Spandauer Initiative zur Verbesserung der Leistungen des JobCenters

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Spandauer Initiative zur Verbesserung der Leistungen des JobCenters
Martin Matz
Stadtrat für ein
soziales und gesundes Spandau
5. Oktober 2007
Spandauer Initiative zur Verbesserung der Leistungen des JobCenters
Über 40.000 Spandauerinnen und Spandauer sind von den Leistungen des JobCenters
abhängig. Nach der (unvermeidlich) zuweilen stürmischen Anfangsphase bleibt es
daher von großer Bedeutung, Unzufriedenheit mit dem JobCenter abzubauen und
bessere aktive Leistungen – auch und gerade für arbeitslose Menschen mit
Vermittlungshemmnissen – zu erreichen. In den letzten Wochen konnten einige
Veränderungen und Verbesserungen vereinbart werden.
I. Kundenfreundlichere Umgestaltung der Wartesituation im JobCenter
Seit Gründung des JobCenter Spandau zum 1.1.2005 ist die Wartesituation im
Gebäude am Brunsbütteler Damm ein Ärgernis. Stehend im zu engen Flur müssen
die Kundinnen und Kunden des JC teilweise lange Wartezeiten überstehen. Ohne
Rücksicht auf Behinderungen oder mitgebrachte Kleinkinder muss bis zu mehreren
Stunden gewartet werden.
Nach einigen Anläufen konnte jetzt mit dem Vermieter vereinbart werden, dass
weitere Flächen im Gebäude für das JobCenter Spandau angemietet werden und
somit sowohl die Wartesituation als auch die Personalsituation entschärft werden
kann. Die zusätzlichen Kosten sind im Rahmen des vereinbarten Verwaltungskostenbudgets tragbar.
Durch die Erweiterung wird es zu getrennten Zugängen für die Kunden der
Spandauer Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit (unverändert Brunsbütteler Damm)
und JobCenter Spandau (von der Altonaer Straße aus) kommen. Für das JobCenter
wird dadurch eine neue Wartezone mit Sitzplätzen ermöglicht, für die eine
Aufrufanlage vorgesehen ist.
Ziel ist die Inbetriebnahme der neuen Wartezone noch vor dem Jahresende 2007.
Der erforderliche Umbau beginnt am 15. Oktober.
II. Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit
Die Erreichbarkeit des JobCenters wird von den Kunden als stark verbesserungswürdig eingeschätzt. Bei Anliegen, die nicht durch das ServiceCenter aus den
elektronisch hinterlegten Informationen geklärt werden können, fördert das bisher
übliche Verfahren der Benachrichtigung des JobCenters mit der Auflage der Klärung
Postanschrift: Bezirksamt Spandau von Berlin, Abteilung Soziales und Gesundheit, 13578 Berlin
Hausanschrift: Hohenzollernring 16, 13585 Berlin-Spandau
Tel. 030.3303.2240, Fax .2081, [email protected], www.Martin-Matz.de
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und des Rückrufs innerhalb von drei Tagen nicht die Kundenzufriedenheit. Mit drei
Veränderungen hat das JobCenter Spandau einen berlinweit einmaligen
Modellversuch für ein Vierteljahr begonnen:
• Professionelle Gesprächspartner des JobCenters bekommen Telefonlisten für neu
eingerichtete Teamtelefone, um nicht auf das telefonische ServiceCenter
angewiesen zu sein (Bezirksamt, Schuldnerberatungen, Sozialberatungen,
Suchtberatung)
• Bei „Tickets“ des ServiceCenters an das zuständige Team erfolgt eine
Kundenreaktion am selben Tag (bisher bis zu drei Tage). Diese Reaktion kann
darin bestehen, die Problemlösung noch nicht klären zu können, aber eine
Rückmeldung zu geben, dass die Nachricht an der zuständigen Stelle
angekommen ist und bearbeitet wird.
• In dringlichen Einzelproblemen stellt das ServiceCenter das Telefonat zum
Teamtelefon im JobCenter durch, so dass in diesen Fällen Kunden auch direkt
telefonisch mit dem JobCenter sprechen können. Anhand von Kriterien
entscheidet das ServiceCenter über die Anwendung dieses Verfahrens im
konkreten Fall. Dadurch sinkt die Notwendigkeit „auf Verdacht“ in der
Eingangszone vorzusprechen.
III. Verkürzung der Bearbeitungszeit von Erstanträgen und Widersprüchen
Erstmals wurde im JobCenter Spandau für 2007 das Ziel einer Bearbeitungszeit von
15 Arbeitstagen für Erstanträge festgelegt, wenn alle Unterlagen vorliegen. Das
bedeutet nicht, dass dieses Ziel in jedem Einzelfall bereits erreicht werden kann, neu
nach der Anfangsphase des JobCenters ist lediglich, dass dieses Ziel nunmehr
formuliert ist und als qualitatives Ziel neben die meist finanziellen Ziele (Einhaltung
der Budgets für aktive/passive Leistungen und für Verwaltungskosten) tritt. Im
laufenden Jahr darf davon ausgegangen werden, dass dieses Ziel im Durchschnitt
auch erreicht werden kann.
Die in praktisch allen Berliner JobCentern zu lange Bearbeitungszeit von Widersprüchen soll auch in Spandau verringert werden. Rechnerische Bearbeitungszeiten
von 8 oder sogar mehr als 10 Monaten sind langfristig inakzeptabel.
Die einfachste Maßnahme wäre die Vermeidung der hohen Zahl an Widersprüchen.
Dafür ist eine qualitativ gute Erarbeitung von Leistungsbescheiden erforderlich.
Diesem Ziel konnte seit Gründung des JobCenters durch die zunehmende Erfahrung
der Mitarbeiter/innen näher gekommen werden. Zum Jahreswechsel erfordert dies,
dass der Personalwechsel in Folge befristeter Arbeitsverträge begrenzt werden
kann. Daran wird gearbeitet. Zur Vermeidung von Widersprüchen ist es außerdem
wichtig, die Klärung offener Fragen im Vorfeld zu erleichtern (siehe oben:
verbesserte Erreichbarkeit).
Zur Abarbeitung bestehender Widerspruchsvorgänge hat das JobCenter Spandau
zusätzlich 3 juristische Mitarbeiter/innen befristet für ein Jahr eingestellt. Diese
Maßnahme soll die Verringerung der durchschnittlichen Bearbeitungszeiten dem Ziel
von 3 Monaten möglichst nahe kommen. Erste Erfolge sind inzwischen messbar.
Weitere Fragen der Prozessorganisation zur Vermeidung von Widerspruchsverfahren bleiben unabhängig vom Erfolg dieser Maßnahmen eine Daueraufgabe.
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IV. Frühzeitige Beteiligung am Sozialen Arbeitsmarkt („Öffentlich geförderte
Beschäftigung“)
Im Vorgriff auf die Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für langzeitarbeitslose Menschen mit Vermittlungshemmnissen durch die vermutlich in Kürze
durch den Bund zur Verfügung gestellten Mittel startet das JobCenter Spandau
schon ab dem 15. September 2007 mit Maßnahmen des Sozialen Arbeitsmarktes.
Dazu werden 60 Beschäftigungsgelegenheiten eingerichtet, die durch die Fortführung im kommenden Jahr für den/die einzelne/n Teilnehmer/in eine längerfristige
Perspektive ermöglicht, als dies mit MAE oder anderen Maßnahmen machbar war.
Konkret für Spandau bedeutet das:
Maßnahme 1: "Sozialwerkstatt Spandau", seit 15.09.07, Dauer: 6 Monate, 30 TN,
Träger Agens
Inhalt: Erbringung verschiedener unentgeltlicher Dienstleistungen, reparierte oder
verschönerte Produkte werden unentgeltlich Bedürftigen und gemeinnützigen
Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Tätigkeit in drei Bereichen vorgesehen:
Möbelkammer, Fahrradwerkstatt, Arbeitsorganisation und Auftragsabwicklung
inkl. kostenloser Möbelbörse. Standort des Projektes: Seegefelder Str. 134, 13583
Berlin, darüber hinaus sind einige TN im mobilen Einsatz tätig.
Maßnahme 2: "Regionale Hilfen Wilhelmstadt", seit 15.09.07, Dauer: 6 Monate,
30 TN, Träger Schildkröte
Inhalt: zusätzliche Hilfen in Zusammenarbeit mit den hauptamtlichen Mitarbeitern
der kooperierenden Einrichtungen: u.a. Hilfen zur Hausaufgabenbetreuung,
Unterstützung bei der Erweiterung von Freizeitangeboten, zusätzliche
Hilfstätigkeiten bei Veranstaltungen, zusätzliche Betreung von
Kindern/Teilgruppen von Kindern, zusätzliche Hilfe zur Aktivierung von
MigrantInnen für Freizeitangebote, Hilfen beim Kontakt mit Behörden oder
anderen Institutionen/Ärzten für ältere, behinderte oder kranke Menschen.
Standort des Projektes: Stützpunkt des Trägers im Spandauer Stadtteil
Wilhelmstadt
Aufgrund der Bundesgesetzgebung zum Sozialen Arbeitsmarkt werden in Kürze
Überlegungen zu weiteren Projekten umgesetzt sowie die genannten Vorläufermaßnahmen entsprechend umgewandelt.
V. Fortlaufende Verbesserung der Bundesgesetzgebung im SGB II
Wenn die aktuelle Debatte auf der Bundesebene in eine weitere Novellierung des
SGB II mündet, wären entsprechende Verbesserungen einzuspeisen. Neben der
Debatte um die richtige Höhe der Regelsätze bzw. deren Anpassung wäre hier
erneut über die Anrechnung von Zuverdiensten zu diskutieren. Die Vorteilhaftigkeit
von aufgenommener Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt gegenüber den „Mehraufwandsentschädigungen“ ist zu gering. Während 400€ Zuverdienst nur 160€ netto
mehr bringen, liegt der Vorteil von „1,50-Jobs“ mit bis zu 190€ leicht darüber. Selbst
eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit 800€ netto bringt zusätzliches
anrechnungsfreies Einkommen von lediglich 240€ - im Vergleich zu wenig.
Von großer Bedeutung ist auch, die rechtliche Konstruktion „Arbeitsgemeinschaft“ zu
ersetzen. Der kommunale Einfluss sollte dabei gestärkt werden.