Steueranmeldung - Bernkastel-Kues
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Steueranmeldung - Bernkastel-Kues
Geräteaufsteller Steueranmeldung Name, Firmenname, Anschrift für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen u.ä. im Bereich der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues Kassenzeichen: An die Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues -FinanzverwaltungGestade 18 54470 Bernkastel-Kues Zeile Aufstellungsort und Name der Gaststätte Gerätenummer Zulassungsnummer Zeitraum: Abgabetermin für die Erklärung ist der 15. Tag nach Ablauf eine jeden Kalendervierteljahres. Zählwerksausdruck lfd. Nr Ablesetag hierin enthalBrutto-Einspieltene Umsatzergebnis € steuer € VergnügungsNetto-EinspielMindeststeuer steuer (6,25%) Ergebnis € € € 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Gesamtbetrag der Vergnügungssteuer: abzuführende VergnügungsSteuer € 1) Ich versichere, die umseitigen Angaben in dieser Steueranmeldung unter Zugrundelegung der Zählwerksausdrucke wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen gemacht zu haben. ____________________________________ Datum und Unterschrift Anmerkungen: 1) Abzuführen ist der höhere Betrag aus dem Vergleich der errechneten Vergnügungssteuer mit der Mindeststeuer Bemessungsgrundlage der Vergnügungssteuer ist das Netto-Einspielergebnis gem. § 7 Abs. 1 der Vergnügungssteuersatzung (Saldo 2 des Auslesestreifens abzüglich Falschgeld, Testgeld oder Fehlgeld, abzüglich gesetzliche Umsatzsteuer; unter Berücksichtigung der Mindeststeuer Die Auslesestreifen brauchen dieser Steueranmeldung nicht beigefügt zu werden. Wir behalten uns eine Prüfung der Anmeldung ausdrücklich vor. Bitte überweisen Sie die errechnete Vergnügungssteuer auf eines der nachfolgend genannten Konten. Bankverbindung der Verbandsgemeindekasse Bernkastel-Kues: Sparkasse Mittelmosel EMH (BLZ 587 512 30) Konto 11 007; IBAN Nr.: DE96587512300000011007; BIC: MALADE51BKS Deutsche Bank Bernkastel-Kues (BLZ 587 712 42) Konto 0136200 Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG (BLZ 587 609 54) Konto 1014551 VR Bank Hunsrück-Mosel eG (BLZ 570 698 06) Konto 6300 215 Bearbeitungsvermerke Verbandsgemeindeverwaltung –Finanzverwaltung- 1. Sollstellung erledigt am ____________________ 2. Steuerbescheid erteilt am __________________ 3. _______________________________________ 4. _______________________________________