der Text des Aufrufs

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der Text des Aufrufs
Öffentlicher Aufruf !
Private Altersvorsorge und Eigentum, heute wichtiger denn je, sind für
hunderttausende Bankkunden seit Anfang der 90er Jahre zum Albtraum
geworden. Mit Wissen und unter aktiver Beteiligung der Banken verkauften und
verkaufen Strukturvertriebe und Vermittler bis heute an vorsichtig geschätzt
mindestens bisher 300.000 oft gering- oder normalverdienende Verbraucher weit
überteuerte, durch Darlehen finanzierte Immobilien bzw. Anteile an Immobilienfonds.
Diese so genannten Erwerbermodelle brachen in der Folge regelmäßig zusammen,
da Mietgarantien platzten und realistische Mieterträge nebst Steuervorteile auch
nicht ansatzweise ausreichten, um die Darlehenskosten abzudecken. Der
tatsächliche Wert der Immobilien bzw. Anteile an Immobilienfonds betrug fast immer
weniger als der Hälfte der aufgenommen Darlehen. Für die Betroffenen lagen die
Folgen in einer Unverkäuflichkeit der Immobilie oder des Immobilienfondsanteils,
steigenden Kosten und in einer lebenslangen Verschuldung bei den Banken, deren
Finanzierungsbereitschaft dies erst möglicht gemacht hatte. Ganz abgesehen von den
dadurch hervorgerufenen privaten Sorgen und Nöten, in Folge derer nicht wenige einen
Ausweg nur noch im Freitod sahen. Das Ergebnis besteht in einer Altersarmut, statt wie
versprochen in einer zusätzlichen Alterssicherung.
Tausende suchen ihr Recht seitdem in außergerichtlichen- und gerichtlichen
Auseinandersetzungen mit den Beteiligten.
Interessenvertreter von Verbrauchern und Anlegern sowie Rechtsanwälte und
Rechtsanwältinnen, die solche Geschädigten vertreten, müssen heute feststellen,
dass die Opfer trotz des Stellenwertes des Verbraucherschutzes in unserer
Rechtsordnung, sowohl vom Staat als auch von den angerufenen Gerichten im
Stich gelassen wurden. Dabei scheint es, dass insbesondere der für die Fragen des
Kredit- und Verbraucherkreditrechts zuständige XI. Senat des Bundesgerichtshofs in
einer auffälligen und bedenklichen Art und Weise in seinen Urteilen der letzten Jahre
Wirtschaftsinteressen der Banken zu Lasten des Anlegerschutzes und der Anwendung
anerkannter Rechtsgrundsätze in den Mittelpunkt gestellt hat. Nachdem z. B. dieses
Gericht durch die Aufsehen erregende sog. „Heininger“-Entscheidung vom 13.12.2001
durch den Europäischen Gerichtshof darauf hingewiesen wurde, es könne beim
Haustürschutz nicht einfach am geltenden Verbraucherrecht vorbeigehen, legte der
BGH in seinen darauf ergangenen Folgeentscheidungen die Gesetze so aus, dass der
Verbraucher bei Inanspruchnahme dieses Schutzes mit der sofortigen
Darlehensrückzahlung konfrontiert wird, die er aber nicht erfüllen kann. Dieses hat
nicht nur bei den Betroffenen, zu einer ernsten Erschütterung ihres Vertrauens in einen
funktionierenden Rechtsstaat geführt. Nun ruhen die Hoffnungen darauf, dass der
EuGH diese Entwicklung in einer weiteren Entscheidung, die für dieses Jahr noch
erwartet wird, wiederum korrigiert.
Im Bewußtsein, welch hohen Stellenwert ein wirksamer AnlegerVerbraucherschutz und die Anwendung allgemeingültiger Rechtsgrundsätze auch
gegenüber Banken in unserer Gesellschaft insbesondere bei der zunehmenden
Bedeutung der Eigenvorsorge hat, und in der Sorge, dass dieser Schutz gerade in dieser
Situation u. a. am Beispiel der o. geschilderten Entwicklung zurückgefahren wird,
haben
sich
die
Unterzeichner
entschlossen,
einer
Initiative
von
verbraucherschutzorientierten
Anwälten
und
der
„Verbraucherzentrale
Bundesverband“ (vzbv), die sich dazu über verschiedene interne Meinungsverschiedenheiten hinweg zusammengefunden haben, zu folgen und ein
öffentliches Signal zu setzen.
Die Unterzeichner rufen deshalb alle Betroffenen, die weitere Öffentlichkeit sowie alle
interessierten Presse- und Medienvertreter zur Teilnahme an einer öffentlichen
Großveranstaltung mit Fachpodium auf zum Thema
„Verbraucherschutz bei
strukturvermittelten Immobilienfinanzierungen“
- aktuelle Rechtsprechung und juristische Tendenzen.
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am Samstag 21.02.04 ab 12. Uhr bis ca. 14. Uhr
in der Göttinger Lokhalle, direkt hinter dem Hauptbahnhof.
Moderation und Schlusserklärung:
Prof. Dr. Edda Müller,
Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
Folgende Referenten werden mit folgenden Kurzvorträgen erwartet:
1. Prof. Dr. Liebelt:
„Psychologie von Betrugsopfern
und die Ideologie der Selbstverantwortlichkeit“
2. Prof. Dr. Karl-Joachim Schmelz: „Kritik der BGH-Rechtssprechung“
3. Prof. Dr. Erwin Deutsch: „Zwingende Vorgaben des Europäischen Rechts
zum Schutz der Verbraucher“
4. Dr. Egon Schneider (angefragt): „Defizite des deutschen Beweisrechts
in der Praxis“
5. Robert D. Rachlin (USA): „Unterschiede im Beweisrecht beim
Kapitalanlagenprozess nach dt. und US-amerikanischen Recht“
6. Bundesinnenminister a.D. Gerhart R. Baum: „Politische Dimension
des unzureichenden Verbraucherschutzes“
7. Frank Christian Pauli (vzbv): „Unterstützung der Betroffenen
und Forderungen des vzbv an einen wirksamen Verbraucherschutz“
Für die Initiative:
RA Eberhard Ahr, Bremen, RA Hans-Ulrich Feck, Dortmund,
Rechtsanwalt Dr. Rainer Fuellmich, Göttingen, Rechtsanwalt Steffen Gründig, Zwickau,
Rechtsanwalt Klaus Kratzer, Nürnberg, Rechtsanwalt Julius F. Reiter, Düsseldorf,
Rechtsanwalt Jochen Resch, Berlin