Liedermacher Frank Rennicke Postfach 1007 91576 Leutershausen
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Liedermacher Frank Rennicke Postfach 1007 91576 Leutershausen
Liedermacher Frank Rennicke Postfach 1007 91576 Leutershausen BPjM Frau Elke Monssen-Engberding Rochusstr. 8-10 53123 Bonn Zum Vortrag beim 12er Gremium am 05.02.2015 Betr.: Zur Indizierung ohne Anhörung Entscheidung Nr. 11679 (V) vom 10.11.14 Mein AZ: BpjMDVDHinweise05012014 TEXT MÜNDLICHER VORTRAG BEIM 12ER GREMIUM AM 05.02.2015 BPjM Sehr geehrte Frau Monssen-Engberding, sehr geehrte Damen und Herren, nach Rücksprache mit meinen Anwälten, darunter Prof.Dr. W., der in diesem Hause nicht unbekannt ist, widerspreche ich hiermit der Indizierung und nehme zur Begründung der Entscheidung wie folgt Stellung: Seite 6 – Titel 10 – Soldat, Soldat Es wurde von mir kein Textteil „ersetzt“, sondern es ist ein Text von Peter Ritz, der inzwischen verstorben ist, welchen ich vertont habe und den ich bereits seit 1986 singe. Melodie und Bearbeitung von mir, bei hunderten Auftritten vorgetragen. Mir ist ein Diebstahl meines geistigen Eigentums durch andere nicht bekannt, auch ist mir ein Tonträger „Ritter des Reichs“ unbekannt. Da die BPjM behauptet, alle Lieder dieser unbekannten CD wären seinerzeit indizierungswürdig gewesen, verweise ich auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln, welches durch Urteil eine Indizierung einen meiner Tonträger betreffend aufgehoben hat, da die BPjS in den 1990er Jahren eine Indizierung ohne Individualbegründung der indizierungswürdigen Lieder aussprach – man begnügte sich seinerzeit mit einer Pauschalindizierung des Tonträgers. In der oben genannten Indizierungssache liegt in Bezug auf das Lied „Soldat, Soldat“ ebenfalls keine gesonderte Begründung vor, worauf an dieser Stelle nochmals hingewiesen wird. Das Lied ist eine Anklage gegen einen möglichen neuen Kriegseinsatz deutscher Soldaten, eine Anklage gegen das sinnlose Leiden ehemaliger Weltkriegssoldaten und somit eine Aussage gegen Krieg und Kriegsleid. Durch die aktuellen Kriegseinsätze deutscher Soldaten bis in die Ukraine ist dieses Lied ein Aufruf zum Frieden. Seite 6 und 9 – Widmung der DVD: Horst Mahler wurde für Meinungsäußerungen zu insgesamt über 12 Jahren in der BRD verurteilt, für Vergehen, die in den meisten europäischen Staaten straflos sind. Gleiches gilt für Gerd Honsik und Ernst Zündel. Gerd Honsik hat von seinem 72jährigen Leben insgesamt fast zehn Jahre für seine Gedichte und schriftstellerische Tätigkeit in Haft verbracht. Ernst Zündel, der Deutschland in der Wiederbewaffnung der 50er Jahre aus pazifistischen Gründen verließ, wurde in der BRD zu fünf Jahren Haft verurteilt, für eine Internetseite in Amerika, die er selbst überhaupt nicht betreibt. Horst Mahler war mein Anwalt beim Prozeß um das „Heimatvertriebenenlied“, welches nach Verurteilung durch drei Gerichtsinstanzen letztlich 2008 mit einem Freispruch vor dem höchsten Gericht der BRD endete - die Richter der Vorinstanzen fällten somit rechtswidrige Urteile. So sehe ich dieses auch bei den drei Genannten. Da diese Widmung in der Indizierung bewußt durch die BPjM genannt wird und das LKA SachsenAnhalt hier den Antrag stellte, die Vorgesetzten dieser Behörden aber Politiker von CDU und SPD sind, ist eine politische Einflußnahme und Mißbrauch nicht auszuschließen. Ich betone, die Verurteilung dieser drei friedlichen und rein auf Meinungsäußerungen Betroffenen, für Unrecht im Sinne chinesischer Justiz zu halten und mich auch für meinen Freund Horst Mahler nicht schämen zu brauchen - schließlich zählte auch der ehemaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder einst zum Freundeskreis von Horst Mahler, der ihm nach seiner RAF-Haft sogar seine Zulassung als Anwalt wieder ermöglichte. Horst Mahler war übrigens auch der Anwalt, der das Verbotsverfahren gegen die NPD 2002 vor dem BVerfG zum Scheitern brachte, indem er nachwies, (zum Teil strafbare) Äußerungen von angeblichen „NPD-Funktionären“ in Wirklichkeit bestellte Arbeit der BRDInlandsgeheimdienste waren. Eine Widmung dieses Tonträgers erfolgte nicht wegen deren Ansichten oder unterstellten Ansichten der drei Personen zur jüdischen Geschichte, sondern wegen der nach UNO-Grundsätzen und Menschenrechten illegitimen Verurteilungen von Künstlern und Intellektuellen wegen Äußerungsdelikten zu mehrjährigen Haftstrafen. Durch die Widmung macht sich mein Tonträger nicht die inkriminierten Äußerungen der drei Genannten zu eigen, welche für diese drakonische Strafen zur Folge hatten. Am Rande: Ein Reinhard Mey hat sich von seinem Freund Konstantin Wecker nicht distanziert und diesen sogar auf Tonträgern mitsingen lassen, obwohl dieser wegen Drogenvergehen verurteilt wurde und ihm eine Gefährdung der Jugend unterstellt wurde. Seite 6 – Das LKA behauptet, meine Lieder würden Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftlichen Persönlichkeiten gefährden, da meine Liedtexte Homosexuelle diskriminieren und zum Rassenhaß reizen und Juden verächtlich machen. Darin ist eine diffamierende Unterstellung zu sehen, die jeder Grundlage entbehrt. In den besagten Liedern von mir wird neben der Ablehnung von Atomtransporten, Niveauverlust, Vetternwirtschaft in der Tat auch die sog. Lebenspartnerschaft (umgangssprachlich „Homoehe“ genannt) als Institution des Bürgerlichen Gesetzbuches abgelehnt, nicht aber homosexuelle Menschen als solche verspottet. Ein Verwandter von mir ist homosexuell, in meinem künstlerischen Umfeld gibt es bekennende Homosexuelle, mit denen ich menschlich verbunden bin und die ebenfalls die „Homoehe“ ablehnen. In meinen Liedern der DVD kommt weiterhin nirgends das Wort Rasse vor, ebenso wenig wird das Thema „Rasse“ oder„Juden“ angesprochen, noch handelt ein Lied über jüdische Menschen oder kommt überhaupt das Wort „Jude“ vor. Seite 6 – Ich habe kein Einschreibbrief der BPjM erhalten – somit konnte ich auch keines empfangen bzw. „abholen“. Die Mitteilung dieser Art wird angezweifelt. Seite 7 – Es heißt dort: „Ein Medium reizt mithin zum Rassenhaß an, d.h. stellt Rassenhaß als nachahmenswert dar, wenn darin Menschen wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer anderen Rasse, Nation, Glaubensgemeinschaft o.ä. als minderwertig oder verächtlich dargestellt oder diskriminiert werden.“ Dazu wird das Toleranzgebot Art.3 und 4 Grundgesetz genannt. Die Art. 3 und 4 sind jedoch auch Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat – sie sollen nicht dazu missbraucht werden, Andersdenkende mundtot zu machen, solange diese die Grundrechte anderer achten. Meine Grundrechte werden durch die haltlosen Unterstellungen des LKA Sachsen-Anhalt und der Deutung des Gremiums der BPjM in verfassungswidriger Weise verletzt! Da weder von Rasse noch von anderen Nationen oder Glaubensgemeinschaften in meinen Liedern die Rede ist, sind diese nicht geeigent, zu einem wie auch immer gearteten„Rassenhaß“ aufzustacheln. Das „Toleranzgebot des GG“ kann aber nicht nur von der BPjM von Frank Rennicke gefordert werden, sondern muß auch seitens der BPjM für Frank Rennicke gelten! Seite 7-8 – Lied „66“ - Lied 7: Die Gehirnakrobatik des Gremiums ist auch hier nicht nachvollziehbar. Ohne Sachgrundlage wird eine Verbindung von diesem Lied zu „Juden“ zu konstruieren versucht. Das Lied ist aber eine humoristische Anklage gegen Lobbytum und Logentätigkeit, z.B. in Form der Bilderberger-Konfernzen, an denen vornehmlich Nicht-Juden teilnehmen. Bei diesen unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehaltenen Treffen werden auch Protokolle geführt. Die Themenpalette der Bilderberger-Treffen dürfte von der Festlegung ökonomischer Handlungsrichtlinien innerhalb der westlichen Welt über die Steuerung der internationalen Finanzmärkte bis zu hin Kriegsvorbereitungen reichen. Das Lied ist eine Anklage gegen den menschenverachtenden Kapitalismus in Gestalt der Plutokratie - ein System, in dem sich ein Geldadel in antidemokratischer Weise über die Mehrheit des Volkes hinwegsetzt. Die Bilderberger-Konferenzen stehen für dieses System symbolhaft. In meinem Lied werden geheime Machtzirkel, aber sicherlich keine Juden besungen. Die Liedaussage kann dahin interpretiert werden, daß die Welt zum Teil durch eine Gruppe einflussreicher Personen gelenkt und fremdgesteuert wird, wobei diese Lobby zwischen 66 Personen bis unbekannt liegt – somit 66 + X. Die Zahl 66 wurde von mir willkürlich in Anlehnung an das Original von „Udo Jürgens“ gewählt. Genau diese Kritik hat aber auch der fränkische Kabarettist Frank-Markus Barwasser, bekannt als Erwin Pelzig oder Volker Pispers im ZDF in NEUES AUS DER ANSTALT 2013 und 2014 mehrfach gebracht. Zur Kenntnis: Laut dem katholischen Nachrichtenmagazin Cicero heißt es: „Joachim Gauck ist Mitglied des elitären Vereins Atlantik-Brücke (eine logen-lobbyartigen Elitenvereinigung) – über die der Lobbyist Arend Oetker (Konzernchef der Dr. Arend Oetker Holding GmbH & Co. KG in Berlin, Vizepräsident des Bundesverband der Deutschen Industrie und Mitglied der CDU; Oetker ist ein Urenkel von August Oetker und Cousin des Konzernchefs der Oetker-Gruppe Richard Oetker) sagt: „Die USA wird von 200 Familien regiert und zu denen wollen wir gute Kontakte haben.“ Mitglied sind dort ebenfalls z.B. Bild-Chef Kai Diekmann und Jürgen Fitschen von der Deutschen Bank, ebenso Ex-Treuhandchefin Birgit Breuel nebst Christian Wulff und Karl-Theodor zu Guttenberg sowie Cem Özdemir und Katrin Göring-Eckhardt – und natürlich Ex-US-Präsident George W. Bush junior sowie dessen dt. Ex-Kollege Richard von Weizsäcker oder Exkanzler Helmut Schmidt und dessen Nachfolgerin Angela Merkel. Davon handelt das Lied. Übrigens ist keiner der eben Genannten m.W. jüdischer Abstammung. Man kann mir damit kaum antijüdische Äußerungen unterstellen, allerhöchstens eine antikapitalistische und antilobbyistische Einstellung, die meiner demokratischen Grundüberzeugung entspringt. Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass der Tatbestand des § 130 Abs. 1 und 2 StGB eine Eignung der Äußerung zur Störung des öffentlichen Friedens voraussetzt. Da sich zwischen meinem Lied und einem inländischen Teil der Bevölkerung keinerlei Zusammenhang herstellen lässt, scheidet eine (auch nur abstrakte) Friedensgefährdung per se aus. Ich möchte möglichen „kritischen Nachfrage“ zu einzelnen Worten noch mitteilen: 1. „Jaffa-Apfelsinen“ werden nicht nur in Israel, sondern im gesamten Nahen Osten und auch der Türkei hergestellt – sie werden metaphorisch für die vermeintliche Abhängigkeit Deutschlands von ausländischen Importwaren genannt; 2. „auserwählte Knaben“ gibt es nicht nur im Judentum; Auserwähltheitsgedanken sind gerade im Westen, nicht zuletzt in „God’s own country“, den USA, weit verbreitet und drücken sich nicht zuletzt in der aristokratischen Attitüde der Bilderberger-Konferenzen und Feimaurer-Logen aus; 3. daß Deutschland auf der Grundlage seiner Vergangenheit zum Teil Erpressungsversuchen aus dem Ausland ausgesetzt ist, ist ebenfalls kein Angriff gegen der Bundesrepublik lebende Judentum – erst kürzlich behauptete der inzwischen zum Ministerpräsidenten gewählte Alexis Tsipras ernsthaft, daß Griechenland noch Reparationsforderungen aus dem Zweiten Weltkrieg gegen Deutschland zustünden. Ich möchte schließlich noch an die Worte des NS-Opfers und bekannten Schriftstellers Kurt Tucholsky erinnern, der sagte, „Satire darf alles!“ - und daß das Lied „66 + x“ eine Satire ist, ist diesem kaum abzusprechen! Seite 9 – Lied 6 – Ketzergeist: Schon der Titel nennt eine religiöse Grundlage. Ketzer waren die Diffamierten und Verfolgten außerhalb der politisierenden Kirche. Der Begriff wird auch für „Querdenker“ und „Unbeugsame“ vor der politischen und kirchlichen Macht benutzt. Bei der Schlange handelt es sich um die Midgardschlange aus der germanischen Mythologie. Beleg: Originaltext des Dichters Gerhard Hess und Liedtext Frank Rennicke Die Midgardschlange (Weltenschlange) ( Miðgarðsormr; auch Jormungand, altnordisch: Jörmungandr) ist in der germanischen Mythologie eine die Welt umspannende Seeschlange. Wie Hel und der Fenriswolf wurde auch sie von Loki gezeugt und gehört damit zu den drei germanischen Weltfeinden. Thor begegnet ihr dreimal und tritt zweimal an, sie zu vernichten. Beleg: Wikipedia-Auszug Midgardschlange Da es sich um einen Liveauftritt handelt und für eine Liedreimung zu viele Silben enthalten waren, wurde von „der Schlange“ vereinfacht gesungen. Mir zu unterstellen, ich wolle mit „der Schlange“ symbolisch den „teuflischen Charakter der Juden“ ausdrücken, ist nicht nur konstruiert, sondern haltlos. Schlangen gibt es seit Adam und Eva, als Symbol der Medizin und auch in der Karikatur. Als Beispiele: In der taz erschien 2014 eine Karikatur einer Schlange, welche von einem Richter aus dem Fernsehen geführt wird, wobei die Schlange die Aufschrift „Parteien“ und „Staat“ hat. Beleg: taz-Karikatur 3/2014 Eine weltbekannte Karikatur ist die aus der Schweizer Illustrierten Zeitung vom 11.04.1945, wobei ein Pferd mit zwei Köpfen und sich entgegensitzenden Reitern Roosevelt mit Churchill und Stalin gezeigt werden, was die zerbrechende Alliierten-Koalition zum Ende des Zweiten Weltkriegs bedeuten soll. Am Boden liegt eine Schlange, welche die Gesichtszüge Hitlers zeigen. Beleg: Karikatur Schlangenbild Schweizer Illustrierten Zeitung 11.04.1945 Der ehemalige „Art-Director“ der Punk-Band „Die Ärzte“, Scharwel, brachte ein humorvollkritisches Buch mit dem Titel „Die Bändigung des Kapitalismus“ 2012 heraus, wobei auf der Titelseite eine Schlange gezeigt wird mit Zylinder, welchen den Kapitalismus darstellen soll. Keines dieser historisch und aktuellen Karrikaturschlangen hat mit Juden zu tun, noch wurden der taz oder Scharwel durch die BPjM „Rassenhaß“ vorgeworfen. Beleg: Titelseite Scharwel „Die Bändigung des Kapitalismus“ Beim Boykott deutscher Waren und Geschäfte in den USA im Jahre 1933 durch den jüdischen Verband wurden Aufkleber genutzt, welche in englischen und hebräischen Buchstaben neben der Aufschrift „Do Not Buy German Goods!“ das Hakenkreuz in Form von vier Schlangen darstellt. Es ist daher auch bewiesen, dass in jüdisch-zionistischen Karikaturen und deren Symbolik die Schlange als Zeichen für Deutschland bzw. den NS genutzt wurde. Beleg: Ausdruck solcher Aufkleber USA 1933 Mit diesem Lied, welches auf Wilhelm Tell und William Wallace sogar im Vorwort eingeht, kommen keine „Juden“ vor, das Liedthema streift diese nicht einmal. Es ergibt sich auch aus dem Sinnzusammenhang keinerlei Beziehung zwischen der im Lied genannten Schlange und dem Judentum. Erkennbar ist lediglich ein Bekenntnis zum Unbeugsamen, zum Verneinen des Beugens vor Königsthronen. Es wird auch keine Verbindung zu den gewidmeten Personen hergestellt. Dieses sind alles bewußte oder aufgrund unsorgfältiger Auseinandersetzung vorgenommene Fehlinterpretationen durch das LKA Sachsen-Anhalt und das Gremium . Diese entbehren der Wirklichkeit und der Sachlichkeit. Seite 5 – Lied 5 – Ich will mein Land zurück: Als Vater von sieben Kindern und Großvater von drei Kindern erlaube ich mir eine eigene Meinung, auch zum Thema Homoehe. So wie in Kroatien, das am 1. Juli 2013 der EU beitrat, in der Verfassung die Ehe NUR als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau festschrieb, so ist dieses ebenfalls in Polen und Ungarn der Fall. In Slowenien scheiterte bereits 2012 ein liberales Familiengesetz in einem Volksentscheid. Am 14. Juli 2013 trafen sich Papst Franziskus und der Anglikaner-Primas Justin Welby zu einem ersten offiziellen Treffen, worin die Ablehnung der gleichgeschlechtlichen Ehe bekräftigt wurde. Ich glaube, es kann auch eine Margitta Neuwald-Golling als Religionsgemeinschaftsvertreterin sowie ihre Mitsitzer in einem Gremium mir die Ablehnung der Homoehe nicht als „Jugendgefährdung“ unterstellen, wenn selbst der Papst, der höchste Vertreter der anglikanischen Kirche und Mitgliedsstaaten der EU durch deren Verfassung diese „Homoehe“ ebenso ablehnen. Meine Ablehnung erfolgte zusammen mit der Ablehnung fremdbestimmter Politiker, Scheindemokratie, schwarzen Konten, Atomtransporte oder Kriegsbefürworter, und nicht wie auf Seite 9 fälsch durch die BPjM genannt nur auf die „Homoehe“. Darf man als Liedermacher nur für eine Homoehe sein, damit man nicht „jugendgefährdend“ in diesem Gremium eingestuft wird oder anders gefragt, ist die BPjM und das LKA Sachsen-Anhalt jeweilige Einrichtungen, die die Homoehe auf dem Gebiet der BRD mit Gewalt durchsetzen wollen, in dem man z.B. künstlerische Kritik bestraft und verhindert sowie eine politische Auseinandersetzung einschränkt? Beleg: Ausdruck „Gegen Homo-Ehe – Papst und Anglikaner-Primas bekräftigen ihre Ablehnung“ In diesem Zusammenhang möchte ich an das Bestseller-Buch des türkischstämmigen Autors Akif Pirincci „Deutschland von Sinnen“ erinnern, welches im Untertitel lautet „Der irre Kult um Frauen, Homosexuelle und Zuwanderer“. In hunderten von Interviews äußerte sich der Autor ähnlich wie in der August-Ausgabe der österreichischen Aula unter der Überschrift des Stauffenberg-Zitates „Es lebe das heilige Deutschland“ wie folgt: „ Frage: Die Homoehe halten Sie allerdings für einen Witz, Herr Pirincci. Weshalb? Antwort: „Vorab zur Homo-Ehe: wer da mit wem schläft und in welcher Form, das ist mir im Prinzip scheißegal! Ich bin kein Moralapostel. Aber, und jetzt kommt die ernsthafte Einschränkung, die Ehe, das ist etwas ganz anderes. In jedem Land der Welt gibt es eine Institution der Ehe oder etwas Eheähnliches. Und das ist nur einem heterosexuellen Paar vorbehalten, weil es auch einem bestimmten elementaren Zweck dient: zumindest der potentiellen Weitergabe von Leben. Die Ehe wurde also erfunden, damit man ein - auch sexuell – geregeltes Leben mit einem Partner oder einer Partnerin führt und letzten Endes eine Familie gründet. Da der letztgenannte entscheidende Punkt, eine Familie zu gründen, bei homosexuell veranlagten Menschen gar nicht möglich ist, erscheint der Begriff „Ehe“ für diese Form von Verbindung mir völlig deplatziert, ja als ein Witz. Punkt!“ Darf ich mir die Frage an das Gremium der BPjM und das LKA Sachsen-Anhalt erlauben, welches mich wegen genau solcher Kritik an der Homo-Ehe indiziert hat, wann nun das bei „Lichtschlag in der Edition Sonderwege“erschienene Buch von Herrn Pirincci angeklagt und ebenfalls indiziert wird, zumal die Verbreitung seines Bestsellerbuches ein Vielfaches an Verbreitung meiner 25-JahreBühnenjubiläums-DVD gefunden hat?! Weiterhin verweise ich 1. auf den Haß-Song von Bushido „Stress ohne Grund“ in welchem es heißt: „Es ist ganz normal: Männer lutschen keine Schwänze“ und weiter „Du Schwuchtel wirst gefoltert“ und 2. auf das Lied „Wo sind“ aus dem Album „Gespaltene Persönlichkeiten“ von Xavier Naidoo, wo es heißt: „Ich schneide Euch jetzt die Arme und Beine ab, und dann fick ich euch in den Arsch...“ und „warum liebst Du keine Möse, wo doch jeder Mensch aus einer ist?“ sowie „Ihr habt einfach keine Größe und eure Schwänze nicht im Griff“ und „Wo sind unsere Helfer, unsere starken Männer, wo sind unsere Führer, wo sind sie jetzt“. Darf ich diese sehr deutlichen und auch gewaltbetonten Antihomosexuellen-Äußerungen von Musiker-Kollegen mit meinem Text vergleichen, wo es heißt „Homoehe – Atomtransporte dazu MTV-Musik … Pfui deibel Mann“ und fragen, ob auch bei diesen Musikern eine schwere Jugendgefährdung vorliegt und die Indizierung die Folge war, zumal der Tonträger von Naidoo in den Charts auf Platz eins war und eine ungleich größere Verbreitung als mein Lied hatte? Im Gegensatz zur größten Moslemveranstaltung in Norwegen, mit der die Moslems in Norwegen eine eigene Vertretung im Parlament forderten und mit 4000 Teilnehmern einhellig für die Steinigung von Homosexuellen stimmten – dieses ist im Internet auch in Deutschland abrufbar - handelt es sich bei meinem Lied um eine sehr moderate Kritik und Teilnahme einer politischen Diskussion. Beleg „Bushido“ und Xavier Naidoo sowie „Islam Net“ Seite 10: Eine grundsätzliche Diffamierung durch das Gremium liegt aber besonders vor, indem man dem Liedermacher, dessen indizierter Tonträger auch noch den Hinweis „25 Jahre Bühnenjubiläum“ enthält, das Künstlersein abspricht. Dafür eine unbekannte Schrift des ebenso unbekannten „Forschungszentrums“ eines unbekannten Schreibers zu nutzen, wobei es im Text heißt „...der jetzige Umschüler Frank Rennicke weiß sehr wohl um seine musikalischen Grenzen...“. Zur Kenntnis: Umschüler war ich 1994, also vor 20 Jahren, somit muß dieser Text ebenso aus dieser Zeit stammen. In nunmehr 20 vergangenen Jahren habe ich aber insgesamt über 1500 Auftritte durchgeführt, habe an dutzenden Tonträgern mitgewirkt bzw. diese selbst herausgebracht, bin nunmehr seit 30 Jahren tätig und seit Ewigkeiten auch Mitglied der Künstlersozialkasse (in der übrigens nur Künstler aufgenommen werden!) – und eine „Bundesprüfstelle“ erlaubt sich den Satz „... das der Kunstgehalt der Lieder als gering einzuschätzen ist“ und deswegen man kein Künstler und als jugendgefährdend zu indizieren sei. Beim Bescheid zur Aufnahme in die Künstlersozialkasse, der erneut für die Wiederaufnahme seit dem 01.01.2007 in KSK mir am 06.11.2013 übersendet wurde, heißt es: „Sie gehören zum Personenkreis der selbständigen Künstler und Publizisten im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). Künstler oder Publizist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer nicht nur vorübergehend selbständig erwerbsmäßig Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt oder als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt. (§2 KSVG).“ Das Künstlersozialversicherungsgesetz legt sehr klar dar, wer als Künstler zu gelten hat und ist in dieser Wertung wesentlich enger gefaßt, als die Meinung z.B. eines Gremiums der Bundesprüfstelle. Es kann daher nicht angehen, einem Mitglied der Künstlersozialkasse durch die BPjM das Künstlerdasein abzusprechen und dann mit diesem Abspruch eine Indizierung zu begründen. Die Künstlersozialkasse ist eine umfassende staatliche Einrichtung – das vom Gremium der BPjM erwähnte sogenannte „Forschungszentrum“ dagegen ist ohne Bedeutung! Beleg: Bescheid der Künstlersozialkasse zur Mitgliedschaft von Frank Rennicke – Wiederaufnahme ab dem 01.01.2007 fortlaufend und aktuelle Sozialbeiträge Besonders willkürlich und böswillig muß auch noch die Einstufung in Liste B gewertet werden. Unabhängig von selbsternannten Kunstrichtertum dieser drei Personen des Indizierungs-Gremiums, für die ich mich als toleranter Künstler und Demokrat schäme, ist die Vorgehensweise auch ein klarer Verstoß der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Walendy-Beschluss vom 11.01.1994, Az. 1 BvR 434/87 aufgestellten Grundsätze, in dem es wörtlich heißt: „Der demokratische Staat vertraut grundsätzlich darauf, daß sich in der offenen Auseinandersetzung zwischen unterschiedlichen Meinungen ein vielschichtiges Bild ergibt, dem gegenüber sich einseitige, auf Verfälschung von Tatsachen beruhende Auffassungen im allgemeinen nicht durchsetzen können. Die freie Diskussion ist das eigentliche Fundament der freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft. Auch Jugendliche können nur dann zu mündigen Staatsbürgern werden, wenn ihre Kritikfähigkeit in Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Meinungen gestärkt wird. Das gilt in besonderem Maße für die Auseinandersetzung mit der jüngeren deutschen Geschichte. Die Vermittlung des historischen Geschehens und die kritische Auseinandersetzung mit abweichenden Meinungen können die Jugend sehr viel wirksamer vor Anfälligkeit für verzerrende Geschichtsdarstellungen schützen als eine Indizierung, die solchen Meinungen sogar eine unberechtigte Anziehungskraft verleihen könnte.“ Die Indizierung stellt nicht nur einen gravierenden Eingriff in mein Grundrecht auf Meinungs- und Kunstfreiheit dar, sondern kriminalisiert mich zugleich als Volksverhetzer und spricht mir meine künstlerischen Fähigkeiten ab. Als berufsmäßiger Künstler sehe ich in der Indizierungsbegründung eine Ruf- und Berufschädigung meines Schaffens und meiner Person. Sollten solche Vergehen und Vorgehensweisen nicht aufgehoben und künftig verhindert werden, sind der Willkür und Aushebelung von Kunst- und Meinungsfreiheit im antidemokratischen Sinne in der Bundesrepublik Tür und Tor geöffnet. Dieses gilt es im Sinne einer offenen und demokratischen Gesellschaft in Deutschland zu verhindern. Diese Indizierung ohne vorherige Anhörung und die unrealistischen „Begründungen“ stehen im krassen Gegensatz zum Grundgesetz der Bundesrepublik, aktuell auch dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 1753/03 aus dem Jahre 2008 zum Liedermacher Frank Rennicke und der Meinungsfreiheit. Ein aktuelles Urteil möge noch hier genannt werden, welche am 3. Dezember 2014 von der Rechtsbank Van Eerste Aanleg Dendermond durch den Richter A. De Vidts (oondervoorzitter) bezüglich eines Auftrittes von Frank Rennicke am 6. Dezember 2014 im Museumstheater im Activiteiten Cultureel Centrum in B-9100 Sint-Niklaas unter Aktenzeichen A.R. 14/458/C auf Seite 5 übersetzt lautet: „Über die Person und Ideen von Frank Rennicke will sich das Gericht nicht aussprechen. Allerdings ist es nicht bewiesen, daß Frank Rennicke ein Neonazi sei, neonazistische Ideen hätte oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sei.“ Der Auftritt wurde daher gerichtlich genehmigt und es erfolgte ein künstlerischer Bühnen-Liederabend eines deutschen Sängers vor ausnahmslos wallonischen und flämischen Publikum. Beleg Urteil 3. Dezember 2014 von der Rechtsbank Van Eerste Aanleg Dendermond Der Tonträger wurde vor der Veröffentlichung wie alle meine Produktionen von einem unabhängigen Rechtsanwalt auf die Normen des Jugendschutzgesetzes und des Strafrechtes der BRD geprüft und freigegeben. Beleg: Rechtsgutachten Der ehemalige Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann mahnte: „Ein Volk, welches regiert wird von einer Macht, muß die Macht kennen, von der es regiert wird. Das Volk muß diese Macht lenken und kontrollieren (können). Es muß der Macht in den Arm fallen, wenn sie Verbrechen begeht. Andernfalls wird das Volk zum Mittäter. Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates. Nicht der Bürger steht im Gehorsamsverhältnis zur Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, das sie demokratische Regeln mißachtet.“ Als Bürger der Bundesrepublik und Liedermacher habe ich mit den mir vorgeworfenen Liedern mein Recht und meine Pflicht wahrgenommen, den Mächtigen das Mißachten demokratischer Regeln in Erinnerung zu bringen, so wie diese Indizierung ein Verstoß gegen diese Regeln ist. Weiterhin verweise ich auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1753/03 – 1. Kammer des Ersten Senats zum „Heimatvertriebenen-Lied“ des Liedermachers Frank Rennicke wo es heißt: „Amtsgericht und Landgericht haben das Grundrecht auf Meinungsfreiheit weder als Maßstab der Deutung benannt noch sonst erkennen lassen, daß die grundgesetzliche Anforderung an die Ermittlung einer strafbaren verdeckten Aussage beachtet worden sind.“ Mit diesem Urteil hat das höchste Gericht der Bundesrepublik dem Künstler die breite Möglichkeit von Kunst- und Meinungsfreiheit dargelegt. Dieses bitte ich auch vom Gremium der Bundesprüfstelle zu beachten. Beleg: Urteil des Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1753/03 Mit dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 483/13 hat die 3. Kammer des Ersten Senats mitgeteilt: „Auch überspitze Äußerungen fallen nur in engen Grenzen als Schmähkritik aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit“. Dieses besagt, daß sogar eine überzogene und ausfällige Kritik für sich stehend noch keine Schähung ausmacht, „...vielmehr muß hinzutreten, daß bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung einer Person im Vordergrund steht. Nur dann kann ausnahmsweise auf eine Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls verzichtet werden.“ Dieses ist aber bei der Produktion von Frank Rennicke nicht der Fall, sondern es handelt sich immer um die Auseinandersetzung in der Sache wie vom BVerfG gefordert. Auch durch diese Grundsatzentscheidungen des höchsten Gerichts der Bundesrepublik, in Verbindung mit Artikel 5 des GG, Artikel 10 Europäische Menschenrechtskonvention und Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte werden heute auch die wie in meinen Liedern aufgeworfenen Fragestellungen erheblich freier diskutiert, als noch vor einiger Zeit. Der gesellschaftliche Diskurs ist offensichtlich bereits jenseits der Musikaufnahmen angekommen. Weiterhin kann man die einzelnen Liedbeiträge auf der DVD nicht bewerten, ohne die vielfältig eingestreuten Interviews und Interviewteile in den Gesamtkontext zu stellen, was im Indizierungsgremium aber unterblieb. Weiterhin verweise ich auf Artikel 5 des Grundgesetzes, der da heißt: (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Weiterhin verweise ich auf Artikel 10 Europäische Menschenrechtskonvention, der da heißt: (1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben. Weiterhin verweise ich auf Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der da heißt: „Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“ Ich bitte daher, die fehlerhafte Indizierung aufzuheben. Frank Rennicke