Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung von
Transcrição
Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung von
Anlage 1 zur Betreuungsordnung - hier: Elternbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der SKV Kita gGmbH Kinderkrippe/Tagespflege (bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres) Kindergarten (ab 4. Lebensjahr bis zur Einschulung) Hort (bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang) Betreuungsstufen 25h 30h 35h 40h 45h 50h 55h 60h 25h 30h 35h 40h 45h 50h 55h 60h 30h monatlicher Elternbeitrag in Euro 118 134 150 165 181 196 211 226 86 60 95 104 119 133 142 158 174 Der höchste Beitrag bei mehreren betreuten Kindern beträgt maximal 285 € / Monat entsprechend Punkt 4.3. der Betreuungsordnung. Für den Zukauf von Betreuungsstunden bzw. die Überziehung der vereinbarten Betreuungszeit für reguläre Betreuungsverhältnisse in allen Betreuungsformen wird folgender betrag erhoben: Je angefangene Stunde 4 Euro Gastbeiträge für befristete Gastkinder sind in folgender Höhe zu entrichten: bis zu 5 Stunden / Tag : 6 Euro über 5 Stunden / Tag: 10 Euro