KVB-Broschüre Praxisbesonderheiten und langfristiger
Transcrição
KVB-Broschüre Praxisbesonderheiten und langfristiger
Praxisbesonderheiten und langfristiger Heilmittelbedarf Hinweise und Erläuterungen zu der neuen Vereinbarung in der Heilmittelversorgung Hinweis: Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird („der Arzt“), ist selbstverständlich auch die weibliche Form („die Ärztin“) gemeint. 2 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Umfragen zufolge ist die Gefahr, für die Verordnung mit dem eigenen Vermögen haften zu müssen, einer der Hauptgründe, warum immer weniger junge Ärzte bereit sind, sich in eigener Praxis niederzulassen. Und auch viele von Ihnen, liebe Kollegen, klagen über das permanente Damoklesschwert drohender Regresse, also Strafzahlungen für Verordnungen von Arznei- und Heilmitteln. Vor diesem Hintergrund ist die zum Jahreswechsel in Kraft getretene Vereinbarung zur Langfristverordnung und Praxisbesonderheiten für Heilmittel als Schritt in die richtige Richtung zu begrüßen. Durch diese Regelungen wird die wirtschaftliche Verordnung von Heilmitteln deutlich vereinfacht: Beim Ausstellen der Verordnung können Sie sofort erkennen, ob es sich im konkreten Fall um eine vereinbarte Praxisbesonderheit oder um einen langfristigen Heilmittelbedarf handelt und Ihr Verordnungsvolumen somit nicht belastet wird. Damit ist für die Ärzte zumindest im Bereich einer begrenzten, aber ernsthaft erkrankten Patientengruppe die Möglichkeit geschaffen worden, eine in erster Linie am Krankheitsbild und nicht an monetären Gesichtspunkten orientierte Versorgung mit Heilmitteln vorzunehmen. Endlich bekommen wir damit ein wesentliches Stück der lange vermissten Therapiefreiheit zurück. Gleichwohl bleiben wir einer wirtschaftlichen Verordnungsweise verpflichtet. Nutzen Sie also die Chance zu beweisen, dass sich diese sehr wohl mit einer von der Regressgefahr befreiten Verordnungsmöglichkeit vereinbaren lässt. Wir haben die einmalige Gelegenheit, uns Freiräume zu schaffen – auch für andere, stark reglementierte Versorgungsbereiche. Bitte helfen Sie dabei tatkräftig mit. Wichtig: Geben Sie bitte neben einem exakten Indikationsschlüssel die Diagnose ICD-10-kodiert auf dem Verordnungsvordruck an. Nur mit ICD-10-Code auf der Verordnung wird die Heilmittelverordnung als „extrabudgetär“ anerkannt. Welche Diagnosen mit entsprechenden ICD-Codes und Indikationsschlüsseln den Langfristverordnungen und welche den Praxisbesonderheiten zuzuordnen sind, geht aus der tabellarischen Anlage dieser Broschüre hervor. Zur Vorgehensweise im Einzelnen erhalten Sie auf den folgenden Seiten wichtige Hinweise. Bitte beachten Sie, dass sich die Codierungspflicht nur auf Verordnungen bezieht, die als Praxisbesonderheit beziehungsweise als Langfristverordnung anerkannt werden sollen. Grundvoraussetzung für einen reibungslosen Ablauf der gesamten Heilmittelbehandlung ist jedoch das vollständige und richtige Ausfüllen der Heilmittelverordnung. Zu diesem Zweck haben wir im Internet unter www.kvb.de in der Rubrik Verordnungen/Formelles entsprechende Ausfüllhilfen für Ihre Praxis zusammengestellt. Beispielhaft liegt dieser Broschüre die Ausfüllhilfe zur Verordnung von physikalischer Therapie bei. Sehr verehrte Kollegen, auch wenn nicht jede praxisspezifische Besonderheit nun automatisch Berücksichtigung findet, so sind wir doch der Überzeugung, dass diese Vereinbarung von Praxisbesonderheiten einen wichtigen Schritt zur Behandlung eines wesentlichen Teils Ihrer schwer erkrankten Patienten darstellt. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Ihr KVB-Vorstand Dr. Krombholz Vorsitzender des Vorstands Dr. Schmelz 1. Stellv. Vorsitzender des Vorstands Dr. Enger 2. Stellv. Vorsitzende des Vorstands 3 Inhalt Praxisbesonderheiten .........................................................................................................................5 Langfristiger Behandlungsbedarf ........................................................................................................5 Genehmigungsverfahren bei langfristigem Behandlungsbedarf ...........................................................6 Krankenkassen ohne individuelles Genehmigungsverfahren .........................................................6 Krankenkassen mit individuellem Genehmigungsverfahren ..........................................................6 Einzelfall bei nicht in Anlage 2 gelisteten Diagnosen.....................................................................6 Vordruck ..............................................................................................................................................7 Weitere Hinweise ud Erläuterungen .....................................................................................................7 Unterstützung durch die Praxissoftware .......................................................................................7 Wirtschaftlichkeitsgebot gilt weiter ...............................................................................................7 Merkblatt des Gemeinsamen Bundesausschusses .......................................................................7 Anlagen: Praxisbesonderheiten und langfristiger Behandlungsbedarf – Übersicht über die Diagnosen Ausfüllhilfe: Physikalische Therapie (herausnehmbar) 4 Praxisbesonderheiten für Heilmittel unter Berücksichtigung des langfristigen Behandlungsbedarfs Praxisbesonderheiten einer Vielzahl von Krankenkassen zum langfristigen Behandlungsbedarf. (in der Tabelle hellblau markiert) Die Festlegung von Praxisbesonderheiten auf Bundesebene (Anlage 1 der Vereinbarung) löst die bisher getroffenen regionalen Vereinbarungen ab. In Bayern waren mit den Krankenkassen bisher kaum Praxisbesonderheiten vereinbart. Die in Anlage 1 aufgeführten einzelnen Diagnosen sind dem jeweiligen ICD-10-Code sowie der Diagnosegruppe/dem Indikationsschlüssel der Heilmittel-Richtlinie zugeordnet. Die Praxisbesonderheiten werden in Anlage 1 abschließend aufgelistet. Es handelt sich um schwerkranke Patienten, die Heilmittel für einen meist begrenzten Zeitraum, jedoch in intensivem Ausmaß, benötigen. Damit Heilmittelverordnungen als Praxisbesonderheiten identifiziert und somit die hierauf entfallenden Kosten bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen (nach Paragraf 106 SGB V) anerkannt werden können, muss auf den Verordnungsvordrucken sowohl der – die Heilmittelverordnung auslösende – ICD-10-Code als auch die Diagnosegruppe/der Indikationsschlüssel deutlich angegeben werden. Praxisbesonderheiten werden erfasst und bei einer Überschreitung herausgerechnet. Manche Diagnosen sind auf eine bestimmte Dauer nach dem Akutereignis beschränkt (siehe Tabelle: „Hinweis/Spezifikation“). Ein Genehmigungsverfahren ist für Praxisbesonderheiten nach Anlage 1 der Bundesvereinbarung nicht erforderlich! Langfristiger Behandlungsbedarf (in der Tabelle dunkelblau markiert) Den in Anlage 2 gelisteten Diagnosen sind der jeweilige ICD-10Code sowie die Diagnosegruppe/der Indikationsschlüssel gemäß der Heilmittel-Richtlinie zugeordnet. Da Verordnungen im Rahmen eines langfristigen Heilmittelbedarfs nicht Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsprüfung sind, ist es auch hier erforderlich, dass auf den Verordnungsvordrucken sowohl der – die Heilmittelverordnung auslösende – ICD-10-Code als auch die Diagnosegruppe/der Indikationsschlüssel angegeben wird. Entsprechende Verordnungen können damit als langfristiger Heilmittelbedarf identifiziert werden und belasten Ihr Verordnungsvolumen nicht. Verordnungen im Rahmen des langfristigen Heilmittelbedarfs sind Heilmittelverordnungen für schwerkranke Patienten mit einem voraussichtlich gleichbleibenden Behandlungsbedarf von mindestens einem Jahr. Hinweis: Ein gleichbleibender Therapiebedarf wurde bereits über einen länger andauernden Zeitraum (in der Regel mindestens ein Jahr) fortlaufend durch Erstverordnung, Folgeverordnungen und/oder Verordnungen außerhalb des Regelfalls dokumentiert. Erstverordnung, Folgeverordnungen und Verordnungen außerhalb des Regelfalls sind nicht „budgetneutral“ für den vorangegangenen Zeitraum. Standardisierte Heilmittelkombinationen sind einmalig und Massagen einmal im Regelfall und einmal außerhalb des Regelfalls verordnungsfähig, daher schließt sich für diese Heilmittel eine Genehmigung eines langfristigen Behandlungsbedarfs aus. Die Diagnoseliste der Anlage 2 ist nicht abschließend, sodass Ihr Patient im Rahmen von Einzelfallregelungen bei einer anderen, vergleichbar schwerwiegenden Diagnose einen Antrag auf Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs bei seiner Krankenkasse stellen kann. Weiterer Bestandteil der Vereinbarung über Praxisbesonderheiten ist eine Vereinbarung über den langfristigen Heilmittelbedarf (Anlage 2 der Vereinbarung). Verordnungen im Rahmen eines langfristigen Heilmittelbedarfs sind nicht Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Sie ersetzt die bisherige Regelung mit 5 Genehmigungsverfahren bei langfristigem Behandlungsbedarf dung der Ärztlichen Bestätigung, um die vollständig ausgefüllte Heilmittelverordnung (siehe oben) genehmigen zu lassen. Laut Heilmittel-Richtlinie (Paragraf 8 Absatz 5) entscheidet die Krankenkasse auf Antrag ihres Versicherten, ob ein langfristiger Heilmittelbedarf genehmigt wird oder nicht. Die Krankenkassen entscheiden über die Genehmigung einer langfristigen Heilmittelbehandlung innerhalb von vier Wochen. Ansonsten gilt die Genehmigung nach Ablauf der Frist als erteilt. Es kann möglich sein, dass eine Entscheidung nicht innerhalb von vier Wochen getroffen werden kann und ergänzende Informationen von Ihrem Patienten angefordert werden. Die Frist wird in diesen Fällen so lange unterbrochen, bis die ergänzende Information bei der Krankenkasse eingegangen ist. Zwischenzeitlich kann die Heilmittelbehandlung begonnen werden. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten des Heilmittels gemäß der dem Antrag beigefügten Verordnung außerhalb des Regelfalls unabhängig vom Ergebnis der Entscheidung über den Genehmigungsantrag. Sollte der Antrag nicht genehmigt werden, gelten die Regelungen der Heilmittel-Richtlinie (zu Erst- und Folgeverordnungen sowie Verordnungen außerhalb des Regelfalls) unverändert fort. Krankenkassen ohne individuelles Genehmigungsverfahren Die meisten größeren Krankenkassen in Bayern führen kein individuelles Genehmigungsverfahren durch. Ihre Patienten müssen also keinen Antrag stellen. Die in Anlage 2 gelisteten Diagnosen gelten als pauschal genehmigt. Unter www.kvb.de in der Rubrik Verordnungen/Heilmittel finden Sie stets eine aktuelle Übersicht der Krankenkassen, die kein individuelles Genehmigungsverfahren durchführen. Die übrigen Krankenkassen haben sich uns gegenüber noch nicht geäußert. Sollten weitere Krankenkassen kein individuelles Genehmigungsverfahren durchführen, werden wir Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Verordnungen/Heilmittel darüber informieren. Krankenkassen mit individuellem Genehmigungsverfahren Für Patienten, deren Krankenkassen für Verordnungen gemäß der Anlage 2 ein individuelles Genehmigungsverfahren durchführen, haben wir die Vorlage einer Ärztlichen Bestätigung als Ergänzung zur Heilmittelverordnung entwickelt. Ihr Patient beantragt mit dieser Ärztlichen Bestätigung und einer vollständig ausgefüllten Heilmittelverordnung (im Original) inklusive medizinischer Begründung (wie bei jeder Verordnung außerhalb des Regelfalls) die Genehmigung einer langfristigen Heilmittelbehandlung. Sie finden die Ärztliche Bestätigung mit der Möglichkeit zum Download unter www.kvb.de in der Rubrik Verordnungen/ Heilmittel. Sollte die Krankenkasse Ihres Patienten weitere Informationen verlangen, so kann dies als „Gutachten“ abgerechnet werden. Einzelfall bei nicht in Anlage 2 gelisteten Diagnosen Die Anlage 2 ist nicht abschließend, sodass Ihr Patient im Falle einer anderen, vergleichbar schwerwiegenden Krankheit einen Antrag auf Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs stellen kann. Auch in diesen Fällen empfehlen wir die Verwen- 6 Wichtig: Die Genehmigung ersetzt keine Heilmittelverordnung. Auch bei Vorliegen einer Genehmigung einer langfristigen Heilmittelbehandlung können die Heilmittel für einen Zeitraum von maximal zwölf Wochen verordnet werden. Die Verordnungsmenge muss so festgelegt werden, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb von zwölf Wochen gewährleistet ist. Die Genehmigung einer langfristigen Heilmittelbehandlung stellt Ihre Patienten im Genehmigungszeitraum aber davon frei, sich die weiteren Verordnungen von der Krankenkasse erneut genehmigen zu lassen. Vordruck Die Verordnungsvordrucke 13, 14 und 18 wurden entsprechend angepasst. Bitte geben Sie neben dem die Heilmittelverordnung auslösenden ICD-10-Code für die Kennzeichnung von Praxisbesonderheiten, langfristigem Heilmittelbedarf und vergleichbaren Einzelfällen (siehe oben) auch die verordnungsrelevante Diagnose an, die mit dem ICD-10-Schlüssel übereinstimmen muss. Zusätzliche Diagnosen/Befunde sind nur erforderlich, wenn sie für den Behandler relevant sind, um die Behandlung zielgerichtet durchführen zu können (zum Beispiel Hemiparese bei Zustand nach Schlaganfall). Um Nachfragen von Therapeuten und Krankenkassen zu vermeiden, achten Sie bitte unbedingt auf das korrekte Ausfüllen der Verordnungsvordrucke. Informationen hierzu finden Sie in unseren „Ausfüllhilfen“ unter www.kvb.de in der Rubrik Verordnungen/Heilmittel. Weitere Hinweise und Erläuterungen Unterstützung durch die Praxissoftware Die KBV hat die Softwarehäuser bereits über die notwendigen Änderungen der Verordnungsvordrucke informiert. Die neuen Verordnungsvordrucke stehen Ihnen als elektronische Version (Blankoformular) ab 1. April 2013 über Ihr Praxisverwaltungssystem zur Verfügung. Wirtschaftlichkeitsgebot gilt weiter Auch wenn Ärzte nun von wesentlichen Einschränkungen bei der Verordnung befreit sind, gilt unverändert das Gebot der Wirtschaftlichkeit. Es besagt, dass „veranlasste Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen.“ (Paragraf 12 SGB V) Um Ihnen einen Anhaltspunkt über den Umfang der Verordnungen zu geben, sind die Frequenzempfehlungen der HeilmittelRichtlinie in der tabellarischen Übersicht der Diagnosen mit aufgeführt. Selbstverständlich entscheiden Sie gemäß Ihrer therapeutischen Einschätzung und der medizinischen Notwendigkeit, welche Heilmittel Sie für Ihren Patienten verordnen und in welchem Umfang. Gleichwohl sind Sie auch bei den Praxisbesonderheiten dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Merkblatt Vom Gemeinsamen Bundesausschuss wurde ein Merkblatt veröffentlicht, das das Verfahren zur Genehmigung der langfristigen Heilmittelbehandlung beschreibt. Sie finden dieses Merkblatt unter www.kvb.de in der Rubrik Verordnungen/Heilmittel. 7 8 Praxisbesonderheiten und langfristiger Heilmittelbedarf Übersicht über die Diagnosen ICD-10 Stand: 01.01. 2013 Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel Stimm-, Sprech-, Physiotherapie Ergotherapie Sprachtherapie Diagnose Hinweis/ 7TI^M½OEXMSR Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems B94.1 Folgezustände der Virusenzephalitis ZN1/ ZN2 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich EN1/ EN2 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich SC1 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich Längstens 1 Jahr nach Akutereignis ST1/SP1 Frequenzempfehlung: Mind. 2× wöchentlich SO3 Frequenzempfehlung: Mind. 3× wöchentlich SP3 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich SP4 Frequenzempfehlung: Mind. 2× wöchentlich SP5/RE1/RE2/SF Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich C70.0 C70.1 C70.9 C71.0 C71.1 C71.2 C71.3 C71.4 C71.5 C71.6 C71.7 C71.8 C71.9 C72.0 C72.1 C72.2 C72.3 C72.4 C72.5 C72.8 C72.9 EN1/ EN2 EN3 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich SC1 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich Bösartige Neubildungen der Meningen Hirnhäute Rückenmarkhäute Meningen, nicht näher bezeichnet ZN1/ ZN2 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich Bösartige Neubildung des Gehirns Zerebrum, ausgenommen Hirnlappen und Ventrikel Inkl.: Supratentoriell o.n.A. Frontallappen Temporallappen Parietallappen Okzipitallappen Hirnventrikel, Exkl.:IV. Ventrikel (C71.7) Zerebellum Hirnstamm, Inkl.: Infratentoriell o.n.A. IV. Ventrikel Gehirn, mehrere Teilbereiche überlappend Gehirn, nicht näher bezeichnet SO1 Frequenzempfehlung: Mind. 2× wöchentlich ST1/ SP1 Frequenzempfehlung: Mind. 2× wöchentlich SO3 Frequenzempfehlung: Mind. 3× wöchentlich SP2 Frequenzempfehlung: Mind. 2× wöchentlich Bösartige Neubildung des Rückenmarkes, der Hirnnerven und anderer Teile des Zentralnervensystems Rückenmark Cauda equina Nn. olfactorii [I. Hirnnerv], Inkl.: Bulbus olfactorius N. opticus [II. Hirnnerv] N. vestibulocochlearis [VIII. Hirnnerv] Sonstige und nicht näher bezeichnete Hirnnerven, Gehirn und and. Teile d. Zentralnervensystems, mehrere Teilbereiche überlappend Zentralnervensystem, nicht näher bezeichnet Praxisbesonderheiten Längstens 1 Jahr nach Akutereignis SP3 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich SP5/ SP6/ RE1/ RE2/ SF Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich Langfristverordnung KVBW Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg .%9PLWIUHXQGOLFKHU*HQHKPLJXQJGHU.9%DGHQ:UWWHPEHUJ6HLWHYRQ Übersicht über die Diagnosen Stand: 01.01. 2013 Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel Stimm-, Sprech-, Physiotherapie Ergotherapie Sprachtherapie ICD-10 Diagnose E74.0 E75.0 ZN1/ ZN2 PN/ AT2 WS2/ EX2 EX3/ CS SO1 EN1/ EN2 SB1/ SB7 SC1 E76.0 Glykogenspeicherkrankheiten (z.B. M. Pompe) GM2-Gangliosidose Inkl.: Sandhoff-Krankheit, Tay-Sachs-Krankheit Mukopolysaccharidose, Typ I Inkl.: Hurler-Scheie-Variante, Pfaundler-Hurler-Krankheit, Scheie-Krankheit F84.2 Rett-Syndrom ZN1/ ZN2 WS2/ EX2 EX3/ AT2 PS1 EN1/ EN2 SB1/ SB7 SP1/ SC1 G10 Chorea Huntington ZN1/ ZN2 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich EN1/ EN2 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich SC1 SP5/ SP6 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich Hereditäre Ataxie Angeborene nichtprogressive Ataxie Früh beginnende zerebellare Ataxie Spät beginnende zerebellare Ataxie Zerebellare Ataxie mit defektem DNA-Reparatursystem Hereditäre spastische Paraplegie Sonstige hereditäre Ataxien Hereditäre Ataxie, nicht näher bezeichnet ZN1/ ZN2 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich EN1/ EN2 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich SC1 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich ZN1/ ZN2 EN3/SB7 SC1 SP5/ SP6 G12.9 Spinale Muskelatrophie und verwandte Syndrome Infantile spinale Muskelatrophie, Typ I [Typ Werdnig-Hoffmann] Sonstige vererbte spinale Muskelatrophie Motoneuron-Krankheit Sonstige spinale Muskelatrophien und verwandte Syndrome Spinale Muskelatrophie, nicht näher bezeichnet G14 Postpoliosyndrom ZN1/ ZN2 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich EN1/ EN2/ EN3 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich SC1 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich G20.1- Morbus Parkinson bei schwerer Beeinträchtigung Primäres Parkinson-Syndrom mit mäßiger bis schwerer Beeinträchtigung (Stadien 3 oder 4 nach Hoehn und Yahr) ZN2 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich EN2 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich SC1/ SP6 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich Primäres Parkinson-Syndrom mit schwerster Beeinträchtigung (Stadium 5 nach Hoehn und Yahr) ZN2 EN2 SC1/ SP6 G11.0 G11.1 G11.2 G11.3 G11.4 G11.8 G11.9 G12.0 G12.1 G12.2 G12.8 G20.2- Hinweis/ 7TI^M½OEXMSR Diagnosegruppe / Indikationsschlüssel muss immer inklusive Leitsymptomatik (a – g) angegeben werden. Praxisbesonderheiten und Langfristverordnung .%9PLWIUHXQGOLFKHU*HQHKPLJXQJGHU.9%DGHQ:UWWHPEHUJ6HLWHYRQ 6_7 Übersicht über die Diagnosen ICD-10 G35.0 G35.1G35.2G35.3G35.9 G36.0 G36.1 G36.8 G36.9 G37.0 G37.1 G37.2 G37.3 G37.4 G37.5 G37.8 G37.9 Stand: 01.01. 2013 Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel Stimm-, Sprech-, Physiotherapie Ergotherapie Sprachtherapie Diagnose Multiple Sklerose [Encephalomyelitis disseminata] Erstmanifestation einer multiplen Sklerose Multiple Sklerose mit vorherrschend schubförmigem Verlauf Multiple Sklerose mit primär-chronischem Verlauf Multiple Sklerose mit sekundär-chronischem Verlauf Multiple Sklerose, nicht näher bezeichnet ZN1/ ZN2 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich EN1/ EN2/ EN3 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich SC1 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich ST1 Frequenzempfehlung: Mind. 2× wöchentlich Sonstige akute disseminierte Demyelinisation Neuromyelitis optica [Devic-Krankheit] Akute und subakute hämorrhagische Leukoenzephalitis [Hurst] Sonstige näher bezeichnete akute disseminierte Demyelinisation Akute disseminierte Demyelinisation, nicht näher bezeichnet SP5/ SP6 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich Sonstige demyelinisierende Krankheiten des Zentralnervensystems Diffuse Hirnsklerose Zentrale Demyelinisation des Corpus callosum Zentrale pontine Myelinolyse Myelitis transversa acuta bei demyelinisierender Krankheit des Zentralnervensystems Subakute nekrotisierende Myelitis [Foix-Alajouanine-Syndrom] Konzentrische Sklerose [Baló-Krankheit] Sonstige näher bezeichnete demyelinisierende Krankheiten des Zentralnervensystems Demyelinisierende Krankheit des Zentralnervensystems, nicht näher bezeichnet PN EN3/ EN4 G61.8 0mRKIVFIWXILIRHIGLVSRMWGLIMR¾EQQEXSVMWGLI demyelinisierende Polyneuropathie (CIPD) Sonstige Polyneuritiden (nur CIPD) G70.0 Myasthenia gravis ZN1/ ZN2 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich EN1/ EN2/ SB7 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich SC1/ SP6 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich G71.0 Muskeldystrophie, z.B. Typ Duchenne ZN1/ ZN2 EN1/ EN2/ SB7 SC1 SP6 Infantile Zerebralparese Spastische tetraplegische Zerebralparese, Spastische quadriplegische Zerebralparese Spastische diplegische Zerebralparese, Angeborene spastische Lähmung (zerebral), Spastische Zerebralparese o.n.A. Infantile hemiplegische Zerebralparese Dyskinetische Zerebralparese, Athetotische Zerebralparese, Dystone zerebrale Lähmung Ataktische Zerebralparese Sonstige infantile Zerebralparese, Mischsyndrome der Zerebralparese Infantile Zerebralparese, nicht näher bezeichnet, Zerebralparese o.n.A. ZN1/ ZN2 EN1/ EN2 SP1/ SP2/ SP6 SC1 G80.0 G80.1 G80.2 G80.3 G80.4 G80.8 G80.9 Hinweis/ 7TI^M½OEXMSR Praxisbesonderheiten Langfristverordnung KVBW Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg .%9PLWIUHXQGOLFKHU*HQHKPLJXQJGHU.9%DGHQ:UWWHPEHUJ6HLWHYRQ Übersicht über die Diagnosen Stand: 01.01. 2013 ICD-10 Diagnose Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel Stimm-, Sprech-, Physiotherapie Ergotherapie Sprachtherapie G81.0 G81.1. G81.9 Hemiparese und Hemiplegie Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie Spastische Hemiparese und Hemiplegie Hemiparese und Hemiplegie, nicht näher bezeichnet ZN1/ ZN2 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich EN1/ EN2 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich Paraparese und Paraplegie, Tetraparese und Tetraplegie Schlaffe Paraparese und Paraplegie Spastische Paraparese und Paraplegie Paraparese und Paraplegie, nicht näher bezeichnet Lähmung beider unterer Extremitäten o.n.A. Paraplegie (untere) o.n.A. Schlaffe Tetraparese und Tetraplegie Spastische Tetraparese und Tetraplegie Tetraparese und Tetraplegie, nicht näher bezeichnet Quadriplegie o.n.A. ZN1/ ZN2 EN1/ EN2 Anoxische Hirnschädigung, ERHIVRSVXWRMGLXOPEWWM½^MIVX Wachkoma (apallisches Syndrom) ZN1/ ZN2 EN1/ EN2 SC1 Subarachnoidalblutung Subarachnoidalblutung, vom Karotissiphon oder der Karotisbifurkation ausgehend Subarachnoidalblutung, von der A. cerebri media ausgehend Subarachnoidalblutung, von der A. communicans anterior ausgehend Subarachnoidalblutung, von der A. communicans posterior ausgehend Subarachnoidalblutung, von der A. basilaris ausgehend Subarachnoidalblutung, von der A. vertebralis ausgehend Subarachnoidalblutung, von sonstigen intrakraniellen Arterien ausgehend Subarachnoidalblutung, von nicht näher bezeichneter intrakranieller Arterie ausgehend Sonstige Subarachnoidalblutung Subarachnoidalblutung, nicht näher bezeichnet ZN1/ ZN2 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich EN1/ EN2 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich SC1 SP5/ SP6 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich Intrazerebrale Blutung Intrazerebrale Blutung in die Großhirn hemisphäre, subkortikal Intrazerebrale Blutung in die Großhirnhemisphäre, kortikal Intrazerebrale Blutung in die Großhirnhemisphäre, nicht näher bezeichnet Intrazerebrale Blutung in den Hirnstamm Intrazerebrale Blutung in das Kleinhirn Intrazerebrale intraventrikuläre Blutung Intrazerebrale Blutung an mehreren Lokalisationen Sonstige intrazerebrale Blutung Intrazerebrale Blutung, nicht näher bezeichnet ZN1/ ZN2 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich G82.0G82.1G82.2G82.3G82.4G82.5- G93.1 G93.80 I60.0 I60.1 I60.2 I60.3 I60.4 I60.5 I60.6 I60.7 I60.8 I60.9 I61.0 I61.1 I61.2 I61.3 I61.4 I61.5 I61.6 I61.8 I61.9 Hinweis/ 7TI^M½OEXMSR Längstens 1 Jahr nach Akutereignis ST1 Frequenzempfehlung: Mind. 2× wöchentlich EN1/ EN2 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich SC1 SP5/ SP6 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich Längstens 1 Jahr nach Akutereignis ST1 Frequenzempfehlung: Mind. 2× wöchentlich Diagnosegruppe / Indikationsschlüssel muss immer inklusive Leitsymptomatik (a – g) angegeben werden. Praxisbesonderheiten und Langfristverordnung .%9PLWIUHXQGOLFKHU*HQHKPLJXQJGHU.9%DGHQ:UWWHPEHUJ6HLWHYRQ 8_9 Übersicht über die Diagnosen ICD-10 I63.0 I63.1 I63.2 I63.3 I63.4 I63.5 I63.6 I63.8 I63.9 I64. I69.0 I69.1 I69.2 I69.3 I69.4 I69.8 G99.2 M48.0 M50.0 M50.1 M51.0 M51.1 Q01.0 Q01.1 Q01.2 Q01.8 Q01.9 Q03.0 Q03.1 Q03.8 Q03.9 Q04.0 Q04.1 Q04.2 Q04.3 Q04.4 Q04.5 Q04.6 Q04.8 Q04.9 Stand: 01.01. 2013 Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel Stimm-, Sprech-, Physiotherapie Ergotherapie Sprachtherapie Diagnose Hirninfarkt Hirninfarkt durch Thrombose präzerebraler Arterien Hirninfarkt durch Embolie präzerebraler Arterien Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose präzerebraler Arterien: Hirninfarkt durch Thrombose zerebraler Arterien Hirninfarkt durch Embolie zerebraler Arterien Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien Hirninfarkt durch Thrombose der Hirnvenen, nichteitrig Sonstiger Hirninfarkt Hirninfarkt, nicht näher bezeichnet Schlaganfall, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet ZN1/ ZN2 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich EN1/ EN2 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich SC1 SP5/ SP6 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich Hinweis/ 7TI^M½OEXMSR Längstens 1 Jahr nach Akutereignis ST1 Frequenzempfehlung: Mind. 2× wöchentlich Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit Folgen einer Subarachnoidalblutung Folgen einer intrazerebralen Blutung Folgen einer sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen Blutung Folgen eines Hirninfarktes Folgen eines Schlaganfalls, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter zerebrovaskulärer Krankheiten 1]IPSTEXLMIFIMERHIVIRSVXWOPEWWM½^MIVXIR Krankheiten Spinal(kanal)stenose Zervikaler Bandscheibenschaden mit Myelopathie Zervikaler Bandscheibenschaden mit Radikulopathie Lumbale und sonstige Bandscheibenschäden mit Myelopathie Lumbale und sonstige Bandscheibenschäden mit Radikulopathie WS2/ EX3 Frequenzempfehlung: Mind. 2× wöchentlich EN3 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich SC1 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich ZN1/ZN2 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich Enzephalozele Frontale Enzephalozele Nasofrontale Enzephalozele Okzipitale Enzephalozele Enzephalozele sonstiger Lokalisationen Enzephalozele, nicht näher bezeichnet ZN1/ ZN2 AT2/ SO1 SO3 EN1/ EN2 EN3 SC1 SP1/ SP5 SP6 Angeborener Hydrozephalus Fehlbildungen des Aquaeductus cerebri Atresie der Apertura mediana [Foramen Magendii] oder der Aperturae laterales [Foramina Luschkae] des vierten Ventrikels, Dandy-Walker-Syndrom Sonstiger angeborener Hydrozephalus Angeborener Hydrozephalus, nicht näher bezeichnet ZN1/ ZN2 AT2/ SO1 SO3 EN1/ EN2 EN3 SC1 SP1/ SP5 SP6 Sonstige angeborene Fehlbildungen des Gehirns Angeborene Fehlbildungen des Corpus callosum Arrhinenzephalie Holoprosenzephalie-Syndrom Sonstige Reduktionsdeformitäten des Gehirns Septooptische Dysplasie Megalenzephalie Angeborene Gehirnzysten Sonstige näher bezeichnete angeborene Fehlbildungen des Gehirns Angeborene Fehlbildung des Gehirns, nicht näher bezeichnet ZN1/ ZN2 AT2/ SO1 SO3 EN1/ EN2 EN3 SC1 SP1/ SP5 SP6 Praxisbesonderheiten Längstens 6 Monate nach Akutereignis Einschränkung: nur nach neurologischer Befunderhebung und Einschränkung ab Kraftgrad ) 3 Langfristverordnung KVBW Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg .%9PLWIUHXQGOLFKHU*HQHKPLJXQJGHU.9%DGHQ:UWWHPEHUJ6HLWHYRQ Übersicht über die Diagnosen ICD-10 Q05.0 Q05.1 Q05.2 Q05.3 Q05.4 Q05.5 Q05.6 Q05.7 Q05.8 Q05.9 Q06.0 Q06.1 Q06.2 Q06.3 Q06.4 Q06.8 Q06.9 Q87.4 S14.0 S14.1 S14.2 S14.3 S14.4 S14.5 S14.6 S24.0 S24.1 S24.2 S24.3 S24.4 S24.5 S24.6 Stand: 01.01. 2013 Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel Stimm-, Sprech-, Physiotherapie Ergotherapie Sprachtherapie Diagnose Hinweis/ 7TI^M½OEXMSR 7TMREFM½HE >IVZMOEPI7TMREFM½HEQMX,]HVS^ITLEPYW 8LSVEOEPI7TMREFM½HEQMX,]HVS^ITLEPYW 0YQFEPI7TMREFM½HEQMX,]HVS^ITLEPYW 0YQFSWEOVEPI7TMREFM½HEQMX,]HVS^ITLEPYW 7EOVEPI7TMREFM½HEQMX,]HVS^ITLEPYW 2MGLXRmLIVFI^IMGLRIXI7TMREFM½HEQMX Hydrozephalus >IVZMOEPI7TMREFM½HESLRI,]HVS^ITLEPYW 8LSVEOEPI7TMREFM½HESLRI,]HVS^ITLEPYW 0YQFEPI7TMREFM½HESLRI,]HVS^ITLEPYW 0YQFSWEOVEPI7TMREFM½HESR% 7EOVEPI7TMREFM½HESLRI,]HVS^ITLEPYW 7TMREFM½HERMGLXRmLIVFI^IMGLRIX ZN1/ ZN2 AT2/ SO1 SO3 EN1/ EN2 EN3 SC1/ SP1 SP5/ SP6 Sonstige angeborene Fehlbildungen des Rückenmarkes Amyelie Hypoplasie und Dysplasie des Rückenmarks Diastematomyelie Sonstige angeborene Fehlbildungen der Cauda equina Hydromyelie Sonstige näher bezeichnete angeborene Fehlbildungen des Rückenmarks Angeborene Fehlbildung des Rückenmarks, nicht näher bezeichnet ZN1/ ZN2 AT2/ SO1 SO3 EN1/ EN2 EN3 SP1/ SP5/ SP6 SC1 Marfan-Syndrom WS2/ EX2 EX3/AT2 SB1/ SB7 Verletzungen der Nerven und des Rückenmarkes in Halshöhe Kontusion und Ödem des zervikalen Rückenmarkes Sonstige und nicht näher bezeichnete Verletzungen des zervikalen Rückenmarkes Verletzung von Nervenwurzeln der Halswirbelsäule Verletzung des Plexus brachialis Verletzung peripherer Nerven des Halses Verletzung zervikaler sympathischer Nerven Verletzung sonstiger und nicht näher bezeichneter Nerven des Halses ZN1/ ZN2 AT2 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich EN1/ EN2 EN3 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich Längstens 1 Jahr nach Akutereignis Verletzungen der Nerven und des Rückenmarkes in Thoraxhöhe Kontusion und Ödem des thorakalen Rückenmarkes Sonstige und nicht näher bezeichnete Verletzungen des thorakalen Rückenmarkes Verletzung von Nervenwurzeln der Brustwirbelsäule Verletzung peripherer Nerven des Thorax Verletzung thorakaler sympathischer Nerven Verletzung sonstiger Nerven des Thorax Verletzung eines nicht näher bezeichneten Nervs des Thorax ZN1/ ZN2 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich EN1/ EN2 EN3 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich Längstens 1 Jahr nach Akutereignis Diagnosegruppe / Indikationsschlüssel muss immer inklusive Leitsymptomatik (a – g) angegeben werden. Praxisbesonderheiten und Langfristverordnung .%9PLWIUHXQGOLFKHU*HQHKPLJXQJGHU.9%DGHQ:UWWHPEHUJ6HLWHYRQ 10 _ 11 Übersicht über die Diagnosen ICD-10 Stand: 01.01. 2013 Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel Stimm-, Sprech-, Physiotherapie Ergotherapie Sprachtherapie Diagnose Hinweis/ 7TI^M½OEXMSR Verletzung der Nerven und des lumbalen Rückenmarkes in Höhe des Abdomens, der Lumbosakralgegend und des Beckens Kontusion und Ödem des lumbalen Rückenmarkes [Conus medullaris] Sonstige Verletzung des lumbalen Rückenmarkes Verletzung von Nervenwurzeln der Lendenwirbelsäule und des Kreuzbeins Verletzung der Cauda equina Verletzung des Plexus lumbosacralis Verletzung sympathischer Nerven der Lendenwirbel-, Kreuzbein- und Beckenregion Verletzung eines oder mehrerer peripherer Nerven des Abdomens, der Lumbosakralgegend und des Beckens Verletzung sonstiger und nicht näher bezeichneter Nerven in Höhe des Abdomens, der Lumbosakralgegend und des Beckens ZN1/ ZN2 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich EN1/ EN2 EN3 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich Längstens 1 Jahr nach Akutereignis T09.3 Verletzung des Rückenmarkes, Höhe nicht näher bezeichnet ZN1/ ZN2 AT2 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich EN3 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich Längstens 1 Jahr nach Akutereignis T90.5 Folgen einer intrakraniellen Verletzung *SPKIRIMRIV:IVPIX^YRKHMIYRXIV7OPEWWM½zierbar ist nicht umfasst: S06.0 Gehirnerschütterung umfasst: S06.1 bis S06.9 ZN1/ ZN2 AT2/ SO3 EN1/ EN2 S34.0 S34.1S34.2 S34.3S34.4 S34.5 S34.6 S34.8 SC1 SP5/ SP6 Hinweis: Folgen oder Spätfolgen, die ein Jahr oder länger nach der akuten Verletzung bestehen Praxisbesonderheiten Langfristverordnung KVBW Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg .%9PLWIUHXQGOLFKHU*HQHKPLJXQJGHU.9%DGHQ:UWWHPEHUJ6HLWHYRQ Übersicht über die Diagnosen ICD-10 Stand: 01.01. 2013 Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel Stimm-, Sprech-, Physiotherapie Ergotherapie Sprachtherapie Diagnose Hinweis/ 7TI^M½OEXMSR Entzündliche rheumatische Erkrankungen und Kollagenosen Seropositive chronische Polyarthritis Felty-Syndrom Lungenmanifestation der seropositiven chronischen Polyarthritis Vaskulitis bei seropositiver chronischer Polyarthritis Seropositive chronische Polyarthritis mit Beteiligung sonstiger Organe und Organsysteme Sonstige seropositive chronische Polyarthritis Seropositive chronische Polyarthritis, nicht näher bezeichnet WS2 EX2/ EX3 Frequenzempfehlung: Mind. 2× wöchentlich SB1/ SB5 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich M06.0 Seronegative chronische Polyarthritis WS2 EX2/ EX3 Frequenzempfehlung: Mind. 2× wöchentlich SB1/ SB5 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich M06.1 Adulte Form der Still-Krankheit WS2 EX2/ EX3 Frequenzempfehlung: Mind. 2× wöchentlich SB1/ SB5 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich Arthritis psoriatica und Arthritiden bei gastrointestinalen Grundkrankheiten Distale interphalangeale Arthritis psoriatica Arthritis mutilans Spondylitis psoriatica Sonstige psoriatische Arthritiden Arthritis bei Crohn-Krankheit Arthritis bei Colitis ulcerosa Sonstige Arthritiden bei gastrointestinalen Grundkrankheiten WS2 EX2/ EX3 Frequenzempfehlung: Mind. 2× wöchentlich SB1/ SB5 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich Juvenile Arthritis Juvenile chronische Polyarthritis, adulter Typ Juvenile Spondylitis ankylosans Juvenile chronische Arthritis, systemisch beginnende Form Juvenile chronische Arthritis (seronegativ), polyartikuläre Form Juvenile chronische Arthritis, oligoartikuläre Form Vaskulitis bei juveniler Arthritis Sonstige juvenile Arthritis Juvenile Arthritis, nicht näher bezeichnet WS2 EX2/ EX3 Frequenzempfehlung: Mind. 2× wöchentlich SB1/ SB5 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich WS2/ EX2 EX3 Frequenzempfehlung: Mind. 2× wöchentlich SB1/ SB5 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich M34.8 M34.9 Systemische Sklerose Progressive systemische Sklerose CR(E)ST-Syndrom Systemische Sklerose, durch Arzneimittel oder chemische Substanzen induziert Sonstige Formen der systemischen Sklerose Systemische Sklerose, nicht näher bezeichnet M45.0- Spondylitis ankylosans Spondylitis ankylosans M05.0M05.1M05.2M05.3M05.8M05.9- M07.0M07.1M07.2M07.3M07.4 M07.5 M07.6 M08.0M08.1M08.2M08.3 M08.4M08.7M08.8M08.9- M34.0 M34.1 M34.2 AT2 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich WS2/ EX2 EX3 Frequenzempfehlung: Mind. 2× wöchentlich SB1/ SB5 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich Diagnosegruppe / Indikationsschlüssel muss immer inklusive Leitsymptomatik (a – g) angegeben werden. Praxisbesonderheiten und Langfristverordnung .%9PLWIUHXQGOLFKHU*HQHKPLJXQJGHU.9%DGHQ:UWWHPEHUJ6HLWHYRQ 12 _ 13 Übersicht über die Diagnosen ICD-10 Stand: 01.01. 2013 Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel Stimm-, Sprech-, Physiotherapie Ergotherapie Sprachtherapie Diagnose Hinweis/ 7TI^M½OEXMSR Erkrankungen der Wirbelsäule und am Skelettsystem M41.0M41.1M89.0- Skoliose über 20° nach Cobb bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr Idiopathische Skoliose beim Kind Idiopathische Skoliose beim Jugendlichen WS2/ EX4 SB1 Neurodystrophie [Algodystrophie] Schulter-Hand-Syndrom Sudeck-Knochenatrophie 7]QTEXLMWGLI6I¾I\(]WXVSTLMI Morbus Sudeck EX2/ EX3 Frequenzempfehlung: Mind. 2× wöchentlich SB2 Frequenzempfehlung: Mind. 2× wöchentlich LY2/ PN Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich SB6 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich Q66.0 Pes equinovarus congenitus (Klumpfuß) EX4 Frequenzempfehlung: Mind. 2× wöchentlich SB3 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich Q68.0 Angeborene Deformitäten des M. sternocleidomastoideus (Schiefhals) EX4 Frequenzempfehlung: Mind. 2× wöchentlich SB7 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich Praxisbesonderheiten Längstens 1 Jahr nach Akutereignis Langfristverordnung KVBW Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg .%9PLWIUHXQGOLFKHU*HQHKPLJXQJGHU.9%DGHQ:UWWHPEHUJ6HLWHYRQ Übersicht über die Diagnosen ICD-10 Q71.0 Q71.1 Q71.2 Q71.3 Q71.4 Q71.5 Q71.6 Q71.8 Q71.9 Q72.0 Q72.1 Q72.2 Q72.3 Q72.4 Q72.5 Q72.6 Q72.7 Q72.8 Q72.9 Q73.0 Q73.1 Q73.8 Q74.3 Stand: 01.01. 2013 Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel Stimm-, Sprech-, Physiotherapie Ergotherapie Sprachtherapie Diagnose Reduktionsdefekte der oberen Extremität (insbesondere in Folge von Contergan-Schädigungen) Angeborenes vollständiges Fehlen der oberen Extremität(en) Angeborenes Fehlen des Ober- und Unterarmes bei vorhandener Hand Angeborenes Fehlen sowohl des Unterarmes als auch der Hand Angeborenes Fehlen der Hand oder eines oder mehrerer Finger Longitudinaler Reduktionsdefekt des Radius Longitudinaler Reduktionsdefekt der Ulna Spalthand Sonstige Reduktionsdefekte der oberen Extremität(en) Reduktionsdefekt der oberen Extremität, nicht näher bezeichnet CS/AT2/ PN WS2/ EX2 EX3/ ZN2 GE/ LY2 SO1/ SO2 SO3/ SO4 SB3 EX3/ EX4 SB5 Hinweis/ 7TI^M½OEXMSR SP5/ SP6 RE1/ RE2 Reduktionsdefekte der unteren Extremität (insbesondere in Folge von Contergan-Schädigungen) Angeborenes vollständiges Fehlen der unteren Extremität(en) Angeborenes Fehlen des Ober- und Unterschenkels bei vorhandenem Fuß Angeborenes Fehlen sowohl des Unterschenkels als auch des Fußes Angeborenes Fehlen des Fußes oder einer oder mehrerer Zehen Longitudinaler Reduktionsdefekt des Femurs Longitudinaler Reduktionsdefekt der Tibia Longitudinaler Reduktionsdefekt der Fibula Spaltfuß Sonstige Reduktionsdefekte der unteren Extremität(en) Reduktionsdefekt der unteren Extremität, nicht näher bezeichnet Reduktionsdefekte nicht näher bezeichneter Extremitäten (insbesondere in Folge von Contergan-Schädigungen) Angeborenes Fehlen nicht näher bezeichneter Extremität(en) Phokomelie nicht näher bezeichneter Extremität(en) Sonstige Reduktionsdefekte nicht näher bezeichneter Extremität(en) Arthrogryposis multiplex congenita Diagnosegruppe / Indikationsschlüssel muss immer inklusive Leitsymptomatik (a – g) angegeben werden. Praxisbesonderheiten und Langfristverordnung .%9PLWIUHXQGOLFKHU*HQHKPLJXQJGHU.9%DGHQ:UWWHPEHUJ6HLWHYRQ 14 _ 15 Übersicht über die Diagnosen ICD-10 Stand: 01.01. 2013 Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel Stimm-, Sprech-, Physiotherapie Ergotherapie Sprachtherapie Diagnose Hinweis/ 7TI^M½OEXMSR Zustand nach operativen Eingriffen des Skelettsystems Z98.8 i.V.m. Z89.- M75.1 M23.5 Zustand nach chirurgisch-orthopädischen Operationen In Verbindung mit einer der nachstehenden Grunddiagnose: EX2/ EX3 Frequenzempfehlung: Mind. 2× wöchentlich bei rekonstruktiven Eingriffen ohne endoprothetische Versorgungen: - Läsionen der Rotatorenmanschette (Schultergelenk) - Chronische Instabilität des Kniegelenkes (Kreuzbandruptur) bei endoprothetischer Versorgung: Z96.6 Z96.88 - Hüftgelenkersatz (total) - Kniegelenk, Schultergelenk Längstens 6 Monate nach Akutereignis SB3 Frequenzempfehlung: Mind. 1× wöchentlich bei Major-Amputationen mindestens einer Extremität Z98.8 i.V.m SB2 Frequenzempfehlung: Mind. 2× wöchentlich EX2/ EX3 Frequenzempfehlung: Mind. 2× wöchentlich Längstens 6 Monate nach Akutereignis Erkrankungen des Lymphsystems I89.0 Elephantiasis LY2 C00C97 Bösartige Neubildungen LY3 Q82.0 Hereditäres Lymphödem LY2 Störungen der Sprache und des Gehörs Q37.0 Q37.1 Q37.2 Q37.3 Q37.4 Q37.5 Q37.8 Q37.9 Gaumenspalte mit Lippenspalte Spalte des harten Gaumens mit beidseitiger Lippenspalte Spalte des harten Gaumens mit einseitiger Lippenspalte Spalte des weichen Gaumens mit beidseitiger Lippenspalte Spalte des weichen Gaumens mit einseitiger Lippenspalte Spalte des harten und des weichen Gaumens mit beidseitiger Lippenspalte Spalte des harten und des weichen Gaumens mit einseitiger Lippenspalte Gaumenspalte, nicht näher bezeichnet, mit beidseitiger Lippenspalte Gaumenspalte, nicht näher bezeichnet, mit einseitiger Lippenspalte Praxisbesonderheiten SP3/ SF Langfristverordnung KVBW Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg.%9PLWIUHXQGOLFKHU*HQHKPLJXQJGHU.9%DGHQ:UWWHPEHUJ6HLWHYRQ Übersicht über die Diagnosen ICD-10 Stand: 01.01. 2013 Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel Stimm-, Sprech-, Physiotherapie Ergotherapie Sprachtherapie Diagnose Hinweis/ 7TI^M½OEXMSR Entwicklungsstörungen ZN1/ ZN2 EN1/ PS1 SP1 F84.5 F84.8 Tiefgreifende Entwicklungsstörungen frühkindlicher Autismus Atypischer Autismus Andere desintegrative Störung des Kindesalters Überaktive Störung mit Intelligenzminderung und Bewegungsstereotypien Asperger-Syndrom Sonstige tief greifende Entwicklungsstörungen Down-Syndrom Trisomie 21, meiotische Non-disjunction Trisomie 21, Mosaik (mitotische Non-disjunction) Trisomie 21, Translokation Down-Syndrom, nicht näher bezeichnet ZN1/ ZN2 EN1 Q90.0 Q90.1 Q90.2 Q90.9 SP1/ SP3/ RE1 SC1 Edwards-Syndrom und Patau-Syndrom Trisomie 18, meiotische Non-disjunction Trisomie 18, Mosaik (mitotische Non-disjunction) Trisomie 18, Translokation Edwards-Syndrom, nicht näher bezeichnet Trisomie 13, meiotische Non-disjunction Trisomie 13, Mosaik (mitotische Non-disjunction) Trisomie 13, Translokation Patau-Syndrom, nicht näher bezeichnet ZN1/ ZN2 EN1 SP1 Q91.0 Q91.1 Q91.2 Q91.3 Q91.4 Q91.5 Q91.6 Q91.7 Turner Syndrom Karyotyp 45,X Karyotyp 46,X iso (Xq) Karyotyp 46,X mit Gonosomenanomalie, ausgenommen iso (Xq) Mosaik, 45,X/46,XX oder 45,X/46,XY Mosaik, 45,X/sonstige Zelllinie(n) mit Gonosomenanomalie Sonstige Varianten des Turner-Syndroms Turner-Syndrom, nicht näher bezeichnet ZN1/ ZN2 EN1 SP1 F84.0 F84.1 F84.3 F84.4 Q96.0 Q96.1 Q96.2 Q96.3 Q96.4 Q96.8 Q96.9 Störungen der Atmung E84.9 Zystische Fibrose (Mukoviszidose) AT3 Diagnosegruppe / Indikationsschlüssel muss immer inklusive Leitsymptomatik (a – g) angegeben werden. Praxisbesonderheiten und Langfristverordnung .%9PLWIUHXQGOLFKHU*HQHKPLJXQJGHU.9%DGHQ:UWWHPEHUJ6HLWHYRQ 16 _ 17 Ausstellen einer Heilmittelverordnung: Physikalische Therapie Zum 1. April 2013 wird der Vordruck angepasst. Er wurde um das Feld für den ICD-10-Code ergänzt. Alte Vordrucke dürfen aufgebraucht werden. 1 2 4 3 5 6 8 7 10 12 11 13 14 Ein korrektes und vollständiges Ausfüllen der Vordrucke ist unerlässlich. 9 1 2 3 4 5 6 7 22 Erstverordnung/Folgeverordnung Die Angabe „Erst- oder Folgeverordnung“ ist zwingend (Ausnahme siehe Punkt 3). Folgeverordnung: Jede Verordnung nach einer Erstverordnung bei derselben Erkrankung (derselbe Regelfall). Dies gilt auch, wenn sich unter der Behandlung die Leitsymptomatik ändert und unterschiedliche Maßnahmen der Physikalischen Therapie zum Einsatz kommen. Gruppentherapie Dieses Feld bitte ankreuzen, sofern eine Einzeltherapie nicht medizinisch zwingend geboten ist. Verordnung außerhalb des Regelfalls Ist alternativ zur Erst- oder Folgeverordnung anzukreuzen, wenn sich mit der vorgegebenen Gesamtverordnungsmenge gemäß Heilmittelkatalog die Behandlung nicht abschließen lässt. Die Angabe einer Begründung im unteren Bereich des Verordnungsvordrucks ist immer erforderlich (siehe Punkt 14). Behandlungsbeginn spätestens am Bitte Datum angeben, wenn die Behandlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellen der Verordnung begonnen werden soll. Sonst bleibt das Feld frei. Hausbesuch Muss mit „Ja“ oder „Nein“ ausgefüllt werden. Ein Hausbesuch ist nur dann zulässig, wenn der Patient aus medizinischen Gründen den Therapeuten nicht aufsuchen kann oder wenn der Hausbesuch aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Therapiebericht „Ja“ oder „Nein“ ankreuzen, je nachdem, ob ein Bericht des Therapeuten erwünscht ist. Heilmittel nach Maßgabe des Katalogs Angabe des Heilmittels – auch in Kurzform – und gegebenenfalls ergänzende Angaben zum Heilmittel (zum Beispiel KG oder Übungsbehandlung im Bewegungsbad). Das verordnete Heilmittel muss zum eingetragenen Indikationsschlüssel passen. Bei manueller Lymphdrainage muss auch die Therapiedauer mit 30, 45 oder 60 Minuten oder in Kurzform MLD-30, MLD-45 oder MLD- 60 angegeben werden. Auswahl der Heilmittel im Regelfall nach dem therapeutisch im Vordergrund stehenden Behandlungsziel: vorrangiges Heilmittel (soll vorrangig verordnet werden) optionales Heilmittel (kann alternativ statt vorrangigem Heilmittel verordnet werden) ergänzendes Heilmittel (kann ergänzend zum vorrangigen oder optionalem Heilmittel verordnet werden) 8 9 10 11 12 13 14 standardisierte Heilmittelkombination (kann bei komplexen Schädigungen verordnet werden, wenn die therapeutisch erforderliche Kombination von drei oder mehr Maßnahmen synergistisch sinnvoll ist) Verordnungsmenge Regelfall: Bitte die maximalen Verordnungsmengen je Verordnungsblatt sowie die Gesamtverordnungsmenge nach Heilmittelkatalog beachten. Außerhalb des Regelfalls: Die Verordnungsmenge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von zwölf Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist. Anzahl pro Woche Die wöchentliche Frequenzempfehlung ist immer anzugeben. Hierbei sollten der Gesundheitszustand und das Konzentrationsvermögen des Patienten Berücksichtigung finden. Indikationsschlüssel Dieser ist vollständig anzugeben. Er setzt sich aus der Bezeichnung der Diagnosegruppen und der Leitsymptomatik zusammen (zum Beispiel ZN1a). Diagnose mit Leitsymptomatik Angabe der konkreten Diagnose, die mit dem ICD-10-Schlüssel (siehe Punkt 12) übereinstimmen muss, einschließlich der Therapieziel(e) nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs. Bitte die Leitsymptomatik immer patientenindividuell angeben, es sei denn, sie ergibt sich bereits aus dem Indikationsschlüssel. Gegebenenfalls ergänzende Hinweise (zum Beispiel Befunde, Vor- und Begleiterkrankungen) eintragen. Es ist nur ein Regelfall pro Verordnungsblatt zulässig (dies gilt sowohl für unabhängige Erkrankungen derselben Diagnosegruppe als auch für verschiedene Diagnosegruppen). ICD-10-Code Bitte geben Sie den ICD-10-Code für die Kennzeichnung von Praxisbesonderheiten, langfristigem Heilmittelbedarf und vergleichbaren Einzelfällen an. Spezifizierung der Therapieziele Diese Angabe ist nur notwendig, wenn sie sich nicht aus der Diagnose und Leitsymptomatik ergibt. Medizinische Begründung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls Eine Angabe einschließlich prognostischer Einschätzung ist immer erforderlich Weitere Unterstützung erhalten KVB-Mitglieder am ServiceTelefon Verordnung unter 0 89 / 5 70 93 – 4 00 30. 23 Impressum Herausgeber: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Elsenheimerstraße 39 80687 München Gestaltung: Stabsstelle Kommunikation Bilder: iStockphoto.com/Philartphace (Titelseite) iStockphoto.com/AdamGregor (Seite 6) iStockphoto.com/Philartphace (Seite 8) Stand: März 2013