Verbands-Schiedsrichter-Ausschuss
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Verbands-Schiedsrichter-Ausschuss
Verbands-Schiedsrichter-Ausschuss Beobachtungsrichtlinien gültig für Betreuer/Beobachter und in Teilen auch für alle Schiedsrichter der Regionalliga Bayern, Bayernliga Nord/Süd und der 5 Landesligen Die Beobachterrichtlinien gelten in ihrer sprachlichen Fassung für Frauen und Männer gleichermaßen. 1. Die Beobachter werden durch den VSA berufen. 2. Die Schiedsrichterbeobachter müssen jährlich an einem Lehrgang teilnehmen und sich einem Regeltest unterziehen (15 Fragen mind. 25 Punkte). Werden die Anforderungen nicht erfüllt, so ist der Regeltest während des laufenden Lehrganges zu wiederholen. Sollte bei dieser Wiederholung erneut keine ausreichende Leistung (mind. 25 Punkte) erzielt werden, erfolgt die Streichung von der Beobachterliste des VSA. 3. Schiedsrichterbeobachter kann nicht sein, wer Angehöriger eines Schiedsrichters dieser Spielklassen ist, oder Anlass zur Besorgnis wegen einer möglichen Befangenheit gibt. Für die RLB gilt zusätzlich, dass kein Beobachter Mitglied eines BSA sein darf Hierüber hat der Verbandsschiedsrichterausschuss zu entscheiden. 4. Die aktuell aktiven Schiedsrichter können in der Regel jeweils 2 Klassen darunter als Beobachter eingesetzt werden (Programm: „Aktive lernen von Aktiven“) Auch hierüber hat der Verbandsschiedsrichterausschuss zu entscheiden. 5. Zu den Spielen dieser Spielklassen werden die SR-Betreuer/Beobachter durch den VSA eingeteilt. 6. a) Der SR-Betreuer/Beobachter muss rechtzeitig (60 Minuten) vor Spielbeginn anwesend sein. Der Beobachtungsbogen ist sorgfältig ausgefüllt innerhalb folgender Frist nach dem Spiel per e-Mail dem zuständigen VSA - Mitglied zuzusenden: - Für Freitags-, Samstags- und Sonntagsspiele: bis Dienstag um 24 Uhr - Für Wochentagspiele (Mo.-Do.): bis zum übernächsten Tag um 24 Uhr (Ausnahmen gibt es u. U., wenn ein entsprechender BFVTV-Bericht erst zeitversetzt gesendet wird) b) Nach dem Spiel hat das Ausfüllen des Online Spielberichtes (ESB) absolute Priorität („ESB vor Coaching!“). 7. Neben dem Beobachtungsbogen darf der Beobachter keine weiteren Abschriften oder Kopien erstellen. Dem Beobachter ist es untersagt, bis zur Erstellung und Versendung des Bogens über die Bewertung (Punktzahl) Auskunft zu erteilen. Sollten vom Beobachter im Rahmen des Spiels Sachverhalte wahrgenommen werden, die z. B. sportgerichtsrelevant sind, sollen diese im Bogen aufgeführt werden (z. B. Beleidigungen von des Feldes oder des Innenraumes verwiesenen Beteiligten wie Spieler, Trainer, Offizielle, die sich dann auf der Tribüne befinden etc. etc.). 8. Zur Bewertung der SR-Leistungen können/sollen in allen Spielklassen Fernsehaufzeichnungen und öffentlich zugängliches Video- und Bildmaterial herangezogen werden. Über die Verwendung der TVBilder in den jeweiligen Spielklassen entscheidet der VSA vor Saisonbeginn. Verbands-Schiedsrichter-Ausschuss 9. Der Schiedsrichter kann gegen das Beobachtungsergebnis innerhalb einer Woche nach Eingang des Beobachtungsbogens nur dann schriftlich Einwände vorbringen, wenn der Beobachter gegen die bestehenden Beobachtungsrichtlinien verstößt, bzw. in seinen Ausführungen selbst einen Regelverstoß begeht. Sachliche Feststellungen im Beobachtungsbogen sind davon ausgeschlossen. Die Beschwerde muss in schriftlicher Form an den VSA gerichtet werden (Bayerischer FußballVerband e.V., Verbands-Schiedsrichterausschuss, Brienner Str. 50, 80333 München). 10. Der SR-Betreuer/Beobachter dieser Spielklassen erhält eine Aufwandentschädigung und Fahrtkosten gem. der SR-Spesenordnung des BFV (SRO). Wird ein Spiel, zu dem der Beobachter angereist ist, vor Ort abgesagt, kann der Beobachter neben den Fahrtkosten 50% der Aufwandsentschädigung (Erstellung des Beobachtungsbogens entfällt) verrechnen (€ 15,00/ € 10,00/ € 07,50). Vor der Abfahrt von seinem Heimatort hat der Beobachter sämtliche Möglichkeiten, eine evtl. bereits erfolgte Spielabsage noch zu erkennen, auszuschöpfen. War das Spiel bereits rechtzeitig abgesetzt, hat dann der Beobachter keinen Anspruch auf Spesen und/oder Fahrtkosten. Jeder Beobachter hat deshalb dafür Sorge zu tragen, sich bis zum Zeitpunkt seiner Abreise zum Spielort zu informieren, ob das betreffende Spiel abgesagt wurde (Internet, erhaltene Absetzungsmail etc.). Ein Beobachter wird nicht automatisch telefonisch über eine kurzfristige Absage informiert. In der Regel stellt aber der Spielleiter die Absage umgehend ins System ein. 11. Unter Berücksichtigung einer flächenmäßig sinnvollen Verteilung legt der VSA die einzusetzenden Beobachter und deren Anzahl fest. Jeder Schiedsrichter soll in seiner höchsten Spiel- bzw. Leistungsklasse in jedem Spiel beobachtet werden. 12. Personenkreis Beobachter für die Regionalliga/Bayernliga und Landesliga: a) - Beobachter in der Regionalliga kann nur sein, wer entweder durch den DFB mindestens für die Spielklasse der A- oder B-Junioren-Bundesliga des betreffenden Spieljahres beschult wurde oder in seiner Vergangenheit als Schiedsrichter mindestens in der Bayernliga, im Ausnahmefall Landesliga (Herren) eingesetzt war oder aktuelles Mitglied im VSA Bayern ist und das 70. Lebensjahr zum Beginn der Saison (Stichtag 01.07.) noch nicht vollendet hat b) Beobachter in der Bayernliga kann nur sein, wer - entweder zu dem Personenkreis unter a) gehört - oder vom VSA für diese Spielklasse gesondert nominiert wurde - und das 70. Lebensjahr zum Beginn der Saison (Stichtag 01.07.) noch nicht vollendet hat c) Beobachter in der Landesliga kann nur sein, wer - entweder zu dem Personenkreis unter a) oder b) gehört - oder vom VSA für diese Spielklasse nominiert wurde - und (wenn aus dem Bezirk neu nominiert für diese Spielklasse) das 65. Lebensjahr zum Beginn der Saison (Stichtag 01.07.) noch nicht vollendet hat. Ansonsten gilt auch für diese Spielklasse das Höchstalter von 70 Jahren. 13. Als Einstiegsbewertung gilt für alle Verbandsklassen (RLB/BAYL/LL) die Note 8,4. 14. Jeder Schiedsrichter soll in jedem Spiel in seiner höchsten Spielklasse beobachtet werden. Verbands-Schiedsrichter-Ausschuss 15. Wir ein Spiel unter Beobachtung vom Schiedsrichter nicht selbst zu Ende geführt (z. B. Verletzung) oder abgebrochen (z. B. Ausfall des Flutlichts oder Unwetter), ist vom Beobachter die Leistung des Referees bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens oder des Abbruchs des Spiel zu bewerten. Dieses Beobachtungsergebnis fließt dann ganz normal in das Ranking der laufenden Saison mit ein (Note wird voll gezählt). Diese Regelung gilt für die Bewertung eines SRA analog. 16. Ein Schiedsrichter kann von einem Beobachter innerhalb einer Saison mehrmals beobachtet und damit bewertet werden. 17. Jeder BSA kann für seinen Bezirk eigene Beobachtungsrichtlinien erlassen, diese müssen sinngemäß den VSA - Richtlinien entsprechen und bedürfen der Zustimmung des VSA. Legen die Bezirke keine eigenen Beobachtungsrichtlinien vor, finden die des VSA Anwendung, mit Ausnahme der Spesenregelung. 19. Der VSA behält sich bei Vorliegen zwingender Gründe Ausnahmen von diesen Richtlinien vor. 20. Diese Richtlinien treten am 01.06.2015 in Kraft, gleichzeitig treten die Richtlinien vom 01.07.2014 außer Kraft. München, den 30.05.2015 Der Verbandsschiedsrichterausschuss Walter Moritz VSO Verteiler: Präsidium Verbandsvorstand GF VSA/VLS BSO/BSA GSO/GLW Schiedsrichter der Verbandsliste VSG Josef Maier VSA Walter Hofmann VSA Michael Güßregen VSA