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Die Aufgaben des Bundesamtes für Migration (BFM)
Schon seit geraumer Zeit vertritt man in Fachkreisen die Auffassung, dass sich nur e i n e
Behörde mit den Migrantinnen und Migranten befassen soll. Dies führte zur Schaffung des
Bundesamtes für Migration (BFM) per 1. Januar 2005. Das BFM nimmt sowohl die Aufgaben
des vormaligen Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) wie auch diejenigen des vormaligen
Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) wahr.
Organigramm des BFM:
Direktion
Stabsbereich
(Leitung,Information,
Rech, Internationales)
Planung und
Ressourcen
Einreise,
Aufenthalt und
Rückkehr
Arbeit,
Personenfreizügigkeit und
Auswanderung
Bürgerrecht,
Integration und
Bundesbeiträge
Asylverfahren
Renato Camilleri ist Italiener und lebt seit acht Jahren in der Schweiz; er möchte sich
einbürgern lassen.
Franz Reist arbeitet im BFM. Verzweifelt versucht er herauszufinden, was er mit dem heute
Morgen eingegangenen Schreiben anzufangen hat.
Roberta Oliveira ist eine junge Frau aus Kolumbien, welche in der Schweiz um Schutz vor
Verfolgung nachsuchen will.
Dragan Borovic lebt in Belgrad (Republik Serbien). Wie sein Freund Boris möchte er in der
Schweiz auf dem Bau arbeiten.
Olivia Zünd stammt aus einem Bergdorf im Bündnerland; eigentlich träumt sie davon, nach
Spanien auszuwandern.
Amina Hodzic muss die Schweiz verlassen. Sie sucht nach Möglichkeiten, welche ihr die
Rückkehr erleichtern könnten.
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Welche Direktionsbereiche des BFM werden sich
mit den Anliegen der sechs Personen zu befassen
haben?
Mit dem Schicksal von Renato Camilleri befasst sich Frau Burren aus der Sektion
Einbürgerungen des Direktionsbereichs Bürgerrecht, Integration und Bundesbeiträge.
„Voraussetzung für eine ordentliche Einbürgerung ist, dass jemand seit zwölf Jahren in der
Schweiz wohnhaft ist; dabei ist es so, dass die Jahre zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr
doppelt zählen. Wichtig ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber in die schweizerischen
Verhältnisse eingegliedert und mit ihnen vertraut ist, die schweizerische Rechtsordnung
beachtet und die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet“. Frau Burren
wendet sich ab und vertieft sich in die Erhebungsberichte über Herrn Camilleri, welche die
kantonalen und kommunalen Behörden angefertigt haben. Diese Berichte sind massgebend
für den Entscheid von Frau Burren, ob sie Herrn Camilleri eine eidgenössische
Einbürgerungsbewilligung erteilen kann und so die Voraussetzungen dafür schafft, dass er
das Schweizer Bürgerrecht erhalten kann.
Franz Reist ist einer derjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BFM, die dafür sorgen,
dass die unzähligen Schreiben, die tagtäglich beim BFM eintreffen, dorthin gelangen, wo sie
bearbeitet werden können. Er arbeitet im Direktionsbereich Zentrale Dienste, der neben der
Sicherstellung des täglichen Akten- und Informationsflusses und der Spedition des
Schriftguts auch andere Aufgaben in den Gebieten der Informatik, der Statistik, des
Dokumentenmanagements sowie der Logistik wahrzunehmen hat. „Feuerwehrübungen, bei
denen ein Dossier dringend gesucht wird, finden grundsätzlich immer am Freitagnachmittag
statt. Meine Freundin hat sich schon fast daran gewöhnt, dass aus dem versprochenen
gemütlichen Einstieg ins Wochenende meist nichts wird!“
Das Dossier von Roberta Oliveira landet auf dem Pult von Frau Zgraggen aus dem
Direktionsbereich Asylverfahren. Sie beschreibt ihre Arbeit so: „Meine Kernaufgabe besteht
darin, die Gesuche von asylsuchenden Menschen zu prüfen und sie gestützt auf die
gesetzlichen Grundlagen und eine amtsintern koordinierte Praxis zu entscheiden. Dabei
unterstützen mich meine Kolleginnen und Kollegen, die Informationen über zahlreiche
Länder sammeln und in einer Datenbank aufbereiten. Bisweilen benötige ich auch die Hilfe
der Fachstelle Lingua, welche Herkunftsgutachten erstellt.“
Dem Anliegen von Dragan Borovic nimmt sich Herr Schild vom Direktionsbereich Arbeit,
Personenfreizügigkeit und Auswanderung an. „Es kommt recht häufig vor, dass sich
Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien für eine Arbeitsstelle in der Schweiz
interessieren. Früher konnten sie als Saisonnier bei uns arbeiten, heute geht das aber nicht
mehr.“ Aus allen Nicht-EU/EFTA-Staaten werden in der Schweiz nämlich nur gut qualifizierte
Arbeitskräfte zugelassen, und auch diese nur in einem beschränkten Ausmass. Der
Bundesrat legt dafür jährlich Höchstzahlen fest. Die Zulassung zum Arbeitsmarkt obliegt in
erster Linie den Kantonen. Bei der Zulassung solcher Arbeitskräfte erlässt das BFM die
Vorgaben und erteilt oder verweigert die Zustimmung zu den kantonalen Vorentscheiden.
Das Gesuch von Herr Borovic hat Herr Schild bald vom Tisch: „Gesuche wie dasjenige von
Herrn Borovic haben keine Chance.“
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Frau Künti arbeitet im gleichen Direktionsbereich wie Herr Schild. Sie hat viel Verständnis für
den Wunsch von Olivia Zünd. „Auch ich habe an graukalten Herbsttagen schon mit dem
Gedanken gespielt, alles liegen zu lassen und auszuwandern.“ So abwegig ist dieser
Gedanke gar nicht: Jedes Jahr setzen ihn rund 30 000 Schweizerinnen und Schweizer in die
Tat um und wandern ins Ausland aus. Die Motive sind sehr verschieden. Während die einen
in Frankreich – dem Land mit der grössten Schweizerkolonie – studieren wollen, geniessen
andere den Ruhestand in Spanien oder Deutschland; zum Arbeiten locken die USA,
während es andere der Liebe wegen nach Schweden zieht. „Unsere Sektion Auswanderung
berät Schweizerinnen und Schweizer im Ausland sowie Auswanderungswillige, liefert
kostenlose
Länderinformationen
über
Visabestimmungen,
Informationen
zu
Lebensbedingungen und Arbeitsmöglichkeiten und erteilt praktische Tipps für die Jobsuche.
Häufig wird vergessen, dass wir auch Rückkehrerinnen und Rückkehrern bei der
Stellensuche in der Schweiz behilflich sind.“
Mit der Rückkehr von Personen befasst sich auch Herr Reber aus dem Direktionsbereich
Einreise, Aufenthalt und Rückkehr. Dabei handelt es sich jedoch um Ausländerinnen und
Ausländer, welche aus der Schweiz ausreisen müssen. Weil es einem erklärten Ziel der
schweizerischen Migrationspolitik entspricht, dass Ausreisepflichtige die Schweiz möglichst
freiwillig verlassen, wird der Rückkehrförderung eine grosse Bedeutung beigemessen. So
haben Ausreisepflichtige die Möglichkeit, um einen Kredit zu ersuchen, mit welchem sie nach
der Rückkehr in ihrem Heimatland ein Projekt realisieren können. Zu diesem Zweck haben
sie ein Gesuch einzureichen, welches vom BFM geprüft wird. Herr Reber studiert die
Unterlagen von Amina Hodzic und stellt fest, dass diese noch nicht vollständig sind. „Wenn
wir einen Kredit für Rückkehrhilfe bewilligen wollen, brauchen wir genaue Angaben über das
geplante Projekt.“ Frau Hodzic muss ihr Gesuch daher ausführlicher darlegen. Wird ihr Kredit
für eine Kinderbibliothek in einer Kleinstadt in Bosnien und Herzegowina wohl bewilligt?
Du hast sicher festgestellt, dass das Arbeitsfeld des BFM riesig ist, obschon wir dir hier nur
eine kleine Palette der Aufgaben vorgestellt haben. Sicher hättest du auch gerne etwas
erfahren über die Bereiche der Einreise, des Aufenthaltes, der Personenfreizügigkeit, über
die Integration und die Bundesbeiträge. Oder über die Tätigkeit derjenigen Personen, die im
Stabsbereich arbeiten. Dazu nur noch soviel: Dank dem Bereich „Information und
Kommunikation“ war es dir überhaupt möglich, diesen Bericht zu lesen. Und mehr
Informationen zu den einzelnen Themen findest du in den übrigen Kapiteln im Jugendweb.
Viel Spass!
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