Zur Zwangsarbeit
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Zur Zwangsarbeit
Wer von „Zwangsarbeit in DDR-Gef•ngnissen“ spricht, ignoriert das nationale und internationale Recht. Eine Studie im Auftrag des schwedischen M€belherstellers IKEA untersuchte die Behauptungen von Opferverb•nden, politische Gefangene h•tten unter Zwangsarbeit in DDR-Gef•ngnissen f‚r IKEA arbeiten m‚ssen. Die Studie kommt zu der sachlichen Feststellung, „dass politische H•ftlinge und Strafgefangene in Teilen an der Produktion von Komponenten oder M€belst‚cken, die vor 25 bis 30 Jahren an Ikea geliefert wurden, beteiligt waren.“ Kein Wort von Zwangsarbeit. Diese falsche Behauptung findet man nur bei den …u†erungen von Vertretern der Opferverb•nde oder bei dem f‚r seine unseri€sen …u†erungen bekannten Hubertus Knabe. Laut der Zeitung „Die Welt“ fordert er eine Stiftung, die sich um die Entsch•digung von Zwangsarbeitern aus der DDR k‚mmert. Es geht also neben der Verleumdung der DDR um Geld. Warum verwenden die vielen h€rigen Journalisten und Redaktionen den Begriff „Zwangsarbeit“ oder „Zwangsarbeiter“, obwohl die Studie solche Begriffe meidet? Diese Begriffe sind in Deutschland und den L•ndern der Anti-HitlerKoalition besetzt mit den Verbrechen der deutschen Faschisten an den Zwangsverschleppten, den KZ-H•ftlingen, vor allem den Juden und dem brutalen Umgang mit sowjetischen Kriegsgefangenen. Wer hat ein politisches Interesse an der Verharmlosung dieser Verbrechen durch Gleichsetzung mit Verh•ltnissen in der DDR? Wer hat ein €konomisches Interesse und wer ein pers€nliches? Jeder Strafgefangene, der w•hrend seiner Haftzeit gearbeitet hat und jetzt erf•hrt, es sei Zwangsarbeit gewesen, muss sofort zu dem Schluss kommen, dass die Zwangsarbeit bei den Nazis gar nicht so schlimm war. Das Hauptinteresse am Wachhalten der L‚ge von der Zwangsarbeit liegt aber bei der Stasi-Industrie. Zum Komplex der Stasi-Industrie z•hlen all jene Institutionen, die nun schon ‚ber zwanzig Jahre durch die Stasi-Hetze und StasiHysterie gutes Geld verdienen und mit Steuergeldern promovieren. Man kann auch die Nutznie†er dazu z•hlen, die vom Ausschalten der Konkurrenten und dem Freischie†en gut bezahlter Posten profitieren. Was ist Zwangsarbeit? Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) definierte 1930 in Artikel 2 Abs. 1 des ‡bereinkommens ‚ber Zwangs- und Pflichtarbeit die Zwangsarbeit als unfreiwillige Arbeit oder Dienstleistung, die unter Androhung einer Strafe ausge‚bt wird. Im Abs. 2 hei†t es weiter dazu: „ Als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses €bereinkommens gelten jedoch nicht …..c) jede Arbeit oder Dienstleistung, die 2 von einer Person auf Grund einer gerichtlichen Verurteilung verlangt wird, jedoch unter der Bedingung, dass diese Arbeit oder Dienstleistung unter €berwachung und Aufsicht der ‚ffentlichen Beh‚rden ausgefƒhrt wird und dass der Verurteilte nicht an Einzelpersonen oder privaten Gesellschaften und Vereinigungen verdingt oder ihnen sonst zur Verfƒgung gestellt wird.“ Der Einsatz der Gefangenen zur Arbeit im Strafvollzug der DDR erf‚llte alle internationalen Bedingungen und ging dar‚ber hinaus. Gefangene arbeiteten nicht f‚r Privatunternehmen und es gab auch kein auf privatkapitalistischer Basis betriebenes Gef•ngnis, wie dies heute leider immer mehr zugelassen wird. Wie sah es in der DDR in den 70-er Jahren aus? Die Verfassung der DDR garantierte jedem B‚rger ein Recht auf Arbeit. Dies galt auch f‚r gerichtlich zu Freiheitsentzug verurteilte B‚rger. Der Strafvollzugseinrichtung war es nicht erlaubt, einen Gefangenen vom Arbeitsproze† auszuschlie†en. Dieses Verfassungsrecht konnte in den Mauern der Gef•ngnisse nicht verwirklicht werden und f‚hrte zu dem breiten System des Einsatzes Strafgefangener in den volkseigenen Betrieben fasst aller Wirtschaftszweige. Mehr als 65 % aller Strafgefangenen arbeiteten au†erhalb der Vollzugseinrichtung in volkseigenen Betrieben. Dort wurden sie von Betriebsangeh€rigen fachlich angeleitet und kontrolliert, arbeiteten teils gemeinsam mit ihnen. W•hrend des Arbeitseinsatzes galten die gleichen Lohnbestimmungen, Arbeitszeit-, Arbeitsschutz und Gesundheitsbestimmungen wie f‚r freie B‚rger/Arbeiter dieses Betriebes. Was und wie produziert wurde, entsprach den Richtlinien der Betriebe f‚r ihre Arbeiter. ‡ber den Verkauf der produzierten G‚ter entschied der Betrieb. Viele Betriebe, in denen auch Strafgefangene arbeiteten, lieferten ihre Waren oft unter hohen Verlust zu Niedrigpreisen an Unternehmen der BRD und des westlichen Auslandes, weil Devisen gebraucht wurden. Wenn alle Strafgefangenen eines Landes nicht in gef•ngniseigenen Werkst•tten, sondern integriert in den Betrieben fasst aller Wirtschaftszweige arbeiten, dann bleibt es nicht aus, dass sie durch Teilprodukte und Zulieferketten an einer breiten Warenpalette beteiligt sind. In der DDR waren Strafgefangene in Bezug auf die produktive Arbeit gleichberechtigte Arbeitskr•fte und wurden zentral vermittelt. Das Strafvollzugsgesetz der DDR legte, wie auch das der Bundesrepublik Deutschland, f‚r alle Strafgefangenen eine Arbeitspflicht fest. Warum nun die Arbeitspflicht im Strafvollzug der DDR Zwangsarbeit sein soll und die der Gefangenen in der Bundesrepublik nicht, entzieht sich meiner Vorstellungskraft. Der Unsinn geht ja noch weiter: Alle Strafgefangenen, egal nach welchem Gesetz sie verurteilt waren, mit oder ohne politische Hintergr‚nde und Begleitumst•nde, waren zur produktiven, gesellschaftlich n‚tzlichen Arbeit eingesetzt und erhielten die gesetzlich festgelegte Verg‚tung (18 % des Lohnes eines freien Arbeiters und 100% aller Zuschl•ge und Pr•mien). Warum nun politische Gefangene eine Entsch•digung bekommen sollen und die anderen Gefangenen nicht, kann uns bisher keiner sagen. 3 IKEA, Neckermann und andere Abnehmer von Waren, an deren Herstellung Strafgefangene beteiligt waren, hatten keine Kenntnis von den Verflechtungen der DDR-Wirtschaft und welche Betriebsabteilungen am Produkt arbeiteten. Auf Wunsch der Abnehmer wurde die Ware so verpackt und deklariert, dass deren Herkunft aus der DDR nicht erkennbar war. Es gab schlie†lich den Kalten Krieg, Hallstein-Doktrin und Boykottaufrufe Wer Gefangenen w•hrend der Haft einen bezahlten und mit freien Arbeitern vergleichbaren Arbeitseinsatz erm€glicht, macht nichts moralisch oder juristisch Anst€†iges. Gesellschaftlich n‚tzliche Arbeit tr•gt zur Resozialisierung bei, dies wei† jeder, der sich mit Fragen der Behandlung von Strafrechtsverletzern und deren Wiedereingliederung besch•ftigt. Der Arbeitseinsatz machte erst die sozialen Komponenten f‚r den Strafgefangenen und deren Angeh€rige m€glich. Wie in jedem Strafvollzug dieser Welt, erhielten die Strafgefangenen in der DDR nicht den vollen, erarbeiteten Lohn ausgezahlt, sondern nur einen kleinen Prozentsatz. Die Masse beh•lt der Staat als Kompensation f‚r seine Aufwendungen f‚r Unterbringung, Versorgung, med. Betreuung, Bewachung und Sicherstellung ein. Strafgefangene in der DDR erhielten 18 % des Nettolohnes eines vergleichbaren freien Arbeiters, jugendliche Strafgefangene 35 % des vergleichbaren Lehrlingsentgeltes als Verg‚tung ausgezahlt. Alle Zuschl•ge wegen Nachtschicht, gesundheitsgef•hrdender Arbeit und alle Pr•mien (f‚r Materialeinsparungen, Planerf‚llung, Neuerervorschl•ge usw.) wurden zu 100 % gezahlt. In der DDR stand die F‚rsorge f‚r Kinder im Mittelpunkt sozialer Anstrengungen. Die Sicherstellung des Unterhalts f‚r Kinder der Strafgefangenen wurde gesetzlich verankert. Die Angeh€rigen bekamen den Unterhalt von der Strafvollzugseinrichtung monatlich ‚berwiesen, auch wenn der unterhaltsverpflichtende Vater nicht leistungsf•hig war. Dies traf zu, wenn ein Strafgefangener durch Gerichtstermine, Krankheit, Verb‚†ung von Arreststrafen oder Verweigerung einer Arbeit nicht von seinem Recht auf Arbeit Gebrauch machen konnte. Eine solche Situation sollte sich nicht auf die unschuldige Familie auswirken. Die H€he des Unterhalts war abh•ngig vom Nettoverdienst des Strafgefangenen, also von dem was ein freier Arbeiter verdiente, also von den 100 %, nicht den 18 %, die der Gefangene als Verg‚tung bekam. …hnlich verhielt es sich mit der Sozialversicherung f‚r Gefangene. In der DDR war die Dauer des Arbeitseinsatzes der Gefangenen einer versicherungspflichtigen T•tigkeit gleichgestellt, d. h. der Gefangene war kranken- und rentenversichert. Damit wurde verhindert, dass f‚r ihn und seine Familie noch lange nach der Entlassung aus dem Strafvollzug, finanzielle Auswirkungen der Straftat das Leben belasteten. 4 Wer Angesichts eines solchen sozial gefederten Arbeitseinsatzes der Strafgefangenen in der DDR von Zwangsarbeit spricht, kann nur b€swillig oder aus Unwissenheit handeln. Letztere k€nnen hinzu lernen, die B€swilligen tun dies aus politischer Blindheit nicht. Wie ist die Lage im Strafvollzug der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2012? Nach der F€deralismusreform ist der Vollzug von Freiheitsstrafen L•ndersache. Jedes Land hat eine eigene Strafvollzugsgesetzgebung. Dadurch liegen Gesamtzahlen zur Arbeit der Gefangenen und anderen Fragen nicht vor. Nach dem Grundgesetz besteht f‚r alle Gefangenen eine Arbeitspflicht, aber kein Recht auf Arbeit. Sollten Gefangene die zugewiesene Arbeit verweigern, kann der Staat ihnen die Gef•ngnisunterbringung in Rechnung stellen. Zudem drohen Sanktionen innerhalb des Vollzuges, wie Isolationshaft und Einschr•nkung der Bildungs- und Informationsrechte. Der Leiter des Strafvollzugsarchivs in Bremen, Johannes Feest sch•tzte in einen Gespr•ch mit der Zeitung „Junge Welt“ am 19.07.2011 die Lage so ein: Frage: „L•ngst nicht alle Strafgefangenen erhalten die M€glichkeit, einer Ausbildung oder einer Arbeit nachzugehen – wovon h•ngt das ab?“ „Das kommt darauf an, wie viel Arbeit in der jeweiligen Anstalt vorhanden ist. Ob Firmen Auftr†ge dorthin vermitteln oder die Anstalt ƒber eigene Betriebe verfƒgt, beispielsweise eine W†scherei oder Druckerei. Tats†chlich haben mitunter nur die H†lfte der Gefangenen einer Anstalt Arbeit.“ Frage: „Wie sind denn die Strafgefangenen, denen es gelungen ist, Arbeit zu ergattern, ansonsten sozial abgesichert?“ „In die Unfall- und Arbeitslosenversicherung sind sie minimal einbezogen, aber nicht in die Krankenversicherung…. Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall gibt es nicht, weil der Arbeitslohn zu gering ist. Sie erhalten nur neun Prozent dessen, was durchschnittlich au‡erhalb gezahlt wird.“ Im Gespr•ch informierte er auch, dass Gefangene in der Bundesrepublik Deutschland nicht in die Rentenversicherung einbezogen sind, obwohl dies im Strafvollzugsgesetz von 1977 vorgesehen war. Es fehlt bis heute ein damals dazu versprochenes Bundesgesetz. Im Jahre 2008 arbeiteten in NRW 60 % der 17 000 Inhaftierten und erwirtschafteten 48 Millionen Euro. Sie arbeiten bis zu 41 Stunden in der Woche und erhalten daf‚r durchschnittlich 13 Euro pro Tag. Von dieser Verg‚tung d‚rfen sie 50 % zum Einkauf als Hausgeld behalten. In Berlin erhalten Gefangene, die f‚r ein Modeunternehmen arbeiten einen Tageslohn von 8 bis 14 Euro. Das entspricht einem Stundenlohn von 1,75 Euro. Rechtlich sind diese L€hne nicht zu beanstanden. Sie liegen f‚r Gefangene zwischen 1,01 bis 1,68 Euro. 5 Um die laufenden Unterhaltszahlungen k‚mmern sich die Vollzugseinrichtungen nicht. Fazit: In beiden Teilen Deutschlands wurden und werden die Strafgefangenen einer Arbeitspflicht unterworfen. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz unterscheidet sich im Arbeitsprozess nicht von dem freier Arbeiter. Die Entlohnung ist in beiden Systemen gesetzlich geregelt, ein unmittelbarer Nutzen aus der Arbeit versp‚rte jeder arbeitende Gefangene. Die Einbeziehung arbeitender Gefangener in die Rentenversicherung erfolgte nur in der DDR. Die F‚rsorge der Vollzugseinrichtung f‚r die regelm•†ige Unterhaltszahlung an die Kinder war in der DDR ein Akt der Menschlichkeit. Es gibt und gab nach 1945 in Deutschland keine Zwangsarbeit, weder in der DDR noch in der BRD. Dieter Winderlich Chefinspekteur a. D. Letzter Chef der Deutschen Volkspolizei November 2012