Angeln im „Gottesgarten am Obermain“
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Angeln im „Gottesgarten am Obermain“
Angeln im „Gottesgarten am Obermain“ 1 Fischereibroschüre des Landkreises Lichtenfels Herausgeber: Landkreis Lichtenfels, Kronacher St r. 28 - 30 96215 Lichtenfels Tel. 09571 / 18-0 Fax. 09571/ 18-444 [email protected] www.landkreis-lichtenfels.de 2 Liebe Freunde der Angelfischerei, liebe Gäste im Gottesgarten am Obermain, in Händen halten Sie die dritte Ausgabe unserer Fischereibroschüre, die Ihnen das Angeln im „Gottesgarten am Obermain“, einer der wasserreichsten Regionen Oberfrankens, „schmackhaft“ machen soll. Wert volle Tipps rund ums Angeln und den heimischen Fisch helfen Ihnen zur Planung Ihres Anglerurlaubs sowie bei Ihrem Besuch vor Ort. Der heimische Fisch ist Teil der Genussregion Landkreis Lichtenfels, die auch Brot-, Wild- und Obstspezialitäten bietet. Genießen Sie die Gastfreundlichkeit unserer Heimat. Haben Sie Anregungen? Dann schreiben Sie uns, damit wir noch besser auf Ihre Wünsche rund um das Angeln im „Gottesgarten am Obermain“ eingehen können. Dank en möchte ich allen, die zum Gelingen dieser Broschüre beigetragen haben, vor allem der Fachberatung für Fischerei beim Bezirk Oberfrank en. Mit freundlichen Grüßen und Petri Heil Reinhard L e u t n e r Landrat 3 Übersicht 1. Kleine Rechtskunde Seite 2. Behörden Seite 16 3. Verbände/Vereine/ Gesellschaften Seite 22 4. Wo kann man angeln? Seite 25 5. Besonderheiten der heimischen Fischarten Seite 38 6. Genuss mit dem „Lebens“mittel Fisch Seite 48 7. Fischereibetriebe im Landkreis Lichtenfels Seite 50 8. Fischgasthöfe im Landkreis Lichtenfels Seite 52 9. Anglerzubehör 5 Seite 54 10. Weiterführende Literatur / Informationsmaterial Seite 55 11. Impressum Seite 56 12. Eigene Notizen Seite 58 4 1. Kleine Rechtskunde Rechtsgrundlagen: Fischereigesetz für Bayern (BayFiG), Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern (AVFiG), Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen (VwVFiR), Verordnung über die Fischerei im Bezirk Oberfranken (Bezirksfischereiverordnung). Fischerprüfung: Wer in Bayern wohnt und angeln möchte, muss vorher eine staatliche Fischerprüfung ablegen. Prüftermin ist immer der erste Samstag im März des Jahres. Anmeldemöglichkeiten: Online-Anmeldung: www.fischerpruefung. bayern.de). Dort sind auch weitere Informationen ersichtlich. Anmeldung mittels Vordruck: Das Anmeldeformular ist an den Landesfischereiverband e.V. zu senden. Das entsprechende Anmeldeformular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Anmeldeschluss ist der 1. Dezember des der Prüfung vorhergehenden Jahres. Das Min- Aal 5 destalter beträgt 12 Jahre. Voraussetzung für die Ablegung der Fischerprüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang. Dieser wird von bestimmten örtlichen Fischereivereinen angeboten (Landkreis Lichtenfels: Sportfischer Hochstadt-Marktzeuln e.V., Sportfischer Lichtenfels e.V., ASV Unterlangenstadt e.V. und SportanglerClub-Staffelstein e.V). Eine Liste von Vorbereitungslehrgängen finden Sie auch unter www.LfL.bayern.de. Mit der bestandenen Fischerprüfung können Sie bei Ihrer Gemeinde oder Stadt einen Fischereischein beantragen. Fischereischein (Art. 57-61 BayFiG): Zur Ausübung der Angelfischerei benötigt der in Bayern wohnhafte Angler einen bayerischen Fischereischein und einen Erlaubnisschein des jeweiligen Pächters oder Gewässereigentümers. Für den Gastangler aus anderen Bundesländern gilt auch der Fischereischein seines Bundeslandes. Ausländer können bei der betreffenden Gemeindeverwaltung ohne Nachweis eines Fischereischeines (sie müssen zumindest glaubhaft versichern können, dass sie in ih- Neunstachliger Stichling 6 rem Heimatland bereits geangelt haben) einen 3 Monate gültigen Bayerischen Fischereischein zum Preis von derzeit 22,50 € erwerben. Die Erteilung oder Verlängerung eines Fischereischeines nach erfolgreicher Prüfung erfolgt durch die Wohnsitzgemeinde. Nähere Auskünfte erteilen die Wohnsitzgemeinden. Fischerei-Erlaubnisschein – Angelkarten – (Art. 29 BayFiG) Wer als Fischereiberechtigter (Eigentümer oder Pächter von einem Fischwasser) Fischereierlaubnisscheine (Angelkarten) ausgeben will, benötigt dazu die Erlaubnis des Landratsamtes. Alle Fischereierlaubnisscheine müssen vor der Ausgabe durch ein Dienstsiegel des Landratsamtes bestätigt werden. Die Ausgabe von Fischereierlaubnisscheinen erfolgt in der Regel durch die Fischereivereine oder den Fischereiberechtigten bzw. durch deren Verkaufsstellen. Fischereiaufseher (Art. 71 BayFiG): Auf Antrag von Fischereiberechtigten (Pächter oder Eigentümer von Fischereirechten) kann das Landratsamt zuverlässige Güster 7 Personen als Fischereiaufseher bestätigen. Voraussetzung: Antrag des Fischereiberechtigten, Nachweis der fachlichen Eignung und persönliche Zuverlässigkeit. Der Fischereiaufseher erhält vom Landratsamt einen Dienstausweis und eine Plakette mit gleichlautender Nummer. Der Zuständigkeitsbereich wird im Ausweis festgelegt. Schonmaße /-zeiten (§ 9 AVFi G – gültig für Bayern im Auszug -) : Art Schonzeit Schonmaß (cm) Flussneunauge ganzjährig Bachneunage ganzjährig Atlantischer Lachs ganzjährig Bachforelle 01.10.-28.02. Seeforelle 01.10.-28.02. Regenbogenforelle 15.12.-15.04. Bachsaibling 01.10.-28.02. Seesaibling 01.10.-31.12. Äsche 01.01.-30.04. Oberfrank en 01.12. -30. 04. Rotauge Moderlieschen Hasel Aitel (Döbel) Nerfling ganzjährig in Ofr. Elritze ganzjährig in Ofr. Rotfeder - Dreistachliger Stichling 8 26 60 26 20 30 35 30 - Art Schonzeit Schonmaß (cm) Schied/ Rapfen Schleie Nase 01.04. -31.05. 40 26 01.03.-30.04. 30 ganzjährig in Ofr. Gründling Barbe 01.05.-15.06. 40 Laube Schneider ganzjährig Güster Brachse Bitterling ganzjährig Karausche Giebel Karpfen 35 Schmerle ganzjährig Schlammpeitzger ganzjährig Wels (Waller) 70 teilw. aufgehoben in Ofr. Steinbeißer ganzjährig Aal 50 Ofr. 50 Kaulbarsch Hecht 15.02.-15.04. 50 15.02.-15.05. in 0fr. Flussbarsch Marmorierte Grundel (Ofr.) Zander 15.03.-30.04. 50 15.02.-15.05. Ofr. Koppe (Ofr.) 3-stachliger Stichling - Sumpfkrebs 9 - Art Schonzeit Schonmaß (cm) 9-stachliger Stichling ganzjährig Rutte Edelkrebs - männlich - weiblich 01.10.-31.07. Steinkrebs - männlich ganzjährig in Ofr. - weiblich 01.10.-31.07 ganzjährig inOfr. Gemeine Teichmuschel (Große oder Schwanenmuschel) Flache Teichmuschel (Kleine o. Entenmuschel) Malermuschel Große Flußmuschel (Bauchige Flußmuschel) ganzjährig 30 12 12 10 10 - Bezirksfischereiverordnung für Oberfranken gültig ab 01.01.2011 (Auszüge): § 1: Für die Salmonidengewässer Weismain, Lauter (Bad Staffelstein), einschließlich aller Nebengewässer der neben genannten Flüsse gelten kein Schonmaß und keine Schonzeit für Hecht (Esox lucius) und Aal (Anguilla anguilla). Hechte, Aale und Regenbogenforellen (Onchorhynchus mykiss) Schneider 10 dürfen in diesen Gewässern nicht ausgesetzt werden. § 2: Für die Edelkrebsgewässer Lauter (Bad Staffelstein) gilt kein Schonmaß für den Aal (Anguilla anguilla). Aale dürfen in diesen Gewässern nicht ausgesetzt werden. Gefangene Aale dürfen nicht zurückgesetzt werden. § 3: Zum Schutz von Schneider (Alburnoides bipunctatus) und Elritze (Phoxinus phoxinus) dürfen in folgende Kleingewässer keine ein- und mehrjährigen Salmoniden eingesetzt werden: Leuchsenbach (Lichtenfels), Kapellenbach (Altenkunstadt), Kellbach (Ebensfeld). § 4: Trifft für Landkreis Lichtenfels nicht zu. § 5: Für Nerfling (Leuciscus idus), Nase (Chondrostoma nasus), Elritze (Phoxinus phoxinus) und Steinkrebs (Austrapotamobius torrentium) wird eine ganzjährige Schonzeit festgesetzt. § 6: Für Hecht (Esox lucius) wird eine Schonzeit vom 15. Februar bis 30. April fest- Nerfling 11 gesetzt. § 7: Für Äsche (Thymallus thymallus) wird eine Schonzeit vom 01.12. bis 30.04. des nächsten Jahres festgesetzt. § 8: Das Schonmaß der Rutte (Lota lota) wird für alle oberfränkischen Gewässer auf 40 cm festgesetzt. § 9: Das Schonmaß des Bachsaiblings (Salvelinus fontinalis) wird für alle oberfränkischen Gewässer auf 26 cm festgesetzt. § 10: Für die Rotfeder (Scardinius erythrophthalamus) wird für Fließgewässer und angeschlossene Baggerseen eine ganzjährige Schonzeit festgesetzt. § 11: Für den Wels/Waller (Silurus glanis) werden in Fließgewässer und angeschlossenen Baggeseen Besatzmaßnahmen verboten. Gefangene Welse/Waller dürfen nicht zurückgesetzt werden. § 12: Der Fischfang im Main und den angeschlossenen Baggerseen wird mit Trappnetzen oder Reusen, mit Flügel– oder Leitnet- Döbel 12 zen über 10 m verboten. § 13: Die Verwendung von Geräten zur Ortung von Fischen und Fischbeständen, die auch zur Auslotung der Gewässertiefe dienen können, ist verboten. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Fachberatung für Fischerei des Bezirks Oberfranken. § 14: Fischereiberechtigte und zur Ausübung der Fischerei Befugte müssen das Vorkommen von nicht heimischen Arten, wie z.B. Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus), Kamberkrebs (Orconectes limosus), Marmorierte Grundel (Proterorhinus marmoratus), Schwarzmundgrundel (Neogobius melanostomus), Zwergwels (Ictalurus nebulosus), Giebel (Carassius auratus gibelio), Silberkarpfen (Hypophthalmichthys molitrix), Graskarpfen (Ctenopharyngodon idella), Marmorkarpfen (Hypophthalmichthys nobilis) an die Fachberatung für Fischerei des Bezirks Oberfranken melden. Gefangene Exemplare der genannten Arten dürfen nicht zurückgesetzt werden. Die Regelung einer speziellen Befischung der nicht heimischen Krebsarten obliegt dem jeweiligen Fischereiberechtigten und ist bei Bedarf mit der Fach- Flußbarsch 13 beratung für Fischerei abzustimmen. § 15: Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung können nach Art. 77 Nr. 4 des Fischereigesetzes für Bayern in der Fassung vom 10. Oktober 2008 in Verbindung mit § 32 AVBayFiG mit Geldbuße belegt werden, soweit die Tat nicht nach anderen Vorschriften mit Strafe bedroht ist. § 16: Die Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Die Bezirksfischereiverordnung vom 15.12.2005 tritt außer Kraft. Die neue Bezirksfischereiverordnung gilt bis zum 31.12.2015. Fangarten, Fanggeräte, Fangvorrichtungen und Köder (§§ 15—21 AVBayFiG): Gemäß den bayerischen gesetzlichen Bestimmungen ist unter anderem verboten: - Fischen unter Verwendung von Sprengstoffen, Giften, Betäubungsm itteln, Schusswaffen, Abzugseisen, Schlingen, Reißangeln, freitreibenden Angeln, Netzfallen, Fischgabeln, Harpunen, Speeren, Pfeilen und groben Werkzeugen. - das Fischen mit dem lebenden Köderfisch - das Fischen mit mehr als 2 Handangeln Flußneunauge 14 gleichzeitig. Weiterhin muss die Handangel ständig beaufsichtigt werden. - die Handangel mit mehr als drei Angelhaken ( Anbißs tellen) aus z us tatten (Ausnahme: Hegene darf bis zu 5 Angelhaken haben). - Unter Anwendung von elektrischem Strom (Elektrofischerei) darf nur mit Erlaubnis des Landratsamtes gefischt werden. Schonbezirke: Durch Art. 70 Abs. 1 Satz 1 BayFiG wird das Landratsamt ermächtigt, in nicht geschlossenen Gewässern durch Rechtsverordnung Schonbez irke ausz uweis en (Fischschonbezirke, Laichschonbezirke, Winterlagen) Fischereipachtverträge: Geregelt in den Art. 25—28 BayFiG. Wichtigste Regelungen: Schriftlichkeit, Hinterlegungspflicht durch den Verpächter binnen 8 Tagen nach dem Abschluss des Vertrages (Prüfung des Vertrages in Zusammenarbeit mit der Fachberatung für Fischerei), Mindestdauer 10 Jahre, höchstens 3 Pächter. Abweichungen vom Gesetz können zur Nichtigkeit des Vertrages führen. Giebel 15 2. Behörden Bezirk Oberfranken : Fachberatung für Fischerei Ludwigstr. 20, 95444 Bayreuth (Tel. 0921 604 -1469 / Fax 0921 604 -1667) Internet: www.bezirk-oberfranken.de E-Mail: fischerei @bezirk-oberfranken.de Lehranstalt für Fischerei Am Weiher 104, 91347 Aufseß, Tel. 09198/340, Fax 09198/350 E-Mail: laf. [email protected] Polizeiinspektion Lichtenfels: Kronacher Str. 32, 96215 Lichtenfels Tel. 09571 / 9520-0, Fax 9520-40 E-Mail: pp-ofr.lichtenfel s.pi @polizei.bayern.de Polizeistation Bad Staffelstein: Bamberger Str. 27, 96231 Bad Staffelstein Tel. 09573 / 2223-0 (Mo-Fr. 07.00-19.00 Uhr) Polizeiwache Altenkunstadt: Marktplatz 2, 96264 Altenkunstadt Tel. 09572/38 67 - 20 (Di + Do 15 bis 17 Uhr) Graskarpfen 16 Landratsamt Lichtenfels: Kronacher Str. 28 – 30, 96215 Lichtenfels E-Mail: lra@landkrei s-lichtenfel s.de Internet: www.landkrei s-lichtenfel s.de Arbeitsbereich 25.1 Fischereirecht Tel. 09571/ 18-134 Fax 09571/18-137 • • • • • An zeigepflicht für Fischereipachtverträge Genehmigung der Ausgabe von Fischereierlaubnisscheinen Bestätigung durch Siegelung von Fischereierlaubnisscheinen Bestellung von Fischereiaufsehern Ordnungwidrigkeiten im Fischereirecht SG 34 (Umweltzentrum): • Naturschutz 18-364 (u.a. Naturschutzwacht) • Wasserrecht 18-394 Abt. 4 Veterinärwesen: Tel. 09571/ 18 - 233 (Fischsterben etc.) Stadt- und Gemeindeverwaltungen: • • Ausstellung von Fischereischeinen Verpachtung von eigenen Fischgewässern Hasel 17 Gemeinde Altenkunstadt: Rathaus Altenkunstadt, Marktplatz 2, 96264 Altenkunstadt, Tel. 09572/387-0 Fax –87 [email protected] www.altenkunstadt.de Ansprechpartner Fischereirecht/ -scheine: Tel. 09572/387-14, Fax 09572/387-87, Tel. 09572/387-15, Fax 09572/387-87, Stadt Bad Staffelstein: Rathaus Bad Staffelstein, Marktplatz 1, 96231 Bad Staffelstein Tel. 09573 / 41-0 Fax 09573 / 41-70 o.schramm @bad-staffel stein.de www. staffel stein.de Ansprechpartner Fischereirecht/ -scheine: Erlaubnisscheine für Gewässer im Stadtgebiet Bad Staffelstein: Tel. 09573/4123, Fax. 09573/4174, Ansprechpartner Fischereipachtverträge: Tel. 09573 / 4129, Fax 09573/4171, Stadt Burgkunstadt: Rathaus Burgkunstadt, Vogtei 5, 96224 Burgkunstadt, Tel. 09572/388-0 Fax 09572 / 388-39 [email protected] www.burgkunstadt.de. Bitterling 18 Ansprechpartner Fischereirecht/-scheine: Tel. 09572/388-18, Fax 09572/388-39, Ansprechpartner Fischereipachtverträge: Tel. 09572/388-15,-14, Fax 09572/388-39, Gemeinde Hochstadt a. Main: siehe VG Hochstadt-Marktzeuln. Verwaltungsgemeinschaft HochstadtMarktzeuln: Rathaus Marktzeuln (Sitz der VG) Am Flecken 29, 96275 Marktzeuln Tel: 09574/6236-0 Fax 09574/6236-36 markt@m arktzeuln.de www.marktzeuln.de Ansprechpartner Fischereirecht / -scheine: Tel. 09574/6236-14, Fax 09574/6366-36, Tel. 09574/6236-15, Fax 09574/6236-36, Markt Ebensfeld: Rathaus Ebensfeld, Rinnigstr. 6, 96250 Ebensfeld, Tel. 09573/9608-0, Fax 09573/9608-30, [email protected] www.ebensfeld.de Ansprechpartner Fischereirecht/-pacht vert räge: Tel. 09573/9608-12, Fax 09573/9608-30, Ansprechpartner Fischereischeine: Tel 09573/9608-15, Fax 09573/9608-30, Kamberkrebs 19 Stadt Lichtenfels: Marktplatz 1+5, 96215 Lichtenfels Tel. 09571 / 795-0 Fax 09571 / 795-192 rathaus@lichtenfel s-city.de www.lichtenfel s-city.de Ansprechpartner Fischereirecht: Tel. 09571 / 795-151, Fax 09571/79540151, Ansprechpartner Fischereischeine: Tel. 09571/795-107, Fax 79540107, Ausgabe von Erlaubnisscheinen für den Orts wiesensee (Baggersee) Oberwallenstadt: Tel. 09571/795-152, Fax 09571/79540152, Tel. 09571/795-153, Fax 09571/79540153, Markt Marktzeuln: siehe Verwaltungsgemeinschaft HochstadtMarktzeuln Gemeinde Michelau i.OFr.: Rathaus Michelau, Kirchplatz 26, 96247 Michelau i.OFr. Tel. 09571/9707-0, Fax 09571/9707-27, rathaus@gemeinde-michel au.de, www.gem einde-michelau.de Ansprechpartner Fischereirecht: Tel. 09571/9707-20, Ansprechpartner Fischereischeine: Tel. 09571/9707-21 Karausche 20 Ansprechpartner Fischereipachtverträge: Tel. 09571/9707-24 Verwaltungsgemeinschaft Redwitz a. d. Rodach / Markt Marktgraitz: Rathaus Redwitz, Kronacher Str. 41, 96257 Redwitz, Tel. 09574/6224 -10, Fax - 44 [email protected], www.redwitz.de Ansprechpartner Fischereirecht/ -scheine: Tel. 09574/6224-11, Fax 09574/6224-44, Ansprechpartner Fischereipachtverträge: Tel. 09574/6224-23, Fax 09574/6224-44, Stadt Weismain: Am Markt 19, 96260 Weismain Tel. 09575 / 9220-0 Fax 09575 / 9220-40 [email protected] www.stadt-weismain.de Ansprechpartner Fischereirecht / -scheine: Tel. 09575 / 9220-26, Fax 09575 / 9220-42, Ansprechpartner Fischereipachtverträge: Tel. 09575 / 9220-37, Fax 09575/9220-41 Steinbeißer 21 3. Verbände, Vereine und Gesellschaften Landesfischereiverband e.V. Pechdellerstr. 16, 81545 München Tel. 089 / 642726-0 Fax 089 / 642726-66 Internet: www.lfvbayern.de Bezirksfischereiverband Oberfranken Ludwigstr. 20, 95444 Bayreuth Tel. 0921/54520, Fax 51 23 71, E-Mail: [email protected] Internet: www.fischereiverbandoberfranken.de Teichgenossenschaft Oberfranken Geschäftsstelle: Am Grasigen Weg 33-35, 95707 Thiersheim, Tel. 09233 / 716-381, Fax. 09233 / 716-385 E-Mail: info@tegof. de, Internet: www.tegof.de Anglerclub Lichtenfels-Staffelstein u. Umgebung 1921 e.V. Horst Schramm, Postfach 1111, 96201 Lichtenfels oder Anger 17, 96482 Ahorn, Tel. 09561/ 150 26, Internet : www.anglerclub-lif-sta.de Kaulbarsch 22 Angelfreunde Michelau u. Umgebung e.V. Friedrich Feiler, Quellengasse 8, 96275 Marktzeuln, Tel. 09574/9543 E-Mail: [email protected] Angelgemeinschaft Westsee, Staffelstein-Oberau Thomas Bauer, Lange Wiesen 12, 96472 Rödental, Tel. 09563/1811 Angelsportverein Ebensfeld e.V. Heinrich Schmitt, Weidenweg 1, 96231 Bad Staffelstein, Tel. 09573/31407 Angel-Sportverein „Petri Heil“ 1975 e.V. Lichtenfels - Reundorf 1. Vorstand Erich Hornung, Burgstall 8, 96272 Hochstadt (Geschäftsstelle: AngelSpezi, Oberauer Str. 13, 96231 Bad Staffelstein, Tel. 09573 / 6720) Angelsportverein Unterlangenstadt e.V. Thomas Leimeister, Dorfstr. 37, 96257 Redwitz-Unterlangenstadt, Tel. 09264/915473, Fax 09264/968392 E-Mail: [email protected] Internet: www.angelsportverein-unterlangenstadt.de KSeesaiblingopEdelkrebs 23 Mainfischereigemeinschaft GbR Lif. Lothar Rübensaal, Krainer Str. 34, 90475 Nürnberg, Tel. 0911/899456, Fax 0911 / 8006019 Internet: www.mainfi schereigem einschaft.de Sportfi scher Hochstadt-Marktzeuln 1979 e.V. Dieter Geyer, Kulmbacher Str. 96, 96224 Burgkunstadt Tel. 09571/60188, e-mail: [email protected] Sport-Angler-Club Staffelstein u. Umgebung e.V. Jürgen Haselmann, Herzog-Max-Str. 30, 96231 Bad Staffelstein, Riedseehütte Tel./Fax. 09573 / 34731, Internet: www.sport-angler-club-staffelstein.de Verein für Sportfischer e.V. Lichtenfels 1. Vorsitzender Werner Fischer, KonradAdenauer-Str. 17, 96215 Lichtenfels, Tel. 09571 / 946204 od. 0172 / 26003075 Internet: www.sportfischer-lichtenfels.de Wörthseehütte: Telefon 09571 / 74495 Rapfen 24 4. Wo kann man angeln? A) Fischwasser B) Verkaufsstellen Erlaubnisscheine C) Wer kann Erlaubnisscheine erwerben Anglerclub Lichtenfels-Staffelstein und Umgebung 1921 e.V. A) Matthäus-Kraus-See Lichtenfels, 16 ha Baggersee Mainroth, 13 ha Baggersee Schönbrunn, 24 ha Angersee Bad Staffelstein, 3,4 ha Ostsee Bad Staffelstein (Badesee), 10 ha Alfred-Dietz-See I + II Maineck, 4 ha Hutweidsee Redwitz, 12,5 ha Mainstrecke von Rothwind bis Burgkunst. B) AngelSpezi Megastore, Oberauer Str. 13, 96231 Bad Staffelstein, Tel. 09573/6720, Fax. 340310 Greiner, Norbert, Angler-Shop Hauptstr. 33, 95369 Untersteinach Tel. 09225 / 6719 Reißenweber, Dieter, Fischereibedarf Flurstr. 14, 96242 Sonnefeld Tel. 09562 / 8874 Laube 25 Bittruf, Bernd, Aqua-Center Mainleus Alte Str. 16, 95336 Mainleus Tel. 09229 / 9759555 SMV-Anglerbedarf, Sonnenleite 17, 96247 Neuensee, Tel. 0171 / 5873625 Clubhaus am Angersee Bad Staffelstein, Tel. 09573 / 5973 Clubhaus am Baggersee Mainroth, Tel. 09572 / 4015 jeweils an den Wochenenden von Freitagnachmittag bis Sonntag C) Jahreserlaubnisscheine werden nur in der Mitgliederversammlung und später in den beiden Clubhäusern, gegen Vorlage der Mitgliedskarte, ausgestellt. Tages– und Wochenerlaubniskarten nur von Mai bis Oktober. Sammelerlaubnisschein für alle acht Baggerseen 130.- €. Zusätzlich zum Sammelerlaubnisschein oder Einzelerlaubnis Hutweidsee kann ein Jahreserlaubnisschein für die Mainstrecke von Rothwind bis Burgkunstadt für 40.- € gelöst werden. Tageskarten Nase 26 Baggerseen oder Mainstrecke 8.- €. Wo chenkarte nur für die Baggerseen 26.- €. Für Nichtmitglieder: Tageskarte 12.- €, Wochenkarte 40.- €. Jugendliche bekommen auf alle Erlaubnisscheine 50 % Ermäßigung. Anglerfreunde Michelau und Umgebung e.V. A) Rudufersee Michelau B) Vorstand Friedrich Feiler Quellengasse 8, 96275 Marktzeuln Tel. 09574 / 9543 Schriftführer Franz Förtsch Finkenau 11, Michelau-Neuensee 09574/9828 Kassier Heinz-Jürgen Steinbrink Neuburg 36, 96275 Marktzeuln Tel. 09574/1461 C) Tageserlaubnisschein 10.- € nur auf Empfehlung eines Vereinsmitgliedes Steinkrebs 27 Angelgemeinschaft Westsee. A) Westsee Bad Staffelstein B) Ansprechpartner Thomas Bauer Lange Wiesen 12, 96472 Rödental C) Tageserlaubnissch eine werden nur an Bekannte der Jahreskarteninhaber vergeben. Angelsportverein Ebensfeld e.V. A) Baggersee Ebensfeld B) Gasthaus Martin, Viehtriebweg 3, 96250 Ebensfeld 09573 / 4382 AngelSpezi Megastore Oberauer Str. 13, 96231 Bad Staffelstein 09573 / 6720, Fax 09573 / 340 310 C) Ab 1. November werden keine Gastkarten mehr ausgegeben Teichmuschel 28 Angelsportverein „Petri Heil“ e.V. Reundorf A) Waldsee Lichtenfels-Reundorf B) Angelspezi Megastore Oberauer Str. 13, 96231 Bad Staffelstein 09573 / 6720, Fax 09573 / 340 310 C) Gastkarten werden nur noch an Gastfischer in Begleitung eines sogenannten Patenfischers (Mitglied des ASV Reundorf) ausgegeben. Außerdem ist das Gewässer auf Grund zahlreicher vereinsinterner Veranstaltungen häufig gesperrt. Erlaubnisscheine werden, wenn möglich, in der Regel nur vom 15.6.-15.10. des Jahres mit Hinweis auf die häufigen Sperrzeiten ausgegeben. Angelsportverein Unterlangenstadt A) Rodach, Baggersee Köhlersacker/Redw. B) 1. Vorstand Thomas Leimeister Dorfstr. 37, Redwitz-Unterlangenstadt Tel. 09264 / 915473 Angelspezi Megastore Oberauer Str. 13, 96231 Bad Staffel- Rotauge 29 stein, Tel. 09573 / 6720 Aqua-Terra Mainbrücke 9, 96264 Altenkunstadt Tel. 09572 / 658 99 95 Internet: www.aquaterra-online.de Großpietsch Electronic GmbH Dr. Ludwig Vierling Str. 3, 96257 Redwitz, Tel. 09574 / 65220 SMV-Angelbedarf + Rutenbau Neuensee - Sonnleite 17, 96247 Michelau, Tel. 0171 / 587 36 25 C) Erlaubnisscheine nur für Vereinsmitglieder (Rodach). Für den Baggersee Köhlersacker Jahres– und Tageskarten an jedem Angelfischer. Camping-Platz-Altmain-See A) Altmainsee Ebensfeld B) Verwaltung Altmainsee 96250 Ebensfeld (Frau Bergmann) Rotfeder 30 Tel. 09573 / 5291 oder 0171 / 2648356 Fax 09573 / 5495 E-Mail: [email protected] C) In Verbindung mit einem touristischen Aufenthalt (Zelten, Camping) können begrenzt Erlaubnisscheine erworben werden. An Personen, die in keiner Verbindung mit dem Campingplatz stehen, werden keine Erlaubnisscheine verkauft. Angelvereine und Gruppen erhalten ebenso keine Erlaubnisscheine. Stefan Geßlein: A) Rodachstrecke vom Kraftwerk (Bergmann) aus bis ca. Gemarkungsgrenze Redwitz/Marktzeuln. B) Stefan Geßlein Hauptstr. 44, 96257 Marktgraitz Tel. 09574 / 4703, Fax 09574 / 651239 C) Es kann jeder, der im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist, Erlaubnisscheine erwerben. Rutte 31 Mainfischereigemeinschaft GbR Lichtenfels A) Fischerei-Strecke A: Main ab Wehr Lichtenfels Fluß-KM 430 flußabwärts bis Ebensfeld Fluß-KM 411 einschließlich Altarme, Baggersee in Reundorf/Weingarten; der Mühlbach in Lichtenfels - ausgenommen eine Strecke von 78 m ab dem Turbinenhaus des E-Werkes (flußabwärts). Fischereistrecke B: Main vom E-Werk Oberwallenstadt Fluß-KM 433 bis zur Straßenbrücke der B 173 in Hochstadt Fluß-KM 442 einschließlich Altarme, Baggersee in Schwürbitz (flußabwärts rechts gelegen mit Verbindung zum Main), in Michelau das Altwasser am Oberen Mühlbach bei der ersten Mühlbachschleuse (Schlosserarm), der obere Mühlbach ab Main flußabwärts bis zur Mühlbachschleuse an der Schwürbitzer Straße; der Biberbach von der Mündung dieses Baches in den Mühlbach bachaufwärts bis zum „Mittelsteg“; der untere Mühlbach ab Schleuse „Schöpfwerk“ der Gemeinde Schleie 32 Michelau bis zur Mündung in den Main. B) Angelspezi Megastore Oberauer Str. 13, 96231 Bad Staffelstein 09573 / 6720, Fax 09573 / 340 310 Autohaus / Shell-Tankstelle Hans Eberhardt KG Bamberger Str. 57, Lichtenfels Tel. 09571 / 5006, Fax 09571 / 72742 e-mail: [email protected] MB Aquaristik - Angel und Heimtierbedarf Obere Dorfstraße 32 96328 Küps - Theisenort Tel. 09264 / 6160 Fax. 09264 / 968542 e-Mail: marco@marco-beetz,de SMV-Anglerbedarf Sonnenleite 17, Michelau Tel. 0171 / 5873625, Fax. 09574 / 7493 C) Jeder Angelfischer, der im Besitz eines in Bayern gültigen Fischereischeines ist; kann bei der Mainfischereigemeinschaft ganzjährig Jahres-, Monats-, Wochen- Brachse 33 und Tageserlaubnisscheine erhalten. Freiherr. v. Seckendorff`sche Forstverwaltung: A) Baggersee Strössendorf mit der Mainstrecke Strössendorf B) Forstverwaltung Frhr.v. Seckendorff Am Schloss 4, Altenkunstadt Tel. 09572 / 1420 Fax. 09572 / 5818 e-mail: [email protected] C) Die Erlaubnisscheine kann jedermann mit einem gültigen Fischereischein erwerben. Sport-Angler-Club Staffelstein u. Umgebung e.V.: A) Ried– und Mittelsee Bad Staffelstein. B) Riedseehütte Bad Staffelstein Tel./Fax. 09573/34731 Mo.-Fr. ab 15.30 Uhr, So. ab 9.00 Uhr AngelSpezi Megastore Oberauer Str. 13, 96231 Bad Staffelstein Signalkrebs 34 09573 / 6720, Fax 09573 / 340 310 C) Tages– und Wochenerlaubnisscheine können in der Zeit vom 01.06. bis 30.09. mit einem gültigen Fischereischein erworben werden. Sportfischer Hochstadt-Marktzeuln 1979 e.V.: A) Baggersee Hochstadt B) OMV-Tankstelle in Hochstadt Autohaus Leikeim, ESSO-Tankstelle in Marktzeuln Ortsteil Zettlitz C) Tageserlaubnisscheine können nur im Zeitraum vom 1.6. bis 30.9. mit einem gültigen Fischereischein erworben werden. An Nichtmitglieder werden Tages karten nur ausgegeben, wenn sie sich beim Fischen in Begleitung eines Vereinsmitgliedes befinden. Erwachsene 12.- €, Jug. 10.- €. Stadt Lichtenfels: A) Baggersee Oberwallenstadt Waller 35 B) Rathaus I, Marktplatz 1, Lichtenfels, Bürgerservice Tel. 09571 / 795-100 e-mail: rathaus@lichtenfel s-city.de Campingplatz Lichtenfels Krößwehrstr. 52, 96215 Lichtenfels Tel. 09571 / 71729 e-mail: [email protected] C) Die Erlaubnisscheine kann jedermann mit einem gültigen Fischereischein erwerben. Jürgen Witzgall: A) Rodach (Teilstück bei Unterlangenstadt) B) Jürgen Witzgall, Dorfstr. 16, Redwitz-Unterlangenstadt C) Nach Anfrage. Günter u. Manuel Willaschek: A) Main Burgkunstadt/Wehr –Fischwasserstein 478 u. Burgkunstadt/ Ob. Mühlbach Malermuschel 36 B) Günter Willaschek: Roßgasse 2, 96224 Burgkunstadt, Telefon 09572 / 9222 C) Nach Anfrage. Verein für Sportfischer e.V. Lichtenfels: A) Wörthsee Lichtenfels B) Am Wörthsee - Fischereihütte 96215 Lichtenfels, Telefon Wörthseehütte 09571 / 74495 Internet: www. sportfi scher-lichtenfel s.de C) Erlaubnisscheine werden nur an Mitglieder ausgegeben. Wildkarpfen 37 5. Besonderheiten der heimischen Fischarten Der „Kaulhaaz“ Die Mühlkoppe (Cottus gobio) wurde zum Fisch des Jahres 2006 ernannt. Sie wird von den Weismainern auch liebevoll „Kaulhaaz“ genannt; nach diesem Fisch haben sie ihren Spitznamen erhalten. Vor allem in der Faschingszeit spielt der „Kaulhaaz“ dort eine besondere Rolle. Die Meisterkonditorei Besold aus Weismain stellt den „Kaulhaazen“ als Praline aus Zartbitter– und Vollmilchschokolade mit feiner Rum– und Himbeergeistfüllung her. Die Mühlkoppe ist in dem klaren Gewässer der Weismain heute noch häufig anzutreffen. Der Karpfen Süßwasserfisch mit hochrückigem, seitlich abgeflachten Körperbau, ganz oder teilweise mit Schuppen bedeckt. Der Karpfen bevorzugt warme, stehende oder langsam fließende Gewässer mit sandigem oder weichem Grund und Wasserpflanzen. Er kann 25 bis 30 kg schwer und 40 Jahre alt werden und Silberkarpfen 38 ernährt sich von Kleintieren, Insektenlarven und pflanzlichen Stoffen. Bei uns wird am häufigsten der Spiegelkarpfen gezogen. Die Karpfenwirtschaft hat im klimatisch besonders geeigneten westlichen Oberfranken Tradition bis zurück ins Mittelalter. Die Zisterzienserklöster Ebrach und Klosterlangheim und die Fürstbischöfe von Bamberg führten die Karpfenwirtschaft zur Blüte. Seemeister der Bischöfe förderten die Fischerei. Der Karpfen wird nach etwa drei Jahren „geerntet“. Er ist dann zwischen 1 und 1,5 kg schwer, nicht fett und wird nach dem Abfischen noch einige Tage in klarem Wasser „gehältert“. So erzielt man den besten Geschmack. Das Bachneunauge Die Neunaugen sind keine echten Fische aber sehr nahe mit diesen verwandt. Neunaugen sind sogenannte Rundmäuler. Der Körper ist bleistiftförmig, meist 15-20 cm lang, relativ dünn und schlangenförmig. 7 Kiemenspalten befinden sich hinter dem Auge am Kopf, zusammen mit dem Auge und der Nasenöffnung sind sie namensgebend für die gesamte Gruppe der Neunaugen. Koppe 39 Der Lebensraum der Neunaugen sind sandige Bäche wie die Weismain bei Burgkunstadt oder der Staffelsteiner Lauterbach. Oft kann man die Neunaugen in Vergesellschaftung mit Bachforellen und Mühlkoppen antreffen. Die Lebensweise der jungen Bachneunaugen (die Larven oder fachlich auch Querder genannt werden) ist versteckt. Die Larven der Bachneunaugen (Querder) leben im sandigen Gewässerboden, sie werden ca. 6-7 Jahre alt. Unmittelbar nach dem Ablaichen der Erwachsenen sterben die großen Bachneunaugen meist nach dem Geschlechtsakt mit spätestens 7 Altersjahren. Die Laichzeit der erwachsenen Neunaugen fällt in die Zeit von April bis Juni, meist wird auf kiesigen, flachen Bachstellen mit Strömung abgelaicht. Die Bachneunaugen gelten in Nordbayern als gefährdete Gewässertierart. Die Gefährdung der Bachneunaugen ist in der Gewässerverbauung zu finden, aber auch die Begradigung der Bäche und Flüsse und der damit einhergehende Lebensraumverlust ist nicht gut. Die Beseitigung von Sandbänken, Gewässerverschmutzung und falscher Fischbesatz in Bächen haben ein übriges zur Gefährdung dieser Tierart beigetragen. Lachs Karpfen 40 Die Elritze Die Elritzen gehören zu den sogenannten Kleinfischen und werden maximal 12-13 cm lang. Sie sind sehr gute Schwimmer, kurzlebig und gesellige Schwarmfische. Elritzen sind in der Lage aufgrund von besonderen Pigmentfarbstoffen in der Haut einen schnellen Farbwechsel durchzuführen; sind meist an den Körperseiten mit einer Längsreihe dunkler Flecken versehen. Die Körperfarbe kann zwischen grünlich-grau mit rötlichen bis gelblichen Längssteifen wechseln. Der Lebensraum der Elritzen sind meist sandige, kiesige Bäche, Teiche oder Stauseen. Als Schwarmfische des Freiwasserbereiches können sie sich bei Gefahr aber auch unter Wurzeln oder Steinen des Gewässerbodens verstecken. Elritzen gibt es im Landkreis Lichtenfels im Leuchsenbach bei Lichtenfels, im Kellbach bei Ebensfeld oder im Kapellenbach und in der Weismain bei Altenkunstadt. Die Laichzeit ist von April bis August, sie legen ihre Eier nicht in einem Laichvorgang, sondern als sogenannte Portionslaicher über mehrere Wochen ab. Die Nahrung der Elritzen besteht im wesentlichen aus Eintagsfliegen, Zuckmücken, Bachneunauge 41 pflanzlichem Aufwuchs und kleiner Anflugnahrung (Fliegen, Mücken). Die Bartgrundel Die Bartgrundeln gehören zu den sogenannten Kleinfischen und werden maximal 14-15 cm lang. Sie sind nicht so gute Schwimmer wie die Elritzen aber ebenso kurzlebige Kleinfische. Bartgrundeln sind dunkelbraun gefärbt, oftmals leicht marmoriert und haben 6 Bartfäden um das Maul, mit denen sie bei Dämmerung die Nahrung wittern. Die Körperfarbe kann zwischen braun, grau bis grünlich wechseln. Der Lebensraum der Bartgrundeln sind meist sandige, kiesige Gräben, Bäche, kleine Flüsse und auch Teiche oder Bagger- und Stauseen. Meist wird ruhiger Fliesscharakter und sandiger bis schlammiger Untergrund aufgesucht. Die Bartgrundeln leben als Bodenfische meist unter Wurzeln oder Steinen des Gewässerbodens versteckt. Bartgrundeln gibt es im Landkreis Lichtenfels im Leuchsenbach bei Lichtenfels, im Kellbach bei Ebensfeld oder im Kapellenbach und in der Weismain bei Altenkunstadt. Aber auch im Main bei Lichtenfels und in manchen Teichen Elritze 42 und Baggerseen sind sie anzutreffen. Die Laichzeit ist von Mai bis August, sie legen ihre Eier nicht in einem Laichvorgang, sondern als sogenannte Portionslaicher über mehrere Wochen ab. Die Nahrung der Bartgrundeln besteht im wesentlichen aus Eintagsfliegen, Zuckmücken, pflanzlichem Aufwuchs und kleiner Anflugnahrung (Fliegen, Mücken). Bartgrundeln haben geringe Ansprüche an die Wasserqualität und Gewässerstruktur. Sie zeigen eine hohe Anpassungsfähigkeit. Der Schlammpeitzger Walzenförmiger zum Schwanzstil hin seitlich zusammengedrückter Körper, bis 30cm Länge. Auffällig gelbgelbbraune dunkle Längssteifen sowie 10 Bartfäden am Maul, mit denen er bei Dämmerung die Nahrung wittert. Die Körperfarbe kann zwischen braun, grau bis rötlich mit Längssteifen wechseln. Der Körper ist mit starker Schleimschicht überzogen. Die Schlammpeitzger gehören zu den sogenannten Kleinfischen und werden maximal 25-30 cm lang. Sie sind keine guten Schwimmer. Bartgrundel 43 Als standorttreue Bodenfische kommen die Schlammpeitzger in stehenden und langsam fließenden Gewässern mit weichem bis schlammigem Untergrund vor (Teiche, Seen, Altarme von Flüssen). Die Schlammpeitzger leben als dämmerungsaktive Bodenfische am Gewässergrund versteckt. Wasserarme Zeiten können die Schlammpeitzger im feuchten Schlamm des Wohngewässers überdauern (Darmatmung). Schlammpeitzger sind sehr selten in Nordbayern, im Landkreis Lichtenfels gibt es nur ganz wenige Vorkommen, zum Beispiel im Waldteich des Bezirksklinikums Kutzenberg bei Ebensfeld, in einem Waldteich bei Trieb, in einem Biotopteich bei Strössendorf, in einem Teich in Nähe des Schneybaches (auch Krebsbach genannt) oder in einem Teich im Burgkunstadter Raum. Frühere Vorkommen bereits im 19. Jahrhundert sind in Altwässern des Mains bei Lichtenfels verlässlich überliefert. Die Laichzeit ist von April bis Juni zwischen Pflanzen im flachen Wasser. Bemerkenswert sind die fadenähnlichen äußeren Kiemen der Jungfische. Die Nahrung der Schlammpeitzger besteht Schlammpeitzger 44 im wesentlichen aus Würmern, Insektenlarven und Schnecken oder Kleinmuscheln. Die Äsche Kennzeichen: Äschen sind silbrig beschuppte Fische, Rückenflosse besonders beim männlichen Fisch hoch und lang. Kleiner Kopf mit spitzer Schnauze, vorstehender Oberkiefer, Fettflosse am Rücken, selten größer als 50 cm und über 1,5 kg Gewicht. Charakteristischer Thymiangeruch. Der Lebensraum sind Bäche und Flüsse, im Landkreis Lichtenfels zum Beispiel gute Vorkommen in der Weismain bei Burgkunstadt, im Main von Mainroth bis Ebensfeld, in der Rodach bei Marktzeuln. Lebensweise: Geselliger strömungsliebender Fisch, der sauerstoffreiche, schnell fließende Gewässer mit kiesigem, sandigem Untergrund bevorzugt. Wassertemperatur auch im Sommer selten über 20 Grad Celcius. Laichzeit April, seltener schon Ende März. Die Eier werden im sauerstoffreichen Kiesgrund abgelegt. Nahrung der Äschen sind Würmer, Insektenlarven, Kleinmuscheln und Schnecken. Die Äsche wird im Artenhilfsprogramm des Fi- Moderlieschen 45 schereiverbandes besonders gefördert. Als Besonderheit ist die Äsche ein Namensgebender Leitfisch für die sogenannte Äschenregion. Als geschätzer Speisefisch ist die Äsche in den letzten Jahren insbesondere durch den Kormoran in Bayern örtlich stark zurückgegangen. Die Barbe Kennzeichen: Rücken und Seiten gelblich bis olivgrün, Bauchseiten weiß. Bis zu 1m Länge, unterständiges Maul mit vier dicken Bartfäden, langgestreckter zylindrischer Körper. Der Lebensraum sind Flüsse und große Bäche, im Landkreis Lichtenfels zum Beispiel gute Vorkommen im Main von Mainroth bis Ebensfeld und in der Rodach bei Marktzeuln. Lebensweise: Barben leben in lockeren Schwärmen und halten sich weitgehend am Boden auf. Geselliger strömungsliebender Fisch, der sauerstoffreiche, schnell fließende Gewässer mit kiesigem, steinigem Untergrund bevorzugt. Laichzeit Mai bis Juni. Männliche Fische mit Laichausschlag. In den turbulent fließenden Bereichen meist unterhalb von Wehren oder Äsche 46 auf schnell überstömten steinigen bis kiesigen Untergrund. Die Eier werden im sauerstoffreichen Kiesgrund abgelegt und liegen zwischen den Steinen von der starken Strömung geschützt. Nahrung der Barben sind Köcherfliegen-, Zuckmücken– und Eintagsfliegenlarven, Würmer, Kugelmuscheln, Flohkrebse, Fadenalgen. Als Besonderheit ist die Barbe ein Namensgebender Leitfisch für die sogenannte Barbenregion, oft vergesellschaftet mit Äsche, Nase, Aitel (Döbel), Hasel, Gründling, Flussbarsch, Aal. Die Barbenbestände nehmen erfreulicherweise wieder zu. Barbe 47 6. Genuss mit dem „Lebens“-mittel Fisch Fisch ist als schmackhaftes und hochwertiges Nahrungsmittel bekannt. Fisch ist reich an wichtigen Nährstoffen, Vitaminen und Mineralien. Fisch ist außerdem leicht verdaulich und deshalb auch für Diät geeignet. Fisch ist eiweißreich und meist fettarm. Das Fischeiweiß hat eine günstige physiologische Zusammensetzung an essentiellen Aminosäuren und daher eine hohe biologische Wertigkeit. Mit 200 g magerem Fisch kann der tägliche Bedarf eines Erwachsenen an tierischem Eiweiß gedeckt werden. Das Fett der Fische enthält in hohem Maße ungesättigte Fettsäuren (bis zu 80%). Durch Fischfett wird die Zusammensetzung der Blutfette in einer Weise beeeinflusst, die Herz– und Gefäßerkrankungen, auch Arteriosklerose, entgegenwirkt. Fisch ist leicht verdaulich. Dies hat seine Ursache in der lockeren Struktur des Fischfleisches, dem geringen Gehalt an Bindegewebe und den kurzen Muskelfasern. Gründling 48 Fisch hat einen beachtlichen Gehalt an Vitaminen und Mineralstoffen, die für den Menschen unverzichtbar sind. Für eine Reihe dieser Substanzen lässt sich der tägliche Bedarf des Menschen mit einer Fischmahlzeit ganz oder zum großen Teil decken. (Quelle: Broschüre „Fisch essen in Oberfranken“ des Bezirkes von Oberfranken) Nährwert von Süßwasserfi schen pro 100 g (Souci, Fachmann, Kraut, 1986, 1987): Fischart kcal Wasser Prot. Fett Mineralien g g g g Aal 285 Forelle 108 Karpfen 120 Lachs 208 Leberkäse 323 59,3 76,3 75,8 65,5 54,4 15,0 24,50 19,5 2,73 18,0 4,80 19,9 13,60 11,5 30,40 Hecht 49 0,94 1,17 1,17 1,00 2,60 7. Fischereibetriebe im Landkreis Lichtenfels Fischereibetrieb Seehof, Alexander Krappmann Seehof 2, 96215 Lichtenfels Tel. 09571 / 83944 oder 8545 Fischereibetrieb Hopfenmühle, Georg Ellner Horsdorfer Str. 52, 96231 Bad Staffelstein Tel. 09573 / 5142 Fax 09573 / 34170 Forellenteichwirtschaft Manfred Hänel / Matthias Lederer Hainweihererstr. 32, 96224 Burgkunstadt Tel. 09572 / 9459, Fax 09572 / 60186 Fischereibetrieb Menzel Inh. Dietmar Menzel Berglein 1, 96275 Marktzeuln Tel. 09574 / 650 606 Bachsaibling 50 Karpfenteichwirtschaft Rübensaal/Heinze Klosterlangheim - Abteistr. 26, 96215 Lichtenfels, Tel. 09576 / 925515 oder 230 E-Mail: [email protected] Bachforelle 51 8. Fischgasthöfe im Landkreis Lichtenfels Empfehlungen der Teichgenossenschaft Oberfranken mit dem Prädikat „Oberfranken-Fisch krönt den Tisch“: Gasthof Finkenhof, Bahnhofstr. 22, 96247 Michelau Tel.09571 / 8270 Fax 886 49 Landgasthof Karolinenhöhe, Karolinenhöhe 1, 96215 Lichtenfels/Trieb Tel. 09574 / 8495 Fax 09574 / 8491 Gasthof Adam Riese, Bamberger Str. 1, 96231 Bad Staffelstein Tel. 09573 / 4706 Hotel „Schwarzer Adler“ End Nr. 24, 96231 Bad Staffelstein Tel. 09573 / 845-846 Gasthof und Pension „Forelle“ Weihersmühle, 96260 Weismain Tel. 09575 / 9 22 30, Fax 095 75 / 92 23 45 52 Gasthof Juraschänke, Uetzinger Str. 2, 96215LichtenfelsOberlangheim, Tel. 09576 / 92020-0 Landgasthof Zöllner Kleinziegenfeld 41 1/2, 96260 Weismain Tel. 09504 / 266 Weitere Informationen touristischer Art erhalten Sie bei der: Tourist Information Oberes Maintal - Coburger Land, Kronacher Str. 30, 96215 Lichtenfels Tel. 09571 / 18-283, Fax 09571 / 18-288 [email protected] www.OberesMaintal-CoburgerLand.com Regenbogenforelle 53 9. Anglerzubehör AngelSpezi Megastore Oberauer Str. 13, 96231 Bad Staffelstein Tel. 09573 / 6720, Fax. 09573 / 340 310 E-mail: info@angel spezi-staffel stein.de Internet: www.angel spezi-bad-staffel stein.de SMV- Anglerbedarf und Rutenbau Sonnenleite 17, 96247 Michelau -Neuensee Tel. 0171 / 587 36 25 E-mail: [email protected] Blaubandbärbling 54 10. Weiterführende Literatur/ Informationsmaterial: Bezirk Oberfranken: Broschüre „Fischregion Oberfranken“ Broschüre „Fisch essen in Oberfranken“ Broschüre „Fisch kaufen - Fisch essen“ Broschüre „Speisefische und Speisekrebse aus oberfränkischen Gewässern“ Broschüre „Wanderfische in Oberfranken“ Broschüre „Fische, Krebse und Muscheln in Oberfranken“ Buch „Fischartenatlas Oberfranken“ Teichgenossenschaft Oberfranken: Broschüre „Fischregion Oberfranken“ Landesfischereiverband Bayern e.V: Buch: Angelführer Bayern Broschüre: „Fischen & Genießen“ Zander 55 11. Impressum Herausgeber: Landkreis Lichtenfels - Pressestelle Redaktion: Jürgen Steinmetz, Bernd Lindner, Dr. Robert Klupp, Manfred Popp Bilder: Titelbild: Siegfried Mischke Fischbilder: Roland Beck, Tutzing: Marmorierte Grundel, Dr, Rainer Berg, Langenargen: Rapfen, Dr. Rüdiger Bless, Bonn: Elritze, Dr. Erik Bohl, Wielenbach: Steinkrebs, Kamberkrebs, Signalkrebs, Prof. Dr. Jürgen Geist, Freising: Perlmuschel links, Ulrich Haufe, AugenBlick-Naturfilm: Lachs, Institut für Fischerei Starnberg: Flussneunauge, Steinbeißer, Silberkarpfen, Graskarpfen, Christian Strätz, Bayreuth: Neunstachliger Stichling, Dr. Steffen Zienhert, Groß-Glienike: Schlammpeitzger, Fischmonitoring: Jürgen Steinmetz, Fachberatung für Fischerei, Bayreuth: alle anderen Bilder. Lachs 56 Satz und Druck: Landratsamt Lichtenfels Stand: Januar 2011 / 3. Auflage Diese Broschüre gibt im Zeitpunkt der Herausgabe den aktuellen Sach- und Rechtsstand wieder. Für zukünftige Rechts- und Sachänderungen kann keine Haftung übernommen werden. Im Zweifelsfall wird ausdrücklich darauf hingewiesen, sich mit den zuständigen Fachstellen in Verbindung zu setzen. Darüber hinaus freuen wir uns über jede konstruktive Anregung und Verbesserung unserer Broschüre. Wir bedanken uns nochmals für die gute Zusammenarbeit mit der Fachberatung für Fischerei beim Bezirk von Oberfranken. Flußperlmuschel 57 12. Platz für eigene Notizen: ...................................................................... ...................................................................... ...................................................................... ...................................................................... ...................................................................... ...................................................................... ...................................................................... ...................................................................... ...................................................................... Marmorierte Grundel 58 ...................................................................... ...................................................................... ...................................................................... ........................................................................ ........................................................................ ........................................................................ ........................................................................ ........................................................................ ........................................................................ Fischmonitoring Fischmonitoringam amMain Main 59 60