Schwere Verstöße im Fuhrparkmanagement - Logistik
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Schwere Verstöße im Fuhrparkmanagement - Logistik
www.logistik-webinare.de Mit dem Fuhrpark in den Knast Schwere Verstöße im Fuhrparkmanagement und deren Folgen Eine Initiative von: Eine Initiative von: Mit dem Fuhrpark in den Knast Moderator Marcus Walter Speditionskaufmann und Diplom-Betriebswirt Inhaber der PR-Agentur KfdM (seit 2006) Vorher: Chefredakteur der Zeitung TRANSPORT Regelmäßige Veröffentlichungen in DVZ, Industrie-Anzeiger, Güterverkehr, Bus-Magazin u.a. Eine Initiative von: Mit dem Fuhrpark in den Knast Fachexperte Siegfried Kerler Kooperationszentrum Verkehr und Logistik der IHK‘n Schwaben in Augsburg und Ulm Buchautor zahlreicher Fachbücher Dozent Verkehrsfachwirte und Logistikmanager E-Mail: [email protected] Privat: [email protected] Eine Initiative von: Mit dem Fuhrpark in den Knast Gliederung Verantwortung des Fahrzeughalters / Fuhrparkleiters Erlaubnisrecht Fahrzeugtechnik Ladungssicherung Sozialvorschriften Erweiterte Verantwortung des Verkehrsleiters Erlaubnisrecht+ weitere Bereiche Verantwortung des Auftraggebers/Absenders Gefährdungspotential Mögliche Sanktionen am Beispiel Ladungssicherung Eine Initiative von: Mit dem Fuhrpark in den Knast Verantwortung Fahrzeughalter + Fuhrparkleiter - Erlaubnisrecht Ist der Fahrer zum Zeitpunkt der Fahrt im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis? Periodische Kontrolle ausreichend oft ? Konform zu den gesetzlichen Vorschriften? Ist der Fahrer zum Zeitpunkt der Fahrt fahrtüchtig? Wurde der Fahrzeugführer in die Bedienung des Fahrzeugs eingewiesen? Besitzt der Fahrer das Wissen für eine ordnungsgemäße Be- / Entladung für das zu befördernde Gut? Hat der Fahrer zum Zeitpunkt der Fahrt die erforderlichen Qualifizierungsnachweise? (Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz, ADRSchein usw.) Eine Initiative von: Mit dem Fuhrpark in den Knast Verantwortung Fahrzeughalter + Fuhrparkleiter - Fahrzeugtechnik Sind alle eingesetzten Fahrzeugkomponenten für den spezifischen Betrieb zugelassen und regelmäßig von den autorisierten Instanzen geprüft? Sind alle eingesetzten Fahrzeugkomponenten Einsatzfähig, Einsatzbereit, in ordnungsgemäßen Zustand und bei Nichtbenutzung ordnungsgemäß gesichert? Eine Initiative von: Mit dem Fuhrpark in den Knast Verantwortung Fahrzeughalter + Fuhrparkleiter - Ladungssicherung Ist das eingesetzte Fahrzeug für die Ladung geeignet? Kann das Fahrzeug die in allen denkbaren Verkehrssituationen auftretenden Kräfte durch die Fahrzeugaufbauten ausreichend aufnehmen? Werden Ladungssicherungsmittel auf die Ladung abgestimmt und in ausreichender Anzahl und ausreichender Dimensionierung mitgeführt bzw. vorhanden? Eine Initiative von: Mit dem Fuhrpark in den Knast Verantwortung Fahrzeughalter + Fuhrparkleiter – Sozialvorschriften Erfolgt die Kontrolle + Archivierung + Aufbewahrung der Aufzeichnungen Regelmäßig ? + Vollständig ? + Verfahrenskonform ? Erfolgt die Bescheinigung berücksichtigungsfreier Tage Vollständig? + Verfahrenskonform? Kommt der Halter seiner Pflicht zur Unterweisung der Mitarbeiter Regelmäßig ? + voll umfänglich nach ? Kommt der Halter im Falle eines Verstoßes seinen disziplinaren Pflichten nach? Plant der Disponent die Transportdurchführung gesetzeskonform? Eine Initiative von: Mit dem Fuhrpark in den Knast Erweiterte Verantwortung Verkehrsleiter - Erlaubnisrecht Sind alle zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern erforderliche Meldepflichten, Genehmigungen und Dokumente ordnungsgemäß vorhanden? + Aktuell ? + jederzeit einsehbar? Werden die nationalen und EU-Vorschriften zum Arbeitsmarktzugang ordnungsgemäß eingehalten? + lückenlos dokumentiert? Eine Initiative von: Mit dem Fuhrpark in den Knast Erweiterte Verantwortung Verkehrsleiter – weitere Bereiche VO (EU) 1071/2009 Art 6(1a): Persönliche Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters darf nicht zwingend gefährdet werden z.B. durch schwerwiegende Verstößen in den Bereichen: Handelsrecht Insolvenzrecht Entgelt- und Arbeitsbedingungen der Branche Straßenverkehr Berufshaftpflicht Menschen- und Drogenhandel Eine Initiative von: Mit dem Fuhrpark in den Knast Erweiterte Verantwortung Verkehrsleiter – Gemeinschaftsvorschriften VO (EU) 1071/2009 Art 6(1a): sowie eines schwerwiegenden Verstoßes gegen Gemeinschaftsvorschriften in den Bereichen: Lenk-,Ruhe-,Arbeitszeit, sowie Einbau und Nutzung Kontrollgeräte + Geschwindigkeitsbegrenzer Höchstzulässiges Gewicht/Abmessungen der Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr Fahrerlaubnis + Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer Verkehrstüchtigkeit / technische Überwachung der Nutzfahrzeuge Markt- und Berufszugang Gefahrgut und Tiertransporte Eine Initiative von: Mit dem Fuhrpark in den Knast Verkehrsleiter – Übersicht schwere Verstöße Überschreitung Höchstlenkzeiten >= 25% Überschreitung der maximalen Tageslenkzeit um >=50% ohne Pause/Ruhezeit Fehlender oder manipulierter Fahrtenschreiber oder Geschwindigkeitsbegrenzer. Verwendung einer falschen Fahrerkarte Fahren mit schwerwiegenden technischen Mängeln oder ohne Nachweis der technischen Überwachung Unerlaubte Beförderung von Gefahrgut Unerlaubte gewerbliche Güterbeförderung/unerlaubte Fahrzeugführung Überschreiten der zulässigen Gesamtmasse um 20% bzw. 25% Eine Initiative von: Mit dem Fuhrpark in den Knast Verantwortung des Auftraggebers / Absenders Kontrollpflicht der Erlaubnis/Lizenz gem. §7 a GüKG beim Einsatz gewerblicher Transportunternehme oder „selbständiger Kraftfahrern“ durch den Auftraggeber bzw. Absender Haftung beim Fuhrparkeinsatz: Verantwortung zur Inbetriebnahme eines Fahrzeuges trotz Verkehrsbeeinträchtigung aufgrund unzureichender Ladungssicherung oder Überladung oder anderer offensichtlicher technischer Mängel Eine Initiative von: Mit dem Fuhrpark in den Knast Verantwortung des Auftraggebers / Absenders Mitverantwortung zur Einhaltung der Sozialvorschriften: Rechtskonformität der Beförderungszeitpläne des Auftragnehmers (Mit)Verantwortung gem. Produktsicherheitsgesetz: Keine Nutzung Kein „in den Verkehr bringen“ defekter technischer Betriebsmittel und unzureichender Verpackung z.B. Poolpaletten Eine Initiative von: Mit dem Fuhrpark in den Knast Gefährdungspotential - Ordnungswidrigkeit Gesetzesübertretung : rechtswidrige und vorwerfbare Handlung Sanktionierung durch Verwarnungsgeld, Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister und Fahrverbot Opportunitätsprinzip: Handlungsverfolgung im Ermessen der Behörde Risikobereiche: Verkehrsrecht Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen (§130 OWiG) strengere Sanktionierung bei Wiederholungen Eine Initiative von: Mit dem Fuhrpark in den Knast Gefährdungspotential - Strafverfahren Legalitätsprinzip: Verfolgung obligatorisch Vorrang vor Ordnungswidrigkeit Verkehrsrecht Gefährlicher Eingriff in der Straßenverkehr (§315b StGB) Fahrlässige Körperverletzung - mit Todesfolge (§223 StGB) Fahrlässige Tötung (§222 StGB) Geld oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre) Eine Initiative von: Mit dem Fuhrpark in den Knast Gefährdungspotential - Gewinnabschöpfung §29a OWiG: Verfallsanordnung Abschöpfung des durch die unerlaubte Handlung erlangten „Vermögens“ Errechnung über Bruttomethode statthaft (kein Kostenabzug) Rückrechnung in Vergangenheit möglich Täter soll aus der unerlaubten Handlung keinerlei wirtschaftlichen Vorteil erlangen Schätzungsrecht durch die Behörden (§29a Abs. 3 OWiG) Eine Initiative von: Mit dem Fuhrpark in den Knast Gefährdungspotential - zivilrechtliche Konsequenzen Grundprinzip der Gefährdungshaftung (§823 BGB) Haftung sobald ein eigener Beitrag zur Entstehung eines Schadens vorliegt z.B. Tötung und/oder Verletzung von Personen Schädigung einer Sache Anspruchsberechtigt: Hinterbliebene, Geschädigte etc. Prinzipiell Haftung in unbegrenzter Höhe (Totalrestitution) Erstattung des Vermögensschadens Haftung des Schuldners für Erfüllungsgehilfen (§278 BGB) Verlust Versicherungsschutz oder Regressnahme des Versicherers Eine Initiative von: Mit dem Fuhrpark in den Knast Mögliche Sanktionen und deren Folgen am Beispiel Ladungssicherung Punkte (1 bis 3) und Bußgelder (50,- bis 390,- Euro) oder Strafverfahren nach § 315 StGB Abs. 1 (Personenschäden) gegen Fahrzeugführer Fahrzeughalter/Verkehrsleiter Belader Absender Zivilrechtlich (HGB/BGB - Schadensersatz) Ansprüche von den Geschädigten gegen alle Beteiligten Eine Initiative von: Mit dem Fuhrpark in den Knast Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! LOGISTIK AKADEMIE Janz GmbH & Co. KG Tel: (0 73 48) 40 71 72 -0 Fax: (0 73 48) 40 71 72 -29 Eine Initiative von: