pdf-format - Musikschule Staatz
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Schulordnung des Musikschulverbandes Staatz und Umgebung (gültig ab 1.9.2016) 1. Die Musikschule Staatz hat ihren Sitz in: 2134 Staatz, Schlossplatz 4 – Schulerhalter ist der Gemeindeverband „Musikschule Staatz und Umgebung“. 2. Die Musikschule bietet mit dem Eintritt die Gewähr für die Erteilung eines zeitnahen, erfolgversprechenden Musikunterrichts. Voraussetzung ist, dass die Eltern oder deren gesetzliche Vertreter für einen regelmäßigen Unterrichtsbesuch sowie für eine gewissenhafte Vorbereitung entsprechend den Übungsanweisungen der Lehrkräfte sorgen. 3. Neuanmeldungen für das kommende Schuljahr sind nur bis spätestens 30.6. d. lfd. Jahres möglich. Eine spätere Aufnahme ist nur nach Maßgabe der vorhandenen Plätze möglich, oder wenn im laufenden Schuljahr ein Unterrichtsplatz frei wird. 4. Der Schüler erhält wöchentlich eine Lektion (Dauer 25/30/40/50 min.) und ist (sofern er im Hauptfach gemeldet ist) zum unentgeltlichen Besuch der Ergänzungsfächer berechtigt. 5. Die Dauer des Schuljahres deckt sich mit dem Pflichtschuljahr. Hinsichtlich der schulfreien Tage – Ferien und Feiertage - sind die Bestimmungen der öffentlichen Schulen maßgeblich. Schulautonome freie Tage der Pflichtschulen haben für die Musikschule keine Bedeutung. 6. Der Austritt ist abgesehen von begründeten Fällen (schwerer Krankheit, Übersiedlung) nur am Ende eines Schuljahres möglich. Die Abmeldung eines Schülers erhält ihre tatsächliche Gültigkeit erst dann, wenn alle vorgeschriebenen Schulgeldgebühren bezahlt worden sind und die Abmeldung im Musikschulbüro erfolgte. Unentschuldigtes Fernbleiben wird einem Austritt nicht gleichgehalten, die Verpflichtung zum Unterrichtsbesuch und zur Zahlung des Schulgeldes bleibt weiterhin aufrecht. 7. Der Schüler ist verpflichtet, von einer voraussehbaren Versäumung von Unterrichtseinheiten den Lehrer oder den Schulleiter rechtzeitig zu verständigen. Bei einem minderjährigen Schüler ist dies Aufgabe des Erziehungsberechtigten. Unterrichtseinheiten, die vom Schüler versäumt oder verspätet besucht werden, werden nicht nachgeholt. Bei Ausfall der Unterrichtseinheiten durch die Lehrkraft wird, wenn die abzuhaltenden Mindestjahresstundeneinheiten – mindestens 30 Unterrichtseinheiten je Schuljahr und Hauptfach (siehe Musikschulgesetz 2000) - nicht eingehalten werden können, entweder ein adäquater Ersatz beigestellt oder der Unterrichtsbeitrag am Ende des Schuljahres rückerstattet. 8. Der Besuch der Theoriekurse, sowie die Ablegung einer Übertrittsprüfung (Elementar- Unter- MittelOberstufenprüfung) nach spätestens dreijährigem Besuch der Musikschule ist verpflichtend. Es gilt die Prüfungsordnung des NÖ Musikschulmanagements. 9. Das vorgeschriebene Jahresschulgeld (Tarife 1, 2 und 3) wird mit Beginn des neuen Schuljahres fällig und wird mittels Einzug bzw. Erlagschein für jeweils zwei Monate vorgeschrieben. Die Schulgeldtarife sind in der jeweils gültigen Fassung im Anhang der Schulordnung festgelegt. Bei einem Schulgeldrückstand von mehr als einem Semesterbeitrag, kann ein Schüler ausgeschlossen werden. Bei nicht fristgerechter Bezahlung des Schulgeldes werden Verzugszinsen in der Höhe von 4% p.a. sowie Mahngebühren von € 2,50 pro Mahnung in Rechnung gestellt. 10. Am Ende des zweiten Semesters wird eine Schulnachricht ausgestellt. 11. Ansuchen und Beschwerden hinsichtlich des Unterrichtes bzw. sonstiger Vorfälle sind ausnahmslos der Schulleitung vorzubringen. In Disziplinarfällen oder bei völliger Nichteignung eines Schülers kann dieses Übereinkommen vorzeitig aufgehoben werden. 12. Für geliehene Instrumente gilt die Regelung im Anhang. 13. Die Räume der Musikschulen sowie der Volks- bzw. Hauptschulen in denen der Musikunterricht stattfindet, dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden. 14. Diese Unterrichtsbestimmung gilt für die Dauer eines Schuljahres und wird jährlich erneuert. Staatz, April 2016 Seite 1 von 2 Folgende Hauptfächer werden angeboten: Saiteninstrumente: Violine / Viola (Bratsche)/ Violoncello / Kontrabass / Drehleier / Gitarre / E-Gitarre / E-Bass Blasinstrumente: Sopran-, Alt-, Tenor-, Bassblockflöte / Querflöte (Piccolo) / Klarinette / (Wiener)Oboe / Fagott / Saxophon / Trompete / Flügelhorn / Horn (auch Jagdhorn bzw. Naturhorn) / Tenorhorn / Posaune / Tuba Tasteninstrumente: Akkordeon / Steirische Harmonika / Klavier / Kirchenorgel / Keyboard Schlaginstrumente: Drum-Set / klassisches Schlagzeug / Percussion Orchester & Ensemble: Jugendblasorchester / Symphonisches Jugendblasorchester / Streichquartett / Blockflöten-Ensemble / QuerflötenEnsemble / Klarinetten-Ensemble / Saxophon-Ensemble / Horn-Ensemble / Gemischtes Blechbläser-Ensemble / Gitarren-Ensemble / Kinderchor / Spielmusikgruppen / Volksmusik-Ensemble Sonstige Fächer & Kurse: Musikalische Früherziehung (ab 5 Jahre) / Gesang und Stimmbildung / Dirigieren und Ensembleleitung / Musiktheorie / Musikgeschichte / Instrumentenkunde und Gehörbildung / Korrepetition / Musical-Klasse / Ballett Die Musikschule stellt nach Möglichkeit Leihinstrumente für Anfänger zur Verfügung. Verbandsgemeinden: Zum Gemeindeverband „Musikschule Staatz u. Umgebung“ zählen folgende Gemeinden: Asparn/Zaya / Falkenstein / Fallbach / Gaubitsch / Gaweinstal / Gnadendorf/ Kreuzstetten / Ladendorf / Neudorf/Staatz / Ottenthal / Staatz / Stronsdorf / Unterstinkenbrunn / Wilfersdorf / Wildendürnbach Der Unterricht findet in den folgenden Orten statt: Asparn/Zaya / Falkenstein / Hagenberg / Hörersdorf / Gaubitsch / Gaweinstal (+ Schrick) / Gnadendorf (+Eichenbrunn) / Kreuzstetten / Ladendorf / Neudorf/Staatz / Ottenthal / Staatz / Stronsdorf / Unterstinkenbrunn / Wilfersdorf / Wildendürnbach Kosten für Unterricht und Leihinstrumente laut Tarifbestimmungen. Seite 2 von 2