Daueraufenthalt / Langzeitvisa - Deutsche Botschaft Teheran

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Daueraufenthalt / Langzeitvisa - Deutsche Botschaft Teheran
Daueraufenthalt / Langzeitvisa
Öffnungszeiten der Visastelle: So bis Do 7.00 bis 15.30 Uhr
Allgemeine Hinweise zur Terminvereinbarung:
Visaanträge werden nur nach kostenloser Terminvereinbarung entgegengenommen.
Ihren Termin können Sie unter www.teheran.diplo.de/visa online selbstständig buchen.
Bitte beachten Sie, dass alle Angaben vollständig eingegeben werden müssen. Eine Bestätigung des von Ihnen
gebuchten Termins wird an die von Ihnen angegebene Email-Adresse versandt. Sie werden gebeten, diese
Bestätigung gemeinsam mit Ihrem Reisepass anlässlich Ihrer Vorsprache mitzubringen.
Eine Doppel- oder Mehrfachbuchung für dieselbe Person ist unzulässig und wird vom Terminbuchungssystem
nicht zugelassen. Buchen Sie Ihren Termin erst, wenn feststeht, dass Sie diesen wahrnehmen können.
Änderungen sind nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass von Ihnen getätigte Falschangaben im Buchungssystem
unweigerlich zum Ausschluss führen. Vor Einlass in die Visastelle findet eine Überprüfung des Passes auf
Abweichungen statt. Außerdem werden Sie bei Missbrauch für die Dauer von sechs Monaten von weiteren
Buchungen gesperrt.
Die gesamte Bearbeitung eines Antrages inklusive Beteiligung der Ausländerbehörde dauert ab
Antragstellung mindestens 8-10 Wochen.
Sie kann jedoch auch längere Zeit in Anspruch nehmen. Die Versendung des Visumantrages an die
Ausländerbehörde erfolgt nicht unmittelbar nach Antragstellung!.
Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Stand Ihres Visumverfahrens ab!
Aufgrund der hohen Nachfrage können Wartezeiten auf Termine zur Vorsprache zwecks Beantragung des
Visums von mehreren Wochen entstehen Diese Wartezeiten sind der Bearbeitungszeit hinzuzurechen.
Persönliche Vorsprache ist erforderlich!
Nur Antragsteller, die dauerhaft und rechtmäßig in Iran leben, können bei der Botschaft in Teheran einen Antrag
stellen. Andernfalls müssen sie sich zur Antragstellung in das Land begeben, in dem sie Ihren dauerhaften
Aufenthalt haben.
HINWEIS
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Sämtliche Amtshandlungen der Visastelle sind bis auf die anfallenden Visagebühren und Gebühren für
Urkundenbeglaubigungen, für die Sie eine Quittung erhalten, kostenlos.
Die Ausgabe der Anträge erfolgt kostenlos.
Die Hilfe eines Schreibbüros ist nicht erforderlich.
Folgende Unterlagen sind von allen Antragstellern immer vorzulegen:
• 2 Antragsformulare auf Aufenthaltserlaubnis, leserlich und vollständig ausgefüllt und unterschrieben,
unvollständig ausgefüllte Formulare werden nicht angenommen.
• Bei der Botschaft erhalten Sie zusätzlich eine Sicherheitsbelehrung, die Sie durchlesen und unterschreiben
müssen.
• 2 Passfotos in Farbe (3 x 4), nicht älter als 6 Monate, weißer Hintergrund, biometriefähig
• gültiger Reisepass mit Unterschrift sowie zwei Kopien der Seiten 2 und 3 Ihres Reisepasses
(alle Antragsteller, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, benötigen einen eigenen Reisepass)
• abgelaufene Reisepässe
• Geburtsurkunde (Schenasnameh), sowie zwei Kopien
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Nachweis einer Krankenversicherung, zumindest für die ersten 30 Tage in Deutschland (sofern danach
eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht). Vorzulegen erst bei Abholung des
Visums!
Die anfallende Visagebühr ist bei Antragstellung in Euro zu entrichten.
Weitere Unterlagen, die im Original mit zwei Kopien vorzulegen sind. Bitte beachten Sie, dass Farsisprachige Dokumente mit deutscher/englischer Übersetzung eines vereidigten Übersetzers vorzulegen sind.
Arbeitsaufnahme:
• Nachweis über das Arbeitsverhältnis (Arbeitsvertrag etc.)
• Nachweis über berufliche Tätigkeiten bzw. Werdegang in Iran
• Nachweis über Bildungsabschluss in Iran (Übersetzung muss durch die Botschaft legalisiert sein)
• Lebenslauf
• Nachweis über bestehende Deutsch- oder Englischkenntnisse
Existenzgründung:
• Business Plan
• Finanzierungsnachweis (Kreditzusagen etc.)
• Nachweis über berufliche Tätigkeiten bzw. Werdegang in Iran
• Nachweis über Bildungsabschluss in Iran.
• Nachweis über bestehende Deutsch- oder Englischkenntnisse
• Lebenslauf
• Sofern Sie älter als 45 Jahre sind, ein Nachweis über eine angemessene Altersversorgung
Eheschließung:
• Personalausweis und Aufenthaltsstatus Ihrer/s Verlobten (Original nicht erforderlich)
• Einladung in der Form der Verpflichtungserklärung gem. § 68 Aufenthaltsgesetz mit dem Vermerk:
Aufenthaltszweck: Eheschließung von der / von dem Verlobten (nicht älter als 6 Monate!)
• Bestätigung des Standesamts in Deutschland über den Eheschließungstermin oder Bestätigungsschreiben,
dass die Vorbereitungen getroffen wurden, mit Nennung der Namen beider Verlobten
• Shenasnameh des Antragstellers/der Antragstellerin mit legalisierter Übersetzung. Ggf.
Scheidungsurkunde der Braut bzw. des Bräutigams mit legalisierter Übersetzung
• Nachweis einfacher Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1 eines nach den Standards der
ALTE (Association of Language Testers in Europe) zertifizierten Prüfungsanbieters, der über eine mit
Entsandten besetzte Niederlassung verfügt. Gegenwärtig ist der Nachweis in Iran in Form des
Sprachzeugnisses „Start Deutsch 1“ des Deutschen Sprachinstituts Teheran oder der „Grundstufe
Deutsch 1 des ÖSD“ des Österreichischen Kulturforums Teheran zu erbringen (kann im Laufe des
mehrwöchigen Antragsverfahrens nachgereicht werden).
Familienzusammenführung:
• Heiratsurkunde im Original mit legalisierter Übersetzung
• - falls Sie geschieden sind und die Scheidung nicht in der Heiratsurkunde aufgeführt ist - die
Scheidungsurkunde im Original mit legalisierter Übersetzung
• Shenasnameh beider Ehepartner und jeweils Kopien
• Aufenthaltsstatus Ihres Ehepartners in Deutschland (Original nicht erforderlich)
• Nachweis einfacher Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1 eines nach den Standards der
ALTE (Association of Language Testers in Europe) zertifizierten Prüfungsanbieters, der über eine mit
Entsandten besetzte Niederlassung verfügt. Gegenwärtig ist der Nachweis in Iran in Form des
Sprachzeugnisses „Start Deutsch 1“ des Deutschen Sprachinstituts Teheran oder der „Grundstufe
Deutsch 1 des ÖSD“ des Österreichischen Kulturforums Teheran zu erbringen (kann im Laufe des
mehrwöchigen Antragsverfahrens nachgereicht werden).
Soll(ten) Ihr(e) Kind(er) mitreisen, legen Sie bitte noch folgende Unterlagen vor:
• den Personalausweis Ihres Kindes oder Ihrer Kinder im Original mit legalisierter Übersetzung
• - falls Sie geschieden sind und ein Kind aus einer vorangegangenen Ehe mitnehmen wollen - ein
Gerichtsurteil, aus dem die endgültige Sorgerechtsregelung inklusive Einverständnis des hier
verbleibenden Elternteils bezüglich der Ausreise Ihres Kindes/Ihrer Kinder hervorgeht, im Original und
mit legalisierter Übersetzung.
Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen eigenen Pass vorlegen!
Beachten Sie zur Wirksamkeit afghanischer Eheschließungen in Iran:
Ehen, die von den afghanischen Auslandsvertretungen in Iran geschlossen werden, sind nach den Regeln des
Korans als gültig anzusehen. Jedoch fehlt es am korrekten Urkundennachweis, da die in Iran ausgestellten
Heiratsurkunden den Formvorschriften des afghanischen Rechts widersprechen. Das Oberste Gericht Afghanistans
in Kabul lehnt deshalb die notwendige innerhalb eines Monats zu erfolgende Registrierung dieser Ehen ab.
Ersatzweise kann die nicht ordnungsgemäß registrierte oder sonst fehlerhafte Eheschließung durch ein
gerichtliches Anerkennungsverfahren in Afghanistan geheilt werden. Zuständig sind der Oberste Gerichtshof in
Kabul sowie dessen Außenstellen in den Provinzen, die nach positiver Entscheidung das Dokument „Ikrar Nama“
ausstellen, welches die fehlerhafte Heiratsurkunde ersetzt.
Die Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung bei der Botschaft allein auf der Grundlage der in
Iran ausgestellten afghanischen Heiratsurkunde ist derzeit nicht möglich. Vielmehr ist die Vorlage einer Ikrar
Nama notwendig. Eine Legalisation afghanischer Urkunden bei der Botschaft ist ebenfalls nicht möglich. Daher ist
im Laufe der Bearbeitung des Visumantrages eine Urkundenüberprüfung durchzuführen, über die Sie von der
Botschaft informiert werden.
Beachten Sie bei geplanter Eheschließung afghan. Staatsangehöriger in Deutschland:
Bei der Visastelle ist eine durch die afghanischen Innenbehörden ausgestellte Tazkirah nebst Übersetzung
vorzulegen. Sofern Sie im Ausland geboren sind, erhalten Sie die Tazkirah am afghanischen Geburtsort
Ihres Vaters. Die von afghanischen Auslandsvertretungen ausgestellten Geburtsbescheinigungen werden
nicht anerkannt!
Studenten:
• Ihre Zulassung oder Bewerberbestätigung, in Ausnahmefällen ist die Vorlage einer von der Universität per
Email übersandten Zulassung möglich
• Urkunden zu Ihren erreichten Bildungsabschlüssen mit legalisierter Übersetzung
Bitte beachten Sie das Merkblatt zu Legalisationen in der Rubrik Rechts- und Konsularangelegenheiten >
Legalisationen und Beglaubigungen > Merkblatt zu Legalisationen.
o Studenten mit einer Zulassung zu einem BA-Studiengang: Abitur, Madrak-e Pishdaneshgahi mit Noten,
Nachweis über das Bestehen des Konkur-e Sarrasari für die Zulassung zu einem BA-Studiengang
(Karshenasi) an einer staatlichen iranischen Universität (Shabane oder Ruzaneh) bzw. Abschlusszeugnis
(Endnote) eines absolvierten BA-Studiengangs an einer Azad Universität (Karshenasi).
o Studenten mit einer Zulassung zum MA-Studiengang: Abitur, Madrak-e Pishdaneshgahi mit Noten,
Abschlusszeugnis (Endnote) eines absolvierten BA-Studiengangs (Karshenasi) mit Notenspiegeln an
einer staatlichen oder Azad Universität.
• einen Finanzierungsnachweis zu Ihrem Studienaufenthalt in Deutschland, wie z. B. einen Nachweis über
den Gegenwert von ca. 7.908,- € Guthaben in Iran (nach Visumerteilung werden Sie aufgefordert, diesen
Euro-Betrag in bar bei der Einreise mit sich zu führen, um in Deutschland ein Sperrkonto einzurichten,
bitte beachten Sie bei der Einfuhr von Barmitteln die Zollvorschriften der Europäischen Gemeinschaft,
nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Rubrik Rechts- und Konsularangelegenheiten >
Zollvorschriften > Anmeldepflicht für Barmittel von 10.000,- Euro oder mehr bei Reisen in oder aus der
Europäischen Union) oder eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG (nicht älter als 6
Monate; Aufenthaltszweck: Studium) oder ein Stipendiumsnachweis
• Nachweise über Ihre bisherige berufliche Tätigkeit(en) im Iran einschließlich Lebenslauf (mit Angabe
Ihrer vollständigen Adresse, telefonischer Erreichbarkeit und ggf. einer Emailadresse)
• ein aussagefähiges, selbstverfasstes und unterschriebenes Motivationsschreiben auf Deutsch oder
Englisch zu den Gründen, die Sie bewegen, in Deutschland zu studieren
• Nachweis über Deutschkenntnisse oder bei englischsprachigen Studiengängen Nachweis über
Englischkenntnisse (TOEFL oder IELTS) (Anmeldungen zu studienvorbereitenden Sprachkursen werden
berücksichtigt. Sprachkenntnisse werden bei Beantragung ggf. in einem kurzen Interview überprüft)
Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der auf der Checkliste für den Studienaufenthalt
vorgegebenen Reihenfolge in 2 vollständigen Sätzen. Ein Satz sollte legalisierte Kopie enthalten. Für den
zweiten Satz sind einfache Kopien ausreichend.
Bitte halten Sie auch alle Originaldokumente bereit!
Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand Ihres Visumverfahrens ab. Entschiedene Visumanträge, d.h.
Anträge, die positiv entschieden wurden, werden unter Nennung der Bearbeiternummer (Barcode) auf der
Internetseite der Botschaft veröffentlicht (Visabestimmungen > Abholung von Visa für Studenten/ PHDStudenten/ Gastwissenschaftler).
PhD-Studenten:
• Ihre Zulassung und/oder das Einladungsschreiben des betreuenden Professors mit detaillierter Darstellung
des Promotionsvorhabens.
• Urkunden zu Ihren erreichten Bachelor- und Masterabschlüssen im Original mit legalisierter Übersetzung
und den jeweiligen Notenspiegeln
Bitte beachten Sie das Merkblatt zu Legalisationen in der Rubrik Rechts- und Konsularangelegenheiten >
Legalisationen und Beglaubigungen > Merkblatt zu Legalisationen.
• einen Finanzierungsnachweis zu Ihrem Promotionsaufenthalt in Deutschland, z. B. einen Nachweis über
den Gegenwert von ca. 7.908,- € Guthaben in Iran (nach Visumerteilung werden Sie aufgefordert, diesen
Euro-Betrag in bar bei der Einreise mit sich zu führen, um in Deutschland ein Sperrkonto einzurichten,
bitte beachten Sie bei der Einfuhr von Barmitteln die Zollvorschriften der Europäischen Gemeinschaft,
nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Rubrik Rechts- und Konsularangelegenheiten >
Zollvorschriften > Anmeldepflicht für Barmittel von 10.000,- Euro oder mehr bei Reisen in oder aus der
Europäischen Union) oder eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG (nicht älter als 6
Monate! Aufenthaltszweck: Studium) oder ein Stipendium
• ggf. Nachweise über Ihre bisherige berufliche Tätigkeit(en) im Iran einschließlich Lebenslauf (mit Angabe
Ihrer vollständigen Adresse, telefonischer Erreichbarkeit und ggf. einer Emailadresse)
• ein aussagefähiges, selbstverfasstes und unterschriebenes Motivationsschreiben auf Deutsch oder
Englisch zu den Gründen, die Sie bewegen, in Deutschland zu promovieren.
• Nachweis über Deutschkenntnisse oder im Falle einer englischsprachigen Promotion Nachweis über
Englischkenntnisse (TOEFL oder IELTS), eine Bestätigung des betreuenden Professors in seinem
Einladungsschreiben, dass die Sprachkenntnisse geprüft und für ausreichend eingestuft wurden, ist ggf.
ausreichend
• Wird Ihr Ehepartner Sie nach Deutschland begleiten: Lebenslauf des Ehepartners sowie eine Kopie seines
erreichten Bildungsabschlusses
Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der auf der Checkliste für den Studienaufenthalt
vorgegebenen Reihenfolge in 2 vollständigen Sätzen. Ein Satz sollte legalisierte Kopie enthalten. Für den
zweiten Satz sind einfache Kopien ausreichend.
Bitte halten Sie auch alle Originaldokumente bereit!
Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand Ihres Visumverfahrens ab. Entschiedene Visumanträge, d.h.
Anträge, die positiv entschieden wurden, werden unter Nennung der Bearbeiternummer (Barcode) auf der
Internetseite der Botschaft veröffentlicht (Visabestimmungen > Abholung von Visa für Studenten/ PHDStudenten/ Gastwissenschaftler).
Studien- oder Forschungsaufenthalte für Postgraduierte und Gastwissenschaftler:
• das Einladungsschreiben des betreuenden Professors/ der betreuenden Uni/ der betreuenden öffentlichen
Forschungseinrichtung
Wird Ihr Ehepartner/ wird Ihre Familie Sie nach Deutschland begleiten, muss dieser/diese in der Einladung
genannt werden.
• detaillierte Beschreibung des Vorhabens unter Nennung wissenschaftlicher Schlüsselbegriffe
• Urkunden zu Ihren erreichten Bachelor- und Masterabschlüsse im Original mit legalisierter Übersetzung
mit den jeweiligen Notenspiegeln
Bitte beachten Sie das Merkblatt zu Legalisationen in der Rubrik Rechts- und Konsularangelegenheiten >
Legalisationen und Beglaubigungen > Merkblatt zu Legalisationen.
• einen Finanzierungsnachweis zu Ihrem Forschungsaufenthalt in Deutschland, z.B. ein Stipendium oder ein
unterschriebener Arbeitsvertrag
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Nachweis über berufliche Tätigkeiten bzw. Werdegang im Iran einschließlich Lebenslauf mit zwei Kopien
ein aussagefähiges, selbstverfasstes und unterschriebenes Motivationsschreiben auf Deutsch oder
Englisch zu den Gründen, die Sie bewegen, in Deutschland zu promovieren
Nachweis über Deutschkenntnisse oder bei englischsprachigen Forschungsaufenthalten Nachweis über
Englischkenntnisse (TOEFL oder IELTS), eine Bestätigung des betreuenden Professors in seinem
Einladungsschreiben, dass die Sprachkenntnisse geprüft und für ausreichend eingestuft wurden, ist ggf.
ausreichend
Wird Ihr Ehepartner Sie nach Deutschland begleiten: Lebenslauf des Ehepartners sowie eine Kopie seines
erreichten Bildungsabschlusses
Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der auf der Checkliste für den Studienaufenthalt
vorgegebenen Reihenfolge in 2 vollständigen Sätzen. Ein Satz sollte legalisierte Kopie enthalten. Für den
zweiten Satz sind einfache Kopien ausreichend.
Bitte halten Sie auch alle Originaldokumente bereit!
Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand Ihres Visumverfahrens ab. Entschiedene Visumanträge, d.h.
Anträge, die positiv entschieden wurden, werden unter Nennung der Bearbeiternummer (Barcode) auf der
Internetseite der Botschaft veröffentlicht (Visabestimmungen > Abholung von Visa für Studenten/ PHDStudenten/ Gastwissenschaftler).
Fachärzte:
• Einladung bzw. Schreiben des Krankenhauses mit Angabe über Dauer des Aufenthaltes und Art der
Tätigkeit/ Ausbildung
• Nachweis über die Zusicherung oder in Aussichtstellung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs
gem. § 10 Bundesärzteordnung
• Nachweis über abgeschlossenes Medizinstudium
• Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu Ihrem Aufenthalt in Deutschland, z.B. Bezahlung durch
das Krankenhaus oder ein Stipendium aus öffentlichen-rechtlichen Mitteln. Stipendien aus privaten
Mitteln oder von privaten Krankenhauesern koennen nicht anerkannt werden.
• iranisches ärztliches Führungszeugnis, soweit bereits vorhanden
• iranische Berufserlaubnis, soweit bereits vorhanden
• iranische Praxisgenehmigung, soweit bereits vorhanden
• Nachweis über berufliche Tätigkeiten bzw. Werdegang im Iran einschließlich Lebenslauf (mit Angabe
Ihrer vollständigen Adresse, telefonischer Erreichbarkeit und ggf. einer Emailadresse)
• ein aussagefähiges, selbstverfasstes und unterschriebenes Motivationsschreiben auf Deutsch oder
Englisch zu den Gründen, die Sie bewegen, in Deutschland Ihre Facharztausbildung zu absolvieren
• Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (i. d. R. B2- Niveau, abhängig auch von den Vorgaben des
Krankenhauses). Bite beachten Sie, dass der Nachweis der deutschen Sprache auf dem Niveau B2 eines
nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers in Europe) zertifizierten
Prüfungsanbieters, der über eine mit Entsandten besetzte Niederlassung verfügt, gefuehrt werden muss.
Gegenwärtig ist der Nachweis in Iran in Form des B2-Sprachzeugnisses des Deutschen Sprachinstituts
Teheran oder des ÖSD“ des Österreichischen Kulturforums Teheran zu erbringen (kann im Laufe des
mehrwöchigen Antragsverfahrens nachgereicht werden).
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Bitte beachten Sie, dass die Vorlage nicht-legalisierter Dokumente ggf. zur Zurückweisung am
Schalter führt. Auch wenn Sie einen im Bundesgebiet ansässigen Rechtsanwalt mit der
Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragt haben, ist die Vorlage vollständiger Unterlagen
zwingend erforderlich!
Die Botschaft fordert Sie ggf. auf, weitere Unterlagen vorzulegen.
Stand: Juni 2013