wird auf Arbeitslosengeld II angerechnet. In Höhe des Arbeitslosengeldes I. Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Arbeitslosengeld II (ALG II) Bezieherinnen bekommen während der Schutzfrist kein Mutterschaftsgeld sondern weiter ALG II. Wo? 1. u. 2. Kind 190,- € / 3. Kind 196,- € / für jedes weitere Kind 221,- € (Stand Januar 2016). Wo? Familienkasse in der Agentur für Arbeit Werner- Bock- Str. 8 33602 Bielefeld Tel. 0180 1 / 54 63 37 E-Mail: [email protected] Internet: www.arbeitsagentur.de Ab Geburt des Kindes. Stadt Bielefeld, Jugendamt Neues Rathaus, Niederwall 23, 33602 Bielefeld Tel. 0521 / 51-5790 Internet: www.bielefeld.de Wann? Ab Geburt / der Antrag ist spätestens 3 Monate nach der Geburt zu stellen. 17 Finanzielle Hilfen Wie viel? Wer? Das Kind lebt bei alleinerziehendem Elternteil und der andere Elternteil zahlt nicht oder unregelmäßig Unterhalt. Unterhaltsvorschuss wird unabhängig vom Einkommen der Mutter gezahlt. Unterhaltsvorschuss wird auf ALG II angerechnet. Mindestens 300,-€ Sockelbetrag oder 65% / 67% des bisherigen durchschnittlichen Nettoerwerbseinkommens der letzten 12 Monate (max. 1800,-€). Wie 12 Monate; plus 2 Monate für den anderen Elternlange? teil, wenn auch der wegen Kindererziehung seine Erwerbstätigkeit einschränkt oder unterbricht. Wer? Unterhalt durch den Kindsvater für die Mutter / für das Kind Das Kind wird von dem Elterngeld beziehenden Elternteil betreut und es darf keine oder keine volle Erwerbstätigkeit vorliegen (max. 30 Std. in der Woche). Voraussetzung ist immer die Anerkennung der Vaterschaft. Kindesunterhalt geht allen anderen Verpflichtungen des Vaters vor und kann z.B. bis zum Ende einer Ausbildung gehen. Unterhalt für die Mutter hängt von deren Bedürftigkeit und der Leistungsfähigkeit des Vaters ab. Lassen Sie sich durch das Jugendamt, einen Fachanwalt oder das Familiengericht beraten. Unterhalt wird auf ALG II angerechnet. Elterngeld wird auf ALG II angerechnet. Elterngeld Plus Eltern, deren Kinder ab dem 1.Juli 2015 zur Welt kommen, können mit dem neuen Elterngeld plus bis zu 28 Monate lang diese Familienleistung beziehen, wenn sie gleichzeitig in Teilzeit arbeiten und sich mit der Hälfte des Geldes zufrieden geben. Bis zu 24 Monate der dreijährigen Elternzeit können künftig noch bis zum achten Geburtstag des Kindes genommen werden Wohngeld Wo? Unterhaltsvorschuss Wo? Stadt Bielefeld, Jugendamt Neues Rathaus, Niederwall 23, 33602 Bielefeld Tel. 0521 / 51-0 Internet: www.bielefeld.de Für die Stadtteile Heepen, Brackwede, Senne u. Sennestadt in den entsprechenden Bezirksämtern. Wann? Antragstellung ist jederzeit möglich. Wie viel? Wie lange? Wer? Wann? Jederzeit nach der Geburt; ab Antragstellung einen Monat rückwirkend. Wie viel? Wie lange? Stadt Bielefeld, Amt für soziale Leistungen Neues Rathaus, Niederwall 23, 33602 Bielefeld Tel. 0521 / 51-0 Internet: www.bielefeld.de Bis 5 Jahre 144,-€; 6 bis 11 Jahre 192,-€; Beträge nach Abzug des halben Kindergeldes (Stand Januar 2016). Max. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, längstens für 72 Monate. Wohngeld ist abhängig vom Einkommen, der Miete und der Anzahl der Familienmitglieder. Der Antrag muss alle 12 Monate neu gestellt werden. Personen mit geringem Einkommen, Studentinnen mit Kind Kindergeld und Kinderzuschlag werden bei der Berechnung nicht angerechnet. ALG II Bezieherinnen bekommen kein Wohngeld. 18 Finanzielle Hilfen Arbeitslosengeld II / Sozialgeld Mehrbedarf für Alleinerziehende von Minderjährigen Wo? Wo? Jobcenter Arbeitplus Bielefeld Telefonzentrale: 0521 / 556170 Internet: www.arbeitplus-bi.de -Personen zwischen 18 und 25 Jahren mit eigenem Haushalt im Jugendhaus, Willi-Brandt-Platz 2, 33602 Bielefeld -Personen ab 25 Jahren und Jugendliche bis 17 Jahren im Haushalt der Eltern in den Stadtteilen Sennestadthaus, Bezirksamt Brackwede und Herforder Str. 67. Wann? Ab Bedürftigkeit z.B. im Anschluss an das Mutterschaftsgeld. Regelleistungen und angemessene Warmmiete. Wie Wann? Ab Geburt. Wie viel? Wer? viel? Solange Bedürftigkeit besteht, z.B. bis zum Ende Wie lange? der Elternzeit. Wer? Abhängig vom Einkommen der im Haushalt leben- Wo? le für Schwangerschaftskleidung ca. 6 Wochen vor der Geburt eine Pauschale für eine Babyausstattung. Kinderbett, Bettwäsche, Kinderwagen KleiderBei Bedarf? schrank, Badewanne, Wickelauflage. Wer? Anspruch auf ALG II / Sozialgeld und Studentin- Jobcenter Arbeitplus Bielefeld Wann? Ab der 13. Schwangerschaftswoche. nen / Schülerinnen bis Bafög- Höchstsatz. 17% der maßgebenden Regelleistung. Bis zum Ende der Schwangerschaft. Wie lange? Wer? Jobcenter Arbeitplus Bielefeld Wann? Ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Pauscha- Mehrbedarf für Schwangere Wie viel? 36% von der Regelleistung bei einem Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren oder je 12 % für jedes Kind , zusammen jedoch höchstens 60%. Ausschließlich für Alleinerziehende mit Anspruch auf ALG II / Sozialgeld undStudentinnen / Schülerinnen mit Einkommen bis Bafög- Höchstsatz. Einmalige Beihilfen bei Schwangerschaft und Geburt den Personen. Wo? Jobcenter Arbeitplus Bielefeld Anspruch auf ALG II / Sozialgeld und Studentinnen / Schülerinnen bis Bafög-Höchstsatz. 19 Babyausstattung Hier können Sie günstige Babyausstattung erwerben Öffnungszeiten: Secondhandartikel Recyclingbörse Bielefeld City Laden Große Kurfürsten Str. 81 33615 Bielefeld Tel.: 0521 /124073 Recyclingbörse Bielefeld Blomestr. 29 33609 Bielefeld Tel.: 0521 / 19719 Brockensammlung Bethel Saronweg 10 33617 Bielefeld Tel.: 0521 / 144 5024 Kinderschutzbund Kinderschutzhaus Ernst - Rein -Str. 53 33613 Bielefeld Tel. 0521 / 133 666 Di. - Fr. Sa. 10:00 - 18:00 10:00 - 14:00 Mi. - Fr. Sa. 10:00 - 18:00 10:00 - 14:00 Mo. - Do. 8:00 - 17:00 Fr. 8:00 - 18:00 Sozialdienst katholischer Frauen e.V Elisabeth-Stube Turnerstr. 4 33602 Bielefeld Tel. 0521 / 9619140 Di. Do. GAB Gesellschaft für Arbeits- u. Berufsförderung Meisenstr. 65 33602 Bielefeld Tel. 0521 / 2996-183 Täglich ab 10:00 Tauschen und Schenken über das Internet: www.verschenkboerse-bielefeld.de 20 9:00 - 12:00 14:00 - 17:00 Notizen 21 Notizen 22 Impressum Herausgeber: Stadt Bielefeld Amt für Jugend und Familie -JugendamtFamilienbüro Neues Rathaus 1. Etage, Flur G, Zimmer 114 Niederwall 23 33602 Bielefeld Öffnungszeiten Familienbüro: Mo - Fr. 9.00-12.00 und Do 14.30-18.00 sowie nach Vereinbarung Tel. 0521 / 51-5252 Verantwortlich für den Inhalt Georg Epp-Jugendamt Erscheinungsdatum: März 2016 [email protected] www.familienportal-bielefeld.de Gestaltung: Stadt Bielefeld Amt für Personal, Organisation und Zentrale Leistungen Druckservice Druck: Stadt Bielefeld Amt für Personal, Organisation und Zentrale Leistungen Druckservice 23