Wetterstation übergeben
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Wetterstation übergeben
Nr. 1 FÜR | HARZTOR INFORMATIONEN | Januar 2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DIE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT „HOHNSTEIN/SÜDHARZ“ UND DIE GEMEINDE HARZTOR Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Hohnstein/Südharz“ Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft: • HARZTOR • NEUSTADT • HARZUNGEN • BUCHHOLZ • HERRMANNSACKER 04. Jahrgang • Nr. 01 Januar 2015 www.vg-hohnstein.de • www.harztor.de Liebe Bürgerinnen und Bürger Ich wünsche Ihnen für das Jahr 2015 alles erdenklich Gute und vor allem Gesundheit, um die Dinge anzugehen, die sich vorgenommen haben. Sie blättern gerade in der neuen Harztor Zeitung, welche Ihnen ab diesem Jahr monatlich zugestellt wird. In dieser Zeitung werden Sie amtliche, nichtamtliche und informelle Veröffentlichungen finden. Ein Gemeinschaftsprojekt unter dem Dach der Verwaltungsgemeinschaft Hohnstein-Südharz. Durch das breitere Aufstellen und bündeln mehrerer Ortschaften in dieser Zeitung werden Kosten gespart und mehr Menschen erreicht. Die Zeitung ist kein starres Medium und lebt von den Informationen der Bürger für Bürger unserer Orte. Eine Erweiterung des Informationsangebotes oder die Veränderung in den Rubriken ist jederzeit möglich. Anregungen und Informationen hierzu können Sie uns wie gewohnt zukommen lassen. Die Zeitung wird am Monatsende als Beilage in der Wochenchronik zu finden sein. Vergrößert hat sich auch der Einzugsbereich der Zeitung. Diese wird nun auch in den Orten der Verwaltungsgemeinschaft ausgetragen. Dies ermöglicht uns allen den jeweiligen Blick in die Ereignisse und Veranstaltungen der Nachbargemeinden. Weiterentwickeln wird sich auch der Internetauftritt der Gemeinde Harztor. Durch die Firma Aturis, bei welcher die Gemeinde Harztor kostenneutral ihren Internetauftritt unterhält, wurde im vergangen Jahr die Initiative gestartet, alle Gewerbetreibenden zusammen zu fassen. Sinn des angestrebten Angebotes ist es, unter einem Branchenbuch alle Unternehmen und Betriebe zu erfassen, um dem Verbraucher eine gezielte regionale Suche zu ermöglichen. Dies bildet letztlich auch einen Schritt in Richtung regionaler Wertschöpfung bei der Suche nach ortsansässigen Dienstleistungen. Zudem werden die ortsspezifischen Informationen unter den entsprechenden Ortschaften aktualisiert. Stephan Klante Wetterstation übergeben Es war am 01.09.2014 als Bürgermeister Stephan Klante an der Jahreshauptversammlung der Sparkassenversicherung in Alsfeld teilnahm. Im Rahmen dieser Veranstaltung fand eine Verlosung statt, wobei es eine Wetterstation im Wert von ca. 2000,-EUR zu gewinnen gab. Als das Ergebnis der Auslosung unter den ca. 350 anwesenden kommunalen Vertretern bekanntgeben wurde, war die Freude groß. Die Gemeinde Harztor wurde aufgerufen und war von diesem Moment an Besitzer einer Wetterstation. Am Mittwoch besuchten Herr Bernhardt der Sparkassenversicherung und Herr Ludwig von der Kreissparkasse die Gemeinde, um die Wetterstation zu übergeben. Nach ausgiebiger Standortsuche im Vorfeld und unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Standortbedingungen kristallisierte sich das Gelände der Bundefachschule dafür heraus. Dank der guten Zusammenarbeit zwischen Bundesfach- v.l. S. Gerecke –Aturis, M. Hoffman – Bundesfachschule, H. Bankewitz – Bauamt, S. Klante –Bürgermeister, J. Ludwig – KSK Nordhausen, N. Berhardt – Sparkassenversicherung schule und Gemeinde erklärte sich Schulleiter Michael Hoffmann sofort bereit, die Anlage auf dem Gelände aufzubauen. Die Gemeinde Harztor verfügt nun über ein Messinstrument, mit dem Niederschlagsmengen, Luft- feuchtigkeit, Windgeschwindigkeit, Luftdruck, Prognose und einiges mehr täglich abrufbar sind. Die Daten werden nach erfolgter Installation der Geräte online auf der Interseite einsehbar sein. Hierfür wird die Firma Aturis, welche die Internetseite der Gemeinde betreibt, die Voraussetzungen schaffen. J. Pohl Bürgerservice Harztor Seite 1 Nr. 1 Gottesdienste in der VG „Hohnstein/ Südharz“ - Pfarrer Heimrich 01. Februar 2015 Neustadt, Pfarrhaus Zeit: ab 11:00 Uhr Ziegenalm, Sophienhof mit Kantorei; anschließend Kaffee und Kuchen Zeit: ab 15:00 Uhr | HARZTOR INFORMATIONEN | Januar 2015 Weihnachtstombola zugunsten der Jugendfeuerwehr NSW Nr. 1 | HARZTOR INFORMATIONEN | Adventsbastelangebote Ilfeld und Niedersachswerfen Beim gemeinsamen Basteln schöner Geschenke oder Dekorationen hatten alle Generationen in der Adventszeit sehr viel Spass. Dazu hatte der Verein „Zukunft Harztor“ e. V., in Zusammenarbeit mit dem „Bürgerservice Harztor“, in Ilfeld und Niedersachswerfen, 2 Bastelnachmittage in den Gemeinderäumen angeboten, sowie weitere Veranstaltungen im Jugendtreff Niedersachswerfen und auf dem Sachswerfer Weihnachtsmarkt. 08. Februar 2015 Andreas-Marholt-Haus, Ilfeld Zeit: ab 9:30 Uhr 15. Februar 2015 Andreas-Marholt-Haus, Ilfeld Zeit: ab 9:30 Uhr Herrmannsacker, Pfarrhaus Zeit: ab 11:00 Uhr 22. Februar 2015 Osterode, Kirche Zeit: ab 9:30 Uhr Neustadt, Pfarrhaus Zeit: ab 11:00 Uhr Buchholz, Kirche Zeit: ab 14:00 Uhr Wiegersdorf, Kirche Zeit: ab 17:00 Uhr 01. März 2015 Andreas-Marholt-Haus, Ilfeld Zeit: ab 9:30 Uhr Auch 2015 wird es diese Angebote wieder geben, die nächsten Bastelnachmittage werden vor Ostern stattfinden. Die genauen Termine werden durch öffentliche Aushänge und in der Presse noch bekannt gegeben. Am Montag den 5.1.2015 trafen sich die Verantwortlichen der Jugendfeuerwehr Niedersachswerfen mit dem Harztorverein im Feuerwehrgerätehaus, um den Erlös der Tombola des letzten Sachswerfer Weihnachts- marktes zu übergeben. Dank der fleißigen Loskäufer und Sponsoren konnten wir 343,00 Euro einnehmen, die der Nachwuchsförderung der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung gestellt wurden. Wir möchten uns noch einmal ganz herzlich bei allen fleißigen Helfern, Sponsoren und Bürgern bedanken, die zum Gelingen der Weihnachtstombola beigetragen haben. Ramona Schmidt Petra Gerlach „Zukunft Harztor“ e. V.“ Helikopterflug über Harztor Kirchenmusik in Harztor und Neustadt In den Gemeinden Ilfeld, Niedersachswerfen und Neustadt besteht ein reichhaltiges Angebot, gute Musik in den Kirchen zu erleben, aber auch mit zu gestalten. In Ilfeld treffen sich die Sänger und Sängerinnen des Gospelchores „gospel generations“ regelmässig, um moderne Lieder und Arrangements, in deutscher und englischer Sprache zu singen. Die Kantorei trifft sich im monatlichen Wechsel in Neustadt und in Ilfeld zur Probe. Ihre Aufgabe ist, die Gottesdienste und Feste in den Kirchen mit ihrem Gesang zu breichern. Dabei kommen sowohl die traditionellen Kirchenlieder aber auch moderne Bearbeitungen und Gesänge zur Geltung. In Niedersachswerfen gibt es auch einen Kirchenchor, der mit seinen vielen Auftritten die Zuhörer begeistert. In Ilfeld gibt es mittlerweile einen großen Bläserchor mit Trompeten, Hörnern, Posaunen, aber auch Saxophonen. In drei Gruppen wird geübt, zwei Gruppen sind speziell für Anfänger und Seite 2 Januar 2015 eine Gruppe ist dann für Fortgeschrittene und „Profis“ gleichermaßen. MITTWOCHS FRISCHFISCH auf Bestellung! Alle Gruppen werden zur Zeit von Kirchenmusikerin Christine Heimrich (Tel. 036331/ 46372) geleitet. Wer sich für diese musikalische Arbeit interessiert und mitmachen möchte, ist jeder Zeit bei den Proben gern gesehen: Gospelchor: Freitags, 19.30 Uhr bis 21.15 Uhr, A. Marholthaus, Georgsplatz, Ilfeld Kantorei: Dienstags, 19.30 Uhr bis 21 Uhr, A. Marholthaus, Georgsplatz, Ilfeld/ Gemeinderaum, Pfarrhaus Neustadt Bläser: Montags, 17.30 bis 19.30 Uhr, Andreas-MarholtHaus, Georgsplatz, Ilfeld Kirchenchor Niedersachswerfen: Mittwochs, 19.30 Uhr bis 21 Uhr, Bonhoefferhaus, Bahnhofstraße, Niedersachswerfen Wollten Sie schon immer einmal mit einem Hubschrauber über Ihr Haus fliegen oder Ihren Garten aus der Vogelperspektive sehen? Jetzt besteht diese Möglichkeitund das auch noch zum Vorzugspreis! Am 7. Juni 2015 zum Arreefest finden mit Start vom Sportplatz „Große Bahnhofstraße“ Helikop- terrundflüge über Harztor statt. Im Vorverkauf können Sie Karten für Kinder bis 12 Jahre schon für 35,00 Euro sowie für Erwachsene für 40,00 Euro erwerben. Haben sie Interesse? Dann wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice oder Frau Dr. Christina Zyrus („Zukunft Harztor“e.V.) 036331 31956. Seite 3 Nr. 1 Termine der Kirchengemeinde Ilfeld Februar 2015 Kinderkirche 31. Januar 2015 Andreas-Marholt-Haus, Ilfeld Zeit: ab 15:00 Uhr Seniorenkreis 03. Februar 2015 Pfarrhaus Ilfeld Zeit: ab 15:00 Uhr Konfirmanden 8. Klasse 12. Februar 2015 Pfarrhaus, Ilfeld Zeit: ab 16:00 Uhr Vorbereitungstreffen für den Weltgebetstag Andreas-Marholt-Haus, Ilfeld Zeit: ab 19:30 Uhr Konfirmanden 7. Klasse 19. Februar 2015 Pfarrhaus, Ilfeld Zeit: ab 15:45 Uhr Kinderkirche 21. Februar 2015 Andreas-Marholt-Haus, Ilfeld Zeit: ab 15:00 Uhr Konfirmanden 8. Klasse 26. Februar 2015 Pfarrhaus, Ilfeld Zeit: ab 16:00 Uhr Vorbereitungstreffen für den Weltgebetstag Andreas-Marholt-Haus, Ilfeld Zeit: ab 19:30 Uhr Wöchentliche Veranstaltungen: Montag Posaunenchorprobe Andreas-Marholt-Haus, Ilfeld Zeit: ab 17:30 Uhr Dienstag Kantoreiprobe Andreas-Marholt-Haus, Ilfeld Zeit: ab 19:30 Uhr Donnerstag Junge Gemeinde Jugendkeller im Pfarrhaus, Ilfeld Zeit: ab 19:30 Uhr Bibelstunde Pfarrhaus, Ilfeld Zeit: ab 19:30 Uhr Freitag Gospelchorprobe Andreas-Marholt-Haus, Ilfeld Zeit: ab 19:30 Uhr Seite 4 | HARZTOR INFORMATIONEN | Nr. 1 Januar 2015 Energiegenossenschaft Harztor zahlt Dividende Die im Jahre 2012 gegründete Energiegenossenschaft umfasst mittlerweile 74 Mitglieder. Als erste Projekte wurden 5 Photovoltaikanlagen auf kommunalen Objekten errichtet. Mit einem thüringenweit erstmals einmaligen Projekt des direkten Stromverkaufes am Ort der Erzeugung konnte der Gemeinde ein günstiger und vor allem für 10 Jahre stabiler Strompreis angeboten werden. Damit war der Startschuss für die Beteiligung von Bürgern und Gemeinde an gemeinsamen Projekten gegeben. Zwei Jahre nach der Gründung resümiert Günter Steikert, Vorstandsvorsitzender der Energiegenossenschaft, dass die Idee Früchte trägt. Die Anlagen laufen gewinnbringend und werfen eine Dividende ab. Für 2013 wird die Genossenschaft auch erstmalig Gewerbesteuer zahlen, was zeigt, dass die erwirtschafteten Gewinne auch in der Gemeinde verbleiben. Der Vorstand hat auf der Generalversammlung das gute Jahresergebnis präsentiert und den Mitgliedern den Beschluss zum Auszahlen einer Dividende von 3,5 Prozent empfohlen. Die Mitglieder folgten dem Beschluss einstimmig. Weiterhin wurde den Mitgliedern im Rahmen der Generalversammlung ein neues Projekt vorgestellt: die Installation energiesparender Leuchtmittel in der Straßenbeleuchtung der Ge- meinde Harztor. Ein Gewinn für beide Seiten, da die Kommune ab dem Zeitpunkt des Einbaus der Leuchtmittel ca. 60 Prozent Energieersparnis hat und sich die Bürger an diesem Projekt unmittelbar beteiligen können. Auf diesem Weg wollen wir weiterarbeiten, denn mit vielen kleinen Projekten können wir unser großes Ziel „Energiekommune“ erreichen. Wichtig ist hierbei, dass durch eine Genossenschaft ein Instrument zur Verfügung steht, von dem alle Seiten profitieren können und die natürlich auch allen offen steht. 1. Ahornparkfest am 17.05.2015 Der Ahornpark Verein e.V. lädt gemeinsam mit dem Verein „Zukunft Harztor e.V.“ zum 1. Ahornparkfest ein. Es wird am 17. Mai 2014 im Ahornpark stattfinden und wir hoffen, viele Besucher begrüßen zu können, um die Fortschritte im Park zeigen und feiern zu können. Das Programm ist in Arbeit. Man kann äußerst neugierig und gespannt sein. Wir möchten alle interessierten Vereine und Bürger der Gemeinde Harztor einladen, sich an diesem Fest im Grünen zu beteiligen. Gern bieten wir den Vereinen die Möglichkeit, an einem eigenen, also selbst zu erstellenden Informationsstand über ihre Angebote und Vorhaben zu informieren und sich den Besuchern vorzustellen. In der kommenden Harztorzeitung werden wir konkreter über unsere Planungen für dieses Ahornparkfest berichten, wir hoffen, Sie bis dahin neugierig gemacht zu haben. Nähere Informationen erhalten Sie wie immer auf unserer Homepage: www.ahornpark-ilfeld.de Erreichen können Sie uns per Mail: [email protected], der Mobil-Nummer: 0173 /69 52 646 und natürlich können Sie alle Ihnen bekannte Mitstreiter unseres Vereins persönlich ansprechen. Ilfeld, den 06.01.2014 Der Vorstand Dirk Wackerhagen Vorstandsmitglied | HARZTOR INFORMATIONEN | WIR GRATULIEREN RECHT HERZLICH: ZUM 65. GEBURTSTAG 03.02. - Evelyn Hüttl, Harztor OT Niedersachswerfen 03.02. - Margrit Rißmann, Harztor OT Niedersachswerfen 04.02. - Lothar Engelhardt, Harztor OT Niedersachswerfen 11.02. - Karin Strößner, Harztor OT Ilfeld 15.02. - Renate Kurzius, Harztor OT Ilfeld 18.02. - Jürgen Drechsler, Harztor OT Ilfeld 21.02. - Johannes Freund, Neustadt 23.02 - Peter Wehrstedt, Herrmannsacker 26.02. - Karl-Heinz Grübel, Harztor OT Ilfeld 26.02. - Rita Landgraf, Harztor OT Niedersachswerfen ZUM 70. GEBURTSTAG 09.02. - Eberhard Wedler, Harztor OT Niedersachswerfen 13.02. - Ilona Baudrexl, Harzungen 13.02. - Heinz Schütze, Herrmannsacker 15.02. - Karin Teichmann, Harztor OT Niedersachswerfen 23.02. - Leopold Urban, Harztor OT Niedersachswerfen 24.02. - Heidemarie Heise, Harztor OT Niedersachswerfen 27.02. - Jürgen Denecke, Harztor OT Ilfeld ZUM 75. GEBURTSTAG 03.02. - Annemarie Holzberger, Harztor OT Ilfeld 13.02. - Horst Seiler, Harztor OT Niedersachswerfen 16.02. - Waltraud Pscheidt, Harztor OT Ilfeld 22.02. - Christa Linsel, Harztor OT Ilfeld 22.02. - Willi Schiele, Neustadt 23.02. - Hartmut Slabon, Neustadt 23.02. - Erika Hesse, Harzungen 25.02. - Helga Jülich, Harztor OT Ilfeld ZUM 80. GEBURTSTAG 02.02. - Ilsetraut Zerrahn, Herrmannsacker 10.02 - Gerda Meister, Harztor OT Niedersachswerfen 14.02. - Inge Schoolmann, Neustadt 15.02. - Hildegard Heinemann, Harztor OT Ilfeld 19.02. - Edith Henze, Harztor OT Ilfeld 23.02. - Wolfgang Nucke, Harztor OT Ilfeld ZUM 85. GEBURTSTAG 05.02. - Elfriede Stein, Harztor OT Niedersachswerfen 16.02 - Herbert Hoff, Harztor OT Niedersachswerfen 23.02. - Hildegard Brinkmann, Harztor OT Ilfeld 24.02. - Horst Mund, Harztor OT Niedersachswerfen ZUM 90. GEBURTSTAG 24.02. - Anneliese Köhne, Harztor OT Ilfeld Januar 2015 Helfer gesucht! Es ist fast geschafft. Die aufregende Vorbereitungszeit zum 2. Harztor - Lauf am 19.04.2015 neigt sich dem Ende. Das Event steht! Nun sind wir insbesondere am Tag des Laufes auf Ihre Hilfe angewiesen. Wir benötigen Helfer an der Strecke, die den Läufern eine sichere Teilnahme möglich machen. Außerdem werden viele Hände im Zieleinlauf und bei der Siegerehrung gebraucht. Auch den Auf- und Abbau können wir nicht allein schaffen. Jeder kann dabei sein und mitmachen. Diesjähriger Höhepunkt ist ein Halbmarathon be- ginnend auf der Ziegenalm Sophienhof über den Poppenturm und Ilfeld nach Niedersachswerfen. Im kommenden Jahr wird der Lauf von Andreas Wichmann und Wolfgang Heber, dem Verein Zukunft Harztor e.V., dem Naturpark Südharz, dem Herkules Niedersachswerfen und dem Bürgerservice Harztor organisiert. Natürlich wird vor Ort für die Verpflegung aller Helfer gesorgt. Bitte melden Sie sich beim Bürgerservice Harztor telefonisch unter 036331/373-22 oder per Mail: [email protected]. Rückblick Weihnachtsoratorium Ein großes Projekt hat am 28. Dezember seinen Abschluss in Ilfeld gefunden. Vor ausverkauftem Haus (Georg-Marien Kirche) haben über 50 Sängerinnen und Sänger, unter ihnen 12 Kinder, das Weihnachtsoratorium von Joh. Seb. Bach gesungen. Unterstützt vom Orchester „Telemannisches Collegium Michael- stein“ und Solisten erklangen die Kantaten 1-3. Mitwirkende und Publikum waren begeistert von der Aufführung. Da auch das finanzielle Defizit durch eine gute Kollekte (695 €) kleiner als gedacht ausfiel, ist in absehbarer Zeit eine Wiederholung geplant. G. Heimrich Eckhardt Weissel Ilgerstraße 6 • 99768 Harztor/OT Ilfeld Tel. 036331-31133 • [email protected] Öffnungszeiten Mo., Die. & Do. 09.00 - 13.00 Uhr • 14.30 - 17.30 Uhr Mi. & Fr. 09.00 - 13.00 Uhr und nach Vereinbarung ZUM 91. GEBURTSTAG 25.02. - Anneliese Helmboldt, Harztor OT Ilfeld ZUM 92. GEBURTSTAG 26.02. - Lucie Steinmetz, Neustadt ZUM 94. 01.02. 03.02. 07.02. 23.02. GEBURTSTAG - Ilse Krieger, Harztor OT Ilfeld - Charlotte Kurzius, Harztor OT Ilfeld - Ursula Tölle, Harztor OT Ilfeld - Herta Knothe, Harztor OT Niedersachswerfen ZUM 50. HOCHZEITSTAG 20.02. - Gudrun und Bernd Welsch, Harztor OT Ilfeld 24.02. - Hedilore und Manfred Becker, Harztor OT Niedersachswerfen Seite 5 Nr. 1 ANZEIGE | HARZTOR INFORMATIONEN | Apotheke übergeben Inh. Frank Kubatschka Johannesstraße 13 99768 Harztor/OT Ilfeld Tel.: (03 63 31) 95 10 Fax: (03 63 31) 95 120 Öffnungszeiten: Montag – Freitag 08.00 – 18.30 Uhr Samstag 09.00 – 12.00 Uhr Nach fast 35 Jahren Apothekertätigkeit in Ilfeld habe ich am 01.01.2015 die Apotheke an meinen Sohn den Apotheker Frank Kubatschka übergeben. 1980 übernahm ich die Staatliche Apotheke in Ilfeld von Frau Pharmazierat Herta Pompe und leitete diese bis zur Privatisierung 1992 in der Ilgerstr.29. 1992 eröffnete ich dann die heutige „Apotheke an der Harzquerbahn“ in der Johannesstraße. Der Umzug hatte sich auf Grund der neuen Anforderungen an den Betrieb einer Apotheke als unumgänglich erwiesen und war die richtige Entscheidung. In allen Jahren meiner Tätigkeit wurde ich immer von einem verantwortungsvollen Team unterstützt und ich möchte mich an dieser Stel- le auch noch einmal bei all meinen Mitarbeitern herzlich bedanken. Ganz besonders bedanken möchte ich mich auch bei allen Kunden und Patienten für das mir und unserer Apotheke seit nunmehr fast 35 Jahren entgegengebrachte Vertrauen. Den Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten in unserem Versorgungsbereich danke ich für die außerordentlich gute Zusammenarbeit. Ich hoffe und wünsche mir, dass sie sich alle auch in Zukunft in der „Apotheke an der Harzquerbahn“ mit Herrn Apotheker Frank Kubatschka und seinem Team gut beraten wissen. Apothekerin Marion Kubatschka online: www.harztor.de Nr. 1 Januar 2015 | HARZTOR INFORMATIONEN | Januar 2015 Frank´s Lyrikseite! Genießen Sie nach dem Trubel des Alltags diese Augenblicke friedlicher Poesie! Die Zeitung „Harztor Informationen“ hat mir die Möglichkeit eingeräumt, Sie monatlich an dieser Stelle mit schönen alten deutschen Gedichten vom Wald, sowie Wander- und Jägerliedern, bekannt zu machen. Heute möchte ich mit zwei Wintergedichten beginnen. „Alles still“, von Theodor Fontane und „Der Reif“ von Hoffmann von Fallersleben. Viel Freude beim Lesen wünscht Ihr Frank Bohn Alles still! Alles still! Es tanzt den Reigen Mondenstrahl in Wald und Flur, Und darüber thront das Schweigen Und der Winterhimmel nur. Alles still! Vergeblich lauschet Man der Krähe heisrem Schrei. Keiner Fichte Wipfel rauschet, Und kein Bächlein summt vorbei. Alles still! Die Dorfeshütten Sind wie Gräber anzusehn, Die, von Schnee bedeckt, inmitten Eines weiten Friedhofs stehn. Alles still! Nichts hör ich klopfen Als mein Herze durch die Nacht Heiße Tränen niedertropfen Auf die kalte Winterpracht. Theodor Fontane (1818-1898) Der Reif Der Reif ist ein geschickter Mann: O seht doch, was er alles kann! Er haucht nur in den Wald hinein, Wie ist verzuckert schön und fein Ein jeder Zweig und Busch und Strauch Von seinem Hauch! Dipl.-Ing. HANS MÖNNICH Geschäftsführer Privat: Kupferhammer 1 99768 Harztor Tel. 03 63 31 / 4 28 01 Harzstraße 37 99768 Harztor OT Niedersachswerfen Tel. 03 63 31 / 4 22 21 • Fax 4 22 50 e-mail: [email protected] Wie schnell es ihm von Händen geht! Kein Zuckerbäcker das versteht. Und alles fein und silberrein, Wie glänzt es doch im Sonnenschein! Wär‘ alles doch nur Zucker auch Von seinem Hauch! Doch nein, wir sind schon sehr erfreut, Dass uns der Reif so Schönes beut. O Winter, deinen Reif auch gib, Uns ist auch Augenweide lieb, Und ohne Duft und Frühlingshauch Freu‘n wir uns auch. August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798-1874) Seite 6 Seite 7 Nr. 1 | HARZTOR INFORMATIONEN | Nr. 1 Januar 2015 Adventszeit - schönste Zeit Die Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenzentrums „Katharina-von-Bora“ in Niedersachswerfen sahen mit Freude die Adventzeit entgegen. Der Veranstaltungsplan (siehe Foto) verwies auf viele Veranstaltungen, die die Zeit bis zum Weihnachtsfest verkürzen helfen sollten. Bereits am 29. November eröffnete der öffentliche Glühweinmarkt gegen 14:00 Uhr auf dem schön geschmückten Heimgelände seine Pforten und Heimleiterin Birgit Weiß gab den Startschuss des Festes. Die Heimbewohner und die vielen Gäste aus nah und fern konnten ihren Glühwein bei entsprechender angepasster Musik genießen. An einigen Ständen wurden Waffeln mit Sahne und heißen Früchten, Kaffee und Kuchen sowie diverse Getränke und Naschereien angeboten. Selbstverständlich durfte die Thüringer Bratwurst einschließlich Beilagen nicht fehlen. Bereits am 24. und 25. 11. war für die Seniorinnen und Senioren unter fachmännischer ehrenamtlicher Anleitung Weihnachtsbasteln angesagt. Dieser angefertigte Advents- und Weihnachtsschmuck fand unter den Gästen des Glühweinmarktes großen Anklang und konnte für einen kleinen Obolus erworben werden. An anderen Ständen wurden typische Weihnachtsund Winterartikel wie Kerzen, Handschuhe und Schals angeboten. Ein paar Tage später, am 4. Dezember, kam die Trachtengruppe aus Neustadt mit ihrem Adventsprogramm in das Seniorenheim und erfreute mit ihren Darbietungen die Heimbewohner. Diese kamen der Aufforderung rege nach, bekannte Weihnachtslieder mit zu singen. Leider hat jede Veranstaltung einmal ein Ende. Unter großem Applaus verabschiedeten sich die Akteure und versprachen im nächsten Jahr mit ihrem Frühlingsprogramm wieder zu kommen. na von Bora. Von dort aus wanderte das Licht durch die Krippenspielkinder in die St. Pauli Kirche für den Gottesdienst am Heiligen Abend. Katrin Schönemann und Jennifer Pohl Wir möchten gerne Danke sagen Katharina-von-Bora-Heim Niedersachswerfen - Weihnachtskonzert Der Nordhäuser Domchor sang und spielte am 13. 12. für uns Weihnachtsliedern in der Cafeteria des Hauses. Der Saal war bis auf den letzten Platz gefüllt. Unter großem Beifall verabschiedeten sich die Sängerinnen und Sänger sowie die Kindergruppe des Chores. Am 20. 12. spielten die Lehrerin Gertrude Henze und das Geschwisterpaar Thao und Dung Nguyen (15 und 9 Jahre alt) aus Niedersachswerfen für uns am Piano. Für die Kinder war es der erste größere Auftritt. Dass sie aufgeregt waren, merkte man ihnen nicht an. Für ihr schönes gekonntes Pianospiel bekamen sie viel Applaus. Alle Drei versprachen, im nächsten Jahr wieder zu kommen und uns zur Freude am Piano zu spielen. Hartmut Sauermann Wir planen und bauen ihr Traumhaus schlüsselfertig! Tel. (03 63 31) 49 449 Fax (03 63 31) 47 426 Mobil: 0176-61145243 Friedrich-Ebert-Str. 3a 99768 Harztor OT Ilfeld Heiligabend war für uns Heimbewohner der Höhepunkt des Weihnachtsfestes. Wie schon im vergangenen Jahr fand auch in diesem Jahr am frühen Nachmittag in der überfüllten Cafeteria des Hauses das ersehnte Weihnachtskonzert der Musikschule Nordhausen statt. Stefka Vladimirova und Vladimir Vladimirov sangen und spielten für uns Weihnachtslieder und bekamen großen nicht endenden Beifall. Nach dem Konzert wurde gemeinsam Kaffee getrunken und im Anschluss erfolgte die Bescherung, welche sich Heimleiterin Birgit Weiß als Weihnachtsmann nicht nehmen ließ. Unverhofft und überraschend besuchten uns am 19. 12. vormittags Schüler der 1. und 2. Klasse der Evangelischen Grundschule Nordhausen unter Begleitung von zwei Lehrerinnen und führten ein weihnachtliches Programm auf. Dafür gab es viel Applaus. Durch die Freiwillige Feuerwehr Niedersachswerfen und Pfarrer Dr. Bodo Seidel wurde am 21. 12. dem Seniorenzentrum „Katharina-von-Bora“ das Friedenslicht aus Bethlehem überbracht. Diese Adventszeit mit ihrer Fülle von Veranstaltungen wird uns noch lange in schöner Erinnerung bleiben und dafür möchte ich mich im Namen aller Seniorinnen und Senioren des Heimes recht herzlich bei der Heimleitung, bei allen Beschäftigten des Hauses sowie bei den ehrenamtlichen Helfern bedanken. Ich wünsche allen ein friedliches und gesundes Jahr 2015. Hans-Joachim Saar Niedersachswerfen Gästehaus Sauermann im Erholungsort Ilfeld Lindenallee 31 99768 Harztor – Ortsteil Ilfeld Tel.: 036331-49449 Handy: 0176-61145242 www.gaestehaus-sauermann.de [email protected] Seite 8 Januar 2015 Übergabe Friedenslicht! Am 4. Advent übergab die Berufsfeuerwehr Nordhausen den Kindern der Jugendfeuerwehr Niedersachswerfen unter der Leitung von Gabi Knust das Friedenslicht aus der Geburtsstätte Jesus Christi. Diese brachten es in das Seniorenzentrum Kathari- MAURERMEISTER SAUERMANN [email protected] Ihr Fachmann für Hausbau und alle Maurer-, Putz-, Beton-, Pflaster- und Fliesenarbeiten | HARZTOR INFORMATIONEN | Der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen Ortsverband Ilfeld konnte im vergangenen Jahr viele Veranstaltungen durchführen, Dank großer und kleiner Finanzieller Zuwendungen. Da der Verband leider nicht allein in der Lage ist seine Aufwendungen zur Betreuung älterer und behinderter Menschen sowie Verbandsveranstaltungen allein aus Mitgliedsbeiträgen zu finanzieren, ist er auf Sponsoren angewiesen. Deshalb ist es so wichtig auch einmal „Danke“ denjenigen zu sagen, die dazu beigetragen haben. Dazu möchten wir stellvertretend nennen: - Bundestagsabgeordnete Sigrid Hupach - Landtagsabgeordneter Egon Primas - Ehrenamtsstiftung des Landratsamtes Nordhausen - Gemeinschaftspraxis Dr. med. Christina und Christoph Zyrus - Seniorenpflegeeinrichtung Neanderklinik Harzwald GmbH - Martina Röder und Ulrike Gothe - Kreissparkasse Nordhausen Filiale Ilfeld - Cornelia Gerlach Danke! Im Namen des VdK Ortsverbandes Ilfeld wünsche ich allen von ganzen Herzen Gesundheit, Glück und viel Erfolg für 2015! Sylvia Schmidt, Vorsitzende [email protected] Klingeln an der Haustür Der VdK Ortsverband Ilfeld möchte bereits heute darauf aufmerksam machen, dass auch in diesen Jahr, in der Zeit vom 20. Februar bis 15. März 2015 eine genehmigte Sammlung zur Unterstützung des Sozialverbandes VdK stattfindet. Die Mitglieder wenden sich besonders an Gewerbetreibende und Ärzte, nehmen aber auch gern von jedem anderen, der das soziale Engagement unterstützen möchte, Spenden entgegen. Dabei spielt die Höhe keine Rolle. Auch ein Euro Hilft. Wichtig: Mitglieder können sich ausweisen Sylvia Schmidt, Vorsitzende Seite 9 Nr. 1 | HARZTOR INFORMATIONEN | Januar 2015 Aktivitäten in der Vorweihnachtszeit Wie in jedem Jahr begann für unsere Grundschüler die Vorweihnachtszeit bereits im November. Die meisten Kinder und ihre Eltern beteiligten sich nämlich wieder an der Aktion „Weihnachten im Schuhkarton“. So leisteten auch die Kleinsten schon ihren Beitrag für die Ärmsten der Welt. Unser Chor unter Leitung von Frau Winter und Frau Pietsch erfreute auf dem Neustädter und Ilfelder Weihnachtsmarkt, im „Sonnenhof“ und in der „Neanderklinik“ in Ilfeld mit Liedern, Gedichten und Instrumentalstücken das Publikum. Am Nikolauswochenende fand unser bereits zur Tradition gewordenes Weihnachtskonzert in der St. Georg- Marienkirche in Ilfeld statt. Die Schüler aller Klassen hatten sich fleißig darauf vorbereitet. Sie spielten auf ihren Instrumenten, rezitierten Gedichte und sangen Weihnachtslieder. Die Erstklässler gestalteten die Weihnachtsgeschichte. Alle erhielten für ihre Darbietungen viel Applaus von den Zuschauern. Das waren vor allem Eltern, Geschwister, Großeltern und Freunde. Unser Dank gilt dem Vorstand des Fördervereins unserer Grundschule für die Organisation und al- Uwe Fiebig Tischlermeister Haustüren • Innentüren • Treppenbau Fenster • Rolläden Unser Plissee System ist für 20 mm plissierten Stoff entwickelt und erzeugt ein modernes, formvollendetes und dezentes Erscheinungsbild. Plissees bieten attraktive Lösungen für viele Fenstertypen und Formen. Insektenschutz für Dachfenster. Am besten mit einem Rollo. Als Insektenschutz für Dachflächenfenster gibt es keine flexiblere Lösung als Neher-Rollos. Sie werden innen am Fenster angebracht und ermöglichen das einfache und sichere Öffnen und Schließen des Insektenschutzes und des Fensters. Zur Reinigung des Dachfensters von außen wird das Neher-Rollo einfach mit wenigen Handgriffen ausgehängt. Das Fenster lässt sich dann problemlos durchschwenken. 99768 Harztor/OT Ilfeld • Hohsteiner Str. 10 Tel. (03 63 31) 4 82 71 • Fax (03 63 31) 4 82 72 Seite 10 | HARZTOR INFORMATIONEN | len Eltern, die für den Stand auf dem Weihnachtsmarkt Plätzchen, Glühwein und Kinderpunsch spendeten. Besonders möchten wir Frau Bellmann und ihrem Mann danken, die den Verkauf der Leckereien auf dem Weihnachtsmarkt übernahmen. Am 10.12.2014 besuchten alle Grundschüler und die zukünftigen Schüler aus dem Ilfelder Kindergarten gemeinsam das Nordhäuser Theater. Wir sahen uns das Märchen „Schneewittchen und die zwei Zwerge“ an. Alle Kinder waren gespannt, was sich hinter dem ungewöhnlichen Titel verbirgt. Der Schauspielsparte aus Rudolstadt ist mit diesem Theaterstück eine gelungene Aufführung geglückt. Kindergartenkinder und Schüler waren begeistert. An den letzten beiden Schultagen vor den Weihnachtsferien fanden in allen Klassen Weihnachtsprojekttage statt. Da wurde mit viel Freude und Liebe gebastelt, gebacken, gefilzt und geschrieben. Am letzten Schultag kam in einige Klassen sogar ein Weihnachtsmann mit kleinen Geschenken. Die Kinder ließen sich die vielen Leckereien schmecken. Überraschungsgast war zum Ende des Tages ein Zauberer, der die kleinen und großen Zuschauer mit tollen Kunststücken in seinen Bann zog. Die Lehrer und Erzieher bedanken sich bei allen Eltern, die bei der Vorbereitung und Durchführung der Projekttage und Weihnachtsfeiern in den Klassen ihrer Kinder mithalfen. Gudrun Peter, Lehrerin an der Grundschule Ilfeld Am Montag, dem 29.9.2014, fuhren die Viertklässler mit ihren Klassenlehrerinnen, Frau Hoffmann und Frau Kleemann, den Eltern, Herr Schneider und Frau Brüning, in unsere Landeshauptstadt Erfurt. Wir waren zuerst am Flughafen und fuhren dort sogar mit einem Bus. Dabei stellten wir viele Fragen und konnten uns ein altes Flugzeug aus Russland ansehen. Danach besichtigten wir die Stadt. Erst einmal stärkten wir uns mit leckeren Würstchen auf dem Domplatz und mit Eis auf dem Weg zur Krämerbrücke. Anschließend führte unsere Stadtführerin uns auf die Krämerbrücke. Dort gingen wir in ein altes Haus und in den Keller. Am Kellerfenster vorbei fließt der Fluss Gera. Dann sind wir auch noch zur Gera gegangen und stellten Fragen über Fragen. Zum Schluss durften alle Kinder mit dem Riesenrad fahren. Josephine Domhardt, Klasse 4 Erntedankfest Am Donnerstag, dem 2.10.14, gingen alle Grundschüler nach der Frühstückspause mit ihren schönen bunten selbst gebastelten Früchten und vollen Erntekörbchen zum Erntedankgottesdienst in die St. Georg -Marien -Kirche. Als sie in der Kirche waren, sagten sie dem Pastor freundlich „Hallo!“. Nach einem gemeinsamen Lied stellten die Religionskinder in einem kleinen Theaterstück Pflanzen und ihre Wachstumsbedingungen vor. Es wurden auch wieder ein paar sehr schöne Lieder auf den Instrumenten gespielt. Klassenweise brachten wir die Erntekörbchen vor den Altar. Die Erntegaben spendeten wir für die Nordhäuser Tafel. Nach einem Abschlusslied und dem Gebet verließen wir die Kirche. Joseline Hoppe, Klasse 4 Januar 2015 AMTLICHER TEIL Satzung zum Schutz des Baumbestandes im Gebiet der Gemeinde Harztor (BaumSchS) Ein schöner Tag in Erfurt Roll- und Fensterläden Fensterläden sind mehr als ein sympathischer, dekorativer Fassadenschmuck. Roll- und Fensterläden reduzieren Ihre Heizkosten und bieten einen wirksamen Einbruchschutz. Sie sind in vielen Formen, Materialien und Farben lieferbar und auch nachträglich mit Motor-Antrieb ausstattbar. Nr. 1 Aufgrund des § 29 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 24 des Gesetzes vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1482) in Verbindung mit § 17 Abs. 4 Satz 1 und 5 7 sowie § 17 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (ThürNatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 2006 (GVBl. S. 421), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 25. Oktober 2011 (GVBl. S. 273, 282) sowie der §§ 2, 19-21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 28. Oktober 2013 (GVBl. S. 293, 295) hat der Gemeinderat der Gemeinde Harztor in seiner Sitzung am 30.10.2014 folgende Satzung zum Schutz des Baumbestandes im Wirkungskreis der Gemeinde Harztor beschlossen: § 1 Geltungsbereich Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne sind Schutzgegenstände im Sinne des § 2 dieser Satzung einschließlich ihres Wurzelbereiches nach Maßgabe dieser Satzung geschützt, soweit nicht in anderen Rechtsvorschriften weiterreichende Schutzvorschriften bestehen. § 2 Schutzgegenstände (1) Schutzgegenstände im Sinne der Satzung sind: a) Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm, b) Nadelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm, jedoch Eiben mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm, c) mehrstämmig ausgebildete Einzelbäume, strauchartige Bäume oder baumartige Sträucher, wie z. B. Salweide, Mispel oder Kornelkirsche, wenn wenigstens zwei Stämme jeweils einen Stammumfang von 30 cm bei Laubbäumen oder von 60 cm bei Nadelbäumen aufweisen, d) Hecken, die mindestens 5 m lang und 1 m hoch sind und aus einheimischen Gehölzen bestehen, die vom arttypischen Habitus (Erscheinungsbild) her eine Wuchshöhe von über 4 m erreichen, e) behördlich angeordnete Ersatzpflanzungen und Schutzgegenstände ohne Beschränkung auf einen Stammumfang, die aufgrund von Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu pflanzen oder zu erhalten sind, f) der zugehörige Wurzelbereich von Einzelbäumen im Umfang der Krone plus einem Abstand im Radius von 1,5 m bei Kugelkrone und 5 m bei Säulenkrone sowie bei Hecken unterhalb der heckenbildenden Strauchkronen plus einen Abstand im Radius von 0,5 m. (2) Der Stammumfang ist in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden zu messen. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. (3) Nicht unter diese Satzung fallen: a) Obstbäume, deren Früchte zum Zwecke der Selbstversorgung oder des Verkaufs regelmäßig geerntet werden, ausgenommen Walnussbäume und Esskastanienbäume, b) Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, wenn sie gewerblichen Zwecken dienen, c) Bäume im Rahmen des historischen Gestaltungskonzeptes der durch das Thüringer Denkmalschutzgesetz vom 14. April 2004 (GVBl. S. 465) in der jeweils geltenden Fassung geschützten historischen Park- und Gartenanlagen sowie d) Bäume, die dem Thüringer Waldgesetz vom 18. September 2008 (GVBl. S. 327) in der jeweils geltenden Fassung unterliegen. § 3 Schutzzweck Der Baumbestand der Gemeinde Harztor soll: a) zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, b) zur Erhaltung eines artenreichen Baumbestandes und seltener Baumarten, c) wegen der Bedeutung als Lebensstätte gefährdeter wildwachsen- d) e) f) g) der Pflanzen- und wildlebender Tierarten (Biotope) oder gefährdeter Pflanzen- und Tiergemeinschaften (Biozönosen), zur Schaffung, Erhaltung oder Entwicklung von Biotopverbundsystemen, zur Erhaltung von sekundär entstandenen oder gestalteten Lebensräumen, zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, zur Erhaltung und Verbesserung des Kleinklimas oder zur Abwehr schädlicher Einwirkungen geschützt werden (i. S. d. § 17 Abs. 1 Nr.1 bis 6 ThürNatG). § 4 Pflege- und Erhaltungspflicht 1) Der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte eines Grundstückes ist verpflichtet, auf dem Grundstück befindliche Schutzgegenstände sach- und fachgerecht zu erhalten und zu pflegen. Zu den Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen zählen insbesondere Maßnahmen der Bodenverbesserung, die Beseitigung von Krankheitsherden, die Wundbehandlung, die Belüftung und Bewässerung des Wurzelwerkes und im Sinne des § 14 Abs. 4 Thüringer Bauordnung (in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 2004 (GVBl. S. 349) der Schutz bei der Durchführung von Baumaßnahmen gemäß DIN 18920 sowie der Richtlinien RAS-LP 2 und 4 in Verbindung mit der ZTV-Baumpflege in der jeweils aktuellen Fassung. (2) Die Gemeinde Harztor kann anordnen, dass der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte eines Grundstückes bestimmte Maßnahmen a) zur Erhaltung und Pflege der geschützten Bäume auf seine Kosten durchführt, b) unterlässt, wenn sie dem Schutzzweck dieser Satzung zuwiderlaufen. Dies gilt insbesondere für die Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen. § 5 Verbotene Maßnahmen Es ist verboten, im Geltungsbereich dieser Satzung Schutzgegenstände ohne Genehmigung zu entfernen, zu zerstören, zu beschädigen oder ihre Gestalt wesentlich zu verändern. 1. Ein Entfernen liegt insbesondere vor, wenn Schutzgegenstände gefällt, abgeschnitten, abgebrannt oder entwurzelt werden. 2. Ein Zerstören liegt insbesondere vor, wenn Handlungen vorgenommen werden, die zum Absterben der Schutzgegenstände führen können. 3. Eine wesentliche Veränderung der Gestalt liegt insbesondere vor, wenn an Schutzgegenständen Eingriffe vorgenommen werden, die das charakteristische Aussehen oder das Wachstum, die Vitalität oder die Lebenserwartung erheblich beeinträchtigen. 4. Als Beschädigungen gelten auch Schädigungen des Wurzelbereichs, insbesondere durch: a) Befestigen der Bodenoberfläche mit einer wasserundurchlässigen Decke, b) Abgrabungen, Ausschachtungen oder Aufschüttungen, c) Lagern, Anschütten und Ausgießen von Salzen, Ölen, Säuren, Laugen, Farben, Abwässern, Baustoffen, Abfällen oder anderen Chemikalien, d) Austreten lassen von Gasen und anderen schädlichen Stoffen aus Leitungen, e) unsachgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Streusalzen oder Auftaumitteln, f) Bodenverdichtungen durch Abstellen oder Befahren mit Fahrzeugen, Maschinen oder Baustelleneinrichtungen, g) Feuer machen im Stamm- und Kronenbereich oder h) unsachgemäße Aufstellung und Anbringung von Gegenständen (z. B. Bänke, Schilder, Plakate). Die sachgemäße Anbringung von Gegenständen (z. B. Werbeträger, Klettertechnik) an Schutzgegenständen in öffentlichen Anlagen (Straßen, Plätzen etc.) ist nur mit ausreichender Vorsorge gegen eine Beschädigung der Schutzgegenstände gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Gemeinde Harztor. § 6 Baumschutz im Baugenehmigungsverfahren Wird für ein Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung eine Baugenehmigung oder eine Bauvoranfrage beantragt, bei der SchutzgegenSeite 11 Nr. 1 | HARZTOR INFORMATIONEN | Nr. 1 Januar 2015 AMTLICHER TEIL stände nach § 2 dieser Satzung betroffen sind, so sind in einem Lageplan ihr Standort, die Höhe, die Baumart, der Stammumfang (in 100 cm Höhe gemessen) und der Kronendurchmesser einzutragen. § 7 Ausnahmen und Befreiungen (1) Ausnahmen von den Verboten des § 5 sind zu genehmigen, wenn a) der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte aufgrund von Rechtsvorschriften oder eines vollstreckbaren Titels verpflichtet ist, einen oder mehrere Bäume zu entfernen oder zu verändern, b) eine nach baurechtlichen Bestimmungen zulässige Nutzung nicht anders verwirklicht werden kann, c) von dem Baum eine Gefahr für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert ausgeht und die Gefahr nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand beseitigt werden kann, d) der Baum so stark geschädigt oder erkrankt ist, dass die Erhaltung auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses nicht zumutbar ist, oder e) die Beseitigung des Baumes aus überwiegenden, auf andere Weise nicht zu verwirklichenden öffentlichen Interessen dringend erforderlich ist. (2) Von den Verboten des § 5 können im Einzelfall Befreiungen erteilt werden, wenn: a) die Durchsetzung der Satzung zu einer unzumutbaren Härte führen würde und eine Befreiung mit den öffentlichen Interessen vereinbar ist, b) es dem Schutzzweck der Satzung nach § 3 dient, c) eine Befreiung aus Gründen des Allgemeinwohls erforderlich ist. (3) Die Erteilung einer Ausnahme/Befreiung ist bei der Gemeinde Harztor durch Eigentümer oder Nutzungsberechtigte schriftlich, unter Darlegung der Gründe und unter Beifügung eines Lageplanes, mit Angabe des Standortes, der Höhe, der Baumart, des Stammumfanges (in 100 cm Höhe gemessen) und des Kronendurchmessers des Schutzgegenstandes, zu beantragen. Im Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden. (4) Die Ausnahme-, Befreiungsgenehmigung ist kostenpflichtig laut Verwaltungskostensatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Hohnstein/Südharz“ in der jeweils aktuellen Fassung. § 8 Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen (1) Die Ausnahme-, Befreiungsgenehmigung wird schriftlich erteilt. Sie kann mit Nebenbestimmungen verbunden werden. Dem Antragsteller kann insbesondere auferlegt werden, bestimmte Erhaltungsmaßnahmen zu treffen, standortgerechte Bäume bestimmter Zahl, Art und Größe als Ersatz für entfernte Bäume auf seine Kosten zu pflanzen oder umzupflanzen und zu erhalten. Die Ersatzpflanzung bemisst sich nach dem Wert des entfernten Baumes. Der Wert wird insbesondere nach Art, Alter, Stammumfang, Standort, Vitalität und Schadstufe bemessen. Es ist als Ersatz für den entfernten Baum wenigstens ein Baum derselben oder zumindest gleichwertigen Art mit einem Mindestumfang von 14/16 cm zu pflanzen. Die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung ist erst dann erfüllt, wenn und soweit die Ersatzpflanzung nach Ablauf von drei Jahren zu Beginn der folgenden Vegetationsperiode angewachsen ist; andernfalls ist sie zu wiederholen. (2) Ist eine Ersatzpflanzung ganz oder teilweise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich, so ist der Antragsteller zu einer Ausgleichszahlung heranzuziehen. Die Höhe der Ausgleichszahlung bemisst sich nach dem Wert der Bäume, mit denen ansonsten die Ersatzpflanzung hätte erfolgen müssen, zuzüglich einer Pflanzkostenpauschale in Höhe von 30 vom Hundert des Nettoerwerbspreises. Die nach dieser Satzung zu entrichtenden Ausgleichszahlungen sind an die Gemeinde Harztor zu leisten. Sie sind zweckgebunden für den Baumschutz in der Gemeinde, insbesondere für Ersatzpflanzungen oder zum Schutz und zur Pflege von Schutzgegenständen im Sinne dieser Satzung, nach Möglichkeit in der Nähe des Standortes der entfernten oder zerstörten Schutzgegenstände, zu verwenden. (3) Die durchgeführte Ersatzpflanzung ist der Gemeinde Harztor innerhalb von vier Wochen nach erfolgter Pflanzung anzuzeigen. (4) Abs. 1 Sätze 3 bis 7 und Abs. 2 gelten nicht, wenn nach den FestsetSeite 12 zungen eines Bebauungsplanes oder einer anderen städtebaulichen Satzung, bei der über den Ausgleich oder die Minderung der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft zu entscheiden ist, die Beseitigung eines Schutzgegenstandes vorgesehen ist. § 9 Folgenbeseitigung Wer ohne die erforderliche Ausnahmegenehmigung oder Befreiung nach §§ 7 und 8 Schutzgegenstände entfernt, zerstört, beschädigt oder ihre Gestalt wesentlich verändert oder derartige Eingriffe vornehmen lässt, ist, unabhängig von § 10, auf Verlangen der Gemeinde Harztor verpflichtet, an derselben Stelle auf eigene Kosten die entfernten oder zerstörten Bäume in angemessenem Umfang durch Neupflanzungen zu ersetzen oder ersetzen zu lassen oder die sonstigen Folgen der verbotenen Handlungen zu beseitigen; § 8 Abs. 1 Sätze 3 bis 7 und Abs. 2 gelten entsprechend. § 10 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 17 Abs. 4 Satz 5 und § 54 Abs. 1 (Nr. 1., Nr. 4. und Nr. 6.) und Abs. 3 Satz 1 Thüringer Naturschutzgesetz handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig a) Anordnungen zur Erhaltung und Pflege von Schutzgegenständen nach § 4 nicht Folge leistet, b) Schutzgegenstände entgegen den Verboten des § 5 Abs. 1 entfernt, zerstört, beschädigt oder verändert, c) eine Anzeige nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 h unterlässt, d) den Bestimmungen nach § 6 Baumschutz bei Bauvorhaben nicht nachkommt, e) entgegen § 7 Abs. 3 Schutzgegenstände nicht in den Lageplan einträgt oder falsche oder unvollständige Angaben zum Bestand von Schutzgegenständen macht, f) angeordneten Nebenbestimmungen, Erhaltungsmaßnahmen oder Ersatzpflanzungen des § 8 Abs. 1 und 2 nicht nachkommt, g) eine Anzeige nach § 8 Abs. 3 unterlässt, h) Verpflichtungen nach § 9 nicht nachkommt. (2) Ordnungswidrigkeiten nach § 10 Abs. 1 können gemäß § 54 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Naturschutzgesetz nach dieser Bestimmung mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden, soweit die Handlung nicht als Straftat mit Strafe bedroht ist. Nach § 54 Abs. 4 ThürNatG ist die zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit § 17 Abs. 4 ThürNatG die Gemeinde. § 11 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Niedersachswerfen vom 13.03.2002 sowie die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Ilfeld vom 19.11.1998 außer Kraft. | HARZTOR INFORMATIONEN | AMTLICHER TEIL Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer A und B sowie der Hundesteuer in der Gemeinde Harztor für das Kalenderjahr 2015 1. Steuerfestsetzung Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Höhe der Hundesteuer haben sich in der Gemeinde Harztor nicht geändert, so dass Bescheide über Grund- und Hundesteuer für das Kalenderjahr 2015 nicht erteilt werden. Für alle diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2015 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2015 in derselben Höhe wie im letzten zugegangenen Bescheid durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Gleiches gilt für die Hundesteuer. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der Öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre. 2. Zahlungsaufforderung Im Jahr 2015 sind die Steuern in der Höhe und zu den Fälligkeiten zu entrichten, wie sie sich aus dem zuletzt ergangenen Bescheid ergeben. Die Steuern sind auf das im Bescheid angegebene Bankkonto der Gemeinde zu überweisen oder einzuzahlen. Bitte geben Sie unbedingt das im Bescheid angegebene Kassenzeichen 09/ _ _ - _ _ _ _ - _ _ als Zahlungsgrund an. 3. Rechtsbehelfsbelehrung Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid über Grundbesitz- oder Hundesteuerabgaben für das Jahr 2015 zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Gemeinde angefochten werden. Harztor, den 05.01.2015 gez. Klante Bürgermeister Harztor, den 09.12.2014 Gemeinde Harztor gez. Klante Bürgermeister Hebesatzsatzung der Gemeinde Buchholz über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) Bekanntmachungshinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Auf Grund des § 19 Abs. 1 und § 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung –ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83), i.V.m. den §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), und den §§ 1 und 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Gemeinde Buchholz in seiner Sitzung am 08.10.2014 die folgende Satzung beschlossen: Ausfertigungsvermerk: Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Gemeinderates der Gemeinde Harztor sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet. Harztor, den 09.12.2014 Gemeinde Harztor gez. Klante Bürgermeister Januar 2015 § 1 Grundsatz Die Gemeinde Buchholz erhebt a. von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und b. eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes. § 2 Hebesätze Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer werden ab 2015 wie folgt festgelegt: 1. Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliches Vermögen / Betriebe) 300 v.H. 2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 402 v.H. 3. Gewerbesteuer 400 v.H. § 3 In-Kraft-Treten Die Hebesatzsatzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Buchholz, den 10.11.2014 Gemeinde Buchholz gez. Wüstemann Bürgermeisterin Ausfertigungsvermerk: Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Gemeinderates der Gemeinde Buchholz sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet. Bekanntmachungshinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Buchholz, den 10.11.2014 Gemeinde Buchholz gez. Wüstemann Bürgermeisterin Hebesatzsatzung der Gemeinde Herrmannsacker über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) Auf Grund des § 19 Abs. 1 und § 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung –ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. März (GVBl. S. 82, 83), i.V.m. den §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), und den §§ 1 und 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Gemeinde Herrmannsacker in seiner Sitzung am 07.10.2014 die folgende Satzung beschlossen: § 1 Grundsatz Die Gemeinde Herrmannsacker erhebt a. von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und b. eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes. § 2 Hebesätze Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer werden ab 2015 wie folgt festgelegt: 1. Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliches Vermögen / Betriebe) 300 v.H. Seite 13 Nr. 1 | HARZTOR INFORMATIONEN | Nr. 1 Januar 2015 | HARZTOR INFORMATIONEN | AMTLICHER TEIL 2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 3. Gewerbesteuer 402 v.H. 400 v.H. § 3 In-Kraft-Treten Die Hebesatzsatzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Herrmannsacker, den 28.10.2014 Gemeinde Herrmannsacker gez. Gerlach Bürgermeisterin Ausfertigungsvermerk: Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Gemeinderates der Gemeinde Herrmannsacker sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet. Bekanntmachungshinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Informationen zur GRÜNABFALL KARTE PLUS Ausfertigungsvermerk: Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Gemeinderates der Gemeinde Neustadt sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet. neu: GrünabfallkartePlus 2015 in der VG erhältlich! Ab sofort erhalten Sie in der Kasse der Verwaltungsgemeinschaft „Hohnstein/Südharz“ die neue Grünabfallkarte Plus. Bekanntmachungshinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Neustadt, den 05.01.2015 Gemeinde Neustadt gez. Erfurt, Bürgermeister Die Grünabfallkarte Plus kostet 15,00 €, gilt für ein Kalenderjahr und berechtigt private Haushalte zur Anlieferung von Grünabfall in haushaltsüblichen Mengen u.a. an die Annahmestelle Bauhof der Gemeinde Harztor in Niedersachswerfen (Geschwister-Scholl-Straße) sowie einmal jährlich zum Erhalt von Südharzer Gütekompost auf dem Betriebshof der Stadtwerke, ebenfalls in haushaltsüblichen Mengen. ANZEIGE Schmucke Apotheke Herrmannsacker, den 28.10.2014 Gemeinde Herrmannsacker gez. Gerlach Bürgermeisterin Hebesatzsatzung der Gemeinde Neustadt über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) Auf Grund des § 19 Abs. 1 und § 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung –ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. März (GVBl. S. 82, 83), i.V.m. den §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), und den §§ 1 und 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Gemeinde Neustadt in seiner Sitzung am 04.12.2014 die folgende Satzung beschlossen: § 1 Grundsatz Die Gemeinde Neustadt erhebt a. von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und b. eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes. § 2 Hebesätze Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer werden ab 2015 wie folgt festgelegt: 1. Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliches Vermögen / Betriebe) 300 v.H. 2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 410 v.H. 3. Gewerbesteuer 400 v.H. § 3 In-Kraft-Treten Die Hebesatzsatzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Neustadt, den 05.01.2015 Gemeinde Neustadt gez. Erfurt, Bürgermeister Seite 14 Gemeinde Buchholz 05.01.2015 - Bekanntmachung Wahl der stellvertretenden Schiedsperson für die Schiedsstelle der Gemeinde Buchholz Aufruf an interessierte Bürger der Gemeinde Buchholz Zur Durchführung der Schlichtungsverfahren nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz muss jede Gemeinde eine Schiedsstelle unterhalten. Die Schiedsstelle ist mit einem/einer Vorsitzenden und einem/ einer Stellvertreter/in zu besetzen. Da die Amtszeit der stellvertretenden Schiedsperson für die Schiedsstelle der Gemeinde Buchholz am 08.03.2015 endet, wird eine geeignete Person gesucht, die dieses Amt übernimmt. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, sie sollte bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben und im Bereich der Schiedsstelle wohnen (§ 3 ThürSchStG). Die Ladenlokale der Apothekerin Kathrin Mucke sind wahre Kleinode. Neben der beeindruckenden Apotheke am Theater in der R.-WagnerStr. mit dem Salzdom eröffnete die kunstsinnige Nordhäuserin im Sommer in der Stolberger Straße die liebevoll gestalteten Meyenburg Apotheke (früher Nordapotheke) nach längerem Leerstand wieder neu. Ausgangspunkt der Muckeschen Apotheken ist jedoch seit Juni 1991 die Marien-Apotheke in Niedersachswerfen, die bereits 2004 über einen Automaten der Marke ROWA verfügte. Im September 2014 wurde auch hier eine gründliche Umgestaltung abgeschlossen und in den Verkaufsräumen finden die Kunden einen gestalte- rischen Mix aus Tradition und Moderne. So schuf der Nordhäuser Künstler Axel Schumann eigens ein Wandfries mit Motiven der Region. Aber auch alte Postkarten sollen die Kunden erfreuen und inspirieren. In einem solchen gepflegten Ambiente ist es ein süßes Vergnügen, sich bittere Medizin abzuholen. Davon können sich alle Südharzer seit September in der MarienApotheke in der Niedersachwerfener R.-Breitscheid-Str. selbst überzeugen. Die Schiedspersonen werden vom Gemeinderat auf fünf Jahre gewählt. Die gewählten Schiedspersonen bedürfen der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes und werden von diesem in ihr Amt berufen und verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen. Sollten Sie an diesem Ehrenamt Interesse haben, melden Sie sich bitte im Gemeindeamt zur Sprechzeit des Bürgermeisters oder im Hauptamt der VG „Hohnstein/Südharz“ (Tel. 036331/373-21)! gez. M. Wüstemann Bürgermeisterin Januar 2015 Öffnungszeiten Bauhof in Niedersachswerfen: 07.00 - 16.00 Uhr montags - mittwochs donnerstags 07.00 - 18.00 Uhr freitags 07.00 - 14.45 Uhr samstags 10.00 - 12.00 Uhr Grünabfälle sind Baumschnitt, Heckenschnitt, Strauchschnitt, Rasenschnitt, Laub, Pflanzenabfälle (Stauden, Fallobst, etc). Angenommen wird Grünabfall in haushaltsüblichen Mengen (max. 1 PKW-Anhänger bzw. 1 Container 1,5 m³ pro Anlieferung). Davon ausgenommen sind Baumwurzeln sowie mit Störstoffen verunreinigter Grünabfall (z.B. Kunststoffe, Glas, Metalle, Sperrmüll etc). Die Annahme erfolgt gegen Vorlage der Grünabfallkarte in Verbindung mit dem Personalausweis. Südharzer Gütekompost erhalten Sie ab April 2015 in haushaltsüblichen Mengen einmal jährlich auf dem Betriebshof der Stadtwerkek Nordhausen. Obergrenze ist ein PKW-Anhänger bzw. eine Kofferraumfüllung. Sofern Sie über keinen PKW-Anhänger verfügen, können Sie einen geeigneten Behälter in der Abfallservicestation der Stadtwerke kaufen. Der Erhalt des Kompostes wird auf der Grünabfallkarte vermerkt. Hier wird die Grünabfallkarte Plus verkauft: - Landratsamt Nordhausen - Südharzwerke Nordhausen - Entsorgungsgesellschaft mbH - Stadt Ellrich - Stadtverwaltung - Stadt Heringen - Stadtverwaltung - Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode - Gemeindeverwaltung Wipperdorf - Stadt Bleicherode - Verwaltungsgemeinschaft „Hohnstein/Südharz“ Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie telefonisch unter 03631 911-330 oder 03631 911-328 oder 03631 639-142 DACHDECKEREI VOLKER HANEMANN Ihr Dach aus Meisterhand! Kompetenz in Holz und Ziegel Jetzt neu Zellulosedämmung! Rudolf-Breitscheid-Str. 2 • 99762 Niedersachswerfen/Harztor Tel.: (0 36 331) 38 40 • Fax: (0 36 331) 38 422 [email protected] Ihre Wunschleistung ist nicht dabei? Fragen Sie nach, ich berate Sie gern! Schröderstr. 14 99768 Harztor OT Ilfeld Mitglied der Dachdeckerinnung Seite 15 Nr. 1 | HARZTOR INFORMATIONEN | Nr. 1 Januar 2015 Weihnachtsmarkt mit Weihnachtskonzert Zu unseren Traditionen gehört auch der jährliche Weihnachtsmarkt mit anschließendem Weihnachtsprogramm. Alle Schüler und Kollegen unserer Grundschule beteiligten sich rege an den Vorbereitungen. Schon lange vorher studierten die Schüler Lieder, Gedichte, kleine Theatervorführungen oder Stücke zum Spielen auf ihren Instrumenten ein. Am 17.12.2014 war es endlich so weit. Viele Eltern, Großeltern, Geschwister und andere Interessierte fanden sich im Foyer zum gemütlichen Kaffeetrinken mit selbstgebackenen Kuchen, Glühwein und Kinderpunsch ein. Nun waren alle eingestimmt und das Programm konnte beginnen. Die Mühe hatte sich gelohnt, denn alle waren begeistert und sparten nicht an Applaus für unsere kleinen Künstler. Wir bedanken uns bei unseren Gästen, denn der Erlös des Weihnachtsmarktes, der Kindertombula sowie Spenden in Höhe von 479.40 € kommt zur einen Hälfte dem Förderverein unserer Schule und zur anderen Hälfte dem Kinderhospiz Mitteldeutschland zu. Unser Dank gilt auch Frau Junker, die die Aktion „Weihnachten im Schuhkarton“ in unserer Schule initiierte. Über 40 Weihnachtspakete konnten mit Hilfe der Eltern und Schüler für bedürftige Kinder organisiert und übergeben werden. Unser herzlichster Dank gilt allen Beteiligten. K. Benkstein Adventssingen 2014 Knobelmeister Vorfreude anmerken. Wir hoffen, dass wir durch unser Adventssingen die Kinder animieren konnten, auch einige unserer schönen Lieder gemeinsam mit ihrer Familie vor dem Weihnachtsbaum zu singen. Und wie es sich für Traditionen gehört, werden wir auch in diesem Jahr die Adventszeit gemeinsam singend begehen. K. Benkstein FRISEURSALON HÖRING Kleine Bahnhofstr.16 99768 Harztor /OT Niedersachswerfen Tel. (03 63 31) 42 110 Filiale Ellrich, Nicolaiplatz 18 Tel. (03 63 32) 70 339 Filiale NDH, Im Südharzklinikum Tel. (0 36 31) 41 40 46 Öffnungszeiten: Die.-Fr. 9.00-18.00 Uhr • Sa. 8.00-12.00 Uhr Seite 16 Lernen soll Spaß machen, Neugier wecken und zu neuen Zielen antreiben. Um den Kindern der Heinz-Sielmann-Grundschule Niedersachswerfen den Ehrgeiz, zur mathematischen Hochform aufzulaufen, zu ermöglichen, gibt es schon seit längerer Zeit die Prämierung der Knobelmeister der Schule. Jeder Schüler hat die Möglichkeit, sich schwierigen Aufgaben jeder Klassenstufe zu stellen. Nach der Auswertung dieser werden Knobelmeister mit einem Orden geehrt. Mareike Haupt hat sagenhafte 3 Orden und somit ein kleines Präsent verdient, gefolgt von Hauke Steinmetz, Marvin Blanke, Anton Zyrus, Dung Phuong Nguyen, Leonie Junker und Josephine Bolte mit jeweils einem Orden. Wir gratulieren unseren Knobelmeistern des Monats und freuen uns weiterhin auf tolle ErgebnisK. Benkstein se! Januar 2015 Weihnachtskonzert der Regelschule Niedersachswerfen Johanniter unterstützten Schüler bei der Organisation und Durchführung eines eigenen Weihnachtskonzerts ihre Darbietungen mit tobendem Applaus. „Es war ein rundum gelungener Abend, bei dem sich unsere Schüler und Gäste perfekt auf die Weihnachtszeit einstimmen konnten. Ein großer Dank gilt allen Schülern, die an diesem Abend geholfen haben!“, freut sich Laura Bode, Schulsozialarbeiterin der Johanniter-Unfall-Hilfe, und fügt hinzu: „Ganz besonders möchte ich mich bei Heike Führer und Liane Korneli bedanken, die das Programm mit Hilfe des Schulkollegiums und mir auf die Beine gestellt haben.“ Die schulbezogene Jugendsozialarbeit wird gefördert vom Landkreis Nordhausen und dem Freistaat Thüringen, Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Laura Bode, Schulsozialarbeiterin der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. in Nordhausen Johanniter-Unfall-Hilfe e.V./ Laura Bode Niedersachswerfen. Am Nachmittag des 4. Dezember öffnete die Regelschule Niedersachswerfen ihre Türen für alle großen und kleinen Gäste zu einem „SchneeSeeReh-AdventsBüfee“. Bereits einige Tage zuvor hatten die Schüler fleißig mit den Vorbereitungen für ihre Veranstaltung begonnen. An ihren selbstgebauten Ständen verkauften die Schüler handgefertigte Kirschkernkissen, Papiersterne, Holzfiguren und Tonanhänger sowie hausgemachte Lebkuchen und Plätzchen. Im weihnachtlichen Café konnten Weihnachtszeit ist Zeit der Gemütlichkeit und Wahren von Traditionen. Also begingen wir Schüler und Lehrer der Heinz-Sielmann-Grundschule Niedersachswerfen die Adventszeit besinnlich. Jeden Freitag sangen wir alle gemeinsam im Foyer unserer Schule weihnachtliche Lieder und stimmten uns somit auf das nahende Fest ein. Man konnte allen Beteiligten die von Mal zu Mal steigende | HARZTOR INFORMATIONEN | ANZEIGE sich Eltern, Schüler und Lehrer bei Kaffee und Kuchen austauschen. Die hohe Motivation und das Talent der Jugendlichen spiegelten sich in der großen Anzahl der verkauften Artikel und Leckereien wider. Das Highlight des Abends stellte das Weihnachtsprogramm der Schüler aus der 5. bis 10. Klasse dar. Unter dem Motto „SchneeSeeReh“ verzauberten sie ihr Publikum mit Gesängen, Trommeln, Trompeten, Gedichten und Tänzen. Dabei wurden die Gäste immer wieder mit kleinen Geschenken und Gebäck überrascht. Belohnt wurden die Mädchen und Jungen für TV, HIFI, KAFFEEVOLLAUTOMATEN, PC/MULTIMEDIA, MOBILFUNK, SATELLITENTECHNIK, ELEKTRO-HAUSGERÄTE Frisch in den Frühling! Nachdem wir unsere Weihnachtsausstellung beräumt haben,warten neue Eindrücke und Dekorationsideen in der Ausstellung „Frühlingszauber“ auf Sie.Ob grau,rosa oder weiß - entdecken Sie die Trendfarben der Frühlingssaison! Uhren und Schmuck Krüger Steffen Lorenz Inhaber 99762 Harztor/OT Niedersachswerfen Ernst-Thälmann-Platz 5/6 Fon 036331-473000, Fax 036331-473002 Email: [email protected], Internet: www.eplorenz.de Seite 17 Nr. 1 | HARZTOR INFORMATIONEN | Nr. 1 Januar 2015 | HARZTOR INFORMATIONEN | Januar 2015 Der Zucht-,Reit-, und Fahrverein Ebersburg/ Herrmannsacker e.V.Die Reitersleute aus Herrmannsacker Das Reiten zählt mit zu den beliebtesten Freizeit- und Sportaktivitäten in Deutschland. Auch der Südharz im Bereich des Landkreises Nordhausen ist durch seine ländlichen Strukturen prädestiniert für die Reiterei. Ausritte in die wunderschöne Karstlandschaft lassen das Reiterherz höher schlagen. Ein Akteur, welcher sich seit 1998 dem Reiten, dem Fahrsport und der Pferdezucht widmet, ist der Zucht-, Reit- und Fahrverein Ebersburg/ Herrmannsacker e.V. unter dem Vorsitz von Carsten Ibe. Der Verein hat seinen Sitz in Herrmannsacker und umfasst mittlerweile rund 70 Mitglieder, mit einem vorwiegenden Anteil von Kindern und Jugendlichen. Alljährlich arbeitet der Verein einen abwechslungsreichen Arbeits- und Veranstaltungsplan aus, an dessen Erfüllung und Durchführung alle Mitglieder beteiligt sind. Als erste Veranstaltung der Kinder und Jugendlichen steht der Jungzüchterwettbewerb des Pferdezuchtverbandes Sachsen-Thüringen e.V. auf der Messe Reiten-Jagen-Fischen in Erfurt alljährlich auf dem Programm. Die vorher in mehreren Lehrgängen ausgebildeten Jungzüchter messen sich hier in einem Wettbewerb zum Mustern und Beurteilen eines fremden Pferdes. Insgesamt vertraten 6 Jugendliche den ZRFV Ebersburg/Herrmannsacker im Jahr 2014, welche sich in dem Teilnehmerfeld von über 40 Jungzüchtern im vorderen Drittel platzierten. Das Frühjahr beginnt mit dem alljährlichen Arbeitseinsatz des Vereines. Zu den Arbeitseinsätzen arbeiten Groß und Klein, Jung und Alt zweimal im Jahr Hand in Hand zusammen. Es wird der Außenreitplatz wieder hergerichtet, die Reithalle für den Sommer bzw. Winter vorbereitet und das gesamte Vereinsgelände wieder auf Vordermann gebracht. Mittlerweile zur Tradition geworden ist der „Osterspaziergang“ mit der Vereinsgemeinschaft zum Osterfest. Hierbei geht es ausnahmsweise nicht um die Pferde, sondern darum, in der Gemeinschaft eine lustige Wanderung durch das schöne Gelände des Südharzes zu unternehmen, welSeite 18 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, der Fleiß, das Engagement und konsequentes Handeln haben Neustadt nun den Erfolg auf seinem Weg zur weiteren Entwicklung des Tourismus in der Region gebracht. Fuchsjagd 2014 ches sonst hoch zu Ross erkundet wird. Die Kinder können bei aufmerksamen Verhalten in der Natur auch das ein oder andere Osterei entdecken. Eine ebenso erfolgreich etablierte Vereinsveranstaltung ist der „Orientierungsritt“, welcher im Mai stattfindet. Teams zu 2-3 Reitern reiten eine vorgegebene Strecke nach einer Karte, wobei sie mehrere Stationen passieren, beispielsweise eine Naturstation, an der Zweige von verschiedenen Bäumen bestimmt werden müssen und hierbei Punkte vergeben werden. Wer am Schluss an diesen Stationen die meisten Punkte sammeln konnte, gewinnt den Ritt. Hierbei geht es nicht um Schnelligkeit, sondern um eine gewissenhafte Aufgabenerfüllung und das Finden der richtigen Strecke. Erstmals wurde im letzten Jahr in einer Vollmondnacht im Juli ein Nachtritt durchgeführt, was eine ganz neue Erfahrung für alle Teilnehmer war und für sehr viel Spaß sorgte. Auch ein Wanderritt findet alljährlich statt und führte die Reiter bisher nach Ellrich und mehrmals in das Örtchen Dietersdorf im Ostharz. Friederike Hans (15) mit Ex Saphir gewinnt zum Reiterfest das Glücksspringen der Klasse E Im September findet das Reiterfest des Vereines statt. Hier werden in verschiedenen Disziplinen Prüfungen für Kinder und Jugendliche, sowie Erwachsene, vereinsintern ausgeschrieben. Diese sportlich orientierte Veranstaltung ist jedes Jahr das Highlight im Vereinsleben. Die Kinder trainieren das Jahr über für dieses Turnier, bei dem sie sich untereinander messen können und zu hohen Leistungen angespornt werden. Im Oktober findet die Fuchsjagd statt, welche im letzten Jahr leider nicht mit der besten Witterung gesegnet war. Dennoch machte der 4-stündige Ritt durch das Gelände des Südharzes um die Nordhäuser Talsperre, über die Breitensteiner Chaussee bis nach Rodishain und zur Iberg Talsperre allen viel Spaß. Seit dem 1.12.2014 darf sich Neustadt und auch sein Ortsteil Osterode „staatlich anerkannter Luftkurort“ und „staatlich anerkannter Heilklimatischer Kurort“ nennen. Die Gemeinde Neustadt ist berechtigt diese beiden Prädikate zu führen. Diese staatlich anerkannten Gütesiegel erhält nur, wer die therapeutische Wirksamkeit des Klimas und eine dauerhaft hohe Luftqualität wissenschaftlich nachweisen kann. Damit haben wir in Neustadt, aber auch im Landkreis Nordhausen und der Region ein Alleinstellungsmerkmal, dass es nun mit weiterem Leben und Aktivitäten zu füllen gilt. Als nächster Schritt wird ein gemeinsames Marketingkonzept durch die Ak- teure erstellt. Geplant ist auch ein Vortragsabend an welchem Herr Dr. Haas über die bisherigen und die nächsten Schritte zum ambulanten Kurtherapiezentrum informieren wird. Über den Termin werden wir Sie rechtzeitig informieren. Dazu haben und werden auch weiterhin die Partner der Gemeinde: der Neustädter Kurund Fremdenverkehrsverein, das Ev. Fachkrankenhaus für Atemwegserkrankungen und Herr Dr. Haas mit seiner Vision eines ambulanten Kurtherapiezentrums beitragen. Der Weg im Anerkennungsverfahren für diese beiden Prädikate war geprägt von gemeinsamer Zielstrebigkeit und Partnerschaft. Ich möchte mich bei allen bedanken die dazu beigetragen und uns dabei unterstützt haben. Luftholen im heilklimatischen Kurort mit sauberer Luft sowie das gesunde Klima Neustadts geben unseren Gästen, Urlaubern und zukünftig unseren Patienten Kraft für Körper und Seele. Im heilklimatischen Kurort mit dem Zusatzprädikat „Luftkurort“ wird schon ein kurzer Aufenthalt zum Gesundheitsurlaub. Das Heilklima Neustadts wirkt ganz natürlich und ohne zusätzliche Behandlungen bereits wie ein Gesundheitsurlaub und lindert unterschiedliche Beschwerden. Dazu gehören insbesondere Atemwegserkrankungen. Bei einem Kuraufenthalt wird der Gesundungsprozess noch durch weitere intensive Therapiemöglichkeiten ergänzt und unterstützt. Von großem Vorteil ist auch die Lage Neustadts inmitten des Naturparkes „Südharz“. Mit seiner einmalig schönen Landschaft insbesondere der Gipskarstlandschaft wird es zukünftig möglich sein die Tourismuswirtschaft unserer Region weiter zu entwickeln und neugierige Gäste anzulocken. Profieure dieser Prädikate werden wir heute und in der Zukunft alle sein. Unseren Einwohnern bleibt ihre bisherige Infrastruktur erhalten, die Preise für Haus und Hof bleiben stabil und sind nicht durch Entvölkerung dem Verfall preisgegeben. Das Leben in Neustadt bleibt mit seiner hohen Lebensqualität auch für nachfolgende Generationen lebenswert. Hotel- und Gastgewerbe, welches sich oft seit Generationen im Familienbesitz befindet, kann weiter auf den Tourismus als Wirtschaftszweig setzen und investieren. Arbeitsplätze werden erhalten und/oder entstehen neu. Für Ihre Unterstützung und ein weitergehendes Engagement für und im Heilklimatischen Kurort Neustadt bin ich Ihnen dankbar. Lassen Sie uns gemeinsam diese Chance nutzen. Gern stehen wir für Sie zu Gesprächen zur Verfügung. Dirk Erfurt Bürgermeister Den Jahresabschluss bildet die Weihnachtsfeier, bei der für die Kleinsten extra ein Termin beim Weihnachtsmann gemacht wird. Zusammenfassend kann man sagen, dass sich der Verein sehr vielfältig zeigt. Die Kinder- und Jugendarbeit steht nach wie vor an einer vorderen Stelle, wobei aber auch die Erwachsenen, beispielsweise in Abzeichenlehrgängen, ihr Wissen erweitern und sich fortbilden konnten. Ebenfalls präsent zeigt sich der Verein bei Turnieren thüringenweit, beispielsweise konnten zwei Reiter erstmals beim Geländetag in Mühlberg/Gut Ringhofen im Mai 2014 vordere Plätze in einer Geländeprüfung belegen. Interessierte können sich gern bei den Ansprechpartnern des Vereins melden, neue Mitglieder in der Reitergemeinschaft sind willkommen. Sarah Backhaus, Schriftführerin Seite 19 Nr. 1 | HARZTOR INFORMATIONEN | Januar 2015 | HARZTOR INFORMATIONEN | Januar 2015 NEUSTADT-KURIER NEUSTADT-KURIER Ein neuer Titel für Neustadt 7. Neujahrsanbaden im Waldbad Die Gemeinde Neustadt darf nun bis zum 12.12.2029 das Prädikat „Staatlich anerkannter Luftkurort“ und bis zum 12.12.2024 das Prädikat „Staatlich anerkannter Heilklimatischer Kurort“ tragen. Für letzteren Titel wurden vom Landesfachausschusses Kur- und Bäderwesen des Landes Thüringen zwei Auflagen erteilt. So soll die Klassifizierung der Ferienwohnungen fortgeführt und ein vierter Kurterrainweg geschaffen werden. Dieser ist beNeustadt bleibt Luftkurort und erreicht das Prädikat „Heilklimatischer Kurort“, das bestätigen nun die beiden Urkunden in der Gemeindeverwaltung. Mitte Dezember kam die Nachricht vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, berichtete Dirk Erfurt, Bürgermeister der Südharzgemeinde. Wir sind stolz, dass wir unser diesjähriges Ziel, Neustadt als „Staatlich anerkannter Luftkurort“ und „Staatlich anerkannter Heilklimatischer Kurort“ prädikatisieren zu lassen, erreicht haben, freute sich Erfurt. Somit ist die Gemeinde der einzige Ort in ganz Thüringen der über zwei Tourismus-Prädikate verfügt. Wir haben den Titel „Heilklimatischer Kurort“ innerhalb eines Jahres erreicht, das hat nur funktioniert, weil alle zusammen gearbeitet und geholfen haben, sagte der Bürgermeister. Der Titel „Heilklimatischer Kurort“ in Zusammenhang mit der Neustädter Fachklinik für Atemwegserkrankung ist das überregionale Alleinstellungsmerkmal der Gemeinde und ein Pfund mit dem man wuchern kann, erklärte Dr. Andrè Haas, der gemeinsam mit Projektberater Bernd Meyer das Kurtherapiezentrum „Pneumokur“ in Neustadt aufbauen will. Das Prädikat ist ein Meilenstein und zugleich auch Startschuss für die nächste Projektphase, sagte der Neustädter Arzt. Diese Prädikatisierung wird auch die Neustädter Bürgerinnen und Bürger freuen, denn dadurch konnte der Verfall der Immobilienpreise gestoppt werden. Trotz sinkender Einwohnerzahlen bleibt die Infrastruktur erhalten, es gibt in der Südharzgemeinde eine komplette Grundversorgung für die Einwohner. Seite 20 Nr. 1 reits durch das Engagement der Mitglieder des Harzklubzweigvereins in Planung und soll mit einer Länge von 5,5 Kilometern ins Harzfelder Holz führen, sagte Dirk Erfurt. Im September besuchten Mitglieder des Landesfachausschusses Kur- und Bäderwesen des Landes Thüringen die Südharzgemeinde und waren beeindruckt, was die kleine Gemeinde und die Bürger vor Ort auf die Beine stellen, damit sich die Gäste hier wohl fühlen. Der Förderverein des Neustädter Waldbades lud traditionell am 01. Januar zum Anbaden ins Freibad ein. Bei rund 4 Grad Wassertemperatur musste für die 24 Männer, Frauen und Jugendlichen aus Neustadt und dem Landkreis Nordhausen die Wasserfläche zuvor vom Eis befreit werden. Rund 400 Besucher nahmen bei herrlichem Sonnenschein an diesem besonderen Badevergnügen teil, so viele wie noch nie, freute sich Anne Dumjahn, Vorsitzendes des Waldbad Fördervereins. glied im Waldbad Förderverein. Das Geld soll unter anderem für neuen Sand für das Volleyballfeld und zur Aufwertung des Kinder- und Spielbereiches ausgegeben werden. Wir wollen da- mit die Gemeinde unterstützen, erklärte Anne Dumjahn und bedankt sich bei den vielen ehrenamtlichen Helfern, die die diesjährige Veranstaltung unterstützten. Die Planungen für das 8. Anbaden im Neustädter Waldbad haben begonnen, denn diese schöne Tradition soll auch 2016 fortgesetzt werden. Sandra Witzel Die Mitglieder des Waldbadfördervereins verkauften Würstchen, Kuchen und Getränke. Rund 25 selbstgebackene Kuchen gingen innerhalb kürzester Zeit über den Tisch, berichtete Christiane Arnold, Vorstandsmit- Interessensbekundung Die Gipskarstlandschaft bildet eine Grundlage für den Lebensraum einer seltenen Flora und Fauna, die man nur hier im Südharz so vorfindet. Diese gilt es für die heutigen und zukünftigen Generationen zu erhalten. Aus diesen Grund haben sich auch einige Vertreter des Vor- standes des Golfparks Neustadt am Sonntag, den 04.01.15 mit angesprochen und verantwortlich gefühlt, an der Sternwanderung nach Rüdigsdorf teilzunehmen. Die Sportler sehen es auch als ihre Aufgabe an, den Lebensraum der Natur zu sichern, zumal sich der Golfplatz in Neustadt in- mitten der Natur idyllisch in das Landschaftsbild einfügt. Die Anlage soll in den nächsten Jahren noch erweitert und ausgebaut werden. Hierbei wird größter Wert darauf gelegt, die vorhandenen Ressourcen zu schützen und umweltschonend vorzugehen. Der Golfpark Neustadt soll ein wichtiger Teil der touristischen Vermarktung des Ortes werden. Auch deshalb ist unser Engagement gegen den Raubbau an unserer einmaligen Gipskarstlandschaft von großer Bedeutung. Hans-Leopold Holzapfel, Pressewart Seite 21 Nr. 1 | HARZTOR INFORMATIONEN | Nr. 1 Januar 2015 NEUSTADT-KURIER | HARZTOR INFORMATIONEN | Januar 2015 NEUSTADT-KURIER Der Jugendclub in Neustadt informiert: Liebe Kinder und heranwachsende Jugendliche, wir möchten Euer Interesse an unserem Jugendklub „Alte Gärtnerei“ in Neustadt mit diesem Aufruf wecken. Ihr könnt die Räume an den freien Nachmittagen oder in den Ferien in Beisein einer Mutti oder eines Vatis zum Basteln, Spielen, Backen oder ähnliches nutzen. Ebenfalls vorhanden sind ein Billardtisch und ein Dartautomat. Erst kürzlich hat uns unser Bürgermeister Herr Erfurt versprochen, dass wir den Küchenraum wieder nutzen können. Nun sind wir dabei eine funktionsfähige Küche einzurichten. Von Familie Modrzenski haben wir einen Elektroherd mit Ceranfeld bekommen, Familie Wehling spendete Küchenteile und von der Familie Spirk stammt ein Kühlschrank. Vielen Dank von uns Jugendlichen für all die Unterstützung! Wir haben bei einem Gespräch mit unserem Bürgermeister angeboten die Ligusterhecke zu beiden Seiten der Plankenstraße in Neustadt zweimal im Jahr zu schneiden. Der Bitte von Herrn Erfurt werden wir auch nachkommen und bei der Nachbepflanzung des Radweges Kupferlohr tatkräftig mithelfen und ebenso möchten wir uns weiterhin aktiv an den Veranstaltungen in Neustadt beteiligen. Im alten Jahr haben wir im Kindergarten zwei Bäume gefällt. Eine Weißbuche, sowie Esskastanie haben wir gespendet und gepflanzt. Unterstützt werden wir bei den Pflanzaktionen von unserem Obstbaumexperten Herrn Ulm. Da die finanzielle Lage der Gemeinde nur ein geringes Maß an Unterstützung zulässt sind wir über jede Hilfe dankbar. Unser Weihnachtsmarktstand wurde durch Herrn Holger Gerlach „Allianz“, der „Bäckerei König“ und der Familie Grube unterstützt. Bei der Sternwanderung gegen den Gipsabbau setzten wir uns zahlreich mit ein. Wie Ihr seht tut sich im Jugendklub Neustadt so einiges und wir werden weiterhin in regelmäßigen Abständen über uns berichten. Kontakt: Rüdigsdorfer Weg 2a 99762 Neustadt/ Harz E-Mail: [email protected] Alle Jahre wieder... so heißt eines der schönsten Weihnachtslieder, textlich verfasst im Jahr 1837 von Wilhelm Hey (Melodie von Friedrich Silcher) steht dieser Textbaustein auch uns, dem Golfpark Neustadt zur Verfügung. Am vergangenen Sonntag (11.01.15) trafen sich wiederholt über 70 Interessenten, Gäste und Freunde des Golfsports, Mitglieder und Kommanditisten des Golfparks Neustadt zu einem Stelldichein in der „Echter Nordhäuser Traditionsbrennerei“. Grund dieser inzwischen zur Tradition gewordenen Veranstaltung, welche als Neujahrs Brunch ausgerichtet wurde, war der Auftakt der Golfsaison 2015. Bei nicht winterlichem Wetter konnte die Veranstaltung nur indoor stattfinden. Begleitet wurde sie von den kulinarischen festen Genüssen, so u.a. frisch gestopfte Würstchen, Omas Kartoffelsalat, mariniertes Schweinelachssteak, div. Salate etc. sowie den dazugehörigen Getränken, wie Glühwein, Hefeweizen, Sekt/ Wein, Kaffee und Punsch. 18.10.15 ein bereits bestätigtes „1. Golf-Turnier - Pokal der Ministerin“ unter Ihrer Schirmherrschaft als Höhepunkt und Saisonabschluss geben wird. Einen weiteren Höhepunkt gab es außerdem durch die Teilnahme der Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Thüringen, Frau Birgit Keller. Als ehemalige Landrätin des Landkreises Nordhausen und jetzige Ministerin zeigte sie durch Ihren Besuch ihre Verbundenheit zur Region, insbesondere auch zum Golfpark Neustadt. Schon an dieser Stelle sei ausdrücklich und insbesondere darauf hingewiesen, dass es am Bei diesem Treffen war u. a auch möglich, dass man den Brunch jederzeit unterbrechen und später fortsetzen konnte, um z. B. an dem Biathlonwettbewerb teil zunehmen. Auf Grund der gegebenen Wettersituation wurden die bekannten Modalitäten eines Biathlonwettbewerbes geändert, d. h. der Schiesswettbewerb fand mit einem Infrarotgewehr im Gebäude statt, ohne „Schneelauf“. Selbstverständlich wurde auch in den Gesprächen der Mitglieder Seite 22 Veranstaltungen im Februar in Neustadt Dienstag, 03.02.15 | 19.00 Uhr Landgasthaus zur Herrenwiese Versammlung des Harzklubzweigverein Neustadt-Osterode Samstag, 07.02.2015 | ab 20:11 Uhr Saal „Hohnstein“ Festsitzung Veranstalter: OCV Neustadt-Osteröder Karnevalsverein über die neuen Ausrüstungsteile (welche der Weihnachtsmann auf den Gabentisch gelegt hat) sowie über die persönlichen Vorgaben betreffend des sportlichen Ehrgeizes, sprich Handicap – Verbesserung, intensiv diskutiert. Die ersten Anmeldungen für das Matchplay 2015 gingen bereits ein. Weiterhin liegen bestätigte Zusagen für die Ausrichtung von 10 Turnieren vor. Der Kernpunkt vieler Gespräche war aber eindeutig die neue Situation zum Golf- Clubhaus. Hier wurde ein, so kann man sagen weiterer (sehr) großer Meilenstein in der Vision - Golfpark Neustadt gesetzt, welcher nun mit Leben erfüllt werden muss und wird. Eine Gruppe des Vereins hat die Immobilie - ehemalige Bowlingranch - erworben und erarbeitet derzeit ein Konzept dafür. Ausdrücklich und im Namen des Vorstandes möchte ich mich bei allen (sichtbaren) Aktiven und denen im Hintergrund arbeitenden Mitstreitern auf das Herzlichste bedanken, insbesondere für die Unterstützung durch das Unternehmen der „Echter Nordhäuser Traditionsbrennerei“, die diesen Neujahrsbrunch 2015 hervorragend ausgerichtet haben. Samstag, 14.02.2015 | ab 20:11 Uhr Saal „Hohnstein“ Festsitzung Veranstalter: OCV Neustadt-Osteröder Karnevalsverein Sonntag, 15.02.2015 | ab 15:00 Uhr Saal „Hohnstein“ Kinderkarneval Veranstalter: OCV Neustadt-Osteröder Karnevalsverein Montag, 16.02.2015 | ab 19:11 Uhr Saal „Hohnstein“ 60 Jahre OCV Jubiläumsveranstaltung Veranstalter: OCV Neustadt-Osteröder Karnevalsverein Pressewart Hans-Leopold Holzapfel Seite 23 Nr. 1 | HARZTOR INFORMATIONEN | Öffnungszeiten, Sprechzeiten und Ansprechpartner Sie möchten einen Artikel veröffentlichen? Natur- & Kunststein Niedersachswerfen Geschw.-Scholl-Str. 25a 99768 Harztor Tel.: (03 63 31) 42 111 Fax: (03 63 31)42 112 email: [email protected] Bürgermeister Stephan Klante Ilgerstr. 23 99768 Harztor Tel. (03 63 31) 37 370 [email protected] SPRECHZEITEN Donnerstag 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Ilfeld, Ilgerstraße 23 und jeden 1. und 3. Montag in Niedersachswerfen, Kirchplatz 2. Außerhalb dieser Zeiten können individuelle Termine vereinbart werden. Öffnungszeiten Ilfeld Die Türen des liebevoll gestalteten Ilfelder Heimatmuseums stehen Schulklassen, Einwohnern und Gästen zu folgenden Zeiten offen: Donnerstag 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Hartmut Sauermann Tel. (03 63 31) 32 033 [email protected] 99768 Harztor Ilgerstraße 51 SPRECHZEITEN Ortsteilbürgermeister: Donnerstag 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr Niedersachswerfen Ulrich Wilke Tel. (03 63 31) 42 040 [email protected] 99768 Harztor OT Niedersachswerfen Kirchplatz 2 SPRECHZEITEN Ortsteilbürgermeister: Dienstag 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr Seite 24 Januar 2015 Museum Ilfeld Altes Rathaus Ilgerstraße 51 • Einsendeschluss ist der 12. des jeweiligen Monats • wir veröffentlichen die Beiträge nur mit Namen des Verfassers • wir führen keine redaktionelle Überarbeitung durch • bitte senden Sie uns ihre Beiträge als Word- oder PDF- Dokument • erst Fotos ab einer Größe von 2 MB haben eine angemessene Qualität – bitte schicken Sie uns diese als Bilddateien [email protected] 03 63 31/ 373-22 Ilgerstraße 23 99768 Harztor OT Ilfeld Nach vorheriger Absprache unter (03 63 31) 32 033 oder [email protected] sind Führungen mit unserem Museumsleiter Manfred Kappler jederzeit möglich. Auch Schulklassen können hier im Rahmen ihres Unterrichtes einen Einblick in die Historie erhalten. Bibliothek Niedersachswerfen Kirchplatz 2 Zu folgenden Zeiten können Sie in der Niedersachswerfer Bibliothek interessante Literatur ausleihen: Montag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Veranstaltungen in Harztor Februar 2015 Blutspende 03. Februar 2015 Feuerwehrgeräteschuppen Niedersachswerfen Zeit: 15:00 bis 19:00 Uhr Faschingskaffee 08. Februar 2015 Hotel „Harzparadies“ Ilfeld Zeit: 16:00 Uhr Veranstalter: OCV Neustadt-Osteröder Karnevalsverein Auftaktveranstaltung JU StartUp 13. Februar 2015 Ort: Gemeindehaus Ilfeld Zeit: 18:30 Uhr Veranstalter: Junge Union Kreisverband Nordhausen Gern nehmen wir Ihre Beiträge für die Harztor-Informationen an. Schicken Sie uns eine Mail mit den wichtigsten Informationen an [email protected] Ihr Bürgerservice Harztor Gefördert durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. IMPRESSUM HARZTOR INFORMATIONEN kostenlos Herausgeber: Amtsblatt VG Hohnstein Ilgerstraße 23 • 99768 Harztor OT Ilfeld Tel.: (03 63 31) 373-0 Fax: (03 63 31) 373-12 E-Mail: [email protected] • www.harztor.de Bürgermeister: Stephan Klante verbreitete Auflage: 3.760 Stück Anzeigenberaterin: Claudia Strube Tel. (0 36 31) 61 16-0 • (0163) 16 14 584 Satz/Druck: Werbeagentur g-art Holger Gonska Anmeldeschluss für Kranichstraße 8 • 99734 Nordhausen Tel.: (0 36 31) 97 31 72 „11. Badmintoncup“ Fax: (0 36 31) 97 31 77 am 15. Februar eMail: [email protected] www.g-art-zyrus.de 14. März 2015 Verteilung: Thüringer Direktmarketing Freizeithalle GmbH Erfurt-Stotternheim „Hotel Harzhaus“ Leserbriefe: Anonyme Zuschriften werden nicht veröffentlicht. Jeder Leserbrief muß mit Henningsbrunnen 1, voller Adresse versehen und vom Einsender 38877 Benneckenstein unterschrieben sein. Die Redaktion behält Beginn: ab 10:00 Uhrsich Kürzungen unter Berücksichtigung der presserechtlichen Verantwortung vor. Für die Veranstalter: Fa. Reha-VitalRichtigkeit telefonisch aufgegebener Ansasport Thomas Spieß gen oder Änderungen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Sämtliche Texte und Grafiken Hohnsteiner Straße 24 sind urheberrechtlich geschützt und dürfen an 99768 Harztor/ OT Ilfeld anderer Stelle nicht veröffentlicht werden. Tel. 0179-4849172 Es gilt die Preisliste Nr. 1 vom 13.10.2012