Eidesstattliche Versicherung
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Eidesstattliche Versicherung
5. Was Sie nicht tun sollten: 7. Sonstiges Wissenswertes Sicherlich fällt Ihnen die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht leicht. Trotzdem sollten Sie zur Vermeidung der eidesstattlichen Versicherung keinesfalls Spätestens nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung sollten Sie peinlich darauf achten, dass Sie keine neuen, unangemessenen Verbindlichkeiten begründen. Ansonsten könnte Ihnen ein neuer Gläubiger Eingehungsbetrug unterstellen und versuchen, Sie diesbezüglich strafrechtlich zu belangen. • neue, nicht tragbare Kredite zur Bezahlung der Forderung aufnehmen • Raten bezahlen, wenn Sie deshalb mit Miete, Energie und/oder Unterhaltszahlungen in Rückstand geraten • bei dubiosen Kreditvermittlern Versicherungen oder überteuerte Kreditverträge unterzeichnen Zu guter Letzt: Durch die eidesstattliche Versicherung kennt der Gläubiger nun Ihre Situation an Eides statt. Häufig ist er jetzt bereit, die Situation neu zu erörtern, so dass besser tragbare Lösungen vereinbart werden können. 6. Löschung der eidesstattlichen Versicherung Die eidesstattliche Versicherung wird grundsätzlich drei Jahre nach Abgabe aus der Schufa und dem Schuldnerverzeichnis gelöscht. Eine vorherige Löschung ist jederzeit möglich, sobald dem Gericht die vollständige Bezahlung nachgewiesen wird. Dies kann durch Vorlage des Originaltitels oder einer Erledigungsbestätigung des Gläubigers, für welchen die eidesstattliche Versicherung abgeben wurde, geschehen. Schuldnerberatung des Landkreises Schwäbisch Hall Münzstraße 1 74523 Schwäbisch Hall Tel. 0791/755-7422 Fax 0791/755-97422 E-Mail: [email protected] Herausgeber: Landratsamt Schwäbisch Hall – Sozialamt, Münzstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall, Tel. 0791/755-7710 unter Verwendung einer Vorlage der Redaktionsgruppe der Kommunalen Schuldnerberater in BadenWürttemberg Stand: Juni 2010 Eidesstattliche Versicherung Wann darf sie verlangt werden? Welche Folgen hat sie? 1. Wann darf die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung von Ihnen verlangt werden? 3. Was Sie bei der Abgabe unbedingt beachten müssen: Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kann von einem Gläubiger erst dann verlangt werden, wenn er im Besitz eines Titels ist (z.B. Vollstreckungsbescheid, Urteil, etc.) und dieser Ihnen in einem gelben Umschlag zugestellt wurde. Der Gläubiger muss glaubhaft machen, dass er durch Pfändung nicht vollständig befriedigt worden ist oder werden könnte. Wird Ihnen vom Gerichtsvollzieher eine Ladung zur Abgabe der eidesstattliche Versicherung zugestellt, müssen Sie diesen Termin auf jeden Fall wahrnehmen, da sonst auf Antrag ein Haftbefehl gegen Sie erlassen werden kann. 2. Wie kann die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vermieden werden? Die Vermeidung ist nur in drei Fällen möglich: • Sie bezahlen die Forderung vollständig. • Sie können dem Gerichtsvollzieher die vollständige Bezahlung der Forderung durch sofortige Teil- und Restzahlung in spätestens drei Monaten glaubhaft darlegen • Sie finden eine Einigung (oder Zahlungsvereinbarung) mit dem Gläubiger und dieser zieht den Auftrag zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beim Gerichtsvollzieher zurück. a) Abgabepflicht Falls Sie den Termin wegen Krankheit oder aus anderen dringenden Gründen nicht wahrnehmen können, müssen Sie sich rechtzeitig mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzen. b) Wahrheitspflicht Die eidesstattliche Versicherung muss nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig abgegeben werden, da Sie sich sonst strafbar machen. Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. c) 3-Jahres-Frist Innerhalb von drei Jahren nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung sind Sie zur erneuten Abgabe lediglich dann verpflichtet, wenn sich wesentliche Veränderungen in Ihrer Situation ergeben haben. Allerdings müssen Sie gegebenenfalls selbst die 3-Jahres-Frist belegen. 4. Welche Folgen kann die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung für Sie haben? Wenn Sie erstmals zahlungsunfähig sind, werden Sie strafrechtlich nicht belangt. Bei einer aktuellen oder geplanten selbstständigen Tätigkeit oder bei Eingehung neuer, weiterer Verbindlichkeiten können Sie sich jedoch schnell wegen Betruges strafbar machen. Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wird im Schuldnerverzeichnis und in der Schufa eingetragen. Dies wirkt sich negativ auf Ihre Kreditwürdigkeit aus. In der Regel bekommen Sie deshalb • keine neuen Kredite, • keine Ratenzahlungseinkäufe und • keine Handyverträge mehr. Manchmal wird auch bei der Wohnungssuche von den Vermietern oder Maklern eine Schufa - Auskunft verlangt, so dass sich diese schwierig gestalten könnte. Arbeitgeber, Vermieter, Nachbarn, Freunde etc. erfahren von der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und dem Schufaeintrag nichts, da keine allgemeine Einsicht in die Schuldnerkartei beim zuständigen Amtsgericht möglich ist. Bitte bedenken Sie, dass in Ihrer schwierigen Situation neue Kredite, Ratenzahlungskäufe, etc. nicht hilfreich, sondern gefährlich für Sie sind.