Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung von

Transcrição

Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung von
Anlage 1 zur Betreuungsordnung - hier: Elternbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der SKV Kita gGmbH
Kinderkrippe/Tagespflege
(bis zur Vollendung des 3.
Lebensjahres)
Kindergarten
(ab 4. Lebensjahr bis zur Einschulung)
Hort
(bis zur Versetzung
in den 7. Schuljahrgang)
Betreuungsstufen
25h 30h 35h 40h 45h 50h 55h 60h 25h 30h 35h 40h 45h 50h 55h 60h
30h
monatlicher
Elternbeitrag
in Euro
118 134 150 165 181 196 211 226 86
60
95
104 119 133 142 158 174
Der höchste Beitrag bei mehreren betreuten Kindern beträgt maximal 285 € / Monat entsprechend Punkt 4.3. der Betreuungsordnung.
Für den Zukauf von Betreuungsstunden bzw. die Überziehung der vereinbarten Betreuungszeit für reguläre Betreuungsverhältnisse in allen
Betreuungsformen wird folgender betrag erhoben: Je angefangene Stunde 4 Euro
Gastbeiträge für befristete Gastkinder sind in folgender Höhe zu entrichten:
bis zu 5 Stunden / Tag : 6 Euro
über 5 Stunden / Tag: 10 Euro