ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERUNGSBEDINGUNGEN
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ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERUNGSBEDINGUNGEN
AGB ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERUNGSBEDINGUNGEN 1. Auftragsannahme Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Dies gilt auch für Ergänzungen, Änderungen, Streichungen und sonstige Vereinbarungen. Wir nehmen nur Aufträge zu den nachstehenden Bedingungen an, die daher für alle unsere Lieferungen gelten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind. In keinem Falle wird unser Eigentumsvorbehalt (Ziffer 9) eingeschränkt. 2. Preise und Termine Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich. Nimmt der Käufer jedoch die angebotene Ware nicht an dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin ab, so können wir die Preise des Liefertages berechnen. Der Liefertermin wird nach Möglichkeit eingehalten, ist aber unverbindlich. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. 3. Beschaffenheit der Ware, technische Verkaufsbedinungen Unsere Lieferungen erfolgen in handelsüblicher Qualität. Die technischen Verkaufsbedingungen, insbesondere solche über Maße und deren Errechnung, über Dicken, Preisermittlung, Kisteninhalt, Verpackung, Pfandgeld, Frachten usw. ergeben sich aus ergänzenden Lieferbedingungen, aus Preislisten oder Sondervereinbarungen bzw. aus den handelsüblichen Gepflogenheiten. Soweit der Käufer eine ungenügende Kenntnis von diesen technischen Verkaufsbedingungen hat, obliegt es ihm, bei uns entsprechende Information anzufordern. Die Maßtoleranzen bei Festmaßen betragen + 3 mm. Im Übrigen werden die von unseren Lieferanten beanspruchten Toleranzen auch von uns dem Käufer gegenüber in Anspruch genommen. Günther Zierath GmbH Licht / Spiegel / Manufaktur, Hamburger Straße 19, D – 49124 Georgsmarienhütte Telefon +49 5401 8682-0, Fax +49 5401 8682-11, [email protected], www.zierath.de 4. Verpackungen Für die Verpackung und deren Berechnung sind die jeweiligen Preislisten oder Sondervereinbarungen maßgebend. Soweit die Verpackung in unserem Eigentum bleibt, besteht bei Nichtrückgabe ein Anspruch auf Ersatz des Wertes mindestens in Höhe des ausbedungenen Pfandes. Einwegpackung geht in das Eigentum des Käufers über und wird nicht zurückgenommen. 5. Versand Die Lieferungen erfolgen ab Werk oder ab Auslieferungslager. Mit der Übergabe an den Transportführer gehen Gefahr, Bruchrisiko sowie Beweislast bezüglich ordnungsgemäßer Verpackung und Verladung auf den Käufer über. Dies gilt auch für Franko-Lieferung. Bei Anlieferungen mit unserem Wagen gilt die Übergabe spätestens als erfolgt, wenn die Ware dem Empfänger vor der Anlieferungsstelle auf der befestigten Fahrbahn auf dem Wagen zur Verfügung steht. Das Abladen ist alleinige Angelegenheit des Käufers. Etwaiges Abladen durch das Wagenpersonal oder dessen Hilfeleistung beim Abladen bedeuten nicht die Übernahme einer weiteren Gefahr oder Haftung. Es ist alleinige Aufgabe und Verpflichtung des Käufers, für geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen und die erforderlichen Kräfte beim Abladen zu stellen. Wenn die Einlagerung der Ware bei uns erforderlich wird, erfolgt diese auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Soweit auf Wunsch des Käufers eine Versicherung durch uns abgeschlossen wird, gehen die Kosten zu Lasten des Käufers: wir handeln in solchen Fällen nur als Vermittler unter Ausschluss jeder Verantwortung. 6. Mängelrügen / Haftung Die von uns verkauften Erzeugnisse sind mit größter Sorgfalt hergestellt. Dennoch können im Einzelfall die Verschiedenartigkeit der Rohstoffe oder andere nicht überwachbare Faktoren das Endprodukt beeinflussen. In Bezug auf solche Einwirkungen wird keine Gewähr übernommen. Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe zu erheben. Sie können spätestens bis Ablauf von 8 Tagen nach Erhalt der Ware und ausschließlich für solche Erzeugnisse geltend gemacht werden, die nach Lieferung weder ver- noch bearbeitet, noch mit anderen Sachen verbunden worden sind. Bei berechtigten Beanstandungen liefern wir Ersatz. Wir behalten uns jedoch das Recht vor (z.B. bei Schwierigkeiten bezüglich der Ersatzlieferung), eine andere die Interessen beider Partner angemessen berücksichtigende Regelung zu treffen. Weitergehende Ansprüche gleich welcher Art (z.B. Wandlung, Minderung, Ersatz für Schäden oder Folgekosten) sind ausgeschlossen. Beanstandungen, die auf Mängel der Herstellung beruhen, werden – auch bei Garantieerklärungen der Lieferanten – nur insoweit berücksichtigt, wie uns diese Ersatz leisten. Auskünfte über Materialien und deren Verwendung werden nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr erteilt. 7. Rücktrittsrecht Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertag berechtigt, falls der Liefertermin um vier Wochen überschritten wird und eine sodann vom Käufer schriftlich zu setzende Nachfrist fruchtlos verstreicht. Die Überschreitung des Liefertermins mit einer verhältnismäßig geringfügigen Teilmenge berechtigt nicht zum Rücktritt. Folgende Umstände berechtigen uns zum Rücktritt: a) Unvorhergesehene technische Schwierigkeiten, die in der Art des Auftrages liegen und seine Ausführung für uns oder unsere Lieferanten unmöglich oder unzumutbar machen. b) Krieg, Streik und Unregelmäßigkeiten in der Rohstoff- und Energiezufuhr sowie alle anderen Fälle wesentlicher Betriebsstörungen oder höhere Gewalt bei uns oder unseren Lieferanten. Der Rücktritt ist binnen 14 Tage nach Kenntnis der zum Rücktritt berechtigenden Umstände schriftlich zu erklären. Schadenersatzansprüche im Hinblick auf den Rücktritt sind beiderseitig ausgeschlossen. Günther Zierath GmbH Licht / Spiegel / Manufaktur, Hamburger Straße 19, D – 49124 Georgsmarienhütte Telefon +49 5401 8682-0, Fax +49 5401 8682-11, [email protected], www.zierath.de 8. Zahlung Alle Rechnungen sind zum vereinbarten Fälligkeitstermin zu bezahlen. Schecks gelten erst mit ihrer bedingungslosen Einlösung als Bezahlung. Etwaige Warenbeanstandungen beeinflussen nicht die Fälligkeit. Bei Zielüberschreitungen werden vom Fälligkeitstage an Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens aber in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.Finanzielle Unklarheiten beim Käufer nach Auftragsannahme berechtigen uns, die Auslieferung von einer Barvorauszahlung oder von einer anderweitigen Sicherheit (Bankbürgschaft) abhängig zu machen. Im Falle der Barvorauszahlung gilt entsprechend unsere Skontoregelung. Bei Zahlungsverzug bezüglich mindestens zweier Rechnungsbeträge, bei Zahlungseinstellung, bei Beginn außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen oder bei Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens durch den Käufer werden alle unsere Rechnungen sofort fällig. Vereinbarte Abzüge vom Rechnungsbetrag, wie Rabatte, Skonti usw. dürfen nicht mehr vorgenommen werden. 9. Eigentumsvorbehalt Wir halten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung (Ziffer 8) aller Forderungen gegen den Käufer vor. Bei Gefährdung dieser Forderung können wir jederzeit Herausgabe verlangen, ohne vom Vertrag zurückzutreten. Unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden. Der Käufer ist weder zu einer Verpfändung noch zu einer Sicherungsübereignung berechtigt. Eine Pfändung von dritter Seite ist uns unverzüglich mitzuteilen. Jeder Be- oder Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung durch den Käufer erfolgt in unserem Auftrag, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Soweit wir nicht bereits aufgrund gesetzlicher Vorschriften Eigentum oder Miteigentum erlangen, überträgt der Käufer uns schon jetzt an den ihm gehörenden Sachen oder Gegenständen Miteigentum zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu den Rechnungswerten anderer verwendeter Sachen sowie zu den etwaigen Be- oder Verarbeitungskosten des Käufers entspricht. Alle derartigen Sachen und Bestände verwahrt er für uns mit kaufmännischer Sorgfalt. Der Käufer tritt alle Ansprüche gegen Dritte, die ihm in Zusammenhang mit der Verwendung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, insbesondere aufgrund von Weiterveräußerung, Be- und Verarbeitung oder Einbau zustehen, in voller Höhe an uns ab. Ist eine abgetretene Forderung in ein mit dem Drittschuldner bestehendes Kontokorrent aufgenommen worden, so erstreckt sich die Abtretung auch auf alle Ansprüche des Käufers aus dem Kontokorrent. Die Abtretung dient der Sicherung aller Forderungen, die wir gegen den Käufer haben. Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren vom Käufer zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren, auch ohne dass Miteigentum entstanden ist, verkauft oder eingebaut, gilt die Abtretung der daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes unserer dabei verwendeten Waren als vereinbart. Hat ein Drittschuldner dem Käufer die Forderungsabtretung untersagt oder von seiner Zustimmung abhängig gemacht, so hat der Käufer uns dies unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer ist zur Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ermächtigt, wenn er uns zuvor die Zustimmung des Drittschuldners zur Abtretung vorgelegt hat. Bei Veräußerung ohne Ermächtigung werden unsere Forderungen gegen den Käufer sofort fällig. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherungen alle Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Der Käufer ist bei Zahlungsverzug auf unser Verlangen verpflichtet, uns unverzüglich alle Auskünfte zu erteilen, die der Durchsetzung unserer Eigentumsvorbehaltsrechte dienlich sind. Günther Zierath GmbH Licht / Spiegel / Manufaktur, Hamburger Straße 19, D – 49124 Georgsmarienhütte Telefon +49 5401 8682-0, Fax +49 5401 8682-11, [email protected], www.zierath.de 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für die Lieferung ist Georgsmarienhütte bzw. der Ort des Auslieferungslagers. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bad Iburg und – soweit nichts anderes vereinbart – Erfüllungsort für die Zahlung ist Georgsmarienhütte. 11. Vertragsergänzung Ist eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die ihrem Sinn in rechtlicher und wirtschaftlicher Beziehung am nächsten kommt. 12. Gewährleistung für Günther Zierath-Spiegel Für einen Zeitraum von fünf Jahren – gerechnet von dem Tage der Lieferung an – gewährleisten wir unseren Abnehmern, dass der Belag unserer Spiegel ohne äußere Einwirkung weder fleckig noch blind wird. Bei berechtigten Beanstandungen kann nur Ersatzlieferung verlangt werden. Ein Anspruch verjährt spätestens nach Ablauf von fünf Jahren. Im übrigen gelten die Bestimmungen für Mängelrügen gemäß Ziffer 6 unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen entsprechend. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nur unter folgenden Voraussetzungen: · Bestimmungsgemäße Verwendung unserer Spiegel in Innenräumen, nicht jedoch bei Verwendung in Reithallen, Schwimmbädern, Heilbädern, Saunen und deren angrenzenden Räumen, mit ständig extrem hoher Luftfeuchtigkeit. · Eine Luftzirkulation zwischen Spiegel und Wandfläche bzw. sonstigen Montageflächen muss durch ausreichenden Wandabstand vorhanden sein. · Die Befestigungsteile dürfen nicht aus aggressiven Materialien bestehen. Geputzte und gestrichene Flächen müssen vor der Spiegelmontage ganz ausgetrocknet sein. · Unsere Kontrollzeichen bzw. Schutzmarken auf unseren Spiegeln dürfen nicht entfernt oder unkenntlich werden, um einen einwandfreien Herkunftsnachweis zu ermöglichen. Ein Gewährleistungsanspruch entfällt: · Bei Belagsschäden infolge von Be- und Verarbeitung oder bei fester Verbindung mit Flächen und Stoffen (z.B. Verklebungen, Rahmungen, Entkittungen), sofern dies nicht durch uns geschehen ist. · Bei Beschlagsschäden infolge der Einwirkung von Wirkstoffen, insbesondere von Flüssigkeiten, die Säuren oder ähnlich wirkende chemische Mittel enthalten, einerlei ob diese direkt oder in Form von Dämpfen mit dem Spiegel in Berührung kommen. Zu diesen Wirkstoffen zählen die meisten handels üblichen Reinigungsmittel und Kosmetika. · Bei Schäden des Spiegels, die ganz oder teilweise durch mechanische Einwirkung hervorgerufen sind. · Bei Nichteinhaltung unserer Vorschriften für Lagerung und Pflege von Spiegeln, die angefordert werden können. Der Käufer hat zu beweisen, dass die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllt bzw. Garantieausschlüsse nicht gegeben sind. Skonti entfallen, wenn nicht spätestens mit Eingang des skontobegünstigten Rechnungsbetrages auch alle sonstigen bereits fälligen Rechnungen beglichen werden. Skonti werden nur auf den Nettowarenbetrag, also ohne Berücksichtigung der Kosten für Fracht, Verpackung usw. gewährt. Günther Zierath GmbH Licht / Spiegel / Manufaktur, Hamburger Straße 19, D – 49124 Georgsmarienhütte Telefon +49 5401 8682-0, Fax +49 5401 8682-11, [email protected], www.zierath.de