Hilfen für Eltern und Jugendliche
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Hilfen für Eltern und Jugendliche
Wege aus der Krise für Eltern und Jugendliche Erziehungsprobleme Alkohol- und Drogensucht Essstörungen Schwangerschaft ©iMAGINE_fotolia Hilfen für Eltern und Jugendliche Für Eltern und Jugendliche in Schwierigkeiten gibt es verschiedene Einrichtungen, die Hilfe anbieten. Diese Broschüre liefert einen Überblick, wo und wie man diese Institutionen findet. Erziehungsprobleme Bei welchen Problemen sollten Eltern professionelle Hilfe beanspruchen? • • • • • • • • Mein Kind lässt sich nichts mehr sagen, unauflösliche Spannungen in der Familie, Kontaktstörungen (z. B. völlige Isolation), übermäßige Gewaltbereitschaft (etwa Bewaffnung mit Messer, Schlagring etc.), Hinwendung zu religiösen Fanatikern (z. B. Satanismus), Zugehörigkeit zur rechten Szene, Computer- und Spielsucht, sexueller Missbrauch etc. Wer hilft weiter? Erziehungsberatungsstellen und das Jugendamt Wie hilft die Erziehungsberatungsstelle weiter? Die Erziehungsberatung ist eine kostenlose Hilfe für Eltern und Jugendliche. Sie bietet eine erste Orientierung in Krisensituationen. Dort arbeiten Psychologen, Kinder- und Jugendpsychologen, Sozialarbeiter und Ärzte. Wie hilft das Jugendamt weiter? Das Jugendamt erstellt zusammen mit den Eltern und Jugendlichen einen Hilfeplan. Dieser kann den Einsatz eines Erziehungsbeistands wie eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beinhalten. Was macht ein Erziehungsbeistand? Ein Erziehungsbeistand unterstützt betroffene Jugendliche in Krisensituationen. Das Sorgerecht der Eltern wird dadurch nicht beeinträchtigt. Was versteht man unter einer „intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung“? Bei einer intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung (ISE-Betreuung) wird der Jugendliche in der Regel aus der Familie herausgenommen. Er lebt für längere Zeit alleine oder in einer Jugend-Wohngemeinschaft. Der Jugendliche wird von einer Fachkraft (z. B. Sozialpädagoge) über einen längeren Zeitraum begleitet. ! Keine Vorurteile gegenüber dem Jugendamt! Viele Eltern denken, dass das Jugendamt ihnen automatisch das Sorgerecht entzieht. Dem ist nicht so. Alle unterstützenden Maßnahmen passieren nur mit Einwilligung der Eltern, auch der Sorgerechtsentzug – es sei denn, das Leben des Kindes ist bedroht. Anlaufstellen und Adressen • Auskunft über die Adressen von Erziehungsberatungsstellen öffentlicher und anerkannter freier Träger erteilt die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung Hernstr. 53, 90763 Fürth Telefon 0911 97714-0, [email protected], www.bke.de • Jede Gemeinde erteilt Auskunft über das zuständige Jugendamt. ©Eléonore H_fotolia Alkohol- und Drogensucht Welche Symptome deuten bei Jugendlichen auf eine Suchtgefährdung hin? • • • • • • • Verschlechterte Konzentrations- und Merkfähigkeit, Vernachlässigung von Schule und Hobbys, Unzuverlässigkeit, permanente Geldsorgen, Unruhe, Nervosität, Rückzug bzw. Wechsel des Freundeskreises, rascher Stimmungswechsel und Gereiztheit. Tipps und Hinweise für die Eltern • Eine Sucht lässt sich nicht verbergen. Es ist besser in die Offensive zu gehen und das Problem anzusprechen, als es unter den Teppich zu kehren. • Sucht ist eine Krankheit, die professionell behandelt werden muss. • Suchtkranke gibt es in jedem Milieu – auch die beste Erziehung kann einen Jugendlichen nicht mit Sicherheit vor einer Alkohol- oder Drogensucht bewahren. Wer hilft weiter? Suchtberatungsstellen sind Anlaufstellen für Betroffene und Angehörige. Sie bieten zum Teil ambulante Therapien an. Wie wird geholfen? In Suchtberatungsstellen arbeiten Sozialpädagogen und Psychologen. Die Beratung kann aus Einzelgesprächen, Familien- und Gruppenberatungen bestehen. Von einer Suchtberatungsstelle kann man folgende Hilfsangebote erwarten: • Persönliche wie auch telefonische Beratung, • Partnergespräche, • psychosoziale Betreuung und begleitende Maßnahmen der Sozialarbeit, • Suche nach einer Entzugsklinik bzw. einer stationären oder ambulanten Entwöhnungsstelle nach dem Entzug, • Hilfe bei der Antragstellung an die Kostenträger. ! Achtung – kein Zwang! Eine Entwöhnungstherapie hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn der Betroffene sie freiwillig macht. Wer übernimmt die Kosten? • Die Suchtberatungsstellen werden von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen getragen. • Die Kosten für die Entzugsbehandlung im Krankenhaus übernimmt die Krankenversicherung. • Die sich anschließende Entwöhnungsbehandlung in RehaEinrichtungen übernimmt in der Regel die Rentenversicherung. Anlaufstellen und Adressen • Die Adressen von Suchtberatungsstellen können beim örtlichen Gesundheitsamt erfragt werden. • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vermittelt ebenfalls Adressen von Suchtberatungsstellen (www.bzga.de), Telefon 0221 892031. • Auskünfte erteilen auch die Rentenversicherungsträger und die Krankenkassen. ©Monkey Business_fotolia Essstörungen bei Jugendlichen Konkretes Beispiel: Sabine ist 15 Jahre alt und steht kurz vor dem Hauptschulabschluss. In der Schule gilt sie als Außenseiter. Seit drei Jahren erhöht sich ihr Gewicht permanent. Mittlerweile ist sie so dick, dass sie deswegen wahrscheinlich keinen Ausbildungsplatz findet. Wer hilft weiter? • In der Frühphase kann man zusammen mit einem Arzt über die Krankenkasse eine Ernährungsberatung anfordern. • Es ist empfehlenswert, Beratungsstellen für Essstörungen aufzusuchen. Diese sind in den meisten Fällen den örtlichen Gesundheitsämtern angeschlossen. • Im späteren Stadium ist eine Kinderheilbehandlung (Kur) für Jugendliche sinnvoll. Die Voraussetzung dafür ist Übergewicht in Verbindung mit anderen Risikofaktoren. Diese Risikofaktoren sind bei sehr dicken Menschen fast immer gegeben (z. B. Diabetes). Hier hilft der Arzt weiter. • Alle Tipps gelten auch bei Magersucht und Bulimie. Wie wird geholfen? Essstörungen wie Magersucht, Bulimie oder Esssucht werden dem Suchtbereich zugeordnet. Deshalb werden diese Fälle mit ähnlichen Therapien behandelt wie alkohol- und suchtkranke Jugendliche. Wer übernimmt die Kosten? Die Kosten für eine Kinderheilbehandlung übernimmt der Rentenversicherungsträger. Im Rahmen der medizinischen Rehabilitation können die Kosten auch von den Krankenkassen getragen werden. Anlaufstelle Deutsche Adipositas-Gesellschaft e. V. Waldklausenweg 20 81377 München Telefon 089 71048358 Schwangerschaft einer Schülerin Konkretes Beispiel: Die 16-jährige Schülerin Theresa ist schwanger. Das Mädchen möchte das Kind behalten, fühlt sich aber gleichzeitig überfordert und befürchtet, dass sie ihren Schulabschluss nicht schafft. Tipp für Eltern Die Eltern sollten ihrer Tochter auf keinen Fall das Gefühl vermitteln, dass die Schwangerschaft ein unlösbares Problem ist. In den meisten Fällen kann eine solche Situation auch innerhalb der Familie bewältigt werden. Wer hilft weiter? Kompetente Anlaufstelle ist das Jugendamt. Wer hilft einem Mädchen, das auf sich allein gestellt ist? Generell können junge Menschen, die ohne familiäre oder sonstige soziale Unterstützung in schwierige Situationen geraten, über das Jugendamt einen Erziehungsbeistand anfordern. Wie wird geholfen? Der vom Jugendamt eingesetzte Erziehungsbeistand kümmert sich um alle wichtigen Angelegenheiten wie Schwangerschaft und Geburt, Schulabschluss, eventuell Wohnungssuche oder Mutter-Kind-Heim sowie finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten. Wer übernimmt die Kosten? Den Betroffenen entstehen keine Kosten, da das Jugendamt eine staatliche Einrichtung ist. Anlaufstellen und Adressen • Jugendamt Jede Gemeinde erteilt Auskunft über das zuständige Jugendamt. • Pro Familia (gemeinnütziger, nicht-staatlicher, nicht-konfessioneller Fachverband für Fragen der Sexualität und Partnerschaft) Telefon 069 639002 • Donum Vitae (bürgerlicher Verein, der das katholische Element in der Schwangerschaftsberatung erhalten will) Telefon 0228 3867343 • Jugendberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände sind den Städten und Gemeinden zugeordnet. Teilweise sind den Jugendberatungsstellen Mädchenberatungsstellen angeschlossen. ©Sven Baehren_fotolia Nützliche Telefonnummern Nummer gegen Kummer e. V. Kinder- und Jugendtelefon 0800 1110333 (kostenfreie Servicenummer) Mo–Sa 14–20 Uhr Elterntelefon 0800 1110550 (kostenfreie Servicenummer) Mo–Fr 9–11 Uhr, Di und Do 17–19 Uhr Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) • Telefonberatung zu HIV und Aids 01805 555444 (14 Cent/Minute, anderer Mobilfunktarif möglich) • Telefonberatung zur Suchtvorbeugung 0221 892031 • Telefonberatung zur Raucherentwöhnung 01805 313131 (14 Cent/Minute, anderer Mobilfunktarif möglich) • Telefonberatung zu Essstörungen 0221 892031 • Telefonberatung zur Glücksspielsucht 0800 1372700 (kostenfreie Servicenummer) Sprechzeiten: Mo–Do 10–22 Uhr, Fr–So 10–18 Uhr Pro Familia Beratung zu Schwangerschaft, Familienplanung und Sexualität 069 639002 Impressum Herausgeber und Redaktion beta Institut gemeinnützige GmbH Geschäftsführer: Andreas Widmann Kobelweg 95, 86156 Augsburg Telefon 0821 45054-0 Telefax 0821 45054-9100 E-Mail: [email protected] www.betainstitut.de Eine Gewährleistung oder Haftung für die zur Verfügung gestellten Informationen wird nicht übernommen August 2011 Informierte Patienten – das ist unser Ziel! Unter www.betainstitut.de, Rubrik „Patienteninformationen“ finden Sie weitere Patientenratgeber zu vielen Themen, wie z. B. • • • • • • • • • • • • • • Behinderung & Soziales Brustkrebs & Soziales Demenz & Soziales Diabetes & Soziales Depression & Soziales Elterngeld Epilepsie & Soziales Herzinfarkt & Soziales Hilfen für Familien Migräne & Soziales Neurodermitis & Soziales Osteoporose & Soziales Parkinson & Soziales Patientenvorsorge Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung • Pflege • Psychosen, Schizophrenie & Soziales • Schmerz & Soziales