Spandauer Initiative zur Verbesserung der Leistungen des JobCenters
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Spandauer Initiative zur Verbesserung der Leistungen des JobCenters
Martin Matz Stadtrat für ein soziales und gesundes Spandau 5. Oktober 2007 Spandauer Initiative zur Verbesserung der Leistungen des JobCenters Über 40.000 Spandauerinnen und Spandauer sind von den Leistungen des JobCenters abhängig. Nach der (unvermeidlich) zuweilen stürmischen Anfangsphase bleibt es daher von großer Bedeutung, Unzufriedenheit mit dem JobCenter abzubauen und bessere aktive Leistungen – auch und gerade für arbeitslose Menschen mit Vermittlungshemmnissen – zu erreichen. In den letzten Wochen konnten einige Veränderungen und Verbesserungen vereinbart werden. I. Kundenfreundlichere Umgestaltung der Wartesituation im JobCenter Seit Gründung des JobCenter Spandau zum 1.1.2005 ist die Wartesituation im Gebäude am Brunsbütteler Damm ein Ärgernis. Stehend im zu engen Flur müssen die Kundinnen und Kunden des JC teilweise lange Wartezeiten überstehen. Ohne Rücksicht auf Behinderungen oder mitgebrachte Kleinkinder muss bis zu mehreren Stunden gewartet werden. Nach einigen Anläufen konnte jetzt mit dem Vermieter vereinbart werden, dass weitere Flächen im Gebäude für das JobCenter Spandau angemietet werden und somit sowohl die Wartesituation als auch die Personalsituation entschärft werden kann. Die zusätzlichen Kosten sind im Rahmen des vereinbarten Verwaltungskostenbudgets tragbar. Durch die Erweiterung wird es zu getrennten Zugängen für die Kunden der Spandauer Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit (unverändert Brunsbütteler Damm) und JobCenter Spandau (von der Altonaer Straße aus) kommen. Für das JobCenter wird dadurch eine neue Wartezone mit Sitzplätzen ermöglicht, für die eine Aufrufanlage vorgesehen ist. Ziel ist die Inbetriebnahme der neuen Wartezone noch vor dem Jahresende 2007. Der erforderliche Umbau beginnt am 15. Oktober. II. Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit Die Erreichbarkeit des JobCenters wird von den Kunden als stark verbesserungswürdig eingeschätzt. Bei Anliegen, die nicht durch das ServiceCenter aus den elektronisch hinterlegten Informationen geklärt werden können, fördert das bisher übliche Verfahren der Benachrichtigung des JobCenters mit der Auflage der Klärung Postanschrift: Bezirksamt Spandau von Berlin, Abteilung Soziales und Gesundheit, 13578 Berlin Hausanschrift: Hohenzollernring 16, 13585 Berlin-Spandau Tel. 030.3303.2240, Fax .2081, [email protected], www.Martin-Matz.de -2- und des Rückrufs innerhalb von drei Tagen nicht die Kundenzufriedenheit. Mit drei Veränderungen hat das JobCenter Spandau einen berlinweit einmaligen Modellversuch für ein Vierteljahr begonnen: • Professionelle Gesprächspartner des JobCenters bekommen Telefonlisten für neu eingerichtete Teamtelefone, um nicht auf das telefonische ServiceCenter angewiesen zu sein (Bezirksamt, Schuldnerberatungen, Sozialberatungen, Suchtberatung) • Bei „Tickets“ des ServiceCenters an das zuständige Team erfolgt eine Kundenreaktion am selben Tag (bisher bis zu drei Tage). Diese Reaktion kann darin bestehen, die Problemlösung noch nicht klären zu können, aber eine Rückmeldung zu geben, dass die Nachricht an der zuständigen Stelle angekommen ist und bearbeitet wird. • In dringlichen Einzelproblemen stellt das ServiceCenter das Telefonat zum Teamtelefon im JobCenter durch, so dass in diesen Fällen Kunden auch direkt telefonisch mit dem JobCenter sprechen können. Anhand von Kriterien entscheidet das ServiceCenter über die Anwendung dieses Verfahrens im konkreten Fall. Dadurch sinkt die Notwendigkeit „auf Verdacht“ in der Eingangszone vorzusprechen. III. Verkürzung der Bearbeitungszeit von Erstanträgen und Widersprüchen Erstmals wurde im JobCenter Spandau für 2007 das Ziel einer Bearbeitungszeit von 15 Arbeitstagen für Erstanträge festgelegt, wenn alle Unterlagen vorliegen. Das bedeutet nicht, dass dieses Ziel in jedem Einzelfall bereits erreicht werden kann, neu nach der Anfangsphase des JobCenters ist lediglich, dass dieses Ziel nunmehr formuliert ist und als qualitatives Ziel neben die meist finanziellen Ziele (Einhaltung der Budgets für aktive/passive Leistungen und für Verwaltungskosten) tritt. Im laufenden Jahr darf davon ausgegangen werden, dass dieses Ziel im Durchschnitt auch erreicht werden kann. Die in praktisch allen Berliner JobCentern zu lange Bearbeitungszeit von Widersprüchen soll auch in Spandau verringert werden. Rechnerische Bearbeitungszeiten von 8 oder sogar mehr als 10 Monaten sind langfristig inakzeptabel. Die einfachste Maßnahme wäre die Vermeidung der hohen Zahl an Widersprüchen. Dafür ist eine qualitativ gute Erarbeitung von Leistungsbescheiden erforderlich. Diesem Ziel konnte seit Gründung des JobCenters durch die zunehmende Erfahrung der Mitarbeiter/innen näher gekommen werden. Zum Jahreswechsel erfordert dies, dass der Personalwechsel in Folge befristeter Arbeitsverträge begrenzt werden kann. Daran wird gearbeitet. Zur Vermeidung von Widersprüchen ist es außerdem wichtig, die Klärung offener Fragen im Vorfeld zu erleichtern (siehe oben: verbesserte Erreichbarkeit). Zur Abarbeitung bestehender Widerspruchsvorgänge hat das JobCenter Spandau zusätzlich 3 juristische Mitarbeiter/innen befristet für ein Jahr eingestellt. Diese Maßnahme soll die Verringerung der durchschnittlichen Bearbeitungszeiten dem Ziel von 3 Monaten möglichst nahe kommen. Erste Erfolge sind inzwischen messbar. Weitere Fragen der Prozessorganisation zur Vermeidung von Widerspruchsverfahren bleiben unabhängig vom Erfolg dieser Maßnahmen eine Daueraufgabe. -3- IV. Frühzeitige Beteiligung am Sozialen Arbeitsmarkt („Öffentlich geförderte Beschäftigung“) Im Vorgriff auf die Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für langzeitarbeitslose Menschen mit Vermittlungshemmnissen durch die vermutlich in Kürze durch den Bund zur Verfügung gestellten Mittel startet das JobCenter Spandau schon ab dem 15. September 2007 mit Maßnahmen des Sozialen Arbeitsmarktes. Dazu werden 60 Beschäftigungsgelegenheiten eingerichtet, die durch die Fortführung im kommenden Jahr für den/die einzelne/n Teilnehmer/in eine längerfristige Perspektive ermöglicht, als dies mit MAE oder anderen Maßnahmen machbar war. Konkret für Spandau bedeutet das: Maßnahme 1: "Sozialwerkstatt Spandau", seit 15.09.07, Dauer: 6 Monate, 30 TN, Träger Agens Inhalt: Erbringung verschiedener unentgeltlicher Dienstleistungen, reparierte oder verschönerte Produkte werden unentgeltlich Bedürftigen und gemeinnützigen Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Tätigkeit in drei Bereichen vorgesehen: Möbelkammer, Fahrradwerkstatt, Arbeitsorganisation und Auftragsabwicklung inkl. kostenloser Möbelbörse. Standort des Projektes: Seegefelder Str. 134, 13583 Berlin, darüber hinaus sind einige TN im mobilen Einsatz tätig. Maßnahme 2: "Regionale Hilfen Wilhelmstadt", seit 15.09.07, Dauer: 6 Monate, 30 TN, Träger Schildkröte Inhalt: zusätzliche Hilfen in Zusammenarbeit mit den hauptamtlichen Mitarbeitern der kooperierenden Einrichtungen: u.a. Hilfen zur Hausaufgabenbetreuung, Unterstützung bei der Erweiterung von Freizeitangeboten, zusätzliche Hilfstätigkeiten bei Veranstaltungen, zusätzliche Betreung von Kindern/Teilgruppen von Kindern, zusätzliche Hilfe zur Aktivierung von MigrantInnen für Freizeitangebote, Hilfen beim Kontakt mit Behörden oder anderen Institutionen/Ärzten für ältere, behinderte oder kranke Menschen. Standort des Projektes: Stützpunkt des Trägers im Spandauer Stadtteil Wilhelmstadt Aufgrund der Bundesgesetzgebung zum Sozialen Arbeitsmarkt werden in Kürze Überlegungen zu weiteren Projekten umgesetzt sowie die genannten Vorläufermaßnahmen entsprechend umgewandelt. V. Fortlaufende Verbesserung der Bundesgesetzgebung im SGB II Wenn die aktuelle Debatte auf der Bundesebene in eine weitere Novellierung des SGB II mündet, wären entsprechende Verbesserungen einzuspeisen. Neben der Debatte um die richtige Höhe der Regelsätze bzw. deren Anpassung wäre hier erneut über die Anrechnung von Zuverdiensten zu diskutieren. Die Vorteilhaftigkeit von aufgenommener Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt gegenüber den „Mehraufwandsentschädigungen“ ist zu gering. Während 400€ Zuverdienst nur 160€ netto mehr bringen, liegt der Vorteil von „1,50-Jobs“ mit bis zu 190€ leicht darüber. Selbst eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit 800€ netto bringt zusätzliches anrechnungsfreies Einkommen von lediglich 240€ - im Vergleich zu wenig. Von großer Bedeutung ist auch, die rechtliche Konstruktion „Arbeitsgemeinschaft“ zu ersetzen. Der kommunale Einfluss sollte dabei gestärkt werden.