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Leitfaden für Eltern IMPRESSUM Herausgeber: Stadt Altena – Jugendamt • Lüdenscheider Straße 22 • 58762 Altena • T 02352 209-0 • www.altena.de Gestaltung, Layout, Fotos: PFiFFiKUS!AGENTUR • Mondhahnstraße 18 • 58762 Altena • T 02352 540200 • www.pfiffige-werbung.de Ein Netzwerk zur Förderung unserer Kinder Dr. Andreas Hollstein ______________________________________________________________________ Bürgermeister der Stadt Altena Liebe Altenaerinnen und Altenaer, Altena ist früh am Ball. Das wissen wir nicht erst seit heute. Immer wieder freuen wir uns über die vielfältigen kreativen bürgerschaftlichen Aktionen in unserer Burgstadt. In der Initiative „Altena. Früh am Ball“ haben sich neben den Kindertageseinrichtungen viele Partner aus den Bereichen Jugendhilfe, Gesundheitswesen und Sozialwesen zusammengeschlossen, die gemeinsam die Entwicklung und Förderung unserer Kinder in den Blick nehmen. Das hilft allen Beteiligten, sich nicht in Details der täglichen Arbeit zu verzetteln und sorgt für eine gemeinsame aktive Gestaltung dieses wichtigen Aufgabenfeldes. Sie halten nun ein weiteres Produkt von „Altena. Früh am Ball“ in den Händen. Diese Broschüre versucht, Ihnen auf viele alltägliche Fragen, die Sie zu Ihrem Kind sowie zur Entwicklung und seiner Förderung haben, Antworten zu geben. Dabei reicht die Palette von der Anmeldung Ihres Kindes über Informationen zum Mutterschafts- und Kindergeld, die Beantragungswege für Wohngeld bis hin zu Fragen der notwendigen Vorsorgeuntersuchungen oder vielfältiger Förderangebote von Hebammen, Logopäden oder Ergotherapeuten. Darüber hinaus wollen wir Sie über die wesentlichen Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Altena informieren. Für eine Stadt unserer Größenordnung ist es sicherlich hervorzuheben, dass es in Altena alle Schulformen gibt und die vorhandenen Tageseinrichtungen für Kinder, die alle in freier Trägerschaft arbeiten, eine breit gefächerte Angebotespalette vorhalten. Keine Langeweile kommt in unserer Stadt auf, wenn Sie die zahlreichen Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche in den sehr aktiven Vereinen und Verbänden, den Kirchengemeinden sowie den städtischen Jugendfreizeiteinrichtungen, der Stadtbücherei oder dem Schwimmbad in den Blick nehmen. Auch diese Angebote haben wir für Sie zusammengestellt. Als Bürgermeister unserer Stadt freue ich mich besonders, dass wir neben der Initiative „Altena. Früh am Ball“ mit dem seitens des Landes NRW zertifizierten Familienzentrum Altena ein noch weiter gespanntes Netzwerk für Familien mit Kindern etabliert haben. Hierdurch können noch vielfältigere Angebote gemacht werden. Ausgebildete Fachkräfte in jeder Kindertageseinrichtung helfen Ihnen als Lotsinnen vor Ort, Antworten auch auf Ihre konkreten Fragen zu erhalten. Wenn Sie, auch mit Ihrem Kleinkind, Unsicherheiten haben, die es zu beantworten gilt, wenden Sie sich bitte genau an diese Lotsinnen. Bessere, schnellere und vertrautere Helfer werden Sie kaum finden. Ich danke den vielen Wegbereitern dieser Broschüre und den vielen engagierten Menschen in Altena, die sich im Sinne der Stärkung von Kindern und Familien in unserer Stadt für diese einsetzen. Wir wollen eine Stadt für alle Generationen werden und arbeiten intensiv an diesem Ziel. Ihr Dr. Andreas Hollstein Bürgermeister INHALT* Vorwort von Dr. Andreas Hollstein, Bürgermeister der Stadt Altena 1 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 Gerade geboren – erste Schritte nach der Geburt Anmeldung Ihres Kindes beim Standesamt Vaterschaftsanerkennung aus melderechtlicher Sicht Namensgebung bei Kindern nicht verheirateter Eltern Anmeldung Ihres Kindes bei der Krankenkasse Mutterschaftsgeld Kindergeld/Kinderzuschlag Eintragung Ihres Kindes auf der Steuerkarte/Kinderfreibeträge Unterhalt/Beistandschaft/Sorgeerklärung/Negativbescheinigung 6 6 7 8 8 8 9 10 10 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 Leistungen zur Sicherung des Unterhaltes Elternzeit und Elterngeld - Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz Arbeitslosengeld II Hilfe zum Lebensunterhalt Wohngeld Schuldnerberatung Unterhaltsvorschuss 12 12 13 14 14 15 15 3 Finanzielle Leistungen bei Kindern mit Behinderung 16 4 4.1 4.2 4.3 Damit Ihr Kind gesund aufwächst Vorsorgeuntersuchungen – „Ich geh zur U. Und Du ?“ Impfen schützt! Ernährung 17 17 18 19 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 5.8 5.9 Für Körper, Geist und Seele: Helfer und Angebote Geburtshilfe/Gynäkologie Hebammen Kinderärzte Kinderärztlicher Notdienst am ev. Krankenhaus Bethanien Kliniken und Krankenhäuser Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des Märkischen Kreises Frühförderung der Lebenshilfe Lüdenscheid Praxen für Ergotherapie Praxen für Logopädie 20 20 20 21 21 22 24 24 25 25 6 Erste Hilfe am Kind 26 7 Rat und Hilfe in Altena und in der Nähe 30 *Die Herausgeber sind sich der Bedeutung der Sprache in Bezug auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern bewusst. Einer durchgängigen Umsetzung geschlechtergerechter Formulierungen stand jedoch das Bemühen um eine leichte Lesbarkeit der Texte entgegen. Deshalb wird in der Regel auf die männliche Form zurückgegriffen. 4 INHALT 8 8.1 8.2 42 42 42 8.3 8.4 Optimale Begleitung für Ihr Kind Familienzentrum Altena Tagespflege für Kinder unter drei Jahren nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) Integrative Kindertagesstätten außerhalb Altenas 9 9.1 9.2 9.3 „ALTENA. Früh am Ball“ – das soziale Frühwarnsystem Wer wir sind Wahrnehmen • Informieren • Handeln „Früh am Ball“ in der Praxis 48 48 48 49 10 10.1 10.2 10.3 Grundschulen mit Betreuung über Mittag Grundschule Mühlendorf Betreuungsverein der Grundschule Breitenhagen e.V. Schulen in Altena 51 52 52 52 11 Keine Langeweile in Altena: Freizeitangebote 52 43 47 ANHANG Aktuelle Adressen Interessante Links 5 1. Gerade geboren – erste Schritte nach der Geburt Eine aktuelle Übersicht über die Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Standesämter in den Nachbarstädten haben wir für Sie im Anhang zusammengestellt. 1.1 Anmeldung Ihres Kindes beim Standesamt Das Gesetz schreibt vor, dass Sie Ihr Kind innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt anmelden. Zuständig ist immer das Standesamt der Stadt, in der das Kind geboren wurde.Wenn Sie in Altena wohnen, jedoch Ihr Kind z. B. in Lüdenscheid geboren wurde, ist das Standesamt Lüdenscheid zuständig! In Altena geborene Kinder können Sie Montag bis Freitag von 8.30 bis 13 Uhr anmelden im Standesamt im Stadtpavillon Am Markaner 1 58762 Altena Tel. 02352 209-331 Verheiratete Eltern Für die Anmeldung ihres Kindes benötigen verheiratete Eltern: • Geburtsanzeige (wird Ihnen vom Krankenhaus, in dem Ihr Kind geboren ist, ausgehändigt; bei einer Hausgeburt wird die Geburtsanzeige von der Hebamme ausgestellt), • gültige Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile, • Familienstammbuch oder eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches, • Einbürgerungsurkunden, falls Sie die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erhalten haben, • Diplom- oder Promotionsurkunden, Meisterbrief etc. zur Eintragung akademischer Grade oder Berufsbezeichnungen, • wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde, eine deutsche Übersetzung der Heiratsurkunde oder eine internationale Heiratsurkunde. Eltern, die Spätaussiedler oder Vertriebene sind Sind Sie Spätaussiedler oder anerkannt Vertrieben, benötigen Sie zusätzlich: • Spätaussiedler- oder Vertriebenenausweis, Registrierschein • Namensbescheinigung nach § 94, für den Fall, dass eine Namenserklärung abgegeben wurde und die Namensführung von den originalen Heiratsoder Geburtsurkunden abweicht. 6 1. Gerade geboren – erste Schritte nach der Geburt Namensgebung bei Kindern verheirateter Eltern Bei der Namensgebung Ihres Kindes bestätigen beide Elternteile den/die gewählten Vornamen mit ihrer Unterschrift auf der Rückseite der Geburtsanzeige. Ihr Kind führt automatisch den Nachnamen, der bei Eheschließung der Eltern gewählt wurde. Falls die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen führen, bestimmen Sie bei der Anmeldung Ihres Kindes seinen Familiennamen und bestätigen dies durch Ihre Unterschrift. Haben Sie weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der zuständigen Standesämter; sie helfen Ihnen gerne weiter. Infos für unverheiratete Eltern Zu den bereits genannten Unterlagen werden benötigt, wenn die Mutter ledig ist: • Abstammungsurkunde oder Geburtsurkunde der Mutter, ggf. mit deutscher Übersetzung, und evtl. die Vaterschaftsanerkennung, wenn die Mutter geschieden ist: • beglaubigte Abschrift des Familienbuches der geschiedenen Ehe mit Scheidungsvermerk (erhältlich beim Heiratsstandesamt der Kindesmutter) • bei Eheschließung im Ausland internationale Heiratsurkunde und Scheidungsurteil, wenn die Mutter verwitwet ist: • beglaubigte Abschrift des Familienbuches der letzten Ehe, erhältlich beim Heiratsstandesamt der verwitweten Mutter. Ist die Mutter minderjährig: • In diesem Fall richtet das Jugendamt eine Amtsvormundschaft ein. Damit werden die Unterhaltsansprüche sowie die gesetzliche Vertretung des Kindes gesichert, außerdem wird die Vaterschaft festgestellt. Die Amtsvormundschaft endet automatisch mit der Volljährigkeit der Kindesmutter. 1.2 Vaterschaftsanerkennung aus melderechtlicher Sicht Wenn schon bei der Anmeldung Ihres Kindes die Daten des Kindesvaters in der Geburtsurkunde vermerkt werden sollen, ist die Abgabe einer Vaterschaftsanerkennung notwendig. Dafür müssen beide Elternteile persönlich vorsprechen. Die Vaterschaftsanerkennung kann auch im Rahmen der Beistandschaft (1.8) erledigt werden. 7 1. Gerade geboren – erste Schritte nach der Geburt 1.3 Namensgebung bei Kindern nicht verheirateter Eltern Kinder von nicht verheirateten Eltern können entweder den Familiennamen der Mutter oder des Vaters tragen. Das Gesetz sieht üblicherweise vor, dass Sohn oder Tochter den Namen der Mutter annimmt. Soll das Kind den Namen des Vaters annehmen, stellen beide Eltern dafür einfach beim Standesamt einen Antrag auf Namenserteilung. Achtung: Die Namenserteilung ist unwiderruflich, eine erneute Änderung ist nur nach Begründung der gemeinsamen Sorge für die Kinder möglich. Nach der Anmeldung Ihres Kindes erhalten Sie vom Standesamt Urkunden, die für das Beantragen des Kindergeldes, Elterngeldes, für die Krankenkasse und die mögliche Taufe benötigt werden. Ohne diese Urkunden kann keine finanzielle Unterstützung beantragt werden. 1.4 Anmeldung Ihres Kindes bei der Krankenkasse Sind Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, ist Ihr Nachwuchs im Rahmen der Familienversicherung ebenfalls dort krankenversichert. Um dies zu gewährleisten, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse unmittelbar nach seiner Geburt einen Antrag auf Familienversicherung stellen. Als Nachweis für die Geburt ist dabei die Geburtsurkunde vorzulegen. Bei minderjährigen Eltern, die selbst noch über ihre eigenen Eltern versichert sind, wird das Kind bei seinen Großeltern kostenlos mitversichert. 1.5 Beantragung des Mutterschaftsgeldes Ebenfalls bei Ihrer Krankenkasse können Sie – bei Vorlage der Geburtsurkunde – Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Geburt beantragen. Wann und wie lange gibt es Mutterschaftsgeld? Für schwangere Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, besteht eine Mutterschutzfrist von sechs Wochen vor der Entbindung bis acht Wochen danach.Während dieser Zeit hat die Frau Anspruch auf Mutterschaftsgeld und den Zuschuss des Arbeitgebers. Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld.Voraussetzung ist eine Bescheinigung des behandelnden Arztes, die den voraussichtlichen Geburtstermin enthält. Diese darf maximal sieben Wochen vor dem erwarteten Entbindungstermin ausgestellt werden. Weitere Voraussetzungen für den Erhalt des Mutterschaftsgeldes: • Sie sind zwischen dem 4. und 10. Monat der Schwangerschaft mindestens zwölf Wochen in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen, • Sie können ein bestehendes Arbeitsverhältnis oder den Bezug von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Arbeitslosengeld II zu Beginn der Schutzfrist nachweisen. 6 8 1. Gerade geboren – erste Schritte nach der Geburt Wie viel Mutterschaftsgeld steht mir zu? Wenn Sie zu Beginn der Mutterschutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen und bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres bisherigen Nettogehaltes. Gezahlt wird von Krankenkasse und Arbeitgeber gemeinsam. Die Leistungen der Krankenkasse richten sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei abgerechneten Kalendermonate. Für die genaue Berechnung stehen bei Ihrer Krankenkasse speziell geschulte Mitarbeiter zur Verfügung. 1.6 Kindergeld/ Kinderzuschlag Kindergeld Kindergeld steht allen Eltern mit Hauptwohnsitz in der BRD zu. Das Geld wird gezahlt für • alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr • für Kinder in der Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr • für Kinder ohne Arbeitsplatz bis zum 21. Lebensjahr • zeitlich unbegrenzt für Kinder, die wegen einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Die Höhe des Kindergeldes beträgt für die ersten drei Kinder monatlich 154 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 179 Euro. Beantragt wird das Geld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit, von der es auch ausgezahlt wird. Wer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, beantragt das Kindergeld bei seiner Personalstelle. In diesem Fall wird das Kindergeld aus der Familienkasse des öffentlichen Dienstes mit der monatlichen Gehaltszahlung ausgezahlt. Achtung: Das Kindergeld wird stets an die Person gezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von Ihnen das Kindergeld erhalten soll. Eltern in Altena beantragen das Kindergeld bei der Familienkasse Iserlohn. Die notwendigen Formulare erhalten Sie auch bei der Agentur für Arbeit. Kinderzuschlag Der Gesetzgeber gewährt einen Kinderzuschlag für gering Verdienende. Anspruch darauf haben Eltern, die mit ihren unter 25 Jahre alten und unverheirateten Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und über Einkommen und Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, zwar ihr eigenes Existenzminimum zu decken, nicht aber das ihrer Kinder. Der Kinderzuschlag wird ebenfalls bei der zuständigen Familienkasse beantragt. Er beträgt maximal 140 Euro und wird längstens für 36 Monate gewährt. Um zu überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Zahlung des Kinderzuschlages erfüllen, sollten Sie Kontakt mit der Familienkasse Iserlohn aufnehmen. Die Mitarbeiter geben Ihnen gerne Auskunft darüber, ob es sinnvoll ist einen entsprechenden Antrag zu stellen. Im Anhang: Kontaktadressen Links Im Anhang: Kontaktadressen Links 7 9 1. Gerade geboren – erste Schritte nach der Geburt Kontaktadresse 1.7 Eintragung Ihres Kindes auf der Steuerkarte/Kinderfreibeträge Um sich die gesetzlichen Steuerfreibeträge zu sichern, müssen Sie Ihr Kind auf Ihrer Steuerkarte eintragen lassen. Dazu benötigen Sie die Geburtsurkunde, die Steuerkarte sowie Ihren Personalausweis. Erledigen können Sie dies beim Bürgerservice im Stadtpavillon. 1.8 Unterhalt/Beistandschaft/Sorgeerklärung/Negativbescheinigung Kontaktadresse Unterhalt Häufig haben alleinerziehende Elternteile das Problem, dass der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Pflichten nicht nachkommt oder nicht ausreichenden Unterhalt zahlt. Grundsätzlich ist die Höhe der zu leistenden Zahlungen in der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ geregelt. Wenn Sie hinsichtlich des Unterhaltes für Ihr Kind Hilfe benötigen, wenden Sie sich an das Jugendamt der Stadt Altena. Dort können Sie freiwillig eine sogenannte „Unterhaltsbeistandschaft“ einrichten lassen. Beistandschaft Auf freiwilligen Antrag des Elternteils, in dessen Obhut sich das Kind befindet, können Sie bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft einrichten lassen. Das Jugendamt steht Ihnen dann bei der Feststellung der Vaterschaft und der unterhaltsrechtlichen Belange bei: Das Jugendamt stellt fest, ob und in welcher Höhe Unterhalt gezahlt werden kann. Außerdem wird die Zahlung des Unterhalts durchgesetzt. Kontaktadresse 6 10 Achtung: Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, besteht rechtlich eine Vaterschaft erst dann, wenn sie anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist. Die Anerkennung der Vaterschaft sowie die Zustimmung der Mutter müssen beurkundet werden. Dies kann u. a. beim zuständigen Jugendamt erfolgen.Weiterhin kann eine Unterhaltsverpflichtung vom Jugendamt beurkundet werden. Ihr Ansprechpartner für Beistandschaften ist bei der Stadt Altena der Bereich Sonstige Soziale Dienste und Einrichtungen. 1. Gerade geboren – erste Schritte nach der Geburt Sorgeerklärung und Negativbescheinigung Verheiratete Eltern haben die Pflicht und das Recht, gemeinsam für ihr Kind zu sorgen. Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, liegt kraft Gesetzes das alleinige Sorgerecht bei der volljährigen Mutter. Dieses kann sie gegenüber Dritten mit einer sogenannten „Negativbescheinigung“ nachweisen, in der bestätigt wird, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen beider Elternteile vorliegen. Diese Bescheinigung kann bei dem Jugendamt der Stadt, in der das Kind geboren ist, angefordert werden. Bitte beachten: Nicht miteinander verheiratete Eltern können durch eine übereinstimmende Erklärung die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind festlegen. Diese Erklärung kann beim Jugendamt oder einem Notar beurkundet werden. Auskünfte über Sorgeerklärungen und Negativbescheinigungen erhalten Sie im Rathaus Altena in der Abteilung Sonstige Soziale Dienste und Einrichtungen. Urkundswesen Sie haben bereits vorstehend mehrfach gelesen, dass Sie im Jugendamt Beurkundungen vornehmen lassen können und zwar bezüglich Verpflichtung zur Unterhaltszahlung, Anerkennung der Vaterschaft und Sorgeerklärungen. Diese Beurkundungen in Ihrem Jugendamt sind für Sie kostenfrei. Kontaktadresse Kontaktadresse 7 11 2. Leistungen zur Sicherung des Unterhaltes In diesem Kapitel geht es um Leistungen und Hilfen, die Sie beanspruchen können, um Ihren Unterhalt sowie den des Kindes zu sichern. 2.1 Elternzeit und Elterngeld – Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz Wie definiert der Gesetzgeber Elternzeit? Jedem Elternteil steht ein Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres zu. Diese Elternzeit ist ein Rechtsanspruch des/der Arbeitnehmers/in gegenüber dem Arbeitgeber, der garantiert, dass während dieser Zeit die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses ruhen, das Arbeitsverhältnis jedoch bestehen bleibt, und die Rückkehr auf die ursprüngliche bzw. eine vergleichbare Stelle möglich ist.Während der Elternzeit besteht grundsätzlich Kündigungsschutz. Wenn Eltern es wünschen, können sie gleichzeitig bis zu drei Jahren Elternzeit in Anspruch nehmen. Die Elternzeit muss nicht zwingend unmittelbar nach der Geburt angemeldet werden, sondern kann – mit Zustimmung des Arbeitgebers – bis zu zwölf Monaten auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr übertragen werden. Durch diese Möglichkeit könnten Sie z. B. Ihr Kind während des ersten Schuljahres begleiten. Ein Großteil des Einkommensverlustes kann mit dem Elterngeld ausgeglichen werden. Dabei ist zu beachten: • Soll die Elternzeit direkt nach der Geburt bzw. nach Ablauf der Mutterschutzfrist beginnen, ist beim Arbeitgeber eine Anmeldefrist von sechs Wochen einzuhalten. • Elternteile, die zu einem späteren Zeitpunkt ihr Recht nutzen wollen, haben eine achtwöchige Anmeldefrist. • Mit Anmeldung der Elternzeit muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, wann der Arbeitnehmer in den nächsten zwei Jahren von seinem Recht auf Elternzeit Gebrauch macht, um dem Arbeitgeber eine Planung bei der Besetzung/ Vertretung der Stelle zu ermöglichen. • Während der Elternzeit ist es möglich bis zu 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig zu sein. Haben beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit angemeldet, sind somit insgesamt 60 Wochenstunden zulässig, um das Familieneinkommen zu sichern. • In Betrieben über 15 Mitarbeitern besteht ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit im Rahmen von 15-30 Wochenstunden, sofern dem nicht dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. 6 12 2. Leistungen zur Sicherung des Unterhaltes Wer erhält Elterngeld und in welcher Höhe? Elterngeld ermöglicht, dass sich Eltern ohne finanziellen Einbruch Zeit für ihre Kinder nehmen können. Gezahlt wird es an Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende, Auszubildende, Adoptiveltern, Pflegeeltern und – unter bestimmten Voraussetzungen – an Verwandte dritten Grades. Das Elterngeld beträgt 67 % des letzten Nettoerwerbseinkommens, höchstens 1800 Euro, mindestens jedoch 300 Euro. Das Wichtigste zum Elterngeld: • Wer während der Elternzeit mehr als 30 Wochenstunden arbeitet, verliert seinen Anspruch auf das Elterngeld. • Der Mindestsatz wird nicht (mit zum Beispiel Arbeitslosengeld II) verrechnet. • Für Elternteile, die vor der Geburt des Kindes ein Einkommen unter 1000 Euro hatten oder teilzeitbeschäftigt waren, gelten besondere Regeln. • Wer nach der Geburt bis zu 30 Wochenstunden arbeiten möchte, kann Elterngeld in Höhe des entfallenden Teileinkommens erhalten. Als Berechnungsgrundlage dient das durchschnittliche Einkommen der letzten drei Monate vor der Geburt des Kindes. • Bei Antragstellern, deren Einkommen stark schwankt, kann auf Antrag der Durchschnitt der letzten zwölf Monate zugrunde gelegt werden. Elterngeld wird für zwölf Monate gezahlt. Zwei Partnermonate werden als Bonus gewährt, wenn der jeweils andere Elternteil Zeit für die Kindererziehung erbringt und deshalb seine Erwerbstätigkeit einschränkt. Beantragt wird das Elterngeld beim Versorgungsamt Soest. Alle dafür notwendigen Antragsformulare erhalten Sie auch beim Bürgerservice im Stadtpavillon Altena. Im Anhang: Kontaktadresse Links 2.2 Arbeitslosengeld II Wenn Sie erwerbsfähig sind, aber der Lebensunterhalt Ihres Kindes nicht gesichert ist, können Sie Arbeitslosengeld II beantragen. Bei der Berechnung der Höhe der Leistungen werden immer Ihr Einkommen sowie Ihr Vermögen berücksichtigt. Die Voraussetzung für den Bezug ist, dass: • mindestens ein Familienmitglied, bzw. die alleinerziehende Mutter oder der alleinerziehende Vater dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, • keine gesundheitlichen Gründe gegen eine Erwerbstätigkeit von mindestens drei Stunden täglich sprechen. Selbst wenn Sie wegen Erziehung und Betreuung Ihres Kindes keine Erwerbstätigkeit ausüben können, bleibt der Anspruch auf ALG II bestehen. Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld II zur Sicherung des Kindesunterhaltes erhalten Sie bei der ARGE Altena. Im Anhang: Kontaktadresse Links 7 13 2. Leistungen zur Sicherung des Unterhaltes Im Anhang: Kontaktadresse Links 2.3 Hilfe zum Lebensunterhalt Wenn Sie nicht erwerbsfähig sind, also dem Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Verfügung stehen, oder das 65. Lebensjahr vollendet haben und der Lebensunterhalt Ihres Kindes nicht gesichert ist, können Sie Sozialhilfe beantragen. Voraussetzung für den Bezug ist, dass • kein Familienmitglied aus gesundheitlichen Gründen für wenigstens sechs Monate in der Lage ist, mindestens drei Stunden am Tag eine Erwerbstätigkeit auszuüben, • Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Auskunft darüber, inwieweit Sie anspruchsberechtigt sind, erhalten Sie im Bereich Sonstige Soziale Dienste und Einrichtungen der Stadt Altena. Im Anhang: Kontaktadresse 2.4 Wohngeld Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten für Ihre Wohnung/ Ihr Haus zu bezahlen, können Sie Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) beantragen – egal, ob Sie zur Miete, im eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung leben. Mieter erhalten Wohngeld in Form eines „Mietzuschusses“, um die wirtschaftliche Sicherung angemessener und familiengerechter Wohnverhältnisse zu gewährleisten. Besitzern von Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen wird ein „Lastenzuschuss“ gezahlt. Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, ist abhängig von Einkommen,Vermögen, Größe der Wohnung/des Hauses und der Miete/monatlichen Belastung. Achtung: Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nicht für Empfänger von Transferleistungen wie ALG II oder Hilfe zum Lebensunterhalt. Empfänger dieser Leistungen haben ein Wahlrecht; sie können entscheiden, ob sie oben genannte Leistungen oder Wohngeld in Anspruch nehmen wollen. Weitere Informationen, ob Sie Wohngeld beziehen können, erhalten Sie im Bereich Sonstige Soziale Dienste und Einrichtungen der Stadt Altena. 6 14 2. Leistungen zur Sicherung des Unterhaltes 2.5 Schuldnerberatung Wenn Ihre Schulden Sie derart belasten, dass Sie Hilfe benötigen, steht Ihnen die Schuldnerberatung der AWO zur Seite. Das Mitarbeiterteam besteht aus Juristen, Sozialwissenschaftlern, Sozialarbeitern und Betriebswirten. Sie werden sich bemühen, Ihre Existenzgrundlage zu sichern, die Forderungen der Gläubiger zu überprüfen und Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte zu unterstützen. Im Zuge der Beratung erhalten Sie auch Hilfe bei der Erstellung und Überprüfung Ihrer Haushaltsplanung. Ziel ist, Sie zu entschulden und Ihre Schulden zu regulieren. Voraussetzung dafür sind: • das Offenlegen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, • Ihre Mitwirkung zur Lösung Ihrer Probleme, • Ihre Einhaltung von Absprachen. Möchten Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, wenden Sie sich an die Schuldnerberatung der AWO. Im Anhang: Kontaktadresse Links 2.6 Unterhaltsvorschuss Wenn kein Unterhalt für Ihr Kind gezahlt wird, können Sie einen Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragen. Für den Bezug müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Der alleinerziehende Elternteil erhält keinen, nicht ausreichenden oder nur unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil • Das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet und lebt innerhalb des Bundesgebietes bei einem Elternteil. Den Unterhaltsvorschuss kann ein Kind nur innerhalb der ersten zwölf Lebensjahre für maximal 72 Monate, also sechs Jahre erhalten. Alle Fragen zum Unterhaltsvorschuss beantwortet Ihnen bei der Stadt der Bereich Sonstige Soziale Dienste und Einrichtungen. Im Anhang: Kontaktadresse Links 7 15 3. Finanzielle Leistungen bei Kindern mit Behinderung Sollte Ihr Kind eine Behinderung haben, können Sie verschiedene zusätzliche Leistungen beantragen: Der Antrag auf Pflegegeld wird, sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, bei Ihrer Krankenkasse, Abt. Pflegekasse, gestellt. Die Pflegekassen lassen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüfen, ob Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes vorliegt. Nach der Einstufung können Sie sich das Gutachten zusenden lassen – und diesem dann möglicherweise widersprechen. Pflegegeld für ein Kind zu beantragen ist nicht leicht, denn besonders bei Kleinkindern muss der Pflegeaufwand erheblich höher sein als bei einem nicht-behinderten Kind. Anstelle von Pflegegeld können Eltern Sachleistungen in Anspruch nehmen. Über die genauen Leistungen der Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Rentenkasse für das Kind und Leistungen für die Pflegepersonen informieren Sie sich am besten zunächst bei Ihrer Kranken-/Pflegekasse. 6 16 4. Damit Ihr Kind gesund aufwächst 4.1 Vorsorgeuntersuchungen – „Ich geh’ zur U und Du?“ Verantwortungsbewusste Mütter und Väter nutzen regelmäßig die Vorsorgeuntersuchungen „U“. Dabei kann der Arzt feststellen, ob sich Ihr Kind gesund entwickelt. Nur so können Krankheiten rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Außerdem werden im Rahmen der Untersuchungen die wichtigsten Impfungen durchgeführt. Um für Ihr Kind ein Optimum an Prävention und medizinischer Vorsorge zu gewährleisten, bieten Ihnen die gesetzlichen Krankenkassen neun kostenlose Früherkennungsuntersuchungen für Ihr Kind an. Nutzen Sie diese unbedingt, damit Ihr Kind beste Startbedingungen ins Leben hat: Erste Lebenswochen U1 U2 U3 nach der Geburt 3. bis 10. Lebenstag 4. bis 6. Lebenswoche Erste Lebensmonate U4 U5 U6 3. bis 4. Lebensmonat 6. bis 7. Lebensmonat 10. bis 12. Lebensmonat Erste Lebensjahre U7 U8 U9 1 Jahr, 9 Monate bis 2 Jahre 3 Jahre, 7 Monate bis 4 Jahre 5 Jahre, 5 Monate bis 6 Jahre Die U 9 ist eine besonders wichtige Untersuchung. Rechtzeitig, bevor Ihr Kind in die Schule kommt, kann der Arzt dabei Schwierigkeiten erkennen, behandeln und beheben. So ersparen Sie Ihrem Kind und sich spätere Probleme in der Schule! Denken Sie daran: • Wer nicht gut sieht, braucht vielleicht eine Brille! • Wer nicht gut hört, kann schlechter sprechen! • Wer Schwierigkeiten beim Sprechen hat, bekommt Probleme beim Lesen! • Wer sich schlecht konzentrieren kann, kann in der Schule nicht aufpassen! • Wer bestimmte Dinge nicht schafft, wird oft von Mitschülern geärgert! • Wer nicht ausreichend geimpft ist, läuft Gefahr dauerhaft ernsthaft krank zu werden! Die Kosten der Vorsorgeuntersuchungen werden von den Krankenkassen übernommen. Sollte Ihr Kind einen Kindergarten besuchen, findet dort in jedem Fall circa zwei Jahre vor der Einschulung eine Untersuchung des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes MK statt. Über die Ergebnisse und evtl. notwendige Fördermaßnahmen werden sie selbstverständlich informiert und entsprechend beraten. Im Anhang: Kontaktadresse Links 7 17 4. Damit Ihr Kind gesund aufwächst 4.2 Impfen schützt! Um Ihr Kind vor der Gefahr schwerer Infektionskrankheiten zu schützen, wurde von der „Ständigen Impfkommission“ (STIKO) ein Impfprogramm empfohlen. Gerade Kinderkrankheiten werden häufig unterschätzt. Nicht selten ziehen Masern, Mumps, Keuchhusten und andere „Kinderkrankheiten“ schwere Komplikationen nach sich, unter deren Folgen manche Kinder sogar lebenslang leiden. Der Impfkalender gibt Auskunft darüber, wann es sinnvoll ist, gegen bestimmte Krankheiten zu impfen: Zur U4 (oder 3. bis 4. Lebensmonat) Diphterie,Wundstarrkrampf, Kinderlähmung, Keuchhusten, Hepatitis B, Hirnhaut-Kehlkopfentzündung, Pneumokokken – 1.Teilimpfung Nach dem 3. Lebensmonat Diphterie,Wundstarrkrampf, Kinderlähmung, Keuchhusten, Hepatitis B, Hirnhaut-Kehlkopfentzündung, Pneumokokken – 2.Teilimpfung Zur U5 (oder 6. bis 7. Lebensmonat) Diphterie,Wundstarrkrampf, Kinderlähmung, Keuchhusten, Hepatitis B, Hirnhaut-Kehlkopfentzündung, Pneumokokken – 3.Teilimpfung Zur U6 (oder 10. bis 12. Lebensmonat) Diphterie,Wundstarrkrampf, Kinderlähmung, Keuchhusten, Hepatitis B, Hirnhaut-Kehlkopfentzündung, Pneumokokken – 4.Teilimpfung. Zusätzlich: Masern, Mumps, Röteln,Windpocken Nach dem 12. Lebensmonat Meningokokken (Einmalimpfung) Zur U7 (oder 1 Jahr, 9 Monate bis 2 Jahre) Masern, Mumps, Röteln 6 18 Zur U9 (oder 5 Jahre bis 5 Jahre, 5 Monate) Diphterie,Wundstarrkrampf, Keuchhusten – 1. Auffrischung Im Anhang: Kontaktadresse Links Um sicher gehen zu können, dass Sie alles richtig machen, um Schaden von Ihrem Kind fernzuhalten, erhalten Sie weitere Informationen beim Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes MK. 4. Damit Ihr Kind gesund aufwächst 4.3 Ernährung Oberste Ziele der Ernährung im Kindes- und Jugendalter sind Sicherung von Wachstum und Entwicklung, sowie das Vermeiden von Mangelzuständen. Aber auch die Prävention ernährungsabhängiger Erkrankungen wie Stoffwechselkrankheiten, Bluthochdruck, Herz-Kreislauferkrankungen muss Ziel einer gesunden Ernährung sein und bereits im Neugeborenenalter beginnen. Die heute gültigen Empfehlungen für die Ernährung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen sind wissenschaftlich begründet und im Alltag einfach umsetzbar. Die nachfolgenden Empfehlungen basieren auf Ergebnissen des „Forschungsinstitutes für Kinderernährung“ in Dortmund. Ernährungsplan für das 1. Lebensjahr In den ersten 4 bis 6 Lebensmonaten ist ausschließliche Milchernährung (Muttermilch, industrielle Säuglingsmilchnahrung) empfehlenswert. Beikostgabe vor dem 5. Lebensmonat und Vielfalt der Lebensmittel in der Beikost erhöhen das Risiko für die Entwicklung einer Allergie. Frühestens ab dem 5. bis spätestens dem 7. Monat kann der wachsende Energie- und Nährstoffbedarf des Säuglings mit Milch allein nicht mehr gedeckt werden. In diesem Alter erlischt der Saug- und Schluckreflex. Der Säugling kann mit Unterstützung aufrecht sitzen und seine Kopfhaltung kontrollieren, das heißt, er kann vom Löffel essen. Ab dem 5. bis 7. Monat wird mit der Einführung von Beikost begonnen. Monat für Monat wird eine Milchmahlzeit durch eine Breimahlzeit abgelöst. Nacheinander werden eingeführt: ein Gemüse-Kartoffel-Fleisch-Brei, ein Milch-Getreide-Brei und ein Getreide-Obst-Brei. Die Reihenfolge und Zusammensetzung der Beikostmahlzeiten ist unabhängig davon, in welchem Lebensmonat mit der Beikost begonnen wird. Mit 6 bis 8 Monaten beginnt die Entwicklung von Kaubewegungen beim Säugling. Die Beikostbreie können dann in gröberer Struktur gegeben werden. Gegen Ende des 1. Lebensjahres kann das Kind selbständig Nahrung zum Munde führen und eine Tasse halten. Gegen Ende des 1. Lebensjahres sollte der Säugling nach und nach an leicht kaubare Familienkost gewöhnt werden. Nach dem 1. Lebensjahr bieten spezielle Säuglings- oder Kleinkindernahrungsmittel keine Vorteile mehr für das Kind. Wenn Sie sich bei der Ernährung Ihres Kindes nicht sicher fühlen, erhalten Sie Unterstützung und kompetente Antworten beim Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes MK. Im Anhang: Kontaktadresse Links 7 19 5. Für Körper, Geist und Seele: Helfer und Angebote Ob Hilfe oder Prävention: Für Körper, Geist oder Seele gibt es in Altena zahlreiche Helfer, Praxen und Einrichtungen, die Sie gerne unterstützen und sich über Ihren Besuch freuen. Im Anhang: Kontaktadressen der Altenaer Praxen für Gynäkologie und Geburtshilfe Im Anhang: Kontaktadresse der Altenaer Hebammenpraxis 20 5.1 Geburtshilfe/Gynäkologie Schwangerschaft und Geburt sind eine aufregende Zeit für die werdenden Eltern. Körperliche und psychische Veränderungen bestimmen den Weg zum Elternsein, Lebenspläne werden wahr und/oder müssen geändert werden. Kurzum, alles wird anders! Die Gewissheit, ein Kind zu erwarten, stürzt die meisten zukünftigen Eltern in ein Wechselbad der Gefühle: Im Spannungsfeld zwischen der aufkommenden Euphorie und Zuversicht und sich breit machender Verunsicherung über das Kommende tauchen viele Fragen auf. Um Sie positiv auf die Veränderungen einzustimmen, haben die Frauenärzte eine Vielfalt an Informationen rund um dieses Thema zusammengestellt. Sie möchten damit mehr als eine drängende Frage beantworten, Ängste ausräumen, aber auch eine realistische Einschätzung von dem geben, was auf Sie zukommt. Dieses Wissen soll Ihnen helfen, sich möglichst uneingeschränkt auf die schöne Zeit der Schwangerschaft und die Zeit danach zu freuen. Wenden Sie sich also bei Fragen, Unklarheiten oder wenn Ihnen während der Schwangerschaft, aber auch nach der Geburt, etwas ungewöhnlich vorkommt, an Ihren Frauenarzt. Er ist Ansprechpartner und wird Sie durch eine möglichst beschwerdefreie Zeit in der Schwangerschaft sowie bei der Geburt begleiten. Gibt es Probleme oder Komplikationen, wird er Ihnen zur Seite stehen und mit Ihnen gemeinsam den besten Weg für Sie und Ihr Kind wählen. Auch nach der Geburt gibt es meist eine Menge Fragen. Aus diesem Grund sind Vor- und Nachsorgetermine vorgesehen, bei denen Sie weiterhin Begleitung und Unterstützung erfahren (siehe Kapitel 4). 5.2 Hebammen Sofern Sie nicht bereits seit Beginn der Schwangerschaft Kontakt zu einer Hebamme hatten, sollten Sie in den letzten Wochen vor der Geburt, spätestens jedoch vor der Entlassung aus dem Krankenhaus mit ihr Kontakt aufnehmen. Sie betreut Mutter und Kind u. a. auch zu Hause und ist eine wertvolle Hilfe im Umgang, bei der Versorgung und der Pflege Ihres Neugeborenen. Aber auch das weite Spektrum der klassischen Hebammenhilfen wie Vorsorgeuntersuchung und Beratung in der Schwangerschaft, Betreuung bei Risikoschwangerschaften, Geburtshilfe,Wochenbettbetreuung, Stillberatung oder Rückbildungsgymnastik wird angeboten. Grundsätzlich hat jede Mutter während der Schwangerschaft, Geburt und im Wochenbett bis zu acht Wochen Anspruch auf Begleitung durch eine Hebamme Ihrer Wahl. Die Stillberatung kann bis zum Ende der Stillzeit in Anspruch genommen werden. Die entstehenden Kosten werden durch die Krankenkasse, bei der die Mutter versichert ist, abgedeckt. Es besteht derzeit keine Zuzahlungspflicht. 5. Für Körper, Geist und Seele: Helfer und Angebote 5.3 Kinderärzte Ob die Entwicklung Ihres Kindes normal verläuft, kann der erfahrene Kinderund Jugendarzt beurteilen. Nicht zuletzt deshalb haben Kinder bis kurz nach Vollendung ihres 5. Lebensjahres einen rechtlichen Anspruch auf die bereits erwähnten neun Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die eine normale körperliche und geistige Entwicklung gefährden. Wird das Neugeborene aus der Klinik entlassen, erhält die Mutter ein gelbes Kinder-Untersuchungsheft. Darin werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Das Vorsorgeheft muss aufbewahrt und bei jeder folgenden Vorsorgeuntersuchung dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt werden. Fallen Ihnen außerhalb dieser Vorsorgeuntersuchungen Besonderheiten bei Ihrem Kind auf, sollten Sie natürlich unbedingt einen Kinder- und Jugendarzt aufsuchen. 5.4 Kinderärztlicher Notdienst am Ev. Krankenhaus Bethanien Jeden Sonntag von 9 - 13 Uhr und von 15 - 17 Uhr bieten niedergelassene Kinderärzte aus der Umgebung einen ambulanten kinderärztlichen Notdienst im Ev. Krankenhaus Bethanien an. Im Anhang: Kontaktadressen der Kinderund Jugendärzte Im Anhang: Kontaktadresse 21 5. Für Körper, Geist und Seele: Helfer und Angebote Im Anhang: Kontaktadresse Im Anhang: Kontaktadresse 22 5.5 Kliniken und Krankenhäuser In Altena und den Nachbarstädten gibt es verschiedene Krankenhäuser: St.-Vinzenz-Krankenhaus Altena Sofortige medizinische Hilfe nach einem häuslichen Unfall erhalten Sie im St. -Vinzenz-Krankenhaus Altena. Es ist ein modern ausgestattetes Haus der Grundversorgung mit den Fachabteilungen Chirurgie, Innere Medizin und Anästhesie. Gynäkologie und HNO sind Abteilungen mit Belegbetten.Träger des St.-Vinzenz-Krankenhauses ist die Katholische Kirchengemeinde St. Matthäus in Altena. Kinderklinik Lüdenscheid Die Ärzte der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Lüdenscheid sind Ansprechpartner für alle medizinischen Fragen vom Zeitpunkt der Geburt bis zum Erwachsenenalter. Für sie ist es selbstverständlich, dass Kinder keine „kleinen Erwachsenen“ sind, sondern dass jedes Lebensalter seine ganz besonderen Bedürfnisse, aber auch Möglichkeiten hat. Die kinderärztliche Kompetenz des Hauses wird nicht nur durch die Mitarbeiter nach außen getragen, sondern auch durch besondere Angebote: • die Mitaufnahme eines Elternteils bei der Einweisung eines Kindes, • eine kindgerechte Umgebung im Krankenhaus, • altersentsprechende Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten und • eine spezialisierte Kinderkrankenpflege. Die Kinderklinik ist Teil des Klinikums Lüdenscheid und kann daher auf alle diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten eines Krankenhauses mit Maximalversorgung zurückgreifen. Als akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Bonn können neue wissenschaftliche Erkenntnisse schnell zum Wohle des kranken Kindes umgesetzt werden. In der Notfallambulanz kann Ihrem Kind Tag und Nacht sofort geholfen werden, bei ernsten oder unklaren Krankheiten ist die stationäre Aufnahme möglich. Insgesamt drei Stationen verteilen sich auf das Klinikum Lüdenscheid an der Paulmannshöherstraße, wo sich auch eine neonatologische Intensivstation (Neugeborenen-Intensivstation) direkt neben dem Kreissaal befindet. Dort können in der Frauenklinik entbundene Früh- und Neugeborene bei Bedarf ohne Zeitverzug kinderärztlich optimal versorgt werden. Für Entbindungskliniken der näheren Umgebung bietet die Kinderklinik mit einem „Babynotarztwagen“ einen Abholdienst in medizinischen Notfällen an. 5. Für Körper, Geist und Seele: Helfer und Angebote Ev. Krankenhaus Bethanien Iserlohn In der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Ev. Krankenhaus Bethanien werden sämtliche Erkrankungen des Kindes- und Jugendalters diagnostiziert und - mit Ausnahme der bösartigen Erkrankungen - behandelt. Besonders spezialisiert ist das Team auf die Bereiche Neuropädiatrie, Epileptologie und Sozialpädiatrie. Für Eltern werden unter anderem spezielle Patientenschulungen angeboten, zum Beispiel zu den Themen Asthma bei Kindern und Jugendlichen, Neurodermitis bei Kindern oder „Plötzlicher Kindstod“. Außerdem sind Interessierte herzlich zu den Treffen der „Candy Kiddies“ eingeladen. Hierbei handelt es sich um eine Selbsthilfegruppe für Kinder und Jugendliche mit Diabetes. IsPa Iserlohner Paten IsPa ist ein ehrenamtlicher Dienst, der jungen Eltern Patinnen hilfreich zur Seite stellt. Eltern werden zu Hause besucht und bei der Pflege und Erziehung ihres Kindes unterstützt. Diese Begleitung durch die Patin ist kostenlos. Die Patinnen sind auf Grund ihrer Lebenserfahrung und ihrer Freude im Umgang mit jungen Familien für die Begleitung gut geeignet. Darüber hinaus sind sie durch die Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Caritasverbandes Iserlohn für diese Aufgabe geschult. Kinder- und Jugendpsychiatrie Lüdenscheid Die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Lüdenscheid hat vier Stationen: zwei kinder- und jugendpsychiatrische, eine psychosomatische und die Tagesklinik. Aufgenommen werden Säuglinge und Kleinkinder zusammen mit ihren Eltern, Kindern und Jugendliche im Alter von 0-18 Jahren. Im Rahmen der großen Institutsambulanz können Diagnostik und Therapie ambulant angeboten werden. Zunächst wenden sich Familien an die Institutsambulanz. Dort wird entweder eine ambulante Diagnostik und Therapie angeboten oder eine stationäre Aufnahme empfohlen. Die Überweisung bzw. Einweisung erfolgt durch die niedergelassenen Ärzte. In Notfallsituationen ist eine stationäre Aufnahme jederzeit möglich, sonst erfolgt die stationäre Aufnahme nach einem ambulanten Vorgespräch. Ein multiprofessionelles Team betreut die Kinder während der stationären Behandlung. Die Kinder besuchen während des Aufenthaltes die Michael-Ende-Schule (Schule für Kranke) auf dem Klinikgelände. Im Anhang: Kontaktadresse Im Anhang: Kontaktadresse Im Anhang: Kontaktadresse 23 5. Für Körper, Geist und Seele: Helfer und Angebote Im Anhang: Kontaktadresse 5.6 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des Märkischen Kreises Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst ist ein Baustein des Fachbereichs Gesundheitsdienste und Verbraucherschutz Märkischer Kreis. Die Mitarbeiter haben die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gesundheitsgefahren zu schützen und ihre Gesundheit zu fördern. Dazu arbeitet der Dienst mit anderen Behörden, Einrichtungen und Personen zusammen. Die wichtigsten Aufgaben und Arbeitsinhalte sind: • Präventionsprojekte in Kindergärten und Schulen • Unterstützung für Kinder mit Entwicklungsstörungen in enger Zusammenarbeit mit den Frühförderstellen • Einschulungsuntersuchungen • Schulärztliche Themenstellungen • Vernetzung mit Jugendämtern, Erziehungsberatungsstellen, der Wirtschaftlichen Jugendhilfe und weiteren Trägern der Jugendhilfe nach den Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes • Beratung bei allen kinder- und jugendärztlichen Fragestellungen Die Leistungen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes sind kostenfrei. Die Untersuchungsergebnisse wie auch die Inhalte von Beratungsgesprächen unterliegen dem Datenschutz. Im Anhang: Kontaktadresse 24 5.7 Frühförderung der Lebenshilfe Lüdenscheid Ziel der Frühförderung der Lebenshilfe Lüdenscheid ist, im Zusammenwirken von Eltern und Fachleuten, die Entwicklung von Kindern mit Beeinträchtigungen/Behinderungen anzuregen und zu unterstützen. Grundsätzlich gilt es, Entwicklung von Kindern mit drohender Behinderung sicher zu stellen und zu fördern. Das Angebot der Frühförderung bietet individuelle Hilfen für Kinder und Eltern von der Geburt bis zum Schulalter. Behinderte Kinder und von Behinderung bedrohte Kinder haben einen Rechtsanspruch auf heilpädagogische Maßnahmen. Sie können bei der Frühförderstelle der Lebenshilfe Lüdenscheid beantragt werden. Nachdem der Fachbereich Gesundheit des Märkischen Kreises der Notwendigkeit von Frühfördermaßnahmen aus medizinischer Sicht zugestimmt hat, erfolgt in der Regel die Bewilligung durch den Märkischen Kreis. 5. Für Körper, Geist und Seele: Helfer und Angebote Im Anhang: Kontaktadresse 5.8 Praxen für Ergotherapie Ergotherapie in der Kinderheilkunde wendet sich an Kinder vom Säuglingsbis zum Jugendalter. Sie wird benötigt, wenn die Entwicklung von Kindern verzögert ist, sie in ihrer Selbständigkeit eingeschränkt, von Behinderung bedroht oder betroffen sind. Die Ursachen dafür sind zum Beispiel angeborene oder früh erworbene Störungen des Bewegungsablaufes infolge von Hirnschädigungen oder Entwicklungsstörungen, Sinnesbehinderungen, Störungen der Wahrnehmungsverarbeitung, Störungen in der Sozialentwicklung und Kommunikationsfähigkeit sowie psychische Erkrankungen und geistige Behinderungen. Übergeordnetes Ziel ist immer, größtmögliche Handlungskompetenz und Selbstständigkeit des Kindes zu erreichen. Ergotherapeutische Leistungen für Ihr Kind können Sie entweder nach ärztlicher Verordnung oder als Privatleistung in Anspruch nehmen. Informationen erhalten Sie in Ergotherapeutischen Praxen in Altena und Umgebung. Im Anhang: Kontaktadresse 5.9 Praxen für Logopädie Logopäden untersuchen und behandeln Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen sowie auditiven Wahrnehmungsstörungen. Im frühkindlichen Bereich können insbesondere Verzögerungen oder Störungen der Sprachentwicklung auf den Ebenen Artikulation (Lautbildung), Sprachverständnis,Wortschatz und Grammatik auftreten. Nicht rechtzeitig behandelte Sprachentwicklungsstörungen können sich unter anderem auch nachteilig auf den Lese-Rechtschreiberwerb auswirken. In der Regel werden die Kosten einer logopädischen Behandlung von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen einer Logopädischen Praxis ist eine ärztliche Untersuchung sowie eine Heilmittelverordnung des behandelnden Arztes. Im Anhang: Kontaktadresse 25 6. Erste Hilfe am Kind 6.1 Notrufzentrale gegen Vergiftungen Schnell kann ein Kind in Kontakt mit lebensbedrohlichen Stoffen kommen. Eltern von Neugeborenen oder Säuglingen geraten in derartigen Situationen schnell in Panik, woraus Fehlreaktionen entstehen können, die in letzter Konsequenz mehr Schaden anrichten können, wie die zugeführte Substanz. Darum: Wählen Sie im Fall einer möglichen Vergiftung Ihres Kindes folgende Rufnummer, um schnell und angemessen zu reagieren: Notrufzentrale gegen Vergiftungen am Zentrum für Kinderheilkunde T 0228 19240 (Bitte im Handy speichern!) Aufgrund der telefonisch mitgeteilten Fakten kann entschieden werden, wie weiter vorzugehen ist. Die Beratung erfolgt durch speziell ausgebildete Ärzte, die schnell sachgerecht Auskunft geben können. Dabei wird auf langjährige Erfahrung und dokumentierte Giftunfälle zurückgegriffen. Für Eltern – insbesondere Eltern von Kleinkindern – wurde eine Broschüre zur Hilfe bei und Vermeidung von Vergiftungen verfasst. Eltern, die bereits im Vorfeld für den Notfall vorbereitet sein wollen, sollten diese anfordern bei der Informationszentrale gegen Vergiftungen. Im Anhang: Kontaktadresse 6.2 Ihr Kind ist bewusstlos Wenn ein Kind weder auf Berührung, leichtes Kneifen oder Rütteln noch auf Ansprechen reagiert, hat es das Bewusstsein verloren. In diesem Fall rufen Sie sofort den Rettungsdienst unter Telefon 112! Prüfen Sie, ob das Kind noch atmet. Dabei überstrecken Sie leicht den Kopf des Kindes, indem Sie ihn vorsichtig nach hinten beugen. Nun halten Sie Ihr Ohr über Nase und Mund des Kindes: Hören Sie Atemgeräusche, spüren Sie einen Luftzug? Hebt und senkt sich der Brustkorb? Wenn ja, bringen Sie Ihr Kind in die sogenannte stabile Seitenlage. Bei Bewusstlosigkeit funktioniert der Würge- und Hustenreflex nicht mehr, auf dem Rücken liegend könnte das Kind an seinem Erbrochenem oder der eigenen Zunge ersticken. Kontrollieren Sie in jedem Fall den Mundraum, säubern Sie ihn von Erbrochenem und entfernen Sie Fremdkörper. Der Mund sollte leicht geöffnet bleiben, damit Erbrochenes jederzeit ungehindert abfließen kann. Was, wenn das Kind bewusstlos ist und nicht atmet? Dann liegt ein Atemund Herzstillstand vor. Sie sollten sofort mit einer Wiederbelebung beginnen. Dabei beatmen Sie das Kind und wenden gleichzeitig die Herzdruckmassage an. Dafür ist es sinnvoll, dass Sie vorbeugend einen Erste-HilfeKurs absolvieren. 6.3 Ihr Kind hat sich verschluckt Vor allem neugierige Krabbler sind gefährdet, Kleinteile wie Murmeln, Knöpfe oder Münzen zu verschlucken. Ein kleines Kind kann sogar an einer Erdnuss ersticken. So können Sie helfen: Steckt ein Fremdkörper in der Luftröhre, sollten Sie Ihr Kind über Unterarm oder Knie legen, den Oberkörper senkrecht nach unten halten und fünfmal kräftig mit dem Handteller zwischen die Schulterblätter klopfen. Hilft das nichts, legen Sie das Kind auf einer harten Unterlage auf den Rücken und drücken Sie fünfmal mit zwei Fingern auf die Mitte des Brustbeins. Klappt auch das nicht, rufen Sie den Notarzt und versuchen Sie bis dahin zu beatmen. 6 26 6. Erste Hilfe am Kind 6.4 Ihr Kind hat einen Kruppanfall Ohne Vorwarnung mitten in der Nacht: Sie werden wach, weil Ihr Kind seltsam trocken, hohl und sehr laut hustet (ähnlich wie das Bellen eines Seehundes) und unter Atemnot leidet.Von einem solchen Pseudokrupp-Anfall sind besonders Kinder im Alter von einem bis zu drei Jahren betroffen. Ursache ist eine Schwellung der Schleimhaut im Bereich des Kehlkopfes und der Stimmbänder. Die Atemwege sind eingeengt, und es kann Atemnot entstehen. Auslöser sind übrigens ganz normale Erkältungsviren. So können Sie helfen: Beruhigen Sie Ihr Kind! Gehen Sie mit ihm auf den Balkon, auf die Terrasse, ans offene Fenster oder auch an die offene Kühlschranktür, wo es kalte Luft einatmen kann. Die kalte Luft bewirkt, dass der Kehlkopf etwas abschwillt. Gleiches gilt für warme feuchte Luft. Deshalb hilft es auch, ins Badezimmer zu gehen und über die Handbrause heißes Wasser in die Badewanne laufen zu lassen (Stöpsel rein!). Verbessert sich die Atmung innerhalb einer halben Stunde nicht merklich, fahren Sie zur Sicherheit in eine Klinik mit Kinderabteilung. Bei schweren Anfällen, die sehr selten vorkommen (Blaufärbung der Lippen), rufen Sie den Rettungsdienst unter Telefon 112. 6.5 Ihr Kind hat einen Elektrounfall Bekommt das Kind einen elektrischen Schlag, sind Verbrennungen an den Ein- und Austrittstellen des Stromes (die so genannten Strommarken) sowie an inneren Organen die Folge. Der Strom verursacht eine starke Muskelverkrampfung der Finger, so dass der Körper des Kindes an dem Gerät, durch das es den Stromschlag erlitten hat, wie festgeklebt ist. Es kann zu einem Atem- und Herzstillstand kommen. So können Sie helfen: Unterbrechen Sie so schnell wie möglich den Stromkreis! Fassen Sie das Kind nicht an, solange es in Kontakt mit dem Stromleiter ist! Fassen Sie auch das elektrische Gerät nicht an, es könnte ebenfalls unter Strom stehen! Wenn Sie nicht schnell genug an die Stromquelle kommen, schlagen oder treten Sie das Kind mithilfe eines nichtleitenden Gegenstandes (Schuhsohle, Holz oder Plastikgegenstände) von der Stromquelle weg. Kontrollieren Sie Atmung und Puls. Atmet das Kind, bringen Sie es in eine stabile Seitenlage. Zur Sicherheit sollten Sie ins Krankenhaus fahren, sobald es Ihrem Kind wieder besser geht. Kommt es zum Herzstillstand, sofort den Notarzt unter Telefon 112 rufen und wiederbeleben! 6.6 Ihr Kind ist ins Wasser gefallen Gartenteich, Regentonne und Plantschbecken können leicht zur tödlichen Falle werden. Kleine Kinder können bereits in einer flachen Pfütze ertrinken, wenn sie mit dem Gesicht nach unten hineinfallen. Lassen Sie Ihr Kind deshalb auch niemals allein in der Badewanne, und verwenden Sie immer Antirutschmatten. So können Sie helfen: Prüfen Sie, ob Ihr Kind atmet.Tut es das nicht, müssen Sie sofort mit der Wiederbelebung in Form von Atemspende und Herzmassage beginnen! Versuchen Sie nicht,Wasser aus dem Körper des Kindes zu entfernen für das Kind ist es jetzt am wichtigsten, dass es so rasch wie möglich wiederbelebt und beatmet wird. Machen Sie unbedingt so lange weiter, bis der Notarzt (Telefon 112) eintrifft! Auch Kinder, die alles scheinbar unbeschadet überstanden haben, müssen ins Krankenhaus, da sich bis zu 48 Stunden nach dem Unfall ein Lungenödem entwickeln kann. 7 27 6. Erste Hilfe am Kind 6.7 Ihr Kind ist auf den Kopf gestürzt Ein Sturz vom Wickeltisch oder einer Rutsche, ein Unfall beim Sport oder im Straßenverkehr - oft geht so etwas gut aus, aber manchmal kommt es dabei auch zu schweren Kopfverletzungen. So können Sie helfen: Hat das Kind eine Platzwunde, drücken Sie zunächst eine Wundkompresse auf, um die Blutung zu stillen. Geht es Ihrem Kind ansonsten gut, können Sie es selbst zum Arzt oder ins Krankenhaus bringen. Kopfwunden müssen meist genäht werden. Sieht man nichts, kann Ihr Kind trotzdem eine Gehirnerschütterung oder eine andere ernste Verletzung haben. Umgehend ins Krankenhaus müssen Sie, wenn das Kind auffallend still ist, vielleicht sogar schläfrig, über Kopfschmerzen klagt oder erbricht. Den Notarzt alarmieren Sie, wenn Wasser oder Blut aus Ohren oder Nase läuft, wenn das Kind verwirrt und natürlich, wenn es bewusstlos ist. Nach Stürzen auf den Kopf sollten Sie Ihr Kind immer 24 Stunden genau beobachten. Kommt es Ihnen verändert vor, holen Sie sich am besten sofort Rat bei einem Arzt. 6.8 Ihr Kind hat sich etwas gebrochen Anzeichen für einen Bruch sind eine unnatürliche Lage, sichtbare Knochenenden (bei einem offenen Bruch) oder eine Stufenbildung am verletzten Körperteil. So können Sie helfen: Das Kind vorsichtig hinlegen und die Bruchstelle möglichst nicht bewegen. Einen gebrochenen Arm mit Dreieckstüchern ruhig stellen, ein gebrochenes Bein möglichst in der vorgefundenen Position belassen und abstützen, bis der Rettungswagen eintrifft. Einen offenen Bruch sollte man mit Verbandstüchern steril abdecken. Haben Sie Verdacht auf einen Bruch der Wirbelsäule, Lähmungen, Abgang von Stuhl und Urin, so sollten Sie das Kind auf keinen Fall bewegen, nur den Kopf seitlich stützen, aber ohne ihn anzuheben. Zwar möchte jede Mutter ihr schwer verletztes Kind in den Armen halten, aber dieser Impuls könnte in dieser Situation ein fataler Fehler sein! 6.9 Ihr Kind blutet stark Während Schürfwunden meistens harmlos sind, müssen schlimmere Verletzungen mit starker Blutung unbedingt sofort behandelt werden. So können Sie helfen: Um die Blutung zu stillen, drücken Sie ein Baumwolltuch einige Minuten auf die Wunde. Legen Sie das Kind auf den Boden, lagern Sie den blutenden Körperteil hoch und drücken Sie weiter auf die Wunde, bis die Blutung nachlässt. Machen Sie jetzt einen Druckverband: Dazu wird die sterile Kompresse eines Verbandpäckchens auf die Wunde gelegt und mit zwei Umwicklungen fixiert. Ein Druckpolster (eingepackte Mullbinde oder Verbandpäckchen) wird über der Wunde platziert und straff – aber nicht zu fest - umwickelt. Je nach Situation sollten Sie den Rettungsdienst verständigen. Bei Nasenbluten neigen Sie den Kopf in sitzender Haltung leicht nach vorn. Es ist falsch, den Kopf nach hinten zu legen, weil dann Blut in den Magen gelangen und Übelkeit verursachen kann. Stopfen Sie auch keine Watte oder Papiertaschentücher in die Nase. Am besten legen Sie Ihrem Kind kalte Kompressen in den Nacken. Sie bewirken ein Zusammenziehen der Blutgefäße in der Nase.Verständigen Sie den Rettungsdienst, wenn die Blutung auch nach 20 Minuten nicht aufgehört hat. 6 28 6. Erste Hilfe am Kind 6.10 Ihr Kind hat sich verbrannt Bei Verbrennungen ersten Grades ist die Haut gerötet, heiß und geschwollen wie bei einem Sonnenbrand. Der Betroffene verspürt einen brennenden, ziehenden Schmerz. Kommt es zur Hautrötung mit starker Schwellung, Blasenbildung und oberflächlicher Zerstörung der Haut und hat das Kind starke Schmerzen, liegt eine Verbrennung zweiten Grades vor. So können Sie helfen: Kühlen Sie die verbrannte Stelle mindestens zehn bis 15 Minuten lang. Es kommt auf die Länge des Kühlens an. Muss der Bauch oder die Brust gekühlt werden, besteht Unterkühlungsgefahr: Das Wasser sollte dann nicht ganz so kalt sein und das Kind unbedingt in Decken warm gehalten werden. Entfernen Sie nun Kleidung, die nicht mit der Wunde verklebt ist. Danach Brandwunden mit Verbandtüchern steril abdecken. Geben Sie auf keinen Fall Puder, Mehl oder Cremes auf offene Wunden! Bei Verbrennungen ersten Grades tragen Sie Brandsalbe auf und machen Umschläge mit Essig oder verdünnter Brennnesseltinktur. Brandblasen auf keinen Fall öffnen: Infektionsgefahr! Alle Verbrennungen, die mehr als ein Prozent der Körperoberfläche ausmachen (entspricht etwa der Größe einer Handfläche des Patienten), sollten in einem Krankenhaus behandelt werden. Auch kleine, offene Verbrennungen sind sehr infektionsgefährdet. 6.11 Ihr Kind hat einen Fieberkrampf Das Kind ist bewusstlos und steif, oder es zuckt, verdreht die Augen und hat kurzzeitig blaue Lippen.Was gefährlich aussieht, ist manchmal harmlos und in wenigen Minuten vorüber. Auslöser ist schnell ansteigendes Fieber, nicht hohes Fieber an sich. So können Sie helfen: Bewahren Sie Ruhe! Den Anfall selbst können Sie nicht beenden, er endet von selbst. Rufen Sie auf jeden Fall den Rettungsdienst und überwachen Sie die lebenswichtigen Funktionen. Bei Kindern, die schon einmal einen Fieberkrampf hatten, empfehlen Kinderärzte spätestens bei Fieber von 39 Grad Celsius ein fiebersenkendes Zäpfchen. 6.12 Ihr Kind wurde gestochen Beim Wespenstich bleibt der Stachel nicht stecken, beim Stich einer Biene bleibt er mit Giftblase in der Haut zurück. So können Sie helfen: Steckt der Stachel noch, ziehen Sie ihn mit einer Pinzette heraus. Anschließend kühlen Sie den Stich mit einer Insektenstich-Salbe, oder Sie reiben die Stelle mit einer aufgeschnittenen Zwiebel ein. Gefährlich wird es, wenn das Kind allergisch auf Insektengift reagiert: Dann kann es zu Atemnot und einem allergischen Schock kommen. Dieser zeigt sich durch Rötung und Quaddelbildung der Haut am ganzen Körper. Bei einem allergischen Schock genauso wie bei Atemnot durch eine allergische Reaktion sollte sofort ein Rettungsdienst gerufen werden. Dasselbe gilt bei einem Stich in den Mund-Rachenraum. Lassen Sie Ihr Kind bis zur Ankunft des Notarztes einen Eiswürfel lutschen, und legen Sie ihm kalte Tücher um den Hals. 6.13 Wiederbelebende Maßnahmen Maßnahmen zur Wiederbelebung sind nicht ganz einfach – und für das Kind nicht ungefährlich. Deshalb ist es nötig, für die fachgerechte Anwendung einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren und besonders die Beatmung und Herzdruckmassage hin und wieder zu üben. Einen solchen Kurs bieten das DRK und andere Rettungsdienste an. Im Anhang: Kontaktadresse 7 29 7. Rat und Hilfe in Altena und in der Nähe Im Anhang: Kontaktadresse Im Anhang: Kontaktadresse 6 30 7.1 Anonyme Alkoholiker in Altena Das Konzept der Anonymen Alkoholiker basiert auf den Grundregeln der Selbsthilfegruppen und richtet sich sowohl an Betroffene als auch an Angehörige und Fachleute. Die Anonymen Alkoholiker treffen sich regelmäßig, um ihre Erfahrungen und Erkenntnisse auszutauschen. Durch den ständigen Kontakt mit den genesenden AA-Freunden, das Gefühl der Gemeinschaft und der Freundschaft, kann der Zwang zum Trinken durchbrochen werden. Anstatt dem Alkohol für alle Zeiten abzuschwören oder sich Sorgen zu machen, ob er morgen trocken bleiben kann, konzentriert sich der Alkoholiker darauf, jetzt und heute nicht zu trinken. Sobald er keinen Alkohol mehr trinkt, bekommt er einen Teil seiner Krankheit in den Griff, sein Körper erhält die Möglichkeit, sich zu erholen. Wenn er nüchtern bleiben will, braucht er auch einen gesunden Verstand und ein gesundes Gefühlsleben. Die „Zwölf Schritte“ der AA sollen dem Betroffenen helfen, ein zufriedenes Leben führen zu können. Dem „Neuling“ wird empfohlen, regelmäßig in AA-Meetings zu gehen, um mit anderen Alkoholikern in Verbindung zu bleiben und aus ihrem Genesungsprogramm zu lernen. 7.2 Anonyme Drogenberatung e.V. DROBS Der Verein „Anonyme Drogenberatung e.V.“, kurz DROBS genannt, richtet sich an Menschen, die süchtig sind nach z. B. Zigaretten, Alkohol, Medikamenten und anderen Drogen. Die Mitarbeiter sind Ansprechpartner für Angehörige sowie Ratsuchende und diejenigen, die eine Vermittlung in eine Substitutionsbehandlung mit begleitender Betreuung wünschen. Das Angebot der DROBS beinhaltet Informationsgespräche für alle Interessierten, Beratung von Konsumenten,Vermittlung von Entgiftungsplätzen und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, Aufsuchende Arbeit, z. B. Hausbesuche, Beratung und Betreuung Abhängiger in Krankenhäusern und Justizvollzugsanstalten, Beratung und Betreuung Angehöriger (Partner, Ausbilder, Lehrer),Vermittlung in und Betreuung während einer Substitutionsbehandlung. Eine Clearingstelle unterstützt und betreut Opiatabhängige während einer Substitutionsbehandlung und versteht sich als Nahtstelle und Vermittler zwischen Medizin- und Drogenhilfesystem. Die Zielsetzung der Arbeit beinhaltet sowohl die Vernetzung und Koordinierung der Hilfsangebote als auch die Gewährleistung einer effizienten Versorgung drogenabhängiger Patienten. 7. Rat und Hilfe in Altena und in der Nähe 7.3 Blaues Kreuz Das Blaue Kreuz bietet in seinen Beratungsstellen Suchtkranken und ihren Angehörigen qualifizierte und konkrete Hilfe an. Gemeinsam wird mit ihnen individuell ein Weg aus der Sucht gesucht und besprochen. Aufgaben der Beratungsstellen sind u. a.: • Allgemeine Information in der Öffentlichkeit über Suchtprophylaxe, Suchtmittelmissbrauch und Hilfemöglichkeiten, • Einzel- und Gruppengespräche, • Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen und anderen Trägern der Suchtkrankenhilfe vor Ort, • Erstellen eines Behandlungsplanes, • Einleitung und Beantragung von ambulanten oder stationären Therapien. Im Anhang: Kontaktadresse 7.4 Caritasverband für das Kreisdekanat Altena-Lüdenscheid e. V. Der Caritasverband bietet ein reichhaltiges Angebot an Hilfen für viele Lebenssituationen. An dieser Stelle finden Sie eine Übersicht über inhaltliche Schwerpunkte und konkrete Angebote, die sich ausschließlich um den Themenkreis Eltern/Kinder drehen. Im Einzelnen hält die Caritas Altena folgende Angebote vor: Kurberatung Die Kurberatung ist ein Angebot für Frauen, Männer, Kinder und Jugendliche, um ihre Gesundheit zu stärken und wiederherzustellen. Die Beratungsstelle unterstützt und berät beim Antragsverfahren in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen. Sie informiert über die Angebote in den Häusern des Müttergenesungswerkes, hilft bei der Auswahl der geeigneten Einrichtungen und berät über Möglichkeiten/Angebote für die Zeit nach der Kurmaßnahme. Im Anhang: Kontaktadresse 7 31 7. Rat und Hilfe in Altena und in der Nähe Im Anhang: Kontaktadresse Schwangerenberatung Die Beratung soll durch Rat und Hilfe dazu beitragen, die im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft bestehenden Konflikte zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen oder vorzubeugen. Dieses schließt im Besonderen die langfristige Begleitung der Schwangeren zur Erarbeitung neuer Lebensperspektiven der Frau mit ihrem Kind (in der Regel bis zum 3. Lebensjahr) ein. Das Beratungsangebot richtet sich an: • schwangere Mädchen und Frauen, ihre Partner und Familien, • Frauen/Paare nach Fehl- und Totgeburt oder nach einem Schwangerschaftsabbruch, • Frauen/Paare in Zusammenhang mit Familienplanung und Sexualität. Die Leistungen im Einzelnen: Schwangerschaftskonfliktberatung (ohne Beratungsnachweis), allgemeine Schwangerenberatung und Begleitung bei Trennung durch den Kindesvater/Verlassenwerden nach Fehl-/Totgeburt und Schwangerschaftsabbruch, Beratung in Adoptionsfragen, in sozialen Fragen und Leistungen sowie Vermittlung von finanziellen Hilfen. Wer dieses Hilfsangebot in Anspruch nehmen möchte, kann sich mit der Katholischen Schwangerschaftsberatungsstelle in Verbindung setzen. Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern Die Beratungsstelle bietet Hilfen für diejenigen, die bei Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen zeitweise oder länger andauernd an ihre Grenzen stoßen. Außerdem bietet sie Hilfen für Kinder und Jugendliche an, wenn die Bezugspersonen ihnen nicht ausreichend helfen können. Die Hilfsangebote der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern bieten Ihnen Unterstützung: • bei Schwierigkeiten des Kindes im Umgang mit Gleichaltrigen oder Erwachsenen, • bei Problemen in der Entwicklung des Kindes und • bei Problemen innerhalb der Familie. Im Anhang: Kontaktadresse 6 32 Durch die Arbeit der Beratungsstelle sollen Hilfesuchende befähigt werden, Schwierigkeiten besser zu erkennen und Probleme zu verstehen, um dadurch die Suche nach einer Lösung leichter zu machen. In der täglichen Praxis der Beratungsstelle geschieht dies in Form von: • Beratung bei Erziehungs-, Familien- und Schulproblemen, • therapeutischer Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien, Eltern, • Gruppenarbeit mit Kindern, • Training mit hyperaktiven Kindern, • Training mit aggressiven Kindern, • Entspannungstraining, • Aufmerksamkeitstraining, • Rechtschreibtraining, • Training bei Dyskalkulie, • Gruppenarbeit mit Eltern, • Training für Eltern von Kindern mit ADS und ADHS, • Elternkursen „Starke Eltern, Starke Kinder“ sowie einer • Online-Beratung, anonym und sicher unter www.caritas-altena.de. Die Beratung ist absolut vertraulich, offen für alle und kostenlos. Für die Kurse werden teilweise geringe Teilnehmergebühren erhoben. Das Training bei Dyskalkulie und Rechtschreibschwäche ist kostenpflichtig. Weitere Informationen zur Arbeit erhalten Sie bei der Caritas-Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern. 7. Rat und Hilfe in Altena und in der Nähe Ehe-, Familien- und Lebensberatung der Caritas Paare, Eltern und Erwachsene mit diversen Problemen erhalten in der Beratungsstelle Begleitung und Hilfe bei der Gestaltung und Erhaltung von Ehe und Partnerschaft und zur Bewältigung von Konflikten und Krisen. Eltern werden bei der Wahrnehmung ihrer Eigenverantwortung bei Trennung und Scheidung unterstützt. Nicht zuletzt aufgrund der neuen familiären Situation, die durch die Geburt eines Kindes entsteht und den daraus resultierenden Veränderungen, kann es immer wieder vorkommen, dass Elternteile oder ganze Familien in Krisen geraten. Damit Sie in dieser persönlich sehr belastenden Lebenssituation nicht alleine stehen, bietet die Ehe-, Familien- und Lebensberatung der Caritas Hilfestellung: • in persönlichen Notlagen und Problemen wie Versagensangst,Trauer etc., • in Situationen des Alleinseins und der Ausweglosigkeit, • bei Problemen, die Sie niemandem erzählen können, aber sich dennoch von der Seele reden möchten, • bei Konflikten und Krisen in Ihrer Partnerschaft, Ehe und Familie, • bei sexuellen Schwierigkeiten, • vor, während oder nach einer Trennung oder Scheidung sowie • bei Sinn- und Glaubensfragen. Darüber hinaus werden Informationsveranstaltungen zur Arbeit der Katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatung angeboten. Die Beratung ist kostenlos.Wenn Sie davon Gebrauch machen möchten, können Sie mit der Katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatung einen Termin vereinbaren. Im Anhang: Kontaktadresse 7.5 Donum Vitae Donum vitae ist ein bundesweit tätiger Verein, der durch Beratungsangebote Frauen in Schwangerschaftskonfliktsituationen beisteht und Wege für ein Leben mit Kind aufzeigt. Frauen in Konfliktsituationen werden – unabhängig von Konfession/Religion und Staatsangehörigkeit – kostenlos beraten. Donum vitae hilft: • im Umgang mit Behörden und anderen Institutionen, • bei der Klärung von Rechtsfragen und -ansprüchen, • bei Wohnungsproblemen und Arbeitsplatzsuche, • mit der Begleitung durch Ehrenamtliche und • durch Kooperation mit caritativen Einrichtungen/Pfarrgemeinden. Bei finanziellen Problemen wird weitere Unterstützung vermittelt, durch Sachspenden sowie durch die enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Vergabestellen. Im Falle von seelischen Konflikten nach Verlust eines Kindes oder einem Schwangerschaftsabbruch sichern die Mitarbeiterinnen professionelle Begleitung und Aufarbeitung. Es ist unbedingt erforderlich, mit Donum Vitae einen Beratungstermin abzusprechen. Im Anhang: Kontaktadresse 7 33 7. Rat und Hilfe in Altena und in der Nähe Im Anhang: Kontaktadresse Im Anhang: Kontaktadresse 6 34 7.6 Frauenhaus Iserlohn Das Frauenhaus Iserlohn wird in Trägerschaft der AWO Hagen-Märkischer Kreis betrieben. Dort werden Frauen und ihre Kinder geschützt, die körperlich, seelisch oder sexuell misshandelt wurden oder von Gewalt bedroht sind. Die Einrichtung verfügt über acht Plätze für Frauen und zwölf Plätze für Kinder. In der Gemeinschaft mit den Bewohnerinnen hat jede schutzsuchende Frau die Möglichkeit, sich mit ihren eigenen Erfahrungen auseinander zu setzen. Durch Ermutigung kann sie ihre Bedürfnisse erkennen, um selbst zu handeln und zu entscheiden, wie es weiter geht. Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses unterstützen die Schutzsuchenden bei der Klärung ihrer Situation und bei der Regelung aller Angelegenheiten. Nach telefonischer Verabredung werden Frauen zu jeder Tages- und Nachtzeit aufgenommen. Auf Wunsch erhalten Sie eine professionelle Beratung am Telefon. Sie können mit dem Frauenhaus Iserlohn auch ein Beratungsgespräch an einem neutralen Ort vereinbaren. 7.7 Frauenschutzwohnungen Lüdenscheid Der Verein „Frauen helfen Frauen“ bietet Frauen und ihren Kindern, die von körperlicher und/oder seelischer Gewalt bedroht oder betroffen sind, Schutz und diverse Hilfen an. Männer haben zum Haus grundsätzlich keinen Zutritt! Für Frauen, die aufgrund akuter Gewalt flüchten müssen, sind die Mitarbeiterinnen Tag und Nacht erreichbar. Insgesamt können drei Frauen mit ihren Kindern in drei separaten Wohnungen in dem Haus leben. Falls persönliche Beratung gewünscht wird, können Frauen diese Möglichkeit nach Terminabsprache mit der Frauenberatungsstelle, die sich im selben Haus befindet, nutzen. Vor Erscheinen ist es unbedingt erforderlich, Kontakt mit den Mitarbeiterinnen der Frauenschutzwohnungen Lüdenscheid aufzunehmen. 7. Rat und Hilfe in Altena und in der Nähe 7.8 Gesundheitstelefon MK Immer wieder kann es passieren, dass Bürger und gerade auch Eltern von Neugeborenen oder Säuglingen aufgrund von Informationen in den Medien verunsichert sind, was die Gesundheit ihrer Familie angeht. Um Ihnen diese Angst zu nehmen, bietet das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises ein Gesundheitstelefon an. Dort werden kompetent Fragen von Hygiene, Umweltbelastungen, Schadstoffe in Baustoffen, Ernährung, Frühförderung bis zu Tropenkrankheiten oder Zeckenbissen beantwortet. 7.9 Jugendamt der Stadt Altena Als öffentlicher Träger der Jugendhilfe ist das Jugendamt der Stadt Altena zuständig für die Umsetzung der Vorschriften, sowie die Vergabe sämtlicher Leistungen, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) festgeschrieben sind. Zu diesen Leistungen der Jugendhilfe zählen u. a.: • Förderung von Jugendarbeit, • Förderung von Erziehung in der Familie, • Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege, • Hilfen zur Erziehung, die das Jugendamt auf Antrag der Sorgeberechtigten gewährt, sofern die Hilfen geeignet und notwendig sind. Im Anhang: Kontaktadresse Im Anhang: Kontaktadresse Sämtliche Angebote und Hilfen des Jugendamtes Altena, orientieren sich ausschließlich am Kindeswohl. Zu den Hilfsangeboten gehört u.a.: • Beratung und Hilfe bei Problemen in der Kindererziehung, • Beratung und Hilfe im Zusammenhang mit Adoptionen, • Beratung und Hilfe bei Unterhaltsstreitigkeiten, • Beratung und Hilfe bei Problemen mit der Ausübung von Sorge- und Umgangsrecht sowie • Unterstützung des Vormundschaftsgerichts und des Familiengerichts bei allen Maßnahmen, die das Sorgerecht und das Umgangsrecht für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen. Oberstes Gebot des Jugendamtes Altena ist es, durch Prävention und Information Beeinträchtigungen des Kindeswohls so weit wie möglich zu verhindern. Dazu werden Kindern, Jugendlichen und Familien Hilfsangebote gemacht, die unterstützend bei der Bewältigung der alltäglichen Anforderungen wirken sollen. Nur wer über bestehende Hilfsangebote informiert ist, kann diese auch rechtzeitig in Anspruch nehmen. Im Folgenden werden einige Dienste des Jugendamtes Altena vorgestellt: 7 35 7. Rat und Hilfe in Altena und in der Nähe Im Anhang: Kontaktadresse Im Anhang: Kontaktadresse Beistandschaft Aufgrund von Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kann das Jugendamt zum Vormund oder Pfleger eines Minderjährigen bestellt werden, um z. B. als gesetzlicher Vertreter Rechte und gesetzliche Ansprüche eines Kindes gegenüber Dritten geltend zu machen. Diese gesetzlichen Vorschriften dienen ausschließlich der Sicherung und Wahrung von Rechtsansprüchen Minderjähriger, die aufgrund ihres Alters nicht selbst bei Gericht auftreten können. Das Jugendamt wird nur auf Antrag des sorgeberechtigten Elternteils als Beistand tätig. Da ein Bestandteil der elterlichen Sorge die sogenannte Vermögenssorge ist, besteht eine gesetzliche Verpflichtung des sorgeberechtigten Elternteils, die Klärung von Unterhaltsansprüchen des Kindes herbeizuführen. Dieses kann auch in einem möglicherweise kostenintensiven Gerichtsverfahren geschehen und ist nicht zwingend an eine Beistandschaft gebunden. Ist nach entsprechendem Antrag eine Beistandschaft eingerichtet worden, beschränkt sich diese auf folgende Bereiche: • Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung, • Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen, • Klärung von Unterhaltsverpflichtungen, • Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungen und • Beurkundung von Sorgeerklärungen. Sinn einer Beistandschaft ist es, den Sorgeberechtigten Unterstützung bei der Ausübung der elterlichen Sorge zu bieten. Ferner dient die Beurkundung der Vaterschaft auch der Dokumentation einer Vaterschaft, so dass das Kind später nachvollziehen kann, welche Wurzeln es hat. Allgemeiner Sozialdienst (ASD) Der Allgemeine Sozialdienst der Stadt Altena ist der umfassendste aller sozialen Dienste. Grundsätzlich ist der ASD für alle Bürger zuständig. Seine Arbeit basiert auf allen aktuell geltenden Sozialgesetzen. Der ASD bietet Ihnen: • formlose Betreuung, • persönliche Hilfe, • Schwangeren-, Erziehungs-, Partner-, Scheidungsberatung, • Krisenintervention und • Hilfestellung bei der Erziehung, Gesundheits- und Krankenhilfe. Darüber hinaus können die ASD-Mitarbeiter Sie an Spezialdienste weitervermitteln, die auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisiert sind. 6 36 7. Rat und Hilfe in Altena und in der Nähe Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) Die Sozialpädagogische Familienhilfe des Jugendamtes der Stadt Altena ist ein selbständiger sozialer Dienst. Die Angebote richten sich an Familien in Altena, die mit Kindern zusammenleben und eine ambulante erzieherische Hilfe des Jugendamtes freiwillig in Anspruch nehmen möchten. Das Ziel ist, die begleitete Familie zu unterstützen und sie in ihrem Zusammenhalt zu stärken. Das Angebot der SPFH setzt insbesondere ein, wenn: • Kinder und Jugendliche Verhaltensauffälligkeiten und/oder Entwicklungsstörungen zeigen, • Eltern im Umgang mit ihren Kindern Erziehungsunsicherheit aufweisen und überfordert sind, • Eltern und Kinder sich in besonderer Krisen- und Konfliktsituation befinden (z.B.Trennungs- und Scheidungsphasen; neue Familienkonstellationen), • Kinder und Jugendliche durch Vernachlässigung gefährdet sind oder • Kinder und Jugendliche oder ein Elternteil nach längerer Abwesenheit wieder in die Familie integriert werden. Es gilt der Grundsatz der Freiwilligkeit. Das heißt, dass nur mit Familien gearbeitet wird, die sich ihrer Situation bewusst und bereit sind tatkräftig an der Veränderung ihrer Lebenssituation mitzuwirken. Sollten Sie Interesse an diesem Angebot haben, nehmen sie Kontakt mit der Sozialpädagogische Familienhilfe des Jugendamtes der Stadt Altena auf. Pflegekinderdienst Manchmal fühlen Eltern sich mit der Verantwortung sowie den geänderten Lebensbedingungen seit der Geburt ihres Kindes derart überfordert, dass ambulante Maßnahmen wie Beratung oder Sozialpädagogische Familienhilfe dauerhaft keine ausreichende Hilfe im Sinne des betroffenen Kindes darstellen. Dann ist der Pflegekinderdienst, ein Spezialdienst innerhalb des Jugendamtes der Stadt Altena, bemüht, adäquate Alternativen außerhalb des bisherigen familiären Umfeldes des Kindes anzubieten. Aufgabe ist es, Kinder, die auf Dauer nicht in ihren Herkunftsfamilien bleiben können, in Pflegefamilien zu vermitteln. Bei der Auswahl einer Pflegefamilie werden immer die Individualität, Bedürfnisse und Herkunftsgeschichte des zu vermittelnden Kindes berücksichtigt. Grundvoraussetzung für eine Vermittlung ist die Bereitschaft der Pflegeeltern, neue, tragfähige Eltern-Kind-Beziehungen aufzubauen. Pflegeeltern müssen sich auf die Persönlichkeit, Bedürfnisse und Ängste des Kindes einlassen, ihm ein angemessenes Erziehungsverhalten entgegen bringen und seine Herkunft akzeptieren. Pflegeeltern sollten grundsätzlich Besuchskontakte zur Herkunftsfamilie unter Begleitung des Jugendamtes zulassen können. Weitergehende Informationen erhalten Sie beim Pflegedienst des Jugendamtes. Im Anhang: Kontaktadresse Im Anhang: Kontaktadresse 7 37 7. Rat und Hilfe in Altena und in der Nähe Im Anhang: Kontaktadresse Jugendgerichtshilfe Rechtsgrundlage der Arbeit der Jugendgerichtshilfe ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe (JGH) lassen erzieherische, soziale und fürsorgerische Gesichtspunkte in Strafverfahren vor Jugendgerichten/Jugendschöffengerichten einfließen. Sie unterstützen zu diesem Zweck alle beteiligten Behörden in Form von Ermittlung des persönlichen Hintergrundes, der Entwicklung sowie des sozialen Umfeldes des Beschuldigten, und äußern sich zu Maßnahmen, die, unter Berücksichtigung dieser Aspekte, zu ergreifen sind. Im gesamten Verfahren gegen einen Jugendlichen (zur Tatzeit 14-17 Jahre) oder Heranwachsenden (zur Tatzeit 18-20 Jahre) muss die Jugendgerichtshilfe vom Jugendgericht herangezogen werden. Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe beraten die jungen Straftäter und ihre Familien, nehmen an Gerichtsverhandlungen teil, machen Vorschläge für ein mögliches Urteil und üben die Nachbetreuung aus. Auf Heranwachsende kann sowohl das allgemeine Strafrecht (wie bei Erwachsenen) als auch das Jugendstrafrecht angewandt werden, wenn eine (jugend-)typische Straftat vorliegt oder der Heranwachsende in seiner Entwicklung noch einem Jugendlichen entspricht. Auch hierzu nimmt die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes vor Gericht Stellung. Heute wird vielfach der Begriff „Jugendhilfe im Strafverfahren“ verwendet. Mit ihm wird das Selbstverständnis der Jugendgerichtshilfe als Teil der Jugendhilfe und als Hilfe für den Jugendlichen und seine Familie besser beschrieben. Die Jugendgerichtshilfe ist also nicht in erster Linie Hilfe für das Gericht. Das Gericht ist gegenüber der Jugendgerichtshilfe nicht weisungsbefugt. Rechtsberatung, die häufig von Betreuten erwartet wird, ist ihr nicht gestattet, sondern Rechtsanwälten vorbehalten. Erlaubt ist die sogenannte Sozialberatung, die nur eingeschränkt auf rechtliche, das Strafverfahren berührende Aspekte eingehen darf. Jugendgerichtshilfe wird in der Regel von Sozialarbeitern/-pädagogen des zuständigen Jugendamtes, aber auch von freien Trägern der Jugendhilfe im Auftrag des Jugendamtes ausgeübt. 6 38 7. Rat und Hilfe in Altena und in der Nähe Jugendförderung Sämtliche Angebote und Leistungen der Jugendförderung zielen darauf ab, positiven Einfluss auf die Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und ihre individuelle Persönlichkeitsentwicklung zu nehmen. Angebote der Jugendförderung sollen die Zielgruppe aktiv vor Gefährdungen schützen. Durch gezielte Unterstützung und Förderung sollen vorhandene Ressourcen bei Kindern und Jugendlichen soweit gestärkt werden, dass sich Probleme und Konflikte beim Heranwachsen verhindern oder überwinden lassen. Aufklärung und Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Risiko- und Gefährdungssituationen geschieht in Form von Projekten, Beratungsangeboten und Veranstaltungen. Die Jugendförderung in Altena ist flexibel und kann immer auf aktuelle Entwicklungen in den verschiedensten Feldern reagieren und handeln, zum Beispiel in den Themenbereichen Gewalt, legale und illegale Drogen, Sucht, Medienkonsum oder Missbrauch. Um die notwendige Flexibilität und eine Handlungsvielfalt zu ermöglichen, kommen die Agierenden der Jugendförderung der Stadt aus der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, aus Vereinen und Verbänden, aus der Jugendsozialarbeit sowie dem Feld der Jugendhilfe und Schule. Im Anhang: Kontaktadressen Wie die Arbeit der Jugendpflege Altena in der Praxis aussieht, erleben Sie zum Beispiel in den städtischen Jugendeinrichtungen. Die Mitarbeiter in den Einrichtungen stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. 7.10 Märkisches Kinderschutz-Zentrum in Lüdenscheid Das Hilfsangebot des Kinderschutz-Zentrums richtet sich an Eltern, Jugendliche und Kinder. Eltern erhalten professionelle Unterstützung, wenn sie die Sorgen um die Kinder nicht mehr aushalten und sich überlastet fühlen: wenn sie nicht mehr weiter wissen und aus Verzweiflung zuschlagen, wenn sie vermuten oder wissen, dass ihr Kind sexuellen Übergriffen ausgesetzt ist, wenn ihr Baby besonders viel schreit, wenig schläft oder schlecht trinkt. Kinder und Jugendliche können sich an das KinderschutzZentrum wenden, wenn sie sich von niemandem verstanden fühlen und ihnen einfach alles zuviel wird. Sich Hilfe zu holen bedeutet, Mut und Verantwortung zu zeigen. Mit den Ratsuchenden wird nach der besten Hilfe gesucht. Alles Besprochene wird vertraulich behandelt und unterliegt der Schweigepflicht. Zu den – kostenlosen – Hilfsangeboten gehören Beratung,Therapie, Krisenintervention, Baby-Beratung, Infoveranstaltungen. Im Anhang: Kontaktadresse 7 39 7. Rat und Hilfe in Altena und in der Nähe Im Anhang: Kontaktadresse Im Anhang: Kontaktadresse 6 40 7.11 Opferschutz der Kreispolizeibehörde MK Straftaten,Verkehrsunfälle sowie andere schädigende Ereignisse hinterlassen Opfer, für die die Polizei häufig die erste Anlaufstelle ist. Diese Opfer dürfen in ihrer Not keinesfalls alleine gelassen werden und haben ein Recht auf Verständnis, Unterstützung und Information. Um umfassenden Opferschutz und -hilfe zu erreichen, hat jede Kreispolizeibehörde Opferschutzbeauftragte ernannt. Sie haben die Aufgabe, vor Ort Netzwerke des Opferschutzes und der Opferhilfe mit staatlichen, kommunalen und freien Trägern aufzubauen. Sie sind Anlaufstelle für allgemeine und spezielle Opferfragen, -betreuung und -hilfe und haben den Auftrag innerhalb der Polizeibehörden ihre Kenntnisse weiterzugeben, um eine Sensibilität für die belastende Situation von Opfern zu schaffen. Einen besonderen Aspekt des Opferschutzes stellt der Schutz von Opfern häuslicher Gewalt dar. Auf Initiative der Landesregierung Nordrhein-Westfalen wurde das Polizeigesetz entsprechend erweitert. Mit dieser Rechtsänderung wurde eine Grundlage geschaffen, dass der Täter zum Schutz des Opfers von Gewalt die Wohnung verlassen muss. Der Grundsatz lautet nunmehr: Der Täter verlässt die Wohnung, das Opfer bleibt. Sollten Sie Opfer einer Straftat oder anderer schädigender Ereignisse geworden sein, finden Sie kompetente Ansprechpartner bei der Stelle Opferschutz der Kreispolizeibehörde MK. 7.12 Selbsthilfegruppe für psychisch und psychosomatisch Erkrankte Wenn Sie, Ihr Partner oder eine andere Person aus Ihrem sozialen Umfeld unter einer psychischen Symptomatik leidet, kann es sinnvoll sein, sich mit anderen Betroffenen in einer Selbsthilfegruppe auszutauschen. Die in Altena ansässige Selbsthilfegruppe für psychisch und psychosomatisch Erkrankte richtet sich an Betroffene oder Angehörige, die unter Depressionen, Ängsten, Zwängen,Trennungsschmerz, Schlafstörungen, Lebenskrisen etc. leiden. 7. Rat und Hilfe in Altena und in der Nähe 7.13 Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes MK Integration von seelisch kranken Bürgerinnen und Bürgern in die Gemeinschaft unter Berücksichtigung individueller Stärken und Schwächen ist das oberste Ziel des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpD). Das Team des Sozialpsychiatrischen Dienstes besteht aus Sozialarbeitern und -pädagogen sowie Ärzten. Es bietet Beratung, Betreuung und Begleitung für alle Bürger, die von einer Suchtproblematik, einer Alzheimer Krankheit, einer seelischen Krankheit oder Krise betroffen sind. Jeder Bürger hat Anspruch auf Beratung und Betreuung; sei es, weil er selbst betroffen ist oder mit jemandem bekannt oder verwandt ist, der diese Schwierigkeiten hat. Die Beratungsintensität schwankt zwischen einmaligen Kontakten bis hin zu einer regelmäßigen Begleitung über mehrere Jahre. In vielen Fällen ist der Beginn der Beratung dadurch gekennzeichnet, die Betroffenen zu motivieren, ihnen zustehende Hilfen anzunehmen. In jedem Fall entscheiden Sie selber, ob Sie den Empfehlungen folgen und die angebotenen Hilfen in Anspruch nehmen. Die Tätigkeit des SpD beruht auf einem Vertrauensverhältnis zwischen Mitarbeitern und Hilfesuchenden. Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Informationen dürfen nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis weitergegeben werden. Eine ärztliche oder therapeutische Behandlung ist von Seiten des SpD nicht möglich. Jedoch können durch die Zusammenarbeit der sozialarbeiterisch-pädagogischen und ärztlichen Mitarbeiter mit den Betroffenen umfangreiche Hilfsangebote entwickelt und an sie vermittelt werden. Den Teil des Sozialpsychiatrischen Dienstes, der für Altena zuständig ist, finden Sie im Haus des Sozialpsychiatrischen Dienstes in Lüdenscheid. Regelmäßig findet zudem in Altena eine Sprechstunde des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes MK statt. Die Beratung bzw. Betreuung des SpD ist kostenlos. Es werden keine Kosten gegenüber Dritten (Krankenkassen, Sozialamt usw.) geltend gemacht. Im Anhang: Kontaktadressen 7 41 8. Optimale Begleitung für Ihr Kind 8.1 Familienzentrum Altena Das Familienzentrum Altena ist eine vom Land NRW zertifizierte Einrichtung. Alle 13 Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt haben sich darin in enger Kooperation mit dem Jugendamt zu einem gesamtstädtischen Verbundnetzwerk der Kindertageseinrichtungen zusammengeschlossen. Alle Partner stimmen ihre Leistungen aufeinander ab und können dadurch Angebote entwickeln, die keine Kindertageseinrichtung alleine machen könnte. Eine Besonderheit des Familienzentrums Altena ist, dass in jeder Tageseinrichtung für Kinder Lotsen benannt sind. Sie sind erste Ansprechpartner für alle Fragen, die Kinder und Eltern haben – und weisen ihnen ggf. den Weg zu weiteren Hilfsangeboten. Durch diese neue verbindliche Form der Zusammenarbeit der Altenaer Kindertageseinrichtungen steht Eltern ein erheblich erweiterter Pool an Wissen rund um die Entwicklung und Förderung von Kindern zur Verfügung.Viele Partner aus der Jugendhilfe und dem Gesundheitswesen der Stadt Altena helfen dabei,Wege schneller und kürzer zu machen, Eltern noch mehr in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken und das Kind ganzheitlich zu betrachten. Die Kindertageseinrichtungen werden so noch mehr zu einem Bildungsund Erfahrungsort für die ganze Familie. Konkrete Informationen zum Familienzentrum Altena erhalten Sie in ihrer Tageseinrichtung für Kinder vor Ort. 8.2 Tagespflege für Kinder unter drei Jahren nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) Seit dem 1. Januar 2005 ist das Gesetz zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (TAG) in Kraft. Kern ist der Ausbau der Tagesbetreuung für Kleinkinder unter drei Jahren. Mit dem TAG wird der bedarfsgerechte Ausbau von Tagespflegeplätzen festgeschrieben. Durch das Gesetz sollen bis 2010 bundesweit 230.000 zusätzliche Plätze in Kindergärten, Krippen und der Tagespflege entstehen. Es soll die Qualität der Betreuung gesteigert und hierdurch den Kindern eine frühe Förderung ermöglicht werden. Eine Facette des Gesetzes ist, dass die Qualität der Tagespflege eines Kindes durch Tagesmütter und -väter erheblich gesteigert wird. Für sie werden spezielle Qualifizierungsmaßnahmen angeboten und sie erlangen durch das TAG eine erheblich verbesserte soziale Absicherung. Im Anhang: Kontaktadresse Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Vorgaben liegt bei den Kommunen. Sie sind verpflichtet, eine verbindliche Ausbauplanung vorzulegen und den Fortschritt jährlich zu dokumentieren. Für die Vermittlung in Tagespflege sowie die Qualifizierung der Tagesmütter und -väter finden Sie beim Jugendamt Altena kompetente Ansprechpartner. 6 42 8. Optimale Begleitung für Ihr Kind 8.3 Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) In jeder der 13 Kindertageseinrichtungen des Familienzentrums Altena wird die Bildungsvereinbarung NRW umgesetzt und einheitlich dokumentiert. Dazu gehören die Bildungsbereiche Bewegung, Spielen und Gestalten, Medien, Sprache, Natur und kulturelle Umwelt. Schwerpunkt der kirchlichen Einrichtungen ist zusätzlich die religiöse Erziehung und Wertevermittlung.Alle Einrichtungen legen ihr Augenmerk auf Erziehung zur Selbstständigkeit, Sprachförderung, musikalische Früherziehung, Bewegungserziehung, individuelle Förderung, Förderung des Sozialverhaltens, Forschen und Entdecken, gesunde Ernährung und wiederkehrende Aktionen zu verschiedenen Themen. Eine Besonderheit des Familienzentrums Altena ist die Entwicklungsbegleitung für Kinder, das Projekt „Altena. Früh am Ball“. Dazu stehen in jeder Tageseinrichtung sogenannte Lotsen als feste Ansprechpartner für Eltern zur Verfügung. Sie beraten Mütter und Väter, helfen Erziehungsunsicherheiten auszuräumen und vermitteln bei Bedarf Kontakte zu Fachleuten. Darüber hinaus finden in allen Einrichtungen Elternberatung und -arbeit in Form von Elterngesprächen und -abenden mit verschiedenen Themenschwerpunkten und Aktionen statt. AWO-Kindertagesstätte Regenbogen Adresse: In der Heimecke 20, 58762 Altena Regelangebot: Ganztagesbetreuung von 7 - 16 Uhr, Kindergartengruppe 7 - 12.30 Uhr und 14 - 16 Uhr, zwei Gruppen für Kinder von drei bis sechs Jahren Schwerpunkte: Sprachförderung im Elementarbereich, Früherkennung von Lese- und Rechtschreibschwäche (Bisc), Förderkonzept „Hören, Lauschen, Lernen“ DRK-Kindergarten Nettenscheid Adresse: Blackburner Straße 6, 58762 Altena Regelangebot: Betreuung von 7 - 14 Uhr, eine Gruppe für Kinder von drei bis sechs Jahren Schwerpunkte: Ggf. integrative Arbeit, Gewaltprävention „Mut tut gut“, Sprachförderung im Elementarbereich Im Anhang: Unter Tageseinrichtungen für Kinder finden Sie die Adressen und Kontaktdaten aller Einrichtungen im Überblick Ev. Kindergarten Dahle Adresse: Hochstraße 32, 58762 Altena Regelangebot: Geöffnet von 7.30 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr, evtl. Betreuung über Mittag, zwei Gruppen für Kinder von drei bis sechs Jahren Schwerpunkte: Integrative Arbeit, Elternkurs „Starke Eltern – Starke Kinder“, integrierte Qualitäts- und Personalentwicklung (IQUE) 7 43 8. Optimale Begleitung für Ihr Kind Ev. Kindergarten Evingsen Adresse: Auf dem Kamp 2, 58762 Altena Regelangebot: Öffnungszeit 7 - 14 Uhr, drei Gruppen für Kinder von drei bis sechs Jahren, keine Schließzeiten im Sommer 20 bis 25 Kinder, Betreuung für Notfallkinder, Schwerpunkte: Sprachförderung im Elementarbereich, Früherkennung von Lese-/Rechtschreibschwäche (Bisc), Förderkonzept „Hören, Lauschen, Lernen“, Elterncafé, Elternkurs „Starke Eltern – Starke Kinder“, integrierte Qualitäts- und Personalentwicklung (IQUE) Ev. Kindergarten Knerling Adresse: Elsa-Brandström-Straße 9, 58762 Altena Regelangebot: Öffnungszeit 7 - 14 Uhr, zwei Gruppen für Kinder von drei bis sechs Jahren, Betreuung für Kinder unter drei Jahren möglich Schwerpunkte: Gewaltprävention „Mut tut gut“, Früherkennung von Lese-/Rechtschreibschwäche (Bisc), Förderkonzept „Hören, Lauschen, Lernen“, integrierte Qualitäts- und Personalentwicklung (IQUE), pädagogisches Rollenspiel, ggf. integrative Arbeit Im Anhang: Unter Tageseinrichtungen für Kinder finden Sie die Adressen und Kontaktdaten aller Einrichtungen im Überblick 6 44 Ev. Kindergarten Rahmede Adresse: Drescheiderstraße 4, 58762 Altena Regelangebot: Blocköffnungszeit 7 - 14 Uhr, zwei Gruppen für Kinder von drei bis sechs Jahren Angebot für Kinder unter drei Jahren möglich, integrative Arbeit/Kinder mit Behinderung Schwerpunkte: Integration, Gewaltprävention, Snoezeln, Lesepaten, Elterncafé, integrierte Qualitäts- und Personalentwicklung (IQUE) 8. Optimale Begleitung für Ihr Kind Johanniter-Kindergarten Zwergenburg Adresse: Freiheitstraße 31, 58762 Altena Öffnungszeit 7 - 16 Uhr, Regelangebot: zwei Gruppen für Kinder von drei bis sechs Jahren, Betreuung von Kindern unter drei Jahren, Übermittagbetreuung Schwerpunkte: Integrative Arbeit, Juistfreizeit, Sprachförderung im Elementarbereich, Früherkennung von Lese-/ Rechtschreibschwäche (Bisc), Förderkonzept „Hören, Lauschen, Lernen“, Elternberatung Triple-P Johanniter-Kindergarten Altroggenrahmede Adresse: Am Stockey 17, 58762 Altena Regelangebot: Öffnungszeit 7.30 - 12.30 und 14 - 16 Uhr, vier Gruppen mit U3-Kindern, Mittagstisch, Krabbelgruppe Schwerpunkte: Waldpädagogik, Psychomotorik, Integrative Arbeit, Sprachförderung, Ernährungserziehung, Hauswirtschaft, Experimentieren und Forschen, Lernwerkstätten, Raum der Stille, Exkursionen, Bibliothek Johanniter-Kindergarten Freiheit Adresse: Freiheitstraße 22a, 58762 Altena Regelangebot: Öffnungszeiten 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 16 Uhr (außer Freitag Nachmittag), zwei Gruppen, Übermittagbetreuung, Ganztagesbetreuung Schwerpunkte: Betreuung von Kindern unter drei Jahren, Früherkennung von Lese-/Rechtschreibschwäche (Bisc), Förderkonzept „Hören, Lauschen, Lernen“, Sprachförderung im Elementarbereich Im Anhang: Unter Tageseinrichtungen für Kinder finden Sie die Adressen und Kontaktdaten aller Einrichtungen im Überblick 7 45 8. Optimale Begleitung für Ihr Kind Kath. Kindertagesstätte St. Katharina Adresse: Finkenweg 57, 58762 Altena Öffnungszeiten 7.30 - 16 Uhr, Regelangebot: eine Kindergartengruppe, eine große altersgemischte Gruppe für Kinder von drei bis 14 Jahre (Ganztagesbetreuung), Schwerpunkte: Betreuung von Kindern, Hausaufgabenbetreuung Im Anhang: Unter Tageseinrichtungen für Kinder finden Sie die Adressen und Kontaktdaten aller Einrichtungen im Überblick Kath. Kindertageseinrichtung St. Matthäus Adresse: Lindenstraße 37, 58762 Altena Regelangebot: Öffnungszeiten 7.30 - 16 Uhr, zwei Gruppen für Kinder von drei bis sechs Jahren, Übermittagbetreuung Schwerpunkte: Bewegung und Entspannung, Zusammenarbeit mit der Altenaer Singschule Kath. Kindertageseinrichtung St.Thomas Morus Adresse: Hegenscheider Weg 94a, 58762 Altena Regelangebot: Öffnungszeiten 7.15 - 16.15 Uhr, eine Gruppe für Kinder von drei bis sechs Jahren, eine Gruppe für Kinder von 4 Monaten bis sechs Jahren, Ganztagesbetreuung Schwerpunkte: Betreuung von Kleinstkindern ab vier Monate, ggf. integrative Arbeit, Einrichtung im sozialen Brennpunkt AWO-Sprachheilkindergarten Plapperkiste Adresse: In der Heimecke 20, 58762 Altena Regelangebot: Öffnungszeit 8 - 14 Uhr, vier Gruppen mit sprachentwicklungsverzögerten Kindern Schwerpunkte: Heilpädagogisches Werken und Malen, Förderkonzept „Hören, Lauschen, Lernen“ 6 46 8. Optimale Begleitung für Ihr Kind 8.4 Integrative Tageseinrichtungen außerhalb Altenas Heilpädagogisches Zentrum der Arbeiterwohlfahrt Iserlohn Im heilpädagogischen Zentrum „Gertrud-Burgard-Haus“ am Stadtrand von Iserlohn werden behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam betreut. Der Sonderkindergarten verfügt über 42 Plätze für Kinder mit Körperbehinderungen, körperlichen Beeinträchtigungen und Hörschädigungen und 20 Plätze für nicht behinderte Kinder. Die Kinder finden ein großzügiges Raumangebot vor, das ideale Voraussetzungen für eine umfassende pädagogische und therapeutische Förderung der Kinder schafft. Neben individuell gestalteten Gruppen- und Nebenräumen sowie diversen Therapieräumen verfügt das Haus über eine Turnhalle, ein Kinder-Atelier, ein Therapie-Schwimmbad sowie einen Snoezelen-Raum. Das weitläufige Außengelände bietet den Kindern Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten. Gefördert werden die Kinder individuell und ganzheitlich in kleinen überschaubaren Gruppen von acht bis neun Kindern und in integrativ arbeitenden Gruppen mit 15 bis 17 Kindern. Der therapeutische Bereich bietet Krankengymnastik nach Bobath, Ergotherapie, Logopädie, Hör- und Spracherziehung für die hörgeschädigten Kinder durch Lehrer der Schwerhörigenschulen in Bochum und Olpe, Sehtraining bei zusätzlich vorhandener Sehbehinderung durch Lehrer der Sehbehindertenschulen Dortmund und Soest. Jedes Kind besucht mit seiner Gruppe einmal wöchentlich das hauseigene Therapiebad. Das Mitarbeiter-Team des Heilpädagogischen Zentrums setzt sich zusammen aus Heilpädagogen, Erziehern, Kinderpflegern, Krankengymnasten, Ergotherapeuten und Logopäden. Im Anhang: Kontaktadresse Das Angebot richtet sich zwar an alle Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren, aber es werden nur Kinder mit Körperbehinderungen, körperlichen Beeinträchtigungen, Entwicklungsbeeinträchtigungen und Hörschädigungen aufgenommen. Die Kosten für die Betreuung und Beförderung der behinderten Kinder werden vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe übernommen. Integrative Kindertagesstätte der Diakonie Mark-Ruhr „Kinder mit und ohne Behinderung spielen, lernen und leben zusammen. Sie lernen, sich gegenseitig zu akzeptieren und zu helfen.Toleranz und Achtung können sich entwickeln“. Dieser Leitsatz bestimmt die Arbeit eines erfahrenen Teams aus Heilpädagogen, Erziehern,Therapeuten. Die behinderten Kinder erhalten in der Einrichtung bedarfsgerechte sprachtherapeutische Betreuung, motopädische Betreuung, krankengymnastische Betreuung und alle Vorzüge einer exzellent ausgestatteten heilpädagogischen Tagesstätte. Darüber hinaus lernen sie den natürlichen Umgang mit Kindern ohne Behinderung und werden ihrerseits nicht ausgegrenzt. Nicht behinderte Kinder gewinnen in der Tagesstätte wertvolle Erfahrungen. Sie lernen Verantwortungsbewusstsein und steigern ihre soziale Kompetenz. Alle Kinder der Integrativen Tagesstätte profitieren von der Einrichtung mit Snoezelen-Raum, Matschraum, Ruheraum, zwei Gymnastikhallen, Werkraum, verschiedenen Spiellandschaften in den Gruppenräumen und im Außengelände. Im Anhang: Kontaktadresse 7 47 9.Altena. Früh am Ball – das soziale Frühwarnsystem 9.1 Wer wir sind „Früh am Ball“ ist ein Projekt dessen zentrales Ziel die Früherkennung risikobehafteter Entwicklung bei Kindern ist. „Altena. Früh am Ball“ vermittelt Hilfsangebote, um entwicklungsoriginellen Kindern und ihren Familien eine individuelle Beratung, Förderung und Begleitung in ihrem Familienalltag zukommen zu lassen. Die verlässliche Zusammenarbeit aller beteiligten Personen und Institutionen ist ein Gewinn für die Kinder und ihre Familien. Kooperationspartner sind u.a.: Frühförderstelle der Lebenshilfe Lüdenscheid e.V., Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes Altena-Lüdenscheid e.V., Kinderarztpraxis Markus Bock, Logopädische Praxis Kirsten Graf, Märkisches Kinderschutzzentrum Lüdenscheid, Sozialpsychiatrischer Dienst sowie Kinderund Jugendärztlicher Dienst im Gesundheitsamt des Märkischen Kreises, Praxis für Ergotherapie Grotensohn, Frevel, Kristen, Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), Jugendamt der Stadt Altena,Volkshochschule (VHS) Lennetal. 9.2 Wahrnehmen • Informieren • Handeln Das Netzwerk „Altena. Früh am Ball“ basiert auf den Elementen „Warnehmen - Informieren - Handeln“. Wahrnehmen durch regelmäßige Dokumentation in den Kindertageseinrichtungen: Der Entwicklungsstand jedes einzelnen Kindes wird regelmäßig beobachtet und spielerisch überprüft. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden anschließend gemeinsam mit den Eltern besprochen. Informieren und vermitteln von Hilfen durch die Lotsen in den Kindertageseinrichtungen: Jede der 13 Altenaer Kindertageseinrichtungen hat einen sogenannten „Lotsen“ bestimmt. Er ist für die Eltern Ansprechpartner bei allen Fragen zur Entwicklung und Förderung ihres Kindes und vermittelt im Bedarf gezielt Hilfe. Zum Beispiel helfen die Lotsen bei der Suche nach einer Tagesmutter, finden passende Sportangebote oder stehen bei Unsicherheiten im Erziehungsalltag beratend zur Seite. Achtung: Die Kindertagesstätten machen nur Angebote. Letztendlich bleibt es Ihnen als Eltern überlassen, ob Sie diesen Service in Anspruch nehmen oder sich lieber in Eigenverantwortung um die Förderung Ihres Kindes kümmern. Handeln durch neue Angebote im Familienzentrum Altena: Damit bei kritischen, problematischen oder krisenhaften Entwicklungen von Kindern schnell gehandelt werden kann, wurden in der Burgstadt im Rahmen des Projektes „Altena. Früh am Ball“ bewährte Angebote und Kompetenzen für die Begleitung und Erziehung von Kindern gebündelt. Diese praktischen Hilfen aus dem Gesundheitswesen und der Jugendhilfe werden so für Eltern transparent und können von ihnen umgehend genutzt werden. 6 48 9.Altena. Früh am Ball – das soziale Frühwarnsystem 9.3 „Altena. Früh am Ball“ in der Praxis Die Netzwerkpartner werden nur dann aktiv, wenn das Einverständnis der Eltern vorliegt. Jederzeit wird der Datenschutz gewahrt. NUR nach erfolgter Zustimmung der Eltern führen die Teams in den Tageseinrichtungen eine regelmäßige Entwicklungsdokumentation durch. Parallel dazu stehen in jeder Tageseinrichtung für Kinder sogenannte „Lotsen“ als feste Ansprechpartner für Eltern zur Verfügung. Sie beraten, helfen Erziehungsunsicherheiten auszuräumen und vermitteln bei Bedarf Kontakte zu Fachleuten in Altena oder im Märkischen Kreis. Einige Beratungsleistungen werden direkt in der Kindestagesstätte erbracht. Eltern erhalten Informationen zu vielfältigen Angeboten oder werden bei der Beantwortung von speziellen Fragen unterstützt. Marte Meo – ein entwicklungsförderndes Konzept in Tageseinrichtungen für Kinder Unter der Federführung von „Altena. Früh am Ball“ wurde Marte Meo, ein videounterstütztes Trainingsprogramm zur Entwicklungsförderung und Früherkennung von sozialen Problemen bei Kindern in Tageseinrichtungen, eingeführt. Erzieherinnen in den Kindertageseinrichtungen werden zu „Marte- Meo-Praktikern“ ausgebildet. Der Name Marte Meo leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet „aus eigener Kraft“. Die Methode beinhaltet Kriterien für die pädagogische Arbeit mit Kindern, wonach Entwicklungsdefizite erkannt und weitere Entwicklungsprozesse aktiviert werden können. Durch genaue Beobachtung anhand eines Filmes fokussiert sich der Blick auf den besonderen Entwicklungsbedarf eines Kindes. Die Videoanalyse beschäftigt sich mit folgenden Fragen: • Welche Fähigkeiten hat das Kind bereits entwickelt? • Welche Entwicklungsschritte muss das Kind noch gehen? • Wie kann das Kind dabei konkret unterstützt werden? Die gewonnenen Informationen aus der sogenannten Entwicklungsdiagnose werden genutzt, um Entwicklungsbedarf exakt zu erkennen und Förderung gezielt einzusetzen. Durch diesen methodischen Ansatz lassen sich • Spielfähigkeit • Sprachentwicklung • Konzentration • Soziale Kompetenzen • Schulfähigkeit von Kindern gezielt fördern. Die Methode vermittelt einen besonderen Zugang zu den speziellen Bedürfnissen von Kindern mit Hyperaktivität, ADS oder Isolation. Tageseinrichtungen für Kinder sind dabei der zentrale Ort für die Früherkennung und Bearbeitung von Verhaltensauffälligkeiten im Kindergartenalter. Infos und Kontakt: Familien- und Jugendförderung der Stadt Altena. Im Anhang: Kontaktadresse 7 49 9.Altena. Früh am Ball – das soziale Frühwarnsystem Verbindliche Kommunikationswege im Netzwerk Damit jedem Kind in Altena das Optimum an Schutz,Versorgung und Entwicklungschancen geboten werden kann, war es notwendig, gemeinsam verbindliche Kommunikationsstrukturen zu entwickeln. Damit kann der Netzwerkpartner, zum Beispiel ein Weiterbehandelnder, am vorhandenen Wissen beteiligt werden. Er kann unmittelbar nach Vermittlung des Hilfsangebotes in den therapeutischen Prozess einsteigen – ohne weitere, für die Entwicklung des betroffenen Kindes wichtige Zeit mit Anamnese und Diagnose zu verschenken. In letzter Konsequenz führt das Kommunikationsraster zu einer lückenlosen Kette von Therapieangeboten, die bei Weitervermittlung an den jeweiligen Spezialisten, genau an der Stelle weitergeführt werden können, wo sich das betroffene Kind gerade in seiner Entwicklung befindet. Achtung: Um datenschutzrechtliche Bedenken zu vermeiden, ist die freiwillige Mitarbeit der Eltern die wesentliche Voraussetzung. Ohne Zustimmung der Eltern werden keinerlei Informationen weitergegeben. Nur durch tatkräftige Mitarbeit der Eltern kann schnellstmöglich das zutreffendste Hilfsangebot gemacht werden. 6 50 10. Grundschulen mit Betreung über Mittag 10.1 Grundschule Mühlendorf Als derzeit einzige Grundschule in Altena macht die Grundschule Mühlendorf das Angebot, Ihr Kind auch über den Schulschluss hinaus zu betreuen und zu versorgen. Dieses Angebot können alle Altenaer Eltern von Grundschulkindern nutzen, unabhängig davon in welchem Stadtteil sie wohnen. Alle Infos über Ablauf und Kosten des Betreuungsangebotes gibt es im Sekretariat der Grundschule Mühlendorf. 10.2 Betreuungsverein der Grundschule Breitenhagen e.V. Auf Elterninitiative hat sich der Betreuungsverein Grundschule Breitenhagen mit dem Ziel gegründet, eine Betreuung für Kinder dieser Schule sicherzustellen, die über den normalen Schulschluss hinausgeht. So wird Kindern an fünf Tagen pro Schulwoche von 11.30 bis 14 Uhr ein breitgefächertes Programm angeboten. Dazu gehören Sport, Kochen, Backen, freies Spiel und tägliche Hausaufgabenbetreuung. Dieses Angebot ist kostenpflichtig und kann entweder dauerhaft genutzt werden oder sporadisch. Für diesen Fall besteht die Möglichkeit, Fünferoder Zehnerkarten zu erwerben. Alle Infos über Ablauf und Kosten gibt es im Sekretariat der Grundschule Breitenhagen. 10.3 Schulen in Altena Grundschule Grundschule Grundschule Grundschule Breitenhagen Dahle Evingsen Mühlendorf Im Anhang: Kontaktadresse Im Anhang: Kontaktadresse Im Anhang: Kontaktadressen aller Schulen in Altena Förderschule „Am Drescheider Berg“ Hauptschule Rahmede Richard-Schirrmann-Realschule Burggymnasium der Stadt Altena Berufsbildende Schulen des Märkischen Kreises, Eugen-Schmalenbach-Berufskolleg 7 51 11. Keine Langeweile in Altena: Freizeitangebote Langeweile in Altena muss nicht sein. Gerade für Kinder und Jugendliche gibt es ein breitgefächertes Freizeitangebot.Vereine und Verbände, Kirchen, deren Angebote Bestandteil des Kinder- und Jugendförderplans sind, und die Stadt selbst bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten sich zu engagieren und zu betätigen: Bürgerzentrum Nettenscheid Angebot: Offene Kinder- und Jugendarbeit, Internet-Café, Projektarbeit, Gitarrenkurs, Angebote im Kreativbereich, Kinderferienaktion CVJM Dahle Angebot: Andachten, Bibelarbeiten, Hören und Erleben von biblischen Geschichten, Musik,Tanz, Kochen, kreatives Gestalten, Sport,Wandern, soziale Projekte, Gruppenarbeit, Zeltlager, Freizeiten DLRG Ortsgruppe Altena Angebot: Anfängerschwimmen, Schwimmen, Rettungsschwimmen, Tauchen DRK Altena Angebot: Ausbildung zum Sanitäter oder Techniker in einer DRK-Einheit,Teilnahme an Sanitätswachdiensten, Einsätze der Rettungsstaffel, Katastrophenschutzeinsätze, Ausflüge der Rotkreuzgemeinschaft Evangelische Kirchengemeinde Altena Angebot: Kindergottesdienst, Kirche für Kinder, Kindergruppen „Kirchengespenster“ und „Kirchenmäuse“, Mädchengruppe „Just Girls“, Nachwuchsmitarbeiterkurs, Regionaler Mitarbeiterkreis, soziale Projekte, Ferienspiele und Ponyfreizeit Evangelische Kirchengemeinde Evingsen Angebot: Spielgruppe für Kinder unter drei Jahren, Musikschule, Musikwerkstatt Klassik, Kirchlicher Unterricht, Mädchengruppe Evangelisch-freikirchliche Gemeinde Evingsen Angebot: Kinderstunde, Jungschar, Rock Solid (Teenagerarbeit), Jugendarbeit I-B Internationaler Bund e.V. Angebot: Jugendmigrationsdienst, Hausaufgabenbetreuung, Mädchentreff (internationale Begegnung junger Frauen) individuelle Integrationsförderung und Integrationsplanung 6 52 11. Keine Langeweile in Altena: Freizeitangebote Jugendbegegnungsstätte Dahle Angebot: Offene Jugendarbeit, Angebote im Kreativbereich, Sportund Freizeitveranstaltungen Jugendfeuerwehr Altena Angebot: Abwehrender und vorbeugender Brandschutz, Brandschutzerziehung und Aufklärung, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Krankentransport und Notfallseelsorge JUZ 29 Angebot: Offene Jugendarbeit, Internet-Café, Projektarbeit im Medienbereich, Angebote im Kreativbereich, Airbrush, Angebote für Kinder, Hausaufgabenbetreuung KJG Katholische Junge Gemeinde Altena Angebot: Gruppenstunde für Kinder, offener Treff, soziale Projekte, Zeltlager MTV Altena Angebot: Minis, Kinderturnen, Leichtathletik, „Junge Talente“ Im Anhang: Kontaktadressen Pro Jugend Rahmede Angebot: Offene Tür und Internet-Café, Angebot für Kinder Rad- und Rollsportverein „Falke“ Altena e.V. Angebot: Radball-Training SC Gut Nass Angebot: Schwimmausbildung,Wettkampftraining SSG Altena 08/47 e V. Angebot: Schwimmen lernen, Sportschwimmen lernen, Leistungsschwimmen THW Jugend Angebot: TSV Altena Angebot: Jugendliche werden mit Spiel, Spaß und sportlichen Angeboten mit dem Technischen Hilfswerk vertraut gemacht Eltern-Kind-Turnen, Jungenturnen, Mädchenturnen, Leichtathletik für Kinder, Grundschulleichtathletik, Leichtathletik für Jugendliche und Erwachsene 7 53 12. Keine Langeweile in Altena: Freizeitangebote TUS DAHLE 04 Angebot: Eltern-Kind-Turnen, Mädchenturnen, Jungenturnen, Leichtathletik und Sportabzeichen, Nordic Walking, Callanetic, Rad-Trimmen, Frauenturnen TV Städtisch Rahmede Angebot: Eltern-Kind-Turnen, Kunstturnen/Geräteturnen für Mädchen, Badminton,Turnen und Bewegungsspiele, Tischtennis, Leichtathletik,Volleyball Über die im Kinder- und Jugendförderplan der Stadt berücksichtigten Vereine hinaus, finden Sie bei diesen Vereinen weitere Angebote für Kinder und Jugendliche: Im Anhang: Kontaktadressen Altenaer Karnevalsgesellschaft „Dat sin se“ • CVJM Altena e.V. • Deutsche Waldjugend • Eltern hörgeschädigter Kinder e.V. Unna • Förderverein für Tumor- und Leukämiekranke Kinder • Friedrich-Wilhelms-Gesellschaft v. 1429 e.V., Altena • Herr der Ringe e.V. Altena • Jugendring Altena • Naturschutzjugend Altena (NAJU) • Ökumenische Jugend • Pro Jugend Rahmede 2000 • Schützenverein Dahle 1834 e.V. • Schützenverein Evingsen • Stadtjugendring • VCP Evingsen Musik Altenaer Singschule St. Matthäus • Gemischter Chor im CVJM Dahle • Kinder- und Jugendchor „Rahmeder Spatzen" • Musikschule Lennetal e. V. • Posaunenchor des CVJM Dahle • Posaunenchor des CVJM Rahmede Sportvereine Altenaer Canu-Verein • Boxclub Altena 1926 e.V. • FC Altena 69 e.V. • Herr der Ringe (HDR) • Judoabteilung im Boxclub Altena • Märkischer Tanzsport Club • Motorsportclub Altena e.V. (ADAC) • Motortouring-Club Altena • MTV v. 1860 e.V. Altena – Tennisabteilung Rot-Weiß • Rahmeder TV 1883 e.V. • Regionaler Billard Club • Reitverein Altena e.V. • Ski-Club Altena/Sauerland e.V. • Ski-Club Rahmede • SSV Altena-Evingsen • Stadtsportverband Altena • Tanzsportclub Lennestein • Tennisclub Hütte e.V. • TS Evingsen 1887 e.V. • TS Evingsen e.V. 1887, Abt.Tischtennis TSV Altena e.V., Abt. Fußball • TTC Altena e.V. • TUS Mühlenrahmede 1920 e.V. • VfB Altena 1912 e.V. • VfB Altena 1912 e.V., Abt. Schach 6 54 7 Kinder machen Freude – und manchmal machen Kinder auch Sorgen. In dieser Broschüre erfahren Sie vieles Wichtige, damit Ihr Kind gesund aufwachsen kann.Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, scheuen Sie sich nicht, die Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen!