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Web-Clipping Österreich Die Kronenzeitung Online Auftr.: 3668, Clip: 61455293, SB: Hoteliervereinigung, Österreichische Datum: 20.12.2013 Gebrauchtwagen Immobilien Jobs Kleinanzeigen Willkommen | krone.at-Forum | Leser-Aktionen | Login Krone-Abo Wien Titelseite 14°C Ticketshop Dienstag Mobile Welt Nachrichten Sport Stars & Society Digital Freizeit Auto Videos Horoskop 22.04.2014 - 00:30 Startseite > Digital > Kartellamt untersagt Hotelportal Bestpreisklauseln 20.12.2013, 11:16 Hoteliers jubeln Kartellamt untersagt Hotelportal Bestpreisklauseln Mehr Digital Wiegt 440 Gramm Badewannen-Tablet Sony Xperia Z2 im Praxistest Keine Einöde "Lego: Der Hobbit" belagert die Lachmuskeln Samsung-Smartwatch Fitness-Coach fürs Handgelenk: Gear Fit im Test Sony vs. Toshiba Ausritt auf der Gatschpiste: ActionCams im Duell Das bessere Surface? Nokia Lumia 2520: Der Finnen erstes Tablet im Test Foto: hrs.de Jetzt kommentieren Infobox krone.at/Digital ist auf Facebook - werden Sie jetzt Fan! Verwandte Themen Das deutsche Bundeskartellamt will den Wettbewerb unter den Reiseportalen im Internet sichern. Die Wettbewerbshüter forderten den Onlineanbieter HRS auf, Bestpreisklauseln bis zum 1. März 2014 aus seinen Verträgen mit Hotels in Deutschland zu streichen. Diese behinderten den Wettbewerb, betonte Kartellamtschef Andreas Mundt. Auch gegen die Betreiber weiterer Hotelportale geht das Kartellamt vor. Werbung Thema des Tages: Auto "Bestpreisklauseln bei Buchungsportalen im Internet sind nur auf den ersten Blick vorteilhaft für den Verbraucher", so Mundt am Freitag. "Letztlich verhindern die Klauseln, dass an anderer Stelle niedrigere Hotelpreise angeboten werden können." Die Klauseln machten es zudem für neue Portale schwerer, in den Wettbewerb mit BWB Platzhirschen zu treten. Das Kartellamt habe deshalb auch Verfahren Internet gegen die Hotelportale Booking und Expedia eingeleitet. Kriminalität Österreichische Hoteliers jubeln Reuters Die Entscheidung der Deutschen gegen die Online-Buchungsgiganten Tourismus dürfte auch große Auswirkungen auf die österreichischen Hoteliers Wirtschaft Die neuesten Modelle und heiße Tipps gibt`s hier haben. "Die Ratenparität auf Online-Buchungsportalen ist verboten. Das ist ein riesiger Erfolg für die Hotellerie", jubelte die Österreichische Alle Themen Eine echte Kawa? Jetzt Fan werden! Hoteliervereinigung in einer Aussendung. Sie hatte sich über die Klauseln von HRS sowohl beim deutschen Bundeskartellamt als auch bei der Bundeswettbewerbsbehörde in Wien Krone.at/Digital Gefällt mir beschwert. Dort ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Man begrüße aber das Urteil des deutschen Kartellamts, mit dem man in 6.387 Personen gefällt Krone.at/Digital. diesem Fall auch zusammenarbeite, hieß es am Freitag. Die Hotelbranche in Österreich geht nach dem Urteil davon aus, dass die Klauseln nicht nur bei HRS und nicht nur in Deutschland fallen, sondern auch bei den Konkurrenten und das im gesamten deutschsprachigen Raum, also in Österreich, Deutschland und der Schweiz. HRS, Expedia, Booking und Co. verwenden für Soziales Plug-in von Facebook österreichische Hotels nämlich großteils die gleichen Geschäftsbedingungen wie für deutsche. Geständnis abgelegt "Ganze Branche kann durchatmen" Nach der Entscheidung des Kartellamts könne die ganze Branche Tiroler belästigte Hunderte Mädchen im Internet durchatmen, so Thomas Reisenzahn, der als Generalsekretär der Handy & Tablet Österreichischen Hoteliervereinigung mehr als 1.250 Betriebe mit Fliegen: Tage des Monitors im Vordersitz gezählt? insgesamt 160.000 Betten vertritt. Die Hoteliers könnten jetzt wieder Web-Clipping Österreich Die Kronenzeitung Online Auftr.: 3668, Clip: 61455293, SB: Hoteliervereinigung, Österreichische Datum: 20.12.2013 frei entscheiden, welche Preise sie wem über welchen Vertriebskanal Project Ara anbieten. Googles Baukasten-Handy kommt Anfang 2015 Die zwischen HRS und Hotels vereinbarten Bestpreisklauseln Samsung-Gigant verpflichten die Herbergen, bei dem Online-Dienstleister den jeweils niedrigsten Hotelpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die Tablet als Arbeitstier? Galaxy Note Pro im Test jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen Kompakte im Test anzubieten. Seit März 2012 dürften Hotels Reisenden selbst dann Nikon Coolpix P340: Neue "Meisterin des Lichts" keine besseren Konditionen anbieten, wenn diese direkt an der Mehr Digital Rezeption buchen wollen. HRS kann gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde einreichen, berichteten die Nachrichtenagenturen dpa und Reuters. Schon im Februar 2012 hatte das Bundeskartellamt HRS wegen seiner Bestpreisklausel abgemahnt. Dies galt aber noch nicht als abschließende und verbindliche Entscheidung. Das Kartellamt hat den boomenden Online-Markt verstärkt ins Visier genommen. Bestpreisklauseln stellten eine Gefahr für den Wettbewerb dar, gerade wenn diese von Marktführern garantiert werden, hatte Mundt mehrfach betont. Auch im Internet dürfe der Wettbewerb nicht auf der Strecke bleiben. Der Online-Händler Amazon hatte etwa jüngst Tiefstpreisgarantien auf verschiedenen Marktplätzen gestrichen. Das Kartellamt hatte daraufhin ein Verfahren gegen den Internetriesen eingestellt. HRS kündigte unmittelbar nach Veröffentlichung der Entscheidung am Freitag an, den Forderungen der Behörde nachkommen zu wollen. Gleichzeitig bekräftigte es aber, gegenüber den Kunden weiterhin an seiner Bestpreisgarantie festzuhalten. Sie ist von der Entscheidung des Kartellamtes nicht betroffen. HRS-Geschäftsführer Tobias Ragge begrüßte zudem, dass das Bundeskartellamt nun auch ein Verfahren gegen die Wettbewerber Booking und Expedia eingeleitet habe. "Ziel muss es sein, dass für alle Marktteilnehmer gleiche Rahmenbedingungen gelten, die einen fairen Wettbewerb zulassen." Von Booking und Expedia waren zunächst keine Stellungnahmen zu erhalten. AG/red Sagen Sie uns Ihre Meinung! 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