Zielvereinbarung zum barrierefreien Handel zwischen Globus
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Zielvereinbarung zum barrierefreien Handel zwischen Globus
Zielvereinbarung zum barrierefreien Handel zwischen Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Losheim und den Organisationen und Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderungen im Saarland auf der Grundlage der Gleichstellungsgesetzgebung des Bundes und des Saarlandes (BGG und SBGG): Im Bewusstsein um die Notwendigkeit, allen Menschen den Zugang zu Leistungen aus dem Warenangebot, das heute verfügbar ist, zu schaffen und ihnen damit die Möglichkeit zu geben, unter gleichwertigen Lebensbedingungen zu leben, wird zwischen Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Losheim und den Organisationen und Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderungen im Saarland die nachstehend aufgeführt sind: a) Sozialverband VdK Saarland e.V. b) Landesvereinigung SELBSTHILFE e.V. c) Verein für körper- und mehrfachbehinderte Menschen im Saarland e.V. d) SoVD Sozialverband Deutschland e.V. Landesverband RheinlandPfalz/Saarland e) Deutsche Rheuma-Liga Saar e.V. f) Deutscher Schwerhörigenbund Landesverband Saarland e.V. folgende Zielvereinbarung geschlossen: §1 Die Vereinbarungspartner wissen, dass innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung im Zielvereinbarungsregister des Bundes andere nach diesem Gesetz anerkannte Verbände, sowie weitere Globus-Betriebsstätten das Recht haben, der Zielvereinbarung beizutreten. §2 Zielbereiche, Ziele und Zielerwartungen (1) Die Vereinbarung gilt ausschließlich für das Selbstbedienungswarenhaus des Globus Handelshof Losheim. (2) Als Grundlage dient die Definition von Barrierefreiheit laut § 4 Bundesgleichstellungsgesetz und § 3 Abs. 3 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ §3 Der Globus Handelshof St. Wendel, GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Losheim, erklärt sich bereit, folgende Schritte zur Herstellung von Barrierefreiheit zu unternehmen beziehungsweise bereits vorhandene Maßnahmen beizu-behalten: (1) Es stehen Behindertenparkplätze zur Verfügung. Die Parkplätze haben eine Breite von 3,50 Meter und sind neben freien Flächen angeordnet. Die gesamte Parkplatzanlage unterliegt der StVO und es werden Kontrollen durchgeführt. (2) Eine Hinweisbeschilderung für Autofahrer ist angebracht. (3) Es wird ein längerer Parkplatz für Fahrzeuge mit Rampe angelegt. (4) Informationen über die Standorte der rollstuhlgerechten Einkaufswagen werden an den Parkplätzen für Behinderte installiert. Es sind zwei Elektromobile vorhanden. Rollstuhl und Rollator sind vorhanden und gegen Pfand erhältlich. (5) Die Eingangstüren öffnen automatisch. (6) Es sind ausreichend Ruheecken mit Bänken (6 Bänke im Markt, 4 Bänke im Eingangsbereich mit Armlehnen, genügend Sitzbänke vor dem Markt) vorhanden. (7) Es ist ein Wasserspender vorhanden. An diesem befindet sich ein Hinweisschild, dass Mitarbeiter aus der Schmuckabteilung Hilfestellung leisten. (8) Im Eingangsbereich ist eine Hygienestation vorhanden. Diese wurde auf die richtige Höhe angepasst. (9) Im Eingangsbereich sind keine Stolperfallen (Werbeträger, Werbetische, Papierkörbe etc.) aufgestellt, die für blinde und sehbehinderte Menschen nicht rechtzeitig erkannt bzw. ertastet werden können. Sie werden prinzipiell vermieden, sind aber zumindest am Boden erkennbar bzw. ertastbar. (10) Im Eingangs- und Innenbereich ist für ausreichend helle Beleuchtung gesorgt. (11) Lupen für sehbehinderte Menschen sind an der Information hinterlegt. Es wird geprüft, ob Aufsteck-Lupen angeschafft werden. (12) Prospekte und Informationsmaterial sind in greifbarer Höhe für alle zugänglich angeordnet. (13) Ein Service beim Einpacken an der Kasse und Einladen des Autos ist möglich. Bei Bedarf wird dies durch Mitarbeiter erledigt. Die Information kann auch an der Anmeldung beantragt werden. (14) Servicetelefone sind vorhanden und werden für alle erreichbar installiert (85 cm). Hiermit wurde bereits begonnen. (15) Es ist sind zwei für RollstuhlfahrerInnen bzw. kleinwüchsige Menschen geeignete Scanner vorhanden. Die weiteren Scanner werden auf die richtige Höhe angebracht. (16) Die Ausschilderungen der Preise und Produkte an den Tiefkühltruhen sind vorhanden. Hier wird geprüft, ob größere Formate angebracht werden können, spätestens bei Neuanschaffung der Tiefkühltruhen. (17) Die Gemüsewaagen werden so umgebaut, dass Rollstuhlnutzerinnen und – nutzer und kleinwüchsige Menschen diese problemlos bedienen können. (18) Eine Umkleidekabine für Rollstuhlfahrer ist vorhanden. (19) Die regulären Kassen haben eine Durchgangsbreite von 85 cm, darüber hinaus gibt es eine Rollstuhlkasse, die eine Breite von 120 cm aufweist. (20) Ein Servicetablett für behinderte Kunden ist in der Caféteria vorhanden. (21) Ein Fotodrucker für Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer und kleinwüchsige Menschen wurde extra angefertigt. (22) Das Personal-Schulungskonzept kann um die Inhalte „Umgang mit behinderten Kundinnen und Kunden“ erweitert werden. Die Schulung kann in einem Blitztraining von 10 bis 15 Minuten oder in längeren Seminaren durchgeführt werden. Die Verbände stellen bei Bedarf kostenfrei die Referentinnen und Referenten und stehen mit Hinweisen im Umgang in der Kommunikation mit behinderten Kunden unterstützend zur Seite. Behinderte Menschen und Schwangere werden bei Bedarf an den Bedienungstheken bevorzugt behandelt. Eine Dokumentation hierüber wird angefertigt. (23) Für gehörlose Menschen sind Anfragen und Antworten per Fax und E-Mail möglich. Für blinde und sehbehinderte Menschen wird per Telefon Auskunft über aktuelle Angebote gegeben. (24) Die Informationen sind auch online auf der Seite des Handels-unternehmens zu finden. Die Webseite wird auf Barrierefreiheit überprüft und entsprechend umgestaltet. (25) Die Barrierefreiheit der Toilette wird gemäß den Vorschriften der DIN 18040 geprüft. Ein Umbau der Toilette ist für das Jahr 2014 geplant. Ein Euroschlüssel ist vorhanden und an der Kasse der Cafeteria erhältlich. (26) Die Verbände verpflichten sich, die Zielvereinbarung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit bekannt zu machen. §4 Konkrete Verantwortungsbereiche für bestimmte Ergebnisse (1) (2) Die Globus Handelshof GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Losheim, erklärt sich bereit, die in § 3 beschriebenen Maßnahmen, soweit festgelegt, möglichst umzusetzen. Die Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der Umbauphasen innerhalb von zwei Jahren. Die Verbände erklären sich bereit, Ihre Mitglieder über die Verbesserung zu informieren und den Globus Handelshof GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Losheim, konstruktiv zu beraten. §5 Regeln und Zusammenarbeit (1) (2) (3) Es tagt bei Bedarf (z. B. bei Umsetzungsproblemen) einmal jährlich eine Expertengruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern beider Vereinbarungspartner. Die Geschäftsstelle liegt bis auf weiteres beim Büro des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Beschlussfassungen finden einvernehmlich statt. §6 Laufzeit Die Laufzeit der Zielvereinbarung beträgt 5 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung. §7 Information über den Stand der Zielerfüllung Das Unternehmen informiert die Verbände über den Stand der Umsetzung. Auf § 5 Abs. 1 wird verwiesen. §8 Evaluation Die Expertengruppe (bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Verbände sowie des Unternehmens) erhält das Recht, Betriebsbesuche durchzuführen. §9 Schlussbestimmung (1) (2) Änderungen und Ergänzungen dieser Zielvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Vertragsparteien sind sich darin einig, dass der Text dieser Zielvereinbarung, ihre Änderung oder Aufhebung im Zielverein-barungsregister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Wilhelmstraße 49, 11017 Berlin, veröffentlicht wird. Saarbrücken, den 12. Juni 2013 Andreas Storm Minister für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Peter Müller Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Losheim Wolfgang Gütlein Der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen Hans B. Kraß Sozialverband VdK Saarland e. V. Angela Staub Landesvereinigung Selbsthilfe e.V. Marie Therese Strauß Verein für körper- und mehrfachbehinderte Menschen im Saarland e.V. Reiner Kiefer SoVD Sozialverband Deutschland e.V. LV Rheinland-Pfalz/Saarland Kiefer/Franz Deutsche Rheumaliga Saar e.V. Birgit Seidler-Fallböhmer Deutscher Schwerhörigenbund LV Saar e.V.