Gemeindebrief Februar 2015
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Gemeindebrief Februar 2015
Gemeindebrief der Gemeinde Cornberg Ausgabe Februar 2015 Informationen der Gemeindeverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Cornberg Große Dinge werfen ihre Schatten voraus 75 Jahre Siedlung Cornberg 75 Jahre Siedlergemeinschaft Cornberg und Kirmes in Rockensüß In diesem Jahr blicken die Siedlung Cornberg und die Siedlergemeinschaft Cornberg auf ihr 75jähriges Bestehen. Dieses Jubiläum wollen wir gemeinsam vom 07. bis 09. August 2015 feiern. Der Festausschuss hat schon mehrmals getagt und sich Gedanken über die Gestaltung des Festwochenendes gemacht. Geplant ist ein Festkommers, ein Tanzabend, ein gemeinsames Mittagessen sowie zum Ausklang eine Kaffeetafel. Der genaue Programmablauf steht noch nicht fest. Dieser wird zu gegebener Zeit veröffentlicht. Zu diesem Anlass wird auch die Chronik des Ortsteils Cornberg vorgestellt; eine Zeitreise durch die Geschichte Cornbergs – vom Erdaltertum bis ins 21. Jahrhundert. Auch im Ortsteil Rockensüß ist man sehr rege. In diesem Jahr findet seit langen Jahren wieder eine Kirmes statt und zwar vom 17. bis 20. Juli 2015. Der Festausschuss sammelt fleißig Ideen, um das Fest zu einem vollen Erfolg werden zu lassen. Schon heute laden wir alle Bürgerinnen und Bürger zu diesen Feierlichkeiten recht herzlich ein. -1- Bürgerinfo Gemeindeverwaltung Cornberg 36219 Cornberg, Am Markt 8 Öffnungszeiten: Montag – Freitag: Donnerstag: E-Mail: Telefon: Fax: Amt 07:30 – 12:30 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr [email protected] 05650 9697- 0 05650 9697-16 Name Durchwahl Raum Bürgermeister Vorzimmer, Standesamt, Friedhofswesen, Renten Gemeindekasse Ordnungsamt, Haupt- und Personalamt Einwohnermeldeamt, Steuern, Liegenschaften Bauamt, Kämmerei Achim Großkurth 9697-17 11 Regina Panitz-Itter 9697-15 10 Carola Dreer 9697-13 12 Jürgen Wilhelm 9697-14 1 Ortrud Riemann 9697-12 2 Torsten Tobi 9697-11 3 Bauhof Torsten Hahn 0162 9789449 Bauhof Kindertagesstätte Johanna Schenk 05650 1010 KiTa Gemeindejugendpfleger Frank König 01520 3644273 12 Redaktionelle Beiträge, Fotos und Anmeldungen für Gemeindebrief und Veranstaltungskalender sind bis zum 20. des Monats einzureichen bei: Regina Panitz-Itter Tel: E-Mail: 05650 9697-15 [email protected] Ortsvorsteher: Cornberg: Königswald: Rockensüß: Ursula Kuhnsch Petra Wetterau Hans Heinrich Ullrich Am Hang 53 Schulstraße 2 Zum Rohrbach 2 Tel: 05650 9 20 50 Tel: 05650 13 00 Tel: 05650 5 47 Schiedsmann: Alfred Knoch Am Steinweg 22 Tel: 05650 1092 Ortsgericht: Helmut Reker Sontraer Str. 12 Tel: 05650 1297 dienstags dienstags montags 09:15 - 10:15 Uhr 17:00 - 19:00 Uhr 17:00 - 19:00 Uhr Büchereien: Schulbücherei Cornberg: Gemeindebücherei Cornberg: Gemeindebücherei Rockensüß: -2- Wichtige Rufnummern: Notruf, Feuer Polizei Krankentransport Polizeistation Rotenburg Ortsgericht Abfallwirtschafts-Zweckverband Firma Fehr Umwelt Hessen AWO Sozialstation Bebra Kreiskrankenhaus Rotenburg Vergiftungsfälle: Giftnotruf Göttingen Mainz WEISSER RING e.V -Hilfe für Kriminalitätsopfer- Tel: Tel: Tel: Tel: Tel: Tel: Tel: Tel: Tel: Tel: Tel: 112 110 06621 19222 06623 9370 05650 1297 06621 92370 06621 96 90 06622 9243333 06623 860 0551 19240 06131 19240 06623 9144 44 06623 3967 Störungen der Wasser- und Stromversorgung: EnergieNetz-Mitte -Störungsdienst Bereich Strom Tel: 0800-34 101 34 (kostenfrei) EnergieNetz-Mitte GmbH Betriebsstätte Bebra EnergieNetz-Mitte GmbH Tel: Tel: Tel: 06622 9211-17 26 06622 9211-0 Bereich Wasser Bereich Strom Service-Center 0800- 32 505 32 Internet: (kostenfrei) E-Mail: www.EnergieNetz-Mitte.de [email protected] Feuerwehren der Gemeinde Cornberg: Gemeindebrandinspektor: Stellvertreter: Wehrführer Cornberg Stellvertreter: Wehrführer Rockensüß: Stellvertreter: Wehrführer Königswald: Stellvertreter: Tel: mobil: Tel: Heinz Kuhnsch mobil: Tel: Heinz Kuhnsch mobil: Tel: Dieter Langen mobil: Tel: Stefan Bender mobil: Tel: Matthias Hollstein mobil: Marc Schmauch- Tel: Maak mobil: 05650 92032 0172 8612873 05650 92050 0177 2456088 05650 92050 0177 2456088 05650 1363 0176 24698830 05650 92032 0172 8612873 05650 9215190 0173 5256456 05650 9219165 0175 2961229 Rainer Landau 05650 557 Stefan Bender -3- Tel: Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Festlegung Ferientermine für die Kindertagesstätte Sommer und Weihnachten 2015 sowie der Brückentage Die Kindertagesstätte Löwenzahn wird in den Sommerferien vom 23.07.2015 bis 07.08.2015 und in den Winterferien vom 21.12.2015 bis 30.12.2015 geschlossen. Weiterhin wird die Kindertagesstätte Löwenzahn an den beweglichen Ferientagen am 15.05. (nach Himmelfahrt) und 05.06.2015 (Fronleichnam) geschlossen. DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE CORNBERG Einführung des Systems KAT-Warn im Landkreis Hersfeld-Rotenburg Wie bereits in der Tagespresse veröffentlicht, verfügt der Landkreis Hersfeld-Rotenburg nunmehr über die Möglichkeit, Warnmeldungen direkt an Bürgerinnen und Bürger zu versenden, welche sich für ihr Smartphone die kostenfreie App KATWARN herunter geladen haben bzw. sich für die SMS- bzw. E-Mail-Warnung registrieren lassen haben. Nähere Einzelheiten zu KATWARN können während der Bürozeiten beim Landkreis HersfeldRotenburg, Herrn Göbel Tel.: 06621/872502 bzw. Herrn Sandlos Tel.: 06621/872503, erfragt werden. Über eine breite Resonanz in Form von Anmeldungen zum SMS- bzw. E-Mail-Dienst sowie Downloads im jeweiligen App-Store würde man sich freuen. DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE CORNBERG Ortsgericht Cornberg Der Ortsgerichtsvorsteher Herr Helmut Reker wird ab dem 21. Januar 2015 bis auf weiteres von seinem Stellvertreter Herrn Wilhelm Knierim, Am Hang 27, Cornberg, Tel.: 05650 / 1225 vertreten. Wir bitten um Kenntnisnahme. Gemeindewohnung zu vermieten Die Gemeinde Cornberg vermietet folgende Räumlichkeit im Cornberg Treff: Wohnung in Cornberg, Am Markt 2, 7 Zimmer, Küche, Bad, Abstellkammer Interessenten melden sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Cornberg, Frau Riemann, Am Markt 8, 36219 Cornberg, Tel.: 05650 – 9697-12. Öffnungszeiten Rathaus am 02.02.2015 Am Montag, 02. Februar 2015, ist die Verwaltung im Rathaus Cornberg wegen einer betrieblichen Veranstaltung erst ab 09:00 Uhr geöffnet, d.h. die Sprechzeit an diesem Tag ist auf die Zeit von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr beschränkt. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE CORNBERG -4- Landratswahl am 15.03.2015 Am Sonntag, 15. März 2015, findet die Direktwahl des Landrates/Landrätin statt. Eine möglich werdende Stichwahl wurde auf Sonntag, 29.03.2015, festgesetzt. Anfang Februar erhalten die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Cornberg ihre Wahlbenachrichtigung. Mit dieser Wahlbenachrichtigung können auch die Briefwahlunterlagen angefordert werden. Es ist darauf zu achten, dass der Antrag auf Briefwahl von den Wahlberechtigten persönlich unterschrieben wird und gegebenenfalls auch die Vollmacht auf Aushändigung der Wahlunterlagen ausgefüllt ist, sofern die Unterlagen nicht auf dem Postweg übersandt werden sollen. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag, 13.03.2015, 13:00 Uhr, beim Wahlamt der Gemeinde Cornberg beantragt werden. Das Wahllokal für die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Wahlbezirks Rockensüß ist ausnahmsweise für beide Wahlen (15.03.2015 und evtl. Stichwahl 29.03.2015) im Evangelischen Gemeindehaus, Am Steinweg 40, Zugang von Sontraer Straße. Weitere Informationen werden im Gemeindebrief Ausgabe März erteilt. WAHLAMT DER GEMEINDE CORNBERG 75 Jahre Siedlung Cornberg und 75 Jahre Siedlergemeinschaft Cornberg Zur Vorbereitung der Feierlichkeiten und Festlegung des Programms anlässlich des Jubiläums „75 Jahre Siedlung Cornberg und 75 Jahre Siedlergemeinschaft Cornberg“ trifft sich der Festausschuss am Donnerstag, 12. Februar 2015, 19:00 Uhr, im Gemeinschaftsraum der Feuerwehr Cornberg. Spende des MGV Eintracht Rockensüß Die Mitglieder des MGV Eintracht Rockensüß hatten in ihrer Jahreshauptversammlung am 10.01.2014 die Auflösung des Vereins sowie die Auflösung des Barvermögens beschlossen. Der Restbetrag des Barvermögens in Höhe von 1.142,63 € sollte zu gleichen Teilen zweckgerichtet an die Evangelische Kirchengemeinde Rockensüß für die Aufarbeitung der Orgel und die Gemeinde Cornberg für die Anschaffung von Stühlen für das Dorfgemeinschaftshaus Rockensüß verwandt werden. Die Gemeinde Cornberg bedauert es außerordentlich, dass die Mitglieder des Gesangvereins MGV Eintracht Rockensüß die Auflösung beschlossen haben, können aber die Gründe durchaus nachvollziehen, da die Entwicklung sich bereits in den Vorjahren abgezeichnet hatte. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Cornberg bedankt sich ganz herzlich bei den aktiven und passiven Mitgliedern des MGV für die Unterstützung bei vielen Veranstaltungen zur Bereicherung des Gemeinlebens in der Gemeinde Cornberg sowie für die Spende in Höhe von 571,31 € für die Anschaffung der Stühle für das Dorfgemeinschaftshaus Rockensüß. DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE CORNBERG -5- Merci – Danke, dass es Sie gibt Das Projekt „Merci - Danke, dass es Sie hier gibt“ macht seit nunmehr 14 Jahren auf das ehrenamtliche Engagement von Frauen und Mädchen aufmerksam. Die Verleihung des Merci Preises 2014 fand am 03.12. im festlich geschmückten Audimax am Obersberg in Bad Hersfeld statt. Frauen sind in vielen Lebensbereichen ehrenamtlich tätig. Allerdings spielt sich ihr Engagement häufig eher im Hintergrund ab und daher sind Mädchen und Frauen bei öffentlichen Ehrungen seltener vertreten. Der Preis „Merci – Danke, dass es Sie hier gibt!“ möchte dies ändern und mit der Auslobung auf das ehrenamtliche Engagement von Mädchen und Frauen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg aufmerksam machen, es würdigen und gleichzeitig eine „Kultur des Dankens“ etablieren. Insgesamt 27 Vorschläge waren der Jury vorgelegt worden, davon 23 Einzelfrauen über 27 Jahren. Lediglich ein Vorschlag sei in der Kategorie unter 27 eingereicht worden. Frau Ursula Kuhnsch und Frau Regina Panitz-Itter wurden ebenfalls für ihr Engagement im ehrenamtlichen Bereich geehrt. Frau Panitz-Itter z.B. war 23 Jahre ehrenamtliche Betreuerin einer Pflegebedürftigen, die am 30.08.2013 verstorben ist. Des Weiteren ist sie Gründungsmitglied, des im Jahr 1994 gegründeten Kulturvereins Kloster Cornberg und dessen Vorsitzende seit 1999. Frau Ursula Kuhnsch ist ebenfalls Gründungsmitglied des Kulturvereins Kloster Cornberg, engagiert sich als Mandatsmitglied in der Gemeindevertretung, im Ortsbeirat als Ortsvorsteherin des Ortsteils Cornberg und als Vorsitzende des SPD-Ortsverbandes. Daneben war sie 8 Jahre lang Jugendschöffin beim Amtsgericht Bad Hersfeld und 10 Jahre lang als Kindergottesdiensthelferin im Kirchspiel Cornberg/Rockensüß tätig Zweite von links: Frau Panitz-Itter, dahinter Frau Ursula Kuhnsch -6- Datum 02.02. 04.02. 09.02. 13.02. 14.02. 14.02. 14.02. 15.02. 16.02. 17.02. 26.02. Name Horst Knoch Inge Lendvai Gerhard Hubert Emma Küffel Monika Gajewski Natalie Meyer Hildegard Müller Alfred Brandau Maria Krenz Gisela Schleicher Hildegard Scholz Ort Rockensüß Cornberg Cornberg Königswald Cornberg Cornberg Cornberg Königswald Cornberg Rockensüß Cornberg Das seltene Fest der Goldenen Hochzeit feiern am 19. Februar 2015 die Eheleute Sigrid und Gerhard Hubert Cornberg, Auf der Höhe 13 Wir gratulieren allen Jubilaren und wünschen alles Gute, Gesundheit und Wohlergehen. -7- Alter 75 80 73 75 70 88 73 75 81 78 75 Freiwillige Feuerwehr Cornberg Einladung Liebe Feuerwehrkameraden / innen Der Vorstand lädt alle aktiven und inaktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Cornberg zur Jahreshauptversammlung für Samstag, 07. Februar 2015 um 19.30 Uhr in das Feuerwehrgerätehaus Cornberg herzlich ein. Dienstanzug: Uniform Tagesordnung Punkt 1) Punkt 2) Punkt 3) Punkt 4) Punkt 5) Punkt 6) Punkt 7) Punkt 8) Punkt 9) Punkt 10) Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Jahresberichte a) des 1. Vorsitzenden b) des Wehrführers c) des Jugendwartes Grußwort der Gäste Verlesen des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung Kassenbericht Bericht der Kassenprüfer Entlastung des Vorstandes Neuwahlen des Vorstandes Neuwahlen der Kassenprüfer Verschiedenes Anträge zu diesem Punkt sind bis zum 30.01.2015 schriftlich beim 1. Vorsitzenden einzureichen. Mit der Bitte um vollzähliges Erscheinen verbleiben wir mit kameradschaftlichem Gruß i.A. des Vorstandes und des Wehrführers Achim Scholz, Schriftführer -8- Die Vereine informieren: KULTURVEREIN KLOSTER CORNBERG Konzert „An einem Winterabend“ Am Samstag, den 21. Februar 2015, 19:00 Uhr, findet im Kloster Cornberg das Konzert „An einem Winterabend“ statt. Der seit nunmehr 20 Jahren bestehende Chor "Colours of Music" aus Wildeck lädt Sie herzlich zu einem Konzert am Samstag, den 21. Februar 2015, um 19:00 Uhr, in die Kulturbühne im Kloster Cornberg ein. Die begeisterten Sängerinnen und Sänger stellen ihr gesamtes Spektrum an moderner Chormusik vor. Von klassischen bis hin zu modernen Gospels aus Skandinavien, Pop-Arrangements und neuen deutschsprachigen Liedern ist für jeden Geschmack etwas dabei. Ganz besonders freuen wir uns über den Gastauftritt von Liedermacher Pfarrer Dr. Torsten Waap. Er wird Stücke aus seiner neuen CD vorstellen. Dieses Konzert soll wie ein musikalischer Stern am winterlichen Himmel erstrahlen und ein bisschen Freude und Wärme in die Herzen der Zuhörer bringen. Wir freuen uns schon sehr auf Sie als unsere Gäste. Der Eintritt ist frei. Frühlingskonzert mit dem „Mandolinenverein Weiterode 1925 e.V.“ Am Sonntag, den 22. März 2015, 16:30 Uhr findet im Kloster Cornberg – Kulturbühne-, das schon zur Tradition gewordene Frühlingskonzert des Mandolinenvereins Wanderlust 1925 statt. Unter Leitung des Dirigenten Igor Karassik wird das Zupforchester des Mandolinenvereins Weiterode Stücke von der Klassik bis hin zu Musicalmelodien spielen. Begrüßen Sie mit uns den Frühling und freuen sich auf einen bunten Frühlings-Melodienstrauß. Der Eintritt beträgt für Erwachsene 6,-€, für Kinder und Jugendliche 4,--€. Informationen und Kartenvorbestellungen: Kulturverein Kloster Cornberg Tel.: 05650 / 9697-15 Im letzten Jahr war das Konzert bis auf den letzten Platz ausverkauft, weshalb einige Besucher leider keine Eintrittskarte mehr bekommen konnten. Wir haben gelernt und werden deshalb in diesem Jahr das Platzangebot durch eine Reihenbestuhlung erweitern. -9- Der Hallensportverein informiert: Einladung zur Jahreshauptversammlung Hiermit lädt der Vorstand des Hallensportvereins herzlich zur Jahreshauptversammlung am 07.03.2015 um 18:00 Uhr im Kloster Cornberg ein. Versammlungsablauf 1. Begrüßung, Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und Beschlussfähigkeit 2. Gedenken an die Verstorbenen des Vereins 3. Grußwort der Gäste 4. Gemeinsames Abendessen 5. Jahresbericht des Vorstands 6. Bericht der Kassiererin 7. Bericht der Kassenprüfer 8. Entlastung des Vorstands 9. Berichte der verschiedenen Sparten 10. Bericht des Wanderwarts 11. Bestimmung des Wahlausschusses 12. Wahl der Kassenprüfer 12a. Wahl des Ältestenrates 12b. Wahl der Spartenleiter und deren Vertreter 13. Jahresbeiträge 14. Ehrungen 15. Anträge (Schriftliche Anträge sind bis zum 14.02.205 bei dem 1. Vorsitzenden einzureichen) 16. Verschiedenes: - Familienfahrt - Helfer für das Programm 2015 17. Abschlussrede Mit sportlichem Gruß Für den Vorstand Christian Engelmann 1.Vorsitzender Wanderung Hallo liebe Wanderfreunde, dieses Jahr wollen wir wieder einige wunderschöne Orte besuchen und die Natur genießen. Es gibt einen A5-Plan zu jeder Tour und für euer Wanderbuch eine kleine Tourinfo am Wandertag. Am 22. Februar 2015 treffen wir uns um 10:00 Uhr am Marktplatz Cornberg zu einer Wanderung bei der Friedrichshütte und kehren danach in der Gaststätte „Friedrichshütte“ ein. Mit sportlichen Grüßen, Euer Wanderwart Christian 05650/921065, 0152/54241952, [email protected] - 10 - Sandsteinmuseum Kloster Cornberg Das Sandsteinmuseum Kloster Cornberg öffnet nach der Winterpause in diesem Jahr wieder am Sonntag, den 01. März 2015 und ist danach an Sonn– und Feiertagen jeweils von 13:00 - 17:00 Uhr geöffnet. Der angrenzende ehemalige Steinbruch mit Europas größter Saurierfährtenplatte sowie einem umfangreichen Mineralienschaudepot kann nur im Zuge von Führungen besichtigt werden. Führungen im Museum, Kloster und/oder Sandsteinbruch/Mineralienschaudepot werden für Gruppen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung angeboten. Kontakt: 1.Vors. Renate Simon 05650-286 oder Gemeindeverwaltung Cornberg, Frau PanitzItter 05650-9697-15. Schützengilde Cornberg Weihnachtsfeier der Schützenjugend "Schützengilde Cornberg" Im Dezember traf sich die Schützenjugend der Schützengilde Cornberg zur Weihnachtsfeier auf der heimischen Schießsportanlage. Die Jugend und auch die Eltern konnten sich an Leckereien aus der Weihnachtsbäckerei erfreuen, die sie selbst mit den Schützenfrauen des Vereins gebacken hatten. Das gemeinsame Kaffeetrinken wurde dann mit weihnachtlichen Klängen umrahmt. Weihnachtsscheibe 2014 Im Anschluss ging es auf den Kleinkaliberschießstand (KK-Stand), in dem jeder Jugendlicher 10 Schuss auf eine Ringscheibe abgab. Doch diesmal galt es nicht, die so oft geforderte "10" zu treffen, vielmehr sollte auch der nicht so treffsichere Schütze eine Chance haben: möglichst viele Treffer in einer Markierung auf der Rückseite der Schießscheibe waren das Ziel, doch keiner der Schützen wusste, wo genau sich diese Markierung befand. Anna-Lena Gerlach und Tim Zauner verfehlten nur ganz knapp diese Markierung und so entschied es sich zwischen Verena Uhe, Lisa Greifenberger und Tobias Kohler. Alle 3 Jugendlichen hatten jeweils 2 Treffer in der Markierung, doch nur einer konnte sich am Ende durchsetzen. Somit kam es darauf an, wer den nächsten Treffer möglichst nah an der Markierung platzieren konnte. Ganz knapp hat in diesem Jahr Tobias Kohler die Nase vorn, der mit dem alles entscheidenden Treffer sich die diesjährige Weihnachtsscheibe sicherte. Familienduell Ein sichtliches Interesse fand das Familienduell, denn nun waren die Eltern gefordert. Jeweils 10 Schuss gab jedes Elternteil ab und die Ringzahlen wurden addiert. Doch auch hier sollte nicht das Können allein entscheiden! Die Jugendlichen mussten wiederum auf die Rückseite einer Glücksscheibe schießen. Auch hier war das Zentrum oder die Mitte schon gar nicht gefragt, gab es doch Abzüge pro Treffer von je 10 Ringen!!! 3 mal würfeln und die Augenzahlen wurden addiert und ergaben den Multiplikator für die übrig gebliebenen Ringe auf der Glücksscheibe. Beide Ergebnisse der Eltern sowie der Jugendlichen wurden zum Endergebnis im Familienduell zusammengezählt und es kam zu folgender Platzierung: Hier setzten sich Andreas, Silke und Tim Zauner gegen die zweitplatzierten Dennis u. Katharina Prag sowie Verena Uhe durch. Den 3. Platz erzielten Michael, Andrea und Tobias Kohler. Schießsport macht Spaß, denn die Eltern wurden vom Ehrgeiz gepackt und konnten gar nicht genug davon bekommen. Bis zum nächsten Highlight versuchte man es immer wieder, die verflixte "10" einmal mehr zu treffen. - 11 - Siegerehrung Der 1. Vorsitzende Achim Scholz ehrte die Jugendmannschaft bestehend aus Lukas Knoch, Verena Uhe und Tobias Kohler zum Gewinn des 2.Platzes beim diesjährigen Kreisjugendpokal. Außerdem erhielt Tobias Kohler die Bronzemedaille zu seinem 3.Platz in der Einzelwertung. Knusprige Weihnachtspizza Zum Abschluss der Weihnachtsfeier gab es leckere und knusprige Weihnachtspizzen, geliefert und gespendet von der Pizzeria „Alberto“ in Cornberg. Spannung bis zum Schluss Spannend war dann noch das Weihnachtswichteln als letzter Programmpunkt, bei dem interessante Geschenke ausgeteilt wurden. Die beiden Jugendleiter Stefan Uhe und Lukas Knoch bedankten sich zum Schluss bei jedem Jugendlichen für sein Engagement im Training, für Wettkämpfe und Meisterschaften mit einem kleinen Weihnachtspräsent und verabschiedeten sie mit einem „Gut Schuss“ auch für das Jahr 2015. (Bericht von Stefan Uhe) Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Jugend-Weihnachtsschießens INTERESSIERT? Jeden Dienstag 17:30 Uhr im Schützenhaus Cornberg findet die Übungsstunde der Schützenjugend statt. Dienstags und donnerstags ab 18:00 Uhr Übungsstunde der Schützen & Schützinnen Interessierte sind jederzeit herzlich willkommen. Auskunft: Stefan Uhe (Jugendleiter) 0152 / 31946651 ([email protected]) Lukas Knoch 0174 / 4225267 ([email protected]) - 12 - Der Heimat- und Verkehrsverein informiert: Liebe Mitglieder, zu unserer Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 13.03.2015, 19:00 Uhr im Kloster Cornberg lade ich Sie herzlich ein. Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung durch die 1. Vorsitzende – Ehrung der Verstorbenen – 2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit 3. Jahresbericht der Vorsitzenden und Museumsleiterin 4. Kassenbericht der Kassenverwalterin 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Aussprache zu den TOP 3 7. Entlastung des Vorstandes 8. Nachwahlen 9. Festlegung der Veranstaltungen 2015 10. Anträge 11. Verschiedenes Anträge sind bis spätestens zum 06.03.2015 schriftlich und begründet bei der Vorsitzenden einzureichen: Renate Simon, Eichendorffstr. 6, 36219 Cornberg. Ich würde mich sehr freuen, wenn recht viele Mitglieder teilnehmen, um die Vereinsarbeit mit zu unterstützen. Mit freundlichem Gruß gez. Renate Simon l. Vorsitzende DER LANDFRAUENVEREIN INFORMIERT: Mittwoch, 11.02.2015, 19:30 Uhr Kochen mit Honig von und mit Lothar Wehner Lebensmittelpauschale pro Person 5,00 € Mittwoch, 25.02.2015, 19:30 Uhr Schönheit mit Milch und Milchprodukten mit Margret Körber Bitte eine Schüssel, Handtuch und einen Waschlappen mitbringen Mittwoch, 11.03.2015, 19:00 Uhr Motivtorten und Dekore mit Ramona Bublitz-Siebald Mittwoch, 25.03.2015, 19:30 Uhr Generalversammlung Bei Fragen und weitere Informationen wendet Euch an uns! Inge Baum 05650-888, Erika Schmauch 05650-1280, Annabell Gerlach 05650-921105, Katja Fiedler 05650-921011, Angelika Rinne 05650-921125 Wir haben auch eine Internetseite www.koenigswald-waldhessen.de; www.lfv-hessen.de; www.bezirkslandfrauenrotenburg-hessen.de ; www.mobila-netzwerk.de; facebook: LandFrauen Königswald - 13 - 04. und 18.02.2105 11. und 25.02.2015 23.02.2015 = = = Hausmüll Biotonne Gelber Sack/Glas/Papier Bei Fragen zur Abfallentsorgung wenden Sie sich bitte direkt an den AbfallwirtschaftsZweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Kleine Industriestraße 6, 36251 Bad Hersfeld, unter der Telefonnummern: Zentrale: Abfallberatung: Tonnenanmeldung: Adressänderung: Kasse: Geschäftsführung: 06621 92 37-0 06621 92 37-15 06621 92 37-12 06621 92 37-12 06621 92 37-17, -22, 06621 92 37-11, -14 Amt für Versorgung und Soziales Fulda; Bürgersprechtage der Versorgungsverwaltung außerhalb der Dienststelle Das Hessische Amt für Versorgung und Soziales -Versorgungsamt- Fulda teilt mit, dass am Montag, 09. Februar 2015 in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr im Rathaus Bebra, 2. Stock, Rathausmarkt, ein Sprechtag abgehalten wird. Im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts, des Schwerbehindertengesetzes und des Bundeserziehungsgeldgesetzes wird den Bürgerinnen und Bürgern bei Vorsprachen Auskunft gegeben. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten Beratung über die gesetzlichen Möglichkeiten, weiterhin erfolgt Hilfestellung bei der Antragstellung und der Verlängerung der Behindertenausweise. Sprechzeiten der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung im Februar 2015 Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Hessen, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See haben im Monat Februar 2015 folgende Sprechtage vorgesehen: Rotenburg am 04., 11. und 18.02.2015 von 08:00 bis 12:30 Uhr, 13:30 bis 16:00 Uhr im Rathaus der Stadt Rotenburg a. d. Fulda (1.Etage, Zimmer 204) Bad Hersfeld Dienstag und Mittwoch von 08:00 bis 12:30 Uhr u. 13:30 bis 16:00 Uhr im Landratsamt Bad Hersfeld, Friedloser Straße 12 (Zimmer 232) Philippsthal Montag bis Mittwoch von 08:00 bis 15:30 Uhr (BundesDonnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr knappschaft Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr, ausschließlich Beratungen zur knappschaftlichen Rentenversicherung. Um Terminvereinbarungen wird gebeten: Für Rotenburg a. d. Fulda und Bad Hersfeld bei der Auskunfts- und Beratungsstelle Künzell unter der Tel.Nr. 0661 / 96093120 Philippsthal unter der Tel. Nr. 0800 / 300700 - 14 - Satzung über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen sowie über die Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren für das Wirtschaftsjahr 2015 Aufgrund des § 5 Abs. 2, 5 und 6 und des § 12 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz (HAGTierSG) in der Fassung vom 14. Dezember 2010 sowie des § 8 Abs. 3 und 4 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (HAGTierNebG) in der Fassung vom 14.Dezember 2010 hat der Verwaltungsrat der Hessischen Tierseuchenkasse folgende Satzung beschlossen: §1 (1) Für die Berechnung der Beiträge sowie der Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren ist maßgebend, wie viele Tiere am Tag der von der Tierseuchenkasse durchgeführten amtlichen Erhebung vorhanden waren. (2) Zum Stichtag der amtlichen Erhebung wird der 01.01.2015 bestimmt. (3) Halter von Einhufern, Schafen, Schweinen, Ziegen, Bienen, Geflügel und Gehegewild, die diese Tiere im Lande Hessen halten, sind verpflichtet a) der Tierseuchenkasse ihren Gesamtbestand -nach Tierarten gegliedert- innerhalb von 2 Wochen nach dem Stichtag mittels eines von der Tierseuchenkasse zugesandten amtlichen Bestandsmeldebogens oder per Internet unter der Adresse www.hessischetierseuchenkasse.de anzugeben, b) schriftlich bei der Hessischen Tierseuchenkasse, Mainzer Str. 17, 65185 Wiesbaden ihren Tierbestand anzuzeigen, wenn sie bis zum 10.01.2015 keinen Meldebogen erhalten haben, (4) Viehhändler melden 4 v.H. der Anzahl der im Vorjahr -auf eigene Rechnung- umgesetzten Tiere als den für die Berechnung der Beiträge maßgebenden Tierbestand. (5) Die Berechnung der Beiträge sowie der Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren erfolgt aufgrund der Angaben des Tierhalters. Tierhalter ist diejenige Person, die ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, mithin also die tatsächliche Verfügungsgewalt über ein Tier hat. (6) Liegt der Tierseuchenkasse bis zum 15.02.2015 keine Tierbestandsmeldung für das Beitragsjahr vor, kann der Tierbestand des Vorjahres oder der jeweiligen Datenbank Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) für die Beitragsveranlagung zugrunde gelegt werden. Die der Tierseuchenkasse durch Fristversäumnisse von Tierhaltern im Melde- und Erhebungsverfahren entstehenden Kosten werden dem Tierhalter auferlegt. (7) der Tierseuchenkasse ist weiterhin zum Zwecke der Veranlagung unverzüglich mitzuteilen, wenn nach dem Stichtag a) sich die Zahl der Tiere einer Tierart um mehr als 10 vom Hundert, mindestens jedoch 5 Tiere, erhöht, b) ein Tierbestand neu begründet wird oder c) Tiere einer anderen Art in den Bestand aufgenommen werden. Die Veranlagung aus der Nachmeldung erfolgt anteilmäßig ab dem Monat, in dem die Veränderung eintritt. (8) Halter von Rindern melden ihre Rinder zum Stichtag sowie bei Bestandsveränderungen nicht. Die Bestandszahlen der rinderhaltenden Betriebe am Stichtag sowie die Bestandsveränderungen übernimmt die Tierseuchenkasse aus der Datenbank Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) (9) Für die in Hessen wohnhaften Mitglieder des Landesverbandes Hessischer Imker e.V. (LHI) wird die Zahl der Bienenvölker durch den LHI erfasst und gemeldet. (10) Wird die Haltung einer Tierart zwischen zwei Stichtagen auf Dauer (mindestens zwölf Monate) aufgegeben, so endet auf schriftlichen Antrag des Tierhalters die Beitragspflicht mit dem Ende des Monats, in dem der Antrag bei der Tierseuchenkasse eingeht. Der Antrag muss auch Angaben über den Verbleib der Tiere enthalten. Bei Beträgen unter 5 € oder wenn die Beiträge durch Leistungen aufgebraucht sind, unterbleibt eine anteilige Rückerstattung. (11) Von der Erhebung von Beiträgen kann abgesehen werden, wenn der Tierhalter nachweislich seiner Meldeund Beitragspflicht in einer anderen Tierseuchenkasse im Geltungsbereich des deutschen Tiergesundheitsgesetztes nachgekommen ist und diese Tiere höchstens 4 Wochen in Hessen gehalten werden. Tierhalter haben in diesem Fall für die Tiere, einschließlich deren Nachzucht, keinen Anspruch auf freiwillige Leistungen der Hessischen Tierseuchenkasse. §2 (1) Die Tierseuchenkassenbeiträge sowie die Kostenanteile für die Beseitigung von Falltieren werden wie folgt festgesetzt: - 15 - 1. Pferde a) b) Beitrag je Tier 1,00 € Kostenanteil je Tier 1,00 € 6. Bienen je Volk 7. Geflügel a) Beitrag je Bestand 2. ausgesetzt 5,00 € Rinder (einschl. Kälber, Färsen, Milchkühe und Bullen) a) Beitrag je Tier b) Beitrag je Tier für 5,00 € 7.1 Legehennen in amtlich anerkannt BHV1- freien Beständen 7.1.1 Halter mit bis zu 999 Tieren in nicht amtlich anerkannt BHV1- freien Beständen 0,02 € 9,00 € 0,04 € b) 3. Kostenanteil je Tier 1,22 € Schafe 3.1. unter 9 Monate alt 3.2 a) Beitrag je Tier b) Kostenanteil Tier 0,30 € 0,35 € über 9 Monate alt a) 7.1.2 Halter ab 1.000 Tieren 7.2 Masthühner 0,01 € 7.3 Puten 0,09 € 7.4 Gänse 7.5 Enten je Tier 7.6 Laufvögel (Strauße, Emus u. Nandus) 7.7 Fasanen, Perl-/Rebhühner, Wachteln, Tauben 0,06 € 0,04 € 0,15 € 0,03 € Beitrag je Tier 0,62 € 8. b) Kostenanteil je Tier 4. Schweine 4.1 Ferkel (bis 30 kg Lebendgewicht) Süßwasserfische (Salmoniden) 0,68 € ausgesetzt 9. a) Beitrag je Tier 0,24 € b) Kostenanteil je Tier 0,31 € Gehegewild 9.1 unter 12 Monate alt a) Beitrag je Tier beitragsfrei 4.2 Schweine a) Beitrag je Tier 0,36 € b) Kostenanteil je Tier 0,64 € 5. Ziegen 5.1. unter 9 Monate alt 5.2 a) Beitrag je Tier b) Kostenanteil je Tier 9.2 über 12 Monate alt a) Beitrag je Tier 0,50 € 10. Mindestbeitrag je Bescheid beitragsfrei 0,00 € für Tierhalter 5,00 € 2,7 3€ für Viehhändler 50,00 € über 9 Monate alt a) b) Beitrag je Tier Kostenanteil je Tier 0,77 € - 16 - (2) Für Rinder in amtlich anerkannt BHV1-freien Beständen wird für die Beitragsberechnung ein reduzierter Beitrag zugrunde gelegt; a) für Bestände, die am Stichtag (01.01.2015) nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 VO zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 vom 20.12.2005 (BGBl. S. 3520) BHV1-frei sind. b) für reine Mastbetriebe, die ihren Bestand bis zum Stichtag (01.01.2015) geimpft haben und die Impfung in der HIT-Datenbank eingetragen ist. Auf Anforderung der Tierseuchenkasse ist der Nachweis der BHV1-Freiheit vom Tierhalter zu erbringen. Sofern der Status der BHV1-Freiheit erst nach dem Stichtag erreicht wird, kann der reduzierte Beitrag im Beitragsjahr nicht beansprucht werden. (3) Gemäß § 5 Abs.4 HAGTierSG wird für Bienen und Süßwasserfische die Erhebung von Beiträgen ausgesetzt. (4) Die Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren wird zusammen mit den Beiträgen erhoben. Eine Verrechnung erfolgt verursachergerecht mit den tatsächlich angefallenen Kostenanteilen bei den jeweiligen Tierhaltern im Wirtschaftsjahr mit der Beitragsforderung für das Jahr 2016. Sollte eine Verrechnung nicht möglich sein, erfolgt keine Nachforderung bzw. Rückvergütung -im Beitragsjahr- bei Beträgen unter 5 €. (5) Für die Tierarten Ziegen (unter 9 Monate alt), Geflügel und Gehegewild wird keine Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren erhoben. Die angefallenen Kosten für die Beseitigung von Falltieren werden -nach Abschluss des Wirtschaftsjahres- mit den jeweiligen Verursachern- vollständig abgerechnet. (6) Der Beitragssatz für Viehhändler beträgt 10 % des Beitragssatzes der jeweiligen Tierart. §3 Für Tiere, die dem Bund oder einem Bundesland gehörenden sowie für Schlachtvieh, dass Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt ist, werden keine Beiträge erhoben. §4 Die Beiträge an die Tierseuchenkasse werden mit Zugang des Bescheides fällig. Die Zahlungsfrist beträgt zwei Wochen. §5 (1) Der Anspruch auf eine Leistung der Tierseuchenkasse entfällt, wenn schuldhaft fehlerhafte oder verspätete Angaben gemacht oder Angaben unterlassen werden die nach § 1 vorgeschrieben sind, die Beitragspflicht nach § 2 nicht erfüllt wird, insbesondere die Beiträge nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig gezahlt worden sind. § 18 Abs. 1 und 2 des Tiergesundheitsgesetzes in der Fassung vom 22. Mai 2013 (BGBl. Teil I, Nr. 25, S. 1324) bleiben hiervon unberührt. (2) Ein schuldhafter Verstoß gegen die Melde- und Beitragspflicht zur Tierseuchenkasse liegt auch dann vor, wenn Fehler bei der Meldung zum Stichtag nicht spätestens zwei Monate vor dem Schadensfall berichtigt und die dann fälligen zusätzlichen Beiträge nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung der entsprechenden Beitragsbescheide entrichtet worden sind. (3) Eine Aufrechnung von Leistungsansprüchen des Tierhalters gegen Beitragsforderungen der Tierseuchenkasse wird ausgeschlossen. (4) Für zusätzlich notwendigen Personal- und Sachaufwand durch schuldhaft nicht fristgerecht erfolgte Meldung des Tierbestands wird von dem jeweiligen Tierhalter eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben. §6 Die Satzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft. Wiesbaden, den 17.10.2014 Der Vorsitzende des Verwaltungsrates der Hessischen Tierseuchenkasse Friedhelm Schneider - 17 - - 18 - - 19 - Der NVV informiert: Fahrplanwechsel im Bereich Rotenburg Wichtige Veränderungen im Schienenverkehr R5 Fulda – Kassel Hauptbahnhof Die R5 fährt jetzt täglich um 23.09 Uhr in Kassel Hauptbahnhof ab. Damit ist die Abfahrtszeit dieses Zuges an allen Tagen gleich, die bisher abweichende Abfahrtzeit am Sonntag entfällt. R6 Eisenach – Bebra Von Montag bis Freitag wartet der RE50 nach Frankfurt am Main mit Abfahrt um 5.22 Uhr in Bebra auf die Ankunft der R6 aus Eisenach um 5.18 Uhr. Damit entsteht eine zusätzliche Umsteigeverbindung aus Richtung Eisenach nach Frankfurt am Main. Wichtige Veränderungen im Busverkehr im Bereich Rotenburg Linie 250 Herleshausen – Bebra • Der Bus mit Abfahrt in Bebra um 7.07 Uhr nach Sontra fährt an Schultagen nun ebenfalls über die Orte Rockensüß und Berneburg. Linie 251 Sontra – Cornberg • Die erste Fahrt der Linie 251 in Sontra ab „Weite Gasse“ beginnt an Schultagen jetzt erst um 6.42 Uhr (statt bisher 6.39 Uhr). Dabei werden auf dem letzten Streckenabschnitt zwischen Cornberg und Sontra die Orte Rockensüß und Berneburg nicht mehr angefahren; diese Orte bedient nun die Linie 250. Linie 313 Stadtverkehr Bebra Luisenstraße • In Bebra ist am neuen Einkaufszentrum nun die neue Haltestelle „Bismarckstraße“ in Betrieb. Sie ersetzt in • Der Bus mit Abfahrt in Bebra, Bahnhof um 16.07 Uhr fährt an Schultagen jetzt einen verkürzten Linienweg Richtung Bahnhof die bisherige Haltestelle „Katholische Kirche“ und ist barrierefrei ausgebaut. und erreicht daher bereits um 16.16 Uhr wieder den Bahnhof, wo nun Anschluss von der Linie 316 aus Rotenburg a. d. F. besteht. Informationen Der NVV empfiehlt seinen Fahrgästen, sich vor Fahrtantritt über eventuelle weitere Änderungen zu informieren. Fahrplanauskünfte und Antworten auf alle weiteren Fragen rund um Bus & Bahn in Nordhessen gibt es unter www.nvv.de oder beim NVV-ServiceTelefon unter 0800-939-0800 (gebührenfrei). Zusätzlich stehen kostenlose Linienfahrpläne zur Verfügung, die in allen NVV-Kundenzentren und NVV-InfoPoints sowie vielen Rathäusern ausliegen. Öffnungszeiten der ärztlichen Bereitschaftsdienstzentralen Ärztliche Bereitschaftsdienst-Zentralen sind zuständig, wenn die Praxen der niedergelassenen Ärzte geschlossen sind. Es gibt zwei im Kreis: in Bad Hersfeld und Rotenburg. Diese können während der Sprechzeiten auch direkt aufgesucht werden, ohne dass sich die Patienten vorher anmelden. Öffnungszeit der Bad Hersfelder Zentrale Am Markt 18 • Täglich von 21:00 bis 22:00 Uhr • Mittwoch und Freitag auch von 16:00 bis 18:00 Uhr, • Samstags, an Sonn- und Feiertagen von 09:00 bis 13:00, 16:00 bis 18:00 und 21:00 bis 22:00 Uhr. Die Zentrale in Rotenburg am Kreiskrankenhaus ist nur Samstags, an Sonn- und Feiertagen sowie Brückentagen von 9:00 bis 13:00 und 16:00 bis 19:00 Uhr geöffnet. Sie ist auch telefonisch unter 06623/86700 zu erreichen. PRAXIS THIAN-JOE LAUW, CORNBERG - GEÄNDERTE SPRECHZEITEN Die Praxis teilt mit, dass seit 17. Oktober 2013 die Sprechzeiten wie folgt geändert sind: Montag bis Freitag von 08:00 bis 11:00 Uhr Samstag von 09:00 bis 11:00 Uhr Dienstagnachmittag von 16:00 bis 18:00 Uhr. Weiterhin wird mitgeteilt, dass Herr Lauw seit 01. Januar 2014 aus Altersgründen nicht mehr am Bereitschaftsdienst teilnimmt. - 20 -