Bescheinigung über Klassenfahrt
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Bescheinigung über Klassenfahrt
Bildung und Teilhabe • Schülerbeförderung § 28 Abs. 4 SGB II vom Antragsteller/Antragstellerin auszufüllen: Kundennummer Allegro-/Bedarfsgemeinschafts-Nr. Name, Vorname (der Antragsteller/Antragstellerin) Angaben zum Leistungsberechtigten Schüler/Schülerin Name, Vorname Geburtsdatum Schule und Anschrift Bildungsgang und Klasse Die kürzeste Wegstrecke zwischen Wohnort und Schule beträgt (Angaben in km): km Nutzt Ihr Kind den öffentlichen Personennahverkehr? Ja Nein – Bitte begründen: Wurde über den zuständigen Schulträger (Schulsekretariat) die Befreiung der Kosten für die Schülerbeförderung und vom Eigenteil beantragt? Ja - Bitte zwingend Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid vorlegen. Nein – Bitte begründen: Wird die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgang besucht? Ja Nein – Wenn nicht die nächstgelegene Schule besucht wird, bitte den Bescheid der nächstgelegenen Schule über die Ablehnung der Aufnahme beifügen. (Bitte zutreffende Sachverhalte ankreuzen) Für die genannte Person entstehen Kosten für den Schulweg in Höhe von (monatlich) Euro/monatlich Für die genannte Person wird ein Zuschuss von Dritten (Bsp. Kreis/Land) zu den Beförderungskosten gewährt in Höhe von (monatlich) Euro/monatlich Fügen Sie bitte jeweils entsprechende Nachweise bei! Die Überweisung soll auf folgendes Konto erfolgen: (Bitte in Druckschrift ausfüllen!) Name Empfänger (Kontoinhaber) Bitte geben Sie künftig die ab 01.02.2014 gültigen internationalen Kontonummern (IBAN) und Bankleitzahlen (BIC) an Kontonummer (IBAN) Bankleitzahl (BIC) Name der Bank (Kreditinstitut) Ich (mein Sohn/meine Tochter) besucht die o.g. Schule. Ich versichere, dass die Angaben zutreffend sind. Zuschüsse Dritter zu den Schülerbeförderungskosten mindern die Leistung. Über den zuständigen Schulträger (Schulsekretariat) wurde vorrangig die Befreiung von den Schülerbeförderungskosten und vom Eigenanteil beantragt. Sollten die Kosten für eine Schülermonatskarte anerkannt werden, wird der Preis für das Monatsticket um den im Regelbedarf enthaltenen Anteil für Verkehr vermindert, wenn dieses Ticket auch privat genutzt werden kann. Dieser Eigenanteil des Kindes beträgt derzeit je nach Altersstufe zurzeit 11,85 – 14,07 Euro. Der Zuschuss zu den Schülerbeförderungskosten wird nach Vorlage der Zahlungsbelege mit Ihnen direkt abgerechnet. Da es sich um eine zweckbestimmte Geldleistung handelt, kann das Jobcenter Landkreis Göppingen Nachweise über die Verwendung verlangen. Bitte bewahren Sie daher die Zahlungsbelege auf. Bestätigung – Schülerbeförderung Seite 1 © 07/2014 - Jobcenter Landkreis Göppingen Ich bin damit einverstanden, dass das zuständige Jobcenter die zur Bearbeitung erforderlichen Daten bei der Schule einholt und entbinde die Schule und ggf. den Filsland-Mobilitätsverbund daher von der Schweigepflicht. Mir ist bewusst, dass die Bestätigung der Schule zwingende Voraussetzung für eine eventuelle Bewilligung des Antrages sein kann. Dennoch kann die Entbindung von der Schweigepflicht jederzeit von mir gegenüber dem Jobcenter widerrufen werden. Ort, Datum: Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin (bei Minderjährigen gesetzl. Vertreter) Schulbestätigung – nur von der Schule auszufüllen Der oben genannte Schüler / die oben genannte Schülerin besucht(e) an unserer Schule im Schuljahr die Klassenstufe Wurde für das genannte Schuljahr die Befreiung der Kosten für die Schülerbeförderung und vom Eigenteil beantragt: Ja Nein Sonstige Hinweise/Bemerkungen: Wichtige Hinweise zum Datenschutz: Die Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis. Ihre Angaben werden aufgrund der §§ 60 bis 65 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) und der §§ 67 a, b, c Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) für die Leistungen nach dem SGB II erhoben Ort, Datum Stempel der Schule Unterschrift Informationen zur Schülerbeförderung Ab 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben der Zahlung des Wohngeldes und Kinderzuschlags sowie der Grundsicherung nach SGB II und SGB XII auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Hierzu zählt unter bestimmten Voraussetzungen auch der Zuschuss zu den Kosten für Schülerbeförderung. Wer bekommt diese Leistung? Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die noch keine 25 Jahre alt sind und eine allgemeinoder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Über das Schulsekretariat ist vorrangig die Befreiung von den Schülerbeförderungskosten und vom Eigenanteil zu beantragen. Wie wird der Zuschuss berechnet? Ein Bedarf kann nur berücksichtigt werden, wenn für den Weg zur Schule tatsächlich kostenpflichtige Verkehrsdienstleistungen (z. B. privater Schultransport) oder öffentliche Verkehrsmittel (Schulbus, Linienbus etc.) genutzt werden. Sollten die Kosten für eine Schülermonatskarte anerkannt werden, wird der Preis für das Monatsticket um den im Regelbedarf enthaltenen Anteil für Verkehr vermindert, wenn dieses Ticket auch privat genutzt werden kann. Dieser Eigenanteil des Kindes beträgt je nach Alters- stufe zurzeit 11,85 – 14,07 Euro. Zuschüsse Dritter zu den Schülerbeförderungskosten mindern die Leistung ebenfalls. Wie wird die Leistung erbracht? Der Zuschuss zu den Schülerbeförderungskosten wird nach Vorlage der Zahlungsbelege mit Ihnen direkt abgerechnet. Was ist zu beachten? Die Leistung muss für jedes Kind gesondert beantragt werden. Da es sich um eine zweckbestimmte Geldleistung handelt, kann das Jobcenter Landkreis Göppingen Nachweise über die Verwendung verlangen. Bitte bewahren Sie daher die Zahlungsbelege auf. Auskünfte für Bezieher von Arbeitslosengeld II (Grundsicherung): Jobcenter Landkreis Göppingen Mörikestr. 15 73033 Göppingen Bestätigung – Schülerbeförderung Tel.: Fax: E-Mail: Internet: 07161 9770 751 Die Telefongebühren richten sich nach Ihrem jeweiligen Anbieter 07161 9770 444 [email protected] www.jobcenter-ge.de/goeppingen oder www.arbeitsagentur.de Seite 2 © 07/2014 - Jobcenter Landkreis Göppingen