Seite 1 Tarifbereich/ Branche Druckindustrie
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Seite 1 Tarifbereich/ Branche Druckindustrie Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Verband Druck und Medien Nordrhein-Westfalen e.V., An der Wethmarheide 34, 44536 Lünen Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e.V., Landesbezirk Nordrhein-Westfalen, Karlstr. 123-127, 40210 Düsseldorf Fachlicher Geltungsbereich Die Tarifverträge gelten für Unternehmen der Druckindustrie (Hochdruck, Flachdruck, Tiefdruck und Chemigrafie, Stempelherstellung, Siebdruckereien, Weiterverarbeitung). Laufzeit des Manteltarifvertrages: gültig ab 01.04.2011 - kündbar zum 31.03.2014 (gewerbl. Arb./Auszub.) gültig ab 01.04.2011 - kündbar zum 31.03.2014 (Angestellte/Auszub.) Laufzeit des Lohntarifvertrages: gültig ab 01.04.2016 - kündbar zum 31.08.2018 (einschl. Ausbildungsvergütung) Laufzeit des Gehaltstarifvertrages: gültig ab 01.01.2014 - kündbar zum 31.03.2016 (einschl. Ausbildungsvergütung) Anzahl der Lohngruppe: 7 Anzahl de Gehaltsgruppen: 9 Differenzierung der Lohn- und Gehaltsgruppen nach: Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: ja Höhe der Stundenlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen ab 01.04.2016 ab 01.07.2016 ab 01.08.2017 Unterste Lohngruppe Tätigkeiten, die ohne Vorkenntnisse nach Anweisung oder kurzer Einweisung unmittelbar ausgeführt werden können und die mit einer geringen Verantwortung für Betriebsmittel und/oder für die eigene Arbeit verbunden sind. 12,74 € bis 13,77 € 12,99 € bis 14,05 € 13,23 € bis 14,30 € Ecklohn (Lohngruppe V) 17,21 € 17,56 € 17,87 € Einstieg nach Ausbildung Tätigkeiten, die durch eine einschlägige abgeschl. Berufsausbildung oder einen gleichwertigen Abschluss vermitteltes Fachwissen erfordern, das auch durch entsprechende Berufserfahrung erworben sein kann. Tätigkeiten, die mittlere Anforderungen an Aufmerksamkeit sowie Denktätigkeit voraussetzen, die fallweise mittlerer muskelmäßiger Beanspruchung unterliegen, die mit mittlerer Verantwortung für Betriebsmittel, eigene Arbeit und/oder Arbeit und Sicherheit anderer verbunden sind. 1. Jahr 16,35 € 16,68 € 16,98 € 2. Jahr 17,21 € 17,56 € 17,87 € Höchste Lohngruppe Tätigkeiten, die neben der abgeschl. Berufsausbildung zusätzliches höheres Fachwissen erfordern und durch eine Zusatzausbildung oder eine entsprechende Berufserfahrung erworben sein kann. Tätigkeiten, die große bis sehr große Anforderungen an Aufmerksamkeit und Genauigkeit/Konzentration und Denktätigkeit, z.B. Kombinieren, Koordinieren und Disponieren stellen. Tätigkeiten, die mit einer großen bis sehr großen Verantwortung für Betriebsmittel, eigene Arbeit und/oder Arbeit und Sicherheit anderer verbunden sind. 20,65 € 21,07 € 21,45 € ab 01.01.2014 www.tarifregister.nrw.de Höhe der Monatsgehälter für Angestellte ab 01.05.2014 ab 01.04.2015 - ohne Gewähr - Seite 2 Unterste Gehaltsgruppe Überwiegend schematische oder mechanische Tätigkeiten, für die eine Berufsvorbildung nicht erforderlich ist. 1.599,00 € bis 2.198,00 € 1.647,00 € bis 2.264,00 € 1.663,00 € bis 2.287,00 € Einstieg nach Ausbildung Tätigkeiten, die eine einschlägige abgeschl. Berufsausbildung eines in der Regel 3-jährigen Ausbildungsverhältnisses erfordern. 1. Jahr 1.831,00 € 1.886,00 € 1.905,00 € 3. Jahr 2.035,00 € 2.096,00 € 2.117,00 € 5. Jahr 2.255,00 € 2.323,00 € 2.346,00 € 7. Jahr 2.507,00 € 2.582,00 € 2.608,00 € Höchste Gehaltsgruppe Aufgaben mit sachlicher und personeller Dispositionsbefugnis, für die eine langjährige Erfahrung in der Mitarbeiterführung und vertiefte Fachkenntnisse auch in angrenzenden Bereichen erforderlich sind. 4.697,00 € 4.838,00 € 4.886,00 € Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung für gewerbliche Auszubildende ab 01.04.2016 ab 01.07.2016 ab 01.08.2017 1. Ausbildungsjahr 891,79 € 912,01 € 929,91 € 2. Ausbildungsjahr 942,92 € 963,14 € 981,04 € 3. Ausbildungsjahr 994,05 € 1.014,27 € 1.032,17 € 4. Ausbildungsjahr 1.045,18 € 1.065,40 € 1.083,30 € Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung für kaufm. und techn. Auszubildende ab 01.01.2014 ab 01.05.2014 ab 01.04.2015 1. Ausbildungsjahr 853,40 € 881,97 € 891,79 € 2. Ausbildungsjahr 904,53 € 933,10 € 942,92 € 3. Ausbildungsjahr 955,66 € 984,23 € 994,05 € 4. Ausbildungsjahr 1.006,79 € 1.035,36 € 1.045,18 € Wöchentliche Regelarbeitszeit 35 Stunden Urlaubsdauer 30 Arbeitstage zusätzliches Urlaubsgeld 50% des Tagesverdienstes je Urlaubstag (gewerbliche Arbeitnehmer/-innen und Auszubildende) je Urlaubstag 50% des Monatsverdienstes geteilt durch 22 (Angestellte und Auszubildende) Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) 95% eines tariflichen Monatsentgeltes bzw. einer tariflichen Ausbildungsvergütung Vermögenswirksame Leistung 52,00 DM Arbeitgeberanteil je Monat Arbeitnehmer vor Vollendung des 18. Jahres erhalten 33,00 DM je Monat. www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr -