Brandschutzordnungen Teil A Teil B Teil C
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Brandschutzordnungen Teil A Teil B Teil C
Brandschutzordnungen Brandschutzordnungen Teil A Teil B Teil C Arten der Brandschutzordnungen Brandschutzordnung A richtet sich an alle Personen in der baulichen Anlage. Brände verhüten (Bewohner, Beschäftigte, Besucher) Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Brandschutzordnung B richtet sich an Personen, die nicht nur vorübergehend in der baulichen Anlage aufhalten. Notruf 112 Handfeuermelder betätigen Ort: In Sicherheit bringen Gefährdete Personen warnen Hilflose mitnehmen Türen schließen Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen Aufzug nicht benutzen Auf Anweisungen achten Löschversuch unternehmen Feuerlöscher benutzen Wandhydrant benutzen Beratende Ingeni eure + M ediz i ner Tel. Fax . e-m ail 0391 / 59727 - 0 0391 / 59727 -25 i nfo@ s id i bl ume.de Einrichtungen zur Brandbekämpfung benutzen (z.B. Löschdecke) Brandschutzordnung nach D IN 14096-1: 2000-01 (Bewohner, Beschäftigte) Brandschutzordnung C Teil B gilt für Personen, denen besondere Brandschutzaufgaben übertragen worden sind. (Brandschutzbeauftragte, Sicherheits- Teil C beauftragte oder –Ingenieure) LFS SH 04/13 1 Brandschutzordnungen Brände verhüten Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquellen und Rauchen verboten ________________________________________________________________________ Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Notruf 112 ________________________________________________________________________ Gefährdete Personen warnen/ In Sicherheit bringen Hausalarm betätigen Hilflose mitnehmen Türen schließen Aufzug nicht benutzen Sammelstelle aufsuchen Auf Anweisungen achten ________________________________________________________________________ Löschversuch Feuerlöscher benutzen unternehmen Löschschlauch benutzen Brandschutzordnung B Die Brandschutzordnung wird als Merkblatt oder als Broschüre an die Beschäftigten oder Bewohner ausgehändigt. Die Brandschutzordnung B enthält zunächst immer die Brandschutzordnung A. Die Brandschutzordnung B gibt folgende Hinweise: zur Brandverhütung zur Brand- und Rauchausbreitung zu den Flucht- und Rettungswegen zu den Melde- und Löscheinrichtungen zum Verhalten im Brandfall zum Notruf Alarmsignale und Anweisungen beachten Löschversuche Besondere Verhaltensmaßregeln LFS SH 04/13 2 Brandschutzordnungen Brandschutzordnung B Brandverhütung Vorbeugender Brandschutz muss auch während der Bauund Instandsetzungsarbeiten sowie bei Nutzungsänderungen gewährleistet sein In gefährdeten Bereichen: Kein Umgang mit offenen Feuer Rauchen ist nur an den dafür zugelassenen Orten gestattet Elektrische Geräte und Anlagen sind entsprechend den Betriebsanweisungen zu betreiben Lagerung brennbarer Flüssigkeiten nur in dafür bestimmten Räumen Mengen brennbarer Stoffe am Arbeitsplatz auf das für den Produktionsvorgang erforderliche Minimum begrenzen Brandschutzordnung B Brennbare Abfälle unverzüglich entsorgen Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen nicht verstellen Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten bzw. nicht einzuengen Schweiß-, Löt- und Trennschleifarbeiten in dazu bestimmten Räumen durchführen (Schweißerlaubnisschein) LFS SH 04/13 3 Brandschutzordnungen Brandschutzordnung B Spezielle Vorschriften zur Brandverhütung (z.B. Lagerung von leicht entzündlichen Gasen) In der Schutzzone (z.B. in Lagerräumen) dürfen keine Kelleröffnungen, Bodenabläufe, Kanalabläufe, Luft- und Lichtschächte vorhanden sein Vorhandensein von ebenen und festen Böden in Lagerräumen, die einen sicheren Stand der Behälter gewährleisten Flüssiggas nicht mit anderen brennbaren Stoffen zusammen lagern Abstand von Flüssiggasflaschen zu Heizkörpern (min. 0,5 m) Lagerräume durch selbstschließende feuerhemmende Türen (T 30) verschließen Brandschutzordnung B Lüftung > 0,5 m LFS SH 04/13 4 Brandschutzordnungen Brandschutzordnung B Spezielle Vorschriften zur Brandverhütung (z.B. Lagerung von leicht entzündlichen Gasen) undichte Flüssiggasflaschen sind sofort ins Freie an eine gut belüftete Stelle zu bringen und für das Füllwerk zu kennzeichnen betreten des Lagerraumes durch Unbefugte ist untersagt ein Hinweisschild muss vorhanden sein: „Feuer- und Explosionsgefahr! Rauchen oder Umgang mit offenen Licht oder Feuer ist verboten“ Brandschutzordnung B Brand- und Rauchausbreitung Feuerschutzabschlüsse • Wände • Türen • Rolltore Rauchschutzabschlüsse • Rauchschutztüren • Rauchschürzen Rauch-und Wärmeabzugsanlagen Lüftungs- und Klimaanlagen LFS SH 04/13 5 Brandschutzordnungen Brandschutzordnung B Rauchschürze Brandschutzordnung B Flucht- und Rettungswege Fluchtwege Rettungswege Flächen für die Feuerwehr lan gsp ttun Re d n -u cht Flu Schilder für Flucht- und Rettungswege Flucht- und Rettungspläne Lage pla n äude Geb andfa im Br alten en ahr Verh bew he n lde me ndl it 1. Bra rhe he In Sicgen 2. brin uch ers chv men Lös eh 3. tern un Ru fällen Un bei en rhaltwahren Vehe be n Ru fall 1. Un 2. Ers me 04/13 : nde Lege ß c ho ges Erd eg ngsw Rettu e Erst Hilfe Samm unkt elp nt Hy dra dort Stan dm Bran A er eld lde fe te Hil re ite 3. We ßnahm Ma LFS SH ll ke hdec Lösc sc huerlö g Fe richt un ein en 6 Brandschutzordnungen Brandschutzordnung B Melde- und Löscheinrichtungen Feuermelder Telefon/Handy Meldestellen Meldungen innerhalb der Betriebszeit Wandhydranten Feuerlöscher Löschdecken Notduschen Brandschutzordnung B Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand sofort mit genauen Angaben über Brandstelle und Umfang des Feuers melden Mitarbeiter/in warnen Lüftungs-, Transport- und Heizungsanlagen abschalten, Rohrleitungen absperren, Gashaupthahn schließen, elektrische Anlagen ggf. spannungsfrei schalten Gefahrenbereiche sofort über Treppenräume sowie über gekennzeichneten Flucht- und Rettungsweg verlassen Aufzüge nicht mehr benutzen Gebückt gehen (Schutz vor Rauch und Hitze) Festgelegte Maßnahmen nach Brandschutzordnung durchführen Rettung von Menschenleben geht vor Brandbekämpfung LFS SH 04/13 7 Brandschutzordnungen Brandschutzordnung B Der Notruf erfolgt nach dem 5-W-Schema WER meldet? WAS ist passiert? WIE VIELE sind betroffen/verletzt? WO ist etwas passiert? WARTEN auf Rückfragen! Brandschutzordnung B Alarmsignale und Anweisungen beachten Alarmsignale • Akustisch • Optisch • Akustisch und optisch Bedeutung der Alarmsignale LFS SH 04/13 8 Brandschutzordnungen Brandschutzordnung C Der Inhalt der Brandschutzordnung C gliedert sich in nachstehende Reihenfolge: Brandverhütung Alarmplan Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte Löschmaßnahmen Alarmplan Betrieb/Abt. bei Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr Unfall Feuer Überfall Einbruch 112 110 Nachsorge der we ite r a n gebrauchten Gerätschaften Be trieb sleiter We rksta tt-Meiste r Ab te ilung sleiter Sofortmaßnahmen Erste Hilfe : Verbandskasten : Nächster Arzt : Krankenhaus : Elektr. Hauptschalter : Löschwasseranschluss: Hpt. Wasseranschluss : Feuerlöschgeräte : Hilfe holen - Personen retten - Brand bekämpfen Strom abschalten - Verkehrswege und Zufahrten freihalten Brandschutzordnung C Brandverhütung Es ist eine Verantwortliche Person (z.B. Brandschutzbeauftragter) zu benennen, der für die nachstehend aufgeführten Aufgaben und Tätigkeiten zuständig ist: Einhaltung der Brandschutzstimmungen, auch bei Neubauten bzw. Nutzungsänderungen Festlegen und Überwachen von Brandschutzeinrichtungen und Überwachen von Prüffristen Anbringen, Überwachen und Aktualisieren von Hinweis- und Sicherheitsschildern Genehmigen von Arbeiten mit besonderen Gefahren (z.B. feuergefährliche Arbeiten; Schweißerlaubnisschein) Überwachen des Rauchverbotes Fortschreiben von Feuerwehrplänen und Rettungsplänen sowie der Brandschutzordnung LFS SH 04/13 9 Brandschutzordnungen Brandschutzordnung C Brandverhütung Brandschutzunterweisung für Beschäftigte (auch für Fremdfirmen) Planung und Durchführung von Brandschutz- und Rettungsübungen Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und dem Schadenversicherer pflegen Brandschutzordnung C Alarmplan Alarmplan Betrie b/Ab t. b ei Unfall Feuer Überfall Einbruch 112 110 we ite r a n We rksta tt-Meiste r Ab te ilung sleiter Be trieb sleiter Sofortmaßnahmen Erste Hilfe : Verbandskasten : Nächster Arzt : Krankenhaus : Elektr. Hauptschalter : Löschwasseranschluss: Hpt. Wasseranschluss : Feuerlöschgeräte : Hilfe holen - Personen retten - Brand bekämpfen Strom abschalten - Verkehrswege und Zufahrten freihalten LFS SH 04/13 10 Brandschutzordnungen Brandschutzordnung C Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte Räumung durchführen und überwachen Ortsunkundige, Behinderte oder verletzte Personen betreuen Betriebsunterbrechungen anordnen Bestimmte Sachwerte bergen Mechanische Rauchabzugsanlagen in Betrieb nehmen, bestimmte Anlagen abschalten Brandschutzordnung C Löschmaßnahmen Selbsthilfekräfte, Brandschutzhelfer, Hausfeuerwehr oder Betriebsfeuerwehr einsetzen nichtautomatische Löschanlagen in Betrieb nehmen Löschwasserrückhaltevorrichtungen schließen Absperrventil für Löschwasserrückhaltung LFS SH 04/13 11 Brandschutzordnungen Brandschutzordnung C Vorbereitungen für den Einsatz der Feuerwehr Brandstelle und Umgebung freimachen Flächen für die Feuerwehr und Wasserentnahmestellen freihalten Lotsen aufstellen Schlüssel, Übersichtspläne und notwendiges Informationsmaterial bereitstellen Für die Einsatzleitung der Feuerwehr verfügbar bleiben Brandschutzordnung C Nachsorgearbeiten Sicherung der Brandstelle veranlassen Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft von Brandschutzeinrichtungen veranlassen Maßnahmen der Schadenminderung treffen ( Gebrauchte Feuerlöschtechnik füllen lassen ) LFS SH 04/13 12