Zielvereinbarung zum barrierefreien Handel zwischen Globus

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Zielvereinbarung zum barrierefreien Handel zwischen Globus
Zielvereinbarung zum barrierefreien Handel
zwischen
Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG
Betriebsstätte Losheim
und
den Organisationen und Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderungen
im Saarland auf der Grundlage der Gleichstellungsgesetzgebung des Bundes
und des Saarlandes
(BGG und SBGG):
Im Bewusstsein um die Notwendigkeit, allen Menschen den Zugang zu Leistungen
aus dem Warenangebot, das heute verfügbar ist, zu schaffen und ihnen damit die
Möglichkeit
zu
geben,
unter
gleichwertigen
Lebensbedingungen zu leben, wird
zwischen
Globus Handelshof St. Wendel
GmbH & Co. KG
Betriebsstätte Losheim
und
den Organisationen und Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderungen im
Saarland die nachstehend aufgeführt sind:
a) Sozialverband VdK Saarland e.V.
b) Landesvereinigung SELBSTHILFE e.V.
c) Verein für körper- und mehrfachbehinderte Menschen im Saarland e.V.
d) SoVD Sozialverband Deutschland e.V. Landesverband RheinlandPfalz/Saarland
e) Deutsche Rheuma-Liga Saar e.V.
f) Deutscher Schwerhörigenbund Landesverband Saarland e.V.
folgende Zielvereinbarung geschlossen:
§1
Die Vereinbarungspartner wissen, dass innerhalb von vier Wochen nach der
Bekanntmachung im Zielvereinbarungsregister des Bundes andere nach diesem
Gesetz anerkannte Verbände, sowie weitere Globus-Betriebsstätten das Recht
haben, der Zielvereinbarung beizutreten.
§2
Zielbereiche, Ziele und Zielerwartungen
(1) Die Vereinbarung gilt ausschließlich für das Selbstbedienungswarenhaus des
Globus Handelshof Losheim.
(2) Als Grundlage dient die Definition von Barrierefreiheit laut § 4 Bundesgleichstellungsgesetz und § 3 Abs. 3 Landesgesetz zur Gleichstellung von
Menschen mit Behinderungen im Saarland: „Barrierefrei sind bauliche und
sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme
der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und
Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn
sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere
Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar
sind.“
§3
Der Globus Handelshof St. Wendel, GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Losheim, erklärt
sich bereit, folgende Schritte zur Herstellung von Barrierefreiheit zu unternehmen
beziehungsweise bereits vorhandene Maßnahmen beizu-behalten:
(1)
Es stehen Behindertenparkplätze zur Verfügung. Die Parkplätze haben eine
Breite von 3,50 Meter und sind neben freien Flächen angeordnet. Die gesamte
Parkplatzanlage unterliegt der StVO und es werden Kontrollen durchgeführt.
(2) Eine Hinweisbeschilderung für Autofahrer ist angebracht.
(3) Es wird ein längerer Parkplatz für Fahrzeuge mit Rampe angelegt.
(4) Informationen über die Standorte der rollstuhlgerechten Einkaufswagen werden
an den Parkplätzen für Behinderte installiert.
Es sind zwei Elektromobile vorhanden.
Rollstuhl und Rollator sind vorhanden und gegen Pfand erhältlich.
(5) Die Eingangstüren öffnen automatisch.
(6) Es sind ausreichend Ruheecken mit Bänken (6 Bänke im Markt, 4 Bänke im
Eingangsbereich mit Armlehnen, genügend Sitzbänke vor dem Markt)
vorhanden.
(7) Es ist ein Wasserspender vorhanden. An diesem befindet sich ein
Hinweisschild, dass Mitarbeiter aus der Schmuckabteilung Hilfestellung leisten.
(8) Im Eingangsbereich ist eine Hygienestation vorhanden. Diese wurde auf die
richtige Höhe angepasst.
(9) Im Eingangsbereich sind keine Stolperfallen (Werbeträger, Werbetische,
Papierkörbe etc.) aufgestellt, die für blinde und sehbehinderte Menschen nicht
rechtzeitig erkannt bzw. ertastet werden können. Sie werden prinzipiell
vermieden, sind aber zumindest am Boden erkennbar bzw. ertastbar.
(10) Im Eingangs- und Innenbereich ist für ausreichend helle Beleuchtung gesorgt.
(11) Lupen für sehbehinderte Menschen sind an der Information hinterlegt. Es wird
geprüft, ob Aufsteck-Lupen angeschafft werden.
(12) Prospekte und Informationsmaterial sind in greifbarer Höhe für alle zugänglich
angeordnet.
(13) Ein Service beim Einpacken an der Kasse und Einladen des Autos ist möglich.
Bei Bedarf wird dies durch Mitarbeiter erledigt. Die Information kann auch an
der Anmeldung beantragt werden.
(14) Servicetelefone sind vorhanden und werden für alle erreichbar installiert (85
cm). Hiermit wurde bereits begonnen.
(15) Es ist sind zwei für RollstuhlfahrerInnen bzw. kleinwüchsige Menschen
geeignete Scanner vorhanden. Die weiteren Scanner werden auf die richtige
Höhe angebracht.
(16) Die Ausschilderungen der Preise und Produkte an den Tiefkühltruhen sind
vorhanden. Hier wird geprüft, ob größere Formate angebracht werden können,
spätestens bei Neuanschaffung der Tiefkühltruhen.
(17) Die Gemüsewaagen werden so umgebaut, dass Rollstuhlnutzerinnen und –
nutzer und kleinwüchsige Menschen diese problemlos bedienen können.
(18) Eine Umkleidekabine für Rollstuhlfahrer ist vorhanden.
(19) Die regulären Kassen haben eine Durchgangsbreite von 85 cm, darüber hinaus
gibt es eine Rollstuhlkasse, die eine Breite von 120 cm aufweist.
(20) Ein Servicetablett für behinderte Kunden ist in der Caféteria vorhanden.
(21) Ein Fotodrucker für Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer und kleinwüchsige
Menschen wurde extra angefertigt.
(22) Das Personal-Schulungskonzept kann um die Inhalte „Umgang mit behinderten
Kundinnen und Kunden“ erweitert werden. Die Schulung kann in einem
Blitztraining von 10 bis 15 Minuten oder in längeren Seminaren durchgeführt
werden. Die Verbände stellen bei Bedarf kostenfrei die Referentinnen und
Referenten und stehen mit Hinweisen im Umgang in der Kommunikation mit
behinderten Kunden unterstützend zur Seite. Behinderte Menschen und
Schwangere werden bei Bedarf an den Bedienungstheken bevorzugt
behandelt. Eine Dokumentation hierüber wird angefertigt.
(23) Für gehörlose Menschen sind Anfragen und Antworten per Fax und E-Mail
möglich. Für blinde und sehbehinderte Menschen wird per Telefon Auskunft
über aktuelle Angebote gegeben.
(24) Die Informationen sind auch online auf der Seite des Handels-unternehmens zu
finden. Die Webseite wird auf Barrierefreiheit überprüft und entsprechend
umgestaltet.
(25) Die Barrierefreiheit der Toilette wird gemäß den Vorschriften der DIN 18040
geprüft. Ein Umbau der Toilette ist für das Jahr 2014 geplant. Ein Euroschlüssel
ist vorhanden und an der Kasse der Cafeteria erhältlich.
(26) Die Verbände verpflichten sich, die Zielvereinbarung im Rahmen ihrer
Öffentlichkeitsarbeit bekannt zu machen.
§4
Konkrete Verantwortungsbereiche für bestimmte Ergebnisse
(1)
(2)
Die Globus Handelshof GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Losheim, erklärt sich
bereit, die in § 3 beschriebenen Maßnahmen, soweit festgelegt, möglichst
umzusetzen. Die Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der Umbauphasen
innerhalb von zwei Jahren.
Die Verbände erklären sich bereit, Ihre Mitglieder über die Verbesserung zu
informieren und den Globus Handelshof GmbH & Co. KG, Betriebsstätte
Losheim, konstruktiv zu beraten.
§5
Regeln und Zusammenarbeit
(1)
(2)
(3)
Es tagt bei Bedarf (z. B. bei Umsetzungsproblemen) einmal jährlich eine
Expertengruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern beider
Vereinbarungspartner.
Die Geschäftsstelle liegt bis auf weiteres beim Büro des Landesbeauftragten für
die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Beschlussfassungen finden einvernehmlich statt.
§6
Laufzeit
Die Laufzeit der Zielvereinbarung beträgt 5 Jahre mit der Möglichkeit der
Verlängerung.
§7
Information über den Stand der Zielerfüllung
Das Unternehmen informiert die Verbände über den Stand der Umsetzung. Auf § 5
Abs. 1 wird verwiesen.
§8
Evaluation
Die Expertengruppe (bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Verbände
sowie des Unternehmens) erhält das Recht, Betriebsbesuche durchzuführen.
§9
Schlussbestimmung
(1)
(2)
Änderungen und Ergänzungen dieser Zielvereinbarung bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Die Vertragsparteien sind sich darin einig, dass der Text dieser
Zielvereinbarung, ihre Änderung oder Aufhebung im Zielverein-barungsregister
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Wilhelmstraße 49, 11017
Berlin, veröffentlicht wird.
Saarbrücken, den 12. Juni 2013
Andreas Storm
Minister für Soziales, Gesundheit,
Frauen und Familie
Peter Müller
Globus Handelshof St. Wendel
GmbH & Co. KG,
Betriebsstätte Losheim
Wolfgang Gütlein
Der Landesbeauftragte für
die Belange von Menschen
mit Behinderungen
Hans B. Kraß
Sozialverband VdK Saarland e. V.
Angela Staub
Landesvereinigung Selbsthilfe e.V.
Marie Therese Strauß
Verein für körper- und
mehrfachbehinderte Menschen
im Saarland e.V.
Reiner Kiefer
SoVD Sozialverband Deutschland e.V.
LV Rheinland-Pfalz/Saarland
Kiefer/Franz
Deutsche Rheumaliga Saar e.V.
Birgit Seidler-Fallböhmer
Deutscher Schwerhörigenbund
LV Saar e.V.