Stellenausschreibung Ausbildung Verwaltungsfachangestellte/r
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Stellenausschreibung Ausbildung Verwaltungsfachangestellte/r
Die Gemeinde Jüchen bietet im Jahr 2016 für folgenden Beruf einen Ausbildungsplatz an: Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellten Einstellungstermin und Ausbildungsdauer: Beginn: Dauer: Bewerbungsfrist: 01.09.2016 3 Jahre 31.07.2015 Einstellungsvoraussetzungen: - Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss Typ A Kreativität, Teamfähigkeit und Engagement Zuverlässigkeit und Kommunikationsfähigkeit Erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren Ausbildungsinhalte und Verlauf: Die Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellte/n untergliedert sich in einer praktischen und einer theoretischen Ausbildung. Die fachpraktische Ausbildung wird in verschiedenen Ämtern der Gemeindeverwaltung vermittelt. Der theoretische Unterricht findet während der fachpraktischen Ausbildung ein- bis zweimal wöchtlich im Studieninstitut für kommunale Verwaltung Düsseldorf und während der Blockunterrichtszeit im Max-Weber-Berufskolleg, Kaufmännische Schule der Stadt Düsseldorf, statt. Einkommen in der Ausbildung (derzeit): 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr 853,26 Euro (brutto) 903,20 Euro (brutto) 949,02 Euro (brutto) Zusätzliche Leistungen: - Einmalige Jahressonderzahlung (90% des monatlichen Brutto-Einkommens) - Vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 13,29 Euro Bewerbung: Für Fragen zum Berufsbild steht Ihnen Thomas Hochstein unter der Telefonnummer 02165/9151005 oder per Mail, [email protected], zur Verfügung. Falls Ihr Interesse geweckt wurde, richten Sie bitte Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Kopien der letzten beiden Zeugnisse etc.) bis zum 31.07.2015 an: Gemeinde Jüchen Der Bürgermeister Haupt- und Personalamt Am Rathaus 5 41363 Jüchen Nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land NRW wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind und bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Des Weiteren werden Schwerbehinderte bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.