Brandschutzordnungen Teil A Teil B Teil C

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Brandschutzordnungen Teil A Teil B Teil C
Brandschutzordnungen
Brandschutzordnungen
Teil A
Teil B
Teil C
Arten der Brandschutzordnungen
Brandschutzordnung A
richtet sich an alle Personen in der baulichen Anlage.
Brände verhüten
(Bewohner, Beschäftigte, Besucher)
Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten
Verhalten im Brandfall
Ruhe bewahren
Brand melden
Brandschutzordnung B
richtet sich an Personen, die nicht nur
vorübergehend in der baulichen Anlage
aufhalten.
Notruf 112
Handfeuermelder betätigen
Ort:
In Sicherheit
bringen
Gefährdete Personen warnen
Hilflose mitnehmen
Türen schließen
Gekennzeichneten
Fluchtwegen folgen
Aufzug nicht benutzen
Auf Anweisungen achten
Löschversuch
unternehmen
Feuerlöscher benutzen
Wandhydrant benutzen
Beratende Ingeni eure
+ M ediz i ner
Tel.
Fax .
e-m ail
0391 / 59727 - 0
0391 / 59727 -25
i nfo@ s id i bl ume.de
Einrichtungen zur
Brandbekämpfung
benutzen (z.B. Löschdecke)
Brandschutzordnung nach D IN 14096-1: 2000-01
(Bewohner, Beschäftigte)
Brandschutzordnung C
Teil B
gilt für Personen, denen besondere
Brandschutzaufgaben übertragen worden sind.
(Brandschutzbeauftragte, Sicherheits-
Teil C
beauftragte oder –Ingenieure)
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Brandschutzordnungen
Brände verhüten
Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquellen und Rauchen verboten
________________________________________________________________________
Verhalten im Brandfall
Ruhe bewahren
Brand melden
Notruf 112
________________________________________________________________________
Gefährdete Personen warnen/
In Sicherheit
bringen
Hausalarm betätigen
Hilflose mitnehmen
Türen schließen
Aufzug nicht benutzen
Sammelstelle aufsuchen
Auf Anweisungen achten
________________________________________________________________________
Löschversuch
Feuerlöscher benutzen
unternehmen
Löschschlauch benutzen
Brandschutzordnung B
 Die Brandschutzordnung wird als Merkblatt oder als
Broschüre an die Beschäftigten oder Bewohner ausgehändigt.
 Die Brandschutzordnung B enthält zunächst immer die
Brandschutzordnung A.
 Die Brandschutzordnung B gibt folgende Hinweise:
zur Brandverhütung
zur Brand- und Rauchausbreitung
zu den Flucht- und Rettungswegen
zu den Melde- und Löscheinrichtungen
zum Verhalten im Brandfall
zum Notruf
Alarmsignale und Anweisungen beachten
Löschversuche
Besondere Verhaltensmaßregeln
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Brandschutzordnungen
Brandschutzordnung B
Brandverhütung
Vorbeugender Brandschutz muss auch während der Bauund Instandsetzungsarbeiten sowie bei
Nutzungsänderungen gewährleistet sein
In gefährdeten Bereichen:
Kein Umgang mit offenen Feuer
Rauchen ist nur an den dafür
zugelassenen Orten gestattet
Elektrische Geräte und Anlagen sind entsprechend den
Betriebsanweisungen zu betreiben
Lagerung brennbarer Flüssigkeiten nur in dafür
bestimmten Räumen
Mengen brennbarer Stoffe am Arbeitsplatz auf das für
den Produktionsvorgang erforderliche Minimum
begrenzen
Brandschutzordnung B
Brennbare Abfälle unverzüglich entsorgen
Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen nicht verstellen
Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten bzw. nicht
einzuengen
Schweiß-, Löt- und Trennschleifarbeiten in dazu bestimmten
Räumen durchführen (Schweißerlaubnisschein)
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Brandschutzordnungen
Brandschutzordnung B
Spezielle Vorschriften zur Brandverhütung (z.B.
Lagerung von leicht entzündlichen Gasen)
In der Schutzzone (z.B. in Lagerräumen) dürfen keine
Kelleröffnungen, Bodenabläufe, Kanalabläufe, Luft- und
Lichtschächte vorhanden sein
Vorhandensein von ebenen und festen Böden in
Lagerräumen, die einen sicheren Stand der Behälter
gewährleisten
Flüssiggas nicht mit anderen brennbaren Stoffen zusammen
lagern
Abstand von Flüssiggasflaschen zu Heizkörpern (min. 0,5 m)
Lagerräume durch selbstschließende feuerhemmende Türen
(T 30) verschließen
Brandschutzordnung B
Lüftung
> 0,5 m
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Brandschutzordnungen
Brandschutzordnung B
Spezielle Vorschriften zur Brandverhütung (z.B. Lagerung von leicht
entzündlichen Gasen)
undichte Flüssiggasflaschen sind sofort ins Freie an eine gut
belüftete Stelle zu bringen und für das Füllwerk zu kennzeichnen
betreten des Lagerraumes durch Unbefugte ist untersagt
ein Hinweisschild muss vorhanden sein:
„Feuer- und Explosionsgefahr!
Rauchen oder Umgang
mit offenen Licht oder Feuer ist verboten“
Brandschutzordnung B
Brand- und Rauchausbreitung
Feuerschutzabschlüsse
• Wände
• Türen
• Rolltore
Rauchschutzabschlüsse
• Rauchschutztüren
• Rauchschürzen
Rauch-und Wärmeabzugsanlagen
Lüftungs- und Klimaanlagen
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Brandschutzordnungen
Brandschutzordnung B
Rauchschürze
Brandschutzordnung B
Flucht- und Rettungswege
Fluchtwege
Rettungswege
Flächen für die Feuerwehr
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Schilder für Flucht- und Rettungswege
Flucht- und Rettungspläne
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Brandschutzordnungen
Brandschutzordnung B
Melde- und Löscheinrichtungen
Feuermelder
Telefon/Handy
Meldestellen
Meldungen innerhalb der Betriebszeit
Wandhydranten
Feuerlöscher
Löschdecken
Notduschen
Brandschutzordnung B
Verhalten im Brandfall
Ruhe bewahren
Brand sofort mit genauen Angaben über Brandstelle und
Umfang des Feuers melden
Mitarbeiter/in warnen
Lüftungs-, Transport- und Heizungsanlagen abschalten,
Rohrleitungen absperren, Gashaupthahn schließen, elektrische
Anlagen ggf. spannungsfrei schalten
Gefahrenbereiche sofort über Treppenräume sowie über
gekennzeichneten Flucht- und Rettungsweg verlassen
Aufzüge nicht mehr benutzen
Gebückt gehen (Schutz vor Rauch und Hitze)
Festgelegte Maßnahmen nach Brandschutzordnung durchführen
Rettung von Menschenleben geht vor Brandbekämpfung
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Brandschutzordnungen
Brandschutzordnung B
Der Notruf erfolgt nach dem 5-W-Schema
WER
meldet?
WAS
ist passiert?
WIE VIELE
sind betroffen/verletzt?
WO
ist etwas passiert?
WARTEN
auf Rückfragen!
Brandschutzordnung B
Alarmsignale und Anweisungen beachten
Alarmsignale
• Akustisch
• Optisch
• Akustisch und optisch
Bedeutung der Alarmsignale
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Brandschutzordnungen
Brandschutzordnung C
Der Inhalt der Brandschutzordnung C gliedert sich in
nachstehende Reihenfolge:
Brandverhütung
Alarmplan
Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und
Sachwerte
Löschmaßnahmen
Alarmplan
Betrieb/Abt.
bei
Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
Unfall
Feuer
Überfall
Einbruch
112
110
Nachsorge der
we ite r a n
gebrauchten
Gerätschaften
Be trieb sleiter

We rksta tt-Meiste r
Ab te ilung sleiter


Sofortmaßnahmen
Erste Hilfe :
Verbandskasten :
Nächster Arzt :

Krankenhaus :

Elektr. Hauptschalter :
Löschwasseranschluss:
Hpt. Wasseranschluss :
Feuerlöschgeräte :
Hilfe holen - Personen retten - Brand bekämpfen Strom abschalten - Verkehrswege und Zufahrten freihalten
Brandschutzordnung C
Brandverhütung
Es ist eine Verantwortliche Person
(z.B. Brandschutzbeauftragter) zu benennen, der für die
nachstehend aufgeführten Aufgaben und Tätigkeiten zuständig
ist:
Einhaltung der Brandschutzstimmungen, auch bei Neubauten
bzw. Nutzungsänderungen
Festlegen und Überwachen von Brandschutzeinrichtungen und
Überwachen von Prüffristen
Anbringen, Überwachen und Aktualisieren von Hinweis- und
Sicherheitsschildern
Genehmigen von Arbeiten mit besonderen Gefahren (z.B.
feuergefährliche Arbeiten; Schweißerlaubnisschein)
Überwachen des Rauchverbotes
Fortschreiben von Feuerwehrplänen und Rettungsplänen
sowie der Brandschutzordnung
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Brandschutzordnungen
Brandschutzordnung C
Brandverhütung
Brandschutzunterweisung für Beschäftigte (auch für
Fremdfirmen)
Planung und Durchführung von Brandschutz- und
Rettungsübungen
Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und dem
Schadenversicherer pflegen
Brandschutzordnung C
Alarmplan
Alarmplan
Betrie b/Ab t.
b ei
Unfall
Feuer
Überfall
Einbruch
112
110
we ite r a n
We rksta tt-Meiste r
Ab te ilung sleiter


Be trieb sleiter

Sofortmaßnahmen
Erste Hilfe :
Verbandskasten :
Nächster Arzt :

Krankenhaus :

Elektr. Hauptschalter :
Löschwasseranschluss:
Hpt. Wasseranschluss :
Feuerlöschgeräte :
Hilfe holen - Personen retten - Brand bekämpfen Strom abschalten - Verkehrswege und Zufahrten freihalten
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Brandschutzordnungen
Brandschutzordnung C
Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und
Sachwerte
Räumung durchführen und überwachen
Ortsunkundige, Behinderte oder verletzte Personen betreuen
Betriebsunterbrechungen anordnen
Bestimmte Sachwerte bergen
Mechanische Rauchabzugsanlagen in Betrieb nehmen,
bestimmte Anlagen abschalten
Brandschutzordnung C
Löschmaßnahmen
Selbsthilfekräfte, Brandschutzhelfer, Hausfeuerwehr oder
Betriebsfeuerwehr einsetzen
nichtautomatische Löschanlagen in Betrieb nehmen
Löschwasserrückhaltevorrichtungen schließen
Absperrventil
für
Löschwasserrückhaltung
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Brandschutzordnungen
Brandschutzordnung C
Vorbereitungen für den Einsatz der Feuerwehr
Brandstelle und Umgebung freimachen
Flächen für die Feuerwehr und Wasserentnahmestellen
freihalten
Lotsen aufstellen
Schlüssel, Übersichtspläne und notwendiges
Informationsmaterial bereitstellen
Für die Einsatzleitung der Feuerwehr verfügbar bleiben
Brandschutzordnung C
Nachsorgearbeiten
Sicherung der Brandstelle veranlassen
Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft von Brandschutzeinrichtungen veranlassen
Maßnahmen der Schadenminderung treffen
( Gebrauchte Feuerlöschtechnik füllen lassen )
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