Die neue Einlagensicherung
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Die neue Einlagensicherung
Information schafft Vertrauen. Das Kundenmagazin der Österreichischen Apothekerbank Ausgabe 10/ Dez. 2015 AB Zahlungsverkehr SEPA-Umstellung per 1.2.2016 | S. 16 AB Inside Österreichische Apothekerbank eG, • A-1091 Wien, Spitalgasse 31 • Österreichische Post AG /Firmenzeitung • 13Z039553 F Apothekerbank kocht in der Gruft | S. 12 Die neue Einlagensicherung Die wichtigsten Fragen zum Thema Einlagensicherung in Österreich. | S. 6 www.apobank.at Das Vorstandswort Das Jahr neigt sich dem Ende zu und wir blicken voller Zuversicht in Richtung 2016! A uch in diesem Jahr waren und bleiben die Rahmenbedingungen für Banken herausfordernd. Für die Apothekerbank im Speziellen besteht die wesentlichste Herausforderung der nächsten Zeit darin, ihre Unverwechselbarkeit zu leben. Beim Weg zur Einmaligkeit – mit Sicherheit einer der höchsten Ansprüche, den ein Unternehmen haben kann – geht es darum, der herausragendste Anbieter in seinem Segment zu sein und zu bleiben. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hatten im vergangenen Geschäftsjahr alle Hände voll zu tun, um diesem Anspruch gerecht zu werden - und das mit Erfolg. Trotz erschwerter Bedingungen am Finanzmarkt ist es uns gelungen, weiterhin als kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner für Sie zu agieren. Wir bedanken uns bei allen, die uns auch im Jahr 2015 ihr Vertrauen geschenkt haben und versichern Ihnen, auch weiterhin Ihr verlässlicher Partner in allen Finanzfragen zu sein. Denn nur wer gemeinsam durch dick und dünn geht, legt in schwereren Zeiten den Grundstein für den Erfolg von übermorgen. Bevor wir in das nächste Geschäftsjahr starten, wollen wir an Weihnachten und „zwischen den Jahren“ etwas innehalten und wertvolle Zeit mit unseren Familien verbringen. Nutzen auch Sie die besinnliche Zeit zum Erholen, Durchatmen und Fröhlichsein! Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein frohes und gesundes Neues Jahr! Othmar Schmid Vorstandsdirektor 2 Helmut Kneissl Vorstandsdirektor Das Kundenmagazin der Österreichischen Apothekerbank Ausgabe 10/Dez. 2015 INHALTSVERZEICHNIS AB Wirtschaft Das Team der Österreichischen Apothekerbank wünscht Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Neues Jahr 2016. | S. 4 Steuerreform 2015/2016 AB Fokus Die neue Einlagensicherung AB Schalter & Service Die neue Apobank-Bankomatkarte AB Inside Apothekerbank kocht in der Gruft AB Immobilien Immobilien erstmals vor Sparbuch AB Zahlungsverkehr SEPA Umstellung per 1.2.2016 AB Inside Die Köpfe hinter dem Zahlungsverkehr Die Apobank beim Wien Energie Business-Run | S. 6 | S. 10 | S. 12 | S. 14 | S. 16 | S. 18 | S. 22 Im Sinne einer besseren Lesbarkeit der Texte wurde von uns entweder die männliche oder weibliche Form von personenbezogenen Hauptwörtern gewählt. Impressum: Medieninhaber & Herausgeber Österreichische Apothekerbank eG 1090 Wien, Spitalgasse 31 Telefon 01/40 080 – 0 Fax 01/40 080 – 4401 Direktion 01/40 080 – 4402 Schalter 01/40 080 – 4403 Rechnungswesen [email protected] Internetwww.apobank.at BLZ44220 DVR0029866 BIC/SwiftVBOEATWWAPO UIDATU16352104 Firmenbuchgericht Handelsgericht Wien Firmenbuchnummer 98423s Aufsichtsbehörde Finanzmarktaufsicht 1090 Wien, Otto-Wagner Platz 5 Europäische Zentralbank Verantwortlich für den Inhalt / Redaktion: Marina Brisslinger VerlagsortWien Gestaltung & Produktion Fotos MDH-Media GmbH Pedro Salvadore, Istockphoto.com Die hier dargestellten Marketingmitteilungen wurden mit größter Sorgfalt recherchiert. Die Österreichische Apothekerbank eG übernimmt keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Genauigkeit. Druckfehler vorbehalten. www.apobank.at 3 AB Wirtschaft Steuerreform 2015/2016 Die mit dem „Steuerreformgesetz 2015/2016“ beschlossenen steuerlichen Änderungen wurden von Vertretern der Bundesregierung als „größte Steuerreform in der Geschichte der Zweiten Republik“ bezeichnet. Grund genug, die Neuregelungen etwas genauer zu betrachten. 3. Änderungen in der Immobilienbesteuerung Autor: Steuerberater Mag. Philip Steinle Ohne Anspruch auf Vollständigkeit versucht die nachfolgende Darstellung, einen Überblick über die wichtigsten Änderungen der Steuerreform 2015 zu liefern. Für darüber hinausgehende Fragen steht Ihnen Ihr Steuerberater mit Sicherheit gerne zur Verfügung. Die dargestellten Änderungen gelten grundsätzlich ab 01.01.2016. Sofern einzelne Regelungen früher oder später in Kraft treten, wird dies im Text ausdrücklich angeführt. 1. Einkommensteuertarif NEU Den Ausgangspunkt und zugleich medialen Aufhänger der Steuerreform bildet eine Neugestaltung des Einkommensteuertarifs (s. Grafik Seite 5). Die vormals vier Tarifstufen wurden auf sieben erhöht. Durch die Senkung des Eingangssteuersatzes von 36,5% auf 25% sowie dem Einsetzen der 50%-Tarifstufe erst ab einem Einkommen von € 90.000,(bisher: ab € 60.000,-) sollen vor allem Klein- und Mittelverdiener entlastet werden. 2. Mitarbeiterrabatte erstmals gesetzlich geregelt Insbesondere aus Sicht der Apothekerschaft ist erfreulich, dass die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterrabatten nunmehr endlich gesetzlich geregelt wurde. Werden Mitarbeiterrabatte an alle oder zumindest bestimmte Gruppen von Mitarbeitern gewährt, sind diese beim Mitarbeiter steuerund sozialversicherungsfrei, wenn der Rabatt im Einzelfall nicht mehr als 20% des um übliche Preisnachlässe verminderten Verkaufspreises beträgt. Allfällige diese Grenze überschreitende Rabatte sind aufzuzeichnen und insoweit steuer- und sozialversicherungsfrei, als sie jährlich pro Mitarbeiter den (Rabatt-)Betrag von € 1.000,- nicht überschreiten. 4 Im Zentrum der Steuerreform steht ein umfangreiches Immobilienpaket, welches neben tiefgreifenden Änderungen im Bereich der Immobilienertragsteuer und der Gebäudeabschreibung insbesondere eine gänzliche Neuregelung der Grunderwerbsteuer bei unentgeltlichen Übergaben im Familienkreis mit sich bringt. Im Bereich der Immobilienertragsteuer kommt es zu einer Anhebung des Steuersatzes: Während bei Altvermögen (nicht steuerverfangen am 31.03.2012) der Veräußerungserlös nunmehr mit 4,2% (bislang: 3,5%) bzw. – bei Umwidmung nach 31.12.1987 – mit 18% (bislang: 15%) besteuert wird, erhöht sich der Tarif für Neuvermögen (steuerverfangen am 31.03.2012) von 25% auf 30% des Veräußerungsgewinnes. Eine durchaus wünschenswerte Vereinheitlichung wird es hinsichtlich der Abschreibung von Betriebsgebäuden geben. Das bis dato geltende komplizierte System, welches die Abschreibungsdauer von der konkreten Verwendung des Gebäudes abhängig gemacht hat, wird durch einen einheitlichen Abschreibungssatz von 2,5% ersetzt. Vermieter und Verpächter im außerbetrieblichen Bereich erleben hingegen eine böse Überraschung: Nicht nur, dass es beim bisher geltenden Abschreibungssatz von 1,5% (= 67 Jahre) bleibt, wird das für die steuerliche Abschreibung maßgebliche vermutete Aufteilungsverhältnis zwischen Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits, von 80:20 auf 60:40 (jeweils Gebäudezu Grundanteil) geändert. Der damit einhergehende anteilige Verlust an AfA trifft zu allem Überfluss neben Neuvermietungen ab 01.01.2016 auch aufrechte Altfälle hinsichtlich des noch offenen Abschreibungspotentials. Den Kern des neuen Grunderwerbsteuerrechts bilden sowohl eine neue Bemessungsgrundlage als auch ein neues Tarifmodell für Übergaben unter Verwandten. Vorauszuschicken ist, dass sämtliche Erwerbe unter Verwandten – also auch (teil-) entgeltliche – per unwiderlegbarer gesetzlicher Vermutung als unentgeltlich gelten. Der bis dato maßgebende dreifache Einheitswert wird als Bemessungsgrundlage vom neuen „Grundstückswert“ abgelöst. Dabei handelt es sich um einen völlig neuen Wert, dessen genaue Ermittlung einer bei Redaktionsschluss noch nicht veröffentlichten Verordnung vorbehalten wurde, der jedoch entgegen zum Teil anderslautender Berichte in den Medien jedenfalls unter dem Verkehrswert liegen soll. Auf diesen Grundstückswert wird schließlich der neue Stufentarif angewendet. Dieser sieht für Grundstückswerte im Bereich bis € 250.000,- einen Steuersatz von 0,5%, im Bereich zwischen € 250.000,- und € 400.000,- einen Steuersatz von 2% und darüber hinaus einen Steuersatz von 3,5% vor. Beispiel: Bei einem Grundstückswert von € 600.000,beträgt die Grunderwerbsteuer € 11.250,- (€ 250.000,- x 0,5% + € 150.000,- x 2% + € 200.000,- x 3,5%). Beim Kauf eines Grundstücks www.apobank.at AB Wirtschaft von dritten Personen beträgt die Grunderwerbsteuer hingegen wie bisher 3,5% vom Veräußerungserlös. 4. Registrierkassen-, Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht Ab 01.01.2016 sind Barumsätze ab dem ersten Euro einzeln aufzuzeichnen, und zwar unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige betriebliche oder außerbetriebliche Einkünfte – letzteres ist insbesondere für Vermietungseinkünfte bedeutend – erzielt. Darüber hinaus ist für jeden Barumsatz unabhängig vom Gesamtumsatz sowie unabhängig vom Betrag der empfangenen Barzahlung zwingend ein Beleg mit bestimmten Mindestinhalten zu erteilen. Dies gilt wiederum unabhängig von der Art der erzielten Einkünfte. Nur für betriebliche Einkünfte gilt hingegen die ebenfalls ab 01.01.2016 einsetzende Registrierkassenpflicht. Betroffen sind sämtliche Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als € 15.000,- und einem darin enthaltenen Barumsatz von mehr als € 7.500,-. Als Barumsätze gelten dabei neben Barzahlungen auch Zahlungen mittels Bankomat- und Kreditkarten sowie Gutscheinen. Spätestens ab 01.01.2017 ist die verwendete Registrierkasse schließlich durch eine sog. „technische Sicherheitseinrichtung“ gegen Manipulationen zu schützen, wobei die genauen Voraussetzungen wiederum in einer eigenen Verordnung geregelt sind. Unternehmer, die bis dato noch keine Registrierkasse verwenden, sollten bei der Anschaffung unbedingt darauf achten, dass die ausgewählte Registrierkasse von vornherein bereits die ab 01.01.2017 geltenden Voraussetzungen erfüllt. Kosten für die Anschaffung oder Umrüstung sind unabhängig von der Höhe sofort voll steuerlich abzugsfähig, darüber hinaus wird eine einmalige steuerfreie Prämie iHv. € 200,- gewährt. 5. Kontenregister und Kontenöffnung Beim Kontenregister handelt es sich um eine vom Bundesministerium für Finanzen verwaltete Datenbank, die sämtliche bei österreichischen Banken geführte Privat- und Firmenkonten enthält. Festgehalten werden jeweils Kontobzw. Depotnummer, Kontoinhaber sowie Eröffnungs- bzw. Auflösungsstichtag, nicht hingegen Kontostände sowie -bewegungen. Zu speisen ist das Kontenregister von den kontoführenden Banken, die insoweit rückwirkend den Stand ab 01.03.2015 herzustellen haben. Eine Kontenöffnung im Abgabenverfahren war bisher nur im Finanzstrafverfahren bei vorsätzlichen Finanzdelikten vorgesehen. Ab 01.01.2016 sollen Konten bereits dann geöffnet werden können, wenn Bedenken gegen die Richtigkeit einer Abgabenerklärung bestehen und ein entsprechender Beschluss eines Bundesfinanzgerichtes vorliegt. Eine Kontenöffnung ohne Wissen des Steuerpflichtigen ist aber jedenfalls unzulässig. www.apobank.at 6. Ausgewählte sonstige Änderungen U.a. für Hotelnächtigungen, Theater, Kino oder Kunstwerke (NICHT für Medikamente) wird die Umsatzsteuer von 10% auf 13% angehoben. Im Bereich der Kapitalertragsteuer kommt es zu einer Erhöhung des Steuersatzes von 25% auf 27,5%. Ausgenommen hiervon sind lediglich Bank- und Sparbuchzinsen. Der Sachbezug für die private Nutzung von dienstgebereigenen PKW wird auf 2% der Anschaffungskosten, maximal jedoch € 960,- p.m., angehoben. Für emissionsarme PKW (1,5% der Anschaffungskosten; max. € 720,- p.m.) bzw. emissionsfreie PKW (Elektroautos; kein Sachbezug) sind Begünstigungen vorgesehen. Eine Erhöhung der sog. Negativsteuer (= Erstattung von Einkommensteuer für Personen, die aufgrund geringer Einkommen nicht einkommensteuerpflichtig sind) ist bereits für das Jahr 2015 vorgesehen. Der erstattungsfähige Maximalbetrag beträgt künftig € 400,- p.a. (2015: € 220,- p.a.; bisher: € 110,- p.a.) bzw. für Pensionisten € 110,- p.a. (2015: € 55.- p.a.). Tarif bis inklusive 2015 Einkommen 0 -11.000,- ESt 0,00% Tarif ab 2016 Einkommen ESt 0 -11.000,- 0,00% 11.000 bis 25.000 36,50% 11.000 bis 18.000 25,00% 25.000 bis 60.000 43,21% 18.000 bis 31.000 35,00% > 60.000 50,00% 31.000 bis 60.000 42,00% 60.000 bis 90.000 48,00% 90.000 bis 1 Mio. 50,00% > 1 Mio. (2016-2020) 55,00% 5 AB Fokus Die neue Einlagensicherung Mit 15.8.2015 ist in Österreich ein neues Einlagensicherungsgesetz in Kraft getreten. Schon im Vorfeld haben einige Änderungen für Verunsicherung unter den österreichischen Sparern gesorgt und einige Fragen aufgeworfen. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Einlagensicherung in Österreich. Was ist gesichert? Welche Einlagen sind von der Einlagensicherung erfasst? Grundsätzlich sind sämtliche Guthaben auf allen verzinsten oder unverzinsten Konten oder Sparbüchern, wie z.B. Gehalts- und Pensionskonten, sonstige Girokonten, Festgelder, Kapitalsparbücher oder täglich fällige Sparbücher, erstattungsfähig. Ist mein Guthaben aus einem Bausparvertrag gesichert? Auch die Bausparkassen sind (Spezial-)Kreditinstitute und somit Mitglieder bei gesetzlichen Sicherungseinrichtungen. Sie schließen den Bausparvertrag direkt mit der jeweiligen Bausparkasse ab, sodass dieses Guthaben bei der Bausparkasse gesondert von Ihrem Guthaben bei einem anderen Kreditinstitut, über das z.B. die kontomäßige Einzahlung auf den Bausparvertrag erfolgt, zu betrachten ist. Ist mein Guthaben auf einem Fremdwährungs-Konto gesichert? Ja, auch Guthaben in Fremdwährung sind erstattungsfähig. Im Sicherungsfall erfolgt die Auszahlung allerdings in Euro. Als Umrechnungskurs gilt der Devisenmittelkurs am Tag des Eintritts des Sicherungsfalls. Bis zu welchem Betrag ist mein Guthaben gesichert? Ihr Guthaben (samt Zinsen) ist bis zu einem Auszahlungshöchstbetrag von EUR 100.000,-- pro Kreditinstitut und pro Person gesichert. Dieser Schutz besteht unabhängig von der Anzahl der Konten bzw. Sparbücher bei dem betroffenen Institut. Die Einlagensicherung gilt daher pro Einleger und pro Kreditinstitut. Da die Einlagensicherung auf jedes Kreditinstitut mit eigener Bankkonzession abstellt, ist es unerheblich, ob Kreditinstitute derselben Kreditinstitutsgruppe angehören (ein übergeordnetes Kreditinstitut mit Sitz in Österreich ist mehrheitlich an einem anderen Kreditinstitut beteiligt): Guthaben bei jeder dieser Banken sind unabhängig voneinander pro Einleger bis zu einem Auszahlungshöchstbetrag von EUR 100.000,-- gesichert. Was sind zeitlich begrenzt gedeckte Einlagen? In bestimmten Fällen können Sie bei der Sicherungseinrichtung innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls den Antrag stellen, dass Ihr Guthaben über den generellen Höchstbetrag von EUR 100.000,-- hinaus bis insgesamt EUR 500.000,-- zu erstatten ist. Dazu müssen Sie der Sicherungseinrichtung nachweisen, dass Ihre Einlage entweder aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien stammt oder 6 gesetzlich vorgesehene soziale Zwecke erfüllt und an bestimmte Lebensereignisse von Ihnen anknüpft, wie etwa Heirat, Scheidung, Pensionsantritt, Kündigung, Entlassung, Invalidität oder Tod, oder auf der Auszahlung von Versicherungsleistungen oder Entschädigungszahlungen für aus Straftaten herrührende Körperschäden oder falscher strafrechtlicher Verurteilung beruht. Martin Uidl, MSc, CFP® Leitung Private Banking [email protected] 01/40 080 / 4434 In allen Fällen muss der Sicherungsfall innerhalb von zwölf Monaten nach Gutschrift des Betrags oder nach dem Zeitpunkt, ab dem diese Einlage auf rechtlich zulässige Weise übertragen werden kann, eintreten. Was ist nicht gesichert? Ich habe bei meinem Kreditinstitut Schuldverschreibungen gekauft und auf ein Depot gelegt. Sind diese Schuldverschreibungen von der Einlagensicherung umfasst? Alle Arten von Schuldverschreibungen (z.B. Wohnbau-Anleihen, Zertifikate, Kassenobligationen) sind keine Einlagen im Sinne der Einlagensicherung und daher nicht erstattungsfähig. Im Insolvenzfall des die Schuldverschreibung ausgebenden Kreditinstituts werden Sie somit nach Maßgabe der Emissionsbedingungen bedient (z.B. bevorzugt aus einer abgesonderten Deckungsmasse, oder mit der Konkursquote, oder nachrangig nach Bedienung der anderen Gläubiger). Im Insolvenzfall Ihres depotführenden Kreditinstituts sind Ihnen die Schuldverschreibungen anderer Emittenten auszuhändigen oder auf ein von Ihnen genanntes Depot bei einem anderen Kreditinstitut zu übertragen. Können die Papiere nicht ausgehändigt oder übertragen werden, ist dies ein Fall für die Anlegerentschädigung (siehe dort). www.apobank.at AB Fokus Wer ist gesichert? Sind Guthaben auf einem Konto einer Personengesellschaft gesichert? Welcher Einleger ist gesichert? Guthaben auf Konten von offenen Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG) oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR), sowie von diesen Gesellschaftsformen entsprechenden ausländischen Gesellschaften werden immer nur als Guthaben einer Person behandelt, auch wenn mehrere Personen als Gesellschafter darüber verfügen können. Grundsätzlich sind die Guthaben jeder natürlichen Person und jeder nicht-natürlichen Person (also z.B. juristische Person, Personengesellschaft) gesichert, es sei denn, die Person ist von Gesetzes wegen explizit von der Sicherung ausgeschlossen (Details siehe § 10 ESAEG). Nicht gesichert sind beispielsweise Einlagen von Kreditinstituten, Finanzinstituten und Wertpapierfirmen Einlagen von Pensions- und Rentenfonds Der Auszahlungshöchstbetrag beträgt bei einem solchen Konto daher EUR 100.000,--. Procedere Einlagen von Staaten und Zentralverwaltungen Wann bekomme ich im Sicherungsfall mein Geld? Einlagen regionaler und örtlicher Gebietskörperschaften (z.B. Länder und Gemeinden). a) Meine gedeckten Einlagen betragen maximal EUR 100.000,-Die Sicherungseinrichtung zahlt die gedeckten Einlagen grundsätzlich innerhalb der gesetzlichen Frist von 20 Arbeitstagen (ab 1.1.2019: 15 Arbeitstage; ab 1.1.2021: 10 Arbeitstage; ab 1.1.2024: 7 Arbeitstage) aus. Sind Guthaben in einem Verlassenschaftsverfahren gesichert? Konten und Sparbücher, die zu einer Verlassenschaft gehören, unterliegen der Einlagensicherung. Die Verlassenschaft ist dabei als eine (nicht-natürliche) Person zu betrachten. Nach Einantwortung erlischt die Verlassenschaft; die vormals ihr zugekommenen Ansprüche gehen im Ausmaß der Erbquoten auf die Erben über. Ein Antrag Ihrerseits ist nicht erforderlich. Allerdings ist der Sicherungseinrichtung das Konto bekannt zu geben, auf das ausgezahlt werden soll. Zu einer Überschreitung dieser Frist kann es beispielsweise kommen, wenn Sind Guthaben auf einem Gemeinschaftskonto gesichert? Ihr Anspruch auf Erstattung strittig ist; Ein Gemeinschaftskonto lautet nicht auf einen, sondern auf mehrere Kunden. Der Grundsatz, dass pro Kreditinstitut und pro Person bis zu EUR 100.000,-- gesichert sind, unabhängig von der Anzahl der Konten bzw. Sparbücher, gilt auch hier. Sofern daher alle Kontoinhaber legitimiert sind, gilt für jeden Kontoinhaber der Auszahlungshöchstbetrag von EUR 100.000,-- (Mehrfachauszahlung). Das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto ist zu gleichen Teilen auf die Kontoinhaber zu verteilen. die Einlage Gegenstand einer Rechtsstreitigkeit ist; Wenn also z.B. auf einem Gemeinschaftskonto mit zwei Kontoinhabern ein Guthaben von EUR 200.000,-- besteht, können die beiden Kontoinhaber im Einlagensicherungsfall je einen Betrag von EUR 100.000,-- beanspruchen. Die Kontoinhaber können allerdings vor Eintritt des Sicherungsfalls dem Kreditinstitut eine schriftliche Regelung über die Aufteilung der Einlagen auf dem Gemeinschaftskonto übermitteln und damit vom Grundsatz der Aufteilung zu gleichen Teilen abgehen. Dieser Aufteilungsschlüssel ist dann auch im Sicherungsfall heranzuziehen. Das Gleiche gilt sinngemäß für Gemeinschaftssparbücher. Hier ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass Sparbücher vor Auszahlung des gesicherten Betrags jedenfalls vorgelegt werden müssen. es sich um eine Einlage im Zusammenhang mit einer Treuhandschaft handelt. b) Meine gedeckten Einlagen betragen mehr als EUR 100.000,-Falls Ihre Einlage eine zeitlich begrenzt gedeckte Einlage im Sinne des § 12 ESAEG ist (siehe oben „Was sind zeitlich begrenzt gedeckte Einlagen?“), müssen Sie innerhalb von 12 Monaten ab Eintritt des Sicherungsfalls bei der Sicherungseinrichtung einen Antrag auf Erstattung stellen; der Sicherungseinrichtung nachweisen, dass sämtliche Voraussetzungen des § 12 ESAEG erfüllt sind. Die Auszahlung erfolgt nach Überprüfung Ihres Anspruchs durch die Sicherungseinrichtung. Für die Antragstellung wird im Sicherungsfall auf der Website der Sicherungseinrichtung ein entsprechendes Formular abrufbar sein. In welcher Form bekomme ich im Sicherungsfall mein Geld? Die Sicherungseinrichtung zahlt die gedeckten Einlagen in vollem Umfang (bis maximal EUR 100.000,--) durch Überweisung auf ein vom Einleger bekanntzugebendes Bankkonto aus. www.apobank.at 7 AB Fokus Was geschieht mit meinen Einlagen und Krediten im Falle der Insolvenz meines Kreditinstituts? Im Falle der Insolvenz Ihres Kreditinstituts kann die Sicherungseinrichtung von Ihrem Guthaben fällige Verbindlichkeiten, die Sie gegenüber dem Kreditinstitut haben (z.B. eine fällige, nicht gezahlte Kreditrate), abziehen und nur den Differenzbetrag auszahlen. Darüber hinaus können Sie gedeckte Guthaben (z.B. Spareinlagen) mit Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut (z.B. einem Kredit) aufrechnen. Beispiel: Ein Guthaben in der Höhe von EUR 200.000,-- steht einem Kredit in der Höhe von EUR 200.000,--, den Sie beim gleichen Kreditinstitut haben, gegenüber. Guthaben können mit Verbindlichkeiten in voller Höhe aufgerechnet werden. Die Aufrechnung ist in der Insolvenz gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend zu machen. Wer kann bei einem Losungswortsparbuch den gedeckten Betrag geltend machen? Diejenige Person, welche das mit einem Losungswort gesicherte Sparbuch der Sicherungseinrichtung vorlegt und das korrekte Losungswort nennen kann, gilt als berechtigt, den gedeckten Betrag geltend zu machen. Vor Auszahlung hat sie sich aber zu legitimieren, damit es zu keiner Überschreitung des Auszahlungshöchstbetrags pro Person kommen kann. Wer kann bei einem Namenssparbuch den gedeckten Betrag geltend machen? Bei Namenssparbüchern ist nur diejenige Person, die sich bei Eröffnung gegenüber dem Kreditinstitut legitimiert hat und auf deren Namen das Sparbuch lautet berechtigt, den gedeckten Betrag geltend zu machen. Ein eventuell vereinbartes Losungswort ist zu nennen. Ein anderer Vorleger muss sein Eigentumsrecht am Sparbuch nachweisen. Gibt es eine Frist zur Antragstellung? Für gedeckte Einlagen bis EUR 100.000,-- ist kein Antrag erforderlich. Für gedeckte Einlagen über EUR 100.000,-- (zeitlich begrenzt gedeckte Einlagen, § 12 ESAEG) ist innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls ein Antrag zu stellen. Mittelbereitstellung Woher kommt das Geld für die Auszahlung gedeckter Einlagen? Das ESAEG sieht in §§ 18ff vor, dass jede Sicherungseinrichtung einen Einlagensicherungsfonds einzurichten und im Interesse der Einleger zu führen hat. Der Einlagensicherungsfonds wird aus regelmäßigen Beiträgen der Mitgliedsinstitute dotiert und dient der Entschädigung von Einlegern im Sicherungsfall. Reichen die Fondsmittel im Sicherungsfall nicht aus, hat die Sicherungseinrichtung bei den Mitgliedsinstituten zusätzliche Beiträge einzufordern. Das ESAEG stellt sicher, dass die Sicherungseinrichtung jedenfalls in der Lage ist, allen Auszahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Stehen trotz Ausschöpfung des Einlagensicherungsfonds und Einforderung zusätzlicher Beiträge 8 der Mitgliedsinstitute im Sicherungsfall nicht ausreichend Mittel zur Verfügung, ist die Sicherungseinrichtung zu folgender Mittelbeschaffungsreihenfolge autorisiert: Die anderen Sicherungseinrichtungen stellen den fehlenden Betrag anteilsmäßig im Verhältnis ihrer eigenen gedeckten Einlagen zur Verfügung. Wird die anteilsmäßige Leistungspflicht der anderen Sicherungseinrichtungen überschritten (Fondsmittel und Sonderbeiträge), nimmt die erstbetroffene Sicherungseinrichtung den noch fehlenden Betrag auf dem Geld- oder Kapitalmarkt auf. Für diese Kreditoperationen kann der Bundesminister für Finanzen nach Maßgabe besonderer gesetzlicher Ermächtigung die Bundeshaftung übernehmen. Organisation Kann mein Kreditinstitut aus der Sicherungseinrichtung austreten oder diese wechseln? Ein Austritt eines Kreditinstituts aus der für ihn zuständigen sektoralen Sicherungseinrichtung ist nur dann zulässig, wenn das betreffende Kreditinstitut gleichzeitig einer anderen österreichischen Sicherungseinrichtung beitritt. Tritt ein Kreditinstitut aus der Sicherungseinrichtung aus, ohne einer anderen österreichischen Sicherungseinrichtung beizutreten, erlischt seine Konzession zur Entgegennahme neuer Einlagen. Die bis zum Austritt aus der bisherigen Sicherungseinrichtung entgegengenommenen Einlagen bleiben von der Einlagensicherung umfasst. Quelle: http://www.volksbank-einlagensicherung.at/ Zusammenfassung Einlagensicherung Gesichert sind € 100.000 pro Kreditinstitut und pro Person Darüber hinaus können zeitlich begrenzt gedeckte Einlagen bis € 500.000 gesichert sein z. B. aus Transaktionen mit Wohnimmobilien Es sind sowohl natürliche als auch juristische Personen gesichert Der Grundsatz, dass pro Person € 100.000 gesichert sind, gilt auch für Gemeinschaftskonten Einlagen von Personengesellschaften werden als Guthaben einer Person behandelt Ein neu zu gründender Einlagensicherungsfonds soll als zusätzliche Sicherheit dienen www.apobank.at WERBUNG | Stand 12.2015 ABKeySelect Performance die überzeugt www.apobank.at Disclaimer: Die hier dargestellten Angaben dienen, trotz sorgfältiger Recherche, ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen nicht eine, insbesondere nach rechtlichen, steuerlichen und produktspezifischen Gesichtspunkten notwendige, individuelle Beratung. Die Information stellt weder ein Anbot, noch eine Einladung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar und dient insbesondere nicht als Ersatz für eine umfassende Risikoaufklärung. Die Österreichische Apothekerbank eG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Genauigkeit der Angaben und Inhalte. Druckfehler vorbehalten. Die wesentliche Anlegerinformation (Kundeninformationsdokument bzw.„KID“) gemäß § 134 InvFG sowie der veröffentlichte Prospekt gemäß § 131 InvFG bzw. die Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG stehen den Interessenten in der aktuellen Fassung bei der Gutmann KAG und der Bank Gutmann AG, beide Schwarzenbergplatz 16, 1010 Wien, Österreich in deutscher Sprache kostenlos zur Verfügung. Performancehinweis: Die Wert- und Ertragsentwicklungen von Investmentfonds können nicht mit Bestimmtheit vorausgesagt werden. Performanceergebnisse der Vergangenheit (Quelle: OeKB) lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds zu. Die Performance ist in EUR dargestellt. Infolge von Währungsschwankungen kann die Rendite für Anleger mit einer anderen Referenzwährung steigen oder fallen. Ausgabe- und Rücknahmespesen, sowie Provisionen, Gebühren und andere Entgelte sind in der Performanceberechnung nicht berücksichtigt und können sich mindernd auf eine etwaige angeführte Bruttowertentwicklung auswirken. Steuerlicher Hinweis: Die hier dargestellte steuerliche Behandlung bezieht sich auf Anleger, die in Österreich der Steuerpflicht unterliegen und ist von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig. Sie kann durch eine andere steuerliche Beurteilung der Finanzverwaltung und Rechtsprechung – auch rückwirkend – Änderungen unterworfen sein. AB Schalter & Service Neues Bankomatkartendesign Im Jahr 2016 werden alle Apobank-Kunden mit einer neuen Bankomatkarte ausgestattet. Ihr gewohnter PIN-Code bleibt natürlich gleich. Diese neue Bankomatkarte erhält nicht nur ein neues Design sondern bietet, wie gewohnt, folgende Leistungen an: Bargeldbehebung beim Geldausgabeautomat im Foyer bzw. beim Bankomat im In- und Ausland (weltweit) Ausdruck der Kontoauszüge Zahlungen im Geschäft und Internet Aufladen von Telefonwertkarten Die NFC (=Near Field Communication)Technik ermöglicht das kontaktlose Bezahlen von Kleinbeträgen. Für Bezahlungen bis max. EUR 25,00 wird die Codeeingabe nicht benötigt. Bargeldeinzahlungen sind bei Einzahlungsautomaten der Volksbank möglich. Für die neue Karte beachten Sie bitte wieder folgende Punkte: Die neue Karte ist sofort nach Erhalt gültig und verwendbar. Unmittelbar nach Erhalt unterschreiben Sie diese bitte am Unterschriftsfeld auf der Rückseite. Falls auf der alten Karte noch ein Quick-Restsaldo auf Ihrem Helena Trimmel Chip verfügbar ist, entladen Leitung Schalter Sie diesen bitte vor der Ver- [email protected] wendung der neuen Karte 01/40 080-4440 beim nächsten Bankomaten auf Ihr Konto. Diese QuickFunktion ist auf der neuen Karte nicht mehr verfügbar. Ihre alte Karte entwerten Sie idealerweise durch Zerschneiden oder Lochen der Magnetspur (Rückseite) und des goldenen Micro-Chips (Vorderseite) oder geben diese beim nächsten Besuch in Ihrer Apobank zur Entsorgung ab. Bitte verwenden Sie nach der ersten Bezahlung oder Behebung mit der neuen Bankomatkarte nicht mehr die bestehende alte Karte! Diese würde zu Ihrem Schutz als Duplikat erkannt werden und somit eine Sperre aller ausgegebenen Karten (auch der neuen Karte) auslösen. Für Fragen zum Kartentausch steht Ihnen Ihr Schalterteam natürlich wie immer gerne zur Verfügung. Schalteröffnungszeiten zu den Feiertagen 10 Mittwoch Donnerstag Freitag 23.12.2015 24.12.2015 25.12.2015 08:30 - 13:30 Uhr geschlossen geschlossen Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 28.12.2015 29.12.2015 30.12.2015 31.12.2015 01.01.2016 08:30 - 13:30 Uhr 08:30 - 13:30 Uhr 08:30 - 13:30 Uhr 08:30 - 12:00 Uhr www.apobank.at geschlossen Zeiten ändern sich! Die Österreichische Apothekerbank erweitert für Sie ab 2. Jänner 2016 die Schalteröffnungszeiten. MONTAG BIS FREITAG DURCHGEHEND 08:00 - 15:30 UHR Wir nehmen uns Zeit für unsere Kunden! AB Inside Apothekerbank kocht in der Gruft Seit über 25 Jahren hat die Caritas eine Einrichtung für obdachlose Menschen in Wien: „DIE GRUFT“ in Mariahilf. Neben der Möglichkeit, dieses Projekt in Form von Spenden zu unterstützen, kann auch für eine Mahlzeit aufgekocht werden. Die MitarbeiterInnen der Apothekerbank haben sich entschlossen, dreimal ein Abendessen für jeweils rund 200 Obdachlose zuzubereiten. Die Apothekerbank hat gerne die Kosten für die Lebensmittel übernommen und die MitarbeiterInnen haben in ihrer Freizeit eine gute Sache unterstützt. Durch die Unterstützung des Betreibers war es auch für Nichtköche ein Leichtes, sich entsprechend einzubringen. Neben der Erfahrung für so eine große Anzahl an Menschen zu kochen, waren die oft auch nur wenigen Worte mit den Obdachlosen eine Bereicherung. Positiv konnten wir auch den Umgang der Mitarbeiter der Caritas mit den Betreuten beobachten, die ihnen helfen den Weg in die Gesellschaft wieder zu finden. Traditionell bedankten sich die Obdachlosen nach der Essensausgabe bei den KöchInnen mit einem Applaus. Mit einer Portion Demut haben wir die Gruft verlassen und freuten uns, dieses Projekt ein Stück begleiten zu dürfen. Sollten auch Sie Interesse haben dieses Projekt zu unterstützen: www.gruft.at 12 www.apobank.at AB Inside Andrea Zeitelhofer Brigitte Peer Durch meine Freundin kannte ich die Aktion „Kochen in der Gruft“ vom Hörensagen. Als es dann feststand, dass die Apobank ebenfalls in der Gruft aufkochen wird, meinte sie: „Das wird dir sicher gefallen.“. Wie recht sie hatte. Es hat alle meine Erwartungen übertroffen, es hat mir auf der einen Seite sehr viel Freude bereitet mit meinen Kolleginnen und Kollegen zu kochen und auf der anderen Seite deutlich vor Augen geführt, wie gut es mir geht. Besonders beeindruckt hat mich das Engagement und das mehr als gute Betriebsklima unter den Mitarbeitern der Gruft. Alles in allem ein wunderbares und berührendes Erlebnis. Sich Zeit für andere Menschen zu nehmen ist meiner Meinung nach eine wichtige Voraussetzung für ein funktionierendes Zusammenleben in einer humanen Gesellschaft. Die Zeit, die ich mit meinen Kollegen in der Gruft verbracht habe, möchte ich nicht missen, es war ein beeindruckendes, lustiges und chaotisches Erlebnis, 200 Portionen Essen auf engstem Küchenraum mit knappen technischen Ressourcen zuzubereiten. Die Wertschätzung, die wir den fleißigen Essern damit entgegenbrachten, erhielten wir in vollem Umfang wieder zurück. Helmut Kneissl Andreas Fritthum Bilanz und Meldewesen Vorstandsdirektor Menschen am Rande der Gesellschaft auf Augenhöhe begegnen und ihnen das Gefühl geben, dass wir sie nicht vergessen haben. Und dabei im Team intensive und berührende Momente erleben, verbunden mit sehr viel Spaß, haben diesen Abend zu einem beeindruckenden Erlebnis gemacht. www.apobank.at Kreditverkauf Leitung Controlling Kochen in der Gruft bedeutet, dass einem der Stellenwert einer warmen Mahlzeit wieder bewusst wird und man erkennt, dass es nicht selbstverständlich ist in Wohlstand zu leben. Menschen zu unterstützen, die Hilfe brauchen ist einfacher als man denkt und wird in der Gruft zu einer besonderen Erfahrung. 13 AB Immobilien Immobilien erstmals vor Sparbuch Angesichts der vorherrschenden Niedrigzinsphase erreichen klassische Anlageformen einen historischen Tiefpunkt. Auf der Suche nach alternativen Anlagemöglichkeiten zum Sparbuch oder Bausparen sehen sich die ÖsterreicherInnen immer mehr um und hierbei rücken Immobilien verstärkt in den Fokus, so zeigt dies das aktuelle Stimmungsbarometer der GfK Austria. Eigentumswohnungen, Häuser sowie Grundstücke überholen zum ersten Mal das Sparbuch. Es ist davon auszugehen, dass der Höhepunkt noch lange nicht erreicht ist und sich der Abwärtstrend noch weiter fortsetzen dürfte. Der Sturzflug des Sparbuches wird sich fortsetzen. Ausschlaggebende Faktoren für das kontinuierlich abnehmende Interesse, das Geld auf ein Sparbuch zu legen, werden im niedrigen Zinsniveau sowie im mangelnden ökonomischen Sicherheitsgefühl gesehen. Im internationalen Vergleich ist das Interesse am klassischen Sparprodukt mit 26% trotz Halbierung seit 2009 noch immer überdurchschnittlich. In Deutschland bewertet nur knapp jeder Zehnte das Sparbuch als attraktiv. Immobilien könnten bald begehrtestes Anlageprodukt sein. Ein erhöhtes Interesse an Immobilien ist in vielen europäischen Ländern sowie in den USA zu beobachten. Dieser Trend zeigt sich in Österreich auch seit geraumer Zeit. Aktuelle Ergebnisse der GfK Umfrage zeigen, dass bereits jeder dritte BürgerIn eine Eigentumswohnung oder Haus als interessante Geldanlage einstuft. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dieser Wert einer Steigerung von 2%-Punkten auf somit 33%. Aufgrund aktueller Interessensverschiebungen ist die Immobilie nun zur zweitbeliebtesten Anlageform in Österreich avanciert. Ob sich Immobilien in Österreich vielleicht sogar zur beliebtesten Form der Geldanlage entwickeln, wird die Zukunft zeigen. Internationale Vergleiche zeigen, dass hier noch ausreichend Potential nach oben vorhanden ist, denn in Deutschland beurteilen 75% Immobilien als attraktiv, währenddessen in den USA und Großbritannien immerhin über 50% zu erwarten sind. Zu erwähnen ist an dieser Stelle, dass das Stimmungsbarometer, das Anlageinteresse und nicht das tatsächliche Anlageverhalten widerspiegelt. Rendite nicht gleich Rendite! Michael Rottensteiner, BA MBA Private Banking [email protected] 01/40 080 4437 Auf der Suche nach einer Vorsorge- oder auch Anlagewohnung erhält der Suchinteressierte eine Vielzahl von Angeboten, mit mehr oder minder hohen Renditeangaben: 2%, 3%, 4% oder gar 6%. Damit Anleger bei der Kennzahleninterpretation nicht in eine Renditefalle tappen, werden nun zwei sehr wichtige Kennzahlen vorgestellt. Trend 2006 – 2015/Q2 „Abgesehen davon wie Sie selbst gerade sparen oder Geld anlegen, welche dieser Möglichkeiten, Geld zu sparen oder anzulegen, halten Sie derzeit für besonders interessant?“ 70 Bausparvertrag Sparbuch 60 50 46 46 49 45 44 10 43 22 19 18 14 12 8 29 28 26 22 23 20 15 14 7 5 5 0 2006 2007 24 25 24 23 19 22 17 14 12 11 11 8 2008 15 15 11 9 7 7 2009 26 23 19 19 10 33 31 34 31 29 26 23 23 22 38 35 26 18 15 21 20 18 10 12 11 10 12 11 11 13 16 13 10 10 2011 2012 2013 2010 38 32 31 27 14 9 Investmentfonds 41 41 35 20 Aktien 44 43 40 30 Online-Sparkonto* 53 52 50 49 38 33 29 28 36 Eigentumswohnung/Haus 33 30 Grundstücke kaufen 26 Gold 21 18 22 13 13 13 11 9 13 14 11 12 11 9 13 1212 12 11 10 2014 15/I 15/II 19 17 18 Lebensvers. priv. Zusatzpension Pensionsvors. m. staatl. Förderung zuhause Sparen *Produkt ab 2015 abgefragt Angaben in %; Basis: jährlich 18.000 Interviews repräsentativ für die Bevölkerung 15 Jahre und älter © GfK | 261.429 Stimmungsbarometer Spar- und Anlageformen | 2015 14 1 www.apobank.at AB Immobilien Die Bruttorendite Die Nettorendite Der erste wirtschaftliche Indikator in Immobilienangelegenheiten ist meist die Bruttorendite. In fast allen Angeboten aus dem Immobilienbereich wird diese Kennzahl erwähnt. Die Berechnung dieser Kennzahl erfolgt, indem man den Nettomietzins (= Bruttomietzins abzgl. Nebenkosten) mit 100 multipliziert und anschließend durch den Anlagewert dividiert. Das Ergebnis stellt die sogenannte Bruttorendite in % dar. In der Praxis sehr häufig eingesetzt, besitzt diese Kennzahl allerdings kaum Aussagekraft hinsichtlich der tatsächlich zu erwarteten Rendite des Objektes. Genau aus diesem Grund ist die Berechnung der Nettorendite sowie eine genaue Betrachtung aller renditerelevanten Faktoren vor einem Kauf unerlässlich. Eine verlässliche Zukunftsprognose einer Immobilie kann aufgrund einer Vielzahl an Einflussfaktoren nie hundertprozentig erfolgen. Die Nettorendite versucht die Einflussfaktoren zu erfassen und zu einer aussagekräftigen Prozentzahl zusammenzufassen. Als Faustregel berechnet sich diese Kennzahl indem man den NettomietERTRAG mit 100 multipliziert und diesen durch den Anlagewert dividiert. Der Nettomietertrag errechnet sich indem vom Nettomietzins die anfallenden Bewirtschaftungskosten abgezogen werden. VORSORGEWOHNUNGEN DER EXTRAKLASSE Modern wohnen mit bezauberndem Blick: Schloss Belvedere, Schweizergarten, Anninger oder Abendsonne. Im neuen Stadtteil „Quartier Belvedere“ entsteht ein Meisterwerk moderner Architektur mit traumhaftem Ausblick über die Stadt. Entworfen wurden die Parkapartments am Belvedere vom internationalen Star-Architekten Renzo Piano. Alle Wohnungen verfügen über eine wunderschöne Aussicht, eine intelligente Aufteilung und moderne Ausstattung sowie Balkon, Loggia oder Terrasse. Quartier Belvedere nennt sich Österreichs größtes und Wiens ehrgeizigstes Städtebauprojekt rund um den neuen Wiener Hauptbahnhof. Etwa vier Milliarden Euro werden in den Bau investiert. Mit gutem Grund: Das Quartier Belvedere soll auf 25 Hektar zum facettenreichsten und außergewöhnlichsten urbanen Kerngebiet der Landeshauptstadt werden. Eckdaten zum Projekt: Anzahl Objekte: 29 exklusive Vorsorgewohnungen zwischen 49m² und 62m² mit Balkon, Loggia oder Terrasse Netto-Preise* Optional: Ø Vermietungsrentabilität: Geplante Fertigstellung: Objektadresse: ab € 232.355,04 Garagenabstellplätze 3,30% p.a. (nach Steuern) 4. Quartal 2018 Arsenalstraße 14, 1100 Wien Nähere Informationen erhalten Sie bei unserem Ansprechpartner im Immobilienbereich, Herrn Michael Rottensteiner, BA MBA unter [email protected] oder Tel. 01/ 40 080 DW 4437. *exkl. Küche, inkl. 3,5% GrESt + 1,1% GB www.apobank.at 15 AB Zahlungsverkehr SEPA Umstellung Ihre Apobank möchte Sie über zwei wesentliche Änderungen durch die endgültige SEPA Umstellung per 1.2.2016 informieren: Mit „SEPA“ (Single Euro Payments Area) ist das vereinte Europa auch im Zahlungsverkehr schon seit längerer Zeit Wirklichkeit geworden. Der europäische Zahlungsverkehrsraum präsentiert sich dabei schneller, sicherer und noch einfacher. Mit der Einführung von SEPA verfolgen die teilnehmenden Länder das Ziel, einen einheitlichen Zahlungsverkehr zu gleichen Bedingungen zu schaffen. Euro-Zahlungen im In- und Ausland werden so gleichgestellt. Die Änderungen ab 1.2.2016 umfassen: 1. Alle SEPA-Zahlungen sind „IBAN-Only“ möglich Ab 1.2.2016 ist auch bei Zahlungen in das EU-Ausland nur mehr die IBAN erforderlich - die Angabe des BIC kann entfallen. 2.Volldatenerfassung im beleghaften Zahlungsverkehr ab 1.2.2016 gespeichert wurde. Bis dato wurde das Schriftbild mit einer speziellen Software ausgelesen. Dabei wurden bei gut lesbarem Text ausschließlich die Daten an den Empfänger übermittelt. War die Schriftqualität jedoch unzureichend, wurden neben den Buchungsdaten auch das „Foto=Image“ an den Empfänger weitergeleitet. Diese Weiterleitung der Images entfällt ab dem 1.2.2016. Ab diesem Datum wird der Text (soweit er nicht automatisch vom Programm erfasst werden konnte) manuell ergänzt und es werden in Folge nur mehr die Daten und keine Images weitergeleitet. Für den Verwendungszweck stehen 4 x 35 Zeichen zur Verfügung. Achten Sie als Auftraggeber bitte daher auf gute Lesbarkeit Ihrer Zahlungsanweisungen, besonders beim handschriftlichen Ausfüllen, damit dem Empfänger auch jene Daten übermittelt werden, die Sie angegeben haben. Bis jetzt gab es im österreichischen Zahlungsverkehr die Besonderheit, dass jede beleghaft erteilte Zahlungsanweisung beim Einscannen „fotografiert“ und als sogenanntes „Image“ Ein Beispiel für eine unleserliche bzw. fehlerhafte Zahlungsanweisung 16 www.apobank.at AB Zahlungsverkehr Im Gegensatz dazu, ein Beispiel für eine ordnungsgemäß ausgefüllte Zahlungsanweisung Beachten Sie bitte ausschließlich innerhalb des vorgesehenen Feldes zu unterschreiben oder zu stempeln. damit Sie Ihre Eingänge problemlos dem richtigen Kunden zuordnen können. Ist das Feld „Zahlungsreferenz“ bereits vom Empfänger vorgedruckt, wird nur dieses übermittelt und kein weiterer Verwendungszweck, da die Zuordnung beim Empfänger allein mit dieser Angabe eindeutig möglich ist. Nur bei Verwendung von Electronic Banking ist die vollständige Übermittlung der Zahlungsdaten gewährleistet. Lediglich bei den speziellen „Finanzamtszahlungsanweisungen - mit dem vorgegebenen Abgabenraster“ wird zusätzlich zur Zahlungsreferenz (= Steuernummer) auch der Verwendungszweck mit der Abgabenaufschlüsselung übertragen. Vom Auftraggeberkontowortlaut abweichende Einzahlerdaten bitte im Verwendungszweck angeben. Sind Sie als Firma Empfänger von Images, wäre die Einführung von eindeutigen Zahlungsreferenzen überlegenswert, Auch vom Kostenfaktor ist eBanking die eindeutig spesengünstigere Auftragsart - die Spesen für die beleghaft erteilten Aufträge werden ab 1.2.2016 bedingt durch den zusätzlich erforderlichen Erfassungsaufwand deutlich angehoben. Ihr Team des Zahlungsverkehrs steht Ihnen für Fragen zur SEPA-Umstellung gerne zur Verfügung. Das Team des AB-Zahlungsverkehrs Angela Schultes DW 4471 Ingeborg Hartner DW 4473 Claudia Adler DW 4486 Wolfgang Dobiasch DW 4450 Peter Homza DW 4474 www.apobank.at 17 AB Inside Die Köpfe hinter dem Zahlungsverkehr In der letzten Ausgabe unseres AB Magazins haben wir Ihnen einen Einblick in den Zahlungsverkehrsalltag unserer Apobank gegeben. Wie versprochen stellen wir in dieser Ausgabe unsere Mitarbeiter, die hinter dem Zahlungsverkehr der Apobank stehen, als Privatpersonen vor. Die Kurzportraits von unseren Mitarbeitern: Angela Schultes Privat: Hobby: Geboren 11.5.1957 in Wien ein erwachsener Sohn Singen im Gospelchor, Tauchen, Natur Beruf: Motto: 1972 Zentralsparkasse 1973 Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft seit 1974 in der Apobank „Sieh das Leben als Zeichnen ohne Radiergummi“ Frei nach Oskar Kokoschka Ausbildung: Kundenberaterausbildung, Besuch von Fachseminaren Privat: Ausbildung: Geboren 20.11.1954 Verheiratet seit 1980, 3 Söhne 1973 Matura an der Handelsakademie II, 1080 Wien Nach dem Bundesheer 1 Jahr in der damaligen Zentralsparkasse der Gemeinde Wien Beruf: Seit 1.2.1976 in der Apobank in den unterschiedlichsten Bereichen tätig. Wolfgang Dobiasch Hobby: Ausgedehnte Touren mit dem Motorrad, Laufen, Skifahren 18 www.apobank.at AB Inside Ingeborg Hartner Privat: Hobby: Geboren 22.10.1968 in Wien Verheiratet seit 1998; 2 Kinder Laufen, Pferde Beruf: Motto: Geht nicht gibt´s nicht! Seit 1990 in der Apobank Ausbildung: Laufende Weiterbildung durch den Besuch bankspezifischer Seminare Privat: Hobby: Geboren 27.12.1975 in Mistelbach Verheiratet seit 2000 Eine Tochter - 4 Jahre Zeichnen/Malen, Radfahren, Garten, Kochen/Backen Beruf: Start der beruflichen Laufbahn beim „Gesundheitsforum NÖ“ Seit 1996 in der Apobank Claudia Adler Motto: Die Dinge, sind nie so wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Ausbildung: Laufend bankspezifische Weiterbildung www.apobank.at 19 AB Inside Peter Homza Privat: Ausbildung: Geboren 20.3.56 in Wien eine Tochter, ein Sohn div. Fachkurse (Zahlungsverkehr, EDV, Ersthelfer, Brandschutz) Beruf: Hobby: 1969-74 Handelsakademie 1974-81 Bankhaus Brüll & Kallmus 1982-84 GTE Sylvania seit 1985 in der Apobank Radfahren, Line-/Squaredance, Modellbahn, Afrikareisen Personelle Veränderungen im Apobankteam: Mag. Bettina Grünner Zeljka Mlakic Mag. (FH) Martin Fürst Horst Hopfeld verstärkt seit 01. September 2015 das PB-Team als Assistentin. verstärkt ebenfalls seit 01. September 2015 das Finanzierungsteam als Kundenbetreuer. Wir wünschen Zeljka Mlakic, Assistentin im Private Banking Bereich, alles Liebe und viel Freude in der Babypause. In den wohlverdienten Ruhestand (mit 31.12.2015), geht unser langjähriger Mitarbeiter Horst Hopfeld. Er unterstützte die Apobank im Bereich Wertpapier-Verwaltung. Katarina Cacic verstärkt seit 01. Dezember 2015 das Finanzierungsteam als Kreditassistentin. 20 www.apobank.at Apothekerbank-App Banking sicher und bequem Mit der kostenlosen Apothekerbank-App können Sie auf Ihrem Smartphone oder Tablet von unterwegs aus sicher und bequem Bankgeschäfte tätigen. Egal ob Sie unterwegs Ihren Kontostand abfragen, einem Freund schnell Geld überweisen wollen oder den nächsten Geldautomaten suchen, mit der Apothekerbank-App geht das ganz einfach. Die Applikation ist mit einem umfassenden Sicherheitssystem ausgestattet, das gewährleistet, dass Ihre persönlichen Daten von Unbefugten nicht entschlüsselt oder verändert werden können. Bequemes und sicheres Banking Umfassende Konten- und Depotübersicht Aktuellen Finanzstatus abfragen Inlandsüberweisungen durchführen Daueraufträge einrichten Persönliche Mailbox Weitere Funktionen der Apobank-App: Bankomatsuche mit Routenplaner mittels GPS News & Services mit den aktuellsten Informationen der Apobank Kredit- und Fremdwährungsrechner mit aktuellen Kursen Kartensperre, Transaktions- und Verfügersperre bei Verlust oder Diebstahl Holen Sie sich noch heute die Apothekerbank-App mit tollen Funktionen kostenlos im AppStore und in Google Play! AB Inside Wien Energie Business-Run - 4.100m Am 3. September 2015 fand der 15. Wien Energie Business-Run statt. Ein TeiInehmerInnenrekord mit 30.000 StarterInnen, tolle sportliche Leistungen und herrliches Laufwetter sorgten für ein großartiges Event. Auch die Apothekerbank war mit zwei top motivierten Teams am Start. Unter dem Motto „run & fun“ musste jedes Team-Mitglied eine Distanz von 4,1 km zurücklegen. Gestartet wurde in der Meiereistraße vor dem Ernst Happel Stadion. Danach konnte man bei Speis und Trank den Abend gemeinsam gemütlich ausklingen lassen. Von den insgesamt 8194 teilnehmenden Teams konnten unsere Läufer die Ränge 743 und 816 belegen. Wir danken allen Mitarbeitern für ihre Teilnahme und gratulieren zu ihren tollen persönlichen Ergebnissen! Rang Firma Teamname Teilnehmer Klasse Kl-Rg. Zeit 743 Österreichische Apothekerbank ABLäufer Pajor Thomas, Fritthum Andreas, Vaishor Lydia mixed 162 00:57:03,8 816 Österreichische Apothekerbank ABLäufer Hartner Ingeborg, Uidl Martin, Kneissl Helmut mixed 183 00:57:23,4 Rang Name Jg. Firma Teamname Kl-Rg. Netto km/h min/km 2172 Pajor Thomas 84 Österreichische Apothekerbank ABLäufer 2053 0:17:46,4 13.85 4:20 2360 Hartner Ingeborg 68 Österreichische Apothekerbank ABLäufer 135 0:17:53,6 13.76 4:22 4655 Uidl Martin 69 Österreichische Apothekerbank ABLäufer 4293 0:19:05,2 12.89 4:39 5086 Fritthum Andreas 85 Österreichische Apothekerbank ABLäufer 4679 0:19:16,4 12.77 4:42 6834 Vaishor Lydia 84 Österreichische Apothekerbank ABLäufer 658 0:20:01,0 12.29 4:53 7805 Kneissl Helmut 62 Österreichische Apothekerbank ABLäufer 6947 0:20:24,5 12.06 4:59 22 www.apobank.at Besuchen Sie den Stand der Österreichischen Apothekerbank 21. - 23.04.2016 Messe Wien Erfahren Sie während einer kulinarischen Verkostung das neueste aus der Bankenwelt und nutzen Sie die Vorteile für Ihren Apothekenbetrieb. Das Apobankteam freut sich, Sie wieder bei unserem Eröffnungsabend im Hotel Royer am Samstag den 5. März 2016 begrüßen zu dürfen. Von Sonntag bis Mittwoch stehen wir Ihnen im Congress an unserem Messestand für Fachgespräche zur Verfügung. Besuchen Sie dort auch unsere „ApoTheke“, die nächstes Jahr neben den gewohnten Erfrischungen auch die Verkostung österreichischer Weine bereit hält. Neue 20-Euro-Banknoten seit 25. November 2015 im Umlauf. PORTRÄTFENSTER Betrachten Sie die Banknote gegen das Licht. Das im Hologramm enthaltene Fenster wird durchsichtig. In ihm erscheint ein Porträt der Europa, das von beiden Seiten des Geldscheins zu erkennen ist. PORTRÄTWASSERZEICHEN Hält man die Banknote gegen das Licht, werden das Porträt der mythologischen Gestalt Europa, ein Fenster und die Wertzahl sichtbar. Das Kundenmagazin der Österreichischen Apothekerbank SMARAGDZAHL Beim Kippen bewegt sich ein Lichtbalken auf und ab. Die Farbe der Zahl verändert sich von Smaragdgrün zu Tiefblau. PAPIER UND RELIEF %BT1BQJFSGáIMUTJDIHSJøH und fest an. Auf der Vorderseite kann man am linken und rechten Rand erhabene Linien ertasten. Auch Hauptmotiv, Schrift und große Wertzahl haben ein fühlbares Relief. Quelle: OeNB Alle Ausgaben finden Sie auch online unter www.apobank.at www.apobank.at Österreichische Apothekerbank Apobank - ein Leben lang. Familie & Kinder Ausbildung Berufsleben Ruhestand Wenn Sie eine Familie gründen, dann ändert sich in Ihrem Leben vieles. Gemeinsam ermöglichen wir Ihrer Familie und Ihren Kindern einen optimalen finanziellen Start ins Leben. Die ideale Bankverbindung für Studenten und Aspiranten, die nichts verpassen möchten. Mit beiden Beinen mitten im Leben. Ob geschäftlich, oder privat, wir versorgen Sie in jeder Lebenslage mit den geeigneten Bankund Vorsorgeprodukten! Das Konto für den wohlverdienten Ruhestand. Ihr Vermögen ist bei uns in sicheren und kompetenten Händen. Profitieren Sie von den vielen Angeboten und Vorteilen. WERBUNG WERBUNG - Stand 02/13 SICHERHEITSFADEN Hält man die Banknote gegen das Licht, wird ein dunkler Streifen mit €-Symbol und Wertzahl sichtbar.