Preisliste Nr. 23
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Preisliste Nr. 23
Preisliste Nr. 23 hallo HANNOVER wochenende Gültig ab 01.01.2016 Sonntags-Medien GmbH & Co. KG August-Madsack-Str. 1 30559 Hannover Telefon: (05 11) 5 18 20 92, Telefax: (05 11) 5 18 20 59 Internet: www.wochenblaetter.de E-Mail: [email protected] 1 Verbreitungsgebiet Wochenblätter gesamt hallo HANNOVER Schwarmstedt –/* 323 und Partnertitel wochenende und Partnertitel Wedemark *3321/322 707.855 verteilte Exemplare gesamt Neustadt *3162/132 Wunstorf *3164/134 Burgwedel *3866/886 Langenhagen *3345/346 Isernhagen Garbsen *3625/1125 Nord 1124 Seelze Barsinghausen *3626/1126 Gehrden *3628/1128 Ronnenberg Burgdorf *3864/884 Uetze Ost *3624/ Schaumburg Nord *3166/166 707.435 verteilte Exemplare gesamt West *3623/ 1123 *3621/1121 Hannover 100 Süd *3622/1122 Hemmingen Lehrte *3865/885 Sehnde Laatzen *3627/1127 Wennigsen Bad Münder Schaumburg Süd *3167/167 Pattensen Springe *3629/1129 Hess. Oldendorf Coppenbrügge Hameln/Bad Pyrmont *3161 / 161 Aerzen Salzhemmendorf Emmerthal Bad Pyrmont Lügde *Ausgaben-Nr. 2 hallo HANNOVER wochenende AuflageErscheinung*Ausgaben-Nr.*Ausgaben-Nr.Erscheinung Auflage 346.270 ET Mittwoch Sonntags-Medien GmbH & Co. KG ET Sonnabend 345.690 218.770 70.630 47.880 55.680 44.580 48.750 23.800 36.050 18.900 3600 Stadtausgabe Hannover 100 218.770 3621 Teilausgabe Ost 112170.630 3622 Teilausgabe Süd 112247.880 3623 Teilausgabe West 112355.680 3624 Teilausgabe Nord 1124 44.580 3625Garbsen/Seelze112548.170 3626Barsinghausen/Wennigsen112623.800 3627Laatzen112736.050 3628Gehrden/Ronnenberg112818.900 35.450 75.000 3629Springe112925.000 3161 Hameln/Bad Pyrmont 161 80.000 43.820 ET Mittwoch 3301 Extra-Verlagsgesellschaft mbH 302ET Sonnabend49.430 29.170 14.650 – 3345 3321 – Langenhagener Echo Wedemark Echo Schwarmstedter Echo 34629.170 322 14.650 3235.610 77.500 ET Mittwoch 3861 Marktspiegel-Verlag GmbH 881ET Sonnabend77.500 24.500 31.300 21.700 3864 3865 3866 Burgdorfer Nachrichten Lehrter Nachrichten Burgwedeler Nachrichten 88424.500 88531.300 88621.700 23.305 ET Mittwoch 3162 106.510 ET Mittwoch Neustädter Zeitung Verlagsges. mbH 132ET Sonnabend 23.305 Oppermann Druck- und Verlags GmbH ET Sonnabend 106.510 31.810 42.290 32.410 Wunstorfer Stadtanzeiger mit Meerregion Schaumburger Wochenblatt Nord Schaumburger Wochenblatt Süd ET Donnerstag ET Mittwoch ET Mittwoch 3164 3166 3167 13431.810 16642.290 16732.410 3 Stadt Hannover Stadtteilausgabe Nord Auflage: 44.580 PLZ: 30159 Teil, 30165, 30167, 30179, 30419 Stöcken Marienwerder Stadtteilausgabe Ost Auflage: 70.630 PLZ: 30161, 30163, 30175, 30177, 30625, 30627, 30629, 30655, 30657, 30659 Isernhagen 30657 Nordhafen Brink-Hafen Vinnhorst 30419 Sahlkamp 30179 Ledeburg Hainholz 30165 30163 Leinhausen Limmer 30451 30161 30159 Mitte 30449 30453 Linden 30169 30455 Badenstedt 30625 Kleefeld Bult 30171 Ricklingen 30459 Oberricklingen 30457 Wettbergen Stadtteilausgabe West Auflage: 55.680 PLZ: 30169 Teil, 30449, 30451, 30453, 30455, 30457, 30459 30173 Misburg-Süd Heideviertel Zoo 30175 Anderten 30559 Kirchrode Südstadt Bornum Mühlenberg 30629 30627 Oststadt 30167 Davenstedt 30655 30177 Herrenhausen Lahe Misburg-Nord Groß-Buchholz List Vahrenwald Ahlem 30659 Bothfeld Vahrenheide Waldheim Waldhausen Seelhorst 30519 Döhren Wülfel Mittelfeld Bemerode 30539 Wülferode Messe Stadtteilausgabe Süd Auflage: 47.880 PLZ: 30159 Teil, 30169 Teil, 30171, 30173, 30519, 30539, 30559 4 hallo HANNOVER wochenende Ausgaben-Nr. 3600 Auflage 218.770 Stadtausgabe Auflage 218.770 Ausgaben-Nr. 100 Direktpreis in € Grundpreis in € Lokale Geschäftsanzeigen Direktpreis in € Grundpreis in € 13.622,40 16.021,80 1/1 Seite 4c 14.370,60 4,59 5,43 schwarz/weiß (je mm) 4,85 5,28 6,21 4 c (je mm) 5,57 Titelseite + 50% Aufschlag Rubrikenpreise: Touristik, Veranstaltungen, KfZ-Markt, Immobilien 3,69 4,36 schwarz/weiß (je mm) 4,71 4,25 5,00 4 c (je mm) 5,44 Titelkopfanzeigen (Festgrößen) – – TK(H = 58 mm, B = 58 mm) 755,- 700,-820,- TI (H = 60 mm, B = 45 mm) 700,- Fließsatzanzeigen 11,07 13,08 1 Zeile normal oder h‘fett 14,55 14,76 17,44 1 Zeile Cicero 19,40 3624 44.580 Stadtteilausgabe Nord 44.580 4.463,40 5.263,20 1/1 Seite 4c 1,50 1,76 schwarz/weiß (je mm) 1,73 2,04 4 c (je mm) 3621 70.630 Stadtteilausgabe Ost 70.630 4.927,80 5.805,00 1/1 Seite 4c 1,68 1,97 schwarz/weiß (je mm) 1,91 2,25 4 c (je mm) 3622 47.880 Stadtteilausgabe Süd 47.880 4.669,80 5.521,20 1/1 Seite 4c 1,59 1,84 schwarz/weiß (je mm) 1,81 2,14 4 c (je mm) 362355.680 Stadtteilausgabe West 55.680 4.515,00 5.289,00 1/1 Seite 4c 1,52 1,77 schwarz/weiß (je mm) 1,75 2,05 4 c (je mm) Titelseiten in den Stadtteilausgaben mm-Preis + 50% Aufschlag Titelkopfanzeigen (Festgrößen) 175,-205,- TI (H = 60 mm, B = 45 mm) Rubrizierung und Fließsatzanzeigen nur in der kompletten Stadtausgabe möglich · Titelseitenbelegung nach Absprache 4.618,20 1,56 1,79 4.979,40 1,69 1,93 4.824,60 1,66 1,87 4.747,20 1,61 1,84 16.924,80 5,68 6,56 5,56 6,38 890,820,17,04 22,72 1124 5.392,20 1,82 2,09 1121 5.830,80 1,98 2,26 1122 5.727,60 1,90 2,22 1123 5.598,60 1,87 2,17 nicht möglich 5 Garbsen & Seelze Ausgaben-Nr.: 3625 30823, 30826, 30827, 30926 Direktpreis Grundpreis Auflage 48.750 Auflage 48.170 in Euro in Euro Geschäftsanzeigen 3.173,40 3.792,60 1/1 Seite 4c 1,081,26 schwarz/weiß (je mm) 1,23 1,47 4 c (je mm) Titelseite + 50% Aufschlag Titelkopfanzeigen (Festgrößen) – – TK (H = 58 mm, B = 58 mm) 200,-225,- TI (H = 60 mm, B = 45 mm) Fließsatzanzeigen 3,24 3,78 1 Zeile normal oder halbfett 4,325,04 Cicero Ausgaben-Nr.: 3626 llo haMITTWOCH BARSINGHAUSEN & WENNIGSEN Direktpreis Grundpreis in Euro in Euro 3.121,80 3.715,20 Barsinghausen & Wennigsen 30890 / 30974 Auflage 23.800 1,061,24 1,21 1,44 Auflage 23.800 Geschäftsanzeigen 1/1 Seite 4c Ausgaben-Nr.: 1125 hallo GARBSEN SEELZE wochenende Direktpreis Grundpreis in Euro in Euro 3.431,40 4.153,80 1,181,39 1,331,61 215,- 200,- 255,225,- 3,54 4,17 4,72 5,56 Ausgaben-Nr.: 1126 hallo BARSINGHAUSEN WENNIGSEN Direktpreis wochenende Grundpreis in Euro in Euro 3.250,80 3.870,00 schwarz/weiß (je mm) 1,111,31 4 c (je mm) 1,261,50 Titelseite + 50% Aufschlag Titelkopfanzeigen (Festgrößen) 180,- 210,- TK (H = 58 mm, B = 58 mm) 180,- 210,- 175,- 205,- TI (H = 60 mm, B = 45 mm) 175,- 205,- 3,33 3,93 3,18 3,72 4,244,96 Fließsatzanzeigen 1 Zeile normal oder halbfett Cicero 4,44 5,24 6 Ausgaben-Nr.: 3627 Laatzen/Hemmingen/Pattensen 30880, 30966, 30982 Ausgaben-Nr.: 1127 hallo hallo LAATZEN wochenende HEMMINGEN PATTENSEN wochenende Direktpreis Grundpreis Auflage 36.050 Auflage 36.050 Direktpreis Grundpreis in Euro in Euro Geschäftsanzeigen in Euro in Euro 3.173,40 3.792,60 1/1 Seite 4c 3.354,00 4.024,80 1,081,26 schwarz/weiß (je mm) 1,141,33 1,23 1,47 4 c (je mm) 1,301,56 Titelseite + 50% Aufschlag Titelkopfanzeigen (Festgrößen) – – TK (H = 58 mm, B = 58 mm) 215,- 255,200,- 225,- TI (H = 60 mm, B = 45 mm) 200,- 225, Fließsatzanzeigen am Sonnabend nur in 3,24 3,78 1 Zeile normal oder halbfett 5,28 6,21 Kombination mit Ausgabe 4,32 5,04 Cicero7,04 8,28 Gehrden möglich (1130) Ausgaben-Nr.: 3628 Gehrden/Ronnenberg 30989, 30952 Ausgaben-Nr.: 1128 hallo RONNENBERG GEHRDEN wochenende Direktpreis Grundpreis Auflage: 18.900 Auflage: 18.900 Direktpreis Grundpreis in Euro in Euro Geschäftsanzeigen in Euro in Euro 2.502,60 2.915,40 1/1 Seite 4c 2.683,20 3.121,80 0,811,00 schwarz/weiß (je mm) 0,901,06 0,97 1,13 4 c (je mm) 1,041,21 Titelseite + 50% Aufschlag Titelkopfanzeigen (Festgrößen) – – TK (H = 58 mm, B = 58 mm) 170,- 200,160,- 185,- TI (H = 60 mm, B = 45 mm) 160,- 185,Fließsatzanzeigen am Sonnabend nur in 2,43 3,00 1 Zeile normal oder halbfett 5,28 6,21 Kombination mit Ausgabe 3,24 4,00 Cicero7,04 8,28 Laatzen möglich (1130) 7 Ausgaben-Nr.: 3629 Springe/Bad Münder 31832, 31848 Ausgaben-Nr.: 1129 hallo SPRINGE BAD MüNDER wochenende Direktpreis Grundpreis Auflage: 35.450 Auflage: 25.000 in Euro in Euro Geschäftsanzeigen 4.953,60 5.443,80 1/1 Seite 4c 1,491,63 schwarz/weiß (je mm) 1,92 2,11 4 c (je mm) Titelseitenpreise auf Anfrage Fließsatzanzeigen 4,47 4,89 1 Zeile normal oder halbfett 5,966,52 Cicero Ausgaben-Nr.: 3161 Hameln/Bad Pyrmont 31840, 31856, 31812, 31863, 31785, 31787, 31789, 31860, 32678, 37619, 31020 Direktpreis Grundpreis Auflage: 75.000 Auflage: 80.000 in Euro in Euro Geschäftsanzeigen 4.205,40 5.263,20 1/1 Seite 4c 1,301,63 schwarz/weiß (je mm) 1,63 2,04 4 c (je mm) Titelseitenpreise auf Anfrage Direktpreis Grundpreis in Euro in Euro 3.792,60 4.437,60 1,161,33 1,471,72 3,48 3,99 4,64 5,32 Ausgaben-Nr.: 0161 HAMELN lo l a h SONNTAG Direktpreis in Euro 4.747,20 1,42 1,84 Grundpreis in Euro 5.959,80 1,75 2,31 8 Ausgaben-Nr.: 3601 Kompakt 1 Stadtausgabe Hannover, Garbsen/Seelze, Laatzen/Hemmingen/Pattensen, Gehrden/Ronnenberg, Barsinghausen/Wennigsen Ausgaben-Nr.: 1101 hallo HANNOVER wochenende Direktpreis Grundpreis Auflage 346.270 Auflage 345.690 Direktpreis Grundpreis in Euro in Euro Geschäftsanzeigen in Euro in Euro 20.743,20 24.406,80 1/1 Seite 4c 21.336,60 25.155,00 6,98 8,23 schwarz/weiß (je mm) 7,198,49 8,04 9,46 4 c (je mm) 8,279,75 Rubrikenpreise: Touristik, Veranstaltungen, KfZ-Markt, Immobilien 5,08 5,99 schwarz/weiß (je mm) 6,848,05 5,85 6,86 4 c (je mm) 7,879,26 Fließsatzanzeigen 14,94 17,64 1 Zeile normal oder halbfett 17,25 20,19 19,9223,52 Cicero 23,00 26,92 Ausgaben-Nr.: 3605 Kompakt 2 Kompakt 1 + Springe Ausgaben-Nr.: 1102 hallo HANNOVER wochenende Direktpreis Grundpreis Auflage 381.720 Auflage 370.690 Direktpreis Grundpreis in Euro in Euro Geschäftsanzeigen in Euro in Euro 25.335,60 29.489,40 1/1 Seite 4c 24.045,60 28.380,00 8,34 9,73 schwarz/weiß (je mm) 8,129,57 9,82 11,43 4 c (je mm) 9,3211,00 Rubrikenpreise: Touristik, Veranstaltungen, KfZ-Markt, Immobilien 7,51 8,55 schwarz/weiß (je mm) 7,759,14 8,83 10,10 4 c (je mm) 8,9010,48 Fließsatzanzeigen 17,97 21,15 1 Zeile normal oder halbfett 17,97 21,15 23,9628,20 Cicero 23,96 28,20 9 Ausgaben-Nr.: 3612 Region Hannover Kompakt 2 + Wunstorf, Neustadt, Schwarmstedt/Wedemark, Langenhagen, Burgwedel/Burgdorf/Lehrte Ausgaben-Nr.: 1112 hallo HANNOVER wochenende Direktpreis Grundpreis Auflage 632.855 Auflage 627.435 Direktpreis Grundpreis in Euro in Euro Geschäftsanzeigen in Euro in Euro 42.802,20 50.284,20 1/1 Seite 4c 42.957,00 50.516,40 14,3116,81 schwarz/weiß (je mm) 14,4717,04 16,59 19,49 4 c (je mm) 16,6519,58 Rubrikenpreise: Touristik, Veranstaltungen, KfZ-Markt, Immobilien 12,6815,07 schwarz/weiß (je mm) 13,8616,30 14,70 18,19 4 c (je mm) 15,9418,77 Ausgaben-Nr.: 3615 Wochenblätter gesamt Region Hannover + Schaumburg + Hameln-Pyrmont Ausgaben-Nr.: 300 hallo HANNOVER wochenende Direktpreis Grundpreis Auflage 707.855 Auflage 707.435 Direktpreis Grundpreis in Euro in Euro Geschäftsanzeigen in Euro in Euro 49.381,20 57.895,20 1/1 Seite 4c 49.045,80 57.766,20 16,3719,19 schwarz/weiß (je mm) 16,4019,30 19,14 22,44 4 c (je mm) 19,0122,39 Rubrikenpreise: Touristik, Veranstaltungen, KfZ-Markt, Immobilien 14,7617,45 schwarz/weiß (je mm) 16,0318,54 17,28 21,04 4 c (je mm) 18,6221,36 10 Individuelle Kombinationen am Mittwoch Einzelpreise je mm in Euro Kombinationspreise je mm in Euro Ausgaben-Nr.: DirektpreisGrundpreis Ausgaben-Nr.: DirektpreisGrundpreis s/w 1 ZF 4c s/w 1 ZF 4c s/w 1 ZF 4c s/w 1 ZF 4c 3600Stadtausgabe* 4,59 5,065,28 5,435,966,21 - -- --* Rubrikenpreise 3,69 4,044,25 4,364,795,00 - -- --3621 Teilausgabe Ost 1,68 1,831,91 3622 Teilausgabe Süd 1,59 1,741,81 3623 Teilausgabe West 1,52 1,681,75 3624 Teilausgabe Nord 1,50 1,671,73 3625 Rundblick Garbsen1,08 1,191,23 3626 Barsinghausen/ W. 1,06 1,161,21 3627 Laatzener Woche 1,08 1,191,23 3628 Anzeiger Gehrden 0,81 0,930,97 1,972,162,256621 1,842,042,146622 1,771,952,05 6623 1,761,912,04 6624 1,261,391,476625 1,241,381,446626 1,261,391,47 6627 1,001,081,136628 3629Springe 1,49 1,781,92 3301 Extra-Verlag ges. 1,56 1,711,79 3321Wedemark** 0,92 1,011,05 3345Langenhagen** 0,97 1,071,11 3861 Marktspiegel ges. 2,57 2,812,93 3862Burgdorf/Lehrte***1,73 1,901,99 3864Burgdorf*** 1,08 1,181,23 3865Lehrte*** 1,15 1,261,31 3866Burgwedel*** 1,12 1,221,28 3162Neustadt 1,05 1,151,20 3164Wunstorf - -1,61 3165 Schaumburg ges. - -2,10 3166 Schaumburg Nord - -1,75 3167 Schaumburg Süd - -1,75 3161Hameln 1,30 1,531,63 1,631,942,116629 1,28 1,551,69 1,421,701,85 1,842,042,12 1,081,171,22 1,141,241,32 3,013,283,44 2,042,232,33 1,261,381,44 1,341,481,53 1,311,441,51 1,231,371,436162 0,95 1,041,09 1,111,221,29 - -1,856164 - -1,37 - -1,58 - -2,426165 - -1,84 - -2,17 - -2,026166 - -1,75 - -2,02 - -2,026167 - -1,75 - -2,02 1,631,902,046161 1,17 1,381,47 1,471,711,84 1,42 1,571,65 1,33 1,481,56 1,29 1,441,49 1,28 1,421,48 0,93 1,031,06 0,91 0,991,03 0,93 1,031,06 0,70 0,770,80 1,681,831,91 1,591,741,81 1,521,681,75 1,501,671,73 1,081,191,23 1,061,161,21 1,081,191,23 0,810,930,97 **Rubrikenanzeigen nur in 3301 möglich ***Rubrikenanzeigen nur in 3861 möglich (bei Farbanzeigen Mindestgröße 200 mm) 11 Individuelle Kombinationen hallo HANNOVER am Wochenende wochenende Einzelpreise je mm in EuroKombinationspreise je mm in Euro Ausgaben-Nr.: DirektpreisGrundpreis Ausgaben-Nr.: DirektpreisGrundpreis s/w 1 ZF 4c s/w 1 ZF 4c s/w 1 ZF 4c s/w 1 ZF 4c 100Stadtausgabe* 4,85 5,335,57 5,686,256,56 - -- --* Rubrikenpreise 4,71 5,185,44 5,566,106,38 - -- --1121 Teilausgabe Ost 1,69 1,841,93 1122 Teilausgabe Süd 1,66 1,801,87 1123 Teilausgabe West 1,61 1,761,84 1124 Teilausgabe Nord 1,56 1,721,79 1125 hallo Garbsen 1,18 1,291,33 1126 hallo Barsingh. 1,11 1,211,26 1127 hallo Laatzen 1,14 1,241,30 1128 hallo Gehrden 0,90 1,001,04 1130 Kombi Laa./Gehrd.1,76 1,942,04 1129 hallo Springe 1,16 1,331,47 302 Extra-Verlag ges. 1,68 1,851,96 322Wedemark** 0,99 1,091,14 346Langenhagen** 1,03 1,131,18 881 Marktspiegel ges. 2,71 2,973,10 882Burgdorf/Lehrte*** 1,85 2,032,11 884Burgdorf*** 1,20 1,321,37 885Lehrte*** 1,26 1,371,43 886Burgwedel*** 1,20 1,321,39 132Neustadt 1,05 1,151,20 134Wunstorf - -1,71 165 Schaumburg ges. - -2,27 166 Schaumburg Nord - -1,89 167 Schaumburg Süd - -1,89 161hallo Hameln/Bad P.1,42 1,631,84 1,982,172,262121 1,902,132,22 2122 1,872,072,17 2123 1,822,022,092124 1,391,531,612125 1,311,441,502126 1,331,481,562127 1,061,161,21 2128 2,072,302,39 1,43 1,581,66 1,691,841,94 1,42 1,561,64 1,691,831,90 1,36 1,531,61 1,641,801,87 1,34 1,481,54 1,601,751,82 1,04 1,141,19 1,211,311,36 0,96 1,041,08 1,111,211,26 1,01 1,091,14 1,161,281,33 0,75 0,870,90 0,921,021,06 n ur für Rubrikenanzeigen am Sonnabend 1,331,501,722129 1,00 1,141,26 1,141,301,46 2,002,182,27 1,161,261,36 1,211,321,42 3,183,493,64 2,162,372,47 1,411,541,60 1,461,591,67 1,431,561,64 1,231,371,432162 0,95 1,041,09 1,111,221,29 - -1,962164 - -1,46 - -1,67 - -2,602165 - -1,93 - -2,28 - -2,172166 - -1,61 - -1,85 - -2,172167 - -1,61 - -1,85 1,752,042,312161 1,28 1,471,66 1,581,842,08 **Rubrikenanzeigen nur in 302 möglich ***Rubrikenanzeigen nur in 881 möglich (bei Farbanzeigen Mindestgröße 200 mm) 12 Technische Angaben und Auftragsbedingungen: Beilagenauflage: Mindestauflage: Format: Papiergewicht: Beilagen und Prospektwerbung Die Beilagenauflagen sind teilweise aufgerundet um Auflagenschwankungen auszugleichen; bedingt durch maschinelles Einlegen ist es notwendig, 1% mehr Exemplare als Auflage anzuliefern (max. 400 Ex. je Titel) 5.000 Exemplare innerhalb eines Titels Mindestformat: 105 x 148 mm (DIN A6) Höchstformat: 235 x 315 mm 1-Blatt-Beilagen mind. 140 g/m2 bzw. 170 g/m2 , Mehrfachabzüge möglich Muster: 7 Tage vor Erscheinungstermin Teilbelegung: Die Belegung in genau begrenzte Teilgebiete erfolgt bestmöglich; geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen Beilagenhinweise: Erfolgen kostenlos in der belegten Ausgabe, Nichterscheinen berechtigt nicht zu Ersatzansprüchen Anlieferung: frühstens 10 Tage, spätestens 4 Tage vor Erscheinungstermin, Anlieferung an die angegebenen Druckorte frei Haus Anlieferzeit: Mo. - Do. 8 - 14.30 Uhr, Fr. 8 - 12 Uhr Anlieferadressen Wochenmitte-Titel Anlieferadressen Wochenend-Titel Sonntags-Medien Verlag Göttinger Tageblatt hallo Wochenblatt Ost hallo wochenende Ost Göttinger Tageblatt Beilagenlager HaWo hallo Wochenblatt Süd hallo wochenende Süd Beilagenlager HaWe Dransfelder Str. 1 hallo Wochenblatt West hallo wochenende West Dransfelder Str. 1 37079 Göttingen hallo Wochenblatt Nord 37079 Göttingen hallo Rundblick Garbsen/Seelze Mo. - Do. 8 - 14.30 Uhr Mo. - Do. 8 - 14.30 Uhr hallo Laatzener Woche Fr. 8 - 12 Uhr Fr. 8 - 12 Uhr hallo Anzeiger Gehrden/Ronnenberg Oppermann Druck hallo wochenende Nord Gutenbergstr. 1 hallo wochenende Garbsen/Seelze 31552 Rodenberg hallo wochenende Laatzen hallo wochenende Gehrden/Ronnenberg hallo Mittwoch Barsinghausen/Wennigsen hallo wochenende Barsinghausen/Wennigsen Neue Deister Zeitung Druckzentrum Hottenbergsfeld Aktuelle Woche Springe/Bad Münder hallo wochenende Springe/Bad Münder Carl-Wilhelm-Niemeyer-Str. 15 hallo Mittwoch Hameln/Pyrmont hallo zum Sonntag Hameln/Pyrmont 31789 Hameln-Rohrsen Cellesche Zeitung Extra Verlag Bremer Weg 186 Langenhagener Echo 29223 Celle Wedemark Echo OT Klein Hehlen Schwarmstedter Echo Göttinger Tageblatt Marktspiegel Verlag Beilagenlager MSP Burgdorfer Nachrichten Dransfelder Str. 1 Lehrter Nachrichten 37079 Göttingen Burgwedeler Nachrichten Oppermann Druck Oppermann Verlag Gutenbergstr.1 Neustädter Zeitung 31552 Rodenberg Wunstorfer Stadtanzeiger/Schaumburger Wochenblatt Oppermann Druck Gutenbergstr.1 31552 Rodenberg Druckzentrum Hottenbergsfeld Carl-Wilhelm-Niemeyer-Str. 15 31789 Hameln-Rohrsen Cellesche Zeitung Bremer Weg 186 29223 Celle OT Klein Hehlen Göttinger Tageblatt Beilagenlager MSP Dransfelder Str. 1 37079 Göttingen Oppermann Druck Gutenbergstr.1 31552 Rodenberg 13 Beilagenpreise und -Auflagen hallo HANNOVER wochenende Direktpreis GrundpreisBeilagenpreise (nur gültig für die mit * gekennzeichneten Titel) Direktpreis Grundpreis je 1000 Ex. in € je 1000 Ex. in € 64,50 76,00 bis 20 g bis 20 g 68,00 80,00 71,00 83,50 bis 30 g bis 30 g 75,00 88,00 7,00 8,00 je weitere 10 g je weitere 10 g7,50 8,50 Beilagenauflage Titel Hannover 70.630 *Teilausgabe 47.880 *Teilausgabe 55.680 *Teilausgabe 44.580 *Teilausgabe 48.750 36.050 18.900 23.800 *hallo *hallo *hallo *hallo PLZ Ost Süd West Nord Garbsen/Seelze Laatzen Gehrd./Ronnenb. Barsingh./Wen. 25.200 Springe/Bad Münder 29.170 Langenhagener Echo 14.650 Wedem./Schwarmstedt 24.500 Burgdorfer Nachr. 31.300 Lehrter Nachrichten 21.700 Burgwedeler Nachr. 23.305 Neustädter Zeitung 28.940 Wunstorfer Stadtanz. 42.290 Schaumb. Wbl. Nord 32.410 Schaumb. Wbl. Süd 75.000 Hameln/Pyrmont Beilagenauflage 30161, 30163, 30175, 30177, 30625, 30627, 30629, 30655, 30657, 30659 30159 Teil, 30169 Teil, 30171, 30173, 30519, 30539, 30559 30169 Teil, 30449, 30451, 30453, 30455, 30457, 30459 30159 Teil, 30165, 30167, 30179, 30419 47.880 55.680 44.580 30823, 30880, 30952, 30890, 30826, 30827, 30926 30966, 30982 30989 30974 48.170 36.050 18.900 23.800 31832, 30669, 30900, 31303, 31275, 30916, 31535 31515, 31542, 31688, 31675, 31020, 31860, 31848 30851, 30853, 30855 29690 31311 31319 30938 25.200 29.170 14.650/5.610 24.500 31.300 21.700 23.305 31.810 42.290 31547, 31552, 31693, 31683, 31785, 31863, 31558 31553, 31555, 31556, 31559, 31655, 31698-702, 31712-19, 31867 31691, 31707-11, 31737, 31749, 32457 31787, 31789, 31812, 31840, 31855, 32676 70.630 32.410 80.000 Die Beilagenauflagen können von den verteilten Auflagen abweichen. Sonntags-Medien GmbH & Co. KG · August-Madsack-Str. 1 · 30559 Hannover · Tel. 05 11/ 5 18 20 25 14 Technische Richtlinien für Beilagen Angaben zum Produkt 1. Format – Mindestformat ist DIN A 6 (105 x 148 mm). – Maximalformat ist 235 x 315 mm. 2. Einzelblätter (Mehrfachabzüge möglich) – Einzelblätter im Format DIN A 6 dürfen ein Flächengewicht von 170 g/m2 nicht unterschreiten. – Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A 6 bis DIN A 4 müssen ein Flächengewicht von mindestens 140 g/m2 aufweisen. – Größere Formate mit einem Flächengewicht von mindestens 60 g/m2 sind auf eine Größe im Bereich DIN A 4 (210 x 297 mm) zu falzen. 3. Mehrseitige Beilagen – Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben. Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2 erforderlich oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen. Bundstärke bis max. 10 mm. 4. Gewichte – Das Gewicht einer Beilage soll 60 g/Exemplar nicht überschreiten. – Liegt es darüber, ist eine Rückfrage beim jeweiligen Zeitungsverlag erforderlich. Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar. 10. Lagen – Die kantengeraden Lagen müssen eine Höhe von 80 - 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. – Eine Vorsortierung wegen zu dünner Lagen darf nicht erforderlich sein. – Einzelne Lagen dürfen weder verschnürt noch verpackt angeliefert werden. – Eine zusätzlich notwendige manuelle Aufbereitung wird nach Rücksprache vorgenommen und in Rechnung gestellt. 11. Palettierung – Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Mehrwegpaletten gestapelt sein. – Beilagen sollen gegen eventuelle Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und ggf. gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein. – Um ein Aufsaugen von Feuchtigkeit zu vermeiden und die Lagen vor Schmutz zu schützen, ist der Palettenboden mit einem stabilen Karton abzudecken. – Das Durchbiegen der Lagen kann ggf. durch einen stabilen Karton zwischen den Lagen vermieden werden. Der Stapel erhält gleichzeitig mehr Festigkeit. – Wird der Palettenstapel umreift oder schutzverpackt, ist darauf zu achten, dass die Kanten der Beilagen nicht beschädigt oder umgebogen werden. – Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte mit Inhalts- und Richtlinien zur Verarbeitung Mengenangabe gekennzeichnet sein. 5. Falzarten – Stahlumreifung vermeiden (Unfallgefahr). – Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittelfalz verarbeitet sein. Hinweise zum Materialeinsatz Leporello (Z)- und Altarfalz (П) sind maschinell nicht zu verarbeiten. 12. Packmitteleinsatz – Mehrseitige Beilagen müssen den Falz an den langen Seiten haben. – Die Verpackung ist auf das notwendige zweckdienliche Minimum zu beschränken. 6. Beschnitt 13. Einsatz von recyclingfähigem Verpackungsmaterial – Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. – Paletten und Deckelbretter sind im Mehrwegverfahren zu nutzen. – Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen. – Kunststoffmaterialien müssen aus PE sein (recyclingfähig). 7. Angeklebte Produkte (z. B. Postkarten) – Die Kartonagen müssen recyclingfähig sein. – Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum – Als Verpackung darf kein Verbundmaterial eingesetzt werden. Kopf oder Fuß der Beilage angeklebt werden. Richtlinien zur Abwicklung – Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung mit dem Verlag notwendig. 14. Begleitpapiere – Die maschinelle Verarbeitung von Beilagen wie Sonderformate, Warenmuster oder -proben ist ohne Aus dem Lieferschein hat hervorzugehen: vorherige technische Prüfung durch den Verlag nicht möglich. – zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgaben 8. Draht-Rückenheftung – Einsteck- und Erscheinungstermin – Die Draht-Rückenheftung sollte vermieden werden. Bei Draht-Rückenheftung darf die Drahtstärke – Auftraggeber der Beilage keinesfalls stärker als das Produkt sein. Die Klammerung muss ordentlich ausgeführt sein. – Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv oder Version – Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden. – Auslieferungstermin des Beilagenherstellers Für Beilagen mit Einlegern – Absender und Empfänger Empfehlungen für Verpackung und Transport gelten besondere technische – Anzahl der Paletten 9. Anlieferungszustand Voraussetzungen. – Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen – Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie sofortige Verarbeitung Bitte vorher Rücksprache – Stückzahl der Beilagen je Palette gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird. mit dem Verlag halten. – Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht Ferner sind erforderlich: gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. – Textgleichheit des Lieferscheins zur Palettenkarte – Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) – Raum für Vermerke 15 Digitale Produkte Webseitengestaltung Suchmaschinenoptimierung Social Media Marketing Digitale Prospekte Suchmaschinenmarketing In-App-Werbung 16 Technische Angaben Satzspiegel Spaltenbreite/-zahl: Berliner Format 430 mm hoch 277,5 mm breit Anzeigenteil Textteil 1 45,0 mm 45,0 mm 2 91,5 mm 91,5 mm 3 138,0 mm 138,0 mm 4 184,5 mm 184,5 mm 5 231,0 mm 231,0 mm 6 277,5 mm 277,5 mm 430 mm hoch 590,0 mm breit Spalten Panorama Mindesthöhe für Anzeigen: 5 mm Digitale Druckunterlagen Bitte beachten Sie unbedingt diese technischen Informationen. Nur damit stellen Sie sicher, das Ihre Anzeige unverändert erscheint. Bei Anlieferung von Druckunterlagen, die von den Vorgaben abweichen, kann generell keine Gewähr für den Druckausfall übernommen werden. Vorab schicken Sie bitte unserer Anzeigenabteilung einen Anzeigenauftrag, einen Kontrollausdruck der Anzeige (unbedingt erforderlich) und den Hinweis, auf welchem Wege die Daten digital zur Verfügung gestellt werden. 1. E-Mail ( max. 5 MB ): [email protected] 2. auf Datenträger: CD/ DVD 3. per FTP: Die Zugangsdaten bitte per E-Mail anfordern. Hinweise zur Datenübertragung Ordner: Schicken Sie uns alle Daten für einen Auftrag bitte in einem Ordner gesammelt und komprimiert. Der Ordner muss einen aussagekräftigen Namen tragen. Geben Sie dem Ordner einen Namen, aus dem der Erscheinungstag und der Auftraggeber/Kunde erkennbar sind. Der Name darf bis zu 25 Zeichen lang sein (keine Sonderzeichen verwenden) und darf auf keinen Fall mit einem Leerzeichen beginnen. Info-Datei: Schicken Sie uns in diesem Ordner eine Info-Datei, z.B. mit Simple Text (Mac) oder Word (Windows) erstellt, mit folgenden Informationen: Werbender, Absender Daten, Erscheinungstermin und Telefonnummer für Rückfragen. Komprimierung: Um Übertragungszeit und damit Kosten zu sparen, sollten Sie die Daten durch ein selbst entpackendes Komprimierungsprogramm packen lassen. Dateiformate EPS und PDF: PDF-Dateien nehmen wir ab Version 1.4 an. EPS-Dateien (PS-Level1) müssen den Adobe-Konventionen entsprechen und korrekte DSC Kommentare (Document Struktur Kommentare) enthalten. Folgende Kommentare sind notwendig und werden automatisiert von uns ausgewertet: Größe der Anzeige (Bounding Box) Farben (Document Process Colors/ Document Custom Colors) Schriften (Document Supplied Fonts/ Document Needed Fonts) Folgende Programme liefern EPS-Daten mit gültigen Kommentaren: Quark Xpress Adobe Photoshop Adobe Illustrator Preview: EPS-Daten müssen eine niedrig aufgelöste Vorschau (72 dpi) für die MacintoshBildschirmdarstellung enthalten. DCS: Die EPS-Erweiterung DCS (Desktop Color Separation) wird von uns nicht unterstützt, und Dateien, die DCS-Elemente enthalten, können nicht verarbeitet werden. Das gilt auch für DCS 2.0 im Single-file Format. Schriften:Müssen eingebunden sein oder vor der Erzeugung des EPS in Zeichenwege (Pfade) umgewandelt werden. Bei EPS-Dateien aus Corel Draw sollten Schriften grundsätzlich in Zeichenwege umgewandelt werden. Bilddaten: Alle Bilder müssen im EPS/PDF enthalten sein. Strichzeichnungen: Einfarbige Bilder (1 Bit Farbtiefe) Auflösung: mindestens 150 dpi, bestes Ergebnis bei 1270 dpi (Belichterauflösung) Graustufen-/Farbbild: Auflösung mit mindestens 150 dpi Beschneidungspfade: Beschneidungspfade in Photoshop-Bildern sollten mit einer Toleranz von 4-6 Pixeln angelegt werden, kleinere Werte als 1 Pixel führen in der Regel zu sehr komplexen und nicht verarbeitbaren Pfaden. 4c-Farben: Vierfarbanzeigen dürfen keine Schmuckfarben (Volltonfarben) enthalten, sondern nur die Prozessfarben Cyan, Magenta, Yellow und Black. Die Summe der Farbdeckung darf maximal 200% betragen. Generische Daten: Können wir nur in Ausnahmefällen und nur nach Absprache verarbeiten. Daten aus OfficeAnwendungen wie MS-Word, MS-Excel, MS-Powerpoint können nur nach Rücksprache verarbeitet werden. Informationen: Fragen zum Versand digitaler Druckunterlagen beantwortet Ihnen unsere Anzeigenabteilung unter der Rufnummer: (05 11) 518 2093 17 Geschäftsbedingungen • Preisliste Nr. 23 • Gültig ab 01. Januar 2016 1.“Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort “Anzeige” deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung bei dem Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. -Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. -Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Darüber hinaus ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr die Haftung des Verlegers für grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen dem Umgang nach auf den vorraussehbaren Schaden beschränkt. - Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu Grunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. - Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Belegversand siehe “Zusätzliche Geschäftsbedingungen”, Ziffer d. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.- Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe aus Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weiter geleitet. - Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an. Bei privaten Anzeigenaufnahmen gilt dies, wenn der Auftraggeber nach Hinweis auf die Anwendung der Geschäftsbedingungen den Auftrag ohne Widerspruch erteilt. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. 18 b) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Inseration zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Ist der Kunde wegen der Wettbewerbswidrigkeit einer Anzeige abgemahnt oder hat er Dritten gegenüber ein Vertragsstrafeversprechen abgegeben oder ist ihm die Verbreitung dieser Anzeige gerichtlich untersagt worden, so ist hiervon die Anzeigenleitung schriftlich zu benachrichtigen. Sein Wunsch, die entsprechende Anzeige nicht zu veröffentlichen, kann vom Verlag nur berücksichtigt werden, wenn sein Schreiben einen Tag vor Anzeigenschluss für die betreffende Anzeige bei der Anzeigenleitung eingeht. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichen Anzeige bezieht, zu tragen und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. c) Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß , in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen begründen für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz. Wenn bei Wiederholungsanzeigen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass dieser nach dem ersten Auftreten durch den Auftraggeber sofort reklamiert wurde, erkennt der Verlag einen Ausgleichsanspruch nur für eine Anzeige an. Erscheint eine vereinbarte Ersatzanzeige nicht in angemessener Frist oder erneut nicht einwandfrei, kann der Auftraggeber von dem Vertrag zurücktreten. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen , Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler und fehlerhafte Aufzeichnungen keine Haftung. Erfolgt die Übertragung der Druckunterlagen auf digitalem Wege, übernimmt der Verlag keine Haftung für Veränderungen der digitalen Daten durch Übertragungsfehler. Gleiches gilt in den Fällen, in denen die vom Kunden übermittelten Daten systembedingt (nicht kompatibel) beim Verlag nicht verarbeitet werden können. Die Zusicherung bestimmter Eigenschaften ist nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die Anzeigenleitung erfolgt. d) Anzeigenbelege bzw. -ausschnitte werden nach einheitlichen Richtlinien des Verlages geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so wird auf Wunsch stattdessen eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige ausgestellt. e) Neue Anzeigenpreise treten mit dem aus der Preisliste ersichtlichem Zeitpunkt in Kraft. Dies gilt auch für laufende Rahmenverträge (Abschlüsse) und Anzeigenaufträge. Für Einzelaufträge, die vor Bekanntgabe der neuen Preisliste erteilt wurden, gilt der alte Preis, sofern die Anzeige oder Beilage innerhalb von vier Monaten erscheinen sollte. f) Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen in Sonderveröffentlichungen und Verlagsbeilagen je nach Art und Erscheinungsweise sowie bei Abnahme von 25.000 mm und mehr Sonderkonditionen zu vereinbaren. g) Bei der Belegung von Bezirks- bzw. Teilausgaben oder sonstigen Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen ist ein gesonderter Abschluss für die betreffende Ausgabe oder Kombination zu tätigen. h) Die gewerbliche Verwertung und Weitergabe von Zuschriften auf Anzeigen durch Dritte ist nicht gestattet. i) Die Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Für die Zahlung der Mittlungsvergütung ist Voraussetzung, dass die Werbungsmittler auch die gesamte Auftragsabwicklung selbst übernehmen, das heißt die Aufträge dem Verlag unmittelbar erteilen und Texte bzw. Druckunterlagen direkt anliefern. j) Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung von Anzeigen- und Beilagenaufträgen zu den jeweiligen Grundpreisen. k) Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. l) Für Anzeigengesamtbelegungen und Anzeigenkombinationen ist Auftragnehmer und Inkassoberechtigter die Sonntags-Medien GmbH & Co. KG. m) Bei vorliegenden Forderungen werden die Namen des Kunden sowie die Tatsache, dass titulierte Forderungen nicht ausgeglichen sind, an Gläubigerschutz dienende Institutionen weitergeleitet. n) Bei Insolvenzen und Zwangsvergleichen entfällt jeder Nachlass. o) Zur Reichweitensteigerung und Erhöhung des Verbreitungsgrades werden Ihre Anzeigen nicht nur in unseren Titeln, sondern auch zusätzlich in den Internetportalen unserer Anzeigenkooperationspartner veröffentlicht. p) Der Anzeigenauftrag kommt zustande durch die Buchung der Anzeige durch den Auftraggeber (Angebot) und Bestätigung der Buchung durch den Verlag in Textform (Annahme). Buchung und Bestätigung können auch über das OBS Online Booking System erfolgen (Infos zu OBS finden Sie unter obs-portal.de). q) Zum Zwecke der Entscheidung über die Bewertung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Zum Zwecke der Kreditprüfung stehen zur Person gespeicherte Adress- und Bonitätsdaten, einschließlich solcher, die auf Basis mathematischstatistischer Verfahren ermittelt werden, bei einem Dienstleister zur Verfügung. Diese Daten werden von entsprechenden Dienstleistern zum Onlineabruf angeboten. Anfragen werden vom Dienstleister nur beantwortet, sofern wir unser berechtigtes Interesse gegenüber dem Dienstleister glaubhaft dargelegt haben. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen a) Die Empfehlungen des Verlages zur Übermittlung von digitalen Druckunterlagen (siehe wichtige Informationen) sind vom Kunden zu beachten. Weicht der Kunde hiervon ab und führt dies zu einer Verschlechterung der Druckqualität, kann der Kunde hieraus keine rechtlichen Ansprüche ableiten. b) Im Falle der Übermittlung von digitalen Druckunterlagen hat der Kunde dafür einzustehen, dass die übermittelten Druckunterlagen/Daten nicht mit Viren behaftet sind. Mit Computerviren behaftete Dateien werden vom Verlag vollständig gelöscht. Hieraus kann der Kunde keinerlei rechtliche Ansprüche herleiten. Führt die Übermittlung von Druckunterlagen im vorstehenden Sinne zu Schäden beim Verlag, behält sich der Verlag Schadenersatzansprüche gegenüber dem Kunden vor. c) Farbanzeigen, die digital übermittelt werden, können nur mit einem auf Papier gelieferten Farbproof zuverlässig bearbeitet werden. Bei Farbabweichungen ohne Farbproof können keine Preisminderungen geltend gemacht werden. d) Auf Wunsch des Kunden sendet der Verlag per Telefax oder E-Mail einen Korrekturabzug der auf Papier erstellten digitalen Druckvorlage. Für den Fall, dass die Faxübertragung scheitert, ist der Verlag zu einer Übertragung auf anderem Wege nicht verpflichtet. Der Korrekturabzug gilt als vom Kunden als vertragsgemäß gebilligt, wenn der Kunde bis zum Anzeigenschlusstermin keine Fehler meldet. Ansprüche des Kunden auf Preisminderung oder Schadensersatz wegen später gerügter Mängel sind ausgeschlossen. Zusätzliche Geschäftsbedingung für die elektronische Rechnung Der elektronische Rechnungsversand bedarf der besonderen (formlosen) Vereinbarung. Eine zusätzliche Papierrechnung (bzw. Gutschrift) wird nicht versandt. Auf die besonderen Anforderungen der Archivierung wird hiermit verwiesen. Zusätzliche Geschäftsbedingung für SEPA Der Geschäftskunde ist damit einverstanden, dass die Frist der Versendung der Vorabankündigung (sog. Prenotification), durch welche mitgeteilt wird, dass der genannte Rechnungsbetrag von dem angegebenen Kundenkonto abgebucht wird, kürzer als 5 Tage ist. 19 Verlagsangaben Verlag: Anschrift: Telefon: Telefax: Internet: E-Mail: Erscheinungsweise: Druckunterlagen- und Anzeigenschluss: Bankverbindungen: Zahlungsbedingungen: Verzugszinsen: Chiffregebühr: Nachlässe: Anzeigenstrecken: AE-Provision: Mehrwertsteuer: Drucklegung: Stand der Auflagenzahlen: Sonntags-Medien GmbH & Co. KG Sonntags-Medien GmbH & Co. KG, Anzeigenabteilung August-Madsack-Str. 1, 30559 Hannover oder Postfach 2560, 30025 Hannover (05 11) 5 18 20 92 (05 11) 5 18 20 59 www.wochenblaetter.de [email protected] hallo wochenende: wöchentlich am Sonnabend hallo Hannoversches Wochenblatt: wöchentlich am Mittwoch hallo wochenende: Donnerstag 12 Uhr, Kombipartner: Donnerstag 13 Uhr hallo Hannoversches Wochenblatt: Montag 12 Uhr + Kombipartner Commerzbank AG Hannover IBAN: DE40 2508 0020 0107 7211 00 Swift-Code/BIC: DRESDEFF250 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug, 2 % Skonto bei Vorauszahlung, sofort nach Rechnungserhalt sowie bei Bankeinzug, ausgenommen Gelegenheitskunden. Die Abrechnung erfolgt durch die Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. aufgrund einer Inkassovollmacht. Werden gemäß § 288 BGB berechnet. Bei Abholung 5,- €. Bei Zusendung 8,- €. Malstaffel MengenstaffelNachlass 6 x 3.000 mm 5% 12 x 5.000 mm 10 % 24 x 10.000 mm 15 % 48 x 20.000 mm 20 % Über 25.000 mm nach Vereinbarung. Ab 4 Seiten 25 % Sondernachlass. 15 % vom Grundpreis. Zu den genannten Preisen kommt die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. Dezember 2015 Planauflagen 2016 auf Basis der ADA-Meldung 2015. Sonntags-Medien GmbH & Co. KG Sitz: Hannover Amtsgericht Hannover HRA 26781 Steuer-Nr.: 25/205/01248 Bankverbindung: Persönlich haftende Gesellschafterin: Commerzbank AG Hannover Neue Anzeigenblatt Verlags- GmbH IBAN: DE40 2508 0020 0107 7211 00 Sitz: Hannover BIC: DRESDEFF250 Amtsgericht Hannover HRB 55692 USt-IdNr.: DE191472285 Geschäftsführer: Christoph Rüth Günter Evert Sandra Becker