Vereinsgetragene öffentliche Musikschulen in Nordrhein
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Vereinsgetragene öffentliche Musikschulen in Nordrhein
Vereinsgetragene öffentliche Musikschulen in Nordrhein-Westfalen Public Private Partnerships mit Tradition und Zukunft? Von Beate Glombek, Köln Einleitung Vereinsgetragene öffentliche Musikschulen spielen eine besondere Rolle als zivilgesellschaftliche Akteure in Kultur, Bildung und Gesellschaft. Die Eigenheiten dieser Rolle sind bislang in der Öffentlichkeit nicht und in der Fachwelt wenig beachtet worden. Doch stellt sich für die Weiterentwicklung der musikalischen Bildungslandschaft durchaus die Frage, ob es sich bei einer vereinsgetragenen öffentlichen Musikschule lediglich um eine formale Variante der kommunalen Musikschule handelt, deren Unterschiedlichkeit für die Bildungspraxis nicht weiter relevant ist, oder ob die Rolle der vereinsgetragenen Musikschule als zivilgesellschaftlicher Akteur einen grundsätzlichen Unterschied in Trägerschaft, Wirtschaftsmodell, Bildungspraxis und -qualität bedeutet. Würde es sich überwiegend um eine formale Variante zur Kostenersparnis handeln, so sollten sich die Unterschiede zwischen beiden Trägermodellen vor allem in der Kämmerei auswirken, das heißt, der Musikschuletat von Gemeinden mit e.V.Musikschulen müsste proportional zur Musikschulgröße erkennbar kleiner sein. Liegt hingegen mehr als eine Kostenersparnis vor, steht uns also mit der vereinsgetragenen öffentlichen Musikschule in der Public Private Partnership ein zivilgesellschaftlicher Akteur gegenüber, der sein Umfeld prägt, so müssten sich Indikatoren dafür finden lassen. Wie eigenständig handelt eine solche Musikschule? Ist sie eng durch kommunale Zuschüsse an ihre Kommune gebunden und überlässt sie dieser in der Regel einen großen Teil der Steuerung? Kann eine vereinsgetragene Musikschule Potenziale für Bürgerschaftliches Engagement generieren, auf die eine kommunale nicht zurückgreifen kann? Die Studie analysiert die dem Landesverband der Musikschulen in NRW (LVdM) angehörenden vereinsgetragenen Musikschulen anhand von leitfadengestützten Experteninterviews. Zudem erfasst sie auf Basis von Internetrecherchen die öffentlichen Musikschulen in NRW, die nicht Mitglied im LVdM sind, und betrachtet unter diesen die vereinsgetragenen Musikschulen eingehender. Vor welchem Hintergrund entstanden vereinsgetragene öffentliche Musikschulen? Während der 1970er Jahre wurden im Zuge der Bildungsreform zahlreiche Musikschulen gegründet. Zunächst häufig als Bürgerinitiative entstanden, erhielten sie mit Anwachsen auf eine größere Schülerzahl die Rechtsform eines Vereins oder sie gingen – oftmals als Unterabteilung der ebenfalls neugegründeten Volkshochschulen – in kommunale Trägerschaft über. Da es zu ihrem Selbstverständnis gehörte, dass musikalische Bildung jedermann zugänglich gemacht werden sollte, wenn auch damals vorwiegend Kindern und Jugendlichen, forderten auch vereinsgetragene Musikschulen öffentliche Zuschüsse ein. In den 1980er Jahren wurden deshalb viele von ihnen ganz in kommunale Trägerschaft überführt. Die Bestrebungen des Verbands deutscher Musikschulen (VdM) in den Landesgesetzen zu verankern, dass öffentliche Musikschulen ausschließlich kommunal geführt werden sollen, scheiterten jedoch und so blieb die Vielfalt an Rechtsformen bestehen. Öffentliche vereinsgetragene Musikschulen unterscheiden sich von privatwirtschaftlichen durch ihre Gemeinnützigkeit und nach Oliver Scheytt dadurch, dass ihr öffentlicher Charakter durch eine Widmung bestimmt ist. Eine solche Widmung entsteht durch die Bezuschussung der Kommune, sei es in Form von Räumen, die zur Verfügung gestellt werden oder durch finanzielle oder Verwaltungsleistungen.1 Auf privatrechtlich getragene Musikschulen ohne Gewinnerzielungsabsicht erweitert wurde diese Definition bei der Kategorisierung der nordrhein-westfälischen Musikschulen angewendet. Als Regie- oder als Eigenbetrieb nahmen kommunal getragene Musikschulen an der allgemeinen Entwicklung der Kommunen teil und sind wie diese seit den 1990er Jahren sowohl kommunalen Reformen als auch den wachsenden Sparzwängen und ihren Folgen ausgesetzt. Die weiterbestehenden oder später gegründeten vereinsgetragenen Musikschulen blieben ebenfalls nicht von finanziellen Kürzungen verschont, waren aber den Reformen, insbesondere der Einführung des Neuen Steuerungsmodells und seinen Auswirkungen nicht direkt, sondern nur mittelbar unterworfen. Hinsichtlich der Ausgestaltung ihres Angebots werden die Qualitätsrichtlinien, die der VdM aufgestellt hat, bundesweit von Musikschulen als führend angesehen, selbst wenn sie nicht Mitglied sind. 1999 verabschiedete der Deutsche Städtetag die „Hinweise und Leitlinien zur Sicherung und Weiterentwicklung der öffentlichen 1 vgl. Scheytt, Oliver (1989), Die Musikschule – ein Beitrag zum kommunalen Kulturverwaltungsrecht. Köln, Kohlhammer Verlag. S. 272 ff 2 Musikschule“, die 2010 überarbeitet wurden und gemeinsam vom Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund veröffentlicht wurden. Sie greifen die Vorgaben des VdM bei der Beschreibung der kultur- und bildungspolitischen Aufgaben der öffentlichen Musikschule in zehn Punkten auf. Gefordert wird in den Leitlinien unter anderem ein (qualitäts-) gesichertes schulisches Konzept für ein breites Spektrum von Zielgruppen, Zugang für die gesamte Bevölkerung, Bürger- und Kundenorientierung, ein bedarfsgerechtes Verhältnis von haupt- und nebenamtlich beschäftigtem Lehrpersonal und zuletzt eine aktive kommunale Mitverantwortung sowie ein höheres finanzielles Engagement der Länder. 2 Vereinsgetragene öffentliche Musikschulen innerhalb des LVdM Aktuell nutzen in Nordrhein-Westfalen 33 vereinsgetragene öffentliche Musikschulen im LVdM die Interessenvertretung des Verbands und stellen damit rund 20% der 160 Mitgliedschulen im LVdM dar. Antragsteller müssen während eines längeren Aufnahmeverfahrens nachweisen, dass sie die Richtlinien des VdM einhalten. Durch ihre Mitgliedschaft verfügen die Mitglieder des VdM über ein Gütesiegel, das die Einhaltung der Qualitätsstandards des VdM verbrieft und in ihrer Außendarstellung eine große Rolle spielt. 3 4 Kreismusikschule Musikschule mit ländlichem Umfeld Städtische Musikschule Stadtteil-Musikschule 11 15 3 Abb. 1 e.V.-Musikschulen im LVdM nach Schultyp 2 vgl. Deutscher Städtetag (2010), Die Musikschule – Hinweise und Leitlinien. S. 3. http://www.staedtetag.de. Stand: 30.01.2012 3 Quelle: Eigene Darstellung 3 Die e.V.-Musikschulen konnten vier Musikschultypen zugeordnet werden. Entsprechend dieser Klassifizierung existieren vier Stadtteil-Musikschulen, 16 Musikschulen mit ländlichem Umfeld, zehn städtische Musikschulen und drei Kreismusikschulen. Diese lassen sich hinsichtlich der Art der Steuerung wiederum nach den Kategorien kommunal geförderte e.V.-Musikschulen und kommunal getragene e.V.-Musikschulen unterscheiden. Die Gruppe der fünf kommunal getragenen e.V.-Musikschulen umfasst zwei kommunale e.V.-Musikschulen und drei Kreismusikschulen, die verbleibenden 28 Schulen gehören der Kategorie der kommunal geförderten e.V.-Musikschulen an. Die Existenz der Stadtteil-Musikschulen ist in Nordrhein-Westfalen historisch bedingt, denn alle in der Studie erfassten Musikschulen entstanden in damals noch selbständigen Gemeinden zwischen 1971 und 1976, also in den Jahren vor der Gebietsreform. Während für Münster die Annahme nahe liegt, dass die Musikschulen unabhängig bleiben wollten, äußerte die Leitung der Musikschule Kettwig die Vermutung, dass die Musikschule damals von der Stadt aus Kostengründen nicht in die Essener Musikschule integriert wurde.4 In der Größe unterscheiden sie sich sehr, ihre Schülerzahl reicht von 280 Schülern in Essen-Kettwig, dessen Schule sich tatsächlich auf den Stadtteil beschränkt, bis hin zu 1400 Schülern an der Musikschule Nienberge e.V., die eine weitaus größere Fläche der Stadt als den ursprünglichen Stadtteil Münster-Nienberge bedient. Die Kategorie der Musikschule mit ländlichem Umfeld wurde aufgrund der Beobachtung gebildet, dass mehr als die Hälfte aller e.V.-Musikschulen im LVdM einerseits in kleineren Gemeinden unter 30.000 Einwohnern und Gebieten mit geringerer Siedlungsdichte liegen, andererseits aber über ein breites Spektrum von Schülerzahlen mit entsprechend korrespondierenden Lehrerzahlen und Jahreswochenstunden verfügen. Dieses reicht von 100 Schülern der Musikschule Erndtebrück bis zu 950 Schülern in Radevormwald. Interviews, Internetrecherchen und Dokumentenanalysen bestätigten, dass größere Schulen das Umland mit versorgen. Der Übergang zur städtischen Musikschule bleibt jedoch fließend und so ist die Kategorisierung in Einzelfällen, wie z.B. der Musikschule Haan, der Siedlungsdichte und der Einschätzung der Infrastruktur von der betrachteten Musikschule und Gemeinde geschuldet. 4 freundliche Auskunft von Ute Egenolf 4 Die städtischen Musikschulen liegen in Gemeinden mit über 30.000 Einwohnern und Räumen höherer Siedlungsdichte, nur drei von ihnen überschreiten aber noch die Einwohnerzahl von über 50.000. Entgegen der Erwartung hat die größte Stadt von allen, Dinslaken mit 70.000 Einwohnern, nur ca. 400 Schüler, während an den meisten Schulen zwischen 700 und 1200, in Kamp-Lintfort sogar 1650 Schüler unterrichtet werden. Die Kreismusikschulen versorgen die Kreise Gütersloh, Kleve und Warendorf in der Fläche mit bis zu 13 zusammengeschlossenen Gemeinden. Ihre Schülerzahlen reichen deshalb von 2400 Schülern der Kreismusikschule Kleve bis zu 5000 Schülern der Musikschule Beckum-Warendorf. 4 kommunale Gründung Umwandlung kommunaler Musikschule Initiative eines Kulturvereins Initiative von Musikvereinen Bürgerinitiative 5 2 2 20 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 5 Abb. 2 e.V.-Musikschulen im LVdM nach Gründungsanlass Weitaus die meisten e.V.-Musikschulen im LVdM wurden in den 1970er Jahren (14 an der Zahl) und in den 1960er Jahren (neun an der Zahl) gegründet und spiegeln damit den Einfluss der Bildungsreform wieder. Vier von ihnen waren kommunale Gründungen, für die von Beginn an die Rechtsform des Vereins gewählt wurde, darunter befinden sich auch die drei Kreismusikschulen. Neben Initiativen von Kulturund von Musikvereinen begegneten am häufigsten Gründungsanlässe, die unter dem weiter gefassten Begriff der Bürgerinitiative subsumiert wurden. Bei fünf von den acht ab 1980 entstandenen Musikschulen dagegen war der Anlass die Umwandlung einer kommunalen Musikschule. Während die Gemeinde Kamp-Lintford hier jedoch nur die Rechtsform wechselte, um dem Tarifrecht für die schon seit 1963 bestehende Musikschule zu entgehen,6 wurden die übrigen Trägervereine von Bürgerinitiativen konstituiert, weil sich die Kommune aus der Trägerschaft zurückzog. 5 6 Quelle: Eigene Darstellung freundliche Auskunft von Martin Begall 5 Im Folgenden sind zur Erfassung des Finanzierungsmodells der öffentlichen e.V.Musikschulen die Kategorien Verwaltungsstellenplan, Entgelthöhe, Gebäudeüberlassung Lehrervertragsverhältnisse und Anteil des und öffentlichen Zuschusses an den Gesamteinnahmen dargestellt. Die Entgelt- bzw. Gebührenordnungen variieren außerordentlich, manche Schulen kombinieren hohe Gruppenunterrichtspreise mit niedrigen Einzelunterrichtspreisen, manche gewichten genau anders herum. Bei einigen Schulen werden einzelne Gruppenstärken preiswerter angeboten, als es in Relation zu den übrigen erwartet würde, gelegentlich sind die Kosten für bestimmte Instrumente im Einzelunterricht niedriger – kurz, es herrscht eine große Vielfalt in der Gestaltung der Entgeltordnungen. Auffallend ist, dass auch die Vorgabe des VdM Sozialermäßigungen zu gewährleisten, nicht immer oder nur bedingt eingehalten werden kann. Eine Reihe von Musikschulen führt die Ermäßigung nicht auf, weil ihr Budget dafür sehr klein ist und sie diese nur auf Anfrage, oft nur unter Befürwortung von Dozenten gewähren. Im Vergleich zum VdM-Durchschnitt für NordrheinWestfalen lag die Höhe der Entgelte bei den Stadtteil- und den städtischen Musikschulen über dem Durchschnitt, bezogen auf die gesamte Gruppe der e.V.Musikschulen konnte keine signifikante Abweichung festgestellt werden. NRW - Durchschnitt der Zuschüsse für alle LVdM-Musikschulen: 55 % 9 8 7 6 5 4 9 8 Anzahl Musikschulen im LVdM 7 3 2 3 3 1 1 1 1 0 bis 10 bis 20 bis 30 bis 40 bis 50 bis 60 bis 70 K.A Zuschuss in % der Gesamteinnahmen 7 Abb. 3 Anteil der öffentlichen Zuschüsse an den Gesamteinnahmen der e.V.-Musikschulen im LVdM Die Bildungsplanung der Bund-Länder-Kommission hat als Ziel die sogenannte „Drittelfinanzierung“ aus Mitteln der Kommunen, des Landes und Entgelten formuliert.8 Tatsächlich erhalten nordrhein-westfälische Musikschulen vom Land nur 7 Quelle: Eigene Darstellung vgl. Verband deutscher Musikschulen e.V. (2010), Statistisches Jahrbuch der Musikschulen in Deutschland 2010. Bonn, VdM-Verlag. S. 34 8 6 eine äußerst geringe Förderung von ca. 1,5 % des Etats, die aus einem pro-KopfZuschuss besteht, und die kommunale Förderung sinkt aufgrund der angespannten Haushaltslage in vielen Kommunen stetig.9 Der VdM nennt für Nordrhein-Westfalen einen Durchschnittswert für den Anteil der öffentlichen Zuschüsse an den Gesamteinnahmen der Musikschulen von rund 55%. 18 der e.V.-Musikschulen im LVdM liegen demgegenüber unter 30%, neun Musikschulen noch unter 40% und betrachtet man die Musikschulen im Einzelnen, so liegen bis auf eine Ausnahme nur Musikschulen, deren Träger Gebietskörperschaften sind, in dem Bereich über 40%.10 Dazu korrespondierend bezeichneten acht Interviewpartner (mit einem Zuschuss unter 10%) ihre Musikschule als entgeltfinanziert. 9 8 7 1 1 6 3 1 1 4 5 3 5 1 3 2 1 50.001 - 100.000 30.001 - 50.000 10.001 - 30.000 bis 10.000 Stadtteil 2 5 1 1 2 1 1 1 1 1 Einwohner 1 0 bis 10 bis 20 bis 30 bis 40 bis 50 bis 60 bis 70 K.A Zuschuss in % der Gesamteinnahmen 11 Abb. 4 Anteil der öffentlichen Zuschüsse in Relation zur Gemeindegröße an e.V.-Musikschulen im LVdM Setzt man die Zuschusshöhe in Relation zur Gemeindegröße, so zeigt sich hier eine Abhängigkeit. Gemeinden bis zu 30.000 Einwohner können sich nur in geringerem Maße an der Förderung der Gesamtkosten beteiligen. Diese geringfügigen bis niedrigen öffentlichen Zuschüsse haben Folgen. Zwar hatte eine geringe kommunale Förderung keinen erkennbaren Einfluss auf die Schulgröße, doch konnten andere Zusammenhänge abgeleitet werden. Zum Einen werden an manchen Musikschulen Verwaltungspositionen mangels fehlender Mittel ehrenamtlich oder teilweise ehrenamtlich besetzt, was von sieben Musikschulen bestätigt wurde. Ehrenamtliches Engagement spielt darüber hinaus sowohl in der 9 Bemerkungen von Interviewpartnern wie „Der Zuschuss ist auf x gesunken“ waren kein Einzelfall. Zur Gewährleistung einer möglichst konsistenten Datenlage für diesen Vergleich beruhen die Aussagen über den Zuschussanteil auf den Angaben im statistischen Jahrbuch deutscher Gemeinden von 2008. Aktuelle Zuschussbeträge, die im Verlauf der Recherche erhoben wurden, flossen nur von drei Musikschulen ein, zu denen im Jahrbuch keine Angaben enthalten waren. 11 Quelle: Eigene Darstellung 10 7 Gremienarbeit als auch allgemein eine herausragende Rolle und wird von jeder Musikschule aufgeführt. Zum Anderen wirkt sich der Mangel an kommunaler finanzieller Förderung in der Ausgestaltung der Lehrerverträge aus. An allen Musikschulen mit niedrigen Zuschussanteilen arbeiten vorwiegend, großenteils sogar bis auf die Leitungsposition ausschließlich, freiberufliche Mitarbeiter. Auch die musikpädagogische Leitung ist häufig mit einem sehr geringen Stundenumfang und nicht mit einer vollen Stelle ausgestattet. In Interviews wurde dies durchweg bedauert und gleichzeitig unmissverständlich klar gemacht, dass man angesichts der Haushaltslage keinen anderen Weg sähe, Musikunterricht zu sozialverträglichen Preisen anzubieten. K.A 1 Hoch 1 2 1 bis 100% bis 80% bis 60% bis 40% bis 20% K.A 1 Zuschussanteil Mittel 3 1 2 Gering 1 3 2 9 0 2 4 2 2 2 6 8 10 12 Anzahl der Musikschulen 14 Anteil Freiberufler 16 Abb. 5 Anteil öffentlicher Zuschüsse in Relation zum Anteil freier Mitarbeiter an e.V.-Musikschulen im LVdM 12 An ca. 70% der e.V.-Musikschulen im LVdM wird der finanzielle Zuschuss durch die unentgeltliche Überlassung von Gebäuden oder Unterrichtsräumen ergänzt. Für einige bedeutet er zusammen mit dem Landeszuschuss de facto die einzige Förderung und ist dennoch für die Musikschulen vital. Für das Unterrichtsangebot der e.V.-Musikschulen im LVdM ließen sich keine bemerkbar großen Defizite feststellen, es ist abhängig von der Größe der Musikschulen und von regionalen bzw. milieubedingten Wünschen der Kunden. Ebenso überschreitet die Höhe der Unterrichtsentgelte den VdM-Durchschnitt nicht auffallend. Der Schluss liegt deshalb nahe, dass die Wirtschaftlichkeit der e.V.Musikschulen im LVdM mit niedrigem Zuschussanteil zu Lasten der Dozenten geht und überdies häufig zusätzlich durch ehrenamtlich geleistete Verwaltungsarbeit erzielt wird. 12 Quelle: Eigene Darstellung 8 Bezogen auf die Steuerung lassen sich die e.V.-Musikschulen in zwei Gruppen aufteilen – die kommunal getragenen e.V.-Musikschulen und die kommunal geförderten e.V.-Musikschulen. Die fünf Musikschulen, welche der Gruppe der kommunal getragenen e.V.-Musikschulen angehören, werden allein von Gebietskörperschaften (Kreis und Kommunen) getragen und dementsprechend auch nur von ihnen gesteuert. Die Wahl der Rechtsform diente zur Realisierung der Gründungszwecke, von denen die fünf Musikschulen die gesamte mögliche Bandbreite repräsentieren. Bei der Musikschule Kamp-Lintfort wurde die Rechtsform von der Kommune als Möglichkeit zur Einsparung von Kosten gewählt, die Musikschule Lennetal stellt einen Zusammenschluss von vier Gemeinden dar und die übrigen drei sind Kreismusikschulen. Alle werden in erster Linie über die Satzungen bzw. die Vereinsgremien gesteuert und teilweise auch noch über zusätzlich abgeschlossene Zuwendungsverträge sowie über ein Berichtswesen. Die 28 kommunal geförderten e.V.-Musikschulen im LVdM befinden sich in privatgemeinnütziger Trägerschaft. Sie erhalten öffentliche Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe und weisen große Unterschiede in der Art der Steuerung auf. Zunächst kann zwischen wirtschaftlicher und inhaltlicher Steuerung differenziert werden, wobei bei einigen verschiedene Steuerungsinstrumente miteinander kombiniert werden. Sechs Musikschulen unterliegen einer wirtschaftlichen Steuerung, die zunächst nicht als solche erscheint. Hier fließt Jahr für Jahr ohne Antragsverfahren oder Zuwendungsvertrag automatisch ein Zuschuss. In den Interviews wurde dies oft als eine Art „Negativ-Steuerung“ beschrieben. Betroffene Musikschulleiter empfinden diese Situation als bedrohlich, da keinerlei Sicherheit für die Einrichtungen besteht, denn die Kommune kann die Zahlungen jederzeit einstellen. Sieben Musikschulen werden durch einen Zuwendungsbescheid gesteuert, der jährlich auf Antrag erfolgt. Obwohl auch hier keine höhere Sicherheit vorliegt und Musikschulleiter oft über Versuche berichteten, langfristigere Verträge zu schließen, erweckt dieses Verfahren im Vergleich zum vorherigen ein höheres Maß an Vertrauen. Die größte Gruppe der kommunal geförderten e.V.-Musikschulen verfügt über einen Zuwendungsvertrag, der meist über Zeiträume zwischen drei und fünf Jahren gilt. Manche Musikschulen müssen gegenüber der Kommune nur mit einem Bericht Rechenschaft ablegen oder unterliegen einem Revisionswesen. Einige wenige Interviewpartner bezeichnen ihre Einrichtung als vollkommen frei von jeglicher wirtschaftlicher Steuerung, obwohl es sogar z.B. in einem Fall einen Zuwendungsvertrag gibt. Diese Einschätzung entsteht 9 offensichtlich angesichts geringfügiger Zuschüsse und fehlender Anwendung von Steuerungsinstrumenten seitens der Kommune bei gleichzeitig stabilen Verhältnissen in Bezug auf eine unentgeltliche Raumnutzung. Überraschend ist das nahezu vollständige Fehlen jeglicher Einflussnahme der Kommunen auf die inhaltliche Gestaltung der Musikschularbeit. Einzig die Stadt Münster zeigt in ihrer Beschlussvorlage zur Förderung der Musikschularbeit von 201113 die Absicht einen Steuerungskreis einzurichten, der sich mit Themen inhaltlicher Natur befassen soll. Davon sind die Münsteraner Stadtteil-e.V.Musikschulen betroffen. Möglich wäre eine Steuerung über die Satzung bei 11 Musikschulen. Sämtliche befragte Interviewpartner betrachteten sich jedoch als von den Kommunen weitgehend unbeeinflusst. Dies gilt in etwas geringerem Maße auch für die interne Einwirkung seitens der Trägervereine. Eine inhaltliche Steuerung durch Vereinsgremien, in der Regel durch den Vorstand, konnte für 4 Musikschulen festgestellt werden. Auch hier wurden wieder einige Musikschulen ermittelt, die weder von der einen noch von der anderen Seite beeinflusst werden. Über einige wenige schließlich wurde die Einschätzung geäußert, dass die Musikschulleitungen in wirtschaftlicher und inhaltlicher Hinsicht vollkommen freie Hand in der Führung der Musikschule haben. Vereinsgetragene öffentliche Musikschulen außerhalb des LVdM Von den 397 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen werden 49 nicht von einer öffentlichen Musikschule versorgt. Für einige Gemeinden, besonders in Ballungsräumen, liegt indes Grund zur Annahme vor, dass das Musikschulangebot in Nachbarorten genutzt wird und dass deshalb kein Bedarf besteht. Musikschulleiter bestätigten dies für einzelne Orte, z.B. Gangelt.14 Zwei Gemeinden verfügen über Musikschulen in privatgemeinnütziger Trägerschaft, die ohne erkennbare Förderung der Kommune wirtschaften und deshalb nicht als öffentliche Musikschule bezeichnet werden können. 16 außerverbandliche kommunale Einrichtungen versorgen 20 Gemeinden mit einem Musikschulangebot, 25 außerverbandliche öffentliche e.V.Musikschulen übernehmen diese Aufgabe in 27 Kommunen und in einer Gemeinde 13 vgl. Stadt Münster (2011), Amt für Schule und Weiterbildung, Öffentliche Beschlussvorlage V/0077/2011. Förderung der Musikschularbeit. S. 4 ff. Stand: 17.01.2012 14 Hier wird das Angebot der Musikschule Geilenkirchen in Anspruch genommen. 10 hat die kommunal geförderte Musikschule die Rechtsform einer GbR15. Zu den 160 Mitgliedschulen des LVdM treten damit weitere 42 öffentliche Musikschulen hinzu16 und erhöhen die Gesamtanzahl auf 202 öffentliche Musikschulen in NordrheinWestfalen. 49 148 Kommunen, die an einer öffentlichen Musikschule beteiligt sind Kommunen mit öffentlicher Musikschule Kommunen ohne öffentliche Musikschulen 200 17 Abb. 6 Versorgung der Kommunen in NRW durch öffentliche Musikschulen Die 25 vereinsgetragenen öffentlichen Musikschulen außerhalb des LVdM ließen sich nicht analog der Kriterien für die LVdM-Mitglieder systematisieren. So konnten die Kategorie Finanzierungsmodell und die der Steuerungsinstrumente mangels Daten nicht betrachtet werden. Bemerkenswert ist, dass von den vier für die vereinsgetragenen Mitgliedschulen ermittelten Musikschultypen fast ausschließlich die kleinste Kategorie für die e.V.-Musikschulen außerhalb des LVdM zutrifft. Ausnahmen sind nur die Musikschule Herzogenrath e.V. und die Musikschule Wolbeck e.V. Letztere gehört zu den vier Stadtteil-Musikschulen in Münster, ist aber als einzige nicht dem LVdM beigetreten. Die zweite (städtische) Musikschule, die sich stark von der Gruppe der außerverbandlichen Schulen unterscheidet, ist die Musikschule Herzogenrath e.V. Sie befindet sich in einer Stadt mit 47.000 Einwohnern und trat wieder aus dem VdM aus. Bezüglich der Steuerung konnten auch die 25 vereinsgetragenen Nichtmitgliedschulen beiden Steuerungstypen zugeordnet werden, den kommunal getragenen e.V.-Musikschulen und den kommunal geförderten e.V.-Musikschulen. Bei ersteren zeigten verschiedene Indikatoren, wie z.B. die Satzung oder der Zusammenschluss von mehreren Orten, an, dass hier die Kommunen die Träger der Musikschulen sind und den Verein als eine für ihre Zwecke passende Rechtsform 15 Die Musikschule Neunkirchen-Seelscheid wird von der Kommune gefördert und wurde mit deren Unterstützung gegründet, um aus der Beteiligung an der Musikschule Troisdorf auszuscheiden. 16 vgl. Anhang 1 17 Quelle: Eigene Darstellung 11 gewählt haben. Zu ihnen gehören insgesamt zwei Schulen, die Musikschule Südlohn-Oeding und der Zusammenschluss der vier Gemeinden Lippstadt, Bad Sassendorf, Anröchte und Welver in der „Musik- und Kunstschule e.V.“. Alle übrigen Einrichtungen sind kommunal geförderte e.V.-Musikschulen. 5 501-900 201-500 bis 200 k. A. 14 5 1 0 2 4 6 8 10 12 14 18 Abb. 7 außerverbandliche öffentliche e.V.-Musikschulen in NRW nach Schülerzahl Wie auch die VdM-Mitgliedschulen, liegen die vereinsgetragenen Musikschulen außerhalb des VdM großenteils in Räumen mit geringerer Siedlungsdichte Nordrhein-Westfalens und häufig in Randgebieten des Landes. Betrachtet man die Einwohnerzahlen aller von diesen Musikschulen versorgten Städte, so zeigt sich, dass die meisten von ihnen zwischen 10.000 und 20.000 Einwohner haben. Sechs Orte liegen auf dieser Skala im unteren Bereich, elf im oberen Bereich und nur die Einwohnerzahl von drei Orten liegt näher an 30.000. In dieses Gesamtbild fügt sich auch die Größe der Musikschulen ein. Die Schülerzahl einer Musikschule konnte nicht ermittelt werden, an fünf Musikschulen werden zwischen 50 und 200 Schüler unterrichtet, an dreizehn zwischen 200 und 500 Schüler und nur an sechs Schulen zwischen 500 und 900 Schüler. Von den 23 Musikschulen, deren Entgeltordnung zugänglich war, liegen zwei unter dem Durchschnitt, zehn im Durchschnitt und elf haben überdurchschnittlich hohe Entgelte in Relation zum VdM-Durchschnitt. Die unentgeltliche Gebäudeüberlassung war in vielen Fällen die Ursache, privatgemeinnützige Einrichtungen als öffentliche Musikschulen einzustufen, da sie häufig die einzige, erkennbar den Websites zu entnehmende Förderung durch die Kommunen darstellt. 18 Quelle: Eigene Darstellung 12 2 kommunale Gründung Umwandlung kommunaler Musikschule Initiative eines Kulturvereins Initiative von Musikvereinen Bürgerinitiative 4 3 2 14 0 2 4 6 8 10 12 14 19 Abb. 8 außerverbandliche öffentliche e.V.-Musikschulen in NRW nach Gründungsanlass Gegründet wurden die Musikschulen außerhalb des Verbands in ihrer aktuellen Rechtsform schwerpunktmäßig in den 1970er und ab den 1990er Jahren, in den 1980er Jahren entstanden nur vier, vor 1970 gar keine. Erwartungsgemäß fand sich auf den Websites der e.V.-Musikschulen in kommunaler Trägerschaft zum Gründungsanlass kein Hinweis, für fast alle kommunal geförderten e.V.- Musikschulen ließ sich dieser hingegen direkt oder indirekt ermitteln: Hinter der Gründung standen in der Regel engagierte Bürger und der Gründungsanlass Bürgerinitiative bildet deshalb die größte Gruppe. Vier Musikschulen stellen eine Umwandlung ehemals kommunaler Musikschulen dar, im Falle von Kürten sogar einer ehemaligen Kreismusikschule, was zugleich das Fehlen von Trägervereinen älteren Datums erklärt. Bei der Aufgabe gründete nicht selten das Lehrerkollegium zusammen mit engagierten Bürgern und teils auch Gemeindevertretern eine privatgemeinnützige vereinsgetragene Musikschule, die entweder sofort oder nach einem gewissen Zeitraum von der Kommune gefördert wurde. Als dritte Gruppe treten Initiativen von Kultur- und Musikvereinen auf, welche die Trägerschaft von Musikschulen übernommen haben. Ins Auge fallend waren auf den Websites neben der prominenten Platzierung der Gründungsanlässe die ebenso deutlichen Hinweise vieler Trägervereine der kommunal geförderten e.V.-Musikschulen auf ehrenamtliches Engagement. Für fast alle Schulen war die allgemeine Nennung von ehrenamtlichem Engagement zu ermitteln, an sieben Einrichtungen wird die Geschäftsführung, die Verwaltungsarbeit, die musikpädagogische Leitung oder eine Kombination dieser Aufgaben unentgeltlich geleistet. Dieser Zahl stehen noch neun Musikschulen mit keiner Angabe gegenüber und es wäre möglich, dass für einige von ihnen das gleiche gilt. 19 Quelle: Eigene Darstellung 13 20 Abb. 9 Lage der öffentlichen e.V.-Musikschulen in NRW nach Bevölkerungsdichte ausführliche Legende siehe Anhang 3 Ergebnisse Aktuell hat der LVdM 160 Mitglieder. Unter ihnen befinden sich 125 kommunale Einrichtungen, 33 e.V.-Musikschulen und zwei gemeinnützige GmbH-Musikschulen. Zusätzlich zu den 160 Mitgliedschulen des LVdM wurden im Zuge der eigenen 20 Quelle: Eigene Darstellung unter Verwendung eines Screenshots der Karte mit dem Merkmal „Bevölkerungsdichte“ des regionalstatistischen Online-Atlas NRW (2010). http://www.statlas.nrw.de. Stand: 17.02.2012 14 Recherchen weitere zwei privatgemeinnützige vereinsgetragene Musikschulen und 42 öffentliche Musikschulen ausfindig gemacht. Zu ihnen gehören 25 vereinsgetragene öffentliche Musikschulen, eine Musikschule mit der Rechtsform einer GbR und 16 kommunale Musikschulen. 16 LVdM-Musikschule als kommunale Einrichtung LVdM-Musikschule mit e.V.-Rechtsform LVdM-Musikschule mit GmbH-Rechtsform Außerverbandliche Musikschule mit GbRRechtsform Außerverbandliche Musikschule mit e.V.-Rechtsform Außerverbandliche Musikschule als kommunale Einrichtung 25 1 125 2 33 Abb. 10 öffentliche Musikschulen in NRW 21 Dies erhöht die Anzahl um ca. 25% auf 202 öffentliche Musikschulen in NordrheinWestfalen, wobei zusätzlich der Anteil der e.V.-Musikschulen von zuvor ca. 20% auf ca. 25% steigt. Von den 58 vereinsgetragenen öffentlichen Musikschulen Nordrhein-Westfalens gehören ca. zwei Drittel der Kategorie der Musikschulen mit ländlichem Umfeld an, darunter befinden sich fast alle Musikschulen außerhalb des Verbands. Das weitere Drittel teilt sich in drei Kreismusikschulen, elf städtische Musikschulen und fünf Stadtteil-Musikschulen auf. Die Schülerzahl variiert von rund 50 Schülern an der kleinsten Musikschule bis hin zu 5000 Schülern einer Kreismusikschule. Für beide Gruppen unter den vereinsgetragenen Musikschulen, die Mitglieder und die Nichtmitglieder des LVdM, lassen sich eine Reihe von Gemeinsamkeiten feststellen. Sie liegen großenteils nicht in Ballungsräumen, häufig in Randgebieten des Landes und die Gemeinden, welche sie versorgen, haben zumeist weniger als 30.000 Einwohner, diejenigen der außerverbandlichen Schulen oft sogar unter 20.000 Einwohner. 21 Quelle: Eigene Darstellung 15 Musikschulen außerhalb des LVdM 1 20 Musikschulen im LVdM 1 3 16 1 8 4 50.001 - 100.000 30.001 - 50.000 10.001 - 30.000 bis 10.000 Stadtteil 4 Einwohner 0 5 10 15 20 25 30 35 22 Abb. 11 öffentliche e.V.-Musikschulen in NRW nach Gemeindegrößenklasse Der Entstehungsschwerpunkt in den 1970er Jahren spiegelt die Gründungswelle dieser Zeit wieder und ist durchweg mit dem an erster Stelle stehenden Gründungsanlass der Bürgerinitiative verbunden. Betrachtet man die Entstehung der e.V.-Musikschulen im LVdM und außerhalb des VdM in der Zeitachse, so zeigt sich, dass die Mitgliedschulen auf eine in zwei Fällen sogar bis in die 1940er Jahre zurückreichende Tradition blicken. Bei den Nichtmitgliedern ist dagegen der Anteil der jüngeren Musikschulen deutlich höher. 16 14 12 10 8 Musikschulen außerhalb des LVdM Musikschulen im LVdM 6 4 2 0 1940 1950 1960 1970 1980 1990 Ab 2000 23 Abb. 12 öffentliche e.V.-Musikschulen in NRW nach Gründungsjahrzehnt Parallel dazu fällt auch die Gewichtung der Gründungsanlässe bei den außerverbandlichen e.V.-Musikschulen etwas anders aus. Bezogen auf ihre Gruppe liegt hier die Zahl der Umwandlungen und auch die der Initiativen von Kultur- und Musikvereinen im Vergleich zu den Schulen im LVdM höher. Die Vielfältigkeit der e.V.-Musikschulen drückt sich nicht nur in der Schülerzahl, sondern auch in ihren Finanzierungsmodellen aus. Öffentliche e.V.-Musikschulen 22 23 Quelle: Eigene Darstellung Quelle: Eigene Darstellung 16 werden von den Kommunen zumeist durch eine unentgeltliche Gebäudeüberlassung, einige nur durch eine Mietreduzierung bzw. einen Mietzuschuss gefördert. Die Entgeltordnungen, die für die Nichtmitglieder ebenfalls erhoben werden konnten, weichen insgesamt nicht vom VdM-Durchschnitt ab, doch ihre Ausgestaltung variiert sehr. Lehrervertragsverhältnisse wurden nur an den e.V.-Musikschulen im LVdM untersucht. Hier existiert eine große Bandbreite mit unübersehbaren Wechselbeziehungen zwischen Gemeindegröße, niedrigem öffentlichen finanziellen Zuschuss und Vertragsarten. Von regionalen, marktabhängigen Ausnahmen abgesehen, unterrichten an Musikschulen kleiner Gemeinden, die nur niedrige Zuschüsse gewähren können, vorwiegend freie Mitarbeiter und es ist anzunehmen, dass dies auch auf die e.V.-Musikschulen außerhalb des VdM übertragbar ist. An kommunal getragenen e.V.-Musikschulen bzw. Musikschulen mit höherem Zuschuss war der Anteil der angestellten Mitarbeiter dagegen größer. Auf ein breites Spektrum an Variationen trifft man daneben in der Besetzung des Verwaltungsstellenplans. Dieses reicht von Schulen, die je nach Größe und finanzieller Ausstattung über musikpädagogische Leitung, Stellvertretung, Geschäftsführung und Verwaltungsmitarbeiter mit mehreren Voll- und Teilzeitstellen verfügen, bis hin zu Musikschulen, an denen dieser Aufgabenbereich teilweise oder sogar ausschließlich ehrenamtlich besetzt wird. Auch hier ist bei den Verbandsschulen eine Abhängigkeit vom finanziellen Zuschuss, der nur für diese Gruppe ausgewertet werden konnte, erkennbar. Der Anteil der öffentlichen Zuschüsse an den Gesamteinnahmen der e.V.Musikschulen im LVdM liegt signifikant unter dem Verbandsdurchschnittswert von 55% für Nordrhein-Westfalen. Viele Musikschulen auch außerhalb des LVdM bezeichnen sich als entgeltfinanziert, sehr oft wurde berichtet, dass die finanzielle Förderung angesichts der zunehmend angespannten Haushaltslage vieler Kommunen teils dramatisch gesunken ist. Die 60 in Nordrhein-Westfalen ermittelten gemeinnützigen, vereinsgetragenen Musikschulen konnten nach drei Steuerungstypen klassifiziert werden. 17 2 7 Kommunal geförderte e.V.-Musikschulen Kommunale e.V.-Musikschulen Privat-gemeinnütziger e.V. 51 24 Abb. 13 e.V.-Musikschulen in NRW nach Steuerungstyp Zwei Musikschulen in privatgemeinnütziger Trägerschaft erhalten keine erkennbare kommunale Förderung und unterliegen deshalb auch keiner Steuerung. Sieben Musikschulen werden ausschließlich von Gebietskörperschaften getragen und wurden dementsprechend der Kategorie der kommunal getragenen e.V.- Musikschulen zugeordnet. Ihre Rechtsform stellt nur eine formale Variante der kommunal getragenen Musikschule dar und dient primär als Steuerungsinstrument. Die verbleibenden 51 Schulen gehören der Gruppe der kommunal geförderten e.V.Musikschulen an. Die Anwendung der Steuerungsinstrumente wurde wiederum nur für die 28 kommunal geförderten Verbandsschulen untersucht. Besonders auffällig ist, dass eine inhaltliche Steuerung hier zwar für rund die Hälfte aller Musikschulen über die Satzung möglich wäre, tatsächlich jedoch fast durchweg der Musikschulleitung überlassen bleibt. Auch eine interne inhaltliche Einflussnahme durch die Vereinsgremien wurde nur für vier Musikschulen beschrieben. In wirtschaftlicher Hinsicht wird in erster Linie das Steuerungsinstrument des Zuwendungsvertrags eingesetzt. An zweiter Stelle folgt die Steuerung durch einen Zuwendungsbescheid und durch einen automatisch fließenden, vertraglich nicht geregelten Zuschuss. Einige wenige Musikschulen unterliegen nur einem Berichtswesen und einige Leiter schätzen ihre Einrichtung als von jeder Steuerung frei ein. Die Annahme, dass sich die Einführung des Neuen Steuerungsmodells vorwiegend indirekt auf die kommunal geförderten e.V.-Musikschulen auswirkt, erhärtete sich während der Recherchen. Jahresabschlüsse, Haushaltspläne, die zugänglich waren oder von ihnen zur Verfügung gestellt wurden, folgten nicht dem KGSt-Produktplan 24 Quelle: Eigene Darstellung 18 mit seiner Aufteilung in Produktgruppen und nur die Musikschule Soest gab an, Teilnehmer eines interkommunalen Vergleichsringes zu sein. Auf der Seite der Kommunen dagegen begegneten häufig Haushaltspläne, welche die von ihnen geförderten e.V.-Musikschulen als das Produkt Musikschule inklusive Produktdefinition, -umfang und Kennzahlen ausweisen. Alle kommunal geförderten e.V.-Musikschulen können auf eine lange Tradition von Bürgerschaftlichem Engagement zurückblicken, ihre Arbeit ruht auf einem zivilgesellschaftlichen Fundament. Ob sie nun auf Initiativen von Kultur- oder Musikvereinen, auf die Umwandlung kommunaler Musikschulen oder auf eine Form der Bürgerinitiative zurückgehen, ihre Gründung verdankt sich einer Vielzahl engagierter Bürger. Dies legt die Einschätzung nahe, dass kommunal geförderte e.V.-Musikschulen in besonderem Maße Bürgerschaftliches Engagement aktivieren und rekrutieren können. Musikschulen außerhalb des LVdM 3 14 Musikschulen im LVdM 5 10 4 2 kommunale Gründung Umwandlung kommunaler Musikschule Initiative eines Kulturvereins Initiative von Musikvereinen Bürgerinitiative 2 2 20 0 2 15 20 5 25 4 30 35 Abb. 14 öffentliche e.V.-Musikschulen in NRW nach Gründungsanlass Untermauert wird diese Einschätzung von der Tatsache, dass die meisten kommunal geförderten e.V.-Musikschulen ausdrücklich auf ehrenamtliches Engagement an ihren Einrichtungen verweisen.25 Besonders auffallend ist, dass bis auf zwei alle kommunal geförderten Schulen außerhalb des VdM dies an mehr oder weniger prominenter Stelle auf ihrer Website tun, für die VdM-Musikschulen geschah dies oft während der Interviews. An acht Einrichtungen der Verbandsmitglieder werden überdies Verwaltungsaufgaben unentgeltlich geleistet, acht außerverbandliche Musikschulen besetzen sowohl Verwaltungspositionen als auch teilweise die musikpädagogische Leitung ehrenamtlich. 25 Da dies von Musikschulen bzw. Interviewten durchgängig so gehandhabt wurde, werden auch in der vorliegenden Arbeit die Adjektive bürgerschaftlich und ehrenamtlich synonym verwendet. 19 Allgemeine Nennung von ehrenamtlichem Engagement 43 4 4 ja nein k. A. Ehrenamtliche Leistungen 16 17 18 Abb. 15 Ehrenamtliches Engagement an kommunal geförderten e.V.-Musikschulen in NRW 26 Von der einfachen Mitgliedschaft, der Beteiligung an Protestaktionen oder direktdemokratischer Bürgerbeteiligung, über das finanzielle Engagement von Privatpersonen oder Unternehmen in Gestalt von Spenden oder Stiftungen bis hin zu freiwilliger unbezahlter Mitarbeit bestehen im Umfeld der kommunal geförderten e.V.Musikschulen sämtliche Engagementformen.27 Neben der einfachen Mitgliedschaft mit ihrer klassischen Skala an Unterstützung beteiligt sich die Elternschaft auch oft an Protestaktionen gegen finanzielle Kürzungen. In Einzelfällen engagieren sich Bürger an direkt-demokratischen Verfahren wie z.B. dem „Bürgerbarometer“ von Soest.28 In Randgebieten von NRW beklagten allerdings einzelne Musikschulleiter den Rückgang dieser Engagementformen.29 Seit je her dient Bürgerschaftliches Engagement im Dritten Sektor als PersonalRessource und ungefähr jeder Dritte in Nordrhein-Westfalen – laut Freiwilligen Survey 2009 35% der Bevölkerung – engagiert sich freiwillig.30 Durch die ehrenamtliche Besetzung von Gremien ist Bürgerschaftliches Engagement damit integraler Bestandteil der Trägervereine kommunal geförderter e.V.-Musikschulen. Nahezu vorausgesetzt wird Bürgerschaftliches Engagement besonders bei Musikpädagogen in Verbindung mit ihrer Erwerbstätigkeit. Nur selten wird z B. die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen adäquat bezahlt, der Geschäftsführer der aus dem Musikvereinsmilieu stammenden Musikschule 26 Quelle: Eigene Darstellung vgl. Zimmer, Annette/Vilain, Michael, (2005): Bürgerschaftliches Engagement heute. Schriftenreihe der Stiftung Westfalen-Initiative, Band10. Ibbenbühren: Ibbenbührener Vereinsdruckerei GmbH. S.9 28 vgl. Huckebrinck, Martin (2006), Soester gegen Rotstift Kurs. In: Pressearchiv der Soester Musikschule. http://www.musikschulesoest.de/html/pressearchiv.html. Stand: 16.01.2012 29 freundliche Auskunft der Musikschule Geilenkirchen 30 vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.) (2010), Hauptbericht des Freiwilligensurveys 2009. Zivilgesellschaft, soziales Kapital und freiwilliges Engagement in Deutschland 1999-2004-2009. http://www.bmfsfj.de. S. 28. Stand: 16.01.2012 27 20 Hamminkeln führte sogar als Einnahmequelle unentgeltliche Auftritte der Dozenten an. Durch den fließenden Übergang zwischen der beruflichen und der freiwilligen Tätigkeit wird diese Art von Engagement in der Öffentlichkeit aber kaum bemerkt. Darüber hinaus werden, wie oben belegt, an vielen kommunal geförderten e.V.Musikschulen Aufgaben freiwillig übernommen. Die Musikschulleitung, die Geschäftsführung oder die Verwaltungsarbeit wird von einzelnen Personen, in Arbeitsteilung durch den Vorstand oder aber noch zur ausgeübten Funktion hinzu unentgeltlich durchgeführt. Einige Musikschulen sahen eine Tendenz zur Instrumentalisierung von Bürgerschaftlichem Engagement, stellten die Abhängigkeit der e.V.-Musikschule von diesen ehrenamtlichen Leistungen dar31 und machten deutlich, dass in der Freiwilligenarbeit die Grenze zwischen Selbstverwirklichung und Selbstausbeutung überschritten werden kann.32 Auch Musikschulen in kommunaler Trägerschaft werden von Fördervereinen unterstützt und verfügen bisweilen über Stiftungen, deren Zweck wie etwa in Köln die Begabtenförderung sein kann. Beispiele, wie z.B. die Musikschule Soest mit Sponsoren und einer über Jahre unterstützenden Gruppe von privaten Spendern, drei fördernden Stiftungen und einem Förderverein zum Trägerverein hinzu veranschaulichen jedoch, wie sich eine Engagement-Infrastruktur rund um eine kommunal geförderte e.V.-Musikschule in besonders hohem Maße entwickeln kann. Zahlreiche Hinweise auf Strukturen bürgerschaftlichen Engagements an kommunal geförderten e.V.-Musikschulen in Interviews und auf Websites ergänzen dieses Bild. Gegenüber dem ursprünglich in der Tradition des etatistischen (subsidiären) Verständnisses Bürgerschaftliches stehenden Begriffs Engagement Ehrenamt ein beinhaltet staatsunabhängiges und der Begriff -kritisches Selbstbewusstsein des Bürgers.33 Zwar ist die in der Literatur beschriebene Gründungswelle durch Bürgerinitiativen in den 1960er und 1970er Jahren bei den nordrhein-westfälischen e.V.-Musikschulen klar erkennbar, doch erfolgten auch bis in dieses Jahrzehnt hinein immer wieder Neugründungen von e.V.-Musikschulen als Beispiele einer Steuerung von unten, die nahezu alle (noch) nicht Mitglied im VdM sind. Diesen Prozess veranschaulichen die beiden privatgemeinnützigen e.V.Musikschulen, die bislang keine kommunale Förderung in Anspruch nehmen. 31 Die Musikschule Lügde e.V. war z.B. von Schließung bedroht, als der langjährige Vorstand in den Ruhestand ging. 32 freundliche Auskunft von Ulrich Rikus 33 vgl. Zimmer, Annette, (2007): Vom Ehrenamt zum Bürgerschaftlichen Engagement. Einführung in den Stand der Debatte. In: Schwalb, Lilian/Walk, Heike (Hrsg.), Local Governance – mehr Transparenz und Bürgernähe? Wiesbaden, VS Verlag für Sozialwissenschaften. S. 99 21 Anlässe wie die Umwandlung von rein kommunalen Musikschulen, die aus ihrer Trägerschaft entlassen wurden, belegen zudem die Korrektivfunktion zivilgesellschaftlichen Handelns deutlich, da die Musikschulen alle wieder nach einem gewissen Zeitraum kommunal gefördert wurden. Resümee Von insgesamt 58 vereinsgetragenen öffentlichen Musikschulen in NRW stellen 51 Kooperationen zwischen öffentlicher Hand und privatrechtlichem Engagement im Sinne einer Public Private Partnership dar. Bei sieben Musikschulen verbirgt sich hinter der privatrechtlichen eine kommunale Trägerschaft und damit nur eine formale Variante der letzteren. Die drei Kreismusikschulen und vier kommunal getragenen e.V.-Musikschulen unterliegen ausschließlich der Steuerung durch die beteiligten Gebietskörperschaften, von einem Leistungsaustausch zwischen einem staatlichen und einem privaten Akteur kann hier deshalb nicht gesprochen werden. Für die übrigen e.V.-Musikschulen trifft dies jedoch zu. Freiwillig kooperiert hier ein organisatorisch autonomer Partner aus dem zivilgesellschaftlichen Sektor mit Kommunen. Die Partner stellen unterschiedliche Ressourcen für die Erbringung einer öffentlichen Dienstleistung Steuerungsabsicht zur unterliegen. Verfügung, Eine wobei Analyse die der Musikschulen einer Steuerungsmodi und Koordinationsmechanismen auf lokaler Ebene konnte nur für die Gruppe der kommunal geförderten e.V.-Musikschulen im LVdM umgesetzt werden. Subsumiert man unter der Kategorie der vertraglichen Public Private Partnership auch die Steuerungsinstrumente Zuwendungsvertrag, Zuwendungsbescheid und ein vertraglich vereinbartes Berichtswesen, so kann man dieser Kategorie 19 e.V.Musikschulen im LVdM zuordnen. Für die übrigen gelten hybride Regelungsstrukturen. Die Steuerungsabsicht ist insgesamt bei allen kommunal geförderten e.V.-Musikschulen sichtbar, überraschenderweise verzichten aber nahezu alle fördernden Kommunen auf eine inhaltliche Steuerung, und so bleibt den Einrichtungen ein großer Freiraum hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung ihres Angebots. Hier erkennen alle, ob Mitglieder oder nicht Mitglieder, die historisch gewachsene, wenn auch nicht formalisierte Richtlinienkompetenz des VdM an, gleichzeitig bieten dessen Qualitätsmaßstäbe in der Praxis genügend Raum für lokale Vielfalt. 22 Bezogen auf die Aufbau- und Ablauforganisation sind vielen öffentlichen e.V.Musikschulen enge, finanzielle Grenzen gesetzt. Selbst Einrichtungen, die zu 98% entgeltfinanziert sind, sähen sich teilweise zur Schließung gezwungen, wenn sie den Zuschuss von 2% und unentgeltlich zur Verfügung gestellte Räumlichkeiten verlieren würden. Variablen wie marktabhängige Unterrichtsentgelte und Beschäftigungsverhältnisse, staatlich gesteuerte finanzielle Zuschüsse und nicht zuletzt ehrenamtliche Leistungen werden innerhalb dieses äußeren Rahmens sehr individuell und dabei häufig sehr effizient gehandhabt. Wie der Vergleich zu dem durchschnittlichen kommunalen Zuschuss, den die Verbandsmusikschulen in NRW erhalten, veranschaulicht, kann das Zusammenspiel von öffentlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren auf diese Weise eine quantitative Effektivitätssteigerung bewirken. Neben die Sorge, dass Gemeinden auf Kosten der Lehrerschaft und der Administration die Vereinsträgerschaft zu ökonomischen Zwecken missbrauchen, tritt auch die Furcht vor einer geringeren Verbindlichkeit für die fördernden Kommunen. Demgegenüber stehen Einschätzungen von Musikschulleitungen, dass e.V.Musikschulen besonders in kritischen Situationen durch ihre Rolle als zivilgesellschaftlicher Akteur besser aufgestellt sind. Sie halten e.V.-Musikschulen für flexibler und schneller reaktionsfähig, da sie nicht kommunalen Verwaltungshierarchien untergeordnet sind, aber durch die Einbindung von kommunalen Vertretern in Vereinsgremien dennoch in engem Kontakt zu den öffentlichen Partnern stehen. Sie betrachten die sektorübergreifende Vernetzung als großen Vorteil in Bezug auf die Gewinnung von neuen Ressourcen und von Unterstützung durch einflussreiche Persönlichkeiten. Darüber hinaus sind sie der Ansicht, dass öffentliche e.V.-Musikschulen durch die starke Verankerung im lokalen Umfeld über ein höheres Potenzial zur Mobilisierung von Bürgerschaftlichem Engagement verfügen und betrachten gerade diese Organisationsform als besonders zukunftsgeeignet, da sie in weniger starre Mächtekonstellationen eingebunden ist. Die Betrachtung insbesondere der außerverbandlichen e.V.-Musikschulen in der Zeitachse zeigt, dass das Modell der vereinsgetragenen Musikschule weiterhin aktuell bleibt, z.B. als niedrigschwelliges Einstiegsmodell für Gemeinden ohne Musikschule. Einer zyklischen Entwicklung vergleichbar werden immer wieder e.V.Musikschulen durch Bürgerinitiativen gegründet. Früher oder später beteiligt sich die Kommune an den Kosten oder übernimmt vielleicht die Trägerschaft ganz, während parallel einzelne Kommunen gezwungen sind sich aus dieser zurückzuziehen und hier wiederum häufig eine Bürgerinitiative einspringt. 23 Kommunal geförderte e.V.-Musikschulen in Nordrhein-Westfalen sind Kooperationen zwischen öffentlicher Hand und privatrechtlichem, zivilgesellschaftlichem Engagement im Sinne einer Public Private Partnership mit einer vielfach Jahrzehnte währenden Tradition und einem sehr eigenständigen Profil. Sie können kommunale Einrichtungen nicht ersetzen, doch umgekehrt auch nicht als Konkurrenz angesehen werden, denn ohne sie wäre die Musikschullandschaft in Nordrhein-Westfalen um viele Facetten ärmer. 24 Anhang Anhang 1 Außerverbandliche öffentliche Musikschulen Kommunal geförderte e.V. Musikschulen Musikschule Baesweiler e.V. Jugendmusikwerk Brakel e.V. Musikschule Burbach e.V. Musikschule Engelskirchen im Verein Kulturleben e.V. Musikschule Erft-Swisttal.e.V. Musikschule Fröndenberg e.V. Musikschule Halle e.V. (Westfalen) Musikschule Herzogenrath e.V. Musikschule Holzwickede e.V. Jugendmusikschule Hüllhorst e.V. Musikschule Kreuzau Musikschule Kürten e.V. Pro Musica Musikschule e.V. Lübbecke Musikschule der Großgemeinde Lügde e.V. Musikschule Morsbach e.V. Musikschule Neunkirchen e.V. Musikschule Nottuln e.V. Musikschule Preußisch Oldendorf Musikschule Voerde e.V. Musikschule Waldbröl Musikschule Weilerswist e.V. Musikschule Wetter/ Ruhr im Kulturzentrum Lichtburg e.V. Musikschule Wolbeck e.V. (Münster) Kommunal getragene e.V.-Musikschulen Musik- und Kunstschule e.V. Lippetal, Bad Sassendorf, Anröchte und Welvern Musikschule Südlohn-Oeding e.V. Kommunal getragene Musikschulen Musikschule der Stadt Bad Münstereifel Musikschule der Stadt Barntrup Musik- und Tanzschule Eitorf Musikschule Enger-Spenge Musikschule der Stadt Eschweiler Musikschule Extertal Musikschule der Stadt Freudenberg städtische Musikschule Herne Musikschule der Stadt Iserlohn Musikschule der Stadt Kierspe Musikschule der Stadt Marienmünster Musikschule Ochtrup, Neuenkirchen, Wettringen, Metelen Musikschule Netphen städtische Musikschule Rheinberg Musikschule der Gemeinde Wilnsdorf Jugendkunst- und Musikschule Würselen Kommunal geförderte Musikschule mit GbR-Rechtsform Musikschule Neunkirchen- Seelscheid GbR 25 Anhang 2 Außerverbandliche öffentliche e.V.-Musikschulen Kommunal geförderte e.V.-Musikschulen Musikschule Musikschule Baesweiler e.V. Jugendmusikwerk Brakel e.V. Musikschule Burbach e.V. Musikschule Engelskirchen im Verein Kulturleben e.V. Schultyp Musikschule mit ländlichem Umfeld Musikschule mit ländlichem Umfeld Musikschule mit ländlichem Umfeld Musikschule mit ländlichem Umfeld Musikschule Musikschule Erft-Swisttal.e.V. mit ländlichem Umfeld Musikschule Musikschule Fröndenberg e.V. mit ländlichem Umfeld Musikschule Musikschule Halle e.V. mit (Westfalen) ländlichem Umfeld Musikschule städtische Herzogenrath Musikschule e.V. Musikschule Musikschule Holzwickede e.V. mit ländlichem Umfeld JugendmusikMusikschule schule Hüllhorst mit e.V. ländlichem Umfeld Musikschule Musikschule Kreuzau mit ländlichem Umfeld Musikschule Musikschule Kürten e.V. mit ländlichem Umfeld Pro Musica Musikschule Musikschule e.V. mit Lübbecke ländlichem Umfeld Einwohner Gründung des e.V. Anlass zur Gründung Schüler Lehrer ehrenamtliche Leistungen 28000 1986 Bürgerinitiative 450 k. A. nein 17.000 1970 Bürgerinitiative 180 16 ja 19.000 1984 Bürgerinitiative 210 20 nein 20.000 1992 Initiative eines Kulturvereins 440 24 K.A. 16.000 2005 Bürgerinitiative 140 15 ja 22.000 1983 Umwandlung kommunaler Musikschule 480 27 ja 21.000 1977 Bürgerinitiative 480 25 nein 47.000 1979 Bürgerinitiative 480 k. A. K.A. 17.000 1992 Bürgerinitiative k. A. 19 K.A. 13.000 1975 Bürgerinitiative 440 14 K.A. 18.000 1973 Initiative von Musikvereinen 550 32 K.A. 20.000 1976 Umwandlung kommunaler Musikschule 590 27 nein 26.000 1997 Bürgerinitiative 750 26 nein 26 Musikschule Schultyp Einwohner Gründung des e.V. Anlass zur Gründung Schüler Lehrer ehrenamtliche Leistungen Musikschule der Musikschule Großgemeinde mit Lügde e.V. ländlichem Umfeld Musikschule Musikschule Morsbach e.V. mit ländlichem Umfeld Musikschule Musikschule Neunkirchen e.V. mit ländlichem Umfeld Musikschule Musikschule Nottuln e.V. mit ländlichem Umfeld Musikschule Musikschule Preußisch mit Oldendorf ländlichem Umfeld Musikschule Musikschule Voerde e.V. mit ländlichem Umfeld Musikschule Musikschule Waldbröl mit ländlichem Umfeld Musikschule Musikschule Weilerswist e.V. mit ländlichem Umfeld Musikschule Musikschule Wetter/ Ruhr im mit Kulturzentrum ländlichem Lichtburg e.V. Umfeld 11.000 1988 Bürgerinitiative 205 11 ja 11.000 1996 Initiative von Musikvereinen 340 25 K.A. 15.000 1990 Bürgerinitiative 110 15 K.A. 20.000 2010 Umwandlung kommunaler Musikschule 50 8 ja 13.000 1994 Bürgerinitiative 190 10 K.A. 38.000 2001 Initiative von Musikvereinen 220 12 ja 20.000 1978 Bürgerinitiative 740 31 ja 16.000 1995 Umwandlung kommunaler Musikschule 300 15 ja 29.000 1978 Initiative eines Kulturvereins 550 20 K.A. Musikschule Wolbeck e.V. (Münster) Stadtteil 1975 Bürgerinitiative 400 25 K.A. StadtteilMusikschule Kommunal getragene e.V.-Musikschulen Musik- und Musikschule Kunstschule e.V. mit Lippetal, Bad ländlichem Sassendorf, Umfeld Anröchte und Welvern 48.000 1990 kommunale Gründung 510 24 nein Musikschule Musikschule Südlohn-Oeding mit e.V. ländlichem Umfeld 9.000 2001 kommunale Gründung 280 12 nein 27 Anhang 3 Legende zu Abbildung 9 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 e.V.-Musikschulen im LvdM Musikschule Ascheberg e.V. Musikschule Wittgenstein e. V.( Bad Berleburg) Musikkarussel e.V. – Bönen Bornheimer Musikschule e.V. Jugendmusikschule Burscheid e.V. Musikschule Dinslaken e.V. Musik- und Singschule Erndtebrück Musikschule Kettwig e.V. (Essen) Musikschule Euskirchen Musikschule Geilenkirchen e.V Musikschule des Stadtmusikbundes Geseke e.V. Musikschule Gummersbach e.V. Musikschule für den Kreis Gütersloh e.V. Musikschule Haan e.V. Musikschule Hamminkeln Jugendmusikschule Heinsberg e.V Musikschule Höxter e.V Musikschule Hückeswagen e.V. Musikschule Kamp-Lintfort e.V. Musikschule des Kreises Kleve e.V. Musikschule Monschau e.V. Musikschule Albachten e.V. (Münster) Musikschule Roxel e.V.(Münster) Musikschule Nienberge e.V.(Münster) Musikschule Neukirchen-Vluyn e.V. Radevormwalder Musikschule Musikschule des Städt. Musikvereins Soest e.V. Musikschule Vreden e.V. Musikschule Beckum-Warendorf e.V. Musikschule Wermelskirchen e.V Musikschule der Homburgischen Gemeinden e.V. (Wiehl) Musikschule Lennetal e.V. (Werdohl) Dom-Musikschule Xanten e.V. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Außerverbandliche e.V.- Musikschulen Musikschule Baesweiler e.V. Musikschule Burbach e.V. Jugendmusikwerk Brakel e.V. Musikschule Engelskirchen im Verein Kulturleben e.V. Musikschule Erft-Swisttal.e.V. Musikschule Fröndenberg e.V. Musikschule Halle e.V. (Westfalen) Musikschule Herzogenrath e.V. Musikschule Holzwickede e.V. Jugendmusikschule Hüllhorst e.V. Musikschule Kreuzau Musikschule Kürten e.V. Pro Musica Musikschule e.V. Lübbecke Musikschule der Großgemeinde Lügde e.V. Musikschule Morsbach e.V. Musikschule Neunkirchen e.V. Musikschule Nottuln e.V. Musikschule Preußisch Oldendorf Musikschule Voerde e.V. Musikschule Waldbröl Musikschule Weilerswist e.V. Musikschule Wetter/ Ruhr im Kulturzentrum Lichtburg e.V. Musikschule Wolbeck e.V. (Münster) Musik- und Kunstschule e.V. Lippetal, Bad Sassendorf, Anröchte und Welvern Musikschule Südlohn-Oeding e.V. 28