Entstehungsgeschichte

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Entstehungsgeschichte
1. Januar 2010
Landratsamt Lichtenfels
Kronacher Straße 28-30; 96215 Lichtenfels
Telefon 09571/ 18 267, Telefax 09571/ 18 444
E-Mail [email protected]
Internet www.landkreis-lichtenfels.de
Fifty-Fifty-Bus- und -Taxi-Projekt des Landkreis Lichtenfels
1. Entstehungsgeschichte
2. Ziele des Pilotprojektes
3. Regeln für die Teilnahme
4. Ablauf von der Beantragung bis zur Fahrt
5. Ergebnisse bis Dezember 2009
6. Anfragen zum Fifty-Fifty-Projekt
7. Neuerungen ab 1. Juli 2009
8. Presseberichte
1. Entstehungsgeschichte
Im Jahr 2001 wurde für den Landkreis Lichtenfels der Nahverkehrsplan für die Jahre
2001 bis 2006 fortgeschrieben. In diesem Zusammenhang ging es um die Einführung
eines Anrufsammeltaxis. Dieses wurde aus Kostengründen vom Kreistag von Lichtenfels abgelehnt.
Im Herbst 2001 gab Landrat Reinhard Leutner die Anregung ein Fifty-Fifty-Bus- und
-Taxi im Landkreis zu installieren. Gute Beispiele hierzu gab es bereits in den neuen
Bundesländern. Die Verhinderung von sog. Diskounfällen (wie sie zu Beginn des
Jahres 2001 auch im Landkreis Lichtenfels zu beklagen waren) sowie die Etablierung
eines ÖPNV-Angebotes während des Wochenendes und im Freizeitverkehr waren
die Argumente für die Kreisräte im Umweltausschuss (am 19. Februar 2002) sowie
Kreisausschuss (am 25. Februar 2002) abschließend zu befürworten. Laufzeit des
Pilotprojektes war zunächst bis 30. Juni 2003. Mit Beschluss des Kreisausschusses
vom 31.3.2003 wird das Fifty-Fifty-Bus- und Taxi-Projekt bis auf weiteres fortgeführt.
2. Ziele des Pilotprojektes – was ist neu im Landkreis Lichtenfels
Mit Einführung dieses Pilotprojektes wurde bayernweit erstmals ein Fifty-Fifty-Busund -Taxi-Projekt etabliert, das sich in wesentlichen Punkten von denen in den neuen
Bundesländern unterscheidet. So erhalten die Jugendlichen/ junge Erwachsene eine
Berechtigungskarte, die nur einmal zu besorgen ist (anstatt Gutscheine). Des weiteren erfolgt die Antragstellung für die Berechtigungskarte über das Internet unter der
Adresse www.landkreis-lichtenfels.de.
Mit diesem Projekt verfolgt der Landkreis Lichtenfels folgende Ziele:
 Im Vordergrund steht die Vermeidung von „Disko-Unfällen“ durch Alkoholfahrten
oder risikoreiche Fahrten.
 Zudem soll ein ÖPNV-Angebot an Wochenenden und in der Nacht geschaffen
werden, das auch dem Jugendschutz Rechnung trägt.
 Das Medium Internet sollte getestet werden für eine große Zahl von Anträgen. Ein
Verfahren wie dies in modernen Verwaltungen in Zukunft sicherlich häufiger zum
Einsatz kommen wird (eGovernment).
 Durch dieses Projekt soll gezeigt werden, dass durch neue Dienstleistungen der
öffentlichen Hand keine neuen zusätzlichen Stellen geschaffen werden müssen
(„Schlanke Verwaltung“).
 Der Erfassungsaufwand für die Anträge entfällt völlig, da diese ihre Daten selbst
eintragen.
 Der Einsatz des Internets ist für die Zielgruppe der 16 bis 27-Jährigen Alltag, so
dass hier auch keine Berührungsängste bestehen. Das Image des Landratsamtes
Lichtenfels als moderner Dienstleistungsbetrieb soll dadurch auch bei dieser
Kundenschicht zum Tragen kommen. Zudem soll dieses Projekt das Interesse
dieser Zielgruppe für die Internetangebote des Landratsamtes insgesamt stärken.
3. Regeln zur Benutzung von Fifty-Fifty-Bus- und –Taxi
1. Vor Fahrtantritt muss die Berechtigungskarte mit einem gültigen Personalausweis/Reisepass dem Taxifahrer vor-gelegt werden. Der Karteninhaber muss mitfahren.
2. Die Fahrt muss durch Unterschrift des Fahrgastes auf dem Fahrerbogen im Taxi
bestätigt werden.
3. Jugendliche und junge Erwachsene müssen im Alter zwischen 16 und 27 Jahren
sein.
4. Der Fahrgast muss im Landkreis Lichtenfels gemeldet sein oder bei Antragstellung nachgewiesen haben, dass er/sie AuszubildendeR oder StudentIn ist.
5. Start und Ziel der Fahrt muss im Landkreis Lichtenfels sein (Fahrten außerhalb
werden nicht bezuschusst!)
6. Es muss das nächstgelegene Taxi-/Busunternehmen mit der Fahrt beauftragt
werden.
7. Die Berechtigungskarte gilt für Fahrten ab 6,00 €, die in der Nacht von Freitag
auf Samstag oder von Samstag auf Sonntag oder an Vorabenden zu gesetzlichen Feiertagen und an Feiertagen einschl. Mariä Himmelfahrt zwischen
21.00 und 5.00 Uhr begonnen werden.
4. Ablauf von der Beantragung bis zur Fahrt
 Antrag stellen von zu Hause, in der Schule oder im Rathaus im Internet unter der
Adresse www.landkreis-lichtenfels.de.
 Berechtigungskarte abholen im Landratsamt - Infothek oder in der Schule (erstmals am 29. April 2002)
 Vorlage der Berechtigungskarte vor Fahrtantritt mit Personalausweis/ Reisepass
 Bestätigung der Fahrt durch Unterschrift auf Fahrerbogen.
 (Abrechnung der Fahrt durch Unternehmer mit Landratsamt)
5. Ergebnisse bis Dezember 2009
Seit Einführung dieses bayernweit einmaligen Projektes am 19. April 2002 haben
rund 200.000 Jugendliche des Landkreises dieses Angebot genutzt. Dies ist ein
deutliches Zeichen, dass zum einen der Bedarf für eine solche Dienstleistung vorhanden ist, und dass zum anderen das Projekt auch angenommen wird von den Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Dabei war besonders wichtig, dass die notwendige Berechtigungskarte über das Internet bestellt werden kann und kostenlos
ausgegeben wird.
Zwischenzeitlich haben sich eine Vielzahl von Landkreisen und Städten über dieses
Projekt und seine Umsetzung mit eGovernment-Lösungen informiert. Besonders beeindruckt zeigte sich der damalige Innenminister Dr. Günther Beckstein, der dieses
Fifty-Fifty-Projekt allen bayerischen Landkreisen zur Einführung empfohlen hat.
Schwere Verkehrsunfälle mit Toten und Schwerverletzten gehören leider immer noch
zum Verkehrsgeschehen im Landkreis. Damit zumindest der Freizeit- und Diskoverkehr sicherer wird, wurde 2002 das Fifty-Fifty-Bus- und Taxiprojekt ins Leben gerufen.
In den vergangenen acht Betriebsjahren wurde pro Fahrgast ein Zuschuss von 2,85
Euro bezahlt. Im Vergleich zu herkömmlichen Freizeit- und Diskobussen ist dies ein
unterdurchschnittlicher Betrag. Dennoch muss jedes Jahr die finanzielle Machbarkeit
dieser freiwilligen Aufgabe überprüft werden.
Ein Blick auf die Zahl der Fahrten zeigt, dass das Fifty-Fifty-Bus- und Taxiangebot
das gemeinschaftliche Fahren fördert - durchschnittlich sitzen drei Ticketnutzer im
Fahrzeug. Insgesamt wurden seit Einführung rund 70.000 Fahrten mit über 200.000
Fahrgästen unternommen, die "kreuz und quer" durch den Landkreis führten. Bemerkenswert ist jedoch, dass rund 90% der Beförderungen nach Mitternacht erfolgten,
was diese unfallträchtige Zeit ein Stück sicherer machte.
Ziel ist weiterhin: 100% Vernunft - 50% Kosten = der sichere Weg zum Ziel !
6. Anfragen zum Fifty-Fifty-Projekt
Seit Einführung dieses von Landrat Reinhard Leutner initiierten Verkehrssicherheitsprojektes gab es vielfach Anfragen (auszugsweise):
- Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab
- Landratsamt Schwandorf
- Agenda 21 Stadt Eggenfelden
- Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach
- Johanniter Unfall-Hilfe e.V. Schwabach
- Landratsamt Bamberg
- IHK Nürnberg
- Anfragen von Privatpersonen
- Junge Union Bayern - Kreisverband Bayreuth-Stadt
- Landratsamt Rottal-Inn
- ADAC
- Wetterauer Verkehrsgesellschaft, Hessen
- Landratsamt Donau-Ries
7. Neuerungen ab 1. Juli 2009
Seit dem 1. Juli 2009 gibt es beim Fifty-Fifty-Bus- und Taxiprojekt des Landkreises
einige Neuerungen. Es werden Fahrten erst ab einem Betrag von 6,- € bezuschusst.
Des Weiteren gelten die Vergünstigungen für Fifty-Fifty-Fahrten in der Zeit von 21:00
Uhr bis 05:00 Uhr. Die Beantragung der neuen Berechtigungskarte erfolgt weiterhin
über das Internet unter www.landkreis-lichtenfels.de. Die Antragsformulare und neuen Informationen sind dort ebenfalls zu finden.
Neu ist, dass ab 1. Juli auch Auszubildende und Studenten, die nur ihren Zweitwohnsitz im Landkreis haben, am Fifty-Fifty-Projekt teilnehmen können. Die Berechtigungskarte wird ebenfalls über das Internet beantragt. Bei der Abholung der Karte
ist jedoch der Ausbildungsvertrag bzw. die Immatrikulationsbescheinung und der
Nachweis, dass der Zweitwohnsitz im Landkreis Lichtenfels liegt , vorzulegen.
Wichtig ist, dass bis spätestens zum 15. Juli die neue Karte beantragt und abgeholt
sein muss, da danach die grünen Berechtigungskarten ungültig werden.
Fragen zu den Neuerungen können an [email protected], oder
per Telefon unter 09571 / 18 - 367 an Herrn Grosch gerichtet werden.
8. Presseberichte
In Presse, Funk und Fernsehen wurde seit dem 19. April 2002 vielfach berichtet unter anderem beim Bayerischen Rundfunk, Antenne Bayern, lokale Medien, verschiedene Printmedien (z.B. „Aktion“ Traunstein), Bayerische Staatszeitung, Umwelt –
kommunale ökologische Briefe, Der Landkreis, etc.