Programmheft - und Tagungszentrum Walsrode
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Programmheft - und Tagungszentrum Walsrode
Seminare 2014 ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode www.verdi-walsrode.de 5 Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung 6 Seminare für gesetzliche Interessenvertretungen 8 Grundlagenseminare Betriebsverfassungsrecht 9 Wahlvorstandsschulungen Betriebsverfassungsrecht 13 Grundlagenseminare Personalvertretungsrecht 14 Grundlagenseminare für Schwerbehindertenvertretungen 16 Grundlagenseminare Arbeitsrecht 19 Grundlagenseminare für Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen 23 Grundlagenseminare für Aufsichtsräte, Mitglieder von KBR und GBR 25 Grundlagenseminar zum Arbeits- und Gesundheitsschutz 26 Recht aktuell 27 Beteiligungsrechte der Interessenvertretung 33 Arbeits- und Gesundheitsschutz 40 Arbeitszeit 44 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 46 Mobbing und Sucht 49 Rhetorik und Gesprächsführung 52 Zusammenarbeit und Konfliktmanagement 56 Arbeits-und Sozialrecht 59 TVöD 62 Beamtenrecht 64 Betriebs-und Personalwirtschaft 65 Geschäftsführung/Arbeitsorganisation/ EDV-Einsatz 67 Informations- und Öffentlichkeitsarbeit 71 Interessenvertretung als Beruf(ung) 74 Walsroder Spezialitäten 76 Wünsch’ dir was – Maßgeschneiderte Angebote für’s Gremium 76 Woche der Interessenvertretung 78 Walsroder Gesundheitswoche 79 Besondere Seminarangebote: Bereich Genderpolitik 80 Besondere Seminarangebote: Prüferinnen und Prüfer 82 Familienarrangements und Erlebniswochenenden 84 Inhaltsverzeichnis Willkommen Inhaltsverzeichnis Organisatorische Hinweise Wegweiser 86 Und wohin mit den Kindern? 87 Anschluss unter … 88 Wer bezahlt was? 89 Der Weg zu uns 90 Anmeldeformular für arbeitgeberfinanzierte Seminare (BR/PR/SBV/MAV) 91 Teilnahmebedingungen 92 Anmeldeformular für gewerkschaftspolitische Seminare (Bildungsurlaub) 93 Chronologische Seminarübersicht 94 Anhang Wir freuen uns auf Euch – Hanns-Carsten, Ralf, Burkhard, Peter, Katrin, Gina Eine chronologische Übersicht über unser Seminarangebot befindet sich am Ende der Broschüre (S. 94) 4 Wie wir die Menschen das Lernen lehren … „Der eigentliche Zweck des Lernens ist nicht das Wissen, sondern das Handeln“. Willkommen Das entdeckte der englische Sozialwissenschaftler Herbert Spencer schon vor über hundert Jahren. Für uns bedeutet das, den Teilnehmenden an unseren Seminaren, „GanzkörperKnow –How“ mit auf den zu Weg geben: nicht nur den Rucksack voll sachdienlicher rechtlicher Informationen, sondern auch praktische Erfahrungen, wie Informationen gezielt kommuniziert werden können und konkrete Möglichkeiten, wie dabei immer auch andere Aspekte, z. B. solche des Gesundheitsschutzes, einbezogen werden können. Das erreichen wir durch ein gut durchmischtes Seminarangebot aus den Themenbereichen „Grundqualifizierung für Interessenvertretungen“, „Arbeitsrecht“, „Arbeits-und Gesundheitsschutz“ und „Soziale Kompetenz“. Zudem arbeiten wir ganz bewusst in Seminaren und nicht in Schulungen; wir wollen unsere Bildungsarbeit ent-schulen. Die Teilnehmenden an unseren Seminaren lernen selbstverantwortlich und aktiv. Sie erkennen, welche Werkzeuge sie benötigen, um im Alltag als Interessenvertretung bestehen zu können. Wir organisieren einen Erfahrungsaustausch, in dem möglichst alle Beteiligten voneinander lernen: Denn unsere Kolleginnen und Kollegen sind kompetente und fähige Menschen, von deren Wissen, Wollen und Können andere nur profitieren können. Das Seminarteam bringt den Teilnehmenden sein Fachwissen so nahe, dass sie es im wahrsten Wortsinn be-greifen. Nicht als DozentInnen, sondern als Lotsen im Lehr-Lernprozess. Vorträge und Powerpoint sind die Ausnahme, dynamische Gruppen- oder Einzelarbeit die Regel, um gleichberechtigtes und mündiges Lernen zu ermöglichen. „Nicht in Problemen, sondern in Lösungen denken“, lautet der Leitsatz und Bedenken werden zu Herausforderungen: so wird das oft gehörte resignierte „Ja, aber bei uns geht das nicht“, zu einem zuversichtlichen „Ja, und wie bringe ich das bei uns zum Laufen?“. So kommen wir der Lösung nahe. Gemeinsam. Die Teilnehmenden und das Team. Das Walsrode-Team Organisatorische Hinweise und Erläuterungen finden sich am Ende der Broschüre unter „weitere Informationen“. 5 Liebe Mitglieder, Vertrauensleute, Betriebs- und Personalräte und auf gewerkschaftliche Bildung Neugierige, Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung wir haben auch für 2014 wieder ein breites Angebot aus den Themenbereichen „Gesellschaftspolitik“, „Gute Arbeit“, „Gesundheit“, „Ehrenamtliches Engagement“ und „persönliche Kompetenzen“ für Euch zusammen gestellt. Hier geht es nicht nur um inhaltliche Weiterbildung und Wissenserwerb. Ihr seid eingeladen über den Kontakt zu Gleichgesinnten in den Erfahrungsaustausch zu kommen und gemeinsam konkrete Ideen und Kompetenzen für neue Wege zu entwickeln für eine starke Persönlichkeit, ein gesundes Arbeitsumfeld und eine gerechtere Gesellschaft. Die Ausschreibungstexte findet ihr auf unserer Internetseite: www.verdi-walsrode.de unter „Seminarprogramm/Gesellschaftliche Themen und Handlungsfelder“. Träger dieser Seminare ist „ver.di Gewerkschaftspolitische Bildung“ (GpB). Wir freuen uns sowohl auf bekannte, als auch auf neue nette Gesichter bei unseren Bildungsurlauben. 6 Thema Termin Seminarnummer Ein gutes Sozialsystem für alle ist möglich! 06.01. - 10.01.2014 WA 03 140106 04 Tarifpolitik – Grundlagen, Tarifautonomie und Streikrecht 06.01. - 10.01.2014 WA 03 140106 05 Kommunikationstraining 06.01. - 10.01.2014 WA 03 140106 02 Ehrenamtliche Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter 1 03.02. - 07.02.2014 WA 03 140203 09 Ehrenamtliche Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter 2 10.03. - 14.03.2014 WA 03 140310 07 Ehrenamtliche Sozialrichterinnen und Sozialrichter 10.06. - 13.06.2014 WA 03 140610 06 Kein Stress mit dem Stress 23.06. - 27.06.2014 WA 03 140623 01 Nur ein Laster – oder schon süchtig? Sucht im gesellschaftlichen Kontext 23.06. - 27.06.2014 WA 03 140623 05 Menschenrechte – Von der Vision zur Wirklichkeit 21.07. - 25.07.2014 WA 03 140721 02 Gewerkschaft? Gewerkschaft! – Woher wir kommen, was wir sind und was wir wollen 21.07. - 25.07.2014 WA 03 140721 03 Anliegen und Probleme lösen – Kampagnen erfolgreich planen und organisieren 21.07. - 25.07.2014 WA 02 140721 05 Termin Seminarnummer Kommunikation: Auf Augenhöhe mit den Vorgesetzten 28.07. - 01.08.2014 WA 03 140728 01 Von eigener Wut zu gemeinsamen Taten – Mit Organizing zum kollektiven Handeln 28.07. - 01.08.2014 WA 02 140728 03 „Direkte Kommunikation“ – der Weg zu Aktivierung und Organisierung 28.07. - 01.08.2014 WA 02 140728 04 Lebensqualität – Wie gehen wir mit unserer Zeit um? 28.07. - 01.08.2014 WA 03 140728 05 Mobbing – Psychoterror am Arbeitsplatz 28.07. - 01.08.2014 WA 03 140728 02 Tarifpolitik für Heute und Morgen – Bestandsaufnahme und Zukunftswerkstatt 04.08. - 08.08.2014 WA 03 140804 05 Aus Angst wird Mut 04.08. - 08.08.2014 WA 03 140804 02 Gute Taten wollen ans Licht der Welt! Öffentlichkeitsarbeit als Gegenmacht 11.08. - 15.08.2014 WA 03 140811 05 Burnout 11.08. - 15.08.2014 WA 03 140811 03 Weltwirtschaftskrise: Finanzkapitalismus am Ende? 11.08. - 15.08.2014 WA 03 140811 04 Ich und mein Team 11.08. - 15.08.2014 WA 03 140811 02 Moderationstraining 18.08. - 22.08.2014 WA 03 140818 02 Hauptsache Arbeit? Nicht mit uns – Gute Arbeit ist das Ziel! 25.08. - 29.08.2014 WA 03 140825 05 KRISE! Wieso, weshalb, warum? – Wirtschaft besser verstehen 15.12. - 19.12.2014 WA 03 141215 05 Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung Thema Ein Hinweis zum Anmelde- und Auswahlverfahren. Da es regelmäßig mehr Anmeldungen gibt, als Seminarplätze zur Verfügung stehen, entscheiden wir ca. 10 Wochen vor Seminarbeginn über die Auswahl der Teilnehmenden. Bei dieser Auswahl werden faire Kriterien zu Grunde gelegt. Wir möchten, dass unsere Seminare sowohl von der Altersstruktur, als auch unter Gendergesichtspunkten ausgewogen besetzt sind. Darüber hinaus möchten wir möglichst vielen Kolleginnen und Kollegen eine Chance geben, von Zeit zu Zeit an einem Seminar teilzunehmen. Wir schauen also auch schon einmal auf die Anzahl der Seminarbesuche in der Vergangenheit. Es macht von daher wenig Sinn, sich möglichst schnell auf möglichst viele Seminare anzumelden. 7 Grundlagenseminare Grundlagenseminare für gesetzliche Interessenvertretungen Auf den folgenden Seiten (bis S. 29) findet Ihr unser Angebot an Grundlagenseminaren die verschiedenen gesetzlichen Interessenvertretungen. Es empfiehlt sich, zunächst diese Seminare zu besuchen, bevor es dann an die Aufbauseminare (ab S. 32) geht. Die Teilnahme an diesen Seminaren ist für jedes Mitglied der jeweiligen Interessenvertretung erforderlich* i. S. der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften (z.B. § 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG). * Der Duden definiert der Begriff „erforderlich“ folgendermaßen: „Adjektiv – für einen bestimmten Zweck unbedingt notwendig; unerlässlich“ 8 Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Um die Interessen der Arbeitnehmer/-innen konsequent und wirksam zu vertreten,muss sich der Betriebsrat über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und diegesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Das passende Werkzeug hierzu istdas Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Es ist die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlagefür den Betriebsrat und bildet die Basis zur Bewältigung der vielen Aufgabenund Möglichkeiten. Grundlagenseminare In diesem Seminar können Sie anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestextendie wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen und zusätzlichKenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Umsetzung Ihrer Aufgabenund Vorhaben erwerben. Schließlich müssen Sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungennicht nur kennen, sondern auch anwenden können, um die Interessender Beschäftigten kompetent zu vertreten. So lassen sich bestehende Problemelösen und Arbeitsbedingungen mitgestalten. Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt des Seminars auf der Vermittlung des Betriebsverfassungsgesetzesund dessen Anwendung in Ihrer alltäglichen Arbeit alsBetriebsratsmitglied. So finden Sie sich in Ihrer neuen Aufgabe garantiert schnellzurecht! Die Seminarinhalte in Stichworten: Worauf es ankommt: Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG) Betriebsverfassung Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats Die Betriebsratstätigkeit: Die wichtigsten Gesetze und Kommentare Der richtige Umgang mit Gesetzeskommentaren Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen Tipps zur Informationsbeschaffung und Informationspolitik Vom Umfang der Beteiligungsrechte und möglichen Wegen zu deren Durchsetzung Seminarnummer WA 01 140120 06 WA 01 140324 06 WA 01 140505 06 WA 01 140602 06 WA 01 140707 06 WA 01 140804 06 WA 01 140901 06 WA 01 140922 06 WA 01 141006 06 WA 01 141103 06 WA 01 141110 06 WA 01 141201 06 WA 01 150105 06 WA 01 150202 06 WA 01 150309 06 Termin 20.01.2014 - 24.01.2014 24.03.2014 - 28.03.2014 05.05.2014 - 09.05.2014 02.06.2014 - 06.06.2014 07.07.2014 - 11.07.2014 04.08.2014 - 08.08.2014 01.09.2014 - 05.09.2014 22.09.2014 - 26.09.2014 06.10.2014 - 10.10.2014 03.11.2014 - 07.11.2014 10.11.2014 - 14.11.2014 01.12.2014 - 05.12.2014 05.01.2015 - 09.01.2015 02.02.2015 - 06.02.2015 09.03.2015 - 13.03.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Hinweis Der Termin 10. - 14.11.2014 ist speziell für NachtschichtlerInnen 9 Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Das strikt praxisorientierte Seminar „Mensch geht vor!“ liefert Ihnen das nötige Grundwissen, um bei personellen Angelegenheiten bestmöglich im Sinne der Belegschaft handeln zu können. Grundlagenseminare Personelle Angelegenheiten – was so sachlich-nüchtern klingt, ist die allgemeine Bezeichnung für einen arbeitsrechtlichen Themenbereich, der oft im betrieblichen Alltag für die Beteiligten stark emotionsbeladen ist. Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Kündigung – es geht um Entscheidungen mit meist nachhaltigem Einfluss auf die Biografie der/ des einzelnen Beschäftigten. In all diesen Fällen ist die betriebliche Interessenvertretung gefordert, denn: Keine Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung ohne seine Mitwirkung! Um einen möglichen Schaden von den Beschäftigten des Betriebs abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit den grundlegenden Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein. Die Grundlagen dazu werden Ihnen in diesem Seminar kompakt und lebensnah vermittelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Recht so? Die Rechtsnormen bei personellen Angelegenheiten Betriebsverfassung Einstellung, Versetzung, Eingruppierung Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats Kündigungen: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats Die außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen Seminarnummer WA 01 140127 06 WA 01 140616 06 WA 01 140714 06 WA 01 140811 06 WA 01 140922 16 WA 01 141020 06 WA 01 141117 06 WA 01 141208 06 WA 01 150119 06 WA 01 150216 06 WA 01 150316 06 10 Termin 27.01.2014 - 31.01.2014 16.06.2014 - 20.06.2014 14.07.2014 - 18.07.2014 11.08.2014 - 15.08.2014 22.09.2014 - 26.09.2014 20.10.2014 - 24.10.2014 17.11.2014 - 21.11.2014 08.12.2014 - 12.12.2014 19.01.2015 - 23.01.2015 16.02.2015 - 20.02.2015 16.03.2015 - 20.03.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Agieren statt reagieren! Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Unser Seminar „Agieren statt reagieren“ vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und zeigt Ihnen gleichzeitig problembezogen anhand praktischer Beispiele auf, wie der Betriebsrat seine Rechte im Betrieb optimal wahrnehmen und durchsetzen kann. Grundlagenseminare Der Betriebsrat kann in wichtigen sozialen Angelegenheiten, wie z. B. bei Regelungen zur Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur betrieblichen Lohngestaltung nicht nur reagieren, sondern selbst initiativ werden und zugunsten der Beschäftigten Betriebsvereinbarungen durchsetzen – notfalls sogar erzwingen. Ihre Kompetenz in Richtung aktiver Mitbestimmung zu schulen, ist das Ziel dieses Seminars. Dem intensiven Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden wird dabei ein hoher Stellenwert beigemessen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Agieren statt reagieren: Initiativrechte des Betriebsrats Wer darf was? Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung Hier sprechen Experten: Der Einsatz von Sachverständigen Betriebsverfassung Die Zielgerade: Abschluss von Betriebsvereinbarungen Die Einigungsstelle: Wissenswertes über Zuständigkeit und Verfahren Seminarnummer WA 01 140113 06 WA 01 140303 06 WA 01 140623 06 WA 01 140721 06 WA 01 140818 07 WA 01 140922 07 WA 01 141027 06 WA 01 141124 06 WA 01 141215 06 WA 01 150126 06 WA 01 150302 06 WA 01 150323 06 Termin 13.01.2014 - 17.01.2014 03.03.2014 - 07.03.2014 23.06.2014 - 27.06.2014 21.07.2014 - 25.07.2014 18.08.2014 - 22.08.2014 22.09.2014 - 26.09.2014 27.10.2014 - 31.10.2014 24.11.2014 - 28.11.2014 15.12.2014 - 19.12.2014 26.01.2015 - 30.01.2015 02.03.2015 - 06.03.2015 23.03.2015 - 28.03.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6) 11 Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Wirtschaftliche Angelegenheiten haben oft mit sich verändernden Rahmenbedingungen zu tun oder bedeuten sogar den radikalen Umbau eines Betriebs oder Unternehmens: Arbeitsprozesse werden grundlegend geändert, Teilbereiche geschlossen, Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet, fast immer verändern sich Arbeitsinhalte und -bedingungen. Zugleich werden neue Qualifikationen zwingend erforderlich. Grundlagenseminare Diese Veränderungen sind oft schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tiefgreifend und wirkungsvoll. Manchmal erscheinen sie auch in Form einer aufsehenerregenden Aktion. Im Kern stellen sie immer eine Herausforderung für Betriebsrat und Belegschaft dar. Im Seminar erfahren Sie anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie als Betriebsrat derartige Prozesse frühzeitig erkennen und somit wirtschaftliche Angelegenheiten erheblich beeinflussen können. Neben der Kenntnis rechtlicher Bestimmungen bekommen Sie auch das nötige Rüstzeug in den Fragen der richtigen Strategie, um elementare Forderungen erfolgreich durchzusetzen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Was geht da vor? Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen Betriebsverfassung Wer weiß was? Informationsrechte des Betriebsrats, Informationspflichten des Arbeitgebers Geht das? Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen Nicht ohne uns! Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungsprozessen Gemeinsam stark: Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat Was wir wollen: Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen Seminarnummer WA 01 140203 06 WA 01 140407 06 WA 01 140825 06 WA 01 140922 17 WA 01 141013 06 WA 01 141110 02 Termin 03.02.2014 - 07.02.2014 07.04.2014 - 11.04.2014 25.08.2014 - 29.08.2014 22.09.2014 - 26.09.2014 13.10.2014 - 17.10.2014 10.11.2014 - 14.11.2014 Der ernste Wille zur Einigung einfach mal visualisiert. 12 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Klein, aber oho! Die Arbeit von Betriebsräten in Kleinbetrieben Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bildet die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für den Betriebsrat. Auch wenn der Rahmen in Kleinbetrieben überschaubarer ist, Sie müssen die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch unter besonderen Bedingungen anwenden können. Die persönliche Konfrontation mit dem Arbeitgeber birgt Probleme; hier kommt der Unterstützung durch die Kolleginnen und Kollegen große Bedeutung zu. Grundlagenseminare Im Seminar werden die arbeitsorganisatorischen Besonderheiten und die spezifischen Arbeitsbedingungen des ein- und dreiköpfigen Betriebsrats behandelt. Sie lernen anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennen und machen sich für die besonderen Herausforderungen fit. Die Seminarinhalte in Stichworten: Geschäftsführung in kleinen Gremien Arbeitsorganisation und Arbeitsteilung Instrumente einer betrieblichen Informationspolitik Mitwirkung bei Einstellungen, Versetzungen (§ 99 BetrVG) und Kündigungen (§ 102 BetrVG) Termin 11.06.2014 - 13.06.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Betriebsverfassung Seminarnummer WA 01 140611 04 Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars Betriebsratswahl: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für alle Betriebsgrößen Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Wahlvorstände in Betrieben mit 51 bis 100 Beschäftigten können zwischen dem vereinfachten (verkürzten) und dem normalen Wahlverfahren wählen und müssen ggf. mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung abschließen. In jedem Fall sind zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. In diesem Seminar können sich Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb. Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln. Seminarnummer WA 01 140210 04 WA 01 140212 04 WA 01 140224 04 WA 01 140226 04 Termin 10.02.2014 - 12.02.2014 12.02.2014 - 14.02.2014 24.02.2014 - 26.02.2014 26.02.2014 - 28.02.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6) 13 BPersVG Einstieg leicht gemacht! Einführung und Überblick (PR 1) Gratulation! Sie sind in den Personalrat gewählt worden. Nun stellen sich die Fragen: Was kann und darf ein Personalrat? Was genau sind Ihre Rechte und Pflichten? Dieses Seminar vermittelt Ihnen in Verbindung mit dem Seminar „BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen“ die erforderlichen Kenntnisse des Bundespersonalvertretungsrechts. Grundlagenseminare Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) ist die rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte. Um seine Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat unbedingt die gesetzlichen Möglichkeiten und Vorschriften kennen und nutzen. Die Teilnahme an diesem Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Gesetzgebung und vermittelt Ihnen so mehr Sicherheit für Ihren zukünftigen Aufgabenbereich. Die Seminarinhalte in Stichworten: Wer sind wir? Rolle und Selbstverständnis des Personalrats Wo steht das? Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen Was tun wir? Die Aufgaben des Personalrats Die Zusammenarbeit mit der Dienststelle Personalvertretung Informationsbeschaffung und Informationspolitik Rechtliche Handlungsmöglichkeiten Seminarnummer WA 01 140317 02 WA 01 140707 01 WA 01 141020 01 Termin 17.03.2014 - 21.03.2014 07.07.2014 - 11.07.2014 20.10.2014 - 24.10.2014 Freistellungsgrundlage § 46 (6), LPersVG Unsere Seminarräume Hell .... ... gut ausgestattet, ... ... technisch top, ... ... an jede Gruppengröße anpassbar. 14 BPersVG Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) Aufbauend auf „BPersVG: Einstieg leicht gemacht“ werden Ihnen in diesem Seminar weitere grundlegende Kenntnisse vermittelt, die Personalratsmitglieder benötigen, um die Interessen der Beschäftigten in personellen und sozialen Angelegenheiten wirksam vertreten zu können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundlagenseminare So geht’s: Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung Nur mit uns! Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten Interne Hierarchien: Die Stufenvertretung Agieren statt reagieren: Initiativrechte – Einigungsstelle – Verfahrensrecht Schriftlich festhalten: Dienstvereinbarungen zwischen Personalrat und Dienststellenleitung Seminarnummer WA 01 140210 01 WA 01 140825 01 Termin 10.02.2014 - 14.02.2014 25.08.2014 - 29.08.2014 Freistellungsgrundlage 46 (6), LPersVG Personalvertretung BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3) Auch Bereiche des öffentlichen Dienstes sind zunehmend von komplexen Entwicklungen und Reorganisationsprozessen betroffen. Sie werden häufig unter Begleitung externer Berater/-innen implementiert. Oft werden die Personalräte dabei ausgegrenzt oder nur mit unklarer Rolle und Aufgabe an Gesprächen, Workshops etc. beteiligt. Diese Prozesse verändern und erweitern die Anforderungen an Ihre Personalratsarbeit. Die rechtliche Beurteilung von Situationen reicht für diese Veränderungsprozesse immer weniger aus. Hier ist Ihre Prozesskompetenz gefordert: Die Fähigkeit zur Situationsanalyse, der Umgang mit Informationen, Beteiligung und Austausch mit den Beschäftigten, die Entwicklung von Zielen und Strategien und deren konkrete Umsetzung. Die dazu nötige professionelle und zielorientierte Organisation der Personalratsarbeit wird in diesem Seminar behandelt. Seminarnummer WA 01 140519 01 WA 01 141215 01 Termin 19.05.2014 - 23.05.2014 15.12.2014 - 19.12.2014 Freistellungsgrundlage § 46 (6), LPersVG 15 Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV I Die Pflichtquote allein reicht nicht! In diesem Seminar werden den Schwerbehindertenvertretungen sowie Mitgliedern von Betriebs- und Personalräten Kenntnisse vermittelt, die sie für ihre Arbeit als Interessenvertretung benötigen. Nach Klärung einiger Grundbegriffe geht es vor allem darum, sich mit den Aufgaben, Rechten und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vertraut zu machen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Schwerbehindertenvertretung Grundlagenseminare Die geschichtliche Entwicklung bis zum SGB IX Behinderung – Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung Pflichten des Arbeitgebers Anregungen für die praktische Arbeit und Umsetzungsmöglichkeiten Seminarnummer WA 01 140106 03 WA 01 140922 04 WA 01 141201 03 Termin 06.01.2014 - 10.01.2014 22.09.2014 - 26.09.2014 01.12.2014 - 05.12.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 96 (4/8) Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV II Beschäftigung fördern und sichern Die Veränderungen der Arbeitswelt machen es notwendig, sich eingehend mit dem Thema der Beschäftigungsförderung und -sicherung zu beschäftigen. Das gilt ganz besonders für schwerbehinderte Menschen. In diesem zweiten Grundlagenseminar können Sie sich mit den Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung vertraut machen und lernen, wie Sie mit den vielfältigen Gestaltungsmitteln offensiv umgehen können, um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu fördern und zu sichern. Die Seminarinhalte in Stichworten: Situation schwerbehinderter Menschen in der Arbeitswelt Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes Beschäftigungs- und Prüfpflicht des Arbeitgebers Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung, Maßnahmen, Hilfen und Leistungen Vom Einzelfallmanagement zur Integrationsvereinbarung Seminarnummer WA 01 140303 03 WA 01 141215 04 Termin 03.03.2014 - 07.03.2014 15.12.2014 - 19.12.2014 Vorkenntnisse Besuch des Grundseminars SBV I 16 Freistellungsgrundlage § 96 (4/8) Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV III Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern - Gesundheitsprävention und BEM Arbeit ist nicht immer gesund; manche Tätigkeiten können krank machen. Mit der Regelung des § 84 Abs. 2 SGB IX ist ein Ansatz geschaffen worden, Menschen während der Arbeit vor Gesundheitsgefahren zu schützen, chronischen Erkrankungen bis hin zu dauerhaften Behinderungen vorzubeugen und Kündigungen zu vermeiden. Präventive Maßnahmen stehen hierbei im Vordergrund. Seminarnummer WA 01 140317 03 Termin 17.03.2014 - 21.03.2014 Grundlagenseminare Ziel des Seminars ist es, Schwerbehindertenvertretungen die Möglichkeiten und Grenzen der gesetzlichen Grundlage aufzuzeigen und Handlungsmöglichkeiten bei der Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements anzubieten. Die Aufgaben eines Integrationsteams und betriebsnahe Konzepte sind wesentliche Inhalte des Seminars. Freistellungsgrundlage § 96 (4/8) Vorkenntnisse Besuch des Grundseminars SBV I Schwerbehindertenvertretung Arbeitsrecht für Schwerbehindertenvertretungen Das Schwerbehindertenrecht ist im SGB IX geregelt, aber trotzdem nicht ausschließlich dem Sozialrecht zuzuordnen. In diesem Seminar haben Sie die Möglichkeit, aufbauend auf Ihren in den Grundlagenseminaren erworbenen Kenntnissen, sich die für die SBV relevanten arbeitsrechtlichen Fragestellungen zu erarbeiten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Klärung arbeitsrechtlicher Grundbegriffe Besondere Aspekte bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses Diskriminierungsverbote (AGG) Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung Arbeitszeiten, Mehrarbeit, Zusatzurlaub Beendigung des Arbeitsverhältnisses, besonderer Kündigungsschutz Verfahrensrecht/Arbeitsgericht Seminarnummer WA 01 140310 04 Termin 10.03.2014 - 14.03.2014 Freistellungsgrundlage § 96 (4/8) Vorkenntnisse Besuch des Grundseminars SBV I 17 Die Schwerbehindertenvertretung – Pfadfinder im Dschungel der Institutionen Aufbauend auf Ihre in den Grundlagenseminaren erworbenen Kenntnisse können Sie in diesem Seminar alle Fragen rund um die Zusammenarbeit der SBV mit den verschiedenen für behinderte Menschen zuständigen außerbetrieblichen Institutionen erörtern. Dabei werden Ihnen auch Wege zur Lösung von Konflikten mit diesen aufgezeigt. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Antragstellung und Verfahren Schwerbehindertenvertretung Grundlagenseminare Widerspruch und Klage Welcher Träger ist für wen und was zuständig? Versorgungs-/Integrationsamt, Reha-Träger, Agentur für Arbeit, Sozialgericht Welche Fristen sind zu beachten? Seminarnummer WA 01 140519 03 Termin 19.05.2014 - 23.05.2014 Freistellungsgrundlage § 96 (4/8) Vorkenntnisse Besuch des Grundseminars SBV I Schwerbehindertenvertretung – aktuell Die Integration des alten SchwbG in das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) hat zu einem Paradigmenwechsel in diesem Rechtsgebiet geführt, der für die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretungen weitreichende Konsequenzen hatte. Mit der Verabschiedung des AGG hat die Diskussion um Benachteiligungsverbote einen neuen Schub bekommen. Zudem ergeben sich durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit zum SGB IX neue Anforderungen, z. B. haben Arbeitgeber Beschäftigungsverpflichtungen von schwerbehinderten Menschen zu beachten. Das ist auch für Ihre tägliche Arbeit als Interessenvertretungsmitglied von erheblicher Bedeutung. Mit diesem Seminar geben wir Ihnen als Mitglied der Schwerbehindertenvertretung, aber auch als Mitglied des Betriebs- bzw. Personalrats die Möglichkeit, sich auf den aktuellsten Stand der Entwicklungen im Schwerbehindertenrecht zu bringen. Seminarnummer WA 01 140901 03 Termin 01.09.2014 - 05.09.2014 Vorkenntnisse Besuch des Grundseminars SBV I 18 Freistellungsgrundlage § 96 (4/8) Einführung in das Arbeitsrecht I Begründung des Arbeitsverhältnisses Gesetzliche Interessenvertretungen sind in ihrem Arbeitsalltag mit einer Vielzahl juristischer Probleme und Aufgabenstellungen konfrontiert. Die Arbeit in einer gesetzlichen Interessenvertretung erfordert deshalb grundlegende Kenntnisse über die Inhalte der einschlägigen Gesetze und der dazu ergangenen Rechtsprechung sowie über den Umgang damit. Bei der Vielzahl der Gesetze ist es jedoch oft schwer, sich zurechtzufinden und den Überblick zu behalten. Grundlagenseminare In Teil 1 dieser Seminarreihe wird zunächst das Basiswissen über die Strukturen des vielschichtigen Arbeitsrechtssystems vermittelt, und es werden arbeitsrechtliche Grundbegriffe geklärt. Im Anschluss werden die rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Anbahnung, der Begründung sowie dem Bestand eines Arbeitsverhältnisses (Rechte und Pflichten) ergeben können, besprochen. Darüber hinaus werden die jeweiligen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsquellen des Arbeitsrechts, Geschichte und Aufbau des Arbeitsrechtssystems Wesen und Funktion des Arbeitsrechts, Grundbegriffe, Rechtsquellen Arbeitsrecht Abgrenzung zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht Begründung des Arbeitsverhältnisses Inhalte des Arbeitsvertrags Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag Weisungsrecht des Arbeitgebers Praxisfälle aus der aktuellen Rechtsprechung Seminarnummer WA 01 140203 03 WA 01 140324 03 WA 01 140505 03 WA 01 140602 03 WA 01 140707 03 WA 01 140818 03 WA 01 140922 03 WA 01 141027 03 WA 01 141215 03 WA 01 150105 04 WA 01 150309 03 Termin 03.02.2014 - 07.02.2014 24.03.2014 - 28.03.2014 05.05.2014 - 09.05.2014 02.06.2014 - 06.06.2014 07.07.2014 - 11.07.2014 18.08.2014 - 22.08.2014 22.09.2014 - 26.09.2014 27.10.2014 - 31.10.2014 15.12.2014 - 19.12.2014 05.01.2015 - 09.01.2015 09.03.2015 - 13.03.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 10 (5) 19 Einführung in das Arbeitsrecht II Inhalt des Arbeitsverhältnisses Es existiert eine schon fast unüberschaubare Zahl von Gesetzen, die Mindeststandards für Arbeitsverträge festlegen. Außerdem sind viele arbeitsrechtliche Grundsätze durch die Rechtsprechung entwickelt worden (Richterrecht). Grundlagenseminare Dieses Seminar gibt insbesondere einen Überblick über die bestehende Schutzgesetze, über die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung oder die Ansprüche der Beschäftigten aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Darstellung der Schutznormen für die Beschäftigten und der jeweiligen Rechte aus den Gesetzen werden unter Berücksichtigung und im Zusammenhang mit den Beteiligungsrechten der gesetzlichen Interessenvertretung erläutert. Behandelt werden u. a. folgende Themen: Mindeststandards, die ein Arbeitsvertrag erfüllen muss (AGB-Kontrolle, Verhältnis zum Tarifvertrag) Vergütung und Gratifikation Überblick über die wichtigsten Schutzgesetze Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung Arbeitsrecht Bezahlte und unbezahlte Freistellungsansprüche im Arbeitsverhältnis Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses. Seminarnummer WA 01 140210 03 WA 01 140317 07 WA 01 140707 04 WA 01 140825 04 WA 01 141006 03 WA 01 141110 03 WA 01 150126 03 WA 01 150323 03 Termin 10.02.2014 - 14.02.2014 17.03.2014 - 21.03.2014 07.07.2014 - 11.07.2014 25.08.2014 - 29.08.2014 06.10.2014 - 10.10.2014 10.11.2014 - 14.11.2014 26.01.2015 - 30.01.2015 23.03.2015 - 28.03.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 10 (5) Vorkenntnisse Besuch des Grundseminars Arbeitsrecht I „Es bedarf im Regelfall keiner näheren Darlegung der Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung nach § 37 (6) BetrVG, die Grundkenntnisse des Arbeitsrechts (Arbeitsrecht 1) vermittelt, sofern das Betriebsratsmitglied über derartige Grundkenntnisse nicht verfügt.“ (BAG v. 16.10.1986) 20 Einführung in das Arbeitsrecht III Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Egal auf welche Art ein Arbeitsverhältnis beendet wird: In allen Fällen ist die Interessenvertretung aufgefordert, darauf zu achten, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Zumeist existieren echte Mitbestimmungsrechte bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht. Gegebenenfalls müssen den betroffenen Kolleginnen und Kollegen daher individuelle Reaktionsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Grundlagenseminare Wie das funktionieren kann, vermittelt Ihnen dieses Seminar. Dazu werden ergänzend Grundzüge des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht erarbeitet, die praktisch durch den Besuch eines Verhandlungstags bei einem Arbeitsgericht abgerundet werden. Die Seminarinhalte in Stichworten: Befristung von Arbeitsverträgen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz Aufhebungsvertrag und arbeitsgerichtlicher Vergleich Arbeitspapiere, Zeugnis Wettbewerbsverbote Termin 24.02.2014 - 28.02.2014 07.04.2014 - 11.04.2014 16.06.2014 - 20.06.2014 04.08.2014 - 08.08.2014 13.10.2014 - 17.10.2014 16.02.2015 - 20.02.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 10 (5) Arbeitsrecht Seminarnummer WA 01 140224 03 WA 01 140407 03 WA 01 140616 03 WA 01 140804 03 WA 01 141013 03 WA 01 150216 03 Vorkenntnisse Besuch des Grundseminars Arbeitsrecht I Ganz schön viel Paragrafen ... 21 Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes Das Arbeitsrecht für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist sehr stark von Tarifverträgen (insbesondere vom TVöD) geprägt. In diesem Seminar lernen Sie die Aspekte des Arbeitsrechts kennen, die nicht in den Tarifverträgen geregelt sind und trotzdem eine große Bedeutung für eine erfolgreiche Arbeit in der Interessenvertretung haben. Alle Aspekte, die mit dem Inhalt des Arbeitsvertrags in Zusammenhang stehen, werden für Angestellte im Seminar „TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick“ behandelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundlagenseminare Grundbegriffe und Rechtsquellen des Arbeitsrechts Allgemeine Grundlagen, z. B. Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbot Recht bekommen: Arbeitsgericht und Verfahrensrecht Probleme bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Befristung, Kündigung, Aufhebungsvertrag) Termin 24.02.2014 - 28.02.2014 06.10.2014 - 10.10.2014 23.02.2015 - 27.02.2015 Arbeitsrecht Seminarnummer WA 01 140224 02 WA 01 141006 01 WA 01 150223 01 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Hier wird kräftig etwas angerührt ... ... Sabine, Ilka, Edith und Michelle. Diana ... 22 Wirtschaftsausschuss I Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung Grundlagenseminare Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist das gesetzliche Instrument der Interessenvertretung zur Mitwirkung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten. Im Seminar werden, neben der Darstellung der gesetzlichen Rechte und Pflichten des WA, typische Probleme der Wirtschaftsausschusstätigkeit bearbeitet. Sie lernen die Planung und Organisation der Arbeit des WA praxisorientiert kennen. Betriebswirtschaftliche Fachbegriffe und ihre Bedeutung für die Interessenvertretung werden erläutert. Sie werden sich im Seminar mit Struktur und Inhalten des Jahresabschlusses und seiner Hauptbestandteile, der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, auseinandersetzen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Grundlagen der Arbeit des WA (§§ 106 ff. BetrVG) Planung und Organisation der Arbeit des WA Informationsrechte und -pflichten in wirtschaftlichen Angelegenheiten Unternehmensplanung und -steuerung Überblick über die Struktur des Jahresabschlusses Termin 16.06.2014 - 20.06.2014 22.09.2014 - 26.09.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Wirtschaftsausschuss Seminarnummer WA 01 140616 05 WA 01 140922 08 Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars Wirtschaftsausschuss II Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht Der Jahresabschluss gilt als undurchschaubares Zahlenwerk, ist jedoch für Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss eine zentrale Informationsquelle für die Lage des Unternehmens. Im Seminar wird er auf leicht verständliche Art erklärt und nachvollziehbar erläutert. Seine Bestandteile werden unter Verwendung eines Analyseschemas bearbeitet und die Vorschriften des HGB erklärt. Systematisch können Sie sich die einzelnen Positionen in Bilanz und GuV erarbeiten und dabei den Stellenwert und die Bedeutung des Anhangs und des Lageberichts im Jahresabschluss klären. Es werden ausgewählte Kennzahlen dargestellt und Hinweise für die Erstellung eines Kennzahlensystems gegeben. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsform und Prüf- und Veröffentlichungspflichten von Unternehmen Erläuterung der Strukturen und Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Exemplarische Jahresabschlussanalyse eines Musterbetriebs Grenzen der Aussagekraft des Jahresabschlusses und Rolle des Wirtschaftsprüferberichts Kennzahlensystem zur Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung Seminarnummer WA 01 141013 09 Termin 13.10.2014 - 17.10.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars sowie des Seminars Wirtschaftsausschuss I 23 Wirtschaftsausschuss III Wirtschaftliche Planung und Steuerung in Unternehmen – Rechnungswesen, Controlling und Unternehmensplanung Sie werden, aufbauend auf den Inhalten der vorangegangenen Seminare, weitere Möglichkeiten kennenlernen, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu beurteilen und die betriebswirtschaftliche Logik des Managements besser zu verstehen. Sie können Ihre Vorstellungen im Interesse der Beschäftigten praxisgerecht entwickeln. Dazu eignen Sie sich die Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre an, erfahren die Grundlagen von Unternehmensplanung und -strategie und lernen das „interne“ Rechnungswesen kennen. Grundlagenseminare Die Seminarinhalte in Stichworten: Betriebswirtschaftliche Grundlagen unternehmerischen Handelns Planungsprozesse, Unternehmensstrategien und ihre Umsetzung im Wandel Controllinginstrumente, internes Rechnungswesen Kalkulation im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung Deckungsbeitragsrechnung, Make-or-buy-Analysen Wirtschaftsausschuss Seminarnummer WA 01 141117 02 Termin 17.11.2014 - 21.11.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Vorkenntnisse Vorherige Teilnahme an den Seminaren Wirtschaftsausschuss I und II Unser Wirtschaftsausschuss ... ... Liane, Steffi, Iris und Simone. 24 Interessenvertretung im Aufsichtsrat I Sichere Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sind Prioritäten für die Interessenvertretung im Aufsichtsrat (AR). Zahlreiche neue oder geänderte Gesetze und Rechtsprechung stellen neue Anforderungen, z. B. durch: a) das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), b) das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG), c) den Corporate-Governance-Kodex und d) das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG). Die Seminarinhalte in Stichworten: Belegschaftsinteressen im AR vertreten – Grundsätze Grundlagenseminare Mitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungsgesetz Aufgaben und Rechte des AR und seiner Mitglieder Verantwortung des AR für Leistung des Vorstands bzw. der Geschäftsführung Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen Informationen an Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft Besondere Konfliktlagen rechtlich und taktisch bewältigen Seminarnummer WA 01 140505 04 Termin 05.05.2014 - 09.05.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Aufsichtsrat/KBR/GBR Interessenvertretung im Gesamt- und Konzernbetriebsrat GBR/KBR: Errichtung, Aufgaben, Kompetenzen, Handlungsmöglichkeiten In Unternehmen mit mehreren Betriebsräten müssen Gesamtbetriebsräte bzw. Konzernbetriebsräte errichtet werden. In diesen Gremien stellt sich die Frage nach der Zuständigkeit, der Verhandlungs- und Entscheidungskompetenz. Welches sind die originären Aufgaben des GBR oder des KBR? Welche können von den Betriebsräten an den GBR/KBR übertragen werden? Es werden rechtliche Aspekte dieser Zuständigkeiten geklärt und Handlungshilfen für strittige Fragen entwickelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche und praktische Voraussetzungen für die Errichtung von GBR und KBR Die originäre Zuständigkeit und Übertragungsmöglichkeiten Geschäftsführung und Organisation der Arbeit des GBR/KBR Handlungsoptionen des GBR/KBR aus rechtlicher und betriebspolitischer Sicht Wirkungen von Gesamt- und Konzernbetriebsvereinbarungen Zusammenarbeit der Gremien mit Geschäftsführung und Gewerkschaft Ausblick: Europäischer und internationaler Betriebsrat Seminarnummer WA 01 141027 09 Termin 27.10.2014 - 31.10.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6) 25 Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetzlichen Interessenvertretungen. Das Seminar vermittelt folgende Kenntnisse: Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalrat, SBV, Arbeitsschutzausschuss Arbeit – Gesundheit – Krankheit: Zusammenhänge und Trends Grundlagenseminare Ansätze und Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG Betriebliche Gesundheitsförderung Kosten-Nutzen-Bilanz: Argumente und Praxisbeispiele Es werden betriebliche Beispiele von „gesunder Arbeit“ dargestellt und Lösungswege für konkrete betriebliche Gesundheitsprobleme mit Ihnen gemeinsam entwickelt. Arbeits- und Gesundheitsschutz Seminarnummer WA 01 140210 05 WA 01 140922 13 Termin 10.02.2014 - 14.02.2014 22.09.2014 - 26.09.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), analog LPersVG, § 96 (4/8) Die Ruhe vor der ... ... Kissenschlacht auf hundertacht „Schulungen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung sind grundsätzlich (für jedes BR-Mitglied) im Sinne des § 37 (6) BetrVG als erforderlich anzusehen.“ (BAG v. 15.5.1986) 26 Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz Das Betriebsverfassungsrecht wird in der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte laufend interpretiert und ausgestaltet. Daher ist es für Betriebsräte wichtig, sich über die aktuelle Rechtsprechung auf dem Laufenden zu halten. Dieses Seminar stellt in kompakter Form die jeweils aktuelle Rechtsprechung zu den Bereichen Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Informations-/Unterrichtungsrechte des Betriebsrats, Geschäftsführung des Betriebsrats, neuere Rechtsprechung im Bereich personeller Einzelmaßnahmen und damit zusammenhängender Themen (Kündigungsschutzgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz usw.) dar. Zudem werden Konsequenzen aus der Rechtsprechung zu den Themen Grundlagenseminare Betriebsbegriff, Arbeitnehmerbegriff, Arbeitsgruppen, betriebliche Sachverständige, Bekämpfung der Fremdenfeindlichkeit und Gleichstellung der Geschlechter als Aufgaben des Betriebsrats, Beschäftigungssicherung, Wahlverfahren behandelt. Termin 17.02.2014 - 21.02.2014 17.03.2014 - 21.03.2014 14.07.2014 - 18.07.2014 15.09.2014 - 19.09.2014 15.12.2014 - 19.12.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Recht aktuell und Auffrischung Seminarnummer WA 01 140217 04 WA 01 140317 08 WA 01 140714 02 WA 01 140915 02 WA 01 141215 02 Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars Arbeitsrecht aktuell Schuldrechtsreform, AGG, Pflegezeitgesetz - hier ein neues Gesetz, dort eine kleine Novellierung. Übersichtlicher wird unser Arbeitsrecht, das schon immer einem Flickenteppich glich, dadurch nicht. Hinzu kommt eine Rechtsprechung, die bemüht ist, Gesetz und soziale Wirklichkeit miteinander in Einklang zu bringen, damit aber häufig überfordert ist. Mit diesem Seminar wollen wir Ihnen helfen, den Überblick zu behalten und Ihr vorhandenes Grundlagenwissen aufzufrischen. Es wird darum gehen, die Auswirkungen der neueren Gesetzgebung und Rechtsprechung auf die betriebliche Praxis zu untersuchen. Im Vordergrund stehen dabei die Änderungen im individuellen Arbeitsrecht. Seminarnummer WA 01 140310 03 WA 01 140414 03 WA 01 140825 03 WA 01 150407 03 Termin 10.03.2014 - 14.03.2014 14.04.2014 - 17.04.2014 25.08.2014 - 29.08.2014 07.04.2015 - 10.04.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 10 (5) Vorkenntnisse Besuch des Grundseminars Arbeitsrecht I 27 Betriebsverfassung à la carte Auch Betriebsratswissen muss gelegentlich aufgefrischt werden. Für alle Betriebsräte, deren Teilnahme an den BR-Grundlagenseminaren bereits einige Zeit zurückliegt, bietet dieses Seminar eine ideale Gelegenheit, vorhandenes Wissen zu vertiefen. Die aktuelle Rechtsprechung zu Mitbestimmungsfragen wird Ihnen ebenso erläutert wie praxisorientierte Handlungsoptionen in konkreten Mitbestimmungsfällen. Seminarnummer WA 01 140310 06 WA 01 140602 04 WA 01 140804 07 Termin 10.03.2014 - 14.03.2014 02.06.2014 - 06.06.2014 04.08.2014 - 08.08.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars Personalvertretungsrecht à la carte Auch Personalratswissen muss gelegentlich aufgefrischt werden. Für alle Personalratsmitglieder, deren Teilnahme an den Personalrats-Grundlagenseminaren bereits einige Zeit zurückliegt, bietet dieses Seminar eine ideale Gelegenheit, vorhandenes Wissen zu vertiefen. Recht aktuell und Auffrischung Grundlagenseminare Sie können hier ihre Wünsche zu Themenschwerpunkten einbringen, die dann im Seminar teilnahmeorientiert bearbeitet werden. Eben Betriebsverfassungsgesetz à la carte! Die aktuelle Rechtsprechung zu Mitbestimmungsfragen wird Ihnen ebenso erläutert wie praxisorientierte Handlungsoptionen in konkreten Mitbestimmungsfällen. Sie können hier Ihre Wünsche zu Themenschwerpunkten einbringen, die dann im Seminar teilnahmeorientiert bearbeitet werden. Eben Personalvertretungsrecht à la carte! Seminarnummer WA 01 140120 01 WA 01 141103 01 Termin 20.01.2014 - 24.01.2014 03.11.2014 - 07.11.2014 Vorkenntnisse Besuch des PR-Grundseminars 28 Freistellungsgrundlage § 46 (6) Betriebsverfassungsrecht: Auffrischung und Vertiefung für langjährige Betriebsratsmitglieder Grundlagenseminare Auch Betriebsratswissen muss gelegentlich aufgefrischt werden. Für alle Betriebsratsmitglieder, deren Teilnahme an den Grundlagenseminaren bereits einige Zeit zurückliegt, bietet dieses Seminar eine ideale Gelegenheit, vorhandenes Wissen zu vertiefen. Die aktuelle Rechtsprechung zu Mitbestimmungsfragen wird im Seminar ebenso erläutert wie praxisorientierte Handlungsoptionen in konkreten Mitbestimmungsfällen. Laut BAG-Rechtsprechung haben langjährige Betriebsratsmitglieder Anspruch auf Wiederholungsseminare zur Auffrischung und Vertiefung ihrer bisherigen Kenntnisse. Beispiele aus folgenden Themenfeldern wollen wir u. a. behandeln: Recht aktuell und Auffrischung Grundsätze der Zusammenarbeit, Information der Interessenvertretung Mitbestimmung nach § 87 BetrVG Personalplanung, Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Kündigung Wirtschaftliche Angelegenheiten, betriebliche Veränderungen (Beschäftigungssicherung, Sozialplan, Interessenausgleich) Durchsetzung von Betriebsratsrechten Seminarnummer Termin Freistellungsgrundlage WA 01 140519 04 19.05.2014 - 23.05.2014 § 37 (6) Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars Beste Voraussetzungen – ob mit Tischen oder im Stuhlkreis ... 29 Aussenschach Bouleplatz Yoga am Mittwoch Fahrradverleih Sauna Niedrigseilklettergarten Feuerschale Aufbauseminare Aufbauseminare für gesetzliche Interessenvertretungen Auf den folgenden Seiten (bis S. ??) findet Ihr unser Angebot an Aufbauseminaren für die verschiedenen gesetzlichen Interessenvertretungen. Die Teilnahme ist erforderlich, wenn sich betriebliche Probleme stellen (werden), die in diesen Seminaren behandelt werden, unter Umständen auch nur für bestimmte Mitglieder des Gremiums, die innerhalb der Interessenvertretung besondere Aufgaben wahrzunehmen haben. Eine vorherige Teilnahme an den Grundlagenseminaren ist sinnvoll, aber nicht in jedem Fall erforderlich. In Zweifelsfällen helfen wir gerne weiter – Anruf genügt! 32 Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 BetrVG Die §§ 75 und 80 BetrVG gelten als „Grundgesetz“ der Betriebsverfassung. In ihnen sind die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats sowie die Möglichkeiten, sich hierzu die notwendigen Informationen und – wenn nötig – den notwendigen Sachverstand zu beschaffen, beschrieben. Wir befassen uns im Rahmen dieses Seminars mit der Reichweite des Gestaltungsauftrags dieser Paragrafen, erörtern Durchsetzungsmöglichkeiten und mögliche Grenzen. Dabei wird § 80 nicht isoliert betrachtet, sondern in Verbindung mit anderen Regelungen des BetrVG sowie sonstiger Arbeitsgesetze, Tarifvereinbarungen gebracht. Weitere Seminarinhalte in Stichworten: Aufbauseminare Unterrichtungs- und Informationsverpflichtung des Arbeitgebers Informationsrechte des Betriebsrats und deren Durchsetzung Hinzuziehung von Sachverständigen durch den Betriebsrat Kommentierung und aktuelle Rechtsprechung zum § 80 BetrVG Erarbeitung an konkreten Fällen orientierter Handlungsanleitungen für die Praxis. Termin 26.05.2014 - 28.05.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Beteiligungsrechte der Interessenvertretung Seminarnummer WA 01 140526 06 Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars Viele Bücher ... ... gemeinsam in Angriff nehmen. 33 Mitbestimmung in der betrieblichen Praxis – Betriebsvereinbarungen nach § 87 erarbeiten und in Worte fassen Hat der Betriebsrat in einer Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht festgestellt, fängt die Arbeit erst richtig an: Vom Standpunkt „Da haben wir Mitbestimmung“ bis zur Umsetzung in eine Betriebsvereinbarung ist einiges zu tun. Beteiligungsrechte der Interessenvertretung Aufbauseminare Zunächst geht es um die Erarbeitung von Zielen, die er in der Betriebsvereinbarung umsetzen will. Dafür empfiehlt sich ein schrittweises Vorgehen: Analyse der unterschiedlichen Interessenlagen, Formulierung von Zielen. Ist sich der BR darüber einig, was in der BV geregelt werden soll, stellt sich die Frage nach konkreten Formulierungen. Es folgen die Umsetzung in einen Entwurf und die Vorbereitung der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Im Seminar werden die einzelnen Schritte vorgestellt und an konkreten Beispielen angewendet. Wenn gewünscht, kann das Seminar genutzt werden, um die Schritte an einer aus dem Betrieb mitgebrachten Thematik anzuwenden und einen Betriebsvereinbarungsentwurf zu erarbeiten. Seminarnummer WA 01 141020 13 Termin 20.10.2014 - 24.10.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars Betriebsvereinbarungen – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen Betriebsvereinbarungen (BV) sind zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber abzuschließen. Das ist der Unterschied zu den Tarifverträgen, die als kollektive Verträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen oder einzelnen Arbeitgebern abgeschlossen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Gegenstände einer BV nicht bereits durch Gesetze oder Tarifverträge geregelt sein dürfen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Abgrenzung von BV und Tarifverträgen, BV und Regelungsabreden Zulässigkeit von Betriebsvereinbarungen, Geltungsbereich von Regelungsabreden Abschluss, Kündigung, Ende und Nachwirkung von BV Sachliche Zuständigkeit und Zuständigkeit kraft Beauftragung: BR oder GBR? Seminarnummer WA 01 141105 08 Termin 05.11.2014 - 07.11.2014 Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars 34 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Gute Arbeit durchsetzen! Strategische Orientierung für Interessenvertretungen Unter dem Begriff „Gute Arbeit“ führt der DGB jährlich eine wissenschaftlich begleitete Untersuchung zu den Arbeitsbedingungen im Betrieb durch. Die Ergebnisse zeigen, dass Arbeitsverdichtung, Zukunftsangst, Informationsdefizite und viele weitere Faktoren des Arbeitsalltags die Beschäftigten zunehmend belasten. Seminarnummer WA 01 141027 05 Termin 27.10.2014 - 31.10.2014 Aufbauseminare Im Seminar werden die Aussagen des Index „Gute Arbeit“ vorgestellt und eine vergleichende Analyse der betrieblichen Situation der Teilnehmenden erstellt. Dabei wird deutlich, inwieweit aktuelle Managementstrategien und Steuerungsformen mit den zunehmenden psychischen Belastungen in der Arbeitswelt zusammenhängen. Ziel ist es, prozessorientierte Handlungsstrategien für die Interessenvertretung zu erarbeiten, um belastenden Arbeitsbedingungen wirkungsvoll begegnen und Veränderungsprozesse aktiv begleiten zu können. Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars Beteiligungsrechte der Interessenvertretung Gendergerechte Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst – Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit, Elternschaft und Betreuung von Angehörigen Für die gesetzliche Interessenvertretung und für Gleichstellungsbeauftragte ist es erforderlich, die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze und Tarifverträge zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nur zu kennen, sondern diese auch miteinander verbinden zu können. Welche Ansprüche z. B. auf Freistellung von der Arbeit zur Pflege naher Angehöriger gibt es, und wo stehen diese? Das Seminar verschafft einen Überblick über rechtliche Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit mit z. B. familiären Betreuungsaufgaben für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Um das Gebot der Gleichberechtigung in der Dienststelle umzusetzen, werden im Seminar Maßnahmen vorgestellt (z. B. zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung), und die damit verbundenen Handlungs- sowie Beteiligungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung werden erläutert. Themenüberblick: Darstellung der Ansprüche auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Gesamtrechtssystem Überblick über die gesetzlichen (z. B. Elternzeit, Pflegezeit, Beamtenrecht) und tarifvertraglichen Regelungen Grundnormen der Gleichstellungsgesetze Seminarnummer WA 01 140319 06 WA 01 150304 02 Termin 19.03.2014 - 21.03.2014 04.03.2015 - 06.03.2015 Freistellungsgrundlage § 46 (6) 35 Alter(n)sgerechtes Arbeiten – Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun? Länger arbeiten, um die Folgen des demografischen Wandels abzufangen. Wie können wir das angesichts des hohen Arbeitsdrucks bis zur Rente durchhalten, wo bereits jetzt 20 % der Beschäftigten gesundheitsbedingt frühverrentet werden? Der Ansatz des „alter(n)sgerechten Arbeitens“ bietet verschiedene betriebliche Lösungsmöglichkeiten: Von der Personalplanung über menschengerechte Arbeitsgestaltung (auch für Beschäftigte <50) bis hin zur Fort- und Weiterbildung. Die Seminarinhalte in Stichworten: Beschäftigungs- und Arbeitsfähigkeit erhalten, Beschäftigungssicherung Beteiligungsrechte der Interessenvertretung Aufbauseminare Prävention, menschengerechte Arbeitszeitregelung, betrieblicher Gesundheitsschutz, Vorteile für Belegschaft und Arbeitgeber Qualifizierungsmaßnahmen, innerbetriebliche Beförderung, Arbeitsorganisation Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Praxishilfen, Methoden und betriebliche Beispiele für eine erfolgreiche Umsetzung Seminarnummer WA 01 140728 04 Termin 28.07.2014 - 01.08.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 10 (5) Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars Berufsausbildung (mit-)gestalten Die Lage spitzt sich zu: Es fehlt an gut ausgebildetem Nachwuchs in den Betrieben und Dienststellen! Für die Arbeitgeber eine Verpflichtung zur Ausbildung, für die Interessenvertretung die Verpflichtung, Ausbildung zu fördern. Und die Qualität der Ausbildung zu kontrollieren. In diesem Seminar klären wir die rechtlichen Grundlagen für Ihr Engagement als Betriebs-/ Personalrat, zeigen praxisorientiert Handlungsoptionen auf und geben Hinweise zur Unterstützung und Zusammenarbeit mit anderen betrieblichen Gremien und außerbetrieblichen Stellen. Das weite Feld der innerbetrieblichen Aus- und Weiterbildung als Aufgabe der Interessenvertretung und als ein Baustein der Beschäftigungssicherung wird bearbeitet. Der engagierte Einsatz für eine gute Ausbildungsqualität lohnt sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer/-innen gleichermaßen. So haben alle etwas davon Seminarnummer WA 01 141013 08 Termin 13.10.2014 - 17.10.2014 Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars 36 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 10 (5) Wir haben alles unter Kontrolle! Datenschutz: Mitbestimmungsrechte und Pflichten der Interessenvertretung In nahezu allen Bereichen eines Unternehmens/einer Dienststelle werden Beschäftigtendaten verarbeitet. Damit gewinnt der Datenschutz an Bedeutung für die Arbeit der Interessenvertretung. Auch wenn der Arbeitgeber für die Gewährleistung des Datenschutzes verantwortlich ist, hat die Interessenvertretung die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes zu überwachen. Die Interessenvertretung kann außerdem durch ihre Mitbestimmungsrechte den Datenschutz der Beschäftigten verbessern. Sie erarbeiten und diskutieren die rechtlichen Vorgaben des Datenschutzes und dessen Umsetzung in der betrieblichen Praxis. Die Seminarinhalte in Stichworten: Aufbauseminare Wichtige Vorgaben zum Datenschutz Die Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung Die Rechte der Beschäftigten Betriebliche Datenschutzbeauftragte Abschluss und Inhalte von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen Termin 24.11.2014 - 28.11.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 10 (5) Beteiligungsrechte der Interessenvertretung Seminarnummer WA 01 141124 02 Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars Vielfalt im Betrieb Managing Diversity – Eine Herausforderung Ähnlich bunt wie unsere Gesellschaft ist der überwiegende Teil der Belegschaften zusammengesetzt. „Den Beschäftigten“ gibt es schon lange nicht mehr. Kolleginnen und Kollegen haben verschiedene Nationalitäten und kommen aus den unterschiedlichsten Kulturkreisen. Diese Vielfalt der Beschäftigten im Betrieb/Unternehmen als wertvolle Ressource zu wertschätzen und zu nutzen, ist Managing Diversity. Kulturelle Vielfalt stößt an ihre Grenzen, wenn sie von der Mehrheit nicht akzeptiert und toleriert wird. Diskriminierung kann die Folge sein. Die gesetzliche Interessenvertretung steht hier vor zukunftsweisenden Herausforderungen! Der Gesetzgeber hat daher entsprechende Handlungsmöglichkeiten eröffnet (§ 80 Abs. 1 Ziff. 7 BetrVG und § 68 Abs. 1 Ziff. 6 BPersVG bzw. LPVGe). In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung Managing Diversity vor Ort unterstützen können. Seminarnummer WA 01 140623 03 Termin 23.06.2014 - 27.06.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 10 (5) Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars 37 Nachhaltigkeit in Betrieb und Dienststelle – den Wandel aktiv gestalten Energiewende, Zwang zu Nachhaltigkeit, Neudefinition des Verständnisses von Wohlstand und Wachstum – gesellschaftliche Veränderungen in nicht absehbarem Maße stehen uns bevor ... Wandel – oder auch neudeutsch „Change“ - … Anliegen dieses Seminars ist es, eine Bestandsaufnahme in Sachen „Change“ zu machen, die Notwendigkeit von Veränderungsprozessen heraus zu arbeiten und auf die eigene betriebliche Wirklichkeit herunter zu brechen. Nach der Identifikation der betrieblichen Akteure stellt sich die Frage nach den verschiedenen Ebenen der Kooperation. Aus Sicht der Interessenvertretung wird es darauf ankommen, die Beschäftigten in diese Prozesse einzubinden und das in der Belegschaft vorhandene know-how in die Prozesse mit einzubringen. Aufbauseminare Veränderungsprozesse werden Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen haben. Diese Entwicklung zu begleiten und sozialverträglich zu gestalten ist eine weitere Aufgabe, die sich der betrieblichen Interessenvertretung stellt. Beteiligungsrechte der Interessenvertretung Seminarnummer WA 01 140317 04 Termin 17.03.2014 - 21.03.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6) Aktives Lernen ... ... und individuelle Lernorte. 38 BR und JAV – (k)ein starkes Team?! Grundlagen der Zusammenarbeit für BR- und JAV-Mitglieder BR und JAV arbeiten Hand in Hand. Die JAV nutzt ihr Initiativrecht und setzt mit dem BR Impulse. Der BR beteiligt die JAV entsprechend der Rechtslage und darüber hinaus – er schätzt die JAV als Expertin in allen Fragen der Ausbildung. Beim Thema betriebliche Ausbildungsqualität, bei Einstellungen und Übernahmen sowie bei anderen Angelegenheiten. Gerne thematisiert und verhandelt der BR mit seiner JAV Ausbildungsbelange im Monatsgespräch. JAV und BR sind einfach ein klasse Team. Aufbauseminare Sollte diese Beschreibung noch nicht ganz der Realität entsprechen, dann seid Ihr hier genau richtig! Dieses Seminar unterstützt JAV und BR darin, zu einem guten Team zu werden. Deshalb richtet es sich an die Mitglieder beider Gremien. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundlagen der Zusammenarbeit von BR und JAV Erfahrungsaustausch, Interessenlagen und Arbeitsorganisation von BR und JAV JAV als Ausbildungsexpertin des Betriebsrats Termin 17.02.2014 - 21.02.2014 22.09.2014 - 26.09.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Beteiligungsrechte der Interessenvertretung Seminarnummer WA 01 140217 11 WA 01 140922 21 Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars. Aus dem jeweiligen Betrieb sollte möglichst ein Mitglied der JAV und des BR teilnehmen PR und JAV – (k)ein starkes Team?! Grundlagen der Zusammenarbeit für PR- und JAV-Mitglieder Der Personalrat weiß nicht, was die JAV treibt – die JAV nicht, was den Personalrat beschäftigt, Vorbehalte zwischen „Alt“ und „Jung“ stören die Zusammenarbeit, man belächelt sich gegenseitig, statt miteinander zu reden – man arbeitet aneinander vorbei. Die andere Seite: Selbst bei den besten Vorsätzen werden beide Gremien schnell vom Alltag überrollt. Zeit ist knapp, Probleme häufen sich, da bleibt wenig Raum für Verständigungsprozesse. Dabei ziehen doch beide Gremien an einem Strang: dem der Interessenvertretung für die Arbeitnehmer/-innen in Betrieb und Dienststelle. JAV und PR – wie werden sie ein Team? Welche gemeinsamen Ziele haben sie? Was erschwert eine effektive Zusammenarbeit? Mit diesem Seminar unterstützen wir JAV und Personalrat darin, ihre Zusammenarbeit zu verbessern, zu einem guten Team zu werden. Natürlich geht es in diesem Zusammenhang auch um die rechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit. Seminarnummer WA 01 140217 01 WA 01 140922 11 Termin 17.02.2014 - 21.02.2014 22.09.2014 - 26.09.2014 Freistellungsgrundlage § 46 (6), LPersVG Vorkenntnisse Besuch des PR-Grundseminars. Aus dem jeweiligen Betrieb sollte möglichst ein Mitglied der JAV und des PR teilnehmen 39 Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetzlichen Interessenvertretungen. Das Seminar vermittelt folgende Kenntnisse: Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalrat, SBV, Arbeitsschutzausschuss Arbeit – Gesundheit – Krankheit: Zusammenhänge und Trends Ansätze und Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz/Arbeitszeit/BEM/Sucht Aufbauseminare Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG Betriebliche Gesundheitsförderung Kosten-Nutzen-Bilanz: Argumente und Praxisbeispiele Es werden betriebliche Beispiele von „gesunder Arbeit“ dargestellt und Lösungswege für konkrete betriebliche Gesundheitsprobleme mit Ihnen gemeinsam entwickelt. Seminarnummer WA 01 140210 05 WA 01 140922 13 Termin 10.02.2014 - 14.02.2014 22.09.2014 - 26.09.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), analog LPersVG, § 96 (4/8) Gesundheit fordern – Gesundheit fördern Impulse zur betrieblichen Gesundheitsförderung Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) erzielt bei arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen oft dort Erfolge, wo der klassische Arbeitsschutz nicht greift. Sie fragt nicht nur nach krank machenden, sondern auch nach Gesundheit erhaltenden Faktoren im Arbeitsprozess, auch unter dem Aspekt alter(n)sgerechter Arbeit. Außerdem werden mit dem präventiven Ansatz Beschwerde- und Krankheitsschwerpunkte im Betrieb ermittelt und deren Ursachen gezielt bekämpft. Unterstützung leisten Krankenkassen. Das Seminar bietet anhand von Praxisbeispielen Anregungen für eine Einführung der BGF. Die Seminarinhalte in Stichworten: Bei welchen Gesundheitsproblemen im Betrieb greift BGF besonders effektiv? Rechtliche Anknüpfungspunkte Nutzen für Beschäftigte und Betrieb; Kosten-/Nutzen-Bilanz Akteure und Institutionen der BGF: Wer kann uns (extern) unterstützen? Beteiligung der Beschäftigten, Gesundheitszirkel Handlungsmöglichkeiten gesetzlicher Interessenvertretungen Seminarnummer WA 01 141117 05 40 Termin 17.11.2014 - 21.11.2014 Freistellungsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Gesundheitsmanagement – Der präventive Arbeitsschutz in der Praxis der gesetzlichen Interessenvertretung Nach einer guten Arbeitsplatzgefährdungsanalyse sollen Konsequenzen folgen, aber welche? Wir beschäftigen uns mit verschiedenen Möglichkeiten des betrieblichen Gesundheitsmanagements, die im Besonderen den Beschäftigten zur Gesunderhaltung dienen bzw. Krankheitsausfälle, für die die anderen Kolleg/innen die Arbeit übernehmen müssen, vermeiden helfen. Seminarnummer WA 01 141020 05 Termin 20.10.2014 - 24.10.2014 Aufbauseminare Sie erhalten Handlungsmöglichkeiten und Instrumente an die Hand, um situationsgerecht sowohl die kollektiven wie auch die individuellen Interessen der Beschäftigten wahrnehmen zu können. Ergänzend gibt es Material zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten für den Betrieb/die Dienststelle. Wir entwickeln einen Entwurf für ein betriebliches, situationsgerechtes Gesundheitsmanagement für den Betrieb/die Dienststelle. Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6) Arbeits- und Gesundheitsschutz/Arbeitszeit/BEM/Sucht Warum mehr Freiheit auch krank machen kann Managementmethoden und ihre Folgen für die Beschäftigten und die Arbeit der Interessenvertretung Unsere Arbeitswelt ist geprägt von immer mehr Freiheit und Selbstbestimmung. Der unangenehme Vorgesetzte, der ständig unbeliebte Aufgaben verteilt, gehört vielfach der Vergangenheit an. Die Kolleginnen und Kollegen bekommen zunehmend mehr Entscheidungsund Handlungsspielraum. Obwohl die Arbeit scheinbar freier geworden ist, leiden aber immer mehr Beschäftigte an psychischen Erkrankungen. Die Zahl der betroffenen Beschäftigten steigt in Deutschland ständig an. Ziel dieses Seminars ist es, die Zusammenhänge von neuen Managementmethoden und Krankheit aufzuzeigen. Darüber hinaus wird dargestellt, welche Handlungsmöglichkeiten es für die gesetzliche Interessenvertretung gibt, um u.a. einen präventiven Gesundheitsschutz für die Beschäftigten gewährleisten zu können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Vergleich unterschiedlicher Managementmethoden und Auswirkung auf die Personalführung Neue Trends bei der Personalführung und Auswirkungen auf die Beschäftigten Zusammenhang von mehr Freiheit im Arbeitsleben und Stress Auswirkungen auf die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung, Handlungsmöglichkeiten Seminarnummer WA 01 140526 05 Termin 26.05.2014 - 28.05.2014 Freistellungsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Vorkenntnisse Wir wünschen uns Grundlagenwissen im jeweiligen Recht der gesetzlichen Interessenvertretung 41 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Wie Interessenvertretungen zum Stressabbau im Betrieb beitragen können Arbeitsverdichtung, Personalabbau, Umstrukturierungen, schlechte Arbeitsorganisation und Personalführung u.Ä. sind Ursachen für stetig steigende psychische und psychosomatische Erkrankungen von Beschäftigten. Nun konzentrieren sich Krankenkassen und die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie auf das Problem; erste Betriebe überlegen sich Präventionsmaßnahmen. Aufbauseminare Im Seminar lernen Sie verstehen, wie Arbeitsbedingungen, psychische Belastungen und ihre Folgen wie Stress, psychische Erschöpfung oder Erkrankungen zusammenwirken. Sie erhalten Anregungen für geeignete Präventionsmaßnahmen und dazu, wie Sie als Interessenvertretungsmitglied diese anstoßen und begleiten können. Ein praxisbezogener Handlungsplan für Ihre Arbeit als Interessenvertreter/-in soll Ergebnis des Seminars sein. Die Seminarinhalte in Stichworten: Psychische Belastungen und mögliche Folgen Arbeitswissenschaftliche Hintergründe und rechtliche Grundlagen Psychische Belastungen abbauen: Praktische Ansatzpunkte Arbeits- und Gesundheitsschutz/Arbeitszeit/BEM/Sucht Gefährdungsbeurteilung im Überblick: Prozess, Methoden, Instrumente (Bedeutung, Qualitätskriterien, Praxisbeispiele) Rolle und Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung im Arbeits- und Gesundheitsschutz Beschäftigte beteiligen Verbesserungsprozesse initiieren und steuern: Gute Praxisbeispiele, Handlungsplan Bündnispartner, Beratung und Unterstützung für Interessenvertretungen Seminarnummer WA 01 140317 05 WA 01 140623 04 WA 01 150309 05 Termin 17.03.2014 - 21.03.2014 23.06.2014 - 27.06.2014 09.03.2015 - 13.03.2015 Freistellungsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Hinweise Dieses Seminar ersetzt ab 2014 das vormalige Seminar "Die unsichtbaren Krankmacher", Teil 2. Wir empfehlen das Seminar Teilnehmenden der Seminare "Psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und mindern" oder vergleichbaren (Vorgänger-) Seminaren (wie "Die unsichtbaren Krankmacher", "Wir tun was, wenn Arbeit zur Qual wird!"; dies ist aber nicht Teilnahmevoraussetzung 42 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen anstoßen und begleiten Dieses Aufbauseminar stellt Vorgehensweisen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vor. Diese schaffen die Grundlage für Maßnahmen gegen psychisch und körperlich krank machende Arbeitsbedingungen. Wie die Interessenvertretung auf die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen hinwirken kann, die diesen qualitativen Anforderungen gerecht werden, wird ebenso im Seminar diskutiert, wie Möglichkeiten der Beteiligung der Beschäftigten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Bisherige Erfahrungen mit psychischen Belastungen im Betrieb und deren Beurteilung Aufbauseminare Kriterien und Merkmalsbereiche psychischer Belastungen Prozessschritte Gefährdungsbeurteilung: organisatorische Voraussetzungen, Gefährdungen erfassen, Ergebnisse beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, kontrollieren BR-PR-Handeln in diesem Kontext; Mitbestimmungsrechte durchsetzen und ausfüllen Überprüfung vorhandener Betriebs-/Dienstvereinbarungen Seminarnummer WA 01 141124 05 Termin 24.11.2014 - 28.11.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6) Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Maßnahmen durchsetzen! Maßnahmen zum Abbau psychischer (Fehl-)Belastungen durchsetzen Mittlerweile werden psychische Belastungen häufiger in der Gefährdungsbeurteilung erfasst. Es stellt sich die Frage, wie mit den Ergebnissen umgegangen werden kann. Die aufwendige Arbeit der Erhebung steht bisweilen nicht im Verhältnis zu den geringen Verbesserungen, die mit den Regelungen erzielt werden. Dabei gibt es gute Möglichkeiten, auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die tatsächliche Veränderungen bewirken. Mit den weitgehenden Mitbestimmungsrechten lassen sich diese auch dort durchsetzen, wo die Arbeitgeberseite sich wenig einsichtig zeigt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Mitbestimmungsrechte bei der Gefährdungsbeurteilung Eckpunkte für ein sinnvolles Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung verstehen, sichten und bewerten Ursachen/Beseitigung/Reduzierung von Belastungen und Stärkung der Ressourcen Betriebs- und Dienstvereinbarungen Seminarnummer WA 01 150225 15 Termin 25.02.2015 - 27.02.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6) Empfehlung Vorherige Teilnahme an einem Seminar zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen 43 Arbeits- und Gesundheitsschutz/Arbeitszeit/BEM/Sucht Hinweise Dieses Seminar ersetzt ab 2014 das vormalige Seminar „Die unsichtbaren Krankmacher“, Teil 2 Arbeitszeit und Gesundheit – Die Bedeutung menschengerechter Arbeitszeitgestaltung für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz beginnt stets als Arbeitszeitschutz. Dauer, Lage und Dichte der Arbeitszeit sind mitentscheidend dafür, ob die Gesamtheit der Arbeitsbelastungen von den Beschäftigten ohne gesundheitliche Schädigungen oder Beeinträchtigungen bewältigt werden kann. Das gilt nicht nur für körperliche Belastungen und schädliche Umgebungseinflüsse, sondern auch für psychische Belastungen. Ziel des Seminars ist, Gefährdungen zu erkennen und gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung sowie konkrete Handlungsmöglichkeiten kennenzulernen. Arbeits- und Gesundheitsschutz/Arbeitszeit/BEM/Sucht Aufbauseminare Die Seminarinhalte in Stichworten: Belastung und Beanspruchung, Ermüdung und Erholung Dauer der Arbeitszeit, Folgen überlanger Arbeitszeiten Lage der Arbeitszeit: körpereigener Rhythmus, flexible Arbeitszeiten Dichte der Arbeitszeit: Zeit- und Termindruck, Pausengestaltung Handlungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen Seminarnummer WA 01 140915 05 Termin 15.09.2014 - 17.09.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8) Hinweise Direkt im Anschluss findet das Seminar „Arbeitszeit und Gefährdungsbeurteilung“ statt. Beide Seminare können "kompakt" gebucht werden. Arbeitszeit aktiv gestalten Die Gestaltung der Arbeitszeit ist ein Schwerpunkt der Arbeit der Interessenvertretung. In Fragen der Arbeitszeit ist die unternehmerische Freiheit nicht grenzenlos. Die weitreichenden Informations-, Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte in Fragen der Arbeitszeitgestaltung werden in diesem Seminar auf der Grundlage aktueller Arbeitszeitmodelle, ihrer Chancen und Risiken, unter Einbeziehung der wichtigsten Regelungsfelder im Bereich der Arbeitszeitgestaltung analysiert. Ein wesentliches Ziel des Seminars ist es, für aktuelle betriebliche Arbeitszeitprobleme konkrete Lösungen und Handlungsmöglichkeiten für die Praxis zu entwerfen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung Unterschiedliche und betriebsspezifische Arbeitszeitmodelle Arbeits- und tarifrechtliche Probleme der Arbeitszeitgestaltung Maßnahmen zur Gleichstellung und Vereinbarkeit von Arbeit und Beruf Betriebs-/Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit 44 Seminarnummer Termin Freistellungsgrundlage WA 01 140310 05 WA 01 141201 04 10.03.2014 - 14.03.2014 01.12.2014 - 05.12.2014 § 37 (6), § 46 (6), analog LPersVG, § 10 (5) Gefährdungsanalyse Arbeitszeit: Grundlage gesundheitsgerechter Arbeitszeitgestaltung Im Arbeitsschutzgesetz ist die Arbeitszeit als Gefährdungsmerkmal in der Arbeitswelt ausdrücklich erwähnt. Nicht nur lange Arbeitstage, sondern auch Dienste zu ungünstigen Zeiten und die sogenannte Vertrauensarbeitszeit stellen eine gesundheitliche Belastung für die Beschäftigten dar. Da Arbeitszeit nicht isoliert betrachtet werden kann, ist es wichtig zu ermitteln, welche Tätigkeiten in der jeweiligen Arbeitszeit verrichtet werden müssen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Gesetzliche Grundlagen aus dem Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutzgesetz Die Beteiligung und Mitbestimmung der Betriebs- und Personalräte Handlungsmöglichkeiten – die Erhebung der Belastungsfaktoren Seminarnummer WA 01 140917 05 Termin 17.09.2014 - 19.09.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Vorkenntnisse Die Inhalte bauen auf das Seminar Arbeitszeit und Gesundheit auf. Rechtsprechung zum Thema Arbeitszeit: Handlungsoptionen Der praxisorientierte und anwendungsbezogene Umgang mit der aktuellen Rechtsprechung zur Arbeitszeitgestaltung steht im Mittelpunkt des Seminars. Dabei interessieren uns vor allem Bewertungen aus Arbeitszeitschutz- und mitbestimmungsrechtlicher Hinsicht. Diese werden entsprechend Ihrer betrieblichen Interessen erörtert. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Aktuelle Rechtsprechung zur Mitbestimmung bei flexibler Arbeitszeitgestaltung Auswirkungen der Gesetzgebung und der Rechtsprechung auf die betriebliche Praxis Anwendungsmöglichkeiten für Betriebs- und Dienstvereinbarungen Möglichkeiten der Einbeziehung von Beschäftigten Klärung von Fragen z. B. zu Zeitwirtschaft, Ruhezeiten, Lenkzeitunterbrechungen, Kurzpausen usw. Seminarnummer WA 01 140611 03 Termin 11.06.2014 - 13.06.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), analog LPersVG 45 Arbeits- und Gesundheitsschutz/Arbeitszeit/BEM/Sucht Hinweise In der ersten Wochenhälfte findet das Seminar „Arbeitszeit und Gesundheit“ statt. Beide Seminare können „kompakt“ gebucht werden. Aufbauseminare Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Überblick und Regelungsbedarf Die Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), die § 84 Abs. 2 SGB IX vorsieht, ist eine sinnvolle Verpflichtung für die Betriebs-/Personalräte und gilt für alle Beschäftigten. Das Eingliederungsmanagement soll alle Erkrankten bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz unterstützen, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und die Beschäftigung bis zur Rente sichern. Betriebliches Eingliederungsmanagement ist somit ein Teilaspekt der betrieblichen Gesundheitsförderung und ist damit nicht nur für die Schwerbehindertenvertretung, sondern auch für Betriebs- und Personalräte eine wichtige Aufgabe. Arbeits- und Gesundheitsschutz/Arbeitszeit/BEM/Sucht Aufbauseminare Dieses Seminar bietet Ihnen eine Einführung in die Bestandteile und Abläufe des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Checklisten und beispielhafte Regelungen in Betriebsund Dienstvereinbarungen werden vorgestellt und erläutert. Seminarnummer WA 01 140505 05 WA 01 140818 05 Termin 05.05.2014 - 09.05.2014 18.08.2014 - 22.08.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8) Betriebliches Eingliederungsmanagement Aufbauseminar: Die praktische Umsetzung Das Seminar wendet sich an Interessenvertreter/-innen, die über Erfahrungen mit der praktischen Durchführung des BEM verfügen. Es bietet weitere Anregungen und Ideen zur Optimierung des BEM, einschließlich der Bewältigung von Umsetzungsbarrieren. Sie tauschen Ihre gewonnenen Erfahrungen aus und bewerten sie gemeinsam. Es gibt es ein vertiefendes kommunikatives Training für Verhandlung und Beratungsgespräch. Zudem wird das Disability Management, ein anerkanntes Verfahren zur Durchführung des BEM, vorgestellt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Betriebliche Umsetzung von BEM: Erfahrungen, gelungene Beispiele, Erfolgsfaktoren, Konsequenzen Rechtsprechung: BEM und personenbedingte Kündigung; Rechte und Pflichtender Interessenvertretung Rhetorische Kompetenz in Verhandlung und Beratungsgespräch (Training: Erkennen, Vermeiden, Lösen von Konflikten) Präventionsauftrag und Disability Management Möglichkeiten zur „Nachbesserung“ bereits bestehende Vereinbarungen Seminarnummer WA 01 141201 05 46 Termin 01.12.2014 - 05.12.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8) Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM Spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen Ihr Gremium steht vor dem Abschluss einer Betriebs-/Dienstvereinbarung (BV/DV) zum BEM und will die Entwürfe überprüfen? Sie wollen ihre bisherigen praktischen Erfahrungen mit einer vereinbarten Regelung bewerten und nachbessern? Dieses Seminar behandelt alle Fragen rund um das Thema BV/DV zum BEM, von den rechtlichen Grundlagen über mögliche Eckpunkte einer Vereinbarung. Ein Erfahrungsaustausch zur Bewertung bestehender Vereinbarungen bzw. zur Beurteilung von Entwürfen (bitte mitbringen!) rundet das Seminar ab. Die Seminarinhalte in Stichworten: Aufbauseminare Vorteile und Risiken des Abschlusses einer BV/DV zum BEM Erfahrungen mit dem Abschluss von BV/DV, mögliche Schlussfolgerungen Rechtliche Möglichkeiten der Durchsetzbarkeit einer Vereinbarung Rechtsgrundlagen, Eckpunkte, Qualitätskriterien, Standards, Ansprüche einer Vereinbarung Beispiele für Inhalte von BV/DV: Organisation des BEM-Prozesses, Zusammensetzung des BEM-Zirkels, Aufgaben und Kompetenzen seiner Mitglieder Termin 29.09.2014 - 01.10.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4), § 10 (5) Arbeits- und Gesundheitsschutz/Arbeitszeit/BEM/Sucht Seminarnummer WA 01 140929 05 Vorkenntnisse Grundlagenkenntnisse im BEM sind sinnvoll Arbeitsstätten sollen nicht krank machen – Die Gefährdungsbeurteilung in der Arbeitsstättenverordnung Seit der Veränderung der Arbeitsstättenverordnung haben es Interessenvertretungen schwer, diese zugunsten der Beschäftigten auszulegen und anzuwenden. Die ArbStättV bietet aber dennoch gute Möglichkeiten, besonders bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, diese an den Anforderungen der Beschäftigten anzupassen. Es geht um die Ausgestaltung der Begriffe „ausreichend“ oder „genügend“ mittels einer ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung nach §3 ArbStättV. Diese Möglichkeit richtig zu nutzen und das Vorgehen in einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung auszulegen und festzuhalten, ist Ziel des Seminars. Seminarinhalte: Auslegungsmöglichkeiten von Begriffen der ArbStättV Überblick zu neuen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zum Thema Arbeitsstätten Innerbetrieblicher Prozess zur ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung, besonders bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen Betriebs- und Dienstvereinbarung (Eckpunkte) Seminarnummer Termin Freistellungsgrundlage WA 01 140908 15 08.09.2014 - 10.09.2014 § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Hinweise Die Teilnahme an einem allgemeinen Arbeitsstätten-Seminar ist sinnvoll. 47 Betriebliche Gesundheitsstandards setzen – Die neue Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 Mit der DGUV V2 wurde am 1. Januar 2011 die Arbeitsgrundlage für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie die Fachkräfte für Arbeitssicherheit auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz kann durch diese Neuregelung gestärkt werden, wenn die Betriebs- und Personalräte die Chance nutzen, durch die Wahrnehmung ihrer Mitbestimmungsrechte eine aktiv und gestaltend Interessen vertreten. Seminarnummer WA 01 140217 02 WA 01 140908 03 Termin 17.02.2014 - 21.02.2014 08.09.2014 - 12.09.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) Betriebliche Gesundheitsstandards im Praxistest Sie haben bereits ein Seminar zur neuen Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 besucht? Oder schon erste Erfahrungen mit der Umsetzung dieser Vorschrift gemacht und erste Schritte im Betrieb eingeleitet? Vielleicht haben Sie sogar erste Verhandlungen geführt und schon Dienst- oder Betriebsvereinbarungen zur Prozessgestaltung abgeschlossen. Arbeits- und Gesundheitsschutz/Arbeitszeit/BEM/Sucht Aufbauseminare In diesem Seminar unterstützen wir Sie dabei, sich Kenntnisse der einschlägigen Mitbestimmungsrechte, der Arbeitsschutzgesetze und der neuen Vorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ anzueignen und sich die daraus ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten als betriebliche Interessenvertretung zu erarbeiten. Dieses Seminar hilft Ihnen bei der Durchsetzung und Überwachung von betrieblichen Gesundheitsstandards. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ihre Strategien zur praxisorientierten Umsetzung weiter. Neben den inhaltlichen Schwerpunkten werden im Seminar leichte, in den betrieblichen Alltag integrierbare Übungen zur Verhaltensprävention gezeigt und trainiert. Seminarnummer WA 01 140908 04 Termin 08.09.2014 - 12.09.2014 Vorkenntnisse Besuch des Seminars DGUV V2 Ist das Kunst oder nur ein AG-Ergebnis ... 48 Freistellungsgrundlage § 37 (6),§ 46 (6), § 10 (5) Stimmt das Klima noch? Mobbing in Betrieb und Verwaltung Der Psychoterror am Arbeitsplatz nimmt zu – Kolleginnen oder Kollegen, die absichtlich wichtige Arbeitsinformationen vorenthalten, üble Gerüchte, die plötzlich gestreut werden. Was häufig anfangs schleichend beginnt, kann zu großen Ängsten beim Opfer und einer Vergiftung des gesamten Klimas eskalieren. Gesundheitliche Gefährdungen und wirtschaftliche Nachteile für alle Beteiligten sind die Folge. Häufige Ursachen für Mobbing am Arbeitsplatz sind Mängel in der Arbeitsorganisation und Personalführung sowie konkurrenzorientierte Umgangsformen. Die Interessenvertretungen sind aufgefordert, den Beteiligten zur Seite zu stehen und das Thema in sensibler Weise zur Sprache zu bringen. Aufbauseminare Folgende Hilfestellungen werden Ihnen in diesem Seminar gegeben: Erkennen von Mobbingprozessen, Ursachen und Verlaufsformen Möglichkeiten der Hilfe und Prävention Elemente von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen Termin 07.04.2014 - 11.04.2014 22.09.2014 - 26.09.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) Arbeits- und Gesundheitsschutz/Arbeitszeit/BEM/Sucht Seminarnummer WA 01 140407 04 WA 01 140922 02 Time-out statt Burn-out: Interessenvertretungen in Aktion Der Wandel der Arbeitswelt hinterlässt seine Spuren: Die Folgen von Leistungsverdichtung am Arbeitsplatz kann heutzutage jede/-r Beschäftigte selbst spüren. Die negativen Konsequenzen daraus schlagen immer häufiger gesundheitlich und auch wirtschaftlich zu Buche – Schäden, welche die Arbeitgeber, der Staat und letztlich alle Beschäftigten tragen müssen. Hier ist die Interessenvertretung gefragt. Das Seminar führt Sie als BR/PR gezielt an das Thema Burn-out heran und klärt, welche Verantwortung der/die einzelne trägt und welche Verantwortung beim Arbeitgeber liegt. Zudem werden Ihnen Wege zur Prävention und Hilfeangebote für akut Betroffene aufzeigt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Theorie zur Burn-out-Symptomatik in Abgrenzung zu Depression und Sucht Was alle wissen müssen: Aufklärung im Betrieb und Ansprache der Betroffenen Maßnahmen im Betrieb planen und durchführen Chancen und Grenzen der Betriebs- und Personalratsarbeit Seminarnummer WA 01 140623 02 WA 01 141103 04 Termin 23.06.2014 - 27.06.2014 03.11.2014 - 07.11.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) 49 Suchtproblematiken am Arbeitsplatz erkennen und professionell begleiten Sucht ist ein teures Tabu und ein tödliches für viele Menschen. Im Betrieb überdeckt der Mantel der Kollegialität häufig die Fehler, die z. B. Alkoholsüchtige in der Arbeit oder im persönlichen Umgang begehen. Interessenvertreter/-innen geraten in ein Dilemma: Sollen sie den Süchtigen enttarnen? Wie viel Sucht müssen die Arbeitskolleginnen und -kollegen ertragen? Wann wird es gefährlich für den Kranken – etwa, wenn er im Lager Waren stapelt oder zu Kunden fährt? Das Seminar setzt sich mit den Ursachen von Alkoholabhängigkeit und anderen Suchtkrankheiten auseinander. Modelle betrieblicher Suchtarbeit werden vorgestellt. Arbeits- und Gesundheitsschutz/Arbeitszeit/BEM/Sucht Aufbauseminare Die Seminarinhalte in Stichworten: Was ist Sucht? Alkohol, Tabletten und andere Drogen Arbeitsrechtliche Aspekte von Suchtkrankheit Erfahrungen mit Betriebs- und Dienstvereinbarungen Seminarnummer WA 01 140721 04 WA 01 141103 05 Termin 21.07.2014 - 25.07.2014 03.11.2014 - 07.11.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), § 10 (5) Betriebs-/Dienstvereinbarungen zu Burn-Out, Mobbing, Sucht – Konkrete Schutzmaßnahmen Die Anzahl der psychischen Erkrankungen ist in den letzten Jahren alarmierend angestiegen. Die Kolleginnen und Kollegen zu schützen bedeutet für die Interessenvertretung, sich in die Themen Mobbing, Burn-out oder Sucht einzuarbeiten, Symptome zu erkennen und die Gefährdung im Betrieb angemessen zu thematisieren. Im nächsten Schritt sollten geeignete Präventionsmaßnahmen und Hilfsangebote für Betroffene ausgewählt und im Betrieb umgesetzt werden. Sie haben sich bereits Grundlagen in einem der drei Themenbereiche angeeignet, evtl. schon Ideen für den Betrieb und wollen nun konkrete Maßnahmen bzw. eine passende Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung entwickeln? Dann ist dies Ihr Seminar. Das Arbeitsschutzgesetz, das AGG u. a. werden gezielt auf die spezielle Situation im eigenen Betrieb angewandt, so dass Sie die groben Eckpunkte und einzelne Formulierungen für eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung mit nach Hause nehmen können. Seminarnummer WA 01 140219 05 Termin 19.02.2014 - 21.02.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), 46 (6), § 10 (5) Vorkenntnisse Besuch eines Grundlagenseminars zum Thema Sucht, Burn-out oder Mobbing 50 Gesprächsführung zu heiklen Themen – wie sprech’ ich es an? Diese Frage stellen sich viele gesetzliche Interessenvertretungen, wenn es darum geht, eventuell Betroffene auf Themen wie Alkohol, Sucht, Drogen, Mobbing oder Burn-out anzusprechen. Es ist heikel, es geht um Tabus, ich weiß nicht, wie derjenige reagiert, vielleicht ist es eine unberechtigte Vermutung ... Es gibt allerdings wesentlich mehr Gründe, warum Sie als Interessenvertreter/-in diese wichtige Aufgabe wahrnehmen sollten. In diesem Seminar unterstützen wir Sie, offensiv mit dem Thema umzugehen, um so die nötige Unterstützung für die Betroffenen zu ermöglichen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundzüge der Gesprächsführung Aufbauseminare Zielgruppenspezifische Kommunikation mit persönlich Betroffenen und Co-Abhängigen Gespräche mit dem Arbeitgeber. Seminarnummer WA 01 140707 02 Termin 07.07.2014 - 11.07.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) Arbeits- und Gesundheitsschutz/Arbeitszeit/BEM/Sucht Vorkenntnisse Vorheriger Besuch von Grundlagenseminaren zu den Themen Mobbing, Alkohol/Sucht oder Burn-out Unser Team ... 51 Klare Rede, starke Wirkung! – Teil I Redesituationen vor großen Gruppen meistern Die Arbeit als Mitglied eines BR/PR erfordert mehr als einen professionellen Umgang mit Gesetzestexten. Auch an die Art und Weise ihres Auftretens und an Ihr rhetorisches Geschick werden hohe Ansprüche gestellt, z. B. beim Auftritt auf der Betriebs-/Personalversammlung, bei der Gestaltung kurzer Redebeiträge oder längerer Überzeugungsreden. Neben den Inhalten und Aufbau entscheiden der Redestil, die Körpersprache und die innere Haltung über die Wirkung von Redebeiträgen. Dieses Seminar vermittelt Ihnen praxisnah und mit Spaß die Grundlagen erfolgreicher Rhetorik, angefangen bei der Überwindung von Lampenfieber und Sprachhemmungen bis hin zum souveränen Umgang mit möglichen Störungen. Rhetorik und Gesprächsführung Aufbauseminare Die Seminarinhalte in Stichworten: Wie formuliere ich zündend, überzeugend und verständlich? Wie gehe ich produktiv mit meiner Redeangst um? Wie setze ich Sprache und Körpersprache zielgerichtet ein? Seminarnummer WA 01 140310 02 WA 01 140825 02 WA 01 141201 02 Termin 10.03.2014 - 14.03.2014 25.08.2014 - 29.08.2014 01.12.2014 - 05.12.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) Klare Rede, starke Wirkung! – Teil II Besondere rhetorische Herausforderungen Die Grundlagen sind erprobt, jetzt beginnt die Kür, Ihre Rede optimal zu gestalten. Im Aufbauseminar eignen Sie sich weitere rhetorische Mittel an, reflektieren ihre bisherigen Redeerfahrungen und entwickeln Ihre Redekompetenz weiter. Besondere Situationen, wie z. B. die politische Rede im Freien oder die Überzeugungsrede vor „anders denkendem“ Publikum werden genauer unter die Lupe genommen. Die innere Haltung zu mir selbst, meinem Gegenüber und zum Inhalt meiner Rede kann den Erfolg entscheidend beeinflussen. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Unterschiedliche Redeanlässe, Berichterstattungen und Referate Umgang mit Repliken Dramaturgie von längeren Redebeiträgen lebendige Gestaltung und unterstützende Visualisierungen Seminarnummer WA 01 141013 02 Termin 13.10.2014 - 17.10.2014 Vorkenntnisse Besuch des Seminars Klare Rede, starke Wirkung – Teil 1 52 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) Klare Rede, starke Wirkung! Frauen meistern Redesituationen vor großen Gruppen Die Welt braucht Frauen, die aktiv gestalten und ihre Kompetenzen und Ideen einbringen! Auch bei aktiven Frauen gibt es leider immer noch eine große Diskrepanz zwischen der Motivation, mitzureden und dem tatsächlichen Raum, den sie sich in möglichen Redesituationen nehmen („Ach, lass ihn mal machen, er kann das besser.“). Aufbauseminare Neben den Inhalten eines klassischen Rhetorikseminars nehmen wir uns Zeit für die für Sie als Frau relevanten Fragestellungen: Wie wird „frau“ wahrgenommen? Was hält Frauen oft zurück? Wie können Sie auf Ihre Art die „Bühne erobern“? Sie können Ihre individuellen rhetorischen Stärken herausarbeiten und sich somit für konkrete Redesituationen im Alltag der Interessenvertretung stärken, ohne männlich-dominantes Gesprächsverhalten zu erlernen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Umgang mit Redehemmungen Aufbau einer Überzeugungsrede Wirksame Sprache und Körpersprache Der Umgang mit Störungen Termin 30.06.2014 - 04.07.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) Rhetorik und Gesprächsführung Seminarnummer WA 01 140630 01 Arbeit in grossen und in kleinen und in ganz kleinen Gruppen. 53 Den roten Faden fest in der Hand! Aktive Gesprächsführung der Interessenvertretung Als Mitglied der Interessenvertretung führen Sie Gespräche in unterschiedlichen Situationen. Dabei kompetent aufzutreten bedeutet Gespräche aktiv zu gestalten. Es gilt, auch in angespannten Gesprächssituationen neben dem Inhalt auch auf unausgesprochene Botschaften konstruktiv zu reagieren. Im Seminar wird an Hand von Kommunikationsmodellen ein grundlegendes Verständnis für Gesprächssituationen erarbeitet. Es werden mit realtitätsnahen Übungen Ideen für den „Ernstfall“ ausprobiert. Wir bearbeiten u. a. folgende Themen: Sicherheit durch Gesprächs- und Verhandlungsvorbereitung Rhetorik und Gesprächsführung Aufbauseminare Welche Fragetechniken führen zum Ziel? Wie gliedere ich ein Gespräch und behalte den roten Faden? Umgang mit Störungen Seminarnummer WA 01 140324 02 WA 01 141013 01 Termin 24.03.2014 - 28.03.2014 13.10.2014 - 17.10.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) Vorkenntnisse Dieses Seminar wird als Grundlage für die Seminare „Überzeugend argumentieren“ und „Erfolgreich verhandeln“ empfohlen. Schlagfertig im Betriebsratsalltag Ein Angriff mit Worten kann verletzend sein wie ein Schlag ins Gesicht. Wir werden plötzlich attackiert und sind wie gelähmt. Haben Sie in solchen Situationen schon mal den Faden verloren? Kommen Ihnen die besten Ideen erst, wenn Sie fluchend im Auto sitzen? Wer im Betriebs- oder Personalrat tätig ist, bewegt sich oft auf politischen Bühnen. Im Kampf um Interessen und Standpunkte kommt es oft zum verbalen Schlagabtausch. "Dumme Sprüche" und verletzende Angriffe machen oft sprachlos. Solche Situationen verführen zum Gegenangriff und enden oft im Konflikt. Oder wir schweigen, schlucken den Angriff herunter und der Ärger macht sich in uns breit. Automatisch reichen wir unsere Wut oft weiter. In diesem Seminar lernen Sie den Kreislauf zu durchbrechen und schlagfertig zu kontern, ohne dass der Konflikt eskaliert. Durch praktische Übungen, Situationsanalyse und den Einsatz kreativer Methoden wird die persönliche Gelassenheit und Souveränität gestärkt. Seminarnummer WA 01 140903 04 54 Termin 03.09.2014 - 05.09.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 10 (5) Überzeugend argumentieren als gesetzliche Interessenvertretung Wer die besten Argumente hat, setzt sich durch?! Oft stellen wir aber fest: Entscheidend für den Erfolg in Verhandlungen und Diskussionen sind ganz andere Faktoren. Sie lernen in dieser Woche den Aufbau von Argumentationen kennen und analysieren zudem verschiedene Verhandlungsstrategien. Ziel ist es, dass Sie anschließend sicherer in Verhandlungen agieren und reagieren können, indem Sie die Situation und die Strategie des jeweiligen Gegenübers klarer einschätzen können. Darüber hinaus können Sie Ihre persönliche Strategie erfolgreich optimieren. Die Seminarinhalte in Stichworten: Starke und schwache Argumente Aufbauseminare Strukturiert argumentieren – spontan argumentieren Umgang mit Einwänden, Angriffen und Manipulationsversuchen Wo ist die Grenze zwischen Überzeugungs- und Streitgespräch? Überzeugen statt besiegen Seminarnummer WA 01 140512 02 Termin 12.05.2014 - 16.05.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) Rhetorik und Gesprächsführung Vorkenntnisse Wir empfehlen als Grundlage den Besuch des Seminars „den roten Faden fest in der Hand – aktive Gesprächsführung der IV“ Erfolgreich verhandeln – Verhandlungen überlegt vorbereiten und durchführen Verhandlungen müssen gezielt vorbereitet und konsequent durchgeführt werden. Auch wenn die Emotionen hochgehen, dürfen die Ziele nicht aus den Augen geraten. Interessenvertretungsmitglieder sind ständig in Verhandlungen aktiv: Monatsgespräche, Einigungsstellen, u. a. gehören zum Arbeitsspektrum. In dem Seminar wird es u. a. um die Frage gehen, wie Sie zu einem in der Sache harten, aber die beteiligten Personen wertschätzenden Verhandlungsstil finden und dabei die Interessen der Beschäftigten optimal vertreten können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Taktik und Strategie in Verhandlungen Bedeutung und Umgang mit Verhandlungszielen Die Zusammenarbeit im Verhandlungsteam und mit Beschäftigten Was tun bei unfairen Methoden? Seminarnummer WA 01 140512 01 WA 01 141103 02 Termin 12.05.2014 - 16.05.2014 03.11.2014 - 07.11.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) Vorkenntnisse Wir empfehlen als Grundlage den Besuch des Seminars „den roten Faden fest in der Hand – aktive Gesprächsführung der IV“ 55 Mit der/dem red’ ich kein Wort mehr – Praktische Konfliktlösungsstrategien Konflikte gehören zwar zum Arbeitsalltag, insbesondere für Interessenvertretungen, sind aber für die meisten Menschen bedrohlich. Durch Vermeidung oder Ignorieren wird die Lage immer unübersichtlicher. Aufgestauter Ärger verhindert ein klärendes Gespräch. Dagegen setzen geklärte Konflikte produktive Energien frei und machen uns und unsere Beziehungen stärker. Das Seminar liefert Ihnen einen Überblick, wie es zu Verhärtungen und Eskalation kommt, welche menschlichen und organisatorischen Faktoren zusammenwirken. Sie lernen Situationen klarer einzuschätzen und deeskalierend einzuwirken. Zusammenarbeit und Konfliktmanagement Aufbauseminare Damit Sie einen produktiven Umgang, der zu Ihnen passt, finden, probieren wir an Ihren Praxisbeispielen vielfältige Kommunikations- und Lösungsstrategien aus. Die Seminarinhalte in Stichworten: Konfliktarten, persönliches Konfliktverhalten Konstruktive Kommunikation und kreative Lösungsstrategien Systemische Zusammenhänge: Betriebskultur und Lösungsformen Seminarnummer WA 01 140602 02 WA 01 141020 02 Termin 02.06.2014 - 06.06.2014 20.10.2014 - 24.10.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) Mediation – der konstruktive Weg zur Einigung Interessenvertretungen werden in ihrer Alltagsarbeit mit Konfliktfeldern konfrontiert, die häufig zu Gerichtsverfahren führen. Diese sind Zeit- und Kostenaufwändig und belasten das Betriebsklima nachhaltig. Durch Mediation werden Konflikte konstruktiv so bearbeitet, dass eine tragfähige Lösung für beide Parteien erreicht wird. Mediatoren/-innen urteilen nicht, sondern unterstützen die Kommunikation zwischen den Parteien um Handlungsspielräume sowie eine „win-win“- Situation zu ermöglichen. Gesetzliche Interessenvertretungen haben nicht nur das Recht, sich in Streitigkeiten einzumischen, sondern auch die Pflicht zur Gestaltung einer konstruktiven Zusammenarbeit. Die Seminarinhalte in Stichworten: Erkennen von Konflikten und Konfliktanalyse Grundlagen der Mediation, Mediationsphasen und Gesprächstechniken Betriebliche Konflikte und Bedingungen für eine erfolgreiche Mediation Unterschied zwischen Mediation, Gerichtsverhandlung, Schlichtungs- und Einigungsstellenverfahren Seminarnummer Wa 01 141020 04 Termin 20.10.2014 - 24.10.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) Hinweis Es handelt sich nicht um ein Ausbildungsseminar zum/r Mediator/in 56 Betriebs- und Personalräte zwischen Kooperation und Konfrontation Konfrontation ist nicht immer angenehm. Gemäß seiner Überwachungspflicht, z. B. zur Einhaltung und Aushandlung von Betriebs-/Dienstvereinbarungen, ist die Interessenvertretung oft in einer konfrontierenden Rolle. Aber nicht nur gegenüber dem Arbeitgeber, sondern auch innerhalb des Gremiums und im Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen gilt es, die Balance im Spannungsfeld der kooperativen Zusammenarbeit und der Abgrenzung beim Vertreten eigener Positionen zu finden. Dazu gehören Mut, ein klares Rollenbewusstsein und das Aushalten ambivalenter Situationen und Gefühle. Dieses Seminar wird dazu beitragen, dass Sie durch kommunikative Übungseinheiten in konfliktträchtigen Situationen gelassener Ihren Aufgaben nachgehen können. Aufbauseminare Die Seminarinhalte in Stichworten: Wertekonflikte und emotionale Zwickmühlen stimmige persönliche Strategien Rollenwechseltraining emotionalen Entlastungsmöglichkeiten Termin 08.12.2014 - 12.12.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6) Zusammenarbeit und Konfliktmanagement Seminarnummer WA 01 141208 02 Hinweis Es handelt sich nicht um ein Ausbildungsseminar zum/r Mediator/in Lösungsorientiert beraten statt retten – Die Gratwanderung zwischen Empathie und Abgrenzung Bei beruflichen und sozialen Problemen oder wenn sich private Schwierigkeiten auf die Arbeit auswirken, suchen Beschäftigte oftmals Rat und Unterstützung bei der Interessenvertretung. Hier kommen die Probleme und Nöte ungefiltert an, begleitet von starken Emotionen wie Angst, Wut, Trauer und Ohnmacht. Aktive, empathische Gesprächsführung stärkt die Eigenverantwortung der Ratsuchenden. Die „richtigen“ Fragen helfen den Beschäftigten, selbst wieder Klarheit zu gewinnen, Ziele zu formulieren und für sie passende Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.Allzu schnell gerät man mit dem eigenen Wunsch zu helfen unbewusst in die Situation, dem anderen sein „Päckchen“ abzunehmen und sich selbst damit abzuschleppen. Damit das nich auf Dauer zu Überlastung und Burnout führt, ist es für die Beratenden wichtig, (eigene) Grenzen deutlich zu machen. Schwerpunkte werden sein: Professionelle Beratung als Baustein von Gesundheitsförderung im Betriebs- oder Personalrat Stärkung der Selbstverantwortung der Beschäftigten als Widerspruch zur Mitbestimmung? Lösungsorientierte Kommunikation und Fragetechniken Seminarnummer WA 01 150302 02 Termin 02.03.2015 - 04.03.2015 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 10 (5) 57 Menschenkenntnis als Chance für effektive Interessenvertretungsarbeit Die Arbeit des Betriebs-/Personalrats ist in erster Linie eine Arbeit für und mit Menschen. Neben den rechtlichen Kenntnissen benötigen Sie im Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen und anderen soziale Kompetenzen, um Gesprächspartner/-innen einschätzen zu können und sich somit einen Überblick über komplexe Situationen und Probleme zu verschaffen. Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen theoretische und praktisch-selbstreflexive Einblicke in menschliche Verhaltensmuster und deren Hintergründe zu vermitteln, um in Zukunft sicher, angemessen und „energiesparend“ auf unterschiedliche Menschen reagieren zu können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Aufbauseminare Bedürfnisse und Ängste als Grundmotive menschlichen Verhaltens Zwischenmenschliches Gespür intensivieren in der Ansprache von KollegInnen Welcher Typ bin ich, und in welche Rolle schlüpfe ich bevorzugt? Angst und Neugier bei Veränderungsprozessen Rechtliche Grundlagen (§ 80 BetrVG, § 68 BPersVG) Zusammenarbeit und Konfliktmanagement Seminarnummer WA 01 141201 01 Termin 01.12.2014 - 05.12.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) Arbeit auch mal im Grünen ... ... durchaus eine Alternative 58 Direktionsrecht, Versetzung, Änderungskündigung In einer Zeit, in der das Management oftmals sehr kurzfristig Entscheidungen trifft, um auf die „Erfordernisse des Marktes“ zu reagieren, werden auch die Arbeitnehmer/-innen häufig sehr kurzfristig mit einer Änderung ihrer Arbeitsbedingungen konfrontiert. Um dieser Herausforderung gewachsen zu sein, bietet Ihnen dieses Seminar alles zu den Themen Versetzungen, Änderungskündigungen und Direktions- bzw. Weisungsrecht. Die Seminarinhalte in Stichworten: Sind die Weisungen des Arbeitgebers durch den Arbeitsvertrag gedeckt, oder liegt eine Überschreitung des Direktionsrechts vor? Wie konkret muss der Arbeitsvertrag im Hinblick auf Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung sein? Aufbauseminare Was sind Versetzungsklauseln? Was ist eine Änderungskündigung, und wie kann man sich dagegen wehren? Welche Möglichkeiten hat die gesetzliche Interessenvertretung, um gezielt Einfluss zu nehmen? Seminarnummer WA 01 141103 03 Termin 03.11.2014 - 07.11.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) Arbeits- und Sozialrecht Vorformulierte Arbeitsverträge – was geht das den Betriebsrat an? Das BGB ist vor einigen Jahren einer grundlegenden Modernisierung unterzogen worden. Vorformulierte Arbeitsverträge (AGB) sind seitdem einer strengeren rechtlichen Kontrolle unterworfen. Altverträge müssen den neuen Vorgaben angepasst werden. Mittlerweile hat sich das Bundesarbeitsgericht in zahlreichen Urteilen mit dem Neuregelungen auseinandergesetzt. Aufgabe des Betriebsrates ist es, die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben zu überwachen. Eine anspruchsvolle Aufgabe, die zu lösen das BAG den Betriebsräten zuweist. Dieser muss sich selbst sachkundig machen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Was verbirgt sich hinter der „Schuldrechtsreform“? Wie wenden die Arbeitsgerichte das neue Recht an? Welche Möglichkeiten der Änderung von „Altverträgen“ gibt es und was bedeutet die Zustimmung des Betriebsrates? Wo und wie kann der Betriebsrat Einfluss nehmen? Seminarnummer WA 01 141105 01 Termin 05.11.2014 - 07.11.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 10 (5) 59 Für eine Arbeitswelt ohne Diskriminierung! Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kennen und umsetzen Jeder Mensch hat das Recht auf einen diskriminierungsfreien Alltag. Im Arbeitsleben ist der Schutz vor Diskriminierungen wegen Abstammung, Herkunft, Alter, körperlicher Beeinträchtigung oder sexueller Identität eine wichtige Aufgabe von Betriebs-/Personalräten. Mit dem AGG gibt der Gesetzgeber ihnen dafür ein weiteres Instrument in die Hand. In diesem Seminar erfahren Sie alles über die Beteiligungsrechte, die sich für Ihre Arbeit ergeben. Ferner werden aktuelle gerichtliche Entscheidungen zum AGG besprochen und Strategien für die eigene Arbeit entwickelt. Arbeits- und Sozialrecht Aufbauseminare Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über das AGG Was ist Benachteiligung, was ist Diskriminierung? Personalfragebögen, Einstellungspraxis, Betriebs-/Dienstvereinbarungen auf dem Prüfstand Mustervereinbarung zur Beschwerdestelle Seminarnummer WA 01 140303 04 WA 01 140901 05 Termin 03.03.2014 - 07.03.2014 01.09.2014 - 05.09.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) Viel Arbeit ... aber weniger Rechte?– Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) Mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) hat der Gesetzgeber zwei wichtige Teilbereiche des Arbeitsrechts geregelt. Befristet und in Teilzeit Beschäftigte stehen häufig am Rand der Belegschaft und bedürfen einer besonderen Unterstützung durch die Interessenvertretungen. Dieses Seminar gibt Ihnen nicht nur einen detaillierten Überblick der aktuellen Rechtsprechung zum Thema Teilzeitbeschäftigung, sondern ermöglicht es Ihnen, Ihre Handlungsmöglichkeiten zu erkennen und auszuschöpfen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Gleiches Recht für alle: Verbot der Ungleichbehandlung wegen Teilzeitarbeit und Befristung Mehr oder weniger: Anspruch auf Verkürzung bzw. Verlängerung der Arbeitszeit Schicht im Schacht: Zulässigkeit von Befristungen Rechtliche Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Seminarnummer WA 01 141105 01 60 Termin 05.11.2014 - 07.11.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) Arbeitsunfähigkeit und Krankheit im Arbeits- und Sozialrecht Krankheiten können – vor allem wenn sie zu häufiger oder längerer Arbeitsunfähigkeit führen – erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Ursache ist neben einer vorurteilsbeladenen öffentlichen Diskussion („Urlaub auf gelbem Schein“) häufig auch Unwissenheit sowohl aufseiten der Arbeitgeber als auch aufseiten der gesetzlichen Interessenvertretung. Dieses Seminar gibt Ihnen nicht nur das Instrument der Krankenstandsanalyse an die Hand, sondern auch alles weitere Wissenswerte zum Thema Arbeit und Krankheit. Die Seminarinhalte in Stichworten: Aufbauseminare Analyse: Wo liegen die Ursachen betrieblicher Krankenstände? Die Pflichten der Arbeitnehmer/-innen bei Erkrankung Personelle Maßnahmen im Zusammenhang mit Erkrankung (u. a.: Versetzung/Kündigung) Wie lange gibt es Geld vom Arbeitgeber? Was leisten die Krankenkassen? Welche Möglichkeiten hat die betriebliche Interessenvertretung? Termin 24.11.2014 - 28.11.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) Arbeits- und Sozialrecht Seminarnummer WA 01 141124 03 Arbeits- und sozialrechtliche Stellung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Der demografische Wandel und die Verlängerung des Arbeitslebens durch die sog. „Rente mit 67“ werden dazu führen, dass der Anteil der älteren Arbeitnehmer/-innen an den Belegschaften zunehmen wird. Daraus ergeben sich neue rechtliche Fragestellungen für die Arbeit der Interessenvertretungen. In diesem Seminar wird die Perspektive der unmittelbar Betroffenen beleuchtet. Die rechtlichen und mitbestimmungsrelevanten Fragestellungen werden praxisgerecht bearbeitet und Handlungsperspektiven entwickelt. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Was ist eigentlich ein „älterer“ Arbeitnehmer/eine „ältere“ Arbeitnehmerin? Welche arbeitsrechtlichen Schutzmechanismen greifen? Wo und wie schützen Tarifverträge? Wie verhalten sich diese zum Verbot der Diskriminierung wegen Alters? Was ist bei freiwilligem vorzeitigem Ausscheiden zu beachten (insbes. Auswirkungen auf Rentenansprüche)? Welche Handlungsoptionen hat der Betriebsrat? Seminarnummer WA 01 141117 03 Termin 17.11.2014 - 21.11.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 10 (5) 61 TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse bei Bund, Gemeinden und weiteren TVöD-Anwendern. Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln erfordern umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben für Personal- und Betriebsräte. Das setzt die gründliche Kenntnis dieses Tarifvertrags voraus. TVöD/TVL Aufbauseminare Das Seminar bietet Ihnen neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TVöD in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet. Für Vertiefungen – z. B. zu den Themen Arbeitszeit und leistungsorientierte Bezahlung – verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote. Seminarnummer WA 01 140113 01 Termin 13.01.2014 - 17.01.2014 WA 01 140616 01 16.06.2014 - 20.06.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6) TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten bei den meisten Ländern (TdL) und weiteren TV-L-Anwendern. Teilweise wird dieser durch landesbezirkliche Regelungen ergänzt. Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln erfordern umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben für Personal- und Betriebsräte. Das setzt die gründliche Kenntnis eben dieses Tarifvertrags voraus. Das Seminar bietet neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TV-L in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet. Für Vertiefungen verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote. Seminarnummer WA 01 140303 01 WA 01 140811 01 62 Termin 03.03.2014 - 07.03.2014 11.08.2014 - 15.08.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), analog LPersVG, § 10 (5) TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ inklusive noch geltender Regelungen nach BAT/BMT-G/MTArb Bis heute konnte keine Einigung mit den Arbeitgebern des Bundes und dem Verband der Kommunalen Arbeitgeber über eine Entgeltordnung erzielt werden. Bis zum Abschluss gelten weiter die Vergütungsordnungen des BAT, die Lohngruppenverzeichnisse nach MTArb und BMT-G. Die so Eingruppierten werden entsprechend des TVÜ in die Entgeltgruppen bzw. -tabellen des TVöD eingeordnet. Als PR bzw. BR bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Termin 07.04.2014 - 11.04.2014 27.10.2014 - 31.10.2014 Freistellungsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG TVöD/TVL Seminarnummer WA 01 140407 02 WA 01 141027 02 Aufbauseminare Es werden Grundkenntnisse über Eingruppierung, Aufbau und Systematik der Vergütungs-/ Entgeltordnung bzw. der Lohngruppenverzeichnisse und den Grundsatz der Tarifautomatik vermittelt. Es wird mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen umgegangen. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen und die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte. Vorkenntnisse Besuch des BR-/PR-Grundseminars TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L/TVÜ-L Für den TV-L ist nach langjähriger Verhandlung die Entgeltordnung zum 1.1.2012 in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in die §§ 12, 13 TV-L aufgenommen. Als BR bzw. PR bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Vermittelt werden Grundkenntnisse über Eingruppierung, Aufbau und Systematik der Entgeltordnung und den Grundsatz der Tarifautomatik. Sie gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TV-L. Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des BR bzw. PR. Seminarnummer WA 01 140407 01 WA 01 141027 01 Termin 07.04.2014 - 11.04.2014 27.10.2014 - 31.10.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), analog LPersVG, § 10 (5) Vorkenntnisse Besuch des BR-/PR-Grundseminars 63 Einführung Beamtenrecht In diesem Seminar lernen Sie die Grundstrukturen des Beamtenrechts kennen. Dadurch können Sie als Betriebs-/Personalratsmitglied beamtenrechtliche Probleme besser erkennen und bearbeiten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundstrukturen des Beamtenrechts Rechtsgrundlagen des Beamtenrechts Das Beamtenverhältnis (Beamtenbegriff, Dienstherr und Organe, Arten, das Amt, Begründung sowie Veränderung und Beendigung – u. a. Laufbahnrecht, Aufbauseminare Personaleinsatz, Versetzung) Rechte und Pflichten von Beamtinnen und Beamten Unterschied zwischen Tarif- und Beamtenrecht Besonderheiten des landesspezifischen Beamtenrechts Beamtenrecht Seminarnummer WA 01 141027 11 Termin 27.10.2014 - 31.10.2014 Freistellungsgrundlage § 46 (6), LPersVG, § 10 (5) Unser Haus im Umbruch. Modernisierung der Zimmer bis Ende 2014. Fertigstellung der Sauna im Herbst 2013. 64 Wirtschaftskompetenz 1 Wirtschaftliches Grundwissen für Interessenvertretungen Spätestens bei der jährlichen Unterrichtung über die Lage des Unternehmens durch den Arbeitgeber werden Sie mit wirtschaftlichen Informationen konfrontiert. Diese zu verstehen und vor dem Hintergrund eigener betrieblicher Erfahrungen und externer Quellen interpretieren zu können, ist Voraussetzung für Ihre Arbeit im Rahmen der Beteiligungsrechte und pflichten. Dieses Seminar bietet den passenden Einstieg und bietet, neben einer qualifizierten Grundinformation, die Erörterung konkreter Fragen und eine Vertiefung anhand von Fallbeispielen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundlagen unternehmerischen Handelns Aufbauseminare Leistungserstellung und Wertschöpfung in Betrieb und Unternehmen Grundbegriffe: Umsatz/Ertrag, Kosten, Profit, Rendite, Deckungsbeitrag Unternehmensverfassung: Rahmenbedingung wirtschaftlichen Handelns Wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens erkennen und bewerten Externe und interne Informationsquellen nutzen Wirtschaftliche Informationen und Geheimhaltungspflichten Termin 20.10.2014 - 24.10.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Betriebs- und Personalwirtschaft Seminarnummer WA 01 141020 03 Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars Bilanzen lesen und verstehen In diesem Seminar werden Sie qualifiziert, Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens zuverlässig zu sammeln und erfolgreich auszuwerten, um langfristig eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit in der Praxis zu sichern. Insbesondere aus dem Jahresabschluss sind die Daten zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Situation eines Unternehmens zu erkennen. Bei der Durchführung solcher Analysen bietet Ihnen der Einsatz von Standardsoftware wie Excel bereits eine entscheidende Unterstützung. Wir erarbeiten uns in diesem Seminar weitere praxisorientierte Arbeitshilfen, die im Betrieb konkret angewandt werden können. Seminarnummer WA 01 141006 04 Termin 06.10.2014 - 10.10.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars 65 Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Personalplanung Der Betriebsrat hat im Bereich der Personalplanung umfangreiche Informationsund Beratungsrechte. Um diese Rechte ausüben zu können, benötigt er ein fundiertes Grundwissen. Das Seminar behandelt die Personalplanung als Teil der Unternehmensplanung und stellt grundlegende Instrumente und Verfahren der Personalplanung sowie Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Personalplanung vor. Die Seminarinhalte in Stichworten: Personalplanung als Folge der Unternehmensplanung Bereiche der Personalplanung Betriebs- und Personalwirtschaft Aufbauseminare Instrumente und Methoden der Personalplanung Personalbedarfsplanung als Zentrum der Personalplanung Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Personalplanung Betriebsverfassung und Personalplanung. Seminarnummer WA 01 141020 09 Termin 20.10.2014 - 24.10.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars Vorher ... ... brainstorming alleine ... ... oder gemeinsam ... 66 ... et voilà! Arbeiten im Betriebsratsbüro – Freigestellte Betriebsratsmitglieder und Betriebsrats-Mitarbeiter/-innen In Betrieben mittlerer Größe sind „Freigestellte“ oft allein im Betriebsratsbüro. Wie organisieren sie das Büro und die anfallenden Arbeiten? In größeren Betrieben gibt es Büropersonal für den Betriebsrat. Wie kann hier die Betriebsratsarbeit effektiv unterstützt werden? In diesem Seminar werden Ihnen verschiedene effektive Techniken und Methoden der Büround Arbeitsorganisation vorgestellt, die für einen reibungslosen Arbeitsablauf und entsprechende Zeitersparnis sorgen. Wir bearbeiten u. a. folgende Themen: Arbeits- und Büroorganisation im Betriebsratsbüro Aufbauseminare Vor- und Nachbereitung von Sitzungen und Veranstaltungen Protokolle und Schriftverkehr Erfolgreiche Präsentation der Betriebsratsarbeit (z. B. Visualisierungsmethoden bei Betriebsversammlungen) Kleine Rechtskunde zur Arbeit im Betriebsratsbüro Seminarnummer WA 01 140929 08 Termin 29.09.2014 - 02.10.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Geschäftsführung/Arbeitsorganisation/EDV-Einsatz Das Rad nicht neu erfinden! Wissenstransfer im Betriebsrat sichern Spätestens vor anstehenden Betriebsratswahlen stellt sich die Frage, wie Wissen und Erfahrungen mittel- und langfristig für eine erfolgreiche Interessenvertretung gesichert werden können. Denn häufig geht umfangreiches Wissen von Kolleginnen und Kollegen mit langer Gremienerfahrung verloren, beispielsweise durch Ausscheiden aus Altersgründen. Um neu zusammengesetzte Gremien schnell arbeitsfähig zu machen, bedarf es einer guten Planung. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Arbeitsorganisation Protokolle als Gedächtnisstütze Aufgabenteilung - Vorbereitung auf die Zukunft Prozessbeschreibungen Laufende Projekte sicher übergeben Seminarnummer WA 01 141020 03 Termin 20.10. 2014 - 24.10.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG 67 Rechtswirksames Schreiben Ein Großteil der von gesetzlichen Interessenvertretungen formulierten Texte sind leider rechtlich angreifbar oder unwirksam. Zahlreiche gegen Kündigungen erhobene Widersprüche bzw. Einwendungen halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Damit Interessenvertretungsarbeit nicht länger wirkungslos bleibt sondern erfolgreich bestehen kann, werden Ihnen in diesem Seminar die wichtigsten rechtswirksamen Formulierungen vermittelt und für die tägliche Praxis handhabbar gemacht. Sie erhalten in diesem Seminar die erforderliche Rechtssicherheit beim Formulieren von: Einladungen, Tagesordnungen, Beschlüssen Zustimmungsverweigerungen Geschäftsführung/Arbeitsorganisation/EDV-Einsatz Aufbauseminare Widersprüchen Einwendungen Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen Seminarnummer WA 01 140610 02 WA 01 140929 06 Termin 10.06.2014 - 13.06.2014 29.09.2014 - 02.10.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6) Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift Die Sitzungsniederschrift dokumentiert die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung und deren Beschlüsse. Sie ist Arbeitsgrundlage für die Aktivitäten des Gremiums. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dient sie als Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung. Im Seminar werden die rechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Sitzungsprotokoll behandelt. Die theoretischen Inhalte werden von praktischen Übungen begleitet; viele Tipps zur Aufnahme und Gestaltung eines Protokolls geben konkrete Hilfestellung. Die Seminarinhalte in Stichworten: Ziel und Zweck eines Protokolls Rechtsvorschriften und Mindestanforderungen Übungen zum Erkennen der wesentlichen Sitzungsinhalte Praktische Erstellung von Protokollen Seminarnummer WA 01 140526 02 68 Termin 26.05.2014 - 28.05.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG EDV 1: Grundlagenseminar für (Wieder-)Einsteiger/-innen Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebs/Personalratsmitglieder, die sich nicht ständig mit den Programmen Word, Excel, PowerPoint und Outlook auseinandersetzen. Speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten, wird Ihnen das Grundlagenwissen vermittelt, das Ihnen einen effizienten und zeitsparenden Umgang mit den genannten Programmen ermöglicht. Ohne Vorkenntnisse können Sie in Kürze ein Niveau erreichen, auf dem Sie Formatvorlagen in Word, Formeln in Excel, Folien in PowerPoint, eine übersichtliche Ordnerstruktur in Outlook erstellen können. So erleichtern Sie sich den Büroalltag. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Allgemeine Grundlagen (Hardware, Betriebssysteme, Intranet/Internet) Aufbauseminare Word (Formatierungen, Serienbrief, Formatvorlagen, Grafiken) Excel (Formate, Grafiken, Datenimport und -export, Formeln, Pivot-Tabellen) PowerPoint (Folien und Master, Textfelder, zielgruppenorientierte Präsentationen) Einführung in Outlook (Posteingang, Kalender, Aufgaben, Regelassistent, Abwesenheitsassistent, Kontakte) Termin 10.03.2014 - 14.03.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 10 (5) Geschäftsführung/Arbeitsorganisation/EDV-Einsatz Seminarnummer WA 01 140310 01 Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars EDV 2: Aufbau- und Vertiefungsseminar In diesem Seminar können Ihre vorhandenen Grundkenntnisse aus dem EDV-Grundlagenseminar vertieft werden. In den Programmen des MS Office-Pakets gibt es viele weitere Funktionen, die Ihnen den Büroalltag der Interessenvertretung erleichtern. An praxisnahen Beispielen können Sie die Strukturen der Datenerfassung und Datenspeicherung sowie die sinnvolle Sortierung von Daten erlernen. Die Themen Datensicherung, Datenschutz und das Sammeln von Daten aus externen Quellen runden das Seminar ab. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Word: Vertiefung: Formatvorlagen für Einladungen und Protokolle Excel: Berechnungen mit dem Formelassistenten, Datums- und Textfunktion, Datenauswertung mit Filterfunktion, Datensätze, Listen und Auswertungen PowerPoint: Erstellen von Präsentationen für Versammlungen Speichern von Daten im Netzwerk/Netzwerk- und Ordnerstrukturen Effektive Verfahrenstechniken für Internet-Recherchen Seminarnummer WA 01 140901 02 Termin 01.09.2014 - 05.09.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 10 (5) Vorkenntnisse Besuch des Seminars EDV 1 69 EDV 3: web 2.0 & social Media verstehen und als Handwerkszeug nutzen Aufbauseminare Web 2.0 und social Media haben die Kommunikation innerhalb unserer Gesellschaft radikal verändert. Viele sehen die neuen Medientypen als Gefahr – Stichwort Privatsphäre und Datenschutz. Die Anwendungen im Web 2.0 eröffnen aber auch ganz neue Möglichkeiten, die die gesetzlichen Interessenvertretungen nutzen sollten. Neben der Recherche bietet das Internet eine Fülle von Instrumenten für eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit. Zugleich gibt es zahlreiche Fallstricke, deren man sich bewusst sein sollte. Das belegen die neuen Gerichtsurteile, nicht nur in Bezug auf arbeitsrechtliche Aspekte, sondern auch zu Themen wie Datenschutz, Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht. In unserem Seminar vermitteln wir das nötige Wissen, um Betriebsratsarbeit auf das nächste Level zu heben. Ziel ist es, Handlungssicherheit im Umgang mit Web 2.0 und social Media und deren rechtlichen Dimensionen zu erlangen. Themenschwerpunkte: Soziale Netzwerke – kennenlernen und nutzen Rechtliche Aspekte bei der Nutzung von web 2.0 und social Media Öffentlichkeitsarbeit mit dem Internet – wartungsfreundlich und nachhaltig Geschäftsführung/Arbeitsorganisation/EDV-Einsatz Internetrecherche und Suchstrategien – Webseiten, Blogs, Foren und Datenbanken Seminarnummer WA 01 141117 01 Termin 17.11.2014 - 21.11.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 10 (5) Vorkenntnisse Besuch des Seminars EDV 1 Wir verfügen über einen PC-Raum ... ... und WLAN im ganzen Haus. 70 Jetzt holt mal das Beste für uns raus! Strategische und beteiligungsorientierte Betriebsratsarbeit Egal, um welches Thema es geht: Beschäftigte erwarten von ihrem Betriebsrat, dass er ihre Interessen optimal vertritt. Häufig hören wir von unseren Kolleginnen und Kollegen ein aufmunterndes „Jetzt tut mal was für uns!“ und sehen uns mit einer hohen Erwartungshaltung konfrontiert. Gesetze, Verhandeln und Taktieren allein bringen uns schnell an die Grenzen der Durchsetzungsfähigkeit. Ohne den wirklichen Rückhalt der Beschäftigten bewegen wir wenig. Aufbauseminare In diesem Seminar erarbeiten wir praxistaugliche Handlungsmöglichkeiten für eine erfolgreiche Beteiligung der Beschäftigten an der Betriebsratsarbeit. Außerdem werden Wege zu einer strategischen Betriebsratsarbeit mit analytischen, planerischen und kom-munikativen Ansätzen und Methoden vorgestellt. Die Kompetenzen der Betriebsrätegremien sollen dadurch optimiert und auf gemeinsame Ziele ausgerichtet werden – Ziele, die in aktiver Kommunikation mit der Belegschaft besser realisiert werden können. Seminarnummer WA 01 130922 05 Termin 22.09.2014 - 26.09.2014 Freistellungsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Mehr Präsenz im Betrieb schaffen! Strategische Öffentlichkeitsarbeit für die gesetzliche Interessenvertretung Wirksame Interessenvertretung lebt von der Qualität der Informationen, die ihr zufließen, der Aufmerksamkeit bei den Beschäftigten und der spürbaren öffentlichen Unterstützung in Verhandlungen gegenüber dem Arbeitgeber. Wir machen Mut zu systematischer Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb und bieten eine Reihe hilfreicher Instrumente an. Anhand von Übungen lernen Sie, das Erlernte passgenau in Ihrer alltäglichen Praxis einzusetzen. Seminarinhalte in Stichworten: Die Rechte der Interessenvertretung in der Informationsgewinnung und Öffentlichkeitsarbeitausschöpfen Medien: Formen und Gestaltung betrieblicher Information Informationsstrategie des Arbeitgebers: Stil, Zielsetzung und Wirkung analysieren und angemessene Antworten entwickeln Eine eigene „Unternehmenskommunikation“ aufbauen und gestalten Seminarnummer WA 01 140303 05 WA 01 141006 05 Termin 03.03.2014 - 07.03.2014 06.10.2014 - 10.10.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG 71 Betriebs-/Personalversammlungen – da gehe ich gerne hin! Betriebs-/Personalversammlungen erscheinen als mühselige Pflicht? Die wenigen Teilnehmenden wirken gelangweilt, sind inaktiv? Der Arbeitgeber hat auf Ihrer Versammlung brilliert und Beifall erhalten? Im Seminar geht es um kreative Anregungen für lebendige, gut besuchte Versammlungen. Wir stellen aktivierende Methoden zur Verbesserung der Kommunikation zwischen BR/PR und Beschäftigten vor. Sie können in diesem Seminar Erfahrungen austauschen, erfahren, wie man typischen „Fallen“ vorbeugt, und profitieren von dem Angebot eines großen Ideenpools. Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Aufbauseminare Die Seminarinhalte in Stichworten: So lief’s bisher: Informationen, Forderungen und Leistungen des BR/PR So geht’s auch: Aktivierung der Zuhörerschaft So kommt’s an: Aufmerksamkeit gewinnen, aktive Beteiligung erwirken, Lösungsvorschläge entwickeln So passt’s: Attraktive Rahmenbedingungen schaffen, Themen und Beteiligte gezielt auswählen So gefällt’s: Cleverer Ablauf und kreative Dramaturgie So ist’s richtig: Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen Seminarnummer WA 01 141208 05 Termin 08.12.2014 - 10.12.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), 46 (6), LPersVG Trommel, Tafel oder iPad? Medienkompetenz für die gesetzliche Interessenvertretung Medienkompetenz gilt als die Fähigkeit, Medien und die dadurch vermittelten Inhalte den eigenen Zielen und Bedürfnissen entsprechend effektiv nutzen zu können. Für Sie als Mitglied des Betriebs- oder Personalrats sind derlei Kenntnisse unabdingbar, um auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber zu kommunizieren und im Austausch mit Kolleginnen und Kollegen eine wirksame Vertretung aufzubauen. Folgende Fragen werden im Seminar gemeinsam so bearbeitet, dass sich für Sie optimale Handlungsmöglichkeiten im Betrieb ergeben: Medien verstehen – Wie beeinflussen Medien meinen Betriebsalltag? Der Umgang mit Medien – Wie kann ich Medien für meine Ziele nutzen? Wie erkenne und analysiere ich die Informationspolitik des Arbeitgebers? Welche Wirkung kann ich mit welchen Medien erzielen? Wie baue ich eine wirksame Kommunikation im Betrieb auf? Seminarnummer WA 01 140908 05 72 Termin 08.09.2014 - 12.09.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Projektmanagement in der Interessenvertretung – Professionell in Projekten handeln Gute und erfolgreiche Interessenvertretungsarbeit im Betriebs-/Personalrat ist Managementtätigkeit. Mit dem professionellen Einsatz von Projektmanagement-Techniken kann auch die Interessenvertretung unter Berücksichtigung definierter Ziele, Zeit- und Kostenrahmen die Prozesse komplexer Aufgaben systematisch steuern und einen zielgerichteten Umgang mit den Anforderungen finden. Kenntnisse der Projektmanagementmethoden gehören heute zu den Kernkompetenzen einer professionellen Arbeit der Interessenvertretung. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Aufbauseminare Was ist ein Projekt? Besonderheiten von Projektarbeit und Projektmanagement Projektstart: von der Idee zum Projekt Der Projektauftrag und das Ziel Die Projektplanung und -steuerung Seminarnummer WA 01 130915 03 Termin 15.09.2014- 19.09.2014 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Wir regeln das! Petra und Edith, Arno und Benjamin. 73 Interessenvertretung als Berufung Zertifizierte Weiterbildung für freigestellte Mitglieder, Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten Es gehört zu den Aufgaben der Arbeitnehmervertretung, um Rechte und Pflichten zu verhandeln, zu ringen oder zu kämpfen. Gerade bei sich wandelnden Anforderungen durch Umstrukturierungen, hoch technisierte Verarbeitungsprozesse, Arbeitsverdichtung, Arbeitsverlagerung oder Fusionen ist Ihr Engagement gefragt. Stellenabbau und globale Marktstrukturen erfordern verstärkt Krisen- und Managementkompetenz. Interessenvertretung als Beruf(ung) Aufbauseminare Sie stehen als Mitglied der Interessenvertretung vor den Aufgaben: als kompetente/-r Ansprechpartner/-in für die Beschäftigten zur Verfügung zu stehen auf Augenhöhe mit dem Management zu verhandeln das eigene Gremium zu leiten und die Zusammenarbeit zu fördern und dabei selbst gesund und leistungsfähig zu bleiben. Das Qualifizierungsangebot unterscheidet fünf wichtige Schlüsselkompetenzen: Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion Gremien leiten und Teamarbeit fördern die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten professionell verhandeln. Zu jedem Kompetenzbereich bieten wir ein Modul an. Der Nutzen Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung für die Funktion als Vorsitzende/-r, Stellvertreter/-in bzw. Freigestellte/-r optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen aussagekräftiger Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen. Zusätzlich können Sie die Qualifizierungsreihe mit einem Universitätszertifikat abschließen. 74 Die Termine Termin Ort Kämpfer, Anwältin, Co-Manager Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion 05.11.2014 - 0.11.2014 Berlin (Wannsee) Vom Gremium zum Team Gremien leiten und Teamarbeit fördern 04.02.2015 - 06.02.2015 Berlin (Wannsee) Mit System und Übersicht Die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren 06.05.2015 - 08.05.2015 Walsrode Wenn der Wind des Wandels weht ... 09.11.2015 - 11.11.2015 Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten Walsrode Kampfhahn, Taktikerin, Pokerface ...? 02.12.2015 - 04.12.2015 Professionell verhandeln Berlin (Wannsee) Aufbauseminare Thema Freistellung und Kostenübernahme Die Seminarreihe wird gemäß § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. gemäß § 46 Abs. 6 PersVG angeboten. Die Erforderlichkeit der Freistellung und Kostenübernahme ist im Einzelfall zu begründen und mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Es wird eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers benötigt. Anmeldungen und Spezialprospekt anfordern bei: ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH Bundesweite Seminare und Tagungen, Köpenicker Str. 31, 10179 Berlin Margit Hauck Fon 030 263 99 89-21, Fax 030 263 99 89-25, [email protected] 75 Interessenvertretung als Beruf(ung) Die Qualifizierungsreihe ist nur als Paket buchbar. Ja, sind wir denn hier bei „Wünsch dir was!?“ Das bist du in der Tat! Stell dir das passende Seminar für dein Gremium zusammen für eine maßgeschneiderte und effektive Fortbildung! Das gilt sowohl für die Angebote aus unserem Programm als auch für euer spezielles Thema, das euch zur Zeit im Gremium beschäftigt. Wünsch Dir was Wir unterstützen euch auch kurzfristig in der Themendefinition mit passendem/r Referenten/in zum passenden Zeitpunkt für euch Bestellen könnt ihr z. B. folgende Themen, die sich besonders für das komplette Gremium eignen: Coaching für BR/PR Walsroder Spezialitäten Keine Rückendeckung mehr- im Kreuzfeuer zwischen Belegschaft und Geschäftsleitung. Nörgelei von KollegInnen statt Unterstützung und Anerkennung für den nicht immer einfachen Job als Interessenvertretung. Woran liegt das und wie könnt ihr das Blatt für euch wenden? Von der Gruppe zum starken Team Arbeitsorganisation (Planung und Aufgabenverteilung) BR/ PR und JAV Arbeit im KBR/GBR 76 gemeinsames Wirken im Betrieb Wir beraten euch gerne zu den Themenschwerpunkten… Betriebliche Mitbestimmung, Unternehmensmitbestimmung Ralf Bohlen, Bildungssekretär Tel.: 05161/979 563 e-mail: [email protected] Wünsch Dir was Soziale Kompetenz, Kommunikation, Moderation Katrin Stelzer, Bildungssekretärin Tel.: 05161/979 567 e-mail: [email protected] Walsroder Spezialitäten Arbeits- und Gesundheitsschutz, Organizing, Kampagnen Gina Maier, Bildungssekretärin Tel.: 05161/979 565 e-mail: [email protected] Arbeits- und Sozialrecht Peter Strothotto, Bildungsstättenleiter Tel.: 05161/979 564 e-mail: [email protected] Personalvertretungsrecht, TVöD, EDV Burkhard Schomerus, Bildungssekretär Tel.: 05161/979 571 e-mail: [email protected] 77 Koordinierte Interessenvertretung praxisnah erleben! Woche der Interessenvertretung vom 22. bis 26. September 2014 Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein besonderes Element unserer Bildungsarbeit ist neben der Seminararbeit auch der Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden untereinander. Hieraus nehmen alle immer etwas mit. Es gelingt uns vielfach, eine Brücke zwischen den einzelnen Seminaren zu schlagen. So können zusätzlich zum eigenen Seminar auch noch zu anderen Themen Informationen aufgenommen werden. In unserem Programm für 2014 nehmen wir eine Anregung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern unserer Betriebsratsseminare auf. Sie haben vorgeschlagen, doch einmal in einer Woche alle Themen zeitgleich anzubieten und hierbei die Seminare zu bestimmten Inhalten zusammen zu führen. In unsere „Woche der Interessenvertretung“ haben wir daher folgende Seminare im Angebot: Aller Anfang ist gar nicht so schwer! (BR I) Mensch geht vor! (BR II) Agieren statt reagieren (BR III) Walsroder Spezialitäten Beständig ist allein der Wandel (BR IV) Die Pflichtquote allein reicht nicht! (SBV I) Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit (WiA I) Organisieren-Informieren-(Ver-)Handeln! (JAV III) Begründung des Arbeitsverhältnisses (AR I) Gesunde Arbeit – Gesunder Betrieb! (AuG) Stimmt das Klima noch? (Mobbing) Jetzt holt mal das Beste raus! (Strategische Betriebsratsarbeit) Alle Seminare werden „normal“ durchgeführt. Es gibt zwei gemeinsame Seminareinheiten, in denen die Themen zusammen bearbeitet werden, z. B. eine gemeinsame Betriebsratssitzung. Und im „Rahmenprogramm“ gibt es weitere Angebote, die zum gruppenübergreifenden Austausch anregen sollen. Lasst euch überraschen! Das ver.di-Bildungsteam ist sicher, dass dies eine ganz besondere Seminarwoche für alle wird. Wir freuen uns auf euch! 78 Die Walsroder Gesundheitswoche „Gesunde Arbeit durch gute Führung“ Die Walsroder Themenwochen haben das Ziel, die einzelnen Seminare mit einem interaktiven Rahmenprogramm über die Woche hinweg zu verbinden. Anregende, kulturelle, bewegte und informative Angebote zum Schwerpunktthema bringen die Teilnehmenden und Teamenden jenseits ihres Seminars in Kontakt. Uns liegt das (über)lebenswichtige Thema „Gesundheit“ am Herzen und wir bringen euch nicht nur mit spannenden Inhalten in Kontakt, sondern machen es auch durch Sport- und Bewegungsangebote erlebbar. Gesundheitswoche Vom 23.- 27. Juni 2014 wird die Gesundheitswoche zum 3. Mal stattfinden unter den Fragestellungen Wie beeinflusst Führung im Betrieb die Gesundheit der Beschäftigten? Welche Führungskompetenzen im Bereich Arbeitsorganisation, soziale Kompetenz, Selbstfürsorge wirken sich positiv auf gesunde Arbeit aus? Welche Strategien gibt es für Interessenvertretungen und Beschäftigten, ihre Führung ins „Gesundheitsboot“ zu holen? Die Seminare in dieser Woche beschäftigen sich ebenfalls gezielt mit Schwerpunkten aus dem breiten Feld „Gesundheit“: Kein Stress mit dem Stress WA 01 140623 02 Time-out statt Burnout WA 01 140623 03 Vielfalt im Betrieb Managing Diversity WA 01 140623 04 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz WA 03 140623 05 Nur ein Laster oder schon süchtig? Sucht im gesellschaftlichen Kontext WA 01 140623 06 BR III Agieren statt reagieren Walsroder Spezialitäten WA 01 140623 01 Wir freuen uns auf eine bewegende gemeinsame Woche mit neuen Impulsen aus eurem Alltag und für euren Alltag! In diesem Sinne: anmelden, Sportsachen einpacken, mitgestalten! Gesundheitswoche 2013: Fahrradtour vorm Frühstück 79 Geschlechtergerechte Grundsicherung der Zukunft 16.05.2014 – 18.05.2014 Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode Seminarnummer WA 11 140516 10 Es geht um die Frage: in welcher Gesellschaft wollen wir leben, was sind wir bereit für eine Grundabsicherung zu geben und umgekehrt, was erwarten wir von einer vernünftigen, geschlechtergerechten und humanen Absicherung. Genderseminare ver.di tritt dafür ein, die Existenzsicherung mit und ohne Erwerbsarbeit gleichermaßen in einem umfassenden Sinne zu verbessern. Zudem muss die Grundsicherung zu einer umfassenden sozialen Mindestsicherung ausgestaltet werden, die den unterschiedlichen Lebenslagen von Alleinstehenden sowie von Eltern und Kindern differenziert gerecht wird. Welche Modelle und Visionen gibt es? Dazu wollen wir in eine politische Diskussion einsteigen. Konzepte können exemplarisch entwickelt werden. Warum das Diskriminierungsmerkmal ethnischkultureller Hintergrund ins AGG gehört 07.11.2014 – 09.11.2014 Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode Seminarnummer WA 11 141197 10 Walsroder Spezialitäten James ist okay, aber Ali nicht? Svetlana fällt nicht auf, aber Bian schon? Warum werden verschiedene ethnisch-kulturelle Hintergründe von Frauen und Männern unterschiedlich bewertet? Unterscheidet sich die betriebliche von der gesellschaftspolitischen Situation? Wie sensibel ist man, wenn man der Mehrheitsgruppe angehört? Seit einiger Zeit greift ver.di das Thema Diversity auf. Eine der Diversitäts-Dimensionen, die im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) und von der Europäischen Kommission festgelegt wurde, ist der ethnisch-kultureller Hintergrund. Mit diesem wollen wir uns auseinandersetzen. Koray Yilmaz-Günay von der Rosa Luxemburg Stiftung steht als Referent zur Verfügung Beginn der Seminare jeweils am Freitag um 18:00 Uhr, mit dem Abendessen. Ende ist jeweils am Sonntag mit dem Mittagessen (gegen 13:00 Uhr). 80 Gender Mainstreaming im Arbeits- und Gesundheitsschutz 28.02.2014 – 02.03.2014 Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode Seminarnummer WA 11 140228 10 In der Reihe Gender Mainstreaming in der Sozialpolitik wenden wir uns dem Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz zu. Dabei wird es weniger um Details einzelner Instrumente gehen, sondern um die Akteur_Innen und ihre Funktionen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Genderseminare Wir schauen beispielhaft, welche Auswirkungen auf Männer und Frauen es in diesem Themenfeld gibt. Welche Stellschrauben müssen bewegt werden, um notwendige Veränderungen herbeizuführen und wie sollten diese Veränderungen aussehen. Walsroder Spezialitäten Die Seminare sind für Kolleginnen und Kollegen geeignet, die schon wissen was Gender Mainstreaming ist und ihre Kenntnisse darüber in die praktische Arbeit integrieren wollen. Ausdrücklich laden wir Männer und Frauen ein. Denn es geht um die Bedeutung der Geschlechterfrage in unserem gewerkschaftlichen Handeln. Es geht darum, den Lebenslagen und Vor-stellungen von Frauen und Männern einen guten Platz in unserer Arbeit zu sichern. Deshalb schlagen wir Interessierten vor, jeweils einen Partner, eine Partnerin (vom jeweils anderen Geschlecht) zum Mitmachen zu gewinnen und gemeinsam zu unserem Training zu kommen. Die Teilnahme ist für ver.di-Mitglieder kostenlos. Reisekosten für ver.di-Mitglieder werden vom Bereich Genderpolitik ausschließlich im Rahmen Bundesbahn 2. Klasse, PKW-Kosten nur bei Sammelanreise und vorheriger Beantragung getragen. Kosten darüber hinaus sind selbst zu tragen. Für Nichtmitglieder betragen die Kosten 250 Euro inklusive Übernachtung und Vollpension. Kinderbetreuung wird auf Anfrage angeboten. Anmeldungen unter 030 / 6956 1173 oder [email protected] 81 Seminare für Prüferinnen und Prüfer Qualität sicherstellen in Berufsausbildung und Prüfung – „Wir zeigen Dir, wie’s geht“ Unsere Projekte bieten Qualifizierung und Betreuung bereits aktiver Prüferinnen und Prüfer sowie für Interessierte am Prüfungswesen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Themen der Seminare sind: Rolle, Rechte und Pflichten von Prüfungsausschussmitgliedern Rechtliche Rahmenbedingungen im beruflichen Prüfungswesen Musterprüfungsordnung, Ausbildungsordnungen Prüfungsanforderungen, Prüfungsinstrumente und deren Umsetzung Erstellung von Prüfungsaufgaben Prüfungsdurchführung, Prüfungsangst, Prüfungsstress Erfahrungsaustausch der Prüfenden Walsroder Spezialitäten Unsere Seminare gestalten wir neben thematischen Einführungen durch unsere Referentinnen und Referenten praxisnah mit Gruppenarbeit, Prüfungssimulation, Rollenspiel und Videoaufzeichnung, Präsentation und Reflexion der Arbeitsergebnisse im Plenum. Die Wochenseminare führen wir im ver.di Bildungs-und Tagungszentrum Walsrode durch. 82 Termine für die Grundlagenqualifizierung 10.02. - 14.02.2014 03.03. - 07.03.2014 Seminare für Prüferinnen und Prüfer 19.05. - 23.05.2014 21.07. - 25.07.2014 28.08. - 30.08.2014 Handwerk 27.10. - 31.10.2014 Termine für die Aufbauseminare 07.04. - 11.04.2014 08.12. - 12.12.2014 Tagung 07. - 08.11.2014 Für ver.di-Arbeitnehmervertreter/innen in zentralen Prüfungsaufgabenerstellungsausschüssen im gewerblich-technischen Bereich (PAL) und kaufmännisch-verwaltenden Bereich (AKA, ZPA) Walsroder Spezialitäten Weitere Angebote und Termine zu themen- und berufsspezifischen Seminaren sowie fachspezifische Informationen und Materialien auf der Homepage www.pruef-mit.de Zusätzliche Informationen und Beratung ver.di-Bundesverwaltung Ressort 11, Bereich Qualifizierung Projekte im Prüfungswesen Mail: [email protected] Tel.: 030/6956-2845/2863 83 Familienarrangement 2014 für Euro 74,00 pro Erwachsener und Tag inkl. Halbpension und 2 Kinder bis einschließlich 12 Jahren kostenfrei in einem Zimmer. Für Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren berechnen wir 50 % des Arrangementpreises Folgende Leistungen sind enthalten: 1 Übernachtung in bis zu 2 Doppelzimmern mit Dusche, WC, Sat-TV, Radiowecker, Telefon und WLAN 1x Reichhaltiges Frühstücksbuffet Kostenloser Parkplatz auf dem hauseigenem Gelände Freie Benutzung der Freizeiteinrichtungen Sauna, Fitnessraum, Tischtennis und Billard, Volleyballfeld, Federball, Niedrigseilklettergarten, Außenschach, Fahrradverleih, Internetcafé, Planschbecken für Ihre Kids (in den Sommermonaten je nach Wetterlage), Kindergarten, Sandkiste, Schaukel und Klettergerüst, Torwandschießen 1 kleines Überraschungsgeschenk für ihre Kinder bei Anreise an der Rezeption 1 Begrüßungsdrink am Anreisetag für die ganze Familie an der Hallenbar 1 Walsroder Abendbuffet mit kalten und warmen Speisen. Im Sommer bieten wir ein tolles Barbecue an. Walsroder Spezialitäten Alle Preise verstehen sich inklusive 19 % Mehrwertsteuer. Attraktive Ausflugsziele für die ganze Familie in und um Walsrode Vogelpark Walsrode (500 m) www.vogelpark-walsrode.de Kletterwald am Vogelpark Walsrode www.forsest4fun.de Heide-Park Soltau (30 km) www.heidepark.de Serengeti Park Hodenhagen (12 km) www.serengeti-park.de Magic Park Verden (30 km) www.magicpark-verden.de Kartcenter Ralf Schumacher Bispingen (45 km) www.rs-kartcenter.de Soltau Therme in Soltau (30 km) www.soltau-therme.de Wild Park in Hanstedt (70 km) www.wild-park.de Universum Bremen (60 km) www.universum-bremen.de Klimahaus Bremerhaven (70 km) www.klimahaus-bremerhaven.de Für einen Ganztagesausflug bietet sich natürlich die Nordseeküste mit den ostfriesischen Inseln an, Cuxhaven mit Überfahrt nach Helgoland, die VW-Autostadt Wolfsburg, Celle, Lüneburg, Hamburg, Bremen und Bremerhaven, Hannover, Freilichtmuseum Cloppenburg, die Brauereistadt Jever, Steinhuder Meer usw., usw.! 84 Erlebniswochenenden Auch im Jahr 2014 halten wir wieder ein attraktives Angebot an „Erlebniswochenenden“ bereit. Ein Blick auf unsere Internetseite www.verdi-walsrode.de gibt einen ersten Überblick über unser „Standardangebot“ zu vorgegebenen Terminen. Es gibt aber eine Neuerung: Wir schneidern auch gern ein Erlebniswochenende nach Maß. Wer schon immer einmal mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Gremium, seinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern aus dem Sportverein oder einfach nur ein paar guten Freuden ein Wochenende mal etwas ganz spezielles unternehmen will, melde sich einfach bei unserem Wirtschaftsleiter Hanns-Carsten Höfner. Ideen gibt es genügend, vom Kochkurs über ein Käse/Wein-Wochenende bis zu einem Wochenende mit organisierten Touren in die nähere Umgebung – eine kleine Auswahl: Kochkurse Aceto di Balsamico, Olivenöl und mediterrane Kräuter regionale Küche (z. B. Provence, Italien, Spanien) Adventbäckerei Mezze und andere orientalische Leckereien kulinarische Spezialitäten Käse/Wein-Seminar Cocktailseminar Whiskey-Seminar Wochenende mit Ausflügen Adventwochenende mit Besuch eines Weihnachtsmarktes Besuch der nahe gelegenen Freizeitparks (Vogelpark, Serengetipark, Heidepark) Klimahaus Bremerhaven, Universum Bremen Walsroder Spezialitäten In Bewegung Lauftrainingswochenende mal in anderer Umgebung geführte Radtouren in die nähere Umgebung, auch kombinierbar mit einer Paddeltour auf der Böhme („Mit Paddel und Pedale“) Motorradwochenenden mit geführter Ausfahrt Tango Argentino Bei eigenen Ideen stehen wir gerne mit ergänzenden Vorschlägen zur Seite – damit die Sache „rund“ wird! Unser weitläufiges Gelände mit Niedrigseilklettergarten, Bouleplatz und Volleyballfeld bietet vielfältige Möglichkeiten, das Programm mit individuellen Aktivitäten anzureichern. Eine Sauna steht ebenfalls zur Verfügung. Tagungsmanagement, Erlebniswochenenden Hanns-Carsten Höfner, Wirtschaftsleiter Tel.: 05161/979 533 e-mail: [email protected] 85 Wegweiser Liebe Kollegin, lieber Kollege, im Folgenden soll kurz und knapp beschrieben werden, wie man sich bei uns zu einem Seminar anmelden kann und zu welchen Bedingungen dieses geschieht. Am Ende dieser Broschüre befindet sich ein Anmeldeformular, das vollständig ausgefüllt direkt zu uns per Fax oder per Post nach Walsrode geschickt werden kann. Telefonische Anmeldungen oder Reservierungen können wir leider nicht vornehmen. Bei mit ver.di- oder mit GPB gGmbH finanzierten Seminaren zahlen wir ver.di-Mitgliedern für die Reisekosten einen Zuschuss von # 0,20 pro Entfernungskilometer (also: einfache Strecke). Bei arbeitgeberfinanzierten Seminaren trägt der Arbeitgeber die Reisekosten. Diese Seminare führen wir in Kooperation mit ver.di Bildung und Beratung (ver.di b+b) durch. Hierfür sind die Teilnahmebedingungen auf der Seite 91 zu beachten. Wir bieten eine Kinderbetreuung für Kinder im Alter von 4 – 12 Jahren an. Bei Bedarf nehmen Sie bitte mit unserer Rezeption unter der Rufnummer 05161 / 979-0 Kontakt auf. Organistatorische Hinweise Wegweiser ... Die notwendigen Kosten der Unterbringung und Betreuung der Kinder von Betriebsrats- und Personalratsmitgliedern, die auf Grund eines Entsendungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen teilnehmen, sind vom Arbeitge- Freistellungshinweise: 37(6) = § 37 Absatz 6 Betriebsverfassungsgesetz 37(7) = § 37 Absatz 7 Betriebsverfassungsgesetz 46(6) = § 46 Absatz 6 Bundespersonalvertretungsgesetz 46(7) = § 46 Absatz 7 Bundespersonalvertretungsgesetz LPersVG = vglb. §§ der Landespersonalvertretungsgesetze 96(4/8) = § 96 Absätze 4 und 8 des Sozialgesetzbuches IX 10(5) = § 10 Absatz 5 Bundesgleichstellungsgesetz oder vglb. Regelungen SU = § 7 Satz 1 Nr. 3 Sonderurlaubsverordnung für Bundesbeamte und Richter TV = tarifvertragliche Freistellungsregelungen BU = Bildungsurlaubsgesetze der Länder 86 ber bzw. Dienststelle zu tragen. Die Kinderbetreuung muss ausdrücklicher Bestandteil der Beschlussfassung sein und mit der Anmeldung übermittelt werden. Rücktritt von der Seminarteilnahme Der Rücktritt von einem Seminar ist nur durch schriftliche Erklärung möglich. Wir bitten dabei um schnellstmögliche Benachrichtigung an die durchführende Bildungsstätte, damit der Seminarplatz ggf. anderweitig vergeben werden kann. Für den Rücktritt vom Seminar gilt hinsichtlich der Hotelleistungen (zur Seminargebühr s. S. 91 „Teilnahmebedingungen ver.di bildung+beratung“) folgende Stornierungsregelung: Seminarabsage bis 29 Kalendertage vor Seminarbeginn 10,00 # 28 - 8 Kalendertage vor Seminarbeginn 35,00 # ab 7 Kalendertage vor Seminarbeginn 75,00 # und bei Nichtteilnahme ohne Absage 100,00 #. Damit nun auch unser Programm lesbar wird, erklären wir noch kurz die Bedeutung der folgenden Abkürzungen. Angaben zur Zielgruppe: BR = Mitglieder von Betriebsräten PR = Mitglieder von Personalräten MAV = Mitglieder der kirchlichen Mitarbeitervertretungen WA = Wirtschaftsausschussmitglieder AR = Aufsichtsratsmitglieder SBV = Schwerbehindertenvertrauensleute VL = Vertrauensleute eFU = ehrenamtliche FunktionärInnen iAN = interessierte ArbeitnehmerInnen FB = FreiberuflerInnen „Und wohin mit den Kindern? ...“ ... kein Problem! An der Frage der Kinderbetreuung soll der Seminarbesuch nicht scheitern. Wir organisieren gerne eine Kinderbetreuung für Kinder von 4 – 12 Jahren. Wird eine Kinderbetreuung gewünscht, wendet Euch bitte an unsere Rezeption (Telefon 05161/979-0), die Kolleginnen helfen gern weiter. Sollten für die Woche nur ein oder zwei Kinder angemeldet werden, findet die Kinderbetreuung im nahegelegenen Hort/Kindergarten statt, für den Transport sorgen selbstverständlich wir. Sollten mehr als 2 Kinder angemeldet werden, findet die Kinderbetreuung durch erfahrene Betreuerinnen im Hause statt. Unser Gelände bietet viele Möglichkeiten sich die Zeit spielend zu vertreiben, ein Besuch im nahegelegenen Vogelpark sowie weitere Aktionen, z. B. ein Besuch des Serengeti-Parks, werden im Laufe der Woche mit den Eltern abgesprochen. Diese Aktivitäten finden auf eigene Kosten statt. Soweit Unterbringungs- und Betreuungskosten für Kinder von ver.di-Mitgliedern nicht von dritter Seite (z. B. dem Arbeitgeber, s. u.) übernommen werden, werden sie von uns getragen. Übrigens: Bei der Deutschen Bahn reisen Kinder bis zum 15. Lebensjahr kostenlos mit. Die notwendigen Kosten der Unterbringung und Betreuung der Kinder von Betriebs- oder Personalratsmitgliedern sind vom Arbeitgeber bzw. der Dienststelle zu tragen. Voraussetzung: Ein ordnungsgemäßer Entsendebeschluss, der ausdrücklich die Notwendigkeit der Kinderbetreuung umfasst und ohne Widerspruch akzeptiert wurde. Kinder ... Kinderbetreuung Organistatorische Hinweise ... sind immer Willkommen! 87 Seminarbüro Marion Gellermann 05161 / 979-559 [email protected] Montag - Donnerstag Freitag 08.00 - 16.00 Uhr 08.00 – 14.00 Uhr Liane Köhler 05161 / 979-560 [email protected] Montag - Donnerstag Freitag 09.00 - 17.00 Uhr 08.00 - 13.00 Uhr Birgit Kronfeldt 05161 / 979-561 [email protected] Montag - Donnerstag Freitag 08.00 - 16.00 Uhr 08.00 - 13.00 Uhr Telefax 05161 / 979-562 E-Mail [email protected] Internet www.verdi-walsrode.de Montag - Donnerstag Freitag 8.00 - 19.30 Uhr 8.00 - 14.00 Uhr Sonja Reiter [email protected] Sabine Klemm [email protected] Anika Althoff [email protected] Telefon 05161 / 979-0 Telefax 05161 / 979-520 Organistatorische Hinweise Anschluss unter ... Rezeption Sonja, Anika und Sabine sorgen für einen freundlichen Empfang. Küchenleitung Ilka Beinhorn 05161 / 979-511 [email protected] 88 Freistellung nach Freistellung nach § 37 (7) BetrVG, § 46 (7) BPersVG analog LPersVG, Sonderurlaub, Bildungsurlaubsgesetz § 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG analog LPersVG, § 96 (4+8) SGB IX Für ver.di-Mitglieder sind die Seminarkosten über den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Nichtver.di-Mitgliedern stellen wir für die Teilnahme an einem Seminar # 475,– zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung. Diese Regelung bezieht sich auf Seminare, die als Bildungsurlaub anerkannt sind oder eine Freistellung nach § 37 (7) BetrVG, § 46 (7) BPersVG, den entsprechenden LPersVG oder Sonderurlaub gewährleistet ist. Die Kosten für eine Teilnahme an Seminaren, die eine Freistellung nach § 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG oder den entsprechenden §§ der LPersVG genießen, trägt der Arbeitgeber. Für die Teilnahme an diesen Seminaren muss ein Entsendebeschluss im Betriebsrats- oder Personalratsgremium gefasst und der Arbeitgeber informiert werden. Für SchwerbehindertenvertreterInnen gilt die Freistellung nach § 96 (4+8). Auch hier trägt der Arbeitgeber die Kosten. Unsere Preise (Seminargebühren, Kosten für Unterkunft und Verpflegung) können ab September telefonisch im Seminarbüro erfragt oder über unsere Internet-Seite in Erfahrung gebracht werden. Wer bezahlt was? 89 Organistatorische Hinweise Die drei vom Seminarbüro: Liane Köhler, Marion Gellermann und Birgit Kronfeldt. Hinweise für die Anreise Walsrode liegt an der Bahnstrecke Hannover – Soltau – Hamburg. Ab Bahnhof Walsrode sind es ca. 20 Min. Fußweg durch die Ostdeutsche Allee und rechts in die Sunderstraße. Bei Anreise am Montag können Sie unseren Busshuttle vor dem Bahnhof Walsrode (für Zugverbindungen ab Hannover) nutzen. Unser Bus steht zu folgenden Zeiten am Bahnhof: ca. 10.35 Uhr, ca. 11.35 Uhr, ca. 12.35 Uhr und ca. 13.35 Uhr (bei Fahrplanänderungen entsprechend). Wir bitten um Verständnis, dass wir diesen Service nur zu den Hauptanreisezeiten am Montag anbieten können. Mit dem Pkw nutzen Sie folgende Abfahrten: Aus Richtung Bremen auf A 27 Ausfahrt Walsrode-West, aus Richtung Hamburg auf A 7 Ausfahrt Bad Fallingbostel und aus Richtung Hannover über Dreieck Walsorde auf A 27 Ausfahrt Walsrode-Süd. Weitere Details siehe Skizze. Wichtig: Sollte die Anreise am Sonntag (oder an anderen Tagen nach 19.30 Uhr) erfolgen, teilen Sie uns dieses bitte rechtzeitig mit, damit wir Ihnen den Türcode mitteilen und einen Schlüssel bereit legen können. Wir wünschen Ihnen eine gute Anfahrt nach Walsrode. Mit freundlichen Grüßen Ihr Walsrode-Team Anreisehinweise Das Parken auf den hauseigenen Parkplätzen erfolgt auf eigene Gefahr. ver.diBildungszentrum Weitere Organistatorische Informationen Hinweise Fußweg Anfahrtskoordinaten: 52° 52’ Nord 09° 35’ Ost 90 Organistatorische Hinweise 91 Anmeldung ver.di b+b-Seminare Organistatorische Hinweise Teilnahmebedingungen 92 Organistatorische Hinweise 93 Anmeldung GPB-Seminare Chronologische Seminarübersicht Seite 06.01.2014 - 10.01.2014 BR 2 SBV 1 13.01.2014 - 17.01.2014 BR 3 TVöD Grundlagen: Einführung und Überblick BR 1 Personalvertretungsrecht à la carte 11 10.03.2014 - 14.03.2014 SBV und Arbeitsrecht BetrVG à la carte Arbeitsrecht aktuell Arbeitszeit aktiv gestalten Klare Rede, starke Wirkung! Teil 1 EDV 1: Grundlagenseminar 17 28 29 44 52 69 27.01.2014 - 31.01.2014 BR 2 10 03.02.2014 - 07.02.2014 BR 4 Arbeitsrecht 1 12 19 17.03.2014 - 21.03.2014 PR 1 SBV 3 Arbeitsrecht 2 Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG Gendergerechte Arbeitsbedingungen Nachhaltigkeit in Betrieben und Dienststellen Psych. Belastungen am Arbeitsplatz 10.02.2014 - 14.02.2014 BR-Wahl PR 2 Arbeitsrecht 2 Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb 13 15 20 26 24.03.2014 - 28.03.2014 BR 1 Arbeitsrecht 1 Aktive Gesprächsführung der Interessenvertretung 54 07.04.2014 - 11.04.2014 BR 4 Arbeitsrecht 3 Mobbing in Betrieb und Verwaltung TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht TV-L Aufbau: Eingruppierungsrecht 12 21 49 63 63 17.02.2014 - 21.02.2014 Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG AV und BR JAV und PR Betriebl. Gesundheitsstandards (DGUV V2) Betriebs-/Dienstvereinbarungen zu Burnout, Mobbing, Sucht … 24.02.2014 - 28.02.2014 BR-Wahl Arbeitsrecht 3 Arbeitsrecht des öD Anhang 10 16 Seite 3.03.2014 - 07.03.2014 BR 3 SBV 2 Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) TV-L Grundlagen: Einführung und Überblick Strategische Öffentlichkeitsarbeit für IV 94 9 28 27 39 39 48 14 17 20 27 35 38 42 9 19 50 14.04.2014 - 18.04.2014 Arbeitsrecht aktuell 13 21 22 05.05.2014 - 09.05.2014 BR 1 Arbeitsrecht 1 Interessenvertretung im Aufsichtsrat BEM Überblick und Regelungsbedarf 9 19 25 46 12.05.2014 - 16.05.2014 Überzeugend argumentieren Erfolgreich verhandeln 55 55 19.05.2015 - 23.05.2014 PR 3 SBV: Pfadfinder im Dschungel ... BetrVG: Auffrischung und Vertiefung 15 18 27 11 16 60 62 71 Chronologische Seminarübersicht Seite 26.05.2014 - 28.05.2014 Allgem. Aufgaben des BR 33 Managementmethoden u. ihre Folgen … 41 Wer macht das Protokoll? 68 02.06.2014 - 06.06.2014 BR 1 Arbeitsrecht 1 BetrVG à la carte Praktische Konfliktlösungsstrategien 9 19 28 56 10.06.2014 - 13.06.2014 BR in Kleinbetrieben Rechtsprechung zum Thema Arbeitszeit Rechtswirksames Schreiben 13 45 68 16.06.2014 - 20.06.2014 BR 2 Arbeitsrecht 3 Wirtschaftsausschuss 1 Psych. Belastungen am Arbeitsplatz (Stressabbau) TVöD Grundlagen: Einführung und Überblick 10 21 23 42 62 23.06.2014 - 27.06.2014 BR 3 Managing Diversity Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Time-out statt Burn-out 11 37 42 49 30.06.2014 - 04.07.2014 Klare Rede, starke Wirkung! Frauen meistern … 53 07.07.2014 - 11.07.2014 BR 1 PR 1 Arbeitsrecht 1 Arbeitsrecht 2 Gesprächsführung zu heiklen Themen 9 14 19 20 51 10 27 21.07.2015 - 25.07.2014 BR 3 Suchtproblematiken am Arbeitsplatz 11 50 28.07.2014 - 01.08.2014 Alter(n)sgerechtes Arbeiten 36 04.08.2014 - 08.08.2014 BR 1 Arbeitsrecht 3 BetrVG à la carte 9 21 28 11.08.2014 - 15.08.2014 BR 2 TV-L Grundlagen: Einführung und Überblick 62 18.08.2014 - 22.08.2014 BR 3 Arbeitsrecht 1 BEM Überblick und Regelungsbedarf 11 19 46 25.08.2014 - 29.08.2014 BR 4 PR 2 Arbeitsrecht 2 Arbeitsrecht aktuell Klare Rede, starke Wirkung! Teil 1 12 15 20 29 52 01.09.2014 - 05.09.2014 BR 1 SBV aktuell Schlagfertig im Betriebsratsalltag Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) EDV 2: Aufbau- u. Vertiefungsseminar 08.09.2014 - 12.09.2014 Gefährdungsbeurteilung i. d. ArbeitsstättenVO Betriebl. Gesundheitsstandards (DGUV V2) Betriebl. Gesundheitsstandards: Praxistest Medienkompetenz für die gesetzliche IV 15.09.2014 - 19.09.2014 Aktuelle Rechtsprechung BetrVG Arbeitszeit und Gesundheit Gefährdungsanalyse Arbeitszeit Projektmanagement in der IV 10 9 18 54 60 70 47 48 48 72 27 44 45 73 95 Anhang 14.07.2014 - 18.07.2014 BR 2 Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG Seite Chronologische Seminarübersicht Seite 22.09.2014 - 26.09.2014 BR 1 BR 2 BR 3 BR 4 SBV 1 Arbeitsrecht 1 Wirtschaftsausschuss 1 Gesunde Arbeit - gesunder Betrieb JAV und BR JAV und PR Mobbing in Betrieb und Verwaltung Strategische u. beteiligungsorientierte BR-Arbeit 71 29.09.2014 - 02.10.2014 BEM: Betriebs- u. Dienstvereinbarungen Arbeiten im BR-Büro Rechtswirksames Schreiben 47 67 68 06.10.2014 - 10.10.2014 BR 1 Arbeitsrecht 2 Arbeitsrecht des öD Bilanzen lesen und verstehen Strategische Öffentlichkeitsarbeit für IV 9 20 22 66 71 13.10.2014 - 17.10.2014 BR 4 Arbeitsrecht 3 Wirtschaftsauschuss 2 Berufsausbildung (mit-)gestalten Klare Rede, starke Wirkung! Teil 2 Aktive Gesprächsführung der Interessenvertretung Anhang 9 10 11 12 16 19 23 26 39 39 49 20.10.2014 - 24.10.2014 BR 2 PR 1 Betriebsvereinbarungen (Mitbestimmung) Gesundheitsmanagement (Arbeitsschutz) Praktische Konfliktlösungsstrategien Mediation Wirtschaftliches Grundwissen für IV Betreiligungsrechte des BR bei Personalplanung Wissenstransfer im BR sichern 96 12 21 23 36 52 54 10 14 34 41 56 56 65 66 67 Seite 27.10.2014 - 31.10.2014 BR 3 Arbeitsrecht 1 Interessenvertretung im GBR/KBR Gute Arbeit durchsetzen TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht TV-L Aufbau: Eingruppierungsrecht Einführung Beamtenrecht 03.11.2014 - 07.11.2014 BR 1 Personalvertretungsrecht à la carte Betriebsvereinbarungen (Inhalte …) Time-out statt Burn-out Suchtproblematiken am Arbeitsplatz Erfolgreich verhandeln Direktionsrecht, Versetzung, Änderungskündigung Vorformulierte Arbeitsverträge Gesetz über Teilzeitarbeit u. befr. Arbeitsverträge (TzBfG) 10.11.2014 - 14.11.2014 BR 1 für NachtschichtlerInnen BR 4 Arbeitsrecht 2 17.11.2014 - 21.11.2014 BR 2 Wirtschaftsausschuss 3 Gesundheit fordern und fördern Arbeits- u. sozialrechtl. Stellung ältere ArbeitnehmerInnen EDV 3: web 2.0 & sozial Media verstehen … 24.11.2014 - 28.11.2014 BR 3 Mitbestimmungsrecht IV beim Datenschutz Psych. Belastungen am Arbeitsplatz (Gefährdungsbeurteilungen …) BEM Aufbauseminar: praktische Umsetzung Arbeitsunfähigkeit und Krankheit … 11 19 25 35 63 63 64 9 28 34 49 50 55 59 59 60 9 12 20 10 24 40 61 70 11 37 43 46 61 Chronologische Seminarübersicht Seite 01.12.2014 - 05.12.2014 BR 1 SBV 1 Arbeitszeit aktiv gestalten Klare Rede, starke Wirkung! Teil 1 Menschenkenntnis als Chance … 08.12.2014 - 12.12.2014 BR 2 BR/PR zwischen Kooperation und Konfrontation Betriebs/Personalversammlungen 9 16 44 52 58 Seite 15.12.2014 - 19.12.2014 BR 3 PR 3 SBV 2 Arbeitsrecht 1 Aktuelle Rechtsprechung BetrVG 11 15 16 19 27 10 57 72 Chronologische Seminarübersicht Ausblick auf 2015 Seite 05.01.2015 - 09.01.2015 BR 1 Arbeitsrecht 1 9 19 19.01.2015 - 23.01.2015 BR 2 10 26.01.2015 - 30.01.2015 BR 3 Arbeitsrecht 2 02.02.2015 - 06.02.2015 BR 1 16.02.2015 - 20.02.2015 BR 2 Arbeitsrecht 3 9 10 21 22 02.03.2015 - 06.03.2015 BR 3 Gendergerechte Arbeitsbedingungen Lösungsorientiert beraten statt retten 11 35 57 09.03.2015 - 13.03.2015 BR 1 Arbeitsrecht 1 Psych. Belastungen am Arbeitsplatz 9 19 42 16.03.2015 - 20.03.2015 BR 2 10 23.03.2015 - 27.03.2015 BR 3 Arbeitsrecht 2 11 20 07.04.2015 - 10.04.2015 Arbeitsrecht aktuell 29 43 Anhang 23.02.2015 - 27.02.2015 Arbeitsrecht des öD Psych. Belastungen am Arbeitsplatz (Maßnahmen durchsetzen …) 11 20 Seite Seminare für alle interessierten ArbeitnehmerInnen (BU etc.) finden Sie auf den Seiten 6 und 7. 97 Impressum Anschrift ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode Sunderstraße 77 · 29664 Walsrode Telefon 05161/979-0 (Zentrale) 05161/979-559 / -560 / -561 (Seminarbüro) Telefax 05161/979-562 E-Mail [email protected] Internet www.verdi-walsrode.de V.i.S.d.P. Peter Strothotto, ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Druck GK Druck GmbH & Co. KG Sieker Landstraße 126, 22143 Hamburg Layout/Satz Ronald Cornelius · Hamburg www.roncor.de · [email protected] Viele gute Gründe für den Seminarbesuch im ver.di-Bildungszentrum Profis für Interessenvertretungen Handeln will geübt sein Betrieb- und Personalräte als interne Organe und die Gewerkschaft als externe Organisation gehören zusammen: sie sind die zwei Linien der Interessenvertretung! In unseren Seminaren stehen sich Lernen und Handeln nicht gegenüber, sie gehen Hand in Hand. Nur wenn ich mit dem neu Gelernten ins Handeln komme, erreiche ich etwas im Interesse der Kolleginnen und Kollegen. Für das Handlungsüben nehmen wir uns ausreichend Zeit. ver.di hat die professionellen Beraterinnen und Berater für die Tagesarbeit im Betrieb. Und ver.di hat die professionellen Trainerinnen und Trainer für die Aus- und Fortbildung der Betriebs- und Personalrats-mitglieder. Auch schwierigste Themen und Fragen werden kompetent bearbeitet und handlungsorientiert gelöst. Das ist unsere Stärke! Mit Blick in die betriebliche Praxis Wir organisieren den Bildungsprozess mit Menschen, die sich auskennen in Betrieben und Verwaltungen, die nicht nur hohes theoretisches Wissen haben, sondern auch viel praktische Erfahrung. So können auch Strategien für die konkrete Umsetzung im Betriebs- und Personalratsalltag entwickelt werden. Tarifverträge kennen und einordnen Wir sind als Gewerkschaft Tarifpartner. Ohne uns läuft da nichts! Daher kennen wir die Tarifverträge am besten, sind die ExpertInnen für deren Anwendung und Auslegung. Betriebs- und Dienst-vereinbarungen als Ergänzung tarif-vertraglicher Regelungen werden beraten und entwickelt. Gesetze als Handwerkszeug Für die Interessenvertretung im Betrieb sind die einschlägigen Gesetze, ergänzt durch die Rechtsprechung, das Handwerkszeug im Tagesgeschäft. Wir vermitteln dazu Hinter-gründe und Zusammenhänge, klären auf über historische und aktuelle Bezüge. So stärken wir euch den Rücken! Soziale Kompetenzen gehören dazu Rechtswissen allein genügt nicht. Wie es zu nutzen ist, wie es in Verhandlungen eingebracht wird, wie in der Teamarbeit im Betriebs- und Personalrat genutzt wird, das ist ebenso wichtig. Unsere methodisch gut ausgebildete Trainerinnen und Trainer wissen, das individuelle Potenzial der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu fordern und zu fördern. So wird das Engagement erfolgreich. Kompetenzbildung zur Stärkung der Persönlichkeit Das Engagement als Mitglied der betrieblichen Interessenvertretung fordert viel. Wir fördern in unseren Seminaren durch Kompetenzerweiterung auch die Persönlichkeitsentwicklung. Eine weitere wichtige Voraussetzung für euren Erfolg! Bildungsberatung ist unser täglich Brot Die Organisation des eigenen Bildungs-prozesses ist eine Herausforderung. Wann besuche ich welches Seminar? Was passt als weiterer Baustein dazu? Welches Thema ist wichtig für mich und das Gremium? Zu diesen Fragen finden wir individuelle Lösungen. Wir wissen, was gebraucht wird. Gemeinsam entwickeln wir das richtige persönliche Bildungsprogramm. ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode Sunderstraße 77 29664 Walsrode Telefon 05161/9 79-0 Telefax 05161/9 79-562 100