Reglement rallye racing Carrera Cup 2007 – Version 1.3

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Reglement rallye racing Carrera Cup 2007 – Version 1.3
rallye racing Carrera Cup 2007
Reglement 1.3
Reglement rallye racing Carrera Cup 2007 – Version 1.3
Die rallye racing Carrera Cup Organisation (in der Folge RCCO genannt) schreibt für das Jahr 2007 den
"rallye racing Carrera Cup" (in der Folge RCC genannt) zu folgenden Bedingungen aus:
Art. 1 - Wertungsläufe
Folgende Veranstaltungen werden zum RCC gewertet (Termine vorläufig):
Datum Veranstaltung
Ort
Strecke
Beginn
21.02.
14.04.
09.05.
30.05.
20.06.
25.07.
29.08.
29.09.
24.10.
24.11.
01.12.
HH Speicherstadt
Northland Racecenter
Renncenter Hamburg
HH
Wasserski HH-Harburg
HH Bergedorf
Centro Nedderfeld
Hanse-Ring Stade
Maass Haus+Technik
Kisdorf
Essen Motor Show
Exklusiv
Neumünster
Renncenter
Slotfire digital
Slotfire
Exklusiv
Exklusiv
Hanse-Ring
Exklusiv
HH Speedway
Exklusiv
18 Uhr
18 Uhr
18 Uhr
18 Uhr
18 Uhr
18 Uhr
18 Uhr
13 Uhr
18 Uhr
12 Uhr
11 Uhr
20 Minuten von Hamburg
Grand Prix Schleswig-Holstein
Grand Prix Hamburg
Markenpokal digital
Open Air Festival
Garten-Rallye
City Cup
Quattro
Indoor-Rallye
24 Stunden Hamburg
AvD Grand Prix von Essen *
* Einladungsrennen ohne Meisterschafts-Status
Art. 2 - Zugelassene Fahrzeuge
Bei den Veranstaltungen des RCC sind nur Fahrzeuge startberechtigt, die den Bestimmungen der RCCO
entsprechen (siehe Anhang A).
Art. 3 - Startberechtigte Fahrer
Im RCC sind nur Fahrer und deren Angehörige startberechtigt, die eine der folgenden Bedingungen
erfüllen:
a) Teilnehmer an mindestens fünf RCC-Rennen in den Jahren 1991 bis 2007
b) Journalisten, Mitarbeiter von Medienunternehmen bzw. Agenturen, die Medienarbeit in
Zusammenhang mit dem Motorsport oder Autoherstellern leisten, und deren Angehörige
c) Aktive Motorsportler mit gültiger FIA- und/oder DMSB-Lizenz
d) Mitarbeiter von Sponsoren oder anderen Firmen, die sich im Motorsport engagieren
e) Prominente, die vom Exekutiv-Komitee der RCCO als solche eingestuft werden
f) Frauen
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Für den RCC sind 16 Teams mit je zwei Fahrern startberechtigt. Jedes Team muss zwei Fahrzeuge
einschreiben. Die Fahrzeuge eines Teams müssen gleichen Typs sein. Ein Wechsel des Fahrzeugtyps ist
nur einmal pro Saison zulässig. Einer der beiden eingeschriebenen Fahrer jedes Teams muss den
Kategorien b), c), d) e) oder f) angehören.
Für das darauffolgende Jahr werden 15 Teams von der RCCO gesetzt. Die Reihenfolge entspricht der
Anzahl der Teilnahme an RCC-Läufen in der abgelaufenen Saison (Platz 1 = höchste Anzahl von
Teilnahmen mit mindestens einem Fahrzeug). Hat das auf Platz 16 liegende Team weniger als acht
Teilnahmen aufzuweisen, kann es für das darauf folgende Jahr vom Exekutiv-Komitee durch ein anderes
Team, das auf einer Warteliste der RCCO steht, ersetzt werden.
Art. 3 - Gastfahrer
Jedes eingeschriebene Team hat die Möglichkeit, ein drittes Fahrzeug beliebigen Typs für Gastfahrer
einzusetzen (außer: 20 Minuten von Hamburg, Markenpokal, 24 Stunden von Hamburg). Auch Gast- und
Ersatzfahrer unterliegen den Bestimmungen von Artikel 3.
Art. 4 - Nennungen
Es sind nur Fahrer und Teams startberechtigt, die sich fest in den RCC eingeschrieben haben. Die
Einschreibung muss bis spätestens 15. Januar 2007 erfolgen. Die RCCO behält sich allerdings vor, auch
später eingehende Nennungen noch anzunehmen. Die Einschreibung muss auf dem offiziellen
Nennformular erfolgen. Jedes Team muss zwei Fahrzeuge fest einschreiben. Für jedes Fahrzeug muss
mit Abgabe der Nennung ein Stammfahrer benannt werden.
Bei Abgabe der Nennung muss auch die Fahrzeugmarke angegeben werden. Von Herstellern, die den
rallye racing Carrera Cup fördern und auf der entsprechenden RCCO-Liste stehen, dürfen beliebig viele
Fahrzeuge angesetzt werden. Von anderen Herstellern dürfen maximal zwei Fahrzeuge eingesetzt
werden. Entscheidend für die Zulassung ist der Eingang der Nennung.
Die Nenngebühr pro Team beträgt:
150,00 € pro Team zzgl. MWSt.
Die Nenngebühr ist gegen Rechnung vor dem ersten Rennen fällig.
Art. 6 - Teamwechsel
Pro fest eingeschriebenen Fahrer und Saison ist nur ein Teamwechsel erlaubt. Davon ausgenommen
sind die 24 Stunden von Hamburg und die 20 Minuten von Hamburg.
Art. 7 - Ersatzfahrer
Sollte ein fest eingeschriebener Fahrer verhindert sein, kann ein Ersatzfahrer benannt werden. Er muss
die Bedingungen von Artikel 3 erfüllen.
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Art. 8 - Startnummern
Jedem Fahrer des RCC wird eine permanente Startnummer zugewiesen. Sie entspricht der Platzierung
im RCC des Vorjahres. Neue Fahrer dürfen sich eine freie Startnummer aussuchen, die sie für die
gesamte Saison behalten. Auf jedem Fahrzeug müssen mindestens drei Startnummern angebracht sein,
die von oben und beiden Seiten sichtbar sein müssen. Es dürfen nur die Startnummern und
Startnummern-Träger verwendet werden, die von der RCCO zur Verfügung gestellt werden.
Art. 9 - Fahrernamen
In der Mitte der Heckscheibe (insofern vorhanden) ist der Name des Fahrers anzubringen. Fahrer, die
sich bis zum 15. Januar vor Saisonbeginn fest eingeschrieben haben, erhalten entsprechende
Schriftzüge kostenlos von der RCCO zur Verfügung gestellt.
Art. 10 - Ersatzfahrzeuge
Ersatzfahrzeuge sind im RCC nicht zugelassen.
Art. 11 - Technische Abnahme/Technische Kontrollen
Jedes Fahrzeug muss direkt im Anschluss an seine Runden im freien Training der Technischen
Abnahme vorgeführt werden, bei den Rallyes vor dem Start. Zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung sind
weitere technische Kontrollen möglich, die von einem Mitglied des Exekutiv-Komitees und/oder dem
Permanenten Technischen Kommissar durchgeführt werden.
Bei der Technischen Abnahme immer geprüft wird die Bodenfreiheit, die Größe der Räder/Reifen, das
Gewicht, die maximale Länge das Fahrzeugs, die Spurbreite und die Übersetzung.
Art. 12 - Parc-fermé
Nach jeder Veranstaltung müssen die Fahrzeuge der drei Erstplatzierten bis zur Schlussabnahme ins
Parc-fermé, ebenso das jeweils schnellste Fahrzeug zu jedem Zeitpunkt des Qualifyings. Die Protestfrist
endet 15 Minuten nach Rennende. Proteste sind schriftlich einzureichen. Die Protestgebühr beträgt 10 €.
Art. 13 - Streckenposten
An den wichtigsten Punkten der Strecke werden Streckenposten platziert, die die Fahrzeuge wieder an
der Stelle auf die Bahn setzen, an der sie die Bahn verlassen haben (Ausnahme: 24-Stunden-Rennen).
Werden Streckenposten von einem Fahrer beleidigt, muss eine Strafe von 10 € in die RCCO-Kasse
entrichtet werden. Den Streckenpostendienst müssen jene Fahrer leisten, die im Lauf zuvor im Einsatz
waren. Fliegen zwei oder mehr Fahrzeuge an derselben Stelle gleichzeitig von der Strecke, hat der
entsprechende Streckenposten das Rennen zu unterbrechen. Das Rennen wird fortgesetzt, sobald die
Fahrzeuge wieder eingesetzt sind und der Streckenposten „weiter“ ruft.
Art. 14 - Exekutiv Komitee
Bei den Rennen hat das Exekutiv-Komitee die volle und letztinstanzliche Entscheidungsgewalt. Für
Beschlüsse reicht eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Für den jeweiligen Rennlauf ist der
permanente Rennleiter verantwortlich. Das fünfköpfige Exekutiv-Komitee setzt sich wie folgt zusammen:
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1) ein Vertreter der rallye racing Carrera Cup Organisation (Speedpool GmbH)
2) ein Vertreter des HH Speedway Betreibers OK Speed Marketing
3) die beiden Teamchefs des jeweils punktbesten Teams der zwei punktbesten Konstrukteure der
vorangegangenen Saison, die nicht bereits über die Positionen 1 und 2 vertreten sind
4) ein von den Teams bei Abgabe der Nennung gewählter Vertreter, der nicht bereits über die Positionen
1 bis 3 vertreten ist
Nimmt ein Vertreter die ihm zustehende Position nicht in Anspruch, rückt der nächste auf.
Der Rennleiter hat bei allen strittigen Fragen die letzte Entscheidung.
Art. 15 - Verstoß gegen das Technische Reglement
Bei einem Verstoß gegen das Technische Reglement verliert der betroffene Fahrer grundsätzlich alle
Punkte der Tageswertung. Gestrichen werden auch die Punkte des betroffenen Fahrers für alle anderen
Wertungen. Beim zweiten Verstoß desselben Teams gegen das Technische Reglement innerhalb einer
Saison werden alle Punkte des Fahrers und des Teams bis zum Zeitpunkt des Verstoßes aberkannt. Alle
Entscheidungen fällt das Exekutiv-Komitee.
Art. 16 – Fahrerwertung
Die Punkteverteilung für die Wertungsläufe des RCC wird wie folgt vorgenommen:
Für das Gesamtklassement:
Platz
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Punkte
30
25
22
20
18
16
14
12
10
8
6
5
4
3
2
1
Darüber hinaus gibt es je einen Zusatzpunkt für die schnellste Rennrunde, die beste Laufzeit und die
schnellste Zeit im Zeittraining. Für die Jahresendwertung werden nur die besten acht Ergebnisse jedes
Fahrers berücksichtigt. Sieger des RCC ist der Fahrer, der die meisten Punkte erzielt hat. Bei
Punktgleichheit werden zunächst die Bruttopunkte (ohne Streichresultate) herangezogen. Herrscht dann
noch immer Gleichheit, entscheiden die besseren Platzierungen.
Art. 17 – Teamwertung
Innerhalb des RCC wird eine spezielle Teamwertung ausgeschrieben. Es werden jeweils die beiden
bestplatzierten Fahrzeuge eines Teams gewertet. Das Punktesystem entspricht der Fahrerwertung. Es
gibt keine Streichresultate.
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Art. 18 – Herstellerwertung
Innerhalb des RCC wird eine spezielle Herstellerwertung ausgeschrieben. Es wird jeweils das
bestplatzierte Fahrzeug eines Herstellers gewertet. Das Punktesystem entspricht der Fahrerwertung. Es
gibt keine Streichresultate.
Art. 19 – Damenwertung
Innerhalb des RCC wird eine spezielle Damenwertung ausgeschrieben. Diese Wertung ist weiblichen
Teilnehmern vorbehalten. Die Punktverteilung wird wie folgt vorgenommen:
Platz
1
2
3
4
5
6
Punkte
10
6
4
3
2
1
Es gibt keine Streichresultate.
Art. 20 –Rookie-Wertung
Innerhalb des RCC wird eine spezielle Rookie-Wertung ausgeschrieben. Diese Wertung ist Teilnehmern
vorbehalten, die seit weniger als zwölf Monaten im RCC fahren oder vor Saisonbeginn maximal acht
RCC-Rennen bestritten haben. Die Punktverteilung wird wie folgt vorgenommen:
Platz
1
2
3
4
5
6
Punkte
10
6
4
3
2
1
Es gibt keine Streichresultate.
Mit Ausnahme der beiden Rallyes, der 20 Minuten von Hamburg und der 24 Stunden von Hamburg gibt
es vor dem A-Finale jeweils ein eigenes Finale der besten Rookies der Veranstaltung.
Art. 21 – Konstrukteurswertung
Innerhalb des RCC wird eine spezielle Konstrukteurswertung ausgeschrieben. Diese Wertung ist den
Erbauern von Fahrzeugen vorbehalten. Die Teams müssen bei der Nennung den Namen des
Konstrukteurs angeben und die RCCO über einen Wechsel des Konstrukteurs informieren. Gewertet
werden die Punkte der besten vier Autos eines Konstrukteurs. Die fünf punktbesten Konstrukteure
müssen am Saisonende je ein Fahrzeug – ohne Veränderungen, aber ohne Karosserie – zum Fixpreis
von 150,00 € zum Kauf anbieten. Vorkaufsrecht haben die letzten fünf Teams der Teamwertung.
Art. 22 –Media Cup
Innerhalb des RCC wird ein spezieller Media Cup ausgeschrieben. Jedes Fahrzeug, das im rallye racing
Carrera Cup startet, muss einen Partner aus der Medienbranche haben und das entsprechende Logo des
Medienpartners gut sichtbar tragen. Mit der Nennung muss eine schriftliche Bestätigung der
Medienpartnerschaft seitens des Medienpartners abgegeben werden. Es wird jeweils das beste Fahrzeug
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des Medienpartners mit seinen Punkten gewertet. Maximal werden vier Fahrzeuge pro Medienpartner
zugelassen, entscheidend ist der Eingang der Nennung.
Art. 23 - Handicap-Gewichte
Die Fahrer, die den 1. bis 3. Platz in einem Rennen erreichen, erhalten für die jeweilige Platzierung in den
einzelnen Rennen Zusatzgewichte. Dieses Gewicht wird beim darauffolgenden Rennen zum
Mindestgewicht des Fahrzeugs des entsprechenden Fahrers addiert. Das Fahrzeug darf während der
gesamten Veranstaltung das Gesamtgewicht (Mindestgewicht + Zusatzgewicht) nicht unterschreiten. Die
Höhe der Zusatzgewichte ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle:
1. Platz
2. Platz
3. Platz
30 Gramm
20 Gramm
10 Gramm
Das maximale Zusatzgewicht beträgt 100 Gramm. Das Gewicht wird erst wieder abgebaut, wenn sich der
Fahrer nicht unter den ersten Drei eines Rennens, an dem er teilgenommen hat, platziert. Das
Zusatzgewicht wird dann wie folgt reduziert:
4. Platz
5. Platz
ab 6. Platz
10 Gramm
20 Gramm
30 Gramm
nicht am Start keine Gewichtsreduzierung
Von dem Handicap-Reglement ausgenommen sind folgende Veranstaltungen: 20 Minuten von Hamburg,
Markenpokal, 24 Stunden von Hamburg.
Art. 24 - Reifenaufwärmen/Reifenschleifen/Haftmittel/Flüssigkeiten/Reinigung
Das Reifenaufwärmen und Reifenschleifen ist während der Veranstaltung grundsätzlich verboten. Die
Verwendung von Haftmitteln und Reinigungsmitteln ist während der Veranstaltung verboten. Die Reifen
dürfen nur mit den Fingern und Spucke gereinigt werden.
Art. 25 - Handregler
Es sind nur die von der RCCO gestellten Regler inklusive Stromzufuhr zugelassen. Die Regler müssen
per Hand bedient werden.
Art. 26 - Seriensponsoren
Auf jedem Fahrzeug müssen die Startnummern und Logos der Seriensponsoren gemäß der RCCOVorschrift angebracht sein, die auf der Website www.rcco.de zum Download zur Verfügung stehen.
Art. 27 - Ausnahmen
Sollten die zusätzlichen Ausführungsbestimmungen der einzelnen Veranstaltungen von diesem
Reglement abweichen, so sind die Ausführungsbestimmungen verbindlich.
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Art. 28 - Stabilität
Dieses Reglement ist bis jeweils 31. Dezember eines Jahres stabil. Änderungen am Reglement sind
während der Saison nur möglich, wenn sie von einer 3/4-Mehrheit aller eingeschriebenen Teams
beschlossen werden.
Anhang A - Technisches Reglement
Art. A-1 - Allgemeine Bestimmungen
Bei den Läufen des RCC sind nur Fahrzeuge startberechtigt, die den nachfolgenden RCCOBestimmungen entsprechen. Es sind nur sogenannte Kit-Cars (Fahrzeuge mit Excel Full Racing-Chassis
der Firma Plafit) zugelassen. Grundsätzlich gilt: Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.
Art. A-2 - Fahrzeugtypen
Es sind nur Fahrzeuge zugelassen, die folgende Bestimmungen erfüllen: Die Karosserien der Fahrzeuge
müssen originalgetreue Nachbildungen im Maßstab 1:24 oder 1:25 (entscheidend ist die Angabe des
Maßstabs auf dem Bauplan und der Verpackung) von echten Vorbildern (Serienfahrzeuge oder
Rennfahrzeuge) sein. Formel-Fahrzeuge oder andere Fahrzeuge mit freistehenden Rädern sind nicht
zugelassen. Die Vorbilder müssen im Rennen eingesetzt bzw. im Handel gewesen sein. Cabrios werden
zugelassen, insofern das Verdeck bzw. Hardtop aus Hartplastik besteht und im geschlossenen Zustand
montiert ist. Studien können auf Antrag vom RCCO-Exekutiv-Komitee zugelassen werden, wenn von
diesem Automobilhersteller kein anderes geeignetes Modell verfügbar ist.
Grundsätzlich werden nur Fahrzeuge zugelassen, deren Vorbilder in den letzten 15 Jahren gebaut
wurden (Herstellernachweis gegebenenfalls notwendig). Eine möglichst originalgetreue Optik der
Fahrzeuge wird Wert gelegt.
Art. A-3 - Material der Karosserie
Es sind ausschließlich Karosserien aus Hartplastik zugelassen. Sie müssen entweder aus der CarreraExklusiv-Serie stammen oder aus einem Großserien-Plastikbausatz oder Fertigmodell anderer Hersteller
im Maßstab 1:24 bzw. 1:25. Die Form und das Material der Karosserie darf nicht verändert werden. Die
Karosserie darf nicht durch Löcher oder ähnliches erleichtert werden, selbst wenn die Löcher
anschließend wieder durch andere Materialien (z.B. Folie, Papier, Kohlefaser) geschlossen werden.
Kanten und Stege an der Innenseite der Karosserie dürfen entfernt werden, wenn sich dadurch die
äußere Form der Karosserie nicht verändert. Die Radhäuser dürfen innen geschliffen werden, wenn sich
dadurch die äußere Form der Karosserie nicht verändert. Darüber hinaus ist ein Bearbeiten der
Karosserie (z.B. Erleichtern durch Schleifen) nicht erlaubt. Nicht aus dem Originalbausatz stammende
Verkleidungen (z.B. der Räder) oder Kotflügelverbreiterungen sind nicht zulässig. Löcher sind nur für die
Befestigung der Karosserie zulässig. Die Karosserie darf verstärkt werden, wenn sich dadurch die
Kontur/Überhänge (von oben und von der Seite aus gesehen) nicht verändert. Die Karosserie darf
lackiert und mit Aufklebern versehen werden.
Das Mindestgewicht der Karosserie beträgt 35 Gramm ohne Karosseriehalter bzw. 40 Gramm bei fester
Verbindung mit den Karosseriewinkeln.
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Art. A-4 - Scheiben
Es müssen alle Originalscheiben des Bausatzes unverändert verwendet werden. Es ist darauf zu achten,
dass von oben kein Licht durch das Auto auf die Fahrbahn scheinen kann, damit die elektronische
Zeitnahme richtig funktioniert. Dies kann durch eine dunkle oder lichtundurchlässige
Lackierung/Beklebung der Scheiben erfolgen oder durch den Einsatz einer undurchsichtigen horizontalen
Platte im Innenraum auf Höhe der Unterkante der Scheiben bzw. durch einen Cockpit-Einsatz
(Fahrerfigur).
Art. A-5 - Spoiler/Flügel
Es müssen die originalen Spoiler und Flügel des Bausatzes verwendet werden. Die Originalposition des
Heckflügels muss beibehalten werden. Die Befestigungspunkte müssen dem Original entsprechen.
Zusätzliche Verstärkungen sind erlaubt, wenn sie die Konturen des Fahrzeugs (von oben und von der
Seite gesehen) nicht verändern und keine aerodynamische Funktion haben.
Art. A-6 - Spiegel, Scheibenwischer, Antennen
Details wie Außenspiegel, Zierleisten, Antennen oder Scheibenwischer dürfen entfernt werden. Die
Montage von Antennen(-Attrappen) aus nicht elastischem Material ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
Art. A-7 - Kontur des Fahrzeugs
Kein Teil des Fahrzeugs (z.B. Räder) darf - von oben gesehen - über den äußeren Umriss der Karosserie
hinausragen (sprich: zu sehen sein). Davon ausgenommen sind Teile der Karosseriebefestigung, die
seitlich - von oben gesehen - maximal 3 mm über den Umriss hinausragen dürfen.
Art. A-8 - Kontakt zur Fahrbahn/Bodenfreiheit
Mit Ausnahme der Reifen und des Stromabnehmers darf auf gerader Strecke im Stillstand kein weiteres
Teil des Fahrzeugs Kontakt zur Fahrbahn haben. Auch dann nicht, wenn das Auto quer auf der Fahrbahn
steht. Die Bodenfreiheit unter dem gesamten Chassis/Karosserie muss beim Start im Stillstand
mindestens 1 mm betragen.
Art. A-9 – Stromabnehmer/Leitkiel
Das Fahrzeug darf nur mit einem Leitkiel und den dazugehörigen Schleifern versehen sein. Die Marke
des Leitkiels ist freigestellt, er muss aber aus Hartplastik bestehen und im Handel erhältlich sein. Der
Leitkiel darf gegenüber dem serienmäßigen Zustand modifiziert werden (z.B. in der Höhe). Die Länge des
Leitkiels darf 2,5 cm aber nicht überschreiten, die maximale Breite beträgt 1,7 cm. Es dürfen alle Arten
von Schleifern eingesetzt werden, die im Handel erhältlich sind. Der Leitkiel darf durch einen beliebigen
Feststellring fixiert werden, es dürfen Unterlegscheiben verwendet werden.
Art. A-10 - Räder und Reifen
An der Vorder- und Hinterachse sind ausschließlich Scale-Felgen der Firma Sakatsu in der Größe 21,5
mm x 12,00 mm zugelassen. Die Reifen müssen aus Hartgummi/Silikon oder vergleichbarem Kunststoff
bestehen, mindestens 10 mm und maximal 12 mm breit sein (Toleranz: +/- 1 mm), wovon mindestens 9
mm je Reifen im Stillstand aufliegen müssen. Es sind nur profillose Reifen zugelassen. Der Durchmesser
der Reifen muss 27 mm betragen (Toleranz +1 / -2 mm). Der Reifen muss bei einer vollen
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Radumdrehung ständig Kontakt zur Fahrbahn haben, ein Lackieren der Vorderreifen mit Klarlack ist
erlaubt. Lackierte Vorderreifen dürfen beim Fahren keine lauteren Geräusche verursachen als die
Kombination von Motor, Getriebe und Hinterreifen. Alle vier Räder müssen sich drehen, wenn das
Fahrzeug am Heck – ohne Druck von oben – nach vorne geschoben wird.
Die Zahl der Räder/Reifen muss dem Original entsprechen. Die Räder/Reifen müssen sich an den
gleichen Stellen befinden wie beim Original. Von der Seite aus gesehen müssen die Vorder- und
Hinterräder exakt dort sitzen, wo sie auch im Bauplan eingezeichnet sind. Als Toleranz wird folgendes
festgelegt: Die Felge muss in ihrer gesamten Breite durch den Radausschnitt sichtbar sein. In der Höhe
darf sie verdeckt werden. Davon ausgenommen sind Fahrzeuge, die von Haus aus über verkleidete
Radausschnitte verfügen. Hier ist der Bauplan maßgeblich. Die Reifen dürfen - mit Ausnahme zur Felge keinen weiteren Kontakt zum Fahrzeug haben. Die Verwendung von Haftmitteln und Reinigungsmitteln
während der Veranstaltung ist verboten.
Art. A-11 - Motoren
Es sind nur original Carrera-Exklusiv-Motoren (Farbe: Gold) bzw. die bauähnlichen Motoren „Racegold“
(MRRC Artikelnummer RG2456) oder „Hippo 18D“ zugelassen. Mit Ausnahme von Schmierung dürfen
die Motoren nicht bearbeitet werden. Die Motoren dürfen nicht geöffnet werden. Die Motoren aus RennNachrüstsätzen sind nicht zulässig. Im Auto darf nur ein Motor eingebaut werden. Der Motor darf
innerhalb der serienmäßigen Motorhalterung fixiert werden.
„Auffällige“ Motoren (Drehzahl / Stromaufnahme) können von der RCCO eingezogen werden. Das
betroffene Team erhält in diesem Fall einen Ersatzmotor aus RCCO-Bestand.
Art. A-12 - Mindestgewicht
Das Mindestgewicht des Fahrzeugs beträgt 190 Gramm zuzüglich etwaiger Handicap-Gewichte.
Art. A-13 - Magnete
Zusätzliche Magnete (mit Ausnahme der im Motor enthaltenen) sind nicht erlaubt.
Art. A-14 - Antrieb/Zahnräder/Ritzel/Übersetzung/Achsen
Es ist eine feste Übersetzung (1:3) vorgeschrieben.
Hinterachse: 42 Zähne
Motorritzel: 14 Zähne
Zugelassen sind ausschließlich folgende Kunststoff-Hinterachszahnräder:
Sigma RACING M50 42Z
JP Gear 42z pink
Zugelassen sind ausschließlich folgende Kunststoff-Motorritzel:
Sigma RACING Nylon M50 14Z
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Zahnrad und Ritzel dürfen nicht modifiziert werden. Der Außendurchmesser von Zahnrad und Ritzel darf
nicht verändert werden. Die Übersetzung darf nicht verändert werden. Der Antrieb vom Motor auf die
Hinterachse muss direkt vom Motorritzel auf das Zahnrad der Hinterachse erfolgen. Es sind nur
Fahrzeuge mit Heckantrieb zugelassen.
Die Achsen sind freigestellt, dürfen aber nicht hohl sein.
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Art. A-15 - Spureinhaltung
Von oben betrachtet darf die Silhouette des Fahrzeugs im Stillstand maximal die Fläche ihrer Fahrbahn
bedecken. Sie darf die Mittellinie weder überschreiten noch berühren.
Art. A-16 - Beleuchtung
Eine Beleuchtung des Fahrzeugs ist nur beim 24-Stunden-Rennen zulässig. Bei anderen
Veranstaltungen dürfen sich LEDs am Fahrzeug befinden, aber nicht leuchten.
Art. 17 - Chassis
Es sind nur Excel Full Racing-Chassis der Firma Plafit zugelassen (Fahrwerk-Komplettset Excel
FullRacing, Plafit-Artikel-Nummer PF9610). Das Chassis darf gegenüber dem serienmäßigen Zustand
nicht verändert werden. Alle Teile des Chassis müssen unverändert verwendet werden. Eine Modifikation
der Chassisteile, zu der auch die Karosserie-Befestigung zählt, ist nicht erlaubt. Auch ein Verbiegen der
Teile ist nicht erlaubt. Die Befestigung der Karosserie muss über die dafür vorgesehenen Teile erfolgen,
die Schaumstoff-Teile dürfen weggelassen werden. Die Karosserie-Befestigung muss so montiert werden
wie beim serienmäßigen Chassis. Die Karosserie muss sich mit wenigen Handgriffen jederzeit öffnen
lassen. Das Chassis darf von unten nicht verkleidet werden. Das heißt: Das gesamte serienmäßige
Chassis muss von unten sichtbar sein. Auch Ballast in Form von Bleifolie oder ähnlichem darf dort nicht
angebracht werden.
Art. A-18 - Vorderradaufhängung
Es ist keine Einzelradaufhängung erlaubt. Beide Vorderräder müssen sich fest auf einer Achse befinden.
Die Vorderräder müssen fest mit der Vorderachse verschraubt/verklebt sein. Das heißt: Sie dürfen sich
nicht auf der Vorderachse drehen. Es ist erlaubt, beliebige Distanzscheiben anzubringen, die allerdings
keine Kugellager sein dürfen.
Art. A-19 - Stromzufuhr
Die Stromzufuhr und die Befestigung der Kabel zwischen Stromabnehmer und Motor ist freigestellt, darf
aber nur über handelsübliche Kabel, Schleifer und Stecker erfolgen. Die Kabel dürfen beliebig fixiert
werden. Die Motoren müssen mit einheitlichen, zweipoligen Steckern ausgestattet sein, die den Teams
von der RCCO zur Verfügung gestellt werden. Anordnung: „Vater“ am Motor, „Mutter“ am Leitkiel.
Art. A-20 - Kugellager
Die serienmäßigen Kugellager müssen verwendet werden. Es ist erlaubt, beliebige Distanzscheiben
anzubringen, die allerdings keine Kugellager sein dürfen.
Art. A-21 - Spurbreite
An der Vorder- und an der Hinterachse darf ein Maximum von 7,0 cm von Radaußenkante zu
Radaußenkante nicht überschritten werden (Toleranz +/- 1 mm). Entscheidend ist im Zweifelsfall die
geeichte Messschiene der RCCO.
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Art. A-22 - Distanzscheiben
Es ist erlaubt, beliebige Distanzscheiben anzubringen, die allerdings keine Kugellager sein dürfen. Die
Verwendung von Feststellringen an den Achsen ist zulässig.
Art. A-23 - Schrauben
Die serienmäßigen Schrauben dürfen durch Schrauben anderer Art ersetzt oder weggelassen werden.
Art. A-24 - Kleben/Schmieren
Sämtliche Teile dürfen geklebt und/oder geschmiert werden. Während der Veranstaltung darf aber kein
Öl auf die Fahrbahn spritzen. Zur Kontrolle kann ein weißes Blatt Papier unter das Auto gehalten werden,
bei Vollgas dürfen keine Spuren von Schmierstoffen entstehen.
Art. A-25 - Abstand Leitkiel/Hinterachse
Die maximale Länge vom vordersten Punkt des Leitkiels zur Rückwand (Hinterachsträgers) des Chassis
(ohne Schrauben) beträgt inklusive aller Toleranzen maximal 14,5 cm.
Art. A-26 - Nachrüstsatz/Evolutionen
Es sind nur Original-Zubehör-Teile der Plafit Excel Full Racing-Serie zugelassen. Fahrwerks-Grundplatte,
Fahrwerksmittelhalter, Achshalter vorne und hinten sowie Leitkielhalter müssen dem Original-FahrwerkKomplettset Excel FullRacing entsprechen (Material: Stahl, Farbe: schwarz). Kohlefaser-Nachrüstteile
sind nicht zulässig.
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Anhang C – Durchführungsbestimmungen 24-Stunden-Rennen
Grundsätzlich gilt bei allen Veranstaltungen das Reglement des RCC, beim 24-Stunden-Rennen mit
folgenden Ausnahmen/Ergänzungen:
Art. C-1 - 24 Stunden von Hamburg
a) Für die 24 Stunden von Hamburg qualifizieren sich die fünf punktbesten Konstrukteure nach acht
Läufen. Das sechste Fahrzeug wird von der RCCO besetzt.
b) Nennschluss für die Teams ist ein Monat vor dem Rennen. Tritt eines der qualifizierten Teams bis zu
diesem Zeitpunkt freiwillig zurück, rückt das nächst beste Team nach.
c) Jedes Auto muss mit mindestens vier Fahrern besetzt werden. Drei der vier Fahrer eines Teams
müssen in der laufenden Saison mindestens fünf RCCO-Läufe bestritten haben oder schon einmal bei
den 24 Stunden von Hamburg gestartet sein. Der vierte Fahrer muss den Kategorien b) bis f) gemäß
Aritkel 3 entsprechen. Nennschluss für die Fahrer ist zwei Wochen vor dem Rennen. Ein Fahrer darf nicht
auf zwei verschiedenen Autos genannt werden oder starten. Bei höherer Gewalt kann ein Fahrer auch zu
einem späteren Zeitpunkt noch ausgetauscht werden.
d) Zusatzpunkte gibt es für die Trainingsbestzeit (nur der Fahrer, der die Zeit gefahren ist), die schnellste
Runde (nur der Fahrer, der die Zeit gefahren ist) und den schnellsten Abschnitt (nur die Fahrer, die
diesen Abschnitt gefahren sind und mindestens 30 Minuten am Drücker verbracht haben).
e) Es werden nur Fahrzeuge gewertet, von welchen jeder Fahrer mindestens fünf Stunden gefahren ist.
f) Am Abend vor dem Rennen findet ein freies Training statt (18:00 – 21:00 Uhr). Jedem Team steht
jeweils eine Spur zur Verfügung, wobei alle 15 Minuten gemäß offiziellem Wechselschema die Bahn
gewechselt wird. Auch im freien Training gilt das RCCO-Reglement, das heißt, es dürfen nur die für das
Rennen vorgesehenen Autos eingesetzt werden.
g) Das Rennen beginnt am Samstag um 12 Uhr. Das Rennen wird in zwölf gleiche Abschnitte zu je 1.55
Stunden unterteilt und spätestens drei Minuten vor der vollen zweiten Stunde beendet. Jeder Abschnitt
wird exakt zur vollen Stunde gestartet (12 Uhr, 14 Uhr, 16 Uhr usw.). In jeder Pause zwischen den
Abschnitten werden die Bahnen gemäß dem offiziellen Wechselschema getauscht. In den Pausen darf
nicht an den Autos gearbeitet werden.
h) Um 10:00 Uhr werden die verplombten Motoren verlost. Es handelt sich hierbei um fabrikneue
Motoren. Um 11:00 Uhr beginnt ein 30-minütiges Warm-Up. Alle fünf Minuten werden die Bahnen
gewechselt, so dass jedes Team jede Bahn einmal befahren kann.
i) Das Zeittraining beginnt um 11:40 Uhr. Es wird als Einzelzeitfahren ausgetragen. Es ist nur ein Auto auf
der Bahn. Es gibt eine Anlaufrunde, eine Zeitrunde und eine Auslaufrunde. Die Zeitrunde wird gewertet.
Die Bahn darf frei gewählt werden.
j) Sieger ist, wer im Laufe der zehn Abschnitte die meisten Runden absolviert hat. Bei Rundengleichheit
gewinnt das Team, das beim Abschalten des Stroms vorne liegt.
k) Streckenposten sind nicht zugelassen. Nur der Fahrer selbst darf sein Auto aufstellen. Nach einem
Unfall muss der Fahrer erst zu seinem Regler zurückkehren, ehe ein Fahrerwechsel vorgenommen
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werden darf. Wegen der engen Platzverhältnisse ist bei einem Unfall nur langsames Gehen erlaubt. Wer
rennt, muss eine 10-Sekunden-Stop-and-Go-Strafe verbüßen.
l) Chassis und Karosserie dürfen während des Rennens nicht getauscht werden. Sie werden nach dem
Zeittraining gekennzeichnet. Am Renntag werden zwei Stunden vor dem Start pro Team drei Motoren
verlost und vom Rennleiter verplombt. Nur diese Motoren dürfen verwendet werden. Größere Schäden
am Auto (z.B. abgefallener Heckflügel) müssen sofort repariert werden. Der Rennleiter kann ein Auto mit
der schwarzen Flagge zur Reparatur zwingen.
m) Das Rennen wird ohne Raumbeleuchtung ausgetragen. Bei Dunkelheit muss mit Licht gefahren
werden. Vorne müssen zwei weiße LEDs angebracht werden, am Heck zwei rote LEDs, auf dem Dach
zwei LEDs beliebiger Farbe (3 oder 5 mm Durchmesser). Der Rennleiter entscheidet, wann das Licht
eingeschaltet werden muss. Während der "LICHT AN"-Phase müssen beim Fahren mindestens zwei
vordere weiße LEDs und zwei rote LEDs als Rückleuchten sowie zwei LEDs auf dem Dach permanent
leuchten (auch bei Stillstand des Autos). LEDs für Schweinwerfer und Rückleuchten müssen sich dort
befinden, wo sie auch beim Vorbild sind (vorne dort, wo beim Vorbild die Fahrlicht-Schweinwerfer sitzen).
Pro Fahrzeug sind zwei Batterien des Typs CR2430 bzw. CR2325 vorgeschrieben. Sie müssen sich
während der gesamten Veranstaltung im Fahrzeug befinden. Schalter und Widerstände sind erlaubt. Der
Lichtstromkreis muss vom Fahrstromkreis getrennt sein. Wenn eine LED nicht funktioniert, muss sie
ersetzt werden.
n) Das Handicap-Reglement gilt für dieses Rennen nicht.
o) Kann ein Fahrzeug nur geborgen werden, indem andere Spuren blockiert werden, muss der Fahrer
sofort "Terror" rufen. Daraufhin muss jeder Fahrer sofort anhalten. Wer weiterfährt, muss eine 10Sekunden-Stop-and-Go-Strafe verbüßen.
p) In jedem Abschnitt führt der Rennleiter eine technische Überprüfung eines Autos durch. Die Wahl des
Autos erfolgt per Los. Es sind stets alle sechs Startnummern im Lostopf, so dass theoretisch dasselbe
Auto in jedem Abschnitt kontrolliert werden kann. Zur technischen Kontrolle wird das Rennen
unterbrochen. Den Zeitpunkt bestimmt der Rennleiter.
q) Blockiert ein Fahrzeug eine gegnerische Bahn, muss der Fahrer sofort "Vorsicht" und die
entsprechende Bahn rufen. Wer dies nicht tut, muss eine 10-Sekunden-Stop-and-Go-Strafe verbüßen.
r) Wer einen Regler versehentlich auf die Bahn legt, muss eine Stop-and-Go-Strafe verbüßen.
s) Reparaturarbeiten, zu denen Werkzeug benötigt wird, und Reifenwechsel sind nur im dafür
vorgesehenen Boxenbereich erlaubt. An der Rennstrecke darf kein Werkzeug verwendet werden, es
dürfen auch keine Ersatzteile oder Reifen an die Strecke mitgebracht werden. In den Boxenbereich
dürfen nur Reifen und Ersatzteile mitgebracht werden, die dem Reglement entsprechen und die während
des Rennens verbaut werden dürfen (z.B. keine weiteren Chassis, Ersatzkarosserien usw.). Das
Schleifen der Reifen während der Veranstaltung ist erlaubt.
t) Der Schnellste des Zeittrainings darf sich für den ersten Abschnitt die Bahn aussuchen, danach der 2.,
der 3. usw.
u) Für das 24-Stunden-Rennen werden zwei Rennleiter und ein Technischer Kommissar benannt, die alle
Entscheidungen treffen. Nur bei Einspruch eines Teams gegen eine Entscheidung richtet das ExekutivKomitee der RCCO.
v) Verstöße gegen das Technische Reglement während des Rennens (z.B. Mindestgewicht,
14
rallye racing Carrera Cup 2007
Reglement 1.3
Spureinhaltung) werden wie folgt geahndet: 1. Verstoß = 5 Minuten Stop-and-Go-Strafe; 2. Verstoß = 15
Minuten Stop-and-Go-Strafe; 3. Verstoß = Entscheidung durch das Exekutiv-Komitee. Über die
Verhängung einer Stop-and-Go-Strafe entscheiden die Fahrer, die gerade am Drücker sind. Es genügt
eine einfache Mehrheit.
w) Am Start darf die vorgeschriebene Bodenfreiheit von 1 mm nicht unterschritten werden. Während des
Rennens gilt: Eine Verschleiß-bedingte Unterschreitung der Bodenfreiheit (Abnutzung der Reifen) ist
zulässig, so lange kein Teil des Chassis und der Karosserie die Fahrbahn berührt. Der
Mindestdurchmesser der Reifen darf zu keiner Zeit der Veranstaltung unterschritten werden.
x) Der Bahnwechsel auf dem HH Speedway erfolgt grundsätzlich gemäß dem Schema 1-3-5-6-4-2.
y) Lackierte Vorderreifen dürfen beim Fahren keine lauteren Geräusche verursachen als die Kombination
von Motor, Getriebe und Hinterreifen.
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rallye racing Carrera Cup 2007
Reglement 1.3
Anhang D – Durchführungsbestimmungen Rennen Carrera Exklusiv
Grundsätzlich gilt bei allen Veranstaltungen das Reglement des RCC, bei Rennen auf zweispurigen
Strecken mit folgenden Ausnahmen/Ergänzungen:
Ar. D-1 - Strecken
Für jede Veranstaltung wird eine neue Strecke aufgebaut. Die Strecke wird jeweils vom Ausrichter der
Veranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Streckenbeauftragten der RCCO aufgebaut. Auf allen Bahnen
darf von den Erbauern eine optimale Verfügbarkeit des Stroms getestet werden. Darüber hinaus herrscht
absolutes Testverbot. Zuwiderhandlungen werden mit Startverbot bestraft.
Art. D-2 - Freies Training
Vor dem Zeittraining stehen jedem Teilnehmer auf jeder Bahn 2.00 Minuten Freies Training zur
Verfügung, beide Bahnen werden gleichzeitig benutzt. Nach 2.00 Minuten werden die Bahnen
gewechselt. Der Fahrer mit der niedrigeren Startnummer darf am Anfang die Bahn wählen. Die in der
Meisterschaft am besten platzierten Fahrer müssen zuerst fahren. Beim ersten Rennen der Saison gilt
der Meisterschaftsstand des Vorjahres.
Art. D-3 - Zeittraining/Einzelzeitfahren
Das Zeittraining wird als Einzelzeitfahren ausgetragen und beginnt direkt im Anschluss an das Freie
Training. Jeder Teilnehmer geht einzeln auf die Strecke. Die Reihenfolge entspricht der umgekehrten
Reihenfolge des Ergebnisses des Freien Trainings, sprich: Der Langsamste des Freien Trainings startet
zuerst. Wurde das Freie Training nicht gezeitet, gilt die umgekehrte Reihenfolge des aktuellen
Meisterschaftsstandes. Jeder Teilnehmer muss - direkt hinter der Startlinie beginnend - eine komplette
Einführungsrunde absolvieren und hat anschließend eine einzige gezeitete Runde. Rutscht er während
dieser Runde von der Strecke, muss er sein Auto selbst aufstellen und die Runde beenden. Die Bahn
darf frei gewählt werden. Bei Zeitgleichheit entscheidet die Zeit aus dem Freien Training. Die drei jeweils
schnellsten Fahrzeuge des Zeittrainings müssen im Anschluss an ihre Runde ins Parc fermé. Ein
Fahrzeug, das nicht mehr auf den ersten drei Positionen liegt, kann wieder aus dem Parc fermé entfernt
werden. Nach dem Zeittraining werden die schnellsten drei Fahrzeuge untersucht.
Art. D-4 - Qualifikation
Maximal 32 Fahrzeuge werden zu einem Rennen zugelassen.
Art. D-5 - Qualifikationsrennen (nur bei zweispurigen Rennen):
Sind mehr als 16 Fahrzeuge am Start, folgt nach dem Zeittraining ein Qualifikationsrennen. Die
schnellsten Acht des Zeittrainings sind direkt für die Finalläufe qualifiziert. Bei ungerader Starterzahl sind
die besten Neun direkt qualifiziert. Der Rest absolviert das Qualifikationsrennen, wobei der schnellste
Nicht-Qualifizierte gegen den Langsamsten des Zeittrainings antritt usw. Im K.o-System werden die
Sieger ermittelt. Pro Paarung werden zwei Läufe gefahren. Der Schnellere aus dem Zeittraining darf im
ersten Durchgang die Bahn wählen. Im zweiten Lauf werden die Bahnen getauscht. Wer zwei Läufe
gewonnen hat, ist weiter. Steht es 1:1, muss ein Stechen entscheiden, wobei der Zeitschnellere beider
Läufe die Bahn wählen darf. Nehmen am Qualifikationsrennen weniger als 16 Fahrer teil, qualifizieren
sich alle Sieger und die schnellsten Verlierer. Sind mehr als 16 Fahrer am Start, qualifizieren sich die
schnellsten Sieger (Laufzeiten). Insgesamt qualifizieren sich 16 Fahrer für die Finalläufe. Sind nach dem
16
rallye racing Carrera Cup 2007
Reglement 1.3
Qualifikationsrennen zwei Fahrer zeitgleich auf dem letzten Platz qualifiziert, wird zwischen diesen beiden
Fahrern ein Stechen durchgeführt.
Art. D-6 - Endrunde
Am Achtelfinale nehmen die 16 besten Fahrer aus Zeittraining und Qualifikationsrennen teil. Der Modus
entspricht dem Qualifikationsrennen. Die Paarungen werden gemäß dem „Baumschema“ festgelegt, das
so beginnt: 1 gegen 16, 9 gegen 8, 5 gegen 12, 13 gegen 4, 3 gegen 14, 11 gegen 6, 7 gegen 10, 15
gegen 2. Der Schnellere der vorangegangenen Runde darf im ersten Lauf jeweils die Bahn wählen. Die
Sieger qualifizieren sich für das Viertelfinale. Die Sieger des Viertelfinales qualifizieren sich für das
Halbfinale, die Sieger des Halbfinales für das Finale. Die Verlierer der Halbfinalläufe bestreiten vor dem
Endlauf das "kleine Finale" um die Plätze 3 und 4. Die Positionen 5-8 werden gemäß den schnellsten
Laufzeiten festgelegt, ebenso die Positionen 9-16.
Art. D-7 - 20 Minuten von Hamburg
a) Pro Fahrzeug müssen je zwei Fahrer eingesetzt werden. Jeder Fahrer darf nur auf einem Auto
genannt sein und antreten. Es werden maximal 16 Fahrzeuge (pro Team eines) zum Rennen
zugelassen.
b) Die Renndauer beträgt 20 Minuten. Jedes Team fährt im Rennen vier Läufe à 5 Minuten ausgetragen.
c) Die Strecke führt durch zwei Zimmer. Pro Auto sind gleichzeitig zwei Fahrer im Einsatz - einer in
Zimmer eins, der andere in Zimmer zwei. Die Teams können selbst bestimmen, welcher Fahrer in
welchen Zimmer startet. Beide Fahrer eines Autos erhalten gleiche Punkte.
d) Das Freie Training findet in zwei Abschnitten à 5 Minuten statt. Im zweiten Abschnitt werden die
Bahnen getauscht.
e) Der 1. Lauf findet in Anschluss an die Super Pole statt. Zunächst fährt der Langsamste des Trainings
gegen den Vorletzten, der Drittletzte gegen den Viertletzten usw. Bei ungerader Teilnehmerzahl
qualifiziert sich das langsamste Team des Trainings nicht für das Rennen. Der jeweils Schnellere des
Trainings darf im 1. Lauf die Bahn wählen. Nach exakt 5 Minuten ist das Rennen beendet. Die
angebrochene Runde darf beendet werden. Der 2. Lauf findet in Anschluss an den 1. Lauf in gleicher
Reihenfolge statt. Die Bahnen werden getauscht. Der Ablauf entspricht dem 1. Lauf. Der 3. und der 4.
Lauf werden entsprechend den Läufen 1 und 2 durchgeführt.
f) Das Ergebnis wird aufgrund der Addition von Runden und Zeiten der vier Läufe erstellt. Wer die
meisten Runden zurückgelegt hat, ist Sieger. Bei Rundengleichheit entscheidet die bessere
Gesamtfahrzeit.
Art. D-8 - City-Cup
a) Die Strecke wird komplett mit Mauern umrandet. Sie sind aus Pappe und ca. 4 cm hoch. Es gibt keine
Steilkurven. Vorgabe für den Streckenbauer ist, eine möglichst Stadtrenn-typische Strecke zu bauen. Das
heißt: in erster Linie rechtwinklige Kurven und Spitzkehren.
Anhang E – Durchführungsbestimmungen Rallyes
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rallye racing Carrera Cup 2007
Reglement 1.3
Grundsätzlich gilt bei allen Veranstaltungen das Reglement des RCC, bei Rallyes mit folgenden
Ausnahmen/Ergänzungen:
Art. E-1 - Allgemeines
a) Die Startreihenfolge zur 1. Etappe der Rallye entspricht dem aktuellen Punktestand des RCC.
b) Es werden insgesamt 16 Wertungsprüfungen auf vier verschiedenen Strecken absolviert. Die
Fahrtrichtung und die Länge der einzelnen Prüfungen wird am Tag der Veranstaltung bestimmt. Bei
Regen wird auf nassen Strecken gefahren. Bei Trockenheit kann auf einer Strecke Nässe erzeugt
werden. Die Veranstaltung wird in zwei Etappen unterteilt.
c) Die Garten-Rallye findet im Freien, die Indoor-Rallye in geschlossenen Räumen statt.
d) Die Zeiten werden auf die Sekunde genau registriert.
e) Es wird im 1-Minuten-Abstand gefahren. Maximalzeit für eine Prüfung ist 50 Sekunden. Danach muss
das Auto von der Bahn genommen werden, um dem nächsten Fahrer den Start zu ermöglichen. Nimmt
ein Fahrer die Maximalzeit, gehen in die Wertung 60 Sekunden ein. Erscheint ein Fahrer zu spät am
Start, erhält er pro angebrochener Minute 5 Strafsekunden. In der Zwangspause nach WP 8 herrschen
Parc-fermé-Bedingungen. Es erfolgt ein Regrouping. Die Startreihenfolge der 2. Etappe entspricht dem
Ergebnis der 1. Etappe.
f) Streckenposten sind nicht erlaubt. Der Fahrer muss sein Auto selbst wieder aufstellen. Das Fahrzeug
darf vom Fahrer auf einer WP maximal einen Meter geschoben werden und muss eine Wertungsprüfung
aus eigener Kraft beenden.
g) Bei Dunkelheit ist Fremdbeleuchtung (z.B. durch Taschenlampen) verboten. Die Fahrzeuge dürfen
über keinerlei Lichtquellen verfügen. An den einzelnen Wertungsprüfungen wird für ausreichende
Beleuchtung (z.B. durch Fackeln) gesorgt. Die Indoor-Rallye wird im Hellen ausgetragen.
h) Sieger ist, wer die kürzeste Gesamtfahrzeit (Addition aller WP-Zeiten und Strafzeiten) hat. Bei
Zeitgleichheit entscheidet die erste Wertungsprüfung.
i) Wer mehr als fünf Minuten nach seiner Startzeit am Start einer WP erscheint, kassiert für diese WP
eine Maxzeit.
j) Es werden vier verschiedene Strecken gebaut. Es wird je einmal auf jeder Spur in jede Richtung
gefahren.
k) Auf den Wertungsprüfungen darf nur der Fahrer selbst an seinem Auto arbeiten. Service von anderen
Personen ist nur zwischen den Prüfungen erlaubt. Hubschrauber-Service ist verboten.
l) Es herrscht absolutes Trainingsverbot.
m) Das Reifenaufwärmen ist verboten.
n) Fünf Minuten vor dem Start fährt der Zeitnehmer der Prüfung mit einem Vorausfahrzeug über die
Strecke und prüft die Befahrbarkeit. Der Fahrer, der als erstes startet, ist für die Verfügbarkeit des
Vorausfahrzeugs und für die korrekte Stromverfügbarkeit auf der Bahn zuständig.
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rallye racing Carrera Cup 2007
Reglement 1.3
o) Zusatzpunkte werden wie folgt verteilt: je ein Punkt für die meisten WP-Bestzeiten, die meisten
geführten Prüfungen und die Führungsposition bei Halbzeit.
p) Vor der letzten Wertungsprüfung (WP 16) findet ein Regrouping statt. Der Letzte des Klassements
startet als Erster in die WP 16, der Führende als Letzter.
q) Fahren bei Nässe bei einer WP mehr als die Hälfte aller Teilnehmer eine Max-Zeit, wird diese WP
nicht gewertet.
19
rallye racing Carrera Cup 2007
Reglement 1.3
Anhang F – Durchführungsbestimmungen 3-spurige Strecken
Art. F-1 – Open Air Festival
a) Das Rennen wird auf einer dreispurigen Strecke ausgetragen.
b) Im Freien Training sind jeweils drei Autos auf der Strecke. Das Freie Training dauert pro Teilnehmer
sechs Minuten. Alle zwei Minuten werden die Bahnen gewechselt.
c) Die schnellsten 23 Fahrer des Trainings qualifizieren sich direkt für das Qualifikationsrennen. Die
Positionen 24, 25 und 26 des Zeittrainings kämpfen um den 24. Startplatz. Es werden drei Rennen
absolviert, jeder fährt auf jeder Bahn einmal. Der Fahrer mit den meisten Siegen qualifiziert sich für das
Qualifikationsrennen. Bei Gleichheit von Siegen entscheiden die Punkte bzw. die bessere Zeit aus dem
Zeittraining.
d) Das Qualifikationsrennen besteht aus 2 x 24 Läufen. Jeder Teilnehmer fährt auf jeder Bahn ein
Rennen. Die Zusammensetzung der Läufe erfolgt gemäß Trainingsergebnis folgendermaßen:
Bahn 1
Bahn 2
Bahn 3
01
16
24
02
15
23
03
14
22
04
13
21
05
12
20
06
11
19
07
10
18
08
09
17
23
01
15
22
02
14
21
03
13
20
04
12
19
05
11
18
06
10
17
07
09
24
08
16
14
22
01
13
21
02
12
20
03
11
19
04
10
18
05
9
17
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16
24
07
15
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rallye racing Carrera Cup 2007
Reglement 1.3
Nach den ersten 24 Läufen wird ein Zwischenergebnis erstellt und anschließend noch einmal gemäß
dem obigen Schema 24 Läufe absolviert.
e) Bei jedem Rennen erhält der Sieger 3 Punkte, der Zweite 2, der Dritte 1. Die zwei Punktbesten
qualifizieren sich für den Endlauf. Platz 3 bis 13 qualifizieren sich für so genannte B- bis F-Final-Läufe.
Der Sieger dieser Läufe schafft jeweils den Aufstieg in das nächst höhere Finale.
F-Finale: Platz 11, 12, 13
E-Finale: Platz 9, 10, 11
D-Finale: Platz 7, 8, 9
C-Finale: Platz 5, 6, 7
B-Finale: Platz 3, 4, 5
A-Finale: Platz 1, 2, 3
f) Bei allen Finalrennen fährt jeder Fahrer auf jeder Bahn je zweimal. Zunächst zählt die Anzahl der
Siege, anschließend die der erzielten Punkte, dann die Laufzeiten.
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rallye racing Carrera Cup 2007
Reglement 1.3
Anhang G – Durchführungsbestimmungen 4-spurige Strecken
Art. G-1
a) Das Rennen wird auf einer vierspurigen Strecke ausgetragen.
b) Im Freien Training sind jeweils vier Autos auf der Strecke. Das Freie Training dauert pro Teilnehmer
zehn Minuten. Alle 2.30 Minuten werden die Bahnen gewechselt.
c) Die schnellsten 24 Fahrer des Trainings qualifizieren sich für das Qualifikationsrennen.
d) Das Qualifikationsrennen besteht aus 24 Läufen. Jeder Teilnehmer fährt auf jeder Bahn ein Rennen.
Die Zusammensetzung der Läufe erfolgt gemäß Trainingsergebnis folgendermaßen:
Bahn 1
gelb
Bahn 2
blau
Bahn 3
weiß
Bahn 4
rot
1
12
13
24
2
11
14
23
3
10
15
22
4
9
16
21
5
8
17
20
6
7
18
19
21
1
7
17
20
2
12
18
19
3
11
13
24
4
10
14
23
5
9
15
22
6
8
16
14
21
6
9
15
20
1
8
16
19
2
7
17
24
3
12
18
23
4
11
13
22
5
10
12
14
22
4
11
15
21
5
10
16
20
6
9
17
19
1
8
18
24
2
7
13
23
3
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rallye racing Carrera Cup 2007
Reglement 1.3
e) Bei jedem Rennen erhält der Sieger 4 Punkte, der Zweite 3, der Dritte 2, der Vierte 1. Die drei
Punktbesten qualifizieren sich für den Endlauf. Platz 4 bis 16 qualifizieren sich für so genannte B- bis EFinal-Läufe. Der Sieger dieser Läufe schafft jeweils den Aufstieg in das nächst höhere Finale.
E-Finale: Platz 13, 14, 15, 16
D-Finale: Platz 10, 11, 12, 13
C-Finale: Platz 7, 8, 9, 10
B-Finale: Platz 4, 5, 6, 7
A-Finale: Platz 1, 2, 3, 4
f) Bei allen Finalrennen fährt jeder Fahrer auf jeder Bahn je einmal. Zunächst zählt die Anzahl der Siege,
anschließend die der erzielten Punkte, dann die Laufzeiten.
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rallye racing Carrera Cup 2007
Reglement 1.3
Anhang H – Durchführungsbestimmungen 5-spurige Strecken
Grundsätzlich gilt bei allen Veranstaltungen das Reglement des RCC, mit folgenden
Ausnahmen/Ergänzungen:
Art. H-1
a) Das Rennen findet auf dem 5-spurigen Kurs statt.
b) Im Freien Training sind jeweils fünf Autos auf der Strecke. Das Freie Training dauert pro Teilnehmer
10 Minuten. Alle 2.00 Minuten werden die Bahnen gewechselt. Für den Bahnwechsel wird das Training
für jeweils 30 Sekunden unterbrochen.
c) Nach dem Zeittraining finden die Qualifikationsrennen statt. Für das Qualifikationsrennen sind die
schnellsten 24 Fahrer des Zeittrainings („Super Pole“) qualifiziert.
Bahn 1
gelb
Bahn 2
blau
Bahn 3
weiß
Bahn 4
rot
Bahn 5
schwarz
1
8
9
16
17
2
7
10
15
18
3
6
11
14
19
4
5
12
13
20
7
1
14
12
23
6
2
13
9
22
5
3
16
10
21
8
4
15
11
24
17
22
1
6
11
18
21
2
5
12
19
23
3
8
9
20
24
4
7
10
21
19
5
1
14
23
20
8
2
13
24
17
7
3
16
22
18
6
4
15
12
15
20
24
1
9
14
17
23
2
10
13
18
22
3
11
16
19
21
4
13
11
23
18
7
16
12
22
19
6
15
9
21
20
5
14
10
25
17
8
24
rallye racing Carrera Cup 2007
Reglement 1.3
Bei jedem Rennen erhält der Sieger 5 Punkte, die Platzierten 4-3-2-1 Punkte. Die vier Punktbesten
qualifizieren sich für den Endlauf (A-Finale). Platz 5 bis 13 qualifizieren sich für so genannte C- und BFinal-Läufe. Der Sieger dieser Läufe schafft jeweils den Aufstieg in das nächst höhere Finale. Bei allen
Finalrennen fährt jeder Fahrer auf jeder Bahn je einmal. Zunächst zählt die Anzahl der Siege,
anschließend die der erzielten Punkte, dann die Laufzeiten. Beim jeweils ersten der Finalläufe startet der
Beste von Bahn 1, der Zweitbeste von Bahn 2 usw.
C-Finale: Platz 9, 10, 11, 12, 13
B-Finale: Platz 5, 6, 7, 8, 9
A-Finale: Platz 1, 2, 3, 4, 5
d) Vor dem Start eines Rennens gibt es keine Einführungsrunde. Vom Aufruf des Rennens bis zum Start
des Rennens hat jeder Fahrer maximal 60 Sekunden Zeit.
e) Der Start erfolgt stehend per Startampel. Ein Frühstart wird vom Computer automatisch erkannt und
mit einer Zeitstrafe von fünf Sekunden belegt. Dazu wird auf der betroffenen Bahn automatisch der Strom
abgeschaltet. Fährt ein Fahrer los, bevor die Ampel auf Rot geschaltet wird, wird der Start wiederholt.
25
rallye racing Carrera Cup 2007
Reglement 1.3
Anhang I – Durchführungsbestimmungen Markenpokal digital
Art. I-1 - Markenpokalrennen
a) Das Rennen wird mit sechs identischen Autos ausgetragen, die von der RCCO zur Verfügung gestellt
werden.
b) Das Rennen findet auf einer dreispurigen, digitalen Bahn („racingline“) des Herstellers Slotfire statt.
c) Im Freien Training sind jeweils sechs Autos auf der Strecke. Das Freie Training dauert pro Teilnehmer
10 Minuten. Bahnwechsel finden nicht statt, da die Spuren vom Computer vergeben werden.
d) Nach dem Zeittraining finden die Qualifikationsrennen statt. Der Modus entspricht dem eines Rennens
auf dem HH Speedway, reduziert auf fünf Spuren. Für das Qualifikationsrennen sind die schnellsten 24
Fahrer des Zeittrainings („Super Pole“) qualifiziert.
Pole Position Startplatz 2
Startplatz 3
Startplatz 4
Startplatz 5
Startplatz 6
1
8
9
16
17
24
2
7
10
15
18
23
3
6
11
14
19
22
4
5
12
13
20
21
7
1
14
12
23
19
6
2
13
9
22
20
5
3
16
10
21
17
8
4
15
11
24
18
17
22
1
6
11
16
18
21
2
5
12
15
19
24
3
8
9
14
20
23
4
7
10
13
21
19
5
1
14
10
24
20
8
2
13
11
23
17
7
3
16
12
22
18
6
4
15
9
12
15
20
24
1
8
9
14
17
23
2
7
10
13
18
22
3
6
11
16
19
21
4
5
13
11
23
18
7
1
16
12
22
19
6
2
15
9
21
20
5
3
14
10
24
17
8
4
Bei jedem Rennen erhält der Sieger 6 Punkte, die Platzierten 5-4-3-2-1 Punkte. Die fünf Punktbesten
qualifizieren sich für den Endlauf (A-Finale). Platz 6 bis 16 qualifizieren sich für so genannte C- und BFinal-Läufe. Der Sieger dieser Läufe schafft jeweils den Aufstieg in das nächst höhere Finale. Bei allen
Finalrennen werden jeweils sechs Läufe ausgetragen, bei dem sich jeweils die Startposition um einen
26
rallye racing Carrera Cup 2007
Reglement 1.3
Platz nach unten verschiebt (aus Pole wird Startplatz 6, aus Startplatz 6 wird Startplatz 5 usw.) Zunächst
zählt die Anzahl der Siege, anschließend die erzielten Punkte, dann die Laufzeiten.
C-Finale: Platz 11, 12, 13, 14, 15, 16
B-Finale: Platz 6, 7, 8, 9, 10, 11
A-Finale: Platz 1, 2, 3, 4, 5, 6
f) Bei einem technischen Defekt, der nicht unmittelbar durch einen Unfall ausgelöst wurde, wird das
Rennen neu gestartet.
rallye racing Carrera Cup Organisation
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