Bayerisches Verwaltungsgericht München
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Bayerisches Verwaltungsgericht München
Bayerisches Verwaltungsgericht München – Pressestelle – Pressemitteilung vom 12. Dezember 2006 Keine Bedenken gegen "Lotto im Supermarkt" Das Verwaltungsgericht München hat in einer heute verkündeten Entscheidung festgestellt, dass dem von gewerblichen Spielvermittlern angestrebten "Lotto im Supermarkt" keine grundsätzlichen Bedenken entgegenstehen. Im Anschluss an die heutige mündliche Verhandlung hob die 16. Kammer des Gerichts einen Bescheid des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 3. August 2006 auf und stellte die derzeitige grundsätzliche Berechtigung der Klägerin zum stationären Vertrieb bundesweiter Glücksspiele an Lottogesellschaften außerhalb Bayerns fest. Der Lotteriestaatsvertrag und die bayerischen Landesregelungen stünden dieser Tätigkeit, vor allem vor dem Hintergrund der Berufsfreiheit, nicht entgegen. Die Klägerin will als gewerbliche Spielvermittlerin Kunden in bayerischen Supermärkten oder anderen Filialen die Teilnahme an den bundesweiten Glücksspielen wie Lotto 6 aus 49 u.a. ermöglichen. Dazu würden dort Lottospielscheine ausgelegt, die von den Spielinteressenten ausgefüllt, an der Kasse bezahlt und eingescannt würden. Die Daten würden dann aber nicht an die Bayerische Staatliche Lotterieverwaltung, sondern an andere Lottogesellschaften wie zum Beispiel an Niedersachsen vermittelt. Der Freistaat Bayern ist der Auffassung, dass eine solche Tätigkeit nicht vom bundesweiten Lotteriestaatsvertrag umfasst sei. Vielmehr verstieße eine Vermittlung an eine andere Lottogesellschaft als die Bayerische Staatliche Lotterieverwaltung gegen die Regionalisierung des Glücksspielmarktes und gegen bayerisches Landesrecht. Gegen diese Entscheidung (Az. M 16 K 05.6154) kann der Freistaat Bayern die Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen. Ob der Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrages, der morgen auf der Ministerpräsidentenkonferenz behandelt wird, der Tätigkeit der Klägerin entgegenstünde, hatte das Verwaltungsgericht nicht zu entscheiden. Ihre Ansprechpartner (Pressestelle): Michael Kumetz, Richter Dr. Dietmar Wolff, Richter am VG Birgit Walther, Vizepräsidentin Telefon (0 89) 51 43 697 669 690 Telefax (0 89) 54 42 82 35 36 37 Postanschrift Dienstgebäude Postfach 20 05 43 80005 München Bayerstraße 30 80335 München