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Auftr.: 3668, Clip: 61455293, SB: Hoteliervereinigung, Österreichische
Datum: 20.12.2013
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22.04.2014 - 00:30
Startseite > Digital > Kartellamt untersagt Hotelportal Bestpreisklauseln
20.12.2013, 11:16
Hoteliers jubeln
Kartellamt untersagt Hotelportal
Bestpreisklauseln
Mehr Digital
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Praxistest
Keine Einöde
"Lego: Der Hobbit" belagert die
Lachmuskeln
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Tablet im Test
Foto: hrs.de
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Das deutsche Bundeskartellamt will den Wettbewerb unter
den Reiseportalen im Internet sichern. Die
Wettbewerbshüter forderten den Onlineanbieter HRS auf,
Bestpreisklauseln bis zum 1. März 2014 aus seinen
Verträgen mit Hotels in Deutschland zu streichen. Diese
behinderten den Wettbewerb, betonte Kartellamtschef
Andreas Mundt. Auch gegen die Betreiber weiterer
Hotelportale geht das Kartellamt vor.
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"Bestpreisklauseln bei Buchungsportalen im Internet sind nur auf den
ersten Blick vorteilhaft für den Verbraucher", so Mundt am Freitag.
"Letztlich verhindern die Klauseln, dass an anderer Stelle niedrigere
Hotelpreise angeboten werden können." Die Klauseln machten es
zudem für neue Portale schwerer, in den Wettbewerb mit
BWB
Platzhirschen zu treten. Das Kartellamt habe deshalb auch Verfahren
Internet
gegen die Hotelportale Booking und Expedia eingeleitet.
Kriminalität
Österreichische Hoteliers jubeln
Reuters
Die Entscheidung der Deutschen gegen die Online-Buchungsgiganten
Tourismus
dürfte auch große Auswirkungen auf die österreichischen Hoteliers
Wirtschaft
Die neuesten Modelle und heiße Tipps gibt`s hier
haben. "Die Ratenparität auf Online-Buchungsportalen ist verboten.
Das ist ein riesiger Erfolg für die Hotellerie", jubelte die Österreichische
Alle Themen
Eine echte Kawa?
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Hoteliervereinigung in einer Aussendung.
Sie hatte sich über die Klauseln von HRS sowohl beim deutschen
Bundeskartellamt als auch bei der Bundeswettbewerbsbehörde in Wien
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beschwert. Dort ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Man
begrüße aber das Urteil des deutschen Kartellamts, mit dem man in
6.387 Personen gefällt Krone.at/Digital.
diesem Fall auch zusammenarbeite, hieß es am Freitag.
Die Hotelbranche in Österreich geht nach dem Urteil davon aus, dass
die Klauseln nicht nur bei HRS und nicht nur in Deutschland fallen,
sondern auch bei den Konkurrenten und das im gesamten
deutschsprachigen Raum, also in Österreich, Deutschland und der
Schweiz. HRS, Expedia, Booking und Co. verwenden für
Soziales Plug-in von Facebook
österreichische Hotels nämlich großteils die gleichen
Geschäftsbedingungen wie für deutsche.
Geständnis abgelegt
"Ganze Branche kann durchatmen"
Nach der Entscheidung des Kartellamts könne die ganze Branche
Tiroler belästigte Hunderte Mädchen im
Internet
durchatmen, so Thomas Reisenzahn, der als Generalsekretär der
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Österreichischen Hoteliervereinigung mehr als 1.250 Betriebe mit
Fliegen: Tage des Monitors im
Vordersitz gezählt?
insgesamt 160.000 Betten vertritt. Die Hoteliers könnten jetzt wieder
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Datum: 20.12.2013
frei entscheiden, welche Preise sie wem über welchen Vertriebskanal
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anbieten.
Googles Baukasten-Handy kommt
Anfang 2015
Die zwischen HRS und Hotels vereinbarten Bestpreisklauseln
Samsung-Gigant
verpflichten die Herbergen, bei dem Online-Dienstleister den jeweils
niedrigsten Hotelpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die
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im Test
jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen
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anzubieten. Seit März 2012 dürften Hotels Reisenden selbst dann
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des Lichts"
keine besseren Konditionen anbieten, wenn diese direkt an der
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Rezeption buchen wollen.
HRS kann gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Düsseldorf
Beschwerde einreichen, berichteten die Nachrichtenagenturen dpa und
Reuters. Schon im Februar 2012 hatte das Bundeskartellamt HRS
wegen seiner Bestpreisklausel abgemahnt. Dies galt aber noch nicht
als abschließende und verbindliche Entscheidung.
Das Kartellamt hat den boomenden Online-Markt verstärkt ins Visier
genommen. Bestpreisklauseln stellten eine Gefahr für den Wettbewerb
dar, gerade wenn diese von Marktführern garantiert werden, hatte
Mundt mehrfach betont. Auch im Internet dürfe der Wettbewerb nicht
auf der Strecke bleiben. Der Online-Händler Amazon hatte etwa jüngst
Tiefstpreisgarantien auf verschiedenen Marktplätzen gestrichen. Das
Kartellamt hatte daraufhin ein Verfahren gegen den Internetriesen
eingestellt.
HRS kündigte unmittelbar nach Veröffentlichung der Entscheidung am
Freitag an, den Forderungen der Behörde nachkommen zu wollen.
Gleichzeitig bekräftigte es aber, gegenüber den Kunden weiterhin an
seiner Bestpreisgarantie festzuhalten. Sie ist von der Entscheidung
des Kartellamtes nicht betroffen.
HRS-Geschäftsführer Tobias Ragge begrüßte zudem, dass das
Bundeskartellamt nun auch ein Verfahren gegen die Wettbewerber
Booking und Expedia eingeleitet habe. "Ziel muss es sein, dass für alle
Marktteilnehmer gleiche Rahmenbedingungen gelten, die einen fairen
Wettbewerb zulassen." Von Booking und Expedia waren zunächst keine
Stellungnahmen zu erhalten.
AG/red
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