Präsentation - Suchtvorbeugung im Kreis Kleve
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Präsentation - Suchtvorbeugung im Kreis Kleve
Pillen, Pep und Co …alles was wach und fit macht Ralf Wischnewski & Jürgen Meisenbach www.partypack.de LEGAL HIGHS neue Drogen neue Vertriebswege neue Gefahren !? Ralf Wischnewski & Jürgen Meisenbach | www.partypack.de MDPV - Methylendioxyprovaleron Begriffsklärung • NPS (neue psychoaktive Substanzen) • RC´s (research chemicals) • „legal highs“ • Badesalze • Räuchermischung/ Kräutermischung • Lufterfrischer/ Dünger EWS (EU Early Warning System) Number of NPS 2005 – 2014 = 418 101 81 73 n = 418 49 41 24 15 14 7 13 Wirkspektrum Rollenwechsel „Legal Highs“ aus Sicht eines Händlers* * ein erdachtes Szenario zur Darstellung aktueller Vertriebsund Verkaufsstrategien im Internet zu „Legal Highs“! So oder so ähnlich könnte es sich abgespielt haben…. DROGENDEALER Dialer 0190 Nummer Diener …dann müsste ich ja alles machen! DROGENDEALER C (Anzahl der Kunden) mal A (Intensität deren Abhängigkeit) mal S (Preis der gewünschten Substanz) = H (Menge an leicht verdientem Geld) minus: eK (eigener Konsum) minus: FK (Konsum des Freundeskreises) minus: dg (dumm gelaufen) minus: AG (Kosten für Anwalt und Gericht) Ergebnis: +/- 0 mein Fazit Branche wechseln… oder noch besser: Geschäftsmodell ändern … …raus aus der ILLEGALITÄT …rein in die LEGALITÄT Zielgruppenanalyse neue Drogen braucht das Land nicht nachweisbare Drogen will das Land legale Drogen, die wirken wie illegale Drogen will das Land Alleinstellungsmerkmal weg vom Straßendealer-Image edle Verpackung trendy design serviceorientierte Vermarktung Netzwerke mobilisieren „windige“ Chemiker kontaktieren Grafiker, Produktdesigner, Webentwickler Rechtsberatung einholen Inspirationsquellen nutzen… © kayleigh van Dyeik - Fotolia.com © kayleigh van Dyeik - Fotolia.com Produktdesign & Verpackung v ode r no c h b e sse r : Ge sc h ä f t sm o d e l l änd e r n … https://www.youtube.com/watch?v=741mM2Cn1hU ILLEGALITÄT LEGALER DEALER ILLEGALER DEALER UNTER NEHMER …zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie ihren Drogenberater …aber bis die wirkliche Daten haben, haben wir schon wieder neue Substanzen! …und so lange bleiben die Konsumierenden unsere: Bi l d : …die glauben, „schicke“ Drogen sind so ungefährlich wie „schicke“ Kaffeekapseln! Rollenwechsel Herzlichen Dank! Ralf Wischnewski | www.partypack.de Bedeutung für die Prävention Ralf Wischnewski | www.partypack.de Elternabende / Elternarbeit Multiplikatorenfortbildung „Legal-Highs“ bei Schulaktionen?! (substanzspezifische Prävention vs universeller Prävention) Gründe - Wirkungen - Folgen Quelle: ALFRED DER GRÜNE KOFFER, HANDBUCH, Suchthilfe. Direkt Essen http://www.dguv-lug.de/legal_highs.php Zielgruppenspezifische Prävention Zielgruppe im Internet = Prävention im Internet Herzlichen Dank! Landesarbeitsgemeinschaft Suchtvorbeugung 20. Oktober 2015 Ralf Wischnewski | www.partypack.de Deutsches Ärzteblatt Jg. 111 Heft 9 28. Februar 2014 http://www.aerzteblatt.de/pdf/111/9/m139.pdf gesundheitlich risikoreiche Nebenwirkungen Cannabinoide: körperliche Unruhe, Anfälle, Hypertonie, Arrhythmien, Brechreiz, Hypokaliämie, außerdem gibt es Fälle von psychiatrischen Symptomen einschließlich Psychosen und einer erhöhten Selbstmordrate; ein karzinogenes Potential wird bei manchen Cannabinoiden vermutet. gesundheitlich risikoreiche Nebenwirkungen Cathinone: gesteigerte körperliche Unruhe, psychiatrische Symptomen einschließlich Psychosen, Hypertonie, Tachykardie, veränderte Wahrnehmung, Reizungen und Verätzungen der Haut. gesundheitlich risikoreiche Nebenwirkungen Phenethylamine: gesteigerte körperliche Unruhe, psychiatrische Symptome einschließlich Psychosen, Hypertonie, Tachykardie, Hyperthermie, Gedächtnislücken, Verwirrtheit, Appetit- und Schlaflosigkeit. gesundheitlich risikoreiche Nebenwirkungen Piperazine: toxikologische Effekte vergleichbar mit denen von Phenethylaminen gesundheitlich risikoreiche Nebenwirkungen Tryptamine: gesteigerte körperliche Unruhe, Panikattacken, Übelkeit, Erbrechen. Intoxikationen & Todesfälle 2010 2011 2012 2013 2014 Intoxikationen 80 195 111 77 40 Todesfälle 1 4 8 1 6 (Stand August 2014): Quelle: Bundeskriminalamt Wie viele Fälle von Gesundheitsschädigungen bzw. Todesfällen aufgrund von NPS-Konsum sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Jahren und Art der Gesundheitsschädigung aufschlüsseln)? Todesfälle NPS 2013 2014 Todesfälle 5 25 Quelle: PM Bundeskriminalamt, April 2015 Problem: Produktqualität Denn nur wo … drauf steht, ist auch …. drin! Problem: Produktqualität Denn nur wo Nutella drauf steht, ist auch Nutella drin…. Problem: Dosierung Qualität, Quantität, Verteilung Problem: Dosierung Qualität, Quantität, Verteilung doch nicht so legal… Dem BKA liegen Gutachten von nahezu 5000 Produkten vor. Der Anteil der Produkte, die Wirkstoffe nach dem BtMG enthielten, liegt bei fast 90%. Diese Aussage betrifft die Kräutermischungen. Dort ist die Quote sehr hoch. Gerade in Kräutermischungen befinden sich häufig mehrere Wirksubstanzen, von denen eine dem BtMG unterstellt ist. Das erhöht die Quote in diesem Bereich. Bei den sog. Badesalzen, Happy Caps etc., die vorwiegend stimulierende Substanzen aus dem Bereich Amphetamin- und Cathinonderivate beinhalten, liegt die Quote niedriger, ist aber durch die Unterstellung weiterer Substanzen unter das BtMG angestiegen. Sie dürfte bei etwa 50 % liegen. Quelle: aus einer eMail mit einem NRW LKA Beamten vom Mai 2015 Nachweis • über spezialisierte Labore – aber auch nur dann, wenn die Substanzen schon bekannt sind und Referenzstoffe vorliegen • üblichen Drogen(schnell)tests schlagen nicht an • spezielle Drogen(schnell)tests weisen nur sehr wenige Substanzen nach (ca. 15-17 synthetischen Cannabinoide aus vorwiegend aus der JWH Gruppe) http://www.uniklinik-freiburg.de/giftberatung/spice-ii-plus-wissenschaftliche-studie-zu-aktuellenparty-drogen.html legal – illegal – scheißegal? legal – illegal – scheißegal? Führen noch mehr Verbote zwangläufig zu noch gefährlicheren NPS? legal – illegal – scheißegal? Sollte die Bundesregierung NPS schneller ins Betäubungsmittelgesetz aufnehmen können? legal – illegal – scheißegal? • Betäubungsmittelgesetz – aktuell – Änderungsverordnungen (BtMÄndV 24-29 von 2009 bis 2015 30. BtMÄndV ist angekündigt ) – Zukünftig (Idee der Stoffgruppenunterstellung) • Arzneimittelgesetz • andere Gesetze (z.B. Vorl. Tabakgesetz) Arzneimittelgesetz Legal Highs sind nicht illegal nach AMG Legal Highs fallen nicht unter das Arzneimittelgesetz (AMG), so urteilte der EuGH (C-358/13 und C-181/14) in seiner Entscheidung vom 10.07.2014. …entscheidet der Gerichtshof, dass der Arzneimittelbegriff im Unionsrecht Stoffe nicht einschließt, die – wie Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoiden – in ihrer Wirkung die physiologischen Funktionen schlicht beeinflussen, ohne geeignet zu sein, der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar zuträglich zu sein, die nur konsumiert werden, um einen Rauschzustand hervorzurufen, und die dabei gesundheitsschädlich sind. Vorläufiges Tabakgesetz Versuch des 5. Strafsenats des BGH, den Verkauf von Räuchermischungen (nicht von Badesalzen) über das „Vorläufige Tabakgesetz“ (VTabakG) zu regulieren. Der 5. Strafsenat des BGH teilt in seinem Beschluss vom 5.11.2014 (5 StR 107/14 = BeckRS 2014, 22120) mit, dass seiner Ansicht nach das gewerbsmäßige Inverkehrbringen von zum Rauchen bestimmten Kräutermischungen, denen nicht in die Anlage II zum Betäubungsmittelgesetz aufgenommene synthetische Cannabinoide zugesetzt sind, nach § 52 Abs. 2 Nr. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 2 des Vorläufigen Tabakgesetzes (VTabakG) strafbar sein kann. Vorläufiges Tabakgesetz § 52 Abs. 2 Nr. 1, VTabakG (2) Ebenso wird bestraft, wer 1. entgegen § 20 Abs. 1 Nr. 1 bei dem Herstellen von Tabakerzeugnissen nicht zugelassene Stoffe verwendet, einer nach § 20 Abs. 3 oder einer nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a bis c oder g oder nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b oder c erlassenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift verweist, oder Tabakerzeugnisse entgegen § 20 Abs. 1 Nr. 2 oder § 21 Abs. 2 oder Stoffe entgegen § 20 Abs. 1 Nr. 3 in den Verkehr bringt oder § 20 Abs. 1 Nr. 2, VTabakG (1) Es ist verboten, 1.bei dem gewerbsmäßigen Herstellen von Tabakerzeugnissen, die dazu bestimmt sind, in den Verkehr gebracht zu werden, Stoffe zu verwenden, die nicht zugelassen sind; 2.Tabakerzeugnisse gewerbsmäßig in den Verkehr zu bringen, die entgegen dem Verbot der Nummer 1 hergestellt sind oder einer nach Absatz 3 Nr. 1 oder Nr. 2 Buchstabe a erlassenen Rechtsverordnung nicht entsprechen; Stoffgruppenunterstellung • der Versuch, Stoffgruppen einschließlich aller möglichen Derivate in eine neue Anlage IV im BtMG aufzunehmen • das „Operieren“ mit Substanzen aus dieser Stoffgruppe soll zukünftig unter Strafe gestellt werden, soweit es „zu Missbrauchszwecken“ erfolge… Stoffgruppenunterstellung legal – illegal – scheißegal? Befürworten Sie eine Stoffgruppenunterstellung? 30. BtMÄndV, angekündigt – muss noch durch den Bundesrat 29. BtMÄndV, 08.05.2015 (Bundesrat) 28. BtMÄndV, 28.11.2014 Unterteilung/Klassifizierung: • Cannabinoide (JWH-XXX; AM-XXX; CP-XXX) • Cathinone • Phenethylamine • Tryptamine • Piperazine weitere 8 Unterteilungen • • • • • • • • Arylcyclohexylamine Aminoindane Arylalkylamine Benzodiazepine Opioide Piperidine Pyrrolidine Pflanzenextrakte Ch e mi sc h e K l a ssi f i k a t i o n Gr u p p e Wi r k u n g z u g e h ör i g e Su b st a n z e n Sy n t h e t i sc h e Ca n n a b i n o i d e • c a n n a b i sä h n l i c h • h a l l u z i no g e n, se d a t i v , b e r u h i g e nd J WH- 0 1 8 , CP 4 7 , 4 9 7 21 0 J WH- 2 50 , 0 81 , J WH- 1 2 2 , 20 3, J WH- 2 0 0 , 69 4 , Ad a m a n t y l J WH- 0 1 8 , AM - 2 2 0 1 , 1 220 … Ca t h i n o n e • k o k a i n- , a mp h e t a mi n , u nd e c st a sy ä h n l i ; HU- J WH- J WHAM - AM - M e p h e d r o n, M e t h c a t h i no n, 4 - F M C, bk M DM A Vertiefungsworkshop Welche Bedeutung haben die neuen Substanzen für die Prävention „legal highs“ – Präventionsebenen • Universelle Prävention • Selektive Prävention • Indizierte Prävention • Strukturelle Prävention/ Verhältnisprävention „legal highs“ – Präventionsebenen Universelle Prävention: Unter universeller Prävention subsumieren sich Programme, Projekte und Aktivitäten, die sich an die allgemeine Bevölkerung oder einen Teil der allgemeinen Bevölkerung richten, die ein niedriges oder durchschnittliches Risiko trägt, eine Sucht bzw. Abhängigkeit zu entwickeln. Typisches Arbeitsfeld universeller Präventionsmaßnahmen ist die Schule. Der Arbeitsplatz, kommunale Einrichtungen oder Sportvereine sind weitere Erfolg versprechende Ansatzpunkte für universelle Präventionsmaßnahmen. „legal highs“ – Präventionsebenen Selektive Prävention: Selektive Prävention richtet sich an Personengruppen, die ein signifikant höheres Risiko aufweisen eine Suchtabhängigkeit zu entwickeln, als die durchschnittliche Bevölkerung. Dieses Risiko kann immanent sein oder eine Gruppe von Personen trägt aufgrund verschiedener Merkmale über das gesamte Leben hinweg ein höheres Risiko, eine Sucht zu entwickeln. Zielgruppen selektiver Präventionsmaßnahmen sind beispielsweise sozial Benachteiligte, Personen mit Migrationshintergrund oder Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien. „legal highs“ – Präventionsebenen Indizierte Prävention: Zielgruppe indizierter Präventionsmaßnahmen sind Personen, die ein hohes Risiko haben, eine Abhängigkeit zu entwickeln. Dabei leitet sich die Notwendigkeit indizierter Präventionsmaßnahmen durch die Existenz wichtiger individueller Indikatoren ab, die eine spätere Abhängigkeitsentwicklung begünstigen. Im Unterschied zur selektiven Prävention, erfolgt indizierte Prävention in der Regel auf individueller Ebene, d.h. es geht nicht um die Identifikation von Personengruppen, auf die die genannten Merkmale zutreffen. Indizierte Präventionsmaßnahmen werden beispielsweise für Kinder und Jugendlichen mit Verhaltensauffälligkeiten oder Kinder und Jugendliche mit ADHS umgesetzt. An der Schnittstelle von indizierter Prävention zur Behandlung sind ebenfalls Maßnahmen der Frühintervention anzusiedeln. Als wesentliches Merkmal weist die Zielgruppe von Maßnahmen im Bereich Frühintervention (bereits) Probleme durch erhöhten Substanzkonsum auf und/oder sie haben Probleme, die mit erhöhtem Substanzkonsum in engem Zusammenhang stehen. Diese Zielgruppe frühinterventiver Maßnahmen hat ein sehr hohes Risiko eine Abhängigkeit zu entwickeln, zum Zeitpunkt der Intervention werden DSM-IV oder ICD-10 Kriterien jedoch (noch) nicht erfüllt. „legal highs“ – Präventionsebenen Strukturelle Prävention / Verhältnisprävention Strukturelle Prävention bzw. Maßnahmen der Verhältnisprävention beziehen sich auf Veränderungen des sozialen oder kulturellen Umfelds bzw. von Umweltfaktoren. Der Ansatz der strukturellen Prävention beruht auf der Annahme, dass Substanzkonsum von Individuen durch ein komplexes Bündel von äußeren Einflüssen mit beeinflusst wird. Strukturelle Präventionsmaßnahmen beschäftigen sich auf übergeordneten Ebenen um die Schaffung von Voraussetzungen für gesundes Verhalten. Verhältnisprävention bedeutet somit die gesundheitsgerechte Gestaltung des Lebensumfeldes der Menschen, wie zum Beispiel das Jugendschutzgesetz oder das Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen.