Windpocken und Gürtelrose

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Windpocken und Gürtelrose
Gesundheitsamt
Infektions- und Umwelthygiene
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Infektionskrankheiten - Informationsreihe des Gesundheitsamtes
Windpocken (Varizellen) und Gürtelrose (Herpes zoster)
Was versteht man unter den Begriffen „Windpocken“ und „Gürtelrose“?
Windpocken (Varizellen) und Gürtelrose (Herpes zoster) sind Infektionskrankheiten beim
Menschen, die beide durch das Varicella-Zoster-Virus (VZV) verursacht werden. Die deutschen
Krankheits-bezeichnungen resultieren aus der schnellen Virus-Ausbreitung und den typischen
Hauter-scheinungen bei Kranken.
Wann verursachen Varizella-Zoster-Viren Windpockenerkrankungen,
wann Herpes Zoster- Erkrankungen?
Die Erstinfektion erfolgt durch Ansteckung mit Varicella-Zoster-Viren (VZV), die von WindpockenErkrankten ausgehustet bzw. mit der Atemluft abgegeben werden. Die meisten Windpockenerkrankungen sind im Kleinkindalter zu beobachten. Nach einer Infektion verbleiben lebenslang
VZV im Bereich der Rückenmarks- bzw. Hirnnerven. Im höheren Alter, d.h. nach dem fünften
Lebensjahrzehnt, bei Immungeschwächten auch in früheren Lebensjahren, kann es zu einer
Reaktivierung dieser im Organismus ruhenden Viren mit dem Krankheitsbild einer Gürtelrose
(Herpes zoster) kommen.
Welche Symptome können auf eine Erkrankung hinweisen?
Erkrankung an Windpocken (Varizellen):
Der Zeitraum zwischen Ansteckung und Ausbruch der Erkrankung beträgt in der Regel 14-16
Tage. Nach etwa 1-2 Tagen uncharakteristischem Krankheitsgefühl tritt über die nächsten 3-5
Tage ein typisches, juckendes Hautexanthem auf, begleitet von Fieber. Das Exanthem entwickelt
sich schub-weise, so dass gleichzeitig gerötete Knötchen, Bläschen und Schorf zu sehen sind. Die
Hauter-scheinungen treten zuerst am Körperstamm und im Gesicht auf, später sind die anderen
Körperteile einschließlich der behaarten Kopfhaut sowie die Schleimhäute betroffen.
Erkrankung an Gürtelrose (Herpes zoster):
Es treten auf einer Körperhälfte im Bereich des Körperstammes oder des Gesichtes in einem
deutlich abgegrenzten Hautareal (Dermatom) Bläschen auf, die häufig von starken Schmerzen in
diesem Hautsegment begleitet sind.
Wie stecke ich mich an?
An Windpocken Erkrankte sind 1-2 Tage vor Auftreten des charakteristischen Hautexanthems
bis 5-7 Tage nach Auftreten der letzten Hauterscheinungen ansteckend. Die Viren werden über
Tröpfcheninfektion mit der Atemluft weitergegeben und sind hoch ansteckend. Auch über die
Hautbläschen können bei direktem Kontakt Viren übertragen werden.
Bei der Gürtelrose ist der Bläscheninhalt infektiös und es besteht bis zur Verkrustung der Bläschen
das Risiko einer Schmierinfektion.
Wie kann ich mich vor Erkrankung bzw. Ansteckung schützen
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durch spezifische, medizinische Maßnahmen (z.B. Impfungen)
durch sonstige Maßnahmen?
Einen wirksamen Schutz vor Ansteckung mit Windpocken bietet die Varizellen-Schutzimpfung.
Eine zweimalige Impfung sollte bereits im Kleinkindalter erfolgen.
Für folgende ungeimpfte und bisher nicht an Windpocken erkrankte Personen bzw. im Einzelfall
Personen ohne Nachweis spezifischer Antikörper („empfängliche“ Personen) wird ebenfalls von
der Ständigen Impfkommission (STIKO) in Deutschland eine Impfung empfohlen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Kinder und Jugendliche zwischen 9 Jahren und 17 Jahren
Frauen mit Kinderwunsch
Patienten vor geplanter immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation
Patienten mit schwerer Neurodermitis
Empfängliche Personen, die engen Kontakt zu den unter 1. bis 4. Genannten haben
Empfängliche Personen, die beruflich, z.B. im Gesundheitsdienst oder in Einrichtungen für
Kinder im Vorschulalter, mit gefährdeten Personengruppen, wie die unter 1. bis 4.
Genannten zu tun haben.
Eine Schutzimpfung wird vom behandelnden Arzt durchgeführt unter Abwägung von Nutzen und
Risiko in jedem Einzelfall.
Abwehrgeschwächte Menschen sollten sich möglichst von Erkrankten und Personengruppen, in
denen bereits Windpockenfälle aufgetreten sind, fernhalten.
Eine Impfung speziell gegen Gürtelrose (Herpes zoster) gibt es nicht, weil diese Erkrankung immer
die Folge (Reaktivierung) einer bereits früher durchgemachten Windpockeninfektion ist. Deshalb
ist es wichtig, bereits die Erstinfektion (Windpocken) mit dem Varizellen-Zoster-Virus durch eine
Schutz-impfung zu verhindern.
Wer sollte umgehend über eine Erkrankung oder den dringenden
Krankheitsverdacht informiert werden?
Nach § 34 Abs.1 Infektionsschutzgesetz dürfen Personen, die an Windpocken erkrankt oder
dessen verdächtig sind in Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-,
Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den Betreuten haben, bis
nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Das
Gleiche gilt für die Betreuten, also Kinder, Jugendliche, zu pflegende Personen, usw. in diesen
Einrichtungen.
Grundsätzlich sollten alle engeren Kontaktpersonen über die Erkrankung oder den Krankheitsverdacht frühzeitig informiert werden. Insbesondere bei immungeschwächten Menschen kann eine
unverzüglich einsetzende ärztliche Behandlung erforderlich werden.
Wie wird die Krankheit behandelt?
Der behandelnde Arzt bzw. die Arztpraxis sollte bei einem konkreten Windpockenverdacht
möglichst zunächst telefonisch informiert werden, um Ort und Zeitpunkt des Arztkontaktes
abzusprechen. Dadurch können andere, ansteckungsgefährdete Patienten geschützt werden.
Ein Patient mit Windpocken wird symptomatisch behandelt mit insbesondere juckreizlindernden
Medikamenten. Dadurch kann das Aufkratzen des Hautexanthems mit der Gefahr zusätzlicher,
dann in der Regel bakterieller und oft narbenbildender Hautinfektionen verhindert werden.
Bei der Gürtelrose werden außer Mittel zur Hautpflege antiviral wirksame Arzneimittel und
schmerz-lindernde Medikamente verordnet.
Wo kann ich mich noch weiter informieren
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beim Gesundheitsamt
im Internet
In dieser Informationsreihe können nur die häufig gestellten Fragen kurz beantwortet werden, ohne
Anspruch auf Vollständigkeit.
Weitere Informationen können Sie beim Gesundheitsamt telefonisch, schriftlich oder per e- mail
erhalten. Ansprechpartner stehen Ihnen in der Abteilung für Infektions- und Umwelthygiene
während der üblichen Dienstzeiten zur Verfügung.
Kreis Viersen
Gesundheitsamt
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Telefon: 02162 - 39-1756
Email: [email protected]
Auch über das Internet können Sie Informationen erhalten, z. B. auf folgender Homepage:
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Robert Koch-Institut
www.rki.de → Infektionskrankheiten von A-Z