Anlage Unterhalt 2011« - leicht gemacht
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Anlage Unterhalt 2011« - leicht gemacht
Akademische Arbeitsgemeinschaft Bestell-Nummer 15054 Stand: Januar 2012 Verlag »Anlage Unterhalt 2011« − leicht gemacht So füllen Sie die »Anlage Unterhalt 2011« aus I. Wer die »Anlage Unterhalt 2011« abgeben muss Die »Anlage Unterhalt 2011« müssen Sie abgeben, wenn Sie einer unterhaltsberechtigten Person normalen Unterhalt gewähren ¤ Anhang. Nicht vorgesehen ist diese Anlage für Unterstützungsleistungen in einer besonderen Lebenslage. Was zum normalen Unterhalt zählt und was zum besonderen, lesen Sie in Ihren »Steuertipps«. Dort erfahren Sie auch, • wer Ihnen gegenüber unterhaltsberechtigt ist bzw. den Unterhaltsberechtigten gleichgestellt; • welche Besonderheiten gelten, wenn Sie mehrere Personen unterstützen, die in einer Haushaltsgemeinschaft leben. Dann werden Ihre Unterstützungsleistungen nämlich nach Köpfen aufgeteilt − egal, ob Sie für alle Haushaltsmitglieder Unterhalt geltend machen dürfen oder nicht; • welche Monate zum Unterstützungszeitraum zählen und wie Sie diesen Zeitraum auf Monate Ihrer Wahl festlegen können. Letzteres geht während des laufenden Jahres allerdings nur unter bestimmten Umständen und nur, wenn Sie Ihre Unterstützungszahlungen »richtig« leisten; • wie Sie Ihren Netto-Monatslohn berechnen müssen und wann der Finanzbeamte die sogenannte »Opfergrenze« außer Acht lassen muss; • wie Sie das eigene Vermögen des Unterstützten richtig ermitteln und seine Einkünfte und Bezüge korrekt berechnen; • welche Nachweise Sie vorlegen müssen und vieles andere mehr. Die »Anlage Unterhalt« hat nichts zu tun mit der »Anlage U«. Die »Anlage U« spielt nur eine Rolle für den Unterhalt an Ihren dauernd getrennt lebenden bzw. geschiedenen Ehepartner, wenn Sie sich für das sogenannte »Realsplitting« entschieden haben. Wenn Sie mehr als eine Person unterstützen, dann • geben Sie für jeden Haushalt eine separate »Anlage Unterhalt« ab, sofern die Empfänger in unterschiedlichen Haushalten leben; • tragen Sie die Daten der Empfänger auf derselben »Anlage Unterhalt« ein, falls diese in einer Haushaltsgemeinschaft leben (»Wirtschaften aus einem Topf«) l Seite 4 unter »2. Seiten 2 bis 4 der Anlage Unterhalt«. © 2011 Postfach 10 10 61 68001 Mannheim Telefon 0621/8 62 62 62 Telefax 0621/8 62 62 63 [email protected] www.steuertipps.de 1/11 II. Ausfüllanleitung: Die »Anlage Unterhalt« Zeile für Zeile 1. Seite 1 der »Anlage Unterhalt« Q Zeilen 1 bis 3 In den Zeilen 1 und 2 tragen Sie Ihren Namen ein. Falls Sie und Ihr Ehepartner sich zusammen veranlagen lassen, reicht es aus, wenn Sie hier den Namen des Ehemannes eintragen. Lassen Sie sich von Ihrem Ehepartner getrennt veranlagen, geben Sie beide eine in den Zeilen 4 bis 114 inhaltlich identische »Anlage Unterhalt« ab. Weil der Finanzbeamte wissen muss, welchem Ehepartner er welchen Anteil an den außergewöhnlichen Belastungen zuordnen soll, müssen Sie zusätzlich auf der Seite 4 des Mantelbogens Ihrer Steuererklärung (Hauptformular) in der vorgesehenen Zeile die entsprechenden Angaben machen. In Zeile 3 tragen Sie Ihre Steuernummer ein. Außerdem müssen Sie die abzugebenden »Anlagen Unterhalt« durchnummerieren und hier die laufende Nummer der Anlage eintragen. Die Anzahl der abzugebenden Anlagen tragen Sie außerdem im Mantelbogen auf der Seite 4 in Zeile 67 ein. Q Zeilen 4 bis 6 In Zeile 4 tragen Sie die genaue Anschrift des Haushaltes ein, in dem die unterstützte Person lebt. Lebt der Empfänger im Ausland, müssen Sie in Zeile 5 den Wohnsitzstaat angeben. In Zeile 6 fragt das Formular die Anzahl der Personen ab, die mit dem Empfänger in diesem Haushalt wohnen − genauer: in dieser Haushaltsgemeinschaft. Auf diese Personen wird Ihre Unterhaltsleistung nach Köpfen aufgeteilt. Das gilt auch, wenn in der Haushaltsgemeinschaft Personen leben, die keinen Unterhaltsanspruch gegen Sie haben. Traurige Konsequenz: Obwohl Ihre Unterhaltsleistung an den unterhaltsberechtigten Angehörigen sich entsprechend reduziert, dürfen Sie für die anderen Personen keine Unterhaltsleistungen geltend machen. Lebt der Unterstützte bzw. leben mehrere Unterstützte in Ihrem Haushalt? Dann ist die Abfrage in Zeile 6 missverständlich. Tragen Sie in diesem Fall die Anzahl der unterstützten Personen ein. Beispiel: Sie leben mit Ihrem Ehepartner und den gemeinsamen Kindern in einem Haushalt. Alle drei Kinder sind noch in Ausbildung. Kindergeld gibt es aber nur noch für das jüngste Kind. Die beiden älteren Kinder haben die Altersgrenze bereits überschritten, sind aber finanziell noch von Ihnen abhängig. In diesem Fall tragen Sie in Zeile 6 eine 2 für die beiden Kinder ohne Kindergeldanspruch ein. Q Zeilen 7 bis 10 Hier geht es um die Frage, welche Monate zum Unterstützungszeitraum gehören. Das kann das gesamte Kalenderjahr sein. Der Unterstützungszeitraum kann aber auch nur einige Monate umfassen oder unterbrochen sein. Hier kommt es darauf an, in welchen Monaten Sie den Empfänger tatsächlich unterstützt haben. Beispiel: Sie überweisen erst im Juli 2011 eine Unterhaltszahlung, weil Sie im Dezember 2010 einen größeren Unterhaltsbeitrag geleistet haben, der für ein halbes Jahr reichen soll. In diesem Fall geht Ihnen leider ein großer Teil des Unterhaltshöchstbetrages verloren: Zwar gilt die Zahlung im Juli 2011 in der Regel für den Zeitraum Juli 2011 bis Dezember 2011. Die Zahlung Dezember 2010 gilt − zumindest steuerlich − aber nur für den Dezember 2010. Verloren geht also der Unterhaltshöchstbetrag für die Monate Januar 2011 bis Juni 2011 − das sind 6/12 des Unterhaltshöchstbetrages! Steuert|i|pps 2/11 Die Angaben zum Unterstützungszeitraum werden in den Zeilen 7 bis 10 abgefragt. Vorgesehen ist maximal eine Unterbrechung des Unterstützungszeitraums. Leider fehlt auch in der amtlichen Anleitung jeglicher Hinweis, wie Sie vorgehen müssen, wenn der Unterstützungszeitraum mehrmals unterbrochen ist. Das kann z. B. vorkommen, wenn der Empfänger zeitweise Arbeit gefunden hat und in diesen Monaten Ihre Unterstützung nicht benötigt hat. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, in Zeile 6 bzw. 7 die Worte »siehe Anlage« einzufügen und die notwendigen Angaben auf einem separaten Blatt zu machen. In die Zeile 7 (und ggf. Zeile 9) tragen Sie Ihre Unterhaltsleistungen einschließlich der von Ihnen getragenen Beiträge zur Basisabsicherung des Empfängers ein (Beiträge zur gesetzlichen BasisKranken- und Pflegepflichtversicherung). Q Zeilen 11 bis 16 Seit 2010 erhöht der Finanzbeamte den für den Empfänger insgesamt maximal abziehbaren Betrag (Unterhaltshöchstbetrag = € 8004,−) um die für den Empfänger getragenen Beiträge zur Basisabsicherung. In Zeile 11 werden die vom Empfänger als Versicherungsnehmer geschuldeten von Ihnen getragenen Aufwendungen für die Basisabsicherung des Empfängers abgefragt. In den Zeilen 13 und 15 geschieht dasselbe für die ggf. zweite und dritte in derselben Haushaltsgemeinschaft lebenden Person. In Zeile 12 tragen Sie den Betrag ein, der der Finanzierung des Krankengeldes dient. Diesen Betrag muss der Beamte wissen, weil er nicht begünstigt ist. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt dieser Anteil 4 % des Beitrages. Bei einer privaten Krankenversicherung ist der Wert ausgewiesen. Q Zeilen 17 bis 26 In den Zeilen 17 bis 26 geht es um die Nachweise für Ihre Zahlungen. Bei Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland gelten besonders strenge Anforderungen an die Nachweise. In den Zeilen 17 bis 26 fragt das Formular die zur Kontrolle erforderlichen Daten ab. Das Finanzamt »glaubt« Ihnen grundsätzlich nur nachgewiesene Unterhaltsleistungen (Zeilen 17 und 18 bis 20). Beweiserleichterungen gibt es nur, wenn Sie Ihren im Ausland lebenden Ehepartner besuchen (sog. Familienheimfahrt). Berücksichtigt werden maximal vier Familienheimfahrten (Zeilen 21 bis 25). Dabei geht der Beamte davon aus, dass Sie pro Fahrt maximal einen »Netto-Monatslohn« bar übergeben haben (Zeile 26). Eintragen müssen Sie also • in Zeile 17 die nachweislich per Bank oder Post überwiesenen Beträge; • in Zeile 18 bis 19 die bei Besuchsreisen bar mitgenommenen Beträge. In diesem Fall müssen Sie strenge Nachweisanforderungen erfüllen; • in Zeile 21 bis 25 die bei den Familienheimfahrten mitgenommenen Beträge. Hier brauchen Sie keine besonderen Nachweise. Sie müssen aber in Zeile 26 Ihren Netto-Monatslohn eintragen. Unser Steuert|i|pp Liegen Ihre Unterhaltszahlungen über vier Netto-Monatslöhnen? Dann sollten Sie das Geld besser überweisen, die entsprechenden Angaben in Zeile 17 machen und die notwendigen Belege beifügen. Steuert|i|pps 3/11 2. Seiten 2 bis 4 der »Anlage Unterhalt« Unterstützen Sie Personen, die in einer Haushaltsgemeinschaft leben, tragen Sie die Daten dieser Empfänger in dieselbe Anlage Unterhalt ein. Dabei ist für jede Person eine der Seiten 2 bis 4 vorgesehen. Mit Ausnahme der Zeilennummern sind deshalb die Seiten 2 (Zeilen 31 bis 54), 3 (Zeilen 61 bis 84) und 4 (Zeilen 91 bis 114) identisch. Wir erläutern hier deshalb nur die Seite 2 der »Anlage Unterhalt«. Falls in der Haushaltsgemeinschaft vier oder mehr Personen leben, reicht eine »Anlage Unterhalt« nicht aus. Dann machen Sie die erforderlichen Angaben auf einer oder mehreren weiteren »Anlagen Unterhalt«. In diesem Fall müssen Sie nur in der ersten Anlage für diese Haushaltsgemeinschaft die Zeilen 6 bis 26 der Seite 1 ausfüllen. Q Zeilen 31 bis 42 Unterstützen Sie Personen, die in einer Haushaltsgemeinschaft leben, erfassen Sie deren Daten auf den Seiten 2 ff. derselben »Anlage Unterhalt«. Die erforderlichen Seiten müssen Sie nummerieren und die laufende Nummer in Zeile 31 eintragen. Mithilfe der Angaben aus den Zeilen 32 bis 42 prüft der Finanzbeamte den Unterstützungsempfänger auf »Herz und Nieren«. Nur wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, berücksichtigt er Ihre Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen. In Zeile 32 tragen Sie den vollständigen Namen des Empfängers ein und zusätzlich sein Geburtsdatum sowie gegebenenfalls den Todestag. Die Zeile 33 fragt den Beruf des Empfängers ab. Der spielt insbesondere eine Rolle, wenn die unterstützte Person im Ausland lebt. Nur dann darf der Finanzbeamte prüfen, ob der Empfänger seine eigene Arbeitskraft einsetzt, um seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Lebt der Empfänger im Inland, müssen Sie den Beruf trotzdem angeben. Abgefragt wird auch Ihr Verwandtschaftsverhältnis zum Unterstützten. Sie müssen nämlich nach deutschem Recht unterhaltspflichtig sein. Ohne Nachweis geht in der Regel nichts − insbesondere bei einem Unterhaltsempfänger im Ausland. Deshalb müssen Sie in Zeile 34 in das vorgesehene Feld eintragen, ob Sie die geforderte von der Heimatbehörde bestätigte Unterhaltsbescheinigung beigefügt haben. Diese Bescheinigung muss ganz bestimmte Angaben enthalten. Deshalb sollten Sie unbedingt den Unterhaltserklärungsvordruck verwenden, den das BMF für die wichtigsten Länder zweisprachig erstellt hat. Diese Vordrucke finden Sie im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de in der Rubrik »Formulare A − Z« im Formular-Management-System. Dort geben Sie bitte in die Formularsuche den Begriff »Unterhaltserklärungen« ein. Ist die unterstützte Person verheiratet und lebt sie mit ihrem Ehepartner im selben Haushalt, müssen Sie in Zeile 35 den genauen Namen des Ehepartners angeben. Bei den Zeilen 36 bis 42 handelt es sich um Ja/Nein-Abfragen. Trifft eine Aussage auf Sie zu, tragen Sie eine 1 ein, anderenfalls eine 2. Lassen Sie bitte kein Feld frei, denn sonst kann der Beamte nicht wissen, was zutrifft. Steuert|i|pps 4/11 Wenn die unterstützte Person ganzjährig in Ihrem Haushalt lebt, geht der Finanzbeamte ohne weiteren Nachweis davon aus, dass Sie Unterhalt in Höhe des Unterhaltshöchstbetrages tragen. Deshalb müssen Sie in Zeile 36 angeben, ob und in welchen Monaten der Empfänger in Ihrem Haushalt gelebt hat. Der Abzug von Unterhaltsleistungen kommt nur für Monate infrage, in denen für die unterstützte Person niemand mehr Anspruch auf Kindergeld/die Freibeträge für Kinder hat. Diese Angaben müssen Sie in Zeile 37 machen. Wenn es sich bei der unterstützten Person um Ihren (Ex-)Ehepartner handelt, gelten folgende Spielregeln: • Leben Sie von Ihrem Ehepartner im gesamten Kalenderjahr dauernd getrennt oder sind Sie geschieden, kommt für den Abzug Ihrer Unterhaltsleistungen entweder der Abzug im Rahmen des Realsplittings infrage oder alternativ dazu der Abzug als außergewöhnliche Belastungen. − Haben Sie und Ihr (Ex-)Ehepartner sich für das Realsplitting entschieden, müssen Sie statt der »Anlage Unterhalt« die »Anlage U« ausfüllen und im Mantelbogen auf der Seite 2 (Geber) bzw. in der »Anlage SO« (Empfänger) die entsprechenden Angaben machen. − Haben Sie sich für den Abzug als außergewöhnliche Belastungen entschieden, müssen Sie in Zeile 38 eine 1 eintragen. • Ist Ihre Ehe intakt und lebt Ihr Ehepartner im Ausland, ist er nur beschränkt steuerpflichtig. In diesem Fall kommen Sie nur in den Genuss der günstigen Ehegattenveranlagung mit dem Splittingtarif, wenn Ihr Ehepartner die »fiktive unbeschränkte Steuerpflicht« nach § 1 a EStG wählt. Steht Ihrem Ehepartner die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht nicht zu, weil er die Voraussetzungen nicht erfüllt, dürfen Sie die Unterstützungsleistungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. In diesem Fall tragen Sie in das Kästchen der Zeile 39 eine 1 ein. In den Zeilen 40 und 41 geht es um Personen, die zwar mit Ihnen nicht verwandt sind, gegenüber denen Sie aber trotzdem unterhaltspflichtig sind. Unterhaltsleistungen dürfen Sie auch geltend machen, wenn der Empfänger gleichgestellt ist mit einer unterhaltsberechtigten Person. Das ist z. B. der Fall bei Ihrem Lebenspartner, wenn dieser keine Sozialleistungen erhält, weil Sie mit ihm in eheähnlicher Gemeinschaft leben. Dann tragen Sie in Zeile 42 eine 1 ein. Q Zeilen 43 und 46 bis 54 (Zeilen 44 und 45 siehe nächste Seite) Die unterstützte Person muss bedürftig sein, damit Sie Unterhaltsleistungen geltend machen dürfen. Deshalb prüft der Finanzbeamte • bei einem Empfänger im Ausland, ob er seine eigene Arbeitskraft zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes einsetzt (Zeilen 33 bis 34); • wie hoch das eigene Vermögen des Empfängers ist. Überschreitet es einen bestimmten Betrag, dürfen Sie erst wieder Unterhaltsleistungen geltend machen, wenn das übersteigende Vermögen aufgebraucht ist (Zeile 43); • welche Einkünfte und Bezüge dem Empfänger zur Verfügung stehen (Zeilen 46 bis 54). Liegt sein Einkommen über dem Anrechnungsfreibetrag, schmälert der übersteigende Betrag den Unterhaltshöchstbetrag entsprechend. Die Zeilen 46 bis 54 sind eine echte Herausforderung! Hier geht es um die Einkünfte und Bezüge des Empfängers. Abgefragt werden folgende Beträge, jeweils mit der Möglichkeit, einen zweiten Zeitraum anzugeben: Steuert|i|pps 5/11 • beginnend in den Zeilen 46 und 47 und endend in den Zeilen 48 und 49: − Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, separat nach Bruttoarbeitslohn und Werbungskosten; − Versorgungseinkünfte, separat nach Versorgungsbezügen, der Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag, den Werbungskosten zu den Versorgungsbezügen und dem Kalenderjahr des Versorgungsbeginns; • beginnend und endend in den Zeilen 48 und 49: − die Einkünfte aus Renten, separat nach den Renteneinnahmen insgesamt, den steuerpflichtigen Anteilen an der Rente und den Werbungskosten zur Rente; • beginnend und endend in den Zeilen 50 und 51: − Einkünfte aus Kapitalvermögen (Einnahmen ./. Sparer-Pauschbetrag); − übrige Einkünfte. Dazu gehören insbesondere »Gewerbebetrieb«, »selbstständige Tätigkeit« sowie »Vermietung und Verpachtung«. Hier müssen Sie gleich den Saldo von Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten eintragen. • beginnend und endend in den Zeilen 52 und 53: − Einnahmen aus Sozialleistungen und übrigen Bezügen (ohne öffentliche Ausbildungshilfen); − Kosten, die insgesamt bei den Bezügen (mit Ausnahme der öffentlichen Ausbildungshilfen) angefallen sind; • beginnend und endend in Zeile 54 die Einnahmen aus öffentlichen Ausbildungshilfen. Zwangsläufige Ausgaben mindern das Empfängereinkommen. Das gilt zumindest nach der bisher auch hier gültigen Kindergeldrechtsprechung (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 11.01.2005, 2 BvR 167/02, DStR 2005 Seite 911). Seit 2010 hat der Gesetzgeber die Kopplung an das Kindergeldrecht aufgehoben. Der Hintergrund laut Gesetzesbegründung (BR-Drs. 168/09 vom 20.02.2009): Keine Doppelberücksichtigung von Beiträgen zur Basis-Krankenund Pflegepflichtversicherung (Basisabsicherung). Die von Ihnen für den Empfänger getragenen Beiträge zur Basisabsicherung erhöhen seit 2010 nämlich bereits den Unterhaltshöchstbetrag. Andere zwangsläufige Ausgaben mindern unseres Erachtens aber weiterhin das Empfängereinkommen, zum Beispiel Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Allerdings ist hierfür in der Anlage Unterhalt keine Erfassungsmöglichkeit mehr vorgesehen. Deshalb können Sie sich nur behelfen, indem Sie den Bruttolohn entsprechend kürzen und das auf einem separaten Blatt erläutern. Reicht der Platz in den Zeilen 46 bis 54 nicht aus, sollten Sie die Angaben auf einem separaten Blatt machen. Steuert|i|pps 6/11 Q Zeilen 44 und 45 Hat die unterstützte Person neben Ihnen und Ihrem Ehepartner noch andere »Sponsoren«, die ihre Unterstützungsleistungen ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen abziehen dürfen? Dann wird der Unterhaltshöchstbetrag aufgeteilt anhand des Anteils der Unterstützungsleistungen. In Zeile 45 tragen Sie deshalb bitte die Unterstützungsaufwendungen einschließlich der Beiträge für die BasisKranken- und Pflegepflichtversicherung der anderen Sponsoren ein. Übrigens: Die Zahlungen dieser Sponsoren zählen nicht zu den Einkünften und Bezügen des Empfängers. Dieser Beitrag ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberschutzgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig. Das gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Alle Angaben in diesem Beitrag wurden nach genauen Recherchen sorgfältig verfasst. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Steuert|i|pps 7/11 2011 Name Anlage Unterhalt 1 Vorname Für jeden unterstützten Haushalt bitte eine eigene Anlage Unterhalt abgeben. 2 3 lfd. Nr. der Anlage Steuernummer Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen Haushalt, in dem die unterstützte(n) Person(en) lebte(n) 53 Anschrift dieses Haushaltes 4 Wohnsitzstaat, wenn Ausland ER 5 Die Eintragungen in den Zeilen 6 bis 10 und 17 bis 26 sind nur in der ersten Anlage Unterhalt je Haushalt erforderlich. 6 Anzahl Anzahl der Personen, die in dem Haushalt lt. Zeile 4 lebten Aufwendungen für den Unterhalt Gesamtaufwendungen EUR bis T T M M T T M M 8 Zeitpunkt der ersten Unterhaltsleistung für den ersten Unterstützungszeitraum im Kalenderjahr T T M M J J J J vom bis 9 Zweiter Unterstützungszeitraum, für den Unterhalt geleistet wurde, und Höhe der Aufwendungen (einschließlich Beträge lt. den Zeilen 11 bis 25) – Bitte Nachweise beifügen. – T T M M T T M M 10 Zeitpunkt der ersten Unterhaltsleistung für den zweiten Unterstützungszeitraum im Kalenderjahr T T M M J J J J 11 Beiträge zu Basis-Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen, die von Auf den ersten der / den unterstützten Person(en) als Versicherungsnehmer geschuldet und Unterstützungszeitraum entfallen von mir getragen wurden. (Bitte Nachweise beifügen.) EUR Basis-Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherungsbeiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse und erstatteter Beiträge) für die unterstützte Person lt. Zeile 32 ST vom 7 Erster Unterstützungszeitraum, für den Unterhalt geleistet wurde, und Höhe der Aufwendungen (einschließlich Beträge lt. den Zeilen 11 bis 25) – Bitte Nachweise beifügen. – in Zeile 11 enthaltene Beiträge, aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt 13 Basis-Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherungsbeiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse und erstatteter Beiträge) für die unterstützte Person lt. Zeile 62 14 In Zeile 13 enthaltene Beiträge, aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt 15 Basis-Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherungsbeiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse und erstatteter Beiträge) für die unterstützte Person lt. Zeile 92 16 In Zeile 15 enthaltene Beiträge, aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt M U 12 Gesamtaufwendungen EUR ,– ,– ,– ,– ,– ,– 17 X Unterhaltszahlungen durch Bank- oder Postüberweisung (Bitte Nachweise beifügen.) 18 X Unterhaltszahlungen durch Übergabe von Bargeld (Bitte Abhebungsnachweise der Bank, Nachweise über die Durchführung der Reise und detaillierte Empfängerbestätigung der unterstützten Person beifügen.) 19 Mitgenommene Beträge 20 21 X T T M M J J J J T T M M J J J J T T M M J J J J T T M M J J J J Unterhaltszahlungen im Rahmen von Familienheimfahrten zum Ehegatten (Die Durchführung der Reise ist nachzuweisen.) 22 T T M M J J J J T T M M J J J J 23 T T M M J J J J T T M M J J J J 24 T T M M J J J J T T M M J J J J 25 T T M M J J J J T T M M J J J J 26 ,– ,– ,– ,– ,– ,– EUR Übergabedatum ,– ,– ,– ,– ,– ,– ,– ,– Nettomonatslohn der unterstützenden stpfl. Person 2011AnlUnterhalt191 ,– Auf den zweiten Unterstützungszeitraum entfallen EUR Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Personen Einreisedatum ,– – Aug. 2011 – 2011AnlUnterhalt191 Allgemeine Angaben zur unterstützten Person 31 Identifikationsnummer der unterstützten Person lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsdatum Sterbedatum wenn 2011 T T M M verstorben Verwandtschaftsverhältnis zur unterstützenden Person T T M M J J J J 32 Beruf, Familienstand J J J J 33 34 Bei Unterhaltsempfängern im Ausland: Von der Heimatbehörde und der unterstützten Person bestätigte Unterhaltserklärung über die Bedürftigkeit ist beigefügt. 35 Name, Vorname des im selben Haushalt lebenden Ehegatten 36 Die unterstützte Person lebte in meinem inländischen Haushalt. 38 Name, Vorname Hatte jemand für diese Person Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder? Die unterstützte Person ist mein geschiedener / dauernd getrennt lebender Ehegatte (kein Abzug von Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG, keine Zusammenveranlagung). 39 Die unterstützte Person ist mein nicht dauernd getrennt lebender und nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Ehegatte. 40 Die unterstützte Person ist als Kindesmutter / Kindesvater gesetzlich unterhaltsberechtigt. 41 Die unterstützte Person ist nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz unterhaltsberechtigt. 43 1 = Ja 2 = Nein (wenn nicht ganzjährig) Falls ja vom bis T T M M T T M M (wenn nicht ganzjährig) T T M M T T M M T T M M T T M M T T M M T T M M T T M M T T M M 1 = Ja 2 = Nein 1 = Ja 2 = Nein 1 = Ja 2 = Nein 1 = Ja 2 = Nein Die unterstützte Person ist nicht unterhaltsberechtigt, jedoch wurden oder würden bei ihr wegen der Unterhaltszahlungen öffentliche Mittel gekürzt oder nicht gewährt. (Bitte Nachweis der Sozialbehörden, der Agentur für Arbeit oder schriftliche Versicherung der unterstützten Person beifügen.) Falls ja 1 = Ja 2 = Nein Falls ja (wenn nicht ganzjährig) Falls ja (wenn nicht ganzjährig) Falls ja (wenn nicht ganzjährig) ST 42 1 = Ja 2 = Nein ER 37 1 = Ja 2 = Nein EUR Gesamtwert des Vermögens der unterstützten Person ,– Zum Unterhalt der bedürftigen Person haben auch beigetragen (Name, Anschrift) 44 vom 45 T T M M bis T T M M Betrag Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person Bruttoarbeitslohn Diese Person hatte bis EUR M U vom 46 T T M M T T M M 47 T T M M T T M M maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns Jahr 48 49 vom bis 50 T T M M T T M M 51 T T M M T T M M vom bis 52 T T M M T T M M 53 T T M M T T M M 54 vom bis T T M M T T M M 2011AnlUnterhalt192 EUR darauf entfallende Werbungskosten (ohne Werbungskosten zu Versorgungsbezügen) EUR vom bis T T M M T T M M T T M M T T M M Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR Sozialleistungen / übrige Bezüge EUR ,– Versorgungsbezüge – im Arbeitslohn enthalten – Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag Werbungskosten zu Versorgungsbezügen EUR EUR EUR Renten steuerpflichtiger Teil der Rente EUR Werbungskosten zu Renten EUR EUR Übrige Einkünfte vom bis T T M M T T M M T T M M T T M M vom bis T T M M T T M M T T M M T T M M EUR Kosten zu allen Bezügen EUR Öffentliche Ausbildungshilfen EUR 2011AnlUnterhalt192 Allgemeine Angaben zur unterstützten Person 61 Identifikationsnummer der unterstützten Person lfd. Nr. Geburtsdatum Name, Vorname Sterbedatum wenn 2011 T T M M verstorben Verwandtschaftsverhältnis zur unterstützenden Person T T M M J J J J 62 Beruf, Familienstand J J J J 63 64 Bei Unterhaltsempfängern im Ausland: Von der Heimatbehörde und der unterstützten Person bestätigte Unterhaltserklärung über die Bedürftigkeit ist beigefügt. 65 Name, Vorname des im selben Haushalt lebenden Ehegatten 66 Die unterstützte Person lebte in meinem inländischen Haushalt. 68 Name, Vorname 1 = Ja 2 = Nein 1 = Ja 2 = Nein Hatte jemand für diese Person Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder? Die unterstützte Person ist mein geschiedener / dauernd getrennt lebender Ehegatte (kein Abzug von Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG, keine Zusammenveranlagung). Die unterstützte Person ist mein nicht dauernd getrennt lebender und nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Ehegatte. 1 = Ja 2 = Nein 70 Die unterstützte Person ist als Kindesmutter / Kindesvater gesetzlich unterhaltsberechtigt. 1 = Ja 2 = Nein 71 Die unterstützte Person ist nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz unterhaltsberechtigt. 1 = Ja 2 = Nein Falls ja (wenn nicht ganzjährig) Die unterstützte Person ist nicht unterhaltsberechtigt, jedoch wurden oder würden bei ihr wegen der Unterhaltszahlungen öffentliche Mittel gekürzt oder nicht gewährt. 1 = Ja 2 = Nein (Bitte Nachweis der Sozialbehörden, der Agentur für Arbeit oder schriftliche Versicherung der unterstützten Person beifügen.) Falls ja (wenn nicht ganzjährig) Falls ja (wenn nicht ganzjährig) Falls ja (wenn nicht ganzjährig) ST 73 (wenn nicht ganzjährig) vom bis T T M M T T M M T T M M T T M M T T M M T T M M T T M M T T M M T T M M T T M M 1 = Ja 2 = Nein 69 72 Falls ja ER 67 1 = Ja 2 = Nein EUR Gesamtwert des Vermögens der unterstützten Person Zum Unterhalt der bedürftigen Person haben auch beigetragen (Name, Anschrift) 74 75 vom bis T T M M T T M M Betrag Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person Bruttoarbeitslohn Diese Person hatte bis 76 T T M M T T M M 77 T T M M T T M M EUR M U vom maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns Jahr EUR darauf entfallende Werbungskosten (ohne Werbungskosten zu Versorgungsbezügen) EUR vom bis 78 T T M M T T M M 79 T T M M T T M M Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag Werbungskosten zu Versorgungsbezügen EUR EUR EUR Renten steuerpflichtiger Teil der Rente EUR Werbungskosten zu Renten EUR EUR Übrige Einkünfte vom bis vom bis T T M M T T M M T T M M T T M M 81 T T M M T T M M T T M M T T M M vom bis vom bis 82 T T M M T T M M T T M M T T M M 83 T T M M T T M M T T M M T T M M vom bis T T M M T T M M 84 2011AnlUnterhalt193 ,– Versorgungsbezüge – im Arbeitslohn enthalten – 80 Sozialleistungen / übrige Bezüge EUR ,– EUR Kosten zu allen Bezügen EUR Öffentliche Ausbildungshilfen EUR 2011AnlUnterhalt193 Allgemeine Angaben zur unterstützten Person 91 Identifikationsnummer der unterstützten Person lfd. Nr. Geburtsdatum Name, Vorname Sterbedatum wenn 2011 T T M M verstorben Verwandtschaftsverhältnis zur unterstützenden Person T T M M J J J J 92 Beruf, Familienstand J J J J 93 94 Bei Unterhaltsempfängern im Ausland: Von der Heimatbehörde und der unterstützten Person bestätigte Unterhaltserklärung über die Bedürftigkeit ist beigefügt. 95 Name, Vorname des im selben Haushalt lebenden Ehegatten 96 Die unterstützte Person lebte in meinem inländischen Haushalt. 98 Name, Vorname Hatte jemand für diese Person Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder? Die unterstützte Person ist mein geschiedener / dauernd getrennt lebender Ehegatte (kein Abzug von Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG, keine Zusammenveranlagung). 99 Die unterstützte Person ist mein nicht dauernd getrennt lebender und nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Ehegatte. 100 Die unterstützte Person ist als Kindesmutter / Kindesvater gesetzlich unterhaltsberechtigt. 101 Die unterstützte Person ist nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz unterhaltsberechtigt. 103 1 = Ja 2 = Nein (wenn nicht ganzjährig) Falls ja vom bis T T M M T T M M (wenn nicht ganzjährig) T T M M T T M M T T M M T T M M T T M M T T M M T T M M T T M M 1 = Ja 2 = Nein 1 = Ja 2 = Nein 1 = Ja 2 = Nein 1 = Ja 2 = Nein Die unterstützte Person ist nicht unterhaltsberechtigt, jedoch wurden oder würden bei ihr wegen der Unterhaltszahlungen öffentliche Mittel gekürzt oder nicht gewährt. (Bitte Nachweis der Sozialbehörden, der Agentur für Arbeit oder schriftliche Versicherung der unterstützten Person beifügen.) Falls ja 1 = Ja 2 = Nein Falls ja (wenn nicht ganzjährig) Falls ja (wenn nicht ganzjährig) Falls ja (wenn nicht ganzjährig) ST 102 1 = Ja 2 = Nein ER 97 1 = Ja 2 = Nein EUR Gesamtwert des Vermögens der unterstützten Person ,– Zum Unterhalt der bedürftigen Person haben auch beigetragen (Name, Anschrift) 104 vom 105 T T M M bis T T M M Betrag Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person Bruttoarbeitslohn Diese Person hatte bis EUR M U vom 106 T T M M T T M M 107 T T M M T T M M maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns Jahr darauf entfallende Werbungskosten (ohne Werbungskosten zu Versorgungsbezügen) EUR vom bis 108 T T M M T T M M 109 T T M M T T M M vom bis 110 T T M M T T M M 111 T T M M T T M M vom bis 112 T T M M T T M M 113 T T M M T T M M 114 vom bis T T M M T T M M 2011AnlUnterhalt194 EUR Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR Sozialleistungen / übrige Bezüge EUR ,– Versorgungsbezüge – im Arbeitslohn enthalten – Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag Werbungskosten zu Versorgungsbezügen EUR EUR EUR Renten steuerpflichtiger Teil der Rente EUR Werbungskosten zu Renten EUR EUR Übrige Einkünfte vom bis T T M M T T M M T T M M T T M M vom bis T T M M T T M M T T M M T T M M EUR Kosten zu allen Bezügen EUR Öffentliche Ausbildungshilfen EUR 2011AnlUnterhalt194