Folien 231-249
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04.07.2012 3. Teil: Moderne Rechtssoziologie (Auswahl) 14. Ökonomische Analyse des Rechts # 231 Prof. Dr. Petra Wittig 12. Ökonomische Analyse des Rechts I. Allgemein 1. Andere Bezeichnungen: Law and Economics, Economic Analysis of Law 2. Besonders einflussreich im angloamerikanischen Rechtsraum. Hier wurden in den 1960er Jahren die Grundlagen gelegt (Coase, Becker, Posner). 3. Ausweitung von ökonomischen Theorien und Modellen, insb. des (neo-) klassischen Ansatzes auf das gesamte Recht, um damit rechtliche und rechtspraktische Probleme zu lösen. a) Der (neo-) klassische Ansatz in der Ökonomie befasst sich vorrangig mit der inneren Logik von Marktprozessen in Bezug auf knappe Ressourcen, die optimal (effizient) verteilt werden sollen. Der Fokus richtet sich - auf das einzelne Wirtschaftssubjekt („Rational-Choice-Ansatz“) - auf das Zusammenwirken dieser Wirtschaftssubjekte auf Märkten sowie auf den Markt als Austausch- und Steuerungsmechanismus („unsichtbare Hand“). b) Grundannahme der ÖAR: Auch soziale Systeme sind durch Ressourcenknappheit gekennzeichnet Auch hier sollten die knappen Ressourcen möglichst effizient eingesetzt werden. Prof. Dr. Petra Wittig # 232 1 04.07.2012 12. Ökonomische Analyse des Rechts I. Allgemein/Forts. 4. Ökonomie als „science of human choice“ wird zu einer umfassenden Handlungs- und Gesellschaftswissenschaft („universelle Leitwissenschaft der Gesellschaft“, Kunz/Mona S. 231), die den Bereich des Rechts als soziale gesellschaftliche Realität nicht ausspart und dafür auch normative Vorgaben entwickelt. 5. Varianten a) Ökonomische Sozial- und Rechtstheorie b) Wohlfahrtsökonomischer Ansatz im Recht c) Verhaltensökonomischer Ansatz im Recht # 233 Prof. Dr. Petra Wittig 12. Ökonomische Analyse des Rechts I. Allgemein/Forts. Modernisierungstheorie der Soziologie Das ökonomische Programm Das ökonomische Programm Wirtschaftswissenschaft Mikroökonomie Mikroanalyse (Rational-ChoiceTheorie) Makroökonomie Makroanalyse (Markttheorie) Mikroebene Ökonomische Verhaltenstheorie Makroebene ökonomische Sozialtheorie Klassische ökonomische Sozialtheorie Prof. Dr. Petra Wittig Rechtswissenschaft Wohlfahrtsökonomie neue ökonomische Sozialtheorie Makroebene Mikroebene Verhaltensökonomie Ökonomische Rechtstheorie Klassische ökonomische Rechtstheorie Wohlfahrtsökonomie Neue ökonomische Rechtstheorie # 234 2 04.07.2012 12. Ökonomische Analyse des Rechts I. Allgemein/Forts. 6. Literatur a) Englischsprachige Literatur Becker, The Economic Approach to Human Behavior, 1976 Coase, The Firm, the Market, and the Law, 1988 Cooter/Ulen, Law and Econmics, 6. Aufl., 2012 Polinsky, An Introduction to Law and Economics, 4. Aufl., 2011 Posner, Economic Analysis of Law, 8. Aufl., 2010 b) Deutschsprachige Literatur Eidenmüller, Effizienz als Rechtsprinzip, 3. Aufl., 2005 Fezer, Aspekte einer Rechtskritik an der economic analysis of law und am property rights approach, JZ 1986, S. 817 ff. Kötz/Schäfer, Judex oeconomicus, 2003 Schäfer/Ott, Lehrbuch der ökonomischen Analyse des Zivilrechts, 4. Aufl. 2005 Wittig, Der rationale Verbrecher, 1993 Prof. Dr. Petra Wittig # 235 12. Ökonomische Analyse des Rechts II. Die ökonomische Sozial- und Rechtstheorie 1. Thema: Wie ist soziale Ordnung möglich? Welche Funktion hat das Recht bei der Gewährleistung sozialer Ordnung? 2. Klassische ökonomische Rechts- und Sozialtheorie: a) Adam Smith: („Der Wohlstand der Nationen“, 1776), schottischer Moralphilosoph. b) Die klassische ök. Sozialtheorie sieht im wechselseitigen Austausch von Leistungen und Gegenleistungen das grundlegende Strukturierungs- und Integrationsprinzip für menschliches Zusammenleben und damit für eine normative Ordnung der Gesellschaft. c) Streben nach individuellem Vorteil („Eigeninteresse“) führt zu allgemein vorteilhaften Austauschbeziehungen Externe Steuerungsmechanismen sind nicht erforderlich. Prof. Dr. Petra Wittig # 236 3 04.07.2012 12. Ökonomische Analyse des Rechts II. Die ökonomische Sozial- und Rechtstheorie/Forts. d) „Nun ist aber das Volkseinkommen eines Landes immer genau so groß wie der Tauschwert des gesamten Jahresertrags... Wenn daher jeder einzelne soviel wie nur möglich danach trachtet, sein Kapital zur Unterstützung der einheimischen Erwerbstätigkeit einzusetzen und dadurch diese so lenkt, daß ihr Ertrag den höchsten Wertzuwachs erwarten läßt, dann bemüht sich auch jeder einzelne ganz zwangsläufig, daß das Volkseinkommen im Jahr so groß wie möglich werden wird. Tatsächlich fördert er in der Regel nicht bewußt das Allgemeinwohl, noch weiß er, wie hoch der eigene Beitrag ist. Wenn er ... dadurch die Erwerbstätigkeit so fördert, daß ihr Ertrag den höchsten Wert erzielen kann, strebt er lediglich nach eigenem Gewinn. Und er wird in diesem wie auch in vielen anderen Fällen von einer unsichtbaren Hand geleitet, um einen Zweck zu fördern, den zu erfüllen er in keiner Weise beabsichtigt hat... ja, gerade dadurch, daß er das eigene Interesse verfolgt, fördert er häufig das der Gesellschaft nachhaltiger, als wenn er wirklich beabsichtigt, es zu tun. Alle, die jemals vorgaben, ihre Geschäfte dienten dem Wohl der Allgemeinheit, haben meines Wissens niemals etwas Gutes getan... Der einzelne vermag ganz offensichtlich aus seiner Kenntnis der örtlichen Verhältnisse weit besser zu beurteilen, als es irgendein Staatsmann oder Gesetzgeber für ihn tun kann, welcher Erwerbszweig im Lande für den Einsatz seines Kapitals geeignet ist und welcher einen Ertrag abwirft, der den höchsten Wertzuwachs verspricht.“ Adam Smith, Der Wohlstand der Nationen. Eine Untersuchung seiner Natur und seiner Ursachen, aus dem Englischen neu übertragen nach der fünften Auflage (letzter Hand) [1789] von Horst Claus Recktenwald, München 1974, Buch IV, Kapitel II, S. 370 f. # 237 Prof. Dr. Petra Wittig 12. Ökonomische Analyse des Rechts II. Die ökonomische Sozial- und Rechtstheorie/Forts. 3. Neue ökonomische Sozial- und Rechtstheorie a) Austauschmechanismen allein gewährleisten soziale Ordnung nicht immer. i. Gefangenendilemma B. A. Nichtverrat Verrat Nichtverrat 2:2 (F.1) 4:1 (F.2) Verrat 1:4 (F.3) 3:3 (F.4) Prof. Dr. Petra Wittig # 238 4 04.07.2012 12. Ökonomische Analyse des Rechts II. Die ökonomische Sozial- und Rechtstheorie/Forts. ii. Austauschmechanismus funktioniert nur bei privaten Gütern, die sowohl dem Ausschlussprinzip (= andere Marktteilnehmer können von der Nutzung eines Gutes ausgeschlossen werden) als auch dem Konkurrenzprinzip (= die Nutzung bestimmter Güter durch eine Person schließt die Nutzung dieser Güter durch andere Personen aus) unterliegen. iii. Bei öffentlichen Gütern (z.B. Straßen, Rundfunk), die anders als private Güter weder dem Ausschlussprinzip noch dem Konkurrenzprinzip unterliegen, entsteht das Trittbrettfahrerproblem (free rider problem). iv. Bei gesellschaftlichen Ressourcen (z.B. Fischbestände, Erdöl), die zwar dem Konkurrenzprinzip, nicht aber dem Ausschlussprinzip unterliegen, besteht Gefahr der Übernutzung (Allmende-Problem, tragedy of the commons). b) Recht als externer Steuerungsmechanismus hat die Funktion, die Störungen des Austauschmechanismus zu beseitigen „Die Rechtsordnung erscheint als ein System von Anreizen („incentives“), um über den Vorgang einer Internalisierung die angestrebte Marktrationalität zu fördern“ (Fezer, JZ 1986, S. 817 ff., S. 821) 4. Legitimation des Rechts durch gesellschaftliche Ordnungsfunktion # 239 Prof. Dr. Petra Wittig 12. Ökonomische Analyse des Rechts III. Wohlfahrtsökonomischer Ansatz 1. Zielvorgabe der Rechtsordnung: Größtmögliche (ökonomische) Effizienz bei der Verteilung von Ressourcen Folgenorientierung, Nützlichkeitsprinzip („Utilitarismus“), Nutzenmaximierung Recht als Sozialtechnologie, das sich an der ökonomischen Logik orientiert. 2. Grundlegend Posner: Economic Analysis of Law, 2. Aufl. 1977 3. Thematisiert wird, welche rechtlichen Maßnahmen notwendig sind, das Verhalten aller Rechtsunterworfenen so zu steuern und zu koordinieren, dass Allokationseffizienz unter Bedingungen der Knappheit hergestellt wird bzw. der gesellschaftliche Nutzen maximiert wird. Normative Ausrichtung, dabei werden die verschiedenen Alternativen miteinander verglichen. Prof. Dr. Petra Wittig # 240 5 04.07.2012 12. Ökonomische Analyse des Rechts III. Wohlfahrtsökonomischer Ansatz/Forts. 4. Coase-Theorem: a) Markt bewirkt – bei Fehlen von Transaktionskosten (Kosten, die bei Übertragung von Gütern und Rechten entstehen) – die optimale Verteilung (Allokationseffizienz) von Ressourcen wirtschaftlicher oder immaterieller Art („property rights“/Handlungsrechte). Bei Vorliegen bestimmter Modellbedingungen (insb. perfekter Wettbewerb, keine Transaktionskosten) wirkt sich die anfängliche Verteilung der Rechte nicht auf die Allokationseffizienz aus Staatliche Intervention ineffizient. b) Bestehen jedoch Transaktionskosten, wird durch den Markt kein optimales Ergebnis erzielt Ressourcenallokation wird über Zuweisung von Handlungsrechten durch die Rechtsordnung beeinflusst. Ursprüngliche Rechtezuteilung spielt eine Rolle 5. Schwerpunkt im Zivilrecht Prof. Dr. Petra Wittig # 241 12. Ökonomische Analyse des Rechts III. Wohlfahrtsökonomischer Ansatz/Forts. 6. Im Strafrecht: Ein optimales Sanktionensystem maximiert den gesellschaftlichen Nutzen („Economics of Law Enforcement“), im Hinblick auf Begehung unerwünschter Straftaten sowie Meidung der Kosten der Verfolgung. a) Strafzwecke? Abschreckung? Kompensation? b) Geldstrafen als Strafe mit geringsten Kosten? 7. Gerechtigkeit als Effizienz? „A meaning of ´justice´ and the most common I would argue is simply ´efficiency´. When we describe as ´unjust´ convicting a person without a trial, taking property without a compensation, or failing to require a negligent auto driver to answer in damages to the victim of his carelessness, we can be interpreted as meaning simply that the conduct or the practice in question wastes resources. It is no surprise that in a world of scarce resources, waste is regarded as immoral” (Posner, 1984). 8. Als normativer Ansatz ist die Wohlfahrtsökonomie an normativen Maßstäben (z.B. Grundrechten) zu messen. 9. Gerechtigkeitskriterien bleiben außen vor oder sind gegenüber dem Effizienzkriterium nachrangig. Soweit sie berücksichtigt werden, vermag die ökonomische Rechtstheorie keine Kriterien zur Lösung von Zielkonflikten zwischen dem Effizienzkriterium und Gerechtigkeitsprinzipien zu benennen. Prof. Dr. Petra Wittig # 242 6 04.07.2012 12. Ökonomische Analyse des Rechts III. Wohlfahrtsökonomischer Ansatz/Forts. 10. Kritik: „Ökonomischer Imperialismus“? 11. Beispiele a) Drogenpolitik z.B. Hartwig/Pies, Rationale Drogenpolitik in der Demokratie, 1997 (§§ 73 ff. StGB) b) Verfall und Abschöpfung im Ordnungswidrigkeitenrecht (§ 17 IV OWiG) c) Kartellrecht i. früher: Schutz des Wettbewerbs als Institution, damit per se Verbote z.B. von marktbeherrschender Stellung von Unternehmen oder Preisfestsetzung ii. heute, v.a. in der europäischen Wettbewerbspolititk: sog. more economic approach. Ziel des Wettbewerbs und somit Ziel des Wettbewerbsschutzes ist die Förderung der gesellschaftlichen Wohlfahrt. Daher können auch den Wettbewerb als Institution schädigende Verhaltensweisen (z. B. Zusammenschlüsse, die zu einer marktbeherrschenden Stellung führen) genehmigt werden, wenn sie Effizienzvorteile (z. B. kostengünstigere Organisation des Einkaufs und damit Senkung der Preise für den Endverbraucher) mit sich bringen, s.a. Erwägungsgrund 29 der Fusionskontrollverordnung (VO [EG] Nr. 139/2004). # 243 Prof. Dr. Petra Wittig 12. Ökonomische Analyse des Rechts III. Wohlfahrtsökonomischer Ansatz/Forts. 11. Beispiele/Forts. c) Kartellrecht/Forts. iii. Problem: Gerichte sind nicht mit Volkswirten besetzt, Abhängigkeit z.B. der Zulassung von Unternehmenszusammenschlüssen von ökonomische Analysen und Vorhersagen bringt große Rechtsunsicherheit mit sich. Prof. Dr. Petra Wittig # 244 7 04.07.2012 12. Ökonomische Analyse des Rechts IV. Verhaltensökonomischer Ansatz 1. Verhaltensökonomie als soziale Handlungslehre befasst sich mit kleinster sozialer Handlungseinheit, dem Individuum. 2. Der Mensch ist homo oeconomicus: a) Streben nach maximaler Bedürfnisbefriedigung und Knappheit der Ressourcen b) Individuelles Verhalten ist ökonomisches Wahlverhalten, d. h. bei gegebenen Mitteln wird maximale Zielerreichung angestrebt, bei gegebenen Zielen minimaler Mitteleinsatz („Optimierungsprinzip“, „Prinzip der Nutzenmaximierung“). 3. Rationalitätsprinzip („Rational-Choice-Ansatz“): Menschliches Verhalten ist Ausdruck einer (subjektiv) rationalen (nutzenmaximierenden) Entscheidung a) Indeterminismus b) Situationsgebundenheit menschlichen Verhaltens c) Keine Bindung an überdauernde Werte und Normen (wie der homo sociologicus), keine Konformität aus moralischer Überzeugung d) Auch Altruismus kann nutzenmaximierendes Verhalten sein Prof. Dr. Petra Wittig # 245 12. Ökonomische Analyse des Rechts IV. Verhaltensökonomischer Ansatz/Forts. 4. Ökonomische Kriminalitätstheorien („rationale Verbrecher“) a) Kriminalität ist wie Konformität Ausdruck eines rationalen Walverhaltens b) „Offenders are not pictured as ´sick´ or ´irrational´ but merely as engaging in activities that yield the most satisfaction giving their available alternatives” (Reynolds, The Economics of Criminal Activity, in: The Economics of Crime, S. 34 1980) c) Damit erübrigen sich sowohl psychologische als auch soziologische Kriminalitätstheorien. d) Methodologischer Individualismus statt methodischer Kollektivismus Prof. Dr. Petra Wittig # 246 8 04.07.2012 12. Ökonomische Analyse des Rechts IV. Verhaltensökonomischer Ansatz/Forts. 5. Entscheidung für das Verbrechen: a) Informationsphase i. legale und illegale Handlungsalternativen ii. Umweltsituation (z. B. Verurteilungswahrscheinlichkeit) iii. Ergebnisse bestimmter Handlungsalternativen, z. B. Kosten und Nutzen einer Straftat bei einer bestimmten Umweltsituation (z. B. Verurteilungswahrscheinlichkeit) iv. Kosten und Nutzen legaler und illegaler Handlungsalternativen werden ermittelt b) Bewertungsphase (Ergebnisse werden bewertet) i. Individuelles Präferenzsystem ii. Bei Entscheidungen unter Unsicherheit auch Risikoeinstellung iii. EUx (Erwartungswert einer Straftat) = px (Verurteilungswahrscheinlichkeit) x Ux (individueller Nutzenwert)(Yx = Einkommen – fx = Kosten der Strafe) + (1px) (Nichtverurteilungswahrscheinlichkeit) x Ux (Yx) Prof. Dr. Petra Wittig # 247 12. Ökonomische Analyse des Rechts IV. Verhaltensökonomischer Ansatz/Forts. c) Lösung des Entscheidungsproblems: Wahl der nutzenmaximierenden Handlungsalternative Straftat, wenn deren Erwartungswert höher als der einer legalen Handlungsalternative. 7. Konsequenzen für das Strafverständnis: Strafe als Kostenfaktor 8. Konsequenzen für die Strafzwecklehre: Abschreckung statt Resozialisierung oder positive Generalprävention. 9. Empirische Überprüfung: z.B. Ehrlich: Jede Hinrichtung verhindert 6-8 Morde (The Deterrent Effect of Capital Punishment: A Question of Life and Death, American Economic Review, 1975, S. 397-417). 10. Weitere Kritikansätze: a) Präferenzsystem und Risikoeinstellung unbekannt b) Psychische Kosten c) Fortentwicklungen in den ökonomischen Bezugswissenschaften i. Konzepte der beschränkten Rationalität („bounded rationality“) ii. Informationsverarbeitungsansatz. Prof. Dr. Petra Wittig # 248 9 04.07.2012 12. Ökonomische Analyse des Rechts IV. Verhaltensökonomischer Ansatz/Forts. 11. Konsequenzen auch für die ökonomische Rechts- und Sozialtheorie 12. Denkanstöße a) Zahl der Straftaten hängt von Faktoren wie verfügbares Einkommen, Arbeitslosigkeit etc. ab b) „Rehabilitierung des Kriminellen?“ c) Alternativen zum Strafrecht? Prof. Dr. Petra Wittig # 249 10