Entstehungsgeschichte
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Entstehungsgeschichte
1. Januar 2010 Landratsamt Lichtenfels Kronacher Straße 28-30; 96215 Lichtenfels Telefon 09571/ 18 267, Telefax 09571/ 18 444 E-Mail [email protected] Internet www.landkreis-lichtenfels.de Fifty-Fifty-Bus- und -Taxi-Projekt des Landkreis Lichtenfels 1. Entstehungsgeschichte 2. Ziele des Pilotprojektes 3. Regeln für die Teilnahme 4. Ablauf von der Beantragung bis zur Fahrt 5. Ergebnisse bis Dezember 2009 6. Anfragen zum Fifty-Fifty-Projekt 7. Neuerungen ab 1. Juli 2009 8. Presseberichte 1. Entstehungsgeschichte Im Jahr 2001 wurde für den Landkreis Lichtenfels der Nahverkehrsplan für die Jahre 2001 bis 2006 fortgeschrieben. In diesem Zusammenhang ging es um die Einführung eines Anrufsammeltaxis. Dieses wurde aus Kostengründen vom Kreistag von Lichtenfels abgelehnt. Im Herbst 2001 gab Landrat Reinhard Leutner die Anregung ein Fifty-Fifty-Bus- und -Taxi im Landkreis zu installieren. Gute Beispiele hierzu gab es bereits in den neuen Bundesländern. Die Verhinderung von sog. Diskounfällen (wie sie zu Beginn des Jahres 2001 auch im Landkreis Lichtenfels zu beklagen waren) sowie die Etablierung eines ÖPNV-Angebotes während des Wochenendes und im Freizeitverkehr waren die Argumente für die Kreisräte im Umweltausschuss (am 19. Februar 2002) sowie Kreisausschuss (am 25. Februar 2002) abschließend zu befürworten. Laufzeit des Pilotprojektes war zunächst bis 30. Juni 2003. Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 31.3.2003 wird das Fifty-Fifty-Bus- und Taxi-Projekt bis auf weiteres fortgeführt. 2. Ziele des Pilotprojektes – was ist neu im Landkreis Lichtenfels Mit Einführung dieses Pilotprojektes wurde bayernweit erstmals ein Fifty-Fifty-Busund -Taxi-Projekt etabliert, das sich in wesentlichen Punkten von denen in den neuen Bundesländern unterscheidet. So erhalten die Jugendlichen/ junge Erwachsene eine Berechtigungskarte, die nur einmal zu besorgen ist (anstatt Gutscheine). Des weiteren erfolgt die Antragstellung für die Berechtigungskarte über das Internet unter der Adresse www.landkreis-lichtenfels.de. Mit diesem Projekt verfolgt der Landkreis Lichtenfels folgende Ziele: Im Vordergrund steht die Vermeidung von „Disko-Unfällen“ durch Alkoholfahrten oder risikoreiche Fahrten. Zudem soll ein ÖPNV-Angebot an Wochenenden und in der Nacht geschaffen werden, das auch dem Jugendschutz Rechnung trägt. Das Medium Internet sollte getestet werden für eine große Zahl von Anträgen. Ein Verfahren wie dies in modernen Verwaltungen in Zukunft sicherlich häufiger zum Einsatz kommen wird (eGovernment). Durch dieses Projekt soll gezeigt werden, dass durch neue Dienstleistungen der öffentlichen Hand keine neuen zusätzlichen Stellen geschaffen werden müssen („Schlanke Verwaltung“). Der Erfassungsaufwand für die Anträge entfällt völlig, da diese ihre Daten selbst eintragen. Der Einsatz des Internets ist für die Zielgruppe der 16 bis 27-Jährigen Alltag, so dass hier auch keine Berührungsängste bestehen. Das Image des Landratsamtes Lichtenfels als moderner Dienstleistungsbetrieb soll dadurch auch bei dieser Kundenschicht zum Tragen kommen. Zudem soll dieses Projekt das Interesse dieser Zielgruppe für die Internetangebote des Landratsamtes insgesamt stärken. 3. Regeln zur Benutzung von Fifty-Fifty-Bus- und –Taxi 1. Vor Fahrtantritt muss die Berechtigungskarte mit einem gültigen Personalausweis/Reisepass dem Taxifahrer vor-gelegt werden. Der Karteninhaber muss mitfahren. 2. Die Fahrt muss durch Unterschrift des Fahrgastes auf dem Fahrerbogen im Taxi bestätigt werden. 3. Jugendliche und junge Erwachsene müssen im Alter zwischen 16 und 27 Jahren sein. 4. Der Fahrgast muss im Landkreis Lichtenfels gemeldet sein oder bei Antragstellung nachgewiesen haben, dass er/sie AuszubildendeR oder StudentIn ist. 5. Start und Ziel der Fahrt muss im Landkreis Lichtenfels sein (Fahrten außerhalb werden nicht bezuschusst!) 6. Es muss das nächstgelegene Taxi-/Busunternehmen mit der Fahrt beauftragt werden. 7. Die Berechtigungskarte gilt für Fahrten ab 6,00 €, die in der Nacht von Freitag auf Samstag oder von Samstag auf Sonntag oder an Vorabenden zu gesetzlichen Feiertagen und an Feiertagen einschl. Mariä Himmelfahrt zwischen 21.00 und 5.00 Uhr begonnen werden. 4. Ablauf von der Beantragung bis zur Fahrt Antrag stellen von zu Hause, in der Schule oder im Rathaus im Internet unter der Adresse www.landkreis-lichtenfels.de. Berechtigungskarte abholen im Landratsamt - Infothek oder in der Schule (erstmals am 29. April 2002) Vorlage der Berechtigungskarte vor Fahrtantritt mit Personalausweis/ Reisepass Bestätigung der Fahrt durch Unterschrift auf Fahrerbogen. (Abrechnung der Fahrt durch Unternehmer mit Landratsamt) 5. Ergebnisse bis Dezember 2009 Seit Einführung dieses bayernweit einmaligen Projektes am 19. April 2002 haben rund 200.000 Jugendliche des Landkreises dieses Angebot genutzt. Dies ist ein deutliches Zeichen, dass zum einen der Bedarf für eine solche Dienstleistung vorhanden ist, und dass zum anderen das Projekt auch angenommen wird von den Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Dabei war besonders wichtig, dass die notwendige Berechtigungskarte über das Internet bestellt werden kann und kostenlos ausgegeben wird. Zwischenzeitlich haben sich eine Vielzahl von Landkreisen und Städten über dieses Projekt und seine Umsetzung mit eGovernment-Lösungen informiert. Besonders beeindruckt zeigte sich der damalige Innenminister Dr. Günther Beckstein, der dieses Fifty-Fifty-Projekt allen bayerischen Landkreisen zur Einführung empfohlen hat. Schwere Verkehrsunfälle mit Toten und Schwerverletzten gehören leider immer noch zum Verkehrsgeschehen im Landkreis. Damit zumindest der Freizeit- und Diskoverkehr sicherer wird, wurde 2002 das Fifty-Fifty-Bus- und Taxiprojekt ins Leben gerufen. In den vergangenen acht Betriebsjahren wurde pro Fahrgast ein Zuschuss von 2,85 Euro bezahlt. Im Vergleich zu herkömmlichen Freizeit- und Diskobussen ist dies ein unterdurchschnittlicher Betrag. Dennoch muss jedes Jahr die finanzielle Machbarkeit dieser freiwilligen Aufgabe überprüft werden. Ein Blick auf die Zahl der Fahrten zeigt, dass das Fifty-Fifty-Bus- und Taxiangebot das gemeinschaftliche Fahren fördert - durchschnittlich sitzen drei Ticketnutzer im Fahrzeug. Insgesamt wurden seit Einführung rund 70.000 Fahrten mit über 200.000 Fahrgästen unternommen, die "kreuz und quer" durch den Landkreis führten. Bemerkenswert ist jedoch, dass rund 90% der Beförderungen nach Mitternacht erfolgten, was diese unfallträchtige Zeit ein Stück sicherer machte. Ziel ist weiterhin: 100% Vernunft - 50% Kosten = der sichere Weg zum Ziel ! 6. Anfragen zum Fifty-Fifty-Projekt Seit Einführung dieses von Landrat Reinhard Leutner initiierten Verkehrssicherheitsprojektes gab es vielfach Anfragen (auszugsweise): - Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab - Landratsamt Schwandorf - Agenda 21 Stadt Eggenfelden - Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach - Johanniter Unfall-Hilfe e.V. Schwabach - Landratsamt Bamberg - IHK Nürnberg - Anfragen von Privatpersonen - Junge Union Bayern - Kreisverband Bayreuth-Stadt - Landratsamt Rottal-Inn - ADAC - Wetterauer Verkehrsgesellschaft, Hessen - Landratsamt Donau-Ries 7. Neuerungen ab 1. Juli 2009 Seit dem 1. Juli 2009 gibt es beim Fifty-Fifty-Bus- und Taxiprojekt des Landkreises einige Neuerungen. Es werden Fahrten erst ab einem Betrag von 6,- € bezuschusst. Des Weiteren gelten die Vergünstigungen für Fifty-Fifty-Fahrten in der Zeit von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Die Beantragung der neuen Berechtigungskarte erfolgt weiterhin über das Internet unter www.landkreis-lichtenfels.de. Die Antragsformulare und neuen Informationen sind dort ebenfalls zu finden. Neu ist, dass ab 1. Juli auch Auszubildende und Studenten, die nur ihren Zweitwohnsitz im Landkreis haben, am Fifty-Fifty-Projekt teilnehmen können. Die Berechtigungskarte wird ebenfalls über das Internet beantragt. Bei der Abholung der Karte ist jedoch der Ausbildungsvertrag bzw. die Immatrikulationsbescheinung und der Nachweis, dass der Zweitwohnsitz im Landkreis Lichtenfels liegt , vorzulegen. Wichtig ist, dass bis spätestens zum 15. Juli die neue Karte beantragt und abgeholt sein muss, da danach die grünen Berechtigungskarten ungültig werden. Fragen zu den Neuerungen können an [email protected], oder per Telefon unter 09571 / 18 - 367 an Herrn Grosch gerichtet werden. 8. Presseberichte In Presse, Funk und Fernsehen wurde seit dem 19. April 2002 vielfach berichtet unter anderem beim Bayerischen Rundfunk, Antenne Bayern, lokale Medien, verschiedene Printmedien (z.B. „Aktion“ Traunstein), Bayerische Staatszeitung, Umwelt – kommunale ökologische Briefe, Der Landkreis, etc.