Reglement rallye racing Carrera Cup 2003 – Version 1.6

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Reglement rallye racing Carrera Cup 2003 – Version 1.6
rallye racing Carrera Cup 2003
Reglement
Reglement rallye racing Carrera Cup 2003 – Version 1.6
Die rallye racing Carrera Cup Organisation, c/o Speedpool Multimedia-Service GmbH, Pickhuben 6, D20457 Hamburg (in der Folge RCCO genannt) schreibt für das Jahr 2003 den "rallye racing Carrera Cup"
(in der Folge RCC genannt) zu folgenden Bedingungen aus:
Art. 1 - Teilnehmer
Im RCC sind nur Fahrer und deren Angehörige startberechtigt, die eine der folgenden Bedingungen
erfüllen:
a) Teilnehmer an mindestens fünf RCC-Rennen in den Jahren 1991 bis 2002
b) Journalisten, Mitarbeiter von Medienunternehmen bzw. Agenturen, die Medienarbeit in
Zusammenhang mit dem Motorsport oder Autoherstellern leisten, und deren Angehörige
c) Aktive Motorsportler mit gültiger FIA- und/oder DMSB-Lizenz
d) Mitarbeiter von Sponsoren oder anderen Firmen, die sich im Motorsport engagieren
e) Prominente, die vom Exekutiv-Komitee der RCCO als solche eingestuft werden
Keiner der Teilnehmer darf Mitglied in einer anderen Slotcar-Vereinigung sein. In Zweifelsfällen
entscheidet das Exekutiv-Komitee über eine Zulassung.
Für den RCC sind 16 Teams mit je zwei Fahrern startberechtigt. Es sind nur Zwei-Wagen-Teams
zugelassen. Die Fahrzeuge eines Teams müssen gleichen Typs sein. Ein Wechsel des Fahrzeugtyps ist
nur einmal pro Saison zulässig. Einer der beiden eingeschriebenen Fahrer jedes Teams muss den
Kategorien b), c), d) oder e) angehören.
Für das darauffolgende Jahr werden 15 Teams von der RCCO gesetzt. Die Reihenfolge entspricht der
Anzahl der Teilnahme an RCC-Läufen in der abgelaufenen Saison (Platz 1 = höchste Anzahl von
Teilnahmen mit mindestens einem Fahrzeug). Hat das auf Platz 16 liegende Team weniger als acht
Teilnahmen aufzuweisen, kann es für das darauf folgende Jahr vom Exekutiv-Komitee durch ein anderes
Team, das auf einer Warteliste der RCCO steht, ersetzt werden.
Art. 2 - Gastfahrer
Jedes eingeschriebene Team hat die Möglichkeit, bei fünf Veranstaltungen pro Jahr (Ausnahme: 24Stunden-Rennen) ein drittes Fahrzeug beliebigen Typs für Gastfahrer einzusetzen. Auch die Gastfahrer
unterliegen den Bestimmungen von Artikel 1. Darüber hinaus ist die RCCO berechtigt, jederzeit
Gastfahrer einzusetzen, deren Autos aus einem VIP-Pool verlost werden.
Art. 3 - Nennungen
Es sind nur Fahrer und Teams startberechtigt, die sich fest in den RCC eingeschrieben haben. Die
Einschreibung muss bis spätestens 15. Januar 2003 erfolgen. Die RCCO behält sich allerdings vor, auch
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später eingehende Nennungen noch anzunehmen. Die Einschreibung muss auf dem offiziellen
Nennformular erfolgen. Jedes Team muss zwei Fahrzeuge fest einschreiben. Für jedes Fahrzeug muss
mit Abgabe der Nennung ein Fahrer benannt werden. Die Nenngebühr beträgt:
150,00 € pro Team zzgl. MWSt.
Mit der Abgabe der Nennung verpflichtet sich jedes Team, bei der Durchführung der Veranstaltungen
aktiv mitzuhelfen, insbesondere beim Streckenaufbau bei Veranstaltungen, die nicht auf dem HH
Speedway durchgeführt werden.
Art. 4 - Teamwechsel
Pro fest eingeschriebenen Fahrer und Saison ist nur ein Teamwechsel erlaubt. Davon ausgenommen
sind die 24 Stunden von Hamburg und die 24 Minuten von Hamburg.
Art. 5 - Ersatzfahrer
Sollte ein fest eingeschriebener Fahrer verhindert sein, kann ein Ersatzfahrer benannt werden.
Art. 6 - Startnummern
Jedem Fahrer des RCC wird eine permanente Startnummer zugewiesen. Sie entspricht der Platzierung
im RCC des Vorjahres. Neue Fahrer dürfen sich eine freie Startnummer aussuchen, die sie für die
gesamte Saison behalten. Auf jedem Fahrzeug müssen mindestens drei Startnummern angebracht sein,
die von oben und beiden Seiten sichtbar sein müssen. Es dürfen nur die Startnummern und
Startnummern-Träger verwendet werden, die von der RCCO zur Verfügung gestellt werden. Für den VIPPool sind folgende Startnummer reserviert: 44, 55, 66, 77, 88, 99.
Folgende Seriensponsoren müssen gemäß beiliegender Zeichnung angebracht werden:
Castrol: Startnummern und Fahrzeugheck (von hinten sichtbar)
racing1.de oder rallye1.de: Fahrzeugfront (von vorne sichtbar)
NN: oberes Drittel der Windschutzscheibe
wrc.com: oberes Drittel der Heckscheibe
www.ok-speedmarketing.com: beliebige Position auf der Außenseite der Karosserie
www.speedpool.com: beliebige Position auf der Außenseite der Karosserie
Art. 7 - Fahrernamen
In der Mitte der Heckscheibe (insofern vorhanden) ist der Name des Fahrers anzubringen. Fahrer, die
sich bis zum 15. Januar vor Saisonbeginn fest eingeschrieben haben, erhalten entsprechende
Schriftzüge kostenlos von der RCCO zur Verfügung gestellt.
Art. 8 – Wertungsläufe
Folgende Veranstaltungen werden zum RCC gewertet (Termine vorläufig):
Datum Veranstaltung
26.02. 24 Minuten von Hamburg
Strecke
Carrera
Ort
3
Veranstalter
rallye racing Carrera Cup 2003
19.03.
16.04.
21.05.
18.06.
23.07.
20.08.
24.09.
25.10.
15.11.
Schleswig-Holstein-GP
Grand Prix von Hamburg
HH300
Supercup
Rallye
City-Cup
Mini-Avus-Rennen
24 Stunden von Hamburg
Indoor-Rallye
Reglement
HH Speedway *
Carrera
Renncenter *
HH Speedway *
Carrera
Carrera
Carrera
HH Speedway *
Carrera
* vorbehaltlich der Finanzierung
Jedes Mitglied des Exekutiv-Komitees fungiert innerhalb des rallye racing Carrera Cup als Veranstalter
und übernimmt die Durchführung von mindestens einer Veranstaltung. Zu den Aufgaben zählen in
Abstimmung mit der RCCO die Stellung einer Location, das Catering und die Promotion der
Veranstaltung. Die RCCO stellt die Bahn zur Verfügung und unterstützt den Veranstalter logistisch und
finanziell. Jeder Veranstalter kann sich um Rennen aus dem Kalender bewerben, die endgültige
Verteilung der Veranstaltungen wird vom Exekutiv-Komitee geregelt.
Art. 9 - Zugelassene Fahrzeuge
Bei den Veranstaltungen des RCC sind nur Fahrzeuge startberechtigt, die den Bestimmungen der RCCO
entsprechen (siehe Anhang A).
Art. 10 - Ersatzfahrzeuge
Ersatzfahrzeuge sind im RCC nicht zugelassen.
Art. 11 - Strecken
Für jede Veranstaltung wird eine neue Strecke aufgebaut. Die Strecke wird jeweils vom Ausrichter der
Veranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Streckenbeauftragten der RCCO aufgebaut. Auf allen Bahnen
darf vom Erbauer eine optimale Verfügbarkeit des Stroms getestet werden. Darüber hinaus herrscht
absolutes Testverbot. Zuwiderhandlungen werden mit Startverbot bestraft. Davon ausgenommen ist das
24-Stunden-Rennen. Auf dem HH Speedway herrscht - abgesehen von offiziellen RCC-Testterminen während des gesamten Jahres absolutes Testverbot.
Art. 12 - Technische Abnahme/Technische Kontrollen
Jedes Fahrzeug muss direkt im Anschluss an seine Runden im freien Training der Technischen
Abnahme vorgeführt werden, bei den Rallyes vor dem Start. Zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung sind
aber technische Kontrollen möglich, die von einem Mitglied des Exekutiv-Komitees und/oder dem
Permanenten Technischen Kommissar durchgeführt werden.
Art. 13 - Streckenposten
An den wichtigsten Punkten der Strecke werden Streckenposten platziert, die die Fahrzeuge wieder an
der Stelle auf die Bahn setzen, an der sie die Bahn verlassen haben. Beim 24-Stunden-Rennen, dem 24Minuten-Rennen, dem HH300 und den Rallyes darf allerdings nur der Fahrer selbst sein Fahrzeug wieder
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aufstellen. Werden Streckenposten von einem Fahrer beleidigt, muss eine Strafe von 10 € in die RCCOKasse entrichtet werden.
Art. 14 - Start
Der Start erfolgt stehend per Startampel. Ein Frühstart wird vom Computer automatisch erkannt und mit
einer Zeitstrafe von fünf Sekunden belegt. Fährt ein Fahrer los, bevor die Ampel auf Rot geschaltet wird,
wird der Start wiederholt.
Art. 15 - Einführungsrunde
Vor jedem Lauf muss eine Einführungsrunde zurückgelegt werden. Während der Einführungsrunde ist es
verboten, die Reifen anzufassen, kleinere Reparaturen am Fahrzeug sind unter Aufsicht jedoch erlaubt.
Die Startprozedur beginnt, sobald beide Fahrzeuge an der Startlinie stehen, spätestens aber 15
Sekunden nach Eintreffen des ersten Fahrzeugs. Vom Aufruf des Rennens bis zum Beginn der
Einführungsrunde hat jeder Fahrer maximal 60 Sekunden Zeit.
Art. 16 - Parc-fermé
Nach jeder Veranstaltung müssen die Fahrzeuge der drei Erstplatzierten bis zur Schlussabnahme ins
Parc-fermé. Die Protestfrist endet 15 Minuten nach Rennende. Proteste sind schriftlich einzureichen. Die
Protestgebühr beträgt 10 €.
Art. 17 - Freies Training
Vor dem Zeittraining stehen jedem Teilnehmer auf jeder Bahn 2.30 Minuten Freies Training zur
Verfügung, alle Bahnen werden gleichzeitig benutzt. Nach 2.30 Minuten werden die Bahnen gewechselt.
Der Fahrer mit der niedrigeren Startnummer darf am Anfang die Bahn wählen. Die in der Meisterschaft
am schlechtesten platzierten Fahrer müssen zuerst fahren. Beim ersten Rennen der Saison gilt der
Meisterschaftsstand des Vorjahres.
Art. 18 - Zeittraining/Einzelzeitfahren
Das Zeittraining wird als Einzelzeitfahren ausgetragen und beginnt direkt im Anschluss an das Freie
Training. Jeder Teilnehmer geht einzeln auf die Strecke. Die Reihenfolge entspricht der umgekehrten
Reihenfolge des Ergebnisses des Freien Trainings, sprich: Der Langsamste des Freien Trainings startet
zuerst. Jeder Teilnehmer muss - direkt hinter der Startlinie beginnend - eine komplette Einführungsrunde
absolvieren und hat anschließend eine einzige gezeitete Runde. Rutscht er während dieser Runde von
der Strecke, muss er sein Auto selbst aufstellen und die Runde beenden. Die Bahn darf frei gewählt
werden. Bei Zeitgleichheit entscheidet die Zeit aus dem Freien Training.
Art. 19 - Qualifikation
Maximal 32 Fahrzeuge werden zu einem Rennen zugelassen, zu Rallyes maximal 40.
Art. 20 - Qualifikationsrennen (nur bei zweispurigen Rennen):
Sind mehr als 16 Fahrzeuge am Start, folgt nach dem Zeittraining ein Qualifikationsrennen. Die
schnellsten Acht des Zeittrainings sind direkt für die Finalläufe qualifiziert. Bei ungerader Starterzahl sind
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die besten Neun direkt qualifiziert. Der Rest absolviert das Qualifikationsrennen, wobei der schnellste
Nicht-Qualifizierte gegen den Langsamsten des Zeittrainings antritt usw. Im K.o-System werden die
Sieger ermittelt. Pro Paarung werden zwei Läufe gefahren. Der Schnellere aus dem Zeittraining darf im
ersten Durchgang die Bahn wählen. Im zweiten Lauf werden die Bahnen getauscht. Wer zwei Läufe
gewonnen hat, ist weiter. Steht es 1:1, muss ein Stechen entscheiden, wobei der Zeitschnellere beider
Läufe die Bahn wählen darf. Nehmen am Qualifikationsrennen weniger als 16 Fahrer teil, qualifizieren
sich alle Sieger und die schnellsten Verlierer. Sind mehr als 16 Fahrer am Start, qualifizieren sich die
schnellsten Sieger (Laufzeiten). Insgesamt qualifizieren sich 16 Fahrer für die Finalläufe. Sind nach dem
Qualifikationsrennen zwei Fahrer zeitgleich auf dem letzten Platz qualifiziert, wird zwischen diesen beiden
Fahrern ein Stechen durchgeführt.
Art. 21 - Endrunde (nur bei zweispurigen Rennen)
Am Achtelfinale nehmen die 16 besten Fahrer aus Zeittraining und Qualifikationsrennen teil. Der Modus
entspricht dem Qualifikationsrennen. Die Paarungen werden gemäß dem "Baumschema" festgelegt, das
so beginnt: 1 gegen 16, 9 gegen 8, 5 gegen 12, 13 gegen 4, 3 gegen 14, 11 gegen 6, 7 gegen 10, 15
gegen 2. Der Schnellere der vorangegangenen Runde darf im ersten Lauf jeweils die Bahn wählen. Die
Sieger qualifizieren sich für das Viertelfinale. Die Sieger des Viertelfinales qualifizieren sich für das
Halbfinale, die Sieger des Halbfinales für das Finale. Die Verlierer der Halbfinalläufe bestreiten vor dem
Endlauf das "kleine Finale" um die Plätze 3 und 4. Die Positionen 5-8 werden gemäß den schnellsten
Laufzeiten festgelegt, ebenso die Positionen 9-16.
Art. 22 - Ablauf der Rennen auf dem HH Speedway
Der Ablauf der Rennen auf dem sechsspurigen HH Speedway wird durch die Ausführungsbestimmungen
des jeweiligen Rennens (Anhang C) geregelt.
Art. 23 - Ausnahmen
Sollten die zusätzlichen Ausführungsbestimmungen (Anhang C) der einzelnen Veranstaltungen von
diesem Reglement abweichen, so sind die Ausführungsbestimmungen verbindlich.
Art. 24 - Exekutiv Komitee
Bei den Rennen hat das Exekutiv-Komitee die volle und letztinstanzliche Entscheidungsgewalt. Für
Beschlüsse reicht eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Für den jeweiligen Rennlauf ist der
permanente Rennleiter verantwortlich. Das fünfköpfige Exekutiv-Komitee setzt sich wie folgt zusammen:
1) ein Vertreter der rallye racing Carrera Cup Organisation (RCCO)
2) ein Vertreter des Promoters OK Speed Marketing
3) die beiden Teamchefs des jeweils punktbesten Teams der zwei punktbesten Konstrukteure der
vorangegangenen Saison, die nicht bereits über die Positionen 1 und 2 vertreten sind
4) ein von den Teams bei Abgabe der Nennung gewählter Vertreter, der nicht bereits über die Positionen
1 bis 3 vertreten ist
Nimmt ein Vertreter die ihm zustehende Position nicht in Anspruch, rückt der nächste auf.
Jedes Mitglied des Exekutiv-Komitees gemäß Art. 8 als Veranstalter von mindestens einer der insgesamt
zehn Rennveranstaltungen fungieren.
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Jedes Mitglied des Exekutiv-Komitees verpflichtet sich, eine der folgenden Positionen innerhalb des rallye
racing Carrera Cup zu übernehmen:
1) Zeitnahme
2) Rennleitung
3) Organisation Streckenaufbau / Rennen
4) Technische Abnahme
5) Vermarktung / PR
Thomas Voigt
Andreas Göhring
Eldert Hedden
Torsten Körner
Ossi Kragl
Der Rennleiter hat bei allen strittigen Fragen die letzte Entscheidung.
Art. 25 - Verstoß gegen das Technische Reglement
Bei einem Verstoß gegen das Technische Reglement verliert der betroffene Fahrer grundsätzlich alle
Punkte der Tageswertung. Gestrichen werden auch die Punkte des betroffenen Fahrers für alle anderen
Wertungen. Beim zweiten Verstoß desselben Teams gegen das Technische Reglement innerhalb einer
Saison werden alle Punkte des Fahrers und des Teams bis zum Zeitpunkt des Verstoßes aberkannt. Alle
Entscheidungen fällt das Exekutiv-Komitee.
Art. 26 - Fahrer-Wertung
Die Punkteverteilung für die Wertungsläufe des RCC wird wie folgt vorgenommen:
Für das Gesamtklassement:
Platz
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Punkte
30
25
22
20
18
16
14
12
10
8
6
5
4
3
2
1
Darüber hinaus gibt es je einen Zusatzpunkt für die schnellste Rennrunde, die beste Laufzeit und die
schnellste Zeit im Zeittraining. Für die Jahresendwertung werden nur die besten acht Ergebnisse jedes
Fahrers berücksichtigt. Sieger des RCC ist der Fahrer, der die meisten Punkte erzielt hat. Bei
Punktgleichheit werden zunächst die Bruttopunkte (ohne Streichresultate) herangezogen. Herrscht dann
noch immer Gleichheit, entscheiden die besseren Platzierungen.
Art. 27 - Team-Wertung
Innerhalb des RCC wird eine spezielle Team-Wertung ausgeschrieben. Es werden nur die zwei fest
eingeschriebnen Fahrzeug/Fahrer-Kombinationen eines Teams gewertet. Das Punktesystem entspricht
der Fahrer-Wertung. Es gibt keine Streichresultate. Sollte ein eingeschriebener Fahrer verhindert sein,
hat jedes Team pro Saisonhälfte (fünf Rennen) je einmal die Möglichkeit, einen Ersatzfahrer zu
benennen, der für die Team-Wertung punkten darf. Beim 24-Stunden-Rennen und beim 24-MinutenRennen zählt nur das bestplatzierte Fahrzeug jedes Teams.
Art. 28 - Marken-Wertung
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Innerhalb des RCC wird eine spezielle Marken-Wertung ausgeschrieben. Es wird jeweils das
bestplatzierte Fahrzeug einer Marke gewertet. Das Punktesystem entspricht der Fahrer-Wertung. Es gibt
keine Streichresultate.
Art. 29 - Damen-Wertung
Innerhalb des RCC wird eine spezielle Damen-Wertung ausgeschrieben. Diese Wertung ist weiblichen
Teilnehmern vorbehalten. Die Punktverteilung wird wie folgt vorgenommen:
Platz
1
2
3
4
5
6
Punkte
10
6
4
3
2
1
Für die Jahresendwertung werden nur die besten acht Ergebnisse gewertet.
Art. 30 - Rookie-Wertung
Innerhalb des RCC wird eine spezielle Rookie-Wertung ausgeschrieben. Diese Wertung ist Teilnehmern
vorbehalten, die seit weniger als zwölf Monaten im RCC fahren oder vor Saisonbeginn maximal acht
RCC-Rennen bestritten haben. Die Punktverteilung wird wie folgt vorgenommen:
Platz
1
2
3
4
5
6
Punkte
10
6
4
3
2
1
Für die Jahresendwertung werden nur die besten acht Ergebnisse gewertet.
Art. 31 - Konstrukteurs-Wertung
Innerhalb des RCC wird eine spezielle Konstrukteurs-Wertung ausgeschrieben. Diese Wertung ist den
Erbauern von Fahrzeugen vorbehalten. Die Teams müssen bei der Nennung den Namen des
Konstrukteurs angeben und die RCCO über einen Wechsel des Konstrukteurs informieren. Gewertet
werden die Punkte der besten drei Autos eines Konstrukteurs. Jeder Konstrukteur muss bei allen Rennen
(Ausnahme: 24-Stunden-Rennen) der RCCO ein Fahrzeug für den VIP-Pool zur Verfügung stellen und
betreuen. Diese Fahrzeuge sind für Gastfahrer der RCCO bestimmt und werden bei jedem Rennen
verlost. Das beste Team der fünf punktbesten Konstrukteure nach fünf für die Konstrukteurs-Wertung
gewerteten Läufen qualifiziert sich für das 24-Stunden-Rennen.
Art. 32 - Handicap-Gewichte
Die Fahrer, die den 1. bis 3. Platz in einem Rennen erreichen, erhalten für die jeweilige Platzierung in den
einzelnen Rennen Zusatzgewichte. Dieses Gewicht wird beim darauffolgenden Rennen zum
Mindestgewicht des Fahrzeugs des entsprechenden Fahrers addiert. Das Fahrzeug darf während der
gesamten Veranstaltung das Gesamtgewicht (Mindestgewicht + Zusatzgewicht) nicht unterschreiten. Die
Höhe der Zusatzgewichte ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle:
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1. Platz
2. Platz
3. Platz
Reglement
30 Gramm
20 Gramm
10 Gramm
Das maximale Zusatzgewicht beträgt 100 Gramm. Das Gewicht wird erst wieder abgebaut, wenn sich der
Fahrer nicht unter den ersten Drei eines Rennens, an dem er teilgenommen hat, platziert. Das
Zusatzgewicht wird dann wie folgt reduziert:
4. Platz
5. Platz
ab 6. Platz
10 Gramm
20 Gramm
30 Gramm
nicht am Start keine Gewichtsreduzierung
Von dem Handicap-Reglement ausgenommen sind folgende Veranstaltungen: 24 Minuten von Hamburg,
Supercup, 24 Stunden von Hamburg.
Art. 33 - Reifenaufwärmen/Reifenschleifen/Haftmittel/Flüssigkeiten/Reinigung
Das Reifenaufwärmen/Reifenschleifen ist während der Veranstaltung grundsätzlich verboten. Die
Verwendung von Haftmitteln und Reinigungsmitteln ist während der Veranstaltung verboten. Die Reifen
dürfen nur mit den Fingern und Spucke gereinigt werden. Das Mitbringen von Flüssigkeiten jeder Art zu
den einzelnen Veranstaltungen ist Teams und Fahrern untersagt und wird mit Ausschluss des gesamten
Teams von der Veranstaltung geahndet. Druckluft zur Reinigung ist zulässig.
Art. 34 - Handregler
Es sind nur die von der Rennleitung gestellten Regler inklusive Stromzufuhr zugelassen. Die Regler
müssen per Hand bedient werden.
Art. 35 - Werbung
Auf jedem Fahrzeug müssen die Startnummern und Logos der Seriensponsoren gemäß Zeichnung
angebracht werden.
Art. 36 - Stabilität
Dieses Reglement ist bis jeweils 31. Dezember eines Jahres stabil. Änderungen am Reglement sind
während der Saison nur möglich, wenn sie von einer 3/4-Mehrheit aller eingeschriebenen Teams
beschlossen werden.
Das Technische Reglement ist bis 31. Dezember 2005 festgeschrieben. Änderungen am Reglement sind
nur möglich, wenn sie von einer 3/4-Mehrheit aller eingeschriebenen Teams beschlossen werden.
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Anhang A - Technisches Reglement
Art. A-1 - Allgemeine Bestimmungen
Bei den Läufen des RCC sind nur Fahrzeuge startberechtigt, die den nachfolgenden RCCOBestimmungen entsprechen. Es sind nur sogenannte Kit-Cars (Fahrzeuge mit Excel Full Racing-Chassis
der Firma Plafit) zugelassen. Grundsätzlich gilt: Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.
Art. A-2 - Fahrzeugtypen
Es sind nur Fahrzeuge zugelassen, die folgende Bestimmungen erfüllen: Die Karosserien der Fahrzeuge
müssen originalgetreue Nachbildungen im Maßstab 1:24 (entscheidend ist die Angabe des Maßstabs auf
dem Bauplan und der Verpackung) von echten Vorbildern (Serienfahrzeuge oder Rennfahrzeuge) sein.
Formel-Fahrzeuge oder andere Fahrzeuge mit freistehenden Rädern sind nicht zugelassen. Die Vorbilder
müssen im Rennen eingesetzt bzw. im Handel gewesen sein. Nachbildungen von Studien sind nicht
zugelassen. Cabrios werden zugelassen, insofern das Verdeck bzw. Hardtop aus Hartplastik besteht und
im geschlossenen Zustand montiert ist.
Grundsätzlich werden nur Fahrzeuge zugelassen, deren Vorbilder in den letzten zehn Jahren gebaut
wurden (Herstellernachweis gegebenenfalls notwendig). Eine eine möglichst originalgetreue Optik der
Fahrzeuge wird wert gelegt.
Art. A-3 - Material der Karosserie
Es sind nur Karosserien aus Hartplastik zugelassen. Sie müssen entweder aus der Carrera-ExklusivSerie stammen oder aus einem Großserien-Plastikbausatz anderer Hersteller im Maßstab 1:24. Die Form
und das Material der Karosserie darf nicht verändert werden. Die Karosserie darf nicht durch Löcher oder
ähnliches erleichtert werden, selbst wenn die Löcher anschließend wieder durch andere Materialien (z.B.
Folie, Papier, Kohlefaser) geschlossen werden. Kanten und Stege an der Innenseite der Karosserie
dürfen entfernt werden, wenn sich dadurch die äußere Form der Karosserie nicht verändert. Darüber
hinaus ist ein Bearbeiten der Karosserie (z.B. Erleichtern durch Schleifen) nicht erlaubt. Nicht aus dem
Originalbausatz stammende Verkleidungen (z.B. der Räder) oder Kotflügelverbreiterungen sind nicht
zulässig. Löcher sind nur für die Befestigung der Karosserie zulässig. Die Karosserie darf verstärkt
werden, wenn sich dadurch die Kontur (von oben und von der Seite aus gesehen) nicht verändert. Die
Karosserie darf lackiert und mit Aufklebern versehen werden.
Art. A-4 - Scheiben
Es müssen alle Originalscheiben des Bausatzes verwendet werden. Es ist darauf zu achten, dass von
oben kein Licht durch das Auto auf die Fahrbahn scheinen kann, damit die elektronische Zeitnahme
richtig funktioniert. Dies kann durch eine dunkle oder lichtundurchlässige Lackierung/Beklebung der
Scheiben erfolgen oder durch den Einsatz einer undurchsichtigen horizontalen Platte im Innenraum auf
Höhe der Unterkante der Scheiben.
Art. A-5 - Spoiler/Flügel
Es müssen die originalen Spoiler und Flügel des Bausatzes verwendet werden. Die Originalposition des
Heckflügels muss beibehalten werden. Die Befestigungspunkte müssen dem Original entsprechen.
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Zusätzliche Verstärkungen sind erlaubt, wenn sie die Konturen des Fahrzeugs (von oben und von der
Seite gesehen) nicht verändern und keine aerodynamische Funktion haben.
Art. A-6 - Spiegel, Scheibenwischer, Antennen
Details wie Außenspiegel, Zierleisten, Antennen oder Scheibenwischer dürfen entfernt werden. Die
Montage von Antennen(-Attrappen) aus nicht elastischem Material ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
Art. A-7 - Kontur des Fahrzeugs
Kein Teil des Fahrzeugs (z.B. Räder) darf - von oben gesehen - über den äußeren Umriss der Karosserie
hinausragen (sprich: zu sehen sein). Davon ausgenommen sind Teile der Karosseriebefestigung, die
seitlich - von oben gesehen - maximal 3 mm über den Umriss hinausragen dürfen.
Art. A-8 - Kontakt zur Fahrbahn/Bodenfreiheit
Mit Ausnahme der Reifen und des Stromabnehmers darf auf gerader Strecke im Stillstand kein weiteres
Teil des Fahrzeugs Kontakt zur Fahrbahn haben. Auch dann nicht, wenn das Auto quer auf der Fahrbahn
steht. Die Bodenfreiheit unter dem gesamten Chassis/Karosserie muss im Stillstand mindestens 1 mm
betragen.
Art. A-9 – Stromabnehmer/Leitkiel
Das Fahrzeug darf nur mit einem Leitkiel und den dazugehörigen Schleifern versehen sein. Die Marke
des Leitkiels ist freigestellt, er muss aber aus Hartplastik bestehen und im Handel erhältlich sein. Der
Leitkiel darf gegenüber dem serienmäßigen Zustand modifiziert werden (z.B. in der Höhe). Die Länge des
Leitkiels darf 2,5 cm aber nicht überschreiten, die maximale Breite beträgt 1,7 cm. Es dürfen alle Arten
von Schleifern eingesetzt werden, die im Handel erhältlich sind. Der Leitkiel darf durch einen beliebigen
Feststellring fixiert werden, es dürfen Unterlegscheiben verwendet werden.
Art. A-10 - Räder und Reifen
An der Vorder- und Hinterachse sind ausschließlich Scale-Felgen der Firma Sakatsu in der Größe 21,5
mm x 12,00 mm zugelassen. Die Reifen müssen aus Hartgummi/Silikon bestehen, mindestens 10 mm
und maximal 12 mm breit sein (Toleranz: +/- 1 mm), wovon mindestens 9 mm je Reifen im Stillstand
aufliegen müssen. Es sind nur profillose Reifen zugelassen. Der Durchmesser der Reifen muss 27
mm betragen (Toleranz +1 / -2 mm). Das Original-Gummi muss bei einer vollen Radumdrehung ständig
Kontakt zur Fahrbahn haben. Alle vier Räder müssen sich drehen, wenn das Fahrzeug am Heck - ohne
Druck von oben - nach vorne geschoben wird.
Die Zahl der Räder/Reifen muss dem Original entsprechen. Die Räder/Reifen müssen sich an den
gleichen Stellen befinden wie beim Original. Von der Seite aus gesehen müssen die Hinterräder exakt
dort sitzen, wo sie auch im Bauplan eingezeichnet sind. Als Toleranz wird folgendes festgelegt: Die Felge
muss in ihrer gesamten Breite durch den Radausschnitt sichtbar sein. In der Höhe darf sie verdeckt
werden. Davon ausgenommen sind Fahrzeuge, die von Haus aus über verkleidete Radausschnitte
verfügen. Hier ist der Bauplan maßgeblich. Die Reifen dürfen - mit Ausnahme zur Felge - keinen weiteren
Kontakt zum Fahrzeug haben. Die Verwendung von Haftmitteln und Reinigungsmitteln während der
Veranstaltung ist verboten.
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Art. A-11 - Motoren
Es sind nur original Carrera-Exklusiv-Motoren (Farbe: Gold) bzw. die baugleichen Motoren „Racegold“
(MRRC Artikelnummer RG2456) zugelassen. Mit Ausnahme von Schmierung dürfen die Motoren nicht
bearbeitet werden. Die Motoren dürfen nicht geöffnet werden. Die Motoren aus Renn-Nachrüstsätzen
sind nicht zulässig. Im Auto darf nur ein Motor eingebaut werden. Der Motor darf innerhalb der
serienmäßigen Motorhalterung fixiert werden.
Art. A-12 - Mindestgewicht
Das Mindestgewicht des Fahrzeugs beträgt 170 Gramm zuzüglich etwaiger Handicap-Gewichte.
Art. A-13 - Magnete
Zusätzliche Magnete (mit Ausnahme der im Motor enthaltenen) sind nicht erlaubt.
Art. A-14 - Antrieb/Zahnräder/Ritzel/Übersetzung/Achsen
Es sind nur original Plafit- bzw. Sigma-Zahnräder mit einer festen Übersetzung (1:3) zugelassen.
Hinterachse: 42 Zähne
Motorritzel: 14 Zähne
Zahnrad und Ritzel dürfen nicht modifiziert werden. Der Außendurchmesser von Zahnrad und Ritzel darf
nicht verändert werden. Die Übersetzung darf nicht verändert werden. Der Antrieb vom Motor auf die
Hinterachse muss direkt vom Motorritzel auf das Zahnrad der Hinterachse erfolgen. Es sind nur
Fahrzeuge mit Heckantrieb zugelassen.
Die Achsen sind freigestellt.
Art. A-15 - Spureinhaltung
Von oben betrachtet darf die Silhouette des Fahrzeugs im Stillstand maximal die Fläche ihrer Fahrbahn
bedecken. Sie darf die Mittellinie weder überschreiten noch berühren.
Art. A-16 - Beleuchtung
Lichter sind nur beim 24-Stunden-Rennen zugelassen.
Art. 17 - Chassis
Es sind nur Excel Full Racing-Chassis der Firma Plafit zugelassen. Das Chassis darf gegenüber dem
serienmäßigen Zustand nicht verändert werden. Alle Teile des Chassis müssen unverändert verwendet
werden. Eine Modifikation der Chassisteile, zu der auch die Karosserie-Befestigung zählt, ist nicht
erlaubt. Auch ein Verbiegen der Teile ist nicht erlaubt. Die Befestigung der Karosserie muss über die
dafür vorgesehenen Teile erfolgen, die Schaumstoff-Teile dürfen weggelassen werden. Das Chassis darf
von unten nicht verkleidet werden. Das heißt: Das gesamte serienmäßige Chassis muss von unten
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sichtbar sein. Auch Ballast in Form von Bleifolie oder ähnlichem darf dort nicht angebracht werden. Es
dürfen nur die serienmäßigen Kugellager verwendet werden.
Art. A-18 - Vorderradaufhängung
Es ist keine Einzelradaufhängung erlaubt. Beide Vorderräder müssen sich fest auf einer Achse befinden.
Die Vorderräder müssen fest mit der Vorderachse verschraubt/verklebt sein. Das heißt: Sie dürfen sich
nicht auf der Vorderachse drehen. Es ist erlaubt, beliebige Distanzscheiben anzubringen, die allerdings
keine Kugellager sein dürfen.
Art. A-19 - Elektronik
Die Stromzufuhr und die Befestigung der Kabel zwischen Stromabnehmer und Motor ist freigestellt, darf
aber nur über handelsübliche Kabel, Schleifer und Stecker erfolgen.
Art. A-20 - Radlager an der Hinterachse
Die serienmäßigen Kugellager müssen verwendet werden. Es ist erlaubt, beliebige Distanzscheiben
anzubringen, die allerdings keine Kugellager sein dürfen.
Art. A-21 - Spurbreite
An der Vorder- und an der Hinterachse darf ein Maximum von 7,0 cm von Radaußenkante zu
Radaußenkante nicht überschritten werden (Toleranz +/- 1 mm). Entscheidend ist im Zweifelsfall die
geeichte Messschiene der RCCO.
Art. A-22 - Distanzscheiben
Es ist erlaubt, beliebige Distanzscheiben anzubringen, die allerdings keine Kugellager sein dürfen. Die
Verwendung von Feststellringen an den Achsen ist zulässig.
Art. A-23 - Schrauben
Die serienmäßigen Schrauben dürfen durch Schrauben anderer Art ersetzt oder weggelassen werden.
Art. A-24 - Kleben/Schmieren
Sämtliche Teile dürfen geklebt und/oder geschmiert werden. Während der Veranstaltung darf aber kein
Öl auf die Fahrbahn spritzen. Zur Kontrolle wird ein weißes Blatt Papier unter das Auto gehalten, bei
Vollgas dürfen keine Spuren von Schmierstoffen entstehen.
Art. A-25 - Abstand Leitkiel/Hinterachse
Die maximale Länge vom vordersten Punkt des Leitkiels zur Hinterachse beträgt inklusive aller
Toleranzen maximal 13,5 cm.
Art. A-26 - Nachrüstsatz/Evolutionen
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Es sind nur Teile des Plafit Excel Full Racing Chassis zugelassen, die am 1.1.2001 auf dem Markt waren
und von der RCCO homologiert wurden.
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rallye racing Carrera Cup 2003
Reglement
Anhang C - Ausführungs-Bestimmungen
Art. C-1 - Allgemeines
Grundsätzlich gilt bei allen Veranstaltungen das Reglement des RCC, mit folgenden
Ausnahmen/Ergänzungen:
24 Minuten von Hamburg
a) Pro Fahrzeug müssen je zwei Fahrer eingesetzt werden. Jeder Fahrer darf nur auf einem Auto
genannt sein und antreten.
b) Die Renndauer beträgt 24 Minuten. Das Rennen wird in zwei Läufen à 12 Minuten ausgetragen.
c) Die Strecke führt durch zwei Zimmer. Pro Auto sind gleichzeitig zwei Fahrer im Einsatz - einer in
Zimmer eins, der andere in Zimmer zwei. Die Teams können selbst bestimmen, welcher Fahrer in
welchen Zimmer startet.
d) Der 1. Lauf findet in Anschluss an das Zeittraining statt. Zunächst fährt der Langsamste des Trainings
gegen den Vorletzten, der Drittletzte gegen den Viertletzten usw. Bei ungerader Teilnehmerzahl
qualifiziert sich das langsamste Team des Trainings nicht für das Rennen. Der jeweils Schnellere des
Trainings darf im 1. Lauf die Bahn wählen. Nach exakt 12 Minuten ist das Rennen beendet. Die
angebrochene Runde darf beendet werden. Der 2. Lauf findet in Anschluss an den 1. Lauf in gleicher
Reihenfolge statt. Die Bahnen werden getauscht. Der Ablauf entspricht dem 1. Lauf.
e) Das Ergebnis wird aufgrund der Addition von Runden und Zeiten erstellt. Wer die meisten Runden
zurückgelegt hat, ist Sieger. Bei Rundengleichheit entscheidet die bessere Gesamtfahrzeit.
f) Beide Fahrer eines Autos erhalten gleiche Punkte.
g) Das Handicap-Reglement gilt für dieses Rennen nicht.
h) Es gibt kein freies Training und kein Einzelzeitfahren. Das Zeittraining wird nach dem gleichen Modus
ausgetragen wie sonst das freie Training, die schnellste Runde jedes Teams zählt für die
Startaufstellung. Auf jeder Spur stehen pro Team 5 Minuten zur Verfügung.
Schleswig-Holstein Grand Prix
a) Das Rennen wird mit sechs identischen Autos ausgetragen, die von der RCCO zur Verfügung gestellt
werden. Die Autos bleiben immer auf der gleichen Spur.
b) Das Rennen findet auf dem 6-spurigen HH Speedway statt
c) Im Freien Training sind jeweils sechs Autos auf der Strecke. Das Freie Training dauert pro Teilnehmer
15 Minuten. Alle 2.30 Minuten werden die Bahnen gewechselt. Der Bahnwechsel erfolgt nach dem
Schema 1-3-5-6-4-2. Für den Bahnwechsel wird das Training für jeweils 30 Sekunden unterbrochen.
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rallye racing Carrera Cup 2003
Reglement
d) Nach dem Zeittraining finden die Qualifikationsrennen statt. Jeder Fahrer fährt auf jeder Bahn einmal.
e) Bei weniger als 28 Teilnehmern qualifizieren sich die schnellsten 24 des Zeittrainings direkt für das
Qualifikationsrennen. Ab 28 Teilnehmern sind die schnellsten 23 des Zeittrainings direkt qualifiziert, die
Plätze 24-29 des Zeittrainings fahren ein Ausscheidungsrennen über 10 Runden, wobei der schnellste
Fahrer die Bahn wählen darf, danach der zweitschnellste usw.
f) Das Qualifikationsrennen besteht aus 24 Läufen. Jeder Teilnehmer fährt auf jeder Bahn ein Rennen.
Die Zusammensetzung der Läufe erfolgt gemäß Trainingsergebnis und folgendem Schema.
Bahn 1
Bahn 2
Bahn 3
Bahn 4
Bahn 5
Bahn 6
1
8
9
16
17
24
2
7
10
15
18
23
3
6
11
14
19
22
4
5
12
13
20
21
7
1
14
12
23
19
6
2
13
9
22
20
5
3
16
10
21
17
8
4
15
11
24
18
17
22
1
6
11
16
18
21
2
5
12
15
19
24
3
8
9
14
20
23
4
7
10
13
21
19
5
1
14
10
24
20
8
2
13
11
12
23
17
7
3
16
22
18
6
4
15
9
12
15
20
24
1
8
9
14
17
23
2
7
10
13
18
22
3
6
11
16
19
21
4
5
13
11
23
18
7
1
16
12
22
19
6
2
15
9
21
20
5
3
14
10
24
17
8
4
Bei jedem Rennen erhält der Sieger 6 Punkte, die Platzierten 5-4-3-2-1 Punkte. Die fünf Punktbesten
qualifizieren sich für den Endlauf. Platz 6 bis 16 qualifizieren sich für sogenannte C- und B-Final-Läufe.
Der Sieger dieser Läufe schafft jeweils den Aufstieg in das nächst höhere Finale.
C-Finale: Platz 11, 12, 13, 14, 15, 16
B-Finale: Platz 6, 7, 8, 9, 10, 11
A-Finale: Platz 1, 2, 3, 4, 5, 6
g) Bei allen Finalrennen fährt jeder Fahrer auf jeder Bahn je einmal. Zunächst zählt die Anzahl der Siege,
anschließend die der erzielten Punkte, dann die Laufzeiten.
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Reglement
h) Die Renndistanz beträgt jeweils 6 Runden pro Lauf.
i) Das Handicap-Reglement gilt für dieses Rennen nicht.
Grand Prix von Hamburg
a) Das Rennen findet auf einer Carrera-Exklusiv-Bahn statt
HH300
a) Das Rennen findet auf dem 5-spurigen Kurs im Renncenter Hamburg statt
b) Im Freien Training sind jeweils fünf Autos auf der Strecke. Das Freie Training dauert pro Teilnehmer 10
Minuten. Alle 2.00 Minuten werden die Bahnen gewechselt. Für den Bahnwechsel wird das Training für
jeweils 30 Sekunden unterbrochen.
c) Nach dem Zeittraining finden die Qualifikationsrennen statt. Der Modus entspricht dem des Wandsbek
Grand Prix, reduziert auf fünf Spuren.
f) Die fünf Punktebesten qualifizieren sich für das HH300.
g) Das HH300 wird in fünf Läufen zu je 10 Minuten ausgetragen. Jeder Fahrer fährt auf jeder Bahn ein
Rennen, der Punktbeste darf sich für den ersten Lauf die Bahn auswählen, dann die anderen
h) Nach Ablauf der Zeit, wird der Lauf abgewinkt. Die anderen Fahrzeuge dürfen die angefangene Runde
noch beenden
i) Sieger ist der Fahrer, der in den fünf Läufen die meisten Runden zurückgelegt hat.
j) Während jedem der fünf Finalläufe muss der Fahrer die beiden Hinterräder seines Autos untereinander
tauschen. Der Reifenwechsel muss im dafür vorgesehenen Boxenbereich durchgeführt werden. Fremde
Hilfe ist dabei nicht erlaubt. Erfolg der Radwechsel nicht innerhalb der 10 Minuten, werden dem Fahrer
jeweils 20 Runden abgezogen.
k) Während der Finalläufe gelten die Bestimmungen des 24-Stunden-Rennens.
Supercup
a) Der Supercup wird mit sechs identischen Autos ausgetragen, die von der RCCO zur Verfügung gestellt
werden. Die Autos bleiben immer auf der gleichen Spur.
b) Das Handicap-Reglement gilt für dieses Rennen nicht.
c) Das Rennen wird als 6-spuriges Rennen ausgetragen, es gilt das Reglement des Wandsbek Grand
Prix.
Rallye
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rallye racing Carrera Cup 2003
Reglement
a) Die Startreihenfolge zur 1. Etappe der Rallye entspricht dem aktuellen Punktestand des RCC.
b) Es werden insgesamt 16 Wertungsprüfungen auf vier verschiedenen Strecken absolviert. Die
Fahrtrichtung und die Länge der einzelnen Prüfungen wird am Tag der Veranstaltung bestimmt. Bei
Regen wird auf nassen Strecken gefahren. Bei Trockenheit kann auf einer Strecke Nässe erzeugt
werden. Die Veranstaltung wird in zwei Etappen unterteilt.
c) Die Rallye findet im Freien statt.
d) Die Zeiten werden auf die Sekunde genau registriert.
e) Es wird im 1-Minuten-Abstand gefahren. Maximalzeit für eine Prüfung ist 50 Sekunden. Danach muss
das Auto von der Bahn genommen werden, um dem nächsten Fahrer den Start zu ermöglichen. Nimmt
ein Fahrer die Maximalzeit, gehen in die Wertung 60 Sekunden ein. Erscheint ein Fahrer zu spät am
Start, erhält er pro angebrochener Minute 5 Strafsekunden. In der Zwangspause nach WP 8 herrschen
Parc-fermé-Bedingungen. Es erfolgt ein Regrouping. Die Startreihenfolge der 2. Etappe entspricht dem
Ergebnis der 1. Etappe.
f) Streckenposten sind nicht erlaubt. Der Fahrer muss sein Auto selbst wieder aufstellen. Das Fahrzeug
darf vom Fahrer auf einer WP maximal einen Meter geschoben werden und muss eine Wertungsprüfung
aus eigener Kraft beenden.
g) Bei Dunkelheit ist Fremdbeleuchtung (z.B. durch Taschenlampen) verboten. Die Fahrzeuge dürfen
über keinerlei Lichtquellen verfügen. An den einzelnen Wertungsprüfungen wird für ausreichende
Beleuchtung (z.B. durch Fackeln) gesorgt.
h) Sieger ist, wer die kürzeste Gesamtfahrzeit (Addition aller WP-Zeiten und Strafzeiten) hat. Bei
Zeitgleichheit entscheidet die erste Wertungsprüfung.
i) Wer mehr als fünf Minuten nach seiner Startzeit am Start einer WP erscheint, kassiert für diese WP
eine Maxzeit.
j) Es werden vier verschiedene Strecken gebaut. Es wird je einmal auf jeder Spur in jede Richtung
gefahren.
k) Auf den Wertungsprüfungen darf nur der Fahrer selbst an seinem Auto arbeiten. Service von anderen
Personen ist nur zwischen den Prüfungen erlaubt. Hubschrauber-Service ist verboten.
l) Es herrscht absolutes Trainingsverbot.
m) Das Reifenaufwärmen ist verboten.
n) Fünf Minuten vor dem Start fährt der Zeitnehmer der Prüfung mit einem Vorausfahrzeug über die
Strecke und prüft die Befahrbarkeit. Der Fahrer, der als erstes startet, ist für die Verfügbarkeit des
Vorausfahrzeugs und für die korrekte Stromverfügbarkeit auf der Bahn zuständig.
o) Zusatzpunkte werden wie folgt verteilt: je ein Punkt für die meisten WP-Bestzeiten, die meisten
geführten Prüfungen und die Führungsposition bei Halbzeit.
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rallye racing Carrera Cup 2003
Reglement
p) Vor der letzten Wertungsprüfung (WP 16) findet ein Regrouping statt. Der Letzte des Klassements
startet als Erster in die WP 16, der Führende als Letzter.
q) Fahren bei Nässe bei einer WP mehr als die Hälfte aller Teilnehmer eine Max-Zeit, wird diese WP nicht
gewertet.
r) Der Start der Rallye erfolgt um 19 Uhr, die technische Abnahme beginnt um 18 Uhr.
City-Cup
a) Die Strecke wird komplett mit Mauern umrandet. Sie sind aus Pappe und ca. 4 cm hoch. Es gibt keine
Steilkurven. Vorgabe für den Streckenbauer ist, eine möglichst Stadtrenn-typische Strecke zu bauen. Das
heißt: in erster Linie rechtwinklige Kurven und Spitzkehren.
Mini-Avus-Rennen
a) Die Strecke wird der legendären Avus nachempfunden. Sie hat zwei lange Geraden, eine Spitzkehre,
eine Schikane und eine Steilkurve.
24 Stunden von Hamburg
a) Für die 24 Stunden von Hamburg qualifizieren sich das jeweils beste Team der fünf punktebesten
Konstrukteure nach fünf Läufen, die zur Konstrukteurs-Wertung zählen. Das sechste Team wird von der
RCCO gesetzt und mit Medienvertretern und/oder Prominenten besetzt. Kein Fahrer des sechsten Autos
darf in den RCC eingeschrieben sein.
b) Die 24 Stunden von Hamburg finden auf dem 6-spurigen HH Speedway statt.
c) Nennschluss für die Teams ist der 1. September 2002. Tritt eines der qualifizierten Teams bis zu
diesem Zeitpunkt freiwillig zurück, rückt das nächstbeste Team nach.
d) Mit Ausnahme des VIP-Teams muss jedes Auto mit vier Fahrern besetzt werden, wobei in jedem Team
eine Dame oder ein prominenter Motorsportler an den Start gehen muss. Nennschluss für die Fahrer ist
14 Tage vor dem Rennen. Ein Fahrer darf nicht auf zwei verschiedenen Autos genannt werden oder
starten. Bei höherer Gewalt kann ein Fahrer auch zu einem späteren Zeitpunkt noch ausgetauscht
werden.
e) Zusatzpunkte gibt es für die Trainingsbestzeit (nur der Fahrer, der die Zeit gefahren ist), die schnellste
Runde (nur der Fahrer, der die Zeit gefahren ist) und den schnellsten Abschnitt (nur die Fahrer, die
diesen Abschnitt gefahren sind und mindestens 30 Minuten am Drücker verbracht haben).
f) Es werden nur Fahrzeuge gewertet, von welchen jeder Fahrer mindestens fünf Stunden gefahren ist.
Diese Regelung gilt nicht für das VIP-Auto, das ohnehin nicht für die Meisterschaft gewertet wird.
g) Das Rennen beginnt am Samstag um 12 Uhr. Das Rennen wird in zwölf gleiche Abschnitte zu je 1.57
Stunden unterteilt. Nach einer Minute Pause erfolgt jeweils der Re-Start. In jeder Rennpause werden die
Bahnen gemäß dem offiziellen Wechselschema getauscht. In den Pausen darf nicht an den Autos
gearbeitet werden.
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rallye racing Carrera Cup 2003
Reglement
h) Um 10 Uhr werden die verplombten Motoren verlost. Um 11 Uhr beginnt ein 30-minütiges Warm-Up.
Alle fünf Minuten werden die Bahnen gewechselt, so dass jedes Team jede Bahn einmal befahren kann.
i) Das Zeittraining beginnt um 11.40 Uhr. Es wird als Einzelzeitfahren ausgetragen. Es ist nur ein Auto auf
der Bahn. Es gibt eine Anlaufrunde, eine Zeitrunde und eine Auslaufrunde. Die Zeitrunde wird gewertet.
Die Bahn darf frei gewählt werden.
j) Sieger ist, wer im Laufe der zehn Abschnitte die meisten Runden absolviert hat. Bei Rundengleichheit
gewinnt das Team, das beim Abschalten des Stroms vorne liegt. Es werden nur Autos gewertet, die zum
Zeitpunkt des Rennendes noch aus eigener Kraft fuhren.
k) Streckenposten sind nicht zugelassen. Nur der Fahrer selbst darf sein Auto aufstellen. Nach einem
Unfall muss der Fahrer erst zu seinem Regler zurückkehren, ehe ein Fahrerwechsel vorgenommen
werden darf. Wegen der engen Platzverhältnisse ist bei einem Unfall nur langsames Gehen erlaubt. Wer
rennt, muss eine 10-Sekunden-Stop-and-Go-Strafe verbüßen.
l) Chassis und Karosserie dürfen während des Rennens nicht getauscht werden. Sie werden nach dem
Zeittraining gekennzeichnet. Am Renntag werden zwei Stunden vor dem Start pro Team drei Motoren
verlost und vom Rennleiter verplombt. Nur diese Motoren dürfen verwendet werden. Größere Schäden
am Auto (z.B. abgefallener Heckflügel) müssen sofort repariert werden. Der Rennleiter kann ein Auto mit
der schwarzen Flagge zur Reparatur zwingen.
m) Das Rennen wird ohne Raumbeleuchtung ausgetragen. Bei Dunkelheit muss mit Licht gefahren
werden. Der Rennleiter entscheidet, wann das Licht eingeschaltet werden muss. Während der "LICHT
AN"-Phase müssen beim Fahren mindestens zwei vordere weiße LEDs und zwei rote LEDs als
Rückleuchten permanent brennen (auch bei Stillstand des Autos). Die Lichter müssen sich dort befinden,
wo sie auch beim Vorbild sind (vorne dort, wo beim Vorbild die Fahrlicht-Schweinwerfer sitzen). Pro
Fahrzeug sind zwei Batterien des Typs CR2430 bzw. CR2325 vorgeschrieben. Vorne müssen zwei
weiße LEDs angebracht werden, am Heck zwei rote LEDs, auf dem Dach zwei LEDs beliebiger Farbe (3
oder 5 mm Durchmesser). Schalter sind erlaubt, Widerstände nicht. Der Lichtstromkreis muss vom
Fahrstromkreis getrennt sein.
Wenn der Rennleitung die Beleuchtung an einem Fahrzeug für zu dunkel befindet, kann er das Auto mit
der schwarzen Flagge aus dem Rennen holen.
n) Das Handicap-Reglement gilt für dieses Rennen nicht.
o) Kann ein Fahrzeug nur geborgen werden, indem andere Spuren blockiert werden, muss der Fahrer
sofort "Terror" rufen. Daraufhin muss jeder Fahrer sofort anhalten. Wer weiterfährt, muss eine 10Sekunden-Stop-and-Go-Strafe verbüßen.
p) In jedem Abschnitt führt der Rennleiter eine technische Überprüfung eines Autos durch. Die Wahl des
Autos erfolgt per Los. Es sind stets alle sechs Startnummern im Lostopf, so dass theoretisch dasselbe
Auto in jedem Abschnitt kontrolliert werden kann. Zur technischen Kontrolle wird das Rennen durch eine
Terror-Phase unterbrochen. Den Zeitpunkt bestimmt der Rennleiter.
q) Blockiert ein Fahrzeug eine gegnerische Bahn, muss der Fahrer sofort "Vorsicht" und die
entsprechende Bahn rufen. Wer dies nicht tut, muss eine 10-Sekunden-Stop-and-Go-Strafe verbüßen.
r) Wer einen Regler versehentlich auf die Bahn legt, muss eine Stop-and-Go-Strafe verbüßen.
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rallye racing Carrera Cup 2003
Reglement
s) Reparaturarbeiten, zu denen Werkzeug benötigt wird, und Reifenwechsel sind nur im dafür
vorgesehenen Boxenbereich erlaubt. An der Rennstrecke darf kein Werkzeug verwendet werden, es
dürfen auch keine Ersatzteile oder Reifen an die Strecke mitgebracht werden.
t) Der Schnellste des Zeittrainings darf sich für den ersten Abschnitt die Bahn aussuchen, danach der 2.,
der 3. usw.
u) Es darf nur im Stehen gefahren werden.
v) Am Abend vor dem Rennen findet ein freies Training statt (18.00 – 21.30 Uhr). Jedem Team steht
jeweils eine Spur zur Verfügung, wobei alle 15 Minuten gemäß offiziellem Wechselschema die Bahn
gewechselt wird. Auch im freien Training gilt das RCCO-Reglement, das heißt, es dürfen nur die für das
Rennen vorgesehenen Autos eingesetzt werden.
x) Für das 24-Stunden-Rennen werden zwei Rennleiter und ein Technischer Kommissar benannt, die alle
Entscheidungen treffen. Nur bei Einspruch eines Teams gegen eine Entscheidung richtet das ExekutivKomitee der RCCO.
y) Verstöße gegen das Technische Reglement während des Rennens (z.B. Mindestgewicht,
Spureinhaltung) werden wie folgt geahndet: 1. Verstoß = 5 Minuten Stop-and-Go-Strafe; 2. Verstoß = 15
Minuten Stop-and-Go-Strafe; 3. Verstoß = Entscheidung durch das Exekutiv-Komitee. Über die
Verhängung einer Stop-and-Go-Strafe entscheiden die Fahrer, die gerade am Drücker sind. Es genügt
eine einfache Mehrheit.
z) Am Start darf die vorgeschriebene Bodenfreiheit von 1 mm nicht unterschritten werden. Während des
Rennens gilt: Eine Verschleiß-bedingte Unterschreitung der Bodenfreiheit (Abnutzung der Reifen) ist
zulässig, so lange kein Teil des Chassis und der Karosserie die Fahrbahn berührt.
Indoor-Rallye
a) Es gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Rallye. Ausnahme: Es wird in geschlossenen
Räumen auf trockener und beleuchteter Strecke gefahren.
b) Der Start der Rallye erfolgt um 16 Uhr, die technische Abnahme beginnt um 15 Uhr.
rallye racing Carrera Cup Organisation
c/o Speedpool GmbH
Pickhuben 6
D-20457 Hamburg
Tel. +49 (0) 40 / 300682-0
Fax +49 (0) 40 / 300682-22
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www.rcco.de
RCCO gegründet 1991
Gefördert vom AvD
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