Preisliste 2016 - Eßlinger Zeitung
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Preisliste 2016 - Eßlinger Zeitung
Preisliste 2016 Blatt 1 Blatt 2 Blatt 3 Blatt 4 Blatt 5 Allgemeine Verlagsangaben Ausgaben/Belegungsmöglichkeiten/Verbreitungsgebiet Digitale Druckunterlagen/Technische Angaben Service-Büros Preise Schwarz-Weiß-Anzeigen Nr. 59 Gültig ab 1. Januar 2016 70372 Stuttgart Nielsen III b Blatt 6 Blatt 7 Blatt 8 Blatt 9 Blatt 10 Preise Farbanzeigen Sonderformen/Sonderveröffentlichungen Prospektbeilagen Allgemeine Geschäftsbedingungen Unsere Anzeigenberater 3 4 5 6 1. Allgemeine Verlagsangaben Verlag Rotenberg Verlag GmbH, Postfach 50 02 49 70332 Stuttgart Wilhelmstraße 18–20 70372 Stuttgart Telefon 0711 95568-10 Telefax E-Mail Erscheinungsweise werktäglich morgens Schlusstermine für Anzeigenaufträge und Druckunterlagen: jeweils am vorhergehenden Werktag, 12 Uhr, Montag-Ausgabe, Freitag, 12 Uhr, für die Freitag-Ausgabe, Mittwoch, 16 Uhr, für die Wochenend-Ausgabe, Donnerstag, 16 Uhr Preisliste Nr. 59 Gültig ab 1. Januar 2016 Bankverbindungen Stuttgarter Volksbank IBAN: DE37 6006 0396 0000 4690 09 BIC VOBADESS Untertürkheimer Volksbank IBAN: DE77 6005 0101 0002 8818 01 BIC GENODES1UTV 0711 95568-66 Postbank Stuttgart (BLZ 600 100 70) 656 708 [email protected], [email protected] Zahlungs bedingungen Zahlbar innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug, innerhalb 10 Tagen 2 % Skonto. Rechnungen unter 50 Euro sofort ohne Abzug zahlbar. Chiffregebühren Für jede Veröffentlichung: bei Abholung 3 Euro zzgl. MwSt. bei Zusendung 5 Euro zzgl. MwSt. Rabatte Mengenstaffel für mm-Abschlüsse Erweiterte Mengenstaffel (Bonus) von mindestensbei Abnahme von mehr als 1.000 mm 5 % 20.000 mm 1 % 3.000 mm 10 % 30.000 mm 2 % 5.000 mm 15 % 40.000 mm 3 % 10.000 mm 20 % 50.000 mm 4 % bei Abnahme von 60.000 bis 150.000 mm 5 % darüber hinaus nach Vereinbarung jeweils aus dem Rechnungsnetto. Nicht rabattfähig: Zeilen- u. Familienanzeigen, Beilagen Geschäfts bedingungen Aufträge werden zu den AGB’s für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften und den zusätz lichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt. Satzspiegel 485 mm hoch, 324 mm breit, 1 Seite: 3395 mm Spaltenzahl Anzeigenteil: 7 Spaltenbreite Anzeigenteil: Textteil: 1 Spalten 45 mm 1 Spalten 51 mm 2 Spalten 91,5 mm 2 Spalten 106 mm 3 Spalten 138 mm 3 Spalten 160 mm 4 Spalten 185 mm 4 Spalten 214 mm 5 Spalten 231 mm 5 Spalten 269 mm 6 Spalten 278 mm 6 Spalten 324 mm Texteil: 6 7 Spalten 324 mm Panoramaseite: 673 mm breit Umrechnungsfaktor 1 Textspalte = 1,167 Anzeigenspalten 2. Ausgaben/Belegungsmöglichkeiten/Verbreitungsgebiet AUSGABEN/BELEGUNGSMÖGLICHKEITEN /2007 2 / 2015 Cannstatter annstatter Zeitung * Zeitung * ntertürkheimer Zeitung * Zeitung * Untertürkheimer verk. Auflage verk. Auflage verbr.verbr. AuflageAuflage 8.549 8.223 8.722 8.364 Verbreitungsgebiet Verbreitungsgebiet Mühlhausen Kombination mit Anzeigenblatt mbination mit Anzeigenblatt Cannstatter Zeitung/Untertürkheimer Zeitung annstatter Zeitung / Untertürkheimer Zeitung Monatsmagazin Neckar-Anzeiger Monatsmagazin Neckar-Anzeiger 68.223 60.000 erscheint 1 × mittwochs monatlich donnerstags scheint 1 × monatlich *Gleichzeitige Eßlinger Zeitung möglich. leichzeitige Belegung Belegung der Eßlingerder Zeitung möglich. (Siehe 60 der Eßlinger Zeitung) ehe Tarif Nr. Tarif 52 derNr. Eßlinger Zeitung) Stellenangebote und Immobilienanzeigen erscheinen grundsätzlich in der tellenangebote und Immobilienanzeigen erscheinen grundsätzlich in der Gesamtausgabe / Cannstatter ßlinger Gesamtausgabe Zeitung / CannstatterEßlinger Zeitung / Zeitung Untertürkheimer Zeitung. Zeitung / Untertürkheimer 43.483 40.783 44.632 41.184 effpunkt Treffpunkt 14-tägiges Mitteilungsblatt für die Stadtteile Wöchentliches Mitteilungsblatt für die Stadtteile Obertürkheim, Untertürkheim, Uhlbach, Luginsland, Rotenberg, Hedelfingen bertürkheim, Untertürkheim, Uhlbach, Luginsland, Rotenberg, Hedelfingen und Rohracker uflage und Rohracker Auflage Hofen 60.000 12.400 13.300 Stuttgart eckar-Anzeiger Oeffingen Mönchfeld Freiberg 68.722 Neckar-Anzeiger Zeitung. Preisliste Nr. 59 Gültig ab 1. Januar 2016 Münster Neugereut Schmiden Steinhaldenfeld Sommerrain Bad Cannstatt Fellbach Luginsland Stuttgart- Untertürkheim Rotenberg Ost Uhlbach Wangen Rohracker Obertürkheim Hedelfingen Heumaden Ne cka scheint 1 × wöchentlich mittwochs, kostenlos an alle Haushalte eislisteNEU Nr. 13, Info unter Telefon 07158 981189-0, Telefax 07158 981189-1 – Jetzt mit der Möglichkeit einer Anschlußbelegung Zwiebel Esslingen. Erscheint 14-tägig mittwochs, kostenlos an alle Haushalte. Info unter Telefon 0711 9310-432, Telefax 0711 5502197 A Lederberg r Esslingen am Neckar Alt Ostfildern 3. Digitale Druckunterlagen/Technische Angaben Druckunterlagen Zur Erzielung bestmöglicher Druckwiedergabe empfehlen wir die Übersendung von digitalen Druckunterlagen Druckverfahren Rollen-Offsetdruck (Coldset) Druckform digital (CTP), Negativplatte Rasterweite 48 Linien/cm (48 Raster) Rasterpunktform elliptisch Druckzunahme 26 %; prozessbedingte Schwankungen bis zu +/– 3 % Tonwertumfang 3 % bis 95 % Strichbreite Negativ mind. 0,4 pt Positiv mind. 0,3 pt Schriftgröße negative Schriften mindestens 10 Punkt positive Schriften mindestens 9 Punkt Bildauflösung 250 dpi im Ausgabe-/Endformat Strichauflösung 1200 dpi Farbraum CMYK oder Graustufen Aus technischen Gründen werden Zusatzfarben aus den Skalenfarben Cyan, Magenta, Yellow und Black gedruckt und können deshalb vom Farbton anderer Farbfächer abweichen. Dateiformate PDF: 1.4, 250 dpi, alle Schriften einbetten Download PDF-Joboptions: www.esslinger-zeitung.de > Anzeigen > Technik Preisliste Nr. 59 Gültig ab 1. Januar 2016 sw-Abbildungen Graustufen mit Graustufenprofil „Dotgain 15 %“ 4c-Abbildungen Farbseparation mit Farbprofil „WAN-IFRAnewspaper26v5“, max. 220 % Gesamtfarbauftrag schwarze Flächen (100 %) nicht mit Cyan, Magenta oder Yellow unterlegen. Farbprofildownload www.esslinger-zeitung.de > Anzeigen > Technik Datenübertragung Per E-Mail (bis 10 MB); Per FTP – sprechen Sie uns bitte auf einen FTP-Zugang an Datenübertragung Bitte verwenden Sie Bezeichnungen, die uns eine eindeutige Zuordnung des Auftrags ermöglichen. (Produkt, Erscheinungstermin, Firmenangabe, Stichwort; z. B. EZ_3103_Musterfirma_Stellengesuch) Anzeigenauftrag Getrennt von den digitalen Druckunterlagen muss eine schriftliche Auftragserteilung mit allen für die Abwicklung erforderlichen Angaben erfolgen: Ausdruck, Erscheinungstermin/e, Ausgabe, Anzeigengröße, Farbigkeit, Rubrik, Ausdruck der Anzeige, Ansprechpartner mit Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse und dem Ordner- bzw. Dateinamen der bereits übertragenen Datei. Zeitungsvorstufe Für technische Fragen: Telefon 0711 9310-317 E-Mail: [email protected] 4. Service-Büros Nielsen I Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen PMS PrintMedien-Service GmbH Fuhlsbüttler Straße 145, 22305 Hamburg Telefon 040 639084-0 Telefax 040 639084-44 E-Mail: [email protected] Internet:www.pms-tz.de Nielsen II Nordrhein-Westfalen VERLAGS-MEDIEN-SERVICE Egberts und Goralczyk OHG Postfach 400661, 50836 Köln Bahnstraße 64, 50858 Köln Telefon 02234 95735-0 Telefax 02234 95735-10 E-Mail: [email protected] Internet:www.zeitungsteam-koeln.de Nielsen III a Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz TZ-Medien-Service GmbH Elisenstraße 32, 63739 Aschaffenburg Telefon 06021/49 40 400 Telefax 06021/49 40 401 E-Mail: [email protected] Internet:www.tz-medien-service.de Preisliste Nr. 59 Gültig ab 1. Januar 2016 Nielsen III b + IV Baden-Württemberg, Bayern Verlagsbüro Süd Glauner & Partner GmbH Dachauer Straße 37a, 85232 Bergkirchen-Feldgeding Telefon 08131 37660-0 Telefax 08131 37660-25 E-Mail: [email protected] Internet:www.verlagsbuero-sued.de Büro Mannheim Amselstraße 7 68307 Mannheim Telefon 0621 16665-0 Telefax 0621 16665-25 E-Mail: [email protected] Internet:www.verlagsbuero-sued.de Nielsen V–VII Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen TSB Tageszeitungs-Service Berlin Printmedien Marketing GmbH Giesensdorfer Straße 29, 12207 Berlin Telefon 030 773006-0 Telefax 030 773006-20 E-Mail: [email protected] Internet:www.verlagsbuero-tsb.de Nielsen VI Nielsen I Nielsen V Nielsen II Nielsen VII Nielsen III a Nielsen IV Nielsen III b 5. Preise Preisliste Nr. 59 Gültig ab 1. Januar 2016 GRUNDPREISE SCHWARZ-WEISS-ANZEIGEN mm-Preis Cannstatter Zeitung/Untertürkheimer Zeitung 1/1 Seite Textteil 2) Immobilienmarkt 3) Stellenmarkt 3) € € € € € 1,26 4.277,70 4,34 2,86 3,40 Cannstatter Zeitung/Untertürkheimer Zeitung Monatsmagazin Neckar-Anzeiger 1,83 6.212,85 – – – Monatsmagazin Neckar-Anzeiger 1,01 3.428,95 – – – mm-Preis 1/1 Seite Textteil 2) Immobilienmarkt 3) Stellenmarkt 3) DIREKTPREIS¹) SCHWARZ-WEISS-ANZEIGEN € € € € € Cannstatter Zeitung/Untertürkheimer Zeitung 1,07 3.632,65 3,70 2,43 2,89 Cannstatter Zeitung/Untertürkheimer Zeitung Monatsmagazin Neckar-Anzeiger 1,59 5.398,05 – – – Monatsmagazin Neckar-Anzeiger 0,88 2.987,60 – – – Mitteilungsblatt „Treffpunkt“ 0,59 – – – – Satzspiegel: 485 × 324 (Seiten-mm: 3395) Anzeigenteil: Spaltenbreite 45 mm, Spaltenzahl 7 Textteil: Spaltenbreite 51 mm, Spaltenzahl 6 siehe auch technische Angaben Blatt 1 Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer 6. Preise Zeitung Preisliste Nr. 59 Gültig ab 1. Januar 2016 GRUNDPREISE FARBANZEIGEN mm-Preis 1 Zusatzfarbe 4) 1/1 Seite mm-Preis 3 Zusatzfarben 5) 1/1 Seite Textteil 1 Zusatzfarbe Imobilienmarkt3) 1 Zusatzfarbe Stellenmarkt 3) 1 Zusatzfarbe € € € € € € € Cannstatter Zeitung/Untertürkheimer Zeitung 1,48 5.024,60 1,71 5.805,45 5,05 3,40 3,96 Cannstatter Zeitung/Untertürkheimer Zeitung Monatsmagazin Neckar-Anzeiger 2,06 7.003,86 2,40 8.148,00 – – – Monatsmagazin Neckar-Anzeiger 1,10 3.734,50 1,30 4.413,50 – mm-Preis 1 Zusatzfarbe 4) 1/1 Seite mm-Preis 3 Zusatzfarben 5) 1/1 Seite Textteil 1 Zusatzfarbe – DIREKTPREIS¹) FARBANZEIGEN Imobilienmarkt3) 1 Zusatzfarbe Stellenmarkt 3) 1 Zusatzfarbe € € € € € € € Cannstatter Zeitung/Untertürkheimer Zeitung 1,27 4.311,65 1,47 4.990,65 4,30 2,89 3,37 Cannstatter Zeitung/Untertürkheimer Zeitung Monatsmagazin Neckar-Anzeiger 1,79 6.077,05 2,07 7.027,65 – – – 1,02 3.462,90 1,13 3.836,35 – – – Monatsmagazin Neckar-Anzeiger Mitteilungsblatt „Treffpunkt“ 30,– pauschaler Farbzuschlag pro Anzeige/Ausgabe 1) Direktpreise: 4) 2) 5) Für direkt mit dem Verlag abzuwickelnde Aufträge – nicht AE-provisionsfähig Textteilanzeigen: Mindestgröße 15 mm einspaltig, maximal 100 mm zweispaltig 3) Grundsätzlich in der Gesamtausgabe mit Eßlinger Zeitung Mindestgröße 200 mm Mindestgröße 300 mm Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer 7. Sonderformen/Sonderveröffentlichungen 2016 2 4 6 1 3 1.) Eckfeldanzeige 2.) Textteilanzeige 51 mm breit, Mindesthöhe 15 mm Maximalgröße: 2spaltig 100 mm 3.) Textanschließende Anzeige Mindesthöhe 50 mm, bis 100 mm Höhe nur mit Schieberecht. 4.) Titelkopfanzeige 44 mm breit, 58 mm hoch. Es werden 250 Anzeigen-mm abgerechnet. Es werden 220 mm abgerechnet. Titelkopfanzeige S. 3 5.) Panorama-Anzeige 6.) L -Anzeige (im Text- und Anzeigenteil möglich) Januar Juli Besenwirtschaften Cannstatt kann was CMT Untertürkheimer Sommerfest Trau dich! Mobile Hilfsdienste & Häusliche Pflege Februar August Schöne Zähne Stuttgarter Weindorf Hochzeit Neckarfußball 5 Mindestgröße 3 Textspalten 160 mm breit, 240 mm hoch = 840 mm Umrechnung: 1 Textspalte = 1,167 Anzeigenspalten Preisliste Nr. 59 Gültig ab 1. Januar 2016 Berufswahl und Ausbildung Valentinstag Konfirmation September Mein Stuttgart Cannstatter Volksfest März Autoherbst Handwerk Oktober Gastliches Neckartal Cannstatter Köpfe April Renovieren – Erhalten und Gestalten Mein Fellbach Rat und Tat in schweren Stunden Stuttgarter Frühlingsfest November Mindesthöhe 180 mm. Es werden 15 Anzeigenspalten berechnet. Vorlagenbreite: 675 mm. Panorama-Anzeigen können mit bis zu 3 Zusatzfarben veröffentlicht werden. Bauen und Wohnen Stuttgarter Weihnachtspost Stuttgarter Frühlingsfest Dezember Im Text- und Anzeigenteil Mindestgröße 1 Spalte/485 mm Rest 5 Sp./100 mm hoch (Text-Teil) Rest 6 Sp./100 mm hoch (Anz.-Teil) Berechnung: Anzeigenfläche x mm-Preis Stuttgarter Gastronomie Untertürkheimer Weihnachtsmarkt Mai Unsere Vereine Juni Urlaubsfreuden Sommerfrische Ski aktuell Martini-Umzug Bad Cannstatter Niklasmarkt Weihnachts- / Neujahrsglückwünsche Die Zukunft im Blick Termine können sich kurzfristig verschieben 8. Prospektbeilagen Preise ‰ bis 20 g Preisliste Nr. 59 Gültig ab 1. Januar 2016 30 g 40 g 50 g 60 g 70 g Teilbelegungen: Grundpreise € 103,– 111,– 118,– 124,– 133,– 140,– Teilbelegungen: möglich Direktpreise* € 87,– 96,– 102,– 108,– 117,– 123,– nach Orten/Gemeinden: nicht möglich Eßlinger Zeitung, Zeppelinstraße 116, 73730 Esslingen nach Stadtgebieten: nicht möglich nach Unterausgaben: möglich Ansprechpartner Telefon 0711 95568-14 Mindestzahl der beizulegenden Exemplare: 4.000 Anlieferung Frei Haus – frühestens 10 Tage, spätestens 3 Tage vor Belegungstermin (Mo.–Fr.: 8–12 Uhr und 13–16 Uhr, TOR 2) Belegbare Ausgaben: Beilagenzahl: Cannstatter Zeitung/Untertürkheimer Zeitung 8.900 Format Mindestformat: 105 mm x 148 mm Maximalformat: 250 mm x 340 mm Cannstatter Zeitung/Untertürkheimer Zeitung Monatsmagazin Neckar-Anzeiger 68.900 Gewichte Maximal 50 g pro Exemplar. Bei Beilagen über 50 g pro Exemplar ist eine Rückfrage mit Muster erforderlich. Einzelblätter bis DIN A4 müssen ein Flächengewicht von mind. 120 g/m aufweisen. Neckar-Anzeiger allein 60.000 Mitteilungsblatt „Treffpunkt“ 12.400 Versandanschrift Anlieferungszustand Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie maschinelle Verarbeitung gewährleisten. Eine zusätzlich notwendige manuelle Aufbereitung wird gegebenenfalls in Rechnung gestellt. Das Verschnüren und Verpacken einzelner Lagen ist ausgeschlossen. Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 100–120 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. Eine Vorsortierung wegen zu dünner Lagen darf nicht notwendig sein. Palettierung Die Beilagen müssen auf Euro-Paletten gestapelt sein und dürfen eine maximale Ladehöhe von 120 cm nicht überschreiten. Jede Palette muss deutlich mit einer Palettenkarte gekennzeichnet sein. Sonstige Angaben: In der belegten Ausgabe erfolgt ein kostenloser Beilagen hinweis. Beilagen sind frachtfrei mit Lieferschein anzuliefern, aus dem die Zahl der Einzel-Verpackungen und die Beilagen-Gesamtzahl zu ersehen ist. Beilagenaufträge werden maschinell oder, wenn der Einsatz einer Einsteck maschine technisch nicht möglich ist, gewissenhaft manuell gegen Aufpreis ausgeführt. Wird durch das Einstecken von Beilagen die Auslieferung der Zeitung zusätzlich erheblich verzögert (z. B. bei Maschinenschäden, schwierige Witterungseinflüsse erfordern pünktliche Abfahrtszeiten der Zusteller), behält sich der Verlag das Recht vor, nur einen vertretbaren Teil beizulegen. Der Verlag ist bemüht, einen evtl. verbleibenden Rest schnellstmöglich beizulegen. *D irektpreise: Für direkt mit dem Verlag abzuwickelnde Aufträge – nicht AE – provisionsfähig 9. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1.Unseren Leistungen liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde, die auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte gelten. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, bedürfen zu ihrer Geltung einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. 2.„Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 3.Sofern ein Dritter (z.B. Agentur) im Namen eines Kunden beim Vertrag eine Bestellung auslöst, so ist im Zweifel (z.B. wenn der Kunde die Zahlung verweigert) der Dritte verpflichtet den mit dem Verlag abgeschlossenen Vertrag zu erfüllen und die Rechnung des Verlages auszugleichen. 4.Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag aus anderen Gründen unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Anzeigen, die der politischen und persönlichen Auseinandersetzung dienen, werden grundsätzlich unter Vorbehalt angenommen. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zuverlässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein. Der Auftraggeber stellt den Verlag hiermit von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. 5.Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 6.Anzeigen sind – sofern nichts anderes vereinbart worden ist – im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird, ansonsten verbleibt es bei der in Satz 1 geregelten Frist. 7.Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 8.Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 9.Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Preisliste Nr. 59 Gültig ab 1. Januar 2016 21.Bei Änderung der Anzeigenpreisliste treten die neuen Preise und Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft. 22. Anzeigen und Beilagen von Handel, Handwerk und Gewerbe, von Wohlfahrtsunternehmen, Vereinen, von Privat sowie amtliche Bekanntmachungen werden, wenn sie über Agenturen disponiert werden, nur zum Grundpreis abgerechnet. Dasselbe gilt für Anzeigen und Beilagen von Kunden, deren Hauptsitz außerhalb des Verbreitungsgebietes liegt, die aber Niederlassungen, Betriebsstätten, Verkaufssteilen oder Filialen im Verbreitungsgebiet betreiben. 23.Für Anzeigen in Sonderveröffentlichungen und Kollektiven können vom Verlag abweichende Preise festgelegt werden. 24.Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (Verbraucher) bzw. 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (Unternehmer) sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 25. Die Aufrechnung und die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber sind ausgeschlossen, sofern die Forderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Verlag ist auch zur Aufrechnung berechtigt mit Forderungen, die Bechtle Graphische Betriebe GmbH & Co. KG, Anzeigenblatt Zwiebel GmbH und der Echo Anzeigenblatt GmbH & Co. KG gegen den Auftraggeber zustehen. 26.Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 27.Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 28.Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlicherem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Für Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Verlag, 10.Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 11.Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet aber nicht, wenn er von dem Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen sowie für Fehler infolge undeutlicher Niederschrift, übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 12.Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden, ansonsten darf der Verlag davon ausgehen, dass der Druck entsprechend dem Probeabzug erfolgen kann. 13.Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 14.Der Verlag behält sich das Recht vor, Anzeigen auch in elektronischen Medien zu verbreiten. 15.Beilagen sind frachtfrei mit Lieferschein anzuliefern, aus dem die Zahl der EinzelVerpackungen und die Beilagen-Gesamtzahl zu ersehen ist. Anlieferung der Beilagen: unverpackt oder mit Papierbanderole gebündelt, pro Lage max. einmal verschränkt, auf Palette oder im Einwegcontainer. Zu erhöhtem Arbeitsaufwand führen beispielsweise: eingeschweißte Pakete, in Kartons verpackt, mehrfach verschränkt, mehrfach verschränkt und gebündelt, verrutscht oder verbogen. In diesen Fällen wird der Mehraufwand umgehend mitgeteilt und zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. 16.Beilagenaufträge werden maschinell oder, wenn der Einsatz einer Einsteckmaschine technisch nicht möglich ist, gewissenhaft manuell gegen Aufpreis ausgeführt. 17.Wird durch das Einstecken von Beilagen die Auslieferung der Zeitung zusätzlich erheblich verzögert (z. B. bei Maschinenschäden, schwierige Witterungseinflüsse erfordern pünktliche Abfahrtszeiten der Zusteller), behält sich der Verlag das Recht vor, nur einen vertretbaren Teil beizulegen. Der Verlag ist bemüht, einen eventuell verbleibenden Rest schnellstmöglich beizulegen. 18.Beilagen mit Fremdanzeigen werden mit einem Zuschlag von 25% pro Fremdanzeige abgerechnet. 19.Änderungen und Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und sind nach dem Anzeigenschluss nicht mehr möglich. Bei Gelegenheitsanzeigen bereits dann nicht mehr, wenn der Auftrag zur Bearbeitung in die Technik weitergegeben wurde. 20.Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Rechnungen unter einem Betrag in Höhe von EUR 50,00 sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen, Rechnungen über EUR 50,00 sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. dessen Vertreter oder dessen Erfüllungsgehilfen Pflichtverletzungen vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen haben oder aber vertragswesentliche Pflichten verletzt worden sind. Bei leicht fahrlässig begangenen Pflichtverletzungen ist die Haftung des Verlages auf den vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt begrenzt. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, ist bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei etwaigen Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 29.Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 30.Matern werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Auftrages. 31.Die Weitergabe von vom Verlag gesetzten und/oder gestalteten Anzeigen an Dritte zur Veröffentlichung in anderen Druckerzeugnissen ist nicht gestattet. 32.Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Auftraggeber die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. 33.Gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferantendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden. 34.Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. 35. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG). 36. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, hat dies nicht die Unwirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit zur Folge. Der unwirksame Bestandteil ist vielmehr durch die dann geltende gesetzliche Bestimmung zu ersetzen. 10. Unsere Medienberater Anzeigenberater vor Ort: Preisliste Nr. 59 Gültig ab 1. Januar 2016 Anzeigen Innendienst: Untertürkheim/Fellbach Dieter Zeus Telefon0711 95568-10 Telefax 0711 95568-66 [email protected] Bad Cannstatt Julia Stritzelberger Telefon0711 95568-14 Telefax 0711 95568-66 [email protected] Bad Cannstatt/Stuttgart Frank Ilg Telefon0711 95568-13 Telefax 0711 95568-66 [email protected] Bad Cannstatt Gudrun Wunsch Telefon0711 95568-17 Telefax 0711 95568-66 [email protected] Treffpunkt c/o Anzeigenblatt Zwiebel Zeppelinstraße 116 73730 Esslingen Telefon0711 9310-432 Telefax 0711 5502197 [email protected]