Sportwetten: Verwaltungsgericht Gießen ruft Europäischen

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Sportwetten: Verwaltungsgericht Gießen ruft Europäischen
PRESSEMELDUNG
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Sportwetten: Verwaltungsgericht Gießen ruft Europäischen
Gerichtshof an
http://www.dosb.de/de/sportmehr/news/detail/news/sportwetten_verwaltungsgericht_giessen_ruft_europaeischen_gericht
shof_an/8279/cHash/17eba3843d/
Das Verwaltungsgericht Gießen hat in einem Sportwetten-Streitfall den Europäischen
Gerichtshof (EuGH) angerufen und zwei Grundsatzfragen zur Klärung vorgelegt
(Beschluss vom 7. Mai 2007, 10 E 13/07).
Das entschied die 10. Kammer unter dem Vorsitz von Prof. Roland Fritz. Der
Vorlagebeschluss könnte Bedeutung für alle deutschen Sportwetten-Verfahren bekommen.
Bereits zuvor hatte am 21. September 2006 das Verwaltungsgericht Köln dem EuGH
Vorlagefragen unterbreitet, die sich allerdings auf die Übergangszeit bis zu einer
gesetzlichen Neuregelung durch den neuen Staatsvertrag ab 1. Januar 2008 beziehen und
sich möglicherweise erledigen werden.
Den Inhabern eines Tabakladens in der hessischen Kleinstadt Karben, die Sportwetten des
österreichischen Unternehmens Happybet vermittelten, war dies vom Ordnungsamt
untersagt worden. Begründung: Diese Gewerbetätigkeit sei nach deutschem Recht verboten,
da es hierfür keine Genehmigung des Landes Hessen gibt. Das Verwaltungsgericht Gießen
möchte nun vom EuGH geklärt wissen, ob das Sportwettenmonopol hierzulande allein schon
deshalb gemeinschaftswidrig ist, weil das Lottospielen beworben wird und andere
Glücksspiele, wie Pferdewetten, Spielautomaten und Spielbank-Angebote, durch private
Unternehmen betrieben werden dürfen. Entschieden werden sollte aber auch, ob
Veranstalter aus anderen EG-Mitgliedsstaaten ihre Dienstleistungen auf der Basis ihrer
ausländischen Konzessionen in Deutschland anbieten dürfen.