Gemeindebrief Februar 2015

Transcrição

Gemeindebrief Februar 2015
Gemeindebrief
der Gemeinde Cornberg
Ausgabe
Februar
2015
Informationen der Gemeindeverwaltung
für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Cornberg
Große Dinge werfen ihre Schatten voraus
75 Jahre Siedlung Cornberg
75 Jahre Siedlergemeinschaft Cornberg
und Kirmes in Rockensüß
In diesem Jahr blicken die Siedlung Cornberg und die Siedlergemeinschaft Cornberg auf
ihr 75jähriges Bestehen. Dieses Jubiläum wollen wir gemeinsam vom
07. bis 09. August 2015
feiern. Der Festausschuss hat schon mehrmals getagt und sich Gedanken über die
Gestaltung des Festwochenendes gemacht. Geplant ist ein Festkommers, ein
Tanzabend, ein gemeinsames Mittagessen sowie zum Ausklang eine Kaffeetafel. Der
genaue Programmablauf steht noch nicht fest. Dieser wird zu gegebener Zeit
veröffentlicht.
Zu diesem Anlass wird auch die Chronik des Ortsteils Cornberg vorgestellt; eine
Zeitreise durch die Geschichte Cornbergs – vom Erdaltertum bis ins 21. Jahrhundert.
Auch im Ortsteil Rockensüß ist man sehr rege. In diesem Jahr findet seit langen Jahren
wieder eine Kirmes statt und zwar vom
17. bis 20. Juli 2015.
Der Festausschuss sammelt fleißig Ideen, um das Fest zu einem vollen Erfolg werden
zu lassen.
Schon heute laden wir alle Bürgerinnen und Bürger zu diesen Feierlichkeiten
recht herzlich ein.
-1-
Bürgerinfo
Gemeindeverwaltung Cornberg
36219 Cornberg, Am Markt 8
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag:
Donnerstag:
E-Mail:
Telefon:
Fax:
Amt
07:30 – 12:30 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
[email protected]
05650 9697- 0
05650 9697-16
Name
Durchwahl
Raum
Bürgermeister
Vorzimmer, Standesamt,
Friedhofswesen, Renten
Gemeindekasse
Ordnungsamt,
Haupt- und Personalamt
Einwohnermeldeamt,
Steuern, Liegenschaften
Bauamt, Kämmerei
Achim Großkurth
9697-17
11
Regina Panitz-Itter
9697-15
10
Carola Dreer
9697-13
12
Jürgen Wilhelm
9697-14
1
Ortrud Riemann
9697-12
2
Torsten Tobi
9697-11
3
Bauhof
Torsten Hahn
0162 9789449
Bauhof
Kindertagesstätte
Johanna Schenk
05650 1010
KiTa
Gemeindejugendpfleger
Frank König
01520 3644273
12
Redaktionelle Beiträge, Fotos und Anmeldungen für Gemeindebrief und
Veranstaltungskalender sind bis zum 20. des Monats einzureichen bei:
Regina Panitz-Itter Tel:
E-Mail:
05650 9697-15
[email protected]
Ortsvorsteher:
Cornberg:
Königswald:
Rockensüß:
Ursula Kuhnsch
Petra Wetterau
Hans Heinrich Ullrich
Am Hang 53
Schulstraße 2
Zum Rohrbach 2
Tel: 05650 9 20 50
Tel: 05650 13 00
Tel: 05650 5 47
Schiedsmann:
Alfred Knoch
Am Steinweg 22
Tel: 05650 1092
Ortsgericht:
Helmut Reker
Sontraer Str. 12
Tel: 05650 1297
dienstags
dienstags
montags
09:15 - 10:15 Uhr
17:00 - 19:00 Uhr
17:00 - 19:00 Uhr
Büchereien:
Schulbücherei Cornberg:
Gemeindebücherei Cornberg:
Gemeindebücherei Rockensüß:
-2-
Wichtige Rufnummern:
Notruf, Feuer
Polizei
Krankentransport
Polizeistation Rotenburg
Ortsgericht
Abfallwirtschafts-Zweckverband
Firma Fehr Umwelt Hessen
AWO Sozialstation Bebra
Kreiskrankenhaus Rotenburg
Vergiftungsfälle: Giftnotruf
Göttingen
Mainz
WEISSER RING e.V
-Hilfe für Kriminalitätsopfer-
Tel:
Tel:
Tel:
Tel:
Tel:
Tel:
Tel:
Tel:
Tel:
Tel:
Tel:
112
110
06621 19222
06623 9370
05650 1297
06621 92370
06621 96 90
06622 9243333
06623 860
0551 19240
06131 19240
06623 9144 44
06623 3967
Störungen der Wasser- und Stromversorgung:
EnergieNetz-Mitte -Störungsdienst Bereich Strom
Tel:
0800-34 101 34
(kostenfrei)
EnergieNetz-Mitte GmbH
Betriebsstätte Bebra
EnergieNetz-Mitte GmbH
Tel:
Tel:
Tel:
06622 9211-17 26
06622 9211-0
Bereich Wasser
Bereich Strom
Service-Center
0800- 32 505 32
Internet: (kostenfrei)
E-Mail:
www.EnergieNetz-Mitte.de
[email protected]
Feuerwehren der Gemeinde Cornberg:
Gemeindebrandinspektor:
Stellvertreter:
Wehrführer Cornberg
Stellvertreter:
Wehrführer Rockensüß:
Stellvertreter:
Wehrführer Königswald:
Stellvertreter:
Tel:
mobil:
Tel:
Heinz Kuhnsch
mobil:
Tel:
Heinz Kuhnsch
mobil:
Tel:
Dieter Langen
mobil:
Tel:
Stefan Bender
mobil:
Tel:
Matthias Hollstein
mobil:
Marc Schmauch- Tel:
Maak
mobil:
05650 92032
0172 8612873
05650 92050
0177 2456088
05650 92050
0177 2456088
05650 1363
0176 24698830
05650 92032
0172 8612873
05650 9215190
0173 5256456
05650 9219165
0175 2961229
Rainer Landau
05650 557
Stefan Bender
-3-
Tel:
Mitteilungen
der Gemeindeverwaltung
Festlegung Ferientermine für die Kindertagesstätte Sommer und
Weihnachten 2015 sowie der Brückentage
Die Kindertagesstätte Löwenzahn wird in den Sommerferien vom 23.07.2015 bis 07.08.2015
und in den Winterferien vom 21.12.2015 bis 30.12.2015 geschlossen.
Weiterhin wird die Kindertagesstätte Löwenzahn an den beweglichen Ferientagen am 15.05.
(nach Himmelfahrt) und 05.06.2015 (Fronleichnam) geschlossen.
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE CORNBERG
Einführung des Systems KAT-Warn im Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Wie bereits in der Tagespresse veröffentlicht, verfügt der Landkreis Hersfeld-Rotenburg
nunmehr über die Möglichkeit, Warnmeldungen direkt an Bürgerinnen und Bürger zu versenden,
welche sich für ihr Smartphone die kostenfreie App KATWARN herunter geladen haben bzw.
sich für die SMS- bzw. E-Mail-Warnung registrieren lassen haben.
Nähere Einzelheiten zu KATWARN können während der Bürozeiten beim Landkreis HersfeldRotenburg, Herrn Göbel Tel.: 06621/872502 bzw. Herrn Sandlos Tel.: 06621/872503, erfragt
werden.
Über eine breite Resonanz in Form von Anmeldungen zum SMS- bzw. E-Mail-Dienst sowie
Downloads im jeweiligen App-Store würde man sich freuen.
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE CORNBERG
Ortsgericht Cornberg
Der Ortsgerichtsvorsteher Herr Helmut Reker wird ab dem
21. Januar 2015
bis auf weiteres von seinem Stellvertreter Herrn Wilhelm Knierim, Am Hang 27, Cornberg, Tel.:
05650 / 1225 vertreten.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Gemeindewohnung zu vermieten
Die Gemeinde Cornberg vermietet folgende Räumlichkeit im Cornberg Treff:
Wohnung in Cornberg, Am Markt 2,
7 Zimmer, Küche, Bad, Abstellkammer
Interessenten melden sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Cornberg, Frau Riemann,
Am Markt 8, 36219 Cornberg, Tel.: 05650 – 9697-12.
Öffnungszeiten Rathaus am 02.02.2015
Am Montag, 02. Februar 2015, ist die Verwaltung im Rathaus Cornberg wegen einer betrieblichen
Veranstaltung erst ab 09:00 Uhr geöffnet, d.h. die Sprechzeit an diesem Tag ist auf die Zeit von 09:00
Uhr bis 12:30 Uhr beschränkt.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE CORNBERG
-4-
Landratswahl am 15.03.2015
Am Sonntag, 15. März 2015, findet die Direktwahl des Landrates/Landrätin statt. Eine möglich
werdende Stichwahl wurde auf Sonntag, 29.03.2015, festgesetzt. Anfang Februar erhalten die
wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Cornberg ihre Wahlbenachrichtigung.
Mit dieser Wahlbenachrichtigung können auch die Briefwahlunterlagen angefordert werden. Es
ist darauf zu achten, dass der Antrag auf Briefwahl von den Wahlberechtigten persönlich
unterschrieben wird und gegebenenfalls auch die Vollmacht auf Aushändigung der
Wahlunterlagen ausgefüllt ist, sofern die Unterlagen nicht auf dem Postweg übersandt werden
sollen. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag, 13.03.2015, 13:00 Uhr, beim Wahlamt der
Gemeinde Cornberg beantragt werden.
Das Wahllokal für die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Wahlbezirks Rockensüß
ist ausnahmsweise für beide Wahlen (15.03.2015 und evtl. Stichwahl 29.03.2015) im
Evangelischen Gemeindehaus, Am Steinweg 40, Zugang von Sontraer Straße. Weitere
Informationen werden im Gemeindebrief Ausgabe März erteilt.
WAHLAMT DER
GEMEINDE CORNBERG
75 Jahre Siedlung Cornberg und
75 Jahre Siedlergemeinschaft Cornberg
Zur Vorbereitung der Feierlichkeiten und Festlegung des Programms anlässlich des Jubiläums
„75 Jahre Siedlung Cornberg und 75 Jahre Siedlergemeinschaft Cornberg“ trifft sich der
Festausschuss
am Donnerstag, 12. Februar 2015, 19:00 Uhr,
im Gemeinschaftsraum der Feuerwehr Cornberg.
Spende des MGV Eintracht Rockensüß
Die Mitglieder des MGV Eintracht Rockensüß hatten in ihrer Jahreshauptversammlung am
10.01.2014 die Auflösung des Vereins sowie die Auflösung des Barvermögens beschlossen.
Der Restbetrag des Barvermögens in Höhe von 1.142,63 € sollte zu gleichen Teilen
zweckgerichtet an die Evangelische Kirchengemeinde Rockensüß für die Aufarbeitung der
Orgel und die Gemeinde Cornberg für die Anschaffung von Stühlen für das
Dorfgemeinschaftshaus Rockensüß verwandt werden.
Die Gemeinde Cornberg bedauert es außerordentlich, dass die Mitglieder des Gesangvereins
MGV Eintracht Rockensüß die Auflösung beschlossen haben, können aber die Gründe
durchaus nachvollziehen, da die Entwicklung sich bereits in den Vorjahren abgezeichnet hatte.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Cornberg bedankt sich ganz herzlich bei den aktiven und
passiven Mitgliedern des MGV für die Unterstützung bei vielen Veranstaltungen zur
Bereicherung des Gemeinlebens in der Gemeinde Cornberg sowie für die Spende in Höhe von
571,31 € für die Anschaffung der Stühle für das Dorfgemeinschaftshaus Rockensüß.
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE CORNBERG
-5-
Merci – Danke, dass es Sie gibt
Das Projekt „Merci - Danke, dass es Sie hier gibt“ macht seit nunmehr 14 Jahren auf das
ehrenamtliche Engagement von Frauen und Mädchen aufmerksam. Die Verleihung des Merci
Preises 2014 fand am 03.12. im festlich geschmückten Audimax am Obersberg in Bad Hersfeld
statt. Frauen sind in vielen Lebensbereichen ehrenamtlich tätig. Allerdings spielt sich ihr
Engagement häufig eher im Hintergrund ab und daher sind Mädchen und Frauen bei
öffentlichen Ehrungen seltener vertreten. Der Preis „Merci – Danke, dass es Sie hier gibt!“
möchte dies ändern und mit der Auslobung auf das ehrenamtliche Engagement von Mädchen
und Frauen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg aufmerksam machen, es würdigen und
gleichzeitig eine „Kultur des Dankens“ etablieren.
Insgesamt 27 Vorschläge waren der Jury vorgelegt worden, davon 23 Einzelfrauen über 27
Jahren. Lediglich ein Vorschlag sei in der Kategorie unter 27 eingereicht worden.
Frau Ursula Kuhnsch und Frau Regina Panitz-Itter wurden ebenfalls für ihr Engagement im
ehrenamtlichen Bereich geehrt.
Frau Panitz-Itter z.B. war 23 Jahre ehrenamtliche Betreuerin einer Pflegebedürftigen, die am
30.08.2013 verstorben ist. Des Weiteren ist sie Gründungsmitglied, des im Jahr 1994
gegründeten Kulturvereins Kloster Cornberg und dessen Vorsitzende seit 1999.
Frau Ursula Kuhnsch ist ebenfalls Gründungsmitglied des Kulturvereins Kloster Cornberg,
engagiert sich als Mandatsmitglied in der Gemeindevertretung, im Ortsbeirat als Ortsvorsteherin
des Ortsteils Cornberg und als Vorsitzende des SPD-Ortsverbandes. Daneben war sie 8 Jahre
lang Jugendschöffin beim Amtsgericht Bad Hersfeld und 10 Jahre lang als
Kindergottesdiensthelferin im Kirchspiel Cornberg/Rockensüß tätig
Zweite von links: Frau Panitz-Itter, dahinter Frau Ursula Kuhnsch
-6-
Datum
02.02.
04.02.
09.02.
13.02.
14.02.
14.02.
14.02.
15.02.
16.02.
17.02.
26.02.
Name
Horst Knoch
Inge Lendvai
Gerhard Hubert
Emma Küffel
Monika Gajewski
Natalie Meyer
Hildegard Müller
Alfred Brandau
Maria Krenz
Gisela Schleicher
Hildegard Scholz
Ort
Rockensüß
Cornberg
Cornberg
Königswald
Cornberg
Cornberg
Cornberg
Königswald
Cornberg
Rockensüß
Cornberg
Das seltene Fest
der Goldenen Hochzeit feiern
am 19. Februar 2015
die Eheleute
Sigrid und Gerhard Hubert
Cornberg, Auf der Höhe 13
Wir gratulieren allen Jubilaren
und wünschen alles Gute,
Gesundheit und Wohlergehen.
-7-
Alter
75
80
73
75
70
88
73
75
81
78
75
Freiwillige Feuerwehr
Cornberg
Einladung
Liebe Feuerwehrkameraden / innen
Der Vorstand lädt alle aktiven und inaktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Cornberg zur
Jahreshauptversammlung
für Samstag, 07. Februar 2015
um 19.30 Uhr in das Feuerwehrgerätehaus Cornberg
herzlich ein.
Dienstanzug: Uniform
Tagesordnung
Punkt 1)
Punkt 2)
Punkt 3)
Punkt 4)
Punkt 5)
Punkt 6)
Punkt 7)
Punkt 8)
Punkt 9)
Punkt 10)
Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
Jahresberichte
a) des 1. Vorsitzenden
b) des Wehrführers
c) des Jugendwartes
Grußwort der Gäste
Verlesen des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung
Kassenbericht
Bericht der Kassenprüfer
Entlastung des Vorstandes
Neuwahlen des Vorstandes
Neuwahlen der Kassenprüfer
Verschiedenes
Anträge zu diesem Punkt sind bis zum 30.01.2015 schriftlich beim
1. Vorsitzenden einzureichen.
Mit der Bitte um vollzähliges Erscheinen verbleiben wir mit kameradschaftlichem Gruß
i.A. des Vorstandes und des Wehrführers
Achim Scholz, Schriftführer
-8-
Die Vereine informieren:
KULTURVEREIN KLOSTER CORNBERG
Konzert „An einem Winterabend“
Am
Samstag, den 21. Februar 2015, 19:00 Uhr,
findet im Kloster Cornberg das Konzert „An einem Winterabend“ statt.
Der seit nunmehr 20 Jahren bestehende Chor "Colours of
Music" aus Wildeck lädt Sie herzlich zu einem Konzert
am Samstag, den 21. Februar 2015, um 19:00 Uhr, in
die Kulturbühne
im
Kloster
Cornberg
ein.
Die begeisterten Sängerinnen und Sänger stellen ihr
gesamtes Spektrum an moderner Chormusik vor.
Von klassischen bis hin zu modernen Gospels aus
Skandinavien, Pop-Arrangements
und
neuen
deutschsprachigen Liedern ist für jeden Geschmack
etwas dabei. Ganz besonders freuen wir uns über den
Gastauftritt von Liedermacher Pfarrer Dr. Torsten Waap.
Er wird Stücke aus seiner neuen CD vorstellen.
Dieses Konzert soll wie ein musikalischer Stern am
winterlichen Himmel erstrahlen und ein bisschen Freude und Wärme in die Herzen der Zuhörer bringen.
Wir freuen uns schon sehr auf Sie als unsere Gäste.
Der Eintritt ist frei.
Frühlingskonzert mit dem „Mandolinenverein Weiterode 1925 e.V.“
Am
Sonntag, den 22. März 2015, 16:30 Uhr
findet im Kloster Cornberg – Kulturbühne-, das schon zur Tradition gewordene Frühlingskonzert
des Mandolinenvereins Wanderlust 1925 statt. Unter Leitung des Dirigenten Igor Karassik wird
das
Zupforchester
des
Mandolinenvereins Weiterode Stücke
von der Klassik bis hin zu
Musicalmelodien spielen.
Begrüßen Sie mit uns den Frühling
und freuen sich auf einen bunten
Frühlings-Melodienstrauß.
Der Eintritt beträgt für Erwachsene 6,-€, für Kinder und Jugendliche 4,--€.
Informationen und
Kartenvorbestellungen: Kulturverein
Kloster Cornberg
Tel.: 05650 / 9697-15
Im letzten Jahr war das Konzert bis auf den letzten Platz ausverkauft, weshalb
einige Besucher leider keine Eintrittskarte mehr bekommen konnten.
Wir haben gelernt und werden deshalb in diesem Jahr das Platzangebot durch
eine Reihenbestuhlung erweitern.
-9-
Der Hallensportverein informiert:
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Hiermit lädt der Vorstand des Hallensportvereins herzlich zur
Jahreshauptversammlung am
07.03.2015 um 18:00 Uhr im Kloster Cornberg ein.
Versammlungsablauf
1.
Begrüßung, Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und
Beschlussfähigkeit
2.
Gedenken an die Verstorbenen des Vereins
3.
Grußwort der Gäste
4.
Gemeinsames Abendessen
5.
Jahresbericht des Vorstands
6.
Bericht der Kassiererin
7.
Bericht der Kassenprüfer
8.
Entlastung des Vorstands
9.
Berichte der verschiedenen Sparten
10.
Bericht des Wanderwarts
11.
Bestimmung des Wahlausschusses
12.
Wahl der Kassenprüfer
12a. Wahl des Ältestenrates
12b. Wahl der Spartenleiter und deren Vertreter
13.
Jahresbeiträge
14.
Ehrungen
15.
Anträge
(Schriftliche Anträge sind bis zum 14.02.205 bei dem 1. Vorsitzenden einzureichen)
16.
Verschiedenes:
- Familienfahrt
- Helfer für das Programm 2015
17.
Abschlussrede
Mit sportlichem Gruß
Für den Vorstand
Christian Engelmann
1.Vorsitzender
Wanderung
Hallo liebe Wanderfreunde,
dieses Jahr wollen wir wieder einige wunderschöne Orte besuchen und die Natur genießen. Es
gibt einen A5-Plan zu jeder Tour und für euer Wanderbuch eine kleine Tourinfo am Wandertag.
Am 22. Februar 2015 treffen wir uns um 10:00 Uhr am Marktplatz Cornberg zu einer
Wanderung bei der Friedrichshütte und kehren danach in der Gaststätte „Friedrichshütte“ ein.
Mit sportlichen Grüßen, Euer Wanderwart Christian
05650/921065, 0152/54241952, [email protected]
- 10 -
Sandsteinmuseum Kloster Cornberg
Das Sandsteinmuseum Kloster Cornberg öffnet nach der Winterpause
in diesem Jahr wieder
am Sonntag, den 01. März 2015
und ist danach an Sonn– und Feiertagen
jeweils von 13:00 - 17:00 Uhr geöffnet.
Der angrenzende ehemalige Steinbruch mit Europas größter Saurierfährtenplatte sowie einem
umfangreichen Mineralienschaudepot kann nur im Zuge von Führungen besichtigt werden.
Führungen im Museum, Kloster und/oder Sandsteinbruch/Mineralienschaudepot werden für
Gruppen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung angeboten.
Kontakt: 1.Vors. Renate Simon 05650-286 oder Gemeindeverwaltung Cornberg, Frau PanitzItter 05650-9697-15.
Schützengilde Cornberg
Weihnachtsfeier der Schützenjugend "Schützengilde Cornberg"
Im Dezember traf sich die Schützenjugend der Schützengilde Cornberg zur
Weihnachtsfeier auf der heimischen Schießsportanlage. Die Jugend und auch
die Eltern konnten sich an Leckereien aus der Weihnachtsbäckerei erfreuen, die sie selbst mit
den Schützenfrauen des Vereins gebacken hatten. Das gemeinsame Kaffeetrinken wurde dann
mit weihnachtlichen Klängen umrahmt.
Weihnachtsscheibe 2014
Im Anschluss ging es auf den Kleinkaliberschießstand (KK-Stand), in dem jeder Jugendlicher 10
Schuss auf eine Ringscheibe abgab. Doch diesmal galt es nicht, die so oft geforderte "10" zu
treffen, vielmehr sollte auch der nicht so treffsichere Schütze eine Chance haben:
möglichst viele Treffer in einer Markierung auf der Rückseite der Schießscheibe waren das Ziel,
doch keiner der Schützen wusste, wo genau sich diese Markierung befand.
Anna-Lena Gerlach und Tim Zauner verfehlten nur ganz knapp diese Markierung und so
entschied es sich zwischen Verena Uhe, Lisa Greifenberger und Tobias Kohler.
Alle 3 Jugendlichen hatten jeweils 2 Treffer in der Markierung, doch nur einer konnte sich am
Ende durchsetzen. Somit kam es darauf an, wer den nächsten Treffer möglichst nah an der
Markierung platzieren konnte. Ganz knapp hat in diesem Jahr Tobias Kohler die Nase vorn, der
mit dem alles entscheidenden Treffer sich die diesjährige Weihnachtsscheibe sicherte.
Familienduell
Ein sichtliches Interesse fand das Familienduell, denn nun waren die Eltern gefordert. Jeweils
10 Schuss gab jedes Elternteil ab und die Ringzahlen wurden addiert. Doch auch hier sollte
nicht das Können allein entscheiden! Die Jugendlichen mussten wiederum auf die Rückseite
einer Glücksscheibe schießen. Auch hier war das Zentrum oder die Mitte schon gar nicht
gefragt, gab es doch Abzüge pro Treffer von je 10 Ringen!!! 3 mal würfeln und die Augenzahlen
wurden addiert und ergaben den Multiplikator für die übrig gebliebenen Ringe auf der
Glücksscheibe. Beide Ergebnisse der Eltern sowie der Jugendlichen wurden zum Endergebnis
im Familienduell zusammengezählt und es kam zu folgender Platzierung: Hier setzten sich
Andreas, Silke und Tim Zauner gegen die zweitplatzierten Dennis u. Katharina Prag sowie
Verena Uhe durch. Den 3. Platz erzielten Michael, Andrea und Tobias Kohler. Schießsport
macht Spaß, denn die Eltern wurden vom Ehrgeiz gepackt und konnten gar nicht genug davon
bekommen. Bis zum nächsten Highlight versuchte man es immer wieder, die verflixte "10"
einmal mehr zu treffen.
- 11 -
Siegerehrung
Der 1. Vorsitzende Achim Scholz ehrte die Jugendmannschaft bestehend aus Lukas Knoch,
Verena Uhe und Tobias Kohler zum Gewinn des 2.Platzes beim diesjährigen Kreisjugendpokal.
Außerdem erhielt Tobias Kohler die Bronzemedaille zu seinem 3.Platz in der Einzelwertung.
Knusprige Weihnachtspizza
Zum Abschluss der Weihnachtsfeier gab es leckere und knusprige Weihnachtspizzen, geliefert
und gespendet von der Pizzeria „Alberto“ in Cornberg.
Spannung bis zum Schluss
Spannend war dann noch das Weihnachtswichteln als letzter Programmpunkt, bei dem
interessante Geschenke ausgeteilt wurden. Die beiden Jugendleiter Stefan Uhe und Lukas
Knoch bedankten sich zum Schluss bei jedem Jugendlichen für sein Engagement im Training,
für Wettkämpfe und Meisterschaften mit einem kleinen Weihnachtspräsent und verabschiedeten
sie mit einem „Gut Schuss“ auch für das Jahr 2015.
(Bericht von Stefan Uhe)
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Jugend-Weihnachtsschießens
INTERESSIERT?
Jeden Dienstag 17:30 Uhr im Schützenhaus Cornberg findet die Übungsstunde der
Schützenjugend statt.
Dienstags und donnerstags ab 18:00 Uhr Übungsstunde der
Schützen & Schützinnen
Interessierte sind jederzeit herzlich willkommen.
Auskunft:
Stefan Uhe (Jugendleiter) 0152 / 31946651 ([email protected])
Lukas Knoch 0174 / 4225267
([email protected])
- 12 -
Der Heimat- und Verkehrsverein informiert:
Liebe Mitglieder,
zu unserer
Jahreshauptversammlung
am Freitag, dem 13.03.2015, 19:00 Uhr
im Kloster Cornberg
lade ich Sie herzlich ein.
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung durch die 1. Vorsitzende – Ehrung der Verstorbenen –
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
3. Jahresbericht der Vorsitzenden und Museumsleiterin
4. Kassenbericht der Kassenverwalterin
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Aussprache zu den TOP 3
7. Entlastung des Vorstandes
8. Nachwahlen
9. Festlegung der Veranstaltungen 2015
10. Anträge
11. Verschiedenes
Anträge sind bis spätestens zum 06.03.2015 schriftlich und begründet bei der Vorsitzenden
einzureichen: Renate Simon, Eichendorffstr. 6, 36219 Cornberg. Ich würde mich sehr freuen,
wenn recht viele Mitglieder teilnehmen, um die Vereinsarbeit mit zu unterstützen.
Mit freundlichem Gruß
gez. Renate Simon
l. Vorsitzende
DER LANDFRAUENVEREIN INFORMIERT:
Mittwoch, 11.02.2015, 19:30 Uhr
Kochen mit Honig von und mit Lothar Wehner
Lebensmittelpauschale pro Person 5,00 €
Mittwoch, 25.02.2015, 19:30 Uhr
Schönheit mit Milch und Milchprodukten mit Margret Körber
Bitte eine Schüssel, Handtuch und einen Waschlappen
mitbringen
Mittwoch, 11.03.2015, 19:00 Uhr
Motivtorten und Dekore mit Ramona Bublitz-Siebald
Mittwoch, 25.03.2015, 19:30 Uhr
Generalversammlung
Bei Fragen und weitere Informationen wendet Euch an uns!
Inge Baum 05650-888, Erika Schmauch 05650-1280, Annabell Gerlach 05650-921105,
Katja Fiedler 05650-921011, Angelika Rinne 05650-921125
Wir haben auch eine Internetseite
www.koenigswald-waldhessen.de; www.lfv-hessen.de; www.bezirkslandfrauenrotenburg-hessen.de ; www.mobila-netzwerk.de; facebook: LandFrauen Königswald
- 13 -
04. und 18.02.2105
11. und 25.02.2015
23.02.2015
=
=
=
Hausmüll
Biotonne
Gelber Sack/Glas/Papier
Bei Fragen zur Abfallentsorgung wenden Sie sich bitte direkt an den AbfallwirtschaftsZweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Kleine Industriestraße 6, 36251 Bad Hersfeld,
unter der Telefonnummern:
Zentrale:
Abfallberatung:
Tonnenanmeldung:
Adressänderung:
Kasse:
Geschäftsführung:
06621 92 37-0
06621 92 37-15
06621 92 37-12
06621 92 37-12
06621 92 37-17, -22,
06621 92 37-11, -14
Amt für Versorgung und Soziales Fulda;
Bürgersprechtage der Versorgungsverwaltung außerhalb der Dienststelle
Das Hessische Amt für Versorgung und Soziales -Versorgungsamt- Fulda teilt mit, dass
am Montag, 09. Februar 2015
in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr
im Rathaus Bebra, 2. Stock, Rathausmarkt,
ein Sprechtag abgehalten wird. Im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts, des
Schwerbehindertengesetzes und des Bundeserziehungsgeldgesetzes wird den Bürgerinnen
und Bürgern bei Vorsprachen Auskunft gegeben. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten
Beratung über die gesetzlichen Möglichkeiten, weiterhin erfolgt Hilfestellung bei der
Antragstellung und der Verlängerung der Behindertenausweise.
Sprechzeiten der Auskunfts- und
Beratungsstellen der Deutschen
Rentenversicherung im Februar 2015
Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Hessen, der Deutschen
Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See haben im
Monat Februar 2015 folgende Sprechtage vorgesehen:
Rotenburg
am 04., 11. und 18.02.2015
von 08:00 bis 12:30 Uhr, 13:30 bis 16:00 Uhr
im Rathaus der Stadt Rotenburg a. d. Fulda (1.Etage, Zimmer 204)
Bad Hersfeld
Dienstag und Mittwoch von 08:00 bis 12:30 Uhr u. 13:30 bis 16:00 Uhr
im Landratsamt Bad Hersfeld, Friedloser Straße 12 (Zimmer 232)
Philippsthal Montag bis Mittwoch
von 08:00 bis 15:30 Uhr
(BundesDonnerstag
von 08:00 bis 17:00 Uhr
knappschaft
Freitag
von 08:00 bis 12:30 Uhr,
ausschließlich Beratungen zur knappschaftlichen Rentenversicherung.
Um Terminvereinbarungen wird gebeten:
Für Rotenburg a. d. Fulda und Bad Hersfeld bei der Auskunfts- und Beratungsstelle Künzell
unter der Tel.Nr.
0661 / 96093120
Philippsthal unter der Tel. Nr.
0800 / 300700
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Satzung über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen sowie über die
Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren für das Wirtschaftsjahr
2015
Aufgrund des § 5 Abs. 2, 5 und 6 und des § 12 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz
(HAGTierSG) in der Fassung vom 14. Dezember 2010 sowie des § 8 Abs. 3 und 4 des Hessischen
Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (HAGTierNebG) in der Fassung vom
14.Dezember 2010 hat der Verwaltungsrat der Hessischen Tierseuchenkasse folgende Satzung beschlossen:
§1
(1) Für die Berechnung der Beiträge sowie der Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren
ist maßgebend, wie viele Tiere am Tag der von der Tierseuchenkasse durchgeführten amtlichen Erhebung
vorhanden waren.
(2) Zum Stichtag der amtlichen Erhebung wird der 01.01.2015 bestimmt.
(3) Halter von Einhufern, Schafen, Schweinen, Ziegen, Bienen, Geflügel und Gehegewild, die diese Tiere im
Lande Hessen halten, sind verpflichtet
a)
der Tierseuchenkasse ihren Gesamtbestand -nach Tierarten gegliedert- innerhalb von 2 Wochen
nach dem Stichtag mittels eines von der Tierseuchenkasse zugesandten amtlichen Bestandsmeldebogens
oder per Internet unter der Adresse www.hessischetierseuchenkasse.de anzugeben,
b)
schriftlich bei der Hessischen Tierseuchenkasse, Mainzer Str. 17, 65185 Wiesbaden ihren
Tierbestand anzuzeigen, wenn sie bis zum 10.01.2015 keinen Meldebogen erhalten haben,
(4) Viehhändler melden 4 v.H. der Anzahl der im Vorjahr -auf eigene Rechnung- umgesetzten Tiere als den für
die Berechnung der Beiträge maßgebenden Tierbestand.
(5) Die Berechnung der Beiträge sowie der Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren
erfolgt aufgrund der Angaben des Tierhalters.
Tierhalter ist diejenige Person, die ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, mithin also die
tatsächliche Verfügungsgewalt über ein Tier hat.
(6) Liegt der Tierseuchenkasse bis zum 15.02.2015 keine Tierbestandsmeldung für das Beitragsjahr vor, kann
der Tierbestand des Vorjahres oder der jeweiligen Datenbank Herkunftssicherungs- und Informationssystem für
Tiere (HIT) für die Beitragsveranlagung zugrunde gelegt werden.
Die der Tierseuchenkasse durch Fristversäumnisse von Tierhaltern im Melde- und Erhebungsverfahren
entstehenden Kosten werden dem Tierhalter auferlegt.
(7) der Tierseuchenkasse ist weiterhin zum Zwecke der Veranlagung unverzüglich mitzuteilen, wenn nach dem
Stichtag
a)
sich die Zahl der Tiere einer Tierart um mehr als 10 vom Hundert, mindestens jedoch 5 Tiere,
erhöht,
b)
ein Tierbestand neu begründet wird oder
c)
Tiere einer anderen Art in den Bestand aufgenommen werden.
Die Veranlagung aus der Nachmeldung erfolgt anteilmäßig ab dem Monat, in dem die Veränderung eintritt.
(8) Halter von Rindern melden ihre Rinder zum Stichtag sowie bei Bestandsveränderungen nicht. Die
Bestandszahlen der rinderhaltenden Betriebe am Stichtag sowie die Bestandsveränderungen übernimmt die
Tierseuchenkasse aus der Datenbank Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT)
(9) Für die in Hessen wohnhaften Mitglieder des Landesverbandes Hessischer Imker e.V. (LHI) wird die Zahl
der Bienenvölker durch den LHI erfasst und gemeldet.
(10) Wird die Haltung einer Tierart zwischen zwei Stichtagen auf Dauer (mindestens zwölf Monate) aufgegeben,
so endet auf schriftlichen Antrag des Tierhalters die Beitragspflicht mit dem Ende des Monats, in dem der
Antrag bei der Tierseuchenkasse eingeht. Der Antrag muss auch Angaben über den Verbleib der Tiere
enthalten. Bei Beträgen unter 5 € oder wenn die Beiträge durch Leistungen aufgebraucht sind, unterbleibt eine
anteilige Rückerstattung.
(11) Von der Erhebung von Beiträgen kann abgesehen werden, wenn der Tierhalter nachweislich seiner Meldeund Beitragspflicht in einer anderen Tierseuchenkasse im Geltungsbereich des deutschen
Tiergesundheitsgesetztes nachgekommen ist und diese Tiere höchstens 4 Wochen in Hessen gehalten werden.
Tierhalter haben in diesem Fall für die Tiere, einschließlich deren Nachzucht, keinen Anspruch auf freiwillige
Leistungen der Hessischen Tierseuchenkasse.
§2
(1) Die Tierseuchenkassenbeiträge sowie die Kostenanteile für die Beseitigung von Falltieren werden wie folgt
festgesetzt:
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1.
Pferde
a)
b)
Beitrag je Tier
1,00 €
Kostenanteil je Tier
1,00 €
6.
Bienen je Volk
7.
Geflügel
a) Beitrag je Bestand
2.
ausgesetzt
5,00 €
Rinder (einschl. Kälber, Färsen,
Milchkühe und Bullen)
a) Beitrag je Tier
b) Beitrag je Tier für
5,00 €
7.1
Legehennen
in amtlich anerkannt
BHV1- freien Beständen
7.1.1 Halter mit bis zu 999 Tieren
in nicht amtlich anerkannt
BHV1- freien Beständen
0,02 €
9,00 €
0,04 €
b)
3.
Kostenanteil je Tier
1,22 €
Schafe
3.1. unter 9 Monate alt
3.2
a)
Beitrag je Tier
b)
Kostenanteil Tier
0,30 €
0,35 €
über 9 Monate alt
a)
7.1.2 Halter ab 1.000 Tieren
7.2 Masthühner
0,01 €
7.3
Puten
0,09 €
7.4
Gänse
7.5
Enten je Tier
7.6
Laufvögel (Strauße, Emus u. Nandus)
7.7
Fasanen, Perl-/Rebhühner, Wachteln, Tauben
0,06 €
0,04 €
0,15 €
0,03 €
Beitrag je Tier
0,62 €
8.
b)
Kostenanteil je Tier
4.
Schweine
4.1
Ferkel (bis 30 kg Lebendgewicht)
Süßwasserfische (Salmoniden)
0,68 €
ausgesetzt
9.
a)
Beitrag je Tier
0,24 €
b)
Kostenanteil je Tier
0,31 €
Gehegewild
9.1 unter 12 Monate alt
a)
Beitrag je Tier
beitragsfrei
4.2
Schweine
a)
Beitrag je Tier
0,36 €
b)
Kostenanteil je Tier
0,64 €
5.
Ziegen
5.1.
unter 9 Monate alt
5.2
a)
Beitrag je Tier
b)
Kostenanteil je Tier
9.2 über 12 Monate alt
a)
Beitrag je Tier
0,50 €
10. Mindestbeitrag je Bescheid
beitragsfrei
0,00 €
für Tierhalter
5,00 €
2,7
3€
für Viehhändler
50,00 €
über 9 Monate alt
a)
b)
Beitrag je Tier
Kostenanteil je Tier
0,77 €
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(2) Für Rinder in amtlich anerkannt BHV1-freien Beständen wird für die Beitragsberechnung ein reduzierter Beitrag
zugrunde gelegt;
a)
für Bestände, die am Stichtag (01.01.2015) nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 VO zum Schutz der Rinder vor einer Infektion
mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 vom 20.12.2005 (BGBl. S. 3520) BHV1-frei sind.
b)
für reine Mastbetriebe, die ihren Bestand bis zum Stichtag (01.01.2015) geimpft haben und die Impfung in der
HIT-Datenbank eingetragen ist.
Auf Anforderung der Tierseuchenkasse ist der Nachweis der BHV1-Freiheit vom Tierhalter zu erbringen. Sofern der
Status der BHV1-Freiheit erst nach dem Stichtag erreicht wird, kann der reduzierte Beitrag im Beitragsjahr nicht
beansprucht werden.
(3) Gemäß § 5 Abs.4 HAGTierSG wird für Bienen und Süßwasserfische die Erhebung von Beiträgen ausgesetzt.
(4) Die Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren wird zusammen mit den Beiträgen erhoben. Eine
Verrechnung erfolgt verursachergerecht mit den tatsächlich angefallenen Kostenanteilen bei den jeweiligen
Tierhaltern im Wirtschaftsjahr mit der Beitragsforderung für das Jahr 2016. Sollte eine Verrechnung nicht möglich sein,
erfolgt keine Nachforderung bzw. Rückvergütung -im Beitragsjahr- bei Beträgen unter 5 €.
(5) Für die Tierarten Ziegen (unter 9 Monate alt), Geflügel und Gehegewild wird keine Vorauszahlung für Kostenanteile
zur Beseitigung von Falltieren erhoben. Die angefallenen Kosten für die Beseitigung von Falltieren werden -nach
Abschluss des Wirtschaftsjahres- mit den jeweiligen Verursachern- vollständig abgerechnet.
(6) Der Beitragssatz für Viehhändler beträgt 10 % des Beitragssatzes der jeweiligen Tierart.
§3
Für Tiere, die dem Bund oder einem Bundesland gehörenden sowie für Schlachtvieh, dass Viehhöfen oder
Schlachtstätten zugeführt ist, werden keine Beiträge erhoben.
§4
Die Beiträge an die Tierseuchenkasse werden mit Zugang des Bescheides fällig. Die Zahlungsfrist beträgt zwei Wochen.
§5
(1) Der Anspruch auf eine Leistung der Tierseuchenkasse entfällt, wenn schuldhaft fehlerhafte oder verspätete Angaben
gemacht oder Angaben unterlassen werden die nach § 1 vorgeschrieben sind, die Beitragspflicht nach § 2 nicht erfüllt
wird, insbesondere die Beiträge nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig gezahlt worden sind.
§ 18 Abs. 1 und 2 des Tiergesundheitsgesetzes in der Fassung vom 22. Mai 2013 (BGBl. Teil I, Nr. 25, S. 1324) bleiben
hiervon unberührt.
(2)
Ein schuldhafter Verstoß gegen die Melde- und Beitragspflicht zur Tierseuchenkasse liegt auch dann vor, wenn
Fehler bei der Meldung zum Stichtag nicht spätestens zwei Monate vor dem Schadensfall berichtigt und die dann fälligen
zusätzlichen Beiträge nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung der entsprechenden Beitragsbescheide
entrichtet worden sind.
(3)
Eine Aufrechnung von Leistungsansprüchen des Tierhalters gegen Beitragsforderungen der Tierseuchenkasse
wird ausgeschlossen.
(4)
Für zusätzlich notwendigen Personal- und Sachaufwand durch schuldhaft nicht fristgerecht erfolgte Meldung des
Tierbestands wird von dem jeweiligen Tierhalter eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.
§6
Die Satzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft.
Wiesbaden, den 17.10.2014
Der Vorsitzende des Verwaltungsrates
der Hessischen Tierseuchenkasse
Friedhelm Schneider
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Der NVV informiert: Fahrplanwechsel im Bereich Rotenburg
Wichtige Veränderungen im Schienenverkehr
R5 Fulda – Kassel Hauptbahnhof
Die R5 fährt jetzt täglich um 23.09 Uhr in Kassel Hauptbahnhof ab. Damit ist die Abfahrtszeit dieses Zuges an allen
Tagen gleich, die bisher abweichende Abfahrtzeit am Sonntag entfällt.
R6 Eisenach – Bebra
Von Montag bis Freitag wartet der RE50 nach Frankfurt am Main mit Abfahrt um 5.22 Uhr in Bebra auf die Ankunft
der R6 aus Eisenach um 5.18 Uhr. Damit entsteht eine zusätzliche Umsteigeverbindung aus Richtung Eisenach
nach Frankfurt am Main.
Wichtige Veränderungen im Busverkehr im Bereich Rotenburg
Linie 250 Herleshausen – Bebra
•
Der Bus mit Abfahrt in Bebra um 7.07 Uhr nach Sontra fährt an Schultagen nun ebenfalls über die
Orte Rockensüß und Berneburg.
Linie 251 Sontra – Cornberg
•
Die erste Fahrt der Linie 251 in Sontra ab „Weite Gasse“ beginnt an Schultagen jetzt erst um 6.42
Uhr (statt bisher 6.39 Uhr). Dabei werden auf dem letzten Streckenabschnitt zwischen Cornberg und
Sontra die Orte Rockensüß und Berneburg nicht mehr angefahren; diese Orte bedient nun die Linie
250.
Linie 313 Stadtverkehr Bebra Luisenstraße
•
In Bebra ist am neuen Einkaufszentrum nun die neue Haltestelle „Bismarckstraße“ in Betrieb. Sie ersetzt in
•
Der Bus mit Abfahrt in Bebra, Bahnhof um 16.07 Uhr fährt an Schultagen jetzt einen verkürzten Linienweg
Richtung Bahnhof die bisherige Haltestelle „Katholische Kirche“ und ist barrierefrei ausgebaut.
und erreicht daher bereits um 16.16 Uhr wieder den Bahnhof, wo nun Anschluss von der Linie 316 aus
Rotenburg a. d. F. besteht.
Informationen
Der NVV empfiehlt seinen Fahrgästen, sich vor Fahrtantritt über eventuelle weitere Änderungen zu informieren.
Fahrplanauskünfte und Antworten auf alle weiteren Fragen rund um Bus & Bahn in Nordhessen gibt es unter
www.nvv.de oder beim NVV-ServiceTelefon unter 0800-939-0800 (gebührenfrei). Zusätzlich stehen kostenlose
Linienfahrpläne zur Verfügung, die in allen NVV-Kundenzentren und NVV-InfoPoints sowie vielen Rathäusern
ausliegen.
Öffnungszeiten der ärztlichen Bereitschaftsdienstzentralen
Ärztliche Bereitschaftsdienst-Zentralen sind zuständig, wenn die Praxen der niedergelassenen Ärzte
geschlossen sind. Es gibt zwei im Kreis: in Bad Hersfeld und Rotenburg. Diese können während der
Sprechzeiten auch direkt aufgesucht werden, ohne dass sich die Patienten vorher anmelden.
Öffnungszeit der Bad Hersfelder Zentrale Am Markt 18
• Täglich von 21:00 bis 22:00 Uhr
• Mittwoch und Freitag auch von 16:00 bis 18:00 Uhr,
• Samstags, an Sonn- und Feiertagen von 09:00 bis 13:00, 16:00 bis 18:00 und 21:00 bis 22:00 Uhr.
Die Zentrale in Rotenburg am Kreiskrankenhaus ist nur
Samstags, an Sonn- und Feiertagen sowie Brückentagen von 9:00 bis 13:00 und 16:00 bis 19:00 Uhr
geöffnet. Sie ist auch telefonisch unter 06623/86700 zu erreichen.
PRAXIS THIAN-JOE LAUW, CORNBERG - GEÄNDERTE SPRECHZEITEN
Die Praxis teilt mit, dass seit 17. Oktober 2013 die Sprechzeiten wie folgt geändert sind:
Montag bis Freitag
von 08:00 bis 11:00 Uhr
Samstag
von 09:00 bis 11:00 Uhr
Dienstagnachmittag
von 16:00 bis 18:00 Uhr.
Weiterhin wird mitgeteilt, dass Herr Lauw seit 01. Januar 2014 aus Altersgründen nicht
mehr am Bereitschaftsdienst teilnimmt.
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